176-109-2015 Antwort Anfrage

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Drucksache 176/ 109/2015
Antwort der Verwaltung
zur Anfrage des Herrn Körner (FDP)
vom 09.06.2015
Parkservice-Firmen auf dem Kieshecker Weg
Frage 1:
Wo stellen die auf dem Kieshecker Weg ansässigen und in dem Artikel des „Express“
vom 18.05.2015 erwähnten Firmen die Fahrzeuge ab, da die Flächen der Firmen
teilweise nur als „Annahme“ gekennzeichnet sind?
Antwort:
Die Abstellflächen der nur als „Annahme“ bezeichneten Firmen sind dem
Bauaufsichtsamt (noch) nicht bekannt.
In den vergangenen Wochen wurden seitens des Umweltamtes alle fraglichen
Grundstücke besichtigt. Seitens des Bauaufsichtsamtes wurde für jedes einzelne
dieser Grundstücke die Akten-/Genehmigungslage überprüft. Dennoch ist eine
vollständige Zuordnung der Flächen zu einzelnen Betrieben derzeit nicht möglich.
Es sollen nunmehr bei den festgestellten illegalen Nutzungen ordnungsbehördliche
Verfahren eingeleitet werden. Es ist davon auszugehen, dass diese weiteren
Aufschluss zu den ungeklärten Fragen liefern.
Frage 2:
Liegen für diese Abstellflächen entsprechende Genehmigungen vor und sind die
Grundstücke für das Abstellen von Fahrzeugen entsprechend geeignet
(Ölabscheider)?
Antwort:
Hinsichtlich der Genehmigungslage wird auf die in der Sitzung der Bezirksvertretung
6 am 11.03.2015 vorgetragene ausführliche Antwort zu Frage 1 der Anfrage der
CDU-Fraktion vom 25.02.2015 (Flughafenparker im Stadtbezirk 6) verwiesen. Die
Beantwortung stellt den aktuellen Sachstand dar.
Ob die Grundstücke für das Abstellen von Fahrzeugen entsprechend geeignet sind,
wird seitens des Umweltamtes im Rahmen der für eine nachträgliche Legalisierung
einzureichenden Bauanträge geprüft werden.
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