Der KEPLER Ethik-Beirat Seit dem Jahr 2003 gibt es den KEPLER Ethik-Beirat, der sich aktuell aus 13 Mitgliedern zusammensetzt. Vertreten sind Persönlichkeiten aus dem kirchlichen Bereich wie z.B. der Diözese Linz und Ordensgemeinschaften aber auch wissenschaftliche Ethiker sowie Vertreter der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich und der KEPLER-FONDS KAG: Seitens der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich sind zuständige Betreuer von kirchlichen oder kirchennahen Institutionen und von KEPLER u.a. die beiden Fondsmanager der Ethikfonds – Dr. Florian Hauer und Mag. Uli Krämer – Mitglieder im Ethik-Beirat. Zweimal jährlich tritt der Beirat zusammen und erfüllt unterschiedliche Aufgaben: Zum einen wird die vereinbarte ethisch-nachhaltige Anlagestrategie in den dafür vorgesehenen Produkten umgesetzt und begleitet, zum anderen wird diese Strategie für die KEPLER Ethikfonds weiterentwickelt. Die ethisch-nachhaltige Veranlagung wird auf möglichst breiter Basis gefördert und verankert. Ebenso wird über neue ethische Denkansätze diskutiert und welche Auswirkungen diese auf die Veranlagung haben können. Außerdem findet eine gegenseitige Abstimmung hinsichtlich der Engagement-Politik statt. „Als Gründungsmitglied finde ich es persönlich sehr bereichernd, auch andere Sichtweisen neben der in unserer Branche oft finanzgeprägten zuzulassen und zu diskutieren. Darüber hinaus ist für unsere Kunden der Ethik-Beirat eine wesentliche Sicherheit, dass „KEPLER Ethik“ auf einem Produkt auch tatsächlich den Erwartungen entspricht“, sagt Mag. Uli Krämer, Leiter des KEPLER Rententeams und Gründungsmitglied des Ethik-Beirats. Kriterien werden festgelegt und evaluiert Dabei werden auch Kriterien für ethisch vertretbare Produkte festgelegt: Es wurde im EthikBeirat in Zusammenarbeit mit der sehr erfahrenen Münchner Nachhaltigkeits-Ratingagentur oekom research AG ein umfassender Kriterienkatalog erstellt, der sowohl Unternehmen als auch Länder umfasst. So werden beispielsweise im KEPLER Ethik Rentenfonds keine Investitionen in Länder erlaubt, die kein gesetzliches Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit vorsehen oder die über ein besonders hohes Rüstungsbudget verfügen. Auf Unternehmensebene gilt beispielsweise, dass Unternehmen, die gegen Arbeits- oder Menschenrechte verstoßen oder auch Produzenten von geächteten Waffen oder von Atomstrom ausgeschlossen werden. Sämtliche Kriterien sind im Detail auf der Homepage der KEPLER-FONDS KAG unter www.kepler.at nachzulesen. Die bestehenden Kriterien werden im Rahmen der Beiratssitzungen diskutiert und evaluiert – Ideenlieferant sind hier der Partner oekom research oder die Beiratsmitglieder. Beispielsweise wurde nach dem Fukushima-Vorfall das Ausschlusskriterium „Atomenergie“ noch geschärft: neben Produzenten von Atomstrom – die ohnehin seit Beginn der Ethikfonds ausgeschlossen waren – hat der Beirat beschlossen, auch Atomstromhändler, Produzenten und Händler von Uran bzw. von Kernkomponenten von Atomkraftwerken ab einer Umsatzgrenze von 10 % auszuschließen. Wie werden die Mitglieder ausgewählt? Leitlinien bei der Auswahl der Mitglieder des Beirates sind einerseits eine hohe Identifikation mit dem Anliegen ethisch-nachhaltiger Veranlagung und andererseits die Gewährleistung wissenschaftlicher Kompetenz, um die Themenstellungen aus möglichst unterschiedlichen Blickwinkeln diskutieren zu können. Die Unabhängigkeit ist dadurch gewährleistet, dass kein Mitglied bei einem Emittenten beschäftigt ist und somit nicht explizit für oder gegen eine bestimmte Veranlagung votieren kann. „Unsere Erfahrung bestätigt, dass die Mitglieder unabhängig agieren und keine eigenen Interessen folgen, sondern einzig der Sache – nämlich den ethischen Gedanken bestmöglich in der Veranlagung zu verankern“, erklärt Krämer. Beiratsmitglieder über den Ethik-Beirat: „Meine persönliche Aufgabe als wissenschaftlicher Ethiker sehe ich darin, auf die nötige Differenziertheit und Präzision in der Begründung von Entscheidungen zu achten und ihre Konsistenz untereinander sicherzustellen. Wenn eine ethische Geldanlage ihren Namen verdienen soll, dann braucht es neben den ökonomisch kompetenten Fondsmanagern ein Ethikgremium, in dem auf Augenhöhe über die Anlagestrategie diskutiert wird.“ Univ.-Prof. Dr. Michael Rosenberger, Prorektor Katholisch-Theologische Privatuniversität Linz, Mitglied im Ethik-Beirat „Als (kirchlicher) Experte für Sozialethik – und im Speziellen für Ethik in der Finanzveranlagung – hat sich meine Beiratsfunktion im Laufe der Jahre leicht verändert: Ganz am Beginn ging es primär um die Erarbeitung eines sowohl aus ethischer als auch veranlagungstechnischer Sicht konsistenten Konzeptes für die verantwortungsvolle Veranlagung kirchlicher Gelder, aus dem dann die KEPLER Ethikfonds hervorgegangen sind. In den weiteren Jahren seither ging es dann v.a. um die laufende Weiterentwicklung des diesen beiden Fonds zugrunde liegenden Ethik-Konzepts – einerseits im Sinne einer Schärfung der bestehenden ethischen Kriteriologie, andererseits im Sinne einer Erhöhung der aktiven Steuerungswirkung ethisch orientierter Investments auf die Emittenten der in den Fonds enthaltenen Titel (Stichwort: Engagement-Dialog mit betroffenen Unternehmen). Die regelmäßige Arbeit des Beirats bürgt dafür, dass einerseits „Ethik“ und „Nachhaltigkeit“ keine bloßen Etiketten in der Veranlagungspolitik der KEPLER-Ethikfonds bleiben und dass andererseits zumindest die im Ethik-Beirat vertretenen Hauptinvestoren dieser Fonds sich laufend über ihre ethische Verantwortung als Investoren Rechenschaft geben.“ Dr. Markus Schlagnitweit, Direktor der Katholischen Sozialakademie Österreichs, Mitglied im Ethik-Beirat