Datum: 10.06.2014 Basler Zeitung 4002 Basel 061/ 639 11 11 www.baz.ch Medienart: Print Medientyp: Tages- und Wochenpresse Auflage: 59'124 Erscheinungsweise: 6x wöchentlich Themen-Nr.: 283.004 Abo-Nr.: 283004 Seite: 16 Fläche: 16'317 mm² Keine Ausnahme bei Gasttaxe als 400 Treffer. Die meisten der zu mieVon Christian Hortsberger Auch private Logisanbieter müssen Abgabe leisten tenden «Baselbieter» Häuser, Wohnun- gen und Zimmer liegen allerdings auf Stadtboden die US-Plattform nimmts Liestal. Seit dem 1. Januar hat das Bamit den Kantonsgrenzen nicht so geselbiet eine Gasttaxe. Ob Hotel oder Bed nau. Tobias Eggimann geht davon aus, and Breakfast wer gegen ein Entgelt dass im Baselbiet tatsächlich wohl weGäste beherbergt, muss pro Tag und niger als 100 Unterkünfte zur zeitweiGast 3.50 Franken abliefern. Die Ein- sen Miete angeboten werden. Damit führung der neuen Abgabe sei bei der hält sich die Zahl der privat angeboteHotellerie reibungslos verlaufen, bilan- nen Übernachtungen im Kanton in ziert Tobias Eggimann. Laut dem Ge- Grenzen und sie steht in keinem Verschäftsführer von Baselland Tourismus hältnis zu den Werten der Hotels. Denseien alle Betriebe in einer Datenbank noch lässt der Tourismuschef die Fünfe registriert und erhielten monatlich eine nicht gerade sein. «Es geht um eine Erinnerung, ihre Übernachtungen zu Gleichbehandlung: Sobald Geld fliesst, melden. Dann wird Rechnung gestellt. wird die Gasttaxe fällig.» Eine UnterAuch bei Anbietern alternativer Über- grenze gibt es nicht. nachtungsmöglichkeiten wie Bed and Die Anbieterin des Services weist die Breakfast oder Schlafen im Stroh greife Vermieter in ihren Geschäftsbedingundas System soweit diese vor einem gen auf der Internetseite nur generell Jahr bekannt waren, als Baselland Tou- auf mögliche nationale oder regionale rismus das Verrechnungssystem aufge- Abgaben hin, die zu entrichten und am gleist hat. besten gleich auf die Miete draufzuDie Deklaration der Logiernächte ist schlagen seien. Deshalb scannt Basellaut Gesetz eine Bringschuld. Dennoch land Tourismus die Homepage regelist Baselland Tourismus bestrebt, jene mässig nach neuen Angeboten und Anbietet; die neu auf den Markt kom- weist die Vermieter auf die Taxpflicht men, auf die Taxpflicht aufmerksam zu hin aber auch auf die Gegenleistungen machen. Dies gilt gemäss Eggimann ge- für die Übernachtungsgäste: das Mobiligenwärtig vor allem für die Airbnb, eine ty-Ticket für den ÖV und den Gästepass. junge, boomende Beherbergungsform: Meldet ein Vermieter seine LogierPrivatpersonen bieten im Internet ihre nächte nicht oder kommt er der Aufforeigenen Wohnungen, Häuser oder ein- derung, die Gasttaxe zu zahlen, nicht zelne Zimmer gegen Entgelt für die Dau- nach, verständigt Baselland Tourismus er ihrer Abwesenheit zu Hause an. die zuständige Volkswirtschafts- und Gesetz kennt keine Untergrenze Gesundheitsdirektion. Verstösse gegen Auf www. airbnb. ch liefert die Suche das Gesetz können mit Bussen von 100 nach Unterkünften in Baselland mehr bis 20000 Franken geahndet werden. Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 54143173 Ausschnitt Seite: 1/1