Newsletter 3-2012 Art. 1 - Aargauische Gebäudeversicherung

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Brandschutz-Newsletter Nr. 3/2012
Mühlenbetriebe - Gefahren und Massnahmen
Aus Anlass eines aktuellen Brandfalls in einem Mühlenbetrieb möchten wir auf die möglichen Gefahren in solchen
Anlagen respektive auf die entsprechenden Massnahmen zur Verhinderung eines Schadenfalls infolge eines Brandes hinweisen.
Getreide verarbeitende Betriebe erzeugen unweigerlich gewisse Feinstaubmengen, welche grösstenteils abgesogen und meistens in Silos oder Getreidesäcken respektive in Staubsäcken aufgefangen werden. Nicht zu
unterschätzende Mengen werden aber auch freigesetzt und lagern sich auf Oberflächen, aber auch auf Installationen, ab. Diese Stäube bergen aufgrund ihrer leichten Entzündbarkeit ein grosses Gefahrenpotenzial für eine Brandentstehung respektive eine Verpuffung oder eine Staubexplosion. Mögliche Auslöser sind zum Beispiel Defekte
an elektrischen Installationen oder eine Funkenbildung während der Verarbeitung. Weiter kann ein eventueller
Blitzeinschlag den abgelagerten Staub entzünden. In den Lagersilos von Mühlenbetrieben fällt das Getreidemehl in
grossen Mengen an. Beim Einfüllprozess zum Beispiel können Verwirbelungen im Silo selbst entstehen, was möglicherweise eine explosionsfähige Mischung in Verbindung mit Sauerstoff bildet, welche bereits durch einen kleinen
Zündfunken zur Explosion führen kann.
Die Gefahr kann massgeblich vermindert werden, indem regelmässig die Staubablagerungen entfernt werden,
insbesondere auf den elektrischen Installationen, in und auf Elektroschaltschränken oder im Bereich von Wärme
erzeugenden Geräten. Die elektrischen Anlagen müssen in definierten Bereichen, in denen Staub anfällt, wie zum
Beispiel in und um Siloanlagen, explosionsgeschützt ausgeführt werden. Detaillierte Angaben sind der Broschüre
"Explosionsschutz 2153.d" der SUVA zu entnehmen.
Elektrische Anlagen wie Schaltschränke oder Steckdosen sind regelmässig zu
überprüfen und allenfalls bei einem Defekt umgehend durch eine Fachperson reparieren zu lassen. Um im Falle eines Ereignisses den Brandherd eindämmen zu
können, empfehlen wir von der Aargauischen Gebäudeversicherung, freiwillig,
sofern sie nicht schon von Gesetzes wegen verfügt wurde, eine Sprinkleranlage
einzubauen. Im Weiteren sind bei Siloanlagen Druckentlastungen einzurichten.
Brandmeldeanlagen als Frühwarnsystem sind für Nutzungen mit Staubentwicklung ungeeignet, da durch die Verschmutzung der Melder mit häufigen Fehldetektionen zu rechnen ist.
Gefahren können zum Beispiel auch bei Getreidetrocknungsvorgängen, bei denen mit erhöhten Temperaturen gearbeitet wird oder durch eine Überhitzung des
Trockengutes entstehen. Massnahmen, welche bei Trocknungsanlagen anzuwenden sind, können dem Merkblatt "Gewerbliche Trocknungsanlagen für Landwirtschaftsprodukte" entnommen werden. Diese Massnahmen können auch
sinngemäss für Mühlenbetriebe angewendet werden.
AGV Aargauische Gebäudeversicherung
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