Presseinformation 07.07.2015 Fragen und Antworten zum Modernisierungvorhaben Buchnerweg 14 + 16 Warum muss das Haus saniert werden? Stimmt es, dass vorher nicht genügend in die Instandhaltung investiert worden ist? Das achtgeschossige Mehrfamilienhaus mit 80 Wohnungen wurde im Jahre 1967 errichtet. Seither wurden laufend alle üblichen Instandhaltungsarbeiten vorgenommen. Beispielsweise wurden neben Reparaturen u.a. die Fassade an den Treppentürmen saniert sowie intervallweise die Beschichtungen an Balkonen und Laubengängen erneuert, in den 1980er Jahren wurden neue Fenster eingebaut. Nach fast 50 Jahren Nutzung stellte sich bei diesem Haustyp mit Standards der 1960er Jahre – wie früher oder später bei den meisten Häusern - allerdings die Frage einer grundsätzlichen Modernisierung. Ziel ist es, neben der Ausstattung von Küchen und Sanitäreinrichtungen insbesondere die Energiewerte des Hauses zu verbessern. Die Kosten der Modernisierung können anteilig auf die Miete umgelegt werden. Daher erwies sich die energetische Großmodernisierung als günstige Lösung, weil auf diese Weise erhebliche öffentliche Fördermittel zur finanziellen Entlastung der Mieterinnen und Mieter in Anspruch genommen werden können. Das setzt allerdings wiederum die Zustimmung möglichst vieler Mietparteien voraus. Was wird an den Häusern gemacht? Unter anderem wird die Fassade des Gebäudes vollflächig gedämmt und erhält eine neue moderne Optik. Es werden neue Fenster und Balkontüren, Haus- und Wohnungseingangstüren eingebaut. Die Balkonanlagen werden komplett erneuert und in der Fläche vergrößert, die Einzimmerwohnungen erhalten dadurch erstmals einen eigenen Balkon. Die Laubengänge erhalten eine ober- und unterseitige Dämmung, neue Abdichtungen sowie neue Beläge. Die Decke zum Kellergeschoss und das Dachgeschoss werden gedämmt. Die Hauseingangsbereiche werden neu gestaltet und erhalten neue Vordächer. Die gesamte Haustechnik wird erneuert. Das Heizungsnetz wird vollständig erneuert und mit dezentraler Warmwasseraufbereitung (Wärmenutzung aus der Heizung) ausgerüstet. Aus diesem Grund entfallen die elektrisch betriebenen Durchlauferhitzer und Boiler in den Wohnungen, was sich für den Stromverbrauch der Mieterinnen und Mieter entlastend auswirken wird. Zur Verbesserung der Energieeffizienz wird sowohl eine Solarthermie- als auch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert. Der Heizwärmebedarf wird erheblich reduziert. Darüber hinaus werden nach derzeitiger Berechnung circa 300 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Die Wohnungen werden mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ausgestattet. Die Bäder und Küchen werden vollständig saniert (Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen, Wand- und Bodenfliesen und der Sanitäranlagen). Die Gegensprechanlagen werden erneuert. Das gesamte Gebäude wird brandschutztechnisch verbessert. Die Aufzüge werden bis in das Keller- und Dachgeschoss geführt, welche bislang nicht mit dem Aufzug angefahren werden konnten. Auf der Südseite des Gebäudes wird eine neue Feuerwehrzufahrt gebaut. Die Außenanlagen werden nach Abschluss der Baumaßnahme barrierearm wieder hergestellt. Wie lange müssen die Mieter ohne Bad und Küche auskommen? Die Modernisierung eines „Stranges“ mit Ver- und Entsorgungsleitungen betrifft jeweils acht Mietparteien und dauert rund vier Wochen. Gearbeitet wird in Bad, Küche und ggf. Abstellkammer, die in dieser Zeit nicht nutzbar sind. Die übrigen Wohnräume werden mit speziellen Staubschutzwänden bestmöglich vor dem anfallenden Staub geschützt. Den Mitgliedern, die während dieser Phase des Innenausbaus in ihrer Wohnungen bleiben, stehen Toiletten- und Duschanlagen vor dem Haus Buchnerweg 14-16 zur Verfügung. Abends ist gewährleistet, dass die WCs in den Wohnungen benutzt werden können und eine funktionsfähige Wasserstelle zur Verfügung steht. Die WC- und Duschanlage in den Containern vor dem Haus, für die immer nur die jeweils aktuell vom Innenausbau betroffenen Mieter einen Schlüssel erhalten, werden zwei Mal am Tag professionell gereinigt. Während der Phase des Innenausbaus werden den Mitgliedern, die in ihrer Wohnung bleiben, Elektro-Doppelkochplatten zur Verfügung gestellt. Im unmittelbar gegenüber gelegenen Buchnerweg 25 und Buchnerweg 6 stehen den Mitgliedern Gemeinschaftswaschküchen zur Verfügung. Wie sollen die Mieter das vier Wochen lang aushalten, insbesondere die Älteren? Wer hilft ihnen? Das Bauvorhaben und die damit verbundenen Beeinträchtigungen wurden seit September 2014 intensiv mit den Mitgliedern erörtert. Für diejenigen Mieterinnen und Mieter (z.Zt. etwa 20 Parteien), für die ein Verbleib in der Wohnung auf Grund etwa ihres Alters oder körperlicher Beeinträchtigungen nicht zumutbar gewesen wäre, haben wir in Absprache andere Unterbringungsmöglichkeiten (wie z.B. Genossenschaftsgästewohnung, Ersatzwohnungen, Kurzzeitpflege etc.) gefunden. Allen Hausbewohnerinnen und Hausbewohner wurden Hilfen für das Packen und Leerräumen sowie den Wiederbezug der betreffenden Räumlichkeiten angeboten. Darüber hinaus werden bei Bedarf im Einzelfall weitere Dienstleistungen bereitgestellt, z.B. erweiterte Betreuung durch den Pflegedienst, Handreichungen durch unsere Dienstleister oder Vermittlung von Dienstleistern für den Eigenbedarf. Dies geschieht in individueller Absprache. Bislang stehen jeden Tag ein Techniker der BDS und mehrfach in der Woche Mitarbeiter den Mieterinnen und Mietern auf der Baustelle als Ansprechpartner zur Verfügung. Gegenwärtig wird auf Grund der bisherigen Erfahrungen geprüft, diesen Betreuungsservice zu erweitern. Seite 2 von 4 Während der Arbeiten an den Aufzügen steht den Mieterinnen und Mietern tagsüber, vom morgens 6.00 Uhr bis abends 22.00 Uhr, ein Ersatzaufzug mit Bedienungspersonal zur Verfügung. Bei Bedarf begleitet das Personal zur Wohnung und trägt z.B. den Einkauf. Was passiert mit dem Dreck, wenn die Handwerker fertig sind? Während der Innenmodernisierung erfolgen tägliche Zwischenreinigungen durch Entfernen von Arbeitsmaterialien, Schutt und grobem Staub im Baustellenbereich der Wohnung (Flur, Küche, Bad und Abstellfläche). Wenn die Innenmodernisierung jeweils fertiggestellt ist, werden die Arbeitsbereiche in den Wohnungen gereinigt (Saugen, Wischen und Fensterputzen). Die eingezogenen Staubwände werden entfernt. Die Wohnung wird dem Mieter im Anschluss übergeben. Wie sollen die Mieter zehn Monate lang den Lärm aushalten? Die Beeinträchtigung durch Lärm ist nicht kontinuierlich gleich, d.h. der Lärm „wandert“ im Gebäude und es gibt unterschiedlich lärmintensive Arbeiten. Den Mietern wird auf Wunsch ein Gehörschutz zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig bieten wir tagsüber unseren Gemeinschaftsraum im gegenüberliegenden Wohngebäude zum zeitweisen Aufenthalt an. Wir versuchen den Mieterinnen und Mietern die Lärmbelästigung auch durch das Angebot einer reduzierten Miete für die Dauer der Baumaßnahme, also von 10 Monaten, zu entschädigen. Was erhalten die Mieter zum Ausgleich für die Beeinträchtigungen? Die Mieterinnen und Mieter, die während der vierwöchigen Innenmodernisierung in ihrer Wohnung verbleiben, zahlen für diesen Zeitraum gar keine Miete. Darüber hinaus ist jeder Mietpartei eine prozentuale Mietminderung ihrer aktuell zu zahlenden Miete über einen Zeitraum von 10 Monaten angeboten worden. Wie wirkt sich die Modernisierung auf die Miete aus? Mit der Modernisierungsvereinbarung haben die Mieterinnen und Mieter einer Mieterhöhung von € 1,40 pro Quadratmeter zugestimmt. Dieser Betrag liegt weit unter einer Mieterhöhung um 11 Prozent der Modernisierungskosten, die rechtlich möglich wäre. Warum haben nicht alle Mieter eine Ausweichwohnung angeboten bekommen? Weil es im Interesse aller Mitglieder geboten ist, die Aufwendungen für das Projekt so sparsam wie möglich einzusetzen. Insgesamt kostet die Modernisierung etwa 10 Millionen Euro. Während der Innenmodernisierung in ihren Wohnungen zahlen die Hausbewohnerinnen und Hausbewohner keine Miete. Für die Dauer der gesamten Maßnahme können sie eine anteilige Reduzierung ihrer Miete in Anspruch nehmen. Darüber hinaus kommen Kosten für Ersatzwohnungen zu den Aufwendungen für die eigentlichen Bauarbeiten hinzu und müssen von der Genossenschaft zusätzlich erwirtschaftet werden. Das Prinzip der baugenossenschaftlichen Selbsthilfe ist aber auch auf Eigenbeteiligungen der Mitglieder angewiesen, um die Wohnkosten insgesamt günstig zu Seite 3 von 4 halten. Deshalb haben wir im Dialog mit den Mitgliedern versucht, einzeln Lösungen zu finden, die der Situation der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht werden. Ein Großteil von ihnen verbleibt während der Innenmodernisierung in den Wohnungen, für z. Zt. rund 20 Bewohnerinnen und Bewohner mit besonderen Lebensumständen wurden unterschiedliche Lösungen einer Ersatzunterbringung von Gästewohnungen bis hin zu Kurzzeitpflege gefunden. Uns ist klar, dass die Baumaßnahmen zwischenzeitlich stark in den Lebensalltag der Hausbewohnerinnen und – bewohner eingreifen. Wir versuchen natürlich, die Beeinträchtigungen so erträglich wie möglich zu gestalten. Wurden Mieter unter Druck gesetzt, der Modernisierung zuzustimmen? Eine Mieterhöhung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Mieters nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung. Alle Mieterinnen und Mieter haben rechtzeitig die gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungsankündigung erhalten. Darin enthalten waren auch das Angebot einer Entschädigung und der Vorschlag einer einvernehmlichen Mieterhöhung, die weit unter dem Betrag liegt, der nach der Modernisierung gesetzlich möglich wäre. Gegenüber einigen Mitgliedern, die auf die Ankündigung nicht reagierten, hatten wir die Situation noch einmal erläutert – um zu verdeutlichen, welche finanziellen Vorteile eine Zustimmung mit sich bringt, weil dann Fördermittel zur Reduzierung der Kosten herangezogen werden können. Dabei haben wir missverständliche Formulierungen gewählt, die bei den Mitgliedern Irritation hervorgerufen haben. Das war nicht unsere Absicht und wir bedauern dies. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Meike Dingermann Vorstandsassistentin unter der Telefonnummer: 040 20200540 oder per Mail: [email protected] Seite 4 von 4