1 Bauvorhaben Grünthal-Palais in 90552 Röthenbach, Renzenhofer Str. 4 a Bauträger: Lofts & Life Wohnbau GmbH, Kolmlohweg 6, 90518 Altdorf Eingabe-, Ausführungsplanung und Bauleitung: Herr Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Zeidler, Traubenstr. 7, 90513 Zirndorf-Weinzierlein Statik: Ingenieurbüro Mederer GmbH, Pfälzerstr. 16, 92353 Postbauer-Heng Brandschutz: Ingenieurbüro Rinner GmbH, Burg 3, 84332 Hebertsfelden Energieberatung: Ingenieurbüro Ursula Stahl, Heinrich-Heine-Str. 11, 90587 Veitsbronn Baubeschreibung Allgemeines Die Wohnanlage mit sechs Eigentumswohnungen wird auf zwei großzügigen Grundstücken (Flur Nr. 426/5 und 426/8 mit zusammen ca. 1.018 m² Fläche) errichtet. Die Zufahrt erfolgt über das Grundstück Flur Nr. 426/10 (1/2 Miteigentumsanteil mit ca. 104 m² Fläche). Alle Wohnungen samt Keller werden durch ein zentrales Treppenhaus mit Lift barrierefrei erschlossen. Das Gebäude gliedert sich in das Untergeschoß mit einer 3-ZimmerSouterrainwohnung, Kellerräumen und Heizraum, in das Erdgeschoß mit zwei Wohnungen (links wahlweise 3- oder 4-Zimmer, rechts 3-Zimmer in zwei Grundrissvarianten), das Obergeschoß (Ausführung analog EG), sowie einer großzügigen Penthouse-Wohnung im II. Obergeschoß. Das Gebäude wird nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV 2016 errichtet. Planunterlagen, Baubeschreibung Vertragsgegenstand zwischen Bauträger und Käufer sind zunächst die notariell beurkundeten Architekturpläne im Maßstab 1:100. Spätere Änderungswünsche sind in Form von Ausführungs- oder Detailplänen zu dokumentieren und durch Bauträger und Käufer zu unterzeichnen. Vertragsgegenstand ist generell die Baubeschreibung. Deren Beschreibungen, Details und Zusicherungen haben Vorrang vor anderweitigen Vereinbarungen, mündlichen Absprachen, Angaben in Verkaufsexposés, Skizzen oder anderen Unterlagen. Deshalb sind Abänderungen der Baubeschreibung schriftlich als solche zu vereinbaren. 2 Vermessung Die nach der Bauausführung behördlich geforderte abschließende Gebäude-Einmessung ist Bestandteil des Vertrages. Erschließung Die erforderliche Erschließung erfolgt, falls noch nicht vorhanden, durch den Bauträger bis auf das zu bebauende Grundstück. Das Gebäude wird an die öffentlichen Zu- und Ableitungen für Wasser, Abwasser, Strom, Telefon, und falls erforderlich Gas, angeschlossen. Baugrund Der Baugrund wird auf der Grundlage eines Bodengutachtens beurteilt. Brandschutz Die Brandschutzvorschriften entsprechend der Landesbauordnung werden erfüllt. Schallschutz Es wird mindestens der Schallschutz gem. DIN 4109:1989, Tabelle 3, eingehalten. Trennende Bauteile zwischen den einzelnen Wohnungen wie Wohnungstrennwände, Wohnungstrenndecken und Treppenhauswände erfüllen die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz gem. Beiblatt 2 zu DIN 4109:1989. Zwischen den Räumen innerhalb einer Wohnung sind, u. a. bedingt durch den Luftverbund (Erfordernis nach EnEV), keine schallschutztechnischen Maßnahmen gem. DIN oder VDI vorgesehen. Der zulässige Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen durch haustechnische Anlagen wird entsprechend den Mindestanforderungen der DIN 4109:1989 und der DIN 4109/A1:2001-01 ausgeführt. Preisangaben Sofern nachfolgend Preisangaben gemacht werden, sind diese als Bruttomaterialpreise zu verstehen, die mit Endverbraucherpreisen im örtlichen Baufachhandel zu vergleichen sind. Werden Materialien nach Erwerberwünschen ausgewählt, sind Mehr- oder Minderkosten grundsätzlich direkt mit den ausführenden Gewerken abzustimmen und zu verrechnen. Der Bauträger behält sich jedoch auch eine anderweitige Abrechnungsmodalität vor. 3 Baukonstruktion Untergeschoß Die Kellerräume sind als Lagerräume vorgesehen. Sie sind nicht für Wohnzwecke geeignet. Wände in Mauerwerk und Fugenglattstrich, Decken Stahlbeton unverputzt mit Fugenglattstrich, Oberflächen weiß gestrichen. Elektroinstallation auf Putz. Rohbau Erdarbeiten/Abbruch Abtragen des vorhandenen Oberbodens im Arbeitsbereich, Lagerung und Wiedereinbau benötigten Materials nach Fertigstellung des Gebäudes. Anlieferung von Oberboden bei Bedarf. Ausheben der Baugrube und Fundamentgräben sowie der Gräben für Grundleitungen. Entwässerung Dachrinnen und Fallrohre werden in Titanzinkblech ausgeführt. Grundleitungen, Fall-und Geräteanschlussleitungen aus Werkstoffen gemäß DIN 1986, Teil 4. Grundleitungen aus PVCU nach DIN / EN 19534. Gründungsarbeiten Bodenplatte oder Streifenfundamente in Stahlbeton nach statischen Erfordernissen. Fundamenterdung nach Vorschrift. Im Untergeschoß alle Decken, Außenwände und Stützen aus wasserundurchlässigem Stahlbeton gemäß statischer Berechnung mit Dämmung der Wände gemäß Wärmeschutzberechnung. Kellerinnenwände unverputzt aus Kalksandsteinmauerwerk verfugt oder Beton gemäß Statik und Wärmeschutzberechnung mit weißem Anstrich. Wände und Decken der Souterrainwohnung siehe nachfolgende Beschreibung der Wohnungen. Auf Sonderwunsch des Käufers kann in den Kellern ein Wand- und/oder Deckenputz aufgetragen und die Elektroinstallation, soweit technisch möglich, unter Putz verlegt werden. Wände Erdgeschoss und I. Obergeschoss Tragende Außenwände EG und I. OG in Massivbau (z. B. Kalksandstein bzw. gleichwertigem Material oder Stahlbeton, je nach statischer Erfordernis). Tragende Außenwände Penthouse entweder analog EG und I. OG, alternativ in Leichtmauerwerk (z. B. Poren- oder Leichtbeton o. ä.), Holz-Ständerkonstruktion, Magnum-Board, je nach statischer Erfordernis. Tragende Innenwände in Massivbau (s. o.) oder Stahlbeton nach statischer Erfordernis. 4 Nichttragende Innenwände EG und I. OG in Massivbau oder, falls auf Grund der Leitungsführung, z. B. im Sanitärbereich erforderlich, als Trockenbauwände mit doppelter Beplankung. Vormauerungen bei Installationen, Leitungsschächten usw. in Trockenbau oder massiv nach Auswahl des Bauträgers. Decken aus Stahlbeton gemäß statischer Berechnung. Decken Penthouse in Trockenbau feuerhemmend. Aufzugs-Schachtwand in Stahlbeton oder Schallschutzsteinen mit erhöhter Rohdichte. Schallschutzmaßnahmen entsprechend der einschlägigen Vorschriften. Geschossdecken Stahlbetonelementdecken nach statischer Berechnung. Deckenuntersichten in den Wohngeschossen und Fugen und Oberflächen verspachtelt und geschliffen oder verputzt in mindestens Qualitätsstufe Q 2. Dach Dach Penthouse mit Holzdachstuhl, Wärmedämmung und Eindeckung bzw. Abdichtung gemäß bauphysikalischer Erfordernis und Dachabdichtung gemäß Flachdachrichtlinie. Blecharbeiten Alle Blecharbeiten wie z. B. Fallrohre, Traufbleche und Attikaabdeckungen werden in Titanzinkblech ausgeführt. Balkone und Terrassen Balkonplattenausführung als thermisch getrennter Stahlbeton mit Anstrich an der Unterseite. Brüstungen aus Aluminium-, Stahl- oder Edelstahlprofilen (lackiert, beschichtet oder naturbelassen, mit Füllungen aus Tafeln in blickdichtem Glas. Farbgestaltung gemäß Farbkonzept des Bauträgers. Balkonentwässerung über Fallrohre aus verzinktem Stahlrohr. Die Balkon- und Terrassenflächen (auch Souterrain) werden mit einem Belag aus Naturstein, Betonwerkstein oder ähnlichem Material belegt. Wärmeschutz Wärmeschutz gemäß Energieeinsparverordnung EnEV 2016. 5 Brandschutzkonzept Gemäß den geltenden Vorschriften der Bauordnung und den Auflagen der Baugenehmigung wird für das Objekt ein Brandschutznachweis durch einen autorisierten Fachplaner erstellt. Alle Räume in den Wohnungen, außer Küche, Bad und WC, erhalten einen batteriebetriebenen Rauchwarnmelder. Abdichtungen Bodenplatte und Umfassungswände des Kellers und der TG aus wasserundurchlässigem Stahlbeton oder alternative gemäß betontechnologischer Begleitung. Erdberührte Außenwände mit Abdichtung nach DIN 18195; Teil 4. Ausbau der Wohnungen Wände und Decken Gemauerte Wände in den Wohngeschossen sowie dem Treppenraum im Keller mit Einlagenputz und weißem Dispersionsanstrich (alternativ Spritzverfahren) in Qualitätsstufe Q 2. Gipskartonwände mit gespachtelten und geschliffenen Fugen, Oberflächen mit weißem Dispersionsanstrich (alternativ Spritzverfahren) in Qualitätsstufe Q 2 . Stahlbetondecken in den Wohngeschossen mit verspachtelten und geschliffenen oder verputzten Fugen und Oberflächen in Qualitätsstufe Q 2 mit weißem Dispersionsanstrich. Gemauerte Wände oder betonierte Wände und Elementdecken im Kellerbereich erhalten auf Beton oder Mauerwerk einen weißen Dispersionsanstrich. Oberfläche der Putze und Trockenbauteile in Qualitätsstufe Q 2 gemäß Merkblatt Nr.2 "Verspachtelung von Gipsplatten - Oberflächengüten" des Bundesverbandes der Gips- und Gipsplattenindustrie“ Die Bäder erhalten einen Kalkzementputz. Außenputz Wärmedämmverbundsystem mit Hartschaumdämmung EnEV 2016 und armiertem Oberputz. Farbe nach Farbkonzept des Bauträgers bzw. ggf. nach behördlichen Vorgaben. Fenster und Balkontüren Alle Fenster und Balkontüren in Kunststoff, Innenfarbe Weiß, Außenfarbe Anthrazitgrau (RAL 7016), Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung, Einhand-Dreh-Kippbeschläge, im Souterrain und Erdgeschoss Pilzkopfverriegelungen, pro Raum mindestens 1 Dreh-Kippflügel. Einflügelige Fenster als Dreh-Kipp-Ausführung, zweiflügelige Fenster einseitig als Dreh-Kippdie andere Seite als Dreh-Ausführung. 6 Fensterbänke aller Wohnungen innen aus mattiertem oder poliertem Natur- oder Kunststein, bodentiefe Fenster erhalten keine Fensterbank. Im Bad und WC werden die Fensterbrüstungen gefliest. Keller- und Heizräume ohne Fensterbänke. Außenfensterbänke nach Auswahl des Bauträgers entweder aus Aluminium natur oder Aluminium im Farbton RAL 7016 beschichtet, analog der Fensteraußenseiten. Kellerfenster aus Kunststoff mit Zweischeibenisolierverglasung. Lichtschächte aus Kunststoff oder Beton mit Gitterabdeckung. Beschattungselemente Alle Fenster erhalten stufenlos verstellbare Außenjalousetten (Raffstores) in Aluminium mit elektrischem Antrieb (automatische Sturmsteuerung und/oder Sonnenschutz-Sensor gegen Überhitzung als Sonderwunsch). Treppen Schallentkoppelte Stahlbeton-Fertigteiltreppen mit Naturstein- Fliesen- oder Keramikbelag. Treppengeländer als farbig lackierte Stahl- oder Aluminiumkonstruktion mit Handlauf aus Edelstahl. Material- und Farbauswahl erfolgt durch den Bauträger. Personenaufzug Personenaufzug vom Keller bis zum Penthouse mit vier Haltestellen. Kabinenoberfläche in Optik-Edelstahl oder farbig lackiert/beschichtet, je nach Ausführung ggf. mit entsprechenden Kunststoff-, Naturstein- oder Keramikbodenbelag des Treppenhauses, je nach Ausführung und Lieferumfang des Herstellers. Türen Hauseingangstüre aus Kunststoff- oder pulverbeschichteten Leichtmetallprofilen (oder gleichwertig) mit Glasfüllung, wärmegedämmt, mit Falzdichtung, Einsteckschloss mit Mehrfachverriegelung und Drückergarnitur. Wohnungseingangstüren als glatte, weiße Vollspantüre (Schallschutztüre) mit Bodenabsenkdichtung und Obertürschließer. Türspion und einbruchhemmenden Schutzbeschlag (ES 1) aus Edelstahl. Zarge mit Doppelfalz. Innentüren als glatte Röhrenspantüren mit Umfassungszarge kunststoffbeschichtet weiß, mit Falzdichtung, Bundbartschloss und Drückergarnitur. Fliesenarbeiten Bäder werden im Bodenbereich komplett sowie an den Wänden bis etwa Höhe Türoberkante, WC´s am Boden komplett und an den Wänden bis 120 cm Höhe, gefliest. Bruttomaterialwert bis zu 40,- €/m². Verlegemuster Kreuzverband. Fliesengröße bis 30 x 60 cm. Ausführung Fugenmaterial in Weiß oder Zementgrau. Eckschienen in Kunststoff weiß. 7 Die Auswahl von Fliesen, Schienen und Fugenmaterial erfolgt nach Vorlage einer Bemusterung des Bauträgers. Sonderwünsche wie andere Fliesen, Fugenfarben, Fliesenformate und Verlegemuster sind möglich. Minderflächen, die nicht gefliest werden sollen, müssen bauseits verputzt, ggf. gespachtelt und geschliffen sowie gestrichen werden. Für diese Kleinflächen entstehen dem Bauträger unverhältnismäßig hohe Kosten für Regiearbeiten. Aus diesem Grund werden dem Käufer solche Minderflächen ausdrücklich nicht vergütet. Estricharbeiten In allen Wohngeschossen und im Treppenhaus schwimmende Zementestriche einschl. der erforderlichen Feuchtigkeitsabdichtung mit Trittschall- und Wärmedämmung. In den übrigen Kellerräumen oberflächenbehandelter Estrich (auch Verbundestrich) auf geglätteter Bodenplatte. Die Leitungen für Heizung, Wasser, Strom, Telefon, Antenne usw. können ganz oder teilweise auf dem Rohfußboden innerhalb der Dämmung verlegt werden. Bodenbeläge Alle Räume wie Wohnen, Essen, Schlafen, Kinderzimmer, Arbeitszimmer, Ankleide, Flur, Diele, Garderobe, Abstellraum (soweit vorhanden), ausgenommen Feuchträume inkl. Hauswirtschaftsraum (mit Waschmaschinenanschluss) erhalten Echtholzfertigparkett inklusive farblich passender Sockelleisten, Bruttomaterialpreis inkl. Sockelleiste bis zu 50,€/m². Eine Kostenermittlung erfolgt Raummaß in m² x Bruttomaterialpreis. Die Auswahl erfolgt nach Vorlage einer Bemusterung durch den Bauträger. Sonderwünsche wie z. B. abweichende Verlegearten, Größen, Materialien usw. sind möglich. Elektroinstallation Die Elektroinstallation erfolgt nach DIN-Normen und VDE-und EVU-Vorschriften unter Verwendung von Markenartikeln wie z. B. Fabrikate Gira, Busch-Jäger oder gleichwertig. Im Wohnbereich Unterputz-Installation, Schalter (Wippschalter) und Steckdosen rein weiß mit quadratischer Abdeckplatte. Jede Wohneinheit erhält eine eigene Unterverteilung. Das dazugehörige Kellerabteil ist an diesem Stromkreis angeschlossen. Potentialausgleich für Bäder und Duschen nach VDE 0100-701. Im Treppenhausbereich Unterputz-Installation. Im Kellerbereich (ausgenommen Souterrain-Wohnung) Aufputz-Installationen mit Mantelleitungen, im Hausanschlussraum in Feuchtraumausführung, Zählerschrank mit Zählertafel gem. den Vorschriften des Stromversorgungsunternehmens. Unterverteilerkasten einschl. Sicherungen sowie FI-Schaltern. Potentialausgleich sowie Fundamenterdung gem. VDE 0100 und DIN 18014. 8 Hauseingang 1 Leuchte, Video-Sprechanlage 1 elektrischer Türöffner 1 Lichtschalter innen 1 Lichtschalter außen (alternativ in der Klingeltafel integriert) Keller 3 Lichtschalter im Kellerflur mit Anbindung an eine Zeitschaltuhr 1 Lichtschalter im Heizraum 3-Fach-Steckdose im Heizraum Treppenhaus Lichtauslässe und Lichtschalter mit Leuchten in ausreichender Anzahl, Tastschaltungen mit Zeitschaltuhren und Wechselschaltungen Wohnungen Diele: 2 Wechselschalter 2 Deckenauslässe 2 Steckdosen 1 Telefonanschlussdose 1 Video-Gegensprechanlage mit Farbdisplay 1 Rauchmelder (batteriebetrieben) WC Wohnungen 1, 2, 3, 4: 1 Schalter 1 Decken- oder Wandauslass 2 Steckdosen Duschbäder Wohnungen 5 und 6: 1 Schalter 1 Deckenauslass 1 Wandauslass 3 Steckdosen Abstellraum/Hauswirtschaftsraum (soweit vorhanden): 1 Schalter 1 Deckenauslass 2 Steckdosen 1 Waschmaschinen- und 1 Trockneranschluss je 230 V separat abgesichert (auf Wunsch alternativ im Bad) Küche oder offener Kochbereich: 1 Schalter 1 Deckenauslass 2 x 3 Doppelsteckdosen 2 Steckdosen für Kühl- /Gefriergerät 1 Steckdose für Dunstabzug 1 sep. Stromkreis für E-Herd 400 V/3 x 16 A mit Anschlussdose 1 sep. Stromkreis für Mikrowellengerät 230 V, mit Steckdose 1 sep. Stromkreis für Spülmaschine 230 V, mit Steckdose 9 Wohnen/Essen: 2 Schalter 2 Deckenauslässe 6 Steckdosen (2 x Einzel, 2 x Doppelsteckdosen) 1 Antennenanschlussdose als Twinanschluss (zusätzlich zu o. g. Dosen mit 3-fach Steckdose) 1 Telefonleerdose (neben Antennendose) 1 Rauchmelder (batteriebetrieben) Schlafzimmer/ Kinderzimmer/Arbeitszimmer: 1 Schalter 1 Deckenauslass 6 Steckdosen (2 x Einzel, 2 x Doppelsteckdosen) 1 Antennendose 1Telefonleerdose neben Antennendose 1 Rauchmelder (batteriebetrieben) Bad: 1 Schalter 1 Deckenauslass 1 Wandauslass 4 Steckdosen Alternativ: 1 Waschmaschinen- und 1 Trockneranschluss je 230 V separat abgesichert (wenn nicht im AR/HWR) Terrassen/ Balkone/ Dachterrassen: 1 Schalter 1 Steckdose für Außenbereich und 1 Außenwandauslass, von innen schaltbar Abstellraum Keller: 1 Schalter 1 Deckenauslass oder Wandauslass 1 Doppelsteckdose im Bereich des Lichtschalters Installation Aufputz, Abrechnung und Absicherung über Wohnungsverteilung Zusatzausstattung der Souterrainwohnung im Außenbereich (zusätzlich zu den vorgenannten Ausstattungsmerkmalen) 1 Schalter 1 Steckdose 1 Außenwandauslass, von innen schaltbar Zusatzausstattung der Penthouse-Wohnung (zusätzlich zu den vorgenannten Ausstattungsmerkmalen) Bereich Essen/Wintergarten: 1 Schalter 2 Steckdosen Bereich Terrassen: 3 Außenwandauslässe mit Schaltern, von innen und außen schaltbar 3 Steckdosen für Außenbereich 10 Ankleide: 1 Schalter 1 Deckenauslass 2 Steckdosen Heizung Anlage allgemein: Die Auslegung der Heizungsanlage erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung sowie des wirtschaftlichen Betriebes und Unterhaltes. Grundlage ist die gültige Fassung der ENEV 2016 sowie eine entsprechende Heizlastberechnung des Fachplaners. Für die Auswahl, Planung und Auslegung aller Komponenten der Heizungsanlage sowie der Warmwasserbereitung wird eine Fachfirma für Energieberatung hinzugezogen. Diese vergleicht unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, Zuverlässigkeit, Wartungsfreundlichkeit sowie Umweltverträglichkeit mehrere Möglichkeiten der Wärme- und Warmwassererzeugung. Eine Auswahl ist hier noch nicht getroffen. Die Wärmeerzeugung erfolgt aber voraussichtlich durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, alternativ durch Eine Gas-Brennwert-Heizung mit Solarunterstützung. Je nach Auswahl der Energieform und Heizungsart können Erreichung zur Einhaltung der Vorgaben der ENEV 2016 noch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung eingebaut werden. Heizflächen: Alle Wohnräume erhalten Fußbodenheizung mit Einzelraumsteuerung. Zusätzlich wird im Bad 1 Handtuchwärmekörper im Heizkreislauf der Fußbodenheizung vorgesehen. Rohrnetz: Verlegung der Heizleitungen im Zweirohrsystem im Keller und Steigstränge mit Stahl- oder Kunststoffrohr, die Fußbodenheizung mit Kunststoffrohr. Isolierung: Die Isolierung der Heizrohre vom Keller bis zu den Wohnungsverteilern erfolgt nach der EnEV 2016. Brauchwasserversorgung Warmwasserspeicher: Einbau eines Brauchwasserspeichers in stehender Ausführung. Größenbestimmung nach DIN 1988. Isolierung des Speichermantels nach EnEV 2016. Alternativ dezentrale Warmwasserversorgung in den einzelnen Wohnungen (nach Konzept der Energieberatung). Sanitärinstallation Abwasserleitungen im Gebäude: Schalldämm-Kunststoffrohr für Fall- und Sammelleitungen. Anschlussleitungen zu den Objekten mit HAT-Kunststoffrohr. Verlegung der Abwasserleitungen nach DIN 1986-100 und LAR. 11 Hausanschluss: Die Installation des Trinkwassernetzes beginnt ab dem Ausgangsventil nach der Hauswasserzählereinheit mit den Schutzvorrichtungen wie Filter, Druckminderer usw. Wasserleitungen: Leitungen für Kalt- Warm- u. Zirkulationsleitungen bis zu den Wohnungsabsperrungen sowie Stockwerksleitungen in den Wohnungen im Mehrschichtverbundrohr. Zirkulation und Legionellenschaltung (nur bei zentraler Warmwasserversorgung): Durch das eingebaute Zirkulationsnetz mit Pumpe und der Legionellenaufschaltung in der Heizung wird einer Legionellenbildung im Trinkwassernetz entgegen gewirkt. Das Zirkulationsnetz wird bis an die WW- Zählereinheiten in den Wohnungen herangeführt. Isolierung: Die Isolierung der Trinkwasserleitungen erfolgt nach der gültigen EnEV 2016 und DIN 1988. Zählung: Innerhalb jeder Wohnung ist die Zählereinrichtung für Kalt- und Warmwasser mit Absperreinrichtung vorgesehen. Eine Hauptzählereinrichtung Kaltwasser ist im Anschlussraum vorgesehen. Ein weiterer Kaltwasserzähler ist für die Zählung des GesamtWarmwasserverbrauchs am Speicherzulauf eingebaut. Der Hausmeisterraum erhält einen separaten Wasserzähler. Die Messeinrichtungen werden auf Mietbasis eingebaut. Die Mietkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden mit der Verbrauchsabrechnung abgerechnet. Sanitäreinrichtungen in den Wohnungen Alle Sanitärräume erhalten Sanitärgegenstände (WC, Wanne, Dusche, Waschtisch) in reinweiß, sowie Armaturen in Chrom und zwar ausschließlich Produkte namhafter und bekannter europäischer Markenhersteller oder exklusiv Marken des Sanitärgroßhandels (z.B. Ideal Standard, Grohe usw.). Nachfolgende Hersteller und Serien wurden durch den Bauträger ausgewählt. Keramik: Hersteller VIGOUR Serie derby Armaturen: Hersteller VIGOUR Serie derby Bade- und Duschwannen: Hersteller VIGOUR Serie one Handtuchtrockner: Hersteller COSMO Serie classic Selbstverständlich sind Sonderwünsche der Käufer möglich. Die Bäder der Wohnungen 1, 2, 3 und 4 erhalten folgende Ausstattungen: 1 Badewanne Acryl ca. 170 x 75 cm, 1 Waschtisch Breite ca. 60 cm, 1 WC mit Unterputzspülkasten WC-Sitz mit Deckel, Betätigungsplatte 2-Mengen Serie VIS AI², 1 Duschwanne Acryl ca. 90 x 90 x 2,5 cm. Zusätzlich zur Fußbodenheizung in den Bädern erfolgt der Einbau eines Heizkörpers als Handtuchtrockner. Dieser ist an den Kreislauf der Fußbodenheizung angeschlossen. 12 Das Bad der Wohnung 5 erhält folgende Ausstattungen: 1 Badewanne Acryl ca. 170 x 75 cm, 1 Waschtisch Breite ca. 60 cm, 1 WC mit Unterputzspülkasten WC-Sitz mit Deckel, Betätigungsplatte 2-Mengen Serie VIS AI², 1 Anschluss für die Waschmaschine. Zusätzlich zur Fußbodenheizung in den Bädern erfolgt der Einbau eines Heizkörpers als Handtuchtrockner. Dieser ist an den Kreislauf der Fußbodenheizung angeschlossen. Das Bad der Wohnung 6 erhält folgende Ausstattungen: 1 Sechseck-Badewanne Acryl ca. 190 x 85 cm, 1 Waschtisch Breite ca. 60 cm, 1 WC mit Unterputz-Spülkasten, WC-Sitz mit Deckel, Betätigungsplatte 2-Mengen Serie VIS AI². Zusätzlich zur Fußbodenheizung in den Bädern erfolgt der Einbau eines Heizkörpers als Handtuchtrockner. Dieser ist an den Kreislauf der Fußbodenheizung angeschlossen. Die Duschbäder der Wohnungen 5 und 6 erhalten folgende Ausstattungen: 1 Waschtisch Breite ca. 60 cm (Größe ist abhängig vom Grundriss), 1 WC mit UnterputzSpülkasten WC-Sitz mit Deckel, Betätigungsplatte 2-Mengen Serie VIS AI², 1 Duschwanne Acryl ca. 90 x 90 x 2,5 cm. Die Gäste-WC´s der Wohnungen 1, 2, 3 und 4 erhalten folgende Ausstattungen: 1 Handwaschbecken Breite ca. 45 cm (Größe ist abhängig vom Grundriss), 1 WC mit Unterputz-Spülkasten WC-Sitz mit Deckel, Betätigungsplatte 2-Mengen Serie VIS AI². Die Abstellräume/Hauswirtschaftsräume der Wohnungen 1, 2, 3, 4 und 6 erhalten folgende Ausstattungen: 1 Anschluss für Waschmaschine, Hahn mit Schlauchverschraubung und Abwasseranschluss (je nach Kundenwunsch auch in anderen Räumen möglich). Beschreibung der Sanitärobjekte und Armaturen: Acryl-Badewanne ca. 175/75 cm, Farbe Weiß mit Einhebelwannenfüll- und Brausebatterie sowie Handschlauchbrause. Acryl-Duschwanne ca. 90/90 cm, Farbe Weiß mit Einhebel-Brausebatterie sowie Handschlauchbrause. Tiefspülklosett Farbe Weiß, wandhängend, mit Unterputzspülkasten, Kunststoffsitz und Deckel. Waschtisch aus Kristallporzellan Farbe Weiß, mit Einhebelmischer, Excenter-Ablaufgarnitur Anschlüsse Küche: Wandanschlüsse für Abwasser, Warm- und Kaltwasser zum Anschluss von Küchenspüle und Geschirrspülmaschine einschließlich Eckventilen 13 Heizraum: 1 Ausgussbecken mit einem Warm- und Kaltwasseranschluss. Außenbereich: Die Wohnungen Nr. 1, 2 und 3 sowie die Penthouse-Wohnung erhalten im Bereich der Terrassen jeweils 1 selbstentleerende Wasserzapfstelle. Die Verbrauchserfassung erfolgt über die Wohnungszähler. Lüftung (noch abhängig vom Energiekonzept) Jede Wohnung erhält eine dezentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Außenseitig werden die Lüftungsabdeckungen farblich der Fassade angeglichen. Alternativ Ausführung in Edelstahl nach Auswahl des Bauträgers. Ausführung innen in Weiß. Anzahl und Positionierung der Lüftungsanlagen erfolgen nach Vorgaben und Berechnung des entsprechenden Fachplaners. Schließanlage Zentralschließanlage mit 3 Schlüsseln je Wohnung, passend im Wohngebäude für Hauseingangstüre, Wohnungstüre und Kellerräume. Außenanlagen Hauszugangswege gepflastert, soweit möglich mit natürlicher Entwässerung in die Vegetationsflächen. Die Gärten der Wohnungen Nr. 1, 2 und 3 werden mit einem Stabmattenzaun oder ähnlichem eingefriedet und mit Rasen begrünt. Die sich im Allgemeineigentum befindlichen Gartenflächen werden mit Rasen und einzelnen Pflanzen nach Planung des Bauträgers begrünt. Kellerräume und Hobbyräume (Sondereigentum) Die zu den Wohnungen gehörenden Kellerräume (Sondereigentum) weisen eine volle Raumhöhe von ca. 250 cm auf und sind durch massiv gemauerte, unverputzte und weiß gestrichene Umfassungswände getrennt. Als Hobbyräume ausgewiesene Räume im Kellergeschoß erhalten zusätzlich einen Heizkörper. Erweiterte Elektroinstallation als Sonderwunsch. Gemeinschaftliche Anlagen Abstellräume im Kellergeschoss nach Aufteilungsplan mit zum Teil gemauerten Wänden bzw. Metall- oder Holztrennwandkonstruktion abgeteilt, unbeheizt, Elektro-Abrechnung über Wohnungszähler. 14 Briefkästen und Klingel mit Videosprechanlage für alle Wohnungen im Bereich der Hauszugänge, weitere Klingeltaster an jeder Wohnungstür. Außenanlagen: Alle Wege mit Hartbelag aus Betonwerkstein. Für Fahrräder und Mülltonnen wird auf dem Grundstück eine Unterstellmöglichkeit (Für Fahrräder abschließbar) in Massiv-, Holz- oder Metallbauweise geschaffen. Kfz-Stellplätze, Garagen und Doppelparker Auf dem Grundstück werden insgesamt 12 Kfz-Stellflächen errichtet. Zu jeder Wohnung sind zwei Kfz-Stellflächen zu erwerben. Die nachfolgende Anzahl der einzelnen Stellplatzarten wird noch durch den Bauträger festgelegt: Die Kfz-Stellflächen bestehen aus 6 Kfz-Stellplätzen im Freien, 2 Einzelgaragen sowie vier Doppelparkern (das Modell steht noch nicht fest. Es kommen hier leicht befahrbare, moderne Systeme zum Einbau). Hinweise Bestimmte Bauteile (z. B. Fenster) bedürfen, um mängelfrei zu bleiben, sorgsamen Umgangs und einer laufenden Wartung und Pflege. Dies gilt insbesondere für alle Anstriche, elastisch/plastische Verfugungen und alle mechanisch bewegten Teile wie Beschläge, Ventile etc. Dauerelastische Fugen sind Wartungsfugen. Auftretende Risse in diesen Fugen stellen keinen Mangel dar, wenn ordnungsgemäß erstellt und abgenommen. Haarrisse in Bauteilen, Putzen, Belägen etc. können aufgrund bauphysikalischer Eigenschaften entstehen und stellen keinen Mangel dar. Bei der Bauausführung sind geringfügige Maßtoleranzen möglich, Abweichungen bis zu 3 % der Gesamtwohnfläche sind möglich und stellen keinen Minderungsanspruch dar. Alle Gewerke werden nach den anerkannten Regeln der Baukunst und Bautechnik, nach den jeweils geltenden DIN-Vorschriften sowie unter Einhaltung der gültigen Normen, Vorschriften und Gesetze zum Zeitpunkt der Baugenehmigung ausgeführt. Die Gestaltung und Farbgebung der Fassaden sowie aller Außenanlagendetails erfolgt in Abstimmung mit den Baubehörden und nach dem Farbkonzept des Architekten in Rücksprache mit dem Bauträger. Wünsche einzelner Käufer können hier leider keine Berücksichtigung finden. Die in den Plänen eingezeichneten Einrichtungsgegenstände, Kücheneinrichtungen, Einbaumöbel, Abtrennungen zu Ankleiden etc. sind nur Gestaltungsvorschläge, und ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die in den Grundrissplänen ausgewiesenen Bäder zeigen eine nur beispielhafte, mögliche Anordnung bzw. Einrichtung mit Sanitärgegenständen. Maßgebend für die Ausstattung der Bäder ist ausschließlich diese Baubeschreibung, für die Anordnung der Sanitärgegenstände 15 die Ausführungsplanung des Sanitärfachplaners. Sonderwünsche sind selbstverständlich, sofern technisch machbar, möglich. In der Bewerbung des Objekts verwendete Grundrisse, Außenansichten, Modelle, Animationen und Darstellungen können ggf. nicht mehr dem neuesten Stand der Planung, Bauausführung und Ausstattung entsprechen, da diese z. T. schon in der Entwurfsphase angefertigt wurden. Auch hier sind ausschließlich die beurkundete Baubeschreibung, dann untergeordnet die Pläne des Architekten gültig. Änderungen der Konstruktion und Ausstattung sowie der Austausch von Materialien, soweit diese keine Qualitätsminderungen zur Folge haben, bleiben vorbehalten, ebenso Änderungen aufgrund bauaufsichtlicher und baubehördlicher Auflagen, statischer oder technischer Erfordernisse. Insbesondere behält sich der Bauträger ausdrücklich Änderungen der Beheizungsart (z. B. Wärmepumpe etc.) und Warmwasserversorgung und -aufbereitung sowie der Belüftung vor, soweit diese keine Qualitäts- und Komforteinbußen für den Erwerber mit sich bringen und mindestens der Standard nach EnEV 2016 eingehalten wird. Sonderwünsche Der Bauträger ist stets bemüht die Ausführung von Sonderwünschen zur individuellen Gestaltung der einzelnen Käufervorstellungen bzgl. Grundriss, Optik und Ausstattung der Wohnungen zuzulassen. Voraussetzungen hierfür sind die technische Durchführbarkeit (z. B. einschlägige Bauvorschriften, Statik etc.) sowie auch die Zumutbarkeit des Sonderwunsches. Der Bauträger hat das uneingeschränkte Recht Sonderwünsche auszuführen oder abzulehnen. Sonderwünsche sind schriftlich zwischen Käufer und Bauträger zu vereinbaren. Wird für einen Sonderwunsch bei Beauftragung kein Fixpreis vereinbart, so erfolgt eine Berechnung gemäß Kalkulation und Preisgestaltung des Bauträgers nach Material- und Arbeitsaufwand. Für die Planung, Ausführung und Abnahme von Sonderwünschen trägt der Käufer die ggf. hierauf anfallenden Statiker- und Architektenkosten. Der Bauträger ist berechtigt das von einem Sonderwunsch betroffene, einzelne Gewerk, aus der Gesamtleistung des Bau- bzw. Kaufvertrages herauszunehmen. Der Käufer beauftragt dann die Sonderleistungen direkt beim ausführenden Handwerksbetrieb. Beispiel: Der Käufer wünscht statt eines Fliesenbelags in Bad und WC dort einen speziellen Natursteinbelag den der Fliesenleger nicht ausführt oder im Angebot hält. Die dem Gewerk entsprechende Baurate (z. B. für Fliesenarbeiten) wird dann im vorgenannten Fall sofort zur Zahlung an den Bauträger fällig, abzüglich des Betrages, den der Bauträger dem Käufer als Vergütung für die Minderleistungen gutschreibt. Die Ausführung von Sonderwünschen kann ggf. die Bauzeit verlängern, wofür der Bauträger keine Haftung übernimmt. 16 Wichtig: Wohnungstypen und Grundrissänderungen Die Wohnungen im Erdgeschoß und I. OG weisen unterschiedliche Grundrisse auf. Prinzipiell ist es in der Planungsphase des Projekts möglich gegen Kostenausgleich die Grundrisse des Erdgeschoßes auch im I. Obergeschoß und umgekehrt zu verwirklichen. Besprechen Sie bitte Ihre Wünsche mit dem Bauträger. Änderungen Grundsätzlich behält sich der Bauträger Änderungen vor, die wirtschaftlich, technisch, statisch oder aus sonstigen wichtigen Gründen erforderlich sind, oder solche, die behördlich, gesetzlich oder anderweitig hoheitlich angeordnet sind oder werden. Für Gewerke, Materialien, Ausführungsvarianten, Farben etc., die hier nicht explizit genannt sind, behält sich der Bauträger ebenfalls sein Entscheidungsrecht vor, insbesondere auch für die Gestaltung und Anordnung von Freiflächen, Parkplätzen, Bepflanzungen, Unterständen für Müll, Fahrräder usw. Animationen, Illustrationen, Grundrisse, Möblierungsvorschläge, Ausstattungen Als zwischen Käufer und Bauträger vertraglich vereinbart gelten ausschließlich die Ausstattungsmerkmale gemäß dieser Baubeschreibung. Ausstattungen und Details, zum Beispiel in Form von Möblierungen, Sanitärgegenständen, Küchen oder auch gärtnerischen Gestaltungen in Grundrissen, Exposés, auf Ansichten des Gebäudes und in Animationen sind nicht Vertragsgegenstand sondern dienen rein der Veranschaulichung einer möglichen Nutzung und Ausstattung des Gebäudes oder der Gärten. Stand 11.05.2017