Hochrangige Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges

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Europäische Kommission - Pressemitteilung
Hochrangige Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen gibt
erste Empfehlungen ab
Brüssel, 13. Juli 2017
Hochrangige Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen gibt erste
Empfehlungen ab
Die von der Kommission eingerichtete Hochrangige Sachverständigengruppe für ein
nachhaltiges Finanzwesen hat ihren ersten Bericht veröffentlicht, in dem sie konkrete
Maßnahmen zur Schaffung eines Finanzsystems vorschlägt, das nachhaltige Investitionen
fördert. Die Kommission wird einige erste Kernempfehlungen prüfen, um weitere Schritte
hin zu einer emissionsarmen, ressourcenschonenderen und nachhaltigeren Wirtschaft
ergreifen zu können.
Der Bericht ist Teil eines breit angelegten Projekts zur Erarbeitung einer EU-Strategie für ein
nachhaltiges Finanzwesen – einer vorrangigen Maßnahme des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion. Bei
den ersten EU-Reformpaketen lag das Hauptaugenmerk darauf, das Finanzsystem stabiler und
krisenfester zu machen. Nun konzentriert sich die Kommission auf die Neuausrichtung des
Finanzsystems dahin gehend, dass es langfristiges, nachhaltiges Wachstum fördern kann. Der
Finanzsektor spielt beim Erreichen der Klimaschutzziele des Übereinkommens von Paris und der
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der EU eine entscheidende Rolle. Dringend erforderlich ist
auch, dass mehr privates Kapital in grüne, nachhaltige Investitionen fließt, damit der Übergang zu
einer emissionsarmen Wirtschaft gelingt.
Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Kommission mit Zuständigkeit für den Euro und den sozialen
Dialog, außerdem zuständig für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion,
erklärte: „Europa will den Blick nach vorn in die emissionsarme Zukunft richten. Die Stärkung der
weltweiten Führungsrolle der EU im Hinblick auf ein nachhaltiges Finanzwesen gehört zu den
wichtigsten Prioritäten der Juncker-Kommission. Ich bin sehr erfreut über die ausgezeichnete Arbeit
dieser hochkarätig besetzten Sachverständigengruppe unter der Leitung von Christian Thimann. Nun
sehe ich mit Interesse den Abschlussempfehlungen entgegen, die die Gruppe bis Ende 2017 vorlegen
will.“
Jyrki Katainen, Vizepräsident der Kommission mit Zuständigkeit für Arbeitsplätze, Wachstum,
Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit, fügte hinzu: „Die Mobilisierung von Finanzmitteln langfristig
orientierter Investoren und der Kapitalmärkte ist von entscheidender Bedeutung für den Übergang zu
einer emissionsarmen, ressourcenschonenderen und nachhaltigeren Wirtschaft. Wir wissen, dass pro
Jahr Investitionen in Höhe von rund 180 Mrd. EUR erforderlich sind, um die ehrgeizigen Klimaschutzund Energieziele der EU zu erreichen. Der Bericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe ergänzt
unsere ähnlich gerichteten Bestrebungen im Rahmen anderer Komponenten der Investitionsoffensive
für Europa, insbesondere des Europäischen Fonds für strategische Investitionen.“
In ihrem heutigen Zwischenbericht zeigt die Hochrangige Sachverständigengruppe die Schwierigkeiten
und Chancen der EU im Zusammenhang mit der Ausarbeitung einer Agenda für eine nachhaltige
Finanzpolitik auf und nennt mögliche Bereiche für finanzmarktpolitische Reformen. Außerdem legt sie
der Kommission darin erste Empfehlungen vor. Die Sachverständigengruppe wird noch weitere
Politikbereiche untersuchen, um in ihrem bis Ende 2017 zu erstellenden Abschlussbericht weitere
Empfehlungen erteilen zu können.
Zu den Punkten, bei denen der Zwischenbericht schnelles Handeln vorschlägt, zählen ein
Klassifizierungssystem für nachhaltige Anlageformen, eine europäische Norm und Kennzeichnung für
grüne Anleihen, die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die treuhänderische Pflicht, mehr Transparenz
seitens Finanzinstituten und Unternehmen, wie Nachhaltigkeit in die Entscheidungsprozesse einfließt,
sowie ein „Nachhaltigkeitstest“ für einschlägige EU-Finanzmarktvorschriften. Die Kommission wird nun
unverzüglich damit beginnen, diese ersten Empfehlungen eingehend zu prüfen.
In nächster Zeit wird sich die Hochrangige Sachverständigengruppe mit weiteren politischen Themen
befassen, u. a. der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in Ratings, strengeren
Transparenzpflichten für börsennotierte Unternehmen sowie der Steigerung des Volumens an
nachhaltigen Investitionen durch stabile langfristige politische Rahmenbedingungen und ein
umfassendes Angebot an nachhaltigen Projekten.
Der Zwischenbericht soll bei einer öffentlichen Anhörung zu nachhaltigem Finanzwesen, die die
Kommission am 18. Juli 2017 in Brüssel veranstaltet, erörtert werden. Begleitend dazu soll eine
öffentliche Konsultation stattfinden, die die Gruppe in die Lage versetzen soll, ihre Analyse zu vertiefen
und ihre politischen Empfehlungen zu formulieren.
Hintergrund
Die Europäische Union nimmt beim Aufbau eines Finanzsystems, das nachhaltiges Wachstum fördert,
eine Vorreiterrolle ein. Im Jahr 2015 wurden mit der Annahme der Agenda 2030 und der
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen sowie mit dem Pariser Klimaschutzübereinkommen
wegweisende völkerrechtliche Übereinkünfte geschlossen. Die EU hat sich selbst ehrgeizige
Klimaschutz-, Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsziele gesetzt, beispielsweise durch ihren Rahmen für
die Klima- und Energiepolitik bis 2030, die Energieunion und ihren Aktionsplan für die
Kreislaufwirtschaft.
Diese Selbstverpflichtungen und das zunehmende Bewusstsein dafür, wie dringend die ökologischen
Herausforderungen und Nachhaltigkeitsrisiken bewältigt werden müssen, erfordern eine wirksame EUStrategie für ein nachhaltiges Finanzwesen.
Die Hochrangige Sachverständigengruppe wurde im Dezember 2016 im Zuge des Bekenntnisses der
Kommission zum Pariser Klimaschutzübereinkommen eingerichtet. Sie setzt sich zusammen aus
20 führenden Sachverständigen aus Zivilgesellschaft, Finanzwirtschaft und Wissenschaft sowie
Beobachtern aus europäischen und internationalen Institutionen. Den Vorsitz führt Christian Thimann.
Die Hochrangige Sachverständigengruppe hat einschlägige Arbeiten zu Klimaschutz, Umweltschutz und
Nachhaltigkeit im Finanzwesen berücksichtigt, darunter die am 26. Juni 2017 von der Europäischen
Kommission angenommenen Leitlinien zur nichtfinanziellen Berichterstattung und den am 29. Juni
2017 von der Task-Force „ Klimabezogene Finanzinformationen“ (TCFD) unter Federführung der
Wirtschaft veröffentlichten Abschlussempfehlungsbericht.
Weitere Informationen
Hochrangige Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen
Zwischenbericht „Nachhaltiges Finanzwesen“
IP/17/2022
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