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07.07.2015
Fragen und Antworten zum Modernisierungvorhaben Buchnerweg 14 + 16
Warum muss das Haus saniert werden? Stimmt es, dass vorher nicht genügend in die
Instandhaltung investiert worden ist?
Das achtgeschossige Mehrfamilienhaus mit 80 Wohnungen wurde im Jahre 1967 errichtet. Seither
wurden laufend alle üblichen Instandhaltungsarbeiten vorgenommen. Beispielsweise wurden
neben Reparaturen u.a. die Fassade an den Treppentürmen saniert sowie intervallweise die
Beschichtungen an Balkonen und Laubengängen erneuert, in den 1980er Jahren wurden neue
Fenster eingebaut. Nach fast 50 Jahren Nutzung stellte sich bei diesem Haustyp mit Standards der
1960er Jahre – wie früher oder später bei den meisten Häusern - allerdings die Frage einer
grundsätzlichen Modernisierung. Ziel ist es, neben der Ausstattung von Küchen und
Sanitäreinrichtungen insbesondere die Energiewerte des Hauses zu verbessern. Die Kosten der
Modernisierung können anteilig auf die Miete umgelegt werden. Daher erwies sich die
energetische Großmodernisierung als günstige Lösung, weil auf diese Weise erhebliche
öffentliche Fördermittel zur finanziellen Entlastung der Mieterinnen und Mieter in Anspruch
genommen werden können. Das setzt allerdings wiederum die Zustimmung möglichst vieler
Mietparteien voraus.
Was wird an den Häusern gemacht?
Unter anderem wird die Fassade des Gebäudes vollflächig gedämmt und erhält eine neue
moderne Optik. Es werden neue Fenster und Balkontüren, Haus- und Wohnungseingangstüren
eingebaut. Die Balkonanlagen werden komplett erneuert und in der Fläche vergrößert, die
Einzimmerwohnungen erhalten dadurch erstmals einen eigenen Balkon. Die Laubengänge
erhalten eine ober- und unterseitige Dämmung, neue Abdichtungen sowie neue Beläge. Die
Decke zum Kellergeschoss und das Dachgeschoss werden gedämmt. Die Hauseingangsbereiche
werden neu gestaltet und erhalten neue Vordächer.
Die gesamte Haustechnik wird erneuert. Das Heizungsnetz wird vollständig erneuert und
mit dezentraler Warmwasseraufbereitung (Wärmenutzung aus der Heizung) ausgerüstet. Aus
diesem Grund entfallen die elektrisch betriebenen Durchlauferhitzer und Boiler in den
Wohnungen, was sich für den Stromverbrauch der Mieterinnen und Mieter entlastend auswirken
wird. Zur Verbesserung der Energieeffizienz wird sowohl eine Solarthermie- als auch eine
Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert.
Der Heizwärmebedarf wird erheblich reduziert. Darüber hinaus werden nach derzeitiger
Berechnung circa 300 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart.
Die Wohnungen werden mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ausgestattet. Die
Bäder und Küchen werden vollständig saniert (Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen,
Wand- und Bodenfliesen und der Sanitäranlagen). Die Gegensprechanlagen werden erneuert.
Das gesamte Gebäude wird brandschutztechnisch verbessert. Die Aufzüge werden bis in das
Keller- und Dachgeschoss geführt, welche bislang nicht mit dem Aufzug angefahren werden
konnten. Auf der Südseite des Gebäudes wird eine neue Feuerwehrzufahrt gebaut. Die
Außenanlagen werden nach Abschluss der Baumaßnahme barrierearm wieder hergestellt.
Wie lange müssen die Mieter ohne Bad und Küche auskommen?
Die Modernisierung eines „Stranges“ mit Ver- und Entsorgungsleitungen betrifft jeweils acht
Mietparteien und dauert rund vier Wochen. Gearbeitet wird in Bad, Küche und ggf. Abstellkammer,
die in dieser Zeit nicht nutzbar sind. Die übrigen Wohnräume werden mit speziellen
Staubschutzwänden bestmöglich vor dem anfallenden Staub geschützt.
Den Mitgliedern, die während dieser Phase des Innenausbaus in ihrer Wohnungen bleiben, stehen
Toiletten- und Duschanlagen vor dem Haus Buchnerweg 14-16 zur Verfügung. Abends ist
gewährleistet, dass die WCs in den Wohnungen benutzt werden können und eine funktionsfähige
Wasserstelle zur Verfügung steht. Die WC- und Duschanlage in den Containern vor dem Haus, für
die immer nur die jeweils aktuell vom Innenausbau betroffenen Mieter einen Schlüssel erhalten,
werden zwei Mal am Tag professionell gereinigt.
Während der Phase des Innenausbaus werden den Mitgliedern, die in ihrer Wohnung bleiben,
Elektro-Doppelkochplatten zur Verfügung gestellt.
Im unmittelbar gegenüber gelegenen Buchnerweg 25 und Buchnerweg 6 stehen den Mitgliedern
Gemeinschaftswaschküchen zur Verfügung.
Wie sollen die Mieter das vier Wochen lang aushalten, insbesondere die Älteren? Wer hilft ihnen?
Das Bauvorhaben und die damit verbundenen Beeinträchtigungen wurden seit September 2014
intensiv mit den Mitgliedern erörtert. Für diejenigen Mieterinnen und Mieter (z.Zt. etwa 20
Parteien), für die ein Verbleib in der Wohnung auf Grund etwa ihres Alters oder körperlicher
Beeinträchtigungen nicht zumutbar gewesen wäre, haben wir in Absprache andere
Unterbringungsmöglichkeiten (wie z.B. Genossenschaftsgästewohnung, Ersatzwohnungen,
Kurzzeitpflege etc.) gefunden. Allen Hausbewohnerinnen und Hausbewohner wurden Hilfen für
das Packen und Leerräumen sowie den Wiederbezug der betreffenden Räumlichkeiten angeboten.
Darüber hinaus werden bei Bedarf im Einzelfall weitere Dienstleistungen bereitgestellt, z.B.
erweiterte Betreuung durch den Pflegedienst, Handreichungen durch unsere Dienstleister oder
Vermittlung von Dienstleistern für den Eigenbedarf. Dies geschieht in individueller Absprache.
Bislang stehen jeden Tag ein Techniker der BDS und mehrfach in der Woche Mitarbeiter den
Mieterinnen und Mietern auf der Baustelle als Ansprechpartner zur Verfügung. Gegenwärtig wird
auf Grund der bisherigen Erfahrungen geprüft, diesen Betreuungsservice zu erweitern.
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Während der Arbeiten an den Aufzügen steht den Mieterinnen und Mietern tagsüber, vom morgens
6.00 Uhr bis abends 22.00 Uhr, ein Ersatzaufzug mit Bedienungspersonal zur Verfügung. Bei
Bedarf begleitet das Personal zur Wohnung und trägt z.B. den Einkauf.
Was passiert mit dem Dreck, wenn die Handwerker fertig sind?
Während der Innenmodernisierung erfolgen tägliche Zwischenreinigungen durch Entfernen von
Arbeitsmaterialien, Schutt und grobem Staub im Baustellenbereich der Wohnung (Flur, Küche,
Bad und Abstellfläche). Wenn die Innenmodernisierung jeweils fertiggestellt ist, werden die
Arbeitsbereiche in den Wohnungen gereinigt (Saugen, Wischen und Fensterputzen). Die
eingezogenen Staubwände werden entfernt. Die Wohnung wird dem Mieter im Anschluss
übergeben.
Wie sollen die Mieter zehn Monate lang den Lärm aushalten?
Die Beeinträchtigung durch Lärm ist nicht kontinuierlich gleich, d.h. der Lärm „wandert“ im
Gebäude und es gibt unterschiedlich lärmintensive Arbeiten. Den Mietern wird auf Wunsch ein
Gehörschutz zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig bieten wir tagsüber unseren Gemeinschaftsraum
im gegenüberliegenden Wohngebäude zum zeitweisen Aufenthalt an.
Wir versuchen den Mieterinnen und Mietern die Lärmbelästigung auch durch das Angebot einer
reduzierten Miete für die Dauer der Baumaßnahme, also von 10 Monaten, zu entschädigen.
Was erhalten die Mieter zum Ausgleich für die Beeinträchtigungen?
Die Mieterinnen und Mieter, die während der vierwöchigen Innenmodernisierung in ihrer Wohnung
verbleiben, zahlen für diesen Zeitraum gar keine Miete. Darüber hinaus ist jeder Mietpartei eine
prozentuale Mietminderung ihrer aktuell zu zahlenden Miete über einen Zeitraum von 10 Monaten
angeboten worden.
Wie wirkt sich die Modernisierung auf die Miete aus?
Mit der Modernisierungsvereinbarung haben die Mieterinnen und Mieter einer Mieterhöhung von €
1,40 pro Quadratmeter zugestimmt. Dieser Betrag liegt weit unter einer Mieterhöhung um 11
Prozent der Modernisierungskosten, die rechtlich möglich wäre.
Warum haben nicht alle Mieter eine Ausweichwohnung angeboten bekommen?
Weil es im Interesse aller Mitglieder geboten ist, die Aufwendungen für das Projekt so sparsam
wie möglich einzusetzen. Insgesamt kostet die Modernisierung etwa 10 Millionen Euro. Während
der Innenmodernisierung in ihren Wohnungen zahlen die Hausbewohnerinnen und Hausbewohner
keine Miete. Für die Dauer der gesamten Maßnahme können sie eine anteilige Reduzierung ihrer
Miete in Anspruch nehmen. Darüber hinaus kommen Kosten für Ersatzwohnungen zu den
Aufwendungen für die eigentlichen Bauarbeiten hinzu und müssen von der Genossenschaft
zusätzlich erwirtschaftet werden. Das Prinzip der baugenossenschaftlichen Selbsthilfe ist aber
auch auf Eigenbeteiligungen der Mitglieder angewiesen, um die Wohnkosten insgesamt günstig zu
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halten. Deshalb haben wir im Dialog mit den Mitgliedern versucht, einzeln Lösungen zu finden, die
der Situation der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht werden. Ein Großteil von ihnen verbleibt
während der Innenmodernisierung in den Wohnungen, für z. Zt. rund 20 Bewohnerinnen und
Bewohner mit besonderen Lebensumständen wurden unterschiedliche Lösungen einer
Ersatzunterbringung von Gästewohnungen bis hin zu Kurzzeitpflege gefunden. Uns ist klar, dass
die Baumaßnahmen zwischenzeitlich stark in den Lebensalltag der Hausbewohnerinnen und –
bewohner eingreifen. Wir versuchen natürlich, die Beeinträchtigungen so erträglich wie möglich
zu gestalten.
Wurden Mieter unter Druck gesetzt, der Modernisierung zuzustimmen?
Eine Mieterhöhung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Mieters nach rechtzeitiger
vorheriger Ankündigung. Alle Mieterinnen und Mieter haben rechtzeitig die gesetzlich
vorgeschriebene Modernisierungsankündigung erhalten. Darin enthalten waren auch das Angebot
einer Entschädigung und der Vorschlag einer einvernehmlichen Mieterhöhung, die weit unter dem
Betrag liegt, der nach der Modernisierung gesetzlich möglich wäre. Gegenüber einigen
Mitgliedern, die auf die Ankündigung nicht reagierten, hatten wir die Situation noch einmal
erläutert – um zu verdeutlichen, welche finanziellen Vorteile eine Zustimmung mit sich bringt, weil
dann Fördermittel zur Reduzierung der Kosten herangezogen werden können. Dabei haben wir
missverständliche Formulierungen gewählt, die bei den Mitgliedern Irritation hervorgerufen
haben. Das war nicht unsere Absicht und wir bedauern dies.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Meike Dingermann
Vorstandsassistentin
unter
der Telefonnummer: 040 20200540
oder per Mail:
[email protected]
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