Universität Bielefeld Fakultät für Soziologie Lehr

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Universität Bielefeld
Fakultät für Soziologie
Lehr- und Forschungsgebiet Politikwissenschaft
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1. ERASMUS ist die Abkürzung für European Community Action Scheme for the Mobility of
University Students. Die EU hat ERASMUS 1987 ins Leben gerufen, um die Mobilität der
europäischen Studierenden zu erhöhen, die Zusammenarbeit zwischen den europäischen
Hochschulen zu stärken und so das Zusammenwachsen Europas zu fördern.
Seit 1995 sind ERASMUS, das Sprachenprogramm LINGUA und weitere
EUBildungsprogramme in dem neuen Programm SOCRATES zusammengefaßt. ERASMUS
wird als Unterprogramm für den Bereich der Hochschulen weitergeführt.
Am SOCRATES/ERASMUS-Programm sind die 25 Staaten der Europäischen Union, die
EFTALänder Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie die süd-osteuropäischen Länder
Bulgarien, Rumänien und Türkei beteiligt.
Fast alle Bielefelder Fakultäten unterhalten ERASMUS-Kooperationen mit unterschiedlichen
europäischen Partnerinstitutionen. Verschiedene Dozentinnen und Dozenten, die sogenannten
ERASMUS-Programmbeauftragten, sind für die Kooperationen verantwortlich. Im Akademischen
Auslandsamt sind Übersichten der einzelnen Fakultäten erhältlich, auf denen die
Partnerhochschulen und die zuständigen Programmbeauftragten verzeichnet sind.
2. Die unten aufgeführten Austauschabkommen sind für das Fach „Politikwissenschaft“
geschlossen und beziehen sich auf je 1-2 Austauschplätze für pro Studienjahr. Die Plätze
stehen grundsätzlich für Studierende aller Fachsemester offen (Ausnahme: Dänemark nur
Master-Studierende).
3. In den für Politikwissenschaft geschlossenen Abkommen werden vorrangig Studierende aus
dem Bachelorstudiengang „Politikwissenschaft“ berücksichtigt. Bewerben können sich aber auch
Studierende anderer Studiengänge.
4. Studierende des Bachelorstudiengangs „Politikwissenschaft“ können sich über die
entsprechenden Koordinatoren/innen auch für Socrates-Austauschplätze bewerben, welche
außerhalb der Politikwissenschaft von der Fakultät für Soziologie (z.T. auch von anderen
Fakultäten) geschlossen wurden. In Bezug darauf sind auf jeden Fall die entsprechenden
Koordinatoren/innen die Ansprechpartner/innen.
5. Beim Socrates-System handelt es sich QLFKWum ein Stipendiensystem mit Platzvergabe nach
Leistungsgesichtspunkten! Leistungsgesichtspunkte können lediglich zur Auswahl
herangezogen werden, falls mehr Bewerbungen als zur Verfügung stehende Plätze vorliegen
und sich keine eindeutige Reihenfolge aufgrund der fachlichen Zuordnung der Bewerber/innen
ergibt.
6. Bewerbungen für die Nominierung auf einen der Plätze für die für „Politikwissenschaft“
abgeschlossenen Abkommen müssen bis zum 31. Januar eines jeden Jahres für das
darauffolgende Studienjahr (i.d.R. Oktober desselben Jahres) (E-Mail reicht nicht!) mit
Anschreiben, Lebenslauf und einer Übersicht über den bisherigen Studienverlauf an Herrn Dr.
Stephan Stetter, Fakultät für Soziologie gerichtet werden.
7. Später eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei
sind und die Gastuniversität den Eingang der Bewerbung noch akzeptiert. (Hier lohnt es sich
insbesondere nachzufragen, ob es nur einen Termin im Jahr gibt oder Bewerbungen fürs
Frühjahr auch noch im Sommer/Herbst des Vorjahres möglich sind.) Für die Einholung solcher
Erkundigungen ist auf jeden Fall der/die Bewerber/in zuständig.
8. Der Programmkoordinator nominiert die Austauschstudierenden gegenüber der
Gastuniversität und meldet dies dem Akademischen Auslandsamt. Diese Nominierung JDUDQWLHUW
die Aufnahme in der Partnerhochschule (unbeschadet des möglicherweise verlangten
Nachweises ausreichender Sprachkenntnisse). Die Aufnahmeformalitäten werden anschließend
jedoch GLUHNW zwischen Gasthochschule und Austauschstudent/in vorgenommen.
9. Die Austauschstudierenden müssen sich YRUihrer Abreise an die Gasthochschule über das
Lehrangebot informieren und einen Studienplan für ihren Aufenthalt erstellen. Hierüber ist ein
„Learning Agreement“ anzufertigen, das vom Koordinator in Bielefeld zu genehmigen ist.
10. Auslands-BAFöG: Grundsätzlich besteht bei allen BAFöG-Empfängerinnen und -empfängern
ein Anrecht auf 1-2 Semester Auslandsförderung. Diese wird auf die Förderungshöchstdauer
nicht angerechnet. Gedeckt werden die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten :
Reisekosten, Krankenversicherung, ggf. Studiengebühren (bis maximal 4.600,- Euro), Zuschuss
zu den Lebenshaltungskosten (Ausnahme: EU-Länder). Die Auslandszulagen sind
darlehensfrei.
11. Im Rahmen der SOCRATES/ERASMUS/ECTS-Programme werden Teilstipendien vergeben
(maximal 180,- Euro pro Monat). BAFöG-Empfängerinnen und Empfänger sollten AuslandsBAFöG beantragen; zusätzlich werden sie aus ERASMUS-Mitteln mit ebenfalls maximal 180
Euro bezuschusst. Weitere Informationen müssen bei den jeweiligen Programmbeauftragten
eingeholt werden (siehe Informationen zu den einzelnen Fachbereichen).
12. Auslandssemester werden auf das Studienkonto generell nicht angerechnet.
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Wer ein Auslandsstudium plant, sollte sich möglichst frühzeitig so umfassend wie möglich
Informationen beschaffen zu folgenden Punkten. Links zu Partneruniversitäten finden sich auch
auf der Homepage des Lehr- und Forschungsgebiets Politikwissenschaft.
- Hochschulsystem des Gastlandes (welche Hochschultypen gibt es?)
- Lehrangebot (Studienfächer, Schwerpunkte)
- Organisation des Studiums (Studienjahr, Semester, Trimester)
- Sprachprüfungen (falls erforderlich: Termine, Prüfungsort, Anforderungen, Gültigkeitsdauer)
- Anerkennung bisheriger Studienleistungen und entsprechende Einstufung in den Studiengang
an der ausländischen Hochschule
- Anrechnungsmöglichkeiten des Auslandssemesters für das weitere Studium an der
Heimatuniversität sollten schon vor der Ausreise geklärt werden
- Studiengebühren und Lebenshaltungskosten
- Förderungsmöglichkeiten (BAFöG, Stipendien - nicht für Studienanfängerinnen und -anfänger)
- Administrative Vorbereitung (Visum, Übersetzung von Zeugnissen, Beglaubigung,
Bewerbungsfristen)
Eine ausführliche Beratung im Akademischen Auslandsamt (=AAA) wird empfohlen. Weitere
Informationen können den Länderstudienführern sowie den Internetseiten des DAAD
entnommen werden.
Auch Kultureinrichtungen wie der British Council, das Institut Français, Istituto Italiano di Cultura
Colonia oder das Instituto Cervantes erteilen länderspezifische Auskünfte über
Studienmöglichkeiten, Finanzierungsmodalitäten usw. Ein Auslandsaufenthalt erfordert viel
Vorbereitungszeit, Planungsaufwand und Eigenengagement.
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Wichtigste Anlaufstelle für Studierende, die beabsichtigen, "mit ERASMUS" in einem anderen
Land zu studieren, ist der/die jeweilige Programmbeauftragte. Die Programmbeauftragten sind
verantwortlich für die Entsendung von Studierenden an die Partneruniversitäten seines
Netzwerkes und informieren über Studienangebote der Partnerhochschulen. Die Bewerbung für
ein Programm erfolgt über die Programmbeauftragten. Das weitere Verfahren ist mit ihnen
genau abzusprechen.
Das Akademische Auslandsamt (AAA) informiert über bestehende Partnerhochschulen. Es ist
auch erste Anlaufstelle für Informationen über andere Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt
durchzuführen.
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Folgende Punkte sind Bestandteile der ERASMUS-Austauschprogramme:
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Die teilnehmenden Hochschulen verpflichten sich, für erfolgreich abgeschlossene Kurse und
erworbene Leistungsnachweise volle akademische Anerkennung zu gewähren. In den
Fakultäten Chemie, Geschichte, Linguistik und Literaturwissenschaft, Pädagogik, Soziologie
sowie Wirtschaftswissenschaften wurde der ECTS-Anerkennungsmodus eingeführt (ECTS =
European Community Credit Transfer System). Für im Ausland erbrachte Studienleistungen gibt
es 'Kreditpunkte', anhand derer in Bielefeld die Anerkennung vollzogen wird. In anderen
Fakultäten gibt es keine allgemeinverbindliche Regelungen; hier erfolgt die Anerkennung der
Studienleistungen nach persönlicher Absprache.
Wir empfehlen, sich rechtzeitig mit den Programmbeauftragten sowie den im Studiengang
zuständigen Institutionen (Prüfungsamt, Prüfungsausschuss) in Verbindung zu setzen.
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Im Rahmen von ERASMUS werden Teilstipendien vergeben. Die Stipendienrate beträgt 180
Euro monatlich. BAFöG-Empfängerinnen und Empfänger sollten Auslands-BAFöG beantragen;
zusätzlich erhalten sie aus aus ERASMUS-Mitteln ebenfalls 180 Euro pro Monat. Der BAFöGAntrag ist bei dem für das betreffende Land zuständigen BAFög-Amt zu stellen (Siehe z. B.
DAAD-Studienführer oder Stipendienführer).
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Für ERASMUS-Studierende fallen keine Studiengebühren an. In der Regel ist auch die
Einschreibeprozedur vereinfacht. Darüber hinaus werden vielerorts weitere Unterstützungen
angeboten, z. B. Sprachkurse für ERASMUS-Studierende oder Hilfe bei der Wohnungssuche.
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Der im Ausland absolvierte Studienabschnitt muss mindestens 3 Monate und darf maximal 12
Monate betragen. Die Studierenden müssen sich mindestens im 2. Studienjahr befinden. Wir
empfehlen einen Auslandsaufenthalt nach dem 2. oder 4. Fachsemester im BA
Politikwissenschaft.
Ausreichende Sprachkenntnisse sind für einen Auslandsaufenthalt unerlässlich. Natürlich variiert
das Anforderungsniveau abhängig vom Fachbereich und vom Zielland. Studierende können nur
einmal eine finanzielle Förderung im Rahmen eines europäischen Austauschprogramms
erhalten.
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Erfahrungsgemäß ist es sehr hilfreich, mit ausländischen Studierenden, die aus den in Frage
kommenden Ländern stammen, sowie mit deutschen Studierenden, die schon an
Austauschprogrammen teilgenommen haben, Kontakt aufzunehmen und Informationen
einzuholen. Die Namen und Anschriften sind bei den Programmbeauftragten und im AAA
erhältlich. Außerdem können zahlreiche Erfahrungsberichte im AAA, bei den
Programmbeauftragten oder im Internet eingesehen werden.
Eine weitere Hilfe bietet die ERASMUS-Initiative im Rahmen des MentorInnenprogramms an.
Nominierte ERASMUS - Studierende haben die Möglichkeit, ausländische Studierende an der
Universität Bielefeld aus dem zukünftigen Gastland ein Semester vor dem geplanten
Auslandsaufenthalt zu betreuen. Dadurch können die bereits bestehenden Sprachfähigkeiten
erprobt und Kenntnisse über die Gasthochschule erweitert werden. Außerdem kann auf diese
Weise schon ein wenig "ERASMUSAtmosphäre" geschnuppert werden.
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Die Fakultät für Soziologie nimmt z. Z. an den folgenden ERASMUS-Programmen teil:
1. Arbeit und Organisation, Programmbeauftragter: Herr Dr. Vollmer, U3-241, Tel.: 3996
Partnerhochschulen:
- Universitat Autònoma de Barcelona (E)
- Università degli studi di Bologna (I)
- Université de Rouen (F)
- Instituto Superior de Ciencias do Trabalho e da Empresa (ISCTE) Lissabon (P)
2. :Wissenschaft und Technik, Programmbeauftragter: Herr Dr. Krücken, U6-224, Tel.: 4659
Partnerhochschulen:
- Universiteit van Amsterdam (NL)
- Roskilde Universitetscenter (DK)
- Université Paris VII (F)
- Universitá degli studi di Roma 'La Sapienza' (I)
- University of Manchester (GB)
- University of Edinburgh (GB)
- University of Sussex (GB)
- Universität Wien (A)
- Universiteit Maastricht (NL)
- Universität Göteborg (S)
- Universität Linköpping (S)
3. :Women Studies, Programmbeauftragte: Frau Prof. Dr. Müller, U4-238, Tel. 4612
Partnerhochschulen:
- Rijksuniversiteit Utrecht (NL)
- Universiteit Antwerpen (B)
- Universidad Complutense de Madrid (E)
- University of Thessaloniki (GR)
- Âbo Akademi University, (FIN)
- Université de Paris VII (F)
4. Politikwissenschaft, Programmbeauftragter: Dr. Stetter, L4-118, Tel. 4230
Partnerhochschulen:
- Vrije Universiteit Amsterdam (NL)
- Universiteit Aarhus (DK)
- University of Bergen (N)
- Università degli studi di Bologna (I)
- Universität Bern (CH)
- Institut d'Etudes Politiques de Paris (F)
- Institut d'Etudes Politiques de Bordeaux (F)
- Universitatea din Craiova (ROM)
- University of Helsinki (FIN)
- University of Copenhagen (DK)
- University of Lund (S)
- Universität Wien (A)
- Universität Zürich (CH)
- Universität Vilnius (LT)
5. Soziologie, Programmbeauftragter: Herr Prof. Dr. Rammstedt, U4-222, Tel. 4609
Partnerhochschule:
- Université des Sciences Humaines de Strasbourg II (F)
6. Soziologie, Programmbeauftragter: Herr Prof. Dr. Feldhoff, U3-228, Tel. 3982
Partnerhochschule:
- Universität Sofia (BG)
7. Soziologie, Programmbeauftragter: Herr Prof. Dr. Japp, U5-111, Tel.: 3867
Partnerhochschule:
- Universität Tromsö (N)
8. Soziologie, Programmbeauftragter: Frau Prof. Dr. Müller, U4-238, Tel.: 4612
Partnerhochschule:
- Universdidad Complutense de Madrid (E)
9. Soziologie, Programmbeauftragter: Herr Prof. Dr. Faist, U5-231, Tel.: 4650
Partnerhochschulen:
- Istanbul Kültür Universitesi (TR)
- Istanbul Bilgi Universitesi (TR)
10. Soziologie, Programmbeauftragter: Herr Prof. Dr. Hennings, Oberstufenkolleg, D-143, Tel.:
2855
Partnerhochschule:
- Univerzita Usti nad Labem (CZ)
Quelle: http://www.unibielefeld.de/Universitaet/Einrichtungen/Weitere%20Einrichtungen/AAA/Ausland/Partnerhochsch
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Stand: 18.01.2006
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