PRAXISPLANUNG Planung und Gestaltung von Zahnarztpraxen Teil 5: Interior Design – Ausbaumaterialien – Lichtplanung Waren die ersten vier Teile dieser Beitragsreihe geprägt von konzeptionellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Themen, so soll es abschließend um ganz unmittelbar wahrnehmbare Aspekte der innenarchitektonischen Aufgabenstellung „Zahnarztpraxis“ gehen: Benutzen, Sehen, Anfassen, Hören und Riechen. Marc Eichner 14 Ist der funktional und konzeptionell optimierte Praxisgrundriss gefunden, der finanzielle Rahmen abgesteckt, müssen vom Zahnarzt vielfältige Punkte innerhalb folgender Komponenten abgewogen und entschieden werden: • Ausbaumaterialien • Möblierung • Farben • Licht • Corporate-Design /// WIE WIRKEN FARBEN Licht und Oberflächen auf Patienten und Praxisbeschäftigte? Welche Auswirkungen haben die verwendeten Materialien auf die Raumakustik und den Geruch der Räume? Welche Materialien erfüllen die hygienischen Ansprüche am besten, sind alterungsfähig und gut zu reinigen? Klare Formen und zusätzliche Beleuchtung schaffen eine freundliche Atmosphäre schon im Eingangsbereich der Praxis DS 2/2006 www.FranzMedien.com Im Hinblick auf die vorher formulierten Ziele entwickelt der Architekt zusammen mit dem Zahnarzt mittels konsequenter Materialauswahl, individueller Detailentwürfe für das Praxismobiliar, einer differenzierten Farb- und Lichtkonzeption bis hin zur Gestaltung der Praxisbeschilderung, der Raumbeschriftung und des Praxislogos ein stimmiges Gesamtkonzept und realisiert ein überzeugendes Ergebnis im Sinne eines Corporate Design. Diese Aufgabe ist eine subtile Angelegenheit, erfordert Fingerspitzengefühl, gute Kommunikation und Disziplin, müssen doch eine Vielzahl von gestalterischen, technischen und finanziellen Entscheidungen getroffen und miteinander verknüpft werden. Die intensive und kooperative Zusammenarbeit von Architekt mit den Ausstattungsfirmen für medizinisches Mobiliar und den Fachfirmen für Gebäudetechnik ist technisch wie gestalterisch für ein patienten- und mitarbeiterfreundliches Ambiente von großer Wichtigkeit. Denn ein gestalterischer Bruch zwischen individuell entworfenem Praxiskonzept zur „medizintechnisch ausgestatteten Welt der Behandlungsräume“ wirkt im Sinne einer dauerhaften Patientenbindung ebenso kontraproduktiv, wie das „Überstülpen“ einer modischen Innenarchitekturidee, die der Ambition des Zahnarztes, seines Teams und der Patientenklientel nicht entspricht. In diesem Zusammenhang stellt jeder der folgenden Aspekte für sich schon ein eigenes komplexes und sehr umfangreiches Kapitel der Praxisgestaltung dar. Es soll dennoch hier für den Leser kurz zusammengefasst werden. /// AUSBAUMATERIALIEN Die optimale Auswahl der Ausbaumaterialien und Oberflächen für die Ausgestaltung einer modernen Zahnarztpraxis bedeutet grundsätzlich die gelungene Synthese aus funktionalen und atmosphärischen Aspekten. Funktional sind folgende Parameter zu berücksichtigen: • Robustheit und hygienische Eigenschaften der Materialien • Lebensdauer und gute Alterungsfähigkeit der Materialien • Technische Randbedingungen, wie z. B. die zur Verfügung stehenden Fußbodenaufbauhöhen. PRAXISPLANUNG tet – dies zumeist durch „vergleichende „Materialwahrnehmungen“: weich - hart, glatt - rauh, fein - grob, matt glänzend, laut - leise, billig - wertig. Oberflächenmaterialien beeinflussen zudem direkt die Raumakustik und die Geruchswelt der Praxisräume. Entscheidet sich der Zahnarzt zum Beispiel für sehr hygienische, also glatte und harte Beläge, besteht die Gefahr, dass die Räume akustisch „hallig“, kalt und unpersönlich wirken. Hier kann dann durch spezielle Akustikdecken oder die Verwendung von weichen, schalldämpfenden Wandmaterialien oder Fenstervorhängen gegengesteuert werden. Linoleumböden, zum Beispiel, haben nachhaltig einen materialeigenen Geruch, so auch unversiegelte Holzböden oder Teppichböden; dies sollte der Zahnarzt bei der Auswahl berücksichtigen. Entscheidend für die Raumeindrücke der Praxis sind bei der Ausführung von Fußbodenarbeiten Details wie die Verlegerichtung, die Maserung von Materialien, das Fugenbild bei Plattenbelägen sowie die Sockel- bzw. Fußleistenausbildung. Strukturierte Dessins mit Maserungen, Sprenkel, Tupfer, Glimmerquarze etc. sind komplett in uni gehaltenen Fußbodenbelägen aus ganz pragmatischem Grund vorzuziehen: Verschmutzungen im täglichen Betrieb fallen nicht sonderlich auf. Dies gilt naturgemäß insbesondere bei hellen Bodenbelägen. Abschließend sei erwähnt, dass nicht der Preis der Ausbaumaterialien entscheidet über die Wirkung, sondern das ausgewogene Zusammenspiel der verwendeten Materialien. 16 Beleuchtung des Raumes und des direkten Arbeitsumfeldes am Behandlungsstuhl durch eine fugenlose Lichtdeckenkonstruktion Insbesondere gilt dies für die Auswahl der Bodenbeläge der verschiedenen Funktionsbereiche einer Zahnarztpraxis. Sehr strapazierfähig sind grundsätzlich alle harten Plattenbeläge wie keramische Fliesen, Kunststeinplatten, Betonwerksteine, Natursteinplatten. Den hohen hygienischen Anforderungen an Fußböden insbesondere in den Behandlungsräumen werden homogene Materialien, wie Linoleum, PVC, Gummi oder Naturkautschuk am besten gerecht. In den letzten Jahren haben sich, dank der einfachen und fugenlosen Verlegung bei hoher Strapazierfähigkeit, Fußbodenbeläge in Zahnarztpraxen bewährt, die man zunächst eher mit dem Industriebau in Verbindung bringt: Estrichbeschichtungen (Epoxydharze und Gießharze) sowie oberflächenversiegelte, eingefärbte Estriche und Gussasphaltböden. Für Empfang und Erschließungszonen bieten sich „Klassiker“ an, wie Teppichbeläge, Parkett- oder Dielenböden. Grundsätzlich ist vom Zahnarzt konzeptionell zu entscheiden, ob bewusst zwischen Behandlungsräumen und den übrigen Patientenbereichen hinsichtlich der Wahl der Ausbaumaterialien unterschieden werden soll, oder ob eine durchgängige Homogenität „ohne symbolische Schwellen“ gewollt ist. Die optischen und taktilen Eigenschaften von Wand- und Bodenbelägen werden vom Patienten oft unmittelbar, zumindest jedoch unbewusst wahrgenommen und gewerDS 2/2006 www.FranzMedien.com Die Raumbeleuchtung muss funktional und gestalterisch überzeugen. Kreisrunde Lichtkörper verleihen dem Behandlungsraum einer kieferorthopädischen Praxis die gewünschte Individualität PRAXISPLANUNG /// MÖBELPLANUNG Der Empfangsbereich mit dem Rezeptionstresen ist die Visitenkarte einer jeden Praxis. Bewusst soll hier nicht vom „Anmeldetresen“ gesprochen werden, denn im funktionalen Zusammenspiel mit der Garderobe und dem Praxisbesucherbereich ist der Empfangstresen viel mehr: Er stellt den kommunikativen Dreh- und Angelpunkt der Praxis dar. Er ist erste Anlaufstelle der Patienten, muss dem Personal den bestmöglichen Überblick über das Praxisgeschehen ermöglichen und ist moderner Computerarbeitsplatz zugleich. 18 Eine individuelle Lichtgestaltung wertet den innenliegenden Flur gestalterisch auf und setzt Akzente Die optische Gestaltung des Empfangstresens und die Benutzbarkeit im täglichen Gebrauch gibt Zeugnis von der Praxisorganisation – dies im Guten wie im Schlechten: Häufig begegnen Patienten Empfangstresen, die gekennzeichnet sind von einem Chaos von Zetteln, Karteikarten, EDV-Geräten und -kabeln. Offene, unsortierte Regaloder Schrankwände bilden den optischen Hintergrund solcher Kulissen. Ein optimal gestalteter Empfangstresen, samt ergänzender Einbauschrankmöbel, zeichnet sich dadurch aus, dass einerseits ein funktional optimiertes Arbeiten des Personals möglich ist und andererseits dem Patienten beiläufig der Eindruck einer perfekt organisierten, „aufgeräumten“ und gut strukturierten Praxis vermittelt wird. Hier ist das individuelle und an den konkreten Bedürfnissen der Nutzer entworfene Unikat sicherlich dem Katalogprodukt DS 2/2006 www.FranzMedien.com „von der Stange“ vorzuziehen. Stellt die Gesamterscheinung des Tresens durch Wahl der Form, der Farben und der verwendeten Materialien den Auftakt bzw. die konsequente Fortführung der gesamten Praxisgestaltung dar, ist das gewünschte Ziel erreicht. Der Zahnarzt und sein Möblierungsplaner müssen hier also folgende funktionalen Punkte detailliert abstimmen: • Anzahl der festen und temporären Arbeitsplätze, • Ausrichtung der einzelnen Tresenbereiche zu den umgebenen Raumbezügen (Praxiseingang, Wartebereich, Behandlungsräume etc.), • Definition der notwendigen Schrank- u. Arbeitsflächen, • Klärung aller technisch notwendigen Gerätekomponenten, deren Kabelkanäle und -anschlüsse sowie die Positionierung in den Möbeln, • Überlegungen zur Unterbringung von Patienteninformationsmaterial, • Festlegung der ergonomisch sinnvollen Arbeits- und Stehhöhen der Einzelbereiche des Tresens, • Materialgerechtigkeit der Oberflächen hinsichtlich der Anforderungen im täglichem Gebrauch. Zu berücksichtigen ist hier jedoch nicht nur der direkte Tresenbereich mit den üblichen 1–3 Computerarbeitsplätzen und der Theke zum unmittelbaren Patientenkontakt, sondern auch die gesamte Peripherie, den sogenannten „Back-office-Bereich. Hier gilt es, die Patientenkarteien und anderen Akten, EDV-Gerät, die Telefon- und Stereoanlage und nicht zuletzt die Praxiskasse, tunlichst optimal in Einbauschränken oder verdeckt unter den Arbeitsebenen und Thekenplatten angeordnet, zu integrieren. Da Wartezeiten für Patienten zu Recht einen „neuralgischen Punkt“ bei der Qualitätsbemessung einer Zahnarztpraxis darstellen, ist das „klassische Wartezimmer“ zu vermeiden: In einem Praxisinterieur ohne „Wartezimmer“ wird, zumindest subjektiv, auch nicht gewartet! – immer ein Zeichen von professioneller und patientenfreundlicher Praxisorganisation. Empfang und Wartebereich sollten vielmehr fließend ineinander übergehen, so das dem Patienten ein Gefühl von Geborgenheit und gleichzeitig Transparenz und Kommunikation vermittelt wird, und dass bei gebotener Diskretion. So ist der Patientenbereich einer modernen Zahnarztpraxis eher entspannende Lounge, diskrete Hotel-Lobby als schnödes „Wartezimmer“ in vorgetäuschter Wohnzimmergemütlichkeit mit abgewetzten Stuhlpolstern, überquellenden Illustriertenständern und gammligen Grünpflanzenresten. Architektur heißt insbesondere hier: Planen gegen das „mulmige Gefühl“, den Verdruss, die Langeweile und die Ungeduld. /// FARBEN Welche Bedeutung „Farbe“ in psychologischer und symbolischer Hinsicht für das Wohlbefinden und das Gemüt von Menschen im Allgemeinen und im Gesundheitswesen im Besonderen hat, zeigt alleine die Vielzahl von Studien und Fachliteratur zu diesem Thema. Die Farbgestaltung ist einerseits das simpelste und billigste Mittel, um Atmosphären zu stiften und Stimmungen zu generieren, andererseits ist durch die Vielfältigkeit der /// LICHTPLANUNG …wobei wir beim Thema Licht wären, denn ohne Licht keine Farbwahrnehmung. Wie schon oben bei den Ausbaumaterialien dargelegt, sind insbesondere auch innerhalb der Lichtplanung funktionale und atmosphärische Aspekte von Licht zu beachten. Rein technokratisch sind die Mindestanforderungen an die Beleuchtung der verschiedenen Zahnarztpraxisbereiche in der DIN 5035 geregelt. Für den unmittelbaren Behandlungsbereich ist unabhängig vom Licht der OP-Leuchte eine Beleuchtungsstärke von 1000 Lux gefordert. Hier muss das Licht präzise, nicht flackernd und möglichst tageslichtecht sein. 500 Lux werden im näheren Arbeitsumfeld des Zahnarztes, im Labor und den anderen ständigen Arbeitsplätzen verlangt. Ein zu starker Abfall der Lichtstärke vom unmittelbaren Behandlungsplatz zur Peripherie ermüdet schnell die Augen. Für die übrigen Praxisbereiche sind ca. 100–200 Lux ausreichend, wobei am Empfangstresen auf eine arbeitsplatzgerechte Beleuchtung (mit sog. BAP-Leuchten) am Bildschirm für die blendungsfreie Arbeit zu achten ist. Da die genannte Beleuchtungsstärke von 1000 Lux für den Behandlungsraum erfahrungsgemäß für Zahnarzt wie für Patient als zu hell empfunden wird, ist hier die Möglichkeit einer stufenlosen Lichtdimmung angeraten. Moderne Praxen verfügen über eine digitale Lichtsteuerung, die zwischen vorhandenem Tageslicht und Zuschaltung von Kunstlicht rechnergesteuert vermittelt. Spezielle Jalousiesysteme an den Fenstern „schaufeln“ Licht über Reflexion in die Raumtiefe, um Tageslicht optimal auszunutzen. Durch die liegende Position des Patienten auf dem Behandlungsstuhl kommt der Deckenbeleuchtung im Behandlungsraum eine essentielle Bedeutung zu. Auf dem Markt wird eine Vielzahl von praxisgerechten Leuchten angeboten, die allerdings all zu oft den Charme eines Hightech-Büros vermitteln oder im anderen Extrem Wohnzimmergemütlichkeit ausstrahlen. Grundsätzlich ist ein präzises Funktionslicht mit Blendfreiheit durch sogenannte Spiegelrasterleuchten als Einbau-, Aufbau- oder Pendelleuchten gegeben. Andere, optisch meist anspre- PRAXISPLANUNG Möglichkeiten die Entscheidungsfindung für den Zahnarzt oft schwierig. Die gezielte Farbgebung von Wänden, Decken und Böden können Raumeindrücke und die Wahrnehmung der Raumgeometrie völlig verändern, hervorheben oder optisch korrigieren. Eine dunkle Fußbodenfarbe zum Beispiel „erdet“ den Raum, gibt ihm eine Basis, eine dunkle oder kräftig bunte Deckenfarbe lässt den Raum niedriger, eventuell sogar gedrungen erscheinen. Mit den ausgewählten Farben, Mustern oder Motiven assoziieren die Patienten Werte wie „Weite, Enge, Wärme, Kälte, Sauberkeit. Großformatige Fotografien, farbige Grafiken oder plakative Raumbeschriftungen machen die Wände zu Informationsträgern und verleihen den Praxisräumen Einzigartigkeit. Unterscheiden sollte man generell zwischen ausgewogener „Farbigkeit“ und schlichter „Buntheit“! – das simple „Anmalen“ von Räumen generiert noch kein Farbkonzept. Farbige Akzente haben Signalwirkung, sollten demnach bewusst und an dafür prädestinierten Raumelementen eingesetzt werden. Überzeugende Ergebnisse sind vor allem dann zu erzielen, wenn Farbigkeit durch die Oberflächen der verwendeten Ausbaumaterialien selbst gegeben wird. Diesbezüglich ist es für den Zahnarzt sehr wichtig, sich vom Praxisplaner das Farbkonzept für die Praxisräume im Verlauf der Planungen zum Beispiel in Form von dreidimensionalen Grafiken oder Modellen, spätestens jedoch über möglichst großflächige Farb- und Materialmuster vor Ort präsentieren zu lassen. Die Wirkung der Farbigkeit sollte bei Tageslicht und Kunstlicht geprüft werden... 21 Detailplanung und Umsetzung des Mundhygienebereiches in einer kieferorthopädischen Praxis www.FranzMedien.com DS 2/2006 PRAXISPLANUNG 22 chendere Leuchten arbeiten mit einem großen Anteil an indirekter Beleuchtung über die Streuwirkung der hell gestrichenen Decke. Hier ist die Lichtausbeute zwar niedriger, das entstehende Raumambiente dafür deutlich angenehmer, das Licht „weicher“. Als Alternative zu Standardleuchten sind homogene milchig-weiße Lichtdeckensysteme oder hinterleuchtete Lichtkästen zu nennen, in dessen Lichtwirkung sich der Blick des Patienten beruhigend verlieren kann. Ob sich aktuelle Techniken der Deckengestaltung in Behandlungsräumen, wie beamergesteuerte Projektionen, TV- und Video-Flachbildschirme oder digitalgesteuerte LED-Leuchten, die ihre Lichtstimmung fließend verändern, bei Zahnärzten und Patienten durchsetzen, bleibt abzuwarten. Sind die Behandlungsräume der Zahnarztpraxis definiert durch ein angemessenes Funktionslicht, so sollten der Empfang und die Patientenbereiche über eine Beleuchtung verfügen, die eine entspannende und beruhigende Atmosphäre stiftet. Ideal ist ein hoher Tageslichtanteil in Kombination mit möglichst warmtönigem Kunstlicht für die Dämmerungs- und Abendstunden. Insbesondere eignen sich hierfür Objektleuchten, z. B. als Wandoder Stehleuchten mit direktem und indirektem Lichtanteil. Die Erschließungszonen von Zahnarztpraxen werden oft als Bildergalerie genutzt. Entsprechend ist hier die Beleuchtung auszulegen, was in der Regel warm-weißes bis neutral-weißes Licht bedeutet. Die signifikante Wegeführung zu den Behandlungszimmern oder andere raumkonzeptionelle Besonderheiten der internen Erschließungsbereiche sollten durch die Wahl der Beleuchtung hervorgehoben, gegebenenfalls sogar spezielle Lichtstimmungen inszeniert werden. Durch spannungsvolle Lichtführung in Verbindung mit den gewählten Ausbaumaterialien und Farben, kann selbst ein schnöder Flur zum Raumerlebnis werden und den Patienten beim Gang zur Behandlung positiv einstimmen und entspannen. /// CORPORATE IDENTITY/CORPORATE DESIGN Corporate Identity – (engl.: „vereinigt, zusammengeschlossen“, „Firmenimage“). Was bedeutet „CI“ konkret für die Zahnarztpraxis? Grundsätzlich tut der Zahnarzt gut daran, seiner Praxis sowohl in der Außendarstellung, als auch in der internen Kommunikation mit den Patienten, eine positive, vertrauenswürdige und professionelle Identität zu geben. Hier handelt es sich jedoch nicht um ein „Image“ – einem (Ab-)Bild – sondern um die konkrete Darstellung seines ärztlichen Selbstverständnisses, welches sich im Idealfall konsequent im gestalterischen Praxiskonzept und dem gesamten homogenen Erscheinungsbild widerspiegelt. Die erheblichen wirtschaftlichen und strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen fordern speziell auch dem Zahnarzt mit eigener Praxis ab, sich als medizinisches Dienstleistungsunternehmen auf einem umkämpften Markt zu positionieren und seine medizinische Kompetenz, evtl. sein Spezialgebiet, zu präsentieren: Kompetenz – Information – Kommunikation. DS 2/2006 www.FranzMedien.com Die Bedeutung von genauer Analyse der bisherigen und zukünftigen Patientenklientel, die Wahl von Praxislage, -umfeld und -größe, die Entscheidungslinien zum adäquaten Gestaltungskonzept und zum angemessenen Praxisambiente wurde in den vorherigen Beiträgen dieser Reihe eingehend beschrieben. Das Corporate Design als Mittel zur Gestaltung einer für die Patienten wahrnehmbaren und schlüssigen Praxisidentität umfasst jedoch weitaus mehr als eine qualitätsvolle Innenarchitektur mit hohem Wiedererkennungswert: Folgende Elemente sollten, gewissermaßen interdisziplinär, aufeinander abgestimmt sein, um den Praxisauftritt für den Patienten erkennbar „rund“ im Sinne einer schlüssigen „Corporate Identity“ zu machen: • Formensprache und Farbwahl der Innenarchitektur, • Grafik-Layout der externen Praxisbeschilderung, • Grafik-Layout der interne Raumbeschriftung, • Design eines prägnanten Praxis-Logos, • Grafikdesign der Visitenkarten, des Briefpapiers, der Patienteninformationsbroschüren und -CDs, • Werbung in den Printmedien, • Web-Design für die Praxispräsentation im Internet. Die moderne Zahnarztpraxis wird von einer steigenden Zahl von Patienten nicht mehr als Instanz des „notwendigen Übels“ wahrgenommen, sondern auch als Ort für Wellness und Schönheitspflege. Insofern stellt der Wohlfühlaspekt die Kernaufgabe einer jeden Praxisgestaltung dar, was sich im konzeptionellen Zusammenwirken vieler Kleinigkeiten und in der Summe aller Details entlang eines „roten Fadens“ zeigen muss. SERVICE Individuelle Beratung, kurzfristige Beantwortung von konkreten Rückfragen sowie die Erstellung von Grundrissen zur Praxisplanung und themenbezogene Checklisten unter: [email protected] AUTOR Dipl.-Ing. Marc Eichner, eichner bastian architekten Kantstraße 165, 10623 Berlin KONTAKT Tel.: 030/88 92 36 60 Fax.: 030/88 92 36 55 E-Mail: [email protected] Internet: www.arztpraxenplanung.de