IFRS 9 Übergangsbilanzierung (Transition) für Versicherer

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IFRS 9 Übergangsbilanzierung (Transition) für
Versicherer
Hintergrund
Nach IFRS bilanzierende Versicherungsunternehmen stehen mit der Umsetzung von IFRS 9
und dem neuen Standard für Versicherungsverträge IFRS 17 (bisheriger Arbeitstitel „IFRS 4
Phase II“) vor großen Herausforderungen. Der neue Standard für Finanzinstrumente - IFRS 9
- ist für die betreffenden Unternehmen grundsätzlich ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend
anzuwenden. Der Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 17 wird frühestens zum 1. Januar 2020
erwartet. Vor dem Hintergrund der Wechselwirkungen und unterschiedlichen
Erstanwendungszeitpunkte der beiden Standards haben die Versicherer und EFRAG
gravierende Bedenken gegenüber dem IASB geäußert. Es wird angenommen, dass erhebliche
temporäre Accounting Mismatches - verbunden mit einer entsprechenden P&L-Volatilität –
auftreten werden, wenn den Versicherern nicht besondere Erleichterungen bei der
Übergangsbilanzierung gewährt werden. Außerdem wird befürchtet, dass die Einführung von
zwei großen IFRS zu unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkten zu einem deutlichen
Mehraufwand in den Versicherungsunternehmen führt.
Entsprechende Beratungen im IASB zu diesem Thema führten zu dem Ergebnis, dass mit dem
Deferral- und Overlay-Approach daher künftig zwei neue Möglichkeiten geschaffen werden
sollen, den Unterschieden in der Bewertung von Finanzinstrumenten und
Versicherungsverträgen im Übergangszeitraum Rechnung zu tragen. Die detaillierten
Regelungen zu dem Overlay- und Deferral-Approach wurden in dem Exposure Draft
ED/2015/11, der ein entsprechendes Amendment von dem aktuellen IFRS 17 vorsieht,
veröffentlicht. Der finale Standard, der dieses Amendment beinhaltet, wird voraussichtlich im
vierten Quartal 2016 erwartet.
Die zwei neuen Transition-Optionen für Versicherer
Für die Versicherungsunternehmen besteht künftig keine Pflicht, sondern bei Erfüllung der
Anwendungsvoraussetzung die Option die Regelungen für den Overlay- bzw. DeferralApproach anzuwenden. Alle Versicherer können daher weiterhin IFRS 9 vollständig zum 1.
Januar 2018 anwenden.
Die relevanten Anwendungszeitpunkte für die unterschiedlichen Optionen von IFRS 9 und
IFRS 17 sind in der folgenden Grafik dargestellt:
Die Kernpunkte der beiden neuen Optionen lauten:
Overlay-Approach
Ziel des Overlay-Approaches ist es, die Gewinn- und Verlustrechnung um Effekte zu
bereinigen, die durch die erfolgswirksame Bewertung zum Fair Value gemäß IFRS 9 induziert
sind. Hierzu gestattet der Exposure Draft den Unternehmen ein sogenanntes OverlayAdjustment vorzunehmen. So ist es demnach zulässig Marktwertschwankungen von
bestimmten finanziellen Vermögenswerten (qualifying financial assets) innerhalb der
Gesamtergebnisrechnung (d.h. Gewinn- und Verlustrechnung sowie sonstiges Ergebnis
(OCI)) umzubuchen, wenn diese Vermögenswerte unter IAS 39 nicht erfolgswirksam zum Fair
Value bewertet worden sind und diese Finanzinstrumente mit Verträgen in Verbindung
stehen, die gemäß IFRS 17 bewertet werden. Das Resultat ist eine Gewinn- und
Verlustrechnung, in der die betreffenden Finanzinstrumente so bewertet sind, wie unter IAS
39. Die GuV wird somit um zusätzliche Volatilität, die durch eine Anwendung von IFRS 9 und
dem bisherigen IFRS 17-Standard entsteht, bereinigt.
Deferral-Approach
Der Exposure Draft erlaubt alternativ die Verschiebung der verpflichtenden Anwendung von
IFRS 9. Eine Verschiebung kann maximal entweder bis zum Erstanwendungsdatum von IFRS
17 oder bis zum Januar 2021 erfolgen, wenn IFRS 17 bis dahin noch nicht erstmalig
angewendet werden muss. Bis maximal zum Januar 2021 kann daher ein IFRS 9-induzierter
Accounting Mismatch durch einen Deferral und eine Anwendung der IAS 39-Vorschriften
vermieden werden. Die Anwendung des Deferral Approaches ist nur dann zulässig, wenn das
bilanzierende Unternehmen das sogenannte „predominance“-Kriterium erfüllt, welches
besagt, dass gemäß IFRS 17 bilanzierte Versicherungsaktivitäten dominierend für das
Unternehmen sein müssen.
Praktische Auswirkungen des Deferral-Approaches
Mit der Einführung neuer Optionen für den Übergang von IAS 39 zu IFRS 9 wird das IASB
wesentliche Forderungen der Versicherer berücksichtigen. Die Versicherungsunternehmen
müssen bestimmen, welchen Weg sie zur Umsetzung von IFRS 9 beschreiten möchten. Viele
Versicherer können allerdings nicht warten, bis das IASB das Amendment final veröffentlicht,
sondern müssen auf Basis des EDs zeitnah ihre Entscheidung treffen. Dabei ist zu beobachten,
dass sich voraussichtlich nur eine geringe Anzahl von Versicherern für die Anwendung des
Overlay-Approaches entscheiden wird, insbesondere da die operationalen Anforderungen
sehr hoch sind. Aus diesem Grund fokussiert dieser Abschnitt auf den Deferral-Approach.
In der Praxis lässt sich beobachten, dass Versicherungsunternehmen den DeferralApproach insbesondere aus Kostengründen präferieren, wenn die Voraussetzungen hierzu
erfüllt sind. Die Unternehmen versprechen sich eine effizientere Umsetzung von IFRS 9, wenn
dieser Standard gemeinsam mit IFRS 17 implementiert wird. Auch wenn durch diesen Ansatz
signifikanter Implementierungsaufwand in die Zukunft verlagert werden kann, existieren
weiterhin Aktivitäten, welche bis 2018 verpflichtend für IFRS 9 umzusetzen sind. Aufgrund
der vom IASB geforderten Anhangangaben zur Anwendung des Deferral-Approaches ab 2018,
die eine Offenlegung zur Ausgestaltung und Kreditqualität der finanziellen Vermögenswerte
fordern, kann beispielsweise eine vorzeitige Implementierung des SPPI-Tests für die
Kategorisierung der Finanzinstrumente erforderlich sein. Hier müssen sich die Unternehmen
entscheiden, ob sie direkt ihre finale Lösung implementieren, oder für die Zwecke von
Anhangangaben zunächst eine temporäre Übergangslösung einsetzen möchten. Trotz dieser
Anforderungen haben einige Versicherer, die IFRS 9-Projekte bereits begonnen hatten,
wesentliche Projektaktivitäten zur Einführung von IFRS 9 vor dem Hintergrund des DeferralApproaches reduziert.
Es ist zu erwarten, dass die Komplexität von Projekten, in denen IFRS 17 und IFRS 9 parallel
umgesetzt werden, sehr hoch sein wird. Da die zu implementierenden Lösungen
kostenintensiv und voraussichtlich langfristig angelegt sein dürften, sollten die CFOs der
Versicherer ein strategisches Zielbild bzw. Finance Target Operating Model definieren –
welches u.U. weit über den reinen Accounting-Scope hinausgeht -, um ihre zukünftigen
Investitionen zu schützen. Einige Versicherer nutzen die anstehenden Veränderung daher
dazu, sich im Finance-Bereich neu aufzustellen, mit dem Ziel die zukünftigen Betriebskosten
zu senken. Dazu kann beispielsweise eine Neuausrichtung der IT-Architektur mit einem
konzernweit vereinheitlichten IFRS 9 / IFRS 17 Datenmodell gehören, bei dem redundante
und replizierte Daten sowie erforderliche Abstimmprozesse vermindert werden. Aus diesen
Gründen besteht auch für Versicherer, die den Deferral-Approach anwenden möchten, bereits
jetzt ein großer Druck die entsprechenden Projekte zu initiieren.
PwC als führender Business Integrator
Als führende Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft unterstützt PwC die Versicherer
bei ihren Entscheidungsprozessen und bei Implementierungsfragen rund um IFRS 17 und
IFRS 9. Wir kennen die Fragestellungen, die auf Versicherungsunternehmen zukommen und
wissen aus unserer umfassenden Praxiserfahrung, wie man diese am besten beantwortet.
Unser integrierter fachlich-technischer Ansatz hat sich in einer Vielzahl von IFRS 9-und
IFRS°17-Projekten und Vorstudien erfolgreich bewährt und ist integraler Bestandteil unserer
Beratungsleistungen. Gerne sprechen wir mit Ihnen.
Patrick Mäder
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