Allgemeine Mietbedingungen

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1. Abschluß des Vertrages.
Der Vertrag kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden und gilt für den benannten Zeitraum
sowie die angemeldete Zahl von Personen.
2. Bezahlung
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Mit Abschluß des Vertrages wird eine Anzahlung an Franke Die Akademie S.L. auf das Konto Banca March, IBAN
ES 45 0061 0014 190136330111, BIC BMARES2MXXX fällig, die innerhalb einer Woche nach
Vertragsabschluß zu leisten ist. Der Restbetrag ist entweder 14 Tage vor Mietbeginn, spätestens aber bei der
Schlüsselübergabe zu zahlen. Bleibt die Anzahlung binnen einer Wochenfrist unbezahlt, kann der Vermieter den
Buchungsvorgang stornieren. Sämtliche Überweisungskosten sind vom Mieter zu zahlen.
3. Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich als "Live-Preise" und ersetzen alle vorher oder auf anderen Webseiten
(Partner-Webseiten) gesehenen oder angebotenen Preise. Es gilt der Preis am Tag der Buchung durch den Kunden.
4. Haftung
Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, landesübliche Strom- und
Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjekts aufgrund höherer Gewalt
nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten
Zahlungen des Kunden beschränkt. Ebenfalls haftet Franke2 Die Akademie S. L. nicht für eine ständige Bereitschaft
von Installationen wie Zentralheizung, Pool etc., sowie für Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf
Nachbargrundstücken. Die Nutzung der Ferienimmobilie einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf
eigene Verantwortung, der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Es können keine Ersatzansprüche
geltend gemacht werden. Der Kunde ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld selbst
verantwortlich, der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Der Mieter haftet persönlich für die
von ihm, seiner Mitbewohner oder die von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Schäden sind dem
Vermieter oder der örtlichen Verwaltung zu melden.
5. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden
dem Eigentümer Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Nachträglich eingereichte Reklamationen
können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Mietobjekte sind überwiegend von Gärten und Naturanlagen umgeben,
wo die Kleintierwelt noch in Ordnung ist. Man muss mit Ameisen, Mücken, Käfern etc. rechnen. Dies stellt keinen
Mangel dar. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
6. An- und Abreise
Bei Anreise können die Mietobjekte ab 15.00 Uhr bis spätestens 22:00 Uhr übernommen werden. Die Abreise muss
bis 10.00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter vereinbart werden.
7. Rücktritt
Der Rücktritt vom Vertrag durch den Anmeldenden muss in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist das
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Eingangsdatum bei Franke Die Akademie S.L.. Folgende Rücktrittsgebühren werden vom Gesamtmietpreis fällig :
- bis 90 Tage vor Mietbeginn: 30%
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 60%
- 29 Tage oder weniger vor Mietbeginn 100%
In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu den gleichen Mietbedingungen zu stellen.
8. Rücktrittsrecht
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Franke Die Akademie S.L. kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder ein
Mitreisender mutwillig Schäden im Ferienobjekt anrichtet, wenn der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an
Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stört oder gefährdet, wenn der Mieter am Ankunftstag
nicht die vereinbarte Restsumme zahlt oder die Kaution hinterlegt. In diesen Fällen verfällt der Mietpreis.
Tritt Franke2 Die Akademie S.L. aus unvorhersehbaren Gründen vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden
alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich
ausgeschlossen.
9. Allgemeines
Haustiere sind nicht gestattet. Da die Wohnung eine Nichtraucherwohnung ist, ist es nicht gestattet, in der Wohnung
zu rauchen.
Stand: 22.03.2012
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