APS 45-2013 - 2 Begründung Seite 1 von 7 TOP/Seite TOP/Seite Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 129 Augustinusviertel, ehem. St. Alexius-Krankenhaus (Stand August 13) 1. Änderungsanlass und -ziel Anlass der Flächennutzungsplanänderung Nr. 129 – Augustinusviertel, St. Alexius-Krankenhaus – ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers auf dem Gelände der ehemaligen St. Alexius-Klinik zu schaffen. Der Träger des Alexius-Krankenhauses hat 2010 beschlossen, die bis dahin an zwei Standorten befindliche Psychiatrie Neuss am Standort St.-Josef-Krankenhaus nördlich der Nordkanalstraße zu konzentrieren. Dieser Prozess wurde in den letzten beiden Jahren realisiert und wird 2014 abgeschlossen sein. Das St. Alexius-Krankenhaus auf der Südseite der Nordkanalstraße mit seinen Wirtschaftsgebäuden, Garten-, Acker- und sonstigen Nutzflächen wird daher nicht mehr für die bisherigen Nutzungen benötigt und für eine neue bauliche Entwicklung zur Verfügung gestellt. Das Klostergebäude und die Klosterkirche sowie der Klostergarten mit Friedhof werden auch künftig von der Ordensgemeinschaft der Alexianerbrüder genutzt und bilden den historischen Kern, um den das ehemalige Krankenhausareal neu strukturiert und entwickelt werden soll. Die besondere Lagegunst, die vor allem durch die Nähe zur Innenstadt und zum unmittelbar angrenzenden Landschaftsraum gekennzeichnet ist, die Einbindung in die vorhandenen Siedlungsstrukturen, die äußere Erschließungssituation sowie die kaum vorhandenen Nutzungskonflikte und Restriktionen sprechen für die Entwicklung eines Wohnbaugebietes mit rund 450 Wohneinheiten. Da das Areal durch die Überplanung als Wohnbaufläche eine bauliche Nachnutzung erfährt, handelt es sich hier um eine freiraumschonende Innenentwicklung. Landwirtschaftlich genutzte Flächen müssen nicht Anspruch genommen werden. Alternative Nutzungen scheiden an diesem Standort aus. Die Etablierung eines Bürostandortes bietet sich nicht an, da zum einen kein Bedarf gegeben ist und zum anderen Dienstleistungs- und Büronutzungen im Bereich Hammfeld konzentriert sind und auch weiterhin dort entwickelt werden sollen. Andere gewerbliche Nutzungen kommen hier wegen der Nähe zu angrenzender Wohnnutzung nicht in Frage. Für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen ist der Standort aufgrund der negativen städtebaulichen Auswirkungen nicht geeignet. Denkbar wäre neben dem Wohnen lediglich die Arrondierung pflegebezogener Einrichtungen im Umfeld der Pflege- und Therapieeinrichtungen sowie wohngebietsbezogene kleinere Versorgungseinheiten im Einfahrtsbereich an der Nordkanalallee. Der Bedarf für die Entwicklung eines Wohnquartiers in Innenstadtnähe ist gegeben. Die Bevölkerungsentwicklung der vergangenen Jahre verlief für die Stadt Neuss positiv. Die Zuwanderung liegt über den Verlusten aus Fortzügen und durch die natürliche Bevölkerungsentwicklung zusammen gerechnet. Insbesondere im Hinblick auf den sog. „Überschwappeffekt“ aus der Landeshauptstadt Düsseldorf ist auch für die kommenden Jahre von einem hohen Zuwanderungsaufkommen nach Neuss auszugehen. Daher ist davon auszugehen, dass die Stadt Neuss zu den Gewinnern der interkommunalen Wanderungsbewegungen zählen wird. Ein Indikator für die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Entwicklung ist die anhaltend rege Nachfrage nach Baugrundstücken für den Wohnungsbau. Gleichzeitig deuten alle Prognosen darauf hin, dass der Trend zu sinkenden durchschnittlichen Haushaltsgrößen anhalten wird. Das hohe Zuwanderungsinteresse und die verkleinerten Haushaltsstrukturen bedingen, dass die Neusser Stadtplanung mit einer bedarfsorientierten Bereitstellung von Wohnbauland reagieren muss. Das Handlungskonzept Wohnen, dass die Fa. Gewos aus Hamburg im Jahr 2010 für die Stadt Neuss erarbeitete, ermittelte einen Bedarf von 4.650 Wohnungen bis zum Jahr 2025. Ein Teil dieses Bedarf kann auf dem brach gefallenen Krankenhausareal im Augustinusviertel gedeckt werden. Vor dem Hintergrund des sich stetig vollziehenden demografischen Wandels ist es besonders wichtig, einerseits familiengerechten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, um auf diese Weise Familien an die Stadt Neuss zu binden und andererseits innenstadtnahe, urbane Strukturen für den größer werdenden Anteil älterer Personen zu schaffen. Das Augustinusviertel hat dafür günstige Voraussetzungen. Neben den oben beschriebenen Lagevorteilen und der guten Verkehrsanbindung zeichnet sich das Augustinusviertel durch eine gute soziale Infrastruktur aus. Im Bezirk selbst befindet sich ein Kindergarten (Kindergarten Meertal), die nächste Grundschule liegt an der Grenze des Bezirkes Stand: 08.08.2013 TOP/Seite APS 45-2013 - 2 Begründung Seite 2 von 7 TOP/Seite Gnadental (St. Konrad Schule). Des Weiteren befinden sich mit dem St. Josefs-Krankenhaus ein Krankenhaus mit gesamtstädtischer Bedeutung sowie eine Reihe von Einrichtungen für Senioren in diesem Viertel. Gemäß der beabsichtigten städtebaulichen Zielsetzung ist Planungsrecht zu schaffen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Neuss stellt für den überwiegenden Teil des Plangebietes eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Krankenhaus dar. Die beabsichtigte Entwicklung eines Wohnquartiers widerspricht der derzeitigen Darstellung des Flächennutzungsplanes. Es ist künftig die Darstellung einer Wohnbaufläche vorgesehen. Der ehemalige Klostergarten wird künftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Das Plangebiet liegt sämtlich außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen, daher wird parallel der Bebauungsplan Nr. 484 – Augustinusviertel, ehem. St. Alexius-Krankenhaus aufgestellt. 2. Planungsprozess und städtebauliche Konzeption Der Rat der Stadt Neuss hat am 23.09.2011 den städtebaulichen Rahmenplan St. Alexius-Krankenhaus beschlossen, der Aussagen trifft zur Nachfolgenutzung und zukünftigen Baustruktur, zur Grünraumvernetzung mit dem nahen Landschaftsraum und der verkehrlichen Erschließung des ehem. Krankenhausstandortes südlich der Nordkanalallee. In der selben Sitzung hat der Rat beschlossen, aufbauend auf diesem Rahmenplan einen städtebaulichen Wettbewerb vorzubereiten. Auf der Grundlage eines Beschlusses des APS vom 24.01.2012 hat die Stadt Neuss gemeinsam mit der Alexianer-Brudergemeinschaft Neuss den Wettbewerb ausgelobt. Dieser ist als kooperativer, nicht anonymer Wettbewerb mit der Zuladung von 6 Teilnehmern durchgeführt worden. Mit einer Auftaktveranstaltung am 26.04.2012 im ehemaligen St. Alexius-Krankenhaus ist die Öffentlichkeit in den Wettbewerbsprozess eingebunden worden. Im Anschluss daran hatten die teilnehmenden Büros Gelegenheit, in einem Zwischenschritt sich über den bis dahin von ihnen entwickelten Entwurfsansatz mit dem Preisgericht auszutauschen. In einem nicht öffentlichen Zwischenkolloquium haben die Büros ihre Entwurfsideen dem Preisgericht präsentiert. Das Preisgericht tagte am 20.08.2012 und entschied, der Arbeit des Büros Wick+Partner, Architekten und Stadtplaner, Stuttgart, den 1. Preis zuzuerkennen. Durch eine Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge und eine Bürgerinformationsveranstaltung hatten alle betroffenen bzw. interessierten Bürgerinnen und Bürgern, frühzeitig Gelegenheit sich in den weiteren Planungsprozess einzubringen und Anregungen vorzutragen. Die Wettbewerbsplanung ist im Zeitraum Juni/Juli 2013 durch das Büro Wick+Partner in Zusammenarbeit mit der Grundstückseigentümerin und der Stadt Neuss weiterentwickelt und zu einem städtebaulichen Entwurf ausgearbeitet worden. Die als Ergebnis aus diesem Prozess nun vorliegende Entwurfsplanung sieht eine schrittweise, modular umzusetzende Konzeption vor, die eine mittelfristige Realisierung ermöglicht. Aufbauend auf einer robusten städtebaulichen Grundstruktur kann das Areal in einzelne Quartiere mit individuellen Charakteren untergliedert werden, die unterschiedlichen Interessensgruppen und Wohnformen gerecht werden können. Dabei ist sichergestellt, dass bereits in der ersten Stufe ausreichend Grün- und Erholungsflächen zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist eine Mischung aus verdichteten Baustrukturen in Richtung der Hauptverkehrsstraßen und weniger dichten in Richtung des Landschaftsraums. Herzstück des Plangebiets ist die Bestandsbebauung mit Kirche, Kloster und Kernbau des ehemaligen Krankenhauses. Die Umnutzung des Krankenhausbaus sieht eine Mischung aus Geschosswohnungsbau und Maisonetteeinheiten vor. Kloster und Kirche bleiben in ihrer Funktion zunächst bestehen. Das Klostergebäude kann langfristig in eine Seniorenwohnanlage umgewandelt werden. Neben diesen, dem Wohnen gewidmeten Bestandgebäuden, bleibt zudem das ehemalige Wäschereigebäude sowie das Gastronomiegebäude für ein Quartierszentrum erhalten. Ergänzend zu diesen Bestandsgebäuden schließen Geschosswohnungsbauriegel das Teilquartier zur Nordkanalallee, zum Berghäuschenweg und zum Klosterpark zu einer gestalterischen Einheit, die vom Miteinander über gemeinschaftliche Hofflächen und der engen Verknüpfung mit dem Klosterpark geprägt ist. Im Westen wird der Klosterpark von einem Baufeld begrenzt, das von winkel- und punktförmigen Geschosswohnungsbauten geprägt ist. Ergänzt durch eine mittige Grünfläche liegt die Attraktivität dieses Teilquartiers in seinen Bezügen zu öffentlichen Freiräumen. Eine Reihe punktförmiger Stadtvillen bildet den Übergang zwischen neuem Stadtteil und der Bestandsbebauung am Selikumer Weg. Der besondere Reiz des Standorts liegt in der direkten Nachbarschaft zu innenstadtnahem Freiraum und dem direkten Bezug zum Grün der im Westen angrenzenden Grün- und Gartenzone. Südlich des Klosterparks spannt sich bis zum Wohnquartier Meertal ein Teilquartier mit individuellen Wohnformen. Die beiden Kitastandorte decken Bedarfe auch über das eigentliche Plangebiet hinaus. Sie liegen, an Stand: 08.08.2013 TOP/Seite APS 45-2013 - 2 Begründung Seite 3 von 7 TOP/Seite der Einfahrt vom Berghäuschenweg bzw. Nordkanalallee und in direkter Nachbarschaft zum Kloster, verkehrtechnisch günstig für Bring- und Holverkehr und doch attraktiv und sicher in Nachbarschaft zum Klosterpark. Verkehrliche Voruntersuchungen sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Areal des AlexiusKrankenhauses mit zwei Anbindungen an bestehende Straßen - Nordkanalallee und Berghäuschensweg - erschlossen und städtebaulich entwickelt werden kann. Um eine Anbindung der internen Sammelstraße vom Berghäuschensweg jedoch in alle Richtungen befahrbar zu gestalten, ist es notwendig, den Streckenabschnitt des Berghäuschenswegs von der Straße Meertal bis zum Alexianerplatz auf der Westseite aufzuweiten. Eine solche Aufweitung wird auch zur Leistungsverbesserung im Straßenknoten Berghäuschensweg/Straße Meertal führen. 3. Änderungsbereich und Planungsinhalte Der Flächennutzungsplanänderungsbereich wird im Norden durch Nordkanalallee, im Osten durch den Berghäuschensweg und das Altenheim, im Süden durch das Wohngebiet Meertal und im Westen durch den Landschaftraum entlang der Obererft sowie durch die östlichen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung am Selikumer Weg begrenzt. Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk 05 (Augustinusviertel). Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 13,1 ha. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen. Der Änderungsbereich ist geprägt durch die Baukörper des St. Alexius-Krankenhauses, die allerdings mit dem Umzug der Pflegeeinrichtungen an den Standort St. Josef-Krankenhaus nicht mehr benötigt werden. Das Krankenhausgebäude selbst wird temporär als Übergangswohnheim genutzt. Einzig die Klosterkirche und das Kloster sollen auch zukünftig in ihrer bisherigen Nutzung nicht aufgegeben werden. Das Plangebiet ist überwiegend eben, fällt nach Südwesten hin leicht ab und liegt auf einer Geländehöhe zwischen 37 m ü.NN und 40 m ü.NN. Das nähere Umfeld des Planareals ist südlich durch ein neues Wohngebiet (Meertal), westlich („Dichterviertel“), bzw. nordwestlich (Selikumer Weg) durch ältere Wohngebiete geprägt. Der südliche Abschnitt des Selikumer Weges, im Übergang zum Landschaftsraum wird geprägt durch eine gemischt genutzte, heterogene Bebauung. Entlang des Berghäuschenswegs befinden sich auf der Ostseite ebenfalls Wohngebäude. Nördlich der Nordkanalallee und der Augustinusstraße grenzen hingegen großmaßstäbliche Gebäudekomplexe an, wie das St.-Josef-Krankenhaus, das Kloster Immaculata, eine Sauerkrautfabrik im unmittelbaren Umfeld des Alexianerplatzes, bzw. weiter nördlich auch Büros und öffentliche Infrastruktureinrichtungen. Südöstlich befinden sich Therapie- und Pflegeeinrichtungen, jenseits des Berghäuschenswegs ein großer Heimwerkermarkt. Ein Kindergarten an der Straße Meertal, mehrere Schulen im Umfeld der Weberstraße und eine kleines Nahversorgungszentrum am Berghäuschensweg befinden sich in fußläufiger Entfernung. Im westlichen Teil grenzt die Obererft als Grünkorridor an das Plangebiet. Hier wurde eine ökologische Ausgleichsfläche in Form einer Mähwiese mit einzelnen Gehölzen angelegt. Der engere Bereich der Obererft ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Neuss in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05.01.1995 stellt für den Änderungsbereich eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Krankenhaus dar. Ein kleiner Teil im Südwesten des Plangebietes ist als naturschutzrechtliche Maßnahmenfläche mit private Grünfläche dargestellt. Die vorgesehene Planung deckt sich nicht mehr mit den bislang verfolgten Zielen in diesem Bereich und weicht deshalb von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Künftig wird der überwiegende Teil des Änderungsbereichs Wohnbaufläche dargestellt. Der in der Mitte des Plangebietes liegende Klosterpark mit einer Größe von 1,2 ha wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. 4. Vorgaben und Bindungen Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar. Im Westen ist in einem Streifen entlang der Obererft „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dargestellt. Das landesplanerische Abstimmungsverfahren mit der Bezirksregierung Düsseldorf gem. § 34 LPlG wird im weiteren Verfahren durchgeführt. Stand: 08.08.2013 APS 45-2013 - 2 Begründung Seite 4 von 7 TOP/Seite TOP/Seite Landschaftsplan Der Änderungsbereich liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans für den Rhein-Kreis Neuss. Das Plangebiet grenzt im Bereich Obererft an ein dort ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet an. Bestehendes Planrecht Der Änderungsbereich liegt außerhalb von Geltungsbereichen von Bebauungsplänen. Nach der städtebaulichen Zielsetzung ist daher Planungsrecht zu schaffen. Auf Basis des städtebaulichen Entwurfs wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 484 parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. 5. Erforderliche Gutachten Im Rahmen des parallelen Bebauungsplanverfahrens ist vorgesehen, insbesondere folgende Gutachten zu erstellen und in die Begründung sowie den Umweltbericht einzustellen: - 6. Artenschutzuntersuchung schaltechnisches Gutachten Altlastuntersuchungen in Ergänzung zu vorhandenen Gutachten Klimagutachten landschaftspflegerischer Begleitplan mit Ergänzung Baumkataster Verkehrsuntersuchung hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf das umgebende Straßennetz hydrologischer Nachweis zur ortsnahen Beseitigung des Regenwassers solarenergetische Optimierung des Bebauungskonzepts Umweltbericht Auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes ist die Umweltprüfung nicht in der Detailschärfe erforderlich wie auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, trotzdem sind auch auf dieser Ebene alle Umweltmedien und –belange zu prüfen, die im § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführt sind. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Planbegründung, dessen Aufbau durch die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB vorgegeben ist. 6.1 Beschreibung des Projektes Ziel und Zweck der Planung Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nachnutzung des Alexius-Areals zu schaffen. 6.2 Grundlagen und Methodik ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt 6.3 Beschreibung und Bewertung der Umwelt im Einwirkungsbereich der Planung 6.3.1 Naturräumliche Grundlagen ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt 6.3.2 Schutzgut Mensch Der Schallimmissionsplan (SIP) der Stadt Neuss weist für das Plangebiet im Bereich der Augustinusstraße und des Berghäuschen Wegs derzeit Lärmpegel von tags 65-70 dB(A) und im Bereich der Nordkanalallee Lärmpegel von bis zu 65 dB(A) aus. Im rückwärtigen Teil des Plangebiets geht die Lärmbelastung auf 55 dB(A) tags zurück. Hauptverursacher der Lärmbelastung ist der Straßenverkehr. Der SIP ersetzt als Instrument der Lärmminderungsplanung kein detailliertes Stand: 08.08.2013 TOP/Seite APS 45-2013 - 2 Begründung Seite 5 von 7 TOP/Seite schalltechnisches Gutachten. Die konkreten lärmtechnischen Fragen, insbesondere die Festlegung der Lärmpegel, ist im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens auf der parallelen Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. 6.3.3 Erholung und Landschaftsbild ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt 6.3.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen Der aktuelle Biotoptypenbestand der Freiflächen im Planungsraum ist geprägt durch gärtnerisch genutzte Flächen und parkartiges Grün mit z. T. altem, erhaltenswerten Baumbestand sowie Extensivgrünland. Die an das Plangebiet grenzende Obererft mit begleitenden Gehölzstreifen ist Landschaftsschutzgebiet und im städtischen Biotopkataster als schutzwürdiges Biotop eingestuft. Im städtischen Biotopverbund wird die Obererft zusammen mit den angrenzenden, ökologischen Ausgleichsflächen zudem als „besonders wertvolle Biotopverbundfläche“ eingestuft. Auch im Biotopverbund auf Landesebene (LANUV) wird die Obererft als Biotopverbundfläche eingestuft. Als Schutzziel wird der „Erhalt der Restwaldfläche“ als Entwicklungsziel „Wiederherstellung eines möglichst grünlandbegleiteten Baches mit sauberem Wasser und naturnahen Uferstrukturen“ angegeben. Auch im Rahmen der vom Umweltamt durchgeführten, faunistische Kartierungen im Stadtgebiet konnte der ökologisch hohe Wert der Obererft untermauert werden. Zum Landschaftsschutzgebiet der Obererft ist daher ein min. 50 m breiter Pufferstreifen mit Extensivgrün freizuhalten, um dadurch die Funktion als Biotopverbund zu erhalten. Im Vorlauf des Bauleitplanverfahrens ist eine Artenschutzprüfung inklusive Kartierung der Avifauna, Fledermäuse bereits angestoßen worden, die Prüfung ist gegenwärtig noch in Bearbeitung. Eingriffsermittlung und -bewertung Im Rahmen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens wird das Ausgleichsdefizit ermittelt. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren bestimmt. Untersuchungsraum ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt Betroffenheit der Arten und Schutzmaßnahmen ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt 6.3.5 Schutzgut Boden Im Kataster der Altablagerungen und Altstandorte des Rhein-Kreises Neuss liegen für das Plangebiet keine Hinweise auf Altlasten vor. Eine Beeinträchtigung des Plangebiets durch die umliegenden Altablagerungen ist nach dem hiesigen Kenntnisstand nicht zu besorgen. Bei den natürlich gewachsenen Böden im Plangebiet handelt es sich gemäß der Bodenkarte 1: 50.000 des GLD NRW um Braunerde, stellenw. Pseudogley-Braunerde aus ca. 1 m mächtigen, lehmigen Hochflutsanden über Sand und Kies der Rhein-Niederterrasse. Die Böden besitzen eine mittlere Ertragsfähigkeit (Bodenzahl lt. Reichsbodenschätzung 1: 5.000 bei 45), eine mittlere Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe, eine mittlere nutzbare Wasserkapazität und eine hohe Wasserdurchlässigkeit bei vereinzelt schwacher Staunässe. Das städtische Bodenbelastungskataster stuft den Belastungsgrad der Böden als „hoch“, die Schutzwürdigkeit als „mittel“ ein. Besonders schutzwürdige Böden gemäß der Karte „Schutzwürdige Böden in NRW 1: 50.000“ (GLD NRW 2008) kommen im Plangebiet nicht vor. 6.3.6 Schutzgut Wasser Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Obererft (bzw. des Erftkanals von der Quelle bis Einmündung Nordkanal). Die Obererft ist ein im Spätmittelalter zum Betrieb der Neusser Mühlen künstlich geschaffener Abzweig der Erft. Die Grundwasserstände im Plangebiet sind Schwankungen von bis zu 3,5 m unterworfen. Nach Prof. Dr. Losen (2008) liegt der bisherige höchste Grundwasserstand im Änderungsbereich zum Dezember 2007 zwischen 33,25 m ü.NN und 33,90 m ü.NN. Bei einer Geländehöhe zwischen 37 m ü.NN und 40 m ü.NN ergeben sich minimale Grundwasserflurabstände zwischen 4 m und 6 m. Die niedrigsten Grundwasserstände lagen zwischen 30,40 m ü.NN und 31,40 m ü.NN, was maximalen Flurabständen von 6 m bzw. 9 m entspricht. Das Plangebiet liegt im Grundwasserkörper 27_18 (Niederung des Rheins). Der Grundwasserkörper weist einen guten Stand: 08.08.2013 TOP/Seite APS 45-2013 - 2 Begründung Seite 6 von 7 TOP/Seite mengenmäßigen Zustand auf. Aufgrund erhöhter Nitratgehalte wird der chemische Zustand als schlecht eingestuft. Im Übrigen wurden jedoch im Zuge der Bestandauaufnahme „Grundwasser" zur EU-WRRL keine weiteren chemischen Belastungen festgestellt. 6.3.7 Schutzgut Klima Der Änderungsbereich liegt in einem Freiraum, der im Stadtklimagutachten (Uni Münster 1995) als „sehr hoch schutzwürdig" klassifiziert ist. Darüber hinaus ist auch ein Belüftungskorridor für die Innenstadt für Südostwinde betroffen. Es handelt sich dabei um ein Regionalwindsystem, das insbesondere während austauschschwacher Wetterlagen entsteht und damit sowohl lufthygienisch wie auch stadtklimatisch von besonderer Bedeutung ist. Stationäre Windmessungen im Rahmen der Aufstellung des VEP „Meertal" ergaben, dass diese Südostwind-Strömung in der Lage ist, die Lärmschutzeinrichtungen an der Autobahn zu überwinden. Um die stadtklimatischen Aspekte in angemessener Form berücksichtigen zu können, wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens die Wirkung der Bebauung auf das lokale Windfeld und die thermischen Verhältnisse durch ein Stadtklimagutachten untersucht. 6.3.8 Schutzgut Luft Im Plangebiet besteht die lufthygienische Hintergrundbelastung der Rhein-Ruhr-Schiene. Die Daten des Projektes LUNA (Beurteilung der Luftqualität der Stadt Neuss auf der Basis von Ausbreitungsrechnungen) zeigen, dass im Plangebiet die Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (VO über die Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) eingehalten werden. Im Bereich des Berghäuschens Weg ist eine riegelartige Bebauung mit einer Lücke geplant. Wegen lufthygienischer Belange bleibt hier eine Lücke bestehen, um durch die hierdurch entstehenden Querwinde eine Konzentration von Luftschadstoffen im Bereich des Berghäuschens Wegs zu vermeiden. 6.3.9 Schutzgut Landschaft ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt 6.3.10 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt 6.4 Prognose / Entwicklung bei Durchführung der Planung / Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen der Planung Eine Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung, bzw. Beschreibung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens erfolgt mit dem weiteren Verfahrensverlauf. 6.5 Beschreibung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung / Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Eine Beschreibung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung / Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen, wie z.B. Pflanzungen auf dem eigenen Grundstück möglichst außerhalb der Leitungsschutzstreifen, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Der Umweltbericht ist im weiteren Verfahrensverlauf fortzuschreiben. 6.6 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Der Umweltbericht ist im weiteren Verfahrensverlauf fortzuschreiben. 6.7 Prognose / Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung Der Umweltbericht ist im weiteren Verfahrensverlauf fortzuschreiben. Stand: 08.08.2013 APS 45-2013 - 2 Begründung Seite 7 von 7 TOP/Seite TOP/Seite 6.8 Prüfung von Standort- und Planungsalternativen / Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt 6.9 Monitoring / Beschreibung Umweltauswirkungen der Maßnahmen zur Überwachung Der Umweltbericht ist im weiteren Verfahrensverlauf fortzuschreiben. 6.10 Abschließende Zusammenfassung und Bewertung des Umweltberichts Der Umweltbericht ist im weiteren Verfahrensverlauf fortzuschreiben. Stand: 08.08.2013 der erheblichen