Klimaschutzsiedlungen

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Klima
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Leitfaden zur Erstellung von Klimaschutzsiedlungen
in Bremen und Bremerhaven
ausgezeichnet von
energiekonsens ist die gemeinnützige Klimaschutzagentur für das
Land Bremen und wurde im Zuge der Privatisierung der Stadtwerke
Bremen im Mai 1997 als Public-Private-Partnership gegründet. Unser
Ziel ist es, den Energieeinsatz so effizient und klimafreundlich wie
möglich zu gestalten. Unsere Angebote richten sich an Unternehmen,
Bauschaffende, Institutionen sowie Privathaushalte.
Bremen
Am Wall 172/173
28195 Bremen
Tel: 0421/37 66 71-0
Fax: 0421/37 66 71-9
[email protected]
www.energiekonsens.de
Bremerhaven
Schifferstr. 36-40
27568 Bremerhaven
Tel: 0471/30 94 73-70
Fax: 0471/30 94 73-75
[email protected]
Inhalt
Übersicht
8
Energetische Anforderungen
10
Begrenzung der CO2-Emissionen
10
Heizwärmebedarf/Wärmedämmstandard
11
Transmissionswärmeverlust
11
Gebäudedichtheit
11
Empfehlungen
12
Städtebau
12
Energieversorgung
21
Sonstiger Energiebedarf
24
Ressourcenschutz
25
Mobilität
27
Berechnungsverfahren
28
Kompensation der CO2-Emissionen
30
Gebäudeoptimierung
30
Kraft-Wärme-Kopplung
31
Photovoltaik
31
Öffentlichkeitsarbeit und Beratung
32
Qualitätssicherung
34
Bauausführung
34
Verbrauchsdatenerfassung
34
Inbetriebnahme und Nutzereinweisung
35
Wissensvermittlung
35
Ablaufschema
36
Anhang
37
Inhalt
3
Einleitung
Bild K.C. | fotolia.com
Klimaschutz ist eine der wichtigsten Herausforderungen der Gegenwart und
auch noch in der Zukunft. Bremen und Bremerhaven verfolgen mit hohem
Engagement Zielvorgaben zur Energieeffizienz, CO2-Reduktion und zum
Ausbau der erneuerbaren Energien. Etwa ein Drittel des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland wird den privaten Haushalten zugeschrieben. Der
Anteil für Raumwärme und Warmwassererzeugung in Wohngebäuden liegt
laut Umweltbundesamt in 2014 bei 83 %. Das energieeffiziente Bauen und
die Sanierung des Gebäudebestandes sind somit entscheidend für den Klimaschutz.
4
In Bremen und Bremerhaven besteht die Hauptaufgabe darin,
den Gebäudebestand zu sanieren und dadurch den künftigen
Energieverbrauch möglichst stark zu reduzieren. Gleichzeitig sind aber auch im Neubaubereich hohe Qualitätsansprü-
che an die Energieeffizienz von entscheidender Bedeutung.
Heute gebaute Wohnhäuser werden bis zum Jahr 2050 weitgehend unverändert genutzt. Mit der Errichtung werden also
die Weichen für den Energieverbrauch in der Zukunft gestellt.
Vergleich der CO2-Emissionen pro m2 Wohnfläche
ab 2021
KfW Effizienzhaus 40
„Klimaschutzsiedlung“
20
KfW Effizienzhaus 55
21
ENEV2014/2016
25
ENEV2009
Beispiel Doppelhaushälfte (Neubau)
16
15
12
10
9
schätzungsweise
8
5
7-9
Grenzwert einer Klimaschutzsiedlung mit 9 kg CO2/m2 a
bedeutet eine Reduktion um 40 bis 50 % gegenüber der
EnEV 2014/2016
0
Abbildung 1: CO2-Emissionen von Klimaschutzsiedlungen im Vergleich
CO2-Emissionen für Heizung, Lüftung, Warmwasser, Hilfsstrombedarf (ohne Haushaltsstrom) bezogen auf die reale Wohnfläche
Einleitung
5
Mit dem Bau und der Sanierung von Wohngebäuden eröffnen sich weitreichende Möglichkeiten zur CO2-Reduzierung. Durch den Bau von „Klimaschutzsiedlungen in Bremen
und Bremerhaven“ sollen die wärmebedingten CO2-Emissionen in Wohnsiedlungen weiter konsequent reduziert werden. Diese liegen bei Klimaschutzsiedlungen je nach Gebäudetyp und Versorgungssystem etwa 40 bis 50 % unterhalb
der Werte, die sich für Referenzgebäude entsprechend der
EnEV2016 ergeben.
Klimaschutzsiedlungen setzen Grenzwerte für die CO2-Emissionen und Energieeffizienz. Um diese Grenzwerte einzuhalten, können alle Technologien, die zur CO2-Einsparung geeignet sind, eingesetzt werden. Das Konzept bietet damit nicht
nur für Hausbesitzer und Mieter Vorteile, sondern auch für
Investoren, Bauherren und Planer – indem es bei der technischen Ausgestaltung und Umsetzung möglichst große Freiräume lässt. Für spätere Nutzer führt die höhere energetische
Qualität zu vergleichsweise geringeren laufenden Verbrauchsund Betriebskosten und damit auch zu größerer Unabhängigkeit von zu erwartenden Energiepreissteigerungen. Klimaschutzsiedlungen leisten damit einen wesentlichen Beitrag
zu Wohnen mit höchstem Komfort und guter Behaglichkeit.
Hiervon profitieren auch Investoren bei der Vermarktung.
Dieser Planungsleitfaden soll die beteiligten Akteure unterstützen, systematisch und kostengünstig zu planen. Es werden Anforderungen und Empfehlungen für Klimaschutzsiedlungen in Bremen und Bremerhaven dargestellt. Diese
Anforderungen stehen nicht im Widerspruch zur Wirtschaftlichkeit von Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Ganz im
Gegenteil können bei ganzheitlicher Planung und entsprechend qualitativer Umsetzung, schnelle Amortisationszeiten
erzielt werden und die jährlichen Energiekosten im Vergleich
zum gesetzlichen Mindeststandard signifikant reduziert werden.
6
Klimaschutzsiedlungen legen den Schwerpunkt auf die Vermeidung von CO2-Emissionen. Es ist wünschenswert, wenn
sich die Gebiete darüber hinaus durch besondere städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen. Ziel ist es, umweltverträgliches Bauen als einen wichtigen Bestandteil einer
nachhaltigen Siedlungsentwicklung zu fördern.
Klimaschutzsiedlungen in Bremen und Bremerhaven bauen
auf dem erfolgreichen Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ auf und wurden von energiekonsens, der Klimaschutzagentur für das Land Bremen, auf die Rahmenbedingungen im Land Bremen angepasst. Die Grundzüge dieses
Leitfadens und des Programms durften wir dankenswerter
Weise von den Kollegen aus NRW übernehmen.
energiekonsens berät und begleitet Investoren und Bauherren
auf dem Weg von der Planung bis zur Umsetzung einer Klimaschutzsiedlung und zeichnet die Projekte mit einem entsprechenden Siegel „Klimaschutzsiedlung Bremen – ausgezeichnet von energiekonsens“ aus.
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ausgezeichnet von
Einleitung
7
Übersicht
Die energetischen Eckdaten für eine Klimaschutzsiedlung sind wie folgt definiert:
Entscheidend für die energetische Qualität in Klimaschutzsiedlungen sind zwei Bereiche, die wie Zahnräder ineinander
greifen:
1. Reduzierung des Energiebedarfs: Sinnvoll ist es, den Energiebedarf so weit wie möglich zu reduzieren. Teilweise lassen
sich durch einfache Maßnahmen (beispielsweise im Zusammenhang mit der Gebäudeausrichtung oder Gebäudeverschattung) obendrein noch wesentlich teurere, investive technische Maßnahmen vermeiden.
2. Energieversorgung: Der verbleibende Energiebedarf muss
in einem zweiten Schritt möglichst sinnvoll gedeckt werden.
Auch hier sind verschiedene Bausteine relevant. Neben der
grundsätzlichen Einbindung von erneuerbaren Energien gilt
es beispielsweise zu prüfen, ob eine zentrale oder dezentrale
Versorgungsvariante sinnvoller ist.
Der Planungsleitfaden zeigt auf, mit welchen Bausteinen der
Energiebedarf sinnvoll reduziert und wie die Energieversorgung bestmöglich ausgestaltet werden können. Hierfür werden zunächst die energetischen Anforderungen dargestellt
und im Anschluss die Empfehlungen für Klimaschutzsiedlun-
Neubau
Begrenzung der CO2-Emissionen für Heizung, Lüftung
und Warmwasser inkl. Verteilverlusten und Hilfsenergie,
jedoch ohne Haushaltsstrom (Bezugsfläche ist die reale*
Wohnfläche):
• maximal 9kg CO2/m²a
Mindestanforderungen an den Heizwärmebedarf qh als
Wärmedämmstandard:
Maximaler Transmissionswärmeverlust:
Begrenzung der CO2-Emissionen für Heizung, Lüftung
und Warmwasser inkl. Verteilverlusten und Hilfsenergie,
jedoch ohne Haushaltsstrom (Bezugsfläche ist die reale*
Wohnfläche):
• für EFH, DHH, RH: H‘T ≤ 0,32 W/m²K
• bei A/V < 0,5 1/m: maximal 12kg CO2/m²a
• für MFH: H‘T ≤ 0,35 W/m²K
• bei A/V ≥ 0,5 1/m: maximal 15kg CO2/m²a
Luftdichtheit der Gebäude: Nachweis durch Drucktest
(Blower-Door-Messung) gemäß DIN EN 13829:
Wärmedämmstandard:
• qh ≤ 35 kWh/m²a
8
Bestand
• Drucktestkennwert n50 max. ≤ 1,0 /h
• Maximaler Transmissionswärmeverlust:
H‘T ≤ 0,4 W/m²K
*Bezugsgröße ist die reale, beheizte Wohnfläche des
Gebäudes nach Wohnflächenverordnung (hierbei sind
beheizte Kellerräume, Wintergärten oder Technikräume
mit einzubeziehen)
*Bezugsgröße ist die reale, beheizte Wohnfläche des
Gebäudes nach Wohnflächenverordnung (hierbei sind
beheizte Kellerräume, Wintergärten oder Technikräume mit einzubeziehen).
gen beschrieben. Zwar legen Klimaschutzsiedlungen in Bremen und Bremerhaven den Schwerpunkt auf die Vermeidung
von CO2-Emissionen, dennoch ist es wünschenswert, wenn
sich die Gebiete darüber hinaus durch besondere städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen.
Um den Nachweis zu erbringen, dass die Anforderungen an
Klimaschutzsiedlungen in Bremen und Bremerhaven eingehalten werden, müssen bestimmte Berechnungsverfahren
angewandt werden. Diese werden im Kapitel „Berechnungsverfahren“ beschrieben.
Je nach Situation vor Ort ist es aus wirtschaftlichen oder
technischen Gründen nicht möglich, den Energiebedarf der
Klimaschutzsiedlung so weit zu reduzieren oder die Energieversorgung so auszugestalten, dass die vorgegebenen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden können. In diesen Fällen ist es möglich, die Differenz zum Grenzwert von 9 kg/m2a
durch bestimmte „Stellschrauben“ in der Gebäudeoptimierung oder durch vor Ort regenerativ erzeugten Strom auszugleichen. Weitere Möglichkeiten zur Kompensation und
Reduzierung der CO2-Emissionen behandelt der Leitfaden im
Kapitel „Kompensation“.
Um einen Imagegewinn für die Klimaschutzsiedlung zu erzielen, sollte eine gute Öffentlichkeitsarbeit regional und überregional durchgeführt werden. Die Vorteile von energieeffizientem Wohnen in Klimaschutzsiedlungen können so
hervorgehoben und als Label offensiv vermarktet werden.
Worauf hierbei zu achten ist erfahren Sie im Kapitel „Öffentlichkeitsarbeit und Beratung".
Klimaschutzsiedlungen sollen einem hohen baulichen und
anlagentechnischen Anspruch genügen. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, Maßnahmen zur Qualitätssicherung
vorzusehen, die alle Bauphasen von der Planung bis zur Nutzung mit einbeziehen. Worauf es hierbei ankommt und welche Bedeutung die Bewohner haben, erfahren Sie im Kapitel
„Qualitätssicherung“.
Mindestgrößen für Klimaschutzsiedlungen
• 20 Eigenheime, oder
• 30 Wohnungen im Geschosswohnungsbau oder
• 50 Heimplätze
Grenzwert einer Klimaschutzsiedlung
10
10
9,3
Mikro-KWK + Gas-BW
Nahwärme (Erdgas)
Nahwärme (Biomethan)
10,5
WP (Erdsonde)
15
Pellets + Solar-WW
Reihenhauszeile (RH)
Gas-BW + Solar-WW
CO2-Emissionen pro m2 Wohnfläche
Referenzvariante
Sollte die Einhaltung von Anforderungen im Einzelfall nicht
möglich sein, so ist dies plausibel zu begründen.
10,5
8,3
Abbildung 2: Beispielberechnung für den Optimierungsbedarf in Abhängigkeit von der Versorgungsvariante
5
Die Grafik zeigt am Beispiel eines Reihenhauses den Einfluss des Versorgungs-
2
systems auf die CO2-Emissionen. Weitere Einflussfaktoren wie die Qualität
der thermischen Gebäudehülle oder die Wohnfläche sind in allen Varianten
identisch. Je nach gewählter Versorgungsvariante (fossile/erneuerbare Ener-
0
CO2-Emissionen in kg/m2a
gieträger sowie Heizsystem) verbleibt in manchen Fällen ein Bedarf zur Reduzierung des CO2-Kennwerts. In diesen Fällen ist eine Kompensation zur Erreichung des Ziels einer Klimaschutzsiedlung notwendig.
9
-5
-3,6
Übersicht
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Energet
Das folgende Kapitel beschreibt die grundsätzlich zu erfüllenden energetischen Anforderungen in Klimaschutzsiedlungen. Die Anforderungen unterscheiden sich in Neubausiedlungen und Bestandsgebieten.
Begrenzung der CO2-Emissionen
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fasst den Dämmstandard des Gebäudes und die für die Wärmeerzeugung vorgesehene Anlagentechnik in einer primärenergetischen
Gesamtbilanz zusammen. Es wird der Energiebedarf für die
Beheizung und Belüftung sowie der Bedarf für die Brauchwassererwärmung eines Gebäudes ermittelt und unter
Berücksichtigung der vorgesehenen Anlagentechnik und eingesetzten Energieträger mit Hilfe von Primärenergiefaktoren
bewertet.
Neubau
Begrenzung der CO2-Emissionen für Heizung, Lüftung
und Warmwasser inkl. Verteilverlusten und Hilfsenergie,
jedoch ohne Haushaltsstrom (Bezugsfläche ist die reale*
Wohnfläche):
• maximal 9kg CO2/m²a
Mindestanforderungen an den Heizwärmebedarf qh als
Wärmedämmstandard:
• qh ≤ 35 kWh/m²a
Maximaler Transmissionswärmeverlust:
• für EFH, DHH, RH: H‘T ≤ 0,32 W/m²K
• für MFH: H‘T ≤ 0,35 W/m²K
Luftdichtheit der Gebäude: Nachweis durch Drucktest
(Blower-Door-Messung) gemäß DIN EN 13829:
• Drucktestkennwert n50 max. ≤ 1,0/h
*Bezugsgröße ist die reale, beheizte Wohnfläche des
Gebäudes nach Wohnflächenverordnung (hierbei sind
beheizte Kellerräume, Wintergärten oder Technikräume
mit einzubeziehen).
10
Neubau
Klimaschutzsiedlungen gehen noch einen Schritt weiter,
indem sie die CO2-Emissionen direkt ermitteln. Der Grenzwert von 9 kg CO2/m²a wurde auf der Basis von Berechnungen und Sensitivitätsanalysen für ausgewählte Referenzgebäude unter Berücksichtigung der finanziellen und
energetischen Auswirkungen festgelegt. Darin enthalten sind
die Emissionen für Heizung, Warmwasser, Hilfsenergie (inkl.
Lüftung) sowie die entsprechenden Energieverluste für Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Wärmeübergabe. Der
Grenzwert hat sich seitdem in diversen Bauprojekten in NRW
bewährt.
Weitere Informationen online abrufbar, unter:
www.100-klimaschutzsiedlungen.de
Die Anwendbarkeit auf Projekte im Land Bremen wurde
in einer separaten Studie gefördert durch „Der Senator für
Umwelt, Bau und Verkehr“ (SUBV) sowie in einer Vorstudie
durch energiekonsens analysiert [Energiekonzept].
Bestand
Bei der Festlegung der Grenzwerte für Bestandssiedlungen
wurden Erfahrungswerte aus Solarsiedlungsprojekten im
Bestand sowie Ergebnisse aus Sensitivitätsanalysen für repräsentative Referenzgebäude berücksichtigt. Da bei Bestandsgebäuden die Kompaktheit (das A/V-Verhältnis) vorgegeben
ist und diese einen erheblichen Einfluss auf die spezifischen
Energiekennwerte hat, wurden für den Bestand zwei unterschiedliche Grenzwerte festgelegt.
Heizwärmebedarf/
Wärmedämmstandard
Der Dämmstandard ist für den Energieverbrauch eines
Gebäudes über Jahrzehnte hinweg eine bestimmende Größe.
Für eine zukunftsorientierte, nachhaltige Bauweise, wie sie in
den Klimaschutzsiedlungen gefordert wird, muss daher insbesondere dem Dämmstandard der Gebäude erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden. In der EnEV wird dies zwar durch
die Anforderung für den spezifischen, auf die Wärme übertragende Gebäudehüllfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust H‘T (mittlerer U-Wert aller Umfassungsflächen eines
Gebäudes) berücksichtigt – die geforderten maximal zulässigen Grenzwerte sind jedoch relativ hoch. Für die Gebäude
einer Klimaschutzsiedlung werden daher ein darüber hinaus
gehender Mindestdämmstandard und eine Begrenzung des
Heizwärmebedarfs gefordert.
Der angegebene Jahresheizwärmebedarf qh bezieht sich
dabei auf die reale, beheizte Wohnfläche (nach Wohnflächenverordnung) und nicht auf die in der EnEV als Bezugsgröße dienende größere fiktive Nutzfläche AN.
Transmissionswärmeverlust
Bei der Berechnung von H‘T ist zu berücksichtigen, dass der
Fensterflächenanteil eines Gebäudes starken Einfluss auf die
Höhe des sich ergebenden Wertes hat, da der U-Wert der
Fenster deutlich über denen von Außenwand, Bodenflächen
und Dachflächen liegt. Dies führt dazu, dass mit sinkendem
Fensterflächenanteil die Grenzwerte leichter einzuhalten sind,
der Dämmstandard der übrigen Bauteile also verringert werden kann. Zu geringe Fensterflächenanteile widersprechen
jedoch den Prinzipien des solaren Bauens. Zum einen sollte
in einer Klimaschutzsiedlung ein möglichst großer Anteil des
Energiebedarfs über passiv-solare Gewinne abgedeckt werden, zum anderen muss hinsichtlich des Wohnkomforts
eine gute Belichtung und Besonnung der Aufenthaltsräume
gewährleistet sein.
Gebäudedichtheit
Von besonderer Bedeutung ist bei hoch wärmegedämmten
Gebäuden die Luftdichtheit der Gebäudehülle. Hier werden
bei der Errichtung von Gebäuden oftmals Fehler gemacht,
die zu einem späteren Zeitpunkt nur schwer zu korrigieren
sind. Die Luftdichtheit von Neubauten muss daher mit einem
Drucktest (Blower-Door) überprüft werden. Hierbei wird bei
50 Pa Druckdifferenz der Luftvolumenstrom gemessen und
auf das Netto-Luftvolumen des Gebäudes bezogen.
Bestand
Begrenzung der CO2-Emissionen für Heizung, Lüftung
und Warmwasser inkl. Verteilverlusten und Hilfsenergie,
jedoch ohne Haushaltsstrom (Bezugsfläche ist die reale*
Wohnfläche):
• bei A/V < 0,5 1/m: maximal 12 kg CO2/m²a
• bei A/V ≥ 0,5 1/m: maximal 15 kg CO2/m²a
Wärmedämmstandard:
Empfehlung für Bestandsgebäude:
Luftdichtheit der Gebäude mit Nachweis durch Drucktest (Blower-Door-Messung) gemäß DIN EN 13829:
• Drucktestkennwert n50 max. ≤ 1,5/h
• Maximaler Transmissionswärmeverlust:
H‘T ≤ 0,4 W/m²K
*Bezugsgröße ist die reale, beheizte Wohnfläche des
Gebäudes nach Wohnflächenverordnung (hierbei sind
beheizte Kellerräume, Wintergärten oder Technikräume
mit einzubeziehen)
Energetische Anforderungen
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Empf
Klimaschutzsiedlungen in Bremen und Bremerhaven legen den Schwerpunkt auf die
Vermeidung von CO2-Emissionen. Hierfür wurden zuvor die energetischen Anforderungen beschrieben. Neben den obligatorischen Anforderungen gibt es eine Reihe von
Empfehlungen, deren Berücksichtigung und Umsetzung sinnvoll für Klimaschutzsiedlungen ist. Neben energetischen Empfehlungen ist es wünschenswert, dass sich die
Gebiete darüber hinaus durch besondere städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen. Ziel ist es, umweltverträgliches Bauen als einen wichtigen Bestandteil einer
nachhaltigen Siedlungsentwicklung zu fördern.
Ergänzende Informationen und weiterführende Kontaktadressen zu den in diesem Kapitel angerissenen Themen finden sie unter
www.energiekonsens.de/klimaschutzsiedlungen
Städtebau
Die städtebauliche Planung kann die Grundvoraussetzungen für energieeffizientes und solares Bauen schaffen und
dadurch mit geringem Aufwand über Jahrzehnte Energiekosten einsparen. Die Bedeutung der passiv-solaren Energiegewinne und damit auch des klimagerechten Bauens für die
Reduzierung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Emissionen von Gebäuden ist unbestritten. Die passive
Nutzung der Sonne dient neben dem Aspekt der Energieeinsparung auch einer deutlichen Steigerung der Wohnqualität.
Es entstehen helle, Licht durchflutete Räume, die ein erhöhtes Wohlbefinden fördern.
Vor der Optimierung der einzelnen Gebäude müssen diese
Aspekte jedoch bereits auf städtebaulicher Ebene berücksichtigt werden. Bei der Entwicklung der städtebaulichen Strukturen sollte zum Beispiel sichergestellt werden, dass die Orientierung der Gebäude zur Sonne und die Vermeidung von
Verschattungen möglichst große solare Einträge ermöglicht.
In Neubaugebieten hat die Stadtplanung somit entscheidenden Einfluss auf die Möglichkeit des solaren Bauens und
den Energieverbrauch der später realisierten Gebäude. Dies
beginnt bei der Standortwahl, die bereits Einfluss auf den
zukünftigen Energiebedarf der Gebäude hat.
Vor diesem Hintergrund werden die städtebaulichen Empfehlungen für Klimaschutzsiedlungen dargestellt. Die Hinweise
gelten in erster Linie für den Neubaubereich, da im Bestand
in der Regel keine entsprechenden Änderungen mehr vorgenommen werden können. Es sollte aber auch für Bestandssanierungen die Möglichkeit von Verbesserungen – z.B. durch
Wohnumfeldmaßnahmen – geprüft werden.
12
Standortwahl
Die ideale Standortwahl einer Klimaschutzsiedlung in Bremen
und Bremerhaven sollte ökologische, klimatische und städtebauliche Faktoren sowie die verkehrstechnische Anbindung
berücksichtigen. Grundsätzlich gilt: Jede neue Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen bedeutet die Beanspruchung
nicht erneuerbarer Ressourcen. Daher sollte zunächst geprüft
werden, inwieweit Flächen, die bereits einer Nutzung unterlagen, als Standort genutzt werden können.
1. Ökologische Faktoren: Zu den ökologischen Faktoren zählen u.a. der Schutz von Böden, der Schutz des Grundwassers
sowie der Tier- und Landschaftsschutz. Im Sinne des Naturschutzes sollten Schutzgebiete und schützenswerte Gebiete
nicht bebaut werden und ausreichende Abstandsflächen
eingehalten werden. Informationen, Regelungen, Verordnungen zu ökologischen Faktoren und Kontaktdaten finden Sie
unter www.umwelt.bremen.de
2. Klimatische Faktoren: Auch als Folge des Klimawandels
sind gerade dicht bebaute und stark versiegelte Stadtgebiete
(Blockbebauung, Stadtzentren, Industriegebiete, etc.) auf klimatische Ausgleichsräume angewiesen. Hierzu zählen Funktionsbereiche, die für Kaltluftentstehung, Kaltluftfluss oder
Luftregeneration zuständig sind bzw. als Klimaoasen dienen.
Klimatische Ausgleichsräume, die in einem funktionalen
Zusammenhang mit einem Belastungsraum stehen, sollten
von einer Bebauung freigehalten werden.
3. Anbindung an bestehende Siedlungsstrukturen: Die
Anbindung an vorhandene Bebauung ermöglicht eine bessere
funktionale stadträumliche Integration als ein neues Wohngebiet auf der „grünen Wiese“. Dies bezieht sich beispielsweise auf die Nutzung von Wohnfolgeeinrichtungen, wie
Sportflächen oder Schulen. Infrastruktureinrichtungen, die zu
Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar sind, reduzieren einerseits das Verkehrsaufkommen, andererseits verringert sich
der tägliche Zeitbedarf für Fahrten und Besorgungen. Gerade
für ältere Menschen bietet sich dadurch auch die Möglichkeit, Besorgungen zu erledigen, ohne auf die Hilfe anderer
angewiesen zu sein. Zudem darf die Funktion solcher wohnungsnahen Versorgungseinrichtungen im Hinblick auf soziale Kontakte nicht unterschätzt werden.
Gebäudeausrichtung
Für die passive Nutzung der Solarenergie ist die Stellung
der Gebäude zur Sonne entscheidend. Die Ausrichtung der
Wohnräume (Hauptfassade) nach Süden führt zu hohen
passiv-solaren Einträgen. Eine ungünstige Orientierung der
Hauptfassade muss evtl. durch erhöhte Wärmeschutzmaßnahmen ausgeglichen werden, um die Anforderungen an
den Heizwärmebedarf zu erfüllen. Dies gilt insbesondere
für Gebäude mit einem hohen A/V-Verhältnis wie z.B. freistehende Einfamilienhäuser. Durch eine von vornherein gut
durchdachte Planung können kostenintensive Ausgleichmaßnahmen bereits frühzeitig verhindert werden. Sie ist somit
eine der Grundvoraussetzungen für eine kosteneffiziente
Bauweise.
Die Abweichung der Hauptfassade eines Gebäudes (Wohnräume) von der Südorientierung soll im Mittel nicht mehr als
45° betragen, da in diesem Bereich die Verluste an solarer
Einstrahlung relativ gering sind. Falls diese Empfehlung aufgrund städtebaulicher Gegebenheiten nicht eingehalten werden kann, muss mit einem deutlich erhöhten Heizenergieverbrauch gerechnet werden (siehe Abbildung 3).
Bild S.Engels | fotolia.com
Die Windverhältnisse des Standortes beeinflussen ebenfalls
sowohl den Heizenergiebedarf der Gebäude, als auch die bioklimatische Qualität des Siedlungsfreiraums. Bei der heutigen winddichten Bauweise spielt der Wärmeverlust durch
unerwünschten windinduzierten Luftwechsel nur noch eine
geringe Rolle. Die Transmissionswärmeverluste der Gebäudeoberflächen nehmen jedoch mit der Windgeschwindigkeit
zu. Windexponierte Siedlungsstandorte auf offenen Geländekuppen sind daher zu vermeiden, zumal hier in bioklimatischer Hinsicht mit Zugerscheinungen durch Düsenwirkungen in Bebauungslücken und Durchlässen gerechnet werden
muss.
Empfehlungen
13
Empfehlung (Neubau):
• Begrenzung der Einstrahlungsverluste durch Orientierung, Verschattung und Topographie der Hauptfassade: bei günstigen Randbedingungen maximal
20%, bei hoch verdichteten Baubereichen auf
max. 30 bis 40%
• Vorgabe von geeigneten Höhenfestsetzungen
(maximale Geschossigkeit, Hüllkurve)
• Abweichung der Gebäude von der Südausrichtung im
Mittel kleiner 45°
Drehung des Gebäudes aus der Südrichtung
Energiemehrverbrauch (bez. auf optimal Süd)
Jahres-Heizwärmebedarf [kWh/m2a]
Hauptfassade
30%
40
39
25%
38
37
20%
36
15%
35
45˚
34
33
10%
N
32
Drehung um ± 45° ist unkritisch, da nur ca. 5% Mehrverbrauch
31
0%
Abbildung 3: Jahresheizwärmebedarf eines aus der Südrichtung gedrehten Gebäudes mit einem 70 % Fensterflächenanteil der Hauptfassade
© Wortmann und Scheerer
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No
17
0°
°
°
°
16
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14
0
°
°
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10
0°
es
°
W
Os
t/
80
70
°
°
60
°
50
°
40
°
30
°
20
10
°
Sü
d
30
14
5%
Verschattung
In dicht besiedelten Regionen kommt es häufig zu Verschattungen der Gebäude untereinander, welche die solaren Einträge reduzieren. Teile der Fassade stehen als „Sonnenfalle“
nicht mehr zur Verfügung. Hier ergibt sich eine Herausforderung für die städtebauliche Planung, da sie die Höhen der
Gebäude und auch die Abstände festlegt.
Bild reimax16 | fotolia.com
Die Vermeidung von Verschattungen stellt in der Regel die
kostengünstigste Möglichkeit zur Energieeinsparung dar.
Neben einer günstigen Orientierung der Gebäude sollten
daher die Abstände der Gebäude innerhalb einer Siedlung
und zu Bestandsgebäuden optimiert werden. Auch der Abstand von Bäumen zu den Gebäuden sollte beachtet werden.
Empfehlungen
15
Einfluss der Verschattung auf den Heizenergiebedarf bzw. die CO2-Emissionen
am Beispiel eines 3-geschossigen Reihenhauses „2 Liter-Haus“
(Berechnung mit PassivhausProjektierungsPaket PHPP)
Abstand der Gebäude: 20 m
Höhe der Fassade: 10,3 m
3-geschossig
Fenster EG bodenstehend
CO2-Emissionen kg/ m2a
Heizwärmebedarf Qh in kWh/m2a
Verschattung 21. Dezember 1/tan a = 4,2
Heizsystem: Wärmepumpe
1 Firsthöhe des Nachbarn = 8 m, Fassade zu 31 % verschattet - Erhöhung des Heizwärmebedarfs um 1,9 kWh/m2a, entspricht 8 %
2 Firsthöhe des Nachbarn = 11 m, Fassade zu 61 % verschattet - Erhöhung des Heizwärmebedarfs um 4,0 kWh/m2a, entspricht 18 %
2
3 Firsthöhe des Nachbarn = 15 m, Fassade zu 100 % verschattet - Erhöhung des Heizwärmebedarfs um 7,6 kWh/m a, entspricht 34 %
40
12,5
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11
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
8,0
Höhe Nachbarhaus
Höhe Verschattuzngsgebende Kante in Meter
0
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
Höhe Schattungswurf auf Fassade in Meter
0,0
0,2
1,2
2,2
3,2
4,2
5,2
6,2
7,2
8,2
9,2
10,2
11,2
12,2
13,2
14,2
Verschattungsgrad der Fassade
0%
1%
12%
22%
31%
41%
51%
61%
70%
80%
90%
99%
100% 119%
129% 138%
148%
Heizwärmebedarf in [kWh/m2a]
22,5 23,2 23,4 23,8 24,4
25
25,7 26,5
27,4
28,3 29,2
30,1 30,9 31,8
100% 103% 104% 106% 108% 111% 114% 118% 122% 126% 130% 134% 137% 141%
32,5 33,2
144% 148%
33,0
151%
CO2-Emission [kWh/m2a]
9,15
10,13 10,32 10,50 10,68 10,84 11,02 11,17 11,31
11,45
9,29
9,33
9,41
9,53
9,65
9,79
9,95
20
15,2
Abb. 4: Abhängigkeit des Heizwärmebedarfes vom Verschattungsgrad der Hauptfassade durch die Firsthöhe ein südlich vorgelagertes Nachbargebäude bei
einem Gebäudeabstand von 20 m.
Ein südlich vorgelagertes (zweigeschossiges) Nachbargebäude mit einer Firsthöhe (schattengebende Kante) von 8 m Höhe verschattet das 20 m entfernte Wohngebäude bis auf eine Höhe von 3,2 m. Das ca. 10 m hohe Gebäude ist am 21.12. damit bereits zu mehr als 30 % verschattet, womit sich der Jahresheizbedarf
um etwa 5 % erhöht. Hat das vorgelagerte Gebäude eine schattengebende Kante von 11 m Höhe (z.B. als dreigeschossiges Gebäude), beträgt die Schattenhöhe
bereits 6,2 m. Damit ist das dahinterliegende Gebäude bereits zu mehr als 60 % verschattet und der Jahresheizwärmebedarf steigt um 4 kWh/m²a bzw. 18 %.
Entsprechend steigen dann auch der CO2-Kennwert bzw. die Heizkosten aufgrund des resultierenden Mehrverbrauchs.(Erhöhung der spezifischen CO2-Emissionen um 1,3 kg/m²a)
16
Notwendige Abstandsforderungen stehen den städtebaulichen Anforderungen nach flächensparendem Bauen häufig
entgegen. Auch die Dachformen wie Flachdach, Satteldach
oder Pultdach verändern das Abstandserfordernis. Insofern
ist es wichtig, eine Planung derart auszuführen bzw. zu entwickeln, dass sowohl städtebauliche Qualitäten als auch
energetische Anforderungen Berücksichtigung finden.
Als überschlägige Orientierung für die Planung von verschattungsarmen Siedlungen kann für einfache städtebauliche Strukturen (z.B. südorientierte Zeilenbebauung) der
Quotient aus dem Abstand der schattenwerfenden Kante
von der betrachteten Gebäudefassade zur Höhe der Verschattungskante dienen. Dieser sollte größer als 3,1 sein,
was eine Verschattungsfreiheit bis zum 21. November bzw.
ab dem 21. Januar garantiert (Verschattung nur innerhalb
des Kern-Winters).
Bremen 53˚10 geografische Breite
Sonnenstand
21. Nov
21. Dez
Höhenwinkel ∂
18,0˚
13,5˚
1/tan ∂ =
3,1
4,2
H‘= Höhe der Fensterbrüstung
H = Höhe der Verschattungskante
Hüllkurve
H
1
2
3
4
5
6
HFassade
Höhenwinkel ∂
H‘
Schattenlänge L=H *1/tan ∂
Schattenlänge Brüstung
L=H *1/tan ∂
Mindestabstand Amin für verschattungsfreies Erdgeschoss des Nachbargebäudes
Amin= effektive Schattenlänge L−L´
1 Pultdach nach Norden
2 Pultdach nach Süden
3 Flachdach
4 Satteldach symmetrisch
5 Satteldach asymmetrisch
6 sonstige Mischform
Abbildung 5: Darstellung der geometrischen Verhältnisse der Verschattungssituation
Schema der Hüllkurve mit möglichen Dachformen bei gleicher Geschossigkeit und gleicher Schattenlänge. Alle Dachformen innerhalb der Hüllkurve ergeben die
gleiche Schattenlänge!
Empfehlungen
17
Auf planungsrechtlicher Ebene eignet sich, neben der Festsetzung der Geschossigkeit, auch eine Höhenfestsetzung in
Form einer sogenannten „Hüllkurve“. Diese Hüllkurve setzt
die Höhengrenzen der zukünftigen Baukörper fest, jedoch
nicht die Gebäude- oder Dachform. Damit werden ein hohes
Maß an Gestaltungsfreiheit und individuelle Bauformen
ermöglicht, ohne dass die Nachbargebäude im Kernwinter
(November bis Januar) zu stark verschattet werden.
Die maximale Verschattung der Hauptfassade soll im Mittel
für alle Gebäude einer Siedlung einen Wert von 30 % nicht
überschreiten. Zum Nachweis der Einhaltung dieses Wertes
kann eine solarenergetische Prüfung mit einem geeigneten
Simulationsprogramm (z.B. Solcity, Gosol oder TAS) durchgeführt werden. Weitere Informationen zu Simulationsprogrammen unter www.energiekonsens.de/klimaschutzsiedlungen.
Empfehlung für dichte Bebauung
im innerstädtischen Bereich:
Für dichte Bebauung im innerstädtischen Bereich wird
sich eine größere Verschattung oft nicht vermeiden lassen. Dennoch sollte durch eine versetzte Gebäudeanordnung oder einen Mindestabstand versucht werden, die Verschattung der Hauptfassade zumindest auf
30 bis 40 % zu beschränken, um eine Erhöhung des
Heizwärmebedarfes um 8 bis 11 % zu vermeiden.
Zur überschlägigen und vereinfachten Verschattungsprüfung
eignen sich folgende Formeln:
Mindestabstand zur Begrenzung der Verschattung der Hauptfassade auf 30 %
Mindestabstand: A30 %Verschattung = 4,2 *(HNachbar – HFassade *0,30) in [m]
HNachbar = Höhe der Verschattungskante auf der Hüllkurve
des Nachbargebäudes (Verschattungsgebende Kante des
vorgelagerten Gebäudes)
HFassade = Höhe der Fassade des eigenen Gebäudes
A 30 %Verschattung = Mindestabstand des vorgelagerten Nachbargebäudes zur Begrenzung der Verschattung auf 30 % der
eigenen Fassade
18
H‘ = Höhe des Schattenwurfes auf eigener Fassade
Verschattungsgrad in % der eigenen Fassade = Verhältnis
der Schattenhöhe H‘ auf der eigenen Fassade zur Fassadenhöhe HFassade des eigenen Gebäudes, entspricht näherungsweise der Verschattung der Fensterflächen mit entsprechender Reduzierung der solaren, passiven Gewinne, mit A0 als
Abstand beider Gebäude
S
N
Baumhöhe
20 m
Nord
Süd
15 m
10 m
4m
0
6m
15 m
22,5 m
30 m
Abstand Südfassade - Baum
Abbildung 6: Mindestabstände nach Baumhöhen
Verschattungsgrad der Hauptfassade bei beliebigen Gebäudeabstand A0
Verschattungsgrad: (H‘/HFassade ) = (HNachbar - Ao / 4,2 ) / HFassade) in [%]
Ähnliche Aspekte gilt es bei der Planung von Grünflächen
bzw. für Festsetzungen von Bepflanzungen auf den Grundstücken zu beachten. Die Vegetation kann je nach Art,
Höhe und Umfang zu erheblichen Verschattungen führen,
falls sie zu nah an den energiegewinnenden Südfassaden
platziert wird. Dies gilt auch bei der Verwendung laubabwerfender Bäume. Hierdurch ergibt sich zwar eine deutliche
Verminderung der Verschattung im Winter, die aber dennoch nicht unterschätzt werden sollte. Es ist somit auf die
richtige Wahl und Platzierung der Pflanzen zu achten:
• Vermeidung von Verschattung durch Vegetation
• detaillierte Planung des öffentlichen Grüns
• geeignete Vorgaben für Bepflanzung in Privatgärten
Tendenziell sollte im Süden des Gebäudes eine Verschattung
durch Bäume (Winterfall) vermieden werden. Im Osten/
Westen hingegen kann die Bepflanzung bei tiefstehender
Sonne einen (gewünschten) Beitrag zum sommerlichen
Wärmeschutz liefern.
Empfehlungen
19
Flächensparende Siedlungsentwicklung
Flächensparendes Bauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Schonung der Umwelt und den Erhalt unbebauter Gebiete. Bei Geschossflächenzahlen zwischen 0,6 und
1,0 ist der Siedlungsflächenverbrauch pro Einwohner deutlich
geringer als bei Einfamilienhausbebauung. Bei stärkerer baulicher Verdichtung (größer 1,0) nimmt dieser Effekt aufgrund
der größeren einzuhaltenden Abstandsflächen wieder sehr
stark ab.
Aufgrund des hohen Stellenwertes, den der motorisierte Individualverkehr mittlerweile erlangt hat, ist der Flächenbedarf auch für den ruhenden Verkehr erheblich gestiegen.
Dies ist zu Lasten sonstiger Freiraumansprüche geschehen.
Bei einer Reduzierung der Abhängigkeit vom Auto, beispielsweise durch Anbindung an Radwege und an den öffentlichen
Personennahverkehr, können auch die für den motorisierten Individualverkehr benötigten Flächen verringert werden.
Dies gilt sowohl für die Straßen als auch für die Stellplätze.
Um auch im öffentlichen Straßenraum Aufenthaltsqualitäten zu erreichen und Spielmöglichkeiten zu schaffen, sollte
Durchgangsverkehr vermieden werden und die Fahrbahnbreite minimiert werden. Mehr hierzu finden Sie im Abschnitt
„Mobilität“.
Kompaktheit
Die Kompaktheit des Gebäudekörpers ist neben den zuvor
beschriebenen Aspekten gleichfalls von großer Bedeutung.
Wenig kompakte Gebäude (wie z.B. freistehende Einfamilienhäuser) verbrauchen in Bezug auf die Wohnfläche wesentlich mehr Heizenergie. Außerdem ist deren Ressourcen- oder
Landverbrauch deutlich höher.
Städtebauliche Vorgaben, wie die „Auflockerung“ einer Reihenhauszeile sind mit einem erheblichen Mehrverbrauch an
Heizenergie verbunden. Die Stadtplanung und die Architekten sind daher gefordert, kompakte Strukturen zu entwickeln,
die beim flächensparenden Bauen ohnehin erforderlich sind.
Als Maß der Kompaktheit bietet sich neben dem A/V-Verhältnis (Oberfläche der Gebäudehülle zu Volumen des
Gebäudes) auch das Verhältnis der Oberfläche des Gebäudes zur gesamten Wohnfläche (A/WF-Verhältnis) an. Die
„Kompaktheit“ (A/V-Verhältnis, siehe Energieeinsparverordnung) einer gesamten Siedlung lässt sich ermitteln, indem
die Summe aller Hüllflächen durch die Summe aller Volumina
dividiert wird. Ein Wert von 0,65 1/m sollte nicht überschritten werden.
20
Empfehlungen zum flächensparenden Bauen:
• Maximale durchschnittliche Grundstücksflächen von
400 m² bei Einfamilienhäusern
• Geschossflächenzahl GFZ nicht unter 0,8 bei
Geschosswohnungsbau
• Maximal 4 Vollgeschosse
Empfehlung (Neubau):
• Mittleres A/V-Verhältnis der Siedlung nicht höher als
0,65 1/m
Energieversorgung
Empfehlungen für Versorgungslösungen
Je nach Größe der Klimaschutzsiedlung empfiehlt sich die
Erstellung eines Energieversorgungskonzeptes, das die
örtlichen Randbedingungen und sonstigen Gegebenheiten
berücksichtigt. Diese Empfehlung richtet sich in erster Linie
an Neubauvorhaben, da in Bestandsgebieten eine grundsätzliche Neugestaltung der Energieversorgung nur sehr begrenzt
durchführbar ist. Soweit dies dennoch möglich ist, können
die Empfehlungen dieses Abschnitts jedoch auch für Modernisierungen im Bestand hilfreich sein.
Eine „pauschale“ Empfehlung für ein System ist nicht möglich. Für unterschiedliche Gebäudetypen kristallisieren sich
folgende Versorgungslösungen und Energieträger heraus:
Mit einem Energieversorgungskonzept kann beispielsweise
geprüft werden, ob eine Versorgung aus einem bestehenden
und effizienten System genutzt werden kann, oder ob sich
dies kostengünstig erweitern lässt. Dies führt zu einer besseren Auslastung eines z.B. vorhandenen BHKWs oder es kann
eine Abwärmenutzung aus der unmittelbaren Nachbarschaft
(z.B. Gewerbebetrieb) eingeplant werden.
Das Energiekonzept kann noch weitere Aspekte aufgreifen
und verschiedene Akteure an einen Tisch bringen:
Gemeinsame Heizzentrale
Mit dem Fokus des „kostensparenden Bauens“ ist eine
gemeinsame Heizzentrale zur Versorgung z.B. einer Reihenhauszeile besonders zielführend.
Der Platzbedarf einer Heizzentrale sowie die Integration in
die Architektur können z.B. leicht als „Kopfstation“ für eine
Reihenhauszeile realisiert werden. Die anteiligen Kosten des
Heizsystems pro Wohneinheit sind deutlich niedriger als bei
einer Einzelversorgung jeder Wohneinheit.
Nahwärmeversorgung
Für geeignete Bereiche der Klimaschutzsiedlung mit einer
verdichteten Bauweise insbesondere bei kleineren und
größeren MFH oder mehreren RH-Zeilen ist eine Nahwärmeversorgung auf Basis von Biomasse, Kraft-Wärme-Kopplung
(KWK) oder Abwärmenutzung anzustreben.
Hier sind letztendlich die Wärmedichte des Areals und die Erschließung der Nahwärme-Insel mit einer möglichst geringen
Netzlänge zwei entscheidende Parameter für die Wirtschaftlichkeit.
Freistehende Einfamilienhäuser (EFH)
Gas-Brennwert-Kessel plus solare WW-Bereitung
Die Standard-Lösung mit fossiler Erdgas-Therme oder Wandkessel mit Brennwerttechnik, inkl. hydraulischem Abgleich
des Heizsystems ergänzt um eine kleine Solarthermie-Anlage
zur Warmwasserbereitung mit 4 bis 6 m² Kollektorfläche und
bis zu 300 Liter Solarspeicher
Pelletofen plus solare WW-Bereitung
Kleiner, raumluftunabhängiger Pelletofen mit Pufferspeicher,
Pelletlager, klimafreundlicher, nachwachsender Brennstoff
(Holzpellets), inkl. hydraulischem Abgleich des Heizsystems
ergänzt um eine kleine Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung mit 4 bis 6 m² Kollektorfläche und bis zu
300 Liter Solarspeicher
Elektrische Wärmepumpe
Wärmepumpe mit Erdsonde oder Erdkollektor (Nutzung
oberflächennaher Geothermie oder Grundwasser) mit Puffer-Speicher und WW-Speicher, inkl. hydraulischem Abgleich
des Heizsystems (Kombination mit kleiner SolarthermieAnlage möglich oder innovative Hybridkollektoren und MiniEispeicher/ teilweise Deckung des Strombedarf durch
PV-Anlage sinnvoll)
Luft/Wasser-Wärmepumpen werden nicht empfohlen, weil
Lärmemissionen bei Außenaufstellung entstehen und sie eine
zu geringe Effizienz (zu kleine Jahresarbeitszahl) in Zeiten
mit tiefen Außentemperaturen und größtem Heizbedarf aufweisen. Auch Versorgungssysteme mit solarer Heizungsunterstützung ab etwa 10 m² (und größer) Kollektorfläche und
Pufferspeicher sind wesentlich aufwendiger und daher nicht
zu empfehlen. Versorgungsysteme mit solarer Heizungsunterstützung mit etwa 10 m² mehr Kollektorfläche und Pufferspeicher sind wesentlich aufwendiger. Gerade energieeffiziente Neubauten haben bereits in der Übergangszeit
kaum noch einen Heizwärmebedarf, sodass bei einer solarunterstützten Heizung große Wärmeüberschüsse bereits in
der Übergangszeit, vor allem jedoch im Sommer entstehen.
Zudem ergeben sich sehr hohe Stagnationstemperaturen im
Sommer, die technisch beherrscht werden müssen. Bei Neubauten schmälert dies die Wirtschaftlichkeit stark. Bei energetisch sanierten Bestandsgebäuden trifft dies unter Umständen auch zu.
Empfehlungen
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22
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Reihenhauszeilen (RH-Zeilen)
Gas-Brennwert-Kessel plus solare WW-Bereitung
Die Standard-Lösung mit fossilem Erdgas-Brennwertkessel
mit großer Modulationsweite, inkl. hydraulischem Abgleich
des Heizsystems ergänzt um bedarfsangepasste Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung (solare Deckung
> 50 %) mit entsprechend großer Kollektorfläche und solarem Pufferspeicher und Frischwassersystem
Mikro-KWK und Gas-Brennwert-Kessel für Heizung und
Warmwasser
Aufbauend auf dem Gas-Brennwertkessel (zur Spitzenlastabdeckung) wird die Wärmegrundlast durch eine MikroKWK-Anlage mit 1 bis max. 3 kW elektrischer Leistung
(Sterling-Motor, Otto-Motor oder Brennstoffzelle) und entsprechend großer thermischer Heizleistung gedeckt, mit
zusätzlichem Puffer- und WW-Speicher und/oder Frischwassersystem. Der erzeugte Strom kann innerhalb der RH-Zeile
zur Deckung des Eigenverbrauchs genutzt werden.
Pelletkessel plus solare WW-Bereitung
Pelletkessel mit Pufferspeicher, Pelletlager mit Einsatz eines
klimafreundlichen, nachwachsenden Brennstoffs (Holzpellets), inkl. hydraulischem Abgleich des Heizsystems ergänzt
um bedarfsangepasste Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung (solare Deckung > 50 %) mit entsprechend großer Kollektorfläche und solarem Pufferspeicher und Frischwassersystem
Elektrische Wärmepumpe
Wärmepumpe mit Erdsonde oder Erdkollektor (oberflächennahe Geothermie oder Grundwasser) mit größerem Pufferund WW-Speicher, inkl. hydraulischem Abgleich des Heizsystems (Kombination mit Solarthermie-Anlage möglich /
teilweise Deckung des Strombedarf durch PV-Anlage sinnvoll)
Die Wärmeerzeugung erfolgt z.B. in einer Kopfstation,
Nebenraum, Garage etc. Die zentrale Wärmeverteilung
erfolgt innerhalb des Gebäudes zu allen Wohneinheiten, die
Wärmeübergabe an die einzelnen Wohnungen erfolgt über
eine wohnungsweise Kompaktstation zur Heizungsversorgung und WW-Bereitung.
Mehrfamilienhäuser (MFH)
Gebäudezentrale Versorgung über…
Gas-Brennwert-Kessel plus solare WW-Bereitung
Die Standard-Lösung mit fossilem Erdgas-Brennwertkessel
mit großer Modulationsweite, inkl. hydraulischem Abgleich
des Heizsystems ergänzt um bedarfsangepasste Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung (solare Deckung
> 50 %) mit entsprechend großer Kollektorfläche und solarem Pufferspeicher und Frischwassersystem
Pelletkessel plus solare WW-Bereitung
Pelletkessel mit Pufferspeicher, Pelletlager mit Einsatz eines
klimafreundlichen, nachwachsenden Brennstoffs (Holzpellets), inkl. hydraulischem Abgleich des Heizsystems ergänzt
um bedarfsangepasste Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung (solare Deckung > 50 %) mit entsprechend großer Kollektorfläche und solarem Pufferspeicher und Frischwassersystem
Elektrische Wärmepumpe
Wärmepumpe mit Erdsonde oder Erdkollektor (oberflächennahe Geothermie oder Grundwasser) mit größerem Pufferund WW-Speicher, inkl. hydraulischem Abgleich des Heizsystems (Kombination mit Solarthermie-Anlage möglich /
teilweise Deckung des Strombedarf durch PV-Anlage sinnvoll)
Mikro-KWK und Gas-Brennwert-Kessel für Heizung und
Warmwasser
Aufbauend auf dem Gas-Brennwertkessel (zur Spitzenlastabdeckung), wir die Wärmegrundlast durch eine MikroKWK Anlage mit 1 bis max. 3 kW elektrischer Leistung (Sterling-Motor, Otto-Motor oder Brennstoffzelle) und entsprechend großer thermischer Heizleistung gedeckt, mit
zusätzlichem Puffer- und WW-Speicher und/oder Frischwassersystem, der erzeugte Strom kann innerhalb der RH-Zeile
zur Deckung des Eigenverbrauch genutzt werden.
Bei Anschluss an ein Nahwärmenetz
Nahwärme-Kompaktstation
Hausanschluss für Nahwärme, Nahwärme-Übergabestation,
wohnungsweise Kompaktstation für Heizung und WW-Versorgung je Wohneinheit, inkl. Erfassung der Wärmemengen
und Abrechnung
Nahwärme ist sinnvoll, wenn eine ausreichende Wärmedichte
vorhanden und der Betrieb eines Mini-BHKW zur gleichzeitigen Strom und Wärmeerzeugung wirtschaftlich betrieben
werden kann.
Empfehlungen
23
Energie-
Erdgas
(Holzpellets)
Umweltwärme Solar-
quelle/
energie
Nahwärme/
KWK Technik
Haustyp
EFH
Gas-Brennwerttechnik
Pelletofen
Wärmepumpe
inkl. solartherm.
WW-Bereitung
i.d.R. nicht sinnvoll
RH-Zeile
Gas-Brennwerttechnik
Pelletofen
Wärmepumpe
inkl. solartherm.
WW-Bereitung
Mikro-KWKAnlage (gebäudezentral) oder
Anschluss Nahwärme-Netz
gemeinsame Heizzentrale z.B. als Kopfstation für eine RH-Zeile / wohnungsweise Kompaktstation
MFH
Gas-Brennwerttechnik
Pelletkessel
Wärmepumpe
(abhängig von
Gebäudegröße)
gebäudezentrale Versorgung / wohnungsweise Kompaktstation
Inkl. solatherm.
WW-Bereitung
ggf. auch solare
Heizungsunterstützung
Anschluss
Nahwärme
(Wärme & Strom
aus BHKW) mit
Erdgas / Biomethan / Pellets /
Hackschnitzel solarunterstützt
Nahwärmeanschluss nur bei
ausreichender
Wärmedichte
Abb. 7: Schema der Versorgungsmöglichkeiten in einer Klimaschutzsiedlung
Sonstiger Energiebedarf
Viele Bereiche, die zur Reduzierung des Energiebedarfs
führen, wurden bereits beschrieben. In diesem Abschnitt
wird ergänzend auf die Bereiche „Gebäudekühlung“ sowie
„Haushaltsstrom“ eingegangen.
Kühlung von Gebäuden
Ein wesentliches Ziel bei der Planung von Gebäuden in einer
Klimaschutzsiedlung ist es, auch ohne Kühleinrichtungen ein
angenehmes sommerliches Raumluftklima zu erreichen.
Insbesondere bei Gebäuden oder Gebäudeteilen mit hohem
Glasflächenanteil kann es im Sommer zu einer Überhitzung
kommen. Diesem Problem ist durch eine besonders umsichtige Planung zu begegnen.
24
Auch durch eine intelligente Lüftungsregelung (erhöhter
Nachtluftwechsel im Sommer) kann ein Aufheizen im Sommer minimiert werden. Sollten darüber hinaus besondere
Anforderungen an die thermische Behaglichkeit gestellt werden, dürfen nach Ausnutzung der oben genannten Vermeidungsmaßnahmen nur Maßnahmen eingesetzt werden, die
eine sogenannte passive Kühlung von Gebäuden unter Ausnutzung regenerativer Energien ermöglichen.
Mögliche Systeme in diesem Zusammenhang sind Lufterdwärmetauscher, die eine Zuluftkühlung bei einer vorhandenen Lüftungsanlage ermöglichen. Erdkälte von Erdkollektoren oder Erdsonden kann auch in Kombination mit
einer Flächentemperierung (z.B. Fußbodenheizung) zu einer
Grundkühlung beitragen. Die für eine passive Kühlung
zusätzlich notwendige Antriebsenergie von Ventilatoren und
Pumpen ist gering zu halten und bei der Berechnung der
spezifischen CO2-Emissionen zu berücksichtigen.
Der Einsatz von aktiven, klassischen Systemen, die mit Kompressionskältemaschinen oder anderen konventionellen
Kühlaggregaten ausgestattet sind, sollte vermieden werden
Stromverbrauch (Haushaltsstrom)
Die mit dem Haushaltsstrom verbundenen CO2-Emissionen
werden nicht in die Berechnungen von Klimaschutzsiedlungen einbezogen. Da Stromerzeugung aus fossilen Energieträ-
gern mit hohen CO2-Emissionen verbunden ist, sollte einer
Minderung des Stromverbrauchs trotzdem hohe Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Dabei spielt das Nutzerverhalten eine große Rolle. Gerade
im elektrischen Bereich ist die Verwendung von Energiespargeräten ein wichtiger Beitrag. Eine weitere Möglichkeit stellt
zum Beispiel das Kochen mit Gas dar. Bei gleichem Nutzenergieverbrauch verursacht der Gasherd gegenüber dem
Elektroherd deutlich weniger Emissionen. Erhebliche Strom-_
einsparungen sind u.a. auch durch den Verzicht auf elektrische Wäschetrockner (Einplanen von Trocknungsmöglichkeiten/-räumen), die Vermeidung von Stand-by-Verbräuchen
und durch eine automatische Beleuchtungssteuerung durch
Bewegungs- und/oder Helligkeitssensoren erzielbar.
Ressourcenschutz
Im nachfolgenden Abschnitt werden eine Reihe von Empfehlungen gegeben, mit denen Klimaschutzsiedlungen zu einem
besseren Ressourcenschutz beitragen können. Dabei wird
nicht nur der Energieverbrauch betrachtet.
Graue Energie
Im Bauwesen wird eine beachtliche Energiemenge für die
Herstellung, den Transport und die Entsorgung von Baumaterialien aufgewendet („Graue Energie“). Ein konventionell
gebautes Wohnhaus verbraucht in 30 bis 40 Jahren für die
Beheizung in etwa die gleiche Energiemenge, die zur Herstellung benötigt wird. Insbesondere bei hocheffizienten Gebäuden sollte die Graue Energie besonders beachtet werden, weil
bei konventioneller Errichtung meist insgesamt mehr Energie,
als im zukünftigen Betrieb, benötigt wird.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) stellt allen Akteuren kostenlos eine
vereinheitlichte Datenbasis für die Ermittlung der Grauen
Energie und von weiteren Umweltfaktoren sowie zur Ökobilanzierung von Bauwerken zur Verfügung (ÖKOBAUDAT
2016, www.ökobaudat.de).
Flächenversiegelung
Es ist ökologisch sinnvoll, die Versiegelung von Flächen in
Neubaugebieten auf ein Höchstmaß zu begrenzen. Eine
Möglichkeit besteht darin, Stellplätze, Gehwege und Zufahrten ausschließlich mit wasserdurchlässigem Belag auszustatten. Ebenso sollte keine Asphaltierung oder Betonierung zur
Befestigung oder Fugenverguss eingesetzt werden. Ziel ist,
das das Niederschlagswasser auf natürlichem Wege auf dem
Grundstück versickert. Das entlastet vor allem bei anhaltendem Regen und Starkregen die Kanalisation. [SUBV]
Empfehlungen
25
26
Bild hykoe | fotolia.com
Regenwassernutzung
Wünschenswert ist die Nutzung von Regenwasser zur Gartenbewässerung und als Brauchwasser (vor allem zur Toilettenspülung). Zu diesem Zweck können Zisternen errichtet
werden. Deutlich getrennte Versorgungsleitungen (Frischwasser/Regenwasser) müssen dazu bei der Haustechnikplanung vorgesehen werden. Außerdem kann in einem Mulden-Rigolen-System das Niederschlagswasser von versiegelten Privatflächen versickert bzw. abgeleitet werden. Auskunft
zur Eignung (Regenwasserversickerung) der Böden erteilt der
Geologische Dienst in Bremen (GDfB, www.gdfb.de, info@
gdfb.de). Je nach topographisch Gegebenheit können Regenwasserrückhaltebecken/ Teiche angelegt werden [SUBV].
Vegetation
Um eine nachhaltige Begrünung öffentlicher Freiflächen
sicherzustellen, ist die Auswahl standortgerechter Gehölze
und Pflanzen sinnvoll. Aus ökologischer Sicht sind dabei heimische Pflanzen (z.B. Hainbuchen, Ligusterhecken mit Rosen,
Buchshecken bzw. Stauden) zu bevorzugen, da sie Lebensraum für eine größere Anzahl von Tieren bieten. Schattenspendende Bäume können in den Hitzeperioden die Tem-
peraturen der bodennahen Luftschichten um bis zu 12 Grad
absenken. Ziel ist es eine zusammenhängende, angenehme
Aufenthaltsqualität in der Siedlung zu erreichen.
Umweltfreundliche Baustoffe
Bei dem Neubau eines Gebäudes sollte auf den Einsatz
umweltfreundlicher Baustoffe geachtet werden. In die Entscheidung für den richtigen Baustoff sind neben baubiologischen Aspekten auch weitere Umweltverträglichkeitskriterien, die Herkunft sowie der Energieaufwand für die
Herstellung des Baustoffs mit einzubeziehen. Umweltschonende Materialien können nicht nur bei der Innenausstattung
zum Tragen kommen, auch für die Bereiche Wand, Dach und
Fußboden lassen sich Alternativen finden.
Entscheidungshilfen für das richtige Produkt können Label
wie „Blauer Engel“, RAL oder natureplus sein. Für weitere
Informationen zu umweltfreundlichen Materialien sind das
Umweltbundesamt oder die Bremer Umwelt Beratung richtige Ansprechpartner. Weiterführende Informationen finden
Sie unter www.umweltbundesamt.de (u.a. unter dem Stichwort „Umweltdeklaration von Bauprodukten“) oder unter
http://www.econavi.de.
Mobilität
Mobilität spielt im Klimaschutz eine entscheidende Rolle. Der
zunehmende Individualverkehr ist mit hohen Belastungen für
die Umwelt verbunden. Der motorisierte Verkehr verursacht
CO2- und andere Schadstoffemissionen. Daher ist es sinnvoll,
auch in diesem Bereich die Möglichkeiten zum Klimaschutz
bereits in der Planung festzulegen.
Allgemeine Empfehlungen zur
Verbesserung der Mobilität:
• Gute Anbindung an Infrastruktureinrichtungen
• Gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr
Die Alternative zur Gewährleistung einer hohen individuellen Mobilität ist eine gute Anbindung an den ÖPNV, kombiniert mit einem Carsharing-Angebot. Die Erfahrungen zeigen,
dass durch das Angebot der gemeinschaftlichen Nutzung von
Fahrzeugen, die eigenen PKW abgeschafft oder die Zweitwagen nicht mehr angeschafft werden und außerdem eher das
Fahrrad genutzt wird. Vergünstigungen durch Kombitickets
mit dem ÖPNV in Bremen sind möglich.
Ebenfalls kann durch ein Carsharing-Angebot die hohe
Anzahl von sonst notwendigen Stellplätzen reduziert werden.
Voraussetzung sind feste Stellplatzausweisungen für diesen
• Carsharing-Angebot einbinden
• Carsharing in Bremen – der Berechnungsschlüssel:
Auf 100 Haushalte kommen ca. 2 bis 6 Stellplätze für
Carsharing-Fahrzeuge.
Zweck bzw. die Bereitstellung von Abstellräumen für die
E-Bikes und Zubehör. E-Mobilität ist nur empfehlenswert,
wenn der Strom regenerativ z.B. über die eigenen PV-Anlagen (z.B. Carportdach) zur Verfügung gestellt wird.
Empfehlungen
27
n
e
r
h
a
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Um den Aufwand zum Nachweis der Anforderungen „Klimaschutzsiedlung“ für ein
Wohngebäude so gering wie möglich zu halten, werden die bereits im EnEV-Nachweis
(oder KfW-Nachweis) deklarierten Kenngrößen des Gebäudes verwendet und entsprechend umgerechnet.
Dazu ist es erforderlich aus dem gesamten Ausdruck des
EnEV-Nachweises die wenigen erforderlichen Kenngrößen
zusammenzustellen. Das Deckblatt des Energiebedarfsausweises ist dazu allein nicht ausreichend! Die Endenergiemengen und die CO2-Emissionen werden anders als nach EnEV
auf die reale Wohnfläche bezogen und es wird eine Korrektur
des Heizenergieverbrauchs auf 20 °C (statt 19 °C) als wesentlich realistischere Gebäudetemperatur vorgenommen.
Praktische Anwendung
Für die praxisgerechte Anwendung des vorgeschlagenen
Nachweisverfahrens sind folgende Erläuterungen nützlich:
Eingaben:
Als Energiebezugsfläche wird die reale, beheizte Wohnfläche
(gemäß Wohnflächenverordnung) verwendet. Einzugeben ist
zusätzlich die Nutzfläche AN gemäß EnEV.
Anzugeben sind weitere Gebäudedaten, wie die Größe der
Gebäudehüllfläche (Fläche von Wand, Fenster, Dach und
Boden) sowie das beheizte Volumen.
Die auch für die Erfüllung der KfW-Anforderungen an Effizienzhäuser wichtige Größe des Transmissionsverlustes H’T
in [W/m²K] (Qualität der Gebäudehülle) ist zur Überprüfung
der Nebenbedingungen einzugeben. Anzugeben sind dann
die absoluten Energiebedarfe für Warmwasser und Heizung
in [kWh/a].
Systembeschreibung
In Kurzform ist die Systembeschreibung aus den EnEV-Blättern für die Wärmeverteilung, Speicherung und Erzeugung
aufzuführen. Dies dient zur kurzen Übersicht der eingesetzten Energiesysteme. Um eine große Bandbreite der Systeme
zu berücksichtigen, können bis zu drei Teilsysteme mit unterschiedlichen Energieträgern differenziert werden.
Ergebnisse
Hier werden die absoluten Endenergie-Mengen (je eingesetztem Energieträger) der drei Teilstränge Warmwasser, Heizung
und Lüftung inkl. des dazugehörigen Anteils der Hilfsenergie
jeweils in [kWh/a] benötigt. Diese Daten können den Aus-
28
gabeblättern zur DIN 4701-10 der jeweiligen Teilstränge entnommen werden. Die Korrektur des Heizenergiebedarfs auf
20 °C Raumtemperatur erfolgt automatisch und muss nicht
weiter beachtet werden.
Energiebilanz und CO2-Bilanz
In der dann folgenden Zusammenfassung der Endenergiemengen (nach Energieträger) wird mit den vorgegebenen
Emissionsfaktoren die jährliche CO2-Menge berechnet.
Kompensation durch Energieerzeugung
Wenn nicht bereits im Planungsentwurf des Gebäudes eine
Optimierung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik
stattgefunden hat, besteht die Möglichkeit durch Anrechnung einer Energie-erzeugung in Form einer Photovoltaikanlage oder eines Mini BHKW’s einzurechnen, um den Grenzwert der Klimaschutzsiedlung von 9 kg/m2a zu erreichen.
Die projektierten Eckwerte der Stromerzeugung einer PV-Anlage oder eines BHKWs sind entsprechend einzutragen und
werden mit einem pauschalen Faktor des Eigenverbrauchs
gewichtet.
Aus dieser Gesamtbilanz der CO2-Emissionen wird der
erreichte Kennwert errechnet und mit der Anforderung verglichen.
Das Berechnungsverfahren ist als Excel-Blatt auf der Homepage von energiekonsens downloadbar
(www.energiekonsens.de/klimaschutzsiedlungen).
Als Nachweis zur Erlangung des Siegels „Klimaschutzsiedlung“ für ein entsprechendes Gebäude ist der komplette
EnEV-Nachweis und das folgend dargestellte Excel-Blatt
zwecks Plausibilitätsprüfung bei energiekonsens einzureichen.
www.energiekonsens.de/klimaschutzsiedlungen
download
Formblatt Berechnungsverfahren
Berechnungsverfahren zur Planung einer Klimaschutzsiedlung in Bremen und Bremerhaven
abgeleitet aus den Ergebnisen der EnEV Berechnung gemäß DIN 4108-6/4701-10
für ein Wohngebäude mit normalen Innentemperaturen (19°C)
Name der Klimaschutzsiedlung
PLZ/Ort
Straße und Hausnummer
Gebäudetyp
erreichter KFW-Standard
I. Eingaben (Daten aus EnEV Nachweis übernehmen)
( gemäß Wohnflächenverordnung)
Bezugsfläche AN gemäß ENEV
AN=
m²
Gebäudedaten
Gebäudehüllfläche A=
m²
Kompaktheit
Kompaktheit
A/Ve =
/m
Energiebezugsfläche
reale beheizte Wohnfläche
beheiztes
Volumen Ve =
Transmissionsverlust H'T =
m³
W/m²K
1: Begrenzung H'T < 0,32 (EFH/RH/DH)
H'T <= 0,35 (MFH) erfüllt?
TRINKWARMWASSERERWÄRMUNG
HEIZUNG
LÜFTUNG
absoluter Bedarf
Qtw=
kWh/a
Qh=
kWh/a
spezifischer Bedarf
qtw=
kWh/m²ANa
qh=
kWh/m²ANa
qh=
kWh/m²WFa
2: Anforderung qh <= 35 kWh/m²WFa
m²
WF=
erfüllt?
nein
II. Systembeschreibung (Daten aus EnEV Nachweis übernehmen)
Verteilung
Speicherung
Erzeugung
Erzeuger 1
Erzeuger 3
Erzeuger 2
Erzeuger 1
Erzeuger 3
Erzeuger 2
Erzeuger
WÜT
Erzeuger
LL-WP
Heizregister
-
-
-
Deckungsanteil %
Erzeuger
Erzeuger
III. Ergebnisse (Daten aus EnEV Nachweis)
Deckung von
qh
TRINKWARMWASSER-ERWÄRMUNG
qh,TW =
HEIZUNG
LÜFTUNG
qh,H=
kWh/m²a
qh,L=
kWh/m²a
kWh/m²a
Energieträger:
S WÄRME
Energieträger 1
S WÄRME
Energieträger 2
S WÄRME
Energieträger 3
S HILFSENERGIE
QTW,E1=
kWh/a
QH,E1=
kWh/a
QL,E1=
kWh/a
QTW,E2=
kWh/a
QH,E2=
kWh/a
QL,E2=
kWh/a
QTW,E3=
kWh/a
QH,E3=
kWh/a
Hilfsenegie=
kWh/a
Hilfsenegie=
kWh/a
Hilfsenegie=
kWh/a
kWh/a
Korrekturfaktor für Heizwärmebedarf von 19°C (EnEV) auf 20° Raumtemperatur
(20°C -5,3°C) / (19°C - 5,3°C) =
107%
x
V. CO2- Emissions-Bilanz
IV. ENDENERGIE-BILANZ
Endenergie
CO2-Emission
CO2-Emissionsfaktor
S WÄRME Energieträger 1
QE1=
0 kWh/a
mit Nachweis:…
kg/kWh
0 kg/a
S WÄRME Energieträger 2
QE2=
0 kWh/a
mit Nachweis:…
kg/kWh
0 kg/a
S WÄRME Energieträger 3
QE3=
0 kWh/a
mit Nachweis:…
kg/kWh
0 kg/a
0 kWh/a
mit Nachweis:…
kg/kWh
0 kg/a
0,560
kg/kWh
0 kg/a
0,560
kg/kWh
0 kg/a
S HILFSENERGIE (Strom-Mix)
VI. Kompensation durch Energieerzeugung am Gebäude
Erzeugung
in kWh/a
Anteil für
davon selbst genutzter
Eigenverbrauch Stromverbrauch in kWh/a
0
Verdrängung
von Strom-Mix
0
CO2-Emissionen gesamt
3: Hauptanforderung CO2-Grenzwert für Klimaschutzsiedlung
CO2 Grenzwert =
9,0
kg/m²WF/a
bezogen auf AN
bezogen auf reale Wohnfläche WF
0 kg/a
kg/m²ANa
kg/(m²WFa)
Anforderung
erfüllt?
nein
Version 1.1
Stand 31.10.2016
Berechnungsverfahren
29
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Komp
Sollte es aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich sein, mit dem
gewählten Gebäudestandard und Heizsystem die vorgegebenen CO2-Emissionsgrenzwerte von 9 kg/m²a im Neubau oder 12 bzw. 15 kg/m²a in der Sanierung einzuhalten, so können die über den Grenzwert hinausgehenden CO2-Emissionen durch eine
Gebäudeoptimierung oder vor Ort durch regenerativ erzeugten Strom ausgeglichen
werden.
CO2-Emissionen pro m2 Wohnfläche
10
9,3
Mikro-KWK + Gas-BW
Nahwärme (Erdgas)
WP (Erdsonde)
Pellets + Solar-WW
10
Nahwärme (Biomethan)
10,5
Gas-BW + Solar-WW
15
Referenzvariante
Reihenhauszeile (RH)
10,5
Grenzwert einer Klimaschutzsiedlung
8,3
Abbildung 8: Beispielberechnung für den Optimierungsbedarf in Abhängig-
5
keit von der Versorgungsvariante
2
Die Grafik zeigt am Beispiel eines Reihenhauses den Einfluss des Versorgungs-
9
systems auf die CO2-Emissionen. Weitere Einflussfaktoren wie die Qualität
0
der thermischen Gebäudehülle oder die Wohnfläche sind in allen Varianten
CO2-Emissionen in kg/m2a
-5
identisch. Je nach gewählter Versorgungsvariante (fossile/erneuerbare Ener-
-3,6
gieträger sowie Heizsystem) verbleibt in manchen Fällen ein Bedarf zur Reduzierung des CO2-Kennwerts. In diesen Fällen ist eine Kompensation zur Erreichung des Ziels einer Klimaschutzsiedlung notwendig.
Gebäudeoptimierung
Nachfolgend ist eine Auswahl von Optimierungsmaßnahmen
dargestellt, die mit einem verhältnismäßigen Mitteleinsatz zu
einer Reduktion der CO2-Emissionen führen.
Hier kommt es auf die Erfahrung des Gebäudeplaners, an
dies behutsam und kostensparend weiter zu entwickeln.
Unter Umständen kann es sogar sinnvoll sein, ein besseres KfW-Effizienzniveau (z.B. KfW-Haus 40) anzustreben, da
dann die Mehrkosten des Zusatzaufwandes durch die KFW
Förderung (Tilgungszuschuss) auch finanziell kompensiert
werden können!
30
Die Maßnahmen können sowohl auf eine Optimierung der
thermischen Gebäudehülle als auch auf eine Optimierung
der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) und der Versorgungslösung abzielen:
• Wärmebrückenoptimierung: Statt pauschal 0,05 W/m2K
als Wärmebrückenzuschlag zu wählen, werden sämtliche
Wärmebrücken optimiert und auf ein wirtschaftliches
Minimum reduziert (Wärmebrückenzuschlag typisch von
0,01 bis 0,02 W/m2K).
• Verbesserte Verglasung: Durch den Einsatz von verbesserter Dreifachverglasungen mit noch geringerem U-Wert
sowie durch hochwertige Rahmen, Glasabstandhalter etc.
können weitere Energieeinsparungen erzielt werden.
• Verbesserte Luftdichtheit: Durch eine Verbesserung der
Luftdichtheit (beispielsweise eine Reduzierung des
n50-Werts von ≤1,5 h auf ≤0,6 h) wird eine Verringerung
des Restluftwechsels (durch Infiltration) erreicht.
• Reduzierung des Hilfsenergiebedarfs: Der Hilfsenergiebe-
darf kann durch unterschiedliche Einzelmaßnahmen redu-
ziert werden, beispielsweise durch Hocheffizienzpumpen
oder stromsparende Ventilatoren.
• Erhöhung der Kollektorfläche von Solarthermie-Anlagen:
Durch die Erhöhung der Kollektorflächen kann die Energieerzeugung für die Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung gesteigert werden.
• Einsatz effizienterer Lüftungsgeräte: Durch effizientere Lüftungsgeräte kann der Wärmebereitstellungsgrad zur Wärmerückgewinnung (WRG) erhöht werden (möglich ist beispielsweise eine Erhöhung der WRG auf 82 bis 88 % im
Vergleich zu einer WRG von 75 % bei Standardgeräten).
Kraft-Wärme-Kopplung
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird ein Verbrennungsmotor gleichzeitig für die Erzeugung von elektrischer
Energie und Wärme genutzt.
Durch die Förderung u.a. über das KWK-Gesetz können sich
wirtschaftliche Lösungen ergeben, insbesondere wenn eine
Möglichkeit der Wärmeabnahme auch in den Sommermonaten besteht und der erzeugte Strom in großem Umfang auch
selbst genutzt werden kann. Auf den ersten Blick bietet sich
eine KWK für die Klimaschutzsiedlungen als eine moderne,
ökologische Form der Energieumwandlung an. In einer Siedlung mit einem Nahwärmenetz ist eine solche Anlage sehr
gut einsetzbar und oftmals auch wirtschaftlich. Jedoch kann
die KWK in den Klimaschutzsiedlungen durch den geringen
Wärmebedarf problematisch sein.
Wichtig ist dabei auch das Leitungsnetz so kurz wie möglich
zu halten, um die Verteilverluste zu begrenzen (diese müssen von den angeschlossenen Kunden mitbezahlt werden).
Genaue Angaben für eine wirtschaftliche Dimensionierung
einer KWK-Anlage in einer Klimaschutzsiedlung können nur
durch eine Lastsimulation gemacht werden.
Photovoltaik
Um den durch Photovoltaikanlagen erzeugten CO2-Ausgleich
zu berechnen, kann für Bremen von einem durchschnittlichen
Jahresertrag von 850 kWh/kWpeak ausgegangen werden. Eine
Anlage mit einer Nennleistung von 1 kWpeak benötigt je nach
Solarzellentyp zwischen 7 und 10 m² an Installationsfläche.
Da im aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Einspeisevergütung für Solarstrom aus einer netzgekoppelten
Anlage (bis 40 kWpeak ) auf etwa 12 ct/kWh gesenkt wurde,
ist eine Volleinspeisung in das öffentliche Netz nicht mehr
wirtschaftlich. Bei Strombezugskosten von über 26 ct/kWh
ist daher der Eigenverbrauch des Solarstroms wesentlich wirtschaftlicher.
Daher sind in Wohngebäuden Vorkehrungen zu treffen, um
den Eigenverbrauch deutlich über 25 % zu erhöhen. Denkbar sind Maßnahmen in Zusammenhang mit Haushaltsgeräten und künftig auch der Einsatz von Stromspeichern (Batteriespeicher).
„Faustformel“ für ein BHKW zur
Versorgung in einer Klimaschutzsiedlung:
Zur Orientierung kann bei niedrigem Wärmebedarf
und verdichteter Bauweise als Faustformel für 100
Wohneinheiten ein BHKW in der Größenordnung von
etwa 35 bis 45 kW elektrische Leistung entsprechend
60 bis 65 kW thermische Leistung dimensioniert werden, um einen wirtschaftlichen Betrieb bei langen Laufzeiten über 6.000 Stunden pro Jahr zu ermöglichen.
Kompensation
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Öff
Um einen Imagegewinn für die Klimaschutzsiedlung zu erzielen, sollte eine gute
Öffentlichkeitsarbeit regional und überregional durchgeführt werden. Die Vorteile von
energieeffizientem Wohnen in Klimaschutzsiedlungen können so hervorgehoben und
als Label offensiv vermarktet werden.
Frühzeitig sollten neutrale Informations- und Beratungsangebote für potenzielle Hauskäufer etabliert werden mit dem
Ziel, „Grundwissen zu hocheffizienten Wohngebäuden“ zu
vermitteln. Neben Informationen zu Kosten und Förderungen
sollte hier beispielsweise auch die Auswahl der Baustoffe
oder das spätere Nutzerverhalten in energieeffizienten
Wohngebäuden thematisiert werden.
32
Diese flankierenden Angebote können in enger Kooperation und mit Unterstützung der Klimaschutzagentur energiekonsens sowie dem Land Bremen individuell für jede Klimaschutzsiedlung entwickelt und umgesetzt werden.
Bild auremar | fotolia.com
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B
...und
Öffentlichkeitsarbeit und Beratung
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Qualität
Im Rahmen der „Klimaschutzsiedlungen in Bremen und Bremerhaven“ werden Projekte initiiert, geplant und errichtet, die einem hohen baulichen und anlagentechnischen Anspruch genügen sollen. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, Maßnahmen
zur Qualitätssicherung vorzusehen, die alle Bauphasen von der Planung bis zur Nutzung mit einbeziehen.
Neben einem geeigneten Gebäudeenergiekonzept sind eine hochwertige Bauausführung, eine sorgfältige Gebäudeinbetriebnahme und Nutzereinweisung sowie eine Betriebsoptimierung entscheidende Aspekte für die Qualität einer Klimaschutzsiedlung.
Bauausführung
Bei energetisch hochwertigen Gebäuden ist eine sorgfältige Bauausführung besonders notwendig. Gerade während
der Bauphase können Fehler gemacht werden, die später nur
noch schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden können.
Dies betrifft im Bereich Bauphysik vor allem die Punkte Luftdichtheit, Wärmebrücken und korrekte Ausführung der Dämmung. Insbesondere im Bereich der Anschlusspunkte (Fassade-Dach, Durchdringungen, Fenster, Fassade-Boden) besteht
die Gefahr einer unsachgemäßen Ausführung.
Gleiches gilt auch für die vorzusehende Anlagentechnik. Hier
ist neben der ausreichenden Dämmung der Leitungen vor
allem sicherzustellen, dass die Regelungstechnik einen optimalen Anlagenbetrieb gewährleistet und dass die einzelnen Komponenten gut aufeinander abgestimmt sind. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass die verwendeten
Komponenten und die Ausführung den Anforderungen des
Gebäudeenergiekonzepts entsprechen.
Verbrauchsdatenerfassung
Um den Status einer Klimaschutzsiedlung zu erhalten, muss
folgende Anforderung an die Verbrauchsdatenerfassung
erfüllt werden: Erstellung eines einfachen, projektspezifischen Messkonzepts. In den ersten beiden Jahren nach Fertigstellung Übermittlung der jährlichen Verbrauchswerte für
Gesamtwärme, Warmwasser, Hilfsstrom und ggf. regenerativ vor Ort erzeugte Wärme (z.B. über Solarkollektoren) oder
Strom (z.B. über Photovoltaikmodule) an die Klimaschutzagentur energiekonsens zu Evaluationszwecken.
Um die Verbrauchsdaten zu erfassen, sind in der Regel
zusätzliche Messeinrichtungen erforderlich. Hierfür sind
jedoch einfache Geräte ohne offizielle/amtliche Eichung ausreichend. In Abhängigkeit vom Versorgungskonzept können
z.B. folgende Messeinrichtungen notwendig/sinnvoll sein:
Der Anlagenbetreiber erhält durch die Messwerte wertvolle
Zusatzinformationen. Eine Verbrauchsdatenerfassung kann
sowohl Aufschluss über die Übereinstimmung von Planung
und Realisierung geben, als auch die Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen.
• Hilfsstrom (Pumpen, Ventilatoren): separater Stromzähler
• Wärmepumpe: separater Strom- und Wärmemengenzähler
• Holzpelletheizung: separater Wärmemengenzähler
• Warmwasserbereitung: separater Wärmemengenzähler
• Solarthermie: Wärmemengenzähler
(als Teil der Solaranlage)
Eine kontinuierliche Verfolgung der Daten ermöglicht es, den
gewünschten Anlagenbetrieb sicherzustellen und ist gerade
für größere Anlagen im Rahmen einer Qualitätssicherung
sinnvoll.
34
Empfehlungen
• Abschluss von Garantieverträgen für einzelne Anla-
genkomponenten. Die Ertragsgarantie z. B. für thermische Solaranlagen oder die Garantie einer Jahres
arbeitszahl bei Wärmepumpen durch solche Verträge
kann eine sinnvolle Absicherung des Nutzers sein.
• Stichprobenartige Kontrollen der Planungs- und Bauphase durch einen (KfW-) Sachverständigen
Inbetriebnahme und Nutzereinweisung
Bei der Inbetriebnahme der gebäudetechnischen Anlagen
muss auf einen möglichst optimalen Betrieb geachtet werden. Hierzu sind neben der richtigen Grundeinstellung (z.B.
hydraulischer Abgleich des Heizungssystems oder Einstellen
der lokalen Luftmengen der Lüftungsanlage) auch die Prüfung und ggf. Anpassung aller anlagebedingten Regelparameter (Heizkurve, Betriebszeiten, Sollwerte, Pumpen- und
Lüftungsregelung etc.) vorzunehmen. Diese Einstellungen
sollten in Rücksprache mit dem Nutzer erfolgen.
Nach der Inbetriebnahme muss der Nutzer ausführlich über
die Funktionsweise der Anlage informiert werden. Entsprechendes Informationsmaterial (idealerweise in Form einer
übersichtlichen individuellen Dokumentation) sollte dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Angebot von energiekonsens ist es, ein auf die jeweilige Siedlung zugeschnittenes
Nutzerhandbuch zu erstellen.
Nach einer geeigneten Zeitspanne (z.B. einigen Wochen),
während der die Nutzer erste Erfahrungen mit allen gebäudetechnischen Anlagen sammeln konnten, ist es sinnvoll einen
Termin zur Betriebsoptimierung mit dem Installationsbetrieb
durchzuführen. Hierbei können Betriebserfahrungen der Nutzer und gegebenenfalls erste Messwerte genutzt werden, um
die Einstellungen der Anlagen anzupassen und um Fehlerquellen zu beseitigen.
Investoren und Bauträger sollten den organisatorischen Rahmen für die Einbindung der Bewohner der Klimaschutzsiedlung bereitstellen. Dabei ist ein umfassendes Konzept der
Nutzerbeteiligung, -information und -beratung anzustreben,
das über den energetischen Bereich hinaus eine aktive Auseinandersetzung der Bewohner mit ihrem Gebäude und dem
ökologischen und sozialen Umfeld ermöglicht. energiekonsens bietet hierzu gerne Hilfestellung an.
Wissensvermittlung
Die Erfahrungen, die die beteiligten Architekten, Planer und
Fachgutachter bei der Planung und Errichtung der Klimaschutzsiedlungen sammeln, sollten im Sinne einer Multiplikatorfunktion für die berufliche Weiterbildung genutzt werden.
Ziel ist es, ausgehend von den realisierten Projekten, Impulse
für weitere Vorhaben zu geben.
Die Hinweise zur beruflichen Weiterbildung der Architekten und Ingenieure gelten in gleichem Maße für die bei der
Errichtung der Klimaschutzsiedlungen beteiligten Handwerker und Bauausführenden. Das von ihnen bei der Bauausfüh-
rung erworbene technische Know-how soll ebenfalls im Sinne
einer Multiplikatorfunktion für die berufliche Weiterbildung
genutzt werden und Impulse für die örtliche Bauwirtschaft
geben.
Instrumente hierfür können insbesondere Vorträge im Rahmen von Tagungen, Workshops und speziellen Weiterbildungsveranstaltungen sein. energiekonsens steht hierzu als
Ansprechpartner zur Verfügung.
Qualtitätssicherung
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Ablau
energiekonsens begleitet Klimaschutzsiedlungen in Bremen und Bremerhaven von der
Planung und Antragstellung bis hin zur Fertigstellung und Nutzung.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme der Beteiligten an dem Bauprojekt (z.B. Bauträger, Wohnungsbaugesellschaft) mit der Klimaschutzagentur energiekonsens sinnvoll.
Ablaufschema
1. Interessensbekundung seitens Investor/Bauträger/
sonstige Akteure
• EnEV-Nachweis (mit Daten zur Gebäudehülle und Heiz-
2. Workshop
Im Workshop werden die Inhalte des Leitfadens sowie die
Anforderungen und Empfehlungen an Klimaschutzsiedlungen
in Bremen und Bremerhaven betrachtet. Dies wird auf das
konkrete Bau- bzw. Sanierungsvorhaben heruntergebrochen.
Gemeinsam werden die nächsten Schritte auf Grundlage der
Checkliste geplant.
• ausgefülltes Excel-Datenblatt „Berechnungsverfahren zur
3. Planung Klimaschutzsiedlung auf Grundlage des Planungsleitfadens
4. Einreichung der Planungsunterlagen, technische Prüfung
und Beurteilung der Unterlagen
Zu den einzureichenden Planungsunterlagen zählen:
system/TGA)
Planung einer Klimaschutzsiedlung in Bremen und Bremerhaven“ (abgeleitet aus den Ergebnissen der EnEV-Berechnung gemäß DIN 4108-6/4701-10)
• Planunterlagen: Lageplan, Grundrisse und Ansichten der
Gebäude 3
• Verpflichtungserklärung
5. Verleihung Label Klimaschutzsiedlung – Konzept,
Planung
Um den Status „Klimaschutzsiedlung“ verliehen zu bekommen, müssen die energetischen Anforderungen an eine Klimaschutzsiedlung erfüllt sein. Weiterhin müssen die Empfehlungen an Klimaschutzsiedlungen im Rahmen des Planungsprozesses analysiert und deren Umsetzung abgewogen
worden sein.
6. Umsetzung und Bau der Klimaschutzsiedlung
7. Prüfung der Umsetzung und Verleihung Urkunde Klimaschutzsiedlung – gebaut –
Ansprechpartner
8. Zweijähriges Monitoring
Dipl.-Ing. Sven Jäger
gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens
Am Wall 172/173
28195 Bremen
Telefon: 0421/ 37 66 71-6
E-Mail: [email protected]
www.energiekonsens.de/klimaschutzsiedlungen
3
Wenn identische Häuser mehrfach gebaut werden, müssen diese Unterlagen
nur einmal für den Gebäudetyp eingereicht werden.
36
Checkliste
Checkliste der Anforderungen und Empfehlungen an eine Klimaschutzsiedlung
in Bremen und Bremerhaven
Energiequelle/Haustyp
ja
nein
Bemerkung
Energetische Anforderungen an eine Klimaschutzsiedlung
Gebäudeanforderungen (Neubau)
CO2-Grenzwerte (als Hauptanforderung)
Begrenzung der CO2-Emissionen für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung inkl. Verlusten und Hilfsenergie, jedoch ohne
Haushaltsstrom
• maximal 9 kg CO2 pro m² (reale*) Wohnfläche und Jahr
• *Bezugsgröße ist die reale, beheizte Wohnfläche des Gebäudes
nach Wohnflächenverordnung (hierbei sind beheizte Kellerräume, Wintergärten oder Technikräume mit einzubeziehen)
Wärmedämmstandard
• Mindestanforderung an Heizwärmebedarf qh max. 35 kWh/m²a
Maximaler Transmissionswärmeverlust
• EFH, DHH, RH: H‘T ≤ 0,32 W/m²K
• MFH: H‘T ≤ 0,35 W/m²K
Gebäudedichtheit
Luftdichtheit der Gebäude (Nachweis durch Drucktest,
Blower-Door-Messung gemäß DIN EN 13829)
• Drucktestkennwert: n50 max. ≤ 1,0 /h
*Anmerkungen zum Nachweisverfahren gemäß EnEV 2016
Heizwärmebedarf und CO2-Emissionen jeweils bezogen auf die reale Nutzfläche des Gebäudes, d.h. nicht bezogen auf die
fiktive, meist größere Nutzfläche AN bei Wohngebäuden gemäß aktueller EnEV.
Beleg der Kennwerte erfolgt mittels Energiebedarfsausweis und gesondertem Nachweisblatt.
Je nach Wahl des Energieversorgungssystems und der Kompaktheit des Gebäudes kann der Grenzwerte von 9 kg/m²a mit
Einhaltung des Standards KfW-Effizienzhaus 55 bzw. KfW-Effizienzhaus 40 und besser erreicht werden. Gebäudebezogene
Kompensationsmaßnahmen z.B. durch eine PV-Anlage sind zulässig.
Gebäudeanforderungen (Bestand)
CO2-Grenzwerte (als Hauptanforderung)
Begrenzung der CO2-Emissionen für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung inkl. Verlusten und Hilfsenergie (jedoch ohne
Haushaltsstrom)
• bei A/V < 0,5 maximal 12 kg CO2 pro m² (reale*)
Wohnfläche und Jahr
• bei A/V ≥ 0,5 maximal 15 kg CO2 pro m² (reale*)
Wohnfläche und Jahr
Checkliste
37
Energiequelle/Haustyp
ja
nein
Bemerkung
Maximaler Transmissionswärmeverlust
• H‘T ≤ 0,4 W/m²K
Gebäudedichtheit
Luftdichtheit der Gebäude: Nachweis durch Drucktest
(Blower-Door-Messung) gemäß DIN EN 13829
• Drucktestkennwert: n50 max. ≤ 1,5 /h
*Anmerkungen zum Nachweisverfahren gemäß EnEV 2016
Heizwärmebedarf und CO2-Emissionen jeweils bezogen auf die reale Nutzfläche (Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung) des Gebäudes, d.h. nicht bezogen auf die fiktive, meist größere Nutzfläche AN bei Wohngebäuden gemäß aktueller
EnEV.Beleg der Kennwerte mittels Energiebedarfsausweis und gesonderten Nachweisblatt.
Je nach Wahl des Energieversorgungssystems und der Kompaktheit des Gebäudes kann der Grenzwert von 12 bis 15 kg/m²a
mit Einhaltung des Standards KfW-Effizienzhaus 100 bzw. KfW-Effizienzhaus 70 erreicht werden. Gebäudebezogene Kompensationsmaßnahmen z.B. durch eine PV-Anlage sind zulässig.
Anforderung Datenerfassung
Erstellung eines einfachen, projektspezifischen Messkonzepts. In
den ersten beiden Jahren nach Fertigstellung Übermittlung der
jährlichen Verbrauchswerte für Gesamtwärme, Warmwasser, Hilfsstrom und ggf. regenerativ vor Ort erzeugte Wärme (z.B. über
Solarkollektoren) oder Strom (z.B. über Photovoltaikmodule) an die
Klimaschutzagentur energiekonsens zu Evaluationszwecken.
38
Empfehlung berücksichtigt
ja
nein
Bemerkung
Empfehlung für die Errichtung einer Klimaschutzsiedlung
Städtebauliche Empfehlungen
• Standortwahl
• Gebäudeausrichtung
• Verschattung
• Flächensparende Siedlungsentwicklung
• Kompaktheit
Energieversorgung
• Energieversorgungskonzept
• Gemeinsame Heizzentrale
• Nahwärmeversorgung
• Betrachtung unterschiedlicher Versorgungslösungen
Sonstiger Energiebedarf
• Kühlung von Gebäuden
• Stromverbrauch (Haushaltsstrom)
Ressourcenschutz
• Graue Energie
• Flächenversiegelung
• Regenwassernutzung
• Vegetation
• Umweltfreundliche Baustoffe
Mobilität
• Gute Anbindung an Infrastruktureinrichtungen
• Gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr
• Carsharing-Angebot einbinden
Öffentlichkeitsarbeit und Beratung
Qualitätssicherung
• Bauausführung
• Verbrauchsdatenerfassung
• Inbetriebnahme und Nutzereinweisung
• Wissensvermittlung
Empfehlung
39
Verpflichtungserklärung
Erklärung des Bauträgers / der Wohnungsbaugesellschaft zur Umsetzung einer Klimaschutzsiedlung in Bremen/Bremerhaven
Bauträger/Wohnungsbaugesellschaft
Name
Stadt/Stadtteil/Lage
Ich beabsichtige, benanntes Projekt als Klimaschutzsiedlung
zu planen und umzusetzen.
Um den Status „Klimaschutzsiedlung“ verliehen zu bekommen, müssen die energetischen Anforderungen an eine Klimaschutzsiedlung erfüllt sein. Weiterhin müssen die Empfehlungen an Klimaschutzsiedlungen im Rahmen des Planungsprozesses analysiert und deren Umsetzung abgewogen
worden sein.
Datum / Unterschrift
Projekt
Neubauvorhaben
Bezeichnung
Sanierungsvorhaben
Sollten zu einem späteren Zeitpunkt weitere Institutionen/
Akteure ganz oder in Teilen als Verantwortliche in das Projekt
einsteigen, werde ich entsprechende Verpflichtungen mit diesen Akteuren treffen.
Mir ist bewusst, dass der Status „Klimaschutzsiedlung“
erst mit erfolgreicher Prüfung der vollständig eingereichten
Unterlagen verliehen werden kann.
Firmenstempel
Die hier erklärten Tatsachen sind wesentliche Fördervoraussetzungen. Bei unrichtigen Angaben behält sich die Bremer
Energie-Konsens GmbH entsprechende Maßnahmen – einschließlich nachträglichem Widerruf der Finanzierungszusage – vor.
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Grundlagen der Bausteinsammlung
Dieser Leitfaden fasst die aktuellen Entwicklung und Studien zum Thema energieoptimierter Neubausiedlungen zusammen. Hierbei sind folgende Studien eingeflossen:
Verwendete
Litaratur
[Energiekonzept]
Energiekonzept Neubaugebiet „Grohner Grün“; BEKS EnergieEffizienz GmbH im Auftrag von
energiekonsens, Bremen 2014
[100KSSNRW]
100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen / Planungsleitfaden, Energieagentur NRW,
Düsseldorf 2009
[zero:e:park]
Bauherrenhandbuch zero:e:park, Hannover-Wettbergen, Energieleitstelle Landeshauptstadt
Hannover 2011
[Solarfibel]
Solarfibel, Städtebauliche Maßnahmen, energetische Wirkungs-Zusammenhänge und Anforderungen /
Land Baden-Württemberg 2007
[CO2-MindBrem]
CO2-Minderungspotenzial und Wirtschaftlichkeit erhöhter energetischer Standards im Wohnungsneubau, Passivhaus-Studie, der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Land Bremen, 2014
[future:solar]
Systemanalyse zur solaren Energieversorgung / N. Fisch; IGS Inst. für Gebäude- und Solartechnik, TU
Braunschweig; gefördert durch BMU / PTJ / Zwischenbericht Aug. 2014
[UBA]
Umweltbundesamt, http://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/energieverbrauch-privater-haushalte, aufgerufen am 21.7.2016
[SUBV]
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Freie Hansestadt Bremen, Bremer Häuser im Klimawandel,
Schutz vor Starkregen und Hitze, 2013, Dr. Karin Kreutzer, Dipl. Ing Bernd Schneider
[GBE]
Gebäude Begrünung Energie. Potenziale und Wechselwirkungen. Abschlussbericht, Pfoser, Nicole u.a.,
Darmstadt 2013, pdf
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1, 2, 4, 7, 8: BEKS EnergieEffizienz GmbH,
Dipl. Phys. Ulrich Imkeller-Benjes
Abbildung 5: BEKS Energieeffizienz in Anlehnung an
[zero:e:park]
Abbildung 3: Eigene Darstellung nach Planungsleitfaden 100
Klimaschutzsiedlungen NRW, Ing. Büro Wortmann/Scheerer
Abbildung 6: Eigene Darstellung nach Solarfibel, Ministerium
fur Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 2007
Vewendete Literatur
41
42 Notizen
0062/1016-1
ausgezeichnet von
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