Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 65 Empfehlungen für die bauliche Gestaltung (Gestaltungsfibel) Das Erscheinungsbild des Dorfes wird bestimmt durch das Zusammenwirken von Gebäuden und Vegetation, sowohl aus der Ferne wie auch von Innen, durch das Korrespondieren der Gebäude untereinander und durch das Zusammenwirken der Bauteile eines Gebäudes. Ein wichtiges Ziel der Dorferneuerung ist, das Erscheinungsbild des Dorfes, das im Gegensatz zu städtischen Erscheinungsformen steht, zu erhalten und zu entwickeln, um die Qualitäten des Dorfes als besonderen Lebensraum zu bewahren und zu stärken. Auf der Ebene des Einzelgebäudes bedeutet dies, dass die ortsbildprägenden Gestaltungsmerkmale der Gebäude bei Modernisierungen und Umbauten von dörflicher Bausubstanz zu erhalten bzw. wiederherzustellen sind und dass bei Neubauten eine Anlehnung an diese Gestaltungsprinzipien anzustreben ist, um Neubauten ortsbildverträglich einzufügen. Hierzu sind Empfehlungen zur Gestaltung von Bauteilen sinnvoll, um das bestehende Ortsbild zu erhalten und um vorhandene Störungen bei Umbauten und Ergänzungen zurückzubauen. Diese Gestaltungsregeln sind eine wesentliche Hilfe bei Erörterungen im Vorfeld von Bauvorhaben, erleichtern die Kommunikation zwischen den Beteiligten und sind ein Beurteilungskriterium bei der Entscheidung über die Förderung von Maßnahmen. Zusammen mit der möglichen Förderung der Maßnahmen ist so eine erfolgreiche Dorferneuerung möglich. Von den Empfehlungen dieses Gestaltungsrahmens sind Ausnahmen zulässig, wenn diese aus baugeschichtlichen oder besonderen gestalterischen Gründen erforderlich werden. Ländliches Ortsbild, geprägt durch das Zusammenwirken von großvolumige Gebäude und Vegetation argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 1. Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 66 Allgemeine Gestaltungshinweise Alte Gebäude harmonisieren miteinander, da in früherer Zeit aufgrund der beschränkt verfügbaren Rohstoffe nur wenige und bodenständige Baumaterialien zur Verfügung standen und da die früheren konstruktiven Möglichkeiten einheitliche Gestaltungsprinzipien ergaben. Im Gegenzug dazu wirkt die Materialvielfalt mancher Neubauten oftmals überladen, künstlich und nicht regionaltypisch. Dieser Eindruck wird insbesondere durch pflegeleichte (z.B. glasierte Dachsteine oder keramische Wandverkleidungen) und ortsfremde Materialien (z.B. Schiefer) unterstrichen, die nicht altern und als steril und fremd empfunden werden. Eine zeitgemäße Architektur und ein modernes Wohnen ist auch bei Respektierung überlieferter Regeln zur Ausformung von Bauteilen möglich, da hierfür modernistisch gestaltete Bauteile (Trapezgaube, großformatige, liegende Verglasungen) keine Voraussetzung sind. Hierbei soll nichts „auf Alt“ getrimmt und imitiert werden; das „Gute Neue“ soll sich selbstbewusst in das Gewachsene einbringen. 2. Baukörper Die Form der dörflichen Baukörper entspricht ihrer ursprünglichen Funktion als landwirtschaftliche Wohn- und Nutzgebäude, die ebenerdig zugänglich sein mussten. Charakteristisch sind die Gebäudegruppen aus Haupthaus, Ställen, Scheunen und Nebengebäuden. Daraus ergeben sich folgende Anforderungen an die Kubatur der Baukörper: Es ist der weitestgehende Erhalt auch der Wirtschafts- und Nebengebäude anzustreben. Die Baukörper sind als lang gestreckte Rechtecke vorzusehen. Haupt- und Nebengebäude sind als eine Gebäudegruppe anzuordnen. Die Gebäude sind ebenerdig bzw. mit einem flachen Sockel (Erdgeschossfußboden max. 2 Stufen über angrenzendem Erdreich) vorzusehen; Sockelgeschosse mit Aufschüttungen für Terrassen und Eingänge sind nicht vorzusehen. Ausformung hofartiger Gebäudegruppen alt und neu, rechtwinklige Gebäude, ebenerdig, mit Gebäudeversatz argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 67 2. Dächer Die Dachlandschaft ist ein wesentliches Element des Ortsbildes sowohl in der Fern- als auch in der Nahwirkung. Für die Gemeinde und die Landschaft typisch sind Steildächer mit symmetrischer Dachneigung und mit einer Dachdeckung aus roten Ziegelpfannen. Die großen ruhigen Dachflächen bestimmen entscheidend das Erscheinungsbild des Dorfes. Die Dachlandschaft bestimmt mit ihrem flächenhaften Übergewicht das Erscheinungsbild Für Dächer gelten daher folgende Regeln: 3.1 Dacheindeckung Dächer sind mit roten bis rotbraunen, unglasierten Dachsteinen einzudecken, vorzugsweise mit Hohlpfannen, Hohlpfalzsteinen, Krempern, Flachdachpfannen oder ähnlichen Formen. Je Dach sollte ist nur ein Material zu verwenden. Bei landwirtschaftlichen Nutzgebäuden sind rote, asbestfreie Faserzement-Wellplatten in einer Höhe von maximal 60 cm (z.B. Berliner Welle) möglich. Faserzement-Wellplatten sind mit Dorferneuerungsmitteln nur bei flach geneigten Dächern oder bei statischen Zwängen förderfähig. Für Nebengebäude ist auch ein Gründach zulässig. argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 68 Orts- und Landschaftsbildstörung: Dachform und -farbe 3.2 Dachneigung Die Dächer der Hauptgebäude sind mit einer beidseitig symmetrischen Neigung von mindestens 40 O und höchstens 50 O vorrangig als Satteldächer auszuführen. Vorhandene Krüppelwalme an den Giebeln sind zu erhalten. Für Nebengebäude sind auch Pultdächer mit einer Dachneigung von mindestens 15 O möglich. 3.3 Dachüberstand An der Traufe ist ein Dachüberstand von mindestens 0,15 m und höchstens 0,45 m einzuhalten. Am Ortgang ist ein Überstand von mindestens 0,10 m höchstens 0,30 m vorzusehen. argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 3.4 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 69 Dachaufbauten Als Dachaufbauten sind vorzugsweise Schlepp- oder Fledermausgauben zu verwenden, Trapezgauben sollen nicht eingebaut werden. An jeder Gebäudeseite soll nur ein Gaubentyp verwendet werden. Die Gauben sind auf gleicher Einbaulinie und mit gleicher Höhe vorzusehen. Dachaufbauten sind nur in der untersten Dachgeschossebene (unterhalb der Kehlbalken) zulässig. Schleppgaube Fledermausgaube Unzulässig: Unterschiedliche Gaubentypen, Gauben in zwei Ebenen Gutes Beispiel für eine Gaube, geringe Störung der Dachfläche argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Störungen: Unterschiedliche Größen und Einbauhöhen Ergebnisbericht Seite 70 Ortsbildfremde Gaubenform und -fremdes Material Die Summe der Breiten aller Dachaufbauten einer Dachseite darf nicht mehr als 1/2 der Dachseitenlänge betragen. Dachgauben sollen von der Traufe durch mindestens zwei Ziegelreihen getrennt sein. Vom First ist ein Abstand von mindestens 1,0 m einzuhalten. Die Traufe einer Gaube soll nicht höher als 1,20 m, bei notwendigen Rettungsfenstern 1,50 m über der Dachfläche liegen. Der Abstand der Dachaufbauten untereinander soll mindestens ein Sparrenfeld oder 0,70 m betragen, der Abstand zum seitlichen Dachabschluss mindestens 1,25 m. Bei Walmund Krüppelwalmdächern sollen die Gauben die Falllinie vom Firstpunkt des Walms nicht überschreiten. argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 71 Dachaufbauten sollen im gleichen Material und Farbton wie das Hauptdach eingedeckt werden. Für Seiten- und Ansichtsflächen sollen Holz, Putz, Ziegelbehang oder Faserzementplatten im Farbton der Dacheindeckung verwendet werden. Dacheinschnitte sollen nicht eingebaut werden. 3.5 Dachfenster Dachfenster sollen eine Größe von jeweils 0,80 m x 1,40 m nicht überschreiten. Je angefangene 4 m Dachlänge ist je Dachebene ein Dachfenster möglich. Sie sind je Dachebene nur in einer Größe und auf der gleichen Einbauhöhe vorzusehen. Die Kombination von Dachfenstern und Gauben auf einer Dachebene ist nur bei zwingend notwendigen Dachfenstern möglich. Störung: unterschiedliche Formate, unterschiedliche Einbauhöhen 3.6 Solardächer Solaranlagen zur Wassererwärmung und zur Stromerzeugung sind eine ökologisch erwünschte technische Neuerung. Solche Anlagen sollen als zusammenhängende, rechtwinklige Fläche ausgeführt werden. Für die Abstände zu Traufe und Ortgang gelten die Angaben zu den Gauben entsprechend, zum First ist mindestens ein Abstand von zwei Reihen Dachsteinen einzuhalten. Eine Förderung von Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen im Rahmen der Dorferneuerung ist nicht möglich. Gegebenenfalls ist bei dem Einbau derartiger Anlagen die Förderung einer Dachsanierung ausgeschlossen. argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 4. Fassaden 4.1 Fassadengliederung Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 72 Wertvolle Gliederungselemente an einer Backsteinfassade wie Stürze, Gurtbänder, Friese, Gesimse, Ortgänge u.ä. sind bei Umbauten zu erhalten. 4.2 Fassadenmaterial Das Material der Fassaden wurde in der Vergangenheit von den regional vorhandenen Rohstoffen bestimmt; rote Ziegel, Holz und Putz waren die vorherrschenden Baustoffe. Die Beschränkung auf diese wenigen Materialien ergab die Harmonie des Ortsbilds und sicherte die Einfügung von Neubauten. Positiv: Verwendung ortstypischer Materialien auch bei Neubauten argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 Ortsbildstörende Materialien Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 73 Mauerwerksimitationen Es sollen daher auch zukünftig vorrangig rote Steine, Fachwerk, glatt abgeriebener, unstrukturierter Putz mit weißem, sand- oder ziegelfarbigem Anstrich für Außenwände verwendet werden. Holz ist auf untergeordnete Bauteile wie Giebelverkleidungen zu beschränken. Auszuschließen als Außenwandbaustoffe sind Fachwerks- und Mauerwerksimitationen, glänzende und polierte Baustoffe, Fliesen, glänzende Farbanstriche, Metall- und Kunststoffverkleidungen, Waschbeton und Glasbausteine. störende Metallverkleidung dorfuntypische Bitumenverkleidung argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 74 4.3 Fassadenöffnungen Durch konstruktive Beschränkungen waren früher nur Einzelfenster mit stehenden Formaten, Bogenstürzen und kleinteiligen Fenstergliederungen möglich. Diese Fensterformen prägen wesentlich das Erscheinungsbild dörflicher Gebäude. Zur Wahrung dieser typischen Formen der Fassadenöffnungen sind daher folgende Regeln zu beachten: Fensteröffnungen sind als stehende Rechtecke auszubilden, d.h. die Höhe muss die Breite um mindestens 20% übersteigen. Baugeschichtlich bedingte andersformatige Öffnungen sind durch Pfeiler oder Pfosten symmetrisch und so zu gliedern, dass hochrechtwinklige Scheibenformate entstehen. Für Schaufenster und Fenster in Fachwerkhäusern und in Dachaufbauten sind auch quadratische Formate möglich. Öffnungen sind durch Pfeiler von mindestens 0,25 m Breite voneinander zu trennen. Öffnungen sollen zu Gebäudeaußenkanten einen Abstand von mindestens 0,60 m einhalten. Als Stichbögen ausgeführte Stürze an Öffnungen sind zu erhalten. Von Außen sichtbare Rollladenkästen sollen nicht eingebaut werden. Fenster und Türen sind aus nichttropischen Hölzern zu fertigen. Positiv: Stehende Formate, gegliedert ….. .. und deren Anordnung als Einzelfenster Negativ: Ersatz stehender Formate durch ungegliederte liegende Formate argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Störung: Fortfall des Stichbogens rechts … 4.4 Ergebnisbericht Seite 75 … von außen sichtbare Rolladenkästen Fensterunterteilungen Fenster früherer Bauepochen waren in der Regel durch Kämpfer, Stulp und Sprossen gegliedert. Hierdurch entstand der Eindruck einer lebhaften, kleinteilig gegliederten Fläche. Ungegliederte Fenster erscheinen dagegen großflächig und abweisend. Für Fenstergliederung gilt: Fenster in vor 1950 errichteten Gebäuden sind entsprechend dem historischen Befund bzw. in der für die Entstehungsepoche typischen Art z.B. durch Kämpfer, Stulp und Sprossen zu gliedern. Sprossenteilungen sind entweder glasteilend oder sowohl im Scheibenzwischenraum wie auch auf der äußeren Scheibe (Wiener Sprosse) auszuführen. Vorhandene Stichbögen an Fensterrahmen sind zu erhalten bzw. wieder vorzusehen. Gewölbte, farbige, reflektierende oder strukturierte Scheiben (Ornamentglas) sollen nicht verwendet werden. angestrebte Fensterteilungen argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 76 Positiv: kleinteilige Gliederung, echte Sprossen Positiv; Gliederung entsprechend historischem Vorbild Negativ: Eingelegte Sprossen als Fälschung erkennbar kleinteilig, echte Sprossen Fortfall kleinteiliger Gliederungen argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 77 „Groot Dör“ Das großflügelige Einfahrtstor ist ein charakteristisches Kennzeichen des niederdeutschen Hallenhauses sowohl in der Fachwerk wie auch der Bachsteinbauweise, das zur Wahrung der Identität des Gebäudes in seiner Größe und Anordnung zu erhalten ist. Es gelten folgende Regeln: Das große Tor muss in seinen Abmessungen erhalten werden. Bestehende Rücksprünge des Tores gegenüber der Fassade sind zu erhalten. Bei Unterteilungen des Tores sind die senkrechten Sprossen oder Pfosten symmetrisch anzuordnen. Geschlossene Brüstungen sind auf das untere Viertel des Tores zu beschränken. Negativ: gewölbte Scheiben, bündiger Einbau, geschlossene Brüstungsfelder, Ornamentglas, weiße Farbe Positiv: Symmetrische Gliederung, ursprüngliche Einbautiefe, ebene Scheiben, sichtbares Holz argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 5. Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 78 Einfriedungen Einfriedungen bestimmen wesentlich das Erscheinungsbild des Dorfes. Sie sind regional sehr unterschiedlich ausgeprägt und sollten in den überkommenen Formen weiterhin verwendet werden. Einfriedungen an den Straßenseiten sollen eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten Vorzugsweise sollen hölzerne, senkrecht gelattete Staketenzäune auch in Verbindung mit Mauerwerkssockeln und -pfosten, Mauern und lebende Hecken, auch in Verbindung mit Feldsteinmauern, verwendet werden. Metallzäune (auch Maschendraht) sollen nur als Bestandteil von lebenden Hecken oder Bewuchs verwendet werden. Bevorzugte Einfriedungen: senkrecht gelatteter Staketenzaun, Naturstein mit Bepflanzung unerwünscht: Jägerzaun, Metallzaun, und lebende Hecken Maschendraht, Betonelemente argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 79 6. Freiflächen, Vegetation Die Gestaltung der Freiflächen auf den privaten Grundstücken, sowohl hinsichtlich des Oberflächenmaterials wie auch der Vegetation, prägen im Zusammenwirken mit den Gebäuden das Ortsbild. Es sollten folgende Regeln beachtet werden: Eine übermäßige Oberflächenversiegelung ist zu vermeiden. Es sollten überwiegend wasserdurchlässige Befestigungen (Rasengittersteine, wassergebundene Decke) oder Pflasterungen mit einem hohen Fugenanteil verwendet werden. Befestigte Flächen sollen auf höchsten 1/3 der Länge des jeweilig angrenzenden Fassadenabschnittes direkt an das Gebäude stoßen. Es sollen einheimische Gehölze verwendet werden; Nadelbäume sind zu vermeiden. Je 500 qm Grundstücksfläche sollte mindestens ein Laub- oder Obstbaum gepflanzt sein. Positiv: Hofbäume, geringe Versiegelung, Rasen, Hausgärten mit Stauden argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 80 Positiv: geringe Versiegelung, Artenvielfalt, Laubbäume Negativ: Monokultur, Nadelgehölze Negativ: Übermäßige Versiegelung argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 81 Tanks und Silos waren früher nicht im Dorf vorhanden; sie sind neuzeitliches Zubehör der heutigen Landwirtschaft und müssen hingenommen werden. Durch gedämpfte Anstriche und eine Eingrünung mit Gehölzen kann jedoch die Einbindung in das Ortsbild verbessert werden. Ebenso ist es vielfach möglich, Sillagen mit einem gewissen Abstand von Verkehrswegen anzuordnen und diese ebenfalls einzugrünen. Die Einbindung der neuzeitlichen landwirtschaftlichen Betriebsanlagen in das Orts- und Landschaftsbild kann durch Begrünungen verbessert werden. argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 82 GEHÖLZLISTE Bei Pflanzungen von Gehölzen sollen die folgenden Arten verwendet werden, da sie standortgerecht und ortsbildtypisch sind: BÄUME Bergahorn Eberesche Esche Feldahorn Hainbuche Kastanie Lärche Rotbuche Salweide Sandbirke Schwarzerle Sommerlinde Spitzahorn Stieleiche Traubeneiche Vogelkirsche Wildapfel Wildbirne Winterlinde Acer platanoides Sorbus aucuparia Fraxinus excelsior Acer campestre Carpinus betulus Aesculus hippocastanum Larix decidua Fagus sylvalica Salix caprea Betula pendula Alnus glutinosa Tilia cordata Acer platanoides Quercus robur Quercus petrea Prunus avium Malus sylvestris Pyrus communis Tilia platyphyllos OBSTBÄUME (KOTTRUP 1990) Baumanns Renette Biesterfelder Renette Bohnapfel Boskoop Danziger Kantapfel Dülmener Rosenapfel Goldparmäne Grahams Jubiläumsapfel Gravensteiner Jakob Lebel Kaiser Wilhelm Landsberger Renette Ontario Prinzenapfel Schöner von Nordhausen Winterglockenapfel Winterrambur Gellerts Butterbirne Gute Luise Köstliche von Charneux Neue Poiteau Büttners Rote Knorpelkirsche Dönnissens Gelbe Knorpelkirsche argeplan Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 83 Große Prinzessin Große Schwarze Knorpelkirsche Hedelfinger Riesenkirsche Kassins Frühe Graf Althanns Reneklode Große Grüne Reneklode Ontario-Pflaume Oullins Reneklode STRÄUCHER Behaarter Ginster Berberitze Besenginster Besenheide Brombeere Efeu Eingriffeliger Weißdorn Faulbaum Grauweide Haselnuß Himbeere Hundsrose lmmergrün Korbweide Kornelkirsche Kreuzdorn Liguster Ohrweide Pfaffenhütchen Purpurweide Roter Hartriegel Schlehe Schneeball Schwarzer Holunder Stachelbeere Stechpalme Waldgeißblatt Zweigriffliger Weißdorn Genista pillosa Berberis vulgaris Cytisus scoparius Calluna vulgaris Rubus fruticosus Hedera helix Crataegus monogyna Frangula alnus Salix cinerea Coryllus avellana Rubus idaeus Rosa canina Vinca minor Salix viminalis Cornus mas Rhamnus catharticus Ligustrum vulgare Salix aurita Euonymus europaeus Salix purpurea Cornus sanguinea Prunus spinosa Viburnum opulus Sambucus nigra Ribes uva-crispa Ilex aquifolium Lonicera periclymemum Crataegus laevigata GESCHNITTE HECKEN Hainbuche Liguster Rotbuche Weißdorn Carpinus betulus Ligustrum vulgare Fagus sylvatica Crataegus spec. argeplan