Arthroskopie von Knie und Schulter

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Arthroskopie von
Knie und Schulter
Informationen zur durchführung,
dokumentation und Fehlervermeidung
InhalT
Vorwort 3
GruSSwort
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Einführung
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1. Rechtliche Vorgaben zur Durchführung
von dokumentationsprüfungen
im Bereich Arthroskopie
Anforderungen an die schriftliche und bildliche
Dokumentation arthroskopischer Operationen
Schriftliche Dokumentation: Operationsbericht Bildliche Dokumentation: Digitale Datenträger
> Allgemeine Anforderungen
> Diagnostischer Rundgang Kniegelenk
> Diagnostischer Rundgang Schultergelenk
Überprüfung der Dokumentation Stichprobenprüfung
Prüfungsinhalt
Überprüfung durch die Arthroskopie-Kommission Ärzte prüfen Ärzte
Bundesweiter Austausch
Ergebnisse der Dokumentationsprüfungen und
Konsequenzen für den geprüften Arzt Ergebnisse der Prüfungen
Konsequenzen für den Arzt
2. Praktische Hinweise zur
Dokumentation der Arthroskopie
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Darstellung der geforderten Bildinhalte Identifikation in der Bilddokumentation
Dokumentationswege
Dokumentation des diagnostischen Rundgangs Diagnostischer Rundgang am Kniegelenk
> Standardperspektiven
> Zusatzpespektiven
Darstellungshilfen
Diagnostischer Rundgang am Schultergelenk
> Standardperspektiven
> Zusatzperspektiven
Darstellungshilfen
Darstellung und Dokumentation
des prä- und postoperativen Befundes Auswahl der Perspektive
Einsatz des Tasthakens
Praktische Hinweise zur schriftlichen Dokumentation Angaben im Operationsbericht – Hinweise
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3. Typische Befunde und ihre Darstellung 24
Typische Befunde am Kniegelenk Eingriffe am Meniskus
> Innenmeniskusriss / Teilresektion > Innenmeniskusriss / Refixation > Außenmeniskusriss / Teilresektion > Außenmeniskusriss / Refixation Eingriffe am Knorpel
> Chondrale Läsion / Mikrofakturierung
> Osteochondrosis dissecans / Refixation Eingriffe bei freien Gelenkkörpern
> Freie Gelenkkörper / Gelenkkörperentfernung
> Chondromatose / Gelenkkörperentfernung
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Eingriffe an der Synovialis
> Synovitis bei Chondromatose / Synovektomie Eingriffe bei femoropatellarer Instabilität
> Mediales Retinakulum / Raffung nach
traumatischer Patellaluxation Eingriffe an Bändern
> Vordere Kreuzbandruptur / Rekonstruktion
> Hintere Kreuzbandruptur / Rekonstruktion
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Typische Befunde am Schultergelenk Eingriffe am Labrum
> Degenerativer Labrumschaden /
Labrumglättung, Debridement > Chronische anteroinferiore Instabilität mit
Bankartläsion / Labrum-Kapselrefixation,
anteroinferiore Stabilisation
Eingriffe am Knorpel
> Chondralläsion Grad III – IV der glenoidalen
Gelenkfläche / Abrasionsarthroplastik > Osteophyten / Resektion Eingriffe bei freien Gelenkkörpern
> Freie Gelenkkörper / Gelenkkörperentfernung
Eingriffe an der Synovialis und der Kapsel
> Rheumatoide Arthritis / Anterosuperiore
Synovektomie
> Adhäsive Kapsulitis im Stadium II /
270° Arthrolyse
> Multidirektionale Instabilität / Kapselraffung
> Hill-Sachs-Defekt / Remplissage
Eingriffe an der Bizepssehne
> Teilruptur der langen Bizepssehne / Tenotomie > Teilruptur der langen Bizepssehne / Tenodese > SLAP II-Läsion / Rekonstruktion
> SLAP IV-Läsion / Rekonstruktion
Eingriffe an der Rotatorenmanschette
> Artikularseitige Teilrisse der
Supraspinatussehne / Debridement > Supraspinatussehne L-Riss / Rekonstruktion Eingriffe im Subakromialraum
> Subakromiales Impingementsyndrom /
Subakromiale Dekompression
> Subakromiale (Arthro-)Fibrose / Adhäsiolyse
> Tendinosis Calcarea / Kalkentfernung
Eingriffe am Akromioklavikulargelenk
> Osteophyten am ACG / Osteophytenresektion
> ACG-Arthrose / ACG-Plastik
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4. Service
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Häufige Fragen
Abkürzungsverzeichnis
Weiterführende Informationen
Notizen
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Anhang Anhang 1: Dokumentationsbogen
Arthroskopie Muster
Anhang 2: Kurzüberblick häufige Fehler Anhang 3: Checkliste QualitätsbeurteilungsRichtlinie Arthroskopie
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Impressum 48
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
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Vorwort
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Arthroskopie zählt zu den häufigsten orthopädischen Eingriffen. Jede zweite der mehr als
500.000 Gelenkspiegelungen jährlich erfolgt ambulant – und seit mehr als 20 Jahren qualitätsgesichert. Mit dieser Broschüre wollen wir Sie unterstützen, die Qualität auf hohem Niveau zu halten.
Die Qualitätssicherungs-Vereinbarung Arthroskopie gehört zu den ersten, die die Kassenärztliche
Bundesvereinigung mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) abgeschlossen hat. Anfangs lag der Fokus vor allem auf der Strukturqualität. So dürfen Vertragsärzte seit
dem Jahr 1994 nur dann Arthroskopien zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen,
wenn sie bestimmte fachliche Anforderungen erfüllen und über ausreichend praktische Erfahrung
verfügen. Der Facharztstatus allein reicht nicht aus.
Einige Kassenärztliche Vereinigungen führten später auf eigene Initiative Stichprobenprüfungen ein,
um so auch die Prozessqualität prüfen zu können. Diese Prüfungen finden heute bundesweit nach
einem vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten standardisierten Verfahren statt –
bislang allerdings nur im vertragsärztlichen Bereich. Die KBV konnte durchsetzen, dass auf lange Sicht
ein sektorenübergreifendes Qualitätssicherungs-Verfahren zur Arthroskopie eingeführt wird, damit in
Praxen und Krankenhäusern die gleichen Qualitätsstandards gelten. Die Beanstandungsquoten bei
den bundesweiten Stichprobenprüfungen sind im Vergleich zu anderen QS-Verfahren relativ hoch.
Eine konkrete Fehleranalyse zeigt aber, dass ein großer Anteil davon auf eher formalen oder technischen
Fehlern beruht, die im Grunde leicht zu beheben sind. Aus diesem Grund hat sich die KBV entschlossen,
zusammen mit Experten für arthroskopische Chirurgie die vorliegende Broschüre zu entwickeln. Sie
greift die häufigsten Fehlerquellen bei der Dokumentation von Arthroskopien des Knie- und Schultergelenks auf und zeigt ganz konkret, wie diese vermieden werden können. Ärzte finden hierin zum Beispiel
Hinweise, wie sie einen Eingriff einwandfrei dokumentieren und worauf sie bei der Bilddokumentation
achten sollten. Zahlreiche Abbildungen aus der täglichen Praxis sorgen für eine hohe Anschaulichkeit.
Mein besonderer Dank gilt den Mitautoren, Priv.-Doz. Dr. med. Ralf Müller-Rath von der Orthopädischen Praxisklinik Neuss und Dr. med. Kai Ruße von der Klinik für Arthroskopie und Sporttraumatologie in Wuppertal. Ihre Erfahrungen sind in die Broschüre eingeflossen und sorgen so für einen
hohen Praxisbezug.
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und verbleibe
mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Andreas Gassen
Vorsitzender des Vorstands der KBV
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KBV PRAXISWISSEN
KBV / Arthroskopie
SPEZIAL von
/ Arthroskopie
Knie und Schulter
von Knie
/ VORWORT
und Schulter
/ Seite 3
grusswort
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
als Präsident der Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA) begleite ich eine Vielzahl
von Projekten zur Qualitätssicherung in der Arthroskopie. Die vorliegende Broschüre stellt hierbei einen
besonderen Meilenstein dar. Denn erstmals werden die geltenden Regularien mit aussagekräftigen
Bildern und Kommentaren aus „dem echten Leben“ kombiniert präsentiert. Die Broschüre stellt die
entscheidenden Informationen für die Beurteilung der Prozessqualität in der Arthroskopie in kompakter
und übersichtlicher Weise zusammen, die sowohl den ambulant tätigen Arthroskopeuren als auch den
Mitgliedern der Qualitätssicherungskommissionen der Kassenärztlichen Vereinigungen eine wichtige
Orientierung bieten.
Diese Broschüre ermöglicht eine weitere Kalibrierung des Qualitätssicherungsverfahrens. Diese
Notwendigkeit besteht vor dem Hintergrund der vielen Akteure in der Qualitätsbeurteilung und der
Problematik, durch einfache Formfehler falsch-positive Auffälligkeiten zu erzeugen, unbedingt.
Daher danke ich den Autoren und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für ihre mühevolle,
akribische und für die Gemeinschaft der arthroskopisch tätigen Ärzte wertvolle Arbeit sehr.
Prof. Dr. med. Peter Angele
Präsident der Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA)
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KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Einführung
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Entwicklung der Arthroskopie stellt ohne Zweifel einen der größten Meilensteine auf dem Gebiet der
Gelenkchirurgie dar. Die minimal-invasive, gewebeschonende und damit verhältnismäßig schmerzarme
Methode erlaubt die Durchführung auch komplexer Operationen als ambulanten Eingriff. Hierbei eine
möglichst hohe Prozessqualität anzustreben, ist für jeden Operateur eine Selbstverständlichkeit, denn
sie gilt als Garant für eine entsprechend hohe Ergebnisqualität und damit Patientenzufriedenheit. Vor
diesem Hintergrund verwundert die hohe Beanstandungsquote in den bisherigen Stichprobenprüfungen.
In einer aufgeregten berufspolitischen Landschaft werden solche Ergebnisse leider keiner ruhigen und
konstruktiven Beurteilung unterzogen, sondern allzu schnell mit Vorwürfen und dem Ruf nach Sanktionen verknüpft.
Aus vielen Gesprächen und der eigenen Analyse wissen wir, dass eine Reihe dieser Beanstandungen
keine „schlechten Operationen“ reflektieren, sondern durch Formfehler in der Dokumentation gemäß der
Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie zustande kommen. Viele Operateure haben sich mit dem
Richtlinientext nicht ausreichend vertraut gemacht und kennen die entsprechenden „Fallstricke“ nicht.
Die sehr bürokratisch anmutende Richtlinie scheint dem Geist eines freiberuflich tätigen Arztes, welcher
sich vornehmlich auf die Individualität des Falles konzentriert und seine Dokumentationsweise frei
wählen möchte, zu widersprechen.
Wir waren daher sehr erfreut, als die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf uns mit dem Vorschlag
einer solchen Broschüre zukam. Denn die gemeinsame Darstellung von Richtlinientext, ärztlichen
Hinweisen, Interpretationshilfen und fotografischer Veranschaulichung bietet die Chance, hier eine
Brücke zu schlagen. Wir haben uns bemüht, mit praxisnahen Beispielen mögliche Fallstricke bei der
Beurteilung der von Ihnen einzureichenden Patientenunterlagen aufzuzeigen. Sämtliche arthroskopischen Bilder stammen aus der täglichen Versorgung unserer Patienten in Neuss und Wuppertal. Selbstverständlich möchten wir Ihnen hier weder ein Lehrbuch für Arthroskopie präsentieren noch strikte
Vorgaben für Ihre Arbeitsweise machen. Wir hoffen vielmehr, dass die Bilder und Ausführungen insbesondere für „Neulinge“ im ambulanten Operieren eine wertvolle Hilfestellung bei Fragen der Operationsdokumentation sind. Es wäre für uns eine große Freude, wenn die Zahl der Beanstandungen bei den
Stichprobenprüfungen sinken würde und diese Broschüre hierzu einen Beitrag leisten könnte.
Wir möchten uns bei dem Team unserer Koautoren der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die sehr
konstruktive Zusammenarbeit danken. Ein weiterer Dank gebührt dem Kollegen Dr. Andreas Klonz aus
Heidelberg, der aus seiner Arbeit in der Qualitätssicherungskommission Baden-Württemberg wertvolle
Tipps beigesteuert hat.
Mit kollegialen Grüßen
Priv.-Doz. Dr. med. Ralf Müller-Rath
Dr. med. Kai Ruße
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
Orthopädische Praxisklinik Neuss, OPN
Krankenhaus St. Josef, Wuppertal
Klinik für Arthroskopische Chirurgie und Sporttraumatologie
KBV PRAXISWISSEN SPEZIAL / Arthroskopie von Knie und Schulter
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Rechtliche Vorgaben
zur Durchführung von
Dokumentationsprüfungen
im Bereich Arthroskopie
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Anforderungen an die schriftliche
und bildliche Dokumentation
arthroskopischer Operationen
Die Anforderungen an die Dokumentation arthroskopischer Operationen sowie die Durchführung von Dokumentationsprüfungen in diesem Bereich sind in zwei Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten,
Vertragszahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Die Organisation und Durchführung der
Arthroskopie-Prüfungen richtet sich nach der „Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“, die inhaltlichen
Vorgaben (Kriterien zur Qualitätsbeurteilung) sind in der „Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie“ festgelegt.
Sie betrifft ausschließlich Knie- und Schulter-Arthroskopien.
Schriftliche Dokumentation: OperationsBericht
Die Anforderungen an die schriftliche Dokumentation
arthroskopischer Operationen sind in § 3 der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie geregelt (vgl. nebenstehende Abbildung). Die Prüfung der schriftlichen Dokumentation erfolgt also vorrangig auf der Grundlage des
Operationsberichtes. Wenn aus dem vom Arzt eingereichten
Operationsbericht die in der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie festgelegten Dokumentationsinhalte
nicht oder nicht ausreichend ersichtlich sind, kann die
Kassenärztliche Vereinigung weitere Unterlagen anfordern.
Selbstverständlich kann der Arzt auch ergänzende Unterlagen einreichen, falls nicht sämtliche der nebenstehend
genannten Angaben aus seinem Operationsbericht ersichtlich sind. Ein Muster eines Operationsberichts, welcher den
Vorgaben der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie
entspricht, befindet sich im Anhang Seite 45.
Inhalt Operationsbericht nach § 3 der
Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie
Patientenidentifikation (Name, Vorname, Geburtsdatum)
Operationsdatum
Name des Operateurs, ggf. der Assistenten, und des Anästhesisten
Operationsgrund
Diagnose mit Seitenangabe
durchgeführte Operation
ggf. Blutsperrezeit/Blutleerezeit
Lagerung des Patienten
Operationsdauer
bei Normalbefund entsprechende Feststellung
bei pathologischem Befund detaillierte Beschreibung
(Lokalisation mit Seitenangabe, Größe, Form, Struktur usw.)
Beschreibung des operativen Vorgehens
Beschreibung des Endbefundes nach Abschluss der Operation
begründete Benennung nicht darstellbarer beziehungsweise
in der Bilddokumentation nicht zu beurteilender Areale
Angaben zur Indikation eventueller Folgeeingriffe oder
konservativer Maßnahmen
KBV PRAXISWISSEN SPEZIAL / Arthroskopie von Knie und Schulter
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Bildliche Dokumentation: Digitale datenträger
Die Anforderungen an die bildliche Dokumentation arthroskopischer Operationen sind in § 4 der QualitätsbeurteilungsRichtlinie Arthroskopie geregelt.
Allgemeine Anforderungen
Die Dokumentation kann auf Videoband, Prints oder
allgemein lesbaren digitalen Datenträgern (CD, DVD)
erfolgen und muss zugreifbar archiviert sein. Sie muss
klar und nachvollziehbar gekennzeichnet und eindeutig
einem Patienten zuzuordnen sein.
Zur eindeutigen Identifikation müssen die Patientenidentifikation, das Operationsdatum und der Name des
Operateurs und der Praxis beziehungsweise Klinik aus
der Bilddokumentation ersichtlich sein.
Die Bilddokumentation muss eine Beurteilung des
präoperativen Befundes und des Operationsergebnisses
ermöglichen, ggf. unter Verwendung eines Tasthakens.
Der präoperative Befund und das postoperative
Ergebnis sollten aus einer vergleichbaren Perspektive
und Kameraeinstellung dargestellt werden.
Falls im Ausnahmefall wegen eines unvorhergesehenen
technischen Defektes eine Bilddokumentation nicht
möglich ist, muss dies im Operationsbericht unter Angabe
der Gründe vermerkt werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung kann weitere Unterlagen
anfordern, wenn aus den eingereichten Unterlagen die in
der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie festgelegten Dokumentationsinhalte nicht oder nicht ausreichend
ersichtlich sind.
Diagnostischer Rundgang Kniegelenk
Bei allen Arthroskopien des Kniegelenks ist ein
diagnostischer Rundgang zu dokumentieren mit obligater
Darstellung aller Kompartimente einschließlich
Innenmeniskus mit Hinterhorn
Außenmeniskus mit Hinterhorn
Interkondylarregion (vorderes/hinteres Kreuzband)
Femoropatellargelenk
ggf. Darstellung der Befunde, die wesentlich sind für
die Indikation eines Folgeeingriffs oder das weitere
konservative Vorgehen (zum Beispiel Knorpelschaden,
Synovitiden, Bandverletzungen).
Diagnostischer Rundgang Schultergelenk
Bei allen Arthroskopien des Schultergelenks ist ein
diagnostischer Rundgang zu dokumentieren mit
obligater Darstellung von
Rotatorenmanschette – Übergang Humeruskopf
langer Bizepssehne mit Ansatz
Labrum mit Kapselkomplex
ggf. glenohumeralem Knorpelbelag
ggf. Darstellung der Befunde, die wesentlich sind für
die Indikation eines Folgeeingriffs oder das weitere
konservative Vorgehen (zum Beispiel Fehlen der
glenohumeralen Bänder, Rotatorenmanschettenrupturen).
Überprüfung der Dokumentation
Stichprobenprüfung
Die Dokumentationsprüfungen im Bereich Arthroskopie
werden von den KVen als Stichprobenprüfungen durchgeführt. Nach der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung werden mindestens 4 % 1 der Ärzte,
die arthroskopische Eingriffe am Knie oder an der Schulter
durchführen und nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen, überprüft. Die Auswahl der zu
überprüfenden Ärzte führt die Kassenärztliche Vereinigung
per Zufallsgenerator nach einem statistisch gesicherten
Verfahren durch.
1) Vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche
Versorgung, bzw. Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2017: 10 %
(vgl. § 5 Abs. 1 der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie)
Prüfungsinhalt
Die Stichprobenprüfung erfolgt auf der Grundlage der schriftlichen und bildlichen Dokumentationen von arthroskopischen
Operationen am Knie- und Schultergelenk. Hierzu werden von
der Kassenärztlichen Vereinigung bei jedem zu überprüfenden Arzt aus allen abgerechneten arthroskopischen Leistungen zufällig zwölf Patienten ausgewählt und diese dem Arzt
zusammen mit dem jeweiligen Untersuchungsdatum und den
entsprechenden Abrechnungsziffern schriftlich mitgeteilt.
Dabei werden die im Rahmen der Behandlung dieser Patienten erstellten Operationsberichte und Bilddokumentationen
angefordert. Sind aus den eingereichten Unterlagen die in der
Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie festgelegten
Dokumentationsinhalte nicht oder nicht ausreichend ersichtlich, kann die Kassenärztliche Vereinigung weitere, darüber
hinausgehende Unterlagen anfordern. Die Dokumentationsprüfung umfasst die folgenden Kriterien:
medizinische Fragestellung
Operationsgrund
Durchführung der arthroskopischen Operation
Dokumentation (Vollständigkeit, Schlüssigkeit,
Nachvollziehbarkeit)
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KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Überprüfung durch die Arthroskopie-Kommission
Ärzte prüfen Ärzte
Bundesweiter Austausch
Zur Durchführung der Stichprobenprüfungen im Bereich
Arthroskopie haben die Kassenärztlichen Vereinigungen
„Arthroskopie-Kommissionen“ eingerichtet. Diese Kommissionen setzen sich jeweils aus mindestens drei ärztlichen
Mitgliedern zusammen, die auf dem Gebiet der Arthroskopie
als besonders erfahren gelten. In der Regel sind es niedergelassene arthroskopisch tätige Ärzte aus dem jeweiligen
KV-Bereich. An den Sitzungen der Arthroskopie-Kommissionen nimmt ein Vertreter aus der Verwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung, meist aus der „Geschäftsstelle
Qualitätssicherung“, mit beratendem Status und ohne
Stimmrecht teil. Sämtliche Mitglieder unterliegen der
ärztlichen Schweigepflicht. Das Votum der ArthroskopieKommission zu den einzelnen Prüfergebnissen wird dem
Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung zur letztlichen
Entscheidung vorgelegt.
Durch einen regelmäßigen Informationsaustausch und
gemeinsame Treffen der Arthroskopie-Kommissionen der
Kassenärztlichen Vereinigungen soll – unter Koordination
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung – gewährleistet werden, dass die Stichprobenprüfungen im Bereich
Arthroskopie bundesweit nach den selben Kriterien durchgeführt werden. Bei diesen Treffen wird ferner über die
zusammengetragenen Prüfergebnisse und über mögliche
Qualitätsstandards beraten. Auch diese Broschüre kam
unter Mitwirkung von ärztlichen Kollegen aus den Arthroskopie-Kommissionen und deren konkreten Erfahrungen bei
der Durchführung von Stichprobenprüfungen zustande.
Ergebnisse der Dokumentationsprüfungen
und Konsequenzen für den geprüften Arzt
Ergebnisse der Prüfungen
Konsequenzen für den Arzt
Die Arthroskopie-Kommission prüft zunächst die gesamte
Dokumentation (Bild- und Schriftdokumentation) jedes
Patienten der Stichprobe und nimmt auf der Grundlage
der eingereichten 12 Patientendokumentationen schließlich eine Gesamtbewertung vor, die in eine der folgenden
Beurteilungskategorien fällt:
keine Beanstandungen
geringe Beanstandungen
erhebliche Beanstandungen
schwerwiegende Beanstandungen
Von großer Bedeutung ist hier insbesondere, dass der vom
Arzt durchgeführte arthroskopische Eingriff in den eingereichten Unterlagen entsprechend den Vorgaben vollständig und im Hinblick auf den Einzelfall nachvollziehbar
dokumentiert wurde.
Bei festgestellten Beanstandungen entscheidet die Kassenärztliche Vereinigung auf Grundlage der Beurteilung und
Empfehlung der Arthroskopie-Kommission über die zu
treffenden Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind konkret
in der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung aufgeführt. Sie reichen von einem kollegialen
Beratungsgespräch über die schriftliche Empfehlung zur
Beseitigung der festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist, die Nichtvergütung oder Rückforderung
bereits geleisteter Vergütungen der beanstandeten Leistungen bis hin zu einem Widerruf der Abrechnungsgenehmigung für arthroskopische Leistungen. In einigen Fällen muss
der Arzt auch an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen,
um festzustellen, ob die Qualitätsmängel behoben wurden.
TIPP
Aus der Prüfpraxis der Arthroskopie-Kommissionen seien als Beispiele für erhebliche
und/oder schwerwiegende Beanstandungen bei der schriftlichen Dokumentation etwa
die fehlenden Angaben zur Anästhesieform oder zu eventuellen Folgeeingriffen oder
konservativen Maßnahmen genannt. Bei der bildlichen Dokumentation sind es zu kleine
Bildausschnitte, zu helle/dunkle/unscharfe Bilder, der fehlende Tasthakeneinsatz, ein
nicht erkennbarer diagnostischer Rundgang oder die fehlende bildliche Dokumentation
eines prä- und/oder postoperativen Befundes. Im Anhang findet sich eine Übersicht der
häufigsten durch die Kommissionen festgestellten Fehler und deren Vermeidung.
KBV PRAXISWISSEN SPEZIAL / Arthroskopie von Knie und Schulter
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2
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Praktische Hinweise
zur Dokumentation
der Arthroskopie
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Darstellung der geforderten Bildinhalte
Identifikation in der Bilddokumentation
Die Bilddokumentation muss klar und nachvollziehbar
gekennzeichnet und eindeutig einem Patienten zuzuordnen
sein. So schreibt es die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie
Arthroskopie vor. Zur eindeutigen Identifikation müssen
aus der Bilddokumentation ersichtlich sein:
Patientenidentifikation
Operationsdatum
Name des Operateurs
Name der Praxis beziehungsweise Klinik
In einer Dokumentationsprüfung durch die Kassenärztliche
Vereinigung wird die fehlende bildliche Dokumentation als
schwerwiegender Mangel gewertet. Das Bildmaterial muss
unbedingt eindeutig dem Patienten und dem untersuchenden
Arzt beziehungsweise der Praxis zugeordnet werden können.
Praxis: Orthopädische
Praxisklinik Neuss
Chirurg: Dr. Müller-Rath
Identifikation
Praxis und Arzt
05/02/2016
Die Richtlinie gibt vor, dass alle vier der genannten Angaben auf den Bildern vorhanden sein müssen. Dies ist
aufgrund technischer Beschränkungen nicht in allen Fällen
möglich. Eine eindeutige Zuordnung der Bild- und schriftlichen Dokumentation zu einem bestimmten Patienten und
einer bestimmten Einrichtung kann auch dann möglich
sein, wenn der Name und das Geburtsdatum des Patienten
auf dem Bildausdruck erkennbar sind und die weiteren
Angaben (zum Beispiel Operationsdatum, Operateur, Einrichtung) aus dem dazugehörigen Operationsbericht hervorgehen. Selbstverständlich muss der Operationsbericht eindeutig dem entsprechenden Patienten zugeordnet werden
können (Dokumentationsbeispiele Seite 12)
Üblicherweise erfolgt die einzureichende Bilddokumentation mittels eines Gesamtausdrucks der elektronischen
Dokumentation oder mittels ausgedruckter Einzelbilder
mit vollständiger Beschriftung.
Operationsdatum
Dokumentationsbeispiel 1:
Ausdruck einer elektronischen
Bilddokumentation. Die nach der
Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie
Arthroskopie geforderte Beschriftung
der Bilddokumentation ist vollständig.
TIPP
Patient: Max Mustermann, 01.01.1960
Eingriff: ASK Schulter
Patientenidentifikation
Seite 2
Oft können Sie in Ihrem
Dokumentationssystem
bestimmte Einstellungen
vornehmen, die eine Zuordnung zum Patienten erleichtern oder die Dokumentation
vereinfachen.
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
11
TIPP
Versetzen Sie sich in die Lage eines ärztlichen
Kollegen der QS-Kommission. Dieser muss Ihre
Bilder und den Operationsbericht ohne jegliche
Kenntnisse des Patienten und des Operationsverlaufs im Nachhinein beurteilen können und auf
Eindeutigkeit der Identifikationsmerkmale überprüfen. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Dokumentation vollständige Angaben enthält und mit
wenigen aussagekräftigen Bildern Ihr operatives
Vorgehen darstellt. Dabei kann eine Beschriftung
der auf dem Bild erkennbaren Bildinhalte hilfreich
sein, ist jedoch nicht verpflichtend. (Nutzen Sie
hierzu auch die Checkliste im Anhang Seite 47.)
Beim Ausdruck der Bilder mit einem Videoprinter werden
die in der Bilddokumentation geforderten Angaben nicht
immer automatisch auf die Bilder aufgedruckt. Eine eindeutige Zuordnung der Bilder zu dem Operationsbericht ist
aber unbedingt erforderlich, zum Beispiel durch Beschriftung der Bilder, Patientenaufkleber oder auch durch das
Anheften an den Operationsbericht.
In dem unten gezeigten Dokumentationsbeispiel 2 ist die
Kennzeichnung der Bilder durch die nachträgliche Beschriftung erfolgt (hier durch einen Aufkleber). So sind die Bilder
eindeutig einem bestimmten Patienten zugeordnet (Patientenidentifikation und Operationsdatum). Aus dem Operationsbericht, der ebenfalls eindeutig diesem Patienten
zuordenbar ist, gehen die weiteren Angaben, zum Beispiel
zum Arzt und zur Praxis hervor.
Identifikation des
Arztes und der Praxis
im Operationsbericht
Patientenidentifikation und Operationsdatum im
Operationsbericht
und in der Bildbeschriftung
12
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Dokumentationsbeispiel 2:
Operationsbericht und
Ausdruck einer Bilddokumentation mittels analogen
Videoprinters. Nachträgliche
Beschriftung durch einen
Aufkleber (verkleinerte
Darstellung). Die nach der
QualitätsbeurteilungsRichtlinie Arthroskopie
geforderte Beschriftung
der Bilddokumentation
ist vollständig.
Dokumentationswege
Die Dokumentation kann gemäß der QualitätsbeurteilungsRichtlinie Arthroskopie auf Videoband, Prints oder allgemein lesbaren digitalen Datenträgern (CD, DVD) erfolgen,
außerdem muss sie zugreifbar archiviert sein.
Erstellung von Einzelbildern
Für jede in der Richtlinie geforderte Einstellung (prä- und
post-operativer Befund, diagnostischer Rundgang) sollte
ein einzelnes Bild angefertigt und im Falle einer Dokumentationsprüfung beigefügt werden. Das Einzelbild darf nicht
kleiner als 35 mm im Durchmesser sein. Bei Videoprintern
können so vier Bilder pro Ausdruck (Papierformat 144 x 100
mm) dargestellt werden. Digital vorliegende Bilder müssen
nicht ausgedruckt werden, sondern können auch auf Datenträgern (zum Beispiel CD, DVD) übermittelt werden.
Einhaltung guter Bildqualität
Häufig liegt der Grund für eine schlechte Bildqualität in
einem Defekt des Lichtkabels oder der Optik. Daher sollten
entsprechende Austauschinstrumente zur Verfügung stehen.
Außerdem sollte bei der Funktionsprüfung im Rahmen der
hygienischen Instrumentenaufbereitung besonderes Augenmerk auf Schäden an Lichtkabel oder Optik gelegt werden.
Hinweise auf fehlerhafte Dokumentationen im Operationsbericht
Falls ein unvorhergesehener technischer Defekt, beispielsweise ein defekter Videoprinter oder eine Störung der elektronischen Bildspeicherung, eine Bilddokumentation nicht ermöglicht, muss dies unter Angabe der Gründe im Operationsbericht
vermerkt werden.
Einschränkungen beim Einsenden von Videomaterial
Fristen der Archivierung für die Dokumentation
Aussagekräftige Bilder sind Videomaterial vorzuziehen.
Nicht alle KVen akzeptieren eine Dokumentation mit ausschließlich Videomaterial (insbesondere nicht-digitalen
Videos), da die Durchsicht für die Kommissionen mit
hohem zeitlichen und teils technischem Aufwand verbunden ist. Außerdem besteht die Gefahr, dass im Video
etwas übersehen werden kann.
Die Aufbewahrungspflicht für Ihre Dokumentation beträgt
wie üblich 10 Jahre. Sie richtet sich nach den allgemeinen
Aufbewahrungsfristen gemäß § 10 Abs. 3 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte.
TIPP
Dokumentationsformat: Die KV kann das Format für die Zusendung festlegen. Kontaktieren Sie gegebenenfalls Ihre KV,
um das richtige Medium und Format frühzeitig auszuwählen.
Darstellungsqualität: In manchen Fällen ist die Darstellung
auf den Prints oder Speichermedien schlechter als auf dem
Monitor. Bilder sind zum Beispiel zu dunkel oder unscharf.
Nehmen Sie sich Zeit, um Ihren Drucker optimal einzustellen.
Überprüfen Sie die Qualität Ihrer Bilddokumentation. Kontrollieren Sie am Ende eines Praxistages, ob die Dateien aller
Patienten gesichert und lesbar sind.
≥ 35 mm
Größenvorgabe bei Einzelbildern:
Durchmesser nicht kleiner als 35 mm
144 mm
100 mm
Problem: Zu dunkle
Darstellung eines VKB mit
gebrochenem Lichtkabel.
Strukturen sind durch
Dritte schwer beurteilbar.
Videoprinter: Papierformat 144 x 100 mm (verkleinerte Darstellung), 4 Bilder pro Ausdruck, die Einzelbilder sind
bei dieser Variante größer als 35 mm.
Korrektur: Austausch
des Lichtkabels
Ergebnis: Deutliche
Darstellung des VKB
Bildqualität: Beispiel für die Korrektur einer
schlechten Bildqualität
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
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DOkumentation des Diagnostischen Rundgangs
Bei jeder Arthroskopie des Knie- oder Schultergelenks muss ein diagnostischer Rundgang dokumentiert
werden. Wie dies typischerweise aussehen kann, wird im Folgenden dargestellt.
Diagnostischer Rundgang am Kniegelenk
Für die standardisierte Diagnostik am Kniegelenk wird
in der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie ein
diagnostischer Rundgang gefordert. Dabei ist die Darstellung der folgenden Kompartimente obligat:
Standardperspektiven:
1. Innenmeniskus mit Hinterhorn
2. Außenmeniskus mit Hinterhorn
3. Interkondylarregion (vorderes/hinteres Kreuzband)
4. Femoropatellargelenk
Zusatzperspektiven:
ggf. Darstellung der Befunde, die wesentlich sind für
die Indikation eines Folgeeingriffs oder das weitere
konservative Vorgehen.
Anforderungen Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie:
Standardperspektiven und Zusatzperspektiven
Die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie fordert
nur die hier genannten vier Standardperspektiven für den
diagnostischen Rundgang am Kniegelenk. Falls sich in der
präoperativen Diagnostik Hinweise auf Pathologien an
Strukturen ergeben, die über die vier Standardperspektiven
nicht darzustellen sind, sollten auch Zusatzperspektiven
abgebildet werden. Diese Einstellungen sind zur Darstellung
der Befunde immer dann gefordert, wenn sie wesentlich sind
für die Indikation eines Folgeeingriffs oder das weitere
konservative Vorgehen (zum Beispiel Knorpelschäden,
Synovitiden, Bandverletzungen).
Hinweis: In der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie wird die Abbildung der Interkondylarregion inklusive
des vorderen und hinteren Kreuzbandes gefordert. Dieses
ist jedoch arthroskopisch über den Blick durch ein anteriores
Portal mittels bloßer Inspektion nicht möglich, da das
hintere Kreuzband regelhaft durch ein Fettpolster bedeckt
wird. Ebenso kann der Blick auf das vordere Kreuzband
durch eine kräftige Plica infrapatellaris oder einen hypertrophen Hoffa’schen Fettkörper versperrt sein. In diesen Fällen
genügt die schriftliche Ergänzung zum Befund der Kreuzbänder. Eine Darstellung der Kreuzbänder durch Resektion
der die Sicht behindernden Strukturen ist selbstverständlich nicht notwendig.
14 / KBV
KBV/PraxisWissen
ArthroskopieSpezial
von Knie
/ Arthroskopie
und Schulter von
/ Kapitel
Knie und
2 Schulter
diagnostischer rundgang am Kniegelenk StandardPerspektiven
1. Innenmeniskus
mit Hinterhorn
2. Außenmeniskus
mit Hinterhorn
3. Interkondylarregion
(vorderes/hinteres Kreuzband)
4. Femoropatellargelenk
ZusatzPerspektiven
Innenmeniskus mit pars
intermedia und Vorderhorn
Außenmeniskus
mit Vorderhorn
Außenmeniskushinterhornwurzel
Innenmeniskushinterhornwurzel
Tibialer Ansatz
des zerissenen VKB mit
Lig. Transversum
Tibialer Ansatz
hinteres Kreuzband
Femoraler Ansatz
des VKB bei alter Ruptur
Femoraler Ansatz
des VKB bei Insuffizienz
Medialer Recessus mit
einer Plica mediopatellaris
Medialer Patellarand mit
med. Trochlearand
Lateraler Patellarand
mit lat. Trochlearand
Patellaspitze und
zentrale Trochlea
Lateraler Gelenkspalt mit
Popliteussehne
Popliteussehne
Posteromediales Kompartment dorsomedialer Recessus
Trochlea mit Cyclops
Suprapatellarer Rezessus
Medialer Recessus
mit Umschlagfalte
15
DArstellungshilfen für den Diagnostischen Rundgang am Kniegelenk
Manchmal erfordert der diagnostische Rundgang spezielle
Manöver, um die entsprechenden Strukturen darzustellen.
Innenmeniskus mit Hinterhorn
Bei engen Gelenkverhältnissen kann es schwierig sein, den gesamten Innenmeniskus
darzustellen. Bisweilen ist das Innenmeniskushinterhorn auf den bildlichen Darstellungen dann nicht vollständig abgebildet und das Bild kann nicht beurteilt werden.
Ein möglicher Grund ist die fehlende Gelenkdistension – achten Sie daher stets
hierauf. Eine Übersicht über das Innenmeniskushinterhorn wird häufig erst durch
vollständige Kniegelenkstreckung erreicht. Eine weitere Fehlerquelle ist die Lichtkabelstellung. Durch Drehung des Lichtkabels lässt sich die Darstellung des gesamten
Meniskus sicherstellen.
Problem:
Korrektur:
Korrektur:
Nicht ausreichende
Darstellung des Innenmeniskus bei engen Gelenkverhältnissen. Hinterhorn
und pars intermedia nicht
sichtbar
Entsprechende Gelenkdistension
Drehung der Lichtkabelstellung
Ergebnis:
Ergebnis:
Darstellung des Hinterhorns
wie gefordert
Intermediärzone und
Vorderhorn und pars
intermedia sichtbar
AuSSenmeniskus mit Hinterhorn
Die Inspektion des lateralen Gelenkspaltes kann bei engen Gelenkverhältnissen
bisweilen ebenfalls eingeschränkt sein. In solchen Fällen ist es schwierig, den Außenmeniskus und die Knorpelsituation am Femur und an der Tibia sowie die Popliteussehne beziehungsweise den Popliteusschlitz darzustellen. Zur korrekten Darstellung
des lateralen Gelenkspaltes inklusive des Außenmeniskus und der Popliteussehne
kann die Lagerung des Knies in der 4er-Position von Vorteil sein.
Hinweis
Freie Gelenkkörper finden sich
häufig im Hiatus Popliteus. Deshalb ist ein
kurzer Blick dorthin zu empfehlen. Eine
Bilddokumentation ist allerdings nur bei
pathologischen Befunden erforderlich.
Problem:
Korrektur:
Nicht ausreichende
Darstellung des Außenmeniskus und des lateralen
Gelenkspaltes bei engen
Gelenkverhältnissen
Lagerung des Knies in
die 4er-Position
Ergebnis:
Außenmeniskus mit
Intermediärzone sichtbar
Hiatus Popliteus in
4er Position gut einsehbar
16
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Interkondylarregion
Die Sicht auf die Kreuzbänder wird mitunter durch einen großen Hoffa’schen Fettkörper oder eine ausgeprägte Plica infrapatellaris behindert. Die Teilentfernung der
genannten anatomischen Strukturen kann im Rahmen einer geplanten Kreuzbandoperation notwendig sein (siehe unten).
Hinweis: Bei sehr großem Hoffa’schen Fettkörper und/oder großer Plica kann die
Umlagerung des Beines in die 4er-Position helfen. Dabei stellt sich das vordere
Kreuzband meist gut dar. Bei einer sehr ausgeprägten Plica sollten Sie auf deren
Resektion nur aus Gründen der besseren Darstellung der Interkondylarregion verzichten. In diesem Fall reicht die textliche Beschreibung der Interkondylarregion.
Problem:
Korrektur:
Ergebnis:
Schlecht sichtbares VKB.
Behinderung durch großen
Hoffa’schen Fettkörper
Teilentfernung des
Hoffa‘schen Fettkörpers
Gute Sicht auf das VKB vor
geplanter Rekonstruktion
Problem:
Korrektur:
Schlecht sichtbarer
Notcheingang. Behinderung durch große
Plica infrapatellaris
Lagerung des Knies in
die 4er-Position
Ergebnis:
Femoraler VKB-Ansatz
sichtbar
Femoropatellargelenk
Essentiell für die Beurteilung ist die Darstellung der
Knorpelverhältnisse im femoropatellaren Gleitlager.
Die häufig einklemmenden Anteile des Hoffa‘schen
Fettkörpers können meist gut durch den Arthroskopieschaft beiseite geschoben werden.
4-er Position
Problem:
Nicht ausreichende Darstellung des FPG durch einklemmende Weichteile des
Hoffa’schen Fettkörpers
Korrektur:
Verdrängung der Weichteile
Ergebnis:
Ausreichende Sicht auf
das FPG
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
17
Diagnostischer Rundgang am Schultergelenk
Die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie fordert,
dass bei allen Arthroskopien des Schultergelenks ein
diagnostischer Rundgang zu dokumentieren ist. Dabei ist
die Darstellung der folgenden Kompartimente obligat:
Standardperspektiven:
1. Rotatorenmanschette – Übergang Humeruskopf
2. lange Bizepssehne mit Ansatz
3. Labrum mit Kapselkomplex
4. ggf. glenohumeraler Knorpelbelag
Zusatzperspektiven:
ggf. Darstellung der Befunde, die wesentlich sind für
die Indikation eines Folgeeingriffs oder das weitere
konservative Vorgehen.
Anforderungen Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie:
Standardperspektiven und Zusatzperspektiven
Die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie fordert
nur die nebenstehend genannten Standardeinstellungen
für den diagnostischen Rundgang am Schultergelenk.
Der Richtlinientext differenziert nicht die verschiedenen
Anteile der Rotatorenmanschette, der Kapsel und des
Labrums. Es erscheint nicht sinnvoll, das gesamte Labrum
360°, sämtliche Ansätze der Rotatorenmanschette und
alle Kapselanteile darzustellen, denn hierzu müsste eine
Vielzahl von Bildern angefertigt werden. Für die bildliche
Darstellung des diagnostischen Rundgangs ist es in der
Regel ausreichend, die hier dargestellten vier Perspektiven
anzufertigen.
Selbstverständlich geht der diagnostische Rundgang über
diese vier Perspektiven hinaus. Falls sich hierbei ausschließlich Normalbefunde beziehungsweise altersentsprechende
Veränderungen zeigen, so reicht eine entsprechende Darstellung in der schriftlichen Dokumentation/im Operationsbericht. Ergeben sich in der präoperativen Diagnostik Hinweise auf Pathologien an Strukturen, die über die Standardperspektiven nicht abzubilden sind, sollten entsprechende
Zusatzperspektiven fotografiert werden. Hierzu gehört
insbesondere die Darstellung des Subakromialraumes.
Ebenso sind weitere Bilder anzufertigen, wenn sich außerhalb der Standardeinstellungen pathologische Veränderungen oder Befunde zeigen, die für die weitere Therapie von
Bedeutung sind.
Gemäß der Richtlinie müssen beim diagnostischen Rundgang gegebenenfalls auch Befunde dargestellt werden, die
wesentlich für die Indikation eines Folgeeingriffs oder das
weitere konservative Vorgehen sind (zum Beispiel Fehlen der
glenohumeralen Bänder, Rotatorenmanschettenrupturen).
18
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
diagnostischer rundgang am Schultergelenk StandardPerspektiven
1. Rotatorenmanschette
Übergang Humeruskopf
2. Lange Bizepssehne
mit Ansatz
SSP-Ansatz
3. Labrum mit Kapselkomplex
SGHL, MGHL, anterosuperiores
Labrum Oberrand der SSC,
Anschnitt Bizepssehne
4. Glenohumeraler
Knorpelbelag
ZusatzPerspektiven
Glenohumeralgelenk
Anteroinferiores Labrum
mit anteriorem IGHL
Inferiorer Rezessus
Posteriorer
Kapsel-Labrumkomplex
Lange Bizepssehne und
Hervorluxieren mit Tasthaken
Rotatorenmanschette
Übergang Humeruskopf (ISP)
Pulley-Region
bare area
Posteriorer humeraler
Kapselansatz
Subakromialer Raum
Zur Dokumentation des subakromialen Raumes
wird eine Abbildung des Akromions beziehungsweise des Ligamentum coracoacromiale und der
Oberseite der Rotatorenmanschette empfohlen.
Ligamentum
coracoacromiale
Rotatorenmanschettenoberseite
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
19
Darstellungshilfen für den Diagnostischen Rundgang am Schultergelenk
Manchmal erfordert der diagnostische Rundgang spezielle
Manöver, um die entsprechenden Strukturen darzustellen.
Posteriore Gelenkstrukturen
Problem:
Korrektur:
Fehlende Beurteilbarkeit
des posterioren Labrums
von posterior
Umstecken des Arthroskops.
Einsatz des Tasthakens
Ergebnis:
Gute Beurteilung des
posterioren Labrums
von anterior
Falls sich posteriore
Gelenkstrukturen nicht
eindeutig über das
posteriore Portal darstellen lassen, sollte das
Arthroskop nach anterior
umgesteckt werden.
Eine Tasthakenprüfung
ist bei der Fragestellung
einer Labruminstabilität
unerlässlich.
Subscapularissehne
Problem:
Korrektur:
Hier ist nur die Beurteilung
des Subscapularisoberrandes möglich.
Arm wurde flektiert und
nach innen rotiert.
Zur verbesserten Darstellung des Ansatzes
der Subscapularissehne
sollte der Arm flektiert
und nach innen rotiert
werden.
Ergebnis:
Gute Beurteilung des
SSC-Ansatzes
Rotatorenmanschettenruptur
20
Befund:
Empfehlung:
Irreparable Rotatorenmanschettenruptur
Einsatz der Gewebefasszange zur Darstellung der
fehlenden Repositionsmöglichkeit
Als Beispiel für einen
wesentlichen Befund
für die Indikation eines
Folgeeingriffs ist zum
Beispiel ein irreparabler
Schaden der Rotatorenmanschette abgebildet.
Es empfiehlt sich, zum
Beispiel die fehlende Repositionsmöglichkeit in
der Prüfung mit der Gewebefasszange zu zeigen.
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Darstellung und Dokumentation des
prä- und postoperativen Befundes
Gemäß der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie
muss die Bilddokumentation Folgendes ermöglichen:
TIPP
Der präoperative Befund und das postoperative
Ergebnis sollten aus einer vergleichbaren Perspektive
und Kameraeinstellung dargestellt werden.
Eine Beurteilung des präoperativen Befundes und
des Operationsergebnisses, ggf. unter Verwendung eines
Tasthakens, muss sichergestellt sein.
Erstellung weiterer Bilder: Bei komplexen Eingriffen
kann es hilfreich sein, über die geforderte prä- und
postoperative Darstellung hinaus weitere Bilder
anzufertigen. Durch ein zusätzliches Bild, das
beispielsweise einen wesentlichen Schritt des
Vorgehens beinhaltet, erleichtern Sie den Mitgliedern der QS-Kommission, Ihr operatives Vorgehen
nachvollziehen zu können.
Obligate Darstellung des prä- und postoperativen Befundes
Es reicht nicht aus, nur das Resektionsergebnis zum Beispiel am Meniskus zu zeigen, ohne zuvor die Pathologie
abzubilden. Genauso ist es nicht ausreichend, einen Befund,
zum Beispiel einer Rotatorenmanschettenrekonstruktion,
schriftlich zu dokumentieren, diesen jedoch nicht durch ein
Abschlussbild, welches zum Beispiel den Defektverschluss
darstellt, festzuhalten.
Vergleichbare Perspektive: Denken Sie bei der
Einstellung der arthroskopischen Bilder daran, dass
es dem an der Operation nicht beteiligten Betrachter nachträglich möglich sein muss, die Darstellung des Befundes vor und nach der Operation zu
beurteilen. Die Darstellung sollte deshalb aus einer
vergleichbaren Perspektive erfolgen. Gegebenenfalls können Beschriftungen auf den Bildern helfen,
den Befund genau zu beschreiben. So kann die
QS-Kommission das Operationsergebnis nachvollziehen und muss es nicht beanstanden.
Auswahl der Perspektive
Die Kamera- und Optikeinstellungen (Horizont und
Lichtkabelstellung) sind so zu wählen, dass die
anatomischen Strukturen eindeutig erkennbar sind.
Innenmeniskusschaden
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ – Problem:
Postoperativ – Korrektur:
Gute Darstellung des
Innenmeniskusschadens
Nach Mobilisation des
Innenmeniskuslappenrisses zeigt sich die Läsion
eindeutig
Bei veränderter Perspektive
ist das Resektionsergebnis
nicht eindeutig beurteilbar.
Postoperativer Befund ist
nicht nachvollziehbar.
Einstellung der richtigen
Perspektive
Ergebnis:
Eindeutiges Resektionsergebnis
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
21
Einsatz des Tasthakens
Der Tasthaken sollte eingesetzt werden, um Befunde, die
sich einer einfachen fotografischen Darstellung entziehen,
deutlich zu machen (zum Beispiel extraartikulärer Schaden
der langen Bizepssehne, Teilruptur des vorderen Kreuzbandes, Unterseitenlappenriss des Meniskus).
Im unten gezeigten Beispiel kann der präoperative pathologische Befund ohne Tasthakeneinsatz nicht dargestellt
werden, was in einer Dokumentationsprüfung bemängelt
werden würde. Die korrekte Indikation zur Arthroskopie
könnte in Frage gestellt oder die Durchführung der
Operation nicht nachvollzogen werden. Wenn hingegen
die Pathologie auch ohne Einsatz eines Tasthakens eindeutig erkennbar ist, so kann auf den Tasthakeneinsatz
zu Dokumentationszwecken verzichtet werden.
Innenmeniskus Mit TAsthaken
Problem:
Korrektur:
Ergebnis:
Offenbar intakter Innenmeniskus. Pathologie
ist ohne Tasthaken nicht
erkennbar.
Palpation mit dem
Tasthaken
Der Unterseitenriss des
Innenmeniskus kann nun
gut diagnostiziert werden.
TIPP
Lappenriss
ohne Tasthaken
Nutzen Sie den Tasthaken zur bildlichen Darstellung
nur dann, wenn tatsächlich verborgene Strukturen/
Pathologien sichtbar gemacht werden müssen oder
zur palpatorischen Untersuchung, zum Beispiel
Prüfung der Bandstabilität. Dabei muss der Tasthaken natürlich nicht auf allen Bildern erkennbar sein,
sondern nur dort, wo diese Strukturen auch sichtbar
gemacht werden müssen.
Beurteilung:
Lappenriss ist deutlich
erkennbar. Tasthakeneinsatz ist nicht notwendig.
22
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Praktische Hinweise zur
schriftlichen Dokumentation
Neben der Dokumentation der Arthroskopie durch die
Erstellung der relevanten Bilder ist auch die schriftliche
Dokumentation entscheidend und in der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie geregelt. Sie muss Angaben
beinhalten, welche das operative Vorgehen nachvollziehbar machen. Laut der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie
Arthroskopie müssen aus dem Operationsbericht mindestens die unten aufgeführten Angaben hervorgehen.
INFO
Berufsrechtliche Dokumentationspflicht: Eine vollständige
Dokumentation ist kein Selbstzweck. Sie dient im Rahmen
der Qualitätssicherung dazu, dass Sie nachweisen können,
den Patienten zu Recht nach den medizinischen Standards
arthroskopiert zu haben. Sie entspricht ferner Ihrer berufsrechtlichen Dokumentationspflicht 2.
2) Vgl. § 10 (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen
Ärztinnen und Ärzte
Inhalt Operationsbericht nach § 3 der
Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie
HinweisE
Patientenidentifikation (Name, Vorname, Geburtsdatum)
Operationsdatum
Falls der Name des Anästhesisten im Operationsbericht
nicht aufgeführt ist, muss das entsprechende Anästhesieprotokoll beigelegt werden.
Hier sollte auf die Anamnese, klinische Untersuchung
und Ergebnisse bildgebender Untersuchungen eingegangen werden. Falls der Operationsgrund nicht im Operationsbericht dargestellt wird, sollten weitere Dokumente
eingereicht werden, aus denen der Operationsgrund
eindeutig ersichtlich und nachvollziehbar ist.
Name des Operateurs, ggf. der Assistenten, und des Anästhesisten
Operationsgrund
Diagnose mit Seitenangabe
durchgeführte Operation
ggf. Blutsperrezeit/Blutleerezeit
Lagerung des Patienten
Operationsdauer
bei Normalbefund entsprechende Feststellung
bei pathologischem Befund detaillierte Beschreibung
(Lokalisation mit Seitenangabe, Größe, Form, Struktur usw.)
Beschreibung des operativen Vorgehens
Beschreibung des Endbefundes nach Abschluss
der Operation
begründete Benennung nicht darstellbarer beziehungsweise in der Bilddokumentation nicht zu beurteilender Areale
Angaben zur Indikation eventueller Folgeeingriffe oder konservativer Maßnahmen
Der präoperative Befund muss sowohl in der Bilddokumentation als auch der schriftlichen Dokumentation dargestellt und ausreichend beschrieben werden. Beispielsweise reicht es nicht aus, von einem „Knorpelschaden“ zu sprechen, um eine Mikrofrakturierung zu rechtfertigen.
Der Operateur sollte sowohl schriftlich formulieren als
auch bildlich darstellen, dass es sich um einen Knorpelschaden Grad III oder IV (ICRS / Outerbridge) handelt.
Das operative Vorgehen sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, dabei dürfen sich die schriftliche und
bildliche Dokumentation natürlich nicht widersprechen:
Ein aussagekräftiges Bild des operativen Vorgehens
zusätzlich zu den geforderten Abbildungen des präund postoperativen Befundes kann helfen, die im Text
gemachten Aussagen zu unterstreichen.
Die Dokumentation des postoperativen Befundes ist
sowohl in der Bilddokumentation als auch der schriftlichen Dokumentation obligat. Beispiele für die Beschreibung des Endbefundes nach Operation können sein:
Beispiele für die Beschreibung der Indikation eventueller
Folgeeingriffe oder konservativer Maßnahmen können sein:
„Aufgrund des irreparablen Korbhenkelschadens, beginnender Chondromalazie im medialen Kompartment und
genu varum können Beschwerden über dem medialen
Kompartment wiederkehren. In dieser Situation sollte mit
dem Patienten gegebenenfalls frühzeitig die Indikation zur
valgisierenden Osteotomie besprochen werden.“
„Aufgrund des festgestellten Knochenverlustes von ca. 15 %
der Glenoidfläche besteht trotz stabiler Reparatur der Bankartläsion ein erhöhtes Reluxationsrisiko. Auf Überkopf- oder
Kontaktsportarten sollte verzichtet werden.“
„Es resultierte eine spannungsfreie, vollständige, stabile Rekonstruktion der Supraspinatussehne.“
„Nach Innenmeniskusnaht finden sich in der Tasthakenprüfung stabile Verhältnisse.“
Falls in der bildlichen Darstellung Strukturen aufgrund
besonderer anatomischer Gegebenheiten nicht dokumentierbar oder erreichbar sind, sollte dies in der schriftlichen
Dokumentation erwähnt werden. Damit stellt der Arzt eine
vollständige Dokumentation sicher.
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
23
3
24
Typische Befunde
und ihre Darstellung
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Typische Befunde am Kniegelenk ab seite 26
Typische Befunde am Schultergelenk ab seite 32
Neben der nach der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie
Arthroskopie geforderten Dokumentation des diagnostischen Rundgangs (siehe Seite 8, 14 ff.) soll der Befund
sowohl prä- als auch postoperativ dokumentiert und
dargestellt werden. Je nach Befund unterscheiden sich
aber die darzustellenden Strukturen.
Im folgenden Teil der Broschüre werden daher typische
Befunde an Knie- und Schultergelenk dargestellt und
beschrieben. Diese beinhalten stets:
den präoperativen und den postoperativen Befund sowie
ein Bild, welches einen typischen/wesentlichen Operationsschritt dokumentiert. Insbesondere bei komplexen
Eingriffen ist eine solche Darstellung hilfreich, um das
operative Vorgehen zu verdeutlichen, auch wenn sie nicht
obligater Bestandteil der in der Richtlinie geforderten
Bilddokumentation ist. Es handelt sich hierbei um Darstellungsbeispiele, die der Anregung für vergleichbare Situationen dienen.
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
25
typische Befunde am kniegelenk
Eingriffe am Meniskus
Bei Eingriffen am Meniskus empfiehlt sich die Dokumentation des Schadens, beispielsweise vor und nach der
Resektion aus möglichst ähnlicher Perspektive. Sollte
der Schaden rein inspektorisch nicht darzustellen sein,
empfiehlt sich der Einsatz des Tasthakens. So ist die
Dokumentation für Dritte leichter nachvollziehbar.
Innenmeniskusriss Teilresektion
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Innenmeniskushinterhornläsion
Darstellung des
Resektionsvorgangs
Zustand nach partieller
Resektion
Innenmeniskusriss refixation
26
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Längsriss am Innenmeniskushinterhorn
Innenmeniskusnaht
Befund nach
Innenmeniskusnaht
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Innenmeniskuslängsriss
an der Unterseite
Nach Einbringen der Naht
Befund nach Abschluss der Operation
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Idealerweise sollte
die Anzahl der Nähte
bildlich festgehalten
werden. Dazu empfiehlt
es sich, die Nähte an der
Unterseite des Meniskus
im Verlauf der Operation
zu dokumentieren.
AuSSenmeniskusriss Teilresektion
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Außenmeniskusläsion
Resektionsvorgang
Befund nach partieller
Resektion
AuSSenmeniskusriss Refixation
Bei der Refixation des Außenmeniskus sind eine eventuelle Enge des Gelenkes sowie
ein großer Hoffa’scher Fettkörper eine operative Hürde. Durch die Umlagerung des
Beines in die 4er-Position und den Wechsel von Instrumenten und Arthroskopzugang
können Sie diese meist leicht umgehen.
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Außenmeniskusradiärriss
Nach Vorlegen der Naht
Befund nach Refixation
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
27
Eingriffe am Knorpel
Zur Beurteilung der Knorpelsituation sollte nach Möglichkeit die Größe des Defektes beschrieben werden. Darüber
hinaus ist es empfehlenswert, die Klassifikation, die bei den
Befunden angewandt wurde, zu benennen. Bei knochenmarkstimulierenden Verfahren sollte im Abschlussbild das
Austreten von Blut aus dem subchondralen Bett (gegebenenfalls nach Ablassen der Spülflüssigkeit beziehungsweise
Betätigung der Saugung) demonstriert werden.
CHONDRALE LÄSION MIKROFAKTURIERUNG
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Chondrale Läsion Grad IV
(ICRS) nach Debridement
Defekt nach
Mikrofrakturierung
Befund nach Abstellen
der Spülflüssigkeit
Osteochondrosis dissecans refixation
28
Präoperativ:
Intraoperativ:
Intraoperativ:
Befund Osteochondrosis
dissecans Herd
Vor Mikrofakturierung
Größenmessung des
Defektes
Intraoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Nach Mikrofakturierung
Fixierung des Osteochondrosis dissecans Herdes
Befund nach Refixation
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Eingriffe bei freien Gelenkkörpern
Freie Gelenkkörper gelenkkörperentfernung
Die Abbildung des Gelenkkörpers in der Fasszange gilt als ausreichend zur Dokumentation des postoperativen Befundes. Alternativ kann die Entfernung durch Darstellung
des Kompartments ohne die zuvor vorhandenen Gelenkkörper dokumentiert werden.
TIPP
Präoperativ:
Intraoperativ:
postoperativ:
Freie Gelenkkörper in der
Fossa Intercondylaris
Entfernung mit der
Fasszange
Befund nach der Entfernung
der Gelenkkörper
Chondromatose Gelenkkörperentfernung
Die Entfernung der freien
Gelenkkörper sollte idealerweise durch Darstellung des
entfernenden Instrumentes
dokumentiert werden, mindestens aber durch die Darstellung des Kompartments
ohne die zuvor vorhandenen
Gelenkkörper.
Die Dokumentation des/der entfernten Gelenkkörper(s) ist alternativ zur Darstellung
der eigentlichen Gelenkkörperentfernung möglich. Hierdurch kann außerdem ein über
die Maße notwendiger Zeitbedarf zur Entfernung der Gelenkkörper begründet werden.
Präoperativ:
Postoperativ:
Postoperativ:
Multiple freie Gelenkkörper
dorsolateral
Befund nach Entfernung
der freien Gelenkkörper
Dokumentation der
entfernten freien
Gelenkkörper
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
29
Eingriffe AN DER Synovialis
Synovitis bei Chondromatose Synovektomie
Präoperativ:
Intraoperativ:
postoperativ:
Befund Synovitis bei
Chondromatose
Synovektomie mit
dem Shaver
Befund nach
Synovektomie
Eingriffe bei femoropatellarer Instabilität
medialeS Retinakulum Raffung nach traumatischer Patellaluxation
Die Bildserie zeigt die Lateralisierung der Patella und den korrigierten Verlauf nach medialer Raffung.
30
Präoperativ:
Intraoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Lateralisierte Stellung
der Patella
Vorgelegte Raffnähte
Nach extrakapsulärem
Knoten der Fäden
Korrigierte Stellung
der Patella
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Eingriffe an Bändern
vordere Kreuzbandruptur rekonstruktion
Idealerweise zeigt die Dokumentation zunächst die nachvollziehbar instabile Bandsituation mit am Ende der
Operation eingesetztem Kreuzbandtransplantat aus möglichst ähnlichem Blickwinkel. Auch hier empfiehlt sich, bei
rein inspektorisch nicht sicher zu beurteilender Instabilität den Tasthaken einzusetzen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Operation ist es vorteilhaft, zumindest einen intraoperativen Teilschritt (zum Beispiel die Position des
femoralen Bohrkanals) zu dokumentieren.
Präoperativ:
Intraoperativ:
intraoperativ:
Postoperativ:
Darstellung des
rupturierten Kreuzbandes
Tasthakenprüfung
Darstellung des
femoralen Bohrkanals
Befund nach
Rekonstruktion
hintere Kreuzbandruptur rekonstruktion
Präoperativ:
Intraoperativ:
intraoperativ:
Intraoperativ:
Ein inspektorisch
unauffälliger femoraler
hinterer Kreuzbandansatz
Elongiertes VKB bei
hinterer Schublade
Nach Ausgleich der
hinteren Schublade spannt
das VKB an
Nach Anlage des
femoralen Bohrkanals
Die Insuffizienz des hinteren Kreuzbandes lässt sich im arthroskopischen Bild in der
Regel leider NICHT zeigen. Aufgrund des femoralen Fettkörpers, der den Ansatz des
hinteren Kreuzbandes verdeckt, können die Kreuzbandstrukturen nicht dargestellt
werden. Die Diagnose einer hinteren Kreuzbandinstabilität muss vor der Operation
zum Beispiel durch die Anfertigung gehaltener Röntgenaufnahmen gesichert werden.
Auf eine Resektion des Fettkörpers – ausschließlich zur Darstellung – sollte verzichtet
werden. Intraoperativ können indirekte Zeichen (zum Beispiel floppy ACL) auf eine
Instabilität des hinteren Kreuzbandes hinweisen.
Postoperativ:
Befund nach Einzug
Transplantat
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
31
typische Befunde am SCHULTERGELENK
Eingriffe am Labrum
degenerativer Labrumschaden LABRUMGLÄTTUNG/Debridement
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Aufgerautes Labrum
Debridement mit
dem Shaver
Befund nach Debridement
chronische anteroinferiore Instabilität mit Bankartläsion
Labrum-Kapselrefixation anteroinferiore Stabilisation
Präoperativ:
Intraoperativ:
intraoperativ:
Intraoperativ:
Labrumschaden
Ankerplatzierung
Fadenanker
Nach Knoten einer
Matratzennaht
Die Bildserie zeigt eine anteroinferiore Stabilisation bei chronischer anteroinferiorer
Instabilität mit Bankartläsion. Die Dokumentation einer Labrum-Kapselrefixation
macht es notwendig, den zumeist anteroinferior liegenden Labrum-Kapsel-Schaden
vor und nach Rekonstruktion zu zeigen. Sowohl zur exakten Analyse des Schadens als
auch zur besseren Kontrolle der OP-Schritte wird empfohlen, das Arthroskop in das
anterosuperiore Portal zu platzieren. Um das gewählte operative Vorgehen zu zeigen,
sind gegebenenfalls mehrere Bilder notwendig. Die entscheidenden Schritte der
Operation betreffen insbesondere die exakte Platzierung der Anker und eine korrekte
Fadenführung, gegebenenfalls mit Raffung der Kapsel.
32
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Postoperativ:
Befund nach
Labrumrefixation
Eingriffe am Knorpel
Chondralläsion Grad III – IV der glenoidalen Gelenkfläche
Abrasionsarthroplastik
Der inferiore Abschnitt der Gelenkpfanne lässt sich gut über ein anteriores Portal
darstellen und über ein posteroinferiores Portal erreichen. Bei knochenmarkstimulierenden Verfahren empfiehlt sich, im Abschlussbild das Austreten von Blut aus
dem subchondralen Bett (gegebenenfalls nach Ablassen der Spülflüssigkeit beziehungsweise Betätigung der Saugung) zu demonstrieren.
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Darstellung
Knorpelschaden
Abrasion
Befund nach Abrasion
mit Einblutung
Osteophyten Resektion
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Osteophyt am Humerus
im inferioren Rezessus
Osteophytenresektion
Befund nach Resektion
Eingriffe bei freien Gelenkkörpern
Freie Gelenkkörper Gelenkkörperentfernung
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Zwei freie Gelenkkörper
im Rotatorenintervall
retro-infracoracoacromial
Gelenkkörperentfernung
Befund nach Gelenkkörperentfernung
Zur Dokumentation
sollte ein Foto des
Gelenkkörpers in der
Fasszange vor Entfernung gemacht werden.
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
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Eingriffe an der Synovialis und der Kapsel
rheumatoide Arthritis anterosuperiore Synovektomie
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Syonvitis
Synovektomie
mittels HF-Instrument
Befund nach
Synovektomie
adhäsive Kapsulitis im Stadium II 270° Arthrolyse
Präoperativ:
Intraoperativ:
intra-/Postoperativ:
Kapsulitis anterior
Arthrolyse anterior
Befund nach anteriorer
Arthrolyse
Präoperativ:
Intra-/Postoperativ:
Kapsulitis inferior
Befund nach inferiorer
Arthrolyse (ElektrochirurgieInstrument zur besseren
Dokumentation belassen)
Bei ausgeprägter Gelenkkontraktur gelingt es
häufig nicht, einen
typischen präoperativen
Befund zu fotografieren,
da der Gelenkraum erst
im Rahmen der Operation
zunehmend einsehbar
wird. Daher sollten bei
dieser Operation insbesondere die einzelnen
operativen Schritte
gezeigt werden.
34
Präoperativ:
Intra-/Postoperativ:
Kapsulitis posterior Befund nach posteriorer
Arthrolyse (ElektrochirurgieInstrument zur besseren
Dokumentation belassen)
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Multidirektionale Instabilität Kapselraffung
Nicht immer ist es sinnvoll/möglich, den prä- und postoperativen Befund aus der
gleichen Perspektive zu fotografieren. In dem hier gezeigten Besipiel lässt sich die
Pathologie gut von posterior darstellen, die intraoperativen Schritte und das Abschlussbild werden jedoch mit der Optik in einem anterioren Portal angefertigt.
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Erweitertes posteroinferiores Kapselvolumen
im Blick von posterior
Anker bei 6.30 Uhr zur
posteroinferioren
Kapselraffung
Befund nach posteroinferiorer Kapselraffung
im Blick von anterior
Hill-Sachs-Defekt Remplissage
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Hill-Sachs-Defekt vor
Remplissage
Nach Einbringen von
zwei Ankern und Vorlegen
der Fäden
Befund nach Remplissage
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Eingriffe an der Bizepssehne
Teilruptur der langen Bizepssehne Tenotomie
Zur Dokumentation der erfolgten Tenotomie empfehlen wir die Fotografie der Absetzungsstelle sowie des
retrahierten Stumpfs.
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Postoperativ:
Degenerative Teilruptur
und Tendinitis der langen
Bizepssehne
Tenotomie mit dem
elektrothermischen
Instrument
Absetzungsstelle
am Bizepsanker
Retrahierter Stumpf
Teilruptur der langen Bizepssehne Tenodese
Die Bildserie zeigt eine proximale Onlay-Tenodese mittels knotenlosem Anker am
Sulcuseingang bei langstreckiger Degeneration der langen Bizepssehne und intakter
Supraspinatussehne. Durch Hervorluxieren der langen Bizepssehne lässt sich der
extraartikuläre Anteil der LBS beurteilen.
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Teilruptur der langen
Bizepssehne
Einbringen eines Ankers
zur Tenodese
Befund nach Tenodese
SLAP II-Läsion Rekonstruktion
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Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Posterosuperiore
SLAP II-Läsion
SLAP-Rekonstruktion
Befund nach
SLAP-Rekonstruktion
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SLAP IV-Läsion Rekonstruktion
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
SLAP IV-Läsion
SLAP-Rekonstruktion
Befund nach
SLAP-Rekonstruktion
Eingriffe an der Rotatorenmanschette
artikularseitige Teilrisse der Supraspinatussehne Debridement
Die Bildserie zeigt das Debridement eines artikularseitigen Teilrisses der Supraspinatussehne von weniger als 50 Prozent der Footprint-Tiefe. Es sollte ergänzend eine Darstellung der bursaseitigen Seite der Rotatorenmanschette gegebenenfalls mit Tasthakeneinsatz erfolgen, um abzuklären, ob eventuell eine Rekonstruktion notwendig ist.
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Artikularseitiger Teilriss
Supraspinatussehne
Debridement mit dem
Shaver
Befund nach Debridement
Supraspinatussehne L-Riss RekonstruktioN
Die Bildserie zeigt die Rekonstruktion eines L-Risses durch Seit-zu-Seit-Naht und
Doppelreihenrefixation in TOE (transosseous equivalent)-Technik. Durch Umstecken
der Optik nach lateral oder posterolateral lassen sich das tatsächliche Defektausmaß,
die Reparaturschritte und das Ergebnis besser als über das posteriore Portal beurteilen.
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
L-Riss der Supraspinatussehne
Ankerplatzierung und
Fadenführung
Befund nach Rekonstruktion
der Supraspinatussehne
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Eingriffe im Subakromialraum
SubakromialesImpingementsyndrom
Impingementsyndrom Subakromiale
Subakromiale Dekompression
Subakromiales
Dekompression
Die Bildserie zeigt die Akromioplastik bei Impingementsyndrom mit bursaseitigem
Teilriss der Supraspinatussehne. Durch Darstellung der Rotatorenmanschettenoberseite und Unterseite des Akromions in der prä- und postoperativen Aufnahme lässt sich
das Ausmaß des knöchernen Impingements und der Resektion erkennen. Alternativ
kann die Akromioplastik unter optischer Kontrolle durch das laterale Portal und
Resektion von posterior erfolgen.
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Aufgerautes LCA und
aufgeraute Supraspinatussehne bei subakromialem
Impingement
Akromioplastik mit
der Fräse
Befund nach subakromialer
Dekompression
Subakromiale (Arthro-)Fibrose Adhäsiolyse
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Subakromiale Adhäsionen
Bridenentfernung mit
dem elektrothermischen
Instrument
Gute Übersicht über
den Subakromialraum
nach Adhäsiolyse
Tendinosis calcarea Kalkentfernung
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Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Kalkdepotlage mit
der Kanüle
Kalkentfernung
Sehnenoberseite nach
Kalkentfernung
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Die Bildserie zeigt die
Kalkentfernung aus der
Supraspinatussehne
mittels Tasthakeneinsatz.
Da arthroskopisch durch
Aufsicht auf die Sehne
nicht gezeigt werden
kann, ob der Kalk aus
der Sehne entfernt wurde,
sollte in dem Bild die
Kalkentfernung als
solche erkennbar sein.
Eingriffe am Akromioklavikulargelenk
Osteophyten am ACG Osteophytenresektion
Die Bildserie zeigt die Osteophytenresektion am Akromion und der Klavikula bei
asymptomatischer ACG-Arthrose (Coplaning). Da insbesondere der posteriore
Abschnitt des ACG über das posteriore Standardportal schwer erkennbar ist, empfiehlt
sich gegebenenfalls die Anlage eines posterolateralen Optikportals oder der Optikwechsel in das laterale Portal.
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
Inferiore Osteophyten
am ACG
Osteophytenresektion
mit der Fräse
AC-Gelenk-Unterseite nach
Osteophytenresektion
ACG-Arthrose ACG-Plastik
Die Bildserie zeigt die ACG-Plastik (laterale Klavikularesektion) über ein anterokraniales Arbeitsportal. Im abschließenden Bild sollte gezeigt werden, dass die
Resektion vollständig erfolgte und auf der anderen Seite kein iatrogener Kapselschaden
entstanden ist.
Präoperativ:
Intraoperativ:
Postoperativ:
ACG-Arthrose
ACG-Plastik mittels Fräse
Befund nach ACG-Plastik
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39
4
40
Service
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
FAQ – Häufige Fragen
Was passiert, wenn meine Dokumentation nicht den
Vorgaben der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie entspricht?
Je nach Schwere der festgestellten Qualitätsmängel reichen
die Maßnahmen von einem kollegialen Beratungsgespräch
bei nur geringen Beanstandungen bis zu einem Entzug der
Abrechnungsgenehmigung bei schwerwiegenden Beanstandungen gehen. Mehr dazu auf Seite 9.
Kann die Prüfung dazu führen, dass erbrachte
Leistungen nicht honoriert werden?
Stellt die QS-Kommission bei einer Stichprobenüberprüfung fest, dass die Bild- und Schriftdokumentation eines
arthroskopischen Eingriffs erhebliche und/oder schwerwiegende Mängel aufweist, kann dies auch zur Folge haben, dass
die Kassenärztliche Vereinigung die erbrachte Leistung nicht
vergütet oder die geleistete Vergütung zurück verlangt. Mehr dazu auf Seite 9.
Wie setzt sich die QS-Kommission zusammen?
Eine QS-Kommission setzt sich aus mindestens drei auf
dem jeweiligen Gebiet (hier Arthroskopie) besonders erfahrenen Ärzten zusammen. Mehr dazu auf Seite 9.
Gibt es einen Musteroperationsbericht?
Einige KVen bieten auf ihren Internetseiten Vorlagen für den
Operationsbericht an. Sie können auch den Musteroperationsbericht von Seite 45 dieser Broschüre als Vorlage nutzen.
Ist die bildliche Darstellung aller Kompartimente obligat?
Um den Ansprüchen der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie
zu genügen, sind die im Kapitel „diagnostischer Rundgang“ (Seite 14 ff.) geforderten Einstellungen obligat bildlich darzustellen. Die bildliche Darstellung weiterer Gelenkabschnitte
richtet sich nach der zugrundeliegenden Pathologie. Sie müssen beispielsweise keine Spiegelung dorsaler Kniegelenkkompartimente (posteromedial/posterolateral) standardmäßig
durchführen, es sei denn, hier zeigt die präoperative Diagnostik entsprechend arthroskopisch zu behandelnde Veränderungen (zum Beispiel freie Gelenkkörper). Unabhängig von den
Vorgaben der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie
hat eine Arthroskopie selbstverständlich den Anforderungen
an eine Behandlung nach dem aktuellen medizinischen Standard zu genügen.
Wann findet die erste Überprüfung nach Erhalt
der Genehmigung statt?
Die Dokumentationsprüfungen im Bereich Arthroskopie
werden als Stichprobenprüfungen durchgeführt. Dabei
werden pro Jahr derzeit mindestens 10 Prozent der Ärzte, die
arthroskopische Eingriffe am Knie oder der Schulter durchführen und nach EBM abrechnen, überprüft. Die Auswahl der zu
überprüfenden Ärzte führt die Kassenärztliche Vereinigung per
Zufallsgenerator nach einem statistisch gesicherten Verfahren
durch. Es ist also ab Genehmigungserhalt jederzeit möglich, in dieser Stichprobe gezogen zu werden.
Dürfen die angeforderten Dokumentationen auch
digital übermittelt werden?
Ja. Die „Dokumentationswege“ sind auf Seite 13 der
Broschüre näher beschrieben.
Müssen Daten, die bereits im Anästhesieprotokoll
erfasst sind, zusätzlich in den Operationsbericht
aufgenommen werden?
Nein. Falls jedoch zum Beispiel darauf verzichtet wird, im
Operationsbericht die Operationszeit oder den Namen des
Anästhesisten anzugeben, so sind diese durch das entsprechende Anästhesieprotokoll nachzuweisen.
Ist die Dokumentation der Indikation mittels
Kernspinaufnahmen ausreichend?
Nein. Der Operationsgrund ergibt sich aus der Anamnese,
der klinischen Untersuchung und gegebenenfalls der Ergebnisse bildgebender Untersuchung und sollte nachvollziehbar
dokumentiert werden.
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
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Abkürzungsverzeichnis
ACG FPG IGHL ISP LBS MGHL SGHL SSC SSP
VKB Akromioklavikulargelenk
Femoropatellargelenk
Inferiores glenohumerales Ligament
Infraspinatus
Lange Bizepssehne
Mediales glenohumerales Ligament
Superiores glenohumerales Ligament
Subscapularissehne
Supraspinatussehne
Vorderes Kreuzband
Weiterführende Informationen
Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
zur Arthroskopie: www.kbv.de/html/themen_2828.php
Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie
(Gemeinsamer Bundesausschuss):
www.g-ba.de/informationen/richtlinien/70/
Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
www.kbv.de/html/1748.php
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten
Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung:
www.kbv.de/html/432.php#content7025 M. Strobel, T. Zantop: Arthroskopische Chirurgie,
Springer 2014
J. D. Agneskirchner, L. Lafosse, P. Lobenhoffer: Arthroskopische Schulterchirurgie,
Deutscher Ärzteverlag 2013
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KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Notizen
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
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Anhang
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KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Anhang 1
Dokumentationsbogen
Arthroskopie Muster
Praxisstempel
Name, Vorname des Patienten
Geburtsdatum Operationsbericht
OPerationsDatum
Durchgeführte Operation
Operateur
ICD Code
Assistent
OPS
Anästhesist
Ggf. Blutsperrezeit/Blutleerezeit
Operationsgrund
Lagerung des/der Patienten/in
Diagnose mit Seitenangabe
Operationsdauer
Bei Normalbefund entsprechende Feststellung:
Bei pathologischem Befund detaillierte Beschreibung (Lokalisation mit Seitenangabe, Größe, Form, Struktur usw.):
Beschreibung des operativen Vorgehens:
Beschreibung des Endbefundes nach Abschluss der Operation:
Begründete Benennung nicht darstellbarer beziehungsweise in der Bilddokumentation nicht zu beurteilender Areale:
Angaben zur Indikation eventueller Folgeeingriffe oder konservativer Maßnahme:
Angabe der Gründe falls im Ausnahmefall wegen eines unvorhergesehenen technischen Defektes eine Bilddokumentation nicht möglich ist:
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Anhang 2
Kurzüberblick Häufige Fehler
und ihre Vermeidung
Die ärztlichen Qualitätssicherungs-Kommissionen prüfen seit vielen Jahren die Qualität von Arthroskopien. Die Stichprobenprüfungen zeigen immer wieder einige Mängel in der Dokumentation, die häufig mit minimalem Aufwand zu beheben sind.
Siehe hierzu auch die Qualitätsberichte der KBV unter www.kbv.de/html/1748.php. Die unten gezeigte Übersicht listet die
häufigsten Fehler auf, die durch die QS-Kommissionen festgestellt wurden und zeigt, wie diese vermieden werden können.
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Fehler
Hinweis
Nicht alle geforderten Bildinhalte
werden dokumentiert. Es werden
nicht ausreichend Bilder angefertigt
beziehungsweise vorgelegt. Daraus
ergeben sich ggf. folgende Mängel:
Die vollständige Bild- und Schriftdokumentation ergibt sich aus den Vorgaben der
Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie. Die Details hierzu finden Sie im Teil 1
dieser Broschüre und in der Checkliste auf der folgenden Seite.
Fehlende bildliche
Darstellung des prä- oder
postoperativen Befundes Achten Sie auf die Wahl der richtigen Perspektive bei der Dokumentation des
prä- und postoperativen Befundes (Seite 21).
Die technische Qualität ist
mangelhaft: die Bilder sind
aufgrund eines technischen
Fehlers nicht beurteilbar
(Bild zu dunkel/unscharf )
Prüfen Sie frühzeitig die Einstellungen Ihres Druckers und stellen Sie eine gute
Bildqualität sicher (Seite 13). Identifikation auf Bilddokumentation unzulänglich
(Patienten-/Arztidentifikation)
Bei der eindeutigen Identifikation in der Bilddokumentation ist entscheidend,
dass die Bilder eindeutig einem Arzt und einem Patienten zugeordnet werden
können – ggf. auch in Zusammenhang mit dem Operationsbericht. Beachten Sie
hierzu die Hinweise zu den unterschiedlichen Dokumentationswegen (Seite 11 ff.).
Diagnostischer Rundgang
unvollständig dokumentiert
Der diagnostische Rundgang ist vollständig, wenn mindestens alle nach der
Qualitätsbeurteilungsrichtlinie geforderten Merkmale abgebildet wurden (Seite 8).
Fehlender beziehungsweise
mangelhafter Tasthakeneinsatz
Nicht alle Strukturen können ohne Tasthaken sichtbar gemacht werden,
manchmal kann deswegen der Befund oder das Operationsergebnis nicht
nachvollzogen werden (Seite 22).
Fehlende Angaben im
Operationsbericht, zum Beispiel
Lagerung des Patienten
Operationsdauer
Blutsperrezeit/Blutleerezeit
Ungenaue/fehlende
Indikationsangabe
Ungenauer/fehlender
post-/präoperativer Befund
Name des Anästhesisten
Die Angaben, die mindestens im Operationsbericht vorhanden sein müssen,
ergeben sich aus den Vorgaben der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie.
Verwenden Sie ggf. den Dokumentationsbogen aus dieser Broschüre, auf dem
alle notwendigen Angaben vorhanden sind und beachten Sie die Checkliste auf
der folgenden Seite.
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
Anhang 3
Checkliste zur Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie
Arthroskopie
Anforderungen bildliche Dokumentation
Anforderungen schriftliche Dokumentation
Sind Patient, Operateur und Praxis/Klinik sowie
Operationsdatum eindeutig identifizierbar?
Diese Angaben müssen untrennbar mit der Bilddokumentation verbunden sein. (Automatische
Signierung in der EDV oder schriftlich auf den Bildern)
Lassen die Bilder eine Beurteilung des
prä- und postoperativen Befundes erkennen?
Sind entsprechende Aufnahmen aus ähnlicher
Perspektive gemacht?
Patientenidentifikation (Name, Vorname, Geburtsdatum)
Operationsdatum
Name des Operateurs, ggf. der Assistenten
Name des Anästhesisten
Operationsgrund
Diagnose mit Seitenangabe
Ist das Fehlen eines Bildes im Operationsbericht vermerkt und erklärt?
durchgeführte Operation
Ist der diagnostische „Rundgang“ in Knie beziehungsweise Schulter vollständig?
ggf. Blutsperrezeit / Blutleerezeit
Lagerung des Patienten
Knie: Femoropatellargelenk, Innen- und Außenmeniskus
mit Hinterhorn, Interkondylarregion (vorderes/hinteres
Kreuzband); Darstellung der Befunde, die wesentlich
sind für die Indikation eines Folgeeingriffs oder das
weitere konservative Vorgehen (zum Beispiel Knorpelschäden, Synovitiden, Bandverletzungen).
Schulter: Rotatorenmanschette – Übergang Humeruskopf, lange Bizepssehne mit Ansatz, Labrum mit
Kapselkomplex, glenohumeraler Knorpelbelag;
Darstellung der Befunde, die wesentlich sind für die
Indikation eines Folgeeingriffs oder das weitere konservative Vorgehen (zum Beispiel Fehlen der glenohumeralen Bänder, Rotatorenmanschettenruptur).
Überrüfen Sie,
ob Ihre Dokumentation vollständig ist.
Operationsdauer
bei Normalbefund entsprechende Feststellung
bei pathologischem Befund detaillierte Beschreibung
(Lokalisation mit Seitenangabe, Größe, Form,
Struktur usw.)
Beschreibung des operativen Vorgehens
Beschreibung des Endbefundes nach
Abschluss der Operation
begründete Benennung nicht darstellbarer
beziehungsweise in der Bilddokumentation nicht
zu beurteilender Areale
Angaben zur Indikation eventueller Folgeeingriffe
oder konservativer Maßnahmen
ggf. Anästhesieprotokoll den Unterlagen beifügen
KBV PraxisWissen Spezial / Arthroskopie von Knie und Schulter
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Hinweise: Sämtliche in dieser Broschüre gezeigten Bilder
entstammen realen Patientensituationen und dienen nur
der beispielhaften Erläuterung. Die gezeigten Instrumente
und erkennbaren operativen Vorgehensweisen sind selbstverständlich optional. Die gewählten Kamera-Optik-Einstellungen werden empfohlen. Dennoch kann eine Anpassung
an die jeweilige Situation erforderlich werden. Die Bilder
weisen aus didaktischen und drucktechnischen Gründen
eine hohe Druckqualität auf, die in der täglichen Praxisroutine nicht immer erforderlich ist.
Aus Gründen der Lesbarkeit verwendet diese Publikation
in der Regel die männliche Form der Personenbezeichnung.
Selbstverständlich sind stets beide Geschlechter gemeint,
wenn nicht anders vermerkt.
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Kassenärztliche Bundesvereinigung
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Telefon 030 4005-0, [email protected], www.kbv.de
IMPRESSUM
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Autoren: Priv.-Doz. Dr. med. Ralf Müller-Rath (Schulter);
Dr. med. Kai Ruße (Knie); Frank Michel, KBV;
Dr. med. Andreas Walter, KBV
Unter Mitarbeit von: Dr. med. Andreas Klonz
Redaktion: Kathrin Schenker, Daniela Ulferts,
Dezernat 2 – Ambulante Qualitätsförderung und -darstellung;
Dezernat Kommunikation
Gestaltung: www.malzwei.de
Druck: www.humburg-berlin.de
Fotos: © Lopata/axentis.de, © Prof. Dr. med. Peter Angele,
© Priv.-Doz. Dr. med. Ralf Müller-Rath, © Dr. med. Kai Ruße
Stand: Dezember 2016
www.kbv.de
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