KU Grundrechtsfragen der Marktkommunikation Termine: 17.6.09 ab Mittwoch, 11.3.09 (Vorbesprechung), 18-20h Sem 61 wöchentlich bis Inhalt und Ablauf der Lehrveranstaltung: Ziel der Lehrveranstaltung ist es, das Recht der Werbung vom Standpunkt des öffentlichen Rechts aus zu beleuchten und den Studierenden näher zu bringen. Dazu werden in der ersten Phase der LV verfassungs- und europarechtliche Grundlagen des Werberechts beleuchtet. In der zweiten Phase werden ausgewählte Gebiete des Werberechts besprochen. Die Veranstaltung soll weitestgehend prüfungsimmanent gestaltet sein, die Klausur am Ende der LV dient vor allem dem Feedback des LV-Leiters, sie fließt in die Endnote lediglich zu 10 – 20 % ein. Hauptgrundlage der Beurteilung der Leistung der Studierenden ist deren Beteiligung an der Diskussion zum jeweiligen Thema. Zu jedem Thema werden 1-2 Impulsreferate von einem/r Studierenden gehalten, die hinsichtlich der Benotung ebenfalls bewertet werden, aber nicht verpflichtend sind. Die weitere Erarbeitung des Stoffes erfolgt danach in der Diskussion zwischen Studierenden und LV-Leiter. Im Kurs besteht Anwesenheitspflicht, zweimaliges Fehlen ist zulässig. Anmeldungen an: [email protected], Klausurtermine werden noch bekanntgegeben. Themen: - Werbung und EGMR - Meinungsfreiheit - Werbung und Erwerbsfreiheit: VfSlg 10.718/1985, 13.128/1992 - Werbung und Dienstleistungsfreiheit - Glücksspiel - Tabakwerbung - Rundfunkwerbung (Fernsehen und Radio) - Spam - Medienrecht (MedienG), Werbebeschränkungen und Jugendschutz - Werbung und unlauterer Wettbewerb