6.8 Prüfung von Standort- und - bei der ITK

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APS 45-2013 - 2
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Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung Nr. 129
Augustinusviertel, ehem. St. Alexius-Krankenhaus (Stand August 13)
1. Änderungsanlass und -ziel
Anlass der Flächennutzungsplanänderung Nr. 129 – Augustinusviertel, St. Alexius-Krankenhaus – ist
es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers auf dem
Gelände der ehemaligen St. Alexius-Klinik zu schaffen.
Der Träger des Alexius-Krankenhauses hat 2010 beschlossen, die bis dahin an zwei Standorten
befindliche Psychiatrie Neuss am Standort St.-Josef-Krankenhaus nördlich der Nordkanalstraße zu
konzentrieren. Dieser Prozess wurde in den letzten beiden Jahren realisiert und wird 2014
abgeschlossen sein. Das St. Alexius-Krankenhaus auf der Südseite der Nordkanalstraße mit seinen
Wirtschaftsgebäuden, Garten-, Acker- und sonstigen Nutzflächen wird daher nicht mehr für die
bisherigen Nutzungen benötigt und für eine neue bauliche Entwicklung zur Verfügung gestellt. Das
Klostergebäude und die Klosterkirche sowie der Klostergarten mit Friedhof werden auch künftig von der
Ordensgemeinschaft der Alexianerbrüder genutzt und bilden den historischen Kern, um den das
ehemalige Krankenhausareal neu strukturiert und entwickelt werden soll.
Die besondere Lagegunst, die vor allem durch die Nähe zur Innenstadt und zum unmittelbar
angrenzenden Landschaftsraum gekennzeichnet ist, die Einbindung in die vorhandenen
Siedlungsstrukturen, die äußere Erschließungssituation sowie die kaum vorhandenen Nutzungskonflikte
und Restriktionen sprechen für die Entwicklung eines Wohnbaugebietes mit rund 450 Wohneinheiten.
Da das Areal durch die Überplanung als Wohnbaufläche eine bauliche Nachnutzung erfährt, handelt es
sich hier um eine freiraumschonende Innenentwicklung. Landwirtschaftlich genutzte Flächen müssen
nicht Anspruch genommen werden.
Alternative Nutzungen scheiden an diesem Standort aus. Die Etablierung eines Bürostandortes bietet
sich nicht an, da zum einen kein Bedarf gegeben ist und zum anderen Dienstleistungs- und
Büronutzungen im Bereich Hammfeld konzentriert sind und auch weiterhin dort entwickelt werden
sollen. Andere gewerbliche Nutzungen kommen hier wegen der Nähe zu angrenzender Wohnnutzung
nicht in Frage. Für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen ist der Standort
aufgrund der negativen städtebaulichen Auswirkungen nicht geeignet. Denkbar wäre neben dem
Wohnen lediglich die Arrondierung pflegebezogener Einrichtungen im Umfeld der Pflege- und
Therapieeinrichtungen sowie wohngebietsbezogene kleinere Versorgungseinheiten im Einfahrtsbereich
an der Nordkanalallee.
Der Bedarf für die Entwicklung eines Wohnquartiers in Innenstadtnähe ist gegeben. Die
Bevölkerungsentwicklung der vergangenen Jahre verlief für die Stadt Neuss positiv. Die Zuwanderung
liegt über den Verlusten aus Fortzügen und durch die natürliche Bevölkerungsentwicklung zusammen
gerechnet. Insbesondere im Hinblick auf den sog. „Überschwappeffekt“ aus der Landeshauptstadt
Düsseldorf ist auch für die kommenden Jahre von einem hohen Zuwanderungsaufkommen nach Neuss
auszugehen. Daher ist davon auszugehen, dass die Stadt Neuss zu den Gewinnern der
interkommunalen Wanderungsbewegungen zählen wird. Ein Indikator für die Eintrittswahrscheinlichkeit
dieser Entwicklung ist die anhaltend rege Nachfrage nach Baugrundstücken für den Wohnungsbau.
Gleichzeitig deuten alle Prognosen darauf hin, dass der Trend zu sinkenden durchschnittlichen
Haushaltsgrößen anhalten wird. Das hohe Zuwanderungsinteresse und die verkleinerten
Haushaltsstrukturen bedingen, dass die Neusser Stadtplanung mit einer bedarfsorientierten
Bereitstellung von Wohnbauland reagieren muss. Das Handlungskonzept Wohnen, dass die Fa. Gewos
aus Hamburg im Jahr 2010 für die Stadt Neuss erarbeitete, ermittelte einen Bedarf von 4.650
Wohnungen bis zum Jahr 2025. Ein Teil dieses Bedarf kann auf dem brach gefallenen
Krankenhausareal im Augustinusviertel gedeckt werden.
Vor dem Hintergrund des sich stetig vollziehenden demografischen Wandels ist es besonders wichtig,
einerseits familiengerechten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, um auf diese Weise Familien an die
Stadt Neuss zu binden und andererseits innenstadtnahe, urbane Strukturen für den größer werdenden
Anteil älterer Personen zu schaffen. Das Augustinusviertel hat dafür günstige Voraussetzungen. Neben
den oben beschriebenen Lagevorteilen und der guten Verkehrsanbindung zeichnet sich das
Augustinusviertel durch eine gute soziale Infrastruktur aus. Im Bezirk selbst befindet sich ein
Kindergarten (Kindergarten Meertal), die nächste Grundschule liegt an der Grenze des Bezirkes
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Gnadental (St. Konrad Schule). Des Weiteren befinden sich mit dem St. Josefs-Krankenhaus ein
Krankenhaus mit gesamtstädtischer Bedeutung sowie eine Reihe von Einrichtungen für Senioren in
diesem Viertel.
Gemäß der beabsichtigten städtebaulichen Zielsetzung ist Planungsrecht zu schaffen. Der
Flächennutzungsplan der Stadt Neuss stellt für den überwiegenden Teil des Plangebietes eine
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Krankenhaus dar. Die beabsichtigte Entwicklung eines
Wohnquartiers widerspricht der derzeitigen Darstellung des Flächennutzungsplanes. Es ist künftig die
Darstellung einer Wohnbaufläche vorgesehen. Der ehemalige Klostergarten wird künftig als Grünfläche
mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Das Plangebiet liegt sämtlich außerhalb des
Geltungsbereichs von Bebauungsplänen, daher wird parallel der Bebauungsplan Nr. 484 –
Augustinusviertel, ehem. St. Alexius-Krankenhaus aufgestellt.
2. Planungsprozess und städtebauliche Konzeption
Der Rat der Stadt Neuss hat am 23.09.2011 den städtebaulichen Rahmenplan St. Alexius-Krankenhaus
beschlossen, der Aussagen trifft zur Nachfolgenutzung und zukünftigen Baustruktur, zur
Grünraumvernetzung mit dem nahen Landschaftsraum und der verkehrlichen Erschließung des ehem.
Krankenhausstandortes südlich der Nordkanalallee. In der selben Sitzung hat der Rat beschlossen,
aufbauend auf diesem Rahmenplan einen städtebaulichen Wettbewerb vorzubereiten.
Auf der Grundlage eines Beschlusses des APS vom 24.01.2012 hat die Stadt Neuss gemeinsam mit
der Alexianer-Brudergemeinschaft Neuss den Wettbewerb ausgelobt. Dieser ist als kooperativer, nicht
anonymer Wettbewerb mit der Zuladung von 6 Teilnehmern durchgeführt worden. Mit einer
Auftaktveranstaltung am 26.04.2012 im ehemaligen St. Alexius-Krankenhaus ist die Öffentlichkeit in den
Wettbewerbsprozess eingebunden worden. Im Anschluss daran hatten die teilnehmenden Büros
Gelegenheit, in einem Zwischenschritt sich über den bis dahin von ihnen entwickelten Entwurfsansatz
mit dem Preisgericht auszutauschen. In einem nicht öffentlichen Zwischenkolloquium haben die Büros
ihre Entwurfsideen dem Preisgericht präsentiert. Das Preisgericht tagte am 20.08.2012 und entschied,
der Arbeit des Büros Wick+Partner, Architekten und Stadtplaner, Stuttgart, den 1. Preis zuzuerkennen.
Durch eine Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge und eine Bürgerinformationsveranstaltung hatten alle
betroffenen bzw. interessierten Bürgerinnen und Bürgern, frühzeitig Gelegenheit sich in den weiteren
Planungsprozess einzubringen und Anregungen vorzutragen. Die Wettbewerbsplanung ist im Zeitraum
Juni/Juli 2013 durch das Büro Wick+Partner in Zusammenarbeit mit der Grundstückseigentümerin und
der Stadt Neuss weiterentwickelt und zu einem städtebaulichen Entwurf ausgearbeitet worden.
Die als Ergebnis aus diesem Prozess nun vorliegende Entwurfsplanung sieht eine schrittweise, modular
umzusetzende Konzeption vor, die eine mittelfristige Realisierung ermöglicht. Aufbauend auf einer
robusten städtebaulichen Grundstruktur kann das Areal in einzelne Quartiere mit individuellen
Charakteren untergliedert werden, die unterschiedlichen Interessensgruppen und Wohnformen gerecht
werden können. Dabei ist sichergestellt, dass bereits in der ersten Stufe ausreichend Grün- und
Erholungsflächen zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist eine Mischung aus verdichteten Baustrukturen
in Richtung der Hauptverkehrsstraßen und weniger dichten in Richtung des Landschaftsraums.
Herzstück des Plangebiets ist die Bestandsbebauung mit Kirche, Kloster und Kernbau des ehemaligen
Krankenhauses.
Die
Umnutzung
des
Krankenhausbaus
sieht
eine
Mischung
aus
Geschosswohnungsbau und Maisonetteeinheiten vor. Kloster und Kirche bleiben in ihrer Funktion
zunächst bestehen. Das Klostergebäude kann langfristig in eine Seniorenwohnanlage umgewandelt
werden. Neben diesen, dem Wohnen gewidmeten Bestandgebäuden, bleibt zudem das ehemalige
Wäschereigebäude sowie das Gastronomiegebäude für ein Quartierszentrum erhalten. Ergänzend zu
diesen Bestandsgebäuden schließen Geschosswohnungsbauriegel das Teilquartier zur Nordkanalallee,
zum Berghäuschenweg und zum Klosterpark zu einer gestalterischen Einheit, die vom Miteinander über
gemeinschaftliche Hofflächen und der engen Verknüpfung mit dem Klosterpark geprägt ist. Im Westen
wird der Klosterpark von einem Baufeld begrenzt, das von winkel- und punktförmigen
Geschosswohnungsbauten geprägt ist. Ergänzt durch eine mittige Grünfläche liegt die Attraktivität
dieses Teilquartiers in seinen Bezügen zu öffentlichen Freiräumen. Eine Reihe punktförmiger Stadtvillen
bildet den Übergang zwischen neuem Stadtteil und der Bestandsbebauung am Selikumer Weg. Der
besondere Reiz des Standorts liegt in der direkten Nachbarschaft zu innenstadtnahem Freiraum und
dem direkten Bezug zum Grün der im Westen angrenzenden Grün- und Gartenzone. Südlich des
Klosterparks spannt sich bis zum Wohnquartier Meertal ein Teilquartier mit individuellen Wohnformen.
Die beiden Kitastandorte decken Bedarfe auch über das eigentliche Plangebiet hinaus. Sie liegen, an
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der Einfahrt vom Berghäuschenweg bzw. Nordkanalallee und in direkter Nachbarschaft zum Kloster,
verkehrtechnisch günstig für Bring- und Holverkehr und doch attraktiv und sicher in Nachbarschaft zum
Klosterpark.
Verkehrliche Voruntersuchungen sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Areal des AlexiusKrankenhauses mit zwei Anbindungen an bestehende Straßen - Nordkanalallee und
Berghäuschensweg - erschlossen und städtebaulich entwickelt werden kann. Um eine Anbindung der
internen Sammelstraße vom Berghäuschensweg jedoch in alle Richtungen befahrbar zu gestalten, ist
es notwendig, den Streckenabschnitt des Berghäuschenswegs von der Straße Meertal bis zum
Alexianerplatz auf der Westseite aufzuweiten. Eine solche Aufweitung wird auch zur
Leistungsverbesserung im Straßenknoten Berghäuschensweg/Straße Meertal führen.
3. Änderungsbereich und Planungsinhalte
Der Flächennutzungsplanänderungsbereich wird im Norden durch Nordkanalallee, im Osten durch den
Berghäuschensweg und das Altenheim, im Süden durch das Wohngebiet Meertal und im Westen durch
den Landschaftraum entlang der Obererft sowie durch die östlichen Grundstücksgrenzen der
Wohnbebauung am Selikumer Weg begrenzt. Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk 05
(Augustinusviertel). Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 13,1 ha. Die genaue
Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Der Änderungsbereich ist geprägt durch die Baukörper des St. Alexius-Krankenhauses, die allerdings
mit dem Umzug der Pflegeeinrichtungen an den Standort St. Josef-Krankenhaus nicht mehr benötigt
werden. Das Krankenhausgebäude selbst wird temporär als Übergangswohnheim genutzt. Einzig die
Klosterkirche und das Kloster sollen auch zukünftig in ihrer bisherigen Nutzung nicht aufgegeben
werden. Das Plangebiet ist überwiegend eben, fällt nach Südwesten hin leicht ab und liegt auf einer
Geländehöhe zwischen 37 m ü.NN und 40 m ü.NN.
Das nähere Umfeld des Planareals ist südlich durch ein neues Wohngebiet (Meertal), westlich
(„Dichterviertel“), bzw. nordwestlich (Selikumer Weg) durch ältere Wohngebiete geprägt. Der südliche
Abschnitt des Selikumer Weges, im Übergang zum Landschaftsraum wird geprägt durch eine gemischt
genutzte, heterogene Bebauung. Entlang des Berghäuschenswegs befinden sich auf der Ostseite
ebenfalls Wohngebäude. Nördlich der Nordkanalallee und der Augustinusstraße grenzen hingegen
großmaßstäbliche Gebäudekomplexe an, wie das St.-Josef-Krankenhaus, das Kloster Immaculata, eine
Sauerkrautfabrik im unmittelbaren Umfeld des Alexianerplatzes, bzw. weiter nördlich auch Büros und
öffentliche Infrastruktureinrichtungen. Südöstlich befinden sich Therapie- und Pflegeeinrichtungen,
jenseits des Berghäuschenswegs ein großer Heimwerkermarkt. Ein Kindergarten an der Straße
Meertal, mehrere Schulen im Umfeld der Weberstraße und eine kleines Nahversorgungszentrum am
Berghäuschensweg befinden sich in fußläufiger Entfernung. Im westlichen Teil grenzt die Obererft als
Grünkorridor an das Plangebiet. Hier wurde eine ökologische Ausgleichsfläche in Form einer Mähwiese
mit einzelnen Gehölzen angelegt. Der engere Bereich der Obererft ist als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Neuss in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05.01.1995
stellt für den Änderungsbereich eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Krankenhaus dar.
Ein kleiner Teil im Südwesten des Plangebietes ist als naturschutzrechtliche Maßnahmenfläche mit
private Grünfläche dargestellt. Die vorgesehene Planung deckt sich nicht mehr mit den bislang
verfolgten Zielen in diesem Bereich und weicht deshalb von den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes ab. Künftig wird der überwiegende Teil des Änderungsbereichs Wohnbaufläche
dargestellt. Der in der Mitte des Plangebietes liegende Klosterpark mit einer Größe von 1,2 ha wird als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt.
4. Vorgaben und Bindungen
Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt den überwiegenden Teil des
Plangebietes als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar. Im Westen ist in einem Streifen entlang der
Obererft „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft
und landschaftsorientierte Erholung“ dargestellt. Das landesplanerische Abstimmungsverfahren mit der
Bezirksregierung Düsseldorf gem. § 34 LPlG wird im weiteren Verfahren durchgeführt.
Stand: 08.08.2013
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Landschaftsplan
Der Änderungsbereich liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans für den Rhein-Kreis
Neuss. Das Plangebiet grenzt im Bereich Obererft an ein dort ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet
an.
Bestehendes Planrecht
Der Änderungsbereich liegt außerhalb von Geltungsbereichen von Bebauungsplänen. Nach der
städtebaulichen Zielsetzung ist daher Planungsrecht zu schaffen. Auf Basis des städtebaulichen
Entwurfs wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 484 parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung
durchgeführt.
5. Erforderliche Gutachten
Im Rahmen des parallelen Bebauungsplanverfahrens ist vorgesehen, insbesondere folgende Gutachten
zu erstellen und in die Begründung sowie den Umweltbericht einzustellen:
-
6.
Artenschutzuntersuchung
schaltechnisches Gutachten
Altlastuntersuchungen in Ergänzung zu vorhandenen Gutachten
Klimagutachten
landschaftspflegerischer Begleitplan mit Ergänzung Baumkataster
Verkehrsuntersuchung hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf das umgebende
Straßennetz
hydrologischer Nachweis zur ortsnahen Beseitigung des Regenwassers
solarenergetische Optimierung des Bebauungskonzepts
Umweltbericht
Auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes ist die Umweltprüfung nicht in der Detailschärfe
erforderlich wie auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, trotzdem sind auch auf dieser Ebene
alle Umweltmedien und –belange zu prüfen, die im § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführt sind. Der
Umweltbericht ist Bestandteil der Planbegründung, dessen Aufbau durch die Anlage zu § 2 Abs. 4 und
§ 2a BauGB vorgegeben ist.
6.1 Beschreibung des Projektes
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche
Nachnutzung des Alexius-Areals zu schaffen.
6.2 Grundlagen und Methodik
....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt
6.3 Beschreibung und Bewertung der Umwelt im Einwirkungsbereich der Planung
6.3.1 Naturräumliche Grundlagen
....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt
6.3.2 Schutzgut Mensch
Der Schallimmissionsplan (SIP) der Stadt Neuss weist für das Plangebiet im Bereich der
Augustinusstraße und des Berghäuschen Wegs derzeit Lärmpegel von tags 65-70 dB(A) und im
Bereich der Nordkanalallee Lärmpegel von bis zu 65 dB(A) aus. Im rückwärtigen Teil des Plangebiets
geht die Lärmbelastung auf 55 dB(A) tags zurück. Hauptverursacher der Lärmbelastung ist der
Straßenverkehr. Der SIP ersetzt als Instrument der Lärmminderungsplanung kein detailliertes
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schalltechnisches Gutachten. Die konkreten lärmtechnischen Fragen, insbesondere die Festlegung der
Lärmpegel, ist im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens auf der parallelen Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung erforderlich.
6.3.3 Erholung und Landschaftsbild
....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt
6.3.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Der aktuelle Biotoptypenbestand der Freiflächen im Planungsraum ist geprägt durch gärtnerisch
genutzte Flächen und parkartiges Grün mit z. T. altem, erhaltenswerten Baumbestand sowie
Extensivgrünland. Die an das Plangebiet grenzende Obererft mit begleitenden Gehölzstreifen ist
Landschaftsschutzgebiet und im städtischen Biotopkataster als schutzwürdiges Biotop eingestuft. Im
städtischen Biotopverbund wird die Obererft zusammen mit den angrenzenden, ökologischen
Ausgleichsflächen zudem als „besonders wertvolle Biotopverbundfläche“ eingestuft. Auch im
Biotopverbund auf Landesebene (LANUV) wird die Obererft als Biotopverbundfläche eingestuft. Als
Schutzziel wird der „Erhalt der Restwaldfläche“ als Entwicklungsziel „Wiederherstellung eines möglichst
grünlandbegleiteten Baches mit sauberem Wasser und naturnahen Uferstrukturen“ angegeben. Auch
im Rahmen der vom Umweltamt durchgeführten, faunistische Kartierungen im Stadtgebiet konnte der
ökologisch hohe Wert der Obererft untermauert werden. Zum Landschaftsschutzgebiet der Obererft ist
daher ein min. 50 m breiter Pufferstreifen mit Extensivgrün freizuhalten, um dadurch die Funktion als
Biotopverbund zu erhalten. Im Vorlauf des Bauleitplanverfahrens ist eine Artenschutzprüfung inklusive
Kartierung der Avifauna, Fledermäuse bereits angestoßen worden, die Prüfung ist gegenwärtig noch in
Bearbeitung.
Eingriffsermittlung und -bewertung
Im Rahmen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens wird das Ausgleichsdefizit ermittelt. Die
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren bestimmt.
Untersuchungsraum
....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt
Betroffenheit der Arten und Schutzmaßnahmen
....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt
6.3.5 Schutzgut Boden
Im Kataster der Altablagerungen und Altstandorte des Rhein-Kreises Neuss liegen für das Plangebiet
keine Hinweise auf Altlasten vor. Eine Beeinträchtigung des Plangebiets durch die umliegenden
Altablagerungen ist nach dem hiesigen Kenntnisstand nicht zu besorgen.
Bei den natürlich gewachsenen Böden im Plangebiet handelt es sich gemäß der Bodenkarte 1: 50.000
des GLD NRW um Braunerde, stellenw. Pseudogley-Braunerde aus ca. 1 m mächtigen, lehmigen
Hochflutsanden über Sand und Kies der Rhein-Niederterrasse. Die Böden besitzen eine mittlere
Ertragsfähigkeit (Bodenzahl lt. Reichsbodenschätzung 1: 5.000 bei 45), eine mittlere Sorptionsfähigkeit
für Nährstoffe, eine mittlere nutzbare Wasserkapazität und eine hohe Wasserdurchlässigkeit bei
vereinzelt schwacher Staunässe. Das städtische Bodenbelastungskataster stuft den Belastungsgrad
der Böden als „hoch“, die Schutzwürdigkeit als „mittel“ ein. Besonders schutzwürdige Böden gemäß der
Karte „Schutzwürdige Böden in NRW 1: 50.000“ (GLD NRW 2008) kommen im Plangebiet nicht vor.
6.3.6 Schutzgut Wasser
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Obererft (bzw. des Erftkanals von der Quelle bis Einmündung
Nordkanal). Die Obererft ist ein im Spätmittelalter zum Betrieb der Neusser Mühlen künstlich
geschaffener Abzweig der Erft. Die Grundwasserstände im Plangebiet sind Schwankungen von bis zu
3,5 m unterworfen. Nach Prof. Dr. Losen (2008) liegt der bisherige höchste Grundwasserstand im
Änderungsbereich zum Dezember 2007 zwischen 33,25 m ü.NN und 33,90 m ü.NN. Bei einer
Geländehöhe zwischen 37 m ü.NN und 40 m ü.NN ergeben sich minimale Grundwasserflurabstände
zwischen 4 m und 6 m. Die niedrigsten Grundwasserstände lagen zwischen 30,40 m ü.NN und 31,40 m
ü.NN, was maximalen Flurabständen von 6 m bzw. 9 m entspricht. Das Plangebiet liegt im
Grundwasserkörper 27_18 (Niederung des Rheins). Der Grundwasserkörper weist einen guten
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mengenmäßigen Zustand auf. Aufgrund erhöhter Nitratgehalte wird der chemische Zustand als schlecht
eingestuft. Im Übrigen wurden jedoch im Zuge der Bestandauaufnahme „Grundwasser" zur EU-WRRL
keine weiteren chemischen Belastungen festgestellt.
6.3.7 Schutzgut Klima
Der Änderungsbereich liegt in einem Freiraum, der im Stadtklimagutachten (Uni Münster 1995) als
„sehr hoch schutzwürdig" klassifiziert ist. Darüber hinaus ist auch ein Belüftungskorridor für die
Innenstadt für Südostwinde betroffen. Es handelt sich dabei um ein Regionalwindsystem, das
insbesondere während austauschschwacher Wetterlagen entsteht und damit sowohl lufthygienisch wie
auch stadtklimatisch von besonderer Bedeutung ist. Stationäre Windmessungen im Rahmen der
Aufstellung des VEP „Meertal" ergaben, dass diese Südostwind-Strömung in der Lage ist, die
Lärmschutzeinrichtungen an der Autobahn zu überwinden.
Um die stadtklimatischen Aspekte in angemessener Form berücksichtigen zu können, wird im Rahmen
des Bauleitplanverfahrens die Wirkung der Bebauung auf das lokale Windfeld und die thermischen
Verhältnisse durch ein Stadtklimagutachten untersucht.
6.3.8 Schutzgut Luft
Im Plangebiet besteht die lufthygienische Hintergrundbelastung der Rhein-Ruhr-Schiene. Die Daten des
Projektes LUNA (Beurteilung der Luftqualität der Stadt Neuss auf der Basis von
Ausbreitungsrechnungen)
zeigen,
dass
im
Plangebiet
die
Grenzwerte
der
39.
Bundesimmissionsschutzverordnung (VO über die Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft)
eingehalten werden. Im Bereich des Berghäuschens Weg ist eine riegelartige Bebauung mit einer
Lücke geplant. Wegen lufthygienischer Belange bleibt hier eine Lücke bestehen, um durch die hierdurch
entstehenden Querwinde eine Konzentration von Luftschadstoffen im Bereich des Berghäuschens
Wegs zu vermeiden.
6.3.9 Schutzgut Landschaft
....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt
6.3.10 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt
6.4 Prognose / Entwicklung bei Durchführung der Planung / Beschreibung der zu erwartenden
Auswirkungen der Planung
Eine Prognose über die Entwicklung bei Durchführung der Planung, bzw. Beschreibung der zu
erwartenden Auswirkungen des Vorhabens erfolgt mit dem weiteren Verfahrensverlauf.
6.5 Beschreibung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung /
Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen
Eine Beschreibung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung /
Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen, wie z.B. Pflanzungen auf dem
eigenen Grundstück möglichst außerhalb der Leitungsschutzstreifen, kann zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht erfolgen.
Der Umweltbericht ist im weiteren Verfahrensverlauf fortzuschreiben.
6.6 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Der Umweltbericht ist im weiteren Verfahrensverlauf fortzuschreiben.
6.7 Prognose / Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung
Der Umweltbericht ist im weiteren Verfahrensverlauf fortzuschreiben.
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6.8 Prüfung von Standort- und Planungsalternativen / Anderweitige Planungsmöglichkeiten
....wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeführt
6.9 Monitoring / Beschreibung
Umweltauswirkungen
der
Maßnahmen
zur
Überwachung
Der Umweltbericht ist im weiteren Verfahrensverlauf fortzuschreiben.
6.10 Abschließende Zusammenfassung und Bewertung des Umweltberichts
Der Umweltbericht ist im weiteren Verfahrensverlauf fortzuschreiben.
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