KUNST UND BAUEN Auslobungstext

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Staatliches Bauamt Regensburg
Bereich Hochschulbau
KUNST UND BAUEN
Offener mehrstufiger Kunstwettbewerb
anlässlich des Neubaus
der Fakultät für Informatik und Mathematik
an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg
Auslobungstext
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Bereich Hochschulbau
Herausgeber und Wettbewerbsdurchführung
Staatliches Bauamt Regensburg
Bereich Hochschulbau
Hausanschrift
Bajuwarenstraße 2d
93053 Regensburg
Postanschrift
Postfach 10 10 41
93010 Regensburg
Dienstgebäude Hochschulbau
Universitätsstraße 82
93053 Regensburg
Telefon
0941/69856-01
(Vermittlung)
Telefax
0941/69856-299
(Zentrale)
e-Mail
[email protected]
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Bereich Hochschulbau
Offener mehrstufiger Kunstwettbewerb
ANLÄSSLICH
DES NEUBAUS DER FAKULTÄT FÜR INFORMATIK UND MATHEMATIK
AN DER OSTBAYERISCHEN TECHNISCHEN HOCHSCHULE REGENSBURG
Auslobung
Regensburg, September 2016
Claudia Zirra
Baudirektorin
Diese Auslobung umfasst 19 Seiten
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Bereich Hochschulbau
INHALTSVERZEICHNIS
[1]
INHALT
[1]
INHALT .......................................................................................................................................................... 4
[2]
ALLGEMEIN ................................................................................................................................................... 5
[3]
2.1
Anlass des Wettbewerbs
5
2.2
Auslober des Wettbewerbs, Wettbewerbsbetreuung
5
2.3
Ort des Wettbewerbs
5
2.4
Gegenstand des Wettbewerbs
5
WETTBEWERBSAUFGABE .............................................................................................................................. 5
3.1
Aufgabe
5
3.2
Wettbewerbsbereiche
6
3.3
Kosten
8
3.4
Rahmenbedingungen
9
3.4.1 Die Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg........................................................................ 9
3.4.2 Die Fakultät für Informatik und Mathematik und ihre Aufgabe .......................................................... 10
3.4.3 Das Gebäude der Fakultät für Informatik und Mathematik ................................................................ 11
[4]
BEURTEILUNGSKRITERIEN ........................................................................................................................... 13
[5]
WETTBEWERBSVERFAHREN ........................................................................................................................ 14
[6]
5.1
Wettbewerbsart – und Verfahren
14
5.2
Grundsätze und Richtlinien
14
5.3
Teilnahmeberechtigung, Zulassungsbereich
14
5.4
Auswahlgremium und Jury etc.
14
5.5
Vorprüfung
15
5.6
Wettbewerbsunterlagen
15
5.7
Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung
16
5.8
Rückfragen, Kolloquium , Ortsbesichtigung
16
5.9
Vergütung und weitere Bearbeitung
17
5.10
Urheberrecht
17
5.11
Abgabetermin
18
5.12
Haftung und Rückgabe
18
5.13
Preisgerichtsverfahren
18
5.14
Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung
18
5.15
Terminübersicht
19
ANLAGEN ZUR AUSLOBUNG ........................................................................................................................ 19
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Bereich Hochschulbau
[2]
ALLGEMEIN
2.1
Anlass des Wettbewerbs
Kunst am Bau ist ein Teil der Baukultur, die deren Qualität und Ausdruckskraft mitprägt. Sie ist eine
künstlerische Aufgabe, die einen direkten Bezug zwischen Öffentlichkeit, Gebäude und Nutzung
herstellt.
Kunst am Bau soll jeweils einen speziellen Orts- und Objektbezug haben und dazu beitragen, Akzeptanz und Identifikation der Nutzer mit ihrem Bauwerk zu stärken, Aufmerksamkeit herzustellen
und Standorten ein zusätzliches Profil zu verleihen. Sie ist daher ein integraler Bestandteil der
staatlichen Bauaufgaben und Bauherrenverantwortung.
In der Tradition der Obersten Baubehörde werden bei großen Neubaumaßnahmen des Landes
Gelder für ortsbezogene künstlerische Gestaltungen bereitgestellt. Am Hochschulstandort Regensburg wird diese Tradition seit über 20 Jahren gelebt und soll nun mit der aktuellen großen
Baumaßnahme Fakultät für Informatik und Mathematik weitergeführt werden.
Als Budget für den Kunstwettbewerb stehen insgesamt 140.000,- Euro brutto zur Verfügung.
2.2
Auslober des Wettbewerbs, Wettbewerbsbetreuung
Auslober des Wettbewerbes ist der:
Freistaat Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
letztlich vertreten durch das
Staatliche Bauamt Regensburg
Bajuwarenstraße 2d
93053 Regensburg
Email:
2.3
[email protected]
Ort des Wettbewerbs
Der Ort der Baumaßnahme befindet sich im südlichen Stadtgebiet von Regensburg, Galgenbergstraße 32, 93053 Regensburg.
2.4
Gegenstand des Wettbewerbs
Bei dieser Baumaßnahme von besonderer Bedeutung soll den baukulturellen Anforderungen des
Freistaats Bayern Rechnung getragen werden. Als integraler Bestandteil der Bauaufgabe soll dazu aus einer Vielzahl von künstlerischen Entwürfen die beste Arbeit durch ein Preisgericht ermittelt
werden.
[3]
WETTBEWERBSAUFGABE
3.1
Aufgabe
Seit Etablierung der Hochschule Regensburg am Standort Seybothstraße wurden zahlreiche
Kunstwerke entworfen und errichtet. Die Bandbreite reicht von Wandgestaltungen und Gemälden, über Lichtinstallationen und Fotografien bis hin zu Großskulpturen. Sie alle stehen in enger
Beziehung zum Ort, zu den Gebäuden und deren Funktion.
Die neue Kunst soll die bereits vorhandene Kunstlandschaft am Standort eigenständig ergänzen
und in sich fortführen. Sie soll eine Identifikation und einen Bezug zur Nutzung des Gebäudes und
dessen Architektur herstellen und dem Ort eine weitere Wahrnehmungs- und Qualitätsebene
hinzufügen, die mit architektonischen Mitteln allein nicht erreicht werden kann.
Gewünscht werden künstlerische Konzeptionen, die eine Auseinandersetzung mit der architektonischen Intention oder der Nutzung des Gebäudes spürbar werden lassen. Grundsätzlich nicht
erwünscht ist Wasserkunst oder ein Kunstwerk mit motorisiertem Antrieb. Der Auslober erhofft sich
eine innovative Lösung, die in ihrer Funktion wartungsarm und nicht störanfällig ist.
Als Budget für den Kunstwettbewerb sind brutto 140.000,- Euro veranschlagt.
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3.2
Wettbewerbsbereiche
Als Wettbewerbsbereich definiert der Auslober die Innenhöfe sowie den angrenzenden öffentlichen Bereich des Foyers im Erdgeschoss. Die Flächen befinden sich sowohl im Innen- als auch im
Außenbereich. Die möglichen Standorte sind den beiliegenden Plänen zu entnehmen.
Es ist den Teilnehmern freigestellt, einen oder beide der vorgeschlagenen Bereiche für ihre Entwürfe zu wählen. Dabei sind auch Lösungen, die beide Orte zu einer einheitlichen Gestaltungsidee zusammenfassen, denkbar.
Die zur Bearbeitung definierten Bereiche haben folgende Merkmale und Gestaltungsmöglichkeiten:
Außenbereich - Die Innenhöfe
Die beiden Innenhöfe stellen mit ihren Abmessungen von jeweils ca. 9 m x 26 m einen großen Bearbeitungsbereich im Wettbewerb dar.
Die Fläche der Innenhöfe beträgt je ca. 234 m², die bauliche Umfassungshöhe differiert
durch die Z-förmige Anordnung der höheren Gebäudeteile. So beträgt die bauliche Umfassungshöhe bei Innenhof 1 im Norden wie im Westen ca. 5,30 m, hingegen im Süden sowie im Osten ca. 12,70 m. Bei Innenhof 2 liegt die bauliche Umfassungshöhe im Norden und
Westen bei ca. 12,70 m und im Süden und Osten bei ca. 5,30 m.
Die Innenhöfe sind an den Schmalseiten erschlossen. Der Innenhof 1, welcher dem Foyer
zugeordnet ist, wird zukünftig als Aufenthaltsbereich genutzt. Hier ist beabsichtigt eine Sitzmöblierung zu installieren; konkrete Gestaltungsabsichten bestehen jedoch zurzeit noch
nicht. Der Innenhof 2 wird voraussichtlich nur temporär (z.B.: bei Veranstaltungen) genutzt.
Innenhof 1: Blickrichtung nach Osten
Die umlaufenden Fassaden der Innenhöfe sind gestalterisch gestaffelt. So sind die umlaufenden erdgeschossigen Fassaden nahezu vollflächig mit einer Pfosten-Riegel-Fassade verglast, z.T. mit Lamellenfenstern im oberen Bereich zur Rauchableitung. Ein Sonnenschutz ist
mit Ausnahme bei den angrenzenden Büroräumen (Innenhof 2) im Erdgeschoss nicht geplant.
Die darüber liegenden Geschosse erhalten eine großformatige Betonvorhangfassade mit
querliegenden Fensterbändern. Diese Fensterbänder werden durch eine Metalleinrahmung
hervorgehoben sowie durch Metallpaneele gegliedert und visuell zusammengefasst. Sämtliche sichtbaren Metallelemente der Fassade einschließlich der schienengeführten Sonnenschutzlamellen werden in einem dunklen Bronzeton ausgeführt. Die Fassadenoberfläche
der Betonvorhangfassade zeigt das feine Relief einer horizontalen Brettstruktur und erhält
mittels hellpigmentierter Betonzuschläge eine freundliche, helle Fassung.
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Innenhof 1: Blickrichtung nach Westen zum Eingang
Die Innenhöfe sind nicht überdacht, sie dienen den anliegenden Bereichen zur Belichtung
und natürlichen Belüftung (Büros).
Beide Innenhöfe sind nicht unterkellert. Kunstwerke, die dort aufgebaut werden sollen, müssen entsprechend fundamentiert werden. Derzeit besteht der Bodenaufbau der Innenhöfe
aus ca. 90 cm Auffüllmaterial/ Recyclingmaterial und 30 cm Frostschutz-/ Kalkschottertragschicht als Unterbau für die Pflasterarbeiten.
Abhängungen vom Dach (Attika) oder an der Neubaufassade können bedingt angebracht werden. Die Lastabtragung in diesem Bereich ist sehr aufwendig und deutlich niedriger (max. 2 KN pro Befestigungspunkt). Für Wände und Stützen wurden keine zusätzlichen
Lasten berücksichtigt.
In den Innenhöfen sind Aufstellflächen für Fassadenreinigungsgeräte unbedingt freizuhalten
(siehe Anlage 16. Technische Angaben zur Fassadenreinigung).
Innenbereich - Erdgeschoss – Foyer
Foyer: Animation
Das Foyer ist gemäß Bauordnungsrecht als Versammlungsstätte definiert und entsprechend
geplant. Es erschließt alle öffentlichen Bereiche des Gebäudes und bietet zugleich eine
hohe Aufenthaltsqualität.
Seitens des Nutzers besteht der Wunsch, das Foyer möglichst variabel zu nutzen. So soll der
Raum nicht nur für Ausstellungen nutzbar sein, sondern auch als Präsentations- und Vor- 7 / 19 -
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tragsraum dienen können. Als reiner Aufenthaltsraum soll er Bereiche für Kommunikation, Information und Konzentration anbieten.
Die Anforderung der flexiblen Nutzung wurde bereits bei der Planung und brandschutztechnischen Beurteilung berücksichtigt; Details hierzu sind als Auszug der Wettbewerbsauslobung beigelegt (Anlage 10 – Ausstellungs- und Möblierungsplan Foyer).
Die Innenwandflächen erhalten einen Innenputz und werden im Farbton weiß ausgeführt.
Die übrigen Wandflächen des Foyers bestehen aus einer verglasten Pfosten-RiegelKonstruktion. Stützen im Foyer sind in Sichtbeton.
Das Foyer besitzt eine lichte Raumhöhe von 3,55 m. Es erhält eine von der Rohbaukonstruktion abgehängte Decke mit Akustikputzbeschichtung im Farbton weiß. Die Unterkonstruktion ist für die Last der Abhangdecke einschl. der Einbauten (Leuchten etc.) ausgelegt, zusätzliche Lasten können nicht daran befestigt werden. Hierfür sind separate Abhängungen
/ Unterkonstruktionen von der Rohdecke erforderlich.
Für den Boden des Foyers wurde eine Verkehrslast von 500 kg/m² angesetzt. Höhere Flächenlasten müssen gesondert geprüft werden. Der statische Nachweis sowie notwendige
Unterkonstruktionen und Fundamentierung müssen im Kunstbudget berücksichtigt werden.
Die Wände besitzen Einbauten wie z.B. einen Schaukasten im Eingangsbereich. Diese Einbauten können nicht versetzt bzw. verändert werden.
Bodenbelag: Kirchheimer Muschelkalk
Als Bodenbelag im Foyer sowie in den angrenzenden Fluren im Erdgeschoss wird Kirchheimer Muschelkalk im freien Verband (Format von 30/30cm bis 40/60cm) eingesetzt.
3.3
Kosten
Für die Ausarbeitung und Ausführung der künstlerischen Gestaltung stehen insgesamt 140.000,-€
inkl. Mwst. zur Verfügung.
In diesem Kostenrahmen sind alle Kosten, wie Honorar, Material, Lohn, Transport, Aufstellung, Herstellung des Kunstwerks einschließlich erforderlicher Unterkonstruktion usw. einzurechnen. Kosten
die durch Eingriffe für das Kunstwerk in die baulichen Gegebenheiten des Kunststandortes entstehen, wie zusätzliche Fundamente, statische Berechnungen, zusätzliche oder geänderte bauliche und technische Leistungen, baurechtliche Verfahren usw. sind ebenfalls einzurechnen, bzw.
vom Künstler in seiner Kostenschätzung (zweite Stufe) zu berücksichtigen.
Für die erste Wettbewerbsphase wird kein Honorar gezahlt. In der zweiten Wettbewerbsphase
erhalten die Teilnehmer ein Bearbeitungshonorar von je 3.000,- EUR (brutto), die im Falle einer
Beauftragung auf das Honorar angerechnet werden.
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3.4
Rahmenbedingungen
3.4.1
Die Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg (OTH)
Ostansicht Neubau OTH Standort Seybothstraße
Die Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg (OTH Regensburg) ist mit rund 11.000 Studierenden eine der größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern. In Lehre,
Forschung und Weiterbildung orientiert sich die OTH Regensburg an folgenden 5 Leitthemen:
-
Energie und Mobilität
Information und Kommunikation
Lebenswissenschaften und Ethik
Produktion und Systeme
Gebäude und Infrastruktur
sowie an der Sensorik als Querschnittstechnologie
Lehre
Acht Fakultäten bieten in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Soziales und Gesundheit eine große Vielfalt an praxisorientierten Bachelor- und Masterstudiengängen. Zahlreiche
Studienschwerpunkte, eine breite Palette an allgemeinbildenden Fächern inklusive Sprachen
und Softskills sowie Zusatzausbildungen parallel zum Studium bieten den Studierenden die Chance, ein individuelles Studienprofil zu gestalten, das den eigenen Begabungen und Neigungen
entspricht.
Forschung
220 Professorinnen und Professoren pflegen intensive Arbeitsbeziehungen zur Praxis. Partner sind
Industriebetriebe, Wirtschaftsunternehmen und soziale Einrichtungen. Koordiniert werden die Forschungs- und Transfervorhaben durch das Institut für Angewandte Forschung und Wirtschaftskooperationen (IAFW) der OTH Regensburg. Die Forschungsaktivitäten der OTH Regensburg sind
eingebunden in regionale und überregionale Cluster. Strategische Partnerschaften bestehen mit
Kommunen, Wirtschaft und Hochschulen, insbesondere mit der benachbarten Universität Regensburg sowie dem OTH-Verbundpartner Amberg-Weiden.
Weiterbildung
Unter dem Motto "Weiter mit Bildung" ist das Zentrum für Weiterbildung und Wissensmanagement
(ZWW) der OTH Regensburg die zentrale Kontaktstelle für Unternehmen und Weiterbildungsinteressierte. Das ZWW koordiniert berufsbegleitende und akademische Weiterbildung praxisnah und
interdisziplinär und bietet neben eigenen Angeboten – von Fachseminaren über Hochschulzertifikate bis hin zu Weiterbildungsstudiengängen, die zu international anerkannten Abschlüssen führen – auch fachliche Unterstützung für betriebliche Personal- und Organisationsentwicklung.
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3.4.2
Die Fakultät für Informatik und Mathematik und ihre Aufgabe
Informatik und Mathematik sind eng verwandt und verschieden zugleich. Sie lassen sich unter
anderem wie folgt beschreiben: Abstrakt und konkret, leicht und schwer, schön und elegant, alt
und modern. Sie sind ein einfaches Handwerkszeug und gleichzeitig genial.
Mathematik ist eine der ältesten Wissenschaften. Die Informatik hat sich aus der Mathematik zu
einer der Neuesten entwickelt. Beide Wissenschaften sind in Technik, Wirtschaft und Gesellschaft
unverzichtbar. Für die Mathematik gilt dies schon seit dem Beginn des Ackerbaus, für die Informatik vermutlich schon heute, mit Sicherheit aber in naher Zukunft.
Auch als Dienstleister für z.B. Ingenieure, Ärzte, Betriebswirte, genau genommen für alle Wissenschaftler, haben sowohl die Mathematik als auch die Informatik eine wichtige Funktion.
Beide Wissenschaften sind im neuen Gebäude vereint, sodass dieses Gebäude ein Ort der
Kommunikation, der Inspiration und Innovation wird. Ebenso wird es eine Schnittstelle und ein Motor für Innovationen, nicht nur an der OTH Regensburg sein. So befindet sich die Fakultät für Mathematik und Informatik geographisch auf dem OTH Campus, mit ganz nahen Fühlern zur „TechBase“ der Stadt Regensburg und der Universität.
Das neue Gebäude soll ein Zentrum der Wissenschaft werden. Mitarbeiter und Professoren der
Fakultät werden hier hochmotiviert und konzentriert arbeiten, für sich, für die Fakultät, für die
OTH, für Regensburg und die gesamte Region Ostbayern. Dabei wird die intensive Lehre im neuen Gebäude die Verbreitung von Wissen erheblich unterstützen.
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3.4.3
Das Gebäude der Fakultät für Informatik und Mathematik
Städtebauliche Situation
Der Universitäts- und Hochschulcampus Regensburg befindet sich im Süden der Stadt Regensburg zwischen Altstadt und Autobahn A3 auf dem Galgenberg. Er unterteilt sich in den nördlichen kleineren Teil der Hochschule und in den größeren, südlich gelegenen Teil der Universität
Regensburg. Zusammen bilden die beiden Einrichtungen einen komplexen Campus, welcher im
Zentrum durch eine parkartig gestaltete Grünzone geprägt ist.
Historische Altstadt
OTH
Universität
Luftbild Hochschulcampus Regensburg
Angrenzend an das Gebäude für die Fakultät Informatik und Mathematik befindet sich im Osten
die Galgenbergstraße, im Norden das vorhandene Gebäude der Fakultät Maschinenbau und
im Westen die zentrale Grünachse des Hochschulcampus Regensburg. Unmittelbar östlich des
Gebäudes für Informatik/Mathematik wird ab 2017 ein weiteres Gebäude der OTH Regensburg
errichtet, der Neubau der Architekturfakultät. Dieses Gebäude wird über einen erdgeschossigen
Windfang an die Fakultät für Informatik und Mathematik angebunden, ansonsten jedoch als eigenständiges Gebäude sowohl gestalterisch als auch funktional in Erscheinung treten.
Im Süden wird das Baugrundstück derzeit durch einen oberirdischen Parkplatz begrenzt, der später einer von der Stadt Regensburg geplanten Verbindungsstraße zwischen Galgenberg- und
Universitätsstraße weichen wird.
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Bereich Hochschulbau
Animation Haupteingang Neubau Fakultät Informatik und Mathematik
Architektur- und Gebäudekonzept
Das Gebäude ist teilweise unterkellert und besteht insgesamt aus 4 Geschossen. Im Untergeschoss befinden sich Lager-, Abstell-, und Technikräume, sowie eine Garderobe und eine Werkstatt. Der Hörsaalbereich befindet sich im Erdgeschoss des Neubaus. Im 1. und 2. Obergeschoss
sind neben Studier- und Arbeitsräumen auch die Büros für Professoren und Verwaltung angeordnet. Die Technikzentrale befindet sich auf der Decke des 2. Obergeschosses.
Über den zentral am Campus gelegenen Eingang wird der Besucher durch einen Windfang in
das Institutsgebäude geführt. Durch die großzügige Verglasung entsteht hier eine räumliche Vernetzung mit dem Zentralpark und dem durch die grünen Innenhöfe geprägten Erdgeschoss.
Im Wechsel mit den beiden Innenhöfen werden im Erdgeschoss über zwei zentrale Erschließungskerne die Obergeschosse erschlossen. Die innere Gebäudestruktur in den dort angesiedelten Institutsbereichen öffnet sich hier über die Flurzonen und über die verglasten kommunikativen Nutzungen hin zu den raumprägenden Innenhöfen. Analog zum Erdgeschoss entstehen durch die
beiden Höfe auch in den Obergeschossen spannungsvolle Raum- und Sichtbezüge.
Das Gebäude wurde als Stahlbetonskelettbau ausgeführt. Die Fassade wird mit großformatigen,
vorgehängten, hinterlüfteten Betonplatten bekleidet. Das Erdgeschoss kennzeichnet sich durch
großflächige Pfosten-Riegel-Fassaden, die Obergeschosse durch Fensterbänder, welche präzise
in die Gebäudehülle eingesetzt und durch eine Einrahmung hervorgehoben werden aus. Die
Fensterbänder werden durch abgesetzte Paneele gegliedert, hinter denen sich in der Regel die
tragenden Fassadenstützen befinden. Die intarsienartig eingefügte Metallverkleidung im Eingangsbereich verweist auf den Haupteingang des Gebäudes.
Im Inneren sind die Wand- und Deckenoberflächen hell gehalten.
Außenraumgestaltung
Die Planung sieht vor, das Dach über den Erdgeschossebenen mit einer Begrünung auszustatten.
Die Dächer über dem 2. OG dienen als Aufstellflächen für Photovoltaikanlagen und werden teils
bekiest, teils mit Betonsteinplatten ausgestattet.
Für die Innenhöfe besteht eine Entwurfsplanung, die jedoch dem Ergebnis des Kunstwettbewerbs
entsprechend überarbeitet und angepasst wird.
Im Außenbereich wird eine Feuerwehrumfahrt neu erstellt. Diese wird jedoch als Provisorium ausgeführt, da im Osten des Gebäudes weiter Baubetrieb für den Neubau der Architekturfakultät
herrschen wird. Während des Neubaus der Architekturfakultät ab 2017 sollen die Außenanlagen
für dieses Gebäude und für Informatik/Mathematik insgesamt umfassend geplant und schließlich
gemeinsam ausgeführt werden.
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[4]
BEURTEILUNGSKRITERIEN
Die eingehenden Arbeiten werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Formelle Kriterien:
Einhaltung der formalen Bedingungen
Vollständigkeit der Wettbewerbsunterlagen
Termingerechter Eingang
Wahrung der Anonymität
Inhaltliche Kriterien:
Künstlerische Qualität
Entwurfsidee
Realisierbarkeit
Zusätzlich werden in der 2. Stufe folgende Kriterien näher bewertet:
Bauliche und technische Konsequenzen
Nachweis der Auskömmlichkeit der Kostenschätzung und der Einhaltung
des Kostenrahmens
Einhaltung der spezifischen Anforderungen, insbesondere:
-
Geringe Empfindlichkeit gegen Zerstörung
(Graffiti, Demontage von Teilen),
-
geringe Folgekosten, bzw. Unterhaltungs- und Pflegekosten,
-
Standsicherheit und Verkehrssicherheit
Über die Zulassung entscheidet allein das Preisgericht.
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[5]
WETTBEWERBSVERFAHREN
5.1
Wettbewerbsart – und Verfahren
Der Kunstwettbewerb wird als offener Ideenwettbewerb in 2 Stufen öffentlich bekannt gemacht.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Das Verfahren in der ersten Stufe ist anonym. Das Verfahren in der zweiten Stufe bleibt anonym.
Die Teilnehmer haben in der ersten Stufe eine Konzeption bzw. eine Gestaltungsabsicht für den
beschriebenen Bereich (siehe Anlagen) zu erstellen. In der zweiten Stufe sind die jeweiligen
Ideen und Konzeptionen der ersten Stufe von den ausgewählten Teilnehmern anhand von detaillierten Unterlagen und Modellen zu präzisieren. Es ist beabsichtigt, die zweite Stufe des Wettbewerbes mit circa 7 Arbeiten durchzuführen. Das Preisgericht behält sich jedoch vor, den finanziellen Umfang sowie die Anzahl der Arbeiten für die zweite Wettbewerbsstufe zu ändern.
5.2
Grundsätze und Richtlinien
Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Berater, Vorprüfer erklärt sich durch seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Verlautbarungen jeder Art
über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Verfahrens einschließlich der Veröffentlichung der Ergebnisse dürfen nur über den Auslober abgegeben werden.
5.3
Teilnahmeberechtigung, Zulassungsbereich
Die Teilnahme steht allen in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen freischaffenden Künstlern offen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt
sein. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Teilnehmer.
Bei Juristischen Personen muss der Name und die berufliche Qualifikation des für die Ausführung
Verantwortlichen angegeben werden. Im Falle einer aus dem Wettbewerbsverfahren resultierenden Beauftragung verpflichten sich die Partner der Arbeitsgemeinschaften zu deren Aufrechterhaltung bis zur Abwicklung des Verfahrens.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Preisrichter, deren Stellvertreter, Assistenten und Schüler,
unmittelbar Unterstellte sowie Studierende, deren Hochschullehrer als Preisrichter oder Vorprüfer
am Wettbewerbsverfahren beteiligt sind.
5.4
Auswahlgremium und Jury etc.
Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau MRin Anita Bronberger
Bayerisches Ministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Vertreter:
Frau RDin Alexandra Wonisch
Herr MR Prof. Peter Pfab
Oberste Baubehörde München
Vertreter:
Frau TARin Heike Mantel
Frau BDin Claudia Zirra
Staatliches Bauamt Regensburg
Vertreter:
NN
Frau Beate Engl
Freischaffende Künstlerin, München
Vertreter:
Frau Katharina Weishäupl
Herr Helmut Langhammer
Freischaffender Künstler, Neustadt/Waldnaab
Vertreter:
Herr Alfred Böschl
Herr Volker Henze
Freischaffender Künstler, Berlin
Vertreter:
Herr Martin Colden
Frau Dr. Agnes Tieze
Direktorin am Kunstforum Ostdeutsche Galerie, Regensburg
Vertreter:
Frau Dr. Nina Schleif
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Herr Thomas Fischer
Architekt, Atelier 30 Architekten GmbH, Kassel
Vertreter:
Herr Robin Schüler
Herr Richard Weidmüller
Landschaftsarchitekt, Regensburg
Vertreter:
Herr Andreas Linz
Herr Prof. Dr. Wolfgang Baier
Präsident der OTH Regensburg
Vertreter:
Frau Prof. Dr. Süß-Gebhard
Herr Kanzler Peter Endres
Kanzler der OTH Regensburg
Vertreter:
Frau Elke Würth
Herr Prof. Dr. Thomas Waas
Dekan der Fakultät für Informatik und Mathematik, OTH
Vertreter:
Herr Prof. Dr. Edwin Schicker
Prof. Dr.
Bei Verhinderung eines Jurymitgliedes wird dessen Aufgabe von dem durch das Jurymitglied bestimmten Stellvertreter wahrgenommen. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Als ständig anwesender Stellvertreter wird LBD Dieter Schönberger von der Regierung der Oberpfalz benannt.
5.5
Vorprüfung
Die Vorprüfung und die formelle Abwicklung wird durch das Staatliche Bauamt Regensburg, Bereich Hochschulbau erbracht.
5.6
Wettbewerbsunterlagen
Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
1.
Auslobungstext
2.
Vordruck Teilnehmererklärung
3.
Lageplan OTH M 1: 1000
4.
Luftbild der OTH
5.
Ansichten M 1/50
6.
Grundriss UG - DG M 1/100
7.
Grundrisse mit Markierung der Bereiche für die Kunst
8.
Wandabwicklung Foyer EG
9.
Deckenspiegelplan
10.
Ausstellungs- und Möblierungsplan Foyer
11.
Schnitte
12.
Plan Freiflächengestaltung, Vorabzug
13.
Computeranimationen Gebäudeplanung
14.
Fotodokumentation Gebäude FIM
15.
Übersicht vorhandener Kunstwerke im Bereich der OTH
16.
Technische Angaben zur Fassadenreinigung
Die Wettbewerbsunterlagen können vom 19.09.2016 bis 26.10.2016 von unserer Internetseite
(www.stbar.bayern.de) heruntergeladen werden.
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5.7
Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung
Nachfolgende Unterlagen sind für die erste Stufe einzureichen:
Für die erste Stufe der Auslobung ist vom Künstler eine Konzeption bzw. eine Gestaltungsabsicht für den Bereich zu erstellen. Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit ohne Varianten einreichen. Dem Künstler steht nur ein DIN A2 Blatt zur Verfügung auf dem sowohl die künstlerische Idee als auch die zugehörige Beschreibung unterzubringen sind. Teilnehmer, die diesen genannten Umfang überschreiten werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Auf
dem Blatt ist vom Künstler seine sechsstellige Kennzahl auf der rechten oberen Seite anzugeben.
Der Wettbewerbsverfasser hat die Verfassererklärung mit seiner Anschrift in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit der gleichen Kennzahl abzugeben, mit
der er seine Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet hat. Daneben ist in diesem Umschlag eine
Vita und eine Liste der bisherigen künstlerischen Arbeiten beizufügen (max. 2 Seiten DIN
A4).
Hinweis:
Der Wettbewerb (erste als auch zweite Stufe) ist anonym. Sollten die eingereichten Unterlagen außerhalb des verschlossenen Umschlags Hinweise auf die Identität des Verfassers
geben, wird die Arbeit ausgeschlossen. Bei Nichtwahrung der Anonymität kann die Arbeit
nicht zur Bewertung zugelassen werden.
Fotografien oder andere Abbildungen von existierenden Kunstwerken, die im öffentlichen
Raum oder in Ausstellungen gezeigt wurden, dürfen deshalb auch nicht zur Verdeutlichung
von künstlerischer Idee oder Arbeitsweise benutzt werden. Der Künstler verpflichtet sich, eine eigens für diesen Wettbewerb gefertigte Arbeit einzureichen.
Nachfolgende Unterlagen sind für die zweite Stufe einzureichen:
-
-
Darstellung der künstlerischen Konzeption im Lage-, Grundriss- und Ansichtsplan in geeignetem und aussagekräftigem Maßstab; maximal zwei DIN A1 Blätter im Querformat
Ein Modell in geeignetem Maßstab zwischen 1:10 und 1:50
knappe Erläuterung und Begründung des Entwurfskonzeptes (max. eine Seite DIN A4);
Beschreibung der zur Verwendung vorgeschlagenen Materialien, Abmessungen, Oberflächen, Gewicht (unbedingt erforderlich) und sonstige für eine Beurteilung des Kunstwerkes maßgeblichen Angaben (max. eine Seite DIN A4);
Darstellung von Konstruktion und Befestigungen des Kunstwerkes im geeigneten Maßstab mit Vermaßung (max. eine Seite DIN A4);
Zeitplan mit Angaben zur benötigten Ausführungszeit (max. eine Seite DIN A4);
Kostenaufstellung für die Ausführung des Wettbewerbsvorschlages, gegliedert in Honorarkosten und Herstellungskosten (max. eine Seite DIN A4);
Unterzeichnete Verfassererklärung;
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen;
Verkleinerungen aller Pläne auf DIN A3 (reproduktionsfähig für Protokolle bzw. für Veröffentlichungen)
Pläne in digitaler Form (PDF oder Tiff-Format) für eine Veröffentlichung
Hinweis:
Unabhängig von den o.g. Leistungen können sofern für die Präsentation erforderlich, weitere Unterlagen wie z.B. digitale Medien (Kurzfilm) eingereicht werden.
5.8
Rückfragen, Kolloquium und Ortsbesichtigung
Ein Kolloquium wird vom Auslober nur für die zweite Stufe und nur auf Aufforderung der Teilnehmer veranlasst. Nähere Informationen werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
In der ersten und zweiten Stufe können Rückfragen zur Auslobung schriftlich gestellt werden. Sie
müssen für die erste Stufe bis zum 30.09.2016 bis 13:00 Uhr unter dem Kennwort "Kunstwettbewerb
Fakultät für Informatik und Mathematik an der OTH Regensburg“ bei folgender E-Mail-Adresse
eingegangen sein:
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[email protected]
Die Rückfragen werden zeitnah beantwortet. Die Antworten werden im Internet
(www.stbar.bayern.de) veröffentlicht und dem BBK zugesandt. Sie werden Bestandteil der Auslobung.
Als vorläufiger Schlusstermin für Rückfragen in der zweiten Stufe wird der 13.01.2017 bis 13:00 Uhr
vereinbart. Sie müssen unter dem Kennwort "Kunstwettbewerb Fakultät für Informatik und Mathematik an der OTH Regensburg“ bei folgender E-Mail-Adresse eingegangen sein:
[email protected]
Die Rückfragen werden zeitnah beantwortet. Die Antworten werden im Internet
(www.stbar.bayern.de) veröffentlicht und dem BBK zugesandt. Sie werden Bestandteil der Auslobung.
Da die Wettbewerbsbereiche nicht frei zugänglich sind (Baustelle), ist eine Ortsbesichtigung nur
unter Führung des Staatlichen Bauamtes möglich. Diese findet am 04.10.2016, um 15:00 Uhr
(Treffpunkt Galgenbergstraße – Baustellenzufahrt) statt.
Sollte von mindestens 4 Teilnehmern das Verlangen nach Abhaltung eines Kolloquiums in der 2.
Stufe vorgebracht werden, wird dies vom Auslober voraussichtlich in der 3. KW 2017 durchgeführt. Anträge hierzu müssen unter dem Kennwort "Kunstwettbewerb Fakultät für Informatik und
Mathematik an der OTH Regensburg“ bis zum 13.01.2017 bis 13:00 Uhr bei folgender E-MailAdresse eingegangen sein:
[email protected]
5.9
Vergütung und weitere Bearbeitung
Der Auslober wird einen Preisträger, eine zweite und eine dritte Platzierung festlegen. Er verpflichtet sich, bei Realisierung der Aufgabe, der Empfehlung der Jury zu folgen und den Preisträger mit
der Durchführung der Wettbewerbsarbeiten zu beauftragen. Die Beauftragung für die weitere
Planung zur Umsetzung des Entwurfs erfolgt unmittelbar. Ein Anspruch des Preisträgers auf eine
unmittelbare Realisierung des Wettbewerbsentwurfes besteht nicht. Die Ausführung ist voraussichtlich in 2017 vorgesehen.
Für die erste Wettbewerbsphase wird kein Honorar gezahlt. In der zweiten Wettbewerbsphase
erhalten die Teilnehmer ein Bearbeitungshonorar von je 3.000,- EUR (brutto), die im Falle einer
Beauftragung angerechnet werden.
Die Teilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den Auslober die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Bei der weiteren Bearbeitung und Realisierung des
Kunstbeitrages behält sich der Auslober die technische und geschäftliche Mitwirkung vor. Der
Künstler und sein Rechtsnachfolger gestattet Änderungen innerhalb des § 14 Urheberrechtsgesetz. Dies gilt sowohl für die Wettbewerbsarbeit als auch für das ausgeführte Werk.
Vor einer wesentlichen Änderung des ausgeführten Werkes ist der Künstler zu hören. Seine Vorschläge sind zu berücksichtigen, soweit ihnen nicht wirtschaftlich, funktionell oder konstruktiv bedingte Bedenken entgegenstehen, die ihm vom Auslober mitzuteilen sind. Der Verfasser ist dem
Auslober gegenüber zur Wahrung der künstlerischen Merkmale des Entwurfes bei der Übertragung in das Original verantwortlich.
5.10
Urheberrecht
Die eingereichten Entwürfe bleiben geistiges Eigentum des Verfassers. Die Teilnehmer versichern
mit der Abgabe der Wettbewerbsarbeit, dass sie Urheber der eingereichten Arbeit sind, den eingereichten Entwurf noch nirgendwo realisiert haben und im Falle des Auftrags diesen Entwurf
nicht noch einmal an anderer Stelle realisieren werden.
Die prämierten Wettbewerbsbeiträge (Modelle, Pläne etc.) gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Ebenso Eigentum des Auftraggebers werden die realisierten Arbeiten. Der Auftraggeber darf das fertige Werk für den im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. Er darf es bei Bedarf
auch an einem anderen Standort auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück
aufstellen. Wenn der Aufstellort in das künstlerische Konzept einbezogen war, darf er nur mit Einverständnis des Auftragnehmers verändert werden. Bei Gefahr im Verzug darf der Auftraggeber
das Werk auch ohne Einverständnis des Auftragnehmers den Erfordernissen der Verkehrssicherheit anpassen.
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Staatliches Bauamt Regensburg
Bereich Hochschulbau
Beeinträchtigungen, die sich durch Einwirkung Dritter ergeben, wird der Auftraggeber im Rahmen des ihm wirtschaftlich Zumutbaren beheben.
Der Auftraggeber darf das vertragsgegenständliche Werk des Auftragnehmers im Rahmen von
Berichten und Veröffentlichungen über die Baumaßnahme oder das fertige Gebäude veröffentlichen.
5.11
Abgabetermin
Einlieferungstermin für die Wettbewerbsbeiträge der ersten Stufe ist der 03.11.2016, 13:00 Uhr.
Spätestens dann „MUSS“ der Wettbewerbsbeitrag beim Auslober eingegangen sein. Es gilt
„NICHT“ das Datum des Poststempels. Später eingehende Arbeiten werden nicht berücksichtigt.
Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. Die Einsendung muss für den Empfänger porto- und zustellungsfrei sein.
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen. Die Arbeiten sind mit dem Kennwort "Kunstwettbewerb Fakultät für Informatik und Mathematik an der
OTH Regensburg“ zu versehen.
Abgabe im:
Staatlichen Bauamt Regensburg
Bajuwarenstraße 2d
Poststelle EG (Raum 001)
93053 Regensburg
Die Poststelle befindet sich am Haupteingang links.
Die Abgabe der Wettbewerbsarbeiten der zweiten Stufe ist am 16.02.2017 bis 13:00 Uhr. Die Terminangabe für die Abgabe der zweiten Stufe ist noch vorläufig und wird ebenso wie der Ort und
die Modalitäten der Abgabe rechtzeitig festgelegt und bekannt gegeben.
5.12
Haftung und Rückgabe
Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur im Fall
nachweisbar schuldhaften Verhaltens.
Die nicht prämierten Arbeiten von Teilnehmern können zu einem Zeitpunkt, der ihnen rechtzeitig
mitgeteilt wird, beim Staatlichen Bauamt Regensburg abgeholt werden. Werden diese Arbeiten
nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem genannten Termin abgeholt, so geht der Auslober
davon aus, dass die betreffenden Teilnehmer das Eigentum an ihren Arbeiten aufgegeben haben. Der Auslober wird dann mit diesen Arbeiten nach seinem Belieben verfahren.
5.13
Preisgerichtsverfahren
Das Preisgericht hat in der ersten Stufe die Aufgabe, über die Zulassung der Wettbewerbsarbeiten zu entscheiden, die zugelassenen Arbeiten zu beurteilen und diejenigen für die zweite Stufe
auszuwählen, die die Anforderungen der Auslobung am besten erfüllen. Das Preisgericht gibt in
der zweiten Stufe eine Empfehlung für die Realisierung der ausgewählten Entwürfe. Die Teilnehmer werden nach Abschluss der jeweiligen Stufe über den Verfahrensstand informiert.
5.14
Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung
Die eingereichten Wettbewerbsunterlagen der ersten Stufe werden nicht veröffentlicht. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird (unter Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung) den
Teilnehmern, deren Arbeit mit der Ausführung beauftragt wird, unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts mitgeteilt, allen anderen durch Übersendung des Preisgerichtsprotokolls.
Der Öffentlichkeit wird das Ergebnis über die Presse bekanntgegeben.
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden mit den Namen der Verfasser
und dem Preisgerichtsprotokoll öffentlich ausgestellt. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung
werden den Wettbewerbsteilnehmern und der Presse rechtzeitig bekanntgegeben.
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Bereich Hochschulbau
5.15
[6]
Terminübersicht
Veröffentlichung
19.09.2016
Herunterladen der Unterlagen bis
26.10.2016
Schriftliche Rückfragen für 1. Stufe bis 13:00 Uhr
30.09.2016
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Stufe bis 13:00 Uhr
03.11.2016
Preisgericht erste Stufe
01.12.2016
Schriftliche Rückfragen für die 2. Stufe bis 13:00 Uhr
13.01.2017
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 2. Stufe bis 13:00 Uhr
16.02.2017
Preisgericht zweite Stufe
28.03.2017
Ausstellung voraussichtlich in der
15.KW 2017
Beauftragung der Künstler voraussichtlich bis
17.KW 2017
ANLAGEN ZUR AUSLOBUNG
1.
Auslobungstext
2.
Vordruck Teilnehmererklärung
3.
Lageplan OTH M 1: 1000
4.
Luftbild der OTH
5.
Ansichten M 1/50
6.
Grundriss UG - DG M 1/100
7.
Grundrisse mit Markierung der Bereiche für die Kunst
8.
Wandabwicklung Foyer EG
9.
Deckenspiegelplan
10. Ausstellungs- und Möblierungsplan Foyer
11. Schnitte
12. Plan Freiflächengestaltung, Vorabzug
13. Computeranimationen Gebäudeplanung
14. Fotodokumentation Gebäude FIM
15. Übersicht vorhandener Kunstwerke im Bereich der OTH
16. Technische Angaben zur Fassadenreinigung
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