Förderung der Wärmedämmung Staatliche Förderungen der Wärmedämmung können die Höhe der anfallenden Kosten verringern. Dämmungen stellen eine der sinnvollsten Varianten dar, um in einem Gebäude nachhaltig Energie zu sparen. Doch leider sind Dämmung von Dach, Fassade und Keller mit teilweise hohen Kosten verbunden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Fördermittel für energetische Komplettsanierungen nach KfW-Standard, als auch für Teilsanierungen. Die Förderung kann in Form eines zinsgünstigen Kredites oder eines Zuschusses gewährt werden. Lassen Sie sich Ihre Dämmung fördern | © luxorphoto / shutterstock.com KfW-Förderungen für die Komplettsanierung Bei der KfW-Bank gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, welche Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung fördern. Im Falle einer Komplettsanierung können Fördermittel aus den Förderprogrammen 430 oder 151 beantragt werden, je nachdem, ob ein Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit für die Sanierungsmaßnahme beantragt werden soll. Des Weiteren kann das Förderprogramm 431 für den Zuschuss einer begleitenden Sachverständigenarbeit beantragt werden. KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen (Dämmung des Daches oder Fassade, etc.) Handelt es sich nicht um eine Komplettsanierung, sondern um Einzelmaßnahmen der Dämmung, so greifen die Förderprogramme 430 (Kredit) und 152 (Zuschuss). Förderfähig ist die Dachdämmung, Dämmung der obersten Geschossdecke, und die Fassadendämmung. Dabei wird die Dämmung von einem Sachverständigen begleitet. Die Förderung kann, wie bei der Komplettsanierung, wieder in einen zinsgünstigen Kredit oder einen Zuschuss unterschieden werden. Dabei werden sowohl die Materialkosten als auch die Kosten für Handwerker gefördert. Hier finden Sie eine Liste, welche Einzelmaßnahmen einer Förderung nach den KfW-Richtlinien unterliegen. Überblick - Welche Förderung für eine Dämmung? Art der Dämmung KfW Förderung Wie wird gefördert? Dämmung im Rahmen einer Komplettsanierung eines Gebäudes KfW 151 (Kredit) Zinsgünstiger Kredit bei einer Dämmung zum KfW-Effizienzhaus. Max. 75.000 € pro Wohneinheit Tilgungszuschuss bis 17,5 % Einzelmaßnahmen (Dach-, Fassaden-, Keller- oder Geschossdeckendämmung) KfW 152 (Kredit) Zinsgünstiges Darlehen für Einzelmaßnahmen. Bis max. 50.000 € Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen der Dämmung KfW 430 (Investitionszuschuss) Zuschusshöhe abhängig von Erreichen des KfW-Standards. Bei Einzelmaßnahmen 10 % der Sanierungs-Kosten. Max. 5.000 € pro Wohneinheit Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen der Dämmung KfW 431 (Baubegleitung) Förderung für die Kosten eines begleitenden Sachverständiger. Die Anträge zur Förderung müssen stets vor der Dämmarbeiten eingereicht werden. Überblick zu den wichtigsten KfW-Förderprogrammen. Umfang der KfW-Förderung Die Förderungen der KfW umfassen stets die Kosten für nahe zu alle Dämm-Arbeiten. Egal ob Dach-, Fassaden- oder Kellerdämmung, diese Kosten sind förderfähig: Gefördert werden im Einzelnen, die Abrissarbeiten und anschließende Schuttbeseitigung, die An- und Einbringung der Dämmung selbst, Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, diverse Maßnahmen zur Reduktion von Wärmebrücken, Förderung Dachdämmung (Steil- und Flachdach) Um die KfW-Förderungen für eine Dachdämmung zu erhalten, muss ein höherer U-Wert mit der Dämmung erreicht werden, als die gesetzliche EnEV vorgibt. Die Förderung verlangt einen U-Wert von 0,14 W/(m²K), gesezlicher Mindestwert wären "lediglich" 0,24 W/(m²K). Bei der Dachdämmung gibt es einiges zu beachten. So ist die Aufsparrendämmung von außen die effektivste Variante der Dachdämmung, da sie sehr arm an Wärmebrücken erzeugt werden kann. Jedoch ist sie auch die Kostspieligste Art der Dachdämmung. Egal für welche Art der Dachdämmung Sie sich entscheiden, die KfW Förderungen unterstützen Sie bei allen anfallenden Kosten. Zusätzlicher Förder-Umfang bei Dachdämmungen Die Zwischensparrendämmung © Kzenon / shutterstock.com Die Kosten für diese Arbeiten werden gefördert: Ertüchtigung des Dachstuhls (Sparren und Lattung), Einbringen der Unterspannbahn sowie einer Dampfsperrfolie, Verbreiterung der Sparren bei der Zwischensparrendämmung, Dämmung/Erneuerung/Erstellung von Dachgauben, Erneuerung der Dachziegel (inklusive Versiegelung), Abdichtung des Daches, Neueindeckung des Flachdaches (Dachpappe, Schweißbahn, Gründach), Erweiterung des Dachüberstandes, Erneuerung des Regenwassersystems (Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche), Arbeiten im Rahmen von Rundfunkantennen und Blitzableitern, Neueinfassung des Schornsteinkopfes. Weitere Informationen und Möglichkeiten der Dachdämmung. Förderung Fassadendämmung Um die Förderungen der KfW Bankengruppe zu erhalten, müssen generell höhere Anforderungen eingehalten werden, als die gesetzliche EnEV zur Wärmedämmung vorgibt. Eine Fassadendämmung von außen wird erst gefördert, wenn ein U-Wert von 0,20 W/(m²K) eingehalten wird. Bei Innendämmungen liegen die Anforderungen bei 0,33 W/(m²K). Kerndämmungen in ein bestehendes, zweischaliges Mauerwerk brauchen hingegen nur mit einem Dämmstoff der Wärmeleitstufe 0,35 befüllt werden. Zusätzlicher Förder-Umfang bei Fassadendämmungen Die Kosten für diese Arbeiten werden gefördert: Erdarbeiten als vorbereitende Maßnahme der Perimeterdämmung, Bauwerkstrockenlegung als vorbereitende Maßnahme, Erweiterung des Fassadendämmung | © Baronb / shutterstock.com Dachkannte (Überhang muss bei dickerer Fassadendämmung erweitert werden), Bohrmaßnahmen bei Kerndämmungen, Fachgerechter Einbau neuer Fensterbänke/Rollläden oder anderer Sonnenschutzelemente, Dämmung der Rollladenkästen, Erneuerung der Briefkastenund Klingelanlage, Erneuerung Windfang, Vordach, Geländer und Eingangsstufen des Gebäudes, Erneuerung Fallrohre (Regenwassersystem). Weitere Informationen und Möglichkeiten der Fassadendämmung. Förderung Kellerdämmung Um die Förderungen der KfW bei einer Kellerdämmung in Anspruch nehmen zu können, muss ein U-Wert von 0,25 W/(m²K) erreicht werden. Laut gesetzlicher EnEV wäre "nur" ein Mindestwert von 0,30 W/(m²K) notwendig. Zusätzlicher Förder-Umfang bei Kellerdämmungen Die Kosten für diese Arbeiten werden gefördert: Arbeiten zur Gebäudetrockenlegung, Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen, Estrich, Trittschalldämmung, Fußboden (bei Kellerdeckendämmung von oben), Wiederherstellung der Begehbarkeit, Arbeiten an den Versorgungsleitungen, Erneuerung von energetisch relevanten Türen oder wärmedämmenden Bodentreppen. Dämmung des Kellers | © Elisseeva / shutterstock.com Weitere Informationen und Möglichkeiten der Kellerdämmung. Weitere Förderungsmaßnahmen Neben den bereits erwähnten Programmen können auch KfW-Förderungen aus den Förderprogrammen 140 (Modernisieren) und 153 (energetisches Bauen) beantragt werden. Des Weiteren kann es zusätzliche Förderungen auf Landes- oder Kommunalebene geben, welche hier nicht erfasst werden können. Informationen zu diesem Thema können Sie über die Förderprogramm-Datenbanken des Bundes (BINE) erhalten. Interesse an der Förderung Ihrer Wärmedämmung? Regionale Förderungen © Kathleen Rekowski / fotolia.com Sie sind an der Förderung Ihrer Dämmung interessiert, dann beraten wir Sie gerne zu Ihrer individuellen Wärmedämmung, den Kosten und möglichen staatlichen Förderungen. Egal ob per Telefon (0800/ 96 96 968) , E-Mail oder hier rechts im Live Chat. Bei konkretem Interesse vermitteln wir Ihnen einen passenden Fachbetrieb aus Ihrer Region. Sie können uns auch hier eine direkte Anfrage stellen. Geschrieben von: Weitere Artikel zum Thema Dämmung: Stephan Günther Wärmedämmung (allgemein) Öffentliche Gebäude Welche Dämmung? Dachdämmung Fassadendämmung Schimmel Dämmstoffe Kosten Kellerdämmung WDVS Einblasdämmung Hersteller & Händler Fachbetriebe finden energie held GmbH Schwarzer Bär 2 30449 Hannover Telefon: 0511 270 203 59 Telefax: +49 (0) 511 - 270 282 30 eMail: [email protected] energieheld GmbH | Sitz: Hannover, Amtsgericht Hannover HRB 208456, USt-IdNr. DE282868680 | Geschäftsführer: Philipp Lyding und Pascal Ludynia