Landwirte im Berggebiet

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Landwirte im Berggebiet
Formular 14
und in der voralpinen Hügelzone bis max. 20 GVE
(ohne Buchhaltung oder detaillierte Aufzeichnungen)
Der/die Steuerpflichtige:
2015
Reg.-Nr.:
Ermittlung der Betriebseinnahmen
2015
Fr.
1.Viehhaltung
1.1 Milch und Milchprodukte
1.2 Verkaufserlöse Tiere
1.3 abzüglich Tierzukäufe
2.Schweinehaltung (nur kleinere Bestände bis 60 Mastplätze und bis 10 Mutterschweine)
2.1 Verkaufserlöse Tiere
2.2 abzüglich Tierzukäufe
3. Geflügel, andere Tiere (nur kleinere Bestände bis 500 Stück)
3.1 Eier- und Tierverkäufe, weitere Erlöse
3.2 abzüglich Tierzukäufe
4. Acker-, Gemüse- und Obstbau sowie übrige Spezialkulturen
5.Waldertrag
6. Arbeiten für Dritte, Futter- und Weidegelder, Alpzinsen und Kiesausbeute
7. Verkauf von Heu und Gras
8. Eigenmietwert Wohnung (sofern Geschäftsvermögen)
9. Miet- und Pachtzinseinnahmen (sofern Geschäftsvermögen)
10. Übrige Betriebseinkünfte (z.B. Einkünfte aus Direktvermarktung, aus Vermietung oder Verkauf von
Produktionsrechten, etc., detaillierte Aufstellung beilegen), Durchleitungsrechte, Ertragsausfallentschädigungen
11. Bundes- und Kantonsbeiträge (brutto, vor Abzug von Verrechnungen)
12.Naturalbezüge aus dem Betrieb für Familie und Angestellte
Erwachsene
zu Fr. 960
oder Fr.
Kinder (bis 6 Jahre)
zu Fr. 240
oder Fr.
Kinder (6 bis 13 Jahre)
zu Fr. 480
oder Fr.
Kinder (13 bis 18 Jahre)
zu Fr. 720
oder Fr.
Käsereibezüge (sofern Milchgeld netto verbucht)
13. Bestand Jahresende
13.1 Tiere gemäss Aufstellung in Formular 12 (Ziffer 3.8 Totalbestand)
13.2 Vorräte Jahresende
31.12.2015
Zwischentotal
14. Bestand Jahresbeginn
14.1 Tiere gemäss Aufstellung in Formular 12 Steuererklärung 2014 (total per 31.12.2014 gemäss Ziffer 3.8)
14.2 Vorräte Jahresbeginn
15. Total Betriebseinnahmen
HA (2015) 12.15
14.01
1.1.2015
-
Landwirte im Berggebiet
Formular 14
und in der voralpinen Hügelzone bis max. 20 GVE
(ohne Buchhaltung oder detaillierte Aufzeichnungen)
2015
Kanton St.Gallen
Ermittlung der Betriebsausgaben
2015
Fr.
16.Arbeitslöhne
16.1Barlöhne (ohne Kosten für Arbeiten durch Dritte)
16.2Naturallöhne (Selbstkostenabzug)
Verpflegung:
Personen zu Fr. 6’120 pro Jahr
Unterkunft:
Personen zu Fr. 720 pro Jahr
16.3 Sozialleistungen für Angestellte
17.Schuldzinsen (sofern Geschäftsvermögen)
18. Pacht- und Alpzinsen, Sömmerungsgelder
19.Futterzukäufe
19.1 Rauhfutter und Auslagen für Futtergelder (ohne Stroh)
19.2 Kraftfutter für Rindvieh
19.3 Futter für Schweine
19.4 Futter für Geflügel und andere Tiere
20. Tierarzt, Medikamente, künstliche Besamung
21. Unterhalt Gebäude (sofern Geschäftsvermögen)
22.Abschreibungen (Übertrag von Hauptformular)
22.1 auf Maschinen (Ziffer 3.5 Formular 12)
22.2 auf Gebäude und mechanische Einrichtungen (Ziffer 2.6 Formular 12)
(sofern Geschäftsvermögen)
22.3 auf Pflanzen und Meliorationen (Ziffer 2.6 Formular 12)
23. Persönliche Beiträge an die AHV/IV/EO und FAK (ohne Beiträge für Angestellte)
2015
24. Übrige Betriebskosten (pauschal; siehe Wegleitung)
24.1 für Rindviehhaltung
24.2 je Mutterschwein
24.3 je verkauftes Mastschwein
24.4 je verkauften Jager
24.5 je Leghuhn
Ansatz
GVE
à Fr.
1’500
Anzahl
à Fr.
170
Anzahl
à Fr.
12
Anzahl
à Fr.
4
Anzahl
à Fr.
4
25. Total Betriebsausgaben
Landwirtschaftliches Einkommen
2015
Fr.
Total Betriebseinnahmen (Ziffer 15)
-
Total Betriebsausgaben (Ziffer 25)
Übertrag auf Ziffer 2.1 der Steuererklärung
Dieses Formular ist vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt.
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Ort und Datum
Rechtsgültige Unterschrift/en
14.02
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