Tierkörperbeseitigung_überarbeitete

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Tierkörperbeseitigung
Allgemein gilt, dass die tierseuchenrechtlichen Vorschriften zu beachten und zu befolgen
sind, die durch die Bestimmungen zur Tierkörperbeseitigung ergänzt werden.
Allgemeines zur Tierkörperbeseitigung (u. a. tierische Nebenprodukte)
Verendete Tiere, Schlachtabfälle, verdorbene Lebensmittel tierischer Herkunft (Eier, Milch,
Fleisch), sowie daraus zubereitete Lebensmittel müssen unschädlich beseitigt werden.
Von diesen „Materialien“ können Krankheiten übertragen werden und Giftstoffe ausgehen,
die Menschen, Tiere und die Umwelt gefährden. Zum Beispiel kann es durch die
Verfütterung nicht entsprechend wärmebehandelter Speiseabfälle zur Verbreitung von
Tierseuchen, z. B. Schweinepest, kommen.
Tierkadaver, Schlachtabfälle und oben genannte Lebensmittel sind über den zuständigen
Zweckverband mit der entsprechenden Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) zu entsorgen.
Dabei gilt es die Meldepflicht einzuhalten, sobald tierische Nebenprodukte anfallen. Im Falle,
dass tierische Nebenprodukte von der TBA abgeholt werden, sind diese bis zu ihrer
Abholung nach Kategorien und von anderen Abfällen getrennt, sowie vor
Witterungseinflüssen geschützt aufzubewahren.
Tod von Heimtieren/ Begraben von toten Heimtieren
Tote Heimtiere müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Beseitigung kann auf
verschiedene Arten erfolgen:



auf dem eigenen Grundstück - mindestens 50cm tief in der Erde, aber
nicht im Wasserschutzgebiet und nicht in unmittelbarer Nähe zu
öffentlichen Wegen und Plätzen
auf zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfe)
über Tierkrematorien
Wenn diese Möglichkeiten nicht in Frage kommen, muss der Tierkörper über eine
Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) entsorgt werden.
Tierkörperbeseitigung im Landkreis Heidenheim
Die Tierkörperbeseitigung im Landkreis Heidenheim erfolgt über:
Tierkörpersammelstelle Süßen
Donzdorfer Str. 72
73079 Süßen (Landkreis Göppingen)
Tel: 07162-7349
Fax: 07162-45049
Rechtsgrundlagen

VO (EG) Nr. 1069/2009

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) Gesetz zur Durchführung
gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von
nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten

Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
(TierNebV)
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