Empfehlungen für die bauliche Gestaltung (Gestaltungsfibel)

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Dorferneuerung Holzhausen 2010
Gemeinde Stolzenau
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Empfehlungen für die bauliche Gestaltung (Gestaltungsfibel)
Das Erscheinungsbild des Dorfes wird bestimmt durch das Zusammenwirken von Gebäuden
und Vegetation, sowohl aus der Ferne wie auch von Innen, durch das Korrespondieren der
Gebäude untereinander und durch das Zusammenwirken der Bauteile eines Gebäudes.
Ein wichtiges Ziel der Dorferneuerung ist, das Erscheinungsbild des Dorfes, das im Gegensatz zu städtischen Erscheinungsformen steht, zu erhalten und zu entwickeln, um die Qualitäten des Dorfes als besonderen Lebensraum zu bewahren und zu stärken.
Auf der Ebene des Einzelgebäudes bedeutet dies, dass die ortsbildprägenden Gestaltungsmerkmale der Gebäude bei Modernisierungen und Umbauten von dörflicher Bausubstanz zu erhalten bzw. wiederherzustellen sind und dass bei Neubauten eine Anlehnung an
diese Gestaltungsprinzipien anzustreben ist, um Neubauten ortsbildverträglich einzufügen.
Hierzu sind Empfehlungen zur Gestaltung von Bauteilen sinnvoll, um das bestehende Ortsbild zu erhalten und um vorhandene Störungen bei Umbauten und Ergänzungen zurückzubauen. Diese Gestaltungsregeln sind eine wesentliche Hilfe bei Erörterungen im Vorfeld von
Bauvorhaben, erleichtern die Kommunikation zwischen den Beteiligten und sind ein Beurteilungskriterium bei der Entscheidung über die Förderung von Maßnahmen.
Zusammen mit der möglichen Förderung der Maßnahmen ist so eine erfolgreiche Dorferneuerung möglich.
Von den Empfehlungen dieses Gestaltungsrahmens sind Ausnahmen zulässig, wenn diese
aus baugeschichtlichen oder besonderen gestalterischen Gründen erforderlich werden.
Ländliches Ortsbild, geprägt durch das Zusammenwirken von großvolumige Gebäude und Vegetation
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1.
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Allgemeine Gestaltungshinweise
Alte Gebäude harmonisieren miteinander, da in früherer Zeit aufgrund der beschränkt verfügbaren Rohstoffe nur wenige und bodenständige Baumaterialien zur Verfügung standen
und da die früheren konstruktiven Möglichkeiten einheitliche Gestaltungsprinzipien ergaben.
Im Gegenzug dazu wirkt die Materialvielfalt mancher Neubauten oftmals überladen, künstlich
und nicht regionaltypisch. Dieser Eindruck wird insbesondere durch pflegeleichte (z.B. glasierte Dachsteine oder keramische Wandverkleidungen) und ortsfremde Materialien (z.B.
Schiefer) unterstrichen, die nicht altern und als steril und fremd empfunden werden.
Eine zeitgemäße Architektur und ein modernes Wohnen ist auch bei Respektierung überlieferter Regeln zur Ausformung von Bauteilen möglich, da hierfür modernistisch gestaltete
Bauteile (Trapezgaube, großformatige, liegende Verglasungen) keine Voraussetzung sind.
Hierbei soll nichts „auf Alt“ getrimmt und imitiert werden; das „Gute Neue“ soll sich selbstbewusst in das Gewachsene einbringen.
2.
Baukörper
Die Form der dörflichen Baukörper entspricht ihrer ursprünglichen Funktion als landwirtschaftliche Wohn- und Nutzgebäude, die ebenerdig zugänglich sein mussten. Charakteristisch sind die Gebäudegruppen aus Haupthaus, Ställen, Scheunen und Nebengebäuden.
Daraus ergeben sich folgende Anforderungen an die Kubatur der Baukörper:




Es ist der weitestgehende Erhalt auch der Wirtschafts- und Nebengebäude anzustreben.
Die Baukörper sind als lang gestreckte Rechtecke vorzusehen.
Haupt- und Nebengebäude sind als eine Gebäudegruppe anzuordnen.
Die Gebäude sind ebenerdig bzw. mit einem flachen Sockel (Erdgeschossfußboden max.
2 Stufen über angrenzendem Erdreich) vorzusehen; Sockelgeschosse mit Aufschüttungen für Terrassen und Eingänge sind nicht vorzusehen.
Ausformung hofartiger Gebäudegruppen alt und neu, rechtwinklige Gebäude, ebenerdig, mit Gebäudeversatz
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2. Dächer
Die Dachlandschaft ist ein wesentliches Element des Ortsbildes sowohl in der Fern- als auch
in der Nahwirkung. Für die Gemeinde und die Landschaft typisch sind Steildächer mit symmetrischer Dachneigung und mit einer Dachdeckung aus roten Ziegelpfannen. Die großen
ruhigen Dachflächen bestimmen entscheidend das Erscheinungsbild des Dorfes.
Die Dachlandschaft bestimmt mit ihrem flächenhaften Übergewicht das Erscheinungsbild
Für Dächer gelten daher folgende Regeln:
3.1 Dacheindeckung
 Dächer sind mit roten bis rotbraunen, unglasierten Dachsteinen einzudecken, vorzugsweise mit Hohlpfannen, Hohlpfalzsteinen, Krempern, Flachdachpfannen oder ähnlichen
Formen. Je Dach sollte ist nur ein Material zu verwenden. Bei landwirtschaftlichen Nutzgebäuden sind rote, asbestfreie Faserzement-Wellplatten in einer Höhe von maximal 60
cm (z.B. Berliner Welle) möglich. Faserzement-Wellplatten sind mit Dorferneuerungsmitteln nur bei flach geneigten Dächern oder bei statischen Zwängen förderfähig. Für Nebengebäude ist auch ein Gründach zulässig.
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Orts- und Landschaftsbildstörung: Dachform und -farbe
3.2 Dachneigung

Die Dächer der Hauptgebäude sind mit einer beidseitig symmetrischen Neigung von
mindestens 40 O und höchstens 50 O vorrangig als Satteldächer auszuführen. Vorhandene Krüppelwalme an den Giebeln sind zu erhalten. Für Nebengebäude sind auch Pultdächer mit einer Dachneigung von mindestens 15 O möglich.
3.3 Dachüberstand

An der Traufe ist ein Dachüberstand von mindestens 0,15 m und höchstens 0,45 m einzuhalten. Am Ortgang ist ein Überstand von mindestens 0,10 m höchstens 0,30 m vorzusehen.
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3.4



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Dachaufbauten
Als Dachaufbauten sind vorzugsweise Schlepp- oder Fledermausgauben zu verwenden,
Trapezgauben sollen nicht eingebaut werden.
An jeder Gebäudeseite soll nur ein Gaubentyp verwendet werden. Die Gauben sind auf
gleicher Einbaulinie und mit gleicher Höhe vorzusehen.
Dachaufbauten sind nur in der untersten Dachgeschossebene (unterhalb der Kehlbalken)
zulässig.
Schleppgaube
Fledermausgaube
Unzulässig: Unterschiedliche Gaubentypen, Gauben in zwei Ebenen
Gutes Beispiel für eine Gaube, geringe Störung der Dachfläche
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Störungen:
Unterschiedliche Größen und Einbauhöhen



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Ortsbildfremde Gaubenform und -fremdes Material
Die Summe der Breiten aller Dachaufbauten einer Dachseite darf nicht mehr als 1/2 der
Dachseitenlänge betragen.
Dachgauben sollen von der Traufe durch mindestens zwei Ziegelreihen getrennt sein.
Vom First ist ein Abstand von mindestens 1,0 m einzuhalten. Die Traufe einer Gaube soll
nicht höher als 1,20 m, bei notwendigen Rettungsfenstern 1,50 m über der Dachfläche
liegen.
Der Abstand der Dachaufbauten untereinander soll mindestens ein Sparrenfeld oder 0,70
m betragen, der Abstand zum seitlichen Dachabschluss mindestens 1,25 m. Bei Walmund Krüppelwalmdächern sollen die Gauben die Falllinie vom Firstpunkt des Walms nicht
überschreiten.

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
Dachaufbauten sollen im gleichen Material und Farbton wie das Hauptdach eingedeckt
werden. Für Seiten- und Ansichtsflächen sollen Holz, Putz, Ziegelbehang oder Faserzementplatten im Farbton der Dacheindeckung verwendet werden.

Dacheinschnitte sollen nicht eingebaut werden.
3.5 Dachfenster




Dachfenster sollen eine Größe von jeweils 0,80 m x 1,40 m nicht überschreiten.
Je angefangene 4 m Dachlänge ist je Dachebene ein Dachfenster möglich.
Sie sind je Dachebene nur in einer Größe und auf der gleichen Einbauhöhe vorzusehen.
Die Kombination von Dachfenstern und Gauben auf einer Dachebene ist nur bei zwingend notwendigen Dachfenstern möglich.
Störung: unterschiedliche Formate, unterschiedliche Einbauhöhen
3.6 Solardächer
Solaranlagen zur Wassererwärmung und zur Stromerzeugung sind eine ökologisch erwünschte technische Neuerung. Solche Anlagen sollen als zusammenhängende, rechtwinklige Fläche ausgeführt werden. Für die Abstände zu Traufe und Ortgang gelten die Angaben
zu den Gauben entsprechend, zum First ist mindestens ein Abstand von zwei Reihen Dachsteinen einzuhalten.
Eine Förderung von Solaranlagen oder Photovoltaikanlagen im Rahmen der Dorferneuerung ist nicht
möglich. Gegebenenfalls ist bei dem Einbau derartiger Anlagen die Förderung einer Dachsanierung
ausgeschlossen.
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4.
Fassaden
4.1
Fassadengliederung
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Wertvolle Gliederungselemente an einer Backsteinfassade wie Stürze, Gurtbänder, Friese,
Gesimse, Ortgänge u.ä. sind bei Umbauten zu erhalten.
4.2
Fassadenmaterial
Das Material der Fassaden wurde in der Vergangenheit von den regional vorhandenen Rohstoffen bestimmt; rote Ziegel, Holz und Putz waren die vorherrschenden Baustoffe. Die Beschränkung auf diese wenigen Materialien ergab die Harmonie des Ortsbilds und sicherte die
Einfügung von Neubauten.
Positiv: Verwendung ortstypischer Materialien auch bei Neubauten
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Ortsbildstörende Materialien



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Mauerwerksimitationen
Es sollen daher auch zukünftig vorrangig rote Steine, Fachwerk, glatt abgeriebener, unstrukturierter Putz mit weißem, sand- oder ziegelfarbigem Anstrich für Außenwände verwendet werden. Holz ist auf untergeordnete Bauteile wie Giebelverkleidungen zu beschränken.
Auszuschließen als Außenwandbaustoffe sind Fachwerks- und Mauerwerksimitationen,
glänzende und polierte Baustoffe, Fliesen, glänzende Farbanstriche, Metall- und Kunststoffverkleidungen, Waschbeton und Glasbausteine.
störende Metallverkleidung
dorfuntypische Bitumenverkleidung
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4.3 Fassadenöffnungen
Durch konstruktive Beschränkungen waren früher nur Einzelfenster mit stehenden Formaten,
Bogenstürzen und kleinteiligen Fenstergliederungen möglich. Diese Fensterformen prägen
wesentlich das Erscheinungsbild dörflicher Gebäude. Zur Wahrung dieser typischen Formen
der Fassadenöffnungen sind daher folgende Regeln zu beachten:

Fensteröffnungen sind als stehende Rechtecke auszubilden, d.h. die Höhe muss die
Breite um mindestens 20% übersteigen. Baugeschichtlich bedingte andersformatige Öffnungen sind durch Pfeiler oder Pfosten symmetrisch und so zu gliedern, dass hochrechtwinklige Scheibenformate entstehen. Für Schaufenster und Fenster in Fachwerkhäusern und in Dachaufbauten sind auch quadratische Formate möglich.

Öffnungen sind durch Pfeiler von mindestens 0,25 m Breite voneinander zu trennen. Öffnungen sollen zu Gebäudeaußenkanten einen Abstand von mindestens 0,60 m einhalten.

Als Stichbögen ausgeführte Stürze an Öffnungen sind zu erhalten.

Von Außen sichtbare Rollladenkästen sollen nicht eingebaut werden.

Fenster und Türen sind aus nichttropischen Hölzern zu fertigen.
Positiv: Stehende Formate, gegliedert …..
.. und deren Anordnung als Einzelfenster
Negativ: Ersatz stehender Formate durch ungegliederte liegende Formate
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Störung: Fortfall des Stichbogens rechts …
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… von außen sichtbare Rolladenkästen
Fensterunterteilungen
Fenster früherer Bauepochen waren in der Regel durch Kämpfer, Stulp und Sprossen gegliedert. Hierdurch entstand der Eindruck einer lebhaften, kleinteilig gegliederten Fläche. Ungegliederte Fenster erscheinen dagegen großflächig und abweisend. Für Fenstergliederung
gilt:

Fenster in vor 1950 errichteten Gebäuden sind entsprechend dem historischen Befund
bzw. in der für die Entstehungsepoche typischen Art z.B. durch Kämpfer, Stulp und
Sprossen zu gliedern.

Sprossenteilungen sind entweder glasteilend oder sowohl im Scheibenzwischenraum wie
auch auf der äußeren Scheibe (Wiener Sprosse) auszuführen.

Vorhandene Stichbögen an Fensterrahmen sind zu erhalten bzw. wieder vorzusehen.

Gewölbte, farbige, reflektierende oder strukturierte Scheiben (Ornamentglas) sollen nicht
verwendet werden.
angestrebte Fensterteilungen
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Positiv: kleinteilige Gliederung, echte Sprossen
Positiv; Gliederung entsprechend historischem Vorbild
Negativ: Eingelegte Sprossen als Fälschung erkennbar
kleinteilig, echte Sprossen
Fortfall kleinteiliger Gliederungen
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„Groot Dör“
Das großflügelige Einfahrtstor ist ein charakteristisches Kennzeichen des niederdeutschen
Hallenhauses sowohl in der Fachwerk wie auch der Bachsteinbauweise, das zur Wahrung
der Identität des Gebäudes in seiner Größe und Anordnung zu erhalten ist. Es gelten folgende Regeln:

Das große Tor muss in seinen Abmessungen erhalten werden.

Bestehende Rücksprünge des Tores gegenüber der Fassade sind zu erhalten.

Bei Unterteilungen des Tores sind die senkrechten Sprossen oder Pfosten symmetrisch
anzuordnen. Geschlossene Brüstungen sind auf das untere Viertel des Tores zu beschränken.
Negativ: gewölbte Scheiben, bündiger Einbau, geschlossene Brüstungsfelder, Ornamentglas, weiße Farbe
Positiv: Symmetrische Gliederung, ursprüngliche Einbautiefe, ebene Scheiben, sichtbares Holz
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5.
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Einfriedungen
Einfriedungen bestimmen wesentlich das Erscheinungsbild des Dorfes. Sie sind regional
sehr unterschiedlich ausgeprägt und sollten in den überkommenen Formen weiterhin verwendet werden.



Einfriedungen an den Straßenseiten sollen eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten
Vorzugsweise sollen hölzerne, senkrecht gelattete Staketenzäune auch in Verbindung
mit Mauerwerkssockeln und -pfosten, Mauern und lebende Hecken, auch in Verbindung
mit Feldsteinmauern, verwendet werden.
Metallzäune (auch Maschendraht) sollen nur als Bestandteil von lebenden Hecken oder
Bewuchs verwendet werden.
Bevorzugte Einfriedungen: senkrecht gelatteter Staketenzaun,
Naturstein mit Bepflanzung
unerwünscht: Jägerzaun,
Metallzaun,
und lebende Hecken
Maschendraht,
Betonelemente
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6. Freiflächen, Vegetation
Die Gestaltung der Freiflächen auf den privaten Grundstücken, sowohl hinsichtlich des Oberflächenmaterials wie auch der Vegetation, prägen im Zusammenwirken mit den Gebäuden
das Ortsbild. Es sollten folgende Regeln beachtet werden:

Eine übermäßige Oberflächenversiegelung ist zu vermeiden. Es sollten überwiegend
wasserdurchlässige Befestigungen (Rasengittersteine, wassergebundene Decke) oder
Pflasterungen mit einem hohen Fugenanteil verwendet werden.
Befestigte Flächen sollen auf höchsten 1/3 der Länge des jeweilig angrenzenden Fassadenabschnittes direkt an das Gebäude stoßen.


Es sollen einheimische Gehölze verwendet werden; Nadelbäume sind zu vermeiden.
Je 500 qm Grundstücksfläche sollte mindestens ein Laub- oder Obstbaum gepflanzt sein.
Positiv: Hofbäume, geringe Versiegelung, Rasen, Hausgärten mit Stauden
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Positiv: geringe Versiegelung, Artenvielfalt, Laubbäume
Negativ: Monokultur,
Nadelgehölze
Negativ: Übermäßige Versiegelung
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Tanks und Silos waren früher nicht im Dorf vorhanden; sie sind neuzeitliches Zubehör der
heutigen Landwirtschaft und müssen hingenommen werden. Durch gedämpfte Anstriche und
eine Eingrünung mit Gehölzen kann jedoch die Einbindung in das Ortsbild verbessert werden. Ebenso ist es vielfach möglich, Sillagen mit einem gewissen Abstand von Verkehrswegen anzuordnen und diese ebenfalls einzugrünen.
Die Einbindung der neuzeitlichen landwirtschaftlichen Betriebsanlagen in das Orts- und Landschaftsbild kann
durch Begrünungen verbessert werden.
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GEHÖLZLISTE
Bei Pflanzungen von Gehölzen sollen die folgenden Arten verwendet werden, da sie standortgerecht und ortsbildtypisch sind:
BÄUME
Bergahorn
Eberesche
Esche
Feldahorn
Hainbuche
Kastanie
Lärche
Rotbuche
Salweide
Sandbirke
Schwarzerle
Sommerlinde
Spitzahorn
Stieleiche
Traubeneiche
Vogelkirsche
Wildapfel
Wildbirne
Winterlinde
Acer platanoides
Sorbus aucuparia
Fraxinus excelsior
Acer campestre
Carpinus betulus
Aesculus hippocastanum
Larix decidua
Fagus sylvalica
Salix caprea
Betula pendula
Alnus glutinosa
Tilia cordata
Acer platanoides
Quercus robur
Quercus petrea
Prunus avium
Malus sylvestris
Pyrus communis
Tilia platyphyllos
OBSTBÄUME (KOTTRUP 1990)
Baumanns Renette
Biesterfelder Renette
Bohnapfel
Boskoop
Danziger Kantapfel
Dülmener Rosenapfel
Goldparmäne
Grahams Jubiläumsapfel
Gravensteiner
Jakob Lebel
Kaiser Wilhelm
Landsberger Renette
Ontario
Prinzenapfel
Schöner von Nordhausen
Winterglockenapfel
Winterrambur
Gellerts Butterbirne
Gute Luise
Köstliche von Charneux
Neue Poiteau
Büttners Rote Knorpelkirsche
Dönnissens Gelbe Knorpelkirsche
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Große Prinzessin
Große Schwarze Knorpelkirsche
Hedelfinger Riesenkirsche
Kassins Frühe
Graf Althanns Reneklode
Große Grüne Reneklode
Ontario-Pflaume
Oullins Reneklode
STRÄUCHER
Behaarter Ginster
Berberitze
Besenginster
Besenheide
Brombeere
Efeu
Eingriffeliger Weißdorn
Faulbaum
Grauweide
Haselnuß
Himbeere
Hundsrose
lmmergrün
Korbweide
Kornelkirsche
Kreuzdorn
Liguster
Ohrweide
Pfaffenhütchen
Purpurweide
Roter Hartriegel
Schlehe
Schneeball
Schwarzer Holunder
Stachelbeere
Stechpalme
Waldgeißblatt
Zweigriffliger Weißdorn
Genista pillosa
Berberis vulgaris
Cytisus scoparius
Calluna vulgaris
Rubus fruticosus
Hedera helix
Crataegus monogyna
Frangula alnus
Salix cinerea
Coryllus avellana
Rubus idaeus
Rosa canina
Vinca minor
Salix viminalis
Cornus mas
Rhamnus catharticus
Ligustrum vulgare
Salix aurita
Euonymus europaeus
Salix purpurea
Cornus sanguinea
Prunus spinosa
Viburnum opulus
Sambucus nigra
Ribes uva-crispa
Ilex aquifolium
Lonicera periclymemum
Crataegus laevigata
GESCHNITTE HECKEN
Hainbuche
Liguster
Rotbuche
Weißdorn
Carpinus betulus
Ligustrum vulgare
Fagus sylvatica
Crataegus spec.
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