Klimaschutz und effiziente Heiztechniken Eine Artikelserie von A. Sladek für die Lokale Agenda 21 Gruppe Hohenbrunn Teil 6: Solarthermie In den bisher erschienenen Artikeln dieser Serie wurde die Notwendigkeit zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen angesichts des Klimawandels und die vom Gesetzgeber erlassenen Vorschriften und Gesetze dazu betrachtet. Im ErneuerbareEnergien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) und der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) werden Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien und deren Berücksichtigung im Energieausweis für Gebäude gemacht. Bisher wurden daher Erdgas und Erdöl, sowie elektrische Wärmepumpen hinsichtlich der Erfüllung dieser Vorgaben untersucht. Im Folgenden soll ein genauerer Blick auf die Solarthermie geworfen werden, bevor Holzpellets, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme den Überblick über die verschiedenen Heiztechniken beschließen. Prinzip der Solarthermie: Unter dem Begriff „Solarthermie“ versteht man die Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in nutzbare Wärmeenergie. Wichtigstes Element einer Solarthermieanlage sind die sogenannten Kollektoren, die in der Regel auf einem Dach montiert werden und die Sonnenenergie auf ein Heizmedium, häufig ein Gemisch aus Wasser und Glykol übertragen. In einem Kollektor fällt durch eine Glasscheibe Sonnenlicht auf den sogenannten Absorber, der die solare Strahlung absorbiert und in Wärmeenergie umwandelt. Der Absorber überträgt die Wärme auf mit ihm verbundene Kupfer- oder Aluminiumrohre durch die das Heizmedium zirkuliert und sich so erwärmt. Ein Gemisch aus Wasser und Glykol wird verwendet, da dieses sowohl einen höheren Siedepunkt als auch einen tieferen Gefrierpunkt aufweist. Reines Wasser droht hingegen durch seine Ausdehnung im festen Zustand (Eis) und den geringeren Siedepunkt (100° C) die Kollektoren zu beschädigen. Zwei unterschiedliche Bauarten von Kollektoren kommen dabei in der Regel zum Einsatz: Flachkollektoren haben eine flache Absorberfläche, eine Konzentration der Sonnenstrahlen findet nicht statt und werden häufig durch einen Dämmstoff gegen einen ungewollten Wärmeverlust geschützt. Zunehmend sind auch vakuumisolierte Flachkollektoren erhältlich, die einen geringeren Wärmeverlust und damit eine höhere Ausbeute an nutzbarer Wärmeenergie erreichen. Vakuumröhrenkollektoren bestehen aus zwei ineinander liegenden Röhren, bei denen sich in der inneren Röhre der Absorber befindet und zwischen den beiden Röhren ein Vakuum herrscht, welches eine Wärmeübertragung zwischen den beiden Röhren und damit Wärmeverluste verhindert. Dadurch wird ein höherer Wirkungsgrad als bei Flachkollektoren erzielt. Auch die erzielbaren Temperaturen sind höher. Vakuumröhrenkollektoren sind in der Anschaffung teurer als Flachkollektoren. Mit Solarkollektoren lässt sich ein Wirkungsgrad von 50 bis 75 Prozent erreichen und ca. 250 – 450 und mehr Kilowattstunden Wärme pro Quadratmeter Kollektorfläche und Jahr „gewinnen“. Als weitere notwendige Elemente für eine Solarthermieanlage werden eine Umwälzpumpe zur Zirkulation des Heizmediums, ein Wärmetauscher zur Übertragung der Wärme vom Wasser-Glykol-Gemisch auf Heizwasser bzw. Brauchwasser, sowie ein Wärmepuffer zur Speicherung der gewonnenen Wärme benötigt. Bei der Planung einer Solarthermieanlage sollte die Einbindung in den Heizkreis des Gebäudes, also die Verwendung der Solarwärme sowohl zur Brauchwassererwärmung als auch zur Beheizung des Gebäudes, erwogen werden. Klar ist, dass bei einer Heizungsunterstützung eine größere Solaranlage errichtet werden muss. Erfüllung der Vorgaben des EEWärmeG Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) schreibt bei Neubauten eine anteilige Deckung des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien vor. Der Bauherr kann dabei zwischen unterschiedlichen Energieträgern mit einem zugehörigen Mindestdeckungsanteil des Wärmeenergiebedarfs auswählen. Für solare Strahlungsenergie, also Solarthermie, wird ein Mindestdeckungsanteil von 15 Prozent des Gesamtwärmebedarfs gefordert. Die Vorgaben des Gesetzes gelten dabei als erfüllt, wenn bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen 0,04 Quadratmeter Aperturfläche (Fläche durch die die Sonnenstrahlung in den Kollektor eintreten kann (Glasfläche)) pro Quadratmeter Nutzfläche installiert werden. Bei einer Nutzfläche von 300 Quadratmetern sind also 12 m² Aperturfläche (in etwa 13 m² Kollektorfläche, je nach Modell) zu errichten. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen muss pro Quadratmeter Nutzfläche eine Aperturfläche von 0,03 Quadratmetern installiert werden. Darüber hinaus müssen die Kollektoren mit dem europäischen Prüfzeichen „Solar Keymark“ zertifiziert und damit ein entsprechend hoher Wirkungsgrad nachgewiesen sein. Mit einer ausreichend großen Fläche an Solarkollektoren lassen sich daher die Anforderungen des EEWärmeG gut erfüllen. Erfüllung der Vorgaben der EnEV In der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) werden der Gebäudestandard (Wärmebedarf) und die Anlagentechnik zur Wärmeerzeugung und –verteilung mit einander verrechnet und in der Energiebilanz des Gebäudes berücksichtigt. Dabei wird der errechnete Endenergiebedarf des Gebäudes mit dem sogenannten Primärenergiefaktor gewichtet und als Primärenergiebedarf im Energieausweis des Gebäudes angegeben. Für Solarenergie wurde ein Primärenergiefaktor von 0,0 festgelegt, das heißt, dass ein Gebäude mit einem Endenergiebedarf von beispielsweise 30.000 kWh dessen Wärmebedarf vollständig aus Solarthermie gedeckt wird einen Primärenergiebedarf von 30.000 x 0,0 = 0 kWh hat und diesen auch im Energieausweis so ausgeben darf. Für Gebäude, in denen anteilig Solarenergie zur Wärmebedarfsdeckung eingesetzt wird, kann der entsprechende Anteil des Energiebedarfs mit 0,0 gewichtet werden. Solarthermie trägt daher je nach Deckungsanteil erheblich zur Erfüllung der Vorgaben der EnEV bei. Ökologische Auswirkungen Solarthermieanlagen erzeugen nutzbare Wärmeenergie ohne den Einsatz fossiler Brennstoffe. Bis auf die Energie, die zur Herstellung und Montage der Anlage notwendig ist, sowie den Strom für die Umwälzpumpe wird außer Solarstrahlung keine weitere Energie zugeführt. Der Stromverbrauch für die Umwälzpumpe ist abhängig von der Größe der Solaranlage und kommt in der Regel nicht auf über 50 kWh pro Jahr. Die ökologischen Auswirkungen von Solarthermieanlagen sind daher hervorragend: durch jede in der Anlage erzeugte kWh Wärme werden beispielsweise bei der Kombination mit einem Erdgasbrennwertkessel mit einem Jahresnutzungsgrad von 90% rund 220 g CO2 eingespart. Bei einer Wärmeproduktion einer 4 Quadratmeter großen Solarthermieanlage mit 1.200 kWh Jahresertrag ergibt sich also eine direkte CO2 Vermeidung von rund 264 kg CO2 pro Jahr. Moderne Passivhäuser können mit Hilfe einer Solarthermieanlage ihren gesamten Wärmeenergiebedarf decken, so dass es zu überhaupt keinen CO2-Emissionen für die Wärmebereitstellung mehr kommt. Der Autor ist Werkleiter der Energieversorgung Ottobrunn GmbH