IFRS 9 Übergangsbilanzierung (Transition) für Versicherer Hintergrund Nach IFRS bilanzierende Versicherungsunternehmen stehen mit der Umsetzung von IFRS 9 und dem neuen Standard für Versicherungsverträge IFRS 17 (bisheriger Arbeitstitel „IFRS 4 Phase II“) vor großen Herausforderungen. Der neue Standard für Finanzinstrumente - IFRS 9 - ist für die betreffenden Unternehmen grundsätzlich ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden. Der Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 17 wird frühestens zum 1. Januar 2020 erwartet. Vor dem Hintergrund der Wechselwirkungen und unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkte der beiden Standards haben die Versicherer und EFRAG gravierende Bedenken gegenüber dem IASB geäußert. Es wird angenommen, dass erhebliche temporäre Accounting Mismatches - verbunden mit einer entsprechenden P&L-Volatilität – auftreten werden, wenn den Versicherern nicht besondere Erleichterungen bei der Übergangsbilanzierung gewährt werden. Außerdem wird befürchtet, dass die Einführung von zwei großen IFRS zu unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkten zu einem deutlichen Mehraufwand in den Versicherungsunternehmen führt. Entsprechende Beratungen im IASB zu diesem Thema führten zu dem Ergebnis, dass mit dem Deferral- und Overlay-Approach daher künftig zwei neue Möglichkeiten geschaffen werden sollen, den Unterschieden in der Bewertung von Finanzinstrumenten und Versicherungsverträgen im Übergangszeitraum Rechnung zu tragen. Die detaillierten Regelungen zu dem Overlay- und Deferral-Approach wurden in dem Exposure Draft ED/2015/11, der ein entsprechendes Amendment von dem aktuellen IFRS 17 vorsieht, veröffentlicht. Der finale Standard, der dieses Amendment beinhaltet, wird voraussichtlich im vierten Quartal 2016 erwartet. Die zwei neuen Transition-Optionen für Versicherer Für die Versicherungsunternehmen besteht künftig keine Pflicht, sondern bei Erfüllung der Anwendungsvoraussetzung die Option die Regelungen für den Overlay- bzw. DeferralApproach anzuwenden. Alle Versicherer können daher weiterhin IFRS 9 vollständig zum 1. Januar 2018 anwenden. Die relevanten Anwendungszeitpunkte für die unterschiedlichen Optionen von IFRS 9 und IFRS 17 sind in der folgenden Grafik dargestellt: Die Kernpunkte der beiden neuen Optionen lauten: Overlay-Approach Ziel des Overlay-Approaches ist es, die Gewinn- und Verlustrechnung um Effekte zu bereinigen, die durch die erfolgswirksame Bewertung zum Fair Value gemäß IFRS 9 induziert sind. Hierzu gestattet der Exposure Draft den Unternehmen ein sogenanntes OverlayAdjustment vorzunehmen. So ist es demnach zulässig Marktwertschwankungen von bestimmten finanziellen Vermögenswerten (qualifying financial assets) innerhalb der Gesamtergebnisrechnung (d.h. Gewinn- und Verlustrechnung sowie sonstiges Ergebnis (OCI)) umzubuchen, wenn diese Vermögenswerte unter IAS 39 nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet worden sind und diese Finanzinstrumente mit Verträgen in Verbindung stehen, die gemäß IFRS 17 bewertet werden. Das Resultat ist eine Gewinn- und Verlustrechnung, in der die betreffenden Finanzinstrumente so bewertet sind, wie unter IAS 39. Die GuV wird somit um zusätzliche Volatilität, die durch eine Anwendung von IFRS 9 und dem bisherigen IFRS 17-Standard entsteht, bereinigt. Deferral-Approach Der Exposure Draft erlaubt alternativ die Verschiebung der verpflichtenden Anwendung von IFRS 9. Eine Verschiebung kann maximal entweder bis zum Erstanwendungsdatum von IFRS 17 oder bis zum Januar 2021 erfolgen, wenn IFRS 17 bis dahin noch nicht erstmalig angewendet werden muss. Bis maximal zum Januar 2021 kann daher ein IFRS 9-induzierter Accounting Mismatch durch einen Deferral und eine Anwendung der IAS 39-Vorschriften vermieden werden. Die Anwendung des Deferral Approaches ist nur dann zulässig, wenn das bilanzierende Unternehmen das sogenannte „predominance“-Kriterium erfüllt, welches besagt, dass gemäß IFRS 17 bilanzierte Versicherungsaktivitäten dominierend für das Unternehmen sein müssen. Praktische Auswirkungen des Deferral-Approaches Mit der Einführung neuer Optionen für den Übergang von IAS 39 zu IFRS 9 wird das IASB wesentliche Forderungen der Versicherer berücksichtigen. Die Versicherungsunternehmen müssen bestimmen, welchen Weg sie zur Umsetzung von IFRS 9 beschreiten möchten. Viele Versicherer können allerdings nicht warten, bis das IASB das Amendment final veröffentlicht, sondern müssen auf Basis des EDs zeitnah ihre Entscheidung treffen. Dabei ist zu beobachten, dass sich voraussichtlich nur eine geringe Anzahl von Versicherern für die Anwendung des Overlay-Approaches entscheiden wird, insbesondere da die operationalen Anforderungen sehr hoch sind. Aus diesem Grund fokussiert dieser Abschnitt auf den Deferral-Approach. In der Praxis lässt sich beobachten, dass Versicherungsunternehmen den DeferralApproach insbesondere aus Kostengründen präferieren, wenn die Voraussetzungen hierzu erfüllt sind. Die Unternehmen versprechen sich eine effizientere Umsetzung von IFRS 9, wenn dieser Standard gemeinsam mit IFRS 17 implementiert wird. Auch wenn durch diesen Ansatz signifikanter Implementierungsaufwand in die Zukunft verlagert werden kann, existieren weiterhin Aktivitäten, welche bis 2018 verpflichtend für IFRS 9 umzusetzen sind. Aufgrund der vom IASB geforderten Anhangangaben zur Anwendung des Deferral-Approaches ab 2018, die eine Offenlegung zur Ausgestaltung und Kreditqualität der finanziellen Vermögenswerte fordern, kann beispielsweise eine vorzeitige Implementierung des SPPI-Tests für die Kategorisierung der Finanzinstrumente erforderlich sein. Hier müssen sich die Unternehmen entscheiden, ob sie direkt ihre finale Lösung implementieren, oder für die Zwecke von Anhangangaben zunächst eine temporäre Übergangslösung einsetzen möchten. Trotz dieser Anforderungen haben einige Versicherer, die IFRS 9-Projekte bereits begonnen hatten, wesentliche Projektaktivitäten zur Einführung von IFRS 9 vor dem Hintergrund des DeferralApproaches reduziert. Es ist zu erwarten, dass die Komplexität von Projekten, in denen IFRS 17 und IFRS 9 parallel umgesetzt werden, sehr hoch sein wird. Da die zu implementierenden Lösungen kostenintensiv und voraussichtlich langfristig angelegt sein dürften, sollten die CFOs der Versicherer ein strategisches Zielbild bzw. Finance Target Operating Model definieren – welches u.U. weit über den reinen Accounting-Scope hinausgeht -, um ihre zukünftigen Investitionen zu schützen. Einige Versicherer nutzen die anstehenden Veränderung daher dazu, sich im Finance-Bereich neu aufzustellen, mit dem Ziel die zukünftigen Betriebskosten zu senken. Dazu kann beispielsweise eine Neuausrichtung der IT-Architektur mit einem konzernweit vereinheitlichten IFRS 9 / IFRS 17 Datenmodell gehören, bei dem redundante und replizierte Daten sowie erforderliche Abstimmprozesse vermindert werden. Aus diesen Gründen besteht auch für Versicherer, die den Deferral-Approach anwenden möchten, bereits jetzt ein großer Druck die entsprechenden Projekte zu initiieren. PwC als führender Business Integrator Als führende Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft unterstützt PwC die Versicherer bei ihren Entscheidungsprozessen und bei Implementierungsfragen rund um IFRS 17 und IFRS 9. Wir kennen die Fragestellungen, die auf Versicherungsunternehmen zukommen und wissen aus unserer umfassenden Praxiserfahrung, wie man diese am besten beantwortet. Unser integrierter fachlich-technischer Ansatz hat sich in einer Vielzahl von IFRS 9-und IFRS°17-Projekten und Vorstudien erfolgreich bewährt und ist integraler Bestandteil unserer Beratungsleistungen. Gerne sprechen wir mit Ihnen. Patrick Mäder Tel.: +41 79 818 0104 E-mail: [email protected] Sven Stark Tel.: +49 151 61356533 E-mail: [email protected]