Vertrag Über die Vergabe von Werbung an der Außenseite des Clubheims beim FC Viktoria 09 St.Ingbert e.V. im Waldstadion Betzental www.fc-viktoria09.com Zwischen dem FC Viktoria 09 St.Ingbert, Waldstadion Betzental, Postfach 1351, 66363 St.Ingbert – Steuernummer: 075/140/09885 (Vermieter) (Mieter) wird folgender Nutzungsvertrag abgeschlossen. 1. Der Vermieter überlässt dem/der Mieter/in an der Vorderseite des Clubheimes im Waldstadion Betzental eine Werbefläche in der Größe von Länge x Breite ca. 5 x 2 m. 2. Das Nutzungsentgelt der oben bezeichneten Fläche beträgt 250,00 € pro Veranstaltung zuzüglich der z.Zt. gültigen Mehrwertsteuer von 19%. . 3. Das Nutzungsentgelt ist nach Rechnungserhalt binnen einer Woche zu entrichten. 4. Der/die Mieter/in darf die Werbefläche ausschließlich zum Werben des eigenen Gewerbes nutzen. Die Werbung darf nicht gegen die Vorschriften des Gesetzes wider den lauteren Wettbewerb verstoßen, etwaige Abmahnungen gehen einzig und allein zu Lasten des/der Mieters/in. Der/die Mieter/in stellt die Vermieterin von einer etwaigen Inanspruchnahme aus Vorschriften des OWG frei. 5. Für den optischen und technischen Zustand der Werbefläche ist einzig und allein der/die Mieter/in während der gesamten Zeit in der die Werbung angebracht ist, verantwortlich. 6. Die Erstellung und die Anbringung der Werbung geht einzig und allein zu Lasten des Mieters/in. 7. Die Haftung für Schäden durch Einwirkung höherer Gewalt, mutwilliger Sachbeschädigung, Diebstahl und unsachgemäßer Anbringung wird von Seiten der Vermieterin nicht übernommen. 8. Der Nutzungsvertrag hat eine Laufzeit von ………….bis…………….. Der Zeitpunkt der Anbringung der Werbung wird mündlich zwischen dem FC Viktoria und der Firma ……………………….. vereinbart. 9. Das Nutzungsverhältnis ist von Seiten der Vermieterin jederzeit fristlos kündbar, wenn wesentliche Vertragsinhalte dieses Vertrages von Seiten des/der Mieters/in missachtet werden. Insbesondere resultiert aus einer fristlosen Kündigung von Seiten der Vermieterin keinesfalls eine Erstattungspflicht der bereits geleisteten Nutzungsentschädigung. Für den Fall, dass erhebliche Vertragsverstöße von Seiten des/der Mieters/in vorliegen, ist die Vermieterin auch berechtigt, die Werbung des/der Mieters/in zu entfernen und die Werbefläche anderweitig zu vergeben. In jedem Fall ist jedoch der/die Mieter/in von einer derartigen Maßnahme in Kenntnis zu setzen. 10. Sollte der FC Viktoria 09 eine andere Werbeagentur mit der Nutzung der Werberechte beauftragen, so übernimmt die neue Werbeagentur diesen Vertrag und er behält weiterhin seine Gültigkeit. 11. Sollte eine der vorgenannten Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so tritt eine Regelung an dieser Stelle, welche zwischen den beiden Vertragsparteien in Auslegung des Vertragszweckes und des Vertragssinnes gewollt ist. St.Ingbert, den Der Vermieter Der/die Mieter/in …………………………………….. …………………………………..