Auslobung-Landespreis_Endfassung_ 20_05_08 mit Logo

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Landespreis für Architektur, Wohnungs- und Städtebau
Nordrhein-Westfalen 2008
„Energieeffizientes Bauen für die Zukunft“
Auslobung
1. Anlass/Ziele des Landespreises Architektur-, Wohnungs- und Städtebau
Der weltweit zunehmende Energiebedarf und die durch überwiegende Nutzung fossiler Energieträger (Öl, Kohle, Gas) erschreckend schnell fortschreitende Klimaveränderung erfordern eine grundlegende Neukonzeption der Energieverwendung. Für die Erhaltung unseres Lebensraumes und eine langfristige globale Energiesicherheit spielen
der massive Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz und ein verstärktes Energiesparen entscheidende Rollen. Die Energieeffizienz von Gebäuden und die damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes aber
auch Ressourcen schonende städtebauliche Maßnahmen werden für die zukünftige
Gestaltung einer lebenswerten Umwelt immer wichtigere Faktoren.
Hier sind besonders Architektinnen/Architekten, Ingenieurinnen/Ingenieure, Stadtplanerinnen/Stadtplaner gefordert, intelligente und zukunftsweisende Gebäude, technologische Konzepte sowie Konzepte des Siedlungswesens für eine nachhaltige Sicherung unserer Lebensqualität zu entwickeln.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Bauen und Verkehr, beginnt mit diesem Landespreis einen Zyklus, in dem regelmäßig besondere Zukunfts- und Exportthemen im Bereich Architektur, Technologie, Wohnungs- und Städ-
tebau gewürdigt werden sollen, die das öffentliche Interesse hervorrufen und zielgerichtetes Handeln fördern sollen.
Das diesjährige Prämierungsverfahren wird ausgelobt durch das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV) gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWME)
und in Kooperation mit der Architektenkammer NRW (AKNW) und der Ingenieurkammer-Bau NRW (IKBau NRW).
Das Verfahren richtet sich an alle Entwurfsverfasserinnen/Entwurfsverfasser und ihre
Bauherrinnen/Bauherren, die gestalterisch wertvolle, in besonderer Weise energieeffiziente und intelligente Gebäude- und Siedlungskonzepte mit Vorbildcharakter realisiert
haben. Dabei wird der geschickten Integration aller Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz in eine zeitgemäße und vorbildliche Architektur im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung besonderer Wert beigemessen.
Der Landespreis umschließt den Neubau, den Umbau und die Modernisierung von
Wohn- und Nichtwohngebäuden aber auch den Neubau und die Umstrukturierung bestehender Siedlungen, die sich insbesondere durch ihre Ressourcen schonende Gesamtkonzeption wie z. B. Natur schonende Freiflächengestaltung, intelligente Infrastruktur- und Verkehrsplanung sowie rationelle Energienutzung bzw. die Beschäftigung mit dem Thema Energiesicherheit ausweisen.
2. Gegenstand der Auszeichnung
Es werden Gebäude und Siedlungen in Nordrhein-Westfalen prämiert, die den eingangs beschriebenen Zielsetzungen in besonderer Weise entsprechen. Darüber hinaus können auch besonders qualitätvolle und energieeffiziente Gebäude und Siedlungen mit Sonderpreisen prämiert werden, die von Entwurfsverfasserinnen/Entwurfsverfassern aus Nordrhein-Westfalen für Standorte außerhalb Nordrhein-Westfalens konzipiert und dort umgesetzt wurden. Für die Objekte/Siedlungen muss der Bauantrag
nach dem 01. Februar 2002 gestellt worden sein. Darüber hinaus müssen sie zum
Zeitpunkt der Einreichung fertig gestellt sein.
Es wird der Nachweis erwartet, dass die energetische Effizienz der Gebäude deutlich
über den gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2007 liegt.
Gegenstand der Prämierung sind alle Arten von Bauten, wie zum Beispiel Wohnungsbauten, Siedlungen, Kultur- und Bildungsbauten, Büro- und Gewerbebauten und
öffentliche Bauten. Modernisierungen, Restaurierungen, Umstrukturierungen und Umbauten stehen Neubauten gleich.
3. Teilnahmebedingungen
Um den Landespreis können sich Bauherrinnen/Bauherren sowie mit Siedlungsprojekten auch Kommunen oder kommunale Träger und Entwurfsverfasserinnen/Entwurfsverfasser (Architektinnen/Architekten, Ingenieurinnen/Ingenieure, Stadtplanerinnen/
Stadtplaner) in gegenseitigem Einvernehmen bewerben. Mit der Prämierung soll auch
das positive Zusammenwirken aller Beteiligten an der Planung und am Bau gewürdigt
werden. Die Bewerbung ist außerdem von Entwurfsverfasserinnen/Entwurfsverfassern
mit Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb Nordrhein-Westfalens möglich, wenn das Objekt in Nordrhein-Westfalen realisiert worden ist.
Die Bewerberinnen/Bewerber müssen eine natürliche Person benennen, die zur Entgegennahme des Preises berechtigt ist. Die Einreichenden müssen Inhaber des uneingeschränkten Urheberverwertungsrechts für ihr Werk sein. Mit der Teilnahme wird
anerkannt, dass bei einer Veröffentlichung keine Honorierung oder Kostenerstattung
gewährt wird. Die Entscheidung der Jury ist abschließend und unanfechtbar. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme erkennen die Teilnehmenden die
Bedingungen der Auslobung an. Die Teilnahmeerklärung (Anlage 1) ist ausgefüllt und
unterschrieben beizufügen.
Nicht teilnahmeberechtigt sind die an der Organisation des Prämierungsverfahrens beteiligten Personen, Mitglieder der Jury sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
4.
Einzureichende Unterlagen
Als Bewerbungsunterlagen für jedes Objekt/jede Siedlung
auf einem Plakat mit den maximalen Maßen 1,00 m (breit) x 1,60 m (hoch) sind
einzureichen:
Lageplan,
zum Verständnis erforderliche Grundrisse, Schnitte, Ansichten, isometrische Darstellungen und CAD-Grafiken,
wenn möglich Detailzeichnungen bzw. Fotos, die Aufschluss über die gestalterische, konstruktive und technisch funktionale Einbindung energiesparender Maßnahmen in das Objekt/Siedlungskonzept geben,
kurze textliche Erläuterungen zum Objekt/zur Siedlung mit aussagekräftiger Beschreibung des Energiekonzeptes (gewählte Konstruktion, Materialien, Energieversorgung, Maßnahmen zur Energieeffizienz, Maßnahmen zum Thema Energiesicherheit, ggf. Einhaltung der Energieprognose etc.), Wirtschaftlichkeit,
aussagefähige Fotos des realisierten Objekts/Siedlungskonzeptes (keine Baustellen- oder Modellfotos!),
Darstellung der Beteiligten (Bauherr/-in, Architekt/-in, Fachplaner/-in, bei wesentlichen Beiträgen auch Stadtplaner /-in, Landschaftsarchitekt/-in, Innenarchitekt/-in).
Darüber hinaus sind einzureichen:
aussagekräftige Unterlagen zum Energiestandard der Gebäude, wie z. B. Nachweis
des Energiebedarfs durch Energieausweis, KfW-Nachweis oder andere Berechnungen. Bei Gebäuden mit Kühlungstechnik aussagekräftige Unterlagen zum Kühlungskonzept und dem damit verbundenen Energiebedarf,
für Siedlungen und Siedlungsstrukturen aussagekräftige Unterlagen zum Nachweis
nachhaltiger Konzepte, die auch dem Faktor Energie Rechnung tragen,
per E-Mail und in Papierform das ausgefüllte Datenblatt (Anlage 2, Blatt 1 und 2)
mit einer Kurzbeschreibung des Projektes in Stichworten mit den wichtigsten Gebäudedaten sowie ebenfalls als Anhang ein zum Einfügen in das Datenblatt geeignetes Farbfoto (siehe Rahmen oben rechts) des/der zu prämierenden Objektes/Siedlung als JPEG Datei (mit dem Auslobungstext zum downloaden auf den Internetseiten der Auslober),
für das beigefügte Fotomaterial die Freigabe der Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte (formlos)
E-Mail Kontakt: [email protected]
Das Einfügen des Fotos in das Datenblatt erfolgt im MBV.
Unvollständige, darüber hinausgehende oder andersformatige Darstellungen werden
von der Beurteilung ausgeschlossen. Bei Verkleinerungen von Plänen und Texten ist
auf eine gute Lesbarkeit zu achten. Es ist eine für die Reproduktion als Printmedium
(Broschüre) geeignete Darstellungsform zu wählen.
Außerdem sind zur Erstellung des Vorprüfberichtes und einer Dokumentation
alle Wettbewerbsunterlagen einschließlich des ausgefüllten Datenblattes auch in
digitalisierter Form per CD ROM vorzulegen (JPEG- oder TIF- Dateien mit einer
Auflösung von 300 dpi bei 210mm x 297mm und Pläne bzw. Vektor-Pläne als
EPS-Dateien).
5.
Bewertungsverfahren
Die Vorprüfung der eingereichten Objekte/Siedlungen wird im MBV gemeinsam mit
Energieexpertinnen/Energieexperten und anderen fachkundigen Beraterinnen/-Beratern durchgeführt. Über die Prämierung beschließt eine unabhängige Jury. Der Jury
sollen Vertretungen des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen (MBV), des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen (MWME), der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW),
der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBau) und Freischaffende der Fachrichtungen Architektur und Stadtplanung angehören. Darüber hinaus sollen Vertretungen der Energieagentur Nordrhein-Westfalen, der Wohnungswirtschaft sowie der
Bauwirtschaft die Jury beraten. Die endgültige Zusammensetzung der Jury wird auf
den Internetseiten des MBV, des MWME, der AKNW und der IKBau NRW veröffentlicht.
6
Bewertungskriterien
Die eingereichten Objekte/Siedlungen werden hinsichtlich ihrer Vorbildlichkeit nach folgenden Kriterien bewertet:
Gesamtqualität der Konzepte zum Ressourcen schonenden Siedlungsbau
Energetische Qualität, Innovationsgrad, Vorbildcharakter und Übertragbarkeit
des energetischen Gesamtkonzeptes
Wohn-, Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten
Architektonische Gestaltung
Städtebauliche Einbindung und Standortqualität
Die genannte Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar, den Themen wirtschaftlich angemessenes und energetisch effizientes Bauen sind jedoch besondere Bedeutung zuzumessen. Die Jury kann bei Bedarf weitere Beurteilungskriterien festlegen. Die Auslober, die Jury und die Vorprüfung behalten sich vor, erforderlichenfalls Ortsbesichtigungen zu machen.
7.
Prämierung
Es können bis zu 15 Objekte/Siedlungskonzepte prämiert werden.
Die Prämierung erfolgt durch die Verleihung einer Urkunde sowie die Auszahlung einer Prämie in Höhe von jeweils 4.000,00 €.
Außerdem werden die ausgezeichneten Objekte/Siedlungskonzepte ausgestellt und in
einer Broschüre dokumentiert.
8.
Fristen/Termine
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 08. September 2008 unter
dem Stichwort „Wettbewerb 2008, Landespreis Architektur, Wohnungs- und Städtebau“ beim
Ministerium für Bauen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
eingereicht werden.
Für Postsendungen gilt der Poststempel. Auf eine gute Lesbarkeit des Datums ist zu
achten.
Die Sitzung der Jury ist für den 18. November 2008 geplant.
Die öffentliche Verleihung des Landespreises findet voraussichtlich in Düsseldorf statt.
Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
9.
Eigentumsvorbehalt
Die eingereichten Unterlagen der Objekte/Siedlungskonzepte werden Eigentum der
Auslobenden.
10. Anlagen
1) Teilnahmeerklärung
2) Datenblatt (Blatt 1 und 2)
Auslober und Kooperationspartner
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