Förderung - Dämmung und ihre Fördermöglichkeiten

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Förderung der Wärmedämmung
Staatliche Förderungen der Wärmedämmung können die Höhe der
anfallenden
Kosten
verringern.
Dämmungen
stellen
eine
der
sinnvollsten Varianten dar, um in einem Gebäude nachhaltig Energie zu
sparen. Doch leider sind Dämmung von Dach, Fassade und Keller mit
teilweise hohen Kosten verbunden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Fördermittel für
energetische Komplettsanierungen nach KfW-Standard, als auch für
Teilsanierungen. Die Förderung kann in Form eines zinsgünstigen
Kredites oder eines Zuschusses gewährt werden.
Lassen Sie sich Ihre Dämmung fördern | © luxorphoto / shutterstock.com
KfW-Förderungen für die Komplettsanierung
Bei der KfW-Bank gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, welche Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung fördern. Im Falle
einer Komplettsanierung können Fördermittel aus den Förderprogrammen 430 oder 151 beantragt werden, je nachdem, ob ein Zuschuss
oder zinsgünstiger Kredit für die Sanierungsmaßnahme beantragt werden soll. Des Weiteren kann das Förderprogramm 431 für den
Zuschuss einer begleitenden Sachverständigenarbeit beantragt werden.
KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen (Dämmung des Daches oder Fassade, etc.)
Handelt es sich nicht um eine Komplettsanierung, sondern um Einzelmaßnahmen der Dämmung, so greifen die Förderprogramme 430
(Kredit) und 152 (Zuschuss). Förderfähig ist die Dachdämmung, Dämmung der obersten Geschossdecke, und die Fassadendämmung.
Dabei wird die Dämmung von einem Sachverständigen begleitet. Die Förderung kann, wie bei der Komplettsanierung, wieder in einen
zinsgünstigen Kredit oder einen Zuschuss unterschieden werden. Dabei werden sowohl die Materialkosten als auch die Kosten für
Handwerker gefördert. Hier finden Sie eine Liste, welche Einzelmaßnahmen einer Förderung nach den KfW-Richtlinien unterliegen.
Überblick - Welche Förderung für eine Dämmung?
Art der Dämmung
KfW Förderung
Wie wird gefördert?
Dämmung im Rahmen einer
Komplettsanierung eines Gebäudes
KfW 151 (Kredit)
Zinsgünstiger Kredit bei einer Dämmung
zum KfW-Effizienzhaus.
Max. 75.000 € pro Wohneinheit
Tilgungszuschuss bis 17,5 %
Einzelmaßnahmen
(Dach-, Fassaden-, Keller- oder
Geschossdeckendämmung)
KfW 152 (Kredit)
Zinsgünstiges Darlehen für
Einzelmaßnahmen.
Bis max. 50.000 €
Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen
der Dämmung
KfW 430 (Investitionszuschuss)
Zuschusshöhe abhängig von Erreichen des
KfW-Standards.
Bei Einzelmaßnahmen 10 % der
Sanierungs-Kosten.
Max. 5.000 € pro Wohneinheit
Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen
der Dämmung
KfW 431 (Baubegleitung)
Förderung für die Kosten eines
begleitenden Sachverständiger.
Die Anträge zur Förderung müssen stets vor der Dämmarbeiten eingereicht werden.
Überblick zu den wichtigsten KfW-Förderprogrammen.
Umfang der KfW-Förderung
Die Förderungen der KfW umfassen stets die Kosten für nahe zu alle Dämm-Arbeiten. Egal ob Dach-, Fassaden- oder Kellerdämmung, diese
Kosten sind förderfähig:
Gefördert werden im Einzelnen, die Abrissarbeiten und anschließende Schuttbeseitigung, die An- und Einbringung der Dämmung selbst,
Maler-, Putz- und Tapezierarbeiten, diverse Maßnahmen zur Reduktion von Wärmebrücken,
Förderung Dachdämmung (Steil- und Flachdach)
Um die KfW-Förderungen für eine Dachdämmung zu erhalten, muss ein höherer U-Wert mit der
Dämmung erreicht werden, als die gesetzliche EnEV vorgibt. Die Förderung verlangt einen U-Wert
von 0,14 W/(m²K), gesezlicher Mindestwert wären "lediglich" 0,24 W/(m²K).
Bei der Dachdämmung gibt es einiges zu beachten. So ist die Aufsparrendämmung von außen die
effektivste Variante der Dachdämmung, da sie sehr arm an Wärmebrücken erzeugt werden kann.
Jedoch ist sie auch die Kostspieligste Art der Dachdämmung. Egal für welche Art der Dachdämmung
Sie sich entscheiden, die KfW Förderungen unterstützen Sie bei allen anfallenden Kosten.
Zusätzlicher Förder-Umfang bei Dachdämmungen
Die Zwischensparrendämmung
© Kzenon / shutterstock.com
Die Kosten für diese Arbeiten werden gefördert: Ertüchtigung des Dachstuhls (Sparren und Lattung),
Einbringen der Unterspannbahn sowie einer Dampfsperrfolie, Verbreiterung der Sparren bei
der
Zwischensparrendämmung,
Dämmung/Erneuerung/Erstellung von Dachgauben, Erneuerung der Dachziegel (inklusive Versiegelung), Abdichtung des Daches,
Neueindeckung des Flachdaches (Dachpappe, Schweißbahn, Gründach), Erweiterung des Dachüberstandes, Erneuerung des
Regenwassersystems (Dachrinnen, Fallrohre, Einlaufbleche), Arbeiten im Rahmen von Rundfunkantennen und Blitzableitern, Neueinfassung
des Schornsteinkopfes.
Weitere Informationen und Möglichkeiten der Dachdämmung.
Förderung Fassadendämmung
Um die Förderungen der KfW Bankengruppe zu erhalten, müssen generell höhere Anforderungen
eingehalten werden, als die gesetzliche EnEV zur Wärmedämmung vorgibt. Eine Fassadendämmung
von außen wird erst gefördert, wenn ein U-Wert von 0,20 W/(m²K) eingehalten wird. Bei
Innendämmungen liegen die Anforderungen bei 0,33 W/(m²K). Kerndämmungen in ein bestehendes,
zweischaliges Mauerwerk brauchen hingegen nur mit einem Dämmstoff der Wärmeleitstufe 0,35
befüllt werden.
Zusätzlicher Förder-Umfang bei Fassadendämmungen
Die Kosten für diese Arbeiten werden gefördert: Erdarbeiten als vorbereitende Maßnahme der
Perimeterdämmung, Bauwerkstrockenlegung als vorbereitende Maßnahme, Erweiterung des
Fassadendämmung | © Baronb / shutterstock.com
Dachkannte (Überhang muss bei dickerer Fassadendämmung erweitert werden), Bohrmaßnahmen bei Kerndämmungen, Fachgerechter
Einbau neuer Fensterbänke/Rollläden oder anderer Sonnenschutzelemente, Dämmung der Rollladenkästen, Erneuerung der Briefkastenund Klingelanlage, Erneuerung Windfang, Vordach, Geländer und Eingangsstufen des Gebäudes, Erneuerung Fallrohre
(Regenwassersystem).
Weitere Informationen und Möglichkeiten der Fassadendämmung.
Förderung Kellerdämmung
Um die Förderungen der KfW bei einer Kellerdämmung in Anspruch nehmen zu können, muss ein
U-Wert von 0,25 W/(m²K) erreicht werden. Laut gesetzlicher EnEV wäre "nur" ein Mindestwert
von 0,30 W/(m²K) notwendig.
Zusätzlicher Förder-Umfang bei Kellerdämmungen
Die Kosten für diese Arbeiten werden gefördert: Arbeiten zur Gebäudetrockenlegung,
Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen, Estrich, Trittschalldämmung, Fußboden (bei
Kellerdeckendämmung von oben), Wiederherstellung der Begehbarkeit, Arbeiten an den
Versorgungsleitungen, Erneuerung von energetisch relevanten Türen oder wärmedämmenden
Bodentreppen.
Dämmung des Kellers | © Elisseeva / shutterstock.com
Weitere Informationen und Möglichkeiten der Kellerdämmung.
Weitere Förderungsmaßnahmen
Neben den bereits erwähnten Programmen können auch KfW-Förderungen aus den Förderprogrammen 140 (Modernisieren) und 153
(energetisches Bauen) beantragt werden.
Des Weiteren kann es zusätzliche Förderungen auf Landes- oder Kommunalebene geben, welche hier nicht erfasst werden können.
Informationen zu diesem Thema können Sie über die Förderprogramm-Datenbanken des Bundes (BINE) erhalten.
Interesse an der Förderung Ihrer Wärmedämmung?
Regionale Förderungen
© Kathleen Rekowski / fotolia.com
Sie sind an der Förderung Ihrer Dämmung interessiert, dann beraten wir Sie gerne zu
Ihrer individuellen Wärmedämmung, den Kosten und möglichen staatlichen
Förderungen. Egal ob per Telefon (0800/ 96 96 968) , E-Mail oder hier rechts im Live
Chat. Bei konkretem Interesse vermitteln wir Ihnen einen passenden Fachbetrieb aus
Ihrer Region. Sie können uns auch hier eine direkte Anfrage stellen.
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