1. Straßenbeitrag Gehweganlage „Dimbachstraße“ Information Grundhafter Ausbau am 23.09.2013 von Wolfgang Eisenbach Büroleitender Beamter Rechtsgrundlagen § 11 Kommunales Abgabengesetz(KAG) Die Gemeinden können zur Deckung ihres Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung Beiträge von Grundstückseigentümer erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme… §§ 1 ff Straßenbeitragssatzung Zur Deckung des Aufwands für Straßenanlagen erhebt die Gemeinde Beiträge... 02.09.2013 Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 2 Wer ist beitragspflichtig 02.09.2013 Alle durch die Straßenanlage erschlossenen Grundstücke Die Allgemeinheit durch den Gemeindeanteil Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 3 Straßenanlage 02.09.2013 Jede Straße ist einzeln und getrennt abzurechnen. Entscheidend ist die „natürliche Betrachtungsweise“ Straße bildet mit den einzelnen Bestandteilen eine Einheit Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 4 Abrechnungsgebiet Obere Hälfte, abgehend von der Schloßstraße 02.09.2013 Untere Hälfte, bis Ecke Stettiner Straße Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 5 Beitragsfähiger Aufwand 02.09.2013 Grunderwerb (entfällt) Erdaushub Rohrleitungen und Bauwerke Planungskosten Oberflächenkosten Beleuchtung Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 6 Umlagefähiger Aufwand Gehweganlage Beleuchtung SUMME 02.09.2013 245.000,00 € 00.000,00 € 245.000,00 € Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 7 Straßenbeitragssatz Umlagefähiger Aufwand Veranlagungsfläche 02.09.2013 Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 8 Straßenbeitragssatz 02.09.2013 Grundsatz gängige Rechtsprechung Es wird als sachgerechter erachtet, die Anlieger beider Straßenseiten gleich zu belasten. z.B. OVG Lüneburg Urteil vom 24.02.1982 Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 9 Welche Flächen bilden die Grundlage? 02.09.2013 Bei gleicher baulichen Nutzung aller Grundstücke → Summe aller Buchgrundflächen Bei unterschiedlicher baulichen Nutzung der Buchgrundstücke → Summe aller Veranlagungsflächen Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 10 Veranlagungsfläche 02.09.2013 Veranlagungsfläche ist die Summe aller Grundstücksflächen multipliziert mit dem Nutzungsfaktor. Dadurch soll der unterschiedlichen Ausnutzbarkeit der Grundstücke Rechnung getragen werden. Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 11 Nutzungsfaktor 02.09.2013 Maßgeblich für die Zahl der Vollgeschosse ist die Festsetzung im B-Plan, nicht die tatsächliche Bebauung. DIMBACHSTRASSE kein Bebauungsplan vorhanden. Berechnung nach § 10 StrBS unbeplanter Innenbereich > tatsächliche Bebauung Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 12 Beitragssatz in Zahlen umlagefähiger Aufwand: 245.000,00 € ./. Anteil der Gemeinde (50 %) 122.500,00 € umzulegender Aufwand: 122.500,00 € :Verteilungsfläche: Beitragssatz: 02.09.2013 Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 23.913,25 m²NF 5,1227 €/m²NF 13 Was muss jeder zahlen? Der individuelle Beitrag wird wie folgt berechnet: Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor x Beitragssatz 02.09.2013 Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 14 Beispiele 2-geschossige Grundstücke 1.000 m² x 1,25 NF x 5,1227 €/m²NF 500 m² x 1,25 NF x 5,1227 €/m²NF = = 6.403,37 € 3.201,68 € = = 5.122,70 € 2.561,35 € 1-geschossige Grundstücke 1.000 m² x 1,00 NF x 5,1227 €/m²NF 500 m² x 1,00 NF x 5,1227 €/m²NF 02.09.2013 Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 15 Besonderheiten Mehrfachveranlagung bei Eckgrundstücken Wird ein Grundstück durch mehr als eine Straße erschlossen, so ist das Grundstück an jeder Straßenanlage beitragspflichtig, soweit die Baulast in voller Höhe jeweils bei der Gemeinde liegt. Bei jeder Berechnung werden jedoch 1/3 des Beitrages zu Lasten der Gemeinde erlassen. Bei Kreisstraßen entfällt diese Sonderregelung ersatzlos. 02.09.2013 Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 16 Nach § 14 StrBs kann die Gemeinde Vorauszahlungen bis zur voraussichtlichen Höhe des Beitrages verlangen. Abrechnungszeitpunkt 02.09.2013 Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtmaßnahme Baubeginn voraussichtlich im II. Quartal 2015 Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 18 Weitere Informationen Die Inhalte dieser Präsentation und weitergehende Inhalte können Sie jederzeit über unsere Homepage www.burghaun.de abrufen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung: Herr Eisenbach, Tel. (0 66 52) 96 01 – 15, [email protected] 02.09.2013 Gehweganlage Kreisstraße „Dimbachstraße" 19