Untermietvertag zwischen den unterzeichnenden Parteien Herr/Frau wohnhaft in nachstehend Vermieterin oder Vermieter genannt, einerseits und Herr/Frau wohnhaft in nachstehend Mieterin oder Mieter genannt, andererseits Es wird Folgendes vereinbart: Art. 1 - Beschreibung des Mietobjekts Ein möbliertes Studio für eine Person, mit Balkon und kleinem Garten. Art. 2 - Dauer und Preis Die Monatsmiete wird auf Fr. festgesetzt, inklusive Heizung und Strom. Der Vertrag wird für eine Dauer von ......... Monaten geschlossen. Er beginnt am ............. und endet am .......... Spätestens 15 Tage vor Ablauf des Mietvertrags müssen sich die Parteien schriftlich über ihre Absicht hinsichtlich seiner Auflösung oder Verlängerung äussern. Ihr Stillschweigen wird als Zustimmung für seine Fortsetzung für die Dauer eines Monats gewertet und setzt sich Monat um Monat fort. Dabei gelten die Bedingungen, die bei Ablauf des Mietvertrags in Kraft sind. Art. 3 - Vorzeitige Kündigung seitens der Vermieterin oder des Vermieters a) im Falle einer Kündigung des Hauptmietvertrags b) bei ausbleibender Mietzahlung c) wenn der Mieter die Sorgfaltspflicht und Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn verletzt d) wenn der Mieter seine Wohnung ohne vorherige Zustimmung an eine dritte Person weitervermietet oder die Wohnung mit einer anderen Person teilt seitens der Mieterin oder des Mieters: e) wenn die Beschreibung der Mieträume nicht der des Art. 1 entspricht Art. 4 Möbel oder Gegenstände In der Miete sind die Möbel und Gegenstände enthalten, die in einem von beiden Parteien bei Nutzungsbeginn 1 anerkannten und unterzeichneten Inventar aufgelistet sind. Die Mieterin oder der Mieter muss sie pfleglich behandeln und sie am Ende der Mietzeit ohne Beschädigung, die über den normalen Gebrauch und die Nutzungszeit hinausgehen, zurückgeben. Die Möbelstücke dürfen nur auf ausdrückliche Nachfrage aus den Räumen entfernt werden. Art. 5 Spezielle Leistungen Die monatlichen Kosten für Telefon, Radio und Fernsehen gehen zu Lasten der Mieterin oder des Mieters. Art. 6 - Haftung des Mieters Die Mieterin oder der Mieter haftet für alle Schäden an den gemieteten Räumen oder im Gebäude infolge von Fehlern, Nachlässigkeit oder missbräuchlicher Nutzung, die durch sie oder ihn verursacht wurden. Sie oder er ist gehalten, die gemietete Sache perfekt sauber und instand zu halten. Sie oder er muss ausserdem eine Rechtschutzversicherung abschliessen. Art. 8 - Allgemeine Bestimmungen Vorbehaltlich der Vereinbarungen des Mietvertrags wird die Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten und der Möbel durch die paritätischen Westschweizer Bestimmungen geregelt. Die Bestimmungen des Obligationenrechts gelten insofern als der vorliegende Mietvertrag und seine Beilagen nichts anderes vorsehen. Allein die Schlichtungsbehörden und Gerichte sind befugt, über alle Streitigkeiten zwischen der Mieterin oder dem Mieter und der Vermieterin oder dem Vermieter zu entscheiden. Ausgefertigt und unterzeichnet in zwei Exemplaren in ...... , am Die/der/die Mieter/in/nen Die/der Vermieter/in ------------------------------ ------------------------------------------ 2