P Medieninformation Freitag, 2. Dezember 2011

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Freitag, 2. Dezember 2011
PD Westsachsen
Warnung vor Erpressung durch Schadsoftware (RANSOMWARE)
Immer neue Varianten und Mail-Adressen!
Hinweise beachten!
Seit Mai 2011 gibt es unterschiedliche Varianten einer aggressiven Schadsoftware (sog. „Ransomware“)
im Bereich der Polizeidirektion Westsachsen. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind 98 Straftaten dieser
Art angezeigt.
Für die Infizierung eines nicht genügend geschützten Computers kann schon das Aufrufen einer
entsprechend manipulierten Internetseite ausreichend sein. Infektionen über manipulierte Dateien, etwa
in E-Mail-Anhängen oder über Links in Messenger- oder Chat-Nachrichten (z. B. Facebook-Nachrichten),
sind ebenfalls möglich.
Nach dem ungewollten Herunterladen der „Ransomware“ installiert sich diese selbstständig und öffnet in
der Folge ein bildschirmfüllendes Pop-Up-Fenster auf dem betroffenen Computer. Dadurch wird der
Zugriff auf den Desktop blockiert und der normale Nutzer sieht sich nicht mehr in der Lage, seinen
Computer bedienen zu können.
Im erscheinenden Text des Pop-Up-Fensters wird mitgeteilt, dass der Computer im Zusammenhang mit
Straftaten aus dem Bereich Kinderpornografie, Terrorismus, Verstoß gegen Urheberrechte u. a. in
Erscheinung getreten sei.
Um die Authentizität der Meldung zu verstärken, werden im Text Informationen bezüglich des genutzten
Betriebssystems sowie des verwendeten Browsers eingeblendet. Weiterhin werden Logos der
Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, verschiedener Hersteller von Antivirensoftware, der deutschen
Verwertungsgesellschaft Gema oder von Microsoft verwendet.
Entsprechend der in dem
Erpressungsvarianten bekannt.
Hausadresse:
Polizeidirektion
Westsachsen
Schongauerstr. 13
04329 Leipzig
Pop-Up-Fenster
Konto:
Hauptkasse Sachsen
Ostsächsische Sparkasse Dresden
Konto.-Nr.: 3153011370
BLZ: 85050300
zu erreichen mit:
Straßenbahnlinie
7 und 8
Buslinie 72 und 90
verwendeten
P
Logos
sind
Telefon (Zentrale):
(0341) 255 00
Telefax (Zentrale):
(0341) 255 2282
derzeit
folgende
E-Mail:
Kein Zugang für elektronisch
signierte sowie für verschlüsselte
elektronische Dokumente
„BKA-Trojaner“ oder auch „Bundespolizei-Trojaner“:
In dem sich öffnenden Pop-Up-Fenster wird dem Betroffenen, vermeintlich durch Bundespolizei bzw.
Bundeskriminalamt, suggeriert, dass sein Computer im Zusammenhang mit Straftaten aus dem Bereich
der Kinderpornografie, Sodomie und Gewalt in Erscheinung getreten sei. Weiterhin wären vom
betreffenden Computer angeblich E-Mails mit terroristischen Inhalten verschickt worden.
„Gema-Trojaner“:
Diese Meldung täuscht vor, von der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema zu stammen. Auf dem
Computer des betroffenen Internetnutzers seien illegal heruntergeladene Musikstücke (Raubkopien)
gefunden worden, was einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle.
„Microsoft-Trojaner“:
In den vermeintlichen Microsoft-Meldungen wird dem Benutzer mitgeteilt, dass seine Windows-Kopie
illegal sei bzw. durch das Besuchen von Internetseiten mit infizierten und pornografischen Inhalten das
Computersystem an eine kritische Grenze gekommen sei und dadurch die Gefahr des Absturzes und
Datenverlustes bestehe.
Allen Drohungen gemeinsam ist die Tatsache, dass die Betroffenen aufgefordert werden, einen Betrag
zwischen 50 € und 500 € mittels der digitalen Bezahlsysteme „Ukash“ bzw. „Paysafe“ zu zahlen, damit
ein Entsperren des Computers erfolgen bzw. ein Absturz des Computersystems und der Datenverlust
verhindert werden könne.
Den Tätern geht es jedoch ausschließlich um die Übermittlung der Codes der „Ukash-Voucher“ bzw.
„PaysafeCards“. Eine Entsperrung der betroffenen Computer ist in den hier bekannt gewordenen Fällen
selbst bei Übermittlung der Codes nicht erfolgt.
Betroffene sollten daher auf keinen Fall der Aufforderung Folge leisten „Ukash-Voucher“ bzw.
„PaysafeCards“ zu kaufen oder gar einen Berechtigungscode mitzuteilen. Vielmehr sollte beim Auftreten
derartiger Fälle der Sachverhalt umgehend bei der Polizei angezeigt werden.
Für die weiteren Ermittlungen der Polizei ist die Klärung folgender Fragen von großer Bedeutung:


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Wie hat sich die Schadstoffsoftware auf dem PC installiert – welche Websiten wurden geöffnet?
Welche E-Mail-Adresse war in dem Pop-Up-Fenster angegeben?
Falls eine Zahlung erfolgte, ist der Berechtigungscode des „Ukash-Vouchers“ bzw. der „PaysafeCard“
sehr wichtig.
Die Polizei rät, den Bildschirm (ohne Blitz) zu fotografieren oder einen Screenshot anzufertigen.
Um prinzipiell die Gefahr einer Infektion durch Schadprogramme zu minimieren, sollte Folgendes
beachtet werden:
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Halten Sie Ihr Computersystem und alle installierten Programme immer aktuell.
Benutzen Sie Antiviren-Software und eine Firewall und aktualisieren Sie diese regelmäßig.
Öffnen Sie keine Anhänge bzw. folgen Sie keinen Links in E-Mails und Nachrichten von unbekannten
Absendern bzw. Absendern, denen Sie nicht vertrauen.
Weitere Informationen zum Thema „Infektion mit Ransomware“ und Hilfestellungen zur Wiederherstellung
des betroffenen Computers findet man im Internet u. a. auf der Seite „www.botfrei.de“.
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