Mietvertrag VfL Bandenwerbung - VFL Frei

Werbung
Mietvertrag
Zwischen
dem
VfL Frei-Weinheim 1921 e.V. ( Vermieter ), vertreten durch das Vorstandsmitglied
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und (Mieter)
Name
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Ansprechpartner
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Anschrift
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Bei Einzugsermächtigung bitte alles ausfüllen
Kontonr.
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Bankleitzahl ____________________________
IBAN
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Swift-bic
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Betrag
_________,- EUR / jährlich
Einzugstermin ______________________
§ 1 Gegenstand des Mietvertrags
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Der Vermieter vermietet an den Mieter nachfolgend aufgeführten Banden auf dem
Sportplatz Brüder-Grimm-Schule zu Werbezwecken
Bande Nr.
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§ 2 Inhalt der Werbung
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Der Inhalt der Werbung kann vom Mieter in Abstimmung mit dem Vermieter frei
bestimmt werden.
Ausgeschlossen ist eine Werbung, die gegen gesetzliche, verordnungsrechtliche o.ä.
Bestimmungen verstößt oder die sittlich anstößig ist.
Die Werbung des Mieters erfolgt durch eine Werbebande aus Alu-dibond.
§ 3 Pflichten des Mieters

Die Gestaltung der Werbebande erfolgt – kostenpflichtig – (normaler Aufwand ca.
60,- Euro) durch die Firma Art4-all in Gau-Algesheim. Der Mieter stellt der Firma
Art4-all, das Firmenlogo, einen Schriftzug, Abbildungen etc. zur Verfügung. Daten
bitte an: [email protected]
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Die Anfertigung und Montage der Werbebande wird durch die Firma Art4-all und den
Vermieter durchgeführt, die Kosten hierfür, trägt der Mieter durch die Vergütung im
1. Jahr
§ 4 Werbebande
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Die Werbebande bleibt auch nach Ablauf des Vertrags im Besitz des Vermieters
Die Werbebande wird auf dem Sportplatz Brüder-Grimm Schule – Örtlichkeit siehe §1
und Anlage – gut sichtbar montiert.
§ 5 Vergütung
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Der Mieter verpflichtet sich, an den Vermieter einen jährlichen Mietzins von
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………. ,- EURO zu zahlen.
Die Miete wird mit dem Monatsersten der auf Abschluss dieses Mietvertrags folgt, zur
Zahlung fällig.
Anschließend zu Beginn eines jeden weiteren Vertragsjahres
§ 6 Beginn, Laufzeit, Kündigung
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Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem 01. des auf Abschluss dieses Mietvertrags
folgenden Monats, jedoch mindestens 2 Jahre.
Der Mietvertrag wird auf die Dauer von ________ Jahr geschlossen.
Der Mietvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Mieter oder der
Vermieter das Mietverhältnis nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.
Vermieter und Mieter haben während der Dauer des Mietverhältnisses das
außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund
§ 7 Gewährleistung und Haftung
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Die Geltendmachung eines Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrechts ist
mieterseits ausgeschlossen.
Das recht der Minderung, sowie der Geltendmachung von Schadenersatz- und
Aufwendungsersatzansprüchen des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn, dass den
Vermieter insoweit ein Verschulden (Vorsatz) trifft.
§ 8 Schlussbestimmungen
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Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieses Mietvertrags
sollen schriftlich vereinbart werden.
Durch Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrags wird die
Gültigkeit der übrigen nicht berühren
Ingelheim, den ___________________
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(Vermieter)
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(Mieter)
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