Tierkörperbeseitigung Allgemein gilt, dass die tierseuchenrechtlichen Vorschriften zu beachten und zu befolgen sind, die durch die Bestimmungen zur Tierkörperbeseitigung ergänzt werden. Allgemeines zur Tierkörperbeseitigung (u. a. tierische Nebenprodukte) Verendete Tiere, Schlachtabfälle, verdorbene Lebensmittel tierischer Herkunft (Eier, Milch, Fleisch), sowie daraus zubereitete Lebensmittel müssen unschädlich beseitigt werden. Von diesen „Materialien“ können Krankheiten übertragen werden und Giftstoffe ausgehen, die Menschen, Tiere und die Umwelt gefährden. Zum Beispiel kann es durch die Verfütterung nicht entsprechend wärmebehandelter Speiseabfälle zur Verbreitung von Tierseuchen, z. B. Schweinepest, kommen. Tierkadaver, Schlachtabfälle und oben genannte Lebensmittel sind über den zuständigen Zweckverband mit der entsprechenden Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) zu entsorgen. Dabei gilt es die Meldepflicht einzuhalten, sobald tierische Nebenprodukte anfallen. Im Falle, dass tierische Nebenprodukte von der TBA abgeholt werden, sind diese bis zu ihrer Abholung nach Kategorien und von anderen Abfällen getrennt, sowie vor Witterungseinflüssen geschützt aufzubewahren. Tod von Heimtieren/ Begraben von toten Heimtieren Tote Heimtiere müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Beseitigung kann auf verschiedene Arten erfolgen: auf dem eigenen Grundstück - mindestens 50cm tief in der Erde, aber nicht im Wasserschutzgebiet und nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen auf zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfe) über Tierkrematorien Wenn diese Möglichkeiten nicht in Frage kommen, muss der Tierkörper über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) entsorgt werden. Tierkörperbeseitigung im Landkreis Heidenheim Die Tierkörperbeseitigung im Landkreis Heidenheim erfolgt über: Tierkörpersammelstelle Süßen Donzdorfer Str. 72 73079 Süßen (Landkreis Göppingen) Tel: 07162-7349 Fax: 07162-45049 Rechtsgrundlagen VO (EG) Nr. 1069/2009 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebV)