Vertrag Werbung Hauswand - FC Viktoria 09 St. Ingbert eV

Werbung
Vertrag
Über die Vergabe von Werbung an der Außenseite des Clubheims beim FC
Viktoria 09 St.Ingbert e.V. im Waldstadion Betzental
www.fc-viktoria09.com
Zwischen dem FC Viktoria 09 St.Ingbert, Waldstadion Betzental, Postfach 1351,
66363 St.Ingbert – Steuernummer: 075/140/09885
(Vermieter)
(Mieter)
wird folgender Nutzungsvertrag abgeschlossen.
1. Der Vermieter überlässt dem/der Mieter/in an der Vorderseite des
Clubheimes im Waldstadion Betzental eine Werbefläche in der Größe von
Länge x Breite ca. 5 x 2 m.
2. Das Nutzungsentgelt der oben bezeichneten Fläche beträgt 250,00 € pro
Veranstaltung zuzüglich der z.Zt. gültigen Mehrwertsteuer von 19%.
.
3. Das Nutzungsentgelt ist nach Rechnungserhalt binnen einer Woche zu
entrichten.
4. Der/die Mieter/in darf die Werbefläche ausschließlich zum Werben des
eigenen Gewerbes nutzen. Die Werbung darf nicht gegen die Vorschriften des
Gesetzes wider den lauteren Wettbewerb verstoßen, etwaige Abmahnungen
gehen einzig und allein zu Lasten des/der Mieters/in. Der/die Mieter/in stellt
die Vermieterin von einer etwaigen Inanspruchnahme aus Vorschriften des
OWG frei.
5. Für den optischen und technischen Zustand der Werbefläche ist einzig und
allein der/die Mieter/in während der gesamten Zeit in der die Werbung
angebracht ist, verantwortlich.
6. Die Erstellung und die Anbringung der Werbung geht einzig und allein zu
Lasten des Mieters/in.
7. Die Haftung für Schäden durch Einwirkung höherer Gewalt, mutwilliger
Sachbeschädigung, Diebstahl und unsachgemäßer Anbringung wird von
Seiten der Vermieterin nicht übernommen.
8. Der Nutzungsvertrag hat eine Laufzeit von ………….bis……………..
Der Zeitpunkt der Anbringung der Werbung wird mündlich zwischen dem FC
Viktoria und der Firma ……………………….. vereinbart.
9. Das Nutzungsverhältnis ist von Seiten der Vermieterin jederzeit fristlos
kündbar, wenn wesentliche Vertragsinhalte dieses Vertrages von Seiten
des/der Mieters/in missachtet werden. Insbesondere resultiert aus einer
fristlosen Kündigung von Seiten der Vermieterin keinesfalls eine
Erstattungspflicht der bereits geleisteten Nutzungsentschädigung. Für den
Fall, dass erhebliche Vertragsverstöße von Seiten des/der Mieters/in
vorliegen, ist die Vermieterin auch berechtigt, die Werbung des/der Mieters/in
zu entfernen und die Werbefläche anderweitig zu vergeben. In jedem Fall ist
jedoch der/die Mieter/in von einer derartigen Maßnahme in Kenntnis zu
setzen.
10. Sollte der FC Viktoria 09 eine andere Werbeagentur mit der Nutzung der
Werberechte beauftragen, so übernimmt die neue Werbeagentur diesen
Vertrag und er behält weiterhin seine Gültigkeit.
11. Sollte eine der vorgenannten Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so tritt
eine Regelung an dieser Stelle, welche zwischen den beiden Vertragsparteien
in Auslegung des Vertragszweckes und des Vertragssinnes gewollt ist.
St.Ingbert, den
Der Vermieter
Der/die Mieter/in
……………………………………..
…………………………………..
Herunterladen