Vertrag zur Vermietung von Werbeflächen Vertragspartner a) Vermieter MTV Laßrönne von 1919 e.V. Sirenenweg 8a; 21423 Winsen(Luhe) vetreten durch Herrn Heinz Krause- 1. Vorsitzender b) Mieter §1 Vertragsgegenstand Der Mieter mietet auf dem Sportgelände des Vermieters, Kolkhagen 11 in 21423 Winsen (Luhe)- Ortsteil Laßrönne , eine Werbefläche von _______lfd. Metern. §2 Werbeflächen und Beschriftung Die Werbung erfolgt auf Werbetafeln ( 300 x 80 cm ), die der Vermieter dem Mieter kostenlos zur Verfügung stellt. Die Ausgestaltung der Werbetafeln, die Beschriftung sowie die Instandhaltung der Werbeflächen obliegt dem Mieter, der hierfür anfallende Kosten zu tragen hat. Die Kosten für die Anbringung der Werbetafeln gehen zu Lasten des Vermieters. §3 Haftung Der Vermieter übernimmt für die Beschädigung der angemieteten Werbeflächen keine Haftung. §4 Gestaltung der Werbeflächen Die Werbeaussage und die geplante Gestaltung legt der Mieter dem Vermieter zum Zwecke der Abstimmung vor. Der Vermieter hat das Recht, bestimmte Werbemaßnahmen oder Werbeaussagen abzulehnen, ohne das dem Mieter hieraus ein Schadensersatzanspruch entstehen kann. §5 Werbeaussage Der Vermieter ist nicht verpflichtet Werbemaßnahmen darauf zu überprüfen ob sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Der Mieter hält den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter, die Art und Aussage der Werbung betreffen, insbesondere wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts, frei. §6 Inkrafttreten,Laufzeit Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung der beiden Vertragsparteien in Kraft. Sie gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine der Parteien den Vertrag gekündigt hat. Der Vertrag kann jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende von einem der Vertragspartner gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §7 Mietzins Der Mieter zahlt für die angemietete Werbefläche pro lfd. Meter einen Mietzins von 50,00 Euro, gesamt Euro. Die Zahlung erfolgt auf das Konto 1815500 bei der Volksbank Winsener Marsch e.G., BLZ : 20069965 . Der Mietpreis ist mit Beginn des jeweiligen Vertragsjahres fällig und jeweils im voraus an den Vermieter zu bezahlen 21423 Winsen (Luhe), den ...................... Der Vermieter : Stempel,Unterschrift Der Mieter : Stempel,Unterschrift