Vertrag Zaunwerbung - FC Viktoria 09 St. Ingbert eV

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Vertrag
Über die Vergabe von Zaunwerbung beim FC Viktoria 09 St.Ingbert e.V. im
Waldstadion Betzental
www.fc-viktoria09.com
Vertrag zwischen dem FC Viktoria 09 St.Ingbert, Waldstadion Betzental, Postfach
1351, 66363 St.Ingbert – Steuernummer: 075/140/09885
(Vermieter)
und ………………………………………………………………………………………..
(Mieter)
wird folgender Nutzungsvertrag abgeschlossen.
1. Der Vermieter überlässt dem/der Mieter/in am Zaun des Rasenplatzes im
Waldstadion Betzental eine Werbefläche in der Größe von
Länge x Breite…………………….
2. Das Nutzungsentgelt der oben bezeichneten Fläche beträgt lt. Absprache
……………€ pro Jahr, zuzüglich der z.Zt. gültigen Mehrwertsteuer von 19%.
.
3. Das Nutzungsentgelt ist nach Rechnungserhalt zu Beginn eines jeden
Kalenderjahres zu entrichten. Bei Abschluss während eines Kalenderjahres
wird das Nutzungsentgelt anteilig berechnet.
4. Der/die Mieter/in darf die Werbefläche ausschließlich zum Werben des
eigenen Gewerbes nutzen. Die Werbung darf insbesondere nicht gegen die
Vorschriften des Gesetzes wider den lauteren Wettbewerb verstoßen, etwaige
Abmahnungen gehen einzig und allein zu Lasen des/der Mieters/in. Der/die
Mieter/in stellt die Vermieterin von einer etwaigen Inanspruchnahme aus
Vorschriften des OWG frei.
5. Die Oberfläche der angebrachten Bandenwerbung muss von Seiten des/der
Mieters/in in der Art beschaffen sein, dass sie abwaschbar ist. Für den
optischen und technischen Zustand der Werbefläche ist einzig und allein
der/die Mieter/in in der gesamten Vertragszeit verantwortlich. Die Oberfläche
der angebrachten Bandenwerbung muss von Seiten des/der Mieters/in in der
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Art beschaffen sein, dass sie abwaschbar ist. Für den optischen und
technischen Zustand der Werbefläche ist einzig und allein der/die Mieter/in in
der gesamten Vertragszeit verantwortlich.
6. Die Erstellung, Brauchbarmachung und die Anbringung der Werbung geben
einzig und allein zu Lasten des Mieters/in.
7. Die Haftung für Schäden durch Einwirkung höherer Gewalt, mutwilliger
Sachbeschädigung, Diebstahl und unsachgemäßer Anbringung wird von
Seiten der Vermieterin nicht übernommen, gegebenenfalls ist der/die Mieter/in
verpflichtet eine dahingehende Versicherung abzuschließen.
8. Der Nutzungsvertrag hat eine Laufzeit von ………Jahren,
Beginn am …………………… und endet am ……………………………
Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden, so
verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.
9. Das Nutzungsverhältnis ist von Seiten der Vermieterin jederzeit fristlos
kündbar, wenn wesentliche Vertragsinhalte dieses Vertrages von Seiten
des/der Mieters/in missachtet werden. Insbesondere resultiert aus einer
fristlosen Kündigung von Seiten der Vermieterin keinesfalls eine
Erstattungspflicht der bereits geleisteten Nutzungsentschädigung. Für den
Fall, dass erhebliche Vertragsverstöße von Seiten des/der Mieters/in
vorliegen, ist die Vermieterin auch berechtigt, die Bandenwerbung des/der
Mieters/in zu entfernen und die Werbefläche anderweitig zu vergeben. In
jedem Fall ist jedoch der/die Mieter/in von einer derartigen Maßnahme in
Kenntnis zu setzen.
10. Sollte der FC Viktoria 09 eine andere Werbeagentur mit der Nutzung der
Werberechte beauftragen, so übernimmt die neue Werbeagentur diesen
Vertrag und er behält weiterhin seine Gültigkeit.
11. Sollte eine der vorgenannten Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so tritt
eine Regelung an dieser Stelle, welche zwischen den beiden Vertragsparteien
in Auslegung des Vertragszweckes und des Vertragssinnes gewollt ist.
St.Ingbert, den …………………………………..
Der Vermieter
Der/die Mieter/in
……………………………………..
…………………………………..
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