Praxis der Modellgussprothese

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Dieses prothesendynamisch optimale Design wird in einem zweiten Schritt unter ästhetischen sowie parodontalund kariesprophylaktischen Aspekten modifiziert. Diese
Modifikation kann abhängig von individuellen Rahmenbedingungen, wie Mundhygieneverhalten, individueller
Disposition zu Parodontitis und Karies sowie ästhetischen
Ansprüchen an einen Zahnersatz zu verschiedenen Prothesendesigns führen.
MERKE
Es kommt bei der Planung von Teilprothesen wesentlich darauf an, für einen bestimmten Patienten mit
seinen individuellen Rahmenbedingungen einen optimalen Kompromiss zu finden.
Frontzahnlücken
Diese Lückengebisse können zwar prinzipiell auch wie
oben erläutert versorgt werden. Da Abstützung und Retention der Modellgussprothese im Frontzahnbereich fast
immer unteroptimal sind, sind Alternativen zu erwägen:
• Erstens muss geprüft werden, ob mit Modellgussprothesen ersetzte Frontzähne überhaupt abgestützt und
retiniert werden müssen. So können in der Unterkieferfront bis zu zwei Unterkieferfrontzähne direkt aus dem
Sublingualbügel herausgeführt werden, ohne dass diese
abgestützt und retiniert werden müssen. Im Oberkiefer
ist es zweckmäßig, diese Variante auf nur einen Frontzahn zu begrenzen.
• Zweitens muss abgewogen werden, ob Frontzahnlücken
nicht durch festsitzenden Zahnersatz geschlossen werden können.
Praxis der Modellgussprothese
Für die Darstellung der Behandlungsschritte in der Modellgussprothetik wird vereinfachend davon ausgegangen, dass die gesamte Vorbehandlung abgeschlossen ist:
• Prognostisch ungünstige Zähne wurden extrahiert.
• Die verbleibenden Zähne und ihr Parodont sind gesund
bzw. konservierend so versorgt, dass ihre Langzeitprognose gesichert ist.
• Das stomatognathe System ist funktionell gesund oder
durch eine funktionelle Vorbehandlung in einen für den
Patienten funktionell akzeptablen Zustand überführt
worden.
Studienmodelle
Ziel der ersten Behandlungssitzung ist es, nach Abformung mit Alginat und Konfektionslöffel Studienmodelle
zu erstellen, die durch eine provisorische Kieferrelationsbestimmung in einen Okkludator orientiert werden können. Die Betrachtung einzelner Kiefer ist auch in der Teilprothetik unzureichend und kann zu falschen Planungen
von Zahnersatz führen.
Nach Herstellung und Orientieren der Modelle erfolgt die
Modellanalyse zunächst unter dem Aspekt, ob die Okklusion mit den geplanten Modellgussprothesen zufriedenstellend einstellbar ist. Ist das nicht der Fall, müssen Okklusionshindernisse, wie elongierte oder gekippte Zähne,
soweit diagnostisch beschliffen werden, bis eine harmonische Okklusionsebene erzielt werden kann. Größere
Korrekturen, die das Dentin der Zähne eröffnen, führen
planerisch zur Notwendigkeit von Kronen.
Es schließt sich die Entwicklung des Prothesendesigns an.
Hierzu empfiehlt es sich für den Anfänger, das oben beschriebene systematische Vorgehen einzuhalten. Nach
Definition der Stützelemente wird durch Vermessung
der Unterschnitte an den mit Stützelementen zu versehenden Zähnen überprüft, ob diese über ausreichende
Infrawölbungen verfügen, um späteren Klammern Retention zu geben. Ist dies nicht der Fall, muss versucht werden, über Veränderung der Einschubrichtung, Retention
zu gewinnen. Lässt sich dies ebenfalls nicht erreichen,
sollte die Überkronung der wenig retentiven Zähne vorgesehen werden oder von vornherein auf Kronen mit
komplizierten Halte-Stützelemente (Doppelkronen, Geschiebe) ausgewichen werden.
Patientenberatung
Die Patientenberatung hat unter Berücksichtigung der
verschiedenen Konstruktionsmöglichkeiten und unter
Einbeziehung aller notwendigen Begleittherapien zu erfolgen.
Ein spezielles Problem der Modellgussprothese ist die
Einbeziehung vorhandener Restaurationen. Sind diese
noch funktionstüchtig und sollen mit Klammern versehen
werden, besteht bei der Präparation von Auflagekavitäten
das Risiko einer Perforation, die zur Neufertigung zwingt.
Darüber hinaus muss dem Patienten vermittelt werden,
dass von vorhandenen Restaurationen Risiken ausgehen
können (z. B. unerkannte Karies).
Auflagenpräparation, Abformung,
Kieferrelationsbestimmung
Zur Vorbereitung des Gebisses werden zunächst die an
den Modellen ermittelten Einschleifmaßnahmen zur
Schaffung einer harmonischen Okklusion übertragen. Es
schließt sich die Präparation der Kavitäten zur Aufnahme
von Klammerauflagen an.
PRAXISTIPP
Auflagen von Modellgussklammern haben ausschließlich mechanische Funktion. Bei der Präparation
von Auflagekavitäten stehen daher mechanische
Überlegungen an vorderster Stelle. Auflagekavitäten
sind nutzlos, wenn sie nicht ausreichend dimensioniert sind und keine ausreichend stabilen Auflagen
ermöglichen.
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Praxis der Modellgussprothese
6 Teilprothetik
PRAXISTIPP
a
2a
3a
a
Bei Eck- und Frontzähnen ist eine Besonderheit zu
beachten: Bei der Präparation mit dem Kugeldiamanten muss dieser möglichst exakt in der Einschubrichtung der späteren Prothese in den Zahnschmelz versenkt werden. Weicht man von der Einschubrichtung
ab, ergeben sich in Bezug auf die Einschubrichtung
der Prothese Unterschnitte, die nicht mit Klammerauflagen aufgefüllt werden können und damit nicht
nur nutzlos, sondern auch Retentionsnischen von
Plaque sind.
Auflagekanal
b
c
Abb. 6.13 Dimensionierung von Klammerauflagen.
a Die Breite der Auflagekavität sollte einem Drittel der Zahnbreite
entsprechen.
b Auflagekanal Ansicht von bukkal.
c Bonwill-Klammer im Auflagekanal, an den mit Pfeilen markierten
Stellen ist auf ausreichende Dimensionierung zu achten!
Auflagenmulde
• Als Richtwert für die Größe einer Auflagenmulde (Abb.
6.13) gilt ein Drittel der oro-vestibulären Zahnbreite.
Das entspricht etwa 2,5 mm.
• Die Mulde ist allseits ausgerundet zu gestalten und
sollte den Schmelzmantel des Zahnes nicht perforieren,
was die Tiefe auf maximal ca. 1,5 mm limitiert.
• Der Boden der Auflagemulde sollte nicht in Richtung
Lücke geneigt sein, sondern rechtwinklig zur Zahnachse
verlaufen oder besser zur Zahnmitte hin geneigt sein.
Für die Präparation der Mulde hat sich ein Kugeldiamant
mit einem Durchmesser von 2,5 mm mittlerer Körnung
bewährt. Dieser wird im roten Winkelstück unter Wasserkühlung an der gewünschten Stelle des Zahnes in den
Zahnschmelz zur Hälfte – also bis zu seinem größten
Umfang – versenkt. Er hinterlässt automatisch eine ausgerundete Form zweckmäßiger Größe, sodass zur Fertigstellung der Auflagekavität nur noch die verbleibenden
Kanten zur Okklusalfläche und zum Approximalraum gebrochen werden müssen. Abschließend wird die Kavität
mit einem Gummipolierer geglättet.
Zur Verbindung von oralen mit vestibulären Klammeranteilen bei Klammern in der geschlossenen Zahnreihe muss
durch Präparation eines Kanals zusätzlich Platz geschaffen
werden (Abb. 6.13). Dabei muss im Unterkiefer besonders
vestibulär auf eine ausreichende Dimensionierung geachtet werden, da bei Klammern in der geschlossenen Zahnreihe beim Übergang der okklusalen Anteile zu den elastischen Anteilen vestibulär wegen des begrenzten Platzes
zum bukkalen Höcker des Antagonisten ansonsten eine
bevorzugte Bruchstelle entsteht. Für den Oberkiefer betrifft diese Überlegung den Übergang der Okklusalfäche
zur Palatinalfläche.
Die Präparation des Auflagekanals erfolgt mit einer diamantierten Walze des Durchmessers 1,2 mm. Sie wird im
roten Winkelstück unter Wasserkühlung horizontal vollständig in die Randleisten der benachbarten Zähne versenkt und hinterlässt so einen 1,2 mm tiefen, von oral
nach vestibulär verlaufenden, ausgerundeten Kanal.
Nach Präparation des Kanals werden, wie oben beschrieben, die Auflagemulden in die benachbarten Zähne präpariert.
Abformung
Für die Abformung der Kiefer zur Herstellung von Modellgussprothesen ist Alginat, appliziert im Konfektionslöffel,
unverändert das Standardmaterial. Allerdings werden zunehmend einfache und preisgünstigere monophasige Silikone angeboten, die ebenfalls im Konfektionslöffel appliziert eine Alternative zum Alginat darstellen. Löffel der
ersten Wahl sind Rim-Lock-Löffel.
PRAXISTIPP
Im Unterkiefer ist die funktionelle Ausformung des
Sublingualbereichs wichtig, da hier der Sublingualbügel sonst die Zungenbewegungen beinträchtigen
könnte. Daher wird der Patient während der Abformung gebeten, die Zunge herauszustrecken und die
Zungenspitze über die Oberlippe zu bewegen.
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Kieferrelationsbestimmung
Kontrolle der Passung
Die Verfahren und Behelfe zur definitiven Kieferrelationsbestimmung ergeben sich aus der Zuordnungsfähigkeit
der Kiefermodelle durch noch vorhandene Okklusion.
Am einfachsten ist die Situation, wenn die Kieferrelation
im Mund durch Okklusion eindeutig definiert ist und die
okkludierenden Zähne so verteilt sind, dass Modelle der
Kiefer ebenfalls eindeutig und ohne weitere Hilfsmittel
zugeordnet werden können. In diesem Fall ist eine separate Kieferrelationsbestimmung nicht nur nicht erforderlich, sie ist sogar eher geeignet, Fehler zu provozieren.
Mit zunehmendem Zahnverlust und/oder ungünstiger
Verteilung der noch vorhandenen Zähne entsteht eine
Situation, bei der die Kieferrelation zwar im Mund noch
durch Okklusion eindeutig definiert ist, Modelle der Kiefer
kann aber wegen fehlender okklusaler Abstützung nicht
mehr eindeutig zugeordnet werden können. Dies ist z. B.
bei ausschließlichen Frontzahnkontakten der Fall. In diesen Situationen müssen die Modelle mit Registrierschablonen (siehe S.176) zugeordnet werden.
Aus Gründen der Passung müssen diese Registrierschablonen auf den originalen Meistermodellen angefertigt
werden. Daher müssen zunächst die Meistermodelle hergestellt werden und auf diesen für einen oder für beide
Kiefer Registrierschablonen hergestellt werden. Zur Registrierung der Kieferrelation muss dann eine zusätzliche
Behandlungssitzung vereinbart werden. Erst nach der Registrierung der Kieferrelation können die Modelle eindeutig zugeordnet werden.
• Klammerarme und Auflagen müssen den Zähnen spaltfrei anliegen. Abstehende Klammerarme sind Ausdruck
eines grundsätzlichen Konstruktionsfehlers. Das Anbiegen von vermessenen Modellgussklammern widerspricht deren Konstruktionsprinzip und ist sinnlos. Gerüste mit abstehenden Klammern sind neu zu fertigen.
• Große Verbinder im Oberkiefer müssen der Gaumenschleimhaut spaltfrei anliegen. Es darf jedoch keine
Anämie der Schleimhaut auftreten.
• Der Sublingualbügel muss ca. 0,5 mm vom Alveolarfortsatz abstehen und darf das Bewegungsspiel der Zunge
nicht stören. Zur Kontrolle wird der Patient gebeten, die
Zunge herauszustrecken und mit der Zungenspitze über
die Oberlippe zu fahren.
MERKE
Bei Lückengebissen ohne Okklusion werden dieselben
Verfahren angewandt wie in der Totalprothetik.
Kontrolle der Okklusion
Die Kontrolle der Okklusion ist erst sinnvoll, wenn die
Modellgussgerüste ordnungsgemäß in situ sind. Die Okklusionskontrolle mit und ohne eingesetzte Gerüste muss
identische Kontakte auf den natürlichen Zähnen ergeben.
• Auflagen können Okklusion haben, dürfen die Okklusion jedoch nicht verändern.
• Sind Auflagen zu hoch, können sie nur bis zu einer
Stärke von ca. 1,2 mm korrigiert werden. Danach muss
entschieden werden, ob Beschleifen des Antagonisten
möglich ist oder die Auflagenpräparation vertieft werden muss, um ausreichend Platz für mechanisch stabile
Auflagen zu schaffen. Ist Letzteres der Fall, muss neu
abgeformt werden und ein neues Gerüst gegossen werden.
Kieferrelationsbestimmung
Gerüsteinprobe
Die im Artikulator angelieferten Modellgussgerüste werden kontrolliert, ob sie der Planung entsprechen. Im Artikulator wird ferner überprüft, ob die Gerüste so gestaltet
sind, dass sie die Okklusion der natürlichen Zähne nicht
beeinträchtigen. Sind die Modellgussgerüste einwandfrei,
erfolgt die Anprobe beim Patienten.
Die Gerüste müssen durch geringen Druck auf die Sättel
aufschiebbar und durch geringen Zug wieder entfernbar
sein. Ein initiales, leichtes Spannungsgefühl des Patienten
ist möglich, da es nicht regelhaft möglich ist, völlig passive
Gerüste zu gießen. Außerdem können zwischen Abformung und Einprobe geringe Zahnwanderungen eingetreten sein.
MERKE
Das Spannungsgefühl bei der Gerüsteinprobe muss
nach einigen Minuten vollständig verschwunden sein,
sodass der Patient den Sitz der Gerüste als angenehm
und spannungsfrei empfindet.
Eine erneute Kieferrelationsbestimmung mit den Modellgussgerüsten ist nur sinnvoll, wenn diese bereits der
Schleimhaut flächig aufliegende Prothesenbasen haben.
Ist dies nicht der Fall, besteht die Gefahr der Rotation
oder elastischen Verformung des Modellgussgerüstes bei
der Kieferrelationsbestimmung. Zu hohe Wachsaufstellungen sind die Folge.
Farbbestimmung
Den Abschluss der Behandlungssitzung bildet die Farbbestimmung. Bei teilbezahnten Gebissen stehen noch natürliche Zähne zur Verfügung, deren Farbe mit Zahnfarbmustern verglichen wird (siehe S. 57).
Wachseinprobe
Im nächsten klinischen Arbeitsschritt werden die Prothesen mit in Wachs aufgestellten künstlichen Zähnen und in
Wachs ausmodellierten Prothesenbasen geliefert.
Vor Einsetzen der Prothese in den Mund des Patienten ist
zunächst die Position der Zähne auf den Alveolarfortsät-
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Praxis der Modellgussprothese
6 Teilprothetik
zen im Seitenzahnbereich zu prüfen. Sie müssen aus statischen Erwägungen auf der Kieferkammitte stehen, um
Kippbewegungen der Prothese zu vermeiden.
• Im Frontzahngebiet werden die Zähne nach ästhetischen Gesichtpunkten aufgestellt. Sie sollten im harmonischen Bogen mit noch vorhandenen Frontzähnen stehen. Sind keine natürlichen Frontzähne mehr vorhanden, gelten für Teilprothesen dieselben Regeln wie für
die Zahnaufstellung auf Totalprothesen.
• Da die Zähne wesentlich an der Unterstützung der Lippen beteiligt sind, müssen sie unter optisch-ästhetischen Gesichtspunkten in der Regel vor den Kieferkamm gestellt werden.
Nach Einsetzen der Prothesen in den Mund sollten diese
problemlos passen. Lässt sich eine Prothese nicht einsetzen, kann nur überschüssiges Wachs stören und muss
entfernt werden.
Korrekturmöglichkeiten
• Sind die künstlichen Zähne außer Okklusion, sollte mit
den Wachsprothesen ein neues Registrat der Kieferrelation genommen werden. Hierzu wird auf die Kauflächen
eine ZnO-Eugenol-Paste aufgetragen und der Patient
gebeten, langsam und ohne zu Pressen auf den eigenen
Zähnen Kontakt zu suchen. Die Prothesen gehen zurück
ins Labor, werden neu einartikuliert, und es erfolgt eine
neue Wachsaufstellung.
• Sind die künstlichen Zähne zu hoch, werden sie bei nur
geringer Korrekturnotwendigkeit eingeschliffen.
• Sind die künstlichen Zähne massiv zu hoch, sollten sie
komplett von der Prothese entfernt werden. Die Wachssättel werden zu Wachswällen umgeformt und ein
neues Registrat der Kieferrelationsbestimmung genommen. Die Modelle sind neu einzuartikulieren und die
Wachsaufstellung zu wiederholen.
Eingliederung
• Vor der Eingliederung der Prothesen sind diese zunächst
auf korrekte Gestaltung der Kunststoffanteile zu kontrollieren:
– Freiendsättel müssen die Tubera maxillae umfassen
und im Unterkiefer bis zum Tuberculum alveolare
mandibulae reichen.
– Die Ränder der Kunststoffsättel sollen rund und keinesfalls scharfkantig sein.
– Die Sattelunterfläche muss glatt sein.
– Vestibulär sollen die Sättel nicht breiter als die Lücken
sein, um den Raum zwischen sattelangrenzendem
Zahn und Sattel nicht zu verschließen und der Selbstreinigung zu entziehen.
• Vor der Eingliederung sind ferner die statische und dynamische Okklusion im Artikulator zu kontrollieren.
Kontrolle der Passung
Nach Einsetzen der Prothesen wird die Ausdehnung der
Sättel kontrolliert. Der Patient wird gebeten, die Zunge,
die Wange und die Lippen extensiv zu bewegen. Da die
Ausdehnung der Sättel nicht wie in der Totalprothetik
durch einen Funktionsabdruck definiert und daher vom
Zahntechniker mehr oder weniger frei gestaltet wurde, ist
es nicht ungewöhnlich, wenn Prothesenränder mit der
Muskulatur kollidieren. Die Prothesenränder sind dann
soweit zu kürzen, bis die Bewegung der Muskulatur nicht
mehr beeinträchtigt wird.
Stößt die Muskulatur nicht mehr an die Prothesenränder
an, wird die Passung der Prothesenbasen im Bereich der
Sättel überprüft. Dies ist bei Freiendsätteln von entscheidender Bedeutung. Wenn bei Fingerdruck auf den distalsten Zahn eines Freiendsattels dieser deutlich einsinkt, ist
zu vermuten, dass ein Spalt zwischen Prothesenbasis und
Schleimhaut besteht. Zur Darstellung dieses Spaltes wird
dünn fließende Silikonabformmasse auf die Prothesenbasen aufgetragen und die Prothese eingesetzt. Der korrekte
Sitz der Prothese wird an den Auflagen kontrolliert und
die Prothese so lange in situ belassen, bis die Abformmasse abgebunden ist. Der Patient darf während dieser
Zeit nicht auf die Prothese aufbeißen! Ist die Silikonmasse
nicht hauchdünn ausgepresst, kann die Prothese nicht
eingegliedert werden, sondern muss unterfüttert werden.
Kontrolle der Okklusion
Die Kontrolle der statischen Okklusion erfolgt in identischer Methodik wie bei der Wachseinprobe (s.o.). In der
Regel sind nur geringe Korrekturen der statischen Okklusion durch Einschleifen der künstlichen Zähne erforderlich.
Bisher völlig unberücksichtigt blieb die Kontrolle der dynamischen Okklusion. Okklusionskonzept für die meisten
mit Modellgussprothesen zu behandelnden Situationen
ist die Fronteckzahnführung oder die Gruppenführung.
Lediglich bei Gebissen, bei denen ein Kiefer zahnlos ist,
ist die bilateral balancierte Okklusion zweckmäßig. Ersatzzähne der Prothese sind wenn möglich so einzuschleifen, dass die lateroprotrusive Führung natürlicher Zähne
unverändert besteht.
MERKE
Der Patient wird darauf hingewiesen, dass unter der
Funktion der Prothese Druckstellen auftreten können.
Modellgussprothesen können Tag und Nacht getragen werden. Nur bei Auftreten von Schleimhautkomplikationen sollen die Prothesen nachts nicht getragen werden.
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Drahtklammer-Kunststoffprothesen
Grundsätzlich sollte an Patienten nach Eingliederung von
umfangreichem Zahnersatz am Folgetag ein Kontrolltermin vergeben werden. Dies ist schon allein psychologisch
sinnvoll, da der Patient das Gefühl erhält, man kümmert
sich um ihn und wenn es Probleme gibt, ist Behandlungszeit für ihn reserviert.
Beim ersten Kontrolltermin nach Eingliederung von Modellgussprothesen wird vor allem nach Druckulzera gesucht und diese durch Beschleifen der Prothesenränder
oder der Prothesenbasis entlastet. Weitere Besonderheiten der Nachsorge abnehmbaren Zahnersatzes sind dem
entsprechenden Beitrag dieses Buches (siehe S. 252) zu
entnehmen.
Grenzen der Modellgussprothese
Die Indikationsgrenzen der Modellgussprothese ergeben
sich unmittelbar aus den Eigenschaften der Gussklammer:
• Im Frontzahngebiet stößt die Anwendung von Gussklammern wegen ihrer Sichtbarkeit sehr schnell auf
optisch-ästhetische Probleme. Hier sind die Überkronung mit metallkeramischen Kronen und einem Geschiebe oder mit Adhäsivtechnik an Zähnen befestigte
Geschiebe zu nennen.
• Die Gussklammer benötigt Unterschnitte an Pfeilerzähnen und Pfeilerzähne, deren klinische Kronen mechanisch belastbar sind. Sind diese Voraussetzungen nicht
gegeben, ist die Überkronung der Pfeilerzähne indiziert.
Auf den Kronen werden Klammern zur Verankerung
von Modellgussprothesen verwendet. Alternativ zum
System Krone/Klammer kann auch auf Doppelkronen,
Kronen mit Geschieben oder andere Präzisionselemente
ausgewichen werden. Dies ist besonders dann nahe liegend, wenn der zu überkronende Zahn gut sichtbar ist
und mit der Verwendung von Präzisionselementen zugleich ästhetische Verbesserungen erzielt werden.
• Modellgussprothesen sind bei stark reduzierten Lückengebissen mit diagonal-zentrischer Stützlinie oder
bei Kiefern mit nur noch einem Zahn nicht indiziert. In
beiden Fällen sollten Doppelkronen oder bei devitalen
Zähnen Druckknopfanker herangezogen werden.
• Prothesen, die nach Resektion von Tumoren erforderlich
werden, haben in der Regel ungünstige Voraussetzungen für Abstützung und Retention von Teilprothesen.
Weitere Hinweise zur Befestigung von Defektprothesen
sind dem entsprechenden Beitrag dieses Buches (siehe
S.196ff.) zu entnehmen.
Drahtklammer-Kunststoffprothesen
Drahtklammer-Kunststoffprothesen sind die einfachste
Form abnehmbarer Teilprothesen.
Indikationen
Drahtklammer-Kunststoffprothesen sind aufgrund der reduzierten mechanischen Eigenschaften von gebogenen
Drahtklammern jedoch nicht für dauerhafte Funktion geeignet, sondern dienen der Interimsversorgung bis zur
Eingliederung definitiven Zahnersatzes. Die Interimsversorgung erhält das Kauvermögen, die Ästhetik und sichert
die Kieferrelation.
Materialien
• Zur Herstellung von Interimsprothesen werden federharte Drähte aus V2A-Stahl (Durchmesser 0,8–1 mm)
verwendet.
• Zur Herstellung gebogener Klammern mit Stützfunktion
sind Halbfertigteile, z. B. sog. „Klammerkreuze“ verfügbar, deren Auflagen zugeschliffen und deren Klammerarme durch Biegen angepasst werden.
• Für die Abstützung und die Retention von Interimsprothesen in der geschlossen Zahnreihe eignen sich KugelKnopf-Anker (Rusch-Anker).
• Halbfertigteile sind ebenfalls sinnvoll zur Anfertigung
von Sublingualbügeln.
• Sättel im Unterkiefer sowie Sättel und großer Verbinder
im Oberkiefer werden aus PMMA angefertigt, wobei
Autopolymerisate unter der Voraussetzung zweckmäßig sind, dass keine immunologischen Reaktionen auf
deren Bestandteile vorliegen.
Konstruktion
Die Konstruktion von Drahtklammer-Kunststoffprothesen
folgt denselben Gesichtspunkten wie bei definitivem
Zahnersatz:
• Schaltsättel sind parodontal abzustützen.
• Bei Freiendsätteln ist die sattelnahe Abstützung eine
einfache und zweckmäßige Lösung.
• Die Gestaltung der Verbinder unterliegt den Gesichtspunkten der Parodontalprophylaxe: Mindestabstände
zum marginalen Parodont sind wie beim definitiven
Zahnersatz einzuhalten.
MERKE
Kragenplatten, die den Sulcus gingivae abdecken,
sind kontraindiziert.
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Nachsorge
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