Referendum läuft! Gott schenkt Ausdauer!

Werbung
Christlich-politische Monatszeitung
Offizielles Organ der EidgenössischDemokratischen Union EDU
36. Jahrgang | Nr. 7 / 8 | Juli / August 2016
Auflage: 24 300 | www.edu-schweiz.ch
nd Leserogen «Nein zu
u
n
e
n
in
r
e
msb
Sie sofort
Liebe Lespunkt liegt der Referendunute
rschreiben
n
and
. Bitte
en. Viele
Diesem St
echt» bei
nterschrift
doptionsr
eln von U
m
m
a
S
diesem A
im
be
n Sie uns
und helfe
Dank!
TROTZ UNRUHE IN UNSEREN
HERZEN…
«NEIN ZU DIESEM
ADOPTIONSRECHT!»
Gott schenkt
Ausdauer!
Referendum läuft!
Ab und zu, wenn mein Programm voller
Verpflichtungen in Beruf, Gemeinde oder
Politik ist, komme ich mir vor wie ein Nussschalenboot in einem reissenden Strom.
«Unruhig ist unser Herz, bis es ruht in dir.»
Das ist gut zu wissen.
Manchmal gibt es nichts anderes, als einen Gedankenstopp einzulegen, rechtsumkehrt zu machen und ein Stossgebet zum Himmel zu schicken: «Gott, fülle du mich mit neuer Beständigkeit».
Wenn ich Informationen aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft usw. erhalte, fällt mir auf, wie erschreckend labil und
unbeständig vieles geworden ist. Wenn ich die Entwicklungen
im IT-Bereich betrachte, kommen mir Begriffe entgegen wie:
vollkommen entfesselt und grenzenlose Möglichkeiten (no limit).
Wenn ich sehe, welche Wege unsere Gesellschaft im Bereich Sexualethik und den Normen des Zusammenlebens geht, empfinde
ich diese als schrankenlos, unverschämt und verantwortungslos.
Der Bereich Wissenschaft weckt bei mir Gedanken wie: «Sie
wollten sein wie Gott» oder «lasst uns einen Turm bauen, der bis
zum Himmel reicht.»
Wir dürfen uns aber von diesen negativen Entwicklungen nicht
lähmen lassen, sondern haben als Christen von Gott einen
Auftrag erhalten; zu wirken solange es Tag ist. Wir sollen unsere
Kraft einbringen, um den Schmerz und die Not dieser negativen
Entwicklungen zu mildern. So können wir ein Zeugnis für die
alles verändernde Kraft des lebendigen Gottes sein. Eine solche
Möglichkeit bietet sich durch die Unterstützung des Referendums «Nein zu
diesem Adoptionsrecht!»
Möge Gott uns in der EDU in allen
Aufgaben leiten, in hektischen Zeiten
Kraft schenken und uns immer wieder
in die Ruhe führen.
Fritz Kohler, Mitglied
Geschäftsleitung EDU Schweiz
Weil sie für das Kindswohl und damit möglichst für die Verbundenheit mit der leiblichen Mutter und dem leiblichen Vater
eintreten, ergreifen nun verschiedene
Organisationen zusammen mit der EDU
das Referendum.
Das im Eidg. Parlament verabschiedete Adoptionsgesetz gibt bloss
vor, das Kindswohl an die erste Stelle zu setzen, leistet die Gesetzesänderung doch v. a. der Eizellspende und dem menschenverachtenden Kauf ausländischer Leihmütter Vorschub. Damit
wird der im Mai 2015 vom Bundesgericht noch abgelehnten
Anerkennung von «zwei Vätern» der Weg geebnet. Ein von einer
Leihmutter ausgetragenes Kind wird von Beginn weg geprägt sein
von fehlender Zuneigung, diversen Stressfaktoren und Entwurzelung, welche auch seine weitere Entwicklung belasten werden.
Solchen Kindern werden vorsätzlich gute Startbedingungen für
ein gelingendes Leben verwehrt und sie werden in einer neuen
Form von Menschenhandel zu Waren degradiert.
Wir wollen mit ganz vielen Unterschriften bereits bei der Einreichung des Referendums ein deutliches Zeichen für die Menschenwürde und zum Schutz des Menschen setzen. Besten Dank für
Ihre Mithilfe! (Siehe auch Artikel auf Seiten 2 und 3)
Lisa Leisi, Mitglied Referendumskomitee
Bild: Hugo Rytz
Denn in seiner Hand sind die Tiefen der Erde, und
die Höhen der Berge sind auch sein. Psalm 95,4
ADOPTIONSRECHT FÜR GLEICHGESCHLECHTLICHE PAARE FÖRDERT
MENSCHENHANDEL
Leihmutterschaft widerspricht dem
Kindswohl
die es bei natürlichen Schwangerschaften
nicht gibt.
Eine raffiniert agierende
kleine Minderheit versteht
es, für ihre Zwecke Politik
und Gesellschaft zu unheilvollen Menschenrechtsverletzungen zu verführen. Die
dazu missbrauchten
Schlagworte heissen Diskriminierung, gesellschaftlicher Konsens sowie (vorgegebenes) Kindswohl.
Verschiedene Organisationen haben
deshalb zusammen mit der EDU das Referendum gegen die vom Parlament im
Juni beschlossene Stiefkindadoption für
gleichgeschlechtliche Paare ergriffen. Wir
alle sind überzeugt, dass das Aufwachsen
in einer natürlichen Familie mit, wenn
möglich biologischen Eltern, dem Kindswohl am besten entspricht. Die Ermöglichung für gleichgeschlechtliche Paare,
Kinder des Partners zu adoptieren, dürfte
für ganz wenige Kinder aus früheren heterosexuellen Beziehungen in Frage kommen, zumal dem gemeinsamen Sorgerecht
der leiblichen Eltern der Vorzug gegeben
werden muss. Hingegen fördert das neue
Recht indirekt die Eizellspende und den
menschenverachtenden Kauf von Leihmüttern im Ausland. Die geschaffenen
«Tatsachen» würden in Zukunft über die
Stiefkindadoption den Eintrag von zwei
«Vätern» ins Zivilstandsgesetz ermöglichen. Dies wurde im Jahr 2015 vom Bundesgericht in einem Präzedenzfall noch
knapp abgelehnt.
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
Menschenunwürdig
2
Leihmutterschaft degradiert Kinder zur
Ware und verletzt die Würde der das Kind
austragenden Frau zutiefst, wird sie doch
zu einer «Gebärmaschine» degradiert. Dabei können fünf Personen involviert sein:
die «Auftragseltern», die Eizellspenderin
(genetische Mutter), ein Samenspender
(genetischer Vater) sowie die Leihmutter.
Damit werden bei Uneinigkeit zwischen
den verschiedenen beteiligten Personen
neue rechtliche Herausforderungen geschaffen.
Auswirkungen auf das Kind
Bild: canstockphoto.ch
In sämtlichen geltenden Verträgen zu
den Menschenrechten in Europa steht
der Grundsatz, die Würde des Menschen
zu schützen. Dazu gehört das Verbot von
Menschenhandel ebenso wie der Schutz
vor Eingriffen in den natürlichen Prozess
von Empfängnis und Geburt. Folglich
müsste auch zwingend ein generelles Verbot von Leihmutterschaft dazugehören.
Nicht vergleichbar
Bei herkömmlichen Adoptionen geht es
darum, einem Kind bei einem fehlenden
Elternteil und einer neuen Verbindung
des Vaters oder der Mutter wieder eine
vollständige Familie zu ermöglichen. Oder
es gilt, infolge ganz unwirtlicher Verhältnisse und grosser Notlagen, eine Ersatzlösung zu finden. Das kann bedeuten,
dass – bei Ablehnung durch eine auf sich
gestellte Mutter und/oder deren völligen
Überforderung und Unfähigkeit aus ihren Lebensumständen und ihrem Umfeld heraus – eine für das Kind passende
Ersatzfamilie mit einer Ersatzmutter und
einem Ersatzvater gesucht wird. Im weiteren kann z. B. eine Mutter während einer
gewissen Zeit nach der Geburt ihr Kind
zur Adoption freigeben. Ihr muss aber genügend Zeit und Unterstützung gewährt
werden, um überzeugt diesen Schritt bejahen oder sich noch dagegen entscheiden
zu können. Bei einem Leihmuttervertrag
verpflichtet sich eine Frau bereits vor der
«Empfängnis», das Kind nach der Geburt
wegzugeben und keinen Anspruch auf
eine Beziehung zum Kind zu erheben.
Es gibt Berichte, welche zeigen, dass sich
viele «Leihmütter» wider Erwarten damit
nur schwer abfinden. Alle Beteiligten leiden zudem unter massiven Spannungen,
Forschungen zeigen zudem, dass mit der
Zeugung eines Embryos ein weitreichender Prozess in Gang gesetzt wird, welcher
auf Austausch, Beziehung und Verbundenheit zur austragenden Mutter angelegt ist. Informationen und Reaktionen
zirkulieren zwischen dem mütterlichen
und kindlichen Organismus hin und her.
Die Einflüsse der Umwelt, Wahrnehmungen, auch über die sich entwickelnden
Sinne des Kindes, und stetes Lernen beeinflussen das Gedeihen des werdenden
Lebens viel mehr als lange Zeit vermutet
wurde. Dabei spielen die Gefühle und die
Einstellung zum Kind sowohl der Mutter
als auch des Vaters eine wichtige Rolle.
Belastungen, Stress, Erregungen und die
Abwehr mütterlicher Gefühle belasten
das Kind und die Entwicklung seines Gehirns enorm. Deshalb kann eine Leihmutterschaft und eine daraus vorsätzlich geplante Stiefkindadoption niemals
dem Kindswohl dienen. Jeglicher Anreiz
dazu muss unterbunden werden, auch
eine damit spekulierende Entscheidung
für die Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare. (http://www.dijg.de)
Lisa Leisi
KURZ NOTIERT
Keine Diskriminierung
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederholte am 9. Juni 2016,
dass die Mitgliedstaaten frei sind, «die
Ehe nur für heterosexuelle Paare zu öffnen». Zwei französische Männer hatten
vergeblich versucht, den Artikel 12 der
«Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten» in die Waagschale zu werfen: «Männer und Frauen
im heiratsfähigen Alter haben das Recht,
nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln,
eine Ehe einzugehen und eine Familie zu
gründen.»
David Gysel
GIBT ES EINEN ZUSAMMENHANG ZWISCHEN DEM ADOPTIONSRECHT
FÜR GLEICHGESCHLECHTLICHE PAARE UND LEIHMUTTERSCHAFT?
Nein auch zu Leihmutterschaften!
Die vom Parlament beschlossene Revision des
Adoptionsgesetzes fördert
direkt die Umgehung des
Leihmutterschaftsverbots.
Dies ist mit ein Grund für
das Referendum «Nein zu
diesem Adoptionsrecht!».
Die Leihmutterschaft in Drittstaaten,
z. B. in Spanien, wurde per Gerichtsurteil vom 6. Februar 2014 legitimiert
– im Namen des Adoptionsrechts. Zwei
Männern wurde so ermöglicht, ein per
Leihmutterschaft in Kalifornien «produziertes» Kind anschliessend als Paar
zu adoptieren. Das Präjudiz war geschaffen. Ergreifen wir nicht das Referendum
gegen die vom Parlament beschlossenen
Bestimmungen im Adoptionsrecht, so
wird genau dies auch in der Schweiz
der Fall sein. Das verfassungsmässige
Verbot der Leihmutterschaft verkommt
dann quasi zur Makulatur. Zudem würden die daran verdienenden Mediziner
und die *LGBT-Lobby (*Lesbian, Gay,
Bisexuel, Transgender) zusätzlich den
Druck erhöhen, um die Legalisierung der
Bild: iStock.com
Leihmutterschaft auch in der Schweiz
voranzutreiben.
Wenn man sieht, mit welcher Dreistigkeit
Schweizer Fortpflanzungskliniken auch
die Umgehung des Verbots der Eizellspende (Art. 4 FMedG) anpreisen, so bleibt kein
Zweifel, dass eine analoge Umgehungsmöglichkeit für Leihmutterschaft von
dieser Industrie ebenso wie von gewissen
Paaren nicht ungenutzt bliebe.
Recht auf Familie um jeden
Preis
Das von der Schweiz 1997 ratifizierte
«Übereinkommen über die Rechte des
Kindes» besagt im Artikel 7, dass das Kind
soweit als möglich das Recht hat, «seine
Eltern zu kennen und von ihnen betreut
zu werden». Dieses Recht wird in allen
Verfahren mit Samen- oder Eispende und
Leihmutterschaft vorsätzlich mit Füssen
getreten. Weil aber die Auftraggeber, regelmässig beschönigend «Wunscheltern»
genannt, den Schweizer Staat normalerweise vor vollendete Tatsachen stellen
und mit dem Kind auf dem Arm in den
Amtsstuben erscheinen, werden Gerichte
im Namen des «Kindswohls» das neue
Adoptionsrecht auch bei Leihmutterschaft ohne Zögern anwenden.
1950, bei der Abfassung der «Konvention
zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten», ahnten wohl nur wenige, wer sich alles auf das Recht «eine
Familie zu gründen» (Art. 12) berufen
würde – und mit welchen Mitteln. Leihmutterschaft und Stiefkindadoption für
gleichgeschlechtliche Paare sind die praktische Umsetzung der Umdeutung dieses
«Rechts». Die Kinder werden die Folgen
tragen müssen …
David Gysel
EINE FRAGE AN IRIS PANTALEONI GROB
«Von der einzigen Partei der Schweiz,
die bedingungslos zu Israel steht, erwarte ich persönlich noch mehr aktiven Einsatz für das Land und Volk
der Juden. Das könnte z. B. mit einer
Entwicklungshilfeinitiative sein, wie
jene, die ursprünglich zusammen
mit der SVP geplant war. Denn nach
wie vor fliessen immer noch zu viele
Steuergelder in pro palästinensische
Terrorwerke oder andere klar antiisraelische Staaten. Gerade möchte sich unser Aussenminister, Bundesrat Didier
Burkhalter, mit einem Dialog zwischen
dem Hamas-Führer Ismail Hanija und
Palästinenserpräsident Mahmud Abbas
profilieren.
gewonnen werden können, da gerade
auch unter Christen Israel viel zu oft
unwichtig ist. Dennoch erachte ich,
nebst der Familienpolitik der EDU, die
richtig und wichtig ist, das Thema Israel als genau so bedeutend!
So oder so ist die EDU eine Minderheit
unter einer Minderheit, denn nicht
viele Christen können sich mit der,
in meinen Augen biblischen Umsetzung der Politik der EDU identifizieren.
Trotzdem, wenn sich nicht die EDU
jetzt aktiv an die Seite von Israel stellt,
wer dann?»
Bild: zvg
Es ist mir bewusst, dass mit dem Thema Israel keine grossen Wählermassen
Iris Pantaleoni Grob, 41-jährig, verheiratet, 3 Kinder, Teilzeitangestellte öffentlicher
Verkehr, Leiterin Gebet EDU BS, Riehen BS
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
Für welche Anliegen sollte sich die EDU
einsetzen?
3
BUNDESVERFASSUNG – AUCH BASIS FÜR REGIERUNG UND
PARLAMENT?
Das Fallbeil der Guillotineklausel
schwebt wie ein Damoklesschwert
über unserem Land
«Grundlage und Schranke
staatlichen Handelns ist
das Recht …» steht in Artikel 5, Abs. 1 unserer Bundesverfassung – gilt das
auch für Bundesrat und
Parlament?
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
Meine etwas komische Frage muss ich mir
aufgrund von Entscheiden von Regierung
und Parlament in jüngerer Vergangenheit
ernsthaft stellen. Klar ist, dass unsere Bundesverfassung die verbindliche Grundlage
für Volk, Regierung und Parlament hinsichtlich Gesetzgebung und deren Umsetzung ist. Daran haben sich alle, auch
die Justiz, zu halten. Doch Bundesrat und
Parlament haben in letzter Zeit die Gültigkeit von Verfassungsbestimmungen,
welche durch vom Volk angenommene
Initiativen rechtsgültig in der Verfassung
stehen, arg in Frage gestellt: So z. B. teilweise bei der Umsetzung von BV-Art. 121,
Abs. 3 – 6 (Initiative für die Ausschaffung
krimineller Ausländer), in welcher entgegen der Initiative und rechtsgültigen Verfassungsbestimmung Härtefallklauseln
eingefügt wurden. Auch der Beschluss
zum Bau einer zweiten Strassentunnelröhre am Gotthard ist mit BV- Art. 84,
Abs. 3 kaum zu vereinbaren. Auf krasse
Art missachten Bundesrat und Parlament
die Bestimmungen von BV-Art. 121a der
Masseneinwanderungsinitiative, welche
seit ihrer Annahme durch Volk und Stände am 9.2.2014 u. a. festhält:
4
BV-Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung
1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von
Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. …
4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge
abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel
verstossen. …
Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung: Art. 197 Ziff. 94 (neu)
9. Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung)
Bild: shutterstock.com / Enrique Ramos
1 Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a
widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren
nach dessen Annahme durch Volk und Stände
neu zu verhandeln und anzupassen. …
Gegen
Verfassungsbestimmungen
Somit dürften Bundesrat und Parlament
nach der angenommenen Verfassungsänderung eindeutig keine neuen Erweiterungen der Personenfreizügigkeit (PFZ)
auf neue EU-Mitglieder, wie z. B. Kroatien, beschliessen! Zudem müssten sie das
PFZ-Abkommen entsprechend korrigieren
oder künden. Genau hier machen Bundesrat und Parlament Totalverweigerung.
Nun hat zwar der Bundesrat selber ebenfalls festgestellt, dass die Unterzeichnung
des Zusatzprotokolls III zur Ausweitung
der PFZ auf Kroatien der neuen Verfassungsbestimmung widerspricht und dies
im Parlament auch kommuniziert. Frau
Bundesrätin Sommaruga erklärte in der
Sondersession am 26. April 2016 im Nationalrat: «… Dann kam am 9. Februar 2014
die Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative, die von der Mehrheit
der Bevölkerung angenommen worden
ist. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage
hat der Bundesrat festgestellt, dass er das
Protokoll III nicht unterzeichnen kann,
weil keine Möglichkeit in Sicht war, die
neuen Verfassungsbestimmungen mit der
PFZ in Übereinstimmung zu bringen …».
Trotzdem erklärte sie ein paar Sätze später,
dass das betreffende Kroatien-Protokoll
III bereits am 16. März 2016 unterzeich-
net worden sei. Ausschlaggebend für die
Rechtskraft sei aber die Übergabe des Ratifizierungsprotokolls, welche sie bis Februar 2017 zu vollziehen beabsichtigt. Dies
ist von Seiten der EU Bedingung, damit
die Schweiz beim wissenschaftlichen Forschungsprogramm Horizon 2020 voll assoziiert wird. Die EU hat nämlich als politische Trotzreaktion auf die Annahme der
Masseneinwanderungsinitiative laufende
Verhandlungen in diversen Dossiers einseitig ausgesetzt. Frau Sommaruga will gemäss ihrer Argumentation im Nationalrat
nun eine Umsetzung von BV-Artikel 121a
basteln, welche die PFZ nicht tangiert, um
die EU in Brüssel zufriedenzustellen. Dass
dies realistisch gesehen kaum möglich ist,
und ob die für sie ebenfalls verbindliche
Bundesverfassung mit einer solchen Verbeugung vor EU-Brüssel vereinbar wäre,
kümmert Frau Sommaruga wenig. Auch
vor der Änderung oder Kündigung des
PFZ-Abkommens hat unsere Regierung
einen Riesenrespekt, haben doch EU und
Bundesrat in diesem die Guillotineklausel
eingebaut, um die Schweizer zu zwingen,
diesem Unsinn nachzueifern. Leider hat
das Schweizer Volk dem Päckli Bilaterale I
inkl. Guillotineklausel am 21. Mai 2000
mit 67 % Ja zugestimmt. Der Nationalrat
hat übrigens der Erweiterung der PFZ auf
Kroatien bereits mit 122 : 64 Stimmen bei
1 Enthaltung zugestimmt und damit ebenfalls gegen geltende Verfassungsbestimmungen entschieden. Vielleicht ist das ein
Schritt zum schleichenden EU-Beitritt oder
zu einer eidgenössischen Bananenrepublik.
a. NR Markus Wäfler
ENERGIESTRATEGIE 2050 – EINE FEHLKONSTRUKTION
Wann kommt der Kurswechsel?
gebrochen, und die Wasserkraft kämpft
ums Überleben. Beides konnte die Politik
nicht voraussehen. Es wird weitere unangenehme Überraschungen geben. Die
Ziele der Energiestrategie 2050 widersprechen auch einer freien Gesellschaft: Wofür der Einzelne wie viel Energie einsetzt,
ist Privatsache. Wenn der Staat mit seinem
Gewaltmonopol hier Ziele setzt, dann
führt dies nur zu Geldverschwendung und
erzwungenem Verzicht.
Eine Energiewende entzieht
unserm Land einen Grundstoff, von dem eine blühende Wirtschaft und eine
menschliche Gesellschaft
abhängen. Die Illusion einer
Energiewende beruht auf
Unwissenheit, Leichtgläubigkeit und revolutionären
Ideen.
Motiv: Atomausstieg
Im Staatsziel, auf Atomkraft zu verzichten,
liegt der Kern des Problems, wie immer
man zu dieser auch stehen mag. Vierzig
Jahre lang hat die Ökologiebewegung darauf hingearbeitet. Dies erklärt ihre Hartnäckigkeit und die Radikalität der Mittel. Für
den Atomausstieg ist offenbar kein Preis zu
hoch: weder die Zerstörung geschützter
Landschaften, noch steigende Energiekosten, noch ein erhöhter CO2 -Ausstoss.
Dass der CO2 -Ausstoss trotz forciertem
Ausbau der erneuerbaren Energien nicht
sinkt, liegt an der Notwendigkeit, hinter
den Fotovoltaik- und Windkraftanlagen
eine Reserve-Versorgung aufrecht zu erhalten, die garantiert, dass die Stromerzeugung immer auf der Höhe des Verbrauchs
liegt, egal, was Sonne und Wind gerade
liefern. Da sie regelmässig aussetzen, muss
zur Sicherung ausgerechnet das erhalten
und betrieben werden, was eigentlich er-
setzt werden soll: konventionelle Kraftwerke. Stromspeicher, die die erneuerbare Produktion übers Jahr ausgleichen
könnten, fehlen bei weitem (selbst grosse
Speicherseen sind rasch geleert). In einer Zeit, in der die Elektrizitätswirtschaft
wegen des infolge der «Energiewende»
aus den Angeln gehobenen Strommarkts
riesige Verluste einfährt, wird sich zudem
niemand finden, der dafür das nötige Geld
(zig Mrd. CHF!) ausgeben würde.
Energieversorgung
Solange der Strom «aus der Steckdose
kommt» und kompakte Kraftwerke im
Hintergrund aus Wasserläufen, Uran, Kohle, Erdgas und Erdöl riesige Mengen an
Elektrizität herstellen, braucht man sich
dazu keine Gedanken zu machen. Die
«Energiewender» treiben den Leichtsinn
mit einer Mischung aus Unwissenheit,
Leichtgläubigkeit und revolutionären
Ideen (2000-Watt-Gesellschaft, 100 % erneuerbar, Suffizienz usw.) bis zum Exzess.
Wissenschaft, Medien sowie der Staat und
inzwischen auch grosse Teile der Wirtschaft machen aus Kurzsichtigkeit oder
Verblendung gute Miene zum bösen Spiel.
Die Ziele der Energiestrategie 2050 – soundso viel Elektrizität aus Fotovoltaik,
Windkraft, Geothermie usw., Senkung
des Energieverbrauchs auf soundso viel,
Verbot neuer Kernkraftwerke – gehen den
Staat nichts an! Sie untergraben die freie
Marktwirtschaft. Mit welcher Technik ein
Energieversorger Strom herstellt, ist seine Sache, sein Risiko und seine Gewinnchance. Mischt sich der Staat hier ein, so
trägt er Verantwortung für etwas, für das
er gar nicht geradestehen kann. Seit der
Verabschiedung der Botschaft zur Energiestrategie 2050 vor bald drei Jahren ist das
geschätzte Stromproduktions-Potential
aus Geothermie praktisch zusammen-
Referendum
Inzwischen sind viele Leute, leider auch
bürgerliche, den Schalmeienklängen der
«Energiewender» erlegen. Manifestiert
sich ihr Irrtum dereinst vor aller Augen,
dann ist der Schaden enorm: Profiteure,
die sich an ihre Privilegien klammern (die
heutigen Subventionsempfänger geben
einen Vorgeschmack), eine Stromwirtschaft, deren Perlen – Kraftwerke, Speicherseen, Stromnetze usw. – im Sumpf
liegen, eine geschwächte Exportwirtschaft, ein Gewerbe, das wegen erhöhter
Energiekosten ums Überleben kämpft und
Konsumenten, die weniger Geld zur freien
Verwendung haben. Ein Kurswechsel ist
dann hart. Heute ist dieser noch leicht
möglich: Wir stoppen den von Bundesbern gesteuerten Energiewende-Zug aus
Verboten, Vorschriften, Subventionen
und Propaganda und widmen uns endlich den tatsächlichen Problemen unserer
Energieversorgung, namentlich der Rettung der Wasserkraft. Dazu müssen wir
das Referendum gegen die Energiestrategie
2050 ergreifen.
Lukas Weber, Leiter *Alliance Energie,
selbstständiger Kommunikationsberater, Vizepräsident der Arbeitsgruppe
Christen und Energie (ACE).
*Alliance Energie ist ein Netzwerk
von Energiewende-Kritikern mit
dem Motto: «Wir wenden die Energiewende». Es bereitet das Referendum gegen die Energiestrategie 2050 vor und gibt alle zwei
Wochen einen kostenlosen Newsletter heraus. (www.alliance-energie.ch/newsletter)
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
Vor einigen Jahren hat die Schweiz sich
daran gemacht, ihre sichere, günstige und
umweltfreundliche Stromversorgung, um
die sie die Welt beneidet, gegen ein instabiles, teures und umweltbelastendes Energiesystem einzutauschen. Der Traum einer
Energiewende klingt gut: kostenlose und
saubere Energie im Überfluss. Das Gesetzgebungsprojekt dazu heisst Energiestrategie 2050 und wird zurzeit im nationalen
Parlament behandelt.
Die Wirklichkeit jedoch ist eine andere,
dies zeigt Deutschland, das mit einer Energiewende bisher am weitesten gegangen
ist: die höchsten Strompreise Europas,
verschandelte Landschaften, ein unverändert hoher CO2 -Ausstoss, zunehmende
Auslandabhängigkeit zum Ausgleich der
erneuerbaren Stromproduktion und gesunde Stromunternehmen, die vor dem
Konkurs stehen. Eine Energiewende ist
kein Traum, sondern ein Albtraum!
Bild: pixabay.com
5
LEHRPLAN 21 SCHWÄCHT RECHENKENNTNISSE
Wichtiges arithmetisches Grundwissen bleibt auf der Strecke
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
Der LP 21 legt im Mathematikunterricht
viel Wert darauf, dass die Schüler eigene
Rechenstrategien finden und überhaupt
einen kreativen Umgang mit der Welt
der Zahlen erwerben. Die Schüler «lassen
sich auf offene Aufgaben ein, erforschen
Beziehungen, formulieren Vermutungen
und suchen Lösungsalternativen», heisst
es z. B. in einer typischen Kompetenzumschreibung. Dahinter steht die modische
Grundauffassung, dass die geistigen Entwicklungsmöglichkeiten der Schüler eingeschränkt würden, wenn die Lehrperson
einen für alle sinnvollen und sicheren
Weg erarbeitet, erklärt oder zeigt. Vielmehr sollte möglichst jeder eigene Wege
finden – und das dauert z. T. sehr lang
und ist für viele Schüler nicht erfolgversprechend.
6
Kaum fundiertes Wissen …
Gleichzeitig werden fachliche Ziele vermehrt nach hinten verschoben oder ganz
aufgegeben. Während bis vor kurzem
noch klar war, dass das Verstehen und
Auswendiglernen des Einmaleins in der
zweiten Primarschulklasse stattfindet, ist
für diesen Zeitpunkt im LP 21 nur noch
ein kleiner Rest geblieben: Die Schüler
«kennen Produkte aus dem kleinen Einmaleins mit den Faktoren 2, 5 und 10.»
Verzerrte Benotung …
Bild: pixabay.com
Viele kantonale Initiativen
im Zusammenhang mit dem
Lehrplan 21 (LP 21) wenden sich gegen den Bildungsabbau in den schulischen Grundlagen. Die
Volksinitiative «Ja zu einer
guten Thurgauer Volksschule» fordert daher z. B., «die
elementaren Ziele Lesen,
Schreiben, Rechnen und
eine positive Arbeitshaltung» zu sichern. Die Bildungsadministrationen
behaupten hingegen, dass
auch der LP 21 dies anstrebe. Ein Blick in den LP 21
erhellt, was künftig im
Bereich Rechnen zu erwarten ist.
Wesentlich später – zu unterrichten bis
Ende vierte Klasse, von allen Schülern
verbindlich zu beherrschen erst Ende der
sechsten Klasse – heisst es dann, die Schüler «kennen die Produkte des kleinen Einmaleins.» Ab der fünften und spätestens
ab der sechsten Klasse, sollen die Schüler
aber schon «Grundoperationen mit dem
Rechner ausführen» – lebhaft kann man
sich vorstellen, dass nicht nur die Sicherung des Einmaleins weiter leidet.
… aber schwammige
Kompetenzen
Ausserdem sollen die Schüler in der Mittelstufe «schriftlich addieren und subtrahieren» können, aber schriftliche Multiplikationen und Divisionen werden gar nicht
mehr erwähnt! Auch in der Oberstufe wird
auf bedeutsame Bildungsinhalte verzichtet. Die Schüler «können Prozentrechnungen mit dem Rechner ausführen»,
müssen sie aber weder schriftlich noch im
Kopf beherrschen. Dazu kommt, dass im
Bereich Rechnen auf verbindliche Ziele in
der Oberstufe sogar ganz verzichtet wird.
«Bei wenigen Kompetenzaufbauten sind
keine Grundansprüche gesetzt worden.
Bei diesen Aufbauten wird nicht vorausgesetzt, dass die Schülerinnen und Schüler
im betreffenden Zyklus eine bestimmte
Kompetenzstufe erreichen sollen.» Mit
anderen Worten: Ein späterer Lehrmeister
kann sich nicht einmal darauf verlassen,
dass sein Lehrling Prozentrechnungen
auf dem Taschenrechner ausführen kann.
Sichere Rechenkenntnisse werden ausserdem durch die neue Notengebung infrage
gestellt. Im LP 21 heisst es: «Formative
Beurteilung berücksichtigt fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen.» D. h., dass für die Zeugnisnoten
nicht nur eine Rolle spielt, was ein Schüler
kann, sondern es werden auch andere als
fachliche Kriterien in die Benotung einbezogen. Beispielsweise haben nicht nur
die sicheren mathematischen Kenntnisse
und Fertigkeiten Einfluss auf die Note in
Mathematik, sondern auch, ob der Schüler
motiviert beim Arbeiten war, ob er gut mit
Kollegen zusammengearbeitet und ob er
selbständig gelernt hat, oder doch immer
wieder vom Lehrer wissen wollte, wie eine
Aufgabe anzugehen ist.
Konkret kann das bedeuten, dass ein Schüler, der unfähig ist, eine Rechenaufgabe
korrekt auszurechnen, trotzdem eine genügende Note erhält, nur weil er einen
zwar falschen, aber speziell kreativen
Rechenweg gesucht hat, sehr motiviert
beim Erforschen seiner Rechenstrategie
gewesen ist und diese Strategie seinen Mitschülern auch noch sehr kommunikativ
mitteilen konnte. Umgekehrt ist auch ein
mathematisch geübter Schüler denkbar,
der trotz richtiger Ergebnisse keine gute
Note erhält, nur weil er keine besondere
Kreativität und Kommunikationskompetenz gezeigt hat.
… und falsche Ansätze
Von Befürwortern des LP 21 wird immer
wieder darauf hingewiesen, dass die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer gestärkt werden. Welchen wirklichen
Stellenwert gesicherte Rechenkenntnisse
dann tatsächlich haben, ergibt sich auch
aus den neuen Stundentafeln. Z. B. im
Thurgau soll die Gesamtstundenzahl in
Mathematik neu um eine weitere Lektion
reduziert werden. Zusammenfassend ist
somit ein weiterer Abbau der Rechenfähigkeiten zu befürchten.
Dr. phil. Lutz Wittenberg,
Erziehungswissenschaftler und
Berufsschullehrer
INDOKTRINIERENDES ROLLEN- UND SEXUALVERSTÄNDNIS IM
LEHRPLAN 21
Christen kann dies nicht gleichgültig
sein!
Zu den fächerübergreifenden – ja übergriffigen – Themen für nachhaltige Entwicklung (BNE) im LP 21 gehört «Geschlechter
und Gleichstellung». Damit verbunden ist
ein Verständnis von Mann und Frau im
Sinne von Gender-Mainstreaming und
einer Sexualität der Vielfalt à la WHOStandards.
Aus dem Lehrplan 21:
«… Das Thema leistet einen Beitrag zur
Umsetzung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter in
Familie, Ausbildung und Arbeit. Es befasst
sich mit Wahrnehmung und Umgang mit
Geschlecht und Rollen in der Gesellschaft
und thematisiert die Auseinandersetzung
mit Gestaltungsmöglichkeiten und Lebenschancen aufgrund des Geschlechts.
Die Schülerinnen und Schüler (SuS) setzen
sich dabei mit Geschlechterrollen, Stereotypien, Vorurteilen und Klischees im
Alltag und in der Arbeitswelt auseinander.
Sie reflektieren die Bedeutung von Geschlecht und Rollen sowohl in Bezug auf
Bildung und Beruf als auch hinsichtlich
Beziehung, Sexualität und Familienarbeit. Sie erfassen kulturelle Eigenheiten
und Unterschiede und denken über ihre
eigenen Bilder und Vorstellungen nach.
Die SuS befassen sich mit Darstellungen
von Männer- und Frauenrollen in den
Medien und untersuchen die Verwendung
der Sprache bei Geschlechterfragen und in
der Kommunikation. Sie setzen sich mit
Faktoren und Situationen auseinander,
die Diskriminierungen und Übergriffe
Bild: shutterstock.com / Odua Images
begünstigen, und wissen, wie sie sich dagegen wehren können ...»
Als kompetent gilt, wer Vielfalt als Bereicherung begreift und Gleichberechtigung, bzw. was darunter verstanden
wird, mitträgt und sich dafür einsetzt.
Unter Vielfalt werden mannigfaltige Lebensformen und -gemeinschaften sowie
sexuelle Ausrichtungen verstanden. Das
Ziel dabei ist, nicht nur alles zu tolerieren,
sondern als gleichwertig zu akzeptieren.
Der Begriff Gender wurde zwar aus dem
LP 21 entfernt, aber die Ausrichtung daran ist für Sensibilisierte offensichtlich.
(Grundlagen/Lehrplan 21/Überfachliche
Kompetenzen S.13 sowie Grundlagen/
Lehrplan21/ Bildung für Nachhaltige Entwicklung S.17)
Allianz für WHO-Standards
Nichts Gutes verheisst zudem, dass die
Organisation «Sexuelle Gesundheit
Schweiz» vor einem Jahr eine Allianz mit
verschiedenen Organisationen ins Leben
rief, um den Begriff Sexualaufklärung zu
definieren und dabei die WHO-Standards
für die Sexualaufklärung in der Schweiz
zu fördern. D. h., diese Allianz will sich
auf nationaler und regionaler Ebene für
die «richtige» Sexualaufklärung bei ihrem Zielpublikum – Familien, Schulen
und Jugendliche – einsetzen. Unterdessen haben sich über 60 Organisationen
angeschlossen, darunter Pro Juventute,
die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft
der Jugendverbände (SAJV), Kinderärzte
Schweiz, der Dachverband Lehrerinnen
und Lehrer Schweiz (LCH), Kinderschutz
Schweiz und Pro Familia Schweiz.
Totalitärer Übergriff
Die WHO-Standards stehen für ein über
Sexualpädagogik gesteuertes Programm
zur Veränderung der Gesellschaft. Ein radikaler Werterelativismus bedroht das Beziehungs- und Lebensglück unserer Kinder
und Jugendlichen. Er widerspricht sowohl
biologischen als auch psychologischen Erkenntnissen der Bindungsforschung und
Entwicklungspsychologie. Dabei resultieren Triebbefriedigung, Beliebigkeit sowie
eine grenzenlose Verhandlungsmoral aus
dieser sogenannt selbstbestimmten Sexualität. Dieser totalitäre und indoktrinierende Übergriff auf unsere Kinder richtet sich
gegen Gottes gute und lebensschützende
sowie -fördernde Gebote. Die Menschen
lassen sich mit der vermeintlichen Befreiung von bisherigen Einschränkungen,
Normen und insbesondere christlichen
Überzeugungen neu knechten, nur merken es die meisten nicht. Auch aus diesen
Gründen braucht es einen engagierten
Kampf gegen den LP 21.
Lisa Leisi
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
Das Konstrukt Lehrplan 21
(LP 21) liefert vielfältige,
auch für die «Welt» stichhaltige Argumente, diesen zu
bekämpfen. Leider verlieren die Christen manchmal
etwas aus den Augen, dass
das darin enthaltene und zu
vermittelnde Verständnis
von Mann und Frau und der
Sexualität weiterhin Grund
genug sind, sich für einen
besseren Lehrplan einzusetzen.
7
IM GESPRÄCH
Bilder: zvg
«Die Gesundheitsdirektion ist sehr
komplex!»
Zu den Kernaufgaben eines Kantons gehört die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Diese reicht von der Spitalversorgungsplanung, einschliesslich Psychiatrie,
Rehabilitation und Rettungswesen über die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung, bis hin zur Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten. Dazu gehören
aber auch die gesundheitspolizeilichen Funktionen wie die Aufsicht über die Institutionen im Gesundheitsbereich und über die medizinischen Berufe, die Lebensmittel- und
die Heilmittelkontrolle. Die EDU im Gespräch mit dem neuen Berner Gesundheitsdirektor, Regierungsrat Pierre Alain Schnegg.
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
«EDU-Standpunkt»: Sie werden im
Juli Ihr neues Amt als Gesundheitsdirektor antreten – wie geht es Ihnen?
8
Pierre Alain Schnegg: Es geht mir gut,
obschon ich in einer sehr intensiven Phase
stecke. Es wartet sehr viel Arbeit auf mich,
ausserdem war es nicht ganz einfach, alle
anderweitigen Ämter und Engagements
abzulösen. Es braucht Einarbeitungszeit
in das neue Amt. Dadurch, dass wir einige
wichtige Stellen neu besetzen müssen, gibt
es zusätzlich Arbeit. Doch es ist auch eine
Chance, durch die vakanten Schlüsselstellen das Team neu aufzubauen.
Im Zusammenhang mit Ihrer neuen
Tätigkeit taucht immer wieder der Begriff «Herausforderung» auf – wie gehen
Sie damit um?
Die Gesundheitsdirektion ist sehr komplex! Praktisch jeder Bürger wird einmal
mit einer Abteilung dieser Direktion konfrontiert sein. Es sind auch viele Emotionen mit im Spiel, z. B. in der Spitalpolitik,
in welcher bald einmal ersichtlich wird,
dass man nicht alle Wünsche zufriedenstellen kann. Das macht ja die Arbeit in
dieser Direktion auch interessant – das Ziel
ist immer der Mensch. Weiter ist wichtig,
dass wir nicht auf alle Fragen eine Antwort
und für alle Probleme eine Lösung finden
werden. Aus diesem Grund wird es ausserordentlich wichtig sein, die brennenden
Themen zu kennen und eine gute Priorisierung und Gewichtung zu machen.
Auf welche Ressourcen können Sie zurückgreifen?
Erstens möchte ich betonen, dass trotz
Kritik, vieles in der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) sehr gut läuft. Wir
verfügen über sehr gute und bewährte
Mitarbeiter. Es ist aus meiner Sicht essen-
ziell, dass wir im Rahmen der neu zu besetzenden Stellen ein gut funktionierendes
Team aufbauen können. Das ist die wichtigste Voraussetzung, um die kommenden
Herausforderungen bewältigen zu können. Damit auch harte oder schwierige
Diskussionen geführt werden können,
muss es auch auf der zwischenmenschlichen Ebene stimmen. Weiter dürfen wir
davon ausgehen, dass doch die meisten
Spitäler im Kanton Bern gut funktionieren
und eine hervorragende Arbeit leisten. Im
Vergleich zu anderen Kantonen haben
wir weniger defizitäre Betriebe, und der
Kanton Bern leistet vergleichsweise auch
weniger finanzielle Hilfe.
Im Kanton Bern wurde 2012 die Spitalfinanzierung liberalisiert, d. h. zum Teil
dem Wettbewerb unterstellt. Die Kosten
sind aber gestiegen, die Prämien im
IM GESPRÄCH
Da die Spitäler möglichst hohe Margen
erzielen wollen, droht eine Mengenausweitung, bzw. eine Fokussierung auf
lukrative Fälle. Muss hier Gegensteuer
gegeben werden? Wenn ja wie?
In letzter Zeit entstand der Eindruck, die
Player im Gesundheitswesen seien in einem Rennen, in dem jeder versucht, so
viel wie möglich vom Kuchen zu ergattern. Hier wäre es womöglich hilfreich, die
Arbeit besser zu verteilen. Wir brauchen
ein sehr gutes Unispital, aber dieses soll
primär Unispital sein und nicht Regionalspital, und das Regionalspital nicht
Bezirksspital und umgekehrt. Jeder soll in
seiner Liga spielen. Hier geht es um komplexe und stark vernetzte Fragestellungen. Umso vorsichtiger müssen allfällige
Eingriffe gestaltet werden, zumal unerwünschte Wirkungen oft unvorhersehbar
und dementsprechend folgenschwer sein
können.
Angesichts dieser Entwicklung haben
fast alle Berner Spitäler sehr hohe Investitionen vorgenommen. Wie schätzen
Sie diesen Punkt ein?
Die Investitionssummen sind effektiv sehr
hoch und das hat sicher mit dem vorher
erwähnten Wettbewerb zu tun. Aber investieren heisst auch nicht automatisch,
dass es in Zukunft mehr kosten wird.
So generiert man z. B. mit ineffizienten
Räumlichkeiten hohe Kosten – hier sind
Investitionen sinnvoll. Es gibt auch gewisse «Quote-Part» (Kostenanteile), die für die
Investitionen gedacht sind. Es ist deshalb
wichtig in diesem Rahmen zu bleiben.
«Das Ziel ist immer der Mensch.»
Nahezu alle Versuche der Regierung
regulierend einzugreifen, wurden bis
anhin vom bürgerlich dominierten
Kantonsrat abgelehnt – wird es der bürgerliche Regierungsrat Schnegg hier
einfacher haben?
Insgesamt erachte ich das geltende Spitalgesetz als sehr gut und geeignet, eine
solide Basis zu bilden. Daneben hat die
Regierung drei Instrumente, um korrigierend einzugreifen: die Spitalplanung, die
Spitalliste und die Eigentümerstrategie.
Letztere betrifft aber nur diejenigen Betriebe, die dem Kanton gehören, d. h. die
Privatspitäler nicht. Auch hier lohnt sich
ein Vergleich mit anderen Kantonen. Im
Welschland z. B. haben die Kantone viel
mehr Einflussmöglichkeiten, z. B. wenn es
um gewisse Investitionen geht. Diese Art
der Einflussnahme wirkt sich aber u. a. auf
die Finanzen nicht unbedingt positiv aus.
In einem Zeitungsinterview haben Sie
sich für eine gute Gesprächskultur ausgesprochen – was verstehen Sie darunter?
Das Gesundheitswesen ist derart komplex,
dass für eine differenzierte Analyse möglichst alle Beteiligten angehört werden
müssen. Es ist sicherlich nicht zielführend,
wenn wichtige Fragen der Gesundheitspolitik ausschliesslich unter Politikern diskutiert werden – hier gehören alle Player an
den runden Tisch. Ich bin der Meinung,
dass die anstehenden Probleme nicht mit
einfachen Rezepten gelöst werden können. Im Verlauf der letzten Monate habe
ich sehr viel Zeit für Gespräche aufgewendet – nicht, um mir Lösungen anzuhören,
sondern vielmehr um den Leuten den Puls
zu fühlen und um über eine möglichst
breite Basis für die Diskussion zu verfügen.
Die Spitalstandortinitiative wird nächsten Februar zur Abstimmung kommen
– wagen Sie eine Prognose?
Nein. Was man sicher sagen kann, ist, dass
die Diskussion nicht einfach werden wird.
Welche drei wichtigen Anforderungen
muss das Gesundheitswesen im Kanton
Bern erfüllen?
Erstens: eine gute Grundversorgung im
ganzen Kanton, was aber nicht heissen
soll, dass jedes Dorf ein Spital haben muss.
Die Grundversorgung muss bezahlbar
sein. Zweitens: Dienstleistungen von hoher Qualität. Drittens: ein starkes Universitätsspital.
Die Rolle der Prävention im Gesundheitswesen?
Dort, wo sich Prävention eignet, um gesundheitliche Probleme zu verhindern,
hat sie ihre Berechtigung, so z. B. die
Suchtprävention. Welche anderen Gebiete sich hier noch anbieten, kann ich
momentan nicht beantworten.
Pierre Alain Schnegg, geb. 1962, verheiratet, 4 erwachsene Kinder, 1 Enkel
Nach einer kaufmännischen Lehre
Ausbildung in Wirtschaftsinformatik
an der Fachhochschule in Biel.
Später berufsbegleitend MBA in Genf
Mitbegründer eines Unternehmens im
Bereich landwirtschaftliche Bauten,
Mitbegründer und CEO einer Firma,
die Unternehmenssoftware entwickelt
und vertreibt.
Präsident des Verwaltungsrats der Hôpital du Jura bernois SA
Berner Grossrat, Mitglied der Gesundheits- und Sozialkommission
Mitglied des Conseil du Jura bernois
und Mitglied der Sozial-, Kultur- und
Wirtschaftskommission
Gemeinderat von Champoz, Präsident
des Conseil du Jura bernois
2004 Wahl zum «Entrepreneur of the
Year» durch Ernst & Young
Seit 1. Juli 2016 Regierungsrat als Vorsteher der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Wohnhaft in Champoz, Berner Jura
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
Kanton sind sehr hoch. Was ist Ihr Rezept gegen diese Entwicklung?
Hier ist wichtig, dass wir einen Vergleich
mit anderen Universitätsspital-Kantonen
machen. So gesehen ist der Kanton Bern
nicht unbedingt teurer. Unbestritten sind
hingegen die hohen Prämien, wobei wir
nicht vergessen dürfen, dass unsere Erwartungen im Krankheitsfall ebenfalls
sehr hoch sind – und das hat seinen Preis!
Wir müssen uns einerseits bemühen, dass
diese Kosten nicht ausufern, andererseits
sollte die Qualität der medizinischen Leistungen erhalten bleiben. Gewisse Kantone
diskutieren Mengeneinschränkungen –
mein Rezept geht eher in die Richtung,
die vorhandenen Ressourcen sinn- und
massvoll zu nutzen. Weiter dürfen wir
nicht vergessen, dass auch die steigende
Lebenserwartung die Gesundheitskosten
beeinflusst.
9
IM GESPRÄCH
KOMMENTAR:
«Die christlichen Werte sind wichtig, so dass wir uns
bemühen sollten, diese auch in der Politik zu vertreten.»
Wo sind Ihres Erachtens Änderungen,
bzw. Kurswechsel angezeigt?
Ein wichtiger Prozess ist in Arbeit: die Spitalplanung und das Erstellen der Spitalliste. Zu einem späteren Zeitpunkt müssten
meines Erachtens beispielsweise die Auswirkungen der Fallzahlen analysiert und
allenfalls angegangen werden.
Im Vorfeld Ihrer Wahl zum Regierungsrat ist ein kritischer Zeitungsartikel
erschienen, der u. a. Ihre Mitgliedschaft
in einer Freikirche zum Thema hatte.
Was waren die Auswirkungen dieses
Artikels?
Interessanterweise erhielt ich nach dem
besagten Artikel sehr viele Mails und Zuschriften, die mich ermutigten und/oder
mir Unterstützung im Gebet zusagten.
Ich durfte erleben, dass Gebet viel vermag
(Jakobus 5,16). Unter dem Strich hat sich
dieser Artikel positiv ausgewirkt.
Wie nehmen Sie die EDU wahr?
Auf kantonaler Ebene war es immer sehr
angenehm und konstruktiv im Grossrat
mit der EDU zusammenzuarbeiten. Ich
schätze diese Kontakte sehr. Die christlichen Werte sind wichtig, so dass wir uns
bemühen sollten, diese auch in der Politik
zu vertreten. National finde ich es schade,
dass die EDU nicht mehr vertreten ist,
auch wenn die Politik der EDU oft nicht
mehrheitsfähig ist. Die Parteienvielfalt in
der Politik ist wertvoll und hat die Schweiz
weitergebracht.
Herr Schnegg, wir danken Ihnen für
dieses aufschlussreiche Gespräch und
wünschen Ihnen für Ihr neues Amt viel
Freude, Kraft sowie Gottes reichen Segen!
Interview: Grossrat Daniel Beutler und
alt Grossrat Marc Früh
Nein – ich
bin nicht
Orlando …
… ich bin nicht Brüssel und
auch nicht Paris oder
Charlie Hebdo.
Diese inflationäre Solidaritätsbekundung mag aufrichtiger Natur sein und
dürfte es für die meisten Menschen wohl
auch sein, die ihre Facebookprofile mit
der jeweiligen transparenten Flagge unterlegen. Nein – ich bin nicht Orlando
und finde es abstossend, was in den «dark
rooms» gewisser Schwulenclubs abgeht.
Nein – ich bin nicht Charlie Hebdo und
erachte deren Karikaturen sehr oft als
primitiv und menschenverachtend.
Nein – ich solidarisiere mich auch nicht
mit sogenannten Christen, die Homosexuellen den Tod wünschen oder gar ein
Sodom und Gomorrha heraufbeschwören wollen.
Wir sind verfolgte
Christen …
JA ZUM FMEDG FÖRDERT SALAMITAKTIK
Warnungen bestätigt!
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
Jetzt soll die Eizellspende
legalisiert werden und die
Kostenübernahme durch
die Krankenkassen bei
künstlicher Befruchtung
aufs Tapet kommen.
10
Bereits am Montag nach der Abstimmung
zum Fortpflanzungsmedizingesetz stellt
der Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin, Felix Häberlin, weitere Forderungen. Ein
Schelm, wer denkt, dass sich dahinter finanzielle Interessen verstecken.
Das «Recht» auf ein Kind soll weiter ausgebaut werden. Da sich die Kosten für die
meist mehreren Behandlungszyklen auf
bis 40 000 CHF belaufen, ist klar, dass sich
dies nicht alle Paare leisten können. Einmal mehr soll deshalb der Übernahmekatalog für teure – nicht unbedingt notwendige – Behandlungen bei der Grundver-
sicherung der Krankenkassen ausgebaut
werden. Die Bürger bezahlen für eine etwa
30 %ige Erfolgsrate zur Erfüllung eines
Kinderwunsches. Eines Wunsches, der
vielleicht vorher über viele Jahre mit der
Pille verhindert wurde, weil die Lebensumstände noch nicht alle passten. Mit den
negativen Nebenwirkungen der Pille und
dem höheren Alter der Paare wurde auch
die Wahrscheinlichkeit, auf natürlichem
Weg gesunde Kinder zu bekommen, herabgesetzt. Doch entsprechende Tipps für
Paare würden Freiheiten, Selbstverwirklichung, Selbstbestimmung und wirtschaftlichen Interessen zuwiderlaufen. Neben
Spermienspenden soll deshalb auch bald
die Eizellspende erlaubt werden. Die Bürger gewöhnen sich an die Möglichkeiten
und werden bald auch nichts mehr gegen
Leihmütter haben. (St. Galler Tagblatt,
Montag, 6. Juni 2016)
Lisa Leisi
Ich solidarisiere mich mit den Christen
im Irak und in Syrien, die dort zu tausenden abgeschlachtet werden und für die
sich im Westen kaum eine Stimme erhebt, geschweige denn eine Solidaritätsfloskel generiert wird. Ich solidarisiere
mich mit der israelischen Bevölkerung,
die sich seit Jahrzehnten gegen den islamistischen Terror zur Wehr setzt und
dafür von Europa mit Boykottaufrufen
belegt wird. Wo hört die politische Korrektheit auf? Wenn tollwütige Kreaturen zur Waffe greifen und sinnlos Menschen umbringen? Oder bereits dann,
wenn ein Schreiberling, wie der deutsche Journalist Thorsten Denkler, in der
Süddeutschen Zeitung die Motivation
des psychisch gestörten Attentäters von
Orlando mit dem evangelikalen Christentum auf eine Ebene stellt? Nein – wir
sind nicht Orlando ..!
Dr. med. Daniel Beutler,
Grossrat Kt. Bern
BUCHREZENSION: DIE KINDERKRANKMACHER
Das Geschäft mit unseren Kindern
körperbetonte Perfektion und Makellosigkeit. Kinder dürfen nicht mehr Kinder sein
und können massiv unter Druck kommen.
Schönheitsideale beherrschen nicht nur
zufällig zunehmend die Gedanken und
Gefühlswelt schon in ganz jungen Jahren. Verharmloste Antibabypillen für eine
schöne Haut, Magersucht und unsinnige
Schönheitsoperationen zeugen von solch
verhängnisvollen Entwicklungen – wohl
nicht nur in Deutschland.
Eindrücklich wird beschrieben, wie auch Kinder immer
mehr funktionieren müssen,
nicht mehr Kinder sein
dürfen. Was früher normal
war, wird heute zur Krankheit erklärt.
Für alles eine Pille
Leider verschreiben Ärzte neuerdings auch
immer mehr Psychopharmaka, welche
gar nicht für Kinder gedacht waren. Die
Autorinnen beschreiben ausführlich, wie
sich Mediziner kaufen lassen, wie schnell
diese in die Abhängigkeit der Pharmakonzerne geraten und ihr Renommee wie
ihre Karriere mitbetroffen sind. Welch
hohen Preis betroffene Kinder infolge
weitreichender Nebenwirkungen bis hin
zu Selbstmord bezahlen, dürfte noch viel
zu wenig bekannt sein. Eine hektische
Gesellschaft, in der man einfach mög-
Was Kinder brauchen
Autorinnen: Beate Frenkel/Astrid
Randerath in Zusammenarbeit mit
Nina Brodbeck
Verlag Herder GmbH, Freiburg im
Breisgau, 2015,
ISBN 978-3-451-31198-7,
270 Seiten, Preis: CHF 20.–
lichst gut funktionieren muss und nur
das vermeintliche Optimum für sich und
die Kinder gut genug ist, wird anfällig für
Symptombekämpfung. Medikamentöse
Lösungen mit geringem Aufwand sind
verlockend. Problematisch ist u. a. einfach,
dass Kinder auf diese Weise nicht lernen,
Schwierigkeiten auf den Grund zu gehen
und sich diesen zu stellen.
Aussen fix – und innen?
Geradezu wohltuend beschreiben Beate
Frenkel und Astrid Randerath im letzten
Teil des Buches Beispiele gelungener Therapien und Einrichtungen. Erstaunlich,
was offengelegt und gefördert werden
kann, wenn man an die inneren Schätze und Stärken von Kindern glaubt, sich
für sie Zeit nimmt und auf sie eingeht.
Aggressionen verschwinden, dafür keimt
Selbstbewusstsein. Kinder brauchen
Sicherheit, verlässliche Beziehungen und
Eltern, die ihre Stärken sehen und ihre
Eigenheiten zulassen. Kinder brauchen
auch geregelte Tagesabläufe und Bewegung. Konzentration und Ausdauer müssen trainiert werden. Teil einer Gruppe zu
sein und Verantwortung zu übernehmen
gelingt nur mit Gewöhnung. Dazu sind
klare Strukturen und das Vermeiden von
Überforderungen zentral.
Dieses Buch kann helfen, sich neu auf
Bewährtes zu besinnen und im Umgang
mit Kindern daheim und in den Schulen
die Prioritäten richtig zu setzen.
Lisa Leisi
Ein weiterer im Buch beschriebener Trend
ist eine auch von Modelabels geförderte
KURZ NOTIERT
Breite Opposition gegen
Leihmutterschaft
Das Europaparlament sprach sich am 17. Dezember 2015 gegen
die Leihmutterschaft aus. Es «verurteilt die Praxis der Leihmutterschaft, die gegen die Menschenwürde der Frau ist, von welcher
der Körper und die Fortpflanzungsfunktionen wie Handelswaren
benutzt werden». Das Parlament ist weiter der Auffassung, dass
durch Leihmutterschaft «die Fortpflanzungsfunktionen und
der weibliche Körper, insbesondere von verletzlichen Frauen in
Entwicklungsländern, zu finanziellen Zwecken oder anderen
Gewinnen ausgebeutet» werden und deshalb «verboten werden
muss und im Rahmen der Instrumente der Verteidigung der Menschenrechte prioritär untersucht werden muss». Verschiedene
feministische Organisationen unterstützten am 2. Februar 2016
diese Verurteilung anlässlich der «Internationalen Versammlung
zur Abschaffung der Leihmutterschaft» im Parlamentsgebäude
in Paris. (Siehe auch Artikel auf Seiten 1, 2 und 3)
David Gysel
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
Gegen Hyperaktivität, Konzentrationsmangel, Schwermut oder Aggressionsschübe und andere überbordende Reaktionen von Kindern ist schnell ein Mittel zur
Hand. Ratlose Eltern wie überforderte Lehrer sind dankbar, wenn Kinder pflegeleichter sind und den Unterricht nicht mehr
stören. Die Modekrankheit ADHS oder
ADS ist bald diagnostiziert. Die Kinder
selbst fühlen sich mit Ritalin manchmal
besser, weil sie weniger unangenehm auffallen, sich besser konzentrieren können,
weniger Bewegungsdrang haben. Eltern
sind besorgt und tun alles, damit ihre
Kinder in der Schule möglichst optimal
weiterkommen und einem erfolgreichen
Leben nichts im Wege steht.
11
AUFGABE DES STAATES: BÜRGER SCHÜTZEN, SICHERHEIT UND
FRIEDEN GARANTIEREN
Darf oder soll ein souveräner Staat
«die andere Wange hinhalten»?
Soll die bekannte Bergpredigt Jesu in Matthäus 5-7,
mit ihrer höchst wertvollen
Ethik, die auf die ganze
Menschheit angewendet
werden könnte, in die Gesetzgebung eines Rechtsstaates einfliessen?
Dies würde jedoch bedingen, dass jeder
Erdenbürger diese heilige Gottesordnung
willentlich akzeptieren und sich ihr unterstellen müsste. Doch wird dies in dieser
Zeit niemals der Fall sein, im Gegenteil,
die Gesellschaft entfernt sich immer weiter von Gott. Bereits die ersten Sätze aus
Jesu Mund machen klar, dass ER sich in
der Bergpredigt an die Gläubigen richtet, welche in einer gefallenen Welt leben
(Matth. 5,5, 11, 16, 25, 44), damit sie dort
ein Licht für ihren HERRN sind. Sie sollen
leuchten als Vorbilder in einer säkularen
Gesellschaft und «geistlich arm», «sanftmütig» sein, «nach Gerechtigkeit hungern
und dürsten» und auch «reinen Herzens»
sein, usw. (5,3-10). Deshalb werden sie von
den gottentfremdeten Menschen verfolgt
(5,11-12). Jesu Jünger sind also zweifellos die besten Friedensstifter, doch die
Welt sieht in ihnen eher «Störefriede»,
weil sie in Wirklichkeit «nicht von dieser
Welt» sind. Es geht in der Bergpredigt eben
nicht um eine Ethik für ein friedliches
Zusammenleben der Gesellschaft und der
Nationen, sondern darum, dass die Gläubigen zeigen, wie Jesu Charakter ist – das
geistliche Licht in der Finsternis.
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
Unter der Herrschaft Jesu?
12
Die meisten Menschen wollen keinesfalls,
«dass dieser Jesus über uns herrsche» (Luk.
19,14). Diese rebellische Haltung ist in
allen Gesellschaftsbereichen erkennbar.
Jesus hat heute absolut keinen Zugang zu
irgendeinem Regierungssystem der Welt.
Das Schweizer Volk hat sich für eine direkte Demokratie entschieden und nicht für
das Reich Gottes auf Erden. Was jedoch
wünschenswert und höchst gesund ist für
unsere Demokratie, ist die Teilnahme von
möglichst vielen gläubigen Menschen,
welche nach den göttlichen Regeln der
Bild: Eveline Rytz
Berg der Seligpreisungen am See Genezareth, Israel
Bergpredigt leben. Ihr Einfluss auf Politik
und Gesetzgebung ist somit erstrebenswert, weil es keine bessere Ethik gibt, als
jene des Gottes der Bibel.
Obwohl die meisten Christen auch so
denken, stellt sich die Frage, ob sie diese
göttlichen und gesunden Regeln Gottes
auch wirklich zuerst persönlich anwenden und konsequent nach ihnen leben
wollen? Allzu wenige sind es nämlich,
die ihr Leben unter die volle Autorität Jesu
stellen wollen. Und da erwarten wir von
den Politikern, dass sie die Bergpredigt ins
politische Programm aufnehmen, während sich die Christen weigern, die andere
Wange hinzuhalten, wenn sie Streiche
bekommen? Welch eine Heuchelei angesichts der bekannten Aussage Jesu vom
Balken im eigenen Auge (Matth. 7,3-5).
Dieser muss zuerst entfernt werden, was
konkret heisst, dass, wer den Leuten Jesu
Gebote predigt, sollte sich zuerst selber
nach ihnen richten. Er würde dann allzu
leicht merken, dass weder Gott noch wir
je von weltlichen Richtern und Parlamentariern erwarten können, dass sie eine
Rechtsprechung nach Jesu Bergpredigt in
unseren zivilen Gesetzen als verbindlich
deklarieren. Diese heiligen Regeln gelten
vielmehr jedem einzelnen Nachfolger
Jesu, der sich bereits im Reich Gottes befindet. Damit sie ein Licht für sein Reich
sind, aber auch vorbildliche und leicht
regierbare Bürger werden.
Sündiger Mensch braucht
Regeln
Die Bergpredigt ist nicht für unsere zivile
Gesetzgebung bestimmt, sondern für ein
persönliches heiliges Leben und Zeugnis inmitten einer gottfernen Weltgesellschaft. Das Beispiel der Gewaltlosigkeit,
bei der Jesus seine Jünger anhält, sich nicht
zu wehren und dem Aggressoren auch die
andere Wange hinzuhalten (Matth. 5,3942), ist eine der bekanntesten Stellen, die
entweder gemieden oder unsachgemäss
angewendet werden. Viele meinen, die
Lehren der Bergpredigt würden einem
säkularen Staat Frieden bescheren und
die Armee könnte gar abgeschafft werden.
Doch der sündige Mensch braucht klare
Gesetze und ein Justizwesen, das nichts
Anderes bezweckt, als Leib und Gut zu
schützen, den sozialen Frieden zu erhalten
und zu garantieren. Diese Gesetze aber
müssen dem Unrecht entgegentreten, es
bestrafen, so wie das Neue Testament(!) die
Obrigkeiten beschreibt: die Guten belohnen und die Schlechten bestrafen (Röm.
13,1-7), also gerade das Gegenteil von dem,
was Jesus seinen Nachfolgern auferlegte:
«Ihr sollt dem Bösen nicht widerstreben»
(Matth. 5,39a).
Geistliche Leiter im Irrtum
Nachstehende Beispiele zeigen, wie verblendet und naiv gerade diejenigen sein
können, die vorgeben, die Bibel zu kennen
und der ganzen Christenheit vorzustehen.
Gerade rechtzeitig auf Ostern, zugleich
auch als Reaktion auf die schrecklichen
Anschläge in Brüssel, meldete sich die bekannte deutsche Theologin Margot Kässmann zu Wort: «Wir sollten versuchen,
den Terroristen mit Beten und Liebe zu
begegnen {...} Jesus hat eine Herausfor-
Falsche Anwendung
Es hat sich immer wieder herausgestellt,
dass die römische Weltkirche Jesu Berg-
predigt grösstenteils dort proklamiert, wo
sie sich einen religionspolitischen Vorteil
erhofft. Seit der Machtergreifung von Johannes Paul II bis zum jetzigen Jesuiten
Franziskus arbeitet die Kirche daran, möglichst jene Elemente der Bergpredigt in die
zivile Gesetzgebung einzubringen, welche
unsere Regierungen im Grunde viel mehr
schwächen als stärken. «Soziale Gerechtigkeit» nennen sie ihr Programm meist.
Ich beobachte dies seit über 30 Jahren hier
in Spanien. Wie oft stiess ich im katholischen Wochenblatt Vida Nueva (Neues
Leben) auf Überschriften wie: «Bischöfe
plädieren für eine grosszügige Aufnahme
von Flüchtlingen», «Solidarität und Evangelium», «Soziale Sünden ...» usw. Und dies
immer in anklagendem Ton gegen die
jeweilige zivile Regierung.
Inzwischen hat sich unser Rechtsempfinden derart gewandelt, dass alles Fremde
und Exotische, Sondergruppen, wie auch
Kriminelle z. T. mehr Aufmerksamkeit
und Pflege bekommen als die Schweizer
Bürger. Die «Bösen» wissen sich heute
geschützt von unseren weichgespülten
Gesetzen, welche die Übeltäter nicht mehr
wirklich abschrecken. Die «andere Wange
hinhalten» und dem «Bösen nicht widerstehen» ist in diesem Kontext absolut
schädlich für den sozialen Frieden einer
Nation.
Ende die Gerechtigkeit wieder obsiegt.
Das sollte gerade bei der Erziehung der
Kinder berücksichtigt werden, damit sie
Gerechtigkeit lernen, denn nur so ist Strafe
gerecht, gut, gesund und göttlich. Aber
auch hier sind wir heute gravierenden
Einschränkungen unterworfen, so dass
Kinder ein völlig falsches Verständnis von
Gerechtigkeit entwickeln, welches keinen
sozialen Frieden mehr schaffen kann.
Jesu Kommen in die Welt in Niedrigkeit …
hatte nicht den Zweck, ein irdisches Reich
aufzurichten. Als zahlreiche Anhänger
Jesus zum König machen wollten, lehnte
ER ab und bezeugte später vor Pilatus:
«Mein Reich ist nicht von dieser Welt»
(Joh. 18,36a). Also sind auch die wahren
Christen nicht von dieser Welt, und Jesu
Bergpredigt auch nicht für die säkularen
Regierungen bestimmt, sondern für die
Christen.
Peter Neuhaus, evangelikaler Gemeindehirte in Spanien
Impressum
Herausgeber / Redaktion
EDU-Standpunkt
Nicht von dieser Welt
Man darf einer rechtmässig eingesetzten Obrigkeit niemals ermahnend die
Bergpredigt vorhalten, um die Übeltäter
möglichst sanft anzufassen. Die andere
Wange hinhalten ginge auf Kosten einer
legitimen Gesetzgebung und bräuchte am
Schluss eine immer grössere Präsenz von
Ordnungshütern. Diese göttliche Predigt
des HERRN sucht sich ihren Platz nicht in
Parlament und Politik als Gesetzgebung
Gottes, sondern im Herzen eines Christen. Niemals darf man Gottes Wort einem
Volk diktieren, denn erst der Glaube und
die Liebe zu Christus sollen einen Menschen willig machen, sich Gottes Regeln
zu unterordnen. In Wahrheit sollte eine
zivile Gesetzgebung der Rechtsprechung
des Alten Testamentes folgen, denn sie
entspringt dem zeitlosen Gerechtigkeitsprinzip einer Waage, welche Gerechtigkeit und Sühne erst anzeigt, wenn sich
die beiden Schalen auf gleicher Höhe befinden. Die Schwere einer Tat oder eines
Verbrechens muss mit gleicher Schwere
bestraft werden. Es muss ja nicht immer
«Auge um Auge, Zahn um Zahn» sein –
was an sich absolut keine Ungerechtigkeit
wäre –, sondern es geht um eine gerechte «Bezahlung» einer Schuld, so dass am
Postfach 43, 3602 Thun
Administration und
Adressmutationen
033 222 36 37
[email protected]
Redaktion und Marktplatzinserate
033 222 37 07
[email protected]
Fax 033 222 37 44
Anzeigenverkauf (ohne Marktplatz)
031 818 01 42
[email protected]
Postcheck 30-23430-4
(IBAN CH 35 0900 0000 3002 3430 4)
www.edu-schweiz.ch
– (inkl. 2,5 % MWST)
Abo: CHF 30.– / 25 C
Redaktion
Hans Moser, Daniel Beutler,
Arthur Gasser, Roland Haldimann,
Thomas Käser, Lisa Leisi, Markus
Reichenbach, Daniel Suter,
Eveline Rytz (Schlussredaktion),
Harold Salzmann (Layout)
Schreibende geben ihre
persönliche Ansicht wieder.
Layout: EDU
Druckvorstufe, Druck und
Spedition: Jordi AG, Belp
Erscheint monatlich, 11 Ausgaben
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
derung hinterlassen: ‹Liebet eure Feinde!
Betet für die, die euch verfolgen›.»
Zahlreiche Kommentatoren konnten zu
diesen Verirrungen nicht schweigen und
schossen zurück: «Tante Käsemann könnte
ja mal versuchen, in Syrien zu vermitteln.
Einmalige Lernerfolge sind dort nämlich
garantiert». «Schwerter zu Pflugscharen?
Haben einige gemacht. Die pflügen jetzt
für diejenigen, die ihre Schwerter behalten haben.» - Erstaunlich, wenn normale
Bürger – ohne die Bibel zu kennen – einen
viel tieferen Blick für Realität besitzen als
diese verblendete Protestantin!
Der Hofprediger des Papstes, Rainiero
Cantalamessa sagte in seiner Karfreitagspredigt u. a.: «Der Hass und die blinde Gewalt der Terroranschläge in Brüssel helfen
uns, die göttliche Kraft zu verstehen, die
in jenen letzten Worten Jesu enthalten ist:
‹Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht,
was sie tun›.
Hinter solchen Aussagen verbergen sich
zwei Merkmale: Einerseits die entschiedene Weigerung den Islam mit Terror in
Verbindung zu bringen. Auch in der Osterbotschaft des Papstes verurteilt dieser nur die Tat, aber nicht die islamische
Ideologie der Täter. Andererseits der völlig
falsche (aber willentliche) Lösungsansatz
gegen diesen Terror, indem eine Bibelstelle völlig aus ihrem Zusammenhang
gerissen wird: «... besiege das Böse durch
das Gute!» (Röm. 12,21). Sie wird als ideologisches Instrument missbraucht! Doch
der Apostel Paulus richtete sich nur an die
einzelnen Gemeindeglieder und niemals
an die Politiker, als er dazu aufrief: «Lass
dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem.»
Hätte dieser Sprecher des Papstes nur einige Verse weitergelesen, so wäre er auf
die Stelle gestossen, in der Paulus die zivile
Gewalt folgendermassen beschreibt: «Tust
du aber Böses, so fürchte dich! Denn sie
(die Obrigkeit) trägt das Schwert nicht
umsonst ... eine Rächerin zum Zorngericht an dem, der das Böse tut» (Röm.
13,4bc). Doch solche Klarheiten will die
katholische Kirche tunlichst vermeiden,
um jene bösen Kräfte zu schützen, die sie
durch die Jahrhunderte immer für ihre
Zwecke missbraucht hat. Man stelle sich
vor, was geschähe, wenn wir unsere zivile
Gesetzgebung auf die innergemeindlichen Regeln des Neuen Testamentes zuschneiden würden. Wie schnell würden
die Anarchisten und Gesetzlosen unsere
Gesellschaft zerstört haben!
13
THEATERSPEKTAKEL
AM GOTTHARD
ZIVILDIENST: UNWESEN FÜHRT ZU
SOLDATENMANGEL
Wo blieb
Armee im
das Kreuz? Konkurrenzkampf mit
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
Lief die Weihe des Gotthard-Basistunnels einfach
nur nach dem Drehbuch
der alten Sage?
14
Es ist immer ein einfaches Erfolgsrezept,
die Leute bei ihren alten Sagen abzuholen; niemand würde behaupten wollen,
dass der Bock am Gotthard nicht eine
lange Tradition feiert. Es ist auch einfach,
zu behaupten, Sagen seien nur Sagen
und hätten nichts mit Mächten hinter
der Fassade zu tun. Doch jene, welche
mit solchen schon in Berührung kamen,
wissen es besser und haben Respekt davor, auf die eine oder andere Seite hin.
Dass man Kult zu Kultur erklärt, ist keine
Kunst, die Bagatellisierung der Dämonie
ebenso. Jeder Journalist kann, wenn er
will, auf solchen Wellen reiten.
Die wahre Kunst am Nordportal bestand
indessen darin, den Blick eines ganzen
Volkes (und weltweiter Zuschauer) direkt in das «allsehende Auge» zu richten,
ohne die Menge merken zu lassen, dass es
dabei Augenkontakt mit den Illuminaten
hat. Ein Auge, vor dem spukhaftes Irrsal und Wirrsal laut Urstände feiert, der
Gehörnte die Szene bis zur Ermüdung
beherrscht und die Leute schon mal anfangen, die Hüllen fallen zu lassen. Der
Tod der Mineure wird quälend lang inszeniert, kein tröstlicher Beitrag für die
Angehörigen der Verstorbenen (ich rede
als Pfarrer).
Gab es in der Schweiz keinen Schweizer, der zum Schweizer Bauwerk aus der
Schweizer Kasse einen ehrenden Beitrag hätte formen können? Musste just
der Geisterfahrer Volker Hesse aus dem
Land, das nicht einmal die Anschlüsse
ans langwierige Grossprojekt schaffte,
einen Achtmillionenkredit der Schweizer Steuerzahler verbraten für eine Show,
über die die ganze Welt den Kopf schüttelte? Und wenn es wieder der Bock sein
musste – warum durfte diesmal das
Kreuz seinem Vorhaben nicht Einhalt
gebieten, wie es die Sage deutlich erzählt?
Ich jedenfalls werde immer das Kreuz
vor Augen haben, wenn ich gelegentlich
durchs Bocksloch fahre. Denn Geister
heraufbeschwören ist nicht ungefährlich!
Paul Veraguth
dem Zivildienst
Bild: © VBS/DDPS
Viele Rekruten fliehen aus
zwei Gründen aus der
Armee in den Zivildienst.
Einerseits kann und will sich
eine geringe Anzahl Rekruten nicht mit dem militärischen Alltag arrangieren,
andererseits drückt sich
der weit grössere Teil damit
vor dem «Weitermachen».
Dadurch hat die Armee
mittelfristig zu wenig Personal.
Die vielen Zivildienstgesuche sind eine
direkte Folge der Abschaffung der Gewissensprüfung. Das Parlament war der irrigen Meinung, die eineinhalb Mal so lange
Dienstzeit im Zivildienst wirke abschreckend. Die Praxis beweist das Gegenteil.
Der Zivildienst wurde noch attraktiver
durch den Umstand, dass bereits geleistete Diensttage von der Zivildienstpflicht
abgezogen werden können. Da hört man
immer wieder von Rekruten, die z. B. im
Militär zum Motorfahrer ausgebildet werden. Kaum sind sie im Besitz des Führerausweises für Lastwagen, stellen sie ein
Gesuch um Verlegung in den Zivildienst.
Die aktuelle Ausrichtung des Zivildienstes
hat überhaupt nichts mehr mit seinem
Grundgedanken gemein. Um die Missstände im Zivildienstwesen zu beheben,
müssten folgende Punkte korrigiert werden:
• Die Gewissensprüfung ist unbedingt
wieder einzuführen. Wer diese nicht
besteht, muss weiterhin Militärdienst
leisten.
• Geleistete Diensttage im Militär sollen
nicht von den zu leistenden Diensttagen im Zivildienst abgezogen werden
können.
• Eine Verlängerung der Zivildienstpflicht um das Doppelte der Wehrpflicht ist ebenfalls in Betracht zu ziehen.
Der Zivildienst darf keine Alternative zur
Wehrpflicht sein. Er muss so unattraktiv
sein, dass nur Leute Zivildienst leisten wollen, die einen ehrlichen Gewissenskonflikt mit dem Leisten des Militärdiensts
haben. Es darf keine Wehrpflichtige geben, die aus reiner Bequemlichkeit den
Zivildienst der Armee vorziehen.
Adrian Rechsteiner
Was sagt die Bibel zur Wehrpflicht?
Johannes der Täufer wird von Soldaten
gefragt, was sie denn tun sollen. Anscheinend kamen bei ihnen als Folge
seiner Predigten ethische Bedenken
auf. Johannes antwortet ihnen, sie sollen niemanden berauben oder erpressen, sondern sich mit dem Sold zufriedengeben. Er sagt nichts davon, dass sie
die Armee verlassen sollen (Lukas 3,14).
GAZA STADT: US-PROFESSOR SCHOCKIERT WOHLSTAND
900 Moscheen, aber nur
2 Bibliotheken
Er war erstaunt, dass er nach Jahren des
Lesens von Propaganda über die von Armut heimgesuchten Gazaner entdeckte,
dass sie das gar nicht sind. «Ich wurde mit
Eindrücken geflutet, als wir in die Altstadt
von Gaza fuhren. Unerwarteterweise sah
es nicht wie in Indien aus. Angesichts der
schweren Armut, ja humanitären Krise,
die Gaza als Ganzes erlebt, hatte ich eigentlich die offensichtliche und herzzerreissende Armut erwartet, die ich in einigen indischen Städten und vielen Ländern
der Dritten Welt gesehen hatte.
Stattdessen sah ich Horden von Kindern,
die in die Schule und Studenten, die in
die zwei Universitäten gingen – alle angemessen gekleidet. Ich beobachtete Einkaufende, die an Ständen Gemüse und
Obst kauften, Geschäftsinhaber, die ihre
Läden öffneten und Menschen, die zielstrebig unterwegs waren. Es gab überall
Kräne und Bauarbeiter mit jeder Menge
unvollständiger Gebäude, an denen gearbeitet wurde. Ein Mülllaster mit UNOAbzeichen machte seine Runde.
Es gab hie und da ein ausgebombtes Gebäude vom Krieg 2014. Einem fehlte der
gesamte obere Bereich, mehrere Stockwerke, einfach weggepustet. Ansonsten
waren die meisten Gebäude in anständigem Zustand und einige Wohngebäude
ausgesprochen hübsch. Es gab definitiv
einige Schrottkarren auf der Strasse, doch
die meisten Autos sahen wie aktuelle Modelle aus. Einige Seitenstrassen waren aufgebrochen, die Hauptdurchgangsstrassen
befanden sich aber in gutem Zustand. Ich
muss hinzufügen, dass ich mich nur in
Gaza Stadt aufhielt (sowohl im alten wie
in den neuen Teilen der Stadt) und nicht
die äußeren Bereiche und die Flüchtlingslager besuchte, wo im Krieg von 2014 die
Bombenanschläge am schwersten waren.
Mit Israel verknüpft
Hamas baut zig Moscheen
Mit wenigen Ausnahmen waren die Frauen in Hijab und Burka gekleidet. Vielleicht
10 – 20 % von ihnen trugen schwarz, ihre
Gesichter waren komplett bedeckt. Diese
praktizierte Verschleierung war unüblich
in der palästinensischen Gesellschaft; sie
ist v. a. ein Produkt des ‹neuen Fundamentalismus›.
Die Menschen, die ich während des Tages
traf, erzählten von Israel auf eine Weise,
die ich als sehr interessant betrachte. In
Gesprächen gab es seine beiläufige Anerkennung der Zerstörungskraft der Politik
Israels und gewiss einen allgemeinen Hass
auf Israel. Auffällig war aber, wie jedermann schnell von diesen Nebenkommentaren zu Kritik an der Hamas-Regierung
überging, oder dass die Leute selbst auch
für die Zustände verantwortlich sind.
Es gab keine Besessenheit wegen Israel,
sondern eine allgemeine Akzeptanz und
Erkenntnis, dass dieses Land noch lange
Teil ihrer Zukunft sein wird.
Mein Abschlusstreffen fand mit einer faszinierenden Persönlichkeit, Atef Abu Saif
statt. Er hat einen Doktortitel in Politikwissenschaften und ist auch Romanautor.
Er lehrt an Gazas Al-Azhar-Universität
und schreibt regelmässig, auch für die
New York Times und Slate. Atefs Hauptargument ist, dass es eigentlich zwei Gazas
gibt: Das von der Hamas betriebene einschliesslich deren Unterstützer. So boomt
der Bau von Moscheen, welcher bis 2014
im Streifen zu 879 Moscheen führte, wogegen es nur zwei öffentliche Bibliotheken
gibt (diese wurden vermutlich gebaut, als
Israel noch den Gazastreifen kontrollierte). ‚Gaza ist zu einer riesigen Moschee geworden,‘ so Atef. Der andere Gazastreifen
besteht aus der palästinensischen Öffentlichkeit, die alle möglichen kulturellen
und sozialen Aktivitäten ausserhalb des
Orbits der Hamas betreibt. Er liess durchblicken, dass eine Menge unter dem Radar
abläuft.»
United with Israel v. 26.03.2016
Bild: Thomas Feuz
IWS-Solidaritätsanlass auf dem Bundesplatz vom 19.06.2016: Was
trocken begann, von mächtigem Regen zwischendurch überschüttet
wurde, endete mit der Hatikwa und dem Schweizerpsalm in guter Atmosphäre mit dankbaren Leuten jüdischer und christlicher Prägung aus
allen Landesteilen der Schweiz.
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
In einem Bericht aus erster
Hand beobachtet Professor
Joel S. Migdal von der
Jackson School of International Studies die politische, soziale und wirtschaftliche Lage in Gaza
aufgrund seines Besuchs
dort im Winter 2016.
15
SERVICE
Marktplatz
Vermieten
2-Zi.-Ferienwohnung am Thunersee,
ideal bis 2 Pers. PP vor dem Haus.
ÖV in 2 Min. Top Ausflüge, wandern,
baden, biken, usw. CHF 60.−/N. Endreinigung CHF 70.− (078 666 36 51)
Sonniges, ruhiges Zimmer mit Frühstück für eine Person in Gstaad.
Eigene Dusche, Parkplatz, Abholdienst. CHF 70.−/N. alles inklusiv.
Siehe www.gstaad.ch/«Bed and
Breakfast for One» (033 744 42 86,
079 302 43 86)
Ihr Alterssitz im Berner Oberland? An
zentraler Lage und doch im Grünen
wird auf Herbst 2016 oder nach Vereinbarung in Unterseen/Interlaken
eine ruhige und sehr sonnige 3½-Zi.Wohnung frei. Wir wünschen uns eine
ruhige Mieterschaft, vorzugsweise
Einzelperson oder älteres Ehepaar;
NR, keine Haustiere. CHF 1050.–,
Parkplatz CHF 70.– (033 822 78 86)
Suchen
1 – 2-Zi.-Wohnung im Kanton Zürich,
an grüner und ruhiger Lage.
Miete nicht über CHF 1000.−
(043 299 07 11, 076 544 09 88)
Partnersuche
Ehemalige Lehrerin, 64-j./154 cm,
Christin, gesund, feinfühlig, gesellig,
tiefgründig, freundlich und fröhlich,
vielseitig interessiert (Musik, Menschen, Kunst, Natur, Tiere), mit sympathischer Ausstrahlung, wünscht
sich einen ebenbürtigen Lebenspartner zwischen 60/68 mit grosser Herzensbildung. Fühlst Du dich angesprochen, dann freue ich mich auf
Deine Zeilen (Chiffre 160722)
Sozialpädagogin, 28-j./170 cm,
Christin, attraktiv, sprachgewandt,
warmherzig, ausgeglichen, reisefreudig, kultur-, natur- und tierliebend.
Sehne mich nach einer Partnerschaft
(Mann, bis 35 J.), um eine
gemeinsame Zukunft aufzubauen.
Freue mich auf Deine Zeilen
(Chiffre 160723)
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
Verschenken
16
Neue Vortrags-CD von Manfred Paul:
«Der Christ und die Gemeinde». Ein
wegweisendes Wort in die heutige
Situation. Hilfreich für jedes Kind
Gottes! Gratis erhältlich beim
Literatur-Dienst, Postfach 217,
3113 Rubigen BE (079 613 20 02,
[email protected])
Neue Broschüre: Geheime Weltregierung. Hinter den Kulissen des
Welt«theaters». Bestellungen (mit
Vermerk «EDU-Marktplatz») an: basileuo, Lörenstrasse 46, 9230 Flawil.
Offene Stellen
Wir suchen gelernten Landschaftsgärtner mit Berufserfahrung in unseren Kleinbetrieb (vorwiegend Gartenunterhalt) Region Bern. Sie sind motiviert, belastbar und übernehmen
gerne Verantwortung. Stellenantritt
baldmöglichst, nach Vereinbarung.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
(079 354 33 23)
Die EDU
lädt ein
Baden: jeden 1. Montag im Monat,
19.30 h, Fam. Eipe, Kreuzweg 17,
EDU-Gebet (056 222 53 79)
Heiden: jeden 1. Dienstag im Monat,
14.30 h, Pfingstgemeinde, Asylstrasse 26, EDU-Gebet (079 533 83 87)
Männedorf: jeweils mittwochs in den
geraden Kalenderwochen, 9 – 10 h,
Luegislandstrasse 27, EDU-Gebet
(044 920 45 43)
Zürich: jeweils am 2. Mittwoch im
Monat, 18.30 – 19 h, Glockenhof,
Raum der Stille, Sihlstrasse 33,
EDU-Gebet (044 322 61 46)
11.7./25.7./8.8./22.8. Steinmaur:
20 h, KGH, Schulwiesstrasse 7,
EDU-Gebet (044 865 20 32,
044 856 01 93)
17.7./21.8. Herisau: 17 h, Pfingstgemeinde, Rosenaustrasse 1,
EDU-Gebet (071 351 67 39)
1.9. Flawil: 19.30 h, Restaurant Park,
Bachstrasse 19: EDU-Infoabend
zu Abstimmungsvorlagen
(071 420 92 64)
2.9. St. Gallen: 19.30 h, Café
Gschwend, Goliathgasse 7 (bei Marktplatz): EDU-Infoabend zu Abstimmungsvorlagen (071 420 92 64)
09/2016 Der nächste «EDU-Standpunkt» wird am 29. August versandt
(Redaktionsschluss: 12. August,
Druck: 25. August)
Christliche
Anlässe
Adonia-Junior-Chöre
In diesem Sommer sind 17 AdoniaJunior-Chöre in 34 Ortschaften auf
Musical-Tour. In jedem Chor singen
rund 65 Kids im Alter zwischen 9 –
13 Jahren. Die Kinder haben das Musical «De Schatz im Acker» in nur 5
Tagen einstudiert. (www.adonia.ch/
konzerte/junior)
Seminar für biblische Theologie
Beatenberg
2. − 9.7. Studientage Theologie, mit
Felix Aeschlimann & Team
16. − 23.7. Bergwanderwoche, mit
Friedhelm Niethammer & Team
23. − 30.7. Familienfreizeit 1 «Das Ziel
vor Augen – Worauf es beim Leben
mit Jesus ankommt»
30.7. − 6.8. Familienfreizeit 2 «Wenn
der Glaube in Konflikte führt – Lektionen aus dem Leben Elias»
6. − 13.8. Familienfreizeit 3 «Jesus:
Wer er ist und was er für uns bedeutet
– Die Ich-bin-Worte neu entdeckt».
Alle Familienfreizeiten mit Kinder- u.
Teenager-Betreuung.
19.8. Abschluss Studiengang Praktisches Christsein
(033 841 80 00, www.gaestehaus.ch)
Seminarcenter Treffpunkt
13.7. 19.30 h, Etzelstrasse 5, Uznach:
Vortrag «Israel – von der Welt abgelehnt, von Gott angenommen», mit
Michael Schneider aus Jerusalem
Sunnehüsi Krattigen
16. − 23.7. Hotel Sunnehüsi, Krattigen/BE: Themenwoche «Wie ein Adler», mit Heidi u. Stefan Dollenmeier
(033 650 78 78, www.sunnehuesi.ch)
Gemeinde für Christus
18. − 29.7. Lager für Menschen mit
einer Behinderung
29.8. − 2.9. Frauenfreizeit 40 plus
Anmeldung an Seminar- u. Freizeithaus
Wydibühl, Herbligen (031 770 71 71,
www.freizeithaus.gfc.ch)
30.8. − 5.9. Bibelkunde Altes
Testament, mit Samuel Sutter
Anmeldung an Bibelschule Wydibühl,
Herbligen (www.bibelschule.gfc.ch,
031 770 71 36)
9. − 11.9. Frauen-Verwöhn-WE
«Seele braucht Zeit» (041 754 92 14,
www.zentrum-laendli.ch)
Credo Schloss Unspunnen Wilderswil
6. − 13.8. Familienwoche
6. − 13.8. Erlebniswoche
13. − 20.8. Single-Freizeit
(cpdienst.net, Credo-Team)
27.8. − 3.9. Seniorenwoche
3. − 10.9. Wanderwoche leichte Touren
3. − 10.9. Foto-Freizeit
(033 822 32 06, [email protected])
Evang. Freikirche Action Biblique
27.8. 19.30 h, Kapelle Siloah,
Worbstrasse 328, Gümligen: Kapellenabend «Das Geheimnis der inneren Kraft», mit Markus Bischoff
Mut zur Gemeinde
10. − 17.9. Hotel Alpina, Adelboden:
Ferienwoche 55plus (www.alpinaadelboden.ch)
18. − 24.9. Gästehaus des Seminars
für biblische Theologie, Beatenberg:
Ferienwoche 55plus
(www.gaestehaus.ch)
(www.mut-zur-gemeinde.ch/55plus)
Tim-Team
25.9. − 1.10. Hotel Hari, Adelboden:
Seminar «Leben mit Perspektive», mit
William Lerrick. Tim-Team, E.+A. Wäfler, Rossbodenstrasse 43, 7000 Chur
(081 284 84 71, www.tim-team.ch)
Christliches Zentrum Thalgut
20.7. 19.30 h, Sägebachweg 1, Wichtrach: Israelabend «Gottes Handeln an
Israel», mit Michael Schneider aus Jerusalem (jerusalemmessenger.com)
Ländli Oberägeri
29.7. − 5.8. Seminar u. Urlaubswoche
«Lieben will gelernt sein», «Frei und
stark – Wege zu innerer Stärke und
gesunder Selbstachtung», «Lebenswunde Scheidung», mit Walter u. Iris
Nitsche
22. − 27.8. Musikalische Sommertage
«Lasst die Saiten klingen»
Bild: Harold Salzmann
Marktplatz-Tarife
• Verkaufen/Suchen:
• Verkaufen/Suchen
von Immobilien:
• Vermieten:
• Verschenken:
• Offene Stellen:
• Stellensuche:
• Partnersuche:
• Verschiedenes:
20 CHF
Ihr Marktplatz-Inserat senden
Sie bitte an:
80 CHF
50 CHF
gratis
50 CHF
50 CHF
50 CHF
50 CHF
EDU - Standpunkt, Redakti on «Marktplatz», Postfach 43,
3602 Thun oder per E-Mail an
[email protected],
Tel. 033 222 37 07.
UDF TICINO
LESERBRIEFECKE
COSA FA UDF TICINO NEL 2016?
Sie kommen zu Wort
Attività concluse
Alles arme Flüchtlinge?
Wie wir inzwischen alle wissen, sind ca. 90 % Wirtschaftsflüchtlinge, also keine echten Flüchtlinge und dann haben
sich noch Kriminelle und Terroristen dem Flüchtlingsstrom
angeschlossen. Dass hier in Europa alle fleissig arbeiten müssen, um ein gutes Leben zu haben, scheint sich noch nicht
überall herumgesprochen zu haben. Jeder Schweizer muss von
seinem 1. Zahltag an seine Beiträge an AHV und die Pensionskasse einzahlen, um dann bei Unfall, Krankheit oder der Pensionierung unterstützt zu werden. Viele Mio. Menschen wollen
nach Europa kommen, aber wir können nicht ganz Afrika und
den Balkan aufnehmen. Die Hilfe vor Ort ist die beste Hilfe,
da können die Menschen in ihrer Heimat bleiben. Die vielen
Mio. Entwicklungshilfe sollten an Projekte vergeben werden,
die betreut und überwacht werden. Ansonsten versickert das
meiste Geld in Regierungskreisen. Jeden Tag kann man in
der Zeitung von Einbrüchen, Überfällen usw. lesen. Ich traue
mich nicht mehr, abends alleine einen Anlass zu besuchen. {...}
Dopo le elezioni comunali di aprile, di cui ho
riferito sul numero 5 di «EDU-Standpunkt»,
il 28 aprile abbiamo avuto, a Bioggio, l’assemblea annuale 2016, durante la quale,
oltre all’approvazione dei conti 2015, è
stato rieletto il comitato di UDF Ticino per
il quadriennio 2016-2020. Il presidente Edo
Pellegrini, Manuele Albergati e Roberto
Pellegrini sono stati confermati nelle loro
cariche.
Liebe EDU Schweiz
Nach dem ernüchternden Abstimmungsresultat zum FMedG
bin ich traurig. Ein weiterer Schlag ins Gesicht ist der Titel
eines Kommentars im St. Galler Tagblatt: Krankenkassen
sollen mitzahlen. Es ist unerhört, dass diese Forderung der
Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung schon kommt.
Weiter beschäftigt mich seit Tagen ein Leserbrief einer Gynäkologin aus dem St. Galler Rheintal, die zwar gegen die Moralisten schrieb, in eindrücklichen Worten aber die Abtreibung
in der 16. Schwangerschaftswoche schilderte.
Wie kann ich mithelfen, dass Gynäkologen und andere Berufsgattungen derartige Gräueltaten nicht mehr verüben müssen?
Rösli Fässler, Flawil SG
Wer hilft da mit?
Zürcher Kantonsrat sagt Ja zur Vermummung
{...} Die z. T. äusserst gewalttätigen Straftaten von vermummten
Chaoten in der Schweiz und in Europa sind keine lächerlichen
Übertretungen, die man noch verständnisvoll zu tolerieren
hat. Dass die Täter, egal ob von der linken oder rechten Szene,
Sachbeschädigungen und schwerste Körperverletzungen
(v. a. gegen die Polizei) in Kauf nehmen, ist sowieso unter aller
Menschenwürde. Wer sich vermummt wie diese Chaoten, hat
etwas zu verbergen. Das ist bei den IS-Terroristen und ihresgleichen nicht anders. Auch die Vermummung der Frau im Islam
gehört, bei allem Respekt, nicht hierher und hat mit Integration in unsere Kultur nichts zu tun. {…} Ganz abgesehen davon,
dass diese Form von Vermummung oder sich verdecken, bzw.
verstecken zu müssen, letztlich ein Symbol der Unterdrückung
der Frau darstellt. Eine Person, die nicht mehr als Frau oder als
Mann zu erkennen ist, kann eine Gefährdung der Sicherheit
im öffentlichen Raum bedeuten. Und das hat absolut nichts
mit Schüren von Ängsten, sondern mit dem verstandesmässigen Beurteilen der Lage zu tun.
Schenker Kurt, Langnau a.A. ZH
Cosa stiamo facendo
In Ticino le elezioni comunali, cantonali e federali si susseguono e concludono nel giro di un anno, per cui fino ad aprile
2019 non ci saranno più elezioni di cui occuparci.
In questo momento abbiamo quindi iniziato a darci da fare
per la raccolta delle firme per l’iniziativa federale contro la
dissimulazione del viso negli spazi pubblici (la cosiddetta
iniziativa federale antiburqa) per la quale potete scaricare qui
(www.ilguastafeste.ch/nuovo_formulario_antiburqa.pdf) il
modulo per la raccolta delle firme.
Come sapete il Ticino, in questo campo, ha fatto da apripista
ed il divieto di dissimulare il volto entrerà in vigore, a livello
cantonale, il prossimo 1° luglio.
Ci auguriamo che anche a livello federale il popolo approvi
l’iniziativa e che il divieto possa entrare in vigore in tutta la
Confederazione in tempi non troppo
lunghi.
Un cordiale saluto dal Ticino.
Edo Pellegrini, presidente UDF Ticino
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
Irmgardt Rohner, Schaffhausen
Pure riconfermati Roberto Pozzi e Mirto Allegri quali revisori
dei conti.
Ringrazio tutti sentitamente per essersi nuovamente messi a
disposizione.
In maggio si è conclusa la raccolta delle firme per l’iniziativa
cantonale sulla legittima difesa lanciata da Giorgio Ghiringhelli
e attivamente sostenuta da UDF Ticino: per la riuscita erano necessarie 7000 firme e ne sono state raccolte circa 9500!
Facendo pubblicità sui social media, inviando molte e-mail e
distribuendo volantini, ci siamo poi impegnati a fondo per il
NO alla «Legge sulla medicina della procreazione», in votazione
popolare federale il 5 giugno scorso ma, purtroppo, come ben
sappiamo, il popolo svizzero ha scelto di accettare questa legge.
17
EDU BEZIRK KULM
EDU AARGAU: MV MIT VORTRAG
Gute Sicherheitslage im
Kt. Aargau!
Steht Europa vor dem
Abgrund?
Am 3. Juni traf sich die
EDU-Familie zu ihrer alljährlichen Mitgliederversammlung im Restaurant Löwen
in Gontenschwil.
Im zweiten Teil des Abends referierte Urs
Winzenried, der während 35 Jahren die
Geschicke der Kriminalpolizei im Kanton Aargau geleitet hatte. Der ehemalige
Kripo-Chef, welcher massgeblich an der
Verbesserung der Sicherheitslage im Kanton mitgewirkt hatte, und unter dessen
Führung ein sehr hoher Prozentsatz der
Delikte aufgeklärt werden konnte, sprach
zum Thema «Sicherheit im Kanton Aargau». Mit interessanten und aufschlussreichen Informationen aus seinem immensen Erfahrungsschatz verstand es Winzenried die über 30 anwesenden Personen in
seinen Bann zu ziehen. Bemerkenswert
waren auch seine Ausführungen über die
Auswirkungen beim Einsatz von Medien
wie z. B. Handys, Computer usw. in der
Verbrechensbekämpfung. Zudem gab er
nützliche Tipps weiter, wie jeder einzelne
Bürger zu einer besseren Sicherheit für
sich selber und die Mitmenschen beitragen kann.
Die anschliessend rege benutzte Gelegenheit Fragen zu stellen, zeigte, dass Sicherheit eines der wichtigsten Grundbedürfnisse in der Bevölkerung darstellt.
EDU-Standpunkt – Juli/August 2016
Mediendienst EDU Bezirk Kulm
18
Bild: zvg
Zum Dank gab es für den Referenten Pralinen aus dem Oberwynental, überreicht von Bezirkspräsident Rolf Haller
Mit dieser Frage lud die
EDU Aargau, anlässlich
ihrer Mitgliederversammlung, Mitglieder, Freunde
und Interessierte zu einem
Vortrag von Dr. Roger Liebi
in die Bärenmatte Suhr ein.
Steht Europa vor dem Abgrund? Ja! Damit wäre die Frage beantwortet und man
könnte wieder nach Hause gehen, so die
einleitenden Worte des Referenten Dr.
Roger Liebi. Doch diese Antwort kommt
nicht einfach auf Grund der heutigen,
gravierenden Probleme in Europa zustande. Nein, Roger Liebi konnte uns anhand
biblischer Prophetien aus den Büchern
Daniel und Offenbarung aufzeigen, welche sich bereits erfüllt haben – und was
noch bevorsteht.
Europas Werdegang
Nach dem 2. Weltkrieg lag unser Kontinent zerstört am Boden. Aber als Winston
Churchill im Jahr 1946 Zürich besuchte,
verkündete er u. a. den berühmten Satz:
«Let Europe arise!» (Lasst Europa aufstehen!).
Im April 1951 wurde dann als erstes die
EGKS (Europäische Gesellschaft für Kohle
und Stahl) gegründet, im Jahr 1957 unterschrieb man die Römischen Verträge
(EWG und EURATOM). Alle 3 Gemeinschaften wurden schliesslich zusammengeführt zum Europäischen Parlament und
im Jahr 1967 zur EG (Europäische Gemeinschaft). Zu den 6 Gründerstaaten
(Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien,
Luxemburg und Niederlande) gesellten
sich nach und nach weitere Länder. Im
Jahr 1993, als sich die EG mit den Maastrichter Verträgen zur EU (Europäische
Union) veränderte, waren es bereits 10, bis
im Jahr 2004 deren 25. Somit war die EU
mit 455 Mio. Menschen neben den USA
der grösste Wirtschaftsblock der Welt.
Inzwischen sind in der EU 28 Staaten zusammengeschlossen – und noch immer
gibt es weitere Beitrittskandidaten …
Europa quo vadis?
Nach seinem wunderschön vorgetragenen Geigenstück von J. S. Bach, zeigte
uns Dr. Roger Liebi im zweiten Teil seines
Vortrags Europa im Licht der Bibel auf.
Anhand der prophetischen Aussagen in
Daniel 2, und des darin erwähnten Standbildes können die einzelnen Zeitepochen
sehr gut verfolgt werden: Angefangen bei
König Nebukadnezar und seinem babylonischen Reich, über das Reich der Meder
und Perser, dem griechischen Reich bis
hin zum römischen Reich. Europa ist die
Fortsetzung desselben, in der Statue als
Füsse aus Eisen und Ton dargestellt. Diese
symbolisieren das heutige Europa sehr
gut: starke und schwache Staaten, eine
Disharmonie, die eine gemeinsame Politik
immer mehr verunmöglichen, so wie Materialien, welche sich nicht wirklich verbinden lassen – wie auch die Integration
von anderen Völkern nicht gelingen wird.
Gemäss Daniels Traum wird die Statue
dann von einem Stein zermalmt, der danach zu einem grossen Berg wird und
die ganze Welt erfüllt. Dieser Stein stellt
das Reich Gottes dar, welches durch Jesus Christus einmal die ganze Welt erfüllen wird. ER wird dann all die Probleme
endgültig lösen, an denen Europa – und
wir alle – scheitern. Und es wird Frieden
herrschen!
Bis zu diesem letzten Reich wird aber noch
viel Blutvergiessen und Not über unseren
Kontinent und die Welt kommen – und
gemäss Offenbarung eine Diktatur. Wie
schnell das gehen kann, zeigt die Machtergreifung Hitlers. Damals kam es infolge
einer Wirtschaftskrise zu einer grossen
Destabilisierung, worauf die Sehnsucht
nach einem starken Führer, der alles in
Ordnung bringen sollte, Hitler den Aufstieg ermöglichte. Wer wird in naher Zukunft dieser starke Führer sein, der Europa
endgültig in den Abgrund führen wird?
Mediendienst EDU Aargau
SCHLUSSPUNKT
Lebenshilfe
Beratungen für jeden Lebens- und Wirtschaftsbereich und aus dem Blickwinkel jeder möglichen und
unmöglichen Weltanschauung bieten sich uns an.
Auch staatliche Instanzen
haben die Qual der Wahl,
wenn es darum geht, allfällige überschüssige Finanzen
in Subventionen der Beratungs-Anbieter oder finanzielle Unterstützung von
Klienten umzuwandeln.
Dabei gäbe es doch zur
Lebenshilfe ureigenste
staatliche Mittel.
Einsamkeit, Mangel an Perspektive und
Beziehungsschwierigkeiten gehören wohl
zu den stärksten beratungsfördernden
Faktoren. Beginnen wir bei der Einsamkeit
– ein Wort, das ich sehr gut kannte, bis ich
mit 37 Jahren meine Frau kennenlernte
und ein Jahr später mit ihr den Ehebund
schloss. Hätte ich mich früher mit Politik und Recht beschäftigt, so wäre mir so
manch einsame Stunde erspart geblieben.
Steht doch in der Schweizer Bundesverfassung, Art. 14: «Das Recht auf Ehe und
Familie ist gewährleistet.» Sollte ich mehr
auf diesem staatlich zugesagten Recht beharren, um meiner Einsamkeit früher ein
Ende zu setzen? Aber potentielle «Opfer»
konnten sich auf die in Art. 16 zugesicherte Meinungsfreiheit berufen. Dass aus
dieser Meinungsfreiheit ein glückliches
Ja meiner Frau zu einem Ehebund mit
mir entstand, erfreut mich bis heute in
besonderem Masse.
aus Art. 33, Abs. 2 beherzigen. Denn ich
als Vater habe «von Petitionen Kenntnis
zu nehmen.»
Für alle eine Hilfe
Bild: pixapay.com
dern betreffs sofortigen Gebrauchs eines
Spielzeuges kann ich sie getrost an Art. 26
erinnern: «Das Eigentum ist gewährleistet. Enteignungen … werden voll entschädigt.» Und gleich in Art. 28: «Streitigkeiten
sind nach Möglichkeit durch Verhandlung oder Vermittlung beizulegen.» – gilt
auch mir selber. In der Kindererziehung
nicht immer leicht durchzusetzen ist folgender Satz aus demselben Artikel: «Das
Gesetz kann bestimmten Kategorien von
Personen den Streik verbieten.» (Ich selber streikte als Kind beim Bohnenessen
und anderem auch.) Auch Art. 32, Abs.
1 habe ich nicht nur den Kindern hinter
die Ohren zu schreiben: «Jede Person gilt
bis zur rechtskräftigen Verurteilung als
unschuldig.» Und wenn ich gerade am
Computer beschäftigt bin und ein Kind
ein Anliegen hat, sollte ich einen Satzteil
So könnten wir noch vieles aus den «Staatsschätzen» bergen. Ja, und dann gibt es da
noch eine andere, weitaus dauerhaftere,
umfassendere Quelle von Lebenshilfe, in
der die Texte nicht in Artikel und Absätze
unterteilt sind, sondern in Kapitel und
Verse. Wie wäre es mit einigen Grundsätzen wie: «Die Furcht des HERRN ist der
Anfang der Erkenntnis.» (Sprüche 1,7)?
Oder dem Liebesgebot in 3. Mose 19,18,
von Jesus mehrfach aufgenommen? Und
als Grundlage dieses Liebesgebots Aussagen zur göttlichen Liebe, wie diese: «Ich
habe dich je und je geliebt, darum habe
ich dich zu mir gezogen aus lauter Güte.»
(Jeremia 31,3). Dies hat sich bekanntlich
im Sohn Gottes, Jesus Christus, konkretisiert. Uns in Konflikten und allen anderen
Situationen an diesen Jesus Christus zu
erinnern, hilft uns im Sinne von Epheser
1,7: «In ihm haben wir die Erlösung durch
sein Blut, die Vergebung der Sünden, nach
dem Reichtum seiner Gnade …»
Lebenshilfe – zum Glück für uns alle zugänglich, und kein trügerisches Angebot.
David Gysel
Bestellschein
ABONNEMENT
Ich abonniere den «EDU-Standpunkt» für CHF 30.– (11 Nummern).
PROBENUMMERN
Für alles einen Artikel
Senden Sie mir / der folgenden Person «EDU-Standpunkt»-Probenummern:
Name
Aus diesem Eheglück gingen mittlerweile
auch Kinder hervor. Auch für Erziehungsfragen hat der Staat bereits vorgesorgt.
Wenn mir unsere drei Kinder mit Stolz den
neusten Kapla-Turm, eine farbige Zeichnung oder Turnübungen vorführen, so ist
der Art. 21 ein hilfreiches Erziehungsprinzip: «Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet.» Und bei Streitigkeiten unter den Kin-
Vorname
Strasse
PLZ / Ort
E-Mail
Datum
Empfohlen von
Coupon einsenden an: «EDU-Standpunkt», Frutigenstrasse 8, Postfach, 3602 Thun
Postkarten,
Visitenkarten,
Flyer und
mehr.
࣪आऀअࣾंउࢽࢽ
࣪आऀअࣾंउࢽࢽ
ࣰऀअऋंआँंएࢽ
ࣰऀअऋंआँंएࢽ
Israel aktuell zum
Thema „Wem
gehört Jerusalem?“
Günstig, schnell
und einfach drucken!
www.printzessin.ch
0XVLN
.HYLQ)OLHUO5HJLQH)LQVFKL
Zum
Thema
19.
Juli
- 20.00 Uhr
„Israel aktuell“
=HQWUXPÄ6FKLQ]HQKRI³
*URVVHU6DDO
$OWH/DQGVWUDVVH+RUJHQ
Veranstalter:
EDU Horgen und
Christlicher Treffpunkt Horgen
Tel 044 780 94 82 A. Mezzadri
(Eintritt frei– Kollekte)
2016 – Israel-Solidaritätsreise
Israel-Herbstreise
mit vielfältigem Programm
30. Oktober – 13. November 2016
fak. Badewoche in Eilat vom
13. – 20. November 2016
Prospekt: Pro Israel
Postfach, 3607 Thun
Tel. 033 335 41 84
[email protected]
www.vereinigungproisrael.ch
Herunterladen