Recycling-Baustoffe: Grundlagen zur Beurteilung von Auswirkungen auf das Grundwasser Endbericht Gernot Döberl Martin Weisgram Dietmar Müller-Grabherr Wien, November 2014 Projektleitung Gernot Döberl Projektmitarbeiter Gernot Döberl, Abteilung Altlasten Martin Weisgram, Abteilung Altlasten Dietmar Müller-Grabherr, Abteilung Altlasten Johannes Grath, Abteilung Grundwasser Diese Publikation wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilungen IV/4 und V/6, erstellt. Weitere Informationen zu Umweltbundesamt-Publikationen unter: http://www.umweltbundesamt.at/ Vorbemerkung der Auftraggeber VORBEMERKUNG DER AUFTRAGGEBER Die vorliegende Studie wurde zur Unterstützung der Ausarbeitung der Recycling-Baustoffverordnung erstellt und im November 2014 abgeschlossen. Die Recycling-Baustoffverordnung wurde am 29. Juni 2015 kundgemacht (BGBl II Nr. 181/2015). Es muss besonders darauf hingewiesen werden, dass der in dieser Studie zitierte „Entwurf der Verordnung“ nicht der endgültigen Verordnung entspricht, beispielsweise haben sich die Bezeichnungen der Recycling-Baustoffe geändert (z. B. wurde aus Z-A im Entwurf H-B in der Verordnung), die Auswahl der zu untersuchenden Parameter und die Höhe einzelner Grenzwerte. Die Vorschläge, die als Ergebnis dieser Studie vorliegen, wurden bei der Fertigstellung der Recycling-Baustoffverordnung weitgehend berücksichtigt. Die Anzahl der zu untersuchenden Parameter wurde in der Verordnung auf das notwendige Minimum reduziert, das aufgrund der Art der Inputmaterialien vertretbar erschien. Ziel dieser Studie war es, die möglichen Auswirkungen von RecyclingBaustoffen aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu untersuchen, insbesondere in Hinblick auf die Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser. Die „Grundlagen zur Beurteilung von Auswirkungen auf das Grundwasser“ basieren auf festgelegten Anwendungsfällen im Sinne einer worst-case Betrachtung als Orientierungshilfe zur Einschätzung von Eluatgrenzwerten. Auf weitere Aspekte in Hinblick auf einen vorsorgenden Umwelt- und Grundwasserschutz konnte in diesem Rahmen nicht im Detail eingegangen werden. Auch die abfallwirtschaftlichen Randbedingungen, welche ebenso maßgeblich für die Recycling-Baustoffverordnung sind, waren nicht Gegenstand des Auftrags. Umweltbundesamt n Wien, November 2014 3 Zusammenfassung ZUSAMMENFASSUNG Mit der geplanten Recycling-Baustoffverordnung sollen der Umgang mit Recycling-Baustoffen und deren Einsatz im Bauwesen geregelt werden. Dazu werden Qualitätsanforderungen an Recycling-Baustoffe insbesondere in Hinblick auf die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten im Bauwesen festgelegt. Zur Festlegung der Qualitätsanforderungen sind neben Schadstoffgesamtgehalten auch im Rahmen von Eluatuntersuchungen mit einem Wasser/Feststoff-Verhältnis von 10:1 („10:1-Eluate“) ermittelte Konzentrationen vorgesehen. In diesem Zusammenhang bestehen insbesondere in Hinblick auf den Grundwasserschutz offene Fragen hinsichtlich der Schnittstellen der Recycling-Baustoffverordnung mit wasserrechtlichen Regelungen, wie der Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW). Neben grundsätzlichen Fragen, die unmittelbar an die dort festgelegten Einbringungsverbote und Bewilligungspflichten für bestimmte Schadstoffe anknüpfen, ergeben sich z. B. auch Fragen hinsichtlich Aussagekraft und Repräsentativität von Eluatuntersuchungen sowie deren Eignung zur Beurteilung möglicher Auswirkungen auf das Grundwasser. Dementsprechend soll diese Studie die fachtechnische Diskussion zur geplanten Recycling-Baustoffverordnung unterstützen. Dazu wurden Möglichkeiten und Grenzen von Eluatuntersuchungen dargestellt, eine Literaturrecherche zu Ergebnissen von Eluatuntersuchungen an (Recycling-)Baustoffen und natürlichen Materialien durchgeführt sowie eine mögliche schematische Vorgangsweise zur Abschätzung der Auswirkungen auf das Grundwasser beim Einsatz von Reycling-Baustoffen skizziert. Diese Vorgangsweise wurde schließlich auf die in der geplanten Recycling-Baustoffverordnung vorgesehenen Eluatgrenzwerte angewandt. Die Ergebnisse der Studie stellen sich im Einzelnen folgendermaßen dar: Wie aus zahlreichen Erfahrungen in der Erkundung von kontaminierten Standorten abzuleiten ist, können Ergebnisse aus Eluatuntersuchungen grundsätzlich als Ausgangspunkt herangezogen werden, Sickerwasserkonzentrationen anorganischer Schadstoffe, wie sie für Recycling-Baustoffe hauptsächlich relevant sind, und damit potentielle Schadstoffeinträge in das Grundwasser abzuschätzen. Als zu diesem Zweck am besten geeignet, haben sich 2:1-Eluate erwiesen. Grundsätzlich ist aber die Interpretation von Eluatuntersuchungen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, sodass erfahrungsgemäß die Ergebnisse solcher Versuche bestenfalls in derselben Größenordnung („Faktor 10“) mit den „tatsächlichen“ Werten liegen. Im Rahmen einer Literaturrecherche wurden in weiterer Folge Gesamtgehaltund Eluatkonzentrationen unterschiedlicher Baustoffe, wie Beton, Asphalt und Ziegel sowie von Recycling-Baustoffen, Bodenaushubmaterial und natürlichen Gesteinen zusammengestellt. Die Literaturrecherche ergab, dass in den Eluaten von Recycling-Baustoffen zumeist keine erhöhten Schadstoffkonzentrationen auftreten. Ausnahmen betreffen v. a. erhöhte Sulfatgehalte, die auf gipshaltige Anteile zurückzuführen sind, sowie erhöhte Werte für den Parameter Abdampfrückstand. Die im Entwurf der Recycling-Baustoffverordnung vorgesehenen Grenzwerte werden von klassischen Recycling-Baustoffen, mit Ausnahme der erwähnten Fälle, im Allgemeinen eingehalten. Als Ausgangsbasis zur Beurteilung potentieller Auswirkungen des Einsatzes von Recycling-Baustoffe auf das Grundwasser wurden in dieser Studie entspre- 4 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Zusammenfassung chend den geplanten Bestimmungen im Entwurf der RecyclingBaustoffverordnung allgemeine Anwendungsfälle festgelegt. Anwendungsfall 1 beschreibt den ungebundenen Einsatz von Recycling-Baustoffen der Qualitätsklasse U-A bis zum Bereich des höchsten Grundwasserspiegels (HGW). Anwendungsfall 2 umfasst alle anderen Qualitätsklassen, deren Einsatz entweder ungebunden mit gering durchlässiger Deckschicht bis zur Kote HGW + 1 m (UB) oder in zement- (Z) oder bituminös (B) gebundener Form vorgesehen ist (ZA, B-A, B-B, B-D, D). Bei der Qualitätsklasse D handelt es sich um Schlacken aus der Stahlerzeugung mit teilweise sehr hohen Metallgehalten, die in bituminös gebundener Form (B-D) im Straßenbau eingesetzt werden können. Ausgehend von den Anwendungsfällen wurde im Sinne einer Worst-CaseBetrachtung eine Vorgangsweise zur Abschätzung potentieller Auswirkungen auf das Grundwasser festgelegt. In beiden Anwendungsfällen wurde die Sickerwasserkonzentration anhand der Grenzwerte von 10:1-Eluaten abgeschätzt, in dem der jeweilige Wert mit dem Faktor 5 multipliziert wurde. Dies entspricht einer Worst-Case-Annahme für die Konzentration in einem 2:1-Eluat. In beiden Anwendungsfällen wurde das üblicherweise in der ungesättigten Untergrundzone vorhandene Schadstoffrückhaltevermögen vernachlässigt. Zur Abschätzung der aus der Einmischung des Sickerwassers ins Grundwasser resultierenden Schadstoffkonzentration im Grundwasser, wurde ebenfalls im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung im Anwendungsfall 1 ein Verdünnungspotential von 10 und im Anwendungsfall 2 ein solches von 50 angenommen. Grundsätzlich zielen die in dieser Studie festgelegten Worst-Case-Annahmen darauf ab, sicher zu stellen, dass es durch den Einsatz von Recycling-Baustoffen zu keiner Verschmutzung des Grundwassers kommt. Die skizzierte Vorgangsweise wurde auf die Eluatgrenzwerte im Entwurf der Recycling-Baustoffverordnung angewandt. Die Ergebnisse können folgendermaßen zusammengefasst werden: · · · Die im Entwurf der Recycling-Baustoffverordnung vorgesehenen Eluatgrenzwerte für Recycling-Baustoffe erscheinen grundsätzlich geeignet, den Grundwasserschutz in Österreich sicherzustellen. Diese Aussage ist im Falle der Qualitätsklasse U-A in Bezug auf die Metalle Vanadium, Barium und Cobalt mit Unsicherheiten behaftet. Bei den vorgesehenen Eluatgrenzwerten ergab die Worst-CaseAbschätzung der Grundwasserbelastung für die drei Metalle Werte, die signifikant über den verfügbaren ökotoxikologisch abgeleiteten Geringfügigkeitsschwellen der entsprechenden Richtlinie aus Deutschland liegen. Um die Geringfügigkeitsschwellen zu unterschreiten, müssten die vorgesehen Eluat-Grenzwerte hinsichtlich der Qualitätsklasse U-A folgendermaßen angepasst werden: o Vanadium: 0,1 mg/kg (anstatt 0,5 mg/kg) o Barium: 10 mg/kg (anstatt 20 mg/kg) o Cobalt: 0,3 mg/kg (anstatt 1 mg/kg) In Hinblick auf den Einsatz von Stahlwerksschlacken (Qualitätsklassen D und B-D) ergeben sich noch offene Fragen in Hinblick auf die mittelbis langfristige Entwicklung des pH-Werts in Schlacken und damit zusammenhängend auf die Mobilisierbarkeit einzelner Schwermetalle (Vanadium, Molybdän). Umweltbundesamt n Wien, November 2014 5 Zusammenfassung · Bei Aushubmaterialien der Qualitätsklasse A2-G, deren Verwendung in ungebundener Form gemäß BAWP auch im Grundwasser vorgesehen ist, ergab die Worst-Case-Abschätzung der Grundwasserbelastung mit den im BAWP festgelegten Eluat-Grenzwerten bei einigen Metallen sowie bei Arsen und PAK signifikant erhöhte Werte. In einem ersten Schritt sollten die dieser Studie zugrundeliegenden Worst-CaseAnnahmen nochmals einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Für die stoffliche Verwertung von Abfällen, wie z. B. von Recycling-Baustoffen im Tiefbau, ist allgemein die Grundfrage gegeben, unter welchen Voraussetzungen eine Verwertung wasserrechtlich bewilligungsfähig ist, und unter welche Voraussetzungen sie von wasserrechtlichen Bewilligungspflichten ausgenommen werden kann. Wesentliche Merkmale zur Beschreibung unter Gesichtspunkten des Grundwasserschutzes sind · · · eine Identifikation relevanter (Schad-)Stoffe, Festlegung von Qualitätskriterien für die relevanten Stoffe und die Beschreibung zulässiger Anwendungsfälle. Für die wasserrechtliche Bewilligungsfähigkeit der Verwendung von ReyclingBaustoffen ist § 32 WRG in Verbindung mit § 6 QZV Chemie Grundwasser maßgeblich. Mit einem entsprechenden Antrag können projektspezifisch im Einzelfall die angeführten Merkmale konkret beschrieben, überprüft und bewertet werden. Darüber hinaus ist eine Bewilligungspflicht nur dann nicht gegeben, wenn keine mehr als geringfügige Einwirkung und Verunreinigung des Grundwassers eintreten kann. Ein entsprechender allgemein gültiger Rückschluss wird in der Praxis ausschließlich dann möglich sein, wenn einheitliche Rahmenbedingungen und Anforderungen für eine zulässige Anwendung im Tiefbau nachvollziehbar definiert sind und jeweils für spezifische Materialien der Nachweis erbracht ist, dass die notwendigen Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Durch den Entwurf zur Baustoff-Recyclingverordnung werden die für den Grundwasserschutz wesentlichen Merkmale weitgehend erfüllt. Weiterer Diskussionsbedarf ergibt sich insbesondere in Hinblick auf zukünftige Regelungsvorhaben (z. B. Verordnung zu Aushubmaterialien). Abschließend wurden auf Basis der abgeleiteten Eluat-Orientierungswerte unter Berücksichtigung der Vorgaben eines vorsorgenden Umweltschutzes und langfristiger Effekte (flächenhafte Anwendung, Akkumulierung von Schadstoffen, Vorbelastungen des Grundwassers) Eluat- und Gesamtgehaltsgrenzwerte für den Einsatz von Recyling-Baustoffen für vier Anwendungsfälle vorgeschlagen. Die Anwendungsfälle umfassen den gebundenen und ungebundenen Einsatz in der gesättigten und ungesättigten Zone. 6 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Inhalt INHALT VORBEMERKUNG DER AUFTRAGGEBER ......................................................3 ZUSAMMENFASSUNG .......................................................................................4 INHALT ................................................................................................................7 1 EINLEITUNG...........................................................................................9 2 ELUTIONSVERFAHREN – MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN .............................................................................................10 2.1 Begriffliches.........................................................................................10 2.2 Grundlegende Fragestellungen .........................................................11 2.3 Schadstofffreisetzungsmechanismen ..............................................13 2.4 Eluatuntersuchungen mit unterschiedlichen W/FVerhältnissen .......................................................................................15 2.5 Säulenversuche (Perkolationsuntersuchungen) .............................20 2.6 Extraktionen und serielle Eluatuntersuchungen .............................23 2.7 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen ..................................23 3 GESAMTGEHALTE UND ELUATKONZENTRATIONEN VON BAUSTOFFEN UND NATÜRLICHEN MATERIALIEN ...............25 3.1 Recyclingbaustoffe .............................................................................25 3.2 Mauerwerkabbruch und Ziegel ..........................................................32 3.3 Beton ....................................................................................................34 3.4 Asphalt und Bitumen ..........................................................................36 3.5 Sonstige Baustoffe .............................................................................38 3.6 Gesteine, Bachsedimente, Böden und Bodenaushub ....................40 3.7 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen ..................................44 4 SCHEMATISCHE VORGANGSWEISE ZUR ABSCHÄTZUNG VON GRUNDWASSERAUSWIRKUNGEN .............46 4.1 Einleitende Bemerkungen ..................................................................46 4.2 Recycling-Baustoffe und ihre Verwendung .....................................47 4.3 Festlegung allgemeiner Anwendungsfälle von RecyclingBaustoffen............................................................................................51 4.4 Festlegung einer schematischen Vorgangsweise ...........................53 4.5 Anwendung auf die geplante RecyclingBaustoffverordnung ............................................................................57 4.6 Interpretation der Ergebnisse und Schlussfolgerungen ................60 5 SCHNITTSTELLEN ABFALLWIRTSCHAFT – GRUNDWASSERSCHUTZ...................................................................63 5.1 Grundzüge und Schnittstellen von AWG und WRG ........................63 5.2 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ..........................................65 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 7 Inhalt 8 6 GRENZWERTVORSCHLÄGE FÜR UNTERSCHIEDLICHE ANWENDUNGSFÄLLE VON RECYCLING-BAUSTOFFEN ...............67 6.1 Anwendungsfälle.................................................................................67 6.2 Eluat-Orientierungswerte ...................................................................68 6.3 Eluat- und Gesamtgehaltsgrenzwerte ...............................................69 7 LITERATUR ..........................................................................................71 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Einleitung 1 EINLEITUNG Mit der geplanten Recycling-Baustoffverordnung sollen der Umgang mit Recycling-Baustoffen und deren Einsatz im Bauwesen geregelt werden. Es sollen Qualitätsanforderungen an Recycling-Baustoffe insbesondere in Hinblick auf die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten im Bauwesen festgelegt werden. Darüber hinaus sind Regelungen in Bezug auf Abfallende-Kriterien für bestimmte Recycling-Baustoffe vorgesehen. In Anlehnung an zahlreiche andere Regelungen in der Abfallwirtschaft (z. B. Deponieverordnung) sollen zur Festlegung der Qualitätsanforderungen und der Abfallende-Kriterien neben Schadstoffgesamtgehalten auch im Rahmen von Eluatuntersuchungen ermittelte Schadstoffkonzentrationen herangezogen werden. In diesem Zusammenhang bestehen insbesondere in Hinblick auf den Grundwasserschutz offene Fragen hinsichtlich der Schnittstellen der RecyclingBaustoffverordnung mit wasserrechtlichen Regelungen, wie der Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW). Neben grundsätzlichen Fragen, die unmittelbar an die dort festgelegten Einbringungsverbote und Bewilligungspflichten für bestimmte Schadstoffe anknüpfen, ergeben sich z. B. auch Fragen hinsichtlich Aussagekraft und Repräsentativität von Eluatuntersuchungen sowie deren Eignung zur Beurteilung möglicher Auswirkungen auf das Grundwasser. Dementsprechend sollen die nachfolgenden Ausführungen und Überlegungen die fachtechnische Diskussion zur geplanten Recycling-Baustoffverordnung unterstützen. Dazu werden Möglichkeiten und Grenzen von Eluatuntersuchungen dargestellt und eine mögliche schematische Vorgangsweise zur Abschätzung der Auswirkungen auf das Grundwasser beim Einsatz von Reycling-Baustoffen skizziert. Die Ausführungen beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf den Entwurf der Recycling-Baustoffverordnung vom 10. Juni 2014. Im Konkreten werden in dieser Studie folgende Inhalte abgedeckt: · Darstellung unterschiedlicher Verfahren zur Abschätzung von Schadstofffreisetzung bzw. Sickerwasserbelastung sowie deren Aussagekraft, Möglichkeiten und Grenzen (siehe Abschnitt 2) · Zusammenstellung und Diskussion von Eluatkonzentrationen unterschiedlicher Baustoffe, Recycling-Baustoffe, Bodenaushubmaterial und natürlicher Gesteine aus Literaturrecherchen (siehe Abschnitt 3) · Entwicklung einer schematischen Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen beim Einsatz von Reycling-Baustoffen sowie Anwendung der Vorgangsweise auf den Entwurf der RecyclingBaustoffverordnung. Aufgrund der thematischen Ähnlichkeit werden im Rahmen dieser Studie auch Aushubmaterialien betrachtet, deren Verwendung gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWP) im Grundwasser möglich ist (Aushubmaterial der Klasse A2-G) (siehe Abschnitt 4). · Darstellung und Diskussion von Schnittstellen zwischen abfallwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Regelwerken sowie Vorschläge für Empfehlungen in Hinblick auf den Grundwasserschutz (siehe Abschnitt 5) Umweltbundesamt n Wien, November 2014 9 Elutionsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen 2 2.1 ELUTIONSVERFAHREN – MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN Begriffliches Unter dem Begriff Elutionsverfahren wird eine Gruppe von Untersuchungsverfahren zusammengefasst, die der Abschätzung der Mobilisierbarkeit und des Freisetzungsverhaltens von Schadstoffen aus unterschiedlichen Feststoffen dient. Mithilfe dieser Verfahren werden sowohl unterschiedliche Abfälle als auch natürliche Materialien oder kontaminiertes Untergrundmaterial untersucht. Dabei wird der zu untersuchende Feststoff über eine bestimmte Zeit mit einem Lösungsmittel eluiert, d. h. „ausgelaugt“. Im Anschluss an die Elution wird das Lösungsmittel inklusive der vom Feststoff in die flüssige Phase übergegangenen Stoffe (Eluat oder Perkolat) untersucht. In den meisten Fällen wird als Lösungsmittel Wasser verwendet, das entweder im Rahmen eines 24-stündigen „Schüttelversuches“ mit dem zu untersuchenden Feststoff in einem Verhältnis von 10:1 in Kontakt gebracht wird („10:1-Eluate“; z. B. ÖNORM S 2115; DIN 38414-S4; siehe 2.4.1) oder über eine Feststoffsäule geleitet wird (Säulenversuche; z. B. DIN 19528; siehe 2.5). Das Verhältnis von Wasser zu Feststoff (Wasser/Feststoff-Verhältnis – W/F oder entsprechend „liquid/solid ratio“ auch L/S) entspricht dem Verhältnis des Sickerwasservolumens, das innerhalb eines bestimmten Zeitraumes einen Feststoff unter natürlichen Verhältnissen im Feld oder im Rahmen von Säulenversuchen durchströmt, zur (Trocken)masse dieses Feststoffes. Bei „Schüttelversuchen“ wird darunter das Verhältnis des Volumens des Lösungsmittels zur Masse des Feststoffes verstanden. Das W/F-Verhältnis wird meist in der Einheit [l/kg] angegeben. Neben Eluatuntersuchungen mit einem W/F-Verhältnis von 10:1-existiert eine Vielzahl ähnlich konzipierter Verfahren, die sich v. a. hinsichtlich des W/FVerhältnisses, des Lösungsmittels und der Art des Kontakts des Lösungsmittels mit dem Feststoff unterscheiden. Zur Unterscheidung werden häufig die Begriffe „Elution“, „Eluatuntersuchung“, „Extraktion“ und „Perkolation“ verwendet. Diese Begriffe werden aber weder in den entsprechenden deutschsprachigen Regelwerken noch in der deutschsprachigen wissenschaftlichen Literatur einheit1 lich verwendet. In dieser Studie werden die Begriffe in Anlehnung an die „Arbeitshilfe zur Abschätzung von Sickerwasserbelastungen an kontaminierten Standorten“ (UMWELTBUNDESAMT 2011) verwendet, sofern nicht aus historischen Gründen andere Bezeichnungen etabliert sind: Um möglichen Missverständnissen zu begegnen, wird der Begriff Elution bzw. Elutionsverfahren in dieser Studie ausschließlich als Überbegriff für Eluatunter2 suchungen, Extraktionen und Perkolationen verwendet. Während für Verfahren mit Wasser oder anderen schwachen Lösungsmitteln der Begriff Eluatuntersuchungen verwendet wird, werden unter Extraktionen Verfahren mit stärkeren 1 Im englischen Sprachraum ist die Bezeichnung „leaching test“ gebräuchlich, die meist ohne Unter- 2 In der „Arbeitshilfe zur Abschätzung von Sickerwasserbelastungen an kontaminierten Standorten“ scheidung auf alle genannten Verfahren angewandt wird. wird der Begriff „Elution“ aus Praktikabilitätsgründen auch synonym zu „Eluatuntersuchungen“ verwendet. 10 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Elutionsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen Lösungsmitteln (z. B. Säuren) zusammengefasst (Ausnahme: „Bodensättigungsextrakt“, der ebenfalls mit Wasser durchgeführt wird). Mit dem Begriff Perkolation werden Säulenversuche bezeichnet. In dieser Studie werden die betrachteten Schadstoffe entsprechend ihren physikalisch-chemischen Eigenschaften in folgenden Gruppen zusammengefasst: · Anorganische Schadstoffe: z. B. Schwermetalle, Halbmetalle, Alkali- und Erdalkalimetalle, Anionen aus löslichen Salzen (z. B. Chlorid, Sulfat, Phosphat) · Schwerflüchtige organische Schadstoffe: z. B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), polychlorierte Biphenyle (PCB) · Leichtflüchtige organische Schadstoffe: z. B. leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW), Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole (BTEX) 2.2 Grundlegende Fragestellungen Mithilfe von Elutionsverfahren können Feststoffe im Wesentlichen in Hinblick auf drei unterschiedliche Fragestellungen untersucht werden: 1. Aus dem Feststoff langfristig mobilisierbare Schadstoffmenge („Schadstoffmobilisierungspotential“) 2. Aktuelle Schadstofffreisetzung, d. h. die gegenwärtige Schadstoffkonzentration im umgebenden Porenwasser („Sickerwasserkonzentration“) 3. Zukünftige Entwicklung der Schadstofffreisetzung, d. h. der Sickerwasserkonzentrationen Da diese Fragestellungen auf direkte oder indirekte Weise zusammenhängen, sind sie in vielen Fällen auch nicht eindeutig voneinander trennbar bzw. wird oft im Rahmen von Untersuchungen mehr als eine Fragestellung behandelt. Für die Abschätzung des potentiellen Einflusses von Recycling-Baustoffen auf das Grundwasser sind alle drei Fragestellungen von Interesse (siehe Abschnitt 4). In der Abfallwirtschaft werden 10:1-Eluatuntersuchungen (siehe 2.4.1) seit Jahrzehnten als Standardverfahren eingesetzt, um die Deponierfähigkeit und das Verhalten von Abfällen unter Deponiebedingungen zu beurteilen. Dementsprechend liegen zahlreiche Erfahrungen und Vergleichswerte vor. Schadstoffkonzentrationen aus 10:1-Eluatuntersuchungen werden auch in gesetzlichen und normativen Regelwerken dafür herangezogen, die Schadstofffreisetzung aus Abfällen zu begrenzen. Als Beispiele hierfür können genannt werden: · ÖNORM S 2071 (1990; zurückgezogen 2004) · Deponieverordnung 2008 · Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWP 2011) · geplante Recycling-Baustoffverordnung Stand bei der ÖNORM S 2071 noch eher die Frage nach Sickerwasserkonzentrationen im Vordergrund, scheint sich der Schwerpunkt der jüngeren abfallwirt- Umweltbundesamt n Wien, November 2014 11 Elutionsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen schaftlichen Gesetzgebung eher auf die Begrenzung des Schadstoffmobilisierungspotentials verlagert zu haben. Als Hinweis darauf kann auch die Umstellung des Eluat-Grenzwertregimes von Wasserkonzentrationen in [mg/l] auf Feststoffkonzentrationen in [mg/kg] gedeutet werden. Vor diesem Hintergrund kann die Festlegung von Eluatkonzentrationen in [mg/kg] als Grenzwerte dahingehend interpretiert werden, dass Eluatuntersuchungen in ihrer Konzeption „Worst-Case-Szenarien“ in Hinblick auf die Freisetzung von Schadstoffen darstellen, da ein W/F-Verhältnis von 10:1 unter natürlichen Standortbedingungen erst nach vielen Jahren bzw. Jahrzehnten erreicht wird. Die Ergebnisse von Eluatuntersuchungen mit einem W/F-Verhältnis von 10:1 repräsentieren, verallgemeinernd ausgedrückt, das langfristige Schadstofffreisetzungspotential aus einer Feststoffmatrix. Mithilfe der Ergebnisse derartiger Untersuchungen ist es zwar grundsätzlich möglich, einen Zusammenhang mit dem Grundwasserschutz herzustellen, im Detail lassen sich jedoch mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser nicht ohne weiteres abschätzen. Auf der anderen Seite können die Ergebnisse von Elutionsuntersuchungen auch dafür herangezogen, die Schadstoffkonzentration abzuschätzen, die sich bei Kontakt mit dem Abfall bzw. einem (kontaminierten) Untergrundbereich im Sickerwasser einstellt. Vor diesem Hintergrund sind folgende Normen und Arbeitshilfen zu sehen: · ÖNORM 2088-1: Altlasten – Gefährdungsabschätzung für das Schutzgut Grundwasser (2004) · „Arbeitshilfe zur Abschätzung von Sickerwasserbelastungen an kontaminierten Standorten“ (UMWELTBUNDESAMT 2011) · „Arbeitshilfe Sickerwasserprogose“ (LABO 2009) Auch in Bezug auf diese Fragestellungen existieren normative Grenzwerte für Eluatkonzentrationen. Hier besteht ein direkter Konnex mit dem Gewässerschutz, d. h. durch die Abschätzung von Sickerwasserkonzentrationen können (zumindest standortspezifisch) mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser abgeschätzt werden (siehe Abschnitt 4). Allerdings ist in diesem Zusammenhang eine Reihe von Einschränkungen hinsichtlich der Repräsentativität von Elutionsuntersuchungen in Bezug auf unterschiedliche Rahmenbedingungen und unterschiedliche Schadstoffe (siehe die Abschnitte 2.4 bis 2.7) zu beachten. Nachdem die Schadstoffgehalte im Feststoff, im Sickerwasser und in der Porenluft bei Vorhandensein eines Gleichgewichtszustands in einem schadstoffund standortspezifischen Verhältnis stehen, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die aktuelle Sickerwasserkonzentration aus Schadstoffgesamtgehalten im Feststoff oder aus Bodenluftkonzentrationen zu berechnen. Der dafür notwendige methodische Ansatz und die praktische Vorgangsweise sind in UMWELTBUNDESAMT (2011) beschrieben. In dieser Studie wird darauf nicht weiter Bezug genommen, weil bei derartigen Berechnungen meist von einer adsorptiven Bindung von Schadstoffen (beispielsweise (Schwer)Metalle) an einer Feststoffmatrix ausgegangen wird. Dies trifft aber bei Baustoffen im Allgemeinen nicht zu, da (Schwer)Metalle in Baustoffen herstellungsbedingt oftmals in Mineralphasen eingebunden sind, z. B. in Hydratationsmineralen im Zement. Bei leichtflüchtigen Schadstoffen stellt die rechnerische Ableitung die einzige Möglichkeit dar, Sickerwasserkonzentrationen abzuschätzen, da bei dieser 12 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Elutionsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen Schadstoffgruppe Elutionsuntersuchungen im Labor erheblichen methodischen Einschränkungen unterworfen sind. 2.3 Schadstofffreisetzungsmechanismen 2.3.1 Schadstoffeinbindung Schadstoffe können in Abfällen oder natürlichen Untergrundmaterialien in unterschiedlichsten chemischen Bindungsformen vorliegen. Dies reicht von leicht löslichen Salzen über schwer bis kaum lösliche Mineralphasen bis hin zu unterschiedlich starken adsorptiven Bindungen. Ob und in welchem Ausmaß Schadstoffe aus diesen Bindungen durch Wassereintrag über das Sickerwasser mobilisierbar sind, hängt u. a. von der Löslichkeit der Verbindungen bzw. von der Stärke der Adsorptionsbindung, von den chemisch-physikalischen Randbedingungen (pH-Wert und Redox-Verhältnisse) und letztlich auch von der Sickerwassermenge ab, die in Kontakt mit der Schadstoffverbindung kommt. Letzteres hängt wiederum entscheidend mit der Struktur der Feststoffmatrix, z. B. ihrer zusammenhängenden Porosität, zusammen. Grundsätzlich werden in Abhängigkeit von der Schadstoffeinbindung in die Feststoffmatrix zwei unterschiedliche Schadstofffreisetzungstypen unterschieden, die im Folgenden beschrieben werden (leicht verändert nach UMWELTBUNDESAMT, 2011). 2.3.2 Lösungslimitierte Schadstofffreisetzung Bei diesem Schadstofffreisetzungstyp ist die aus einer Feststoffmatrix durch chemisch-physikalische Prozesse herauslösbare Stoffmenge durch die Löslichkeit der Stoffe limitiert. In idealisierter Form ist in diesem Fall bei Eluat- oder Extraktionsversuchen die Stoffkonzentration im Eluat oder Extrakt bei unterschiedlichen W/F-Verhältnissen annähernd identisch, während die aus der Feststoffmatrix herausgelöste Stoffmasse mit steigendem W/F-Verhältnis steigt. Bei Säulenversuchen bleibt in idealisierter Form die Konzentration des Perkolats im Laufe des Versuches (bei steigendem W/F-Verhältnis) annähernd konstant, während, damit korrespondierend, die aus der Feststoffmatrix herausgelöste Stoffmasse kontinuierlich ansteigt (siehe Abbildung 1). Diese Art der Schadstofffreisetzung tritt dann auf, wenn genügend Schadstoffe verfügbar sind, um die Löslichkeitsgrenze des jeweiligen Stoffes im Sickerwasser zu erreichen. Typischerweise ist dies bei schwerlöslichen anorganischen Schadstoffen (z. B. Schwermetallsalze) oder organischen Schadstoffen in nichtwässriger Phase (NAPL – non-aqueous phase liquid) der Fall, die in vergleichsweiser großer Menge in der Feststoffmatrix vorhanden sind. Eine lösungslimitierte Stofffreisetzung kann auch bei leicht löslichen Salzen auftreten, sofern diese in sehr hoher Menge in der Feststoffmatrix vorhanden sind. In der Praxis treten fast immer Mischtypen mit der verfügbarkeitslimitierten Schadstofffreisetzung auf. Umweltbundesamt n Wien, November 2014 13 Elutionsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen Lösungslimitierung Sickerwasserkonzentration [mg/l] ∑ [mg/kg] Ausgetragene Stoffmasse W/F-Verhältnis 2:1-Eluat W/F-Verhältnis 10:1-Eluat Säulenversuch nach Schuwirth & Hofmann (2005) Abbildung 1: Idealisierte Ausprägung einer lösungslimitierten Schadstofffreisetzung (nach SCHUWIRTH & HOFMANN 2005; aus UMWELTBUNDESAMT 2011). 2.3.3 Verfügbarkeitslimitierte Schadstofffreisetzung Bei diesem Schadstofffreisetzungstyp ist die die aus einer Feststoffmatrix durch chemisch-physikalische Prozesse herauslösbare Stoffmenge aufgrund ihrer Verfügbarkeit limitiert. In idealisierter Form sinkt in diesem Fall bei Elutions- oder Extraktionsversuchen die Stoffkonzentration im Eluat oder Extrakt mit steigendem W/F-Verhältnis („Verdünnung“), während die aus der Feststoffmatrix herausgelöste Stoffmasse bei unterschiedlichen W/F-Verhältnissen typischerweise annähernd identisch ist. Bei Säulenversuchen sinkt in idealisierter Form die Konzentration des Perkolats im Laufe des Versuches (bei steigendem W/FVerhältnis) rasch ab, während, damit korrespondierend, die aus der Feststoffmatrix herausgelöste Gesamtstoffmasse zu Beginn des Versuches verhältnismäßig rasch ansteigt und sich bei einem vergleichsweise geringen W/FVerhältnis einem Maximum annähert (siehe Abbildung 2). Diese Art der Schadstofffreisetzung tritt typischerweise bei Stoffen auf, deren Freisetzung diffusions- oder desorptionslimitiert ist (adsorbierte Schwermetalle, sorptiv gebundene oder in der Matrix „eingeschlossene“ organische Stoffe), aber auch bei gut löslichen Stoffen, die in vergleichsweiser geringer Menge in der Feststoffmatrix vorhanden sind. In der Praxis treten fast immer Mischtypen mit der lösungslimitierten Schadstofffreisetzung auf. 14 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Elutionsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen Verfügbarkeitslimitierung Sickerwasserkonzentration [mg/l] ∑ [mg/kg] Ausgetragene Stoffmasse W/F-Verhältnis 2:1-Eluat W/F-Verhältnis 10:1-Eluat Säulenversuch nach Schuwirth & Hofmann (2005) Abbildung 2: Idealisierte Ausprägung einer verfügbarkeitslimitierten Schadstofffreisetzung (nach SCHUWIRTH & HOFMANN 2005; aus UMWELTBUNDESAMT 2011). 2.3.4 Bedeutung des Schadstofffreisetzungsmechanismus Die Bedeutung des Schadstofffreisetzungsmechanismus erschließt sich insbesondere in Hinblick auf die Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Sickerwasserkonzentration oder der langfristig mobilisierbaren Schadstoffmenge. In Abhängigkeit der Schadstofffreisetzung kann – unter Annahme einer ausreichend hohen Schadstoffmenge im Feststoff – entweder eine langfristig gleichbleibende Konzentration (lösungslimitiert) oder eine näherungsweise exponentiell sinkende Konzentration (verfügbarkeitslimitiert) angenommen werden. Wie in den Vorkapiteln erwähnt, gilt es aber grundsätzlich zu beachten, dass in der Praxis meist eine Mischform der Schadstofffreisetzung gegeben ist. Dies ist in vielen Fällen auf das Vorliegen mehrerer unterschiedlicher Bindungsformen ein und desselben Schadstoffes in der Feststoffmatrix zurückzuführen. Längerfristig, d. h. bei länger andauernder und wiederholter Elution, kann es zudem zu einer Neubildung sekundärer Bindungsformen mit unterschiedlichem Freisetzungsverhalten kommen, sodass eine Extrapolation von Konzentrationswerten oder Schadstoffmengen immer mit vergleichsweise hohen Unsicherheiten verbunden ist. 2.4 Eluatuntersuchungen mit unterschiedlichen W/FVerhältnissen 2.4.1 10:1-Eluatuntersuchungen Dieses Verfahren stellt das in der Abfallwirtschaft verwendete „Standardverfahren“ dar und wurde zur Charakterisierung von Abfällen entwickelt. Ursprünglich eher zur Erfassung leicht löslicher anorganischer Schadstoffe gedacht (LABO 2003), wird es mittlerweile für viele andere (z. B. organische) Schadstoffe, weitgehend unabhängig von deren Eigenschaften angewandt. Umweltbundesamt n Wien, November 2014 15 Elutionsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen Das Verfahren ist weltweit in Verwendung und u. a. in folgenden Normen geregelt: ÖNORM S 2115, ÖNORM EN 12457-2, DIN 38 414-4 (DEV S4), ASTM D 3987, ISO/TS 21268-2. Parallel zur Anwendung für abfallwirtschaftliche Fragestellungen wurde in Österreich 10:1-Eluatuntersuchungen auch bei der Erkundung von kontaminierten Standorten zur Abschätzung der aktuellen Sickerwasserbelastung etabliert (siehe Abschnitt 6.2.3 der ÖNORM S 2088-1). Zahlreiche Untersuchungen im letzten Jahrzehnt belegten allerdings, dass für diese Art der Anwendung andere Verfahren besser geeignet sind (siehe 2.4.4), sodass mittlerweile bei der Erkundung von kontaminierten Standorten 10:1-Eluatuntersuchungen nur mehr für zwei spezielle Anwendungsfälle vorgesehen sind (UMWELTBUNDESAMT 2011). Einerseits werden sie herangezogen, um die langfristig mobilisierbare Menge anorganischer Schadstoffe abzuschätzen und um in Kombination mit 2:1-Eluatuntersuchungen den Schadstofffreisetzungsmechanismus von anorganischen Schadstoffen zu bestimmen (siehe 2.4.2 und 2.3). Andererseits dient die Bestimmung des TOC im 10:1-Eluat einer sehr groben Abschätzung der Reaktivität von organischen Abfällen aus hausmülldeponieähnlichen Altablagerungen. In Tabelle 1 sind die grundlegenden Verfahrenskennzeichen von 10:1Eluatuntersuchungen zusammengefasst. Tabelle 1: 10:1 Eluat: Grundlegende Verfahrenskennzeichen (verändert nach W IMMER & DÖBERL, 2011) Korngröße, Probenmenge Unterschiedlich (zwischen 2 mm und 10 mm) eingesetzte Menge: ca. 100 g Probenvorbereitung Eventuell Siebung auf geforderte Korngröße oder Zerkleinerung (Größtkorn: ÖNORM S 2115: 10 mm; ÖNORM EN 124572: 4 mm; bei organischen Schadstoffen: Trocknung möglichst vermeiden Elutionsmittel destilliertes Wasser; 0,001 M CaCl2 – Lösung (ISO/TS 212682) Elutionsdauer 24 h Schüttelfrequenz 5-10 U min-1 (Überkopfschüttler), 10 U min-1 (Horizontalschüttler), 16 pH-Wert: nicht eingestellt (probenabhängig) Filtration Membranfiltration 0,45 µm Flüssigkeits-/Feststoffverhältnis 10 l/kg Mechanische Beanspruchung Ja Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Elutionsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen 2.4.2 2:1-Eluatuntersuchungen 2:1-Eluatuntersuchungen wurden v. a. in Deutschland entwickelt, um die beim Bodensättigungsextrakt auftretenden technischen Probleme zu umgehen (siehe 2.4.3). Im Rahmen der gerade aktuellen Neugestaltung der deutschen Bodenund Grundwassergesetzgebung („Mantelverordnung“) sollen 2:1Eluatuntersuchungen als Standardverfahren für den Wirkungspfad BodenGrundwasser etabliert werden. In Österreich werden 2:1-Eluatuntersuchungen bei der Erkundung kontaminierter Standorte als Standardverfahren zur Abschätzung der aktuellen Sickerwasserbelastung durch anorganische Schadstoffe eingesetzt (Umweltbundesamt 2011). Für 2:1-Eluatuntersuchungen existieren u. a. folgende Normen und Regelwerke: ÖNORM EN 12457-1, DIN 19529, LUA NRW (2003) In Tabelle 2 sind die grundlegenden Verfahrenskennzeichen von 2:1Eluatuntersuchungen zusammengefasst. Tabelle 2: 2:1 Eluat: Grundlegende Verfahrenskennzeichen (verändert nach W IMMER & DÖBERL, 2011) Korngröße, Probenmenge zwischen 2 mm und 32 mm; ÖNORM EN 12457-1: ca. 175 g; DIN 19529: variable Probenmenge in Abhängigkeit von Korngröße (z. B. Größtkorn 32 mm à Probenmenge 2,5 kg Probenvorbereitung Eventuell Siebung auf geforderte Korngröße; ÖNORM EN 12457-2: 4 mm; bei organischen Schadstoffen: Trocknung möglichst vermeiden Elutionsmittel bidestilliertes Wasser Elutionsdauer 24 h Schüttelfrequenz nicht exakt definiert („langsam“): zu starke mechanische Belastung soll vermieden werden (LUA NRW 2003, HLUG 2002; ÖNORM EN 12457-1) pH-Wert: nicht eingestellt (probenabhängig) Filtration Membranfiltration 0,45 µm Flüssigkeits-/Feststoffverhältnis 2 l/kg Mechanische Beanspruchung Ja, sollte gering gehalten werden Umweltbundesamt n Wien, November 2014 17 Elutionsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen 2.4.3 Bodensättigungsextrakt Das Verfahren wurde in den 1990er-Jahren in Deutschland im Zuge der damaligen Neufassung der Bodenschutzgesetzgebung entwickelt und wird in der BBodSchV als eine Methode zur Erstellung der sogenannten Sickerwasserprognose genannt. Aufgrund der in der Praxis aufgetretenen technischen Probleme, wie die nicht definierte Wassermenge und die geringen Eluatmengen, sowie der tendenziellen Überschätzung der Sickerwasserkonzentrationen (siehe 2.4.4) wurde das Verfahren zunehmend verdrängt und ist auch im Rahmen der gerade aktuellen Neugestaltung der deutschen Boden- und Grundwassergesetzgebung („Mantelverordnung“) nicht mehr vorgesehen. In Tabelle 3 sind die grundlegenden Verfahrenskennzeichen von Bodensättigungsextrakten zusammengefasst. Tabelle 3: Bodensättigungsextrakt: Grundlegende Verfahrenskennzeichen (verändert nach W IMMER & DÖBERL, 2011) Korngröße Probe, Probenmenge In BBodSchV nicht exakt definiert, nur bei bindigen Böden < 2 mm möglich; Probenmenge ca. 250 g, je nach Analytik größere Bodenmenge notwendig Probenvorbereitung Eventuell Siebung auf < 2 mm; bei organischen Schadstoffen Trocknung möglichst vermeiden Elutionsmittel bidestilliertes Wasser Elutionsdauer 48 h pH-Wert nicht eingestellt (probenabhängig) Filtration Membranfiltration 0,45 µm Flüssigkeits-/Feststoffverhältnis von Bodenart abhängig Mechanische Beanspruchung Gering 2.4.4 Vorteile und Einschränkungen von Eluatuntersuchungen Die beschriebenen Eluatuntersuchungen haben gemeinsam, dass sie relativ einfach durchzuführende Routineverfahren darstellen, die für unterschiedliche Materialien (Boden, Abfall, Schlamm, etc.) in gleicher Weise eingesetzt werden können. Es existieren zahlreiche Erfahrungs- und Vergleichswerte. Dementsprechend nehmen viele Regelwerke in Form von Grenz-, Prüf- oder Orientierungswerten Bezug auf diese Verfahren. Dem steht als bedeutendste Einschränkung wohl die Tatsache gegenüber, dass Eluatuntersuchungen als weitgehend ungeeignet für lipophile organische Schadstoffe betrachtet werden (z. B. LUA NRW 2003). Diese Aussage gilt vornehmlich für ihre Eignung hinsichtlich der Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Sickerwasserbelastung (Fragestellungen 2 und 3 in Abschnitt 2.2). 18 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Elutionsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen Zur Feststellung der grundsätzlichen Mobilisierbarkeit in Hinblick auf eine grobe Abschätzung der langfristig mobilisierbaren Schadstoffmenge (Fragestellung 1 in Abschnitt 2.2) scheinen die Verfahren für schwerflüchtige organische Schadstoffe als grobes Werkzeug geeignet. Für leichtflüchtige Schadstoffe sind Eluatuntersuchungen generell ungeeignet. Aus heutiger Sicht sind Eluatuntersuchungen zur Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Sickerwasserbelastung (Fragestellungen 2 und 3 in Abschnitt 2.2) durch anorganische Schadstoffe grundsätzlich geeignet. Die aktuelle Sickerwasserkonzentration kann am ehesten durch die Schadstoffkonzentrationen in 2:1-Eluaten abgeschätzt werden (HENZLER & GRATHWOHL 2005; SCHEITHAUER & BERGER 2004; SCHUWIRTH & HOFMANN 2006; LITZBA et al. 2011). Die zukünftige Sickerwasserbelastung durch anorganische Schadstoffe kann durch eine Kombination von 2:1- und 10:1-Eluatuntersuchungenund und der damit verbundenen Bestimmung des dominierenden Schadstofffreisetzungsmechanismus grob abgeschätzt werden. Die langfristig mobilisierbare Menge anorganischer Schadstoffe schließlich kann mittels 10:1Eluatuntersuchungen abgeschätzt werden. Darüberhinaus sind bei der Durchführung und Interpretation von Eluatuntersuchungen grundsätzlich folgende Punkte zu beachten: · Die Versuchsanordnung und die Rahmenbedingungen bei Eluatuntersuchungen entsprechen nur sehr entfernt natürlichen Verhältnissen im Feld. Die Ableitung von Sickerwasserkonzentrationen aus Eluatuntersuchungen beruht ausschließlich auf Erfahrungswerten, die durch zahlreiche Versuchsreihen und Vergleiche mit natürlichen Elutionsvorgängen in Lysimetern oder natürlichen Böden (Saugkerzen) belegt sind. · Die physikalisch-chemischen Bedingungen (pH-Wert, Redoxbedingungen), die sich bei der Durchführung von Eluatuntersuchungen im Eluat einstellen, können signifikant von den natürlichen Bedingungen im Feld abweichen. Dadurch besteht ohne Kenntnis der natürlichen Verhältnisse – insbesondere was die Mobilisierung von Schwermetallen betrifft – die Gefahr einer Fehleinschätzung bei der Interpretation der Untersuchungsergebnisse. · Vor allem bei 10:1-Untersuchungen ist kein naturnahes Flüssigkeits/Feststoffverhältnis gegenüber Feldbedingungen gegeben. In der Regel ist mit einer Verdünnung der Schadstoffe im Eluat, d. h. mit einer Unterschätzung der tatsächlichen Sickerwasserkonzentration zu rechnen. · Auf der anderen Seite entstehen durch die mechanische Beanspruchung des Feststoffes entgegen den Bedingungen im Feld neue Phasengrenzflächen, was zu einer Überschätzung der tatsächlichen Sickerwasserkonzentration führen kann (Ausnahme: Bodensättigungsextrakt). · Die normalerweise für Eluatuntersuchungen eingesetzten vergleichsweise geringen Materialmengen können hinsichtlich der Repräsentativität der Untersuchung problematisch sein. Dieses Problem kann teilweise durch größere Probenmengen (in Abhängigkeit von der Korngröße) vermindert werden (siehe Tabelle 2). · Alle oben angeführten Punkte führen dazu, dass bei der Ableitung von aktuellen und zukünftigen Sickerwasserkonzentrationen und von langfristig Umweltbundesamt n Wien, November 2014 19 Elutionsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen mobilisierbaren Schadstoffpotentialen aus den Ergebnissen von Eluatuntersuchungen im Allgemeinen mit hohen Unsicherheiten zu rechnen ist. 2.5 Säulenversuche (Perkolationsuntersuchungen) Mithilfe von Säulen- oder Perkolationsversuchen soll – in Umgehung der Einschränkungen von Eluatuntersuchungen (siehe 2.4) – unter möglichst naturnahen Bedingungen die aktuelle Sickerwasserkonzentration und die Entwicklung der Schadstofffreisetzung bei unterschiedlichen W/F-Verhältnissen nachgebildet werden. Damit ist auch der zeitliche Verlauf der Schadstofffreisetzung charakterisierbar und theoretisch über das W/F-Verhältnis eine „direkte“ Umlegung auf natürliche Standortverhältnisse möglich. In Deutschland werden in der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) Säulenversuche für die Ermittlung der Konzentrationen organischer Schadstoffe im Sickerwasser vorgeschlagen, jedoch ist keine konkrete Versuchsdurchführung vorgeschrieben. In der Schweiz sind in der Richtlinie für die Durchführung von Eluattests ebenfalls Säulenversuche vorgesehen (BUWAL 2000). Auf internationaler Ebene existieren in diesem Bereich zahlreiche Normen: Soil qualitiy: ISO/TS 21268-3; Charakterisierung von Abfällen: ÖNORM CEN/TS 14405 (basierend auf NEN 7343, 1995), ASTM D4874 sowie DIN 19528. Letztere wird in adaptierter Form in Österreich bei der Erkundung kontaminierter Standorte sowohl für anorganische als auch schwerflüchtige organische Schadstoffe als Standardverfahren zur Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Sickerwasserkonzentration sowie der langfristig mobilisierbaren Schadstoffmenge angewandt (Umweltbundesamt 2011). Säulenversuchen können in zahlreichen Versuchsanordnungen durchgeführt werden, die sich beispielsweise in folgenden Punkten unterscheiden können: Geometrie der Säule (Durchmesser, Höhe, Verhältnis von Durchmesser zu Höhe); Sättigungsverhältnisse, Fließgeschwindigkeit und –unterbrechungen, Art des Einbaus (verdichtet/unverdichtet, Größtkorn), Durchströmungsrichtung (gesättigt: meist von unten nach oben) oder Zeitpunkt der Probenahme. In Abbildung 3 ist eine häufig verwendete Versuchsanordnung eines Säulenversuches dargestellt, Tabelle 4 fasst die wesentlichen Merkmale unterschiedlicher Säulenversuche zusammen. 20 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Elutionsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen Abbildung 3: Aufbau eines Säulenversuches zur Ermittlung von PAK-Gehalten im Perkolat (nach LUA NRW 2000) Tabelle 4: Beispiele für Säulenversuche mit unterschiedlichen Versuchsbedingungen (verändert nach W IMMER & DÖBERL, 2011) Norm/Verfahren LUA NRW Befüllung der Versuchsstart Säulen nach Sättigung Einbau unter Unmittelbar Fließrate Behandlung der Perkolate 0,01 ml/(min*cm2) Zentrifugation Wasser, keine Theoretische Kontakt- oder Filtration Verdichtung zeit: 24 h Eluattest feldfeucht, Schweiz Kompaktie- 12-24 h 3,5 ml/min Filtration leicht Kontaktzeit variabel löslicher Stoffe 15 cm/Tag Zentrifugation rung (nicht def.) ISO/TS 21268-3 Feldfeucht; de- Mindestens 2 finierte Kom- Tage und Filtration paktierung DIN 19528 Nicht definiert Unmittelbar Flussrate richtet sich Zentrifugation nach rascher nach Kontaktzeit des und Filtration Sättigung (2 h) Wasser mit dem Material (5 h) 2.5.1 Vorteile und Einschränkungen von Säulenversuchen Mithilfe von Säulenversuchen ist es möglich, Verhältnisse im Labor zu simulieren, die verglichen mit den Verhältnissen in Eluatuntersuchungen wesentlich besser natürliche Gegebenheiten widerspiegeln. Grundsätzlich stellen Säulenversuche ein geeignetes Verfahrenskonzept dar, um alle drei in Abschnitt 2.2 aufgeworfenen Fragestellungen für anorganische und schwerflüchtige organische Schadstoffe zu verfolgen. Bei entsprechend Umweltbundesamt n Wien, November 2014 21 Elutionsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen langer Versuchsdurchführung (z. B. bis zu einem W/F-Verhältnis von 10) und regelmäßiger Perkolatbeprobung können aus den Ergebnissen sowohl die aktuellen und zukünftigen Sickerwasserkonzentrationen und der Schadstofffreisetzungsmechanismus als auch das langfristig mobilisierbare Schadstoffpotential abgeschätzt werden (UMWELTBUNDESAMT 2011). Für leichtflüchtige Schadstoffe sind Säulenversuche generell genauso wenig geeignet wie Eluatuntersuchungen. Säulenversuche werden zwar in manchen Ländern, darunter Österreich, seit kurzem als Standardverfahren für bestimmte Fragestellungen eingesetzt, nichtsdestotrotz existieren verglichen mit anderen Untersuchungsverfahren relativ wenige Erfahrungs- und Vergleichswerte. Im Normalfall sind Säulenversuche kosten- und zeitaufwändiger als Eluatuntersuchungen und sie stellen wesentlich höhere Anforderungen an eine sachgemäße Durchführung. Im Vergleich zu natürlichen Bedingungen zeigen sich auch im Rahmen von Säulenversuchen grundlegende Unterschiede. Daher sind bei der Interpretation der Ergebnisse im Besonderen folgende Unterschiede zu beachten (UMWELTBUNDESAMT 2011): · Lagerungsdichte , u. U. im Labor höher als unter natürlichen Verhältnissen · Wassergehalt (immer gesättigte Verhältnisse im Labor, ungesättigte oder gesättigte unter natürlichen Bedingungen), · Wasserbewegung (ungleich höhere Heterogenitäten (präferenzielle Sickerwasserwege) unter natürlichen Verhältnissen – „Maßstabseffekt“ bei der Übertragung von Laborergebnissen), · Temperatur · Anteil des Partikeltransportes am Schadstofftransport Erfahrungsgemäß ist bei der Durchführung von Säulenversuchen mit dem Auftreten von Artefakten zu rechnen. So treten meist zu Beginn eines Säulenversuches im Vergleich zu natürlichen Verhältnissen stark erhöhte Sickerwasserkonzentrationen auf. Diese sind darauf zurückzuführen, dass durch die Probengewinnung und den Einbau in die Säule eine Schadstoffmobilisierung unvermeidbar ist. Dies ist bei der Interpretation der Ergebnisse genauso zu beachten, wie analog zur Interpretation von Eluatversuchen folgendes: 22 · Die physikalisch-chemischen Bedingungen (pH-Wert, Redoxbedingungen), die sich bei der Durchführung von Säulenversuchen im Perkolat einstellen, können signifikant von den natürlichen Bedingungen im Feld abweichen. Dadurch besteht ohne Kenntnis der natürlichen Verhältnisse – insbesondere was die Mobilisierung von Schwermetallen betrifft – die Gefahr einer Fehleinschätzung bei der Interpretation der Untersuchungsergebnisse. · Auch bei Säulenversuchen werden vergleichsweise geringe Materialmengen eingesetzt, wodurch die Repräsentativität der Untersuchung problematisch sein kann. · Analog den Eluatuntersuchungen können daher auch die Ergebnisse von Säulenversuchen nur auf empirischer Basis interpretiert und auf natürliche Bedingungen übertragen werden. Im Vergleich zu Eluatuntersuchungen sind die mit der Übertragung verbundenen Unsicherheiten geringer, im Allgemeinen aber immer noch relativ hoch. Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Elutionsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen 2.6 Extraktionen und serielle Eluatuntersuchungen Neben den beschriebenen Eluat- und Perkolationsuntersuchungen existiert eine Vielzahl weitere Untersuchungsmethoden – im Wesentlichen Extraktionsverfahren –, die sich v. a. in Hinblick auf die eingesetzten Lösungsmittel unterscheiden. Diese Verfahren werden meist für spezielle Fragestellungen eingesetzt, um zum Beispiel den Einfluss unterschiedlicher Milieubedingungen auf die Schadstofffreisetzung oder die Bindungsstärke unterschiedlicher Schadstofffraktionen abzuschätzen. Letzteres wird mithilfe sequentieller Extraktionen bewerkstelligt. Durch aufeinanderfolgende Extraktion mit verschieden starken Extraktionsmitteln wird die jeweilige Schadstoffmenge abgeschätzt, die an unterschiedlichen Substanzen im Feststoff, z. B. an organischen Verbindungen oder Eisen- und Manganoxiden, (adsorptiv) gebunden ist. Diese Verfahren können theoretisch auch dafür herangezogen werden, die gesamte mobilisierbare Stoffmasse zu erfassen. Es gibt allerdings noch keine endgültigen Konventionen, welche Extraktionsschritte tatsächlich verfügbaren Schadstofffraktionen entsprechen und welche Fraktionen auch langfristig adsorbiert und nicht verfügbar sind (LABO 2006). Bei seriellen Eluatuntersuchungen bzw. seriellen Extraktionen wird der Feststoff mehreren aufeinanderfolgenden Auslaugvorgängen mit einem Lösungsmittel ausgesetzt – meist mit dem Ziel durch die Zugabe stets „frischen“ Lösungsmittels natürliche Niederschläge zu simulieren und auf diese Weise die gesamte mobilisierbare Schadstoffmenge abzuschätzen (z. B. DURNER et al. 2004). Zum Teil wird für diese Versuche auch ein saures Lösungsmittel verwendet, um den pH-Wert von natürlichem Regenwasser (ca. pH 5 bis 6) nachzubilden (z. B. TCLP –Toxicity Characteristic Leaching Procedure; US EPA 1992). Mit pH-stat Verfahren wird untersucht, ob und wie sich das Schadstofffreisetzungsverhalten bei einem bestimmten pH-Wert ändert. Dadurch können langfristig veränderliche Bedingungen durch den Eintritt saurer Sickerwässer simuliert oder die Pufferkapazität gegenüber Säureeintrag abgeschätzt werden. Bei dieser Art von Verfahren wird während der Extraktion der pH-Wert durch Säureoder Basenzugabe konstant gehalten (zwischen pH 4 und pH 11; z. B. GRACOS 2003). 2.7 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Ergebnisse aus Elutionsverfahren zur Bestimmung der Schadstofffreisetzung aus Feststoffen, wie Abfällen, kontaminierten oder natürlichen Untergrundmaterialien, können grundsätzlich als Ausgangspunkt herangezogen werden, potentielle Schadstoffeinträge in das Grundwasser abzuschätzen (siehe Abschnitt 4). Um die aktuelle und zukünftige Schadstofffreisetzung von abgelagerten Abfällen oder dem natürlichen Untergrund abzuschätzen, ist es einerseits notwendig, Verfahren anzuwenden, die die aktuellen Sickerwasserkonzentrationen möglichst realitätsnahe widerspiegeln. Andererseits sollen auch der zukünftige Verlauf der Sickerwasserkonzentrationen und die langfristig bzw. maximal mobilisierbare Schadstoffmenge abgebildet werden können. In Bezug auf letzteres Umweltbundesamt n Wien, November 2014 23 Elutionsverfahren – Möglichkeiten und Grenzen wären zudem Verfahren vorteilhaft, die Aussagen über die Geschwindigkeit und die Mechanismen der Freisetzung geben können. Die einzigen Laborverfahren, mit denen diese Anforderungen sowohl für anorganische als auch für schwerflüchtige organische Schadstoffe aus methodischer Sicht abgedeckt werden können, stellen Säulenversuche dar. Aufgrund bisheriger Erfahrungen erscheinen Eluatuntersuchungen für die Untersuchung von schwerflüchtigen organischen Schadstoffen weitgehend ungeeignet zu sein. Innerhalb der Gruppe der Eluatuntersuchungen sind solche mit einem W/F-Verhältnis von 2:1 besser geeignet, die aktuelle Sickerwasserkonzentration von anorganischen Schadstoffen abzubilden als Verfahren mit einem W/FVerhältnis von 10:1. Letztere erscheinen andererseits geeigneter, um die langfristig mobilisierbare Schadstoffmenge abzuschätzen. Die parallele Durchführung beider Arten von Eluatuntersuchungen ermöglicht zudem die Bestimmung des Schadstofffreisetzungsmechanismus. Für die Untersuchung von leichtflüchtigen organischen Schadstoffen sind weder Säulen- noch Eluatuntersuchungen geeignet. Die Durchführung von Versuchen bei unterschiedlichen bzw. bestimmten pH-Werten (pH-stat-Versuche) ist vor allem dann zweckmäßig, wenn mittel- bis langfristig (innerhalb von Jahren bis Jahrzehnten) signifikante pH-WertÄnderungen zu erwarten sind. Im Falle von Recycling-Baustoffen ist von einer mineralischen Matrix auszugehen, in der überwiegend anorganische Schadstoffe eingebunden sind. Eluatuntersuchungen erscheinen somit grundsätzlich geeignet, die Schadstofffreisetzung und die daraus resultierende Sickerwasserkonzentration abzuschätzen. Im Falle organischer Schadstoffe ist davon auszugehen, dass diese bei Recycling-Baustoffen weder in hohen Konzentrationen noch in nichtwässriger Phase auftreten, was zu den oben beschriebenen Einschränkungen von Eluatuntersuchungen in Bezug auf organische Schadstoffe führen würde. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Interpretation sowohl von Eluat- aber auch von Säulenuntersuchungen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind, sodass erfahrungsgemäß die Ergebnisse solcher Versuche bestenfalls in derselben Größenordnung („Faktor 10“) mit dem „tatsächlichen“ Wert liegen. 24 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien 3 GESAMTGEHALTE UND ELUATKONZENTRATIONEN VON BAUSTOFFEN UND NATÜRLICHEN MATERIALIEN Im Rahmen einer Literaturrecherche wurden Gesamtgehalt- und Eluatkonzentrationen unterschiedlicher Baustoffe, wie Beton, Asphalt und Ziegel sowie von Recycling-Baustoffen, Bodenaushubmaterial und natürlichen Gesteinen zusammengestellt. Anhand der dargestellten Analysenergebnisse können die möglichen Bandbreiten der Schadstoffgehalte in (Recycling-)Baustoffen und natürlichen Gesteinen eingeschätzt und die relevanten bzw. „kritischen“ Parameter abgeleitet werden Die Gegenüberstellung mit im Entwurf der RecyclingBaustoffverordnung vorgesehenen Grenzwerten hat im Falle von Baustoffe ohne Anteil rezyklierter Materialien bzw. natürlichen Gesteinen rein informativen Charakter. 3.1 Recyclingbaustoffe Von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BadenWürttemberg wurden im Jahr 2008 die Ergebnisse von analytischen Untersuchungen von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg veröffentlicht (LUBW 2008). Es werden darin die Ergebnisse von Schüttelverfahren (W/F 10:1, W/F 2:1) und Säulenelutionsverfahren (W/F 2:1) an 157 Bauschuttproben auf 115 Bauschuttrecyclinganlagen dargestellt. Für die Untersuchungen wurden gebrochene, einsatzfertige Recyclingbaustoffe verwendet, die für den offenen Einbau in technischen Bauwerken vorgesehen waren. Die untersuchten Materialien waren dabei überwiegend für Untergrundverfüllungen bestimmt und untergeordnet für Frostschutz- und Tragschichten im Straßenbau. In den Proben waren verschiedene Baustoffe bzw. Bauschuttkomponenten, wie Beton, Ziegel, Straßenaufbruch, Asphalt, Naturstein, etc. in unterschiedlichen Anteilen enthalten (d.h. nicht sortenrein). Die Ergebnisse zeigen, „dass man für ein und dieselbe Probe mit den drei verschiedenen Elutionsverfahren oft völlig unterschiedliche Ergebnisse erhält“. Statistisch über alle untersuchten Proben gemittelt ist aber die Tendenz erkennbar, dass für die meisten Parameter mit dem Schüttelverfahren (W/F = 10:1) die geringsten Schadstoffgehalte im Eluat und mit dem Schüttelverfahren (W/F = 2:1) in der Regel die höchsten Werte auftreten. Die Ergebnisse des Säulenverfahren (W/F = 2:1) liegen im Mittel ungefähr zwischen den beiden Schüttelverfahren. Die PAK-Gehalte im Feststoff zeigen keinerlei Korrelation mit den PAK-Gehalten im Säuleneluat nach DIN 19528 (Entwurf), d. h. die Feststoffgehalte sagen nichts über das Elutionsverhalten der PAK aus. Im Vergleich mit den Grenzwerten des Entwurfs der RecyclingBaustoffverordnung lagen die Eluat-/Perkolat-Konzentrationen für alle analysierten Parameter überwiegend (d.h. Median) unter den Grenzwerten der Qualitätsklasse U-A („ungebunden A“), ausgenommen die Leitfähigkeit im 2:1-Eluat. Die Analysenergebnisse sind in Tabelle 5 zusammengestellt. Umweltbundesamt n Wien, November 2014 25 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Tabelle 5: Untersuchung von Recycling-Baustoffen mit unterschiedlichen Elutionsverfahren HGW U-A 10 HGW +1m U-B - 12,5 10 HGW Z-A 0,3 150 7,5-12,5 10 HGW B-A 1 0,3 150 7,5-12,5 10 HGW +1m B-B 2 0,3 0,3 150 12,5 10 0,3 - - 0,3 0,3 - 12,5 10 <0,01 13 <0,01 <0,01 <0,01 6 8,2 10 HGW +1m HGW +1m Min 0,098 22870 0,92 0,66 0,051 400 12,8 10 Max <0,01 507 0,062 0,1 <0,01 107 11,4 10 Median <0,01 37 <0,02 <0,01 <0,01 6,2 6,8 2 Min 0,19 32550 0,82 1,1 0,092 516 13,4 2 Max 633 0,1 0,14 <0,01 126 11,1 2 Median 35 <0,02 <0,01 <0,01 10,6 8,1 2 Min 29160 0,61 1,06 0,29 550 12,4 2 Max 795 0,1 0,185 <0,01 174 11,3 2 Median LUBW 2008, Ergebnisse Recycling-Baustoffe 10 7,5-12,5 0,3 1 2 0,3 4000 0,5 0,04 0,01 0,6 0,5 0,04 0,01 0,6 0,5 0,04 0,01 0,6 0,5 0,04 0,5 <0,02 <0,03 0,12 0,13 0,1 <0,02 <0,03 <0,5 <0,03 <0,02 <0,03 6,6 0,51 0,22 0,62 0,04 <0,002 <0,002 <0,002 <0,002 0,003 <0,5 0,11 0,01 <0,002 <0,002 <0,002 <0,002 <0,002 <0,002 0,6 <0,5 <0,5 <0,03 - 1,28 0,67 <0,5 0,14 el. Leitfähigkeit Schüttelverfahren 2:1 7,5-12,5 0,3 150 1 2 0,3 4000 Säulenverfahren 2:1 0,3 150 2 0,3 4000 0,5 0,04 0,6 0,4 Schüttelverfahren 10:1 L/S mS/m 1 - D pH-Wert mg/kg TM 0,3 2 0,3 B-D Blei mg/kg TM 0,6 0,3 6000 Einheit Chrom ges. mg/kg TM 0,3 2500 Parameter Einbautiefe bis Kupfer mg/kg TM mg/kg TM Eluat-Gehalt Arsen Sulfat 0,5 0,04 0,01 5,9 0,57 mg/kg TM 0,6 <0,5 <0,03 - 154 - <0,03 mg/kg TM 0,01 1 8620 - <0,03 Cadmium 0,4 4 <0,01 <0,01 0,15 <0,01 <0,002 <0,002 <0,002 <0,002 Molybdän 0,01 1 0,083 <0,02 mg/kg TM 4 - <5 0,087 - mg/kg TM 4 0,5 101 <0,02 Nickel 4 0,5 0,01 0,022 Quecksilber 4 0,5 <5 4 0,001 0,5 - 37 4 - 1280 0,5 - <5 mg/kg TM - mg/kg TM - Vanadium - 800 Zink - 800 6870 0,102 - - - - - - - 3,1 800 149 - <BG 800 - - 300 800 300 - 20 800 20 mg/kg TM 20 mg/kg TM 12 Chlorid mg/kg TM S16 PAK (EPA) Gesamtgehalt S16 PAK (EPA) Umweltbundesamt n Wien, November 2014 26 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Im Rahmen einer Literaturrecherche durch das Umweltbundesamt (UMWELTBUNDESAMT 2005) wurden Analysendaten für rd. 80 RecyclingBaustoffproben ausgewertet. Bei den Proben handelte es sich einerseits um Recyclingbaustoffe und Bauschutt aus dem Hochbau (Recyclingmaterial aus vorsortiertem Bauschutt für die Korngrößenbereiche 0/4, 4/16, 16/32, Hochbaurestmassen und Bauschuttproben), andererseits um Recyclingbaustoffe aus dem Tiefbau (Proben von Asphaltgranulat (RA), Betongranulat (RB), BetonAsphalt-Gestein-Mischgranulat (RM), Mischung aus RM+RB und BetonAsphalt-Mischgranulat (RAB), insgesamt 17 Proben). Vom BMLFUW wurden außerdem Analysendaten für 21 RecyclingBaustoffproben aus 7 Bundesländern zur Verfügung gestellt, davon stammten 9 Proben aus Hochbaurestmassen (RMH) und 12 Proben aus dem Tiefbau (RA, RB, RM, RG). Die Analysenergebnisse der Gesamtgehalt- und Eluatuntersuchungen (L/S = 10:1) werden in Tabelle 6 und Tabelle 7 den Grenzwerten des Entwurfs der Recycling-Baustoffverordnung gegenübergestellt und statistisch ausgewertet (n = Anzahl der Proben, Min = Minimum, Q1 = 1. Quartil = 25 % der Proben, Q2 = 2. Quartil = Median, Q3 = 3. Quartil = 75 % der Proben, Max = Maximum). Für den Parameter SKW (IR-Methode) wurden die Grenzwerte für den Parameter KWIndex (GC-Methode) herangezogen. Bei den Materialien aus dem Hochbau sind bei der Hälfte oder mehr Proben erhöhte Eluat-Konzentrationen hinsichtlich der Parameter Sulfat und Abdampfrückstand festzustellen. Im Gesamtgehalt liegen bei dem Parameter KW (KWIndex bzw. SKW) bei mehr als der Hälfte der Proben erhöhte Konzentrationen vor. Bei den Materialien aus dem Tiefbau sind lediglich im Gesamtgehalt beim Parameter KW (SKW) bei mehr als der Hälfte der Proben erhöhte Konzentrationen feststellbar, die auf die Asphaltanteile in den Proben zurückzuführen sind. Umweltbundesamt n Wien, November 2014 27 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Tabelle 6: Untersuchung von Recycling-Baustoffen und Bauschutt – Hochbau Recyclingbaustoffe und Bauschutt-Hochbau Parameter 28 Einheit U-A U-B Z-A B-A HGW HGW +1m HGW HGW Einbautiefe bis Eluat-Gehalt L/S pH-Wert el. Leitfähigkeit Blei Chrom ges. Kupfer Ammonium-N Nitrit-N Sulfat Abdampfrückstand Antimon Arsen Barium Cadmium Molybdän Nickel Quecksilber Selen Vanadium Zink Chlorid Fluorid Phenol-Index TOC DOC KW-Index Summe KW Aluminium Beryllium Bor Cobalt Chrom VI Eisen Mangan Silber Thallium Zinn Cyanid (lf) Cyanid (gesamt) Nitrat-N Phosphat-P an. Tenside (als MBAS) S16 PAK (EPA) PCB (7 Verb.) 10 10 7,5-12,5 7,5-12,5 150 150 mS/m mg/kg TM 0,3 0,3 0,3 1 mg/kg TM mg/kg TM 0,6 2 4 8 mg/kg TM mg/kg TM 1 2 6000 mg/kg TM 2500 mg/kg TM 6000 8000 0,06 mg/kg TM 0,06 0,3 0,3 mg/kg TM mg/kg TM 20 20 0,04 mg/kg TM 0,04 mg/kg TM 0,5 0,5 0,4 0,6 mg/kg TM mg/kg TM 0,01 0,01 mg/kg TM 0,1 0,1 0,5 0,5 mg/kg TM mg/kg TM 4 4 mg/kg TM 800 800 10 10 mg/kg TM 1 1 mg/kg TM mg/kg TM 100 200 mg/kg TM 3 5 mg/kg TM mg/kg TM 3 5 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 1 1 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 0,2 0,2 mg/kg TM mg/kg TM 2 2 mg/kg TM mg/kg TM 0,2 0,2 mg/kg TM mg/kg TM 100 130 5 5 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM µg/kg TM - 10 12,5 0,3 1 2 8 2 0,06 0,3 20 0,04 0,5 0,6 0,01 0,1 0,5 4 800 10 1 500 5 5 1 0,2 2 0,2 5 - Gesamtgehalt Blei Chrom ges. Kupfer TOC KW-Index Summe KW S16 PAK (EPA) PCB (7 Verb.) Arsen Cadmium Cobalt Molybdän Nickel Quecksilber Zink Vanadium Benz(a)pyren mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 100 90 90 200 200 20 60 0,7 450 - 100 90 90 100 100 12 60 0,7 450 - 100 90 90 200 200 20 60 0,7 450 - B-B D n Min Q1 Q2 8,28 20,3 0,01 0,04 0,1 0,62 0,02 316 3390 0,003 0,004 0,1 0,001 0,1 0,01 0,001 0,03 10 71,8 0,01 0,11 0,11 1,12 0,46 1900 4548 0,02 0,006 0,3 0,001 0,1 0,03 0,001 0,03 11,1 111 0,1 0,19 0,2 3,1 1 2960 6720 0,06 0,08 1,0 0,002 0,1 0,04 0,002 0,03 Q3 Max HGW +1m HGW +1m HGW +1m 10 10 7,5-12,5 7,5-12,5 150 150 0,3 0,3 1 1 2 2 8 8 2 2 4000 4000 8000 8000 0,06 0,06 0,3 0,3 20 20 0,04 0,04 0,5 0,5 0,6 0,6 0,01 0,01 0,1 0,1 0,5 0,5 4 4 800 800 10 10 500 500 5 5 5 5 1 1 0,2 0,2 2 2 0,2 0,2 130 130 5 5 - 100 90 90 200 200 20 60 0,7 450 - B-D 100 90 90 200 200 300 60 0,7 450 - 10 12,5 150 0,3 0,3 2 8 2 4000 8000 0,06 0,3 20 0,04 0,5 0,6 0,01 0,1 1 4 800 10 500 5 5 1 0,2 2 0,2 130 5 - 10 12,5 0,3 0,3 0,06 0,3 20 0,04 0,5 0,6 0,01 0,1 1 4 10 1 0,2 2 0,2 5 - 28 28 28 28 28 27 27 27 26 21 25 26 24 21 28 26 21 21 28 27 27 14 13 12 21 17 17 12 25 26 4 24 21 16 12 17 1 6 27 13 1 12 12 0,0003 0,004 0,024 500 2500 500 200 200 300 500 0,7 450 - 2500 50 - 72 72 72 69 21 18 27 21 26 72 26 21 26 71 72 21 12 5,8 10,4 5 1500 20 68 0,36 0,003 2 0,1 0,63 1,0 7,5 0,01 16 16 0,03 11,45 12,2 175 290 0,10 0,11 0,29 0,76 0,20 2 5 10 1,6 3,0 6109 13600 14950 26250 0,06 0,4 0,10 0,2 1,77 17 0,010 0,01 0,10 0,2 0,10 0,3 0,002 0,01 0,10 0,1 <0,1 <0,3 <1 <1 <2 0,05 17 2 0,05 17 21 0,2 69,5 3,5 0,05 32 60 0,5 120 5,9 0,11 44 77 0,6 151 10,0 0,4 231 87 0,06 0,7 0,01 0,6 0,03 0,5 0,2 0,02 0,04 0,01 0,01 0,63 1,5 0,01 1,0 0,05 1,0 7 0,01 1,1 0,10 0,4 0,10 0,11 0,01 0,05 0,05 0,23 0,02 0,18 10,5 0,02 0,50 56 2,1 0,5 105 7,9 0,01 0,01 1,0 2,9 0,01 1,0 0,05 0,5 0,2 0,04 0,05 0,01 0,01 0,1 0,5 24 0,02 0,1 0,01 2,5 286 11 0,8 459 132 <1 1,19 14 0,005 2,0 0,1 0,67 4 0,1 0,13 0,01 0,2 0,04 0,03 0,055 0,27 0,2 0,02 0,04 0,01 0,01 23 38 69 242 17 20 25 82 11 14 21 530 4400 8000 12900 54900 59 85 100 160 103 185 436 955 2 3,61 7,4 30 0,03 0,09 0,10 0,98 4,0 4,8 5,0 8 0,13 0,18 0,50 16,2 5 7 8,5 20 1,0 1,9 5,0 5 12 15,5 19 51 0,05 0,06 0,16 0,84 36 45 70 436 19 24 27 43 0,2 0,29 0,51 1,6 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Tabelle 7: Untersuchung von Recycling-Baustoffen - Tiefbau Recyclingbaustoffe Tiefbau Einheit U-A U-B Z-A B-A HGW HGW +1m HGW HGW Parameter Einbautiefe bis Eluat-Gehalt L/S pH-Wert el. Leitfähigkeit Blei Chrom ges. Kupfer Ammonium-N Nitrit-N Sulfat Abdampfrückstand Antimon Arsen Barium Cadmium Molybdän Nickel Quecksilber Selen Vanadium Zink Chlorid Fluorid Phenol-Index TOC KW-Index Summe KW Aluminium Beryllium Bor Cobalt Eisen Mangan Silber Thallium Zinn Cyanid (gesamt) Nitrat-N Phosphat-P AOX/EOX (als Cl) an. Tenside (als MBAS) S16 PAK (EPA) 10 10 7,5-12,5 7,5-12,5 mS/m 150 150 mg/kg TM 0,3 0,3 mg/kg TM 0,3 1 mg/kg TM 0,6 2 mg/kg TM 4 8 mg/kg TM 1 2 mg/kg TM 2500 6000 mg/kg TM 6000 8000 mg/kg TM 0,06 0,06 mg/kg TM 0,3 0,3 mg/kg TM 20 20 mg/kg TM 0,04 0,04 mg/kg TM 0,5 0,5 mg/kg TM 0,4 0,6 mg/kg TM 0,01 0,01 mg/kg TM 0,1 0,1 0,5 0,5 mg/kg TM mg/kg TM 4 4 mg/kg TM 800 800 mg/kg TM 10 10 mg/kg TM 1 1 mg/kg TM 100 200 mg/kg TM 3 5 mg/kg TM 3 5 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 1 1 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 0,2 0,2 mg/kg TM mg/kg TM 2 2 mg/kg TM mg/kg TM 100 130 mg/kg TM 5 5 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM - 10 12,5 0,3 1 2 8 2 0,06 0,3 20 0,04 0,5 0,6 0,01 0,1 0,5 4 800 10 1 500 5 5 1 0,2 2 5 - Gesamtgehalt Blei Chrom ges. Kupfer TOC KW-Index Summe KW S16 PAK (EPA) PCB (7 Verb.) Arsen Cadmium Cobalt Molybdän Nickel Quecksilber Zink Vanadium SBTEX Benz(a)pyren mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 100 90 90 200 200 20 60 0,7 450 - 100 90 90 100 100 12 60 0,7 450 - 100 90 90 200 200 20 60 0,7 450 - Umweltbundesamt n Wien, November 2014 B-B D n Min Q1 Q2 Q3 Max 25 29 29 29 29 25 25 29 25 12 25 29 29 12 29 29 25 25 29 25 25 29 25 12 13 17 13 12 29 24 25 13 13 13 13 25 12 13 13 17 9,6 6,8 0,01 0,03 0,03 0,03 0,01 25 680 0,060 0,005 0,1 0,001 0,1 0,03 0,001 0,05 0,1 0,2 10 0,05 10,2 28 0,05 0,1 0,1 0,62 0,14 105 1010 0,06 0,006 0,2 0,005 0,1 0,05 0,001 0,05 0,1 0,2 16 0,05 11 64 0,05 0,1 0,2 0,7 0,23 276 2200 0,06 0,02 0,3 0,005 0,1 0,05 0,001 0,05 0,5 0,2 20 10 10 0,6 0,6 2,4 0,01 22 0,6 0,78 4,7 0,01 33 0,6 0,8 12 0,01 0,01 0,05 0,01 0,02 0,05 0,05 0,01 0,05 0,01 0,02 0,05 0,05 0,03 0,2 0,01 0,02 0,05 0,05 0,4 0,02 0,05 0,1 0,003 0,68 0,02 0,05 0,1 0,01 3,6 0,02 0,05 0,11 0,02 29 29 29 25 3,9 5,4 7,3 8,0 23 5 11 14 22 423 5 8 10 17 34 1100 3200 15400 26500 57900 42 590 800 1700 3000 0,5 1,2 3,6 8,6 76 0,001 0,034 0,10 0,10 0,71 5 5 5 5 11 0,07 0,08 0,11 0,50 1 5 5 15 18 35 <5 5 9 11 16 29 0,01 0,03 0,05 0,05 0,2 16 21 30 49 200 11 14 17 21 222 <0,005 0,09 0,22 0,34 0,65 2,28 HGW +1m HGW +1m HGW +1m 10 10 7,5-12,5 7,5-12,5 150 150 0,3 0,3 1 1 2 2 8 8 2 2 4000 4000 8000 8000 0,06 0,06 0,3 0,3 20 20 0,04 0,04 0,5 0,5 0,6 0,6 0,01 0,01 0,1 0,1 0,5 0,5 4 4 800 800 10 10 500 500 5 5 5 5 1 1 0,2 0,2 2 2 130 130 5 5 - 100 90 90 200 200 20 60 0,7 450 - B-D 100 90 90 200 200 300 60 0,7 450 - 10 12,5 150 0,3 0,3 2 8 2 4000 8000 0,06 0,3 20 0,04 0,5 0,6 0,01 0,1 1 4 800 10 500 5 5 1 0,2 2 130 5 - 10 12,5 0,3 0,3 0,06 0,3 20 0,04 0,5 0,6 0,01 0,1 1 4 10 1 0,2 2 5 - 500 2500 500 200 200 300 500 0,7 450 - 2500 50 - 13 29 29 25 29 29 25 29 29 29 25 13 17 11,5 12,4 106 179 0,10 0,1 0,15 0,27 0,20 0,27 1,1 3,0 0,5 2,2 360 2720 3510 7170 0,06 0,06 0,10 0,1 0,38 2,35 0,010 0,01 0,10 0,1 0,10 0,1 0,002 0,002 0,10 0,1 0,5 0,74 0,25 0,5 43 130 10,00 10 <1 45 79 0,6 0,9 0,83 0,92 22 28 0,01 0,01 <1 0,10 0,1 0,20 3,6 0,10 0,1 0,02 0,02 0,05 0,05 0,05 0,05 n.n. 5,7 42 0,02 0,082 0,05 0,131 0,15 0,21 0,05 0,674 29 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Im Rahmen von Sortieranalysen zur Qualitätssicherung von RC-Baustoffen (MLUR 2008) wurden an 6 sortenreinen Bauschutt-Fraktionen auf 3 Bauschuttaufbereitungsanlagen Schüttelverfahren (W/F 10:1, für Sulfat auch W/F 1:1) und Säulenelutionsverfahren (für Sulfat, W/F 2:1) angewendet. Je Anlage wurden 4 Proben entnommen, in die Fraktionen Leichtbaustoffe, Kalksandstein/Putz, Mineralstein/Beton, Klinker/Ziegel/Steinzeug, Asphalt und Feinkorn <4 mm sortiert und je Fraktion eine Sammelprobe (Mischprobe) analysiert. Die Analysenergebnisse der Gesamtgehalt- und Eluatuntersuchungen (L/S = 10:1) werden in Tabelle 8 den Grenzwerten des Entwurfs der RecyclingBaustoffverordnung gegenübergestellt und statistisch ausgewertet (n = Anzahl der Proben, Min = Minimum, Q1 = 1. Quartil = 25 % der Proben, Q2 = 2. Quartil = Median, Q3 = 3. Quartil = 75 % der Proben, Max = Maximum). Für den Parameter SKW (IR-Methode) wurden die Grenzwerte für den Parameter KW-Index (GC-Methode) herangezogen. Im Vergleich mit den Grenzwerten der Recycling-Baustoffverordnung lagen die Eluat-Konzentrationen (W/F 10:1) für die untersuchten Parameter Chrom, Kupfer, Vanadium und pH-Wert generell unter den Grenzwerten der Qualitätsklasse U-A („ungebunden A“). Höhere Konzentrationen sind für Sulfat (Leichtbaustoffe, Mineralstein/Beton, Feinkorn <4 mm), el. Leitfähigkeit (Leichtbaustoffe) und Gesamtgehalt PAK (Asphalt, Feinkorn <4 mm) feststellbar. Im Vergleich zu den Sulfat-Konzentrationen im 10:1-Eluat sind die Werte im 2:1-Perkolat um den Faktor 3 und im 1:1-Eluat um einen Faktor 5-10 höher. 30 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Gesamtgehalt S16 PAK (EPA) Sulfat Eluat-Gehalt L/S pH-Wert el. Leitfähigkeit Chrom ges. Kupfer Sulfat Vanadium S16 PAK (EPA) Parameter Einbautiefe bis mg/kg TM mg/kg TM Umweltbundesamt n Wien, November 2014 - 20 - - - 0,5 0,5 20 - 2 6000 - 2 2 1 12 1 1 150 - 20 - 0,5 4000 150 7,5-12,5 10 10 HGW 12,5 HGW B-A 10 HGW +1m HGW Z-A 7,5-12,5 U-B U-A 10 7,5-12,5 150 mS/m 0,3 mg/kg TM 0,6 mg/kg TM 2500 mg/kg TM 0,5 mg/kg TM mg/kg TM Einheit - 300 - 0,5 4000 2 1 150 7,5-12,5 10 HGW +1m B-B D - 300 - 1 4000 2 0,3 150 12,5 10 - - - 1 - - 0,3 - 12,5 10 HGW +1m HGW +1m B-D Max Min Max KS + Putz Min Max Mineral + Beton Min Max Asphalt Min Max Min Max Kl + Ziegel + Stzg Feinkorn < 4 mm MLUR Schleswig-Holstein 2008, Ergebnisse Recycling-Baustoffe 0,4 15000 2,2 46000 0,2 3150 3 4300 1,2 4150 3,8 7600 8,5 960 66 1950 0,7 2100 0,9 3500 12 6250 28 10500 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 9,2 9,4 9,5 9,7 10,3 11,3 9,8 10,9 9,1 10,3 10,9 11,2 71 234 19 39 34 102 8 22 25 43 63 110 0,02 0,15 0,01 0,06 0,03 0,12 0,01 0,02 0,02 0,03 0,2 0,26 0,04 0,09 0,02 0,03 0,03 0,03 0,02 0,05 0,03 0,17 0,15 0,29 2750 17000 90 1200 120 5050 70 280 270 1350 1250 5250 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 0,0015 0,0019 0,001 0,0016 0,0026 0,0055 0,015 0,032 0,001 0,0013 0,0017 0,046 Min Leichtbaustoffe Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Tabelle 8: Untersuchung von Recycling-Baustoff-Fraktionen 31 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien 3.2 Mauerwerkabbruch und Ziegel Im Rahmen der Literaturrecherche des Umweltbundesamtes (UMWELTBUNDESAMT 2005) wurden Analysendaten für Mauerwerks- bzw. Ziegelproben ausgewertet. Es wurden 26 Proben von Ziegel, Mauerputz (Innenund Außenputz) und Mörtel sowie Gemische dieser Mauerwerkskomponenten als „Mauerwerkabbruch“ untersucht. Außerdem wurden 14 Ziegelproben untersucht bzw. ausgewertet. Die Analysenergebnisse werden in Tabelle 9 und Tabelle 10 den Grenzwerten des Entwurfs der Recycling-Baustoffverordnung gegenübergestellt und statistisch ausgewertet (n = Anzahl der Proben, Min = Minimum, Q1 = 1. Quartil = 25 % der Proben, Q2 = 2. Quartil = Median, Q3 = 3. Quartil = 75 % der Proben, Max = Maximum). Für den Parameter SKW (IR-Methode) wurden die Grenzwerte für den Parameter KW-Index (GC-Methode) herangezogen. Tabelle 9: Untersuchung der Eluate (L/S= 10:1) von Mauerwerkabbruch Mauerwerksabbruch, inkl. Ziegel Parameter Einheit U-A U-B 10 10 Z-A B-A B-B 10 10 B-D D n Min Q1 Q2 Q3 Max Eluat-Gehalt L/S - pH-Wert - 7,5-12,5 7,5-12,5 10 12,5 7,5-12,5 7,5-12,5 10 10 12,5 12,5 26 7,2 8,1 8,6 9,18 9,6 150 - 26 16 34 69 140 560 mS/m 150 150 - 150 150 Blei mg/kg TM 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 26 0,1 0,1 0,1 0,10 0,1 Chrom ges. mg/kg TM 0,3 1 1 1 1 0,3 0,3 26 0,1 0,1 0,1 0,10 0,1 Ammonium-N mg/kg TM 4 8 8 8 8 8 - 26 0,16 1,75 4,66 10 28 Nitrit-N mg/kg TM 1 2 2 2 2 2 - 26 0,03 0,4 0,62 1,7 6,3 Sulfat mg/kg TM 2500 6000 - 4000 4000 4000 - 26 20 235 650 1915 14070 Arsen mg/kg TM 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 26 0,1 0,1 0,1 0,10 0,21 Cadmium mg/kg TM 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 26 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 Quecksilber mg/kg TM 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 26 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 Vanadium mg/kg TM 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 1 26 0,1 0,1 0,1 0,10 2,3 el. Leitfähigkeit Bei den Materialien des Mauerwerkabbruchs, für die nur Ergebnisse von Eluatuntersuchungen vorliegen, sind lediglich beim Parameter Ammonium-N bei mehr als der Hälfte der Proben erhöhte Eluat-Konzentrationen festzustellen. Unter anderen der Parameter Abdampfrückstand wurde nicht analysiert. Bei den Ziegelproben sind bei mehr als der Hälfte der Proben erhöhte EluatKonzentrationen hinsichtlich des Parameters Abdampfrückstand festzustellen. Die Anzahl der untersuchten Proben ist für eine statistische Auswertung teilweise zu gering (z.B. Nitrat-N). 32 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Tabelle 10: Untersuchung von Ziegel Ziegel U-A U-B Z-A B-A HGW HGW +1m HGW HGW Parameter Einbautiefe bis Eluat-Gehalt L/S pH-Wert el. Leitfähigkeit Blei Chrom ges. Kupfer Ammonium-N Nitrit-N Sulfat Abdampfrückstand Antimon Arsen Barium Cadmium Molybdän Nickel Quecksilber Selen Vanadium Zink Chlorid Fluorid Phenol-Index DOC KW-Index Summe KW Aluminium Beryllium Bor Cobalt Eisen Mangan Silber Thallium Zinn Cyanid (lf) Nitrat-N an. Tenside (als MBAS) S16 PAK (EPA) PCB (7 Verb.) 10 10 7,5-12,5 7,5-12,5 mS/m 150 150 mg/kg TM 0,3 0,3 mg/kg TM 0,3 1 mg/kg TM 0,6 2 mg/kg TM 4 8 mg/kg TM 1 2 mg/kg TM 2500 6000 mg/kg TM 6000 8000 mg/kg TM 0,06 0,06 mg/kg TM 0,3 0,3 mg/kg TM 20 20 mg/kg TM 0,04 0,04 mg/kg TM 0,5 0,5 mg/kg TM 0,4 0,6 mg/kg TM 0,01 0,01 mg/kg TM 0,1 0,1 mg/kg TM 0,5 0,5 mg/kg TM 4 4 mg/kg TM 800 800 mg/kg TM 10 10 mg/kg TM 1 1 mg/kg TM mg/kg TM 3 5 mg/kg TM 3 5 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 1 1 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 0,2 0,2 mg/kg TM mg/kg TM 2 2 mg/kg TM 0,2 0,2 mg/kg TM 100 130 mg/kg TM mg/kg TM µg/kg TM - 10 12,5 0,3 1 2 8 2 0,06 0,3 20 0,04 0,5 0,6 0,01 0,1 0,5 4 800 10 1 5 5 1 0,2 2 0,2 - Gesamtgehalt Blei Chrom ges. Kupfer TOC KW-Index Summe KW S16 PAK (EPA) PCB (7 Verb.) Arsen Cadmium Cobalt Molybdän Nickel Quecksilber Zink Vanadium Sulfat Benz(a)pyren mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 100 90 90 200 200 20 60 0,7 450 - B-B B-D D n Min 8,1 16 0,01 0,02 0,03 0,16 0,03 50 7610 0,005 0,018 0,5 0,001 0,1 0,025 0,001 Q1 Q2 Q3 Max 9,7 122 0,10 0,29 0,17 5,8 1,6 1350 11700 11,9 260 0,1 2,1 0,2 9,3 4,9 7890 13900 0,01 0,11 2 0,02 0,2 0,8 0,002 <0,025 2,3 1,0 300 7,2 0,4 73 <1 n.n. <2 <0,005 2 <0,1 0,5 <0,04 0,08 <0,005 <0,005 <0,1 180 <0,1 0,017 0,093 Einheit 100 90 90 100 100 12 60 0,7 450 - 100 90 90 200 200 20 60 0,7 450 - HGW +1m HGW +1m HGW +1m 10 10 7,5-12,5 7,5-12,5 150 150 0,3 0,3 1 1 2 2 8 8 2 2 4000 4000 8000 8000 0,06 0,06 0,3 0,3 20 20 0,04 0,04 0,5 0,5 0,6 0,6 0,01 0,01 0,1 0,1 0,5 0,5 4 4 800 800 10 10 5 5 5 5 1 1 0,2 0,2 2 2 0,2 0,2 130 130 - Umweltbundesamt n Wien, November 2014 100 90 90 200 200 20 60 0,7 450 - 100 90 90 200 200 300 60 0,7 450 - 10 12,5 150 0,3 0,3 2 8 2 4000 8000 0,06 0,3 20 0,04 0,5 0,6 0,01 0,1 1 4 800 10 5 5 1 0,2 2 0,2 130 - 10 12,5 0,3 0,3 0,06 0,3 20 0,04 0,5 0,6 0,01 0,1 1 4 10 1 0,2 2 0,2 - 14 14 12 14 7 10 10 13 5 3 11 4 12 3 5 10 3 11 5 3 4 2 3 3 3 4 3 3 4 5 3 3 3 4 2 3 2 5 3 500 2500 500 200 200 300 500 0,7 450 - 2500 50 - 5 5 5 3 3 3 5 3 4 5 4 3 5 3 5 3 2 3 0,1 0,1 220 4,8 0,3 47 8,3 9,3 34 50 0,03 0,1 0,1 0,1 0,1 0,13 1,8 3,5 0,4 0,70 270 890 9300 11000 0,007 0,048 0,1 1,0 0,001 0,001 0,1 0,1 0,03 0,04 0,001 0,001 0,1 0,1 0,2 0,05 100 110 0,001 0,001 0,006 0,0026 0,0089 22 0,01 36 42 2100 0,048 1,3 0,5 1,8 0,2 0,04 6 39 12 2000 41 35 0,7 0,001 9 0,14 8,1 0,006 0,15 0,04 0,002 53 1,5 0,1 0,5 0,5 240 5,2 0,10 8,8 42 13 0,71 0,15 24 39 12 47 14 2000 54 35 0,9 0,004 9,3 0,2 13,2 27 0,02 43 46 0,45 0,40 0,01 19 58 20 7,1 0,5 28 50 30 65 28 3000 62 130 7,8 0,013 10,7 0,5 15,9 <1 40 0,04 80 52 3500 0,56 33 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien 3.3 Beton Aus der Literatur (UMWELTBUNDESAMT 2005, MLUR 2008) wurden Analysendaten für 41 Proben von Recycling-Beton (Betonabbruch, vorsortierter Betonabbruch der Korngrößenbereiche 0/4, 4/16, 16/32, 0/32, 0/63) und 5 Proben von neuwertigem Beton (Beton 3 Monate alt, Beton der Korngrößenbereiche 0/0,5, 0,5/4, 4/10, 1 Probe Betonzuschlag 11/22) für die Auswertung herangezogen. Vom BMLFUW wurden für die gegenständliche Studie außerdem Analysendaten für 3 Recycling-Betonproben (RB 0/63, RB 0/126) zur Verfügung gestellt. Die Analysenergebnisse der Gesamtgehalt- und Eluatuntersuchungen (L/S = 10:1) werden in Tabelle 11 und Tabelle 12 den Grenzwerten des Entwurfs der Recycling-Baustoffverordnung gegenübergestellt und statistisch ausgewertet (n = Anzahl der Proben, Min = Minimum, Q1 = 1. Quartil = 25 % der Proben, Q2 = 2. Quartil = Median, Q3 = 3. Quartil = 75 % der Proben, Max = Maximum). Für den Parameter SKW (IR-Methode) wurden die Grenzwerte für den Parameter KW-Index (GC-Methode) herangezogen. Im Vergleich mit den Grenzwerten des Entwurfs der RecyclingBaustoffverordnung lagen die Eluat-Konzentrationen und Gesamtgehalte für alle analysierten Parameter überwiegend (d.h. Median) unter den Grenzwerten der Qualitätsklasse U-A („ungebunden A“). Allerdings ist die Anzahl der untersuchten Proben bei zahlreichen Parametern für eine statistische Auswertung zu gering. In den Proben des neuwertigen Betons sind erhöhte Leitfähigkeitswerte im Eluat auffällig. Generell ist die ausgewertete Probenzahl gering. 34 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Tabelle 11: Untersuchung von Recycling-Beton Beton recycliert Einheit U-A U-B Z-A B-A HGW HGW +1m HGW HGW Parameter Einbautiefe bis Eluat-Gehalt L/S pH-Wert el. Leitfähigkeit Blei Chrom ges. Kupfer Ammonium-N Nitrit-N Sulfat Abdampfrückstand Antimon Arsen Barium Cadmium Molybdän Nickel Quecksilber Selen Vanadium Zink Chlorid Fluorid Phenol-Index TOC KW-Index Summe KW Aluminium Beryllium Bor Cobalt Eisen Mangan Silber Thallium Zinn Cyanid (gesamt) Nitrat-N Phosphat-P AOX/EOX (als Cl) an. Tenside (als MBAS) S16 PAK (EPA) 10 10 7,5-12,5 7,5-12,5 mS/m 150 150 mg/kg TM 0,3 0,3 mg/kg TM 0,3 1 mg/kg TM 0,6 2 mg/kg TM 4 8 mg/kg TM 1 2 mg/kg TM 2500 6000 mg/kg TM 6000 8000 mg/kg TM 0,06 0,06 mg/kg TM 0,3 0,3 mg/kg TM 20 20 mg/kg TM 0,04 0,04 mg/kg TM 0,5 0,5 mg/kg TM 0,4 0,6 mg/kg TM 0,01 0,01 0,1 0,1 mg/kg TM mg/kg TM 0,5 0,5 mg/kg TM 4 4 mg/kg TM 800 800 mg/kg TM 10 10 mg/kg TM 1 1 mg/kg TM 100 200 mg/kg TM 3 5 mg/kg TM 3 5 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 1 1 mg/kg TM mg/kg TM 0,2 0,2 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 2 2 mg/kg TM mg/kg TM 100 130 mg/kg TM 5 5 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM - 10 12,5 0,3 1 2 8 2 0,06 0,3 20 0,04 0,5 0,6 0,01 0,1 0,5 4 800 10 1 500 5 5 1 0,2 2 5 - Gesamtgehalt Blei Chrom ges. Kupfer TOC KW-Index Summe KW S16 PAK (EPA) PCB (7 Verb.) Arsen Cadmium Cobalt Molybdän Nickel Quecksilber Zink Vanadium Sulfat SBTEX Benz(a)pyren mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 100 90 90 200 200 20 60 0,7 450 - 100 90 90 100 100 12 60 0,7 450 - 100 90 90 200 200 20 60 0,7 450 - B-B Umweltbundesamt n Wien, November 2014 D n Min Q1 Q2 Q3 Max 10,3 34 11,3 76 11,6 116 12 144 0,03 0,03 0,6 0,12 52 1010 0,1 0,11 0,21 0,03 0,1 0,20 0,6 0,8 1 0,143 0,3 0,5 208 284 321 3028 3760 4208 12,4 180 <0,1 0,4 0,2 3 0,8 5050 7800 <0,06 <0,1 2,35 <0,02 <0,1 <0,1 <0,002 <0,1 <0,5 0,7 101 <10 <0,05 39 <0,6 HGW +1m HGW +1m HGW +1m 10 10 7,5-12,5 7,5-12,5 150 150 0,3 0,3 1 1 2 2 8 8 2 2 4000 4000 8000 8000 0,06 0,06 0,3 0,3 20 20 0,04 0,04 0,5 0,5 0,6 0,6 0,01 0,01 0,1 0,1 0,5 0,5 4 4 800 800 10 10 500 500 5 5 5 5 1 1 0,2 0,2 2 2 130 130 5 5 - 100 90 90 200 200 20 60 0,7 450 - B-D 100 90 90 200 200 300 60 0,7 450 - 10 12,5 150 0,3 0,3 2 8 2 4000 8000 0,06 0,3 20 0,04 0,5 0,6 0,01 0,1 1 4 800 10 500 5 5 1 0,2 2 130 5 - 10 12,5 0,3 0,3 0,06 0,3 20 0,04 0,5 0,6 0,01 0,1 1 4 10 1 0,2 2 5 - 9 10 7 10 10 5 5 10 6 3 5 6 7 3 7 6 5 8 7 6 6 6 5 3 2 3 2 3 6 6 5 2 2 2 2 5 3 2 2 6 500 2500 500 200 200 300 500 0,7 450 - 2500 50 - 38 38 38 36 3 2 9 6 5 38 6 5 7 37 38 5 3 2 3 0,3 0,3 0,4 0,66 0,2 14 0,2 25 0,2 44 0,4 62 23 31 37 37 n.n. 24 24 0,05 0,1 0,3 0,4 1,6 2,5 n.n. 3,6 4,5 2,1 5 4,0 500 20 42 0,5 4,9 8,3 5,0 2375 28 <0,01 <1 <0,1 0,8 <0,1 <0,02 <0,05 <0,05 6,1 <0,02 <0,05 0,1 0,11 0,003 0,005 0,009 0,017 0,112 0,05 5 6 0,01 9,8 11 4150 0,09 8,0 12 197 9,7 13 25 5,4 9,2 50 3950 6775 41000 32 41 76 1,2 1,7 4 6,6 <0,1 <5 0,10 0,17 0,21 0,5 5 10 16 18 <5 7 10 13 22 0,023 0,04 0,05 0,105 14 19 34 150 13 14 17 23 4800 7600 <0,005 0,21 0,34 35 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Tabelle 12: Untersuchung von neuwertigem Beton Beton neuwertig U-B Parameter Eluat-Gehalt L/S pH-Wert el. Leitfähigkeit Blei Chrom ges. Kupfer Ammonium-N Nitrit-N Sulfat Abdampfrückstand Arsen Barium Cadmium Nickel Quecksilber Zink Chlorid Fluorid Phenol-Index TOC Aluminium Cobalt Eisen Zinn S16 PAK (EPA) 10 10 7,5-12,5 7,5-12,5 150 150 mS/m mg/kg TM 0,3 0,3 mg/kg TM 0,3 1 0,6 2 mg/kg TM mg/kg TM 4 8 1 2 mg/kg TM 6000 mg/kg TM 2500 mg/kg TM 6000 8000 mg/kg TM 0,3 0,3 20 20 mg/kg TM 0,04 mg/kg TM 0,04 0,4 0,6 mg/kg TM 0,01 mg/kg TM 0,01 mg/kg TM 4 4 800 800 mg/kg TM 10 10 mg/kg TM mg/kg TM 1 1 100 200 mg/kg TM mg/kg TM 1 1 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 2 2 mg/kg TM Gesamtgehalt Blei Chrom ges. Kupfer S16 PAK (EPA) Arsen Cadmium Cobalt Nickel Quecksilber Zink Benz(a)pyren mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 3.4 Einheit U-A Z-A 10 12,5 B-A B-B 10 10 7,5-12,5 7,5-12,5 B-D D 10 10 12,5 12,5 - 150 150 150 - 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 1 1 1 0,3 0,3 2 2 2 2 - 8 8 8 8 - 2 2 2 2 - - 4000 4000 4000 - 0,3 8000 0,3 8000 0,3 8000 0,3 0,3 20 20 20 20 20 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 4 4 4 4 4 800 10 800 10 800 10 800 10 10 1 - - - - 500 500 500 500 - - - - - - 1 1 1 1 1 - - - - - 2 - 2 - 2 - 2 - 2 - 100 100 100 100 100 500 - 90 90 90 90 90 2500 2500 90 90 90 90 90 500 - 12 - 20 - 20 - 20 - 300 - 300 - - - - - - - - - - - - - - - - 60 60 60 60 60 500 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 - 450 450 450 450 450 450 - - - - - - - - n 1 5 5 5 5 1 1 5 1 1 5 4 5 4 5 1 1 4 1 5 5 1 1 4 5 5 5 4 1 5 5 5 4 5 4 Min Q1 Q2 6,8 0,01 0,02 0,04 195 0,04 0,02 0,05 17,2 46,1 0,8 1,4 11,8 536 0,07 0,03 0,07 n.n. <0,9 59,1 5000 n.n. 3,1 0,03 0,03 0,03 0,1 0,2 0,65 <5 <5 Q3 Max 872 0,11 0,03 0,08 901 0,16 0,1 0,1 93 190 7,5 9,5 <0,001 0,05 0,1 <0,001 0,69 0,74 n.n. 100 0,95 1,1 3,8 0,03 0,03 0,03 0,4 n.n. 0,003 0,004 5 7 7 0,003 0,05 0,5 3 13 5,5 49 32 7,3 49 32 0,011 n.n. 0,05 0,21 19 30 37 38 40 69 7,3 0,03 14 0,025 0,043 8,1 51 33 15 852 35 0,022 0,40 34 45 0,5 60 765 <0,02 83 <0,001 73 Asphalt und Bitumen Aus der Literatur (UMWELTBUNDESAMT 2005, MLUR 2008, KNECHT ET AL. 1999 zitiert in UMWELTBUNDESAMT 2002) wurden Analysendaten für 10 Proben von Altasphalt bzw. Recycling-Asphalt (RA 0/22, RA 0/32 und Absiebung 0/8) sowie 7 Bitumen-Proben (B 45, B 65, B 80, B 100, B 70/100, B 200, PmB 60/90) für die Auswertung herangezogen. Außerdem wurden die vom BMLFUW zur Verfügung gestellten Analysendaten für 3 Recycling-Asphaltproben (RA 0/16, RA 0/22) für die Auswertung herangezogen. Die Analysenergebnisse der Gesamtgehalt- und Eluatuntersuchungen (L/S = 10:1) werden in Tabelle 13 und Tabelle 14 den Grenzwerten des Entwurfs der Recycling-Baustoffverordnung gegenübergestellt und statistisch ausgewertet (n = Anzahl der Proben, Min = Minimum, Q1 = 1. Quartil = 25 % der Proben, Q2 = 2. Quartil = Median, Q3 = 3. Quartil = 75 % der Proben, Max = Maximum). Für den Parameter SKW (IR-Methode) wurden die Grenzwerte für den Parameter KW-Index (GC-Methode) herangezogen. In den Asphalt- und Bitumenproben sind wie erwartet erhöhte KW- und PAKGesamtgehalte festzustellen. 36 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Tabelle 13: Untersuchung von Asphalt Asphalt Einheit U-A U-B Z-A B-A HGW HGW +1m HGW HGW Parameter Einbautiefe bis Eluat-Gehalt L/S pH-Wert el. Leitfähigkeit Blei Chrom ges. Kupfer Ammonium-N Nitrit-N Sulfat Sulfat Sulfat Abdampfrückstand Antimon Arsen Barium Cadmium Molybdän Nickel Quecksilber Selen Vanadium Zink Chlorid Fluorid Phenol-Index TOC KW-Index Summe KW Aluminium Beryllium Bor Cobalt Eisen Mangan Silber Thallium Zinn Cyanid (gesamt) Nitrat-N Phosphat-P AOX/EOX (als Cl) an. Tenside (als MBAS) S16 PAK (EPA) 10 10 7,5-12,5 7,5-12,5 150 150 mS/m 0,3 0,3 mg/kg TM 0,3 1 mg/kg TM 0,6 2 mg/kg TM 4 8 mg/kg TM 1 2 mg/kg TM 6000 mg/kg TM 2500 mg/kg TM mg/kg TM 8000 mg/kg TM 6000 0,06 mg/kg TM 0,06 0,3 0,3 mg/kg TM 20 20 mg/kg TM 0,04 mg/kg TM 0,04 0,5 0,5 mg/kg TM 0,4 0,6 mg/kg TM 0,01 mg/kg TM 0,01 0,1 0,1 mg/kg TM 0,5 0,5 mg/kg TM 4 4 mg/kg TM 800 800 mg/kg TM 10 10 mg/kg TM 1 1 mg/kg TM 100 200 mg/kg TM 3 5 mg/kg TM 3 5 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 1 1 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 0,2 0,2 mg/kg TM mg/kg TM 2 2 mg/kg TM mg/kg TM 100 130 mg/kg TM 5 5 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM Gesamtgehalt Blei Chrom ges. Kupfer TOC KW-Index Summe KW S16 PAK (EPA) PCB (7 Verb.) Arsen Cadmium Cobalt Molybdän Nickel Quecksilber Zink Vanadium Sulfat SBTEX Benz(a)pyren mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 10 12,5 - 10 B-B B-D D Min Q1 Q2 Q3 Max 13 14 11 14 14 9 10 14 9,6 4,3 9,8 9,275 10,0 18 10,9 55 0,023 0,06 0,013 0,04 0,621 0,621 0,022 0,185 61 95 767,5 1000 0,10 0,20 0,7 0,5 150 1413 0,005 0,007 0,018 0,10 11,7 118 <0,10 0,19 0,22 0,8 0,9 371 7170 <0,06 0,1 <0,75 <0,01 <0,1 <0,1 <0,002 <0,1 0,7 <0,25 21 <10 <1 100 <0,6 0,92 12 <0,01 <1 <0,1 3,6 <0,1 <0,02 <0,05 <0,05 n.n. 4,8 0,3 <0,05 0,21 0,032 HGW +1m HGW +1m HGW +1m 10 7,5-12,5 7,5-12,5 150 150 10 10 12,5 150 12,5 - 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 1 1 1 0,3 0,3 2 8 2 8 2 8 2 8 - 2 - 2 4000 2 4000 2 4000 - - 8000 8000 8000 - 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 20 0,04 20 0,04 20 0,04 20 0,04 20 0,04 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,6 0,01 0,6 0,01 0,6 0,01 0,6 0,01 0,6 0,01 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,5 0,5 0,5 1 1 4 800 4 800 4 800 4 800 4 - 10 1 10 - 10 - 10 - 10 - 500 5 5 500 5 5 500 5 5 500 5 5 - - - - - - - - - - - 1 1 1 1 1 - - - - - 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 - - - - - 2 2 2 2 2 - - - - - - 130 130 130 - 5 5 5 5 5 - - - - - - - - - - - - - - - 100 100 100 100 100 500 - 90 90 90 90 90 90 90 90 90 90 2500 500 2500 - - - - - - - - 100 100 200 200 200 200 200 200 200 200 200 200 - 12 20 20 20 300 300 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 50 60 0,7 60 0,7 60 0,7 60 0,7 60 0,7 500 0,7 - 450 450 450 450 450 450 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Umweltbundesamt n Wien, November 2014 n 10 4 10 11 10 4 11 10 9 12 11 10 10 10 10 4 5 7 5 4 11 9 9 5 5 6 5 9 5 5 5 9 11 11 11 9 4 5 13 10 10 11 11 9 11 10 11 9 3 5 6 0,01 0,01 0,03 0,009 25 600 0,10 0,41 0,50 0,50 5 12 16 18 15 18 32 48 0,6 2 3,3 0,8 4,7 5,6 0,05 0,13 0,2 1,1 0,4 0,016 0,45 0,68 0,016 2,1 0,1 0,15 0,003 0,015 0,017 0,019 3,9 5,0 5,0 4,4 8,5 6,0 5,4 11 8,0 6,0 22 10 9,0 423 17 17900 26500 32800 37600 57900 441 617 900 1600 1700 1900 0,5 5,64 8,6 0,012 0,012 0,068 1186 2700 16 0,10 0,07 1 5,0 0,01 11 13 960 0,2 0,08 5 0,09 13 6,5 9,0 0,023 0,035 18 21 15 19 1750 0,4 0,5 1371 3000 76 0,71 <11 0,50 0,9 17 20 <5 12 29 0,05 0,05 26 50 21 222 1950 <0,005 0,7 1,0 37 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Tabelle 14: Untersuchung von Bitumen Bitumen Parameter Einheit U-A U-B Z-A B-A HGW HGW +1m HGW HGW B-B B-D D n Min Q1 Q2 Einbautiefe bis Eluat-Gehalt L/S el. Leitfähigkeit Blei Chrom ges. Kupfer Sulfat Barium Cadmium Nickel Quecksilber Zink Phenol-Index Aluminium Cobalt S16 PAK (EPA) mS/m mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 10 150 0,3 0,3 0,6 2500 20 0,04 0,4 0,01 4 1 1 - 10 150 0,3 1 2 6000 20 0,04 0,6 0,01 4 1 1 - 10 0,3 1 2 20 0,04 0,6 0,01 4 1 1 - 10 150 0,3 1 2 4000 20 0,04 0,6 0,01 4 1 - 10 150 0,3 1 2 4000 20 0,04 0,6 0,01 4 1 - 10 150 0,3 0,3 2 4000 20 0,04 0,6 0,01 4 1 - 10 0,3 0,3 20 0,04 0,6 0,01 4 1 - 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 133 0,02 0,01 0,04 3,2 <0,75 <0,001 <0,025 <0,001 0,39 <0,05 0,3 <0,025 0,002 Gesamtgehalt Blei Chrom ges. Kupfer Summe KW S16 PAK (EPA) Cadmium Cobalt Nickel Quecksilber Zink mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 100 90 90 100 12 60 0,7 450 100 90 90 200 20 60 0,7 450 100 90 90 200 20 60 0,7 450 100 90 90 200 20 60 0,7 450 100 90 90 200 300 60 0,7 450 500 2500 500 200 300 500 0,7 450 2500 - 1 1 1 1 7 1 1 1 1 1 <15 93 6,1 3280 15 <0,4 6 143 0,009 <40 3.5 Q3 Max 17 20 HGW +1m HGW +1m HGW +1m 0,26 5,22 Sonstige Baustoffe Aus der Literatur (UMWELTBUNDESAMT 2005, ANGER ET AL. 2011) wurden Analysendaten für Proben von Zement (Mittelwert aus 70 Zementproben), Fliesen, Holzwolle-Leichtbauplatten („Heraklith“), Linoleum, Faserzement („Eternit“), Schamottestein und Gipskartonplatten für die Auswertung herangezogen. Die Analysenergebnisse der Eluatuntersuchungen (L/S = 10:1) werden in Tabelle 15 den Grenzwerten des Entwurfs der Recycling-Baustoffverordnung gegenübergestellt. Für den Parameter SKW (IR-Methode) wurden die Grenzwerte für den Parameter KW-Index (GC-Methode) herangezogen. 38 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 10 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 0,6 4 - 1 - 2 0,4 4 - 1 - 2 mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM Zink Aluminium Cobalt Eisen Zinn mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM Blei Cadmium Quecksilber Zink Gesamtgehalt mg/kg TM mg/kg TM Nickel 450 0,04 0,04 mg/kg TM Cadmium 450 20 20 mg/kg TM Barium 0,7 0,3 0,3 mg/kg TM Arsen 0,7 8000 6000 Abdampfrückstand mg/kg TM Sulfat - 6000 2500 mg/kg TM mg/kg TM Kupfer 100 2 0,6 mg/kg TM Chrom ges. - 1 0,3 100 0,3 mS/m mg/kg TM Blei el. Leitfähigkeit 150 7,5-12,5 7,5-12,5 10 U-B 0,3 - U-A 150 - L/S Einheit pH-Wert Eluat-Gehalt Parameter 450 0,7 - 100 2 - 1 - 4 0,6 0,04 20 0,3 - - 2 1 0,3 - 12,5 10 Z-A 10 B-B 450 0,7 - 100 2 - 1 - 4 0,6 0,04 20 0,3 8000 4000 2 1 0,3 150 450 0,7 - 100 2 - 1 - 4 0,6 0,04 20 0,3 8000 4000 2 1 0,3 150 7,5-12,5 7,5-12,5 10 B-A 450 0,7 - 500 2 - 1 - 4 0,6 0,04 20 0,3 8000 4000 2 0,3 0,3 150 12,5 10 B-D - - - - 2 - 1 - 4 0,6 0,04 20 0,3 - - - 0,3 0,3 - 12,5 10 D 10 - - n.n. 0,6 n.n. 11 0,2 n.n. n.n. 0,1 n.n. <200 0,1 - 0,1 <1 4,5 7,4 - <1 4,1 n.n. 12 0,3 <0,2 <0,1 0,2 n.n. 5300 n.n. - 0,1 1 63 8,3 10 10 - - - - n.n. <0,2 n.n. <1 0,1 <0,2 <0,1 <0,02 - - - - n.n. 0,7 n.n. 1 81,3 <0,2 <0,1 0,5 n.n. 4600 n.n. <0,1 - 0,2 n.n. 28 6,5 0,2 - 1,1 n.n. 640 12,3 10 - - - - n.n. 0,4 n.n. 4 <0,05 <0,2 n.n. 1,1 n.n. - 0,1 - 1,2 <1 410 12,5 10 - - - - n.n. 0,4 n.n. 2 0,1 n.n. <0,1 0,1 1 <200 n.n. - n.n. n.n. 4,5 7,4 10 19 0,4 0,01 201 - - - - - n.n. 0,3 n.n. 1 0,1 0,8 n.n. 0,6 n.n. 24000 15000 n.n. 0,1 n.n. 215 7,4 10 Sonstige Baumaterialien Bodenfließe Fließen Heraklith braun, Alter Mischprobe (magnesiage Linoleum Eternit neu SchamotteGipskarton4 Jahre neu bunden) neu neu (asbestfrei) Stein neu Zement platte neu Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Tabelle 15: Untersuchung von sonstigen Baustoffen 39 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien 3.6 Gesteine, Bachsedimente, Böden und Bodenaushub In Tabelle 16 bis Tabelle 20 sind ausgewählte Gesamtgehalte unterschiedlicher natürlicher Untergrundmaterialien in Österreich und weltweit zusammengestellt. Die vielfältigen geologischen Gegebenheiten spiegeln sich in der hohen Variabilität der stofflichen Zusammensetzung wider. Als Anhaltspunkt sind den Gesamtgehalten aus der Literatur die vorgeschlagenen Grenzwerte im Entwurf der Recycling-Baustoffverordnung gegenübergestellt. Diese Gegenüberstellung soll rein informativen Charakter haben, bei einer Interpretation der Gesamtgehalte natürlicher Materialien aus der Literatur ist folgendes zu beachten: · · · · Im Allgemeinen ist es schwierig, aus Literaturdaten durchschnittliche Gesamtgehalte von Gesteinen abzuleiten. In vielen Fällen sind Maxima und Minima angegeben, deren Repräsentativität einerseits kaum beurteilbar ist, andererseits sind, abgesehen von Untersuchungsergebnissen an kleinräumigen Gesteinsvorkommen, Angaben über die statistische Verteilung der Werte meist nicht verfügbar. Bachsedimentanalysen sind in Hinblick auf ihre Konzeption und ursprüngliche Anwendung Werkzeuge zur Lagerstättenprospektion. Sie charakterisieren ihr gesamtes Einzugsgebiet und repräsentieren in ihrer Zusammensetzung auch extrem hoch metallhaltige Bereiche („Erze“), deren Ausdehnung aber im Vergleich zum gesamten Einzugsgebiet meist verschwindend gering ist. Zudem wird ausschließlich die Feinkornfraktion <0,18 mm analysiert, in der erfahrungsgemäß Metalle akkumuliert sind, sodass (gewollter Maßen) eine „Überrepräsentierung“ von Wert-/Schadstoffen gegeben ist. In (Ober-)Böden spiegelt sich nicht nur die chemische Zusammensetzung des Ausgangsgesteins wider sondern auch die durch Deposition eingetragenen Schadstoffe. An Literaturdaten ist dies meist schwer zu differenzieren. In der Literatur sind kaum Daten über Eluatuntersuchungen an Gesteinen oder unbelasteten Böden verfügbar. Gesteine Aus Tabelle 16 (Gesteine) ist ersichtlich, dass v. a. für die Elemente Chrom, Kupfer und Nickel mittlere Konzentrationen im Bereich von 100 mg/kg und im Maximalfall Konzentrationen bis zu >1.000 mg/kg auftreten können. Sehr hohe Gehalte sind insbesondere an sogenannten Ultramafititen zu beobachten, die in Österreich aufgrund ihrer guten geotechnischen Eigenschaften als Baumaterialien, z. B. als Asphaltzuschlag, eingesetzt werden. An einem derartigen Splitt aus einem Steinbruch in der Steiermark sind beispielsweise die folgenden mittleren Metallgehalte analysiert worden (Werte aus THALMANN et al. 1989; n: 90 bis >200): · · · · 40 Chrom: 3.700 mg/kg Nickel: 2.200 mg/kg Mangan: 1.300 mg/kg Cobalt: 100 mg/kg Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Tabelle 16: Gesamtgehalte von Gesteinen weltweit und in Österreich Horn & Adams (1966); Hem (1985); Mattheß (1990) Mittlere Zusammensetzung Gesteine (weltweit) U-A U-B Z-A Parameter Gesamtgehalt Blei Chrom ges. Kupfer Arsen Cadmium Cobalt Molybdän Nickel Quecksilber Zink Vanadium B-A B-B B-D D Magmatite KarbonatSandstein Tonsteine gesteine e Evaporite Einheit mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 100 100 100 100 100 500 90 90 90 90 90 2500 2500 90 90 90 90 90 500 50 60 60 60 60 60 500 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 450 450 450 450 450 450 - 15,6 198 97,4 1,75 0,192 23 1,25 93,8 0,328 80 149 13,5 120 15,4 1 0,0199 0,328 0,5 2,57 0,0574 16,3 20,3 80 423 44,7 9 0,183 8,06 4,25 29,4 0,272 130 101 16,5 7,08 4,44 1,75 0,0476 0,123 0,75 12,8 0,0456 15,6 12,6 0,9 10,6 2 1,6 1,5 1,4 0,6 0,3 Thalmann et al. (1989) Gesteine Ö Gesteine Böhmische Böhmische Hohe Gehalte Masse und Masse und Magmatite und Zentralzone Zentralzone Sedimente Min Max 3 36 3 0,25 65 3700 200 10 200 3000 90 13 2 0,1 2 100 20 2200 110 2,6 2000 29 5 140 520 100 250 Bachsedimente An den Bachsedimentanalysen (Tabelle 17) sind v. a. die z. T. sehr hohen Maximalgehalte an Blei, Chrom, Kupfer, Nickel und Zink beachtenswert. In diesem Zusammenhang sind die eingangs erwähnten methodisch bedingten Einschränkungen von Bachsedimentanalysen bei der Interpretation zu beachten. Tabelle 17: Gesamtgehalte von Bachsedimenten in Österreich Thalmann et al. (1989) Bachsedimente U-A U-B Z-A Parameter Gesamtgehalt Blei Chrom ges. Kupfer Arsen Cadmium Cobalt Molybdän Nickel Quecksilber Zink Vanadium B-A B-B B-D D Böhmische Masse Zentralzone Median Median 32 33 13 2 25 73 21 4 12 0,6 33 16 0,8 32 94 50 77 112 IRIS Bachsedimente Gesamtgebiet Ö Hoher Wert im Erhöhter Wert "Normalbereich" Maximalwert Einheit mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 100 100 100 100 100 500 90 90 90 90 90 2500 2500 90 90 90 90 90 500 50 60 60 60 60 60 500 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 450 450 450 450 450 450 - Max 40 65 25 4 8 0,5 35 75 60 80 100 50 10 14 1 70 150 100 12000 3200 6400 1400 230 540 2500 25000 930 Böden Aus den Bodendaten (Tabelle 18 und Tabelle 19) ist zu erkennen, dass einerseits insbesondere in direkt anthropogen beeinflussten Gebieten (Siedlungen, Erzabbaugebiete) erhöhte Metallkonzentrationen auftreten, andererseits offenbar durch die Deposition bedingt, erhöhte Gehalte in Gebieten nachzuweisen sind, die vordergründig nicht anthropogen beeinflusst sind. Umweltbundesamt n Wien, November 2014 41 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Tabelle 18: Gesamtgehalte Böden in Nordrhein-Westfalen Viereck-Götte & Herget (1997) Böden in Nordrhein-Westfalen (50%-Perzentile) U-A U-B Z-A Parameter Gesamtgehalt Blei Chrom ges. Kupfer Arsen Cadmium Cobalt Molybdän Nickel Quecksilber Zink Vanadium B-A B-B B-D D Acker Grünland Wald Siedlung Kleingärten Überschwem mungsgebiete Erzabbaugebiete 30 25 12 56 28 18 99 20 19 103 27 32 80 28 27 150 60 75 810 30 30 0,42 0,63 0,39 0,94 0,77 2,7 3,7 12 <0,1 67 25 127 13 92 29 243 55 213 39 1,1 480 25 0,43 610 Einheit mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 100 100 100 100 100 500 90 90 90 90 90 2500 2500 90 90 90 90 90 500 50 60 60 60 60 60 500 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 450 450 450 450 450 450 - Tabelle 19: Gesamtgehalte Böden in Österreich und weltweit U-A U-B Z-A Parameter Gesamtgehalt Blei Chrom ges. Kupfer Arsen Cadmium Cobalt Molybdän Nickel Quecksilber Zink Vanadium B-A B-B B-D D Einheit mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 100 100 100 100 100 500 90 90 90 90 90 2500 2500 90 90 90 90 90 500 50 60 60 60 60 60 500 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 450 450 450 450 450 450 - Umweltbundesamt 2004 Böden Österreich Schachtschabel et al. 1997 Böden weltweit 85-%-Perzentil Oberboden von nichtkontaminierten Wald-, Grünland- und Ackerböden Häufige Gehalte in nichtkontaminierten Böden Min Max Min Max 26 38 29 18 0,3 95 55 36 25 1,2 35 <0,3 100 40 <0,3 130 2 5 2 1 0,1 1 0,2 3 0,02 10 8 80 100 40 20 0,6 40 5 50 0,2 80 60 Bodenaushub Im Rahmen einer Studie des Österreichischen Baustoffrecyclingverbands wurden Analysenergebnisse von Bodenaushub, welche für Gesamtbeurteilungen gemäß Deponieverordnung durchgeführt worden waren, ausgewertet (BRV 2000). In die Auswertung wurden dabei 400 Analysen von Proben, „welche im Text nicht erkennen ließen, dass es sich z.B. um ´Altlasten´, ´Altstandorte´, ´kontaminierte Böden´ oder sonstige ´Abfälle´ handelt“, einbezogen. Die Studienautoren vermuten aufgrund teilweise erhöhter Schadstoffgehalte, dass bei einzelnen Proben zumindest in kleinen Mengen bodenfremde Bestandteile (z.B. Bauschutt, Straßenaufbruch) enthalten waren. In der vorliegenden Studie liegen die Ergebnisse in Form von Balkendiagrammen vor. Die Analysenergebnisse wurden in Prozent des jeweiligen Grenzwertes für Bodenaushubdeponien der Deponieverordnung 1996 (Anlage 1, Tabellen 1 und 2) umgerechnet und in Prozentintervalle eingestuft. Zum Beispiel liegt der Kupfer-Gesamtgehalt von 25 % der Proben im Bereich 11-20% des entsprechenden Grenzwertes (100 mg/kg TS), das heißt zwischen 11 mg/kg TS und 20 mg/kg TS. Da die einzelnen Messwerte in der vorliegenden Studie nicht enthalten sind, ist ein Vergleich mit den Grenzwerten des Entwurfs der RecyclingBaustoffverordnung nur eingeschränkt möglich: aus den Balkendiagrammen sind zwar einige statistischen Größen (1. Quartil = 25 % der Proben, 2. Quartil = 42 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Median, 3. Quartil = 75 % der Proben) einschätzbar, entsprechend der Darstellungsform der Ergebnisse in der Studie können Konzentrationsangaben allerdings nur in der Form „kleiner als die Obergrenze eines Prozentintervalls“ angegeben werden (bzw. „größer als…“ beim Intervall >200% Grenzwert Bodenaushubdeponie). In der Tabelle 21 ist die statistische Auswertung der Studienergebnisse den Grenzwerten des Entwurfs der Recycling-Baustoffverordnung gegenübergestellt (Min = Minimum, Q1 = 1. Quartil = 25 % der Proben, Q2 = 2. Quartil = Median, Q3 = 3. Quartil = 75 % der Proben, Max = Maximum). Für den Parameter SKW (IR-Methode), welcher zum Zeitpunkt der Studienerstellung analysiert worden war, wurden die Grenzwerte für den Parameter KW-Index (GC-Methode) herangezogen. Die Ergebnisse für den Parameter PAK konnten nicht berücksichtigt werden, weil zum Zeitpunkt der Studienerstellung noch die Summe aus 6 Einzelsubstanzen (nach DIN) berechnet wurde, der Grenzwert der RecyclingBaustoffverordnung sich jedoch auf die Summe aus 16 Einzelsubstanzen (nach US-EPA) bezieht. Im Vergleich mit den Grenzwerten des Entwurfs der RecyclingBaustoffverordnung lagen bei zumindest 75 % der analysierten Proben von Bodenaushub die Eluat-Konzentrationen und Gesamtgehalte für alle analysierten Parameter unter den Grenzwerten der Qualitätsklasse U-A („ungebunden A“). Die teilweise erhöhten Konzentrationen können entweder geogen bedingt sein (sh. Maximalgehalte von Gesteinen und Bachsedimenten) und/oder – wie die Studienautoren annehmen – auf bodenfremde Bestandteile zurückzuführen sein. Umweltbundesamt n Wien, November 2014 43 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien Tabelle 20: Eluat- und Gesamtgehalte von Bodenaushub Bodenaushub Parameter Eluat-Gehalt L/S Einheit U-A U-B - 10 10 Z-A 10 12,5 B-A B-B 10 10 pH-Wert el. Leitfähigkeit Blei Chrom ges. Kupfer 7,5-12,5 7,5-12,5 150 150 mS/m 0,3 0,3 mg/kg TM 0,3 1 mg/kg TM 0,6 2 mg/kg TM Ammonium-N mg/kg TM 4 Nitrit-N mg/kg TM 1 Abdampfrückstand mg/kg TM 6000 Arsen Cadmium Nickel Quecksilber Zink mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 4 4 4 4 Chlorid mg/kg TM 800 800 800 800 Fluorid mg/kg TM 10 10 10 10 TOC mg/kg TM 100 200 500 Summe KW Aluminium Cobalt mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 3 5 - - 1 Chrom VI mg/kg TM - Eisen mg/kg TM Zinn mg/kg TM Cyanid (lf) mg/kg TM Nitrat-N mg/kg TM Phosphat-P mg/kg TM AOX/EOX (als Cl) mg/kg TM an. Tenside (als MBAS) mg/kg TM B-D 7,5-12,5 7,5-12,5 D 10 10 12,5 12,5 150 - Q1 Q2 Q3 Max <7,0 <15 <0,1 <0,1 <0,2 <0,8 <15 <0,1 <0,1 <0,2 <0,8 8,1-9 <15 <0,1 <0,2 <0,2 <0,8 <30 <0,1 <0,3 <0,2 <2,4 >10 <225 <0,3 <0,4 <1,0 >16 - 150 150 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 1 2 1 2 1 2 0,3 2 0,3 - 8 8 8 8 8 - 2 2 2 2 2 - <0,2 <0,2 <0,2 <0,6 <3 8000 - 8000 8000 8000 - <800 <800 <800 <1.600 <7.200 <0,05 <0,01 <0,1 <0,001 <1 <200 <0,05 <0,01 <0,1 <0,001 <1 <200 <0,1 <0,01 <0,1 <0,001 <2 <200 <0,1 <0,01 <0,4 <0,01 <2 <200 >1 <0,10 <1 <0,01 <8 <1.200 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,4 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 4 4 4 800 800 - 10 10 10 <2 <2 <2 <4 <14 500 500 500 - <20 <40 <60 <80 >400 5 5 5 5 - - - - - - 1 1 1 1 1 1 - - - - - - <0,5 <0,5 <0,10 <0,1 <1 <0,5 <0,10 <0,2 <1 <2 <0,1 <0,2 <1 <3 <0,1 <0,2 <10 <10 >2 <0,3 - - - - - - - <1,0 <1,0 <1 <2 <8 2 2 2 2 2 2 2 <0,2 <0,2 <0,2 <0,6 <0,6 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 <0,02 <0,10 <0,1 <0,1 >0,4 100 130 - 130 130 130 - <10 <10 <20 <30 >200 5 5 5 5 5 5 5 <0,5 <0,5 <0,5 <2,0 <10 - - - - - - - <0,03 <0,1 <0,1 <0,1 <0,3 - - - - - - - <0,1 <0,1 <0,5 <0,5 <1 <15 <30 <10 <2.000 <10 <5 <0,2 <5 <10 <0,1 <50 Gesamtgehalt Blei Chrom ges. Kupfer mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM 100 100 100 100 100 500 - 90 90 90 90 90 2500 2500 90 90 90 90 90 500 - TOC Summe KW mg/kg TM mg/kg TM - - - - - - - 100 200 200 200 200 200 - Arsen Cadmium Cobalt Nickel Quecksilber Zink mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM mg/kg TM - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 60 0,7 60 0,7 60 0,7 60 0,7 60 0,7 500 0,7 - 450 450 450 450 450 450 - 3.7 Min <15 <15 <30 >300 <30 <30 <30 <150 <10 <20 <40 <100 <6.000 <12.000 <16.000 >40.000 <10 <10 <20 >40 <5 <5 <10 <30 <0,2 <0,2 <0,8 <2 <5 <10 <10 >100 <20 <20 <20 <100 <0,1 <0,2 <0,3 >2 <50 <100 <100 <300 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Die Literaturrecherche zu Gesamt- und Eluatgehalten von Recycling-Baustoffen ergab, dass in diesen zumeist keine erhöhten Schadstoffkonzentrationen enthalten sind. Materialbedingt sind im Eluat teilweise erhöhte Sulfatgehalte, die auf gipshaltige Anteile zurückzuführen sind, sowie erhöhte Werte für den Parameter Abdampfrückstand nachzuweisen. Bei bitumenhaltigen Baustoffen (Asphalt) sind erwartungsgemäß die Parameter KW-Index (bzw. Summe KW) und PAK im Gesamtgehalt erhöht. Untersuchungen zu Baustoffen ohne relevanten Anteil an Recycling-Produkten liegen in der Literatur vergleichsweise wenige vor. Bei Ziegel, Mauerwerk, Beton und Asphalt lassen sich aus den vorliegenden Untersuchungen keine signifikanten Unterschiede zu Recycling-Baustoffen ableiten. Auffällig sind die teilweise erhöhten Ammoniumgehalte im Eluat von Ziegeln und Mauerwerkabbruch sowie die erhöhten Leitfähigkeitswerte im Eluat von frischem Beton. Bei entsprechend „reinen“ Recycling-Baustoffen ist auch aus theoretischer Sicht nicht mit dem Auftreten erhöhter Schadstoffkonzentrationen zu rechnen. Im Vergleich zu „neuen“ Baustoffen sollte der Anteil leicht mobilisierbarer bzw. leicht flüchtiger Schadstoffe sogar geringer sein. Dies zeigt sich beispielsweise 44 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Gesamtgehalte und Eluatkonzentrationen von Baustoffen und natürlichen Materialien in den höheren Leitfähigkeitswerten von frischem Beton bzw. sollte sich theoretisch bei frischem Asphalt in höheren Gehalten an leichtflüchtigen Stoffen manifestieren. Was natürliche Baumaterialien (Fest- und Lockergesteine) anbelangt, ist festzustellen, dass insbesondere bei in Österreich als Straßenbaumaterial eingesetzten Ultramafititen Schwermetallgesamtgehalte vorliegen können, die mehrere Zehnerpotenzen über denjenigen von (Recycling-)Baustoffen liegen. Zwar sind in der Literatur praktisch keine Ergebnisse aus Eluatuntersuchungen an natürlichen Gesteinen vorhanden, es jedoch davon auszugehen, dass die hohen Metallgehalte kaum mobilisierbar sind. Die im Entwurf der Recycling-Baustoffverordnung vorgesehenen Grenzwerte werden von klassischen Recycling-Baustoffen, mit Ausnahme der erwähnten Fälle, im Allgemeinen eingehalten. Umweltbundesamt n Wien, November 2014 45 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen 4 4.1 SCHEMATISCHE VORGANGSWEISE ZUR ABSCHÄTZUNG VON GRUNDWASSERAUSWIRKUNGEN Einleitende Bemerkungen Eine Abschätzung möglicher Grundwasserbeeinträchtigungen, beispielsweise durch Untergrundkontaminationen, erfolgt im Normalfall standortbezogen. Sofern keine Grundwasseruntersuchungen für den Bereich des Standortes vorliegen, können Auswirkungen auf das Grundwasser größenordnungsmäßig über die Sickerwasserbelastung (aus dem kontaminierten Untergrundbereich) abgeschätzt werden. Eine mögliche Vorgangsweise dazu ist in der „Arbeitshilfe zur Abschätzung von Sickerwasserbelastungen an kontaminierten Standorten“ (UMWELTBUNDESAMT 2011) dargestellt (siehe Abbildung 4). Niederschlag Schadstoffmasse (Theoretische) Mobilisierbarkeit Mobilisierbare Schadstoffmasse bzw. aktuelle Sickerwasserkonzentration Zeitlicher Verlauf der Freisetzung Sickerwassermenge Schadstofffracht Transport wasserungesättigte Bodenzone Grundwasser Abbildung 4: Grundlegende Eingangsgrößen und Prozesse zur Abschätzung der Sickerwasserbelastung (aus UMWELTBUNDESAMT 2011) Im Rahmen einer solch standortbezogenen Betrachtung gehen als Ausgangsgrößen Informationen und Daten hinsichtlich Sickerwassermenge und Schadstoffmobilisierung („Quellterm“) ein. Im Zuge des Schadstofftransports durch die ungesättigte Untergrundzone und den Eintrag in das Grundwasser spielen in weiterer Folge das Schadstoffrückhaltevermögen des Bodens, der Grundwasserflurabstand und der Grundwasserdurchfluss im Bereich des jeweiligen Standortes wichtige Rollen. Darüber hinausgehend müssten im Falle der Beurteilung des Einsatzes von Recycling-Materialien als Baustoff bei einer derartigen Abschätzung auch anwendungsspezifische Informationen zu Ort (z. B. Einsatz im Straßenbau oder als Betonzuschlag im Hochbau) und Art (gebunden/ungebunden) des Baustoffeinsatzes berücksichtigt werden. In Anbetracht 46 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen der zahlreichen Arten von Recycling-Baustoffen, der Vielfalt ihrer Anwendungsmöglichkeiten und der eingesetzten Mengen (siehe 4.2) sowie der hohen Variabilität möglicher Standortverhältnisse ist eine standort- und anwendungsspezifische Abschätzung von möglichen Grundwasserbelastungen durch den Einsatz von Recycling-Baustoffen jedoch nicht praktikabel. Alternativ werden daher „allgemeine Anwendungsfälle“ für Recycling-Baustoffe in Abhängigkeit ihres Einsatzes in der Praxis festgelegt, die Worst-CaseSzenarios darstellen und anhand derer eine Abschätzung von Sickerwasserbelastungen und in weiterer Folge möglicher Grundwasserauswirkungen erfolgen können (siehe 4.3). Aufbauend auf den Anwendungsfällen wird eine schematische Vorgangsweise vorgeschlagen, die auf Ergebnissen von Gesamtgehalts- und Eluatuntersuchungen beruht und die mit Sickerwasserabschätzungen im Allgemeinen verbundenen hohen Unsicherheiten berücksichtigt (siehe 4.4). Die schematische Vorgangsweise wird schließlich auf Stoffe bzw. Stoffgruppen im Entwurf der Recycling-Baustoffverordnung angewandt (siehe 4.5). 4.2 Recycling-Baustoffe und ihre Verwendung Um allgemeine Anwendungsfälle im Sinne der oben beschriebenen WorstCase-Szenarien entwickeln zu können, gilt es vorab zu überprüfen, welche Mengen und welche Qualitäten von Recycling-Baustoffen in Österreich zur Anwendung kommen und in welcher Form sie im Bauwesen eingesetzt werden. Dadurch sollen diejenigen Recycling-Baustoffe identifiziert werden, die für diese Studie relevant sind, d. h. im Tiefbau z. B. im Straßenbau oder als Schütt- und Dammbaumaterial Verwendung finden. 4.2.1 Ausgangsmaterialien für Recycling-Baustoffe Gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWP 2011) fielen in Österreich im Jahre 2009 rund 7 Millionen Tonnen an Abfällen aus dem Bauwesen an, die sich wie folgt aufschlüsseln: · · · · · Bauschutt: Straßenaufbruch/ Bitumen und Asphalt: Betonabbruch: Gleisschotter: Baustellenabfälle: 3,2 Mio. Tonnen 1,3 Mio. Tonnen 1,7 Mio. Tonnen 370.000 Tonnen 300.000 Tonnen Davon werden etwa 5,5 Mio. Tonnen, d. h. rund 80 %, einer weiteren Verwertung gemäß Tabelle 21 zugeführt, der Rest wird deponiert oder zwischengelagert. Umweltbundesamt n Wien, November 2014 47 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen Tabelle 21: Verwertungswege von Abfällen aus dem Bauwesen (aus: BAWP 2011) Recycling-Baustoffe sind im BAWP 2011 definiert als „zur Verwertung geeignete mineralische Gesteinskörnungen entsprechend den Materialbezeichnungen der relevanten Normen […], die nach der Aufbereitung von Baurestmassen in einer Recyclinganlage entstehen.“ (BAWP 2011) Entsprechend dieser Definition kommen als Ausgangsmaterialien für RecyclingBaustoffe folgende in Frage (BRV 2009): · · · · · Ungebundene Baustoffe Dammbaustoff, Schüttmaterial, Bodenaushub, Gleisschotter, Tragschicht Technisches Schüttmaterial Aushub von technischen Schüttungen wie Rollierung, Frostkoffer, Drainageschicht Hydraulisch gebundene Baustoffe Fahrbahndecken, Platten, Bordsteine, Röhren, Mauerwerk, Schwellen, Beton und Stahlbeton Bituminös gebundene Baustoffe Bitumen und Asphalt aus Trag- und Deckschichten Mauerziegel Mauersteine, Ziegel, Kalksandstein, Porenbeton (nicht schwimmend) Im Entwurf für die Recycling-Baustoffverordnung sind diese Materialien über ihre Schlüsselnummer gemäß Abfallverzeichnisverordnung 2003 definiert (siehe Tabelle 22). 48 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen Tabelle 22: Zulässige Abfallarten für die Herstellung von Recycling-Baustoffen (aus: Entwurf zur Recycling-Baustoffverordnung) SN Sp. g/gn Abfallbezeichnung Spezifizierung 1) 31218 Elektroofenschlacke 31219 Hochofenschlacke 31220 Konverterschlacke 31409 Bauschutt (keine Baustellenabfälle) 31409 18 nur Mischungen aus ausgewählten Abfällen lenabfälle) aus Bau- und Abrissmaßnahmen Straßenaufbruch2) 31410 31411 Bauschutt (keine Baustel- 34 Bodenaushub Technisches Schüttmaterial, das weniger als 5 Vol-% bodenfremde Bestandteile enthält 31411 35 Bodenaushub Technisches Schüttmaterial, ab 5 Vol-% bodenfremder Bestandteile3) 31427 31427 Betonabbruch 17 Betonabbruch nur ausgewählte Abfälle aus Bau- und Abrissmaßnahmen 31467 Gleisschotter 54912 Bitumen, Asphalt2) 91501 Straßenkehricht4) 1) Ausgenommen Edelstahlschlacke. 2) Gebundene Schlacken sind der jeweils schlackenspezifischen Schlüsselnummer gemäß Abfallverzeichnisverordnung zuzuordnen. 3) Ungebundene Schlacken sind der jeweils schlackenspezifischen Schlüsselnummer gemäß Abfallverzeichnisverordnung zuzuordnen. 4) Ausschließlich Einkehrsplitt. Neben den klassischen Recycling-Baustoffen, wie sie in der obenstehenden Auflistung gemäß BRV (2009) aufscheinen, sind im Verordnungsentwurf zusätzlich folgende Ausgangsmaterialien geregelt(siehe Tabelle 22): · · · · Elektroofenschlacke (ausgenommen Edelstahlschlacke) Hochofenschlacke (Anm.: i. e. Schlacke aus der Roheisenerzeugung) Konverterschlacke (Anm.: i. e. Schlacke aus dem „LD-Prozess“ zur Stahlerzeugung) Straßenkehricht (eingekehrter Streusplitt) Daneben ist im Verordnungsentwurf (§7 Abs. 2) eine Reihe möglicher Ausgangsmaterialien für Recycling-Baustoffe definitiv ausgeschlossen. Dazu zählen alle gefährlichen Abfälle, insbesondere teer- und asbesthaltige, und Abfälle, die extrudiertes Polystyrol, Polyurethan, leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe, PCB, Phenole oder Gips enthalten sowie Abfälle von magnesit- oder zementgebundenen Holzwolledämmplatten, von zementgebundenem Holzspanbeton, von Brandschutzplatten und Kunstmarmorabfälle. Umweltbundesamt n Wien, November 2014 49 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen 4.2.2 Arten von Recycling-Baustoffen Aus den oben beschriebenen Ausgangsmaterialien werden folgende RecyclingBaustoffe hergestellt (siehe Tabelle 23): Tabelle 23: Arten von Recycling-Baustoffen (nach BRV 2009) Bezeichnung RZ Ziegelbruch Herkunft Beschreibung Ziegelproduktion und Sand/Splitt; vorwiegend Ziegel Wohnbau RHZ RH RMH RS Hochbau-/Ziegelbruch Wohnbau und Hoch- Sand/Splitt; Ziegel über 33%, mit bau z. B. Betonanteil Industriebau und Sand/Splitt; Ziegel unter 33%, Hochbau mit z. B. Betonanteil Mineralische Hochbau- Industriebau und Sand/Splitt; Beton, Ziegel, natür- restmassen Hochbau liches Gestein Recycling-Sand Industriebau und Sand Hochbauabbruch Hochbau RA Asphaltaufbruch Straßenbau Granulat; vorwiegend Asphalt RB Betonabbruch Straßenbau, Brücken- Granulat; vorwiegend Beton bau, Industriebau RAB RM Asphalt-/Betonaufbruch Mineralische Restmassen Straßenbau, Parkplät- Mischgranulat; Asphalt und Be- ze, Brückenbau ton Straßenbau Mischgranulat; Beton, Asphalt, natürliches Gestein RFM Fließfähiges, selbstver- Industriebau und dichtendes Künettenfüll- Hochbau material Über die produzierten Mengen der in Tabelle 23 angeführten RecyclingBaustoff-Arten stehen dem Umweltbundesamt keine Daten zur Verfügung. Auf Basis der Mengenzusammenstellung in Tabelle 21 ist jedoch anzunehmen, dass für die überwiegende Mehrzahl der angeführten Recycling-Baustoff-Arten jährliche Mengen von über 100.000 Tonnen produziert und im Bauwesen wiedereingesetzt werden. 4.2.3 Verwendungsmöglichkeiten von Recycling-Baustoffen Die oben dargestellten Recycling-Baustoffe finden in Österreich sowohl im Hoch- als auch im Tiefbau Verwendung. In Hinblick auf die Fragestellungen dieser Studie ist in erster Linie der Einsatz im Tiefbau, z. B. als Schütt- und Verfüllungsmaterial sowie als Straßenbaumaterial von Relevanz. Aus Hochbauabbrüchen stammende Recyling-Baustoffe werden in vielen Fällen wieder im Hochbau eingesetzt. Dazu zählen Ziegel und Beton, die in unter- 50 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen schiedlichen Mischungsverhältnissen als recyclierte Sande oder Splitte, beispielsweise als Zuschlagstoff zur Produktion von Mauerwerksteinen, Beton oder Leichtbeton (RZ und RHZ), wiederverwendet werden. Recycling-Baustoffe aus Hochbauabbrüchen, vornehmlich solche mit erhöhtem Betonanteil, werden jedoch als rezyklierte Sande und Splitte auch im Tiefbau für Verfüllungen, Schüttungen, Drainagen (RH und RMH; untergeordnet RZ und RHZ) und als Bettungssande (RS) verwendet (BRV 2009). Aus dem Straßenbau stammender Asphalt- und Betonaufbruch wird als recycliertes gebrochenes Granulat in unterschiedlichen Mischungsverhältnissen wiederum im Straßenbau in gebundener oder ungebundener Form verwendet (RA, RB, RAB, RM); reiner Betonabbruch (RB) aus dem Straßenbau auch für Künettenverfüllungen und Drainageschichten (BRV 2009). Konverterschlacken (LD-Schlacken), von denen in Österreich jährlich rund 600.000 Tonnen bis 700.000 Tonnen anfallen, werden aufgrund ihrer guten straßenbautechnischen Eigenschaften als Ersatz für Hartgestein bei Autobahnen, Schnellstraßen und Landesstraßen zum überwiegenden Teil in Asphaltmischdecken eingesetzt; zu sehr geringem Teil auch in Tragschichten, nicht jedoch in Betonfahrbahnen. Die Verwendung von EOS-Schlacke aus der Erzeugung von Kohlenstoffstahl ist im Straßenbau von untergeordneter Bedeutung, da sie für die Verschleißschicht zu porös und somit nur für einen Einsatz in der Tragschicht geeignet ist (Umweltbundesamt 2014). In welchem Ausmaß und in welcher Form in Österreich die jährlich rund 50.000 Tonnen EOS-Schlacken aus der Erzeugung von Kohlenstoffstahl als Baustoffe Einsatz finden, ist dem Umweltbundesamt nicht bekannt. Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass alle Arten von RecyclingBaustoffen und Stahlwerkschlacken, unabhängig von ihrer Herkunft, aus bautechnischer Sicht grundsätzlich für die Verwendung im Tiefbau geeignet sind und daher im Sinne der gegenständlichen Studie zu betrachten sind. 4.3 Festlegung allgemeiner Anwendungsfälle von Recycling-Baustoffen Wie im Vorabschnitt dargelegt, finden Recycling-Baustoffe im Tiefbau einerseits im Straßenbau Verwendung, andererseits für Verfüllungen, Schüttungen, Drainagen oder Bettungssande. Im Straßenbau werden sie entweder in hydraulisch bzw. bituminös gebundener Form, etwa als Zuschlagstoff für Beton bzw. Asphalt in der Deck- oder Tragschicht, oder ungebunden („lose“) verwendet. Bei letzterer Anwendungsform kann noch unterschieden werden, ob das Material an der Oberfläche, z. B. im land- und fortwirtschaftlichen Wegebau, oder unterhalb einer gering durchlässigen Deckschicht, beispielsweise als ungebundene Tragschicht unterhalb einer dichten Asphalt-Deckschicht (und unter einer gebundenen Tragschicht), eingesetzt wird. Im Entwurf zur Recycling-Baustoffverordnung werden Recycling-Baustoffe entsprechend festgelegter Gesamtgehalts- und Eluatgrenzwerte in folgende Qualitätsklassen eingeteilt: · · · Qualitätsklasse U-A („ungebunden – A“) Qualitätsklasse U-B („ungebunden – B“) Qualitätsklasse Z-A („für zementöse Bindung – A“) Umweltbundesamt n Wien, November 2014 51 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen · · · · Qualitätsklasse B-A („für bituminöse Bindung – A“) Qualitätsklasse B-B („für bituminöse Bindung – B“) Qualitätsklasse B-D („für bituminöse Bindung – D“) Qualitätsklasse D (i. e. Schlacken aus der Stahlerzeugung) Für die einzelnen Qualitätsklassen sind im Verordnungsentwurf vom 14. November 2013 folgende Einsatzbereiche vorgesehen (Auszug aus dem Entwurfstext, § 13): · · · · · Recycling-Baustoffe der Qualitätsklassen U-A, U-B und Beton aus Qualitätsklasse Z-A dürfen in folgenden Bereichen nicht verwendet werden: o Schutzgebiete gemäß §§ 34, 35 und 37 WRG o unterhalb der Kote des höchsten Grundwasserstandes (HGW) Recycling-Baustoffe der Qualitätsklasse U-B dürfen zusätzlich in folgenden Bereichen nicht verwendet werden: o in Schongebieten gemäß §§ 34, 35 und 37 WRG o unterhalb der Kote des höchsten Grundwasserstandes plus 1 m (HGW +1m) Recycling-Baustoffe der Qualitätsklasse U-B dürfen nur in gebundener Form oder in ungebundener Form mit gering durchlässiger Deckschicht verwendet werden. Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse Z-A darf nur zur Herstellung von Beton verwendet werden. Recycling-Baustoffe der Qualitätsklassen B-A, B-B, B-D und D dürfen nur zur Herstellung von Asphaltmischgut der Qualitätsklassen Asphaltmischgut A (B-A), Asphaltmischgut B (B-B) und Asphaltmischgut D (B-D, D) verwendet werden. Für diese Qualitätsklassen gelten wiederum spezifische Einbauvorschriften bzw. -verbote. Entsprechend diesen Festlegungen im Entwurf der RecyclingBaustoffverordnung werden im Rahmen dieser Studie folgende Anwendungsfälle für Recycling-Baustoffe festgelegt: Anwendungsfall 1 – „Ungebunden“ Dieser Anwendungsfall umfasst · die Qualitätsklasse U-A, deren zulässige Verwendung in ungebundener Form bis zur Kote des höchsten Grundwasserstandes (HGW) vorgesehen ist. Bei diesem Anwendungsfall wird angenommen, dass · der Recycling-Baustoff ungebunden in den Untergrund im bzw. bis zum Bereich des HGW eingebaut wird und · der Sickerwassereintrag in das Grundwasser in derselben Größenordnung liegt wie bei „natürlichen“ Untergrundverhältnissen, d. h. keine maßgebliche Verminderung durch geringdurchlässige Deckschichten o. ä. erfährt. 52 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen Anwendungsfall 2 – „Ungebunden mit Deckschicht oder gebunden“ Dieser Anwendungsfall umfasst · die Qualitätsklasse U-B, deren zulässige Verwendung in gebundener Form bis zur Kote des HGW + 1 m vorgesehen ist, sowie in ungebundener Form bis zur Kote des HGW + 1 m, sofern sich darüber eine geringdurchlässige Deckschichte befindet, · die Qualitätsklassen Z-A, B-A und B-B, deren zulässige Verwendung als Zuschlagstoff für Beton (Z-A) oder Asphalt (B-A, B-B) bis zur Kote des HGW (Z-A) bzw. HGW + 1 m (B-A, B-B) vorgesehen ist sowie · die Qualitätsklassen D und B-D, deren zulässige Verwendung zur Herstellung und Verwendung von Asphaltmischgut der Qualitätsklasse Asphaltmischgut D bis zur Kote des HGW + 1 m vorgesehen ist. Bei diesem Anwendungsfall wird angenommen, dass · der Recycling-Baustoff entweder ungebunden mit gering durchlässiger Deckschicht oder gebunden ohne gering durchlässige Deckschicht im bzw. bis zum Bereich des HGW in den Untergrund eingebaut wird und · der Sickerwassereintrag in das Grundwasser durch die geringdurchlässige Deckschicht bzw. den gebundenen Einbau eine maßgebliche Verminderung erfährt. Anmerkung: Die Qualitätsklassen Z-A, B-A, B-B, B-D und D werden als Gesteinskörnungen zur Beton- bzw. Asphaltherstellung verwendet. Damit kommt beim praktischen Einsatz nicht die Gesteinskörnung an sich sondern das daraus erzeugte Produkt, das meist nicht zur Gänze aus Recycling-Baustoffen hergestellt wird, mit dem Sickerwasser in Berührung. Zur Herstellung von Asphalt wird in Österreich beispielsweise technologiebedingt nur etwa 20 % Altasphalt verwendet. Davon abweichend wird in dieser Studie im Sinne einer WorstCase-Betrachtung angenommen, dass das erzeugte Produkt zur Gänze aus Recycling-Material hergestellt wird. Anwendungsfall 3 – „Gesättigte Zone“ Dieser Anwendungsfall umfasst · Aushubmaterial der Qualitätsklasse A2-G gem. BAWP, deren zulässige Verwendung in ungebundener Form auch im Grundwasser vorgesehen ist. Bei diesem Anwendungsfall wird angenommen, dass · das Aushubmaterial ungebunden ohne Deckschicht im wassergesättigten Bereich des Untergrundes eingebaut wird. 4.4 Festlegung einer schematischen Vorgangsweise Auf Basis der Ausführungen in den vorangegangenen Abschnitten und der festgelegten Anwendungsfälle (siehe 4.3) wird zur Abschätzung möglicher Auswirkungen auf das Grundwasser folgende schematische Vorgangsweise gewählt: Umweltbundesamt n Wien, November 2014 53 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen 4.4.1 Schritt 1: Abschätzung von Sickerwasserkonzentrationen Dieser Schritt betrifft nur die Anwendungsfälle 1 und 2. Als Basis für eine grobe Abschätzung der Schadstoffkonzentrationen, die sich beim Kontakt des Recycling-Baustoffes mit einsickerndem Niederschlag im Sickerwasser einstellen, werden die im Anhang 4 des Entwurfs der Recycling-Baustoffverordnung festgelegten Eluat-Grenzwerte herangezogen. Diese Grenzwerte beruhen auf Eluatuntersuchungen mit einem W/F-Verhältnis von 10:1. Wie in 2.4.4 dargelegt, werden mit 10:1-Eluaten die realen Sickerwasserkonzentrationen tendenziell eher unterschätzt, während die Ergebnisse von 2:1-Eluaten nach derzeitigem Wissensstand näher an den realen Sickerwasserkonzentrationen liegen. Im Sinne einer Worst-Case-Annahme wird daher zur Abschätzung der Sickerwasserkonzentration bei beiden Anwendungsfällen vorgeschlagen, die 10:1Eluat-Grenzwerte (in [mg/l]) aus dem Entwurf der RecyclingBaustoffverordnung mit dem Faktor 5 zu multiplizieren. Dies entspräche der „maximalen Sickerwasserkonzentration“ im Falle einer verfügbarkeitslimitierten 3 Schadstofffreisetzung (siehe 2.3) . Diese Vorgangsweise wird auch für organische Schadstoffe vorgeschlagen, da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass bei Recycling-Baustoffen organische Schadstoffe weder in hohen Konzentrationen noch in nichtwässriger Phase auftreten, was zu den in Abschnitt 2.4.4 beschriebenen Einschränkungen von Eluatuntersuchungen in Bezug auf organische Schadstoffe führen würde. Anmerkung: Eluatuntersuchungen werden an gesiebtem, körnigem Material durchgeführt (siehe Abschnitt 2.4) und spiegeln damit tendenziell eine ungebundene Verwendung wider. Die Qualitätsklassen Z-A, B-A, B-B, B-D und D, liegen jedoch als Bestandteil von Beton oder Asphalt in gebundener Form, quasi als Monolith vor. Beide Baustoffarten unterliegen aber im Laufe der Zeit Alterungsprozessen durch natürliche Prozesse (Niederschläge, Temperaturunterschiede) oder durch mechanische Beanspruchung (z. B. bei Straßen), die zu einer Desintegration des ursprünglich monolithischen Gefüges führen. Diese Prozesse spielen sich in einem für die Lebensdauer von Beton- oder Asphaltbauwerken relevanten Zeitraum von Jahren bis Jahrzehnten ab, wodurch die Heranziehung von Eluatuntersuchungen als Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung zulässig erscheint. 4.4.2 Vernachlässigung von Schadstoffrückhalteprozessen Grundsätzlich werden bei den Anwendungsfällen 1 und 2 sämtliche Schadstoffrückhalteprozesse im Untergrund vernachlässigt. Diese Annahme entspricht zwar ebenfalls einem Worst-Case-Szenario, liegt aber in vielen Fällen nahe an realen Verhältnissen. Vor dem Hintergrund der geologischen Situation in Österreich handelt es sich bei oberflächennahen Untergrundbereichen, in denen Baustoffe im Allgemeinen eingesetzt werden, oft im quartäre, sandig-kiesige Beckenfüllungen mit typischerweise geringem Feinkorn- und Organikgehalt, d. h. ohne relevante Schadstoffrückhaltekapazität. Darüber hinaus ist der Einbau von Recycling-Baustoffen bis zum HGW bzw. knapp darüber (1 m) vorgesehen, sodass die Sickerstrecke, entlang derer es überhaupt zu einem Schad- 3 Im Falle einer lösungslimitierten Schadstofffreisetzung würde die Konzentration eines 10:1-Eluats annähernd der Konzentration eines 2:1-Eluats entsprechen. 54 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen stoffrückhalt kommen kann, in manchen Fällen ohnehin nicht gegeben bzw.vernachlässigbar kurz wäre. 4.4.3 Schritt 2: Abschätzung von Grundwasserkonzentrationen Anwendungsfälle 1 und 2 Nachdem, wie im vorigen Abschnitt dargelegt, für die im Sickerwasser gelösten Schadstoffe Rückhalteprozesse im Untergrund vernachlässigt werden, entspricht die Konzentration des Sickerwassers beim Eintritt in das Grundwasser grundsätzlich der aus den 10:1-Eluaten abgeleiteten Konzentration (siehe 4.4.1). Beim Eintritt in das Grundwasser wird das Sickerwasser durch das anströmende Grundwasser verdünnt. Nach einer gewissen Fließstrecke kommt es zu einer vollständigen Vermischung des Sickerwassers im Grundwasser und es bildet sich eine Schadstoffmischkonzentration aus, die sich aus der Schadstoffkonzentration im anströmenden Grundwasser und der Sickerwasserkonzentration zusammensetzt. Die Fließstrecke, die bis zur vollständigen Vermischung notwendig ist, hängt von standortspezifischen Gegebenheiten, wie der Grundwasserdurchfluss- und der Sickerwasserrate sowie der Grundwasserfließgeschwindigkeit, der Mächtigkeit der Einmischzone und auch der Ausdehnung des zu betrachtenden Bauwerkes ab. Um den notwendigen Allgemeinfall für den Einsatz von Recycling-Baustoffen beschreiben zu können, wird für die folgenden Betrachtungen vereinfacht angenommen, dass · · · · die Mächtigkeit der Einmischzone konstant 1 m beträgt (abgeleitet aus Erfahrungswerten und wiederum im Sinne eines Worst-CaseSzenarios; siehe z. B. auch die Entwürfe zur „Mantelverordnung“ in Deutschland), ein stationäres Fließgleichgewicht zwischen Grundwasser und Sickerwasser besteht, der Grundwasseranstrom nicht signifikant mit Schadstoffen belastet ist und die vollständige Vermischung des Sickerwassers mit dem Grundwasserstrom „spontan“ erfolgt. Aus diesen Annahmen ergibt sich, dass sich die abzuschätzende SchadstoffMischkonzentration im unmittelbaren Grundwasserabstrom des zu betrachtenden Bauwerks aus dem Massenstromverhältnis des Grundwassers zum Sickerwasser ergibt („Verdünnungsfaktor“). Für den Anwendungsfall 1 – „Ungebunden“ wird die Annahme eines Verdünnungsfaktors von 10 vorgeschlagen. Anmerkung: Ein Verdünnungsfaktor von rund 10 ergibt sich bei einer 1 m mächtigen Einmischzone im Falle einer spezifischen hydraulischen Fracht von 0,01 [m³] pro Tag und Querschnittsmeter (ca. 0,0001 [l/(s*m]; z. B. kf = 1,0E-05 [m/s] und Gefälle i = 0,01 [m/m]), wenn die Grundwasserneubildung aus Niederschlägen (i. e. Sickerwasser) 300 mm pro Jahr beträgt. Umweltbundesamt n Wien, November 2014 55 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen Aufgrund des wesentlich geringeren Sickerwasseranfalls bei Vorhandensein einer hydraulisch dichten Deckschicht bzw. bei Einsatz des Recycling-Baustoffes in hydraulisch oder bituminös gebundener Form, wird im Anwendungsfall 2 – „Ungebunden mit Deckschicht oder gebunden“ ein Verdünnungsfaktor von 50 vorgeschlagen. Die maximalen Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser ergeben sich für die beiden Anwendungsfälle daher wie folgt: · · Anwendungsfall 1 Eluatgrenzwert in [mg/l] (bei W/F=10:1) mal 5 durch 10 (= mal 0,5) Anwendungsfall 2 Eluatgrenzwert in [mg/l] (bei W/F=10:1) mal 5 durch 50 (= mal 0,1) Beispiel für den Anwendungsfall 1 · Der Eluatgrenzwert (10:1-Eluat) für die Qualitätsklasse U-A beträgt gemäß Verordnungsentwurf für Chlorid 800 [mg/kg]. · Dies entspricht einer Konzentration von 80 [mg/l] im 10:1-Eluat. · Eine Konzentration von 80 [mg/l] entspricht im 2:1-Eluat unter Annahme einer rein verfügbarkeitslimitierten Schadstofffreisetzung einer Konzentration von 400 [mg/l]. · Es wird angenommen, dass die Konzentration des 2:1-Eluats näherungsweise der Sickerwasserkonzentration entspricht. · Bei Vernachlässigung aller Schadstoffrückhalteprozesse und einer relevanten Konzentration im Grundwasseranstrom ergibt sich demnach unter Annahme eines Verdünnungsfaktors von 10 beim Eintrag des Sickerwassers in das Grundwasser eine Grundwasserkonzentration von 40 [mg/l]. Anwendungsfall 3 Beim Einbau von Material direkt in den Grundwasserstrom treten im Fließquerschnitt im unmittelbaren Abstrom des Bauwerks bzw. der Verfüllung keine Verdünnungseffekte auf. Aufgrund des vergleichsweise hohen W/F-Verhältnisses im Grundwasserstrom wird angenommen, dass für diesen Anwendungsfall die Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser näherungsweise den Werten aus 10:1-Eluaten entsprechen. 4.4.4 Schritt 3: Festlegung von Vergleichskonzentrationen Um mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser beurteilen zu können, bedarf es Vergleichskonzentrationen im Grundwasser, die einen in Hinblick auf Gesundheits- und Umweltschutz unbedenklichen Qualitätszustand widerspiegeln sollen. Zu diesem Zweck wird im Folgenden auf Vergleichskonzentrationen aus folgenden Regelwerken referenziert (Prioritätenliste): 1. Schwellenwerte der QZV Chemie GW (Anlage 1, Spalte 1) 4 4 „Schwellenwert ist die Umweltqualitätsnorm zur Beschreibung des guten chemischen Zustands im Grundwasser, ausgedrückt als die Konzentration eines bestimmten Schadstoffs, einer bestimmten Schadstoffgruppe oder eines bestimmten Verschmutzungsindikators im Grundwasser, der aus 56 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen 5 2. Grenz- und Indikatorwerte der TWV (Anhang I, Teil B und Teil C) 6 3. Prüfwerte der ÖNORM S 2088-1 für Grundwasser (Tabellen 4 und 5) 4. Geringfügigkeitsschwellenwerte gemäß LAWA (2004) zur Beurteilung von lokal begrenzten Grundwasserverunreinigungen (Anhang 2, Teil 1 7 und Teil 2) Sofern im jeweils prioritären Regelwerk kein Wert für einen Parameter festgelegt ist, wird auf den Wert des nächstfolgenden Regelwerks zurückgegriffen (siehe Tabelle 24). 4.5 Anwendung auf die geplante RecyclingBaustoffverordnung Im Folgenden wird die in Abschnitt 4.4 festgelegte „Schematische Vorgangsweise“ auf die im Entwurf der Recycling-Baustoffverordnung vorgesehenen sowie im BAWP festgelegten Eluatgrenzwerte angewandt (siehe Tabelle 24, auf die sich auch die in der Folge angegebenen Spaltennummern beziehen). 1. Betrachtete Parameter In die Parameterliste (Spalte 1) wurden Stoffe und Parameter aufgenommen, für die im Entwurf der Recycling-Baustoffverordnung Eluatgrenzwerte vorgesehen sind bzw. im BAWP bezüglich der Qualitätsklasse A2-G existieren sowie Stoffe und Parameter, die in der QZV Chemie GW oder der TWV aufgelistet sind (ausgenommen mikrobiologische Parameter). Die in der Tabelle gelb hinterlegten Parameter wurden im Rahmen dieser Studie nicht berücksichtigt, da sie entweder keine Entsprechung in den grundwasserrelevanten Regelwerken haben (Abdampfrückstand, AOX/EOX) oder für Recycling-Baustoffe nicht relevant sind (leicht flüchtige aromatische und halogenierte Kohlenwasserstoffe, Pestizide, Organo-P- und Organo-Zn-Verbindungen, Acrylamid, Epichlorhydrin). Die in der in der TWV enthaltenen vier Verbindungen aus der Gruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe („PAK-4“) sowie die in der GZV Chemie GW enthaltenen sechs PAK-Verbindungen („PAK-6“) sind im Summenparameter gemäß US EPA („PAK-16“) enthalten, für den im BAWP ein Eluatgrenzwert festgelegt ist. Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht überschritten werden darf.“ (§3 Z2 QZV Chemie GW) 5 „Wasser muss geeignet sein, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden. Das ist gegeben, wenn es […] den in Anhang I Teile A [Anm.: „Mikrobiologische Parameter“] und B [Anm.: „Chemische Parameter“] festgelegten Mindestanforderungen entspricht. Die in Anhang I Teil C [Anm.: „Indikatorparameter“] definierten Anforderungen für Indikatorparameter gelten für Überwachungszwecke […].“ (§2 Abs 1 TWV) 6 „Prüfwerte: Werte, bei deren Überschreitung weitere Erhebungen und Untersuchungen zur Sachverhaltsklärung notwendig sind. Bei Unterschreitung ist in der Regel keine Gefährdung gegeben.“ (Abschnitt 3.10.2, ÖNORM S 2088-1) 7 „Die Geringfügigkeitsschwelle (GFS) wird […] definiert als Konzentration, bei der trotz einer Erhöhung der Stoffgehalte gegenüber regionalen Hintergrundwerten keine relevanten ökotoxischen Wirkungen auftreten können und die Anforderungen der Trinkwasserverordnung oder entsprechend abgeleiteter Werte eingehalten werden.“ (Abschnitt 2.1, LAWA 2004) Umweltbundesamt n Wien, November 2014 57 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen 2. Eluatgrenzwerte von Recycling-Baustoffen bzw. Aushubmaterialien Die im Entwurf der Recycling-Baustoffverordnung (Spalten 3-9) bzw. im BAWP (Spalte 10) enthaltenen Eluatgrenzwerte wurden entsprechend Abschnitt 4.3 den entsprechenden Anwendungsfällen zugeordnet und in die Einheit [mg/l] umgerechnet, indem der Wert in [mg/kg] durch 10 dividiert wurde. 3. Vergleichskonzentrationen Als Vergleichskonzentrationen wurden die in Abschnitt 4.4.4 festgelegten herangezogen (Spalten 11-16). 4. Festlegung von Eluat-Orientierungswerten Zur Überprüfung, ob die im Verordnungsentwurf bzw. BAWP festgelegten Eluatgrenzwerte, bei ihrer vollständigen Ausschöpfung, entsprechend der in Abschnitt 4.4 beschriebenen „Schematischen Vorgangsweise“ zu einer Grundwasserbelastung führen würden, die über den jeweils herangezogenen Grundwassernormen liegt, werden „Eluat-Orientierungwerte“ festgelegt, bei deren Unterschreitung die jeweils herangezogene Grundwassernorm jedenfalls nicht überschritten wird. Dazu wurde die in Abschnitt 4.4.3 beschriebene Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserkonzentrationen in umgekehrter Reihenfolge in folgender Weise angewandt: In einem ersten Schritt wurde angenommen, dass der Wert der jeweilig verfügbaren Grundwassernorm die maximal zulässige Grundwasserkonzentration darstellt. Im Falle von Chlorid beträgt der Grundwasserschwellenwert gemäß QZV Chemie GW beispielsweise 180 [mg/l]. Daraus ergibt sich, dass im Anwendungsfall 1 mit einem Verdünnungsfaktor von 10 die Sickerwasserkonzentration maximal 1.800 [mg/l] betragen dürfte. Dies entspricht wiederum der Konzentration im 2:1-Eluat, wodurch sich bei einer rein verfügbarkeitslimitierten Schadstofffreisetzung im 10:1-Eluat eine Konzentration von 360 [mg/l] (siehe Spalte 17) ergeben würde. In den Spalten 17 bis 19 wurden auf diese Weise „Eluat-Orientierungswerte“ für die in Abschnitt 4.4 festgelegten Anwendungsfällen berechnet. Der Farbcode bezieht sich jeweils auf das der Berechnung zugrundeliegende Regelwerk. Im Falle der pH-Werte wurden die vorgesehenen Eluatgrenzwerte direkt den Werten aus der TWV gegenübergestellt. 5. Vergleich der Eluatgrenzwerte mit den Eluat-Orientierungswerten Wie oben beschrieben, beziehen sich die berechneten Eluat-Orientierungswerte auf ein W/F-Verhältnis von 10 und können damit den vorgesehenen, in [mg/l] umgerechneten und den einzelnen Anwendungsfällen zugeordneten Eluatgrenzwerten direkt gegenübergestellt werden. Dies geschieht in der Tabelle ebenfalls mithilfe eines Farbcodes – je höher die Überschreitung desto dunkler die Farbe (Spalten 3 bis 10). 58 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen Tabelle 24: Anwendung der festgelegten „Schematischen Vorgangsweise“ auf die im Entwurf der Recycling-Baustoffverordnung vorgesehenen Eluatgrenzwerte 1 2 3 Anw-Fall 1 Regelwerk Parameter Einbautiefe bis Eluat-Gehalt L/S pH-Wert el. Leitfähigkeit Blei Chrom ges. Kupfer Ammonium-N Nitrit-N Sulfat Abdampfrückstand Antimon Arsen Barium Cadmium Molybdän Nickel Quecksilber Selen Vanadium Zink Chlorid Fluorid Phenol-Index TOC Aluminium Beryllium Bor Cobalt Chrom VI Eisen Mangan Silber Thallium Zinn Cyanid (lf) Cyanid (gesamt) Nitrat-N Phosphat-P AOX/EOX (als Cl) a n. Tens i de (a l s MBAS) S16 PAK (EPA) PCB (7 Verb.) Benzol 1,2-Dichlorethan TCE+PCE STrihalomethane Pestizide GZÜV, exkl. 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Anw-Fall 2 Vergleichskonzentrationen Anw-Fall 3 "Eluat-Orientierungswert" Entwurf der Recycling-Baustoffverordnung * BAWP * QZV-Chemie GW TWV ÖNORM LAWA Qualitätsklassen Recycling-Baustoffe Bodenaushub 2088-1 Anw-Fall 1 Anw-Fall 2 Anw-Fall 3 Trinkwasser GeringfügigkeitsU-B Z-A B-A B-B B-D D A2-G Schwellenwert Verbot § 6 (1) Grenzwert Indikator Prüfwert GW Faktor: Faktor: Faktor: Schwellenwert HGW +1m HGW HGW HGW +1m HGW +1m HGW +1m < HGW < HGW 2 10 1 Einheit U-A HGW mS/m mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l 10 7,5-12,5 150 0,03 0,03 0,06 0,4 0,1 250 600 0,006 0,03 2 0,004 0,05 0,04 0,001 0,01 0,05 0,4 80 1 0,1 10 10 7,5-12,5 150 0,03 0,1 0,2 0,8 0,2 400 800 0,006 0,03 2 0,004 0,05 0,06 0,001 0,01 0,05 0,4 80 1 0,1 20 0,1 10 12,5 0,006 0,03 2 0,004 0,05 0,06 0,001 0,01 0,05 0,4 80 1 0,1 20 10 7,5-12,5 150 0,03 0,1 0,2 0,8 0,2 400 800 0,006 0,03 2 0,004 0,05 0,06 0,001 0,01 0,05 0,4 80 1 0,1 50 10 7,5-12,5 150 0,03 0,1 0,2 0,8 0,2 400 800 0,006 0,03 2 0,004 0,05 0,06 0,001 0,01 0,05 0,4 80 1 0,1 50 10 12,5 150 0,03 0,03 0,2 0,8 0,2 400 800 0,006 0,03 2 0,004 0,05 0,06 0,001 0,01 0,1 0,4 80 1 0,1 50 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,2 0,02 0,2 0,02 0,2 0,02 0,2 0,02 0,2 0,02 0,2 0,02 0,2 0,02 10 0,5 13 0,5 10 0,5 13 0,5 13 0,5 13 0,5 10 0,5 0,03 0,1 0,2 0,8 0,2 10 12,5 0,03 0,03 0,2 0,8 0,2 0,006 0,03 2 0,004 0,05 0,001 0,01 0,1 0,4 1 0,1 50 6,5-9,5 50 0,03 0,03 0,06 0,1 0,05 150 500 0,01 0,03 0,5 0,003 0,05 0,06 0,001 0,01 0,05 1,8 100 1,5 0,005 10 0,5 0,005 0,5 0,05 0,02 0,5 0,05 0,02 0,01 0,05 0,01 0,01 7 0,1 0,03 0,002 0,0005 225 0,009 0,045 1,8 0,35 0,027 225 0,009 0,0045 0,018 0,0009 180 0,9 10 0,3 0,9 2,7 9 27 0,1 6,5-9,5 250 - + + + + + + + 0,01 0,05 2 0,03 0,005 0,01 0,005 0,02 0,001 0,01 1,5 1 0,05 11 1 3 10 30 0,1 + + + + + + 0,39 250 200 0,2 0,2 0,05 - Aldrin, Dieldrin, Heptachlor, Heptachlorepoxid µg/l 0,03 + 0,03 - Pestizide gesamt S6 PAK (DIN) SBTEX Organo-P-Verb. Organo-Sn-Verb. Acrylamid Benz(a)pyren S4 PAK Epichlorhydrin Uran Vinylchlorid µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l 0,5 0,09 - + + + + + + + + + 0,5 0,1 0,01 0,1 0,1 15 0,5 - * blaue Schrift + 6,5-9,5 0,006 0,01 0,06 0,23 0,091 150 0,007 0,007 0,014 0,003 0,006 0,003 0,012 0,0006 0,006 1,8 60 0,9 0,03 0,12 0,6 0,01 0,05 0,03 11 0,0005 0,00006 0,005 0,01 0,34 0,0005 0,035 0,014 0,0002 0,007 0,004 0,058 250 0,75 0,005 0,74 0,008 0,0008 0,0002 0,00001 240 6,5-9,5 450 0,018 0,09 3,6 0,7 0,054 450 0,01 0,018 0,68 0,009 0,07 0,036 0,0018 0,02 0,008 3,6 360 3 0,06 0,4 1,8 0,016 0,02 0,4 0,1 0,0016 0,1 0,1 20,34 0,6 0,001 0,00012 - 6,5-9,5 2250 0,09 0,45 18 3,5 0,27 2250 0,05 0,09 3,4 0,045 0,35 0,18 0,009 0,1 0,04 18 1800 15 0,3 2 9 0,08 0,1 2 0,5 0,008 0,5 0,5 101,7 3 0,005 0,0006 - - - 6,5-9,5 225 0,009 0,045 1,8 0,35 0,027 225 0,005 0,009 0,34 0,0045 0,035 0,018 0,0009 0,01 0,004 1,8 180 1,5 0,03 0,2 0,9 0,008 0,01 0,2 0,05 0,0008 0,05 0,05 10,17 0,3 0,0005 0,00006 - Eluatgrenzwerte in [mg/kg] dividiert durch 10 Eluatgrenzwerte gemäß Anhang 1, Tabelle 4 (Inertabfalldeponie) DeponieV in [mg/kg] dividiert durch 10 Parameter ohne Entsprechung im Grundwasserschutz, für Recycling-Baustoffe irrelevant oder über andere Parameter erfasst Eluat-Orientierungswert abgeleitet aus Schwellenwerten der QZV Chemie GW Eluat-Orientierungswert abgeleitet aus Grenz- oder Indikatorwerten der TWV Eluat-Orientierungswert abgeleitet aus Grundwasser-Prüfwerten der ÖNORM S 2088-1 Eluat-Orientierungswert abgeleitet aus Geringfügigkeits-Schwellenwerten der LAWA Wert überschreitet Eluat-Orientierungswert um einen Faktor ≤ 2 Wert überschreitet Eluat-Orientierungswert um einen Faktor zwischen 2 und 10 Wert überschreitet Eluat-Orientierungswert um einen Faktor > 10 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 59 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen 4.6 Interpretation der Ergebnisse und Schlussfolgerungen Die in dieser Studie festgelegten Worst-Case-Szenarien zielen darauf ab, sicher zu stellen, dass es durch den Einsatz von Recycling-Baustoffen und Aushubmaterialien zu keiner Verschmutzung des Grundwassers kommt. Mit erhöhter Wahrscheinlichkeit wäre das im Umkehrschluss und in Abhängigkeit der Ergiebigkeit des jeweiligen Grundwasserstroms zu erwarten, wenn der "EluatOrientierungswert" um einen Faktor größer als 2 überschritten wird. Diese Annahme begründet sich auch in den hohen Unsicherheiten bei der Abschätzung der Sickerwasserkonzentrationen aus Eluatversuchen (siehe Abschnitt 2.7). Vor diesem Hintergrund können die Ergebnisse wie im Folgenden beschrieben interpretiert werden: Aus Tabelle 24 ist ersichtlich, dass die im Entwurf der RecyclingBaustoffverordnung vorgesehenen Eluatgrenzwerte (Spalte 3 bis 9), zum überwiegenden Teil unter den gemäß Abschnitt 4.4 abgeschätzten „EluatOrientierungswerten“ (Spalte 17 bis 19), die auf für den Grundwasserschutz relevanten Regelwerken beruhen, liegen. Bei einzelnen Parametern sind jedoch Überschreitungen um einen Faktor größer als 2 festzustellen. Dies betrifft bei der Qualitätsklasse U-A die Parameter Vanadium, Barium und Cobalt sowie bei den Qualitätsklassen B-D und D den Parameter Vanadium. Dazu ist folgendes festzustellen: Für Vanadium existiert in Österreich weder ein Trinkwassergrenzwert noch ein Schwellenwert für das Grundwasser, ebenso wenig in den TrinkwasserRichtlinien der WHO. In Deutschland wurde v. a. aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der humantoxikologischen Relevanz von Vanadium ein sehr niedriger, ökotoxikologisch abgeleiteter Geringfügigkeitsschwellenwert für Vanadium im Grundwasser von 0,004 mg/l festgelegt (LAWA 2004). Auf diesem Wert beruht auch der abgeschätzte Eluat-Orientierungswert. Zum Vergleich existiert in den Niederlanden ein Indikatorwert für erhebliche Grundwasserverunreinigungen („severe contamination“) für Vanadium von 0,07 mg/l (SRC 2009). Für Barium und Cobalt gilt ähnliches. Hier liegen die LAWA-Geringfügigkeitsschwellenwerte bei 0,34 mg/l (Barium) bzw. 0,008 mg/l (Cobalt) und der Wert der niederländischen Richtlinie 0,625 mg/l (Barium) bzw. 0,1 mg/l (Cobalt). Im Gegensatz zu Vanadium handelt es sich bei Barium und Cobalt um „intervention values“. Bei Anwendung der niederländischen Werte würden die daraus berechneten EluatOrientierungswerte zwar bei Vanadium und Cobalt bei allen Qualitätsklassen über den Eluatgrenzwerten und bei Barium bei der Qualitätsklasse U-A zumindest einen Faktor < 2 über den vorgesehenen Eluatgrenzwerten liegen, es ist jedoch nochmals darauf hinzuweisen, dass es sich bei den niederländischen Werten um „Maßnahmenschwellenwerte“ handelt. Auffällig sind die im Verordnungsentwurf vorgesehenen hohen pH-Grenzwerte, die im basischen Bereich die in der TWV vorgegebenen pH-Werte (6,5 bis 9,5) um 3 Einheiten (= Zehnerpotenzen) übersteigen. Die Grenzwerte spiegeln die hohen pH-Werte in Eluaten von Recycling-Baustoffen wider. Hohe pH-Werte sind jedoch nicht auf Recycling-Baustoffe beschränkt, sondern treten materialbedingt auch an Baustoffen, beispielsweise Beton oder Asphalt, auf, die keinen relevanten Anteil an Recycling-Material aufweisen (siehe Tabellen in Abschnitt 3: pH-Werte zwischen 10 und 12,5). Da die in dieser Studie angewandte Methodik nicht geeignet ist, den im Grundwasser resultierenden pH-Wert abzuschätzen, kann in diesem Zusammenhang nur darauf verwiesen werden, dass 60 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen in derartigen Baustoffen durch Carbonatisierungsprozesse längerfristig mit wesentlich niedrigeren pH-Werten im Bereich von 9 bis 10 zu rechnen ist. Während diese Carbonatisierungsprozesse bei Altbeton vermutlich schon weitgehend abgeschlossen sind, ist im Falle von Stahlwerksschlacken auch noch mittelfristig mit hohen pH-Werten zu rechnen. Zudem ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass bei pH-Werten von 9 bis 10 die Löslichkeit von Vanadium (und vermutlich auch von Molybdän) signifikant höher ist als bei den standardmäßig durchgeführten Elutionsversuchen, bei denen sich ähnlich wie bei (Recycling-)Baustoffen üblicherweise pH-Werte um 12 einstellen. Hier könnten weitere Untersuchungen zur Eluierbarkeit von Vanadium (und Molybdän) bei unterschiedlichen pH-Werten (pH-stat-Versuche) Klarheit bringen (Umweltbundesamt 2014). Aus Tabelle 24 ist weiters ersichtlich, dass anders als bei Recycling-Baustoffen, bei Aushubmaterialien der Qualitätsklasse A2-G die Eluat-Orientierungswerte bei den Metallen Blei, Nickel, Vanadium, Aluminium, Cobalt, Eisen und Thorium sowie bei Arsen und PAK signifikant unter den Eluatgrenzwerten im BAWP liegen. Nachdem in dieser Studie der Hauptfokus auf Recycling-Baustoffen lag, wurde für eine erste grobe Abschätzung der potentiellen Grundwasserauswirkungen angenommen, dass die Schadstoffkonzentration im unmittelbaren Abstrom eines derartigen Aushubmaterials 10:1-Eluat-Werten entspricht. Hier sollten in einem ersten Schritt diese der Studie zugrundeliegenden Annahmen einer kritischen Prüfung unterzogen und in Hinblick auf ihre Plausibilität in der Praxis überprüft werden. Zusammenfassend kann festgestellt werden: · · · · Die im Entwurf der Recycling-Baustoffverordnung vorgesehenen Eluatgrenzwerte für Recycling-Baustoffe erscheinen grundsätzlich geeignet, den Grundwasserschutz in Österreich sicherzustellen. Diese Aussage ist im Falle der Qualitätsklasse U-A in Bezug auf die Metalle Vanadium, Barium und Cobalt mit Unsicherheiten behaftet. Bei den vorgesehenen Eluatgrenzwerten ergab die Worst-CaseAbschätzung der Grundwasserbelastung für die drei Metalle Werte, die signifikant über den verfügbaren ökotoxikologisch abgeleiteten Geringfügigkeitsschwellen der entsprechenden Richtlinie aus Deutschland liegen. Um die Geringfügigkeitsschwellen zu unterschreiten, müssten die vorgesehen Eluat-Grenzwerte hinsichtlich der Qualitätsklasse U-A folgendermaßen angepasst werden: o Vanadium: 0,1 mg/kg (anstatt 0,5 mg/kg) o Barium: 10 mg/kg (anstatt 20 mg/kg) o Cobalt: 0,3 mg/kg (anstatt 1 mg/kg) In Hinblick auf den Einsatz von Stahlwerksschlacken (Qualitätsklassen D und B-D) ergeben sich noch offene Fragen in Hinblick auf die mittelbis langfristige Entwicklung des pH-Werts in Schlacken und damit zusammenhängend auf die Mobilisierbarkeit einzelner Schwermetalle (Vanadium, Molybdän). Bei Aushubmaterialien der Qualitätsklasse A2-G, deren Verwendung in ungebundener Form gemäß BAWP auch im Grundwasser vorgesehen ist, ergab die Worst-Case-Abschätzung der Grundwasserbelastung mit den im BAWP festgelegten Eluat-Grenzwerten bei einigen Metallen sowie bei Arsen und PAK signifikant erhöhte Werte. In einem ersten Umweltbundesamt n Wien, November 2014 61 Schematische Vorgangsweise zur Abschätzung von Grundwasserauswirkungen Schritt sollten die dieser Studie zugrundeliegenden Worst-CaseAnnahmen nochmals einer kritischen Prüfung unterzogen werden. 62 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Schnittstellen Abfallwirtschaft – Grundwasserschutz 5 SCHNITTSTELLEN ABFALLWIRTSCHAFT – GRUNDWASSERSCHUTZ 5.1 Grundzüge und Schnittstellen von AWG und WRG Die Abfallwirtschaft in Österreich ist an Vorsorge und Nachhaltigkeit orientiert. Der 1. Abschnitt des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 i.d.g.F.) beschreibt Ziele und Grundsätze für die Abfallwirtschaft und dabei insbesondere, dass · · nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt zu vermeiden (AWG § 1 Abs. 1 Z 1) und Ressourcen zu schonen (AWG § 1 Abs. 1 Z 3) sind. Das öffentliche Interesse an einer Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Abfällen wird dabei konkret mit Gewässerschutz in Zusammenhang gesetzt, um Gefahren für Wasser abzuwehren (AWG §1 Abs. 3 Z 2) und eine Beeinträchtigung der nachhaltigen Nutzung von Wasser und Boden (AWG §1 Abs. 3 Z 3) zu vermeiden. Für die stoffliche Verwertung von Abfällen gilt, dass diese mit Primärrohstoffen oder Produkten aus Primärrohstoffen zu vergleichen sind und kein höheres Gefährdungspotential (AWG §1 Abs. 1 Z 4) für Mensch und Umwelt aufweisen sollen. Ziele und Grundsätze für eine nachhaltige Bewirtschaftung, insbesondere den Schutz und die Reinhaltung von Gewässern werden im 3. Abschnitt des Wasserrechtsgesetzes (WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959 i.d.g.F.) festgelegt. Reinhaltung (WRG § 30 Abs. 3 Z 1) bedeutet die Erhaltung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht (Wassergüte). Jede Beeinträchtigung dieser Beschaffenheit und jede Minderung des Selbstreinigungsvermögens stellt eine Verunreinigung dar. Für Grundwasser ist darüber hinaus eine Zielbestimmung der Reinhaltung zur Verwendung als Trinkwasser (WRG § 30 Abs. 1) gegeben. Einwirkungen auf das Grundwasser durch eine Einbringung von (Schad)Stoffen, die dazu geeignet sind, die Beschaffenheit des Grundwassers mittelbar oder unmittelbar zu beinträchtigen, stellen bewilligungspflichtige Maßnahmen dar (WRG § 32). In diesem Zusammenhang regelt darüber hinaus die Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW, BGBl. II Nr. 98/2010) Verbote und Einschränkungen für bestimmte Stoffe. Wesentliche Gesichtspunkte bei der Beurteilung der Einbringung von Stoffen in das Grundwasser sind · · · die Eigenschaften der Stoffe in Bezug auf Toxizität, Persistenz und BioAkkumulation, die Art der Einbringung, als indirekte oder direkte Einbringung ohne Bodenpassage sowie die Intensität und das Ausmaß der möglichen Einwirkung. Die Anlagen 2 und 3 der QZV Chemie GW enthalten Listen der verbotenen und der bewilligungspflichtigen Stoffe. Besteht für einen Schadstoff ein Verbot der Einbringung in das Grundwasser, dann bezieht sich dieses Verbot konkret auf eine direkte Einbringung ohne Bodenpassage, d.h. eine indirekte Einbringung Umweltbundesamt n Wien, November 2014 63 Schnittstellen Abfallwirtschaft – Grundwasserschutz mit Bodenpassage (Boden im Sinne „belebter Oberboden“) ist unter der Voraussetzung einer entsprechenden Bewilligung möglich. Es handelt sich damit um einen zusätzlichen Aspekt, der im Entwurf zur RecyclingBaustoffverordnung nicht berücksichtigt ist. Mit einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Einbringung von Stoffen in das Grundwasser werden die Intensität und das Ausmaß der Einwirkung und mögliche Verunreinigungen begrenzt. Der Inhalt entsprechender Bewilligungen (QZV Chemie GW, § 9) umfasst dabei z. B. auch Festlegungen zur technischen Beschreibung der zum Schutz des Grundwassers vorgesehenen Maßnahmen und nähere Bestimmungen zu Überprüfungen. Für verbotene Stoffe muss jede gegenwärtige und zukünftige Gefahr einer Beeinträchtigung des Grundwassers ausgeschlossen werden (sh. WRG § 32a Abs. 1 lit. b). Damit gilt als zusätzlicher Gesichtspunkt, dass bereits die Mobilisierung auf geringe Mengen und Konzentrationen beschränkt werden muss. Tabelle 25 gibt einen Überblick über jene Parameter, für die der Entwurf zur Recycling-Baustoffverordnung (Anhang 2, Tabellen 1 bis 4) zu den unterschiedlichen Qualitätsklassen Grenzwerte (als Eluat- oder Gesamtgehalte) vorsieht. Tabelle 25: Gegenüberstellung der Parameter und Grenzwerte des Entwurfes zur Recycling-Baustoffverordnung mit Verboten und Beschränkungen laut Qualitätszielverordnung Grundwasser (BGBl. II Nr. 98/2010) Parameter Verbotene Stoffe (gem. Anl. 2 QZV Chemie GW) Barium X1) Chrom ges. X2) Kupfer X3) Nickel X3) Molybdän X4) Vanadium X5) Chlorid X5) Fluorid X5) Sulfat X5) X6) Blei Quecksilber 6) X X6) Zink KW-Index 1) 64 Bewilligungspflichtige Stoffe (gem. Anl. 3 QZV Chemie GW) 6) X Σ 16 PAK (EPA) X6) Grenzwert für Gesteinskörnungen aus Stahlwerkschlacken direkt aus der Produktion zur Herstellung von Asphaltmischgut (als Eluatgehalt für die Qualitätsklassen D) 2) Grenzwerte für Recycling-Baustoffe als Eluat- und Gesamtgehalte für alle Qualitätsklassen (U-A, U-B, Z-A, B-A, B-B, B-D, D) 3) Grenzwerte für Recycling-Baustoffe als Eluat- und Gesamtgehalte für alle Qualitätsklassen außer Qualitätsklasse D 4) Grenzwerte für Recycling-Baustoffe als Eluatgehalte für alle Qualitätsklassen (U-A, U-B, Z-A, B-A, B-B, B-D, D) sowie als Gesamtgehalt für Qualitätsklasse D 5) Grenzwerte für Recycling-Baustoffe als Eluatgehalte für alle Qualitätsklassen (U-A, U-B, Z-A, B-A, B-B, B-D, D) 6) Grenzwerte für Recycling-Baustoffe als Gesamtgehalte für alle Qualitätsklassen außer Qualitätsklasse D Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Schnittstellen Abfallwirtschaft – Grundwasserschutz Bei einem parameterspezifischen Vergleich des Entwurfes zur RecyclingBaustoffverordnung mit der Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser zeigt sich, dass nur für einzelne verbotene Stoffe (Quecksilber, Mineralöle und Kohlenwasserstoffe) Grenzwerte und dabei ausschließlich als Gesamtgehalte vorgesehen sind. In Hinblick auf die Verwendung der Recycling-Baustoffe bestehen jedoch keine weiteren Kriterien, d. h. auch nicht das Vorhandensein einer Bodenpassage, wie in § 6 Abs. 2 für die Bewilligung einer indirekten Einbringung verbotener Stoffe vorgesehen. Die existierenden gesetzlichen Voraussetzungen für Abfallwirtschaft und Grundwasserschutz zeigen in Ihrer grundsätzlichen Ausrichtung eine weitgehende inhaltliche Übereinstimmung und Ausrichtung auf Vorsorge und Nachhaltigkeit. Zentrale Schnittstelle in Hinblick auf die stoffliche Verwertung von Abfällen als Baustoff oder im Landschaftsbau sind die wasserrechtlichen Bestimmungen zu Bewilligungspflichten (WRG § 32) sowie Verbote und Beschränkungen bei der direkten oder indirekten Einbringung von Stoffen in das Grundwasser (QZV Chemie GW §§ 6 u. 7). 5.2 Schlussfolgerungen und Empfehlungen Für die stoffliche Verwertung von Abfällen, wie z. B. von Recycling-Baustoffen im Tiefbau, ist allgemein die Grundfrage gegeben, unter welchen Voraussetzungen eine Verwertung wasserrechtlich bewilligungsfähig ist, und unter welchen Voraussetzungen sie von wasserrechtlichen Bewilligungspflichten ausgenommen werden kann. Wesentliche Merkmale zur Beschreibung unter Gesichtspunkten des Grundwasserschutzes sind · · · eine Identifikation relevanter (Schad-)Stoffe, Festlegung von Qualitätskriterien für die relevanten Stoffe und die Beschreibung zulässiger Anwendungsfälle. Für die wasserrechtliche Bewilligungsfähigkeit der Verwendung von ReyclingBaustoffen ist § 32 WRG in Verbindung mit § 6 QZV Chemie Grundwasser maßgeblich. Mit einem entsprechenden Antrag können projektspezifisch im Einzelfall die angeführten Merkmale konkret beschrieben, überprüft und bewertet werden. Darüber hinaus ist eine Bewilligungspflicht nur dann nicht gegeben, wenn keine mehr als geringfügige Einwirkung und Verunreinigung des Grundwassers eintreten kann. Ein entsprechender allgemein gültiger Rückschluss wird in der Praxis ausschließlich dann möglich sein, wenn einheitliche Rahmenbedingungen und Anforderungen für eine zulässige Anwendung im Tiefbau nachvollziehbar definiert sind und jeweils für spezifische Materialien der Nachweis erbracht ist, dass die notwendigen Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Durch den Entwurf zur Baustoff-Recyclingverordnung werden die für den Grundwasserschutz wesentlichen Merkmale weitgehend erfüllt. · Auf Grund der für die Herstellung zulässigen Abfallarten kann die Auswahl der Parameter, für die in Anhang 2 Grenzwerte definiert werden, als plausibel bewertet werden. Die Nachvollziehbarkeit anhand von konkreten Untersuchungsdaten ist dabei jedoch nur eingeschränkt ge- Umweltbundesamt n Wien, November 2014 65 Schnittstellen Abfallwirtschaft – Grundwasserschutz · · 66 geben. Arsen und Blei wurden auf Grund der in Kapitel 4 dargestellten Ergebnisse als zusätzliche relevante Parameter identifiziert. In diesem Zusammenhang wird vor allem auch für zukünftige Regelungsvorhaben (z. B. Verordnung zu Aushubmaterialien) die Aufbereitung und Veröffentlichung der zur Verfügung stehenden Datenbasis empfohlen. Wie bereits in Kapitel 4.6 dargestellt, sind die Grenzwerte für Eluate im Entwurf vom 10. Juni 2014 grundsätzlich geeignet, den Grundwasserschutz in Österreich sicherzustellen. Dazu war es notwendig abweichend von den Bestimmungen der Inertabfalldeponie die Eluatgrenzwerte für Arsen und Blei anzupassen (sh. Entwurf RecyclingBaustoffverordnung § 9 Abs. 1). Eine Beschreibung zulässiger und nicht zulässiger Anwendungsfälle ist in § 13 des Verordnungsentwurfes enthalten. Die Ergänzung eines Verwendungsverbotes innerhalb von Wasserschongebieten war als Abgleich zu bestehenden wasserrechtlichen Bestimmungen zweckmäßig. Die in der QZV Chemie Grundwasser vorgesehene Unterscheidung zwischen bewilligungspflichtigen und verbotenen Stoffen findet im Verordnungsentwurf keine unmittelbare Berücksichtigung. In diesem Zusammenhang besteht vor allem in Bezug auf zukünftige Regelungsvorhaben (z.B. Verordnung zu Aushubmaterialien) dringender Diskussionsbedarf. Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Grenzwertvorschläge für unterschiedliche Anwendungsfälle von Recycling-Baustoffen 6 6.1 GRENZWERTVORSCHLÄGE FÜR UNTERSCHIEDLICHE ANWENDUNGSFÄLLE VON RECYCLING-BAUSTOFFEN Anwendungsfälle Aufbauend auf den in den Kapiteln 2 bis 5 dargestellten Ergebnissen sollen in der Folge für typische Anwendungsfälle von Recycling-Baustoffen Grenzwerte vorgeschlagen werden, bei deren Einhaltung eine mehr als geringfügige Einwirkung und Verunreinigung des Grundwassers mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Dazu werden die in Kapitel 4.3 festgelegten Anwendungsfälle um einen zusätzlichen Anwendungsfall ergänzt, sodass folgende Anwendungsfälle betrachtet werden: Anwendungsfall 1 – „Einbau über HGW – ungebunden“ Bei diesem Anwendungsfall wird angenommen, dass · der Recycling-Baustoff ungebunden in den Untergrund im bzw. bis zum Bereich des HGW eingebaut wird und · der Sickerwassereintrag in das Grundwasser in derselben Größenordnung liegt wie bei „natürlichen“ Untergrundverhältnissen, d. h. keine maßgebliche Verminderung durch geringdurchlässige Deckschichten o. ä. erfährt. Anwendungsfall 2 – „Einbau über HGW – ungebunden mit Deckschicht oder gebunden“ Bei diesem Anwendungsfall wird angenommen, dass · der Recycling-Baustoff entweder ungebunden mit gering durchlässiger Deckschicht oder bitumen-/zementgebunden ohne gering durchlässige Deckschicht im bzw. bis zum Bereich des HGW in den Untergrund eingebaut wird und · der Sickerwassereintrag in das Grundwasser durch die geringdurchlässige Deckschicht bzw. den gebundenen Einbau eine maßgebliche Verminderung erfährt. Anwendungsfall 3 – „Einbau im Grundwasser – ungebunden“ Bei diesem Anwendungsfall wird angenommen, dass · der Recycling-Baustoff ungebunden im wassergesättigten Bereich des Untergrundes eingebaut wird, · die gesamten Kornoberflächen des ungebundenen Recycling-Baustoffs zur Elution im Grundwasser zur Verfügung stehen und · im unmittelbaren Abstrom des Einbaubereiches kein wesentliches Verdünnungspotential durch das Grundwasser vorliegt. Umweltbundesamt n Wien, November 2014 67 Grenzwertvorschläge für unterschiedliche Anwendungsfälle von Recycling-Baustoffen Anwendungsfall 4 – „Einbau im Grundwasser – gebunden“ Bei diesem Anwendungsfall wird angenommen, dass · der Recycling-Baustoff bitumen-/zementgebunden im wassergesättigten Bereich des Untergrundes eingebaut wird, · die für eine Elution im Grundwasser zur Verfügung stehende Oberfläche des gebundenen Recycling-Baustoffs gegenüber dem ungebundenen Einbau maßgeblich reduziert ist und · im unmittelbaren Abstrom des Einbaubereiches kein wesentliches Verdünnungspotential durch das Grundwasser vorliegt. 6.2 Eluat-Orientierungswerte Grundsätzlich soll zur Ableitung von „Eluat-Orientierungswerten“ die in Kapitel 4.4 festgelegte Vorgangsweise angewandt werden. Für Anwendungsfall 4 wird dazu die für eine Elution im Grundwasser zur Verfügung stehende Oberfläche des gebundenen Recycling-Baustoffs in ein Verhältnis zum ungebundenen Baustoffeinbau gesetzt. Bei einem ungebundenen Einsatz von Baustoffen steht 8 eine spezifische Oberfläche von rund 10 [cm²/g] für Elutionsprozesse im Grundwasser zur Verfügung. Demgegenüber steht bei gebundenen Baustoffen (z. B. Betonfundament) im Worst-Case bei Annahme einer langfristigen Zerle9 gung des Betonmonolithen eine spezifische Oberfläche von rund 2 [cm²/g] , d. h. eine um den Faktor 5 verringerte Oberfläche. Für die Eluat-Orientierungswerte ergeben sich zusammenfassend daher folgende Ableitungen: Anwendungsfall 1 – „Einbau über HGW – ungebunden“ Eluat-Orientierungswert: 10:1-Eluat ≤ QZV Chemie GW x 2 (Ableitung gemäß 4.4) Anwendungsfall 2 – „Einbau über HGW – ungebunden mit Deckschicht oder gebunden“ Eluat-Orientierungswert: 10:1-Eluat ≤ QZV Chemie GW x 10 (Ableitung gemäß 4.4) Anwendungsfall 3 – „Einbau im Grundwasser – ungebunden“ Eluat-Orientierungswert: 10:1-Eluat ≤ QZV Chemie GW (Ableitung gemäß 4.4) 8 9 Spezifische Oberfläche eines kiesigen Sediments (SCHACHTSCHABEL et al., 1998) Annahmen: Betonwürfel mit 1 [cm] Seitenlänge, davon sind 5 Seiten, i. e. 5 [cm²/cm³], dem Grundwasser ausgesetzt. Dichte von Beton: 2,5 [g/cm³] è spezifische Oberfläche 2 [cm²/g]. 68 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Grenzwertvorschläge für unterschiedliche Anwendungsfälle von Recycling-Baustoffen Anwendungsfall 4 – „Einbau im Grundwasser – gebunden“ Eluat-Orientierungswert: 10:1-Eluat ≤ QZV Chemie GW x 5 (Ableitung: siehe oben) 6.3 Eluat- und Gesamtgehaltsgrenzwerte 6.3.1 Grundsätze bei der Festlegung von Grenzwerten Bei der Ableitung von Eluat-Orientierungswerten nach den oben festgelegten Schemata kann davon ausgegangen werden, dass es bei der Anwendung von Recycling-Baustoffen unter den jeweiligen Einbaubedingungen zu keiner mehr als geringfügigen Einwirkung und Verunreinigung des Grundwassers kommt. Diese Aussage ist jedenfalls für den einzelnen Anwendungsfall zutreffend. Im Sinne eines vorsorgenden Umwelt- und insbesondere Grundwasserschutzes und unter Berücksichtigung langfristig auftretender Effekte sollten bei der Festlegung von allgemeingültigen, wasserrechtlich abgeleiteten Grenzwerten jedoch auch folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden, die mit den festgelegten Anwendungsfällen und der vorgeschlagenen Vorgangsweise zur Ableitung von Eluat-Orientierungswerten nicht a priori abgedeckt werden: · · · Über den einzelnen Anwendungsfall hinausgehende, „flächenhafte“ Anwendung von Recycling-Baustoffen Eine derartige Anwendung kann zumindest im lokalen Kontext relevant sein (z. B. großflächige Stadterweiterungsgebiete oder Gewerbegebiete). Langfristige Schadstoffakkumulierung im Untergrund Dieser Gesichtspunkt kann bei einem großflächigen und über längere Zeiträume andauernden Einbau großer Mengen an RecyclingBaustoffen relevant sein und betrifft v. a. eine Lagerbildung von Schwermetallen. Insbesondere veränderte Versickerungsverhältnisse von Niederschlagswässern oder Änderungen in den chemischphysikalischen Milieubedingungen können zu einer Mobilisierung von Schwermetallen führen. Bei großen Mengen akkumulierter Schwermetalle kann dies zu Auswirkungen auf das Grundwasser führen, die mithilfe der durchgeführten Worst-Case-Abschätzung eines Einzelfalles unterschätzt werden könnten. Darüber hinaus kann eine solche Akkumulierung in Widerspruch zu den Vorgaben eines vorsorgenden Bodenschutzes stehen. Vorbelastung des Grundwassers Dieser Aspekt ist bei der Ableitung der Eluat-Orientierungswerte explizit ausgenommen (siehe 4.4.3), kann aber sowohl im Falle hoher geogener Hintergrundkonzentrationen als auch bei anthropogener Vorbelastung (z. B. Streusalz) relevant sein. Insbesondere in Hinblick auf den Gesichtspunkt einer Schadstoffakkumulierung erscheint zusätzlich zu Eluat-Grenzwerten auch eine Festlegung von Grenzwerten für Gesamtgehalte zweckmäßig. Umweltbundesamt n Wien, November 2014 69 Grenzwertvorschläge für unterschiedliche Anwendungsfälle von Recycling-Baustoffen 6.3.2 Vorschläge für Grenzwerte Unter Beachtung der in 6.3.1 dargestellten Grundsätze werden für die vier Anwendungsfälle von Recycling-Baustoffen die in Tabelle 26 enthaltenen Grenzwerte vorgeschlagen: Tabelle 26: Vorschlag von Grenzwerten für den Einsatz von Recycling-Baustoffen 1 10:1 Eluat pH-Wert el. Leitfähigkeit Antimon Arsen Barium Bor Blei Cadmium Chrom gesamt Chrom-VI Cobalt Kupfer Molybdän Nickel Quecksilber Selen Vanadium Zink Zinn Chlorid Fluorid Ammonium-N Nitrit-N Nitrat-N Phosphat-P Sulfat Cyanide l.fr. Gesamtgehalt Cadmium Quecksilber KW-Index PAK (15) Naphthalin Benz(a)pyren PCB (7) CKW BTEX Phenol-Index 70 Anwendungsfälle 2 3 4 [-] [mS/m] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] 6,5-12,5 150 0,1 0,3 20 10 0,3 0,05 0,3 0,2 1 1 0,5 0,36 0,01 0,1 0,5 18 2 800 10 7 1 100 6 2500 0,2 6,5-12,5 150 0,5 0,9 20 10 0,9 0,05 1 0,5 1 2 0,5 0,9 0,01 0,2 1 90 5 1000 20 10 3 150 15 4000 2,5 6,5-9,5 50 0,05 0,09 5 5 0,09 0,03 0,3 0,1 0,1 1 0,35 0,18 0,009 0,1 0,1 18 0,5 800 10 3,5 0,3 70 1 1500 0,1 6,5-12,5 150 0,25 0,45 20 10 0,45 0,05 1 0,5 1 2 0,5 0,9 0,01 0,2 1 90 2,5 1000 20 10 2 150 15 4000 2,5 [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] 1 0,7 100 12 3 0,2 0,1 0,1 1 2 2 1 100 20 5 0,4 0,2 0,3 5 5 1 0,7 20 4 1 0,2 0,1 0,1 1 1 1 0,7 100 12 3 0,2 0,1 0,1 1 2 Umweltbundesamt n Wien, November 2014 Literatur 7 LITERATUR ANGER, L., CLEMENT, D., HAMMER, K. 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