Vertrag über die Bereitstellung einer Werbefläche für Bandenwerbung

Werbung
Vertrag über die Bereitstellung einer
Werbefläche für Bandenwerbung
Zwischen
1.Fußball-Club Büchlberg e.V.
Guttenhofen 6
94116 Hutthurm
Vereinsregisternr.: VR1231
Amtsgericht Passau
Steuernr. 153/108/50419
(vertreten durch den 1. Vorstand Christian Reidl)
-im Folgenden Vermieter genanntund
Firma:
_________________________________________________________
Straße/Nr.:_________________________________________________________
PLZ/Ort:
_________________________________________________________
Telefon:
_________________________________________________________
Telefax:
_________________________________________________________
E-Mail:
_________________________________________________________
-im Folgenden Mieter genanntWird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand:
Der Verein überlässt der Firma
______________________________________________________
- nachfolgend Mieter genannt – die Nutzung von Bandenflächen rund um das
Spielfeld zur Anbringung von Werbung.
1.
2.
Die Werbung ist entsprechend den baulichen Gegebenheiten am Rande des
Spielfeldes an den dafür vorgesehenen Flächen anzubringen.
3.
Die Höhe der Bande beträgt 75 cm. Länge und Art der Befestigung, sowie der
Umfang der Werbung ist zuvor mit dem Verein abzusprechen. Standartlänge ist
3m.
1
§ 2 Vertragsdauer:
1.
Das Mietverhältnis beginnt am: __________________ .
2.
Das Mietverhältnis verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht spätestens 3
Monate vor Ablauf der Vertragsdauer von einem der Vertragspartner gekündigt
wird.
3.
Gewerbetreibende Dritte dürfen grundsätzlich nur so lange vertraglich gebunden
werden, wie dieser Nutzungsvertrag läuft. Die Untermieter sind hierüber
ausdrücklich vor Vertragsbeginn zu informieren.
§ 3 Miethöhe:
1.
Die Jahresmiete beträgt je lfd. Meter Werbefläche:
von 1 bis 4 Meter EURO 60,-- je lfd. Meter, zzgl. 19% MwSt.
ab 5 Meter EURO 50,-- je lfd. Meter, zzgl. 19% MwSt.
Der Mieter übernimmt _______ Meter Bandenwerbung zu 60,00 EURO je lfd.
Meter
2.
Die Jahresmiete ist jeweils zum Datum des Mietbeginns fällig. Die Mietzahlungen
erfolgen auf das Konto bei der Raiffeisenbank i. Lkrs. Passau-Nord eG, RaiBa im
Lkrs. Passau Nord, BIC GENODEF1TIE, IBAN DE90 7406 2786 0002 7004 84
oder auf das Konto bei der Sparkasse Passau
3.
Die Herstellung der Bandenwerbung, veranlasst durch den Verein, wird gewünscht
: (Die Kosten für die Herstellung der Bandenwerbung werden gesondert in
Rechnung gestellt) Siehe Beiblatt.
Ja

Nein

§ 4 Pflichten des Mieters:
1.
Der Mieter verpflichtet sich, die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Werbung zu
beachten.
2.
Der Verein behält sich ausdrücklich vor, die Zustimmung für die Anbringung bei,
aus Sicht des Vereins, ungeeigneter Werbung im Einzelfall zu versagen, ohne
dass dies die Gesamtwirksamkeit des Vertrages berührt.
2
§ 5 Haftung:
Der Mieter stellt im übrigen den Verein von allen aus dem Vertragsverhältnis mit
gewerbetreibenden Drittenentstehenden Verbindlichkeiten oder Haftungen
ausdrücklich frei unter Hinweis darauf, dass im Fall der Untervermietung
Rechtsbeziehungen, gleich welcher Art, zwischen dem gewerbetreibenden
Untermieter und dem Verein nicht bestehen.
§ 6 Erfüllungsort/Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Passau
§ 7 Vertragsänderung:
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages müssen, um wirksam zu werden,
schriftlich getroffen werden. Mündliche Nebenvereinbarungen bestehen nicht.
_______________________________ , den _____________________________
(Ort)
(Datum)
________________________________
für den Verein als 1. Vorstand
_____________________________
für die Firma (Mieter)
3
Einzugsermächtigung:
Hiermit wird der 1. FC Büchlberg e.V. ermächtigt, die jeweils fälligen Zahlungen von
unserem Konto bei der
Bank ________________________________
IBAN: ________________________________
BIC:
________________________________ einzuziehen.
Diese Vereinbarung gilt bis auf Widerruf.
_________________________________, den ____________________________
(Ort)
(Datum)
_______________________________
Unterschrift
4
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