Planung und Gestaltung von Zahnarztpraxen

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PRAXISPLANUNG
Planung und Gestaltung
von Zahnarztpraxen
Teil 5: Interior Design – Ausbaumaterialien – Lichtplanung
Waren die ersten vier Teile dieser Beitragsreihe geprägt von konzeptionellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Themen, so soll es abschließend um ganz
unmittelbar wahrnehmbare Aspekte der innenarchitektonischen Aufgabenstellung
„Zahnarztpraxis“ gehen: Benutzen, Sehen, Anfassen, Hören und Riechen.
Marc Eichner
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Ist der funktional und konzeptionell optimierte Praxisgrundriss gefunden, der finanzielle Rahmen abgesteckt,
müssen vom Zahnarzt vielfältige Punkte innerhalb folgender Komponenten abgewogen und entschieden werden:
• Ausbaumaterialien • Möblierung • Farben • Licht
• Corporate-Design
/// WIE WIRKEN FARBEN
Licht und Oberflächen auf Patienten und Praxisbeschäftigte? Welche Auswirkungen haben die verwendeten Materialien auf die Raumakustik und den Geruch der Räume?
Welche Materialien erfüllen die hygienischen Ansprüche
am besten, sind alterungsfähig und gut zu reinigen?
Klare Formen und zusätzliche Beleuchtung schaffen eine freundliche Atmosphäre schon im Eingangsbereich der Praxis
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Im Hinblick auf die vorher formulierten Ziele entwickelt
der Architekt zusammen mit dem Zahnarzt mittels konsequenter Materialauswahl, individueller Detailentwürfe für
das Praxismobiliar, einer differenzierten Farb- und Lichtkonzeption bis hin zur Gestaltung der Praxisbeschilderung, der Raumbeschriftung und des Praxislogos ein stimmiges Gesamtkonzept und realisiert ein überzeugendes
Ergebnis im Sinne eines Corporate Design.
Diese Aufgabe ist eine subtile Angelegenheit, erfordert
Fingerspitzengefühl, gute Kommunikation und Disziplin,
müssen doch eine Vielzahl von gestalterischen, technischen und finanziellen Entscheidungen getroffen und
miteinander verknüpft werden.
Die intensive und kooperative Zusammenarbeit von Architekt mit den Ausstattungsfirmen für medizinisches
Mobiliar und den Fachfirmen für Gebäudetechnik ist
technisch wie gestalterisch für ein patienten- und mitarbeiterfreundliches Ambiente von großer Wichtigkeit.
Denn ein gestalterischer Bruch zwischen individuell entworfenem Praxiskonzept zur „medizintechnisch ausgestatteten Welt der Behandlungsräume“ wirkt im Sinne
einer dauerhaften Patientenbindung ebenso kontraproduktiv, wie das „Überstülpen“ einer modischen Innenarchitekturidee, die der Ambition des Zahnarztes, seines
Teams und der Patientenklientel nicht entspricht.
In diesem Zusammenhang stellt jeder der folgenden
Aspekte für sich schon ein eigenes komplexes und sehr
umfangreiches Kapitel der Praxisgestaltung dar. Es soll dennoch hier für den Leser kurz zusammengefasst werden.
/// AUSBAUMATERIALIEN
Die optimale Auswahl der Ausbaumaterialien und Oberflächen für die Ausgestaltung einer modernen Zahnarztpraxis bedeutet grundsätzlich die gelungene Synthese
aus funktionalen und atmosphärischen Aspekten.
Funktional sind folgende Parameter zu berücksichtigen:
• Robustheit und hygienische Eigenschaften der Materialien
• Lebensdauer und gute Alterungsfähigkeit der Materialien
• Technische Randbedingungen, wie z. B. die zur Verfügung stehenden Fußbodenaufbauhöhen.
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tet – dies zumeist durch „vergleichende „Materialwahrnehmungen“: weich - hart, glatt - rauh, fein - grob, matt glänzend, laut - leise, billig - wertig.
Oberflächenmaterialien beeinflussen zudem direkt die
Raumakustik und die Geruchswelt der Praxisräume. Entscheidet sich der Zahnarzt zum Beispiel für sehr hygienische, also glatte und harte Beläge, besteht die Gefahr,
dass die Räume akustisch „hallig“, kalt und unpersönlich
wirken. Hier kann dann durch spezielle Akustikdecken
oder die Verwendung von weichen, schalldämpfenden
Wandmaterialien oder Fenstervorhängen gegengesteuert
werden. Linoleumböden, zum Beispiel, haben nachhaltig
einen materialeigenen Geruch, so auch unversiegelte
Holzböden oder Teppichböden; dies sollte der Zahnarzt
bei der Auswahl berücksichtigen.
Entscheidend für die Raumeindrücke der Praxis sind bei
der Ausführung von Fußbodenarbeiten Details wie die
Verlegerichtung, die Maserung von Materialien, das Fugenbild bei Plattenbelägen sowie die Sockel- bzw. Fußleistenausbildung.
Strukturierte Dessins mit Maserungen, Sprenkel, Tupfer,
Glimmerquarze etc. sind komplett in uni gehaltenen Fußbodenbelägen aus ganz pragmatischem Grund vorzuziehen: Verschmutzungen im täglichen Betrieb fallen nicht
sonderlich auf. Dies gilt naturgemäß insbesondere bei
hellen Bodenbelägen.
Abschließend sei erwähnt, dass nicht der Preis der Ausbaumaterialien entscheidet über die Wirkung, sondern
das ausgewogene Zusammenspiel der verwendeten Materialien.
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Beleuchtung des Raumes und des direkten Arbeitsumfeldes am Behandlungsstuhl
durch eine fugenlose Lichtdeckenkonstruktion
Insbesondere gilt dies für die Auswahl der Bodenbeläge
der verschiedenen Funktionsbereiche einer Zahnarztpraxis.
Sehr strapazierfähig sind grundsätzlich alle harten Plattenbeläge wie keramische Fliesen, Kunststeinplatten, Betonwerksteine, Natursteinplatten.
Den hohen hygienischen Anforderungen an Fußböden
insbesondere in den Behandlungsräumen werden homogene Materialien, wie Linoleum, PVC, Gummi oder Naturkautschuk am besten gerecht.
In den letzten Jahren haben sich, dank der einfachen und
fugenlosen Verlegung bei hoher Strapazierfähigkeit, Fußbodenbeläge in Zahnarztpraxen bewährt, die man zunächst
eher mit dem Industriebau in Verbindung bringt: Estrichbeschichtungen (Epoxydharze und Gießharze) sowie oberflächenversiegelte, eingefärbte Estriche und Gussasphaltböden.
Für Empfang und Erschließungszonen bieten sich „Klassiker“ an, wie Teppichbeläge, Parkett- oder Dielenböden.
Grundsätzlich ist vom Zahnarzt konzeptionell zu entscheiden, ob bewusst zwischen Behandlungsräumen und den
übrigen Patientenbereichen hinsichtlich der Wahl der Ausbaumaterialien unterschieden werden soll, oder ob eine
durchgängige Homogenität „ohne symbolische Schwellen“ gewollt ist.
Die optischen und taktilen Eigenschaften von Wand- und
Bodenbelägen werden vom Patienten oft unmittelbar, zumindest jedoch unbewusst wahrgenommen und gewerDS 2/2006
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Die Raumbeleuchtung muss funktional und gestalterisch überzeugen.
Kreisrunde Lichtkörper verleihen dem Behandlungsraum einer kieferorthopädischen Praxis die gewünschte Individualität
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/// MÖBELPLANUNG
Der Empfangsbereich mit dem Rezeptionstresen ist die Visitenkarte einer jeden Praxis. Bewusst soll hier nicht vom
„Anmeldetresen“ gesprochen werden, denn im funktionalen Zusammenspiel mit der Garderobe und dem Praxisbesucherbereich ist der Empfangstresen viel mehr: Er
stellt den kommunikativen Dreh- und Angelpunkt der
Praxis dar. Er ist erste Anlaufstelle der Patienten, muss
dem Personal den bestmöglichen Überblick über das Praxisgeschehen ermöglichen und ist moderner Computerarbeitsplatz zugleich.
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Eine individuelle Lichtgestaltung wertet den innenliegenden Flur gestalterisch
auf und setzt Akzente
Die optische Gestaltung des Empfangstresens und die Benutzbarkeit im täglichen Gebrauch gibt Zeugnis von der
Praxisorganisation – dies im Guten wie im Schlechten:
Häufig begegnen Patienten Empfangstresen, die gekennzeichnet sind von einem Chaos von Zetteln, Karteikarten,
EDV-Geräten und -kabeln. Offene, unsortierte Regaloder Schrankwände bilden den optischen Hintergrund
solcher Kulissen.
Ein optimal gestalteter Empfangstresen, samt ergänzender Einbauschrankmöbel, zeichnet sich dadurch aus, dass
einerseits ein funktional optimiertes Arbeiten des Personals möglich ist und andererseits dem Patienten beiläufig
der Eindruck einer perfekt organisierten, „aufgeräumten“ und gut strukturierten Praxis vermittelt wird. Hier ist
das individuelle und an den konkreten Bedürfnissen der
Nutzer entworfene Unikat sicherlich dem Katalogprodukt
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„von der Stange“ vorzuziehen. Stellt die Gesamterscheinung des Tresens durch Wahl der Form, der Farben und
der verwendeten Materialien den Auftakt bzw. die konsequente Fortführung der gesamten Praxisgestaltung dar,
ist das gewünschte Ziel erreicht.
Der Zahnarzt und sein Möblierungsplaner müssen hier
also folgende funktionalen Punkte detailliert abstimmen:
• Anzahl der festen und temporären Arbeitsplätze,
• Ausrichtung der einzelnen Tresenbereiche zu den umgebenen Raumbezügen (Praxiseingang, Wartebereich,
Behandlungsräume etc.),
• Definition der notwendigen Schrank- u. Arbeitsflächen,
• Klärung aller technisch notwendigen Gerätekomponenten, deren Kabelkanäle und -anschlüsse sowie die Positionierung in den Möbeln,
• Überlegungen zur Unterbringung von Patienteninformationsmaterial,
• Festlegung der ergonomisch sinnvollen Arbeits- und
Stehhöhen der Einzelbereiche des Tresens,
• Materialgerechtigkeit der Oberflächen hinsichtlich der
Anforderungen im täglichem Gebrauch.
Zu berücksichtigen ist hier jedoch nicht nur der direkte
Tresenbereich mit den üblichen 1–3 Computerarbeitsplätzen und der Theke zum unmittelbaren Patientenkontakt,
sondern auch die gesamte Peripherie, den sogenannten
„Back-office-Bereich. Hier gilt es, die Patientenkarteien
und anderen Akten, EDV-Gerät, die Telefon- und Stereoanlage und nicht zuletzt die Praxiskasse, tunlichst optimal
in Einbauschränken oder verdeckt unter den Arbeitsebenen und Thekenplatten angeordnet, zu integrieren.
Da Wartezeiten für Patienten zu Recht einen „neuralgischen Punkt“ bei der Qualitätsbemessung einer Zahnarztpraxis darstellen, ist das „klassische Wartezimmer“ zu
vermeiden: In einem Praxisinterieur ohne „Wartezimmer“
wird, zumindest subjektiv, auch nicht gewartet! – immer
ein Zeichen von professioneller und patientenfreundlicher
Praxisorganisation.
Empfang und Wartebereich sollten vielmehr fließend ineinander übergehen, so das dem Patienten ein Gefühl
von Geborgenheit und gleichzeitig Transparenz und
Kommunikation vermittelt wird, und dass bei gebotener
Diskretion. So ist der Patientenbereich einer modernen
Zahnarztpraxis eher entspannende Lounge, diskrete Hotel-Lobby als schnödes „Wartezimmer“ in vorgetäuschter
Wohnzimmergemütlichkeit mit abgewetzten Stuhlpolstern, überquellenden Illustriertenständern und gammligen Grünpflanzenresten.
Architektur heißt insbesondere hier: Planen gegen das
„mulmige Gefühl“, den Verdruss, die Langeweile und die
Ungeduld.
/// FARBEN
Welche Bedeutung „Farbe“ in psychologischer und symbolischer Hinsicht für das Wohlbefinden und das Gemüt
von Menschen im Allgemeinen und im Gesundheitswesen im Besonderen hat, zeigt alleine die Vielzahl von Studien und Fachliteratur zu diesem Thema.
Die Farbgestaltung ist einerseits das simpelste und billigste Mittel, um Atmosphären zu stiften und Stimmungen
zu generieren, andererseits ist durch die Vielfältigkeit der
/// LICHTPLANUNG
…wobei wir beim Thema Licht wären, denn ohne Licht
keine Farbwahrnehmung.
Wie schon oben bei den Ausbaumaterialien dargelegt, sind
insbesondere auch innerhalb der Lichtplanung funktionale
und atmosphärische Aspekte von Licht zu beachten.
Rein technokratisch sind die Mindestanforderungen an
die Beleuchtung der verschiedenen Zahnarztpraxisbereiche in der DIN 5035 geregelt.
Für den unmittelbaren Behandlungsbereich ist unabhängig vom Licht der OP-Leuchte eine Beleuchtungsstärke
von 1000 Lux gefordert. Hier muss das Licht präzise, nicht
flackernd und möglichst tageslichtecht sein.
500 Lux werden im näheren Arbeitsumfeld des Zahnarztes, im Labor und den anderen ständigen Arbeitsplätzen
verlangt. Ein zu starker Abfall der Lichtstärke vom unmittelbaren Behandlungsplatz zur Peripherie ermüdet
schnell die Augen.
Für die übrigen Praxisbereiche sind ca. 100–200 Lux ausreichend, wobei am Empfangstresen auf eine arbeitsplatzgerechte Beleuchtung (mit sog. BAP-Leuchten) am
Bildschirm für die blendungsfreie Arbeit zu achten ist.
Da die genannte Beleuchtungsstärke von 1000 Lux für
den Behandlungsraum erfahrungsgemäß für Zahnarzt
wie für Patient als zu hell empfunden wird, ist hier die
Möglichkeit einer stufenlosen Lichtdimmung angeraten.
Moderne Praxen verfügen über eine digitale Lichtsteuerung, die zwischen vorhandenem Tageslicht und Zuschaltung von Kunstlicht rechnergesteuert vermittelt. Spezielle
Jalousiesysteme an den Fenstern „schaufeln“ Licht über
Reflexion in die Raumtiefe, um Tageslicht optimal auszunutzen.
Durch die liegende Position des Patienten auf dem Behandlungsstuhl kommt der Deckenbeleuchtung im Behandlungsraum eine essentielle Bedeutung zu.
Auf dem Markt wird eine Vielzahl von praxisgerechten
Leuchten angeboten, die allerdings all zu oft den Charme
eines Hightech-Büros vermitteln oder im anderen Extrem
Wohnzimmergemütlichkeit ausstrahlen. Grundsätzlich ist
ein präzises Funktionslicht mit Blendfreiheit durch sogenannte Spiegelrasterleuchten als Einbau-, Aufbau- oder
Pendelleuchten gegeben. Andere, optisch meist anspre-
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Möglichkeiten die Entscheidungsfindung für den Zahnarzt oft schwierig. Die gezielte Farbgebung von Wänden,
Decken und Böden können Raumeindrücke und die
Wahrnehmung der Raumgeometrie völlig verändern, hervorheben oder optisch korrigieren.
Eine dunkle Fußbodenfarbe zum Beispiel „erdet“ den
Raum, gibt ihm eine Basis, eine dunkle oder kräftig bunte
Deckenfarbe lässt den Raum niedriger, eventuell sogar
gedrungen erscheinen. Mit den ausgewählten Farben,
Mustern oder Motiven assoziieren die Patienten Werte
wie „Weite, Enge, Wärme, Kälte, Sauberkeit. Großformatige Fotografien, farbige Grafiken oder plakative Raumbeschriftungen machen die Wände zu Informationsträgern und verleihen den Praxisräumen Einzigartigkeit.
Unterscheiden sollte man generell zwischen ausgewogener
„Farbigkeit“ und schlichter „Buntheit“! – das simple „Anmalen“ von Räumen generiert noch kein Farbkonzept. Farbige Akzente haben Signalwirkung, sollten demnach bewusst und an dafür prädestinierten Raumelementen eingesetzt werden. Überzeugende Ergebnisse sind vor allem
dann zu erzielen, wenn Farbigkeit durch die Oberflächen
der verwendeten Ausbaumaterialien selbst gegeben wird.
Diesbezüglich ist es für den Zahnarzt sehr wichtig, sich
vom Praxisplaner das Farbkonzept für die Praxisräume im
Verlauf der Planungen zum Beispiel in Form von dreidimensionalen Grafiken oder Modellen, spätestens jedoch
über möglichst großflächige Farb- und Materialmuster vor
Ort präsentieren zu lassen. Die Wirkung der Farbigkeit sollte bei Tageslicht und Kunstlicht geprüft werden...
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Detailplanung und Umsetzung des Mundhygienebereiches in einer kieferorthopädischen Praxis
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chendere Leuchten arbeiten mit einem großen Anteil an
indirekter Beleuchtung über die Streuwirkung der hell gestrichenen Decke. Hier ist die Lichtausbeute zwar niedriger, das entstehende Raumambiente dafür deutlich angenehmer, das Licht „weicher“.
Als Alternative zu Standardleuchten sind homogene
milchig-weiße Lichtdeckensysteme oder hinterleuchtete
Lichtkästen zu nennen, in dessen Lichtwirkung sich der
Blick des Patienten beruhigend verlieren kann.
Ob sich aktuelle Techniken der Deckengestaltung in Behandlungsräumen, wie beamergesteuerte Projektionen,
TV- und Video-Flachbildschirme oder digitalgesteuerte
LED-Leuchten, die ihre Lichtstimmung fließend verändern, bei Zahnärzten und Patienten durchsetzen, bleibt
abzuwarten.
Sind die Behandlungsräume der Zahnarztpraxis definiert
durch ein angemessenes Funktionslicht, so sollten der
Empfang und die Patientenbereiche über eine Beleuchtung verfügen, die eine entspannende und beruhigende
Atmosphäre stiftet. Ideal ist ein hoher Tageslichtanteil
in Kombination mit möglichst warmtönigem Kunstlicht
für die Dämmerungs- und Abendstunden. Insbesondere eignen sich hierfür Objektleuchten, z. B. als Wandoder Stehleuchten mit direktem und indirektem Lichtanteil.
Die Erschließungszonen von Zahnarztpraxen werden oft
als Bildergalerie genutzt. Entsprechend ist hier die Beleuchtung auszulegen, was in der Regel warm-weißes bis
neutral-weißes Licht bedeutet. Die signifikante Wegeführung zu den Behandlungszimmern oder andere raumkonzeptionelle Besonderheiten der internen Erschließungsbereiche sollten durch die Wahl der Beleuchtung hervorgehoben, gegebenenfalls sogar spezielle Lichtstimmungen inszeniert werden.
Durch spannungsvolle Lichtführung in Verbindung mit
den gewählten Ausbaumaterialien und Farben, kann
selbst ein schnöder Flur zum Raumerlebnis werden und
den Patienten beim Gang zur Behandlung positiv einstimmen und entspannen.
/// CORPORATE IDENTITY/CORPORATE DESIGN
Corporate Identity – (engl.: „vereinigt, zusammengeschlossen“, „Firmenimage“).
Was bedeutet „CI“ konkret für die Zahnarztpraxis?
Grundsätzlich tut der Zahnarzt gut daran, seiner Praxis sowohl in der Außendarstellung, als auch in der internen
Kommunikation mit den Patienten, eine positive, vertrauenswürdige und professionelle Identität zu geben. Hier
handelt es sich jedoch nicht um ein „Image“ – einem
(Ab-)Bild – sondern um die konkrete Darstellung seines
ärztlichen Selbstverständnisses, welches sich im Idealfall
konsequent im gestalterischen Praxiskonzept und dem
gesamten homogenen Erscheinungsbild widerspiegelt.
Die erheblichen wirtschaftlichen und strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen fordern speziell auch
dem Zahnarzt mit eigener Praxis ab, sich als medizinisches
Dienstleistungsunternehmen auf einem umkämpften
Markt zu positionieren und seine medizinische Kompetenz, evtl. sein Spezialgebiet, zu präsentieren:
Kompetenz – Information – Kommunikation.
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Die Bedeutung von genauer Analyse der bisherigen und
zukünftigen Patientenklientel, die Wahl von Praxislage,
-umfeld und -größe, die Entscheidungslinien zum adäquaten Gestaltungskonzept und zum angemessenen Praxisambiente wurde in den vorherigen Beiträgen dieser
Reihe eingehend beschrieben.
Das Corporate Design als Mittel zur Gestaltung einer für
die Patienten wahrnehmbaren und schlüssigen Praxisidentität umfasst jedoch weitaus mehr als eine qualitätsvolle Innenarchitektur mit hohem Wiedererkennungswert:
Folgende Elemente sollten, gewissermaßen interdisziplinär, aufeinander abgestimmt sein, um den Praxisauftritt
für den Patienten erkennbar „rund“ im Sinne einer
schlüssigen „Corporate Identity“ zu machen:
• Formensprache und Farbwahl der Innenarchitektur,
• Grafik-Layout der externen Praxisbeschilderung,
• Grafik-Layout der interne Raumbeschriftung,
• Design eines prägnanten Praxis-Logos,
• Grafikdesign der Visitenkarten, des Briefpapiers, der
Patienteninformationsbroschüren und -CDs,
• Werbung in den Printmedien,
• Web-Design für die Praxispräsentation im Internet.
Die moderne Zahnarztpraxis wird von einer steigenden
Zahl von Patienten nicht mehr als Instanz des „notwendigen Übels“ wahrgenommen, sondern auch als Ort für
Wellness und Schönheitspflege. Insofern stellt der Wohlfühlaspekt die Kernaufgabe einer jeden Praxisgestaltung
dar, was sich im konzeptionellen Zusammenwirken vieler
Kleinigkeiten und in der Summe aller Details entlang
eines „roten Fadens“ zeigen muss.
SERVICE
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von konkreten Rückfragen sowie die Erstellung von
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AUTOR
Dipl.-Ing. Marc Eichner, eichner bastian architekten
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Fax.: 030/88 92 36 55
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