Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf mbH

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Entsorgungsverbund Westfalen GmbH
Westring 10
59320 Ennigerloh
Ansprechpartner:
Volker Sandfort
Telefon: 0 52 41 . 82 20 84
Telefax: 0 52 41 . 82 33 92
Email: [email protected]
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten aus gewerblichen Bereichen
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
Ab dem 24. März 2006 sind die Bestimmungen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zu
befolgen. Auch Gewerbe- und Industriebetriebe müssen ab diesem Zeitpunkt alle alten Elektro- und
Elektronikgeräte (sog. Elektroschrott) getrennt von den sonstigen innerbetrieblich anfallenden Abfällen
sammeln und einer stofflichen Verwertung zuführen.
Elektro- und Elektronikgeräte ...
... sind alle Geräte, zu deren Betrieb elektrischer Strom bzw. elektromagnetische Felder benötigt werden,
z.B.:
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EDV-, Telekommunikations- und Unterhaltungselektronikgeräte
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Elektrische Kleingeräte (Medizinprodukte, Überwachungs- und
Kontrollinstrumente, elektrische u. elektronische Werkzeuge etc.)
Kühl- u. Gefriergeräte, mobile Klimaanlagen
Elektrische Großgeräte
Entsorgung von alten elektrischen oder elektronischen Geräten:
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Für die Entsorgung von Elektroschrott aus dem gewerblichen Bereich müssen Geräte, die
vor dem 13. August 2005 erworben bzw. in Verkehr gebracht wurden, vom Besitzer
eigenverantwortlich entsorgt werden.
Geräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, sind mit einer
durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet und müssen von den Herstellern entsorgt werden.
Allerdings können zwischen Hersteller und Gewerbe abweichende Vereinbarungen getroffen
werden.
Ausnahmen: Sogenannte Dual-use-Geräte („Haushaltsgeräte“ wie z.B. Staubsauger, Kühlschrank,
Mikrowelle oder Radios, die sowohl gewerblich als auch privat genutzt werden) dürfen in begrenzten
Stückzahlen nach vorheriger Absprache mit den Kommunen kostenlos bei den kommunalen
Übergabestellen abgegeben werden.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten erhalten Sie bei ihrer
Gewerbeabfallberatung!
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