7.3) Bericht und Antrag - Stadtacker - Sanierung

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GEMEINDE FULENBACH
Anlagen-/Landschafts- u. Versorgungskommission
Bericht und Antrag an die
Gemeindeversammlung
Stadtacker; Gesamtsanierung Werkleitungen (inkl. Strassenübernahme/-sanierung) im Bereich Höllstrasse bis Fridaustrasse / Projekt- und Kreditgenehmigung
A. Ausgangslage
Es ist beabsichtigt, auf einer unüberbauten Parzelle im Stadtacker ein 9-Familienhaus zu
erstellen. Die Analyse der aktuellen Erschliessungssituation hat gezeigt, dass diese neue
Liegenschaft nicht an das bestehende veraltete Stromnetz (unterirdische Sammelleitung)
angeschlossen werden kann. Ebenso mussten im vergangenen Jahr zwei grosse Wasserleitungsbrüche verzeichnet werden, die darauf schliessen und dies hat sich auch bei den
Grabarbeiten bestätigt, dass die bestehende Wasserleitung in einem schlechten Zustand ist.
Und als dritten Punkt musste festgestellt werden, dass der Strassenbelag im Stadtacker
nicht den bautechnischen Normen entspricht. In gewissen Strassenabschnitten befindet sich
lediglich ein zentimeterdicker provisorischer Strassenbelag. Aus all diesen Gründen hat der
Gemeinderat beschlossen, das Projekt Werkleitungssanierung voranzutreiben und einen
Projekt- und Kreditantrag auszuarbeiten.
B. Technisches - Wasserversorgung
Die bestehende Wasserleitung im Bereich Stadtacker bildet zusammen mit der Wasserleitung Höllstrasse und Fridaustrasse einen Ringschluss. Dieser Ringschluss ist stark bruchanfällig und musste in den letzten Jahren wiederholt instand gestellt werden. Die bestehende
Wasserleitung Guss DN 100 mm soll ab der Höllstrasse bis in die Fridaustrasse auf einer
Länge von 172 m durch eine neue Kunststoffleitu8ng PE 125/102.2 mm ersetzt werden. Die
neue Linienführung verläuft südlich resp. im östlichen Bereich der Strasse. Die bestehenden
Liegenschaften werden im Zuge der Bauarbeiten an die neue Wasserleitung umgehängt. Die
bestehenden Hydranten werden ersetzt mit Ausnahme des Hydranten nahe der Kreuzung
Höllstrasse, welcher aufgehoben wird. Sämtliche Hausanschlussleitungskosten gehen zu
Lasten der Wasserversorgung.
C. Technisches – Elektrische Versorgung
Im Zusammenhang mit der Überbauung GB 680 am Stadtacker muss die elektrische
Erschliessung ab der Verteilstation Fridaustrasse ausgebaut werden. Die bestehende
Linienführung führt heute über bebaute private Liegenschaftsparzellen. Neu soll die
Trassierung über den Stadtacker (Strassenbereich) zusammen mit der neuen Wasserleitung
geführt werden. Der Verwaltungsrat der EFU hat dem Sanierungsprojekt sowie dem
erforderlichen Investitionskredit von Fr. 200‘000.00 bereits zugestimmt.
D. Technisches - Kanalisationsleitung
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Wasserleitungen und der Elektrizitätsversorgung ist
ebenfalls beabsichtigt, die Kanalisationsleitung mit Fernsehaufnahmen zu kontrollieren und wo
notwendig im Inline-Verfahren zu sanieren. Ebenfalls werden im Rahmen der Strassensanierungsarbeiten Schachtanpassungen notwendig.
E. Technisches - Strassenbereich
Wie bereits in der Ausgangslage dargestellt, ist der von Westen nach Osten liegende Strassenabschnitt in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Dieses Strassenstück wurde im
Rahmen der Bauarbeiten im Stadtacker nie richtig ausgebaut und verfügt lediglich über einen
zentimeterdicken Deckbelag. Die Tragschicht in diesem Strassenabschnitt fehlt gänzlich. Der
Strassenabschnitt, welcher von Norden in Richtung Süden liegt, ist bis heute noch im privaten
Besitz. Im Rahmen dieses Sanierungsprojektes versucht nun die Gemeinde, die Privatstrassenanteile unentgeltlich zu übernehmen. Das heisst, sämtliche betroffenen Grundeigentümer
haben der Gemeinde das bis heute private Strassenstück unentgeltlich zu Eigentum und
Unterhalt abzutreten. Die Übernahme der Gemeinde erfolgt nur, wenn sämtliche betroffenen
Grundeigentümer dieser Übertragung zustimmen. Es ist vorgesehen, den Deckbelag im ganzen Perimeter und die Tragschicht wo notwendig zu ersetzen.
F. Kostenschätzung
Der Kostenvoranschlag basiert auf den aktuellen Planunterlagen und den Detailausmassen für
die geplanten Bauarbeiten. Die Preisbildung des Kostenvoranschlages basiert auf den NKPKapitel, Detailausmassen und Einheitspreisen. Die Genauigkeit der Kostenschätzung auf
Stufe Vorprojekt beträgt +/- 20 %. An den Ausbau der Wasserversorgung gemäss GWP kann
ein Beitrag der Solothurnischen Gebäudeversicherung erwartet werden. Dieser Betrag wird
mit der Projekteingabe zugesichert und ist in der Kostenschätzung in den Nettokosten eingerechnet.
1.
2.
Hauptkosten (Grab-, Leitungs-, Belagsarbeiten)
1 WV-Hauptleitung PE 125/102.2 mm, L= 172 m
2 Bestehende WV-Hauptzuleitungen Nr. 1/2/3/4/6/8/11 umhängen
3 Neue Hydrantenanlagen inkl. Zuleitungen (2 Stk.)
4 Kanalisationssanierungsarbeiten (Inlining, Schächte)
5 Strassenbelagsarbeiten/Strassenübernahmekosten
Zwischentotal A: Hauptkosten
Unvorhergesehenes ca. 10 %
Mehrwertsteuer 8%
Total A: Hauptkosten inkl. MwSt
Fr. 101‘000.00
Fr. 21‘000.00
Fr. 11‘000.00
Fr. 20‘000.00
Fr. 25‘000.00
Fr. 178‘000.00
Fr. 18‘000.00
Fr. 16‘000.00
Fr. 212‘000.00
Baunebenkosten
4 Gärtnerarbeiten
5 Projektierung, Bauleitung, Nebenkosten
6 Rekonstruktion Grenzpunkte
Zwischentotal B. Baunebenkosten
Unvorhergesehenes ca. 10 %
Mehrwertsteuer 8 %
Total B: Baunebenkosten inkl. MwSt
Fr. 2‘000.00
Fr. 28‘000.00
Fr. 2‘000.00
Fr. 32‘000.00
Fr. 3‘000.00
Fr. 3‘000.00
Fr. 38‘000.00
Gesamtkosten A – B inkl. MwSt
Fr. 250‘000.00
Bruttoinvestitionen inkl. MwSt.
./. Beitrag Sol. Gebäudeversicherung voraussichtlich
Fr. 250‘000.00
Fr. 36‘000.00
Nettoinvestitionen inkl. MwSt
Fr. 214‘000.00
2
D. Antrag
Der Gemeindeversammlung wird beantragt:
1.
Dem vorliegenden Sanierungsprojekt „Stadtacker“ sowie die erforderlichen Bruttokredit
von Fr. 250‘000.00 wird zugestimmt. Der Kredit setzt sich betragsmässig wie folgt
zusammen:
a) Wasserversorgung
Fr. 180‘000.00 (inkl. MwSt)
b) Kanalisation
Fr. 35‘000.00 (inkl. MwSt)
c) Strassen
Fr. 35‘000.00 (inkl. MwSt)
2.
Das vorliegende Sanierungsprojekt ist wenn möglich aus eigenen Mitteln und wenn
notwendig auf dem Darlehensweg zu finanzieren.
3.
Vollzug durch Gemeinderat bzw. die ALV-Kommission.
Fulenbach, 16. April 2013/BLUM
GEMEINDERAT FULENBACH
Der Präsident
Die BL Administration/Bauwesen
Hugo Kissling
Stefanie Burkhard
Beilage
• Situationsplan (Sanierungsperimeter)
3
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