IMK Report 111, Januar 2016

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Horn, Gustav A.; Herzog-Stein, Alexander; Rietzler, Katja; Tober, Silke; Watt,
Andrew
Research Report
Wirtschaftspolitische Herausforderungen 2016:
Fundament der Erholung ausbalancieren
IMK Report, No. 111
Provided in Cooperation with:
Macroeconomic Policy Institute (IMK) at the Hans Boeckler Foundation
Suggested Citation: Horn, Gustav A.; Herzog-Stein, Alexander; Rietzler, Katja; Tober, Silke;
Watt, Andrew (2016) : Wirtschaftspolitische Herausforderungen 2016: Fundament der Erholung
ausbalancieren, IMK Report, No. 111
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http://hdl.handle.net/10419/148232
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REPORT
IMK Report 111, Januar 2016
WIRTSCHAFTSPOLITISCHE
HERAUSFORDERUNGEN 2016
Fundament der Erholung ausbalancieren
Gustav A. Horn, Alexander Herzog-Stein, Katja Rietzler, Silke Tober, Andrew Watt
AUF EINEN BLICK
– Deutschland benötigt dringend höhere Investitionen. Vermehrte öffentliche Investitionen in Bildung,
Infra­struktur und die ökologische Erneuerung sind nicht nur dringend erforderlich, sondern können zudem privaten Investitionen Antrieb verleihen. Zwar verringert sich der Überschuss der öffentlichen Haushalte durch die Ausgaben für Flüchtlinge deutlich, es besteht aber weiterhin ein hoher fiskalischer Spielraum, den es zu nutzen gilt.
– Dies ist umso wichtiger, als sich die Wirtschaft des Euroraums auf einem nur zaghaften Erholungskurs
76,571 mm
= 3-spaltig
befindet. Es besteht weiterhin ein nennenswertes Deflationsrisiko, und
Hysterese-Effekte
drohen das
Wachstumspotenzial dauerhaft zu beeinträchtigen.
– Die zuletzt weiter gelockerte, stark expansive Geldpolitik stabilisiert
Abbildung 1
den Euroraum, ist aber gegenwärtig nicht in der Lage, einen AufPrognostizierte Ausrüstungsinvestitionen in Deutschland
schwung anzustoßen, auch weil die Kreditnachfrage angesichts gePrognostizierte Ausrüstungsinvestitionen in Deutschland
ringer Absatzchancen und hoher Unsicherheit schwach bleibt.
– Es fehlt ein expansiver fiskalpolitischer Impuls. Die Abkehr vom
strengen Austeritätskurs und der Juncker-Plan reichen nicht aus, 125
Prognose
9
Veränderungen gegenüber dem
zumal im Rahmen der europäischen Fiskalregeln nur sehr begrenzte 120
Vorquartal in % (rechte Skala)
fiskalpolitische Spielräume für die Euroländer bestehen. Eine Reform
5
115
der Regeln, beispielsweise in Richtung einer „Golden Rule“, ist not1
110
wendig und würde ineffiziente Umgehungsstrategien verhindern.
-3
105
Videostatement
-7
100
95
Gustav A. Horn
90
85
zur Wirtschaftspolitik 2016
https://youtu.be/-pSp6M0vQVQ
-11
Kettenindex 2010 = 100 (linke Skala)
-15
-19
Jahresraten
2,6
2008
-22,2
2009
10,9
2010
6,8
2011
-2,6
2012
-2,3
2013
4,5
4,3
5,0
2014
2015
2016
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des IMK.
Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnungen des IMK. © IMK 2015
-23
INHALTSVERZEICHNIS
1
Auf einen Blick
4
Fiskalpolitik in Europa: Investitionen stärken
2
Zukunftsinvestitionen stärken
6
Fiskalpolitik in Deutschland: Spielräume nutzen
7
Flüchtlingsmigration und Mindestlohn
3Auch EZB fordert wachstumsfreundlichere
Fiskalpolitik
3
Zweitrundeneffekte der niedrigen Inflation
3
Unzureichende Wirkung der Geldpolitik
ZUKUNFTSINVESTITIONEN STÄRKEN
Der bereits zur Jahreswende 2014/2015 erkennbare
Kurswechsel in der europäischen Wirtschaftspolitik
hat sich, wenn auch zaghaft, fortgesetzt. Die Wirtschaft des Euroraums beginnt sich vor dem Hintergrund einer weniger restriktiven Fiskalpolitik leicht
zu erholen. Die Investitionstätigkeit aber lahmt weiterhin, in Deutschland wie im Euroraum. Mit der
Flüchtlingsmigration und den Terroranschlägen in
Paris kommen auf die Wirtschaftspolitik nun neue
Herausforderungen zu. In Deutschland wird die
Versorgung von mehr als einer Million Flüchtlingen
nennenswerte Spuren in den öffentlichen Haushalten hinterlassen. Auch steigert die zu leistende
Integration die Notwendigkeit höherer staatlicher
Ausgaben bei Infrastruktur und Bildung. Diese neuen Erfordernisse entstehen in einer Zeit, in der beide
Bereiche hierzulande seit Jahren massiv unterfinanziert sind. Deutschland benötigt daher dringend eine
deutliche Ausweitung der Infrastrukturinvestitionen
und der Ausgaben im Bildungswesen. Darüber hinaus gibt es weitere Herausforderungen. Um den
Klimawandel zu stoppen, der die Existenzgrundlage des Wirtschaftens in vielen Regionen der Welt
bereits jetzt bedroht, hat die deutsche Regierung
beim Klimagipfel in Paris ihren Willen bekräftigt, die
Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 40 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern. Auch dies
erfordert Investitionen und Wandel.
Was sollte die Wirtschaftspolitik vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen tun? Die fiskalpolitischen Spielräume Deutschlands sind gegenwärtig erheblich. Trotz der hohen Flüchtlingsausgaben
dürften die öffentlichen Haushalte 2016 einen Überschuss von 0,4 % des BIP ausweisen. Da selbst der
restriktive Fiskalpakt ein strukturelles Defizit in Höhe
von 0,5 % des BIP zulässt, könnten die öffentlichen
Infrastruktur- und Zukunftsausgaben im Jahre 2016
auch ohne Ausnahmeregelung von diesem engen
Korsett um rund 30 Mrd. Euro erhöht werden. Dabei hat allein der Bund im Rahmen der deutschen
Schuldenbremse einen Spielraum von rund 10 Mrd.
Euro.
Aus deutscher konjunkturpolitischer Sicht ist eine
Erhöhung der Staatsnachfrage zwar nicht dringend
geboten, sie könnte aber dazu beitragen, das Fundament der Erholung zu stärken und auszubalancieren. Dies betrifft zum einen die private Investitions­
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tätigkeit, die durch staatliche Investitionen angeregt
und gefördert werden kann. Es betrifft aber auch
die Lohnentwicklung. Der Anstieg der Löhne in
Deutschland bleibt trotz des stetigen Rückgangs
der Arbeitslosenquote und der Einführung des Mindestlohns hinter dem Verteilungsspielraum zurück.
Der Bestand der registrierten Arbeitslosen ist mit 2,6
Millionen Personen weiterhin keine zu vernachlässigende Größe, zumal sie weder Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erfasst, noch solche,
die ihre Arbeitszeit gerne erhöhen würden oder sich
desillusioniert vom Arbeitsmarkt abgewandt haben.
Gerade die stille Reserve könnte im Zuge eines kräftigeren Aufschwungs aktiviert und in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Die deutsche Wirtschaft drohte daher durch eine
expansive Fiskalpolitik nicht etwa heiß zu laufen,
sondern hätte durch sie die Chance in ihrem Potenzial gestärkt zu werden: Mit höheren privaten
Investitionen, höheren Löhnen und verbesserten
Arbeitsmarktchancen nicht zuletzt für jene, die gegenwärtig aufgrund des Alters, des Geschlechts, der
Herkunft oder einer längeren Arbeitslosigkeit geringere Chancen des Einstiegs und Aufstiegs haben.
Hier schlummert ein nennenswertes Potenzial, das
am deutschen Arbeitsmarkt genutzt werden sollte.
Eine weitere Stärkung der Binnennachfrage ist
auch mit Blick auf den hohen Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands und die fragile Entwicklung
im Euroraum insgesamt geboten. Zu Recht interpretiert daher nunmehr auch die EU-Kommission
ihre Analysen der nationalen Wirtschaftspolitik mit
Blick auf die Erfordernisse des Euroraums insgesamt (EU-Kommission 2015d, S. 3f). Deutschlands
Leistungsbilanzüberschuss in Höhe von 8,7 % 2015
ist in den Worten der Kommission Ausdruck dafür,
dass Deutschland „makroökonomische Ungleichgewichte aufweist, die entschlossene Maßnahmen
erfordern“ (EU-Kommission 2015d, S. 24). 1 Nicht nur
trägt Deutschland gegenwärtig zu den internationalen Ungleichgewichten bei, sondern erlebt im Inland
eine zu schwache Binnennachfrage und insbesondere zu geringe Investitionen, welche besonders für
ein Land mit niedriger Geburtenrate wie Deutsch-
Übersetzt aus dem Englischen.
1
land von entscheidender Bedeutung für den künftigen Lebensstandard sind. Gerade Deutschland
könnte mit einer expansiven, auf Zukunftsaufgaben
gerichteten Fiskalpolitik auch die Entwicklung im
Euroraum insgesamt stützen und eine Vorreiterrolle
in der Klimapolitik spielen.
Die expansive Geldpolitik, die die makroökonomische Stabilisierungsaufgabe im Euroraum in
den vergangenen Jahren praktisch im Alleingang
geschultert hat, bleibt unerlässlich. Sie muss aber
durch eine expansivere Fiskalpolitik im Euroraum
insgesamt unterstützt werden.
AUCH EZB FORDERT WACHSTUMSFREUNDLICHERE FISKALPOLITIK
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Anfang Dezember 2015 abermals die geldpolitischen Zügel gelockert. Der ohnehin schon negative Einlagenzins auf
Überschussreserven der Banken beim Eurosystem
wurde auf -0,3 % gesenkt, das Wertpapierkaufprogramm um ein halbes Jahr verlängert und das Spektrum infrage kommender öffentlicher Wertpapiere
erweitert. Bereits im Oktober hatte EZB-Präsident
Draghi diese Schritte angedeutet, weil sich die Inflation erneut schwächer darstellt und das Wirtschaftswachstum hinter den Erwartungen zurück bleibt.
Zweitrundeneffekte der niedrigen Inflation
Die langfristigen Inflationserwartungen, gemessen
an Marktrenditen, hatten sich nach ihrem Tiefpunkt
im Januar 2015 zunächst bis Juli 2015 kontinuierlich
erholt, sackten danach aber erneut ab. Erst im November nahmen sie wieder zu, allerdings auf das im
Vergleich zum langjährigen Durchschnitt von 2,3 %
nur niedrige Niveau von 1,7 % (Abbildung 2). Ein
wichtiger Faktor dürfte die aktuelle Inflations­
rate
gewesen sein, die wegen erneut fallender Rohölpreise in den Monaten August bis November nur knapp
über bzw. unter der Nulllinie lag. Mit 44 US-Dollar
erreichte der Preis für eine Tonne Rohöl der Marke
Brent den tiefsten Stand seit mehr als 10 Jahren.
Der Rohölpreis lag damit um 44 % niedriger als ein
Jahr zuvor und um 22 % als im Juli 2015.
Auch die als Indikator wichtige Kerninflationsrate, die die Preise von Energie, Lebensmitteln, Tabak
und Alkohol nicht berücksichtigt, verharrt im Euroraum mit 0,9 % (November 2015) auf niedrigem
Niveau. Verlangsamt hat sich zudem der Anstieg der
Lohnstückkosten; er lag in den ersten beiden Quartalen dieses Jahres bei nur 0,9 % bzw. 0,8 % und
damit um rund einen Prozentpunkt unter der Rate,
die mit dem Inflationsziel der EZB zu vereinbaren
wäre. Damit deuten sich Zweitrundeneffekte der
schwachen Inflationsentwicklung an, die zu ihrer
Verfestigung führen.
IMK Report Nr. 111, Januar 2016
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Umso wichtiger ist eine expansive Wirtschaftspolitik im Euroraum, die kräftig genug ist, um in absehbarer Zeit die noch erhebliche Unterausnutzung
der Produktionskapazitäten und Arbeitskräfte deutlich zu reduzieren. Die Geldpolitik wirkt ohne Zweifel
stabilisierend, aber ihre nur indirekte Wirkung auf
Investitionen und Konsum reicht in der aktuellen
Lage nicht aus.
Unzureichende Wirkung der Geldpolitik
Zwar sind die kurz- und langfristigen Kreditzinsen
gesunken, die Zinsniveaus zwischen den Euroländern haben sich weiter angenähert und die Buchkredite an Unternehmen werden seit Februar dieses Jahres leicht ausgeweitet, nachdem sie zuvor
knapp drei Jahre lang abgebaut wurden. Aber die
Zuwachsrate ist mit 0,6 % (Oktober 2015) schwach
und laut dem Bank Lending Survey primär auf eine
mangelnde Kreditnachfrage zurückzuführen. Mangelnde Profitabilität und hohe Unsicherheit dämpfen
die Investitionstätigkeit, so dass auch bei niedrigem
Zinsniveau kaum Finanzbedarf entsteht.
Lediglich über die Abwertung des Euro vermag
die Geldpolitik direkter zu wirken, indem Exporte von einer höheren Auslandsnachfrage angeregt
werden und teurere Importe zugunsten heimischer
76,571 mm = 3-spaltig
Produkte weniger nachgefragt werden. Allerdings
weist der Euroraum bereits ein deutliches Plus im
Handel mit dem Ausland auf – der Leistungsbilanzüberschuss beträgt 2015 3,7 %. Wäre die übrige
Weltwirtschaft in lebhafter und robuster Verfassung,
Überschrift
Unterüberschrift
Abbildung 2
Inflation und Inflationserwartungen
im Euroraum
Zwischenüberschrift
Januar 2004 – November 2015
5
4
Inflationserwartungen
5Y5Y Break-even
Inflationsrate
3
2
1
HVPI ohne Energie,
Nahrungsmittel,
Alkohol und Tabak
0
HVPI
-1
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI), prozentuale Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat.
Quelle:
Die Breakeven-Inflationsrate wird aus Renditen von Staatsanleihen ermittelt und stellt die durchschnittliche Inflationserwartung für den Fünfjahreszeitraum dar, der in fünf Jahren beginnt. Die gestrichelte
Linie markiert das Inflationsziel der EZB von 1,9 %.
Quellen: Europäische Zentralbank; Eurostat © IMK 2015
könnte dies eine vorübergehende Strategie zur Krisenbewältigung sein. Dies ist aber nicht der Fall.
In den Schwellenländern, allen voran China, stockt
das Wachstum, und die Vereinigten Staaten sowie
Großbritannien weisen noch beträchtliche Produktionslücken auf, weshalb auch dort die Geldpolitik
noch deutlich expansiv ausgerichtet ist.
Nach Einschätzung der EZB erhöht die bisherige Lockerung der Geldpolitik das BIP im Euroraum
um insgesamt 1 % über den Zeitraum 2015 bis 2017
(Draghi 2015b). Das entspricht einem Drittel Prozent
pro Jahr. Jüngsten Schätzungen der OECD zufolge
hat der Euroraum 2015 aber eine negative Produktionslücke in Höhe von 2,7 %. Mit jedem Jahr, in
dem die Produktion unter den Produktionsmöglichkeiten bleibt, schließt sich die Lücke angebotsseitig
– durch die Verringerung der Produktionsanlagen
und des Arbeitsangebots. Auf derartige Hystereseeffekte weist das IMK schon seit langem hin (Horn
und Tober 2007); im Jahre 2014 hat auch EZB-Präsident Draghi sie in einer denkwürdigen Rede auf die
Agenda gebracht (Draghi 2014).
Nach acht Jahren Wirtschaftskrise besteht mit
10,7 % weiterhin sehr hohe Arbeitslosigkeit im Euro­
raum. Die private und öffentliche Investitionstätigkeit stockt; die staatlichen Nettoinvestitionen waren
2014 und 2015 sogar negativ.
Während die Geldpolitik nur mittelbar auf die Finanzierungsbedingungen wirken kann, beeinflusst
der Staat durch investive Ausgaben die Nachfrage
direkt und kann damit zudem die mittelfristigen Produktionsbedingungen für den Privatsektor durch
eine verbesserte Infrastruktur günstiger gestalten.
Auch diesen Aspekt hat EZB-Präsident Draghi in seinen Appellen an die Fiskalpolitik jüngst aufgegriffen
(Draghi 2015b).
Die Wirtschaft des Euroraums ist gegenwärtig
nicht nur unterausgelastet, sondern auch weiterhin
anfällig für Erschütterungen. Zwar hat die EZB unter
anderem durch das bisher nicht aktivierte OMT-Programm die Finanzmärkte stabilisiert und eine Annäherung der Renditen im Euroraum bewirkt. Zugleich
finden jedoch seit 2010 institutionelle Veränderungen
statt, die die Rolle von Staatsanleihen der Euroländer als sichere Aktiva in Frage stellen. Aktuell wird
entsprechend zunehmend gefordert, die Sonderbehandlung von Euro-Staatsanleihen bei der Bankenregulierung aufzuheben (Juncker et al. 2015, Draghi
2015a, Weidmann 2013). Dabei wird vernachlässigt,
dass „sichere“ Staatsanleihen ähnlich wie Preisniveaustabilität einen Stabilitätsanker für die Volkswirtschaft darstellen (Tober 2015). Ihn aufzugeben,
impliziert nicht nur die Gefahr künftiger Finanzmarktinstabilitäten, sondern schwächt zudem den Staat
in seiner Fähigkeit, öffentliche Güter bereitzustellen
und fiskalpolitisch stabilisierend zu wirken.
Die stark expansive Geldpolitik stabilisiert gegenwärtig die Wirtschaft des Euroraums, sie ist
aber nicht in der Lage, den dringend erforderlichen
Aufschwung herbeizuführen. Diese Rolle muss und
kann von der Fiskalpolitik ausgefüllt werden. Durch
IMK Report Nr. 111, Januar 2016
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eine aktivere Fiskalpolitik können zudem negative
Nebenwirkungen einer langwährenden Niedrigzinspolitik vermieden werden (Theobald et al. 2015).
FISKALPOLITIK IN EUROPA:
INVESTITIONEN STÄRKEN
Bislang besteht der größte Beitrag der europäischen Fiskalpolitik zu einer Besserung der wirtschaftlichen Perspektiven in einer Lockerung des
Austeritätskurses. Dass dies allerdings nicht ausreicht, um die Investitionstätigkeit nennenswert zu
erhöhen, ist mittlerweile auch in den EU-Institutionen Konsens. Als ergänzende Maßnahme wurde
daher im November 2014 der sogenannte JunckerPlan von der EU-Kommission angekündigt und im
Juli 2015 beschlossen. Dieser sieht vor, mit einem
sehr limitierten Volumen an staatlichen Geldmitteln
und Sicherheiten über ein neues Finanz­instrument
(European Fund for Strategic Investment, EFSI) innerhalb der Europäischen Investitionsbank (EIB),
Investitionen im Wert von 315 Milliarden Euro über
drei Jahre zu tätigen. Diese Summe basiert auf einer unterstellten Hebelwirkung von 1:15, wobei die
beteiligten europäischen Institutionen eine Hebelwirkung von 1:3 erreichen. Die so erzielte Summe
soll durch Einbindung privater Anleger weiter ausgedehnt werden, wobei ein Hebel von 1:5 unterstellt
wird.
Vor einem Jahr drückte das IMK große Skepsis
gegenüber dem Plan aus (Horn et al. 2015a). Die
Kritik fokussierte sich hauptsächlich auf die große
Abhängigkeit von privaten Investitionen, und mögliche Mitnahmeeffekte. Hinzu kommen Bedenken gegenüber „öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP),
die die Projekte deutlich verteuern können. Darauf
deuten für Deutschland mehrere Untersuchungen
hin (Bundesrechnungshof 2014, Rechnungshöfe
2011). Zudem schien das Problem bei Investitionen
von KMU eher in der schwachen und unsicheren
Nachfrage zu bestehen, als im Zugang zu Krediten.
Jüngst zeigt OFCE/ECLM/IMK/AK (2015, S. 46ff.),
dass EIB-Kredite, die seit 2009 – in diesem Jahr wurde als Antwort auf die Krise das EIB-Darlehensvolumen aufgestockt – gewährt wurden, in Ländern
konzentriert sind, die sie nicht am dringendsten
nötig haben (d.h. die nicht die größten Produktionslücken haben). Eine Evaluierung von den wenigen
im Rahmen des Juncker-Plans bis November 2015
gestellten Anträgen lässt befürchten, dass sich dieser Trend fortsetzt: Länder die zusätzliche Investitionen am dringendsten benötigen, sind nicht die
Hauptbegünstigten.
Die Vergabe von Krediten läuft langsam an, was
jedoch anfänglichen Schwierigkeiten zuzuschreiben sein könnte und sich im Laufe der Zeit verbessern könnte. Besorgniserregender ist, dass sich im
Zuge der Ausweitung der Darlehen in der Krise die
leverage ratio auf EIB-Kredite verringert hat und
sich momentan bei nur noch etwas über 3 befindet
(OFCE/ECLM/IMK/AK 2015, S. 48). Es ist daher sehr
fraglich, ob das anvisierte Ziel, fünf Euro aus dem
privaten Sektor für jeden vom öffentlichen Sektor
bereitgestellten Euro zu mobilisieren, erreicht werden kann. Zusammengefasst wird der Juncker-Plan
sicherlich positive Auswirkungen auf die Investitionen haben. Er wird aber in seiner jetzigen Kon­
struktion die Situation nicht entscheidend verändern
können.
Im Prinzip wäre ein Investitionsfonds ein geeignetes Mittel zur Steigerung der Investitionstätigkeit
in Europa. Ein effektiver europäischer Plan ist aber
schwer umzusetzen. In seiner gegenwärtigen Ausgestaltung ist das eingezahlte Kapital zu eng bemessen und die Erwartung an die Hebelwirkung zu
hoch. Ein Ansatzpunkt hier wäre der von der Gruppe
der Sozialisten und Demokraten im Europäischen
Parlament ursprünglich vorgeschlagene Fonds mit
deutlich höherer Kapitalausstattung aus europäischen Mitteln (S&D 2014), für den sich damals keine
Mehrheit fand. Der Juncker-Plan enthält zwar die
Möglichkeit, dass Mitgliedsstaaten nationale Mittel
in den Fonds einzahlen und diese von der EU-Kommission bei ihrer Defizitbeurteilung ausgeklammert
werden. Sie sehen aber keinen Anreiz dazu, vor allem weil sie keine Gewähr haben, dass diese Gelder
im eigenen Land investiert werden. Eine nationale
Zweckbindung widerspräche dem europäischen
Charakter des Fonds. Die Mitgliedsstaaten beschränken sich daher gegenwärtig darauf, Projekte
im eigenen Land durch nationale Entwicklungsbanken zu ko-finanzieren (EU-Kommission 2015e). Ob
durch letzteres tatsächlich neue Mittel mobilisiert
werden, ist fraglich.
Ein durchgreifender Impuls erfordert staatliche
Mittel in einem deutlich größeren Umfang. Dies
scheitert aktuell daran, dass die Mitgliedsstaaten in
einem komplexen Netz aus überlappenden fiskalischen Regelungen und Gesetzen gefangen sind, die
teils auf der supranationalen Ebene, teils intergouvernemental und teils in der nationalen Gesetzgebung verankert sind. Die Regelungen beziehen sich
sowohl auf die Defizite als auch auf die Staatsschuldenquoten und die Geschwindigkeit, mit der sie auf
den Maastricht-Wert von 60 % reduziert werden
müssen.
Manche Regelungen beziehen sich auf „strukturelle“ Defizitquoten: Rein theoretisch ist das zwar
sinnvoll, es erhöht aber die Unsicherheit bei der Beurteilung der Situation eines Landes, da die Bereinigungsverfahren je nach Berechnungsart sehr unterschiedliche Ergebnisse liefern. Schließlich gibt es
seit Anfang 2015 auch noch die Möglichkeit, unter
bestimmten, eng eingegrenzten Voraussetzungen
Ausgaben aus den Defiziten herauszurechnen, die
im Zusammenhang mit der Einführung von Strukturreformen getätigt werden. Das gilt nur für solche
Strukturreformen, die über ein höheres Produktionspotenzial eine nachweislich positive Wirkung auf
IMK Report Nr. 111, Januar 2016
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die öffentlichen Haushalte haben. Die zusätzlichen
Defizite sind dabei zeitlich und bezüglich ihrer Höhe
eng begrenzt (EU-Kommission 2015a). Aus all diesen Gründen ist es keine leichte Aufgabe, den juristischen – im Unterschied zum volkswirtschaftlichen – Spielraum für eine expansivere Fiskalpolitik
zu bestimmen (OFCE/ECLM/IMK 2014, S. 21f.; OFCE/
ECLM/IMK/AK 2015, S. 49f.).
Mit Sicherheit lässt sich lediglich sagen, dass
gegenwärtig ein Land von volkswirtschaftlicher
Relevanz für den Euroraum, nämlich Deutschland,
eindeutig einen fiskalischen Spielraum nach den europäischen Regeln besitzt. Auch auf der Grundlage
der Evaluierung der von den Mitgliedsstaaten eingereichten Haushaltsentwürfe durch die EU-Kommission (s. hierzu OFCE/ECLM/IMK/AK 2015, S. 49f.)
ist davon auszugehen, dass Deutschland den Spielraum nur teilweise nutzen wird. Der Haushaltsentwurf Österreichs enthält den Vorschlag einer kleinen
strukturellen Anpassung Richtung Expansion – um
0,3 Prozentpunkte des BIP. Dies veranlasste die
Kommission allerdings dazu, vor einer drohenden
„Noncompliance“ mit den fiskalischen Regeln zu
warnen.
Andere Länder, die zwei wichtigsten davon sind
Belgien und Italien, erfahren zwar seitens der Defizitregeln keine Einschränkung, sehr wohl aber durch
die notwendige Reduzierung der Schuldenstandsquoten auf 60 %. Hierfür versucht Italien mit Verweis auf die Kosten der Flüchtlingskrise eine langsamere Anpassung auszuhandeln, was eine Ausweitung der laufenden Defizite ermöglichen würde.
Andere größere Länder wie Spanien und Frankreich
befinden sich im Verfahren bei einem übermäßigen
Defizit. Hier wäre jegliche Ausweitung der Defizite
ein klarer Bruch der geltenden fiskalischen Regeln.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass auf
der aggregierten Ebene, bei strenger Auslegung der
Regeln, jedwede fiskalische Expansion sehr gering
und im Wesentlichen auf Deutschland beschränkt
sein dürfte.
Angesichts dieser Analyse – die noch gar nicht
die in nationalen Gesetzgebungen verankerten
Schuldenbremsen, und deren eventuelle einschränkende Wirkung miteinbezogen hat – hat die europäische und nationalstaatliche Politik drei Optionen:
– Der makroökonomische Policy-Mix im Euroraum
bleibt deutlich unter seiner Möglichkeiten, was
die weitere Erholung in Frage stellt.
– Einige der bestehenden Regeln werden umschifft
oder offen gebrochen.
– Die fiskalpolitischen Regeln werden reformiert.
In der kurzen Frist mag sich die Politik durch schlichtes Nichtanwenden der Regeln – zum Beispiel mit
Verweis auf die Kosten der Flüchtlinge oder der Terrorismusbekämpfung – einen gewissen zusätzlichen
Spielraum verschaffen. Damit wäre aber die Glaubwürdigkeit von Regeln, die explizites Primärrecht
bzw. Teil eines internationalen Vertragswerks sind,
gefährdet. Soll der Spielraum erheblich und nachhaltig erweitert werden – was sicherlich notwendig
wäre, um nicht bloß aus der Krise zu kommen, sondern Fortschritte in Richtung der Europa 2020-Ziele
zu erzielen, auf die sich die Mitgliedsstaaten ebenfalls verpflichtet haben – dann kommt die Politik
nicht um Gesetzes- bzw. Vertragsänderungen umhin.
Eine wachstumsfreundliche Option wäre beispielsweise die Einführung einer „goldenen fiskalpolitischen Regel“, um die Defizitfinanzierung von
öffentlichen Investitionen zu ermöglichen (Truger
2015). Eine solche goldene Regel ist in der Finanzwissenschaft ein Standardbegriff (Musgrave 1939,
1959) und wurde auch vom Sachverständigenrat
(2007) für die deutsche Schuldenbremse sowie von
namhaften Ökonomen für die europäischen Fiskalregeln gefordert (z.B. Blanchard und Giavazzi 2004).
Sie beteiligt zukünftige Generationen angemessen
an der Finanzierung von Investitionen, die ihnen
auch zugutekommen. Müssen heutige Steuerzahler
allein für langfristig wirkende Zukunftsinvestitionen
aufkommen, so ist eine zu geringe Investitionstätigkeit wahrscheinlich.
FISKALPOLITIK IN DEUTSCHLAND:
SPIELRÄUME NUTZEN
Die deutsche Fiskalpolitik wird aktuell entscheidend
von dem starken Zustrom an Flüchtlingen geprägt.
Allein im vergangenen Jahr wurden rund eine Million Menschen in Deutschland registriert. Das IMK
geht insbesondere in den kommenden Monaten von
einem anhaltend starken Zustrom aus. Unter der
Annahme einer schrittweise auf 70 % steigenden
Anerkennungsquote und einer noch geringen Erwerbstätigkeit der Flüchtlinge geht das IMK in seiner
jüngsten Prognose (Horn et al. 2015b) für 2016 von
Mehrausgaben gegenüber 2015 von rund 12 Mrd.
Euro aus. Zusammen mit anderen finanzpolitischen
Maßnahmen wie insbesondere deutlichen Entlastungen bei der Einkommensteuer zum Ausgleich der
kalten Progression ergibt sich damit in diesem Jahr
ein fiskalischer Impuls von rund 20 Mrd. Euro. Die
Fiskalpolitik ist damit spürbar expansiv ausgerichtet.
Aktuelle Schätzungen weisen für 2016 keine
nennenswerte negative Produktionslücke mehr
aus. Nach der Projektion der Bundesregierung ist
die Produktionslücke mittlerweile geschlossen und
auch die Europäische Kommission sowie die OECD
ermittelten in ihren jüngsten Prognosen vom November 2015 jeweils eine nur leicht negative Produktionslücke (BMWi 2015, EU-Kommission 2015c,
OECD 2015). Jüngste Schätzungen der Deutschen
Bundesbank (2015) gehen sogar von einer positiven
Produktionslücke aus. Damit scheint es aus konjunktureller Sicht keine dringende Notwendigkeit für
zusätzliche fiskalische Impulse zu geben. Die Schätzungen des Produktionspotenzials und folglich der
IMK Report Nr. 111, Januar 2016
Seite 6
Produktionslücke sind allerdings sehr unsicher, was
sich nicht zuletzt in den divergierenden Schätzungen der oben genannten Institutionen zeigt.
Die anhaltenden außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte zeigen hingegen, dass die Binnenwirtschaft in Deutschland – wenngleich sie gemessen
an der jüngeren Vergangenheit beschleunigt expandiert – noch weiter gestärkt werden sollte. Der
deutsche Leistungsbilanzüberschuss überschreitet
schon seit Jahren den für die Feststellung eines makroökonomischen Ungleichgewichts maßgeblichen
Schwellenwert von 6 % des Bruttoinlandsprodukts
und liegt seit dem vergangenen Jahr deutlich über
8 % des BIP. Gleichzeitig schöpfen die Löhne den
Verteilungsspielraum weiterhin nicht aus, und die
Inflation sowie die Lohnstückkostenentwicklung
bleiben deutlich unter 2 %. Ein weiterer Anstieg der
Binnennachfrage dürfte über steigende Importe den
Leistungsbilanzsaldo reduzieren und die Preis- und
Lohnentwicklung näher an das Stabilitätsziel der
EZB bringen. Aus ähnlichen Erwägungen fordert
auch die Europäische Kommission zum wiederholten Male, dass Deutschland seinen fiskalischen
Spielraum nutzen soll, um die Binnennachfrage weiter zu beleben (EU-Kommission 2015b und d). Dies
würde auch für die übrigen Länder des Euroraums
einen positiven Nachfrageimpuls bedeuten.
Sowohl das IMK (z.B. Rietzler 2014) als auch die
Europäische Kommission (2015b) halten insbesondere eine Ausweitung der öffentlichen Investitionen
in Deutschland für angezeigt. Insbesondere auf der
kommunalen Ebene, wo die Neuinvestitionen seit
über 10 Jahren unter den Abschreibungen liegen,
hat sich ein erheblicher Rückstau gebildet, der seit
Anfang 2014 verstärkt zunimmt. Seit Mitte 2012
nehmen aber auch die Nettoinvestitionen des Bundes in der Tendenz ab und schwankten zuletzt um
die Nulllinie. Trotz aller Lippenbekenntnisse für mehr
Investitionen waren die realen Bruttoinvestitionen
des Staates in den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres rückläufig. Die notwendige Trendwende lässt also noch auf sich warten. Um den Investitionsstau bei der Infrastruktur zu überwinden,
müssten hingegen über einen längeren Zeitraum
zweistellige Milliardenbeträge pro Jahr aufgewendet werden (Rietzler 2014).
In diesem Jahr besteht der expansive Impuls allerdings nur zu einem geringen Teil aus Mehrinvestitionen. Den größten Teil machen die Mehrausgaben
für die Flüchtlinge aus, gefolgt von den steuerlichen
Maßnahmen zum Ausgleich der sogenannten kalten
Progression.
Die Aufnahme der Flüchtlinge ist eine humanitäre Aufgabe. Weder lassen sich über Nacht die
Fluchtursachen beseitigen, noch ist kurzfristig eine
gleichmäßigere Verteilung der Lasten in Europa zu
erwarten. Damit müssen die öffentlichen Haushalte
in Deutschland auch die zusätzlichen Kosten tragen.
Angesichts der hohen Ausgaben für die Flüchtlinge
und der teilweise angespannten kommunalen Haushalte besteht jedoch die Gefahr, dass die Finanzie-
rung von Unterbringung, Verpflegung und Integration der Flüchtlinge gerade auf der kommunalen Ebene, wo der Investitionsstau am größten ist, wichtige
Investitionen in die Infrastruktur verdrängt.
Das wäre fatal. Angesichts einer nun wachsenden Bevölkerung ist eine rasche Modernisierung der
öffentlichen Infrastruktur noch dringender. Gleiches
gilt für zusätzliche Ausgaben für Bildung, bei der
Deutschland im OECD-Vergleich einen der hinteren
Plätze belegt (OECD 2014), sowie für die Qualifizierung und Integration der Flüchtlinge.
Dafür müssten die Überschüsse noch weiter
abgeschmolzen werden als aktuell abzusehen und
möglicherweise auch neue Schulden aufgenommen
werden. Dabei ist zu beachten, dass die Flüchtlingskrise durchaus als „außergewöhnliche Notsituation“
im Sinne des §6 Artikel-115-Gesetz geltend gemacht
werden könnte. 2 Aber auch ohne eine Berufung auf
§6 Artikel-115-Gesetz stehen die Fiskalregeln einer
Ausweitung der Ausgaben für Zukunftsinvestitionen nicht entgegen. Im Rahmen der europäischen
Fiskalregeln verbleibt im Jahr 2016 ein Spielraum
von rund einem Prozent des BIP und die Schuldenbremse erlaubt dem Bund in diesem Jahr eine Verschuldung von knapp 10 Mrd. Euro. Bereits in den
vergangenen fünf Jahren hat die Finanzpolitik vorhandene Spielräume nur unzureichend genutzt. So
hätte der Bund seit 2011 zusätzlich rund 140 Milliarden Euro ausgeben können. Wären diese Mittel in
die öffentliche Infrastruktur geflossen, so wäre der
Investitionsstau heute beseitigt. Angesichts des erheblichen Bedarfs an Zukunftsinvestitionen – nicht
nur zur Bewältigung der Zuwanderung – sollte die
Finanzpolitik sich davon verabschieden, die Übererfüllung von Fiskalregeln als Erfolg zu betrachten.
FLÜCHTLINGSMIGRATION UND
MINDESTLOHN
Anfang 2015 wurde in Deutschland ein allgemeiner
gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Damit wurde
von Seiten der Politik ein wichtiger Schritt unternommen, um die Qualität der Arbeitsbedingungen
in Deutschland zu verbessern. Die Arbeitsmarktentwicklung war im abgelaufenen Jahr insgesamt
wiederum sehr gut. Die Beschäftigung hat deutlich
zugenommen, und die Arbeitslosigkeit ist weiter
zurückgegangen. Es gibt keine Anzeichen, die aus
gesamtwirtschaftlicher Sicht auf negative Beschäftigungswirkungen der Einführung des Mindestlohns
hindeuten und dies, obwohl von Vertretern des ökonomischen Mainstreams erhebliche negative Be-
Nach §6 Artikel-115-Gesetz rechtfertigen „außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates
entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“ eine Überschreitung der sonst zulässigen
Kreditgrenzen.
schäftigungseffekte vorhergesagt worden waren. 3
Gleichzeitig leistet der allgemeine gesetzliche Mindestlohn einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung
der Lohnentwicklung in Deutschland.
Nachdem es in den vergangenen Jahren infolge
der Eurokrise eine erhöhte Zuwanderung aus den europäischen Krisenländern nach Deutschland gab, ist
Deutschland mit einer drastisch angestiegenen Zuwanderung von Asylsuchenden aus verschiedenen
Krisenregionen konfrontiert. Das Arbeitsangebot in
Deutschland dürfte sich dadurch deutlich erhöhen.
So schätzt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg unter der Annahme
einer Zuwanderung von jeweils einer Million Asylsuchenden in den Jahren 2015 und 2016, dass das
Erwerbspersonenpotential 2015 um 100 000 Personen und in diesem Jahr um fast 330 000 Personen
zunehmen wird. Dabei wird der deutlich höhere Migrationseffekt in beiden Jahren teilweise durch eine
abnehmende inländische Erwerbsbevölkerung kompensiert (Fuchs et al. 2015).
Es war nicht wirklich überraschend, dass die verstärkte Zuwanderung teilweise dazu genutzt wurde,
einen erneuten Versuch zu unternehmen, den erst
kürzlich eingeführten allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu untergraben. Es wurde gefordert, dass
er infolge der Flüchtlingsmigration entweder deutlich reduziert oder sogar wieder ganz abgeschafft
werden sollte. Zumindest sollte er temporär für die
arbeitsberechtigten Flüchtlinge ausgesetzt werden,
z.B. unter Anwendung bestehender Ausnahmeregelungen, wie die für Langzeitarbeitslose. Überwiegend kommen diese Vorschläge von denselben
Personen, die zuvor vehement gegen die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns
in Deutschland argumentiert und vor erheblichen
Beschäftigungsverlusten gewarnt hatten, wie beispielsweise die Mehrheit der Mitglieder des Sachverständigenrates (SVR 2015, Ziffer 567f.).
Natürlich stellt die stark gestiegene Zahl der
Flüchtlinge, die in den nächsten Jahren Arbeit suchen werden, eine Herausforderung für die Arbeitsmarktpolitik dar. Jedoch ist der deutsche Arbeitsmarkt aktuell sehr gut aufgestellt, um mit dieser
Herausforderung zurechtzukommen. Sonderregelungen und Ausnahmen vom Mindestlohn sind dagegen Scheinlösungen, wie die Ausnahmeregelung
vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten zeigt, die von den Unternehmen
kaum genutzt wird (Öchsner 2015). Durch einen klar
formulierten Zeitplan und eine mehrjährige Einführungsphase des Mindestlohns hat die Politik vielmehr den Unternehmen mehr Planungssicherheit
gegeben und einen ausreichenden Zeitraum für die
unternehmerische Anpassung an die veränderte Situation mit einer allgemeinen gesetzlichen Lohnuntergrenze gewählt. Ähnlich umsichtig sollte die Po-
2
IMK Report Nr. 111, Januar 2016
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Für einen Überblick und kritische Bewertung der Vorhersagen im Vorfeld der Einführung des Mindestlohns siehe
Schulten und Weinkopf (2015), S. 79ff.
3
litik nun mit den arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen der verstärkten Flüchtlingszuwanderung
umgehen und sich immer vor Augen führen, dass
vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
die Zuwanderung auch eine Chance darstellt, die
es zu nutzen gilt. Entscheidend ist die möglichst
schnelle Integration der geflüchteten Menschen in
Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Von zentraler Bedeutung ist dabei, ausreichende Mittel zur Verfügung
IMK Report Nr. 111, Januar 2016
Seite 8
zu stellen, damit ausreichende Deutschkenntnisse
schnell erworben werden können, um erfolgreich
auf dem Arbeitsmarkt agieren zu können. Darüber
hinaus sollten vorhandene berufliche Qualifikationen möglichst unbürokratisch anerkannt werden
und dort, wo es Bildungsdefizite gibt, diese durch
ein gutes Fallmanagement und entsprechende Bildungsangebote im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen angegangen werden.
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Herausgeber
Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK)
in der Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf
Telefon (02 11) 77 78-31 2, Telefax (02 11) 77 78-26 6
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Redaktionsleitung: Peter Hohlfeld
Pressekontakt: Rainer Jung, (02 11) 77 78-15 0
IMK Report IMK Report 111, Januar 2016 Seite 10
ISSN 1861-3683
Nachdruck und sonstige Verbreitung
– auch auszugsweise –
nur mit Quellenangabe zulässig.
Autorinnen und Autoren
Prof. Dr. Gustav A. Horn, [email protected]
Dr. Alexander Herzog-Stein, [email protected]
Dr. Katja Rietzler, [email protected]
Dr. Silke Tober, [email protected]
Andrew Watt, [email protected]
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