Ausschreibung: Erstellung einer Individualsoftware wbt/cbt

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Ausschreibung: Erstellung einer Individualsoftware wbt/cbt; IT2015/03
Bieterfragen zur Ausschreibung
Stand: 09.06.2015
1.
Frage:
Was meinen Sie unter "Datenbank". Soll das nur die Organisation von Ressourcen sein?
Antwort:
Die Datenbank soll zur optimierten Organisation der Ressourcen dienen. Notwendig ist eine flexible,
webtaugliche Datenbank wie z.B. mysql.
2.
Frage:
Um ein günstiger Lösung zu "ein benutzerspezifischer Datenimport aus der bestehenden BasisSoftware" anzugeben, brauchen wir ein Information, auf welche Art und Weise sollen diese Daten in
Zukunft genutzt werden.
Antwort:
Es ist gewünscht, dass bereits historisch vorhandene, lokale Lernerdaten übernommen werden können und der Lernende darauf weiter aufbauen kann.
3.
Frage:
"Die Texteingaben zum Arbeitsplatzcheck werden aufgelistet" - sollen diese Texteingaben in einem
Zertifikat oder als ein Bericht am Ende aufgelistet werden?
Antwort: Die Texteingaben des Lerners im Laufzettel sind Bestandteil des Zertifikates und sollen
nach der Ergebnisübersicht aufgelistet werden.
4.
Frage: Sie schreiben, dass Sie ein Option „SCORM-Schnittstelle“ brauchen. Können Sie uns schreiben, auf welche LMS Plattform Sie aktuelle WBT abspielen oder welche Anwendung Sie aktuell benutzen.
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Antwort: Das Lernprogramm soll an unterschiedliche kundenspezifische LMS anbindbar sein.
5.
Frage: Was meinen Sie unter „webtaugliche Datenbank“. Zu welchem Zweck geschieht das?
Antwort: Das Produkt soll sowohl als wbt als auch als cbt nutzbar sein. Als wbt muss die Datenbank
„web-tauglich“ / „web-geeignet“ sein.
6.
Frage: Soll die Wechsel eines Ressource in entsprechende Verzeichnis, Wechsel in fertige Schulung
folgen?
Antwort: Bei der Bearbeitung von bereits gespeicherten Lernerdaten sollen diese gefunden und
weiter oder wiederholt bearbeitet werden können.
7.
Frage: Wie soll ein Kommunikation zwischen Flash-Cookies und neue Module sehen? Diese Lösung
mit „Local Shared Object“ ist möglich nur in Flash-Anwendung, aber die können wir in neue Module
nicht benutzt, weil Flash auf mobile Gerate nicht lauffähig ist.
Antwort: Derzeit werden die Lernerdaten (Lernergebnisse) auf dem ausführenden Endgerät gespeichert als LSO (Local Shared Object). Mit der neuen HTML5+ Programmierung ist ein neues Konzept
notwendig, welches wieder einen optimalen Datenschutz gewährleistet.
8.
Frage: Können Sie eine Aussage darüber treffen, wie viele Inhalte der bereits bestehenden 18 Module in der Überarbeitung bestehen bleiben und wieviel neu hinzukommt? Oder geht es alleine um
eine grafische Überarbeitung dieser Module und eine Neuerstellung des 19. Moduls?
Antwort: Die derzeit eingebetteten Videos, Texte, Animationen etc. aller Module sollen soweit
möglich und sinnvoll wieder genutzt werden. Es geht nicht alleine um eine grafische Überarbeitung.
Das 19. Modul ist fertiggestellt und jetzt auch aufrufbar, genau wie die anderen Module.
9.
Frage: Beträgt die Lerndauer bei allen Modulen ca. 20 Minuten?
Antwort: Ja, die Lerndauer eines Moduls soll nicht wesentlich über ca. 20 Minuten liegen.
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10.
Frage: Was genau ist mit „Pflichtenheft“ gemeint. Ist dies eine Art Grobkonzept, das bereits mit den
Ausschreibungsunterlagen eingereicht werden muss?
Antwort: Das in den Ausschreibungsunterlagen unter Punkt 1.7.2, Pos.8. erwähnte Pflichtenheft soll
eine Art Grobkonzept sein.
11.
Frage: Können Sie mir bitte im Rahmen der Auschreibung (Erstellung einer Individualsoftware
cbt/wbt), ihre Corporate Design Vorgaben zusenden.
Antwort: Das BGHW-CI ist umfangreich festgelegt. Auszug:
Zugelassene Schriften sind DGUV Meta und Arial. Die Hausschrift DGUV Meta kann von Dienstleistern der Trägern (z. B. Agenturen, Druckereien) zu vergünstigten Konditionen bezogen werden.
Texte werden vorwiegend in den Primärfarben Blau, Grau und Schwarz dargestellt. Farbwerte:
Blau: RGB: 0/73/148 bzw. CMYK: 100/70/10
Grau: RGB: 85/85/85 bzw. CMYK 0/0/80
12
Frage: Was verstehen Sie unter „flexiblen“ SCORM-Schnittstelle?
Antwort: Es soll eine Kundenspezifische Anpassung auf verschiedene Versionen möglich sein.
13
Frage: Welche SCORM-Version wird für die SCORM-Schnittstelle gewünscht/gefordert: SCORM 1.2
oder SCORM 2004?
Antwort: Beide Versionen können bei unterschiedlichen Kunden vorkommen.
14
Frage: Zählen Sie auch Smartphones zu den mobilen Endgeräten, für die die Lerninhalte bereitgestellt werden sollen oder fallen nur mobile Endgeräte wie Tablet-PCs (z.B. iPad) in diesen Kategorie?
Antwort: Wir beabsichtigen auch Smartphones, iPad mini etc. zu bedienen.
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Frage: Die Zielsetzung geht aus den Ausschreibungsunterlagen hervor. Was ist ergänzend dazu die
Motivation, aus welcher heraus BGHW beabsichtigt im Rahmen dieses Projektes eine bereits bestehende Basis-Software neu aufzulegen?
Antwort: Das Programm soll zukünftig auf den vielen unterschiedlichen Endgeräte wie Tablebt-PCs,
Smartphones etc. komfortabel funktionieren.
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Frage: Muss zur Angebotserstellung zwingend der beiliegende Mustervertrag EVB-IT-Erstellungsvertrag verwendet werden oder ist die Angebotsabgabe auch in einem anderen Format möglich,
insofern es Aufschluss über alle benötigten inhaltlichen Bestandteile der Ausschreibung gibt?
Antwort: Die Angebotserstellung soll entsprechend des Mustervertrages EVB-IT-Erstellungsvertrag
vorliegen.
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Frage: Es wird ein datenbankbasiertes Konzept zur Organisation der einzelnen inhaltlichen Bestandteile (z.B. Text, Audio, Video) der WBTs gewünscht. Ist dies ein optionaler Wunsch oder eine zwingende Bedingung?
Antwort: Das datenbankorientierte Konzept ist eine Möglichkeit. Andere Lösungen sind möglich.
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Frage: Ist eine Vorvisualisierung der neu aufzulegenden Basis Software Bestandteil der Angebotsabgabe?
Antwort: Eine Visualisierung ist nicht zwingender Bestandteil der Angebotsabgabe.
19
Frage: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Eigenerklärung, dass Ausschlusstatbestände nach §6 Abs.5lit.a)-e) VOL/A nicht vorliegen: Handelt es sich hierbei um die Erklärung gem.
Formblatt 9 der Vergabeunterlagen, oder bedarf es hier einer anderen Erklärung? Im letzteren Fall:
Können Sie ein Formblatt zur Verfügung stellen?
Antwort: Es handelt sich nicht um die Erklärung gem. Anlage 9. Die Eigenerklärung nach §6 Abs.5 lit.
a-e VOL/A kann in freier Form vom Bieter abgegeben werden. Von Seiten des AG wird hier kein
Formblatt zur Verfügung gestellt.
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Frage: Verstehen wir die Anforderungen der Ausschreibung richtig, dass unsere Angebotsunterlagen wie folgt zu gliedern sind (vgl. Stufen S.33 Ausschreibungsunterlagen): o Unterlagen zur Eignungsprüfung gem. Formblatt 1 / o Preisblatt/Kostenübersicht gem. Formblatt 6 / o Fachliche Stellungnahme (Umsetzungskonzept/Qualität)
Antwort: Reichen Sie bitte die Angebotsunterlagen entsprechend der Verdingungsunterlagen ein.
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Frage: Teilweise bestehen Überschneidungen hinsichtlich einzelner Kriterien, z.B. Eignungsprüfung,
„Referenzen gem. Formblatt 5“ und Umsetzungskonzept „Einschlägige Referenzen“. Besteht hier
die Möglichkeit auf die Ausführungen im Bereich Eignungsprüfung zu verweisen oder erwarten Sie
hier weitergehende Ausführungen? Wenn ja, könnten Sie diese näher beschreiben?
Antwort: Das Formblatt 5 ist auf die „Leistung vergleichbarer Art“ bezogen. Gleiches gilt hier für die
entsprechenden Referenzen. Es ist somit ausreichend, das Formblatt 5 entsprechend der dort geforderten Angaben einzureichen.
22
Frage: Ausschreibungsunterlagen, Kap. 4, S.16 oben, ferner Antworten auf Rückfragen: Welche Anforderungen verbinden Sie mit der Angabe „ HTML5+“? Uns geht es hier insbesondere um die Frage,
wofür das Pluszeichen in diesem Kontext verwenden.
Antwort: Es handelt sich um einen redaktionellen Druckfehler; richtig ist : „HTML5“ Das Pluszeichen
hat keine Bedeutung.
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Frage: Wir haben das bestehende CBT/WBT analysiert. Können Sie uns bitte mitteilen, wie bzw. wo
derzeit die Antworten auf die Fragen zum einen ausgewertet und zum anderen gespeichert werden?
Antwort: Die Antworten (Texte) können nicht vom Programm beurteilt (ausgewertet) werden, da
diese an jedem Arbeitsplatz individuell anders sein können. Dies ist Aufgabe der Führungskraft.
Abgespeichert werden alle Lernergebnisse derzeit als „Local Shared Object“ (LSO), sog. Flash-Cookie
beim Anwender, siehe auch S.17, Absatz 7.
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Frage: Es sollen alle IOS und alle Android-Betriebssystemversionen unterstützt werden. Die Browser
älterer Versionen dieser Betriebssysteme unterstützen jedoch kein HTML5. Darüber hinaus gibt es
Anwendungen, die die Verbreitung der älteren Betriebssystemversionen analysieren. Global(!) betrachtet sind ältere Versionen von iOS sind Android im 0,xx %-Bereich angesiedelt, was die Verwendung angeht. Wie ist die Anforderung vor diesem Hintergrund zu verstehen?
Antwort: Wünschenswert wäre es, auch weiterhin die älteren Betriebssysteme zu bedienen.
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Frage: Können Sie bitte mit Blick auf die große Anzahl an Betriebssystemversionen und Mobilgeräten die unterstützt werden sollen eine Budgetobergrenze für die vorliegende Ausschreibung kommunizieren?
Antwort: Eine Budgetobergrenze können wir nicht kommunizieren.
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Frage: Die Umsetzung gestaltet sich kostengünstiger, wenn die Quelldateien der bisherigen wbt´s
vollständig vorliegen. Können Sie bitte kurz beschreiben, in welchem Umfang diese vorliegen und in
welchem Umfang diese von uns bei Beauftragung weiterverwendet werden dürfen (Lizenzen)?
Antwort: Die Quelldateien der WBT/CBT liegen vollständig vor und können genutzt werden. Es
werden aber teilweise Neuprogrammierungen notwendig werden, z.B. für Animationen.
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Frage: Für uns ist nicht ersichtlich mit welcher Autorensoftware die bisherigen wbt´s erstellt worden sind. Können Sie bitte den Hersteller und Produktnamen der Autorensoftware nennen?
Antwort: Das derzeitige Programm wurde mit „Flash“ erstellt.
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Frage: Ist es prinzipiell beabsichtigt, dass die BGHW kleinere Änderungen am Content selbst durchführen können soll?
Antwort: Es soll prinzipiell möglich sein, dass die BGHW oder Dritte Änderungen am Content durchführen können. Es ist eine vollständige Dokumentation incl. aller Quelldateien notwendig.
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Frage: Ist es mit der Datenbank-Lösung beabsichtigt, dass kleinere Änderungen am Content durch
die BGHW selbst durchgeführt werden können?
Antwort: Es soll prinzipiell möglich sein, dass die BGHW oder Dritte Änderungen am Content durchführen können. Es ist eine vollständige Dokumentation incl. aller Quelldateien notwendig.
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Frage: In den Unterlagen wird die Abgabe des Quellcodes als Datenträger gefordert. Ist dies ein
Ausschlusskriterium? Da es sich bei unserer Software um eine Standard-Software handelt, die Ihre
Anforderungen erfüllt und nicht um eine Individualentwicklung, werden wir den Quellcode nicht
herausgeben, allenfalls, wie es in anderen Fällen erfolgt, z.B. einem Notar hinterlegen.
Eine möglichst vollständige Dokumentation wird erwartet, insbesondere aller Quell-Texte, -Audios,
-Videos, sowie des Drehbuches bzw. Programmablaufplanes.
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