Europäische Kommission - Pressemitteilung Hochrangige Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen gibt erste Empfehlungen ab Brüssel, 13. Juli 2017 Hochrangige Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen gibt erste Empfehlungen ab Die von der Kommission eingerichtete Hochrangige Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen hat ihren ersten Bericht veröffentlicht, in dem sie konkrete Maßnahmen zur Schaffung eines Finanzsystems vorschlägt, das nachhaltige Investitionen fördert. Die Kommission wird einige erste Kernempfehlungen prüfen, um weitere Schritte hin zu einer emissionsarmen, ressourcenschonenderen und nachhaltigeren Wirtschaft ergreifen zu können. Der Bericht ist Teil eines breit angelegten Projekts zur Erarbeitung einer EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen – einer vorrangigen Maßnahme des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion. Bei den ersten EU-Reformpaketen lag das Hauptaugenmerk darauf, das Finanzsystem stabiler und krisenfester zu machen. Nun konzentriert sich die Kommission auf die Neuausrichtung des Finanzsystems dahin gehend, dass es langfristiges, nachhaltiges Wachstum fördern kann. Der Finanzsektor spielt beim Erreichen der Klimaschutzziele des Übereinkommens von Paris und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der EU eine entscheidende Rolle. Dringend erforderlich ist auch, dass mehr privates Kapital in grüne, nachhaltige Investitionen fließt, damit der Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft gelingt. Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Kommission mit Zuständigkeit für den Euro und den sozialen Dialog, außerdem zuständig für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte: „Europa will den Blick nach vorn in die emissionsarme Zukunft richten. Die Stärkung der weltweiten Führungsrolle der EU im Hinblick auf ein nachhaltiges Finanzwesen gehört zu den wichtigsten Prioritäten der Juncker-Kommission. Ich bin sehr erfreut über die ausgezeichnete Arbeit dieser hochkarätig besetzten Sachverständigengruppe unter der Leitung von Christian Thimann. Nun sehe ich mit Interesse den Abschlussempfehlungen entgegen, die die Gruppe bis Ende 2017 vorlegen will.“ Jyrki Katainen, Vizepräsident der Kommission mit Zuständigkeit für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit, fügte hinzu: „Die Mobilisierung von Finanzmitteln langfristig orientierter Investoren und der Kapitalmärkte ist von entscheidender Bedeutung für den Übergang zu einer emissionsarmen, ressourcenschonenderen und nachhaltigeren Wirtschaft. Wir wissen, dass pro Jahr Investitionen in Höhe von rund 180 Mrd. EUR erforderlich sind, um die ehrgeizigen Klimaschutzund Energieziele der EU zu erreichen. Der Bericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe ergänzt unsere ähnlich gerichteten Bestrebungen im Rahmen anderer Komponenten der Investitionsoffensive für Europa, insbesondere des Europäischen Fonds für strategische Investitionen.“ In ihrem heutigen Zwischenbericht zeigt die Hochrangige Sachverständigengruppe die Schwierigkeiten und Chancen der EU im Zusammenhang mit der Ausarbeitung einer Agenda für eine nachhaltige Finanzpolitik auf und nennt mögliche Bereiche für finanzmarktpolitische Reformen. Außerdem legt sie der Kommission darin erste Empfehlungen vor. Die Sachverständigengruppe wird noch weitere Politikbereiche untersuchen, um in ihrem bis Ende 2017 zu erstellenden Abschlussbericht weitere Empfehlungen erteilen zu können. Zu den Punkten, bei denen der Zwischenbericht schnelles Handeln vorschlägt, zählen ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Anlageformen, eine europäische Norm und Kennzeichnung für grüne Anleihen, die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die treuhänderische Pflicht, mehr Transparenz seitens Finanzinstituten und Unternehmen, wie Nachhaltigkeit in die Entscheidungsprozesse einfließt, sowie ein „Nachhaltigkeitstest“ für einschlägige EU-Finanzmarktvorschriften. Die Kommission wird nun unverzüglich damit beginnen, diese ersten Empfehlungen eingehend zu prüfen. In nächster Zeit wird sich die Hochrangige Sachverständigengruppe mit weiteren politischen Themen befassen, u. a. der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in Ratings, strengeren Transparenzpflichten für börsennotierte Unternehmen sowie der Steigerung des Volumens an nachhaltigen Investitionen durch stabile langfristige politische Rahmenbedingungen und ein umfassendes Angebot an nachhaltigen Projekten. Der Zwischenbericht soll bei einer öffentlichen Anhörung zu nachhaltigem Finanzwesen, die die Kommission am 18. Juli 2017 in Brüssel veranstaltet, erörtert werden. Begleitend dazu soll eine öffentliche Konsultation stattfinden, die die Gruppe in die Lage versetzen soll, ihre Analyse zu vertiefen und ihre politischen Empfehlungen zu formulieren. Hintergrund Die Europäische Union nimmt beim Aufbau eines Finanzsystems, das nachhaltiges Wachstum fördert, eine Vorreiterrolle ein. Im Jahr 2015 wurden mit der Annahme der Agenda 2030 und der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sowie mit dem Pariser Klimaschutzübereinkommen wegweisende völkerrechtliche Übereinkünfte geschlossen. Die EU hat sich selbst ehrgeizige Klimaschutz-, Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsziele gesetzt, beispielsweise durch ihren Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030, die Energieunion und ihren Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Diese Selbstverpflichtungen und das zunehmende Bewusstsein dafür, wie dringend die ökologischen Herausforderungen und Nachhaltigkeitsrisiken bewältigt werden müssen, erfordern eine wirksame EUStrategie für ein nachhaltiges Finanzwesen. Die Hochrangige Sachverständigengruppe wurde im Dezember 2016 im Zuge des Bekenntnisses der Kommission zum Pariser Klimaschutzübereinkommen eingerichtet. Sie setzt sich zusammen aus 20 führenden Sachverständigen aus Zivilgesellschaft, Finanzwirtschaft und Wissenschaft sowie Beobachtern aus europäischen und internationalen Institutionen. Den Vorsitz führt Christian Thimann. Die Hochrangige Sachverständigengruppe hat einschlägige Arbeiten zu Klimaschutz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit im Finanzwesen berücksichtigt, darunter die am 26. Juni 2017 von der Europäischen Kommission angenommenen Leitlinien zur nichtfinanziellen Berichterstattung und den am 29. Juni 2017 von der Task-Force „ Klimabezogene Finanzinformationen“ (TCFD) unter Federführung der Wirtschaft veröffentlichten Abschlussempfehlungsbericht. Weitere Informationen Hochrangige Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen Zwischenbericht „Nachhaltiges Finanzwesen“ IP/17/2022 Kontakt für die Medien: Vanessa MOCK (+32 2 295 61 94) Letizia LUPINI (+32 2 295 19 58) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail