Vertrag Über die Vergabe von Bandenwerbung beim FC Viktoria 09 St.Ingbert e.V. im Waldstadion Betzental www.fc-viktoria09.com Vertrag zwischen dem FC Viktoria 09 St.Ingbert, Waldstadion Betzental, Postfach 1351, 66363 St.Ingbert – Steuernummer: 075/140/09885 (Vermieter) und ………………………………………………………………………………………………….. (Mieter) wird folgender Nutzungsvertrag abgeschlossen. 1. Die Vermieterin überlässt dem/der Mieter/in an der Bande des Rasenplatzes im Waldstadion Betzental eine Werbefläche in der Größe von Länge: …………………. m Höhe: 0,75 m 2. Das Nutzungsentgelt der oben bezeichneten Fläche beträgt 50,00 € zuzüglich der z.Zt. gültigen Mehrwertsteuer von 19% pro Jahr und pro laufenden Meter. 3. Das Nutzungsentgelt ist nach Rechnungserhalt zu Beginn eines jeden Kalenderjahres zu entrichten. Bei Abschluss während eines Kalenderjahres wird das Nutzungsentgelt anteilig berechnet. 4. Der/die Mieter/in darf die Werbefläche ausschließlich zum Werben des eigenen Gewerbes nutzen. Die Werbung darf insbesondere nicht gegen die Vorschriften des Gesetzes wider den lauteren Wettbewerb verstoßen, etwaige Abmahnungen gehen einzig und allein zu Lasen des/der Mieters/in. Der/die Mieter/in stellt die Vermieterin von einer etwaigen Inanspruchnahme aus Vorschriften des OWG frei. 06.04.2017 -1- 5. Die Oberfläche der angebrachten Bandenwerbung muss von Seiten des/der Mieters/in in der Art beschaffen sein, dass sie abwaschbar ist. Für den optischen und technischen Zustand der Werbefläche ist einzig und allein der/die Mieter/in in der gesamten Vertragszeit verantwortlich. 6. Die Erstellung, Brauchbarmachung und die Anbringung der Werbung geben einzig und allein zu Lasten des Mieters/in. 7. Die Haftung für Schäden durch Einwirkung höherer Gewalt, mutwilliger Sachbeschädigung, Diebstahl und unsachgemäßer Anbringung wird von Seiten der Vermieterin nicht übernommen, gegebenenfalls ist der/die Mieter/in verpflichtet eine dahingehende Versicherung abzuschließen. 8. Der Nutzungsvertrag hat eine Laufzeit von ………Jahren, Beginn am …………………… und endet am …………………………… Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. 9. Das Nutzungsverhältnis ist von Seiten der Vermieterin jederzeit fristlos kündbar, wenn wesentliche Vertragsinhalte dieses Vertrages von Seiten des/der Mieters/in missachtet werden. Insbesondere resultiert aus einer fristlosen Kündigung von Seiten der Vermieterin keinesfalls eine Erstattungspflicht der bereits geleisteten Nutzungsentschädigung. Für den Fall, dass erhebliche Vertragsverstöße von Seiten des/der Mieters/in vorliegen, ist die Vermieterin auch berechtigt, die Bandenwerbung des/der Mieters/in zu entfernen und die Werbefläche anderweitig zu vergeben. In jedem Fall ist jedoch der/die Mieter/in von einer derartigen Maßnahme in Kenntnis zu setzen. 10. Sollte der FC Viktoria 09 eine andere Werbeagentur mit der Nutzung der Werberechte beauftragen, so übernimmt die neue Werbeagentur diesen Vertrag und er behält weiterhin seine Gültigkeit. 11. Sollte eine der vorgenannten Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so tritt eine Regelung an dieser Stelle, welche zwischen den beiden Vertragsparteien in Auslegung des Vertragszweckes und des Vertragssinnes gewollt ist. St.Ingbert, den ………………………………….. Die Vermieterin Der/die Mieter/in …………………………………….. ………………………………….. 06.04.2017 -2-