Drucksache 176/ 109/2015 Antwort der Verwaltung zur Anfrage des Herrn Körner (FDP) vom 09.06.2015 Parkservice-Firmen auf dem Kieshecker Weg Frage 1: Wo stellen die auf dem Kieshecker Weg ansässigen und in dem Artikel des „Express“ vom 18.05.2015 erwähnten Firmen die Fahrzeuge ab, da die Flächen der Firmen teilweise nur als „Annahme“ gekennzeichnet sind? Antwort: Die Abstellflächen der nur als „Annahme“ bezeichneten Firmen sind dem Bauaufsichtsamt (noch) nicht bekannt. In den vergangenen Wochen wurden seitens des Umweltamtes alle fraglichen Grundstücke besichtigt. Seitens des Bauaufsichtsamtes wurde für jedes einzelne dieser Grundstücke die Akten-/Genehmigungslage überprüft. Dennoch ist eine vollständige Zuordnung der Flächen zu einzelnen Betrieben derzeit nicht möglich. Es sollen nunmehr bei den festgestellten illegalen Nutzungen ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet werden. Es ist davon auszugehen, dass diese weiteren Aufschluss zu den ungeklärten Fragen liefern. Frage 2: Liegen für diese Abstellflächen entsprechende Genehmigungen vor und sind die Grundstücke für das Abstellen von Fahrzeugen entsprechend geeignet (Ölabscheider)? Antwort: Hinsichtlich der Genehmigungslage wird auf die in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 11.03.2015 vorgetragene ausführliche Antwort zu Frage 1 der Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.02.2015 (Flughafenparker im Stadtbezirk 6) verwiesen. Die Beantwortung stellt den aktuellen Sachstand dar. Ob die Grundstücke für das Abstellen von Fahrzeugen entsprechend geeignet sind, wird seitens des Umweltamtes im Rahmen der für eine nachträgliche Legalisierung einzureichenden Bauanträge geprüft werden.