2. EB 19.9 EB Zecke

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Ohlstadt, 19.9.2016
2.Elternmitteilung2016/17
Elternbeiratswahl,Zeckenbiss
Sehr geehrte Eltern!
1.Elternbeiratswahl
Wie in dem 1. Elternbrief bereits angekündigt, haben sich die rechtlichen
Bedingungen für die Wahl des Elternbeirats wie folgt verändert:
(1) Wahlberechtigt für die Wahl zum Elternbeirat sind alle Erziehungsberechtigten, die
wenigstens ein Kind haben, das die betreffende Schule besucht (...)
(2) Über Ort, Zeit und Verfahren der Wahl entscheidet der Elternbeirat im
Einvernehmen mit der Schulleitung. Das Wahlverfahren wird in einer Wahlordnung
geregelt, die den allgemeinen, demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. Die
Wahlen sollen spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn durchgeführt werden.
Auf Grund dieser Gesetzesänderung wird der Elternbeirat ab diesem
Jahr in einer 2. Wahl von allen Eltern aus einer Auswahl kandidierender
Eltern gewählt und setzt sich nicht automatisch aus den gewählten
Klassenelternsprechern zusammen.
In Absprache mit dem amtierenden Elternbeirat würden wir das
Vorgehen dahingehend vereinfachen, dass die neugewählten
Klassenelternsprecher wieder den Elternbeirat bilden – sollten die
Kandidaten dies wünschen.
Dazu benötigen wir auch Ihr Einverständnis – das Sie uns im
angehängten Abschnitt mitteilen können.
2.Entfernung von Zecken
Ein Zeckenstich erfordert in der Regel kein sofortiges Einschreiten, um
akute Gefahr für Leben oder Gesundheit abzuwenden. Da durch diesen
aber Erreger von Krankheiten wie Lyme-Borreliose oder die
Frühsommer-Meningo-Enzephalitis übertragen werden können und die
Möglichkeit einer Infektion mit fortschreitender Dauer des Verbleibs der
Zecke in der Haut zunimmt, ist es gleichwohl angeraten, dass die Zecke
zügig, mit geeignetem Werkzeug entfernt wird.
Lehrer sind dazu grundsätzlich nicht verpflichtet – es genügt, Sie als
Erziehungsberechtigte zeitnah von einem Zeckenstich zu informieren.
Für eine freiwillige sofortige Entfernung bedarf es jedoch ausdrücklich
Ihrer schriftlichen Zustimmung. Auch in diesem Fall werden Sie über
den Zeckenbiss informiert.
Sollten Sie grundsätzlich ein Entfernen einer Zecke von Lehrkräften
begrüßen, bitte ich Sie, beiliegende Zustimmungserklärung ausgefüllt an
den Klasslehrer zurück zugeben. Diese Vereinbarung gilt nicht
automatisch für das Betreuungspersonal der Mittagsbetreuung!
Mit freundlichen Grüßen
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(E. Schön, Rektorin)
DenElternbriefvom19.9.2016habenwirerhalten.
NamedesKindes:______________________________________________Kl.:_____________________
WirwünscheneinezurKlassensprecherwahlgesonderteElternbeiratswahl
Wir sind damit einverstanden, wenn die gewählten Klassenelternsprecher den
neuenElternbeiratbilden
LehrkräftedürfenbeiunseremKindZeckenmitgeeignetemWerkzeugentfernen
undunsdavonschriftlichinKenntnissetzten.(DieseMaßnahmebasiertauf
freiwilligzuleistendeHilfsmaßnahmenseitensderLehrkraft)
Wir wünschen nicht, dass Lehrkräfte Zecken bei unserem Kind entfernen. Wir
wollen lediglich zeitnah informiert werden.
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