Universität Bielefeld Fakultät für Soziologie Lehr- und Forschungsgebiet Politikwissenschaft %LWWHEHDFKWHQ6LH]XP62&5$7(6(5$60863URJUDPPIROJHQGH,QIRUPDWLRQHQ $XIJUXQGGHUJURHQ=DKOYRQ,QWHUHVVLHUWHQN|QQHQ$QIUDJHQGLHVLFKDXIGLH DXIJHIKUWHQ3XQNWHEH]LHKHQOHLGHU]XNQIWLJQLFKWPHKUEHDQWZRUWHWZHUGHQ =Z|OIZLFKWLJH3XQNWH]XP(LQVWLHJ 1. ERASMUS ist die Abkürzung für European Community Action Scheme for the Mobility of University Students. Die EU hat ERASMUS 1987 ins Leben gerufen, um die Mobilität der europäischen Studierenden zu erhöhen, die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Hochschulen zu stärken und so das Zusammenwachsen Europas zu fördern. Seit 1995 sind ERASMUS, das Sprachenprogramm LINGUA und weitere EUBildungsprogramme in dem neuen Programm SOCRATES zusammengefaßt. ERASMUS wird als Unterprogramm für den Bereich der Hochschulen weitergeführt. Am SOCRATES/ERASMUS-Programm sind die 25 Staaten der Europäischen Union, die EFTALänder Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie die süd-osteuropäischen Länder Bulgarien, Rumänien und Türkei beteiligt. Fast alle Bielefelder Fakultäten unterhalten ERASMUS-Kooperationen mit unterschiedlichen europäischen Partnerinstitutionen. Verschiedene Dozentinnen und Dozenten, die sogenannten ERASMUS-Programmbeauftragten, sind für die Kooperationen verantwortlich. Im Akademischen Auslandsamt sind Übersichten der einzelnen Fakultäten erhältlich, auf denen die Partnerhochschulen und die zuständigen Programmbeauftragten verzeichnet sind. 2. Die unten aufgeführten Austauschabkommen sind für das Fach „Politikwissenschaft“ geschlossen und beziehen sich auf je 1-2 Austauschplätze für pro Studienjahr. Die Plätze stehen grundsätzlich für Studierende aller Fachsemester offen (Ausnahme: Dänemark nur Master-Studierende). 3. In den für Politikwissenschaft geschlossenen Abkommen werden vorrangig Studierende aus dem Bachelorstudiengang „Politikwissenschaft“ berücksichtigt. Bewerben können sich aber auch Studierende anderer Studiengänge. 4. Studierende des Bachelorstudiengangs „Politikwissenschaft“ können sich über die entsprechenden Koordinatoren/innen auch für Socrates-Austauschplätze bewerben, welche außerhalb der Politikwissenschaft von der Fakultät für Soziologie (z.T. auch von anderen Fakultäten) geschlossen wurden. In Bezug darauf sind auf jeden Fall die entsprechenden Koordinatoren/innen die Ansprechpartner/innen. 5. Beim Socrates-System handelt es sich QLFKWum ein Stipendiensystem mit Platzvergabe nach Leistungsgesichtspunkten! Leistungsgesichtspunkte können lediglich zur Auswahl herangezogen werden, falls mehr Bewerbungen als zur Verfügung stehende Plätze vorliegen und sich keine eindeutige Reihenfolge aufgrund der fachlichen Zuordnung der Bewerber/innen ergibt. 6. Bewerbungen für die Nominierung auf einen der Plätze für die für „Politikwissenschaft“ abgeschlossenen Abkommen müssen bis zum 31. Januar eines jeden Jahres für das darauffolgende Studienjahr (i.d.R. Oktober desselben Jahres) (E-Mail reicht nicht!) mit Anschreiben, Lebenslauf und einer Übersicht über den bisherigen Studienverlauf an Herrn Dr. Stephan Stetter, Fakultät für Soziologie gerichtet werden. 7. Später eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind und die Gastuniversität den Eingang der Bewerbung noch akzeptiert. (Hier lohnt es sich insbesondere nachzufragen, ob es nur einen Termin im Jahr gibt oder Bewerbungen fürs Frühjahr auch noch im Sommer/Herbst des Vorjahres möglich sind.) Für die Einholung solcher Erkundigungen ist auf jeden Fall der/die Bewerber/in zuständig. 8. Der Programmkoordinator nominiert die Austauschstudierenden gegenüber der Gastuniversität und meldet dies dem Akademischen Auslandsamt. Diese Nominierung JDUDQWLHUW die Aufnahme in der Partnerhochschule (unbeschadet des möglicherweise verlangten Nachweises ausreichender Sprachkenntnisse). Die Aufnahmeformalitäten werden anschließend jedoch GLUHNW zwischen Gasthochschule und Austauschstudent/in vorgenommen. 9. Die Austauschstudierenden müssen sich YRUihrer Abreise an die Gasthochschule über das Lehrangebot informieren und einen Studienplan für ihren Aufenthalt erstellen. Hierüber ist ein „Learning Agreement“ anzufertigen, das vom Koordinator in Bielefeld zu genehmigen ist. 10. Auslands-BAFöG: Grundsätzlich besteht bei allen BAFöG-Empfängerinnen und -empfängern ein Anrecht auf 1-2 Semester Auslandsförderung. Diese wird auf die Förderungshöchstdauer nicht angerechnet. Gedeckt werden die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten : Reisekosten, Krankenversicherung, ggf. Studiengebühren (bis maximal 4.600,- Euro), Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten (Ausnahme: EU-Länder). Die Auslandszulagen sind darlehensfrei. 11. Im Rahmen der SOCRATES/ERASMUS/ECTS-Programme werden Teilstipendien vergeben (maximal 180,- Euro pro Monat). BAFöG-Empfängerinnen und Empfänger sollten AuslandsBAFöG beantragen; zusätzlich werden sie aus ERASMUS-Mitteln mit ebenfalls maximal 180 Euro bezuschusst. Weitere Informationen müssen bei den jeweiligen Programmbeauftragten eingeholt werden (siehe Informationen zu den einzelnen Fachbereichen). 12. Auslandssemester werden auf das Studienkonto generell nicht angerechnet. 3ODQXQJIUHLQ$XVODQGVVWXGLXPPLW62&5$7(6(5$6086 Wer ein Auslandsstudium plant, sollte sich möglichst frühzeitig so umfassend wie möglich Informationen beschaffen zu folgenden Punkten. Links zu Partneruniversitäten finden sich auch auf der Homepage des Lehr- und Forschungsgebiets Politikwissenschaft. - Hochschulsystem des Gastlandes (welche Hochschultypen gibt es?) - Lehrangebot (Studienfächer, Schwerpunkte) - Organisation des Studiums (Studienjahr, Semester, Trimester) - Sprachprüfungen (falls erforderlich: Termine, Prüfungsort, Anforderungen, Gültigkeitsdauer) - Anerkennung bisheriger Studienleistungen und entsprechende Einstufung in den Studiengang an der ausländischen Hochschule - Anrechnungsmöglichkeiten des Auslandssemesters für das weitere Studium an der Heimatuniversität sollten schon vor der Ausreise geklärt werden - Studiengebühren und Lebenshaltungskosten - Förderungsmöglichkeiten (BAFöG, Stipendien - nicht für Studienanfängerinnen und -anfänger) - Administrative Vorbereitung (Visum, Übersetzung von Zeugnissen, Beglaubigung, Bewerbungsfristen) Eine ausführliche Beratung im Akademischen Auslandsamt (=AAA) wird empfohlen. Weitere Informationen können den Länderstudienführern sowie den Internetseiten des DAAD entnommen werden. Auch Kultureinrichtungen wie der British Council, das Institut Français, Istituto Italiano di Cultura Colonia oder das Instituto Cervantes erteilen länderspezifische Auskünfte über Studienmöglichkeiten, Finanzierungsmodalitäten usw. Ein Auslandsaufenthalt erfordert viel Vorbereitungszeit, Planungsaufwand und Eigenengagement. (UVWH6FKULWWHIUHLQ$XVODQGVVWXGLXPPLW62&5$7(6(5$6086 Wichtigste Anlaufstelle für Studierende, die beabsichtigen, "mit ERASMUS" in einem anderen Land zu studieren, ist der/die jeweilige Programmbeauftragte. Die Programmbeauftragten sind verantwortlich für die Entsendung von Studierenden an die Partneruniversitäten seines Netzwerkes und informieren über Studienangebote der Partnerhochschulen. Die Bewerbung für ein Programm erfolgt über die Programmbeauftragten. Das weitere Verfahren ist mit ihnen genau abzusprechen. Das Akademische Auslandsamt (AAA) informiert über bestehende Partnerhochschulen. Es ist auch erste Anlaufstelle für Informationen über andere Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt durchzuführen. /HLVWXQJHQYRQ62&5$7(6(5$6086 Folgende Punkte sind Bestandteile der ERASMUS-Austauschprogramme: $QHUNHQQXQJYRQ6WXGLHQOHLVWXQJHQ Die teilnehmenden Hochschulen verpflichten sich, für erfolgreich abgeschlossene Kurse und erworbene Leistungsnachweise volle akademische Anerkennung zu gewähren. In den Fakultäten Chemie, Geschichte, Linguistik und Literaturwissenschaft, Pädagogik, Soziologie sowie Wirtschaftswissenschaften wurde der ECTS-Anerkennungsmodus eingeführt (ECTS = European Community Credit Transfer System). Für im Ausland erbrachte Studienleistungen gibt es 'Kreditpunkte', anhand derer in Bielefeld die Anerkennung vollzogen wird. In anderen Fakultäten gibt es keine allgemeinverbindliche Regelungen; hier erfolgt die Anerkennung der Studienleistungen nach persönlicher Absprache. Wir empfehlen, sich rechtzeitig mit den Programmbeauftragten sowie den im Studiengang zuständigen Institutionen (Prüfungsamt, Prüfungsausschuss) in Verbindung zu setzen. 7HLOVWLSHQGLHQ Im Rahmen von ERASMUS werden Teilstipendien vergeben. Die Stipendienrate beträgt 180 Euro monatlich. BAFöG-Empfängerinnen und Empfänger sollten Auslands-BAFöG beantragen; zusätzlich erhalten sie aus aus ERASMUS-Mitteln ebenfalls 180 Euro pro Monat. Der BAFöGAntrag ist bei dem für das betreffende Land zuständigen BAFög-Amt zu stellen (Siehe z. B. DAAD-Studienführer oder Stipendienführer). (UOHLFKWHUXQJGHV6WXGLXPVLP$XVODQG Für ERASMUS-Studierende fallen keine Studiengebühren an. In der Regel ist auch die Einschreibeprozedur vereinfacht. Darüber hinaus werden vielerorts weitere Unterstützungen angeboten, z. B. Sprachkurse für ERASMUS-Studierende oder Hilfe bei der Wohnungssuche. %HGLQJXQJHQIUHLQH62&5$7(6(5$6086)|UGHUXQJ Der im Ausland absolvierte Studienabschnitt muss mindestens 3 Monate und darf maximal 12 Monate betragen. Die Studierenden müssen sich mindestens im 2. Studienjahr befinden. Wir empfehlen einen Auslandsaufenthalt nach dem 2. oder 4. Fachsemester im BA Politikwissenschaft. Ausreichende Sprachkenntnisse sind für einen Auslandsaufenthalt unerlässlich. Natürlich variiert das Anforderungsniveau abhängig vom Fachbereich und vom Zielland. Studierende können nur einmal eine finanzielle Förderung im Rahmen eines europäischen Austauschprogramms erhalten. 0|JOLFKNHLWHQGHU9RUEHUHLWXQJ Erfahrungsgemäß ist es sehr hilfreich, mit ausländischen Studierenden, die aus den in Frage kommenden Ländern stammen, sowie mit deutschen Studierenden, die schon an Austauschprogrammen teilgenommen haben, Kontakt aufzunehmen und Informationen einzuholen. Die Namen und Anschriften sind bei den Programmbeauftragten und im AAA erhältlich. Außerdem können zahlreiche Erfahrungsberichte im AAA, bei den Programmbeauftragten oder im Internet eingesehen werden. Eine weitere Hilfe bietet die ERASMUS-Initiative im Rahmen des MentorInnenprogramms an. Nominierte ERASMUS - Studierende haben die Möglichkeit, ausländische Studierende an der Universität Bielefeld aus dem zukünftigen Gastland ein Semester vor dem geplanten Auslandsaufenthalt zu betreuen. Dadurch können die bereits bestehenden Sprachfähigkeiten erprobt und Kenntnisse über die Gasthochschule erweitert werden. Außerdem kann auf diese Weise schon ein wenig "ERASMUSAtmosphäre" geschnuppert werden. 62&5$7(6(5$0863URJUDPPHDQGHU)DNXOWlWIU6R]LRORJLH Die Fakultät für Soziologie nimmt z. Z. an den folgenden ERASMUS-Programmen teil: 1. Arbeit und Organisation, Programmbeauftragter: Herr Dr. Vollmer, U3-241, Tel.: 3996 Partnerhochschulen: - Universitat Autònoma de Barcelona (E) - Università degli studi di Bologna (I) - Université de Rouen (F) - Instituto Superior de Ciencias do Trabalho e da Empresa (ISCTE) Lissabon (P) 2. :Wissenschaft und Technik, Programmbeauftragter: Herr Dr. Krücken, U6-224, Tel.: 4659 Partnerhochschulen: - Universiteit van Amsterdam (NL) - Roskilde Universitetscenter (DK) - Université Paris VII (F) - Universitá degli studi di Roma 'La Sapienza' (I) - University of Manchester (GB) - University of Edinburgh (GB) - University of Sussex (GB) - Universität Wien (A) - Universiteit Maastricht (NL) - Universität Göteborg (S) - Universität Linköpping (S) 3. :Women Studies, Programmbeauftragte: Frau Prof. Dr. Müller, U4-238, Tel. 4612 Partnerhochschulen: - Rijksuniversiteit Utrecht (NL) - Universiteit Antwerpen (B) - Universidad Complutense de Madrid (E) - University of Thessaloniki (GR) - Âbo Akademi University, (FIN) - Université de Paris VII (F) 4. Politikwissenschaft, Programmbeauftragter: Dr. Stetter, L4-118, Tel. 4230 Partnerhochschulen: - Vrije Universiteit Amsterdam (NL) - Universiteit Aarhus (DK) - University of Bergen (N) - Università degli studi di Bologna (I) - Universität Bern (CH) - Institut d'Etudes Politiques de Paris (F) - Institut d'Etudes Politiques de Bordeaux (F) - Universitatea din Craiova (ROM) - University of Helsinki (FIN) - University of Copenhagen (DK) - University of Lund (S) - Universität Wien (A) - Universität Zürich (CH) - Universität Vilnius (LT) 5. Soziologie, Programmbeauftragter: Herr Prof. Dr. Rammstedt, U4-222, Tel. 4609 Partnerhochschule: - Université des Sciences Humaines de Strasbourg II (F) 6. Soziologie, Programmbeauftragter: Herr Prof. Dr. Feldhoff, U3-228, Tel. 3982 Partnerhochschule: - Universität Sofia (BG) 7. Soziologie, Programmbeauftragter: Herr Prof. Dr. Japp, U5-111, Tel.: 3867 Partnerhochschule: - Universität Tromsö (N) 8. Soziologie, Programmbeauftragter: Frau Prof. Dr. Müller, U4-238, Tel.: 4612 Partnerhochschule: - Universdidad Complutense de Madrid (E) 9. Soziologie, Programmbeauftragter: Herr Prof. Dr. Faist, U5-231, Tel.: 4650 Partnerhochschulen: - Istanbul Kültür Universitesi (TR) - Istanbul Bilgi Universitesi (TR) 10. Soziologie, Programmbeauftragter: Herr Prof. Dr. Hennings, Oberstufenkolleg, D-143, Tel.: 2855 Partnerhochschule: - Univerzita Usti nad Labem (CZ) Quelle: http://www.unibielefeld.de/Universitaet/Einrichtungen/Weitere%20Einrichtungen/AAA/Ausland/Partnerhochsch ulen/ Stand: 18.01.2006