Zusatzvereinbarung über Haltung von Haustieren in städtischen Wohngebieten zwischen Max Mustermann, Musterstraße 2, 22222 Musterstadt – nachstehend „Vermieter“ genannt und Andrea Mustermann, Musterstraße 3, 33333 Musterstadt - nachstehend „Mieter“ genannt In Ergänzung zum Mietvertrag vom _______ über Musterstadt, ___ OG/UG die Wohnung Musterstraße 3, 33333 rechts/links vereinbaren Vermieter und Mieter folgende Zusatzvereinbarung: Der Mieter darf Kleintiere, wie z.B. Vögel, Zwergkaninchen, Hamster, Fische, Schildkröten und vergleichbare Tiere im haushaltsüblichen Umfang halten. Dies gilt ebenfalls für Katzen. Die Haltung anderer Tiere ist generell verboten. Für die Haltung von Hunden und anderen Tieren ist die vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. Die Zustimmung wird davon abhängig gemacht, dass der Mieter eine Kaution für Beschädigungen der Mietsache in Höhe von € 1.000 stellt. Im Falle der Belästigung anderer Mieter durch die Haustiere des Mieters ist der Vermieter jederzeit berechtigt, die erteilte Genehmigung zu widerrufen. Musterstadt, den ____________________ _____________________ Vermieter Mieter