82441 OHLSTADT SCHULSTR. 4 TEL 08841 7275 FAX 08841 7076 [email protected] www.vsohlstadt.de __________________________________________ Ohlstadt, 19.9.2016 2.Elternmitteilung2016/17 Elternbeiratswahl,Zeckenbiss Sehr geehrte Eltern! 1.Elternbeiratswahl Wie in dem 1. Elternbrief bereits angekündigt, haben sich die rechtlichen Bedingungen für die Wahl des Elternbeirats wie folgt verändert: (1) Wahlberechtigt für die Wahl zum Elternbeirat sind alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind haben, das die betreffende Schule besucht (...) (2) Über Ort, Zeit und Verfahren der Wahl entscheidet der Elternbeirat im Einvernehmen mit der Schulleitung. Das Wahlverfahren wird in einer Wahlordnung geregelt, die den allgemeinen, demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. Die Wahlen sollen spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn durchgeführt werden. Auf Grund dieser Gesetzesänderung wird der Elternbeirat ab diesem Jahr in einer 2. Wahl von allen Eltern aus einer Auswahl kandidierender Eltern gewählt und setzt sich nicht automatisch aus den gewählten Klassenelternsprechern zusammen. In Absprache mit dem amtierenden Elternbeirat würden wir das Vorgehen dahingehend vereinfachen, dass die neugewählten Klassenelternsprecher wieder den Elternbeirat bilden – sollten die Kandidaten dies wünschen. Dazu benötigen wir auch Ihr Einverständnis – das Sie uns im angehängten Abschnitt mitteilen können. 2.Entfernung von Zecken Ein Zeckenstich erfordert in der Regel kein sofortiges Einschreiten, um akute Gefahr für Leben oder Gesundheit abzuwenden. Da durch diesen aber Erreger von Krankheiten wie Lyme-Borreliose oder die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis übertragen werden können und die Möglichkeit einer Infektion mit fortschreitender Dauer des Verbleibs der Zecke in der Haut zunimmt, ist es gleichwohl angeraten, dass die Zecke zügig, mit geeignetem Werkzeug entfernt wird. Lehrer sind dazu grundsätzlich nicht verpflichtet – es genügt, Sie als Erziehungsberechtigte zeitnah von einem Zeckenstich zu informieren. Für eine freiwillige sofortige Entfernung bedarf es jedoch ausdrücklich Ihrer schriftlichen Zustimmung. Auch in diesem Fall werden Sie über den Zeckenbiss informiert. Sollten Sie grundsätzlich ein Entfernen einer Zecke von Lehrkräften begrüßen, bitte ich Sie, beiliegende Zustimmungserklärung ausgefüllt an den Klasslehrer zurück zugeben. Diese Vereinbarung gilt nicht automatisch für das Betreuungspersonal der Mittagsbetreuung! Mit freundlichen Grüßen _________________ (E. Schön, Rektorin) DenElternbriefvom19.9.2016habenwirerhalten. NamedesKindes:______________________________________________Kl.:_____________________ WirwünscheneinezurKlassensprecherwahlgesonderteElternbeiratswahl Wir sind damit einverstanden, wenn die gewählten Klassenelternsprecher den neuenElternbeiratbilden LehrkräftedürfenbeiunseremKindZeckenmitgeeignetemWerkzeugentfernen undunsdavonschriftlichinKenntnissetzten.(DieseMaßnahmebasiertauf freiwilligzuleistendeHilfsmaßnahmenseitensderLehrkraft) Wir wünschen nicht, dass Lehrkräfte Zecken bei unserem Kind entfernen. Wir wollen lediglich zeitnah informiert werden.