Fragen_Antworten

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Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt
Fragen - Antworten zum Prüfungsgespräch
Die unten stehenden Fragen wurden von Lehrpersonen und Studierenden des BZG, von
Berufsbildenden und Berufsbildungsverantwortlichen im Vorfeld der ersten Durchführungen des
Prüfungsgespräches gestellt. Alle Fragen wurden von den Bildungsgangleitungen in Zusammenarbeit
mit der (ASA) Arbeitsgruppe schulübergreifende Ausbildungsentwicklung (ehemals AG Curriculum)
beantwortet.
Frage:
Antworten:
Konzept - Prüfungsgespräch
Welche Lehr- und Anleitungsfunktion ist
(S. 5) gemeint?
Hier ist die Lehrfunktion z.B. gegenüber Studierenden
in unteren Semestern gemeint.
Vorbereitung
Kann die gemeinsame Vorbereitung der
beiden Prüfenden länger als eine halbe
Stunde dauern?
In der Regel müsste bei guter Vorbereitung eine halbe
Stunde ausreichen. Bei Unklarheiten können die
Prüfenden am Vortag der Prüfung miteinander Kontakt
aufnehmen (vorzugsweise telefonisch).
Was fragen die Prüfenden der Schule/des
LTT’s und was fragen die Prüfenden der
Praxis?
Die beiden Prüfenden entscheiden in der gemeinsamen
Vorbereitung, wer welche Fragen stellt resp. wer
welche Themenbereiche ins Gespräch einbringt. Es gibt
diesbezüglich keine Vorgaben. Eine ausgewogene
Beteiligung beider Personen wird begrüsst.
Muss der Name der ausgewählten
Patientin/des Patienten verändert werden?
Im Prüfungsgespräch soll ein veränderter Name oder
die Abkürzung des Namens verwendet werden (z. B.
Herr K., Frau M.).
Was müssen Prüfende tun, wenn der
Vorbereitungsraster völlig mangelhaft
ausgefüllt ist?
Falls ein Vorbereitungsraster so mangelhaft ausgefüllt
ist, dass die Durchführung der Prüfung als nicht möglich
erscheint, ist die Hotline-Nummer zu kontaktieren.
Die Hotline-Verantwortliche (Führungsperson der
Schule oder des LTT) entscheidet, ob die Prüfung
durchgeführt oder abgebrochen wird. Kann die Prüfung
stattfinden, ist der mangelhaft ausgefüllte
Vorbereitungsraster entsprechend zu bewerten (s.
formale Kriterien).
Wer bestätigt den Eingang des Rasters an
den Checkpoint?
Die Lehrperson Schule oder LTT bestätigt den
Studierenden den Eingang des Rasters und gibt
Rückmeldung an die Checkpointverantwortlichen.
Dürfen Raster früher abgegeben werden?
Die Raster können in gegenseitigem Einverständnis
zwischen Studierenden und Prüfenden früher
abgegeben werden.
Welche Einschätzungsinstrumente
können/sollen die Studierenden
verwenden?
Am besten verwenden die Studierenden diejenigen der
klinischen Praxis. Es können auch Instrumente aus der
Fachliteratur verwendet werden oder bei Bedarf FokusAssessment-Instrumente (S. Pkt. 1.5 –
Vorbereitungsraster).
Wo taucht das Assessment-Instrument auf?
1) Es ist integriert in Vorbereitungsraster Punkt 1.5
2) Ein spezielles Assessment-Instrument kann dem
Vorbereitungsraster als Anhang beigefügt werden
z.B. zum Thema Ernährung, Sturz.
Was wenn man zu wenig Fragen vorbereitet Es müssen genügend Fragen vorbereitet und auch
hat z.B. zur Beurteilung der
Reservefragen bereithalten werden. Ein ausreichender
Pflegeergebnisse?
Pool an Fragen ist zu erarbeiten. Das Prüfungsgespräch
dauert exakt 45 Minuten und kann nicht vorzeitig aus
Mangel an Fragen gestoppt werden.
Wie reagieren, wenn der Fall/die
Patientensituation zu konstruiert wirkt?
Dies ist eigentlich nicht relevant. Die Studierenden
haben die Verantwortung, anhand eines realen „Falls“
einen Theorie-Praxistransfer vorzunehmen. Ein „Fall“
kann nicht konstruiert sein, da hinter dem „Fall“ eine
Patientin, ein Patient und viele Situationen stehen. In
der Befragung kann auch nach konkreten Beispielen
gefragt werden. Z.B. „Wie hat der Patient reagiert, als
sie ihn über die Verschiebung des Operationstermins
informierten?“
Wie wissen wir, dass die Studierenden den
Fall/die Patientensituation nicht erfunden
haben?
Hier hat die Berufsbildende des Praktikums 3.2 eine
Mitverantwortung. Die Wahl eines Patienten/einer
Patientin hat in Rücksprache mit der Berufsbildenden
zu erfolgen.
Unterstützung Studierende / Prüfende
Können die Studierenden Beratung beim
Ausfüllen des Vorbereitungsrasters in
Anspruch nehmen?
Die Studierenden können sich bei Unklarheiten/
Unsicherheiten mit Fragen an die Hotline-Nummer
wenden.
Studierende, welche trotz Schulung durch den LTT
generell unsicher im Ausfüllen des Vorbereitungsrasters
sind, können bei Ihrer Bildungsgangleitung ein Tutorat
beantragen. Handelt es sich um ein Training, können
die Studierenden auch Rückmeldung zu einem
ausgefüllten Raster einholen, sofern es sich nicht um
den Raster der für die Prüfung ausgewählten Patientin,
Patienten handelt.
Wo können wir (Prüfende Praxis) die
Fragetechnik nochmals üben?
Das BZG bietet einen eintägigen Schulungsanlass an.
Alle weiteren Schulungsmassnahmen müssen durch die
Praktikumsinstitution organisiert werden.
Wie werden die Studierenden in das
Prüfungsgespräch eingeführt?
Im Schulblock 3.2 werden die Studierenden in die
Grundlagenpapiere eingeführt und für das Ausfüllen des
Vorbereitungsrasters geschult. Während dem
Praktikum 3.2 steht ein weiterer Tag LTT zum
Trainieren zur Verfügung.
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Prüfungsgespräch
Beziehen sich die Rasterpunkte alle auf die
ausgewählte Patientin, den ausgewählten
Patienten oder können allgemeine
Angaben beispielsweise zur
interprofessionellen Zusammenarbeit
beschrieben werden?
Alle Rasterpunkte müssen sich auf die ausgewählte
Patientinnen, Patienten beziehen. Während der
Prüfung kann aber das Gespräch auch beispielsweise
von patientenspezifischen auf generelle Aspekte der
interprofessionellen Zusammenarbeit ausgeweitet
werden.
Welches Fachwissen haben die
Studierenden bei den
Naturwissenschaften?
Siehe hierzu Matrix (Stoffplan) und die
Modulbeschreibungen. Alle Unterlagen sind auf der
folgenden Internetseite des BZG abgelegt.
http://praxis.telecampus.ch/AppLogin.aspx?ReturnUrl=
%2fdefault.aspx (Die Berufsbildungsverantwortliche haben
einen Zugangscode!)
Welche theoretischen Grundlagen haben
die Studierenden zum Thema Lehr- und
Anleitungsfunktion in der Schule erhalten?
Siehe hierzu Matrix (Stoffplan) und die
Modulbeschreibungen. Alle Unterlagen sind auf der
folgenden Internetseite des BZG abgelegt.
http://praxis.telecampus.ch/AppLogin.aspx?ReturnUrl=
%2fdefault.aspx (Die Berufsbildungsverantwortliche haben
einen Zugangscode!)
Zum Fachwissen: Welche Konzepte/
Theorien haben die Studierenden in der
Schule gelernt?
Siehe hierzu Matrix (Stoffplan) und die
Modulbeschreibungen. Alle Unterlagen sind auf der
folgenden Internetseite des BZG abgelegt.
http://praxis.telecampus.ch/AppLogin.aspx?ReturnUrl=
%2fdefault.aspx (Die Berufsbildungsverantwortliche haben
einen Zugangscode!)
Inwiefern kann auch nach theoretischen
Hintergründen (Modellen / Konzepten)
gefragt werden?
Bei jedem Kriterium sind auch theoretische
Hintergründe gefragt.
Dürfen neben den 2 aufgeführten
Pflegediagnosen weitere mögliche
Pflegediagnosen thematisiert werden?
Ja, wenn die Pflegeeinschätzung weitere Diagnosen als
relevant erscheinen lässt, kann entsprechend
nachgefragt werden. Schwerpunktmässig sollen die im
Vorbereitungsraster aufgeführten Diagnosen
thematisiert werden.
Werden die Studierenden per Du oder Sie
angesprochen?
Studierende werden per Sie angesprochen, ausser
jemand war schon vor der Prüfung mit der, dem
Studierenden per Du.
Wie umgehen bei tiefem sprachlichem
Niveau der Studierenden?
Die Bewertung der Sprachgewandtheit (Eloquenz) steht
im Prüfungsgespräch nicht im Vordergrund. Ein
gewisses Wohlwollen ist gerade bei fremdsprachlichen
Studierenden angebracht. Es wird aber erwartet, dass
sie in der Lage sind, sich klar und verständlich
auszudrücken. Bei der Bewertung ist auf den genauen
Wortlaut der Kriterien zu achten.
Muss die Prüfung wirklich in
Standarddeutsch durchgeführt werden?
Ja, Standarddeutsch ist Pflicht.
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Wie gewichten in der Beurteilung, wenn in
Schweizerdeutsch gewechselt wird?
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Die Prüfenden sind angehalten, die Studierenden
während dem Prüfungsgespräch darauf hinzuweisen in
Standarddeutsch zu sprechen; notfalls müssen die
Studierenden unterbrochen werden.
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Wie geht man mit falschen, mangelhaften
Antworten um?
Primär nachfragen, nicht korrigieren. Via Nachfragen
Gelegenheit zum Korrigieren geben. Evt. Frage in
anderen Worten formulieren.
Hat die/der Studierende Verantwortung,
dass alle Rasterpunkte von ihr/ihm
beantwortet werden?
Nein, die Verantwortung liegt diesbezüglich bei den
beiden Prüfenden.
Was, wenn eine Studierende zu lange und
ausschweifend antwortet?
Eine Studierende darf und soll unterbrochen werden,
wenn sie zu lange bei einem Thema verweilt. Die
Weitschweifigkeit soll im Gespräch nicht kritisch
kommentiert werden. Es soll vielmehr zum nächsten
Thema übergeleitet werden.
Sind einzelne Rasterpunkte streichbar?
Nein, alle Punkte müssen befragt und bewertet werden.
Ausnahme: Beim Punkt II. Kommunikationsprozess
entscheiden die Prüfenden, ob sie die Kommunikation
mit der Patientin/dem Patienten oder die
Kommunikation im Team befragen wollen.
Gibt es für einzelne Rubriken zwingende
Fragen? Z.B. Schlüsselerlebnisse im
Interaktionsprozess
Es gibt nur insofern zwingende Fragen, als dass ein
Thema explizit in den Kriterien verlangt wird. Beim
Kommunikationsprozess ist verlangt, dass entweder die
Schwerpunkte im Interaktionsprozess und/oder die
Schlüsselerlebnisse beschrieben und begründet
werden. Wenn die Studierenden also die Schwerpunkte
des Interaktionsprozesses beschreiben ist die Frage
nach Schlüsselerlebnissen nicht mehr zwingend.
Dokumentation
Welchen Stellenwert hat das Protokoll,
haben die Gesprächsnotizen?
Sie dienen dazu die Bewertung und den korrekten
Ablauf des Prüfungsgesprächs im Rekursfall
nachzuweisen. Deshalb müssen sie mit Kugelschreiber
geschrieben, mit Namen, Unterschrift, Datum,
Anfangs- und Schlusszeit versehen werden sowie die
Fragen und die Antworten in Stichworten enthalten.
Kann oder muss das Prüfungsgespräch auf
Tonband aufgenommen werden?
Nein. Alle Prüfungsgespräche sollen gleich ablaufen.
Ein Tonband ist nicht notwendig. Im Rekursfall müssen
die Prüfenden auf ihre Notizen und auf das ausgefüllte
Kriterienblatt zurückgreifen und damit ihre Bewertung
begründen. Es gibt keine zweite Beurteilung anhand
einer Tonbandaufnahme. Das Urteil der Prüfenden ist
ein Expertenurteil; es muss begründet werden, ist aber
nicht anfechtbar.
Was passiert mit dem Protokoll/den
Gesprächsnotizen der Prüfenden?
Sie werden der Bildungsgangleitung mit dem
ausgefüllten Beurteilungs- und Vorbereitungsraster zur
Aufbewahrung übergeben. Die Notizen werden
aufbewahrt, bis die Rekurszeit abgelaufen ist.
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Wäre es möglich eine dritte Person als
Protokollantin, als Protokollant dabei zu
haben?
Nein, das Prüfungsgespräch muss möglichst unter
gleichen Bedingungen stattfinden. Die Aufgaben der
Prüfenden bestehen in der Befragung, Bewertung und
der Dokumentation. Diese Aufgaben sollen nicht in
einem Gespräch auf zwei Personen und in einem
anderen auf drei Personen verteilt werden.
Die Prüfungsperson, die nicht fragt, schreibt
stichwortartig die Antwort der Studierenden auf. Die
Notizen werden bis zum Ablauf der Rekursfrist
aufbewahrt und anschliessend vernichtet.
Gibt es einen idealen Gesprächsleitfaden?
Es erscheint sinnvoll, das Gespräch entlang der
Kriterien zu steuern. Dieser Ablauf muss nicht stur
eingehalten werden, sondern kann je nach
Gesprächsfluss variiert werden. Bei jedem Abweichen
muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass alle
Kriterien befragt werden.
Bewertung
Wie beurteile ich die Vollständigkeit des
Vorbereitungsrasters?
Die Expertise der Prüfenden zählt.
Sollen die Punkte bei der Bewertung auf
dem Bewertungsblatt zu einem Kriterium
z.B. Pflegeprozess und Erkenntnisse aus
Pflege-, Natur- und Sozialwissenschaften,
auf die Teilkriterien aufgeteilt werden?
Es gibt pro Kriterium eine bestimmte Punktzahl zu
vergeben. Wie die Punktzahl auf die Unterkriterien
aufgeteilt wird, ist Sache der Prüfenden. Manchmal
lassen sich die Unterkriterien auch nicht scharf
abgrenzen und gehen ineinander über.
Was wenn die Prüfenden ein Kriterium des
Bewertungsraster vergessen haben zu
befragen?
Bei der Vorbereitung des Prüfungsgesprächs muss
unbedingt darauf geachtet werden, dass zu allen
Kriterien Fragen vorliegen.
Falls trotzdem ein Kriterium zu wenig befragt wurde,
muss geprüft werden, ob gewisse Aussagen der
Studierenden für die Bewertung dieses Kriteriums
herangezogen werden können, da sie implizit zu diesem
Punkt gezählt werden können.
Ist die Einschätzung einer Pflegesituation
ohne Hintergrundinformationen
bewertbar?
Die Einschätzung der Pflegesituation kann und muss
nicht bewertet werden. Bewertet wird primär der Inhalt
des Prüfungsgesprächs, also inwieweit die
Studierenden fachlich korrekt und plausibel Auskunft
über die Patientensituation geben können.
Abschluss Prüfungsgespräch
Wie viel Feedback geben bei nicht
bestandenem Prüfungsgespräch?
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Es muss kurz und prägnant begründet werden, weshalb
das Prüfungsgespräch nicht bestanden ist. Die
Studierenden können auf Anfrage bei der
Bildungsgangleitung eine Kopie der Bewertung
erhalten. Eine Kopie des Protokolls, der
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Gesprächsnotizen wird nicht erstellt.
Bei nicht bestandenem Prüfungsgespräch ist ein
weiteres Gespräch an einem folgenden Tag notwendig.
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Wie geht es weiter, wenn Studierende nicht
bestanden haben?
Die Bildungsgangleitung legt den Repetitionstermin
und die Lernunterstützung in Kooperation mit der
Anstellungsinstitution und den Studierenden fest.
Wie ist das Vorgehen bei einem möglichen
Rekurs?
Die Studierenden können gegen das Prüfungsverfahren
und/oder gegen die Bewertung rekurrieren. Bis
spätestens 10 Tage nach Eröffnung der Bewertung
können sie einen Rekurs schriftlich bei der
Rekurskommission anmelden. Innert 30 Tagen, vom
gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die
Rekursbegründung nachzureichen.
Was können Prüfende tun, um nicht zu
einem Rekurs „einzuladen“.
Die vorgegebenen Prüfungsbedingungen (beschrieben
im Konzept zum Prüfungsgespräch) müssen unbedingt
eingehalten werden.
Die Bewertung der Kriterien muss gut begründet
werden. Ein begründetes Urteil von Expertinnen und
Experten ist juristisch nicht anfechtbar.
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