Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales II AbtL FA 5 Berlin, den 18.09.2015 9028 1385 [email protected] An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - 2186 Einzelplan 11 - Gesundheit und Soziales Kapitel 1166 – Landesamt für Gesundheit und Soziales - Soziales Maßnahmengruppe 2 – Leistungen an Asylbewerber Berichterstattung zur 2. Lesung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2016/2017 Rote Nummer Vorgang: 62. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 31.08.2015 (lfd. Nr.104,105 Abs. 1, 106 Abs. 1, 107 Abs. 1 und 2) Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das Haushaltsjahr 2014: 43.000.000 € Haushaltsjahr 2015: 43.034.800 € Haushaltsplanentwurf 2016: 246.196.500 € Haushaltsplanentwurf 2017: 288.189.300 € Ist Haushaltsjahr 2013: 74.110.714 € Ist Haushaltsjahr 2014: 135.683.320 € Verfügungsbeschränkungen: 37.700 € aktuelles Ist (31.08.2015): 128.037.718 € Gesamtkosten: Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Lfd. Nr. 104 „Der Haushaltsplan 2016/17 berücksichtigt in der Maßnahmegruppe 02 im Kapitel 1166 einen Zuwachs für Leistungen an und die Unterbringung von Asylbegehrenden. Inwieweit hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2016/17 die aktuelle Entwicklung der weiter steigenden Zugangszahlen von Asylbegehrenden berücksichtigt? Was ist erforderlich, um die Gesamtsituation auf dem Gelände des LAGeSo zu entspannen und humanitäre Grundsätze einzuhalten? Ich bitte, die Berichtsaufträge damit als erledigt anzusehen“ Lfd. Nr. 105 Abs. 1. „Wird der Senat diese Ausgabenposten nach der jüngst veröffentlichten neuen Prognose, wonach in Berlin bis zu doppelt so viele Flüchtlinge als vermutet zu erwarten sind, anpassen 1 oder das System weiter auf Verschleiß fahren und auf temporäre, aber kostenintensive Lösungen setzen? Wenn ja, wann und wie konkret?“ Lfd. Nr. 106 Abs. 1 „Warum orientiert sich der Senat bei der Bedarfsberechnung der Ansätze an der Entwicklung „bis Anfang 2015“, wenn schon jetzt alle Prognosen von einer weiterhin steigenden Zahl von Asylsuchenden ausgehen? An welcher konkreten Zahl an zu betreuenden Asylsuchenden orientieren sich die Ansätze im Haushaltsplanentwurf 2016/2017?“ Lfd. Nr. 107 Abs. 1 bis 3 „Warum orientiert sich der Senat bei der Bedarfsberechnung der Ansätze an der Entwicklung bis Anfang 2015, wenn er schon jetzt weiß, dass bereits die aktuellen Zahlen weit über den von Anfang 2015 prognostizierten Fallzahlen liegen? Bitte erläutern. Welche Fallzahlen sind den Ansätzen 2016/2017 an unterzubringenden Asylsuchenden zugrunde gelegt? Wie viele zusätzliche Unterbringungsplätze sind für 2016/2017 geplant? Bitte erläutern. “ Ich bitte, die nachstehenden Ausführungen als Zwischenbericht anzusehen. Hierzu wird berichtet: Die Prognose des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) bezieht sich regelmäßig auf einen Ausblick über die nächsten 6 Monate und lag zum Beginn der Haushaltsplananmeldung bei 300.000 noch im aktuellen Jahr bundesweit zu berücksichtigenden Personen. Auf dieser Prognose hat das LAGeSo und die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales aufgrund der eigenen Bewertung sowohl für 2015 als auch für die Planjahre 2016/2017 bereits mit höheren Zahlen gerechnet. So liegen die Haushaltsplanentwürfe für 2016 und 2017 wesentlich über dem Jahresabschluss 2014 und den Ansätzen 2015. Der Senat hat zum Zeitpunkt des Senatsbeschlusses damit einen sachlich fundierten Haushaltsplanentwurf in seinen Eckwerten beschlossen. Die Einschätzung des BAMF wurde unterjährig in mehreren Stufen angehoben und prognostiziert nunmehr noch in 2015 bis zu 800.000 Asylbegehrende. Durch das Land Berlin sind nach dem Königsteiner Schlüssel 5,05 % der bundesweit antragstellenden Personen zu versorgen. Für die demnach Berlin zuzurechnenden 40.400 Personen wäre bereits ohne eine weitere jährliche Verdopplung der Antragstellungen die adäquate Versorgung eine wesentliche Herausforderung für die direkt zuständigen Bereiche des LAGeSo und für die Stadt Die mittelfristige Entwicklung der Zahlen ist jedoch unmittelbar von Entscheidungen der Bundes- und Europapolitik abhängig. Perspektivisch sind unterschiedliche Szenarien zu beachten, die abhängig von ihrer Bewertung zu unterschiedlichen Zahlen führen werden. Wesentlichen Einfluss könnten Entscheidungen über Verfahrensbeschleunigung im Rahmen der Diskussion über sichere Herkunftsstaaten aber auch die Diskussionen über die Aussetzung der Regelung des Dublin-Verfahrens für syrische Flüchtlinge und die Verkürzung oder Verlängerung der Antragsbearbeitung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge generell haben. Unter dieser Maßgabe geht eine Prognose mit großen Unwägbarkeiten einher. Die Entwicklungen der Flüchtlingsbewegungen über die sogenannte Balkanroute, der Zugang von weit über 55.000 Menschen nach Deutschland allein in der Zeit vom 5.-13.9.2015 sowie die zunehmend unübersichtlich werdenden Zugangsströme lassen eine seriöse Planung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu. 2 Vor diesem Hintergrund ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer die tatsächliche Höhe der Ansätze für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, für die Einrichtung von Willkommensklassen, Bereitstellung von Kitaplätzen und Sprachkursen sowie den Investitionsbedarf für die Herrichtung von Einrichtungen, zu beziffern. Daneben bedarf es einer Aufnahmestrategie entsprechend der jeweiligen individuellen Lebenssituation zur Unterbringung und medizinischen Versorgung sowie der Einbindung des hohen ehrenamtlichen Engagements vor allem auch verwaltungsseitig struktureller Maßnahmen, um diese Aufgabe bewältigen zu können Der aus den steigenden Fallzahlen sowie den damit einhergehenden erforderlichen Maßnahmen resultierende Bedarf ist angesichts der aktuellen Zugangssituation nicht seriös ermittelbar. Dies gilt auch für Maßnahmen auf Ebene der Haupt- und Bezirksverwaltung in unterschiedlichen Bereichen, die für eine ausreichend fachlichen Begleitung erforderlich sind. Es wird daher gebeten, diesen Bericht als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Zum Umgang mit den bestehenden finanziellen Risiken wird der Senat dem Hauptausschuss zur 2. Lesung des Einzelplanes 11 unter Berücksichtigung dann absehbarer Finanzierungsmöglichkeiten berichten. In Vertretung Dirk G e r s t l e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 3