Titel: Prüfzeugnisse im Brand- und Schallschutz für Konstruktionen

Werbung
Titel:
Prüfzeugnisse im Brand- und Schallschutz
für Konstruktionen mit Holzfaserdämmplatten
Im Fokus bei GUTEX Holzfaserdämmplatten stehen nicht allein der Hitzeschutz im Sommer und der
Kälteschutz im Winter. Eine weitere wichtige Schutzfunktion stellt die Schalldämmung dar. Lästige Geräusche,
die vom Nachbarn oder von der Umgebung ins Gebäude dringen, werden von den offenporigen
Holzfaserdämmplatten sehr stark geschluckt. Bei der Bauteilplanung kommt als zusätzlicher wichtiger Aspekt
der Brandschutz hinzu. Daher hat GUTEX in Zusammenarbeit mit anerkannten, unabhängigen Instituten
kombinierte Brand- und Schallschutzprüfungen gemacht, deren Ergebnisse Architekten und Holzbaubetrieben
Hilfestellung bei der Planung geben.
Brandschutz ist Sicherheit:
Konstruktionen mit GUTEX Holzfaserdämmplatten sind sehr
variabel. Geprüfte Aufbauten mit GUTEX Dämmplatten erreichen
die Feuerwiderstandsklasse F30-B bis F90-B. F90 bedeutet ein
Standhalten der Konstruktion für 90 Minuten.
Holzfaserdämmplatten bieten durch ihre bauphysikalischen
Vorteile der natürlichen Feuchtigkeitsregulation und
Diffusionsoffenheit hohe Wohngesundheit. Der
Gesundheitsaspekt im Brandfall ist ebenso wichtig, da
abgesehen von Kohlendioxid keine giftigen Dämpfe entstehen.
Ein Weiterbrand wird durch Verkohlen der oberen Schicht
verzögert. Abtropfen und Schmelzen, wie bei manchen anderen
Materialien, sind bei Holzfaserplatten ausgeschlossen.
Abb. 1 Das GUTEX Haus mit den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten für Holzfaserdämmplatten.
Schallschutz ist Wohnqualität:
Die Reduzierung der Schallbelastung im Innenraum wird gerade im Großstadtbereich zu einem immer
wichtigeren Anliegen und ist u.a. ausschlaggebend für die Lebensqualität und damit den Verkaufswert einer
Immobilie. Durch die hohe Poriosität, ihr hohes Raumgewicht und ihre Biegeweichheit, haben
Holzfaserdämmplatten entscheidende Vorteile gegenüber anderen Dämmplatten, den Schallschutz zu
realisieren.
Beispiel: Gebäudetrennwand
Die DIN-Normen verlangen bei Gebäudetrennwänden Mindestwerte für Brand- und Schallschutz, gefordert ist
die Feuerwiderstandsklasse F90 und ein Schallschutzwert R`w von 57 dB am Bau (Schallschutzanforderung
unter Laborbedingungen mindestens 64 dB). Dies kann durch die Kombination von GUTEX
Holzfaserdämmplatten und anderen Baustoffen erreicht werden:
GUTEX bietet als einziger Hersteller mit den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen
ift, Rosenheim (P-172 34405-ift) und MFPA Leipzig (P-SAC 02/III-321) ein Instrument, in dem gleichzeitig
Schall- und Brandschutzkennwerte für verschiedene Konstruktionsalternativen nachgewiesen werden.
Folgende Tabellen zeigen auf, wie flexibel die Konstruktionen von Gebäudetrennwänden gestaltet werden
können. Bei jeder Kombinationsmöglichkeit sind die Anforderungen an Schall- und Brandschutz gegeben.
Abb. 2 Tabelle: Variabilität in der Konstruktion mit Holzfaserdämmung
Abb. 3 Gebäudetrennwand in Holzständerbauweise mit Holzfaserdämmung,
Brandschutz F90 und Schalldämmwert 57 dB am Bau.
Herunterladen