Mietvertrag Zwischen dem VfL Frei-Weinheim 1921 e.V. ( Vermieter ), vertreten durch das Vorstandsmitglied __________________________________________ und (Mieter) Name __________________________________________ Ansprechpartner __________________________________________ Anschrift __________________________________________ __________________________________________ Bei Einzugsermächtigung bitte alles ausfüllen Kontonr. ____________________________ Bankleitzahl ____________________________ IBAN ____________________________ Swift-bic ____________________________ Betrag _________,- EUR / jährlich Einzugstermin ______________________ § 1 Gegenstand des Mietvertrags Der Vermieter vermietet an den Mieter nachfolgend aufgeführten Banden auf dem Sportplatz Brüder-Grimm-Schule zu Werbezwecken Bande Nr. ________ ________ ________ ________ § 2 Inhalt der Werbung Der Inhalt der Werbung kann vom Mieter in Abstimmung mit dem Vermieter frei bestimmt werden. Ausgeschlossen ist eine Werbung, die gegen gesetzliche, verordnungsrechtliche o.ä. Bestimmungen verstößt oder die sittlich anstößig ist. Die Werbung des Mieters erfolgt durch eine Werbebande aus Alu-dibond. § 3 Pflichten des Mieters Die Gestaltung der Werbebande erfolgt – kostenpflichtig – (normaler Aufwand ca. 60,- Euro) durch die Firma Art4-all in Gau-Algesheim. Der Mieter stellt der Firma Art4-all, das Firmenlogo, einen Schriftzug, Abbildungen etc. zur Verfügung. Daten bitte an: [email protected] Die Anfertigung und Montage der Werbebande wird durch die Firma Art4-all und den Vermieter durchgeführt, die Kosten hierfür, trägt der Mieter durch die Vergütung im 1. Jahr § 4 Werbebande Die Werbebande bleibt auch nach Ablauf des Vertrags im Besitz des Vermieters Die Werbebande wird auf dem Sportplatz Brüder-Grimm Schule – Örtlichkeit siehe §1 und Anlage – gut sichtbar montiert. § 5 Vergütung Der Mieter verpflichtet sich, an den Vermieter einen jährlichen Mietzins von ………. ,- EURO zu zahlen. Die Miete wird mit dem Monatsersten der auf Abschluss dieses Mietvertrags folgt, zur Zahlung fällig. Anschließend zu Beginn eines jeden weiteren Vertragsjahres § 6 Beginn, Laufzeit, Kündigung Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem 01. des auf Abschluss dieses Mietvertrags folgenden Monats, jedoch mindestens 2 Jahre. Der Mietvertrag wird auf die Dauer von ________ Jahr geschlossen. Der Mietvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Mieter oder der Vermieter das Mietverhältnis nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich kündigt. Vermieter und Mieter haben während der Dauer des Mietverhältnisses das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund § 7 Gewährleistung und Haftung Die Geltendmachung eines Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrechts ist mieterseits ausgeschlossen. Das recht der Minderung, sowie der Geltendmachung von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn, dass den Vermieter insoweit ein Verschulden (Vorsatz) trifft. § 8 Schlussbestimmungen Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieses Mietvertrags sollen schriftlich vereinbart werden. Durch Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags wird die Gültigkeit der übrigen nicht berühren Ingelheim, den ___________________ _______________________ (Vermieter) ________________________ (Mieter)