Landespreis für Architektur, Wohnungs- und Städtebau Nordrhein-Westfalen 2012 „Zukunft Wohnen | sozial vorbildlich - energetisch und ökologisch zukunftsweisend - wirtschaftlich angemessen“ www.mwebwv.nrw.de Inhalt Anlass und Ziel Gegenstand der Auszeichnung Verfahrensbedingungen Beteiligte des Verfahrens Teilnahmebedingungen Bewertungskriterien Prämierung Leistungsumfang Termine und Fristen Eigentumsvorbehalt Anlagen Teilnahmeerklärung Datenblatt (2 Seiten) “Checkliste“ - Hinweise zu den Angaben im Datenblatt Formblatt - Freigabe der Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte 4 5 Anlass und Ziel Der langfristige Erhalt einer lebenswerten Umwelt stellt zunehmend höhere Anforderungen an die Errichtung von Gebäuden. Eine ganzheitliche Betrachtungsweise wird immer unerlässlicher: Neben baukulturellen Aspekten sind es Nutzerqualitäten und Fragen der Ökonomie genauso wie Ressourcen schonende und energieeffiziente Maßnahmen, die in allen Phasen der Planung und Realisierung berücksichtigt werden müssen. Nur ein intensives Zusammenwirken aller Beteiligten ermöglicht eine Planung, Ausführung und Nutzung von Gebäuden, die zukunftsfähige Lebensräume bieten und als Vorbilder für weitere Projekte dienen können. Architektinnen / Architekten, Innenarchitektinnen / Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen / Landschaftsarchitekten, Stadtplanerinnen / Stadtplaner und (Beratende) Ingenieurinnen / Ingenieure sind im besonderen Maße gefordert, zukunftsweisende Konzepte für die nachhaltige Sicherung unserer Lebensqualität zu entwickeln. Das Land Nordrhein-Westfalen lobt nach dem ersten Landespreis für Architektur, Wohnungs- und Städtebau Nordrhein-Westfalen 2008 „Energieeffizientes Bauen für die Zukunft“ erneut einen Themenpreis - diesmal zum nachhaltigen Wohnungsbau - aus. Der Landespreis soll regelmäßig den Blick der Fachwelt und der Öffentlichkeit auf herausragende Zukunftsthemen der Architektur, innovativer Ingenieurleistungen sowie des Wohnungs- und Städtebaus lenken und zielgerichtetes Handeln fördern. Der diesjährige Preis soll die Akteure für das Grundbedürfnis Wohnen unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Erfordernisse sensibilisieren und zugleich den Baufachleuten sowie der Wohnungswirtschaft wichtige Impulse für die zielgerichtete Konzeption und Umsetzung von zukunftsfähigen Wohnkonzepten geben. Das Verfahren richtet sich an alle Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser sowie an ihre Bauherrinnen und Bauherren, die gestalterisch und sozial vorbildliche, energetisch zukunftsweisende und wirtschaftlich angemessene Wohnungsbauprojekte mit Vorbildcharakter realisiert haben. Dabei wird der Umsetzung von zukunftsfähigen Wohnformen, wie z. B. Gemeinschaftswohnformen und generationenübergreifendes Wohnen, in eine zeitgemäße, sozial verträgliche und wirtschaftliche Architektur im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung gleichermaßen besonderer Wert beigemessen, wie der Integration von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Der Landespreis umfasst den Neubau, den Umbau und die Modernisierung. Ausgezeichnet werden Wohngebäude, Wohn- und Geschäftshäuser mit deutlich überwiegendem Wohnanteil, zu Wohngebäuden umgenutzte Nichtwohngebäude, Bau- und Wohngruppenprojekte sowie Gebäudegruppen und Wohnquartiere, die bei einer hohen Nutzungs- und Gestaltqualität unterschiedliche Bewohnergruppen ansprechen. Die Wohnungsbauprojekte sollen sich insbesondere durch eine Ressourcen schonende Gesamtkonzeption, vernetzte Infrastruktur- und Verkehrsplanung, intelligente Energiekonzepte sowie integrative Ansätze wie Mehrgenerationenwohnen, Inklusion o.ä. ausweisen. Sozial vorbildlich – energetisch und ökologisch zukunftsweisend – wirtschaftlich angemessen – gesucht werden Bauten und Wohnquartiere, die diese Anforderungen im besonderen Maße erfüllen. 6 Anlass und Ziel Gegenstand der Auszeichnung Gegenstand der Prämierung sind alle Arten von Wohngebäuden (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser mit überwiegendem Wohnanteil, Bauund Wohngruppenprojekte, Wohnquartiere), die in Nordrhein-Westfalen realisiert wurden und den beschriebenen Zielsetzungen in besonderer Weise entsprechen. Es können sowohl Neubauten als auch Modernisierungen, Restaurierungen, Umstrukturierungen und Umbauten von Wohngebäuden oder Siedlungen eingereicht werden sowie Umnutzungen zu Wohngebäuden. Modernisierungen, Restaurierungen, Umstrukturierungen und Umbauten stehen Neubauten gleich. Von besonderem Interesse sind unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten aufgrund der erhöhten Anforderungen an Standort und Wohnumfeldgestaltung sowie für die Weiterentwicklung von Städten und Gemeinden auch neue Wohnquartiere, die einen Beitrag zur Revitalisierung der Innenstädte und / oder zur Umstrukturierung und Umnutzung von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden leisten. Die Teilnahme von Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern mit Wohnoder Geschäftssitz außerhalb Nordrhein-Westfalens ist möglich, wenn die eingereichten Projekte in Nordrhein-Westfalen realisiert worden sind. Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer kann mehrere Projekte einreichen. Die eingereichten Projekte müssen in Nordrhein-Westfalen liegen und zwischen dem Frühjahr 2007 (Mai 2007) und dem Frühjahr 2012 (April 2012) fertig gestellt worden sein. Es wird der Nachweis erwartet, dass die energetische Effizienz des Gebäudes deutlich über den gesetzlichen Anforderungen der zum Zeitpunkt des Bauantrags gültigen EnEV liegt. 7 Verfahrensbedingungen Beteiligte des Verfahrens Auslober Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf www.mwebwv.nrw.de Kooperationspartner Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Zollhof 1, 40221 Düsseldorf www.aknw.de Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Zollhof 2, 40221 Düsseldorf www.ikbaunrw.de Betreuung und Durchführung des Auszeichnungsverfahrens Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (federführend für das Verfahren) Ansprechpartnerin: RBD’in Gabriele Mainz compar -strategien für architektur und städtebau[im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen] Dipl.-Ing. Architektin Sandra Trelle Schönhauser Straße 15, 44135 Dortmund fn +49.(0)231.1891237 fx +49.(0)231.1891266 [email protected] Jury Über die Prämierung beschließt eine unabhängige Jury. Der Jury sollen Vertretungen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV), der Architektenkammer NordrheinWestfalen (AKNW), der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen (IKBau) und Freischaffende der Fachrichtungen Architektur, Städtebau und Ingenieurwesen angehören. Die Endgültige Zusammensetzung der Jury wird auf den Internetseiten des MWEBWV, der AKNW und der IKBau NRW veröffentlicht. Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt durch das Büro compar -strategien für architektur und städtebauDipl.-Ing. Architektin Sandra Trelle mit Vertretungen des Auslobers, der Kooperationspartner und sachverständigen Beratern nach Bedarf. 8 Verfahrensbedingungen Teilnahmebedingungen Um den Landespreis können sich gewerbliche, private und öffentliche Bauherrinnen / Bauherren und Entwurfsverfasserinnen / Entwurfsverfasser [Architektinnen / Architekten, Innenarchitektinnen / Innenarchitekten, Stadtplanerinnen / Stadtplaner, Landschaftsarchitektinnen / Landschaftsarchitekten, Ingenieurinnen / Ingenieure] in gegenseitigem Einvernehmen bewerben. Mit der Prämierung soll auch das positive Zusammenwirken aller Beteiligten an der Planung und am Bau gewürdigt werden. Die Bewerberinnen / Bewerber müssen eine natürliche Person benennen, die zur Entgegennahme des Preises berechtigt ist. Die Einreichenden müssen Inhaber des uneingeschränkten Urheberverwertungsrechts für ihr Werk sein. Mit der Teilnahme wird anerkannt, dass bei einer Veröffentlichung keine Honorierung oder Kostenerstattung gewährt wird. Die Entscheidung der Jury ist abschließend und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme erkennen die Teilnehmenden die Bedingungen der Auslobung an. Die Teilnahmeerklärung (Anlage 1) ist ausgefüllt und unterschrieben beizufügen. Nicht teilnahmeberechtigt sind die an der Organisation des Prämierungsverfahrens beteiligten Personen, Mitglieder der Jury sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bewertungskriterien Die eingereichten Objekte / Siedlungen werden hinsichtlich ihrer Vorbildlichkeit nach folgenden Kriterien bewertet: ökologisch / energetisch • Gesamtqualität der Konzepte zum Ressourcen schonenden Bauen • Intelligente Gebäudetechnik, z.B. Brauchwasser, Regenwassernutzung • Energetische Qualität, Innovationsgrad, Vorbildcharakter und Übertragbarkeit des energetischen Gesamtkonzeptes sozial / wirtschaftlich • Nachhaltigkeit und Innovationsgrad der Planung • Wohn- und Aufenthaltsqualitäten z. B. Mischung unterschiedlicher Wohnformen, Kombination mit Betreu ngsangeboten, Integration von Älteren, Behinderten, Kinderprojekte, Gemeinschaftsgär ten, Integration sozialer Infrastruktur, soziale Räume zur Förderung der Nachbarschaft • städtebauliche Einbindung und Besonderheiten des Standortes z. B. Nutzungsmischung, Freiflächenkonzepte, Umgang mit ruhendem Verkehr, Mobilitätsangebote, car-sharing • angemessene Mieten gestalterisch • architektonische Gestaltung, Wohnumfeldgestaltung Prozessqualität • Wettbewerbsverfahren • Interdisziplinäre Zusammenarbeit • Nutzerbeteiligung 9 Verfahrensbedingungen Die genannte Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar, der ganzheitlichen Betrachtung der Themen ‚sozial vorbildlich - energetisch und ökologisch zukunftsweisend - wirtschaftlich angemessen‘ wird jedoch besondere Bedeutung zugemessen. Die Jury kann bei Bedarf weitere Beurteilungskriterien festlegen. Die Auslober, die Jury und die Vorprüfung behalten sich vor, erforderlichenfalls Ortsbesichtigungen zu machen. Prämierung Es sollen bis zu 10 Gebäude / Wohnquartiere prämiert werden. Die Prämierung erfolgt durch die Verleihung einer Urkunde und einer Gebäudeplakette, sowie die Auszahlung einer Prämie in Höhe von jeweils 3.000,00 €. Außerdem werden die ausgezeichneten Gebäude / Wohnquartiere ausgestellt und in einer Broschüre dokumentiert. Leistungsumfang Die folgenden Leistungen sind von den Teilnehmern zu erbringen. Ein Projektposter im Hochformat DIN A0 mit folgenden Darstellungen: • Lageplan • zum Verständnis erforderliche Grundrisse, Schnitte und Ansichten • zum Verständnis erforderliche Isometrische Darstellungen und Perspektiven • vorhandene aussagekräftige Detailzeichnungen / Fotos, die Aufschluss über die gestalterische, konstruktive und technisch funktionale Einbindung energiesparender Maßnahmen in das Gebäudekonzept geben • aussagekräftige Fotos der realisierten Gebäude / Wohnquartiere (keine Baustellen- oder Modellfotos) • Darstellung der Beteiligten (Bauherr/-in, Architekt/-in, Fachingenieur/-in, bei wesentlichen Beiträgen auch Stadtplaner/-in, Landschaftsarchitekt/-in, Innenarchitekt/-in) • sonstige Zeichnungen und Erläuterungen nach Bedarf Darüber hinaus sind folgende Unterlagen einzureichen: • für Wohngebäude: aussagekräftige Unterlagen zum Energiestand des Gebäudes: Nachweis des Energiebedarfs durch Energieausweis, ggf. KfW-Nachweis oder andere Berechnungen. Bei Gebäuden mit Kühlungstechnik aussagekräftige Unterlagen zum Kühlungskonzept und dem damit verbundenen Energiebedarf • für Wohnquartiere und Siedlungsstrukturen ggf. vorhandene vergleichbare , aussagekräftige Studien und Berechnungen • aussagekräftige Unterlagen zum Nachweis nachhaltiger Konzepte • ausgefülltes Datenblatt (das Einfügen der Fotos / Perspektiven / des Lageplans erfolgt durch die Verfahrensbetreuung) • Erläuterungsbericht (max. 2 Seiten DIN A4) mit Angaben zum Projekt (siehe auch Checkliste) • Erläuterungsbericht (max. 2 Seiten DIN A4) mit Angaben zum Nachhaltigkeitskonzept (siehe auch Checkliste) • Datenträger (CD-Rom, USB-Stick, etc.) mit folgenden Unterlagen: • Projektposter (JPEG oder PDF) • Energieausweis (sofern digital vorhanden) • ausgefülltes Datenblatt (DOC oder DOCX) • ausgewählte Farbfotos / Perspektiven (JPEG) 10 Verfahrensbedingungen • Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten (JPEG) • Erläuterungsberichte (DOC, DOCX oder PDF) Unvollständige, darüber hinausgehende oder andersformatige Leistungen / Darstellungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Bei Verkleinerungen von Plänen und Texten ist auf eine gute Lesbarkeit zu achten. Alle Dateien sind in einer für die Reproduktion als Printmedium (Broschüre) geeigneten Auflösung einzureichen. Termine und Fristen Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum Freitag, dem 27. Juli 2012 (auch bei Versand durch geeignete Unternehmen, z.B. DHL, UPS) unter dem Stichwort „Landespreis 2012 für Architektur, Wohnungs- und Städtebau“ bei compar -strategien für architektur und städtebauSandra Trelle Schönhauser Straße 15, 44135 Dortmund eingereicht werden. Das ausgefüllte Datenblatt ist parallel per E-Mail an folgende Adresse zu übersenden: [email protected] Die Sitzung der Jury ist in der 35. KW geplant. Die öffentliche Verleihung der Auszeichnungen findet voraussichtlich am 12.11.2012 in der Kunstsammlung K 21 (Ständehaus) in Düsseldorf statt. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Eigentumsvorbehalt Die eingereichten Unterlagen der Objekte werden Eigentum der Auslobenden. 11 Anlagen Teilnahmeerklärung Datenblatt (2 Seiten) “Checkliste“ - Hinweise zu den Angaben im Datenblatt Formblatt - Freigabe der Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte (2 Seiten) Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf Fon: +49 (0)211 / 3843 - 0 Fax: +49 (0)211 / 3843 - 9005 www.mwebwv.nrw.de