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II. Fachspeezifischeer Berich
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Erstellt
von: Proof. Dr. U
Ulrich Ru
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Dr. Samuel Klar
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denburgg, den 200. April 2007
2
1.
Beschreibung der Lehreinheit
Forschung, Lehre und Studium im Fach Philosophie werden durch das Institut für Philosophie organisiert. Es ist seit 2003 der Fakultät IV Human- und Gesellschaftswissenschaften zugeordnet, früher dem Fachbereich 5 Philosophie, Psychologie, Sport.
Das Institut gliedert sich in die drei klassischen Abteilungen Theoretische Philosophie,
Praktische Philosophie und Geschichte der Philosophie; hinzu kommen Didaktik der Philosophie und Naturphilosophie.
Das Institut verfügt über eine Schreibdienststelle für die Verwaltung, die Betreuung von
Studierenden und für die Unterstützung von Forschung und Lehre.
Abb. 1. Organigramm des Instituts für Philosophie (Stand: April 2007)
Wissenschaft W 3 Theoretische Philosophie 0,5 TV13
Praktische Philosophie 0,5 BAT IIa
C 2
C 3
Geschichte der Philosophie 0,5 BAT IIa
Naturphilosophie W 1
Didaktik der Philosophie BAT Ib 0,5 BAT IIa Institut für Philosophie Schreibdienst/
Verwaltung 1 TV‐L E5 Personal (Stand: April 2007)
Wissenschaftliches
Personal
Prof. Dr.
Mark Siebel
NN
Apl. Prof. Dr.
Ulrich Ruschig
Dr. Samuel Klar
Prof. Dr.
Johann Kreuzer
Apl. Susanne Möbuß
Prof. Dr.
Silke Schmidt, M.A.
Juniorprof. Dr.
Myriam Gerhard
Apl. Prof. Dr.
Reinhard Schulz
Nichtwissenschaftliches
Personal
Timm Behrendt, M.A.
Theoretische Philosophie
Theoretische Philosophie
Praktische Philosophie
W3
8 SWS
0,5 TV13
4 SWS
C2
8 SWS
Praktische Philosophie
0,5 BAT
IIa
C3
Geschichte der Philosophie
Geschichte der Philosophie
Geschichte der Philosophie
Naturphilosophie
Didaktik der Philosophie
1 TVL E5
0,5 BAT
IIa
0,5 BAT
IIa
W1
Befristet bis
11/08
4 SWS
8 SWS
4 SWS
Befristet bis
04/09
Befristet bis
2010
BAT Ib
4 SWS
4-8
SWS
8 SWS
Schreib- und Verwaltungsdienst, organisatorische Unterstützung für Lehre und Forschung
Das Institut für Philosophie ist für folgende, auslaufende Studiengänge verantwortlich:
•
Magister, 1. oder 2. Hauptfach bzw. 1. oder 2. Nebenfach
•
Lehramt Werte und Normen (Haupt- und Realschulen, Sonderschulen, BBS)
•
ergänzende Studienangebote, nämlich: studium fundamentale, Wahlpflichtfach in den
Diplom-Studiengängen (Naturwissenschaften, Psychologe, Informatik) sowie Wahlpflichtfach für alle Lehramtsstudiengänge.
Seit der Umstellung auf die BA-MA-Struktur bietet das Fach zur Zeit den 60 KP Bachelor
Philosophie/Werte und Normen an. Geplant sind ein Fachmaster Philosophie sowie insgesamt
fünf Master of Education-Studiengänge für die Bereiche Gymnasium (Philosophie sowie
Werte und Normen), Grund-, Haupt- und Realschulen (Werte und Normen), Sonderpädagogik
(Werte und Normen) und Wirtschaftspädagogik (Werte und Normen).
Das Lehr- und Forschungsprofil des Instituts zeichnet sich vor allem durch folgende Merkmale aus:
1. Plurale Vielfalt, folgend der bisherigen in den Selbstberichten dargestellten Entwicklung des Faches und der darin dokumentierten Spannweite: von Quine und der analytischen Sprachphilosophie bis zum interkulturellen Philosophieren und zu einer Hermeneutik naturwissenschaftlicher Bildungsprozesse ergänzt durch eine historische Perspektive, die von der Gegenwart bis zur Antike reicht.
2. Vernetzung mit anderen Disziplinen, eine Vernetzung, die sich auf in diesen Disziplinen (Naturwissenschaften, Soziologie / Politik, Mathematik, Informatik, Psychologie,
Kunst, Musik und Literatur) ausgewiesene Philosophen stützen kann. Die zentrale
Stellung der Philosophie für die Fakultät Human- und Gesellschaftswissenschaften ist
hierbei förderlich.
3. Einheit von Forschung und Lehre. Das Institut geht davon aus, dass das zweite aufgeführte Prinzip nur in der Einheit von Forschung und Lehre verwirklicht werden kann.
Von daher begründet das Institut seinen Anspruch auf eine hochqualifizierte Bildung
in den von ihm verantworteten Studiengängen, nicht zuletzt auch in den Lehramtsstudiengängen.
Im einzelnen gibt es am Institut für Philosophie folgende Forschungsprojekte:
-
Geschichte der italienischen Philosophie im 19.–20. Jahrhundert (Büttemeyer)
-
Wissenschaftstheorie in der Anwendung (Büttemeyer)
-
Spekulative vs. Empirische Naturerkenntnis. Der Streit um die logische Gestalt exakter Wissenschaften (Gerhard)
-
Entwicklung von Leitlinien zur ethischen Beurteilung klinischer Forschungsvorhaben
(Gerhard)
-
Krise und Kritik der Philosophie im Vormärz (Gerhard)
-
Moral und Politik bei Kant (Klar)
-
Der philosophische Begriff der Erinnerung von der Antike bis zur Gegenwart (Kreuzer)
-
Hölderlin und der Deutsche Idealismus (Kreuzer)
-
Ursprünge der Neuzeit: Das 14. Jahrhundert als Epochenschwelle (Kreuzer)
-
Einführung in die mittelalterliche Philosophie (Buchprojekt für die UTB-Reihe)
(Kreuzer)
-
Eine kulturübergreifende Studie zur Darstellung von Emotionen in Sprache und Bildern (Rehkämper)
-
Identität als zeichenbasierter Prozeß (Rehkämper)
-
Neurophysiologie und Willensfreiheit (Ruschig)
-
Fortlaufende Kommentierung des Abschnittes Das Maaß in Hegels Wissenschaft der
Logik (Ruschig)
-
Zum Verhältnis der philosophischen Spekulation des Deutschen Idealismus zu den
experimentellen Naturwissenschaften (Ruschig)
-
Spekulative Begriffsentwicklung und zitiertes Material in Hegels Wissenschaft der
Logik (Ruschig)
-
Kants „Kritik der praktischen Philosophie“. Ein systematischer Kommentar zur Einführung in Kants Moralphilosophie (Ruschig, Klar)
-
Augustinus – Zeit und Musik (Schmidt)
-
Hermeneutik der Naturwissenschaften und Technik (Schulz)
-
Hochschuldidaktik und Wissenschaftsgeschichte (Schulz)
-
Aufsätze zur probabilistischen Erkenntnistheorie, zu Paul Thagards Kohärenzmodell
und zur Kompositionalität natürlicher Sprachen (Siebel)
-
Aufsätze zu probabilistischen Analysen des Stützungs- und des Kohärenzbegriffs
(Siebel)
Gegenwärtig bemüht sich das Institut zusammen mit anderen Instituten, ein Graduiertenkolleg der Fakultät IV Human- und Geisteswissenschaften einzurichten. Ein für Forschung und Lehre gleichermaßen wichtiger Bestandteil ist die Kooperation mit dem Institut für Philosophie der Universität Bremen: Jährlich finden zweitägige wissenschaftliche
Symposien statt, zu denen zwar auch auswärtige Kollegen eingeladen werden, die jedoch
in der Hauptsache von Bremer und Oldenburger Philosophen getragen werden. Aus diesem gemeinschaftlichen Projekt gehen nun auch Publikationen hervor.
1.1 Unterstützung von Studium und Lehre
Eine zentrale Rolle in der neuen Studienstruktur spielt die Neuausrichtung der Studieneingangsphase; in die Bachelor-Basismodule BM 1 (Grundlagen der Theoretischen Philosophie und ihre Vermittlung), BM 2 (Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre
Vermittlung) und BM 3 (Logik), die im ersten und zweiten (und hilfsweise dritten) Fachsemester studiert werden, sind als verpflichtende Elemente Tutorien integriert worden.
Die Tutoren und Tutorinnen arbeiten mit Gruppen von ca. zwanzig Studierenden, bereiten
dort die Inhalte der Veranstaltungen (Vorlesungen, Übung zur Lektüre der Quellen) nach,
führen praxisnah in die Grundzüge wissenschaftlichen Arbeitens ein, erleichtern die
Orientierung in der neuen Institution Universität, üben wichtige Fähigkeiten und Fertigkeiten ein (Recherchieren, Präsentieren, Schreiben, Vortragen usw.) einschließlich entsprechender medialer Kompetenzen.
Die Tutoren werden für ihre Tätigkeit von den jeweiligen Modulverantwortlichen geschult; ihre Tätigkeit ist durch die Studierenden in den ersten beiden Durchgängen sehr
positiv beurteilt worden.
Darüber hinaus hat das Institut für Philosophie schon im Jahr 2002 ein Mentorensystem
eingerichtet, demzufolge sich die Studierenden einem Hochschullehrer zur persönlichen
und intensiven Betreuung (freiwillig) zuordnen können. Studenten des auslaufenden Magisterstudiengangs wurden zudem nach der bestandenen Zwischenprüfung ein intensives
Beratungsgespräch über die weitere Studienplanung, insbesondere die Schwerpunktbildung im Hauptstudium, angeboten.
Das Fach Philosophie besitzt eine institutionalisierte Fachstudienberatung, die von den
Professoren Ulrich Ruschig und Reinhard Schulz durchgeführt wird, die hierzu jeweils
während des Semesters wöchentlich und in der veranstaltungsfreien Zeit nach Absprache
eigene Sprechstunden anbieten. Durch diese von den Studierenden rege genutzte Beratung
können viele Reibungsverluste vermieden werden, gleichzeitig erhält das Fach frühzeitig
Informationen über mögliche Probleme organisatorischer oder inhaltlicher Art. Darüber
hinaus wird die Beratung im Hinblick auf einzelne Module und deren Prüfungen durchgeführt von den jeweiligen Modulverantwortlichen, die in den Modulbeschreibungen genannt sind, und den Lehrenden des Moduls; für allgemeine Fragen ist außerdem das Akademische Prüfungsamt bzw. der „Prüfungsausschuss für den fächerübergreifenden Bachelor-Studiengang FK IV“ zuständig.
Eine intensive Beratung und Begleitung für Studierende, die an einer der europäischen
Partneruniversitäten des Instituts für Philosophie studieren möchten, bietet der SOKRATES-Beauftragte des Instituts, Prof. Dr. Wilhelm Büttemeyer, sowie das International
Students’ Office.
1.2 Qualitätssicherung in Studium und Lehre
Das Fach Philosophie setzt bei der Qualitätssicherung vor allem auf die seit Jahren bewährte intensive Kommunikation und Kooperation innerhalb des Faches. Die hauptamtlich Lehrenden und die vor Ort anwesenden Lehrbeauftragten kommen in jedem Semester
zu mehreren Institutsversammlungen zusammen, wo Probleme von Lehre und Studium
beraten werden können. Schließlich ist durch die stärkere Kohortenbildung im Bachelorstudium und die intensivere Betreuung auch eine vermehrte Kommunikation mit den Studierenden (in den Anfangssemestern auch vermittelt durch die TutorInnen) möglich, die
auch eine unmittelbarere Reaktion auf möglicherweise auftretende Schwierigkeiten erlauben.
Die Lehre des Instituts für Philosophie wurde mittlerweise zweimal (2000/2001 durch den
Nordverbund1 und die ZEvA), die Forschung einmal 2004 durch die Wissenschaftliche
Kommission Niedersachsen erfolgreich evaluiert. Außerdem fanden mehrere Studierendenbefragungen statt. Das Fach strebt eine ständige, systematische und vergleichbare
Lehrveranstaltungsevaluation an. Die Veranstaltungen werden bereits jetzt regelmäßig mit
Hilfe der Internetplatform STUD.IP evaluiert.
1
Evaluation von Studium und Lehre im Fach Philosophie 2000/2001. Herausgegeben vom Verbund Norddeutscher Universitäten, Verbund-Materialen Band 15, Hamburg 2003.
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Bachelor of Artts (B.A.)
der Carl von Osssietzky Unniversität Olldenburg
Bezeichnung dees Studienggangs: Philoosophie/Werrte und Norrmen
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r Hochschuulgrad (Abscchluss): Bacchelor of Arrts (B.A.)
Zu verleihender
Reggelstudienzeeit: 6 Semesster / Leistunngspunkte: 180
Jährrliche Aufnaahmekapaziität: ca. 1000
Studdienbeginn: WS und SS
S möglich, Ersteinricht
E
tung des Stuudiengangs:: WS 2004/05
ggf. Gebühren//Entgelte: keeine
Oldeenburg, denn 20. April 2007
2
2.
Beschreibung des Studiengangs
2.1 Begründung für die Einrichtung des Studiengangs
Der Bachelor Philosophie/Werte und Normen ist der vom Institut für Philosophie angebotene grundständige Studiengang, den alle Studierenden mit dem Interessengebiet Philosophie/Werte und Normen belegen und der als polyvalenter Studiengang vier Perspektiven
eröffnet:
1) Der 2-Fächer-Bachelor Philosophie (Modulpfad Philosophie) ist Eingangsbedingung
für den Fachmaster-Studiengang Philosophie. Berufsziel: Ein in Philosophie ausgebildeter Master mit den entsprechenden beruflichen Perspektiven.
2) Der 2-Fächer-Bachelor Philosophie (Modulpfad Werte und Normen) ist Eingangsbedingung für verschiedene Master of Education-Studiengänge. Die Universität Oldenburg plant für das WS 2007/08 die Einrichtung von Studiengängen mit den Abschlüssen M.Ed. im Fach Werte und Normen an a) Gymnasien, b) Haupt- und Realschulen,
c) Sonderschulen und d) Berufsschulen (Erweiterungsfach). Berufsziel: Lehrer mit
dem Fach Werte und Normen.
3) Der Bachelor Philosophie (beide Modulpfade) ist Eingangsbedingung für den Lehramtsmaster im Fach Philosophie. Die Universität Oldenburg plant für das WS
2007/08 die Einrichtung eines Studiengangs mit dem Abschluss M.Ed. im Fach Philosophie für Gymnasien. Berufsziel: Lehrer/in an Gymnasien mit dem Fach Philosophie.
4) Studienabschluss als Bachelor.
Dem Studienfach Philosophie sind nur wenige fest umrissene Berufsfelder zugeordnet,
und nur ein vergleichsweise geringer Anteil der AbsolventInnen entsprechender Studiengänge kann beruflich im engeren Sinne philosophisch arbeiten. Das Studium der Philosophie bildet in besonderem Maß Schlüsselkompetenzen wie Reflexionsfähigkeit, Argumentationsfähigkeit, Kritikfähigkeit und Kreativität aus, erarbeitet eine grundlegende geistesgeschichtliche Bildung und bestärkt nicht zuletzt in der „Liebe zur Weisheit“. Philosophen
und Philosophinnen sind damit die Generalisten und Generalistinnen unter den Geisteswissenschaftlern.
Neben der in jüngster Zeit stärker nachgefragten Tätigkeit als Philosophie- oder Werte
und Normen-Lehrer (hier gibt es ein vorgezeichnetes Berufsfeld) und neben dem klassischen Berufsfeld der Arbeit an Hochschulen (mit einem bekanntlich sehr eingeschränkten
Stellenangebot) sind auch Tätigkeiten bei Zeitschriften, Verlagen, anderen Medien, in
Bibliotheken, Buchhandlungen, in der Erwachsenenbildung (Akademien, Volkshochschu-
len), in der öffentlichen Verwaltung und Verbänden, in politischen Bereichen oder auch
als freier Autor/freie Autorin häufige Arbeitsbereiche für PhilosophInnen. In jüngerer Zeit
kommen Tätigkeiten in Ethikkomissionen, Büros für Technikfolgenabschätzung, Unternehmensberatungen oder in philosophischen Praxen als interessante und erfolgversprechende Berufsfelder für AbsolventInnen der Philosophie hinzu. Aufgelistet seien einige
Beispiele, die das Spektrum an Möglichkeiten verdeutlichen:
•
Personalmanagement
•
Öffentlichkeitsarbeit, Public Relations
•
Technische Dokumentation, Redaktion, Lektorat, Pressearbeit
•
Marketing, Werbung
•
Betreuung von Kunden und Mitarbeitern, Reiseleitung
•
Weiterbildung, Ausbildung, Schulung
•
Organisation und Management, Geschäftsstellenleitung
•
Vorstands-/Geschäftsführungsassistenz2
•
Ethik- und Sozialberatung
•
Art-Consulting und Kulturmanagement
•
Wissenschaftsverwaltung, Wissenschaftsmanagement3
Eine Verflechtung in der Lehre besteht mit dem geplanten Masterstudiengang Philosophie
sowie den verschiedenen Master of Education-Studiengängen. Teile des Lehrangebots
werden von Kollegen aus dem Studiengang Religionswissenschaft an der Universität
Bremen beigesteuert; es gibt einen Kooperationsvertrag.
2.2 Qualifikationsziele des Studiengangs
Das Ziel des Philosophiestudiums ist – auf einen Terminus gebracht – die Erziehung zum
selbständigen Denken. Philosophie…
− will bestehende Vorstellungen verstehen, kritisch hinterfragen und weiterentwickeln,
− bezieht ihren Reichtum dabei aus ihrer langen Geschichte,
− ist prinzipiell offen und verändert und erweitert ihre Gebiete kraft ihrer internen Dynamik und dank der immer neuen grundsätzlichen Fragen, die von anderen Disziplinen an sie herangetragen werden,
2
Quelle: „Chancen von Geistes- und Sozialwissenschaftlern in Unternehmen“, Bayerisches Staatsinstitut für
Hochschulforschung und Hochschulplanung.
3
Quelle: http://www.philosophie.lmu.de/studium/unddann.htm
− gliedert sich traditionell in die Theoretische Philosophie mit den Disziplinen Ontologie und Metaphysik, Logik, Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, Philosophie der
Sprache, in die Praktische Philosophie mit Ethik, Sozial-, Rechts- und Staatsphilosophie, in dieser Zweiteilung nicht aufgehende Disziplinen wie etwa Ästhetik und Religionsphilosophie und schließlich in die Geschichte der Philosophie.
Daraus ergeben sich als Qualifikationsziele für die Studierenden:
−
einen Überblick über zentrale Gebiete der Philosophie und ihre Geschichte zu gewinnen,
−
ausgewählte zentrale Theorien aus diesen Gebieten zu studieren,
−
Genauigkeit im Denken und im sprachlichen Ausdruck bei der Analyse komplexer
Probleme zu erlernen,
−
die Zusammenhänge philosophischer Systeme von deren eigenen Voraussetzungen
her zu begreifen,
−
kritisch mit historischen Quellen umgehen zu können und Texte aus der Tradition
interpretieren zu können,
−
um die Bedeutung von argumentativer Klarheit und Genauigkeit zu wissen und um
die Notwendigkeit der philosophischen Fachsprache, aber auch den Problemen damit,
−
die
am
philosophischen
Gegenstand
erworbenen
Fähigkeiten
auf
nicht-
philosophische Gebiete und außerakademische Bereiche übertragen zu können.
Ziel des Bachelorstudiengangs ist es, die geschilderten philosophischen und allgemeinbildenden Ziele auf einem guten bis sehr guten grundständigen und fortgeschrittenen akademischen Niveau zu realisieren. Dabei soll die philosophische Ausbildung so gründlich
sein, dass sie zu einer Fortsetzung im Masterstudiengang auf einem gehobenen wissenschaftlichen Niveau befähigt; die mit den philosophischen Zielen verknüpften allgemeinen
Fähigkeiten (hermeneutische Kompetenz, Reflexions- und Argumentationskompetenz,
philologisch-historische Kompetenz, sprachliche Kompetenz, Transformationskompetenz)
sollen den Bachelor zu einem berufsqualifizierenden Abschluss für diejenigen machen,
die mit dem Bachelor-Abschluss in einen Beruf oder andere Bereiche überwechseln.
2.3. Zugang/Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung für den Bachelor-Studiengang ist die allgemeine Hochschulreife
sowie ausreichende Deutschkenntnisse für die Absolvierung des primär deutschsprachigen
Studienangebots. Empfehlenswert sind gute Englischkenntnisse, wünschenswert überdies
studienschwerpunktrelevante Kenntnisse in weiteren modernen Fremdsprachen, Latein
und/oder Altgriechisch.
Der Zugang zum Zwei-Fächer-BA wird in der Systembewertung, Kapitel 3 beschrieben.
2.4. Curriculum
Art des Lehrangebots
Das Lehrangebot ist auf ein Vollzeitstudium ausgelegt, lässt sich aber auch als Teilzeitstudium absolvieren.
Das Bachelorstudium Philosophie/Werte und Normen ist in erster Linie ein Präsenzstudium: Je nach Lehrveranstaltung wird die eigentliche Präsenzphase ergänzt durch ein umfangreiches Selbststudium sowie die Nutzung der internetbasierten Plattform Stud.IP, die
beispielsweise als Diskussionsplattform und auch zur Verteilung von Lehrmaterialien genutzt wird.
Struktur des Curriculums
Das Bachelorstudium Philosophie/Werte und Normen hat eine Regelstudienzeit von sechs
Semestern. Der Studiengang gliedert sich in das Basiscurriculum (die ersten beiden Semester) und in das Aufbaucurriculum mit der abschließenden Bachelorarbeit (Semester 3
bis 6, wobei das 6. Semester für die Bachelorarbeit reserviert ist).
Das Basiscurriculum wird von allen Studierenden belegt, erst das Aufbaucurriculum differenziert nach den in 2.1 beschriebenen Berufsperspektiven, so dass regelhaft die Entscheidung für eine weitere Ausrichtung des Studiums erst nach dem ersten Studienjahr getroffen wird. Das Basiscurriculum enthält verpflichtend das Modul Grundlagen der Theoretischen Philosophie und ihre Vermittlung (12 KP), das Modul Grundlagen der Praktischen
Philosophie und ihre Vermittlung (12 KP) sowie das Modul Logik, wobei das erste Modul
im ersten Studiensemester, das zweite im zweiten Studiensemester und das dritte nach
Möglichkeit im ersten oder sonst im dritten Studiensemester absolviert werden sollten.
Das Logik-Modul verbindet eine logisch-semantische Propädeutik mit der Vermittlung
von Grundlagen der formalen Logik. Die beiden 12-KP-Module bestehen jeweils aus einer einführenden Überblicksvorlesung, einem darauf bezogenen Tutorium und aus zwei
aus einem größeren Angebot auszuwählenden Seminaren, in denen eine Vertiefung des
Stoffs anhand exemplarischer Themen stattfindet. Die Unterscheidung von theoretischer
und praktischer Philosophie folgt der traditionellen Systematik der Philosophie und bietet
einen sinnvoll gestuften Studienaufbau: Das Modul Grundlagen der Theoretischen Philosophie und ihre Vermittlung stellt, als Einführung in das Studium überhaupt, die Grundla-
gen der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, der klassischen Logik und der Metaphysik
dar und zielt damit auf die Erlangung von Schlüsselkompetenzen für das gesamte Studium. Das Modul Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre Vermittlung zielt,
ausgehend von den Grundfragen von Wille, Freiheit und moralischem Sollen, auf die Erlangung von problembewusster Differenzierungsfähigkeit und Kompetenzen im ethischen
Argumentieren. Beide Module integrieren fachdidaktische Aspekte und verbinden die
Ausbildung von Reflexions- und Argumentationskompetenzen mit Aspekten der Vermittlung und des Wissenstransfers.
Am Ende des ersten Studienjahrs – und damit des Basiscurriculums – wird eine umfassende Studienberatung für den nächsten Studienabschnitt durchgeführt. Das Curriculum
teilt sich in die zwei Modulpfade Philosophie und Werte und Normen, wobei die Studierenden gemäß ihren Interessen und des angestrebten Berufszieles sich für einen der Pfade
entscheiden können.4 Die Module der Modulpfade Werte und Normen bilden die Anforderungen der PVO Lehr I ab. Beide Modulpfade sind auf Durchlässigkeit hin konzipiert.
Der Modulpfad Philosophie ohne Lehramtsorientierung wird durch das Aufbaucurriculum
Philosophie gebildet. Die Studierenden können nach eigenen Präferenzen zwei der vier
15-KP-Wahlpflichtmodule AM 1 Geschichte der Philosophie, AM 2 Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft, AM 3 Theoretische Philosophie und Grundlagen der
Wissenschaften und AM 4 Ästhetik/Kulturphilosophie auswählen. Eine Besonderheit des
Oldenburger Modells ist, dass die beiden im Bachelorstudiengang nicht gewählten Module dann zu Beginn des Masterstudiums belegt werden müssen. Auf diese Weise ist bei den
Master-Absolventen eine fachliche Breite auf gutem Niveau gewährleistet, die nicht durch
mehrfaches Durchlaufen ähnlicher Module auf Kosten der in der Studienzeit zu erreichenden Tiefe und Spezialisierung geht. Auf diesen Punkt wird im Akkreditierungsantrag für
den Fachmaster Philosophie nochmals eingegangen.
Der Modulpfad Werte und Normen ist vorrangig für die Lehrerausbildung konzipiert. Im
entsprechenden Aufbaucurriculum werden die drei Pflichtmodule AM 5 Geschichte und
Lehren der Religionen (12 KP), AM 2a Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft (12 KP) sowie AM 6 Fachdidaktik (6 KP) studiert. Für den Bachelor (GHR) Werte
und Normen müssen nach dem Basiscurriculum die Aufbaumodule AM 2a und AM 5 studiert werden5; für den Bachelor (GYM) Werte und Normen müssen (nach dem Basiscurriculum) die Module AM 2a, AM 5 und AM 6 studiert werden; für den Bachelor (Sopäd)
4
Studierende mit dem Berufsziel Lehrer (M.Ed.) für Philosophie an Gymnasien können innerhalb des Modulpfads Philosophie die Curriculum-Variante Philosophie (GYM) wählen.
5
Das Modul AM 6 Fachdidaktik kann im Masterstudium absolviert werden.
Werte und Normen muss allein das Basiscurriculum studiert werden. In der CurriculaVariante Philosophie (GYM) belegen die Studierenden (nach dem Basiscurriculum) das
Modul AM 6 Fachdidaktik und zwei Aufbaumodule, die sie nach eigenen Präferenzen aus
den vier 12-KP-Wahlpflichtmodulen AM 1a Geschichte der Philosophie, AM 2a Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft, AM 3a Theoretische Philosophie und
Grundlagen der Wissenschaften und AM 4a Ästhetik/Kulturphilosophie auswählen.
In beiden Modulpfaden Philosophie und Werte und Normen bleibt es den Studierenden
überlassen, die Inhalte der Module nach eigenen Vorlieben auf die drei Studiensemester
zu verteilen. Die einzelnen Module sollten im Regelfall binnen zweier Semester abgeschlossen werden; in Einzelfällen kann dies aber auch in einem Semester geschehen.
Das sechste Semester ist der Bachelorarbeit mit dem zugehörigen Abschlusskolloquium
vorbehalten.
Das Institut für Philosophie unterstützt Studierende bei der Durchführung von Auslandssemestern; viele Studierende haben bereits Auslandssemester absolviert. Das Institut unterhält enge Kontakte zu verschiedenen ausländischen Universitäten (Mailand, Pavia, Siena, San Sebastián, Covilha), die immer wieder zu einem wechselseitigen Austausch von
Studierenden und auch DozentInnen führen. Das Institut empfiehlt ausdrücklich, ein Auslandssemester zu absolvieren; es ist jedoch nicht obligatorisch, da finanzielle und persönliche Gründe einem solchen Vorhaben entgegenstehen können.
Unterrichtssprache wird in der Regel Deutsch sein; in Ausnahmefällen (GastdozentInnen)
können einzelne Veranstaltungen zeitweise auf Englisch abgehalten werden.
Verhältnis von Präsenzzeiten und Selbststudium
Eine generelle Aussage über das Verhältnis von Präsenzzeiten und Selbststudium ist nur
schwer zu machen. Für das Basiscurriculum ist es gewollt, dass der Anteil der Präsenzzeiten am Gesamtworkload größer ist, weil hier Tutorien und studentische Arbeitsgruppen im
Vordergrund stehen.
Als Lehr- und Lernmethoden sind zu nennen:
•
Klassische Lehrmethoden wie Vorlesung und Seminare werden ergänzt durch
regelmäßige Tutorien, sodass die Studierenden den Stoff in „studentischer Atmosphäre“ rekapitulieren und vertiefen können.
•
Allgemein Methoden aktivierenden Lehrens und Lernens: etwa Gruppenarbeit,
Gruppendiskussionen, kleinere eigenständige Studienprojekte und Recherchen,
studentische Präsentationen in den Seminaren, regelmäßige Evaluation u.a.m.
•
Projektstudium / Studienprojekte: Schon seit längerem unterstützt das Institut für
Philosophie studentische Initiativen wie das Ethikprojekt oder Lese-/Arbeitskreise,
in denen Studierende besonders intensiv und mehrdimensional lernen.
•
Mentoren-Programm: Wie bereits für den Bachelor wird auch für den MasterStudiengang ein Mentoren-Programm eingeführt werden. Die Mentorinnen und
Mentoren werden die Studierenden während des gesamten Studiengangs betreuen
und begleiten. So haben Studierende unabhängig von ihren jeweiligen Lehrveranstaltungen kontinuierlich eine Vertrauensperson als Ansprechpartner/in.
•
Kolloquien: Für fortgeschrittene Studenten werden regelmäßig Kolloquien angeboten, in denen thematisch besonders intensiv und auf die Interessen abgestimmt
diskutiert und gearbeitet werden kann; hier haben die Studenten auch Gelegenheit,
ihre Bachelor-, Master- und Promotionsprojekte vorzustellen und im kleinen Kreis
diskutieren zu lassen.
•
Das zweiwöchentliche öffentliche Forschungskolloquium des Instituts für Philosophie gibt den Studenten Gelegenheit, aktuelle Forschungsbeiträge von teilweise
renommierten Wissenschaftlern zu hören und so einen Einblick in das zu bekommen, was wissenschaftliche Forschung genannt wird. Ausnahmsweise tragen auch
schon fortgeschrittene Studenten zur Übung vor oder präsentieren ihre Abschlussarbeit.
In jedem Abschnitt des Studiums werden die zu vermittelnden Kompetenzen transparent gemacht, um den Studierenden die Systematik von Qualifikationen nahezubringen
und ihnen eine Vorstellung von der eigenen Qualifikation zu vermitteln.
Prüfungsformen
Im Bachelorstudiengang Philosophie/Werte und Normen gibt es zwei Typen von Prüfungen: die Modulprüfungen, mit denen der erfolgreiche Abschluss der absolvierten Module
des Curriculums nachgewiesen wird, sowie am Ende des Studiums die Bachelorarbeit.
Modulprüfungen
Im Basiscurriculum wird mit dem erprobten Modell „6 kleinere Teilleistungen“ eine hohe
Prüfungsdichte in einem kleinen Zeitraum („Prüfungswoche“) vermieden. Die Teilleistungen können die Form von Essays, Sitzungsausarbeitungen oder Kurzvorträgen mit
Thesenpapier haben. Ein großer Vorteil dieser Prüfungsform liegt darin, dass die Studierenden langsam an das akademische Arbeiten herangeführt werden und nicht direkt vor
schwer überschaubare, größere Projekte gestellt werden. Wie sich gezeigt hat, wird die
durch die Besprechung der Prüfungsleistungen verursachte intensivere Rückkopplung von
den Studierenden sehr positiv aufgenommen. Am Ende des ersten Studiensemesters wird
das Logik-Modul BM 3 mit einer 90minütigen Klausur abgeschlossen.
Im Aufbaucurriculum ist ebenfalls nicht von einer Ballung der Prüfungstermine auf ein
enges Zeitfenster auszugehen: Die Anfertigung von Hausarbeiten ist an keine festen Termine im Semester gebunden; die mündlichen Prüfungen werden allerdings eher zum Semesterende hin abgenommen. Durch eine direkte Absprache der Studierenden mit den
Prüfern können jedoch auch hier Häufungen und Überschneidungen mit Prüfungen in anderen Modulen oder Fächern und damit unnötige Belastungen der Studierenden vermieden werden.
Eine vorgeschriebene Begrenzung der Prüfungszahl pro Semester gibt es nicht, bei der
Planung des Studiengangs wurde jedoch auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der
Prüfungen über den Studienverlauf geachtet, so dass für die Studierenden im Regelfall ein
Maximum von zwei Prüfungen pro Semester nicht überschritten werden dürfte.
Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit bildet mit dem zugehörigen Kolloquium den Abschluss des Bachelorstudiums Philosophie/Werte und Normen.
2.5. Studienverlaufspläne (als Schaubilder)
Studienverlaufsplan Bachelor (2-Fächer-BA) ohne Lehramtsorientierung
Semester
SoSe
6
Modulbelegung
Philosophie
Aufbaucurriculum
15 KP
KP
Bachelor-Arbeitsabschlussmodul
12 KP + 3 KP LV
anderes Fach
27 KP
6 KP
WiSe
5
SoSe
4
WiSe
3
SoSe
2
WiSe
1
AM 1 – AM 4
Wahlpflicht: 1 aus 4
Modulen (= 8 SWS)
•
1 VL/SE
•
1 TU
•
2 SE
anderes Fach
anderes Fach
anderes Fach
6 KP
6 KP
6 KP
Modul PB
Modul PB
anderes Fach
6 KP
6 KP
berufsfeldbez. Praktikum
6 KP + 3 KP LV
Philo / WeNo
BM3 Logik, 6KP
1 VL, 1 TU
(=4SWS)
Modul PB
anderes Fach
anderes Fach
6 KP
6 KP
6 KP
Philosophie / Werte und Normen
BM 2 Grundlagen der Praktischen Philosophie und
ihre Vermittlung (12 KP)
1 VL, 1 TU, 2 SE (=8 SWS)
O-Praktikum
3 KP + 3 KP LV
(immer 2. Sem.)
Modul PB
anderes Fach
6 KP
6 KP
Philosophie / Werte und Normen
BM 1 Grundlagen der Theoretischen Philosophie
und ihre Vermittlung (12 KP)
1 VL, 1 TU, 2 SE (=8 SWS)
Modul PB
anderes Fach
anderes Fach
6 KP
6 KP
6 KP
Philosophie
Aufbaucurriculum
15 KP
AM 1 – AM 4
Wahlpflicht: 1 aus 4
Modulen (= 8 SWS)
•
1 VL/SE
•
1 TU
•
2 SE
27 KP
33 KP
6 KP
33 KP
30 KP
30 KP
Studienverlaufsplan Bachelor (GHR) Werte und Normen
Semester
SoSe
6
WiSe
5
SoSe
4
WiSe
3
SoSe
2
WiSe
1
Modulbelegung
Werte und Normen
AM 2a Praktische
Philosophie – Ethik,
Recht, Gesellschaft
12 KP
Pflicht
•
1 VL/SE
•
2 SE
(= 6 SWS)
anderes Fach
6 KP
Werte und Normen
AM 5 Geschichte und Lehren
der Religionen 0,5
6 KP
Pflicht, 1 SE, 1 VL/SE (=4SWS)
Grundlagen der
Psych.
6 KP
(immer 4. Sem.)
Lehren und Lernen
9 KP
(immer 4. Sem.)
Werte und Normen
AM 5 Geschichte und
Lehren der Religionen 0,5
6 KP
Pflicht, 1 VL/SE (=2 SWS)
Philo / WeNo
BM 3 Logik
6 KP
1 VL, 1 TU (=4SWS)
KP
and.
Fach
3 KP
3 KP
Allgemeines Schulpraktikum
6 KP + 3 KP LV
(immer 4. Sem.)
Bachelor-Arbeitsabschlussmodul
12 KP + 3 KP LV
Pädag.u.p
sy.
Fragest....
30 KP
anderes Fach
anderes Fach
6 KP
6 KP
30 KP
6 KP
(immer 4. und
5. Sem.)
30 KP
Pädagogik und
ihre ...
6 KP
(immer 3. Sem.)
anderes Fach
anderes Fach
6 KP
6 KP
Philosophie / Werte und Normen
BM 2 Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre
Vermittlung (12 KP)
1 VL, 1 TU, 2 SE (=8 SWS)
O-Praktikum
3 KP + 3 KP LV
(immer 2. Sem.)
anderes Fach
anderes Fach
6 KP
6 KP
Philosophie / Werte und Normen
BM 1 Grundlagen der Theoretischen Philosophie und
ihre Vermittlung (12 KP)
1 VL, 1 TU, 2 SE (=8 SWS)
Modul PB
Modul PB
anderes Fach
6 KP
6 KP
6 KP
30 KP
30 KP
30 KP
Studienverlaufsplan Bachelor (Gym) Philosophie
Semester
SoSe
6
WiSe
5
SoSe
4
WiSe
3
SoSe
2
WiSe
1
Modulbelegung
Philosophie
Aufbaucurriculum
12 KP
AM 1a – AM 4a
Wahlpflicht: 1 aus 4
Modulen (= 6 SWS)
•
1 VL/SE
•
2 SE
Philosophie
Aufbaucurriculum
12 KP
AM 1a – AM 4a
Wahlpflicht: 1 aus 4
Modulen (= 6 SWS)
•
1 VL/SE
•
2 SE
KP
Bachelor-Arbeitsabschlussmodul
12 KP + 3 KP LV
anderes Fach
6 KP
Philosophie
AM 6 Fachdidaktik
6 KP
Pflicht, 1 SE, 1 VL/SE
(= 4 SWS)
Grundlagen der
Psych.
6 KP
(immer 4. Sem.)
Philo / WeNo
BM 3 Logik
6 KP
1 VL, 1 TU (=4SWS)
anderes Fach
anderes Fach
anderes Fach
6 KP
6 KP
6 KP
Lehren und
Lernen
6 KP
(immer 4. Sem.)
Allgemeines Schulprakt.
6 KP + 3 KP LV
(immer 4. Sem.)
27 KP
30 KP
anderes Fach
33 KP
6 KP
Pädagogik und
ihre ...
6 KP
(immer 3. Sem.)
anderes Fach
anderes Fach
6 KP
6 KP
Philosophie / Werte und Normen
BM 2 Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre
Vermittlung (12 KP)
1 VL, 1 TU, 2 SE (=8 SWS)
O-Praktikum
3 KP + 3 KP LV
(immer 2. Sem.)
Modul PB
anderes Fach
6 KP
6 KP
Philosophie / Werte und Normen
BM 1 Grundlagen der Theoretischen Philosophie und
ihre Vermittlung (12 KP)
1 VL, 1 TU, 2 SE (=8 SWS)
Modul PB
anderes Fach
anderes Fach
6 KP
6 KP
6 KP
30 KP
30 KP
30 KP
Studienverlaufsplan Bachelor (Gym) Werte und Normen
Semester
SoSe
6
WiSe
5
SoSe
4
WiSe
3
SoSe
2
WiSe
1
Modulbelegung
Werte und Normen
AM 2a Praktische
Philosophie – Ethik,
Recht, Gesellschaft
12 KP
Pflicht
•
1 VL/SE
•
2 SE
(= 6 SWS)
Werte und Normen
AM 5 Geschichte und
Lehren der Religionen
12 KP
Pflicht
•
2 VL/SE
•
1 SE
(= 6 SWS)
KP
Bachelor-Arbeitsabschlussmodul
12 KP + 3 KP LV
anderes Fach
6 KP
Werte und Normen
AM 6 Fachdidaktik
6 KP
Pflicht, 1 SE, 1 VL/SE
(= 4 SWS)
Grundlagen der
Psych.
6 KP
(immer 4. Sem.)
Philo / WeNo
BM 3 Logik
6 KP
1 VL, 1 TU (=4SWS)
anderes Fach
anderes Fach
anderes Fach
6 KP
6 KP
6 KP
Lehren und
Lernen
6 KP
(immer 4. Sem.)
Allgemeines Schulprakt.
6 KP + 3 KP LV
(immer 4. Sem.)
27 KP
30 KP
anderes Fach
33 KP
6 KP
Pädagogik und
ihre ...
6 KP
(immer 3. Sem.)
anderes Fach
anderes Fach
6 KP
6 KP
Philosophie / Werte und Normen
BM 2 Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre
Vermittlung (12 KP)
1 VL, 1 TU, 2 SE (=8 SWS)
O-Praktikum
3 KP + 3 KP LV
(immer 2. Sem.)
Modul PB
anderes Fach
6 KP
6 KP
Philosophie / Werte und Normen
BM 1 Grundlagen der Theoretischen Philosophie und
ihre Vermittlung (12 KP)
1 VL, 1 TU, 2 SE (=8 SWS)
Modul PB
anderes Fach
anderes Fach
6 KP
6 KP
6 KP
30 KP
30 KP
30 KP
Studienverlaufsplan Bachelor (Sopäd)
Semester
SoSe
6
WiSe
5
SoSe
4
Modulbelegung
Philosophie/Werte Normen
BM 1 Grundlagen der
Theoretischen Philosophie
und ihre Vermittlung 0,5
6 KP
Pflicht, 2 SE (= 4 SWS)
Bachelor-Arbeitsabschlussmodul
12 KP + 3 KP LV
AS 2/3
4 KP
SoSe
2
WiSe
1
AS
4/5
3 KP
Berufsfeld Schule
9 KP
(immer 5. Sem.)
8 KP
28 KP
Sopäd
Sopäd
Philo / WeNo
BM 3 Logik
6 KP
1 VL, 1 TU (=4SWS)
AS 1
4 KP
3 KP
30 KP
Sopäd
Philosophie / Werte und Normen
BM 2 Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre
Vermittlung (12 KP)
1 VL, 1 TU, 2 SE (=8 SWS)
AM 1
4 KP
8 KP
Sopäd
WiSe
3
KP
Philosophie/Werte Normen
BM 1 Grundlagen der
Theoretischen Philosophie
und ihre Vermittlung 0,5
6 KP (= 4 SWS)
Pflicht, 1 VL, 1 TU
Pädagogik und
ihre ...
6 KP
(immer 3. Sem.)
8 KP
Lehren und
Lernen
6 KP
(immer 2. Sem.)
Grundl. der
Psych.
6 KP
(immer 2. Sem.)
PB
PB
6 KP
(immer 1. Sem.)
6 KP
(immer 1. Sem.)
AM 3
6 KP
30 KP
Sopäd
Sopäd
AM 2
6 KP
P1:O-Praktikum
6 KP
(immer 2. Sem.)
6 KP
32 KP
BM 2
4 KP
Sopäd
Sopäd
BM 1
6 KP
8 KP
8 KP
BM 3
8 KP
30 KP
Sopäd
4 KP
30 KP
2.6. Modulübersicht
Workload
(in Zeitstunden)
Modul / zugehörige Veranstaltungen
BM1 Grundlagen der Theoretischen Philosophie und ihre
Vermittlung
Semester
Prüfungsformen
Lehrveran- Selbststaltungs- studium
Stunden (Stunden)
KP
Modulbeauftragte
1.
6 kleinere Teilleistungen
112
248
12
Siebel
2.
6 kleinere Teilleistungen
112
248
12
Ruschig
1.
Klausur
56
124
6
Siebel
3.-5.
1 HA oder 1 Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder 1
mündl. Prüfung
112
338
15
Kreuzer
3.-5.
1 HA oder 1 Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder 1
mündl. Prüfung
112
338
15
Ruschig
Einführung in die Theoretische
Philosophie
Sprache, Geist und Welt
Erkenntnis und Wissenschaft
BM 2 Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre
Vermittlung
Einführung in die Praktische
Philosophie
Freiheit und Moral
Ethisches Argumentieren
BM3 Logik
Logik
Tutorium zur Logik
AM1 Geschichte der Philosophie
Antike Philosophie
Philosophie des Mittelalters
Philosophie der Neuzeit und
Gegenwart
AM2 Praktische Philosophie Ethik, Recht, Gesellschaft
Eigentum und Recht
Kant und der Utilitarismus
Staatstheorien
AM3 Theoretische Philosophie
und Grundlagen der Wissenschaften
3.-5.
1 HA oder 1 Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder 1
mündl. Prüfung
112
338
15
Siebel
3.-5.
1 HA oder 1 Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder 1
mündl. Prüfung
112
338
15
Schulz, Kreuzer
3.-4.
1 HA oder 1 Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder 1
mündl. Prüfung
56
304
12
Auffarth
3.-5.
1 Portfolio mit
max. 5 kleineren
Teilleistungen
56
124
6
Schulz
Grundlagen der Wissenschaften
Sprache und Geist
Sein und Wesen
AM4 Ästhetik/Kulturphilosophie
Ästhetische Bildung
Kulturphilosophie
Probleme der Ästhetik
AM5 Geschichte und Lehren der
Religionen
Theorien der Religionswissenschaft
Religion und Gesellschaft
Religionsphilosophie
AM6 Fachdidaktik
Philosophieren mit Kindern
Das Sokratische Gespräch
O-Praktikum
2.
Praktikumsbericht
28
152
6
Schulz
berufsfeldbezogenes Praktikum
4.
Praktikumsbericht
28
242
9
Schulz
BA-Arbeitsabschlussmodul
6.
Bachelorarbeit
28
422
15
Kreuzer
Summe
Abbildung: Modultabelle, Anm.: Die Lehrveranstaltungsstunde wird immer als eine Zeitstunde gerechnet.
An
ntrag auff Akkred
ditierungg des Stu
udiengan
ngs
Maaster of Educatio
E
on (Grun
nd-, Hau
upt-, Reaalschule))
fürr das Facch Werte und Noormen
der Carl von Osssietzky Unniversität Olldenburg
Bezeichnung dees Studienggangs: Master of Educaation (Grundd-, Haupt-, R
Realschule))
Zu verleihender
v
r Hochschuulgrad (Abscchluss): Maaster of Education (Gruund-, Haupt--, Realschuule)
Reggelstudienzeeit: 1 Studiennjahr
Kredditpunkte: 60
6
Jährrliche Aufnaahmekapaziität: 25
Studdienbeginn//Ersteinrichttung des Stuudiengangs: WS 2007//2008
Gebbühren/Entggelte: keine
Oldeenburg, denn 20. April 2007
2
1.
Beschreibung der Lehreinheit
Die Lehreinheit ist am Anfang des fachspezifischen Teils beschrieben.
2.
Beschreibung des Studiengangs
Master of Education (Grund-, Haupt-, Realschule), Fach: Werte und Normen
2.1 Begründung für die Einrichtung des Studiengangs
Der Studiengang Master of Education Werte und Normen (GHR) ist ein auf dem Bachelor
Philosophie/Werte und Normen aufbauender konsekutiver Studiengang. Er wird Studierende dazu qualifizieren, aufgrund einer breiten inhaltlich-historischen und systematischen sowie methodischen Kenntnis des Fachs mit Akzent auf der aufklärerischen Perspektive das Fach Werte und Normen an Grund-, Haupt und Realschulen wissenschaftlich begründet und interdisziplinär ausgerichtet zu unterrichten.
Gegenwärtig weist der Schulunterricht im Fach „Werte und Normen“ gravierende Mängel
auf – am schwersten wiegt: Der Unterricht wird in der Regel durch Fachfremde, nämlich
durch Religionslehrer, Deutschlehrer usw., erteilt; es fehlen im Fach ausgebildete Lehrer.
Traditionell war mit der (christlichen) Religion (und eben auch mit dem Religionsunterricht in der Schule) die Ausbildung dessen, was Moralität genannt wird, verknüpft. Wird
nun, was gegenwärtig zu beobachten ist, die Religion gesellschaftlich geschwächt, und
zwar sowohl theoretisch als auch im Alltag, so scheint damit die Moralität mitbetroffen.
Angesichts zunehmender Gewalt in der Gesellschaft (und eben auch in der Schule) ist es
verfehlt, ‚Wert‘-Fragen dem gesunden Menschenverstand bzw. der Politik zu überlassen
und die ‚nachmetaphysische‘ Ohnmacht gegenüber ‚Wert‘-Fragen in religiösen Ritualen
zu verklären. Gegenzusteuern vermag hier ein Schulunterricht in „Werten und Normen“,
erteilt von in der Sache kompetenten und wissenschaftlich gebildeten Lehrern.
Die Schule der Zukunft ist die multireligiöse Schule. Angesichts eines möglichen Auseinanderfallens in sich voneinander abschottende Religionsgemeinschaften bedarf es eines
allgemeinen und insoweit einheitlichen und verpflichtenden Nachdenkens über Werte,
was die gleichberechtigte Vielfalt der Kulturen und Religionen überhaupt erst ermöglicht.
Deswegen ist die rationale Begründung von Werten notwendig. So kann z.B. von Schülern muslimischen Glaubens nicht erwartet werden, dass sie akzeptieren, dass die Grundlagen der Ethik innerhalb des christlichen Religionsunterrichts vermittelt werden.
„Werte und Normen“ ist ein Zukunftsfach. Wenn sich die bundesrepublikanische Gesellschaft für andere Kulturen und Religionen öffnen wird (und muss), ist es erforderlich, dass
einerseits die grundlegenden Konzepte von Judentum, Christentum, Islam sowie Budd-
hismus und Hinduismus von allen verstanden werden (die Aufgabe der Religionswissenschaft), und dass andererseits eine rationale Verständigung in dieser Gesellschaft über
Werte erfolgt (die Aufgabe der Wissenschaft der Ethik). Nur über die Reflexion der Geschichte der Ethik, über Begriffe wie Freiheit, Individuum und Moral und nur über das
Begreifen der Deutungszusammenhänge von religiösen Systemen von deren eigenen Voraussetzungen her wird eine solche Verständigung möglich. Nichtstun, fachfremdes Unterrichten oder ‚Ethik aus dem Bauch heraus‘ dagegen befördern bloß dasjenige, was als
‚Abbruch der Kultur‘ zunehmend beklagt wird.
Der europäische Vergleich lehrt: In Frankreich und Italien ist Philosophie an den Schulen
wesentlich stärker präsent. Das Hinterherhinken der Bundesrepublik in dieser Hinsicht
wird mit fortschreitender europäischer Einigung und zunehmender studentischer und Arbeitnehmermobilität nicht mehr tolerabel sein.
Diese Gründe und aktuellen gesellschaftlichen Erfordernisse sprechen für den vom Institut
für Philosophie konzipierten Master of Education Werte und Normen (GHR), der mit dem
Modul „Fachdidaktik“ einen zwar kleinen, darum aber nicht unwesentlichen Beitrag zu
einer qualifizierten, anspruchsvollen und zugleich zeitgemäßen Lehrerausbildung leisten
wird.
2.2 Qualifikationsziele des Studiengangs
Die Bildung von Lehrern im Fach „Werte und Normen“ zeichnet sich durch die Notwendigkeit aus, dass die beiden Bezugswissenschaften, die Philosophie und die Religionswissenschaft, integrierend zusammenwirken. Hinzu kommen fachdidaktische Anteile, die auf
die beiden Bezugswissenschaften und das Unterrichtsfach „Werte und Normen“ bezogen
sind.
Bildung und Ausbildung im Fach „Werte und Normen“ orientieren sich an folgenden
übergeordneten Zielen:
•
Reflexion der Grundlagen von Moral und Recht,
•
Reflexion der Grundlagen dessen, was geglaubt wird (Religion), und dessen, was
man hoffen darf (Vernunftglaube),
•
Reflexion des Verhältnisses von Gesellschaft und „Werten und Normen“, d.h. Reflexion unterschiedlicher Kultur- und lebensweltlicher Kontexte; kulturphilosophische Reflexion auf Geltung und Genesis von „Werten und Normen“.
Aufgrund dieser Bildungsziele stützt sich das Studium einerseits auf das, was traditionell
Praktische Philosophie oder Moralphilosophie ist, und andererseits auf grundlegende Inhalte der Religionswissenschaft.
2.3 Zugangs-/Zulassungsvoraussetzungen
Die Zugangs- und Zulassungsbedingungen zum Master of Education (Grund-, Haupt- und
Realschule) werden in der Systembewertung, Kapitel 3 beschrieben.
2.4 Curriculum
Art des Lehrangebots
Das Lehrangebot ist auf ein Vollzeitstudium ausgelegt, lässt sich aber auch als Teilzeitstudium absolvieren.
Der Studiengang Master of Education Werte und Normen (GHR) ist in erster Linie ein
Präsenzstudium: Je nach Lehrveranstaltung wird die eigentliche Präsenzphase ergänzt
durch ein umfangreiches Selbststudium sowie die Nutzung der internetbasierten Plattform
Stud.IP, die beispielsweise als Diskussionsplattform und auch zur Verteilung von Lehrmaterialien genutzt wird.
Struktur des Curriculums
Der Studiengang Master of Education Werte und Normen (GHR) hat eine Regelstudienzeit von zwei Semestern und ist als Zwei-Fach-Master angelegt. Der Master of Education
Werte und Normen (GHR) bietet im Vergleich zum Bachelor Philosophie/Werte und
Normen eine signifikante Vertiefung der fachdidaktischen Kompetenzen an. AbsolventInnen des Bachelor Philosophie/Werte und Normen aus Oldenburg, aber auch von anderen
Universitäten, wird damit die Möglichkeit geboten, ihr fachdidaktisches Grundlagenwissen und Know-how zu vertiefen und auszubauen.
Das Institut für Philosophie trägt mit einem Pflichtmodul von 6 KP zum Master of Education Werte und Normen (GHR) bei, und zwar mit dem Modul AM 6 „Fachdidaktik“. Dieses Modul soll möglichst im ersten Master-Semester absolviert werden.
Das Institut für Philosophie unterstützt Studierende bei der Durchführung von Auslandssemestern; viele Studierenden haben bereits Auslandssemester absolviert, das Institut unterhält enge Kontakte zu verschiedenen ausländischen Universitäten (Mailand, Pavia, Siena, San Sebastián, Covilha), die immer wieder zu einem wechselseitigen Austausch von
Studierenden und auch DozentInnen führen. Das Institut empfiehlt ausdrücklich, ein Auslandssemester zu absolvieren; es ist jedoch nicht obligatorisch, da finanzielle und persönliche Gründe einem solchen Vorhaben entgegenstehen können.
Unterrichtssprache wird in der Regel Deutsch sein; in Ausnahmefällen (GastdozentInnen)
können einzelne Veranstaltungen zeitweise auf Englisch abgehalten werden.
In enger Zusammenarbeit mit der ebenfalls in Oldenburg ansässigen Filosofia ItalianaStiftung bietet das Institut für Philosophie den Studierenden schon seit 1994 die Möglichkeit, an Vorträgen und auch Seminaren italienischer Philosophen in Oldenburg teilzunehmen.
Verhältnis von Präsenzzeiten und Selbststudium
Der Anteil des Selbststudiums am Gesamtworkload ist im Master-of-Education-Studium
signifikant größer als im Bachelorstudium. Das Selbststudium beinhaltet dabei nicht nur
selbständiges wissenschaftliches Arbeiten, sei es in Form von Lektüre, Recherche, dem
Abfassen von Essays etc., sondern auch das Diskutieren und gemeinschaftliche Arbeiten
in privaten oder auch universitär organisierten Arbeitsgruppen (Ethik-Projekte etc.).
Als Lehr- und Lernmethoden sind zu nennen:
•
Klassische Lehrmethoden wie Vorlesung und Seminare werden ergänzt durch
regelmäßige Tutorien, sodass die Studierenden den Stoff in „studentischer Atmosphäre“ rekapitulieren und vertiefen können.
•
Allgemein Methoden aktivierenden Lehrens und Lernens: etwa Gruppenarbeit,
Gruppendiskussionen, kleinere eigenständige Studienprojekte und Recherchen,
studentische Präsentationen in den Seminaren, regelmäßige Evaluation u.a.m.
•
Projektstudium / Studienprojekte: Schon seit längerem unterstützt das Institut für
Philosophie studentische Initiativen wie das Ethikprojekt oder Lese-/Arbeitskreise,
in denen Studierende besonders intensiv und mehrdimensional lernen.
•
Mentoren-Programm: Wie bereits für den Bachelor wird auch für den MasterStudiengang ein Mentoren-Programm eingeführt werden. Die Mentorinnen und
Mentoren werden die Studierenden während des gesamten Studiengangs betreuen
und begleiten. So haben Studierende unabhängig von ihren jeweiligen Lehrveranstaltungen kontinuierlich eine Vertrauensperson als Ansprechpartner/in.
•
Kolloquien: Für fortgeschrittene Studenten werden regelmäßig Kolloquien angeboten, in denen thematisch besonders intensiv und auf die Interessen abgestimmt
diskutiert und gearbeitet werden kann; hier haben die Studenten auch Gelegenheit,
ihre Bachelor-, Master- und Promotionsprojekte vorzustellen und im kleinen Kreis
diskutieren zu lassen.
•
Das zweiwöchentliche öffentliche Forschungskolloquium des Instituts für Philosophie gibt den Studenten Gelegenheit, aktuelle Forschungsbeiträge von teilweise
renommierten Wissenschaftlern zu hören und so einen Einblick in das zu bekommen, was wissenschaftliche Forschung genannt wird. Ausnahmsweise tragen auch
schon fortgeschrittene Studenten zur Übung vor oder präsentieren ihre Abschlussarbeit.
In jedem Abschnitt des Studiums werden die zu vermittelnden Kompetenzen transparent gemacht, um den Studierenden die Systematik von Qualifikationen nahezubringen
und ihnen eine Vorstellung von der eigenen Qualifikation zu vermitteln.
Prüfungsformen
Im Studiengang Master of Education Werte und Normen (GHR) gibt es zwei Typen von
Prüfungen: die Modulprüfung, mit der der erfolgreiche Abschluss des absolvierten Moduls AM 6 nachgewiesen wird, sowie am Ende des Studiums die Masterarbeit.
Modulprüfung
Im Studiengang Master of Education Werte und Normen (GHR) findet die Modulprüfung
des Moduls AM 6 in Form eines Portfolios mit maximal 5 kleineren Teilleistungen statt.
Die allgemeine Beschreibung sowohl der Praxismodule als auch des Masterarbeitsabschlussmoduls findet sich in der Systembewertung, Kapitel 3.
2.5 Studienverlaufsplan (als Schaubild)
Studienverlaufsplan Master of Education (GHR)
Summe
Abschlussprüfung 3 KP
SoSe
MA –Arbeitsabschlussmodul
ges. 18 KP (15 KP +3 KP LV)
8
30 KP
MM 1a
Theorie der Schule
ges. 9 KP
• Wahlpflicht
• 540 Stunden, davon 28 Stunden Präsenz
• 2 SWS
•
•
•
•
•
Praxismodul Fachpraktikum
ges. 12 KP (6 KP + 3 KP + 3 KP LV)
WiSe
•
•
•
7
•
•
•
•
Teil 1
(3 KP)
• immer
im
WiSe
immer im Frühjahr, Wahlpflicht
360 Stunden, davon 28 Stunden Präsenz
2 SWS
Werte und Normen
6 KP
AM 6 Fachdidaktik
immer im WiSe
180 Stunden, davon
56 Stunden Präsenz
Pflicht
4 SWS
anderes Fach
6 KP
Teil 2 (6 KP)
immer im SoSe
Teil 1 und Teil 2:
Pflicht
6 SWS
270 Stunden, davon
84 Stunden Präsenz
MM 2b Schul- und Unterrichtsforschung und ihre
Forschungsmethoden
6 KP
•
•
•
•
•
immer im WiSe
möglichst vor Praktikum
180 Stunden, davon
56 Stunden Präsenz
Pflicht
4 SWS
30 KP
2.6 Übersichtstabelle
Folgende Module werden vom Fach Werte und Normen im Master of Education (GHR)
angeboten.
Workload
(in Zeitstunden)
Modul / zugehörige
Veranstaltungen
AM 6 Fachdidaktik
Philosophieren mit Kindern
Sokratisches Gespräch
Praxismodul Fachpraktikum
Masterarbeitsabschlussmodul
Summe
Semester
(7., 8.)
Prüfungsformen
LehrveranstaltungsStunden
7
1 Portfolio
von max. 5
kleineren
Teilleistunge
n
7./8.
Praktikumsb
ericht
Masterarbeit
8
Selbststudium
(Stunden)
KP
Modulbeauftragte
56
124
6
Schulz
28
332
12
Schulz
28
512
18
Ruschig
Abbildung: Modultabelle, Anm.: Die Lehrveranstaltungsstunde wird immer als eine Zeitstunde gerechnet.
2.7 Erweiterungsfach
Das Fach Werte und Normen kann als Erweiterungsfach für das Berufsziel Lehramt an
Grund-, Haupt- und Realschulen studiert werden. Das Curriculum besteht aus den fachspezifischen Modulen des Bachelor Philosophie/Werte und Normen (54 KP) und den
fachspezifischen Modulen des Master of Education (GHR) (6 KP) – allerdings ohne Praxismodule und ohne Masterarbeitsabschlussmodule. Damit sind Fachmodule im Umfang
von 60 KP zu studieren:
Studienverlaufsplan für das Erweiterungsfach (GHR):
Modul
KP
BM 1 Grundlagen der Theoretischen Philosophie und ihre Vermittlung
12
BM 2 Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre Vermittlung
12
BM 3 – Logik
06
AM 2a Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft
12
AM 5 Geschichte und Lehren der Religionen
12
AM 6 Fachdidaktik
06
Summe
60
An
ntrag auff Akkred
ditierungg des Stu
udiengan
ngs
Maaster of Educatio
E
on (Gym
mnasium))
fürr das Facch Philosophie
der Carl von Osssietzky Unniversität Olldenburg
Bezeichnung dees Studienggangs: Master of Educaation (Gymnnasium)
Zu verleihender
v
r Hochschuulgrad (Abscchluss): Maaster of Education (Gym
mnasium)
Reggelstudienzeeit: 2 Studiennjahre
Kredditpunkte: 120
1
Jährrliche Aufnaahmekapaziität: 25
Studdienbeginn//Ersteinrichttung des Stuudiengangs: WS 2007//2008
ggf. Gebühren//Entgelte: keeine
2
Oldeenburg, denn 20. April 2007
1.
Beschreibung der Lehreinheit
Die Lehreinheit ist am Anfang des fachspezifischen Teils beschrieben.
2.
Beschreibung des Studiengangs
Master of Education (Gymnasium), Fach: Philosophie
2.1 Begründung für die Einrichtung des Studiengangs
Der Studiengang Master of Education Philosophie (GYM), ein auf dem Bachelor Philosophie/Werte und Normen aufbauender konsekutiver Studiengang, wird Studierende dazu
qualifizieren, aufgrund einer breiten inhaltlich-historischen und -systematischen sowie
methodischen Kenntnis des Fachs mit Akzent auf der aufklärerischen Perspektive das
Fach Philosophie/Ethik an Gymnasien wissenschaftlich begründet und interdisziplinär
ausgerichtet zu unterrichten. Der europäische Vergleich lehrt: In Frankreich und Italien ist
Philosophie an den Schulen wesentlich stärker präsent. Das Hinterherhinken der Bundesrepublik in dieser Hinsicht wird mit fortschreitender europäischer Einigung und zunehmender studentischer und Arbeitnehmermobilität nicht mehr tolerabel sein.
Der M.Ed. Philosophie (GYM) erfüllt – zusammen mit dem BA Philosophie/Werte und
Normen – die Anforderungen, die die PVO Lehr I Niedersachsen (auch und gerade in ihrer reformierten Fassung) für den Philosophie-Schulunterricht formuliert. In Niedersachsen gibt es neben Werte und Normen an den Gymnasien das Wahlfach Philosophie, in anderen Bundesländern gibt es abweichende Konzepte für den zum Religionsunterricht alternativen Unterricht in Ethik/Philosophie. Für beide Berufsfelder (Wahlfach Philosophie,
Ethik-Unterricht in anderen Bundesländern) eröffnet der M.Ed. Philosophie (GYM) eine
Perspektive. Die Durchlässigkeit zwischen den beiden M.Ed.-Studiengängen Werte und
Normen und Philosophie wird es auch einigen daran interessierten Studierenden ermöglichen, mit einem M.Ed. Philosophie abzuschließen und für den Fall, dass sie zusätzlich das
Modul Begründung von Werten und Normen in Philosophie und Religion (MM 5) absolviert haben, dies im Diploma supplement bescheinigt zu bekommen, so dass sie dann in
Niedersachsen sowohl Werte und Normen als auch Philosophie unterrichten können.
Diese Gründe und aktuellen gesellschaftlichen Erfordernisse sprechen für den vom Institut
für Philosophie konzipierten Master of Education Philosophie (GYM), der mit den
Pflichtmodulen „Praktische Philosophie und ihre Konsequenzen für die Gesellschaft“
(MM 6) und „Theoretische Philosophie und ihre Konsequenzen für die Grundlagen der
Wissenschaften“ (MM 7) einen bedeutenden Beitrag zu einer qualifizierten, anspruchsvollen und zugleich zeitgemäßen Lehrerausbildung leisten wird.
2.2 Qualifikationsziele des Studiengangs
Das Ziel des Philosophiestudiums ist – auf einen Terminus gebracht – die Erziehung zum
selbständigen Denken. Angehende Lehrer des Unterrichtsfachs Philosophie sollen befähigt werden, dieses Vermögen zum Selbstdenken glaubwürdig und kompetent weiterzuvermitteln. Philosophie…
− will bestehende Vorstellungen verstehen, kritisch hinterfragen und weiterentwickeln,
− bezieht ihren Reichtum dabei aus ihrer langen Geschichte,
− ist prinzipiell offen und verändert und erweitert ihre Gebiete kraft ihrer internen Dynamik und dank der immer neuen grundsätzlichen Fragen, die von anderen Disziplinen an sie herangetragen werden,
− gliedert sich traditionell in die Theoretische Philosophie mit den Disziplinen Ontologie und Metaphysik, Logik, Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, Philosophie der
Sprache, in die Praktische Philosophie mit Ethik, Sozial-, Rechts und Staatsphilosophie, in dieser Zweiteilung nicht aufgehende Disziplinen wie etwa Ästhetik und Religionsphilosophie und schließlich in die Geschichte der Philosophie.
Daraus ergeben sich als Qualifikationsziele für die Studierenden:
−
das im Bachelor-Studium erworbene gründliche Verständnis von zentralen Gebieten
der Philosophie und ihrer Geschichte zu vertiefen,
−
ausgewählte Theorien aus den zentralen Gebieten der Philosophie anhand klassischer
Philosophen eingehender zu studieren,
−
ausgewählte zentrale zeitgenössische Theorien und Diskurse kennen sowie kritisch
reflektieren zu lernen,
−
die Zusammenhänge philosophischer Systeme von deren eigenen Voraussetzungen
her zu begreifen,
−
die am philosophischen Gegenstand erworbenen Fähigkeiten auf nichtphilosophische Gebiete und außerakademische, vorzüglich schulische und lebensweltliche Bereiche übertragen zu können.
Ziel des Master of Education-Studiengangs Philosophie (GYM) ist es, die geschilderten
philosophischen und allgemeinbildenden Ziele auf einem guten bis sehr guten gehobeneren Niveau zu realisieren. Besonders wichtig ist dabei die Förderung der allgemeinen Fähigkeiten (Reflexions- und Argumentationskompetenz, sprachliche Kompetenz, Transformationskompetenz), um diese auch für das Berufsleben essentiell wichtigen Fähigkeiten kompetent an die Schüler weitergeben zu können, um deren Allgemeinbildung sowie
berufliche Chancen zu optimieren.
2.3 Zugangs-/Zulassungsvoraussetzungen
Die Zugangs- und Zulassungsbedingungen zum Master of Education (Gymnasium) werden in der Systembewertung, Kapitel 3 beschrieben.
2.4 Curriculum
Art des Lehrangebots
Das Lehrangebot ist auf ein Vollzeitstudium ausgelegt, lässt sich aber auch als Teilzeitstudium absolvieren.
Der Studiengang Master of Education Philosophie (GYM) ist in erster Linie ein Präsenzstudium: Je nach Lehrveranstaltung wird die eigentliche Präsenzphase ergänzt durch ein
umfangreiches Selbststudium sowie die Nutzung der internetbasierten Plattform Stud.IP,
die beispielsweise als Diskussionsplattform und auch zur Verteilung von Lehrmaterialien
genutzt wird.
Struktur des Curriculums
Der Studiengang Master of Education Philosophie (GYM) hat eine Regelstudienzeit von
vier Semestern und ist als Zwei-Fach-Master angelegt. Der Master of Education Philosophie (GYM) bietet im Vergleich zum Bachelor Philosophie/Werte und Normen eine signifikante Vertiefung und eine stärkere an aktuellen gesellschaftlichen Problemen und Debatten orientierte Ausrichtung an. AbsolventInnen des Bachelor Philosophie/Werte und Normen aus Oldenburg, aber auch von anderen Universitäten, wird damit die Möglichkeit geboten, ihr Grundlagenwissen zu vertiefen und auszubauen.
Das Institut für Philosophie trägt mit zwei Modulen von insgesamt 30 KP zum Master of
Education Philosophie (GYM) bei, und zwar mit den Pflichtmodulen „Praktische Philosophie und ihre Konsequenzen für die Gesellschaft“ (MM 6) und „Theoretische Philosophie
und ihre Konsequenzen für die Grundlagen der Wissenschaften“ (MM 7). Dabei bleibt es
den Studierenden überlassen, die Inhalte der beiden Module, die aus jeweils drei Seminaren bestehen, nach eigener Studienplanung auf die ersten drei Studiensemester zu verteilen. Fachdidaktik wird im Umfang zu je 3 KP in den Mastermodulen MM 6 und MM 7 integriert vermittelt.
Das Institut für Philosophie unterstützt Studierende bei der Durchführung von Auslandssemestern; viele Studierenden haben bereits Auslandssemester absolviert, das Institut unterhält enge Kontakte zu verschiedenen ausländischen Universitäten (Mailand, Pavia, Siena, San Sebastián, Covilha), die immer wieder zu einem wechselseitigen Austausch von
Studierenden und auch DozentInnen führen. Das Institut empfiehlt ausdrücklich, ein Aus-
landssemester zu absolvieren; es ist jedoch nicht obligatorisch, da finanzielle und persönliche Gründe einem solchen Vorhaben entgegenstehen können.
Unterrichtssprache wird in der Regel Deutsch sein; in Ausnahmefällen (GastdozentInnen)
können einzelne Veranstaltungen zeitweise auf Englisch abgehalten werden.
In enger Zusammenarbeit mit der ebenfalls in Oldenburg ansässigen Filosofia ItalianaStiftung bietet das Institut für Philosophie den Studierenden schon seit 1994 die Möglichkeit, an Vorträgen und auch Seminaren italienischer Philosophen in Oldenburg teilzunehmen.
Verhältnis von Präsenzzeiten und Selbststudium
Der Anteil des Selbststudiums am Gesamtworkload ist im Master of Education-Studium
signifikant größer als im Bachelorstudium. Das Selbststudium beinhaltet dabei nicht nur
selbständiges wissenschaftliches Arbeiten, sei es in Form von Lektüre, Recherche, dem
Abfassen von Hausarbeiten, dem Vorbereiten von Referaten etc., sondern auch das Diskutieren und gemeinschaftliche Arbeiten in privaten oder auch universitär organisierten Arbeitsgruppen (Ethik-Projekte etc.).
Als Lehr- und Lernmethoden sind zu nennen:
•
Klassische Lehrmethoden wie Vorlesung und Seminare werden ergänzt durch
regelmäßige Tutorien, sodass die Studierenden den Stoff in „studentischer Atmosphäre“ rekapitulieren und vertiefen können.
•
Allgemein Methoden aktivierenden Lehrens und Lernens: etwa Gruppenarbeit,
Gruppendiskussionen, kleinere eigenständige Studienprojekte und Recherchen,
studentische Präsentationen in den Seminaren, regelmäßige Evaluation u.a.m.
•
Projektstudium / Studienprojekte: Schon seit längerem unterstützt das Institut für
Philosophie studentische Initiativen wie das Ethikprojekt oder Lese-/Arbeitskreise,
in denen Studierende besonders intensiv und mehrdimensional lernen.
•
Mentoren-Programm: Wie bereits für den Bachelor wird auch für den MasterStudiengang ein Mentoren-Programm eingeführt werden. Die Mentorinnen und
Mentoren werden die Studierenden während des gesamten Studiengangs betreuen
und begleiten. So haben Studierende unabhängig von ihren jeweiligen Lehrveranstaltungen kontinuierlich eine Vertrauensperson als Ansprechpartner/in.
•
Kolloquien: Für fortgeschrittene Studenten werden regelmäßig Kolloquien angeboten, in denen thematisch besonders intensiv und auf die Interessen abgestimmt
diskutiert und gearbeitet werden kann; hier haben die Studenten auch Gelegenheit,
ihre Bachelor-, Master- und Promotionsprojekte vorzustellen und im kleinen Kreis
diskutieren zu lassen.
•
Das zweiwöchentliche öffentliche Forschungskolloquium des Instituts für Philosophie gibt den Studenten Gelegenheit, aktuelle Forschungsbeiträge von teilweise
renommierten Wissenschaftlern zu hören und so einen Einblick in das zu bekommen, was wissenschaftliche Forschung genannt wird. Ausnahmsweise tragen auch
schon fortgeschrittene Studenten zur Übung vor oder präsentieren ihre Abschlussarbeit.
In jedem Abschnitt des Studiums werden die zu vermittelnden Kompetenzen transparent gemacht, um den Studierenden die Systematik von Qualifikationen nahezubringen
und ihnen eine Vorstellung von der eigenen Qualifikation zu vermitteln.
Prüfungsformen
Im Studiengang Master of Education Philosophie (GYM) gibt es zwei Typen von Prüfungen: die Modulprüfungen, mit denen der erfolgreiche Abschluss der absolvierten Module
des Curriculums nachgewiesen wird, sowie am Ende des Studiums die Masterarbeit.
Modulprüfungen
Im Studiengang Master of Education Philosophie (GYM) gibt es eine überschaubare Anzahl unterschiedlicher Modulprüfungsformen. Im Regelfall haben die Studierenden dabei
in jedem Modul die Wahl zwischen einer Hausarbeit (20 Seiten) oder einem Referat mit
schriftlicher Ausarbeitung oder einer mündlichen Prüfung (30 Minuten).
In Hausarbeiten wird den Studierenden Gelegenheit gegeben, ein gestelltes Thema intensiv zu bearbeiten. In den Mastermodulen können die Hausarbeiten als Vorbereitungen für
die Masterarbeit angesehen werden, so dass sie entsprechend anspruchsvoll sein sollen.
Bei einem Referat wird die Fähigkeit geprüft, ein selbständig erarbeitetes Thema vor einer
Gruppe in freier Rede zu präsentieren; die im Anschluss damit verbundene schriftliche
Ausarbeitung gibt Gelegenheit zur sprachlich anspruchsvolleren Fixierung des Erarbeiteten. Mit den mündlichen Prüfungen wird die Fähigkeit getestet, zu argumentieren, Thesen
gegen Einwände zu verteidigen und Einwände zu widerlegen.
Eine vorgeschriebene Begrenzung der Prüfungszahl pro Semester gibt es nicht, bei der
Planung des Studiengangs wurde jedoch auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der
Prüfungen über den Studienverlauf geachtet, so dass für die Studierenden im Regelfall ein
Maximum von zwei Prüfungen pro Semester nicht überschritten werden dürfte.
Die allgemeine Beschreibung der Praxismodule und des Masterarbeitsabschlussmoduls
findet sich in der Systembewertung, Kapitel 3.
2.5 Studienverlaufsplan (als Schaubild)
Vorbemerkung: Das Schaubild stellt nur einen möglichen Studienverlauf dar. Den Studierenden bleibt es überlassen, die Inhalte der beiden Module, die aus jeweils drei Seminaren
(6 SWS) bestehen, nach eigener Studienplanung auf die ersten drei Studiensemester zu
verteilen. Aus diesem Grund sind die beiden Module MM 6 und MM 7 in der Graphik
nicht einem bestimmten Semester zugeordnet, sondern zwei Semester überlappend plaziert, um auch graphisch die Flexibilität hinsichtlich des Studienverlaufs zum Ausdruck zu
bringen. Da sich die 15 Kreditpunkte eines Moduls nicht eindeutig einem Semester zuordnen lassen, wurde für die Summenbildung bei der Kreditpunktberechnung pro Semester
mit 10 KP pro Semester gerechnet, nämlich die insgesamt 30 KP durch die drei Semester
geteilt.
Studienverlaufsplan Master of Education (Gymnasium)
Summe
SoSe
Abschlussprüfung 3 KP
•
•
•
10
MA –Arbeitsabschlussmodul
24 KP+3 KP
Wahlpflicht
810 Stunden, davon 28 Stunden Präsenz
2 SWS
WiSe
Philosophie MM 7
15 KP
•
SoSe
Philosophie MM 6
15 KP
•
WiSe
anderes Fach
6 KP
anderes Fach
6 KP
•
wahlweise beginnend entweder
im WiSe oder SoSe, Pflicht
450 Stunden, davon 84 Stunden
Präsenz, 6 SWS
28 KP
anderes Fach
6 KP
wahlweise beginnend entweder
im WiSe oder SoSe, Pflicht
450 Stunden, davon 84 Stunden
Präsenz, 6 SWS
anderes Fach
6 KP
MM 1a
Theorie der Schule
ges. 9 KP
•
•
•
•
Praktische Philosophie und ihre
Konsequenzen für die Gesellschaft
•
7
anderes Fach
6 KP
Theoretische Philosophie und ihre
Konsequenzen für die Grundlagen
der Wissenschaften
9
8
30 KP
MM 2a
9 KP
Schul- und Unterrichtsforschung und
ihre Forschungsmethoden
•
•
immer im WiSe, möglichst vor Praktikum, Pflicht
270 Stunden, davon 84 Stunden Präsenz, 6 SWS
Teil 2 (6 KP)
immer im SoSe
Teil 1 und Teil 2:
Pflicht, 6 SWS
270 Std., davon 84
Std. Präsenz
Praxismodul Fachpraktikum
12 KP (6 KP + 3 KP + 3 KP LV)
•
•
•
immer im Frühjahr, Wahlpflicht
360 Stunden, davon 28 Stunden Präsenz
2 SWS
28 KP
Teil 1 (3 KP)
• immer im
WiSe
34 KP
2.6 Übersichtstabelle
Folgende Module werden vom Fach Philosophie im Master of Education (GYM) angeboten.
Workload
(in Zeitstunden)
Modul / zugehörige
Veranstaltungen
MM 6 Praktische Philosophie und
ihre Konsequenzen für die
Gesellschaft
Semester
(7., 8., ...)
Prüfungsformen
LehrveranstaltungsStunden
7. bis 9.
1 Hausarbeit
(20 Seiten)
oder 1
Referat mit
schriftlicher
Ausarbeitung
oder 1
mündliche
Prüfung (30
min.)
7. bis 9.
7. oder 8.
Selbststudium
(Stunden)
KP
Modulbeauftragte
84
366
15
Ruschig
1 Hausarbeit
(20 Seiten)
oder 1
Referat mit
schriftlicher
Ausarbeitung
oder 1
mündliche
Prüfung (30
min.)
84
366
15
Siebel
Praktikumsb
ericht
Masterarbeit
28
332
12
Schulz
28
782
27
Ruschig
Philosophie des Rechts
Aktuelle Kontroversen um
Gesellschaftstheorien
Krieg und Frieden
MM 7 Theoretische Philosophie
und ihre Konsequenzen für die
Grundlagen der Wissenschaften
Sprache und Geist
Erkenntnis und Wissenschaft
Sein und Wesen
Praxismodul Fachpraktikum
Masterarbeitsabschlussmodul
Summe
10
Abbildung: Modultabelle, Anm.: Die Lehrveranstaltungsstunde wird immer als eine Zeitstunde gerechnet.
2
Zur Begründung für die Einrichtung des Studiengangs siehe 2.1, zu den Qualifikationszielen vgl. 2.2. Die Frage
der Zugangs/Zulassungsvoraussetzungen wird in der Systembewertung, Kapitel 3 beschrieben.
2.7 Erweiterungsfach
Das Fach Philosophie kann als Erweiterungsfach für das Berufsziel Lehramt an Gymnasien studiert werden.2 Das Curriculum besteht aus den fachspezifischen Modulen des Bachelor Philosophie/Werte und Normen (60 KP), nämlich dem Basiscurriculum (30 KP)
und dem Aufbaucurriculum, aus dem zwei der Module AM 1a bis AM 4a und das Modul
AM 6 studiert werden (30 KP), und den fachspezifischen Modulen des Master of Education (Gymnasium) (30 KP) – allerdings ohne Praxismodule und ohne Masterarbeitsabschlussmodule. Damit sind Fachmodule im Umfang von 90 KP zu studieren:
Studienverlaufsplan für das Erweiterungsfach (Gymnasium):
Modul
KP
BM 1 Grundlagen der Theoretischen Philosophie und ihre Vermittlung
12
BM 2 Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre Vermittlung
12
BM 3 – Logik
06
AM 1a Geschichte der Philosophie
12
AM 2a Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft
12
AM 3a Theoretische Philosophie und Grundlagen der Wissenschaften
12
AM 4a Ästhetik / Kulturphilosophie
12
AM 6 Fachdidaktik
06
MM 6 Praktische Philosophie und ihre Konsequenzen für die Gesell-
15
schaft
MM 7: Theoretische Philosophie und ihre Konsequenzen für die Grundlagen der Wissenschaften
Summe
2
15
90
Zur Begründung für die Einrichtung des Studiengangs siehe 2.1, zu den Qualifikationszielen vgl. 2.2. Die Frage
der Zugangs/Zulassungsvoraussetzungen wird in der Systembewertung, Kapitel 3 beschrieben.
An
ntrag auff Akkred
ditierungg des Stu
udiengan
ngs
Maaster of Educatio
E
on (Gym
mnasium))
fürr das Facch Werte und Noormen
der Carl von Osssietzky Unniversität Olldenburg
Bezeichnung dees Studienggangs: Master of Educaation (Gymnnasium)
Zu verleihender
v
r Hochschuulgrad (Abscchluss): Maaster of Education (Gym
mnasium)
Reggelstudienzeeit: 2 Studiennjahre
Kredditpunkte: 120
1
Jährrliche Aufnaahmekapaziität: 25
Studdienbeginn//Ersteinrichttung des Stuudiengangs: WS 2007//2008
ggf. Gebühren//Entgelte: keeine
Oldeenburg, denn 20. April 2007
2
1.
Beschreibung der Lehreinheit
Die Lehreinheit ist am Anfang des fachspezifischen Teils beschrieben.
2.
Beschreibung des Studiengangs
Master of Education (Gymnasium), Fach: Werte und Normen
2.1 Begründung für die Einrichtung des Studiengangs
Der Studiengang Master of Education Werte und Normen (GYM) ist ein auf dem Bachelor
Philosophie/Werte und Normen aufbauender konsekutiver Studiengang. Er wird Studierende dazu qualifizieren, aufgrund einer breiten inhaltlich-historischen und
-systematischen sowie methodischen Kenntnis des Fachs mit Akzent auf der aufklärerischen Perspektive das Fach Werte und Normen an Gymnasien wissenschaftlich begründet
und interdisziplinär ausgerichtet zu unterrichten.
Gegenwärtig weist der Schulunterricht im Fach „Werte und Normen“ gravierende Mängel
auf – am schwersten wiegt: Der Unterricht wird in der Regel durch Fachfremde, nämlich
durch Religionslehrer, Deutschlehrer usw., erteilt; es fehlen im Fach ausgebildete Lehrer.
Traditionell war mit der (christlichen) Religion (und eben auch mit dem Religionsunterricht in der Schule) die Ausbildung dessen, was Moralität genannt wird, verknüpft. Wird
nun, was gegenwärtig zu beobachten ist, die Religion gesellschaftlich geschwächt, und
zwar sowohl theoretisch als auch im Alltag, so scheint damit die Moralität mitbetroffen.
Angesichts zunehmender Gewalt in der Gesellschaft (und eben auch in der Schule) ist es
verfehlt, ‚Wert‘-Fragen dem gesunden Menschenverstand bzw. der Politik zu überlassen
und die ‚nachmetaphysische‘ Ohnmacht gegenüber ‚Wert‘-Fragen in religiösen Ritualen
zu verklären. Gegenzusteuern vermag hier ein Schulunterricht in „Werten und Normen“,
erteilt von in der Sache kompetenten und wissenschaftlich gebildeten Lehrern.
Die Schule der Zukunft ist die multireligiöse Schule. Angesichts eines möglichen Auseinanderfallens in sich voneinander abschottende Religionsgemeinschaften bedarf es eines
allgemeinen und insoweit einheitlichen und verpflichtenden Nachdenkens über Werte,
was die gleichberechtigte Vielfalt der Kulturen und Religionen überhaupt erst ermöglicht.
Deswegen ist die rationale Begründung von Werten notwendig. So kann z.B. von Schülern muslimischen Glaubens nicht erwartet werden, dass sie akzeptieren, dass die Grundlagen der Ethik innerhalb des christlichen Religionsunterrichts vermittelt werden.
„Werte und Normen“ ist ein Zukunftsfach. Wenn sich die bundesrepublikanische Gesellschaft für andere Kulturen und Religionen öffnen wird (und muss), ist es erforderlich, dass
einerseits die grundlegenden Konzepte von Judentum, Christentum, Islam sowie Budd-
hismus und Hinduismus von allen verstanden werden (die Aufgabe der Religionswissenschaft), und dass andererseits eine rationale Verständigung in dieser Gesellschaft über
Werte erfolgt (die Aufgabe der Wissenschaft der Ethik). Nur über die Reflexion der Geschichte der Ethik, über Begriffe wie Freiheit, Individuum und Moral und nur über das
Begreifen der Deutungszusammenhänge von religiösen Systemen von deren eigenen Voraussetzungen her wird eine solche Verständigung möglich. Nichtstun, fachfremdes Unterrichten oder ‚Ethik aus dem Bauch heraus‘ dagegen befördern bloß dasjenige, was als
‚Abbruch der Kultur‘ zunehmend beklagt wird.
Der europäische Vergleich lehrt: In Frankreich und Italien ist Philosophie an den Schulen
wesentlich stärker präsent. Das Hinterherhinken der Bundesrepublik in dieser Hinsicht
wird mit fortschreitender europäischer Einigung und zunehmender studentischer und Arbeitnehmermobilität nicht mehr tolerabel sein.
Diese Gründe und aktuellen gesellschaftlichen Erfordernisse sprechen für den vom Institut
für Philosophie konzipierten Master of Education Werte und Normen (GYM), der mit den
Mastermodulen „Begründung von Werten und Normen in Philosophie und Religion“
(MM 5) und „Praktische Philosophie und ihre Konsequenzen für die Gesellschaft“ (MM
6) einen bedeutenden Beitrag zu einer qualifizierten, anspruchsvollen und zugleich zeitgemäßen Lehrerausbildung leisten wird.
2.2 Qualifikationsziele des Studiengangs
Die Bildung von Lehrern im Fach „Werte und Normen“ zeichnet sich durch die Notwendigkeit aus, dass die beiden Bezugswissenschaften, die Philosophie und die Religionswissenschaft, integrierend zusammenwirken. Hinzu kommen fachdidaktische Anteile, die auf
die beiden Bezugswissenschaften und das Unterrichtsfach „Werte und Normen“ bezogen
sind.
Bildung und Ausbildung im Fach „Werte und Normen“ orientieren sich an folgenden
übergeordneten Zielen:
•
Reflexion der Grundlagen von Moral und Recht,
•
Reflexion der Grundlagen dessen, was geglaubt wird (Religion), und dessen, was
man hoffen darf (Vernunftglaube),
•
Reflexion des Verhältnisses von Gesellschaft und „Werten und Normen“, d.h. Reflexion unterschiedlicher Kultur- und lebensweltlicher Kontexte; kulturphilosophische Reflexion auf Geltung und Genesis von „Werten und Normen“.
Aufgrund dieser Bildungsziele stützt sich das Studium einerseits auf das, was traditionell
Praktische Philosophie oder Moralphilosophie ist, und andererseits auf grundlegende Inhalte der Religionswissenschaft.
2.3 Zugangs-/Zulassungsvoraussetzungen
Die Zugangs- und Zulassungsbedingungen zum Master of Education (Gymnasium) werden in der Systembewertung, Kapitel 3 beschrieben.
2.4 Curriculum
Art des Lehrangebots
Das Lehrangebot ist auf ein Vollzeitstudium ausgelegt, lässt sich aber auch als Teilzeitstudium absolvieren.
Der Studiengang Master of Education Werte und Normen (GYM) ist in erster Linie ein
Präsenzstudium: Je nach Lehrveranstaltung wird die eigentliche Präsenzphase ergänzt
durch ein umfangreiches Selbststudium sowie die Nutzung der internetbasierten Plattform
Stud.IP, die beispielsweise als Diskussionsplattform und auch zur Verteilung von Lehrmaterialien genutzt wird.
Struktur des Curriculums
Der Studiengang Master of Education Werte und Normen (GYM) hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern und ist als Zwei-Fach-Master angelegt. Der Master of Education
Werte und Normen (GYM) bietet im Vergleich zum Bachelor Philosophie/Werte und
Normen eine signifikante Vertiefung und eine stärkere an aktuellen gesellschaftlichen
Problemen und Debatten orientierte Ausrichtung an. AbsolventInnen des Bachelor Philosophie/Werte und Normen aus Oldenburg, aber auch von anderen Universitäten, wird damit die Möglichkeit geboten, ihr Grundlagenwissen zu vertiefen und auszubauen.
Das Institut für Philosophie trägt mit zwei Pflichtmodulen von insgesamt 30 KP zum Master of Education Werte und Normen (GYM) bei, und zwar mit den Mastermodulen „Begründung von Werten und Normen in Philosophie und Religion“ (MM 5) und „Praktische
Philosophie und ihre Konsequenzen für die Gesellschaft“ (MM 6). Dabei bleibt es den
Studierenden überlassen, die Inhalte der Module, die aus jeweils drei Seminaren bestehen,
nach eigener Studienplanung auf die ersten drei Studiensemester zu verteilen. Fachdidaktik wird in den Modulen MM 5 und MM 6 im Umfang von je 3 KP integriert vermittelt.
Das Institut für Philosophie unterstützt Studierende bei der Durchführung von Auslandssemestern; viele Studierenden haben bereits Auslandssemester absolviert, das Institut un-
terhält enge Kontakte zu verschiedenen ausländischen Universitäten (Mailand, Pavia, Siena, San Sebastián, Covilha), die immer wieder zu einem wechselseitigen Austausch von
Studierenden und auch DozentInnen führen. Das Institut empfiehlt ausdrücklich, ein Auslandssemester zu absolvieren; es ist jedoch nicht obligatorisch, da finanzielle und persönliche Gründe einem solchen Vorhaben entgegenstehen können.
Unterrichtssprache wird in der Regel Deutsch sein; in Ausnahmefällen (GastdozentInnen)
können einzelne Veranstaltungen zeitweise auf Englisch abgehalten werden.
In enger Zusammenarbeit mit der ebenfalls in Oldenburg ansässigen Filosofia ItalianaStiftung bietet das Institut für Philosophie den Studierenden schon seit 1994 die Möglichkeit, an Vorträgen und auch Seminaren italienischer Philosophen in Oldenburg teilzunehmen.
Verhältnis von Präsenzzeiten und Selbststudium
Der Anteil des Selbststudiums am Gesamtworkload ist im Master of Education-Studium
signifikant größer als im Bachelorstudium. Das Selbststudium beinhaltet dabei nicht nur
selbständiges wissenschaftliches Arbeiten, sei es in Form von Lektüre, Recherche, dem
Abfassen von Hausarbeiten, dem Vorbereiten von Referaten etc., sondern auch das Diskutieren und gemeinschaftliche Arbeiten in privaten oder auch universitär organisierten Arbeitsgruppen (Ethik-Projekte etc.).
Als Lehr- und Lernmethoden sind zu nennen:
•
Klassische Lehrmethoden wie Vorlesung und Seminare werden ergänzt durch
regelmäßige Tutorien, sodass die Studierenden den Stoff in „studentischer Atmosphäre“ rekapitulieren und vertiefen können.
•
Allgemein Methoden aktivierenden Lehrens und Lernens: etwa Gruppenarbeit,
Gruppendiskussionen, kleinere eigenständige Studienprojekte und Recherchen,
studentische Präsentationen in den Seminaren, regelmäßige Evaluation u.a.m.
•
Projektstudium / Studienprojekte: Schon seit längerem unterstützt das Institut für
Philosophie studentische Initiativen wie das Ethikprojekt oder Lese-/Arbeitskreise,
in denen Studierende besonders intensiv und mehrdimensional lernen.
•
Mentoren-Programm: Wie bereits für den Bachelor wird auch für den MasterStudiengang ein Mentoren-Programm eingeführt werden. Die Mentorinnen und
Mentoren werden die Studierenden während des gesamten Studiengangs betreuen
und begleiten. So haben Studierende unabhängig von ihren jeweiligen Lehrveranstaltungen kontinuierlich eine Vertrauensperson als Ansprechpartner/in.
•
Kolloquien: Für fortgeschrittene Studenten werden regelmäßig Kolloquien angeboten, in denen thematisch besonders intensiv und auf die Interessen abgestimmt
diskutiert und gearbeitet werden kann; hier haben die Studenten auch Gelegenheit,
ihre Bachelor-, Master- und Promotionsprojekte vorzustellen und im kleinen Kreis
diskutieren zu lassen.
•
Das zweiwöchentliche öffentliche Forschungskolloquium des Instituts für Philosophie gibt den Studenten Gelegenheit, aktuelle Forschungsbeiträge von teilweise
renommierten Wissenschaftlern zu hören und so einen Einblick in das zu bekommen, was wissenschaftliche Forschung genannt wird. Ausnahmsweise tragen auch
schon fortgeschrittene Studenten zur Übung vor oder präsentieren ihre Abschlussarbeit.
In jedem Abschnitt des Studiums werden die zu vermittelnden Kompetenzen transparent gemacht, um den Studierenden die Systematik von Qualifikationen nahezubringen
und ihnen eine Vorstellung von der eigenen Qualifikation zu vermitteln.
Prüfungsformen
Im Studiengang Master of Education Werte und Normen (GYM) gibt es zwei Typen von
Prüfungen: die Modulprüfungen, mit denen der erfolgreiche Abschluss der absolvierten
Module des Curriculums nachgewiesen wird, sowie am Ende des Studiums die Masterarbeit.
Modulprüfungen
Im Studiengang Master of Education Werte und Normen (GYM) gibt es eine überschaubare Anzahl unterschiedlicher Modulprüfungsformen. Im Regelfall haben die Studierenden
dabei in jedem Modul die Wahl zwischen einer Hausarbeit (20 Seiten) oder einem Referat
mit schriftlicher Ausarbeitung oder einer mündlichen Prüfung (30 Minuten).
In Hausarbeiten wird den Studierenden Gelegenheit gegeben, ein gestelltes Thema intensiv zu bearbeiten. In den Mastermodulen können die Hausarbeiten als Vorbereitungen für
die Masterarbeit angesehen werden, so dass sie entsprechend anspruchsvoll sein sollen.
Bei einem Referat wird die Fähigkeit geprüft, ein selbständig erarbeitetes Thema vor einer
Gruppe in freier Rede zu präsentieren; die im Anschluss damit verbundene schriftliche
Ausarbeitung gibt Gelegenheit zur sprachlich anspruchsvolleren Fixierung des Erarbeite-
ten. Mit den mündlichen Prüfungen wird die Fähigkeit getestet, zu argumentieren, Thesen
gegen Einwände zu verteidigen und Einwände zu widerlegen.
Eine vorgeschriebene Begrenzung der Prüfungszahl pro Semester gibt es nicht, bei der
Planung des Studiengangs wurde jedoch auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der
Prüfungen über den Studienverlauf geachtet, so dass für die Studierenden im Regelfall ein
Maximum von zwei Prüfungen pro Semester nicht überschritten werden dürfte.
Die allgemeine Beschreibung der Praxismodule und des Masterarbeitsabschlussmoduls
findet sich in der Systembewertung, Kapitel 3.
2.5 Studienverlaufsplan (als Schaubild)
Vorbemerkung: Das Schaubild stellt nur einen möglichen Studienverlauf dar. Den Studierenden bleibt es überlassen, die Inhalte der beiden Module, die aus jeweils drei Seminaren
(6 SWS) bestehen, nach eigener Studienplanung auf die ersten drei Studiensemester zu
verteilen. Aus diesem Grund sind die beiden Module MM 5 und MM 6 in der Graphik
nicht einem bestimmten Semester zugeordnet, sondern zwei Semester überlappend plaziert, um auch graphisch die Flexibilität hinsichtlich des Studienverlaufs zum Ausdruck zu
bringen. Da sich die 15 Kreditpunkte eines Moduls nicht eindeutig einem Semester zuordnen lassen, wurde für die Summenbildung bei der Kreditpunktberechnung pro Semester
mit 10 KP pro Semester gerechnet, nämlich die insgesamt 30 KP durch die drei Semester
geteilt.
Studienverlaufsplan Master of Education (Gymnasium)
Summe
WiSe
SoSe
Abschlussprüfung 3 KP
•
•
•
10
MA –Arbeitsabschlussmodul
24 KP+3 KP
Wahlpflicht
810 Stunden, davon 28 Stunden Präsenz
2 SWS
Werte und Normen MM 5
15 KP
SoSe
anderes Fach
6 KP
anderes Fach
6 KP
anderes Fach
6 KP
28KP
9
Begründung von Werten und
Normen in Philosophie u. Religion
•
Werte und Normen MM 6
15 KP
8
•
7
•
wahlweise beginnend entweder
im WiSe oder SoSe, Pflicht
450 Stunden, davon 84 Stunden
Präsenz, 6 SWS
anderes Fach
6 KP
anderes Fach
6 KP
Praktische Philosophie und ihre
Konsequenzen für die Gesellschaft
•
WiSe
30 KP
wahlweise beginnend entweder
im WiSe oder SoSe, Pflicht
450 Stunden, davon 84 Stunden
Präsenz, 6 SWS
MM 1a
Theorie der Schule
ges. 9 KP
•
•
•
•
MM 2a
9 KP
Schul- und Unterrichtsforschung und
ihre Forschungsmethoden
•
•
immer im WiSe, möglichst vor Praktikum, Pflicht
270 Stunden, davon 84 Stunden Präsenz, 6 SWS
Teil 2 (6 KP)
immer im SoSe
Teil 1 und Teil 2:
Pflicht, 6 SWS
270 Std., davon 84
Std. Präsenz
Praxismodul Fachpraktikum
Teil 1 (3 KP)
12 KP (6 KP + 3 KP + 3 KP LV)
• immer im
WiSe
•
•
•
immer im Frühjahr, Wahlpflicht
360 Stunden, davon 28 Stunden Präsenz
2 SWS
28 KP
34 KP
2.6 Übersichtstabelle
Folgende Module werden vom Fach Werte und Normen im Master of Education (GYM)
angeboten.
Workload
(in Zeitstunden)
Modul / zugehörige
Veranstaltungen
Semester
(7., 8., ...)
Prüfungsformen
LehrveranstaltungsStunden
MM 5 Begründung von Werten und
Normen in Philosophie und
Religion
7. bis 9.
1 Hausarbeit
(20 Seiten)
oder 1
Referat mit
schriftlicher
Ausarbeitung
oder 1
mündliche
Prüfung (30
min.)
7. bis 9.
1 Hausarbeit
(20 Seiten)
oder 1
Referat mit
schriftlicher
Ausarbeitung
oder 1
mündliche
Prüfung (30
min.)
Selbststudium
(Stunden)
KP
Modulbeauftragte
84
366
15
Ruschig
84
366
15
Ruschig
28
332
12
Schulz
28
782
27
Ruschig
Werte in den religiösen
Traditionen
Praktische Philosophie und die
Grundlagen von Moral und Recht
Menschenrechte und ihre
Begründungen
MM 6 Praktische Philosophie und
ihre
Konsequenzen
für
die
Gesellschaft
Philosophie des Rechts
Aktuelle Kontroversen um
Gesellschaftstheorien
Krieg und Frieden
Praxismodul Fachpraktikum
Masterarbeitsabschlussmodul
Summe
7. oder 8. Praktikumsb
ericht
10
Masterarbeit
Abbildung: Modultabelle, Anm.: Die Lehrveranstaltungsstunde wird immer als eine Zeitstunde gerechnet.
2.7 Erweiterungsfach
Das Fach Werte und Normen kann als Erweiterungsfach für das Berufsziel Lehramt an
Gymnasien studiert werden.1 Das Curriculum besteht aus den fachspezifischen Modulen
des Bachelor Philosophie/Werte und Normen (60 KP) und den fachspezifischen Modulen
des Master of Education (Gymnasium) (30 KP) – allerdings ohne Praxismodule und ohne
Masterarbeitsabschlussmodule. Damit sind Fachmodule im Umfang von 90 KP zu studieren:
Studienverlaufsplan für das Erweiterungsfach (Gymnasium):
Modul
KP
BM 1 Grundlagen der Theoretischen Philosophie und ihre Vermittlung
12
BM 2 Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre Vermittlung
12
BM 3 – Logik
06
AM 2a Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft
12
AM 5 Geschichte und Lehren der Religionen
12
AM 6 Fachdidaktik
06
MM 5 Begründung von Werten und Normen in Philosophie und Religion
15
MM 6 Praktische Philosophie und ihre Konsequenzen für die Gesell-
15
schaft
Summe
1
90
Zur Begründung für die Einrichtung des Studiengangs siehe 2.1, zu den Qualifikationszielen vgl. 2.2. Die Frage
der Zugangs/Zulassungsvoraussetzungen wird in der Systembewertung, Kapitel 3 beschrieben.
Antrag auf Akkredit
A
tierung des
d Studiengangs
Mastter of Ed
ducation (Sonderrpädagogik)
für das
d Fach Werte und
u Normen
der Carrl von Ossieetzky Univeersität Oldennburg
Bezeichhnung des Studiengang
S
gs: Master of
o Education
n (Sonderpäädagogik)
Zu verlleihender Hochschulgr
H
rad (Abschluuss): Master of Educatiion (Sonderrpädagogik))
Regelsttudienzeit: 2 Studienjaahre
Kreditppunkte: 1200
Jährlichhe Aufnahm
mekapazität: 25
Studiennbeginn/Erssteinrichtunng des Studiengang: WS
S 2007/2008
ggf. Geebühren/Enttgelte: keinee
Oldenbburg, den 200. April 20007
1.
Beschreibung der Lehreinheit
Die Lehreinheit ist am Anfang des fachspezifischen Teils beschrieben.
2.
Beschreibung des Studiengangs
Master of Education (Sonderpädagogik), Fach: Werte und Normen
2.1 Begründung für die Einrichtung des Studiengangs
Der Studiengang Master of Education Werte und Normen (Sonderpädagogik) ist ein auf dem
Bachelor Philosophie/Werte und Normen aufbauender konsekutiver Studiengang. Er wird Studierende dazu qualifizieren, aufgrund einer breiten inhaltlich-historischen und -systematischen
sowie methodischen Kenntnis des Fachs mit Akzent auf der aufklärerischen Perspektive das
Fach Werte und Normen an Sonderschulen wissenschaftlich begründet und interdisziplinär ausgerichtet zu unterrichten.
Gegenwärtig weist der Schulunterricht im Fach „Werte und Normen“ gravierende Mängel auf –
am schwersten wiegt: Der Unterricht wird in der Regel durch Fachfremde, nämlich durch Religionslehrer, Deutschlehrer u.s.w., erteilt; es fehlen im Fach ausgebildete Lehrer.
Traditionell war mit der (christlichen) Religion (und eben auch mit dem Religionsunterricht in
der Schule) die Ausbildung dessen, was Moralität genannt wird, verknüpft. Wird nun, was gegenwärtig zu beobachten ist, die Religion gesellschaftlich geschwächt, und zwar sowohl theoretisch als auch im Alltag, so scheint damit die Moralität mitbetroffen. Angesichts zunehmender
Gewalt in der Gesellschaft (und eben auch in der Schule) ist es verfehlt, ‚Wert‘-Fragen dem gesunden Menschenverstand bzw. der Politik zu überlassen und die ‚nachmetaphysische‘ Ohnmacht gegenüber ‚Wert‘-Fragen in religiösen Ritualen zu verklären. Gegenzusteuern vermag
hier ein Schulunterricht in „Werten und Normen“, erteilt von in der Sache kompetenten und
wissenschaftlich gebildeten Lehrern.
Die Schule der Zukunft ist die multireligiöse Schule. Angesichts eines möglichen Auseinanderfallens in sich voneinander abschottende Religionsgemeinschaften bedarf es eines allgemeinen
und insoweit einheitlichen und verpflichtenden Nachdenkens über Werte, was die gleichberechtigte Vielfalt der Kulturen und Religionen überhaupt erst ermöglicht. Deswegen ist die rationale
Begründung von Werten notwendig. So kann z.B. von Schülern muslimischen Glaubens nicht
erwartet werden, dass sie akzeptieren, dass die Grundlagen der Ethik innerhalb des christlichen
Religionsunterrichts vermittelt werden.
„Werte und Normen“ ist ein Zukunftsfach. Wenn sich die bundesrepublikanische Gesellschaft
für andere Kulturen und Religionen öffnen wird (und muss), ist es erforderlich, dass einerseits
die grundlegenden Konzepte von Judentum, Christentum, Islam sowie Buddhismus und Hinduismus von allen verstanden werden (die Aufgabe der Religionswissenschaft) und dass ande-
rerseits eine rationale Verständigung in dieser Gesellschaft über Werte erfolgt (die Aufgabe der
Wissenschaft der Ethik). Nur über die Reflexion der Geschichte der Ethik, über Begriffe wie
Freiheit, Individuum und Moral und nur über das Begreifen der Deutungszusammenhänge von
religiösen Systemen von deren eigenen Voraussetzungen her wird eine solche Verständigung
möglich. Nichtstun, fachfremdes Unterrichten oder ‚Ethik aus dem Bauch heraus‘ dagegen befördern bloß dasjenige, was als ‚Abbruch der Kultur‘ zunehmend beklagt wird.
Der europäische Vergleich lehrt: In Frankreich und Italien ist Philosophie an den Schulen wesentlich stärker präsent. Das Hinterherhinken der Bundesrepublik in dieser Hinsicht wird mit
fortschreitender europäischer Einigung und zunehmender studentischer und Arbeitnehmermobilität nicht mehr tolerabel sein.
Diese Gründe und aktuellen gesellschaftlichen Erfordernisse sprechen für den vom Institut für
Philosophie konzipierten Master of Education Werte und Normen (Sonderpädagogik), der mit
den Modulen „Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft“ (AM 2a), „Geschichte und
Lehren der Religionen“ (AM 5) und „ Fachdidaktik“ (AM 6) einen bedeutenden Beitrag zu einer qualifizierten, anspruchsvollen und zugleich zeitgemäßen Lehrerausbildung leisten wird.
2.2 Qualifikationsziele des Studiengangs
Die Bildung von Lehrern im Fach „Werte und Normen“ zeichnet sich durch die Notwendigkeit
aus, dass die beiden Bezugswissenschaften, die Philosophie und die Religionswissenschaft, integrierend zusammenwirken. Hinzu kommen fachdidaktische Anteile, die auf die beiden Bezugswissenschaften und das Unterrichtsfach „Werte und Normen“ bezogen sind.
Bildung und Ausbildung im Fach „Werte und Normen“ orientieren sich an folgenden übergeordneten Zielen:
•
Reflexion der Grundlagen von Moral und Recht,
•
Reflexion der Grundlagen dessen, was geglaubt wird (Religion), und dessen, was man
hoffen darf (Vernunftglaube),
•
Reflexion des Verhältnisses von Gesellschaft und „Werten und Normen“, d. h. Reflexion
unterschiedlicher Kultur- und lebensweltlicher Kontexte; kulturphilosophische Reflexion
auf Geltung und Genesis von „Werten und Normen“.
Aufgrund dieser Bildungsziele stützt sich das Studium einerseits auf das, was traditionell Praktische Philosophie oder Moralphilosophie ist, und andererseits auf grundlegende Inhalte der Religionswissenschaft.
2.3 Zugangs-/Zulassungsvoraussetzungen
Die Zugangs- und Zulassungsbedingungen zum Master of Education (Sonderpädagogik) werden
in der Systembewertung, Kapitel 3 beschrieben.
2.4 Curriculum
Art des Lehrangebots
Das Lehrangebot ist auf ein Vollzeitstudium ausgelegt, lässt sich aber auch als Teilzeitstudium
absolvieren.
Der Studiengang Master of Education Werte und Normen (Sonderpädagogik) ist in erster Linie
ein Präsenzstudium: Je nach Lehrveranstaltung wird die eigentliche Präsenzphase ergänzt durch
ein umfangreiches Selbststudium sowie die Nutzung der internetbasierten Plattform Stud.IP, die
beispielsweise als Diskussionsplattform und auch zur Verteilung von Lehrmaterialien genutzt
wird.
Struktur des Curriculums
Der Studiengang Master of Education Werte und Normen (Sonderpädagogik) hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern. Der Master of Education Werte und Normen (Sonderpädagogik)
bietet im Vergleich zum Bachelor Philosophie/Werte und Normen eine signifikante Vertiefung
und eine stärkere an aktuellen gesellschaftlichen Problemen und Debatten orientierte Ausrichtung an. AbsolventInnen des Bachelor Philosophie/Werte und Normen aus Oldenburg, aber
auch von anderen Universitäten, wird damit die Möglichkeit geboten, ihr Grundlagenwissen zu
vertiefen und auszubauen.
Das Institut für Philosophie trägt mit drei Pflichtmodulen von insgesamt 30 KP zum Master of
Education Werte und Normen (Sonderpädagogik) bei, und zwar mit den Aufbaumodulen AM 2a
„Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft“, AM 5 „Geschichte und Lehren der Religionen“ und AM 6 „Fachdidaktik“. Dabei bleibt es den Studierenden überlassen, die Inhalte der
Module nach eigener Studienplanung auf das 2. und 3. Studiensemester zu verteilen. Das Modul
AM 2a besteht aus einer grundlegenden Veranstaltung (Vorlesung oder Seminar) sowie zwei
weiteren Seminaren; das Modul AM 5 besteht aus insgesamt drei Veranstaltungen (Vorlesungen
bzw. Seminaren). Fachdidaktik wird in dem Modul AM 6 (6 KP) vermittelt.
Das Institut für Philosophie unterstützt Studierende bei der Durchführung von Auslandssemestern; viele Studierenden haben bereits Auslandssemester absolviert, das Institut unterhält enge
Kontakte zu verschiedenen ausländischen Universitäten (Mailand, Pavia, Siena, San Sebastián,
Covilha), die immer wieder zu einem wechselseitigen Austausch von Studierenden und auch
DozentInnen führen. Das Institut empfiehlt ausdrücklich, ein Auslandssemester zu absolvieren;
es ist jedoch nicht obligatorisch, da finanzielle und persönliche Gründe einem solchen Vorhaben
entgegenstehen können.
Unterrichtssprache wird in der Regel Deutsch sein; in Ausnahmefällen (GastdozentInnen) können einzelne Veranstaltungen zeitweise auf Englisch abgehalten werden.
In enger Zusammenarbeit mit der ebenfalls in Oldenburg ansässigen Filosofia Italiana-Stiftung
bietet das Institut für Philosophie den Studierenden schon seit 1994 die Möglichkeit, an Vorträgen und auch Seminaren italienischer Philosophen in Oldenburg teilzunehmen.
Verhältnis von Präsenzzeiten und Selbststudium
Der Anteil des Selbststudiums am Gesamtworkload ist im Master of Education-Studium signifikant größer als Bachelor-Studium. Das Selbststudium beinhaltet dabei nicht nur selbständiges
wissenschaftliches Arbeiten, sei es in Form von Lektüre, Recherche, dem Abfassen von Hausarbeiten, dem Vorbereiten von Referaten etc., sondern auch das Diskutieren und gemeinschaftliche Arbeiten in privaten oder auch universitär organisierten Arbeitsgruppen (Ethik-Projekte
etc.).
Als Lehr- und Lernmethoden sind zu nennen:
•
Klassische Lehrmethoden wie Vorlesung und Seminare werden ergänzt durch regelmäßige Tutorien, sodass die Studierenden den Stoff in „studentischer Atmosphäre“ rekapitulieren und vertiefen können.
•
Allgemein Methoden aktivierenden Lehrens und Lernens: etwa Gruppenarbeit, Gruppendiskussionen, kleinere eigenständige Studienprojekte und Recherchen, studentische
Präsentationen in den Seminaren, regelmäßige Evaluation u.a.m.
•
Projektstudium / Studienprojekte: Schon seit längerem unterstützt das Institut für Philosophie studentische Initiativen wie das Ethikprojekt oder Lese-/Arbeitskreise, in denen
Studierende besonders intensiv und mehrdimensional lernen.
•
Mentoren-Programm: Wie bereits für den Bachelor wird auch für den MasterStudiengang ein Mentoren-Programm eingeführt werden. Die Mentorinnen und Mentoren werden die Studierenden während des gesamten Studiengangs betreuen und begleiten. So haben Studierende unabhängig von ihren jeweiligen Lehrveranstaltungen kontinuierlich eine Vertrauensperson als Ansprechpartner/in.
•
Kolloquien: Für fortgeschrittene Studenten werden regelmäßig Kolloquien angeboten,
in denen thematisch besonders intensiv und auf die Interessen abgestimmt diskutiert und
gearbeitet werden kann; hier haben die Studenten auch Gelegenheit, ihre Bachelor-,
Master- und Promotionsprojekte vorzustellen und im kleinen Kreis diskutieren zu lassen.
•
Das zweiwöchentliche öffentliche Forschungskolloquium des Instituts für Philosophie
gibt den Studenten Gelegenheit, aktuelle Forschungsbeiträge von teilweise renommierten Wissenschaftlern zu hören und so einen Einblick in das zu bekommen, was wissenschaftliche Forschung genannt wird. Ausnahmsweise tragen auch schon fortgeschrittene
Studenten zur Übung vor oder präsentieren ihre Abschlussarbeit.
In jedem Abschnitt des Studiums werden die zu vermittelnden Kompetenzen transparent gemacht, um den Studierenden die Systematik von Qualifikationen nahezubringen und ihnen eine
Vorstellung von der eigenen Qualifikation zu vermitteln.
Prüfungsformen
Im Studiengang Master of Education Werte und Normen (Sonderpädagogik) gibt es zwei Typen
von Prüfungen: die Modulprüfungen, mit denen der erfolgreiche Abschluss der absolvierten
Module des Curriculums nachgewiesen wird, sowie am Ende des Studiums die Masterarbeit.
Modulprüfungen
Im Studiengang Master of Education Werte und Normen (Sonderpädagogik) gibt es eine überschaubare Anzahl unterschiedlicher Modulprüfungsformen. Im Regelfall haben die Studierenden dabei in jedem Modul die Wahl zwischen einer Hausarbeit (15-20 Seiten) oder einem Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder einer mündlichen Prüfung (15-20 Minuten).
In Hausarbeiten wird den Studierenden Gelegenheit gegeben, ein gestelltes Thema intensiv zu
bearbeiten. Die Hausarbeiten können als Vorbereitungen für die Masterarbeit angesehen werden, so dass sie entsprechend anspruchsvoll sein sollen. Bei einem Referat wird die Fähigkeit
geprüft, ein selbständig erarbeitetes Thema vor einer Gruppe in freier Rede zu präsentieren; die
im Anschluss damit verbundene schriftliche Ausarbeitung gibt Gelegenheit zur sprachlich anspruchsvolleren Fixierung des Erarbeiteten. Mit den mündlichen Prüfungen wird die Fähigkeit
getestet, zu argumentieren, Thesen gegen Einwände zu verteidigen und Einwände zu widerlegen.
Eine vorgeschriebene Begrenzung der Prüfungszahl pro Semester gibt es nicht, bei der Planung
des Studiengangs wurde jedoch auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Prüfungen über
den Studienverlauf geachtet, so dass für die Studierenden im Regelfall ein Maximum von zwei
Prüfungen pro Semester nicht überschritten werden dürfte.
Die Beschreibung der Praxismodule und des Masterarbeitsabschlussmoduls findet sich in der
Systembewertung, Kapitel 3.
2.5 Studienverlaufsplan (als Schaubild)
Vorbemerkung: Das Schaubild stellt nur einen möglichen Studienverlauf dar. Den Studierenden
bleibt es überlassen, die Inhalte der drei Module nach eigener Studienplanung auf die ersten drei
Studiensemester zu verteilen.
Studienverlaufsplan Master of Education (Sonderpädagogik)
SoSe
WiSe
SoSe
Abschlussprüfung 3KP
10
•
•
•
Werte und Normen AM 5
12 KP
Geschichte u. Lehren der Religionen
•
•
•
•
9
•
•
•
•
wahlweise im WiSe oder SoSe
Pflicht
360 Stunden, davon 84 Stunden Präsenz
6 SWS
Werte und Normen
AM 6 – 6 KP
WiSe
Fachdidaktik
7
•
•
•
•
MA –Arbeitsabschlussmodul
21 KP + 3 KP
Wahlpflicht
720 Stunden, davon 28 Stunden Präsenz
2 SWS
Sonderpädagogik
6 KP
wahlweise im WiSe oder SoSe
Pflicht
180 Stunden, davon 28 Stunden
Präsenz
4 SWS
Praxismodul
P1: Förderdiagnostisches
Praktikum
4 KP + 2 KP LV
•
immer im 7. Semester
(Februar/März)
Summe
30 KP
Sonderpädagogik
6 KP
Sonderpädagogik
6 KP
wahlweise im WiSe oder SoSe
Pflicht
360 Stunden, davon 84 Stunden Präsenz
6 SWS
Werte und Normen AM 2a
12 KP
Praktische Philosophie – Ethik,
Recht, Gesellschaft
8
Sonderpädagogik
3 KP
30 KP
Praxismodul P2:
Praktikum im Berufsfeld Schule (2)
4 KP + 2 KP LV
•
immer im 8. Semester (September)
MM 2b Schul- und
Unterrichtsforschung
und ihre Forschungsmethoden
6 KP
• immer im WiSe
• möglichst vor Praktikum
• 180 Stunden, davon 56
Stunden Präsenz, 4 SWS
MM 1b
Theorie der Schule
ges. 6 KP
- 180 Std., davon
56 Std. Präsenz
- 4 SWS, Pflicht
Sonderpädagogik
3 KP
(2. Teil)
Sonderpädagogik
3 KP
(2. Teil)
Sonderpädagogik
3 KP
(2. Teil)
3 KP
(1. Teil)
3 KP
(1. Teil)
3 KP
(1. Teil)
30 KP
Teil 2
3 KP
• immer im SoSe
Teil 1
3 KP
• immer im WiSe
30 P
2. 6 Übersichtstabelle
Folgende Module werden vom Fach Werte und Normen im Master of Education (Sonderpädagogik) angeboten).
Workload
(in Zeitstunden)
Modul / zugehörige
Veranstaltungen
AM 2a Praktische Philosophie Ethik, Recht, Gesellschaft
Eigentum und Recht
Kant und der Utilitarismus
Staatstheorien
AM 5 Geschichte und Lehren der
Religionen
Weltreligionen im Vergleich
Religionsphilosophie
Religion und Moral
AM 6 Fachdidaktik
Philosophieren mit Kindern
Sokratisches Gespräch
Masterarbeitsabschlussmodul
Semester
(7., 8., ...)
Prüfungsformen
LehrveranstaltungsStunden
7. bis 9.
1 Hausarbeit
(15-20
Seiten) oder
1 Referat mit
schriftlicher
Ausarbeitung
oder 1
mündliche
Prüfung (1520 min.)
7. bis 9.
Selbststudium
(Stunden)
KP
Modulbeauftragte
84
276
12
Ruschig
1 Hausarbeit
(15-20
Seiten) oder
1 Referat mit
schriftlicher
Ausarbeitung
oder 1
mündliche
Prüfung (1520 min.)
84
276
12
Ruschig
7. bis 9.
1 Portfolio
mit max. 5
kleineren
Teilleistunge
n
28
152
6
Schulz
10.
Masterarbeit
28
692
24
Ruschig
Summe
Abbildung: Modultabelle, Anm.: Die Lehrveranstaltungsstunde wird immer als eine Zeitstunde gerechnet.
2
Zur Begründung für die Einrichtung des Studiengangs siehe 2.1, zu den Qualifikationszielen vgl. 2.2. Die Frage
der Zugangs/Zulassungsvoraussetzungen wird in der Systembewertung, Kapitel 3 beschrieben.
2.7 Erweiterungsfach
Das Fach Werte und Normen kann als Erweiterungsfach für das Berufsziel Lehramt für
Sonderpädagogik studiert werden.2 Das Curriculum besteht aus den fachspezifischen Modulen des Bachelor (30 KP) und den fachspezifischen Modulen des Master of Education
(Sonderpädagogik) (30 KP) – allerdings ohne Praxismodule und ohne Masterarbeitsabschlussmodule. Damit sind Fachmodule im Umfang von 60 KP zu studieren:
Studienverlaufsplan für das Erweiterungsfach (Sonderpädagogik):
Modul
KP
BM 1 Grundlagen der Theoretischen Philosophie und ihre Vermittlung
12
BM 2 Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre Vermittlung
12
BM 3 – Logik
06
AM 2a Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft
12
AM 5 Geschichte und Lehren der Religionen
12
AM 6 Fachdidaktik
06
Summe
60
2
Zur Begründung für die Einrichtung des Studiengangs siehe 2.1, zu den Qualifikationszielen vgl. 2.2. Die Frage
der Zugangs/Zulassungsvoraussetzungen wird in der Systembewertung, Kapitel 3 beschrieben.
An
ntrag auff Akkred
ditierungg des Stu
udiengan
ngs
Maaster of Educatio
E
on (Wirttschaftsp
pädagogik)
fürr das Erw
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W
und Norm
men
der Carl von Osssietzky Unniversität Olldenburg
Bezeichnung dees Studienggangs: Master of Educaation (Wirtschaftspädaggogik)
Zu verleihender
v
r Hochschuulgrad (Abscchluss): Maaster of Education (Wirrtschaftspäd
dagogik)
Kredditpunkte: 75
7 KP
Studdienbeginn//Ersteinrichttung des Stuudiengangs: WS 2007//2008
Oldeenburg, denn 20. April 2007
2
1.
Beschreibung der Lehreinheit
Die Lehreinheit ist am Anfang des fachspezifischen Teils beschrieben.
2.
Beschreibung des Studiengangs
Master of Education (Wirtschaftspädagogik), Fach: Werte und Normen
2.1 Begründung für die Einrichtung des Studiengangs
Der Studiengang Master of Education Werte und Normen (Wirtschaftspädagogik) ist ein
auf dem Bachelor Philosophie/Werte und Normen aufbauender konsekutiver Studiengang.
Er wird Studierende dazu qualifizieren, aufgrund einer breiten inhaltlich-historischen und
-systematischen sowie methodischen Kenntnis des Fachs mit Akzent auf der aufklärerischen Perspektive das Fach Werte und Normen an Berufsbildenden Schulen wissenschaftlich begründet und interdisziplinär ausgerichtet zu unterrichten.
Gegenwärtig weist der Schulunterricht im Fach „Werte und Normen“ gravierende Mängel
auf – am schwersten wiegt: Der Unterricht wird in der Regel durch Fachfremde, nämlich
durch Religionslehrer, Deutschlehrer usw., erteilt; es fehlen im Fach ausgebildete Lehrer.
Traditionell war mit der (christlichen) Religion (und eben auch mit dem Religionsunterricht in der Schule) die Ausbildung dessen, was Moralität genannt wird, verknüpft. Wird
nun, was gegenwärtig zu beobachten ist, die Religion gesellschaftlich geschwächt, und
zwar sowohl theoretisch als auch im Alltag, so scheint damit die Moralität mitbetroffen.
Angesichts zunehmender Gewalt in der Gesellschaft (und eben auch in der Schule) ist es
verfehlt, ‚Wert‘-Fragen dem gesunden Menschenverstand bzw. der Politik zu überlassen
und die ‚nachmetaphysische‘ Ohnmacht gegenüber ‚Wert‘-Fragen in religiösen Ritualen
zu verklären. Gegenzusteuern vermag hier ein Schulunterricht in „Werten und Normen“,
erteilt von in der Sache kompetenten und wissenschaftlich gebildeten Lehrern.
Die Schule der Zukunft ist die multireligiöse Schule. Angesichts eines möglichen Auseinanderfallens in sich voneinander abschottende Religionsgemeinschaften bedarf es eines
allgemeinen und insoweit einheitlichen und verpflichtenden Nachdenkens über Werte,
was die gleichberechtigte Vielfalt der Kulturen und Religionen überhaupt erst ermöglicht.
Deswegen ist die rationale Begründung von Werten notwendig. So kann z.B. von Schülern muslimischen Glaubens nicht erwartet werden, dass sie akzeptieren, dass die Grundlagen der Ethik innerhalb des christlichen Religionsunterrichts vermittelt werden.
„Werte und Normen“ ist ein Zukunftsfach. Wenn sich die bundesrepublikanische Gesellschaft für andere Kulturen und Religionen öffnen wird (und muss), ist es erforderlich, dass
einerseits die grundlegenden Konzepte von Judentum, Christentum, Islam sowie Buddhismus und Hinduismus von allen verstanden werden (die Aufgabe der Religionswissenschaft), und dass andererseits eine rationale Verständigung in dieser Gesellschaft über
Werte erfolgt (die Aufgabe der Wissenschaft der Ethik). Nur über die Reflexion der Geschichte der Ethik, über Begriffe wie Freiheit, Individuum und Moral und nur über das
Begreifen der Deutungszusammenhänge von religiösen Systemen von deren eigenen Voraussetzungen her wird eine solche Verständigung möglich. Nichtstun, fachfremdes Unterrichten oder ‚Ethik aus dem Bauch heraus‘ dagegen befördern bloß dasjenige, was als
‚Abbruch der Kultur‘ zunehmend beklagt wird.
Der europäische Vergleich lehrt: In Frankreich und Italien ist Philosophie an den Schulen
wesentlich stärker präsent. Das Hinterherhinken der Bundesrepublik in dieser Hinsicht
wird mit fortschreitender europäischer Einigung und zunehmender studentischer und Arbeitnehmermobilität nicht mehr tolerabel sein.
Diese Gründe und aktuellen gesellschaftlichen Erfordernisse sprechen für den vom Institut
für Philosophie konzipierten Master of Education Werte und Normen (Wirtschaftspädagogik), der mit dem unter 2.4 beschriebenen Studienprogramm einen bedeutenden Beitrag zu
einer qualifizierten, anspruchsvollen und zugleich zeitgemäßen Lehrerausbildung leisten
wird.
2.2 Qualifikationsziele des Studiengangs
Die Bildung von Lehrern im Fach „Werte und Normen“ zeichnet sich durch die Notwendigkeit aus, dass die beiden Bezugswissenschaften, die Philosophie und die Religionswissenschaft, integrierend zusammenwirken. Hinzu kommen fachdidaktische Anteile, die auf
die beiden Bezugswissenschaften und das Unterrichtsfach „Werte und Normen“ bezogen
sind.
Bildung und Ausbildung im Fach „Werte und Normen“ orientieren sich an folgenden
übergeordneten Zielen:
•
Reflexion der Grundlagen von Moral und Recht,
•
Reflexion der Grundlagen dessen, was geglaubt wird (Religion), und dessen, was
man hoffen darf (Vernunftglaube),
•
Reflexion des Verhältnisses von Gesellschaft und „Werten und Normen“, d.h. Reflexion unterschiedlicher Kultur- und lebensweltlicher Kontexte; kulturphilosophische Reflexion auf Geltung und Genesis von „Werten und Normen“.
Aufgrund dieser Bildungsziele stützt sich das Studium einerseits auf das, was traditionell
Praktische Philosophie oder Moralphilosophie ist, und andererseits auf grundlegende Inhalte der Religionswissenschaft.
2.3 Zugangs-/Zulassungsvoraussetzungen
Die Zugangs- und Zulassungsbedingungen zum Master of Education (Wirtschaftspädagogik) werden in der Systembewertung, Kapitel 3 beschrieben.
2.4 Curriculum
Art des Lehrangebots
Das Lehrangebot ist auf ein Vollzeitstudium ausgelegt, lässt sich aber auch als Teilzeitstudium absolvieren.
Der Studiengang Master of Education Werte und Normen (Wirtschaftspädagogik) ist in
erster Linie ein Präsenzstudium: Je nach Lehrveranstaltung wird die eigentliche Präsenzphase ergänzt durch ein umfangreiches Selbststudium sowie die Nutzung der internetbasierten Plattform Stud.IP, die beispielsweise als Diskussionsplattform und auch zur Verteilung von Lehrmaterialien genutzt wird.
Struktur des Curriculums
Der Studiengang Master of Education Werte und Normen (Wirtschaftspädagogik) kann als
Erweiterungsfach studiert werden. Er bietet im Vergleich zum Bachelor Philosophie/Werte und Normen eine signifikante Vertiefung und eine stärkere an aktuellen gesellschaftlichen Problemen und Debatten orientierte Ausrichtung an. AbsolventInnen des Bachelor Philosophie/Werte und Normen aus Oldenburg, aber auch von anderen Universitäten, wird damit die Möglichkeit geboten, ihr Grundlagenwissen zu vertiefen und auszubauen.
Das Institut für Philosophie trägt mit Modulen von insgesamt 75 KP zum Master of Education Werte und Normen (Wirtschaftspädagogik) bei, und zwar mit den Basismodulen
BM 1 „Grundlagen der Theoretischen Philosophie und ihre Vermittlung“, BM 2 „Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre Vermittlung“, BM 3 „Logik“, den Aufbaumo-
dulen AM 5 „Geschichte und Lehren der Religionen“, AM 2a „Praktische Philosophie –
Ethik, Recht, Gesellschaft“, AM 6 „Fachdidaktik“ und dem Mastermodul MM 6 „Praktische Philosophie und ihre Konsequenzen für die Gesellschaft“.
Das Institut für Philosophie unterstützt Studierende bei der Durchführung von Auslandssemestern; viele Studierenden haben bereits Auslandssemester absolviert, das Institut unterhält enge Kontakte zu verschiedenen ausländischen Universitäten (Mailand, Pavia, Siena, San Sebastián, Covilha), die immer wieder zu einem wechselseitigen Austausch von
Studierenden und auch DozentInnen führen. Das Institut empfiehlt ausdrücklich, ein Auslandssemester zu absolvieren; es ist jedoch nicht obligatorisch, da finanzielle und persönliche Gründe einem solchen Vorhaben entgegenstehen können.
Unterrichtssprache wird in der Regel Deutsch sein; in Ausnahmefällen (GastdozentInnen)
können einzelne Veranstaltungen zeitweise auf Englisch abgehalten werden.
In enger Zusammenarbeit mit der ebenfalls in Oldenburg ansässigen Filosofia ItalianaStiftung bietet das Institut für Philosophie den Studierenden schon seit 1994 die Möglichkeit, an Vorträgen und auch Seminaren italienischer Philosophen in Oldenburg teilzunehmen.
Verhältnis von Präsenzzeiten und Selbststudium
Der Anteil des Selbststudiums am Gesamtworkload ist im Master of Education-Studium
signifikant größer als im Bachelorstudium. Das Selbststudium beinhaltet dabei nicht nur
selbständiges wissenschaftliches Arbeiten, sei es in Form von Lektüre, Recherche, dem
Abfassen von Hausarbeiten, dem Vorbereiten von Referaten etc., sondern auch das Diskutieren und gemeinschaftliche Arbeiten in privaten oder auch universitär organisierten Arbeitsgruppen (Ethik-Projekte etc.).
Als Lehr- und Lernmethoden sind zu nennen:
•
Klassische Lehrmethoden wie Vorlesung und Seminare werden ergänzt durch
regelmäßige Tutorien, sodass die Studierenden den Stoff in „studentischer Atmosphäre“ rekapitulieren und vertiefen können.
•
Allgemein Methoden aktivierenden Lehrens und Lernens: etwa Gruppenarbeit,
Gruppendiskussionen, kleinere eigenständige Studienprojekte und Recherchen,
studentische Präsentationen in den Seminaren, regelmäßige Evaluation u.a.m.
•
Projektstudium / Studienprojekte: Schon seit längerem unterstützt das Institut für
Philosophie studentische Initiativen wie das Ethikprojekt oder Lese-/Arbeitskreise,
in denen Studierende besonders intensiv und mehrdimensional lernen.
•
Mentoren-Programm: Wie bereits für den Bachelor wird auch für den MasterStudiengang ein Mentoren-Programm eingeführt werden. Die Mentorinnen und
Mentoren werden die Studierenden während des gesamten Studiengangs betreuen
und begleiten. So haben Studierende unabhängig von ihren jeweiligen Lehrveranstaltungen kontinuierlich eine Vertrauensperson als Ansprechpartner/in.
•
Kolloquien: Für fortgeschrittene Studenten werden regelmäßig Kolloquien angeboten, in denen thematisch besonders intensiv und auf die Interessen abgestimmt
diskutiert und gearbeitet werden kann; hier haben die Studenten auch Gelegenheit,
ihre Bachelor-, Master- und Promotionsprojekte vorzustellen und im kleinen Kreis
diskutieren zu lassen.
•
Das zweiwöchentliche öffentliche Forschungskolloquium des Instituts für Philosophie gibt den Studenten Gelegenheit, aktuelle Forschungsbeiträge von teilweise
renommierten Wissenschaftlern zu hören und so einen Einblick in das zu bekommen, was wissenschaftliche Forschung genannt wird. Ausnahmsweise tragen auch
schon fortgeschrittene Studenten zur Übung vor oder präsentieren ihre Abschlussarbeit.
In jedem Abschnitt des Studiums werden die zu vermittelnden Kompetenzen transparent gemacht, um den Studierenden die Systematik von Qualifikationen nahezubringen
und ihnen eine Vorstellung von der eigenen Qualifikation zu vermitteln.
Prüfungsformen
Im Studiengang Master of Education Werte und Normen (Wirtschaftspädagogik) gibt es
zwei Typen von Prüfungen: die Modulprüfungen, mit denen der erfolgreiche Abschluss
der absolvierten Module des Curriculums nachgewiesen wird, sowie am Ende des Studiums die Masterarbeit.
Modulprüfungen
Im Studiengang Master of Education Werte und Normen (Wirtschaftspädagogik) gibt es
eine überschaubare Anzahl unterschiedlicher Modulprüfungsformen. Im Basiscurriculum
wird mit dem erprobten Modell „6 kleinere Teilleistungen“ eine hohe Prüfungsdichte in
einem kleinen Zeitraum („Prüfungswoche“) vermieden. Die Teilleistungen können die
Form von Essays, Sitzungsausarbeitungen oder Kurzvorträgen mit Thesenpapier haben.
Ein großer Vorteil dieser Prüfungsform liegt darin, dass die Studierenden langsam an das
akademische Arbeiten herangeführt werden und nicht direkt vor schwer überschaubare,
größere Projekte gestellt werden. Wie sich gezeigt hat, wird die durch die Besprechung
der Prüfungsleistungen verursachte intensivere Rückkopplung von den Studierenden sehr
positiv aufgenommen. Am Ende des ersten Studiensemesters wird das Logik-Modul BM 3
mit einer 90minütigen Klausur abgeschlossen.
In den Aufbau- und Mastermodulen haben die Studierenden die Wahl zwischen einer
Hausarbeit, einem Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder einer mündlichen Prüfung.
In Hausarbeiten wird den Studierenden Gelegenheit gegeben, ein gestelltes Thema intensiv zu bearbeiten. In den Mastermodulen können die Hausarbeiten als Vorbereitungen für
die Masterarbeit angesehen werden, so dass sie entsprechend anspruchsvoll sein sollen.
Bei einem Referat wird die Fähigkeit geprüft, ein selbständig erarbeitetes Thema vor einer
Gruppe in freier Rede zu präsentieren; die im Anschluss damit verbundene schriftliche
Ausarbeitung gibt Gelegenheit zur sprachlich anspruchsvolleren Fixierung des Erarbeiteten. Mit den mündlichen Prüfungen wird die Fähigkeit getestet, zu argumentieren, Thesen
gegen Einwände zu verteidigen und Einwände zu widerlegen.
Eine vorgeschriebene Begrenzung der Prüfungszahl pro Semester gibt es nicht, bei der
Planung des Studiengangs wurde jedoch auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der
Prüfungen über den Studienverlauf geachtet, so dass für die Studierenden im Regelfall ein
Maximum von zwei Prüfungen pro Semester nicht überschritten werden dürfte.
2.5 Studienverlaufsplan für das Erweiterungsfach
Werte und Normen: M.Ed. (Wirtschaftspädagogik):
Modul
KP
BM 1 Grundlagen der Theoretischen Philosophie und ihre Vermittlung
12
BM 2 Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre Vermittlung
12
BM 3 Logik
06
AM 5 Geschichte und Lehren der Religionen
12
AM 2a Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft
12
AM 6 Fachdidaktik
06
MM 6 Praktische Philosophie und ihre Konsequenzen für die Gesell-
15
schaft
Summe
75
2.6 Übersichtstabelle
Folgende Module werden im Erweiterungsfach für das Berufsziel Lehramt an Berufsbildenden Schulen angeboten.
Workload
(in Zeitstunden)
Modul / zugehörige Veranstaltungen
BM 1 Grundlagen der Theoretischen Philosophie und ihre Vermittlung
Semester
(7., 8., ...)
Prüfungsformen
Lehrveran- Selbststaltungs- studium
Stunden (Stunden)
KP
Modulbeauftragte
6 kleinere
Teilleistungen
112
248
12
Siebel
6 kleinere
Teilleistungen
112
248
12
Ruschig
Klausur
56
124
6
Siebel
1 HA oder 1
Referat mit
schriftlicher
Ausarbeitung
oder 1 mündl.
Prüfung
112
338
12
Auffarth
1 HA oder 1
Referat mit
schriftlicher
Ausarbeitung
oder 1 mündl.
Prüfung
112
338
12
Ruschig
Einführung in die Theoretische
Philosophie
Sprache, Geist und Welt
Erkenntnis und Wissenschaft
BM 2 Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre Vermittlung
Einführung in die Praktische
Philosophie
Freiheit und Moral
Ethisches Argumentieren
BM 3 Logik
Logik
Tutorium zur Logik
AM 5 Geschichte und Lehren
der Religionen
Theorien der Religionswissenschaft
Religion und Gesellschaft
Religionsphilosophie
AM 2a Praktische Philosophie Ethik, Recht, Gesellschaft
Eigentum und Recht
Kant und der Utilitarismus
Staatstheorien
AM 6 Fachdidaktik
1 Portfolio mit
max. 5 kleineren Teilleistungen
56
124
6
Schulz
1 HA (20 S.)
oder 1 Referat mit
schriftl. Ausarbeitung
oder 1 mündl.
Prüfung (30
min.)
84
366
15
Ruschig
Philosophieren mit Kindern
Sokratisches Gespräch
MM 6 Praktische Philosophie
und ihre Konsequenzen für die
Gesellschaft
Philosophie des Rechts
Krieg und Frieden
Aktuelle Kontroversen um Gesellschaftstheorien
Summe
75
Abbildung: Modultabelle, Anm.: Die Lehrveranstaltungsstunde wird immer als eine Zeitstunde gerechnet.
An
ntrag auff Akkred
ditierungg des Stu
udiengan
ngs
Philosophie (konseekutiv, sttärker fo
orschunggsorientiiert)
mit dem Abschhluss
Masster of Arts (M.A.)
der Carl von Osssietzky Unniversität Olldenburg
Bezeichnung dees Studienggangs: Philoosophie
Zu verleihender
v
r Hochschuulgrad (Abscchluss): Maaster of Artss (M.A.)
Reggelstudienzeeit: 4 Semester
Leisstungspunktte: 120
Jährrliche Aufnaahmekapaziität: 25
Studdienbeginn: WS und SS
S möglich, Ersteinricht
E
tung des Stuudiengangs:: WS 2007/0
08
ggf. Gebühren//Entgelte: keeine
Oldeenburg, denn 20. April 2007
2
1
1. Beschreibung der Lehreinheit
Die Lehreinheit ist am Anfang des fachspezifischen Teils beschrieben.
2. Beschreibung des Studiengangs
2.1 Begründung für die Einrichtung des Studiengangs
Der Masterstudiengang Philosophie, ein auf dem Bachelor Philosophie aufbauender konsekutiver Studiengang, ist integraler Bestandteil der vom Institut für Philosophie angebotenen Studiengänge und der Lehrleistungen im Professionalisierungsbereich. Der stärker
forschungsorientierte Masterstudiengang ersetzt (zusammen mit dem Bachelorstudiengang) den bisherigen Magisterstudiengang Philosophie in Oldenburg.
Der Master Philosophie will Studierende dazu qualifizieren, aufgrund einer breiten inhaltlich-historischen und -systematischen sowie methodischen Kenntnis des Fachs mit Akzent
auf der aufklärerischen Perspektive in der universitären und außeruniversitären Berufspraxis wissenschaftliche und gesellschaftliche Probleme kritisch beleuchten und analytischargumentativ bewerten zu können. PhilosophInnen als die „SpezialistInnen für das Allgemeine“ sind imstande, grundlegende Probleme in Fachnähe und -ferne zu diagnostizieren
und methodisch-argumentativ gestützt Wege möglicher Problemlösungen aufzuzeigen.
Der Master of Arts Philosophie soll Anknüpfungsmöglichkeiten an wenig vorstrukturierte
Berufsfelder aufzeigen, was die Studierenden in die Lage versetzt, aufgrund ihrer disziplinären und transdisziplinären Kompetenzen Zugang zur universitären und außeruniversitären Berufspraxis zu finden. Analytische und argumentative Kompetenz zur Bearbeitung
und Lösung philosophischer und allgemeinwissenschaftlicher Probleme sowie die Fähigkeit zur kritischen Reflexion auf Bedingungen und Möglichkeiten verantwortlichen Handelns in der Gesellschaft sollen während des Studiums so vermittelt werden, dass sie nach
dem Studium nutzbar sind und durch eigene Erfahrungen und Weiterbildung vertieft werden können. In einer immer weiter sich aufdifferenzierenden und diversifizierenden Gesellschaft werden ‚generalistische‘ Tätigkeiten zunehmend nachgefragt.
Dem Studienfach Philosophie sind nur wenige fest umrissene Berufsfelder zugeordnet,
und nur ein vergleichsweise geringer Anteil der AbsolventInnen entsprechender Studiengänge kann beruflich im engeren Sinne philosophisch arbeiten. Das Studium der Philosophie bildet in besonderem Maß Schlüsselkompetenzen wie Reflexionsfähigkeit, Argumentationsfähigkeit, Kritikfähigkeit und Kreativität aus, erarbeitet also eine grundlegende
geistesgeschichtliche Bildung.
Neben dem klassischen Berufsfeld der Arbeit an Hochschulen (mit einem bekanntlich sehr
eingeschränkten Stellenangebot) sind auch Tätigkeiten bei Zeitschriften, Verlagen, ande2
ren Medien, in Bibliotheken, Buchhandlungen, in der Erwachsenenbildung (Akademien,
Volkshochschulen), in der öffentlichen Verwaltung und Verbänden, in politischen Bereichen oder auch als freier Autor/freie Autorin häufige Arbeitsbereiche für PhilosophInnen.
In jüngerer Zeit kommen Tätigkeiten in Ethikkommissionen, Büros für Technikfolgenabschätzung, Unternehmensberatungen oder in philosophischen Praxen, der gesamte Bereich
der Künstlichen Intelligenz mit der Entwicklung von intelligenten Systemen und Datenbanken sowie die Entwicklung von Einstellungs- und anderen Tests als interessante und
erfolgversprechende Berufsfelder für AbsolventInnen der Philosophie hinzu. Aufgelistet
seien einige Beispiele, die das Spektrum an Möglichkeiten verdeutlichen:
•
Personalmanagement
•
Öffentlichkeitsarbeit, Public Relations
•
Technische Dokumentation, Redaktion, Lektorat, Pressearbeit
•
Marketing, Werbung, Marktforschung
•
Betreuung von Kunden und Mitarbeitern, Reiseleitung
•
Weiterbildung, Ausbildung, Schulung
•
Organisation und Management, Geschäftsstellenleitung
•
Vorstands-/Geschäftsführungsassistenz1
•
Ethik- und Sozialberatung
•
Art-Consulting und Kulturmanagement
•
Wissenschaftsverwaltung, Wissenschaftsmanagement2
Verschiedene Gründe sprechen für den vom Institut für Philosophie konzipierten Fachmaster und geben dem Masterstudiengang ein deutliches Profil: Der Masterstudiengang
bietet mit seinen Wahlmöglichkeiten im Praxiswahlbereich und auf der Ebene der Vertiefungsmodule die Chance der Spezialisierung, Vertiefung und Schwerpunktsetzung. Die
Philosophie in Oldenburg war schon immer geprägt durch eine starke inter- und transdisziplinäre Ausrichtung, die in der heutigen Wissenschaftslandschaft – und gerade auch in
der Wirtschaft – immer stärker gefordert wird. Dieser Forderung wird im geplanten Studiengang speziell durch das Akzentuierungsmodul nachgekommen, das semesterweise
neu ausgewiesen wird und den Studierenden die Möglichkeit gibt, auch fortgeschrittene
Kurse anderer Fächer zu belegen.
Hinsichtlich der Ausbildung didaktischer und sozialer Kompetenzen nimmt das Praxiswahlmodul „Leitung eines Tutoriums“ eine herausragende Stellung ein: Für einen Fach1
Quelle: „Chancen von Geistes- und Sozialwissenschaftlern in Unternehmen“, Bayerisches Staatsinstitut für
Hochschulforschung und Hochschulplanung.
2
Quelle: http://www.philosophie.lmu.de/studium/unddann.htm
3
master ist die Schule zwar (im Regelfall) nicht das angestrebte Berufsziel, aber viele Philosophen sind in Gebieten der Erwachsenenbildung tätig oder üben in ihrem beruflichen
Umfeld vermittelnde, Lernprozesse organisierende Tätigkeiten aus. Jenes Praxiswahlmodul bietet den Studierenden die Möglichkeit, schon relativ früh Erfahrungen in diesem Bereich zu sammeln, indem sie eigenverantwortlich und mit regelmäßigem Feedback ein Tutorium für Bachelor-Studierende im ersten Studienjahr durchführen.
Eine umfangreiche Verflechtung in der Lehre besteht mit dem Bachelorstudiengang Philosophie/Werte und Normen sowie den verschiedenen Lehramts-Masterstudiengängen.
Weiterhin gibt es Verflechtungen mit dem auslaufenden Magisterstudiengang Philosophie.
2.2 Qualifikationsziele des Studiengangs
Das Ziel des Philosophiestudiums ist – auf einen Terminus gebracht – die Erziehung zum
selbstständigen Denken. Philosophie…
− will bestehende Vorstellungen verstehen, kritisch hinterfragen und weiterentwickeln,
− bezieht ihren Reichtum dabei aus ihrer langen Geschichte,
− ist prinzipiell offen und verändert und erweitert ihre Gebiete kraft ihrer internen Dynamik und dank der immer neuen grundsätzlichen Fragen, die von anderen Disziplinen an sie herangetragen werden,
− gliedert sich traditionell in die Theoretische Philosophie mit den Disziplinen Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, Philosophie der Sprache, Philosophie des Geistes,
Ontologie und Metaphysik, in die Praktische Philosophie mit Ethik, Sozial-, Rechts
und Staatsphilosophie, in dieser Zweiteilung nicht aufgehende Disziplinen wie etwa
Logik, Ästhetik und Religionsphilosophie und schließlich in die Geschichte der Philosophie.
Daraus ergeben sich als Qualifikationsziele für die Studierenden:
−
ein tiefgehendes Begreifen der zentralen Gebiete der Philosophie und ihrer Geschichte durch das forschungsorientierte Studium ausgewählter Theorien klassischer und
verstärkt zeitgenössischer philosophischer Autoren,
−
die Fähigkeit zu einer umfassenden Textanalyse und -kritik, d.h. die Rekonstruktion
von Argumenten, das Erkennen logischer Fehler, die Identifizierung stillschweigender Voraussetzungen, die Hinterfragung von als selbstverständlich betrachteten Annahmen etc.
−
die Fähigkeit zum selbstständigen Philosophieren,
4
−
die Übertragung der am philosophischen Gegenstand erworbenen Fähigkeiten auf
nicht-philosophische Gebiete und außerakademische Bereiche.
Ziel des Masterstudiengangs ist es, die geschilderten philosophischen und allgemeinbildenden Ziele auf einem gehobenen, schon wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden
Niveau zu realisieren. Besonders wichtig ist dabei die Förderung der allgemeinen Fähigkeiten (hermeneutische Kompetenz, Reflexions- und Argumentationskompetenz, philologisch-historische Kompetenz, sprachliche Kompetenz, Transformationskompetenz), um
die beruflichen Chancen derjenigen, die mit dem Masterabschluss ins Berufsleben einsteigen wollen, zu verbessern. Großer Wert wird aber auch auf die Möglichkeit zur Spezialisierung in philosophischen Teilgebieten (im Rahmen des Vertiefungsmoduls) gelegt. Das
schließt die Möglichkeit von „Quereinsteigern“ ein, die in einem anderen Fach einen qualifizierenden Abschluss erworben haben und nun bei hinreichenden philosophischen
Grundkenntnissen ihr Fach philosophisch vertiefen wollen. Das Masterstudium soll
schließlich zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigen und so ein Niveau erreichen, welches den besonders Begabten und Interessierten eine Fortsetzung im Promotionsstudium eröffnet.
2.3 Zugang/Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist neben der allgemeinen Hochschulreife ein Bachelorabschluss
(B.A.) in Philosophie oder einem verwandten Studiengang mit mindestens 60 KP sowie
ausreichende Deutschkenntnisse für die Absolvierung des primär deutschsprachigen Studienangebots. Darüber hinaus hat der Bewerber / die Bewerberin eine entsprechende fachliche und persönliche Eignung nachzuweisen. Die fachliche Eignung erfordert gute Kenntnisse der Methoden und Inhalte der Philosophie, die durch die im vorangegangenen Studium erbrachten Prüfungsleistungen nachzuweisen sind. Die persönliche Eignung erfordert ein starkes Interesse an einzelnen Studienschwerpunkten des Masterstudiengangs und
eine entsprechend hohe Motivation. Details dazu finden sich in der Zulassungsordnung,
die diesem Antrag als Anhang beigefügt ist.
Empfehlenswert für die Aufnahme des Masterstudiums sind gute Englischkenntnisse.
Falls als einer der Studienschwerpunkte Geschichte der Philosophie gewählt wird und dort
eine Spezialisierung auf entsprechende Epochen stattfindet, sind auch Kenntnisse in Latein und Altgriechisch empfehlenswert. Fehlende Sprachqualifikationen können im Rahmen des Curriculums nachgeholt bzw. bestehende Sprachkenntnisse können ausgebaut
werden.
5
2.4 Curriculum
Art des Lehrangebots
Das Lehrangebot ist auf ein Vollzeitstudium ausgelegt, lässt sich aber auch als Teilzeitstudium absolvieren.
Das Masterstudium Philosophie ist in erster Linie ein Präsenzstudium: Je nach Lehrveranstaltung wird die eigentliche Präsenzphase ergänzt durch ein umfangreiches Selbststudium sowie die Nutzung der internetbasierten Plattform Stud.IP, die beispielsweise als
Diskussionsplattform und auch zur Verteilung von Lehrmaterialien genutzt wird.
Struktur des Curriculums
Das Master-Studium Philosophie hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern und ist als
Ein-Fach-Master angelegt.
Der Studienverlaufsplan macht die enge Verzahnung des Bachelor- und Masterstudiengangs in Oldenburg unmittelbar deutlich. Das Institut richtet ein Dreischichtmodell ein,
welches die Verzahnung von Bachelor- und Masterstudiengang explizit macht und welches den Studierenden den Übergang zwischen diesen Studienphasen vereinfacht: Es gibt
das Basiscurriculum im Bachelorstudiengang, das Aufbaucurriculum (das jeweils zur
Hälfte im Bachelor- und im Masterstudiengang belegt wird) sowie die Vertiefungsmodule
im Masterstudiengang. (Dazu kommen noch die Praktikumsmodule, die jedoch nicht in
dem Maße fachlich geprägt sind und damit eher neben den drei Schichten stehen.) Die
Studierenden können so bereits zum Ende ihres Bachelorstudiums in den von ihnen gewählten Modulen des Aufbaucurriculums entscheiden, ob sie sich dem höheren Anspruch
des Masterstudiums gewachsen sehen. Durch diese Verzahnung und die damit verbundene
Auflage, mit dem Masterstudiengang alle vier Aufbaumodule zu absolvieren, wird auch
sichergestellt, daß die Masterabsolventen ein fundiertes Wissen in den wichtigsten Bereichen der Philosophie erwerben, um auf dieser Grundlage dann eine Spezialisierung im
Rahmen der Vertiefungsmodule vornehmen zu können. Durch modulinterne Differenzierung – speziell hinsichtlich der zu erbringenden Prüfungsleistungen und entsprechender
Betreuung – wird dafür gesorgt, dass ein Niveauunterschied zwischen Bachelor- und Masterstudierenden gewährleistet bleibt. Das Dreischichtmodell mit der Wahlmöglichkeit der
Aufbaumodule bietet für Studierende, die mit einem Bachelor einer anderen Universität
an die Universität Oldenburg kommen, den Vorteil eines flexiblen Anschlusses. Je nach
ihren bisherigen Studienschwerpunkten können sich die Studierenden in das Oldenburger
Profil einpassen.
6
Das Akzentuierungsmodul im Masterstudiengang wird je nach den Möglichkeiten des Instituts semesterweise neu ausgewiesen. Dabei werden hier die aktuellen Forschungsschwerpunkte des Instituts verstärkt berücksichtigt, wobei auch die Ausbildung inter- und
transdisziplinärer Kompetenzen befördert werden soll. Im Akzentuierungsmodul soll auch
auf geeignete Veranstaltungen anderer Fächer sowie solche der Philosophie der Universität Bremen (siehe Anlage: Kooperationsvertrag) zurückgegriffen werden. Damit wird den
Studierenden neben der Wahlmöglichkeit auf der Ebene der Praxismodule eine weitere,
auch andere Disziplinen einbeziehende Möglichkeit zur individuellen Profilbildung eröffnet.
Im Rahmen der Praxiswahlmodule haben die Studierenden die Wahl zwischen drei Modulen:
1. Leitung eines Tutoriums. Im Rahmen dieses Moduls wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, die Leitung eines Fachtutoriums im Bachelorstudiengang zu übernehmen. Auf diese Weise können die Studierenden wichtige didaktische und soziale
Kompetenzen erwerben und in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Hochschuldozenten a) das vorhandene Wissen vertiefen und b) praxisrelevante Fähigkeiten
(Sprechen vor größeren Gruppen, verständliches Aufbereiten unterschiedlicher Inhalte, Teamfähigkeit und anderes mehr) ausbilden. Eine Aufbereitung der Erfahrungen
und das Vermitteln relevanter Kenntnisse finden in einer Begleitveranstaltung statt,
die von einem Hochschullehrer oder einem Doktoranden mit entsprechendem Hintergrund durchgeführt wird. Dieses Modul hat den Umfang eines Semesters und findet
studienbegleitend statt.
2. Ein außeruniversitäres Praktikum. Dieses Modul besteht aus einem in das angestrebte
Berufsbild passenden Praktikum respektive mehreren Praktika im Gesamtumfang von
mindestens sechs Wochen und dem Besuch einer Begleitveranstaltung. Die Praktikumszeit kann in mehreren Teilabschnitten absolviert werden. Einschlägige frühere
Berufserfahrung kann auf Antrag als äquivalente Leistung anerkannt werden. Über
das Praktikum ist ein Praktikumsbericht anzufertigen, der bei der/m Lehrenden der
Begleitveranstaltung einzureichen ist.
3. Studienschwerpunktspezifische Sprachkurse. Waren Kenntnisse in Latein und Altgriechisch bei Studierenden der Philosophie vor rund zehn Jahren noch üblich oder
zumindest nicht außergewöhnlich, stellt sich die diesbezügliche Situation heute leider
anders dar. Mit den fehlenden Sprachkenntnissen geht aber auch die Möglichkeit des
direkten Zugangs zu klassischen Texten der Philosophie verloren, was die Auseinan7
dersetzung mit Philosophiegeschichte signifikant erschwert. Im Rahmen dieses Moduls soll den Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, ihre Grundkenntnisse in
Latein, Altgriechisch, aber auch neueren relevanten Sprachen zu vertiefen oder aber
sich diese Kenntnisse neu anzueignen. Im Rahmen dieses Moduls plant das Institut für
Philosophie, Kurse in Altgriechisch mit philosophischen Schwerpunkt selbst anzubieten. Andere geeignete Sprachkurse werden semesterweise ausgewiesen.
Praxissemester und Exkursionen sind für den Masterstudiengang Philosophie nicht als obligatorische Bestandteile vorgesehen.
Das Institut für Philosophie unterstützt Studierende bei der Durchführung von Auslandssemestern; viele Studierende haben bereits Auslandssemester absolviert. Das Institut unterhält enge Kontakte zu verschiedenen ausländischen Universitäten (Mailand, Pavia, Siena, San Sebastián, Covilha), die immer wieder zu einem wechselseitigen Austausch von
Studierenden und auch DozentInnen führen. Das Institut empfiehlt ausdrücklich, ein Auslandssemester zu absolvieren; es ist jedoch nicht obligatorisch, da finanzielle und persönliche Gründe einem solchen Vorhaben entgegenstehen können.
Unterrichtssprache wird in der Regel Deutsch sein; in Ausnahmefällen (GastdozentInnen)
können einzelne Veranstaltungen zeitweise auf Englisch abgehalten werden.
In enger Zusammenarbeit mit der ebenfalls in Oldenburg ansässigen Filosofia ItalianaStiftung bietet das Institut für Philosophie den Studierenden schon seit 1994 die Möglichkeit, an Vorträgen und auch Seminaren italienischer Philosophen in Oldenburg teilzunehmen.
Die Interdisziplinarität, schon eine gewisse Beherrschung der eigenen Disziplin voraussetzend, findet ihren legitimen Ort in den forschungsorientierten Vertiefungsmodulen. Je
nach Forschungsschwerpunkt gibt es in VM 1 Verbindungen zur Geschichte, in VM 2 zu
den Naturwissenschaften und in VM 3 zur Soziologie resp. Politikwissenschaft.
Verhältnis von Präsenzzeiten und Selbststudium
Der Anteil des Selbststudiums am Gesamtworkload ist im Masterstudium signifikant größer als im Bachelorstudium. Das Selbststudium beinhaltet dabei nicht nur selbstständiges
wissenschaftliches Arbeiten, sei es in Form von Lektüre, Recherche, dem Abfassen von
Hausarbeiten, dem Vorbereiten von Referaten etc., sondern auch das Diskutieren und gemeinschaftliche Arbeiten in privaten oder auch universitär organisierten Arbeitsgruppen
(Ethik-Projekte etc.). Gerade in der Philosophie ist der Gedankenaustausch und das ver-
8
suchsweise Verteidigen von Thesen nicht nur im Rahmen von Lehrveranstaltungen nötig,
sondern macht einen wesentlichen Aspekt des Philosophierens aus.
Als Lehr- und Lernmethoden sind zu nennen:
•
Klassische Lehrmethoden wie Vorlesung und Seminare werden ergänzt durch
regelmäßige Tutorien, sodass die Studierenden den Stoff in „studentischer Atmosphäre“ rekapitulieren und vertiefen können.
•
Allgemein Methoden aktivierenden Lehrens und Lernens: etwa Gruppenarbeit,
Gruppendiskussionen, kleinere eigenständige Studienprojekte und Recherchen,
studentische Präsentationen in den Seminaren, regelmäßige Evaluation u.a.m.
•
Projektstudium / Studienprojekte: Schon seit längerem unterstützt das Institut für
Philosophie studentische Initiativen wie das Ethikprojekt oder Lese-/Arbeitskreise,
in denen Studierende besonders intensiv und mehrdimensional lernen.
•
Mentoren-Programm: Wie bereits für den Bachelor wird auch für den MasterStudiengang ein Mentoren-Programm eingeführt werden. Die Mentorinnen und
Mentoren werden die Studierenden während des gesamten Studiengangs betreuen
und begleiten. So haben Studierende unabhängig von ihren jeweiligen Lehrveranstaltungen kontinuierlich eine Vertrauensperson als Ansprechpartner/in.
•
Kolloquien: Für fortgeschrittene Studenten werden regelmäßig Kolloquien angeboten, in denen thematisch besonders intensiv und auf die Interessen abgestimmt
diskutiert und gearbeitet werden kann; hier haben die Studenten auch Gelegenheit,
ihre Bachelor-, Master- und Promotionsprojekte vorzustellen und im kleinen Kreis
diskutieren zu lassen.
•
Das zweiwöchentliche öffentliche Forschungskolloquium des Instituts für Philosophie gibt den Studenten Gelegenheit, aktuelle Forschungsbeiträge von teilweise
renommierten Wissenschaftlern zu hören und so einen Einblick in das zu bekommen, was wissenschaftliche Forschung genannt wird. Ausnahmsweise tragen auch
schon fortgeschrittene Studenten zur Übung vor oder präsentieren ihre Abschlussarbeit.
In jedem Abschnitt des Studiums werden die zu vermittelnden Kompetenzen transparent gemacht, um den Studierenden die Systematik von Qualifikationen nahezubringen
und ihnen eine Vorstellung von der eigenen Qualifikation zu vermitteln.
9
Prüfungsformen
Im Masterstudiengang Philosophie gibt es zwei Typen von Prüfungen: die Modulprüfungen, mit denen der erfolgreiche Abschluss der absolvierten Module des Curriculums
nachgewiesen wird, sowie am Ende des Studiums die Masterarbeit.
Modulprüfungen
Im Studiengang Master of Arts Philosophie gibt es eine überschaubare Anzahl unterschiedlicher Modulprüfungsformen. Im Regelfall haben die Studierenden dabei in jedem
Modul die Wahl zwischen einer Hausarbeit (15-20 Seiten) oder einem Referat (30 bis 45
Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung (10 bis 20 Seiten) oder einer mündlichen Prüfung
(30 Minuten). Je nach Level des Moduls (Aufbau- oder Vertiefungsmodul) sind die zu erbringenden Leistungen unterschiedlich anspruchsvoll.
In Hausarbeiten wird den Studierenden Gelegenheit gegeben, ein gestelltes Thema intensiv zu bearbeiten. Gerade in den Vertiefungsmodulen werden die Hausarbeiten als Vorbereitungen für die Masterarbeit angesehen und entsprechend anspruchsvoller sein. Bei einem Referat wird die Fähigkeit geprüft, ein selbstständig erarbeitetes Thema vor einer
Gruppe in freier Rede zu präsentieren; die im Anschluss damit verbundene schriftliche
Ausarbeitung gibt Gelegenheit zur sprachlich anspruchsvolleren Fixierung des Erarbeiteten. Mit den mündlichen Prüfungen wird die Fähigkeit getestet, zu argumentieren, Thesen
gegen Einwände zu verteidigen und Einwände zu widerlegen.
Praktikumsberichte bilden die Grundlage für die Reflexion der im Praktikum erworbenen
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten. Das Praktikum wird als bestandene Leistung
testiert, wenn die Studierenden auf der Grundlage des vorliegenden Praktikumsberichts
die Fähigkeit zur Verknüpfung des im Studium Gelernten mit den Praxiserfahrungen unter
Beweis gestellt haben. Die Reflexion der Praktikumserfahrungen kann auch an eine dafür
geeignete Lehrveranstaltung gebunden werden und die Prüfungsleistung zusätzlich zum
Praktikumsbericht auch einen mündlichen Vortrag in eben dieser Veranstaltung beinhalten. Das Praxiswahlmodul PM 3 „Studienschwerpunktspezifische Sprachkurse“ wird
durch eine schriftliche Arbeit (10 bis 20 Seiten) über einen philosophischen Gegenstand in
der entsprechenden Fremdsprache geprüft.
Eine vorgeschriebene Begrenzung der Prüfungszahl pro Semester gibt es nicht, bei der
Planung des Studiengangs wurde jedoch auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der
Prüfungen über den Studienverlauf geachtet, so dass für die Studierenden im Regelfall ein
Maximum von zwei Prüfungen pro Semester nicht überschritten werden dürfte.
10
Masterarbeit
Die Masterarbeit bildet mit dem zugehörigen Kolloquium den Abschluss des Masterstudiums
Philosophie.
11
2.5 Studienverlaufsplan Master Philosophie (Schaubild)
Aufbaucurriculum Philosophie 30 KP
1. Semester
4.03.050
AM 1 Geschichte der Philosophie 1 VL/SE, 1 TU, 2 SE (=8 SWS) 15 KP 4.03.060
AM 2 Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft 1 VL/SE, 1 TU, 2 SE (=8 SWS) 15 KP 4.03.070 AM 3 Theoretische Philosophie und Grundlagen der Wissenschaften 1 VL/SE, 1 TU, 2 SE (= 8 SWS)
15 KP 4.03.080
AM 4 Ästhetik/Kulturphilosophie 1 VL/SE, 1 TU, 2 SE (=8 SWS) 15 KP (Wahl‐)Pflicht: 2 aus 4 Modulen (noch nicht belegt im Bachelor‐Studium)
Im Regelfall 2. Semester
Praxiswahlmodul Philosophie 15 KP
4.03.200
PM 1 Leitung eines Tutoriums 4.03.220 PM 3 Studienschwerpunktspezifische Sprachkurse 15 KP
15 KP 4.03.210 PM 2 Praktikum 15 KP
Wahlpflicht: 1 aus 3 Modulen
Vertiefungsmodule Philosophie 45 KP
2. und 3. Semester
4.03.300
VM 1 Geschichte der Philosophie 3 SE (= 6 SWS) 15 KP 4.03.310 VM 2 Philosophie der Gesellschaft 3 SE (= 6 SWS) 15 KP 4.03.320
VM 3 Theoretische Philosophie und Grundlagen der Wissenschaften 3 SE (= 6 SWS) 15 KP 4.03.330
VM 4 Akzentuierung 3 SE (= 6 SWS) 15 KP 4. Sem.
Wahlpflicht: 3 aus 4 Modulen Masterarbeit mit begleitendem Kolloquium 27 + 3 KP
12
2.6 Modulübersicht
Workload
(in Zeitstunden)
Modul / zugehörige Veranstaltungen
AM 1 Geschichte der Philosophie
Semester
Prüfungsformen
Lehrveran- Selbststaltungs- studium
Stunden (Stunden)
KP
Modulbeauftragt
1.
1 HA (15-20 S.) oder
1 Referat (max. 30
min.) mit schriftl.
Ausarbeitung (max.
10 S.) oder 1 mündl.
Prüf. (15-20 min.)
112
338
15
Kreuzer
1.
1 HA (15-20 S.) oder
1 Referat (max. 30
min.) mit schriftl.
Ausarbeitung (max.
10 S.) oder 1 mündl.
Prüf. (15-20 min.)
112
338
15
Ruschig
1.
1 HA (15-20 S.) oder
1 Referat (max. 30
min.) mit schriftl.
Ausarbeitung (max.
10 S.) oder 1 mündl.
Prüf. (15-20 min.)
112
338
15
Siebel
1.
1 HA (15-20 S.) oder
1 Referat (max. 30
min.) mit schriftl.
Ausarbeitung (max.
10 S.) oder 1 mündl.
Prüf. (15-20 min.)
112
338
15
Kreuzer
Antike Philosophie
Philosophie des Mittelalters
Philosophie der Neuzeit und
Gegenwart
AM 2 Praktische Philosophie Ethik, Recht, Gesellschaft
Eigentum und Recht
Kant und der Utilitarismus
Staatstheorien
AM 3 Theoretische Philosophie
und Grundlagen der Wissenschaften
Grundlagen der Wissenschaften
Sprache und Geist
Sein und Wesen
AM 4 Ästhetik, Kulturphilosophie
Ästhetische Bildung
Kulturphilosophie
Probleme der Ästhetik
13
VM 1 Geschichte der Philosophie
2./3.
1 HA (20 S.) oder 1
Referat (30-45 min.)
mit schriftlicher Ausarbeitung (10-20 S.)
oder 1 mündl. Prüfung (30 min.)
84
366
15
Kreuzer
2./3.
1 HA (20 S.) oder 1
Referat (30-45 min.)
mit schriftlicher Ausarbeitung (10-20 S.)
oder 1 mündl. Prüfung (30 min.)
84
366
15
Ruschig
2./3.
1 HA (20 S.) oder 1
Referat (30-45 min.)
mit schriftlicher Ausarbeitung (10-20 S.)
oder 1 mündl. Prüfung (30 min.)
84
366
15
Siebel
2./3.
1 HA (20 S.) oder 1
Referat (30-45 min.)
mit schriftlicher Ausarbeitung (10-20 S.)
oder 1 mündl. Prüfung (30 min.)
84
366
15
Lehrende
Fachs
Philosophiegeschichte im Vergleich
Philosophiegeschichte der Gegenwart
Philosophiegeschichtliche Dimensionen der Bereichsphilosophien
VM 2 Philosophie der Gesellschaft
Philosophie des Rechts
Aktuelle Kontroversen um Gesellschaftstheorien
Krieg und Frieden
VM 3 Theoretische Philosophie
und Grundlagen der Wissenschaften
Sprache und Geist
Erkenntnis und Wissenschaft
Sein und Wesen
VM 4 Akzentuierung
Philosophische Forschung 1
Philosophische Forschung 2
Philosophische Forschung 3
PM 1 Leitung eines Tutoriums
2.
Praktikumsbericht
28
422
15
Schulz
PM 2 Außeruniversitäres Praktikum
2.
Praktikumsbericht
28
422
15
Schulz
PM 3 Studienschwerpunktspezifische Sprachkurse
2.
Fremdsprachenarbeit
28
422
15
Schulz
Masterarbeitsabschlussmodul
4.
Masterarbeit
28
872
30
Lehrende des
Fachs
Summe
Abbildung: Modultabelle, Anm.: Die Lehrveranstaltungsstunde wird immer als eine Zeitstunde gerechnet.
14
de
Anlagen
Inhalt:
Anlage I: Studienwege
Anlage II: Modulkatalog
Anlage III: Vitae der hauptamtlich Lehrenden und Lehrbeauftragten
Anlage IV: Genehmigte Ordnungen:
1) Bachelor Prüfungsordnung (fachspezifischer Teil; der
allgemeine Teil ist dem Antrag des Fachs Geschichte
beigefügt)
2) Master of Education Prüfungsordnungen (fachspezifische Teile):
a) GHR Werte und Normen
b) GYM Werte und Normen
c) GYM Philosophie
d) SoPd Werte und Normen
e) Wirtschaftspädagogik Werte und Normen
3) Fachmaster
a) Zugangsordnung
b) Prüfungsordnung (fachspezifischer Teil)
Anlage V: Diploma Supplement:
1) Bachelor of Arts
2) Master of Education (exemplarisch für eine Schulform)
3) Master of Arts
Anlage VI: Kooperationsvertrag mit der Universität Bremen
Anlage VII: Modulverflechtungsmatrix
I. Studienwege
Promotionsstudium
Beruf
Master of Education
Philosophie (GYM),
Werte und Normen
(GHR, WiPd, SoPd,
GYM)
Beruf
Master of Arts
Philosophie
Bacherlorabschluss Philosophie / Werte und Normen
Aufbaucurriculum
Philosophie
Aufbaucurriculum
Werte und Normen
Aufbaucurriculum
Philosophie (GYM)
Basiscurriculum Philosophie / Werte und Normen
II. Modulkatalog in Tabellenform
Modulkennziffer:
4.03.010
Titel:
BM1 Grundlagen der Theoretischen Philosophie und ihre Vermittlung
Dauer: 1 Semester
Turnus: jährlich
Modulart: Pflicht
Level: Basiscurriculum
Modul sollte besucht
werden im: 1. Semester
Lern-/Lehrform: V (2 SWS) + T (2 SWS), S
(4 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 12 KP
Workload: 360 Stunden
davon Präsenzzeit: 112 Stunden
Der programmverantwortliche Hochschullehrer:
Prof. Dr. Mark Siebel
Der Modulverantwortliche:
Mark Siebel
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Kenntnis grundlegender Fragen und Positionen der Theoretischen Philosophie mit
deren Teilgebieten der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, Philosophie der Sprache und des Geistes sowie Ontologie und Metaphysik; Verständnis und Fähigkeit zur
kritischen Beurteilung von zentralen Einzelproblemen der Theoretischen Philosophie
von der Antike bis zur Gegenwart; Reflexions- und Argumentationskompetenzen,
hermeneutische Kompetenzen, Informationskompetenzen, Transformationskompetenzen, Sprachkompetenzen, Sozialkompetenzen, Präsentations- und Moderationskompetenzen, Didaktikkompetenzen
Inhalte des Moduls:
Einführung in grundlegende Fragen und Positionen der Theoretischen Philosophie;
Einführung und Diskussion zentraler Einzelprobleme der Theoretischen Philosophie;
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
Literatur:
Reader oder detaillierte Vorlesungsfolien, exemplarische Texte (insbesondere Primärliteratur) der Theoretischen Philosophie
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
keine Beschränkung
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
6 kleinere Teilleistungen (Essays, Übungsaufgaben, Sitzungsausarbeitungen, Kurzvorträge mit Thesenpapier)
Modulkennziffer:
Titel:
4.03.020
BM 2 Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre Vermittlung
Dauer: 1 Semester
Turnus: jährlich
Modulart: Pflicht
Level: Basiscurriculum
Modul sollte besucht
werden im: 2. Semester
Lern-/Lehrform: V (2 SWS), T (2 SWS), S (4
SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 12 KP
Workload: 360 Stunden
davon Präsenzzeit: 112 Stunden
Die/der programmverantwortliche HochschullehrerIn:
Prof. Dr. Ulrich Ruschig
Die/der Modulverantwortliche(n):
Ulrich Ruschig
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Kenntnis grundlegender Positionen der praktischen Philosophie; systematisches Verständnis der Grundbegriffe der praktischen Philosophie und Fähigkeit zu kritischer
Beurteilung von Einzelproblemen der praktischen Philosophie mit dem Schwerpunkt
auf der Allgemeinen Ethik und Moralphilosophie sowie der Rechts-, Staats- und Sozialphilosophie; Hermeneutische Kompetenzen, Philologisch-historische Kompetenzen,
Reflexions-und Argumentationskompetenzen, Informationskompetenzen, Transformationskompetenzen, Forschungskompetenzen, Sprachkompetenzen, Sozialkompetenzen, Präsentations- und Moderationskompetenzen.
Inhalte des Moduls:
Vorstellung und Diskussion von Grundbegriffen der praktischen Philosophie; Einführung in Schwerpunktthemen grundlegender Positionen der Allgemeinen Ethik und
Moralphilosophie sowie der Rechts-, Staats- und Sozialphilosophie.
Literatur:
Vorlesungsskript Einführung in die Praktische Philosophie, Reader (max. 300 Seiten)
mit ausgewählten Passagen aus Grundlagentexten.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Studierende können in Rücksprache mit den Dozierenden aus den möglichen Prüfungsformen auswählen.
6 kleine Teilleistungen (Essays, Sitzungsausarbeitungen, Kurzvorträge mit Thesenpapier)
Modulkennziffer:
4.03.030
Titel:
BM 3 Logik
Dauer: 1 Semester
Turnus: jährlich
Modulart: Pflicht
Level: Basiscurriculum
Modul sollte besucht
werden im: möglichst im 1. Semester, spätestens im 3. Semester
Lern-/Lehrform: V (2 SWS) + T (2 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 6 KP
Workload: 180 Stunden
davon Präsenzzeit: 56 Stunden
Der programmverantwortliche Hochschullehrer:
Prof. Dr. Mark Siebel
Der Modulverantwortliche:
Mark Siebel
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Fähigkeit zur Analyse und kritischen Reflexion alltäglicher, wissenschaftlicher und
philosophischer Rede mit Hilfe formaler Methoden; Fähigkeit zur Aufdeckung von Argumentationsfehlern; Kenntnis grundlegender Begriffe der Logik (z.B. „Argument“,
„Schlüssigkeit“, „logischer Ausdruck“); Kenntnis der Syntax und Semantik der klassischen Junktoren- und Quantorenlogik; Fähigkeit zur Übertragung normalsprachlicher
Argumente in junktoren- und quantorenlogische Argumentschemata; Fähigkeit zur
Überprüfung der Schlüssigkeit von Argumenten mit Hilfe von Wahrheitswerttafeln und
Ableitungen; Reflexions- und Argumentationskompetenzen, hermeneutische Kompetenzen, Sprachkompetenzen, Informationskompetenzen, Transformationskompetenzen
Inhalte des Moduls:
Einführung in die Analyse und kritische Reflexion alltäglicher, wissenschaftlicher und
philosophischer Rede mit Hilfe formaler Methoden; Einführung in grundlegende Begriffe der Logik; Einführung in Syntax und Semantik der klassischen Junktoren- und
Quantorenlogik; Einführung in die Übertragung normalsprachlicher Argumente in
junktoren- und quantorenlogische Argumentschemata; Einführung in die Überprüfung
der Schlüssigkeit von Argumenten mit Hilfe von Wahrheitswerttafeln und Ableitungen
Literatur:
Reader oder detaillierte Vorlesungsfolien, ausgewählte Einführungsliteratur (z.B. E. J.
Lemmon: Beginning Logic)
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
keine Beschränkung
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
1 Abschlussklausur (90 Min.)
Modulkennziffer:
4.03.050
Titel:
AM 1 Geschichte der Philosophie
Dauer: 2 Semester
Turnus: halbjährlich
Modulart: Wahlpflicht
Level: Aufbaucurriculum
Modul sollte besucht
werden im: 3.-5. Semester
Lern-/Lehrform: V (2 SWS), T (2 SWS), S (4
SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KP
Workload: 450 Stunden
davon Präsenzzeit: 112 Stunden
Die/der programmverantwortliche HochschullehrerIn:
Prof. Dr. Johann Kreuzer
Die/der Modulverantwortliche(n):
Johann Kreuzer
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Befähigung zur Diskussion sachsystematischer Fragestellungen im historischsoziokulturellen Kontext sowie die Fähigkeit, aktuelle Fragestellungen als Resultat
und im Kontext der Bewußtseinsgeschichte zu diskutieren; Hermeneutische Kompetenzen, Philologisch-historische Kompetenzen, Reflexions- und Argumentationskompetenzen, Informationskompetenzen, Transformationskompetenzen, Forschungskompetenzen, Sprachkompetenzen, Sozialkompetenzen, Präsentations- und Moderationskompetenzen.
Inhalte des Moduls:
Reflektierte Kenntnis der verschiedenen Epochen der Philosophiegeschichte und ihrer bedeutendsten Vertreter von der Antike bis zur Gegenwart. Exemplarische Problemstellungen (aller Teildisziplinen der Philosophie) aus: Antike, Mittelalter, Renaissance-Aufklärung-Neuzeit, Deutschem Idealismus und postmetaphysischem Denken
Literatur:
Exemplarische Texte aus den drei klassischen Epochen der Philosophiegeschichte:
Antike, Mittelalter, Neuzeit und Gegenwart.
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
keine Beschränkung
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Studierende können in Rücksprache mit den Dozierenden aus den möglichen Prüfungsformen auswählen.
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1 Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung
(höchstens 10 Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in der Regel 15-20 Min.)
Modulkennziffer:
4.03.060
Titel:
AM 2 Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft
Dauer: 2 Semester
Turnus: halbjährlich
Modulart: Wahlpflicht
Level: Aufbaucurriculum
Modul sollte besucht
werden im: 3.-5. Semester
Lern-/Lehrform: V (2 SWS), T (2 SWS), S (4
SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KP
Workload: 450 Stunden
davon Präsenzzeit: 112 Stunden
Die/der programmverantwortliche HochschullehrerIn:
Prof. Dr. Ulrich Ruschig
Die/der Modulverantwortliche(n):
Ulrich Ruschig
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Vertiefte Kenntnisse in der Praktischen Philosophie; besondere Berücksichtigung der
Politischen Philosophie, der Rechts-, Staats- und Sozialphilosophie; kritisches Verständnis des Verhältnisses von Moral und Recht; vertieftes Verständnis der Begründungen für ethische Konzeptionen, Reflexion von deren Voraussetzungen; Fähigkeit
zur Einarbeitung in interdisziplinäre Themen; Hermeneutische Kompetenzen, Philologisch-historische Kompetenzen, Reflexions- und Argumentationskompetenzen, Informationskompetenzen, Transformationskompetenzen, Forschungskompetenzen,
Sprachkompetenzen, Sozialkompetenzen, Präsentations- und Moderationskompetenzen.
Inhalte des Moduls:
Beherrschen des Argumentierens gemäß´wichtiger Ethikkonzeptionen, und zwar gemäß mindestens der Kantschen Ethik und des Utilitarismus; Wissen um die Bereiche
der Angewandten Ethik; Wissen um Theorie und Praxis der Menschenrechte
Literatur:
Exemplarische Texte für die klassische Tugendethik, für die Kantsche Vernunftmoral
und für den Utilitarismus
Teilnahmevoraussetzungen:keine
maximale TeilnehmerInnenza hl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
keine Beschränkung
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Studierende können in Rücksprache mit den Dozierenden aus den möglichen Prüfungsformen auswählen.
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1 Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10 Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in der Regel 15-20 Min.)
Modulkennziffer:
4.03.070
Titel:
AM 3 Theoretische Philosophie und Grundlagen der Wissenschaften
Dauer: 2 Semester
Turnus: halbjährlich
Modulart: Wahlpflicht
Level: Aufbaucurriculum
Modul sollte besucht
werden im: 3.-5. Semester (B.A.), 1.-2.
Semester (M.A.)
Lern-/Lehrform: V (2 SWS) + T (2 SWS) oder
S (2 SWS), S (4 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KP
Workload: 450 Stunden
davon Präsenzzeit: 112 Stunden
Der programmverantwortliche Hochschullehrer:
Prof. Dr. Mark Siebel
Der Modulverantwortliche:
Mark Siebel
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Verbreiterung und Vertiefung der im Basismodul 1 erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten,
insbesondere Verständnis und Fähigkeit zur kritischen Beurteilung von Einzelproblemen der
Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie; kritisches Verständnis des Verhältnisses der Philosophie insbesondere zu den Naturwissenschaften, aber auch zur Mathematik und den Geisteswissenschaften; Fähigkeit zum Umgang mit interdisziplinären Themen (z.B. aus der Physik,
Psychologie, Mathematik, Biologie, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften); kritisches Verhältnis zu ausgewählter Sekundärliteratur; eigenständige Bearbeitung einer systematischen
Fragestellung aus dem genannten Themenkreis unter Berücksichtigung einschlägiger Primärund Sekundärliteratur; Reflexions- und Argumentationskompetenzen, Informationskompetenzen, Transformationskompetenzen, hermeneutische Kompetenzen, philologisch-historische
Kompetenzen, Forschungskompetenzen, Sprachkompetenzen, Sozialkompetenzen, Präsentations- und Moderationskompetenzen
Inhalte des Moduls:
Vorstellung und Diskussion von Einzelproblemen der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie
und weiterer Teilgebiete der Theoretischen Philosophie; Vorstellung und Diskussion von zentralen Positionen zum Verhältnis der Philosophie insbesondere zu den Naturwissenschaften,
aber auch zur Mathematik und den Geisteswissenschaften; Einbeziehung von interdisziplinären Themen; Einübung in das wissenschaftliche Arbeiten im Bereich der Theoretischen Philosophie unter Berücksichtigung einschlägiger Primär- und Sekundärliteratur
Literatur:
exemplarische Texte (Primär- und Sekundärliteratur) der Theoretischen Philosophie
mit besonderer Berücksichtigung der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, Reader
oder detaillierte Vorlesungsfolien
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Max. TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
keine Beschränkung
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Studierende können in Rücksprache mit den Dozierenden aus den folgenden Prüfungsformen auswählen: 1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1 Referat (höchstens 30
Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10 Seiten) oder 1 mündliche Prüfung
(15-20 Min.)
Modulkennziffer:
4.03.080
Titel:
AM 4 Ästhetik / Kulturphilosophie
Dauer: 2 Semester
Turnus: halbjährlich
Modulart: Wahlpflicht
Level: Aufbaucurriculum
Modul sollte besucht
werden im: 3.-5. Semester
Lern-/Lehrform: V (2 SWS), T (2 SWS), S (4
SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KP
Workload: 450 Stunden
davon Präsenzzeit: 112 Stunden
Die/der programmverantwortliche HochschullehrerIn:
Apl. Prof. Dr. Reinhard Schulz
Die/der Modulverantwortliche(n):
Reinhard Schulz, Johann Kreuzer
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Kenntnis grundlegender Positionen der Ästhetik; Verständnis von Disziplinen wie der Ästhetik
und der Kulturphilosophie, aber auch der Religionsphilosophie und der philosophischer Anthropologie, als Disziplinen, die sich der den Studiengang prägenden Zweiteilung in Theoretische
Philosophie und Praktische Philosophie nicht fügen; kritisches Verhältnis zu ausgewählter Sekundärliteratur; eigenständige Bearbeitung eines systematischen Themas aus dem genannten
Themenkreis; Hermeneutische Kompetenzen, Philologisch-historische Kompetenzen, Reflexions- und Argumentationskompetenzen, Sprachkompetenzen, Sozialkompetenzen, Präsentations- und Moderationskompetenzen. Praktische und theoretische Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen menschlicher Welterfahrung, Auseinandersetzung mit dem Spannungsverhältnis von diskursiver und nicht-diskursiver Wirklichkeitsaneignung wie: Vergleich kognitiver und
sinnlicher Wahrnehmungs- und Erfahrungsweisen, Auseinandersetzung mit Ambiguität, Paradoxie und Analogie.
Inhalte des Moduls:
Vorstellung und Diskussion von grundlegenden Begriffen der Ästhetik wie dem des Schönen und
dem des Erhabenen; Philosophie in verschiedenen Kulturen; grundlegende Positionen der Religionsphilosophie und der philosophischen Anthropologie. Theoretisches und erfahrungsorientiertes Überblickswissen der historischen und zeitgenössischen Ansätze und Konzepte ästhetischer
Bildung insbesondere in Bezug zu den Nachbardisziplinen Kunst, Musik, Pädagogik, Geschichte, Philologien, Natur- und Kulturwissenschaften.
Literatur:
Exemplarische Entwürfe zur Ästhetik und Kulturphilosophie aus Geschichte und Gegenwart (je
nach Schwierigkeitsgrad der Texte pro Lehrveranstaltung (3 KP) maximal 300 Seiten)
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
nützliche Vorkenntnisse:
Grundkenntnisse der Theoretischen und
der Praktischen Philosophie sowie der
Philosophiegeschichte
verknüpft mit den Modulen:
PB 2 Ästhetische Bildung im studium fundamentale
AM 1 Geschichte der Philosophie
VM 1 Geschichte der Philosophie
maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
keine Beschränkung
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1 Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung
(höchstens 10 Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in der Regel 15-20 Min.)
Modulkennziffer:
4.03.100
Titel:
AM 5 Geschichte und Lehren der Religionen
Dauer: 2 Semester
Turnus: halbjährlich
Modulart: Pflicht
Level: Aufbaucurriculum
Modul sollte besucht
werden im: 3.-4. Semester
Lern-/Lehrform: V (2 SWS), S (2 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 12
KP
Workload: 360 Stunden
davon Präsenzzeit: 56 Stunden
Die/der programmverantwortliche HochschullehrerIn:
Prof. Dr. Christoph Auffarth
Die/der Modulverantwortliche(n):
Prof. Dr. Christoph Auffarth
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Grundkenntnisse zu Fragestellungen, Methoden, Theorien der Religionswissenschaft;
Grundkenntnisse in einer religiösen Tradition; Vertiefung durch eine Problemstellung,
die die Stellung religiös begründeter Handlung in einer bestimmten Gesellschaft bearbeitet und selbständiges Erarbeiten eines Themas.
Inhalte des Moduls:
1. Die Einführung in die RW bestimmt das Fach im Rahmen und in der Abgrenzung zu
den benachbarten Disziplinien: Kulturwissenschaften, Geschichte, Soziologie, Philologien. Fragestellungen, Systematik, Theorien, Methoden.
2. Die Einführung in eine religiöse Tradition bietet das Grundwissen über Entstehung,
moderne Entwicklungen, verschiedene Gruppen und Identitäten in den unterschiedlichen Gesellschaften und Kulturen; Sprachen und Semantik; Recht, Politik, Institutionen, Biographien usf.
3. Die erworbenen Kenntnisse werden vertieft und problemorientiert angewendet auf
ein Problem, in dem religiös begründete Lösungen im Kontext und im Vergleich mit den
Alternativen sozialen Handelns in einer bestimmten Gesellschaft untersucht werden
können.
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
keine Beschränkung
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Studierende können in Rücksprache mit den Dozierenden aus den möglichen Prüfungsformen auswählen.
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1 Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10 Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in der Regel 15-20 Min.)
Modulkennziffer:
4.03.120
Titel:
AM 6 Fachdidaktik
Dauer: 2 Semester
Turnus: halbjährlich
Modulart: Pflicht
Level: Aufbaucurriculum
Modul sollte besucht
werden im: 3.-5. Semester
Lern-/Lehrform: S (4 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 6 KP
Workload: 180 Stunden
davon Präsenzzeit: 56 Stunden
Die/der programmverantwortliche HochschullehrerIn:
Apl. Prof. Dr. Reinhard Schulz
Die/der Modulverantwortliche(n):
Reinhard Schulz
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Erwerb einer auf fachwissenschaftlichen Kenntnissen aufbauenden didaktischen
Sachkompetenz, die dazu befähigt, in außerschulischen Einrichtungen oder nach
dem anschließenden Master-Studiengang und dem Vorbereitungsdienst Werte und
Normen in allen Schulformen wissenschaftlich begründet und interdisziplinär ausgerichtet zu unterrichten; didaktischer Transfer und Bewertung von einzelwissenschaftlichen Kenntnissen in einem übergeordneten historischen, kulturellen, politischen und
lebensweltlichen Zusammenhang mit dem Alter und dem Leistungsvermögen der
Zielgruppe angepassten Beispielen; dies erfordert Sach- und Reflexionskompetenzen, Sozialkompetenzen, Kommunikative Kompetenzen und Präsentations- und Medienkompetenzen.
Inhalte des Moduls:
Vorstellung und Diskussion verschiedener Modelle der Philosophie- und Religionsdidaktik und ihrer Relevanz für den Werte- und Normenunterricht; Leitlinien für eine
verantwortungsvolle Unterrichtsgestaltung in Abhängigkeit von den Voraussetzungen
der Schülerinnen und Schüler, methodische Sensibilisierung für die Erschließung geeigneter Themen im Wechselspiel von Textarbeit und Selbstdenken mit dem grundlegenden Anspruch an selbständiges Handeln und eigenständiges Denken in fächerübergreifender Perspektive
Literatur:
Jeweils aktualisierte Reader (je nach Schwierigkeitsgrad der Texte pro Lehrveranstaltung (3 KP) maximal 300 Seiten), in denen unsere Wertvorstellungen betreffende Gegenwartsprobleme mit klassischen Texten verknüpft werden.
Kommentar:
Internet-Link zu weiteren Informationen:
nicht angegeben
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
nützliche Vorkenntnisse:
Grundkenntnisse der systematischen
und historischen (insbesondere praktischen) Philosophie sowie der Geschichte und Lehren der Religionen.
verknüpft mit den Modulen:
PB 3 Hermeneutik und Handlungsorientierung im studium fundamentale
maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung: k. Beschränkung
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Studierende können in Rücksprache mit den Dozierenden aus den angegebenen Prüfungsformen auswählen. 1 Portfolio mit max. 5 kleineren Teilleistungen
Modulkennziffer:
4.03.130
Titel:
Orientierungspraktikum
Dauer: 1 Semester
Turnus: jährlich
Modulart: Pflicht
Level: Praxis
Modul sollte besucht
werden im: 2. Semester
Lern-/Lehrform: K (2 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 6 KP
Workload: 180 Stunden
davon Präsenzzeit: 28 Stunden
Die/der programmverantwortliche HochschullehrerIn:
Prof. Dr. Reinhard Schulz
Die/der Modulverantwortliche(n):
Reinhard Schulz
mitverantwortliche Person(en): Ulrich Ruschig
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Dieses Modul dient der ersten Berufsfindung und Orientierung am Arbeitsmarkt. Es
besteht aus einem Praktikum und dem Besuch einer Begleitveranstaltung.
Inhalte des Moduls:
Ein außeruniversitäres Praktikum.
Literatur:
Keine
Kommentar:
Internet-Link zu weiteren Informationen:
nicht angegeben
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
nützliche Vorkenntnisse:
verknüpft mit den Modulen:
entsprechende Begleitveranstaltung
maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Über das Praktikum ist ein Praktikumsbericht anzufertigen, der bei der/m Lehrenden
der Begleitveranstaltung einzureichen ist.
Modulkennziffer:
4.03.140
Titel:
Berufsfeldbezogenes Praktikum
Dauer: 1 Semester
Turnus: jährlich
Modulart: Pflicht
Level: Praxis
Modul sollte besucht
werden im: 4. Semester
Lern-/Lehrform: K (2 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 6 KP
Workload: 270 Stunden
davon Präsenzzeit: 28 Stunden
Die/der programmverantwortliche HochschullehrerIn:
Prof. Dr. Reinhard Schulz
Die/der Modulverantwortliche(n):
Reinhard Schulz
mitverantwortliche Person(en): Ulrich Ruschig
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Dieses Modul dient dem Sammeln von Berufserfahrung in einem gewählten Berufsfeld und deren Reflexion. Es besteht aus einem Praktikum und dem Besuch einer
Begleitveranstaltung.
Inhalte des Moduls:
Ein außeruniversitäres Praktikum.
Literatur:
Keine
Kommentar:
Internet-Link zu weiteren Informationen:
nicht angegeben
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
nützliche Vorkenntnisse:
verknüpft mit den Modulen:
entsprechende Begleitveranstaltung
maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Über das Praktikum ist ein Praktikumsbericht anzufertigen, der bei der/m Lehrenden
der Begleitveranstaltung einzureichen ist.
Modulkennziffer:
4.03.150
Titel:
Bachelor-Abschlussmodul
Dauer: 1 Semester
Turnus: halbjährlich
Modulart: Pflicht
Level: Abschlussmodul
Modul sollte besucht
werden im: 5.-6. Semester
Lern-/Lehrform: K (2 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KP
Workload: 450 Stunden
davon Präsenzzeit: 28 Stunden
Die/der programmverantwortliche HochschullehrerIn:
Prof. Dr. Johann Kreuzer
Die/der Modulverantwortliche(n):
Johann Kreuzer
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Studierende, die im WS 06/07 im 5. Semester sind und die die Aufbaumodule absolviert haben, können im WS 06/07 mit ihrer BA-Arbeit in Philosophie/Werte und Normen beginnen: Sie wählen je nach Ihren thematischen Interessen einen Betreuenden
Ihrer BA-Arbeit aus und sprechen ein Thema ab – möglichst im Zusammenhang mit
einer Lehrveranstaltung des Betreuenden. Die Betreuung erfolgt individuell resp. in
Kolloquien mit dem Betreuer – damit haben Sie dann das Abschlußmodul absolviert.
BA-Studierende im Modulpfad Werte und Normen können auch einen Bremer Religionswissenschaftler als Betreuenden auswählen.
Inhalte des Moduls:
Erstellung der BA-Arbeit unter Unterstützung durch Beratung und Kolloquium, Einführung in das selbständige wissenschaftliche Arbeiten.
Literatur:
Empfehlungen zur Literaturrecherche und Einschätzung der Werke erfolgt themenspezifisch in der Beratung. Als Grundlagentext für wissenschaftliches Arbeiten und
Anregung zum wissenschaftlichen Arbeiten wird F.W.J. Schelling: Vorlesungen über
die Methode des akademischen Studiums empfohlen.
Kommentar:
Internet-Link zu weiteren Informationen:
nicht angegeben
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
nützliche Vorkenntnisse:
verknüpft mit den Modulen:
siehe Ziele des Moduls/Kompetenzen
maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
siehe Ziele des Moduls/Kompetenzen
Modulkennziffer:
4.03.200
Titel:
Praxiswahlmodul PM 1 Leitung eines Tutoriums
Dauer: 1 Semester
Turnus: jährlich
Modulart: Wahlpflicht
Level: Praxis (MA)
Modul sollte besucht
werden im: 2. Semester
Lern-/Lehrform: K (2 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KP
Workload: 450 Stunden
davon Präsenzzeit: 28 Stunden
Die/der programmverantwortliche
HochschullehrerIn:
Prof. Dr. Reinhard Schulz
Die/der Modulverantwortliche(n):
Reinhard Schulz
mitverantwortliche Person(en): Ulrich Ruschig
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Im Rahmen dieses Moduls wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, die
Leitung eines Fachtutoriums im Bachelorstudiengang zu übernehmen. Auf diese
Weise können die Studierenden wichtige didaktische und soziale Kompetenzen
erwerben und in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Hochschuldozenten
a) das vorhandene Wissen vertiefen und b) praxisrelevante Fähigkeiten (Sprechen vor größeren Gruppen, verständliches Aufbereiten unterschiedlicher Inhalte, Teamfähigkeit und anderes mehr) ausbilden. Eine Aufbereitung der Erfahrungen und das Vermitteln relevanter Kenntnisse finden in einer Begleitveranstaltung statt, die von einem Hochschullehrer oder einem Doktoranden mit entsprechendem Hintergrund durchgeführt wird. Dieses Modul hat den Umfang eines Semesters und findet studienbegleitend statt.
Inhalte des Moduls:
Leitung eines Tutoriums.
Literatur:
Keine
Kommentar:
Internet-Link zu weiteren Informationen:
nicht angegeben
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
nützliche Vorkenntnisse:
verknüpft mit den Modulen:
entsprechende Begleitveranstaltung
maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Besuch einer Begleitveranstaltung, Praktikumsbericht
Modulkennziffer:
4.03.210
Titel:
Praxiswahlmodul PM 2 Praktikum
Dauer: 1 Semester
Turnus: jährlich
Modulart: Wahlpflicht
Level: Praxis (MA)
Modul sollte besucht
werden im: 2. Semester
Lern-/Lehrform: K (2 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KP
Workload: 450 Stunden
davon Präsenzzeit: 28 Stunden
Die/der programmverantwortliche
HochschullehrerIn:
Prof. Dr. Reinhard Schulz
Die/der Modulverantwortliche(n):
Reinhard Schulz
mitverantwortliche Person(en): Ulrich Ruschig
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Dieses Modul besteht aus einem in das angestrebte Berufsbild passenden Praktikum respektive mehreren Praktika im Gesamtumfang von mindestens sechs
Wochen und dem Besuch einer Begleitveranstaltung. Die Praktikumszeit kann
in mehreren Teilabschnitten absolviert werden. Einschlägige frühere Berufserfahrung kann auf Antrag als äquivalente Leistung anerkannt werden.
Inhalte des Moduls:
Ein außeruniversitäres Praktikum.
Literatur:
Keine
Kommentar:
Internet-Link zu weiteren Informationen:
nicht angegeben
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
nützliche Vorkenntnisse:
verknüpft mit den Modulen:
entsprechende Begleitveranstaltung
maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Über das Praktikum ist ein Praktikumsbericht anzufertigen, der bei der/m Lehrenden der Begleitveranstaltung einzureichen ist.
Modulkennziffer:
4.03.220
Titel:
Praxiswahlmodul PM 3 Studienschwerpunktspezifische Sprachkurse
Dauer: 1 Semester
Turnus: jährlich
Modulart: Wahlpflicht
Level: Praxis (MA)
Modul sollte besucht
werden im: 2. Semester
Lern-/Lehrform: K (2 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KP
Workload: 450 Stunden
davon Präsenzzeit: 28 Stunden
Die/der programmverantwortliche
HochschullehrerIn:
Prof. Dr. Reinhard Schulz
Die/der Modulverantwortliche(n):
Reinhard Schulz
mitverantwortliche Person(en): Ulrich Ruschig
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Im Rahmen dieses Moduls soll den Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, ihre Grundkenntnisse in Latein, Altgriechisch, aber auch neueren relevanten Sprachen zu vertiefen oder aber sich diese Kenntnisse neu anzueignen.
Inhalte des Moduls:
Studienschwerpunktspezifische Sprachkurse.
Literatur:
Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Kommentar:
Internet-Link zu weiteren Informationen:
nicht angegeben
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
nützliche Vorkenntnisse:
verknüpft mit den Modulen:
maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
eine schriftliche Arbeit in der entsprechenden Fremdsprache
Modulkennziffer:
4.03.230
Titel:
Praxismodul Fachpraktikum
Dauer: 1 Semester
Turnus: jährlich
Modulart: Wahlpflicht
Level: Praxis (MEd)
Modul sollte besucht
werden im: 1. Semester
Lern-/Lehrform: K (2 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 12 KP
Workload: 360 Stunden
davon Präsenzzeit: 28 Stunden
Die/der programmverantwortliche
HochschullehrerIn:
Prof. Dr. Reinhard Schulz
Die/der Modulverantwortliche(n):
Reinhard Schulz
mitverantwortliche Person(en): Ulrich Ruschig
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Dieses Modul dient dem Sammeln von schulpraktischer Erfahrung und deren
Reflexion. Es besteht aus einem Praktikum und dem Besuch einer Begleitveranstaltung.
Inhalte des Moduls:
Ein Fachpraktikum.
Literatur:
Keine
Kommentar:
Internet-Link zu weiteren Informationen:
nicht angegeben
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
nützliche Vorkenntnisse:
verknüpft mit den Modulen:
entsprechende Begleitveranstaltung
maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Über das Praktikum ist ein Praktikumsbericht anzufertigen, der bei der/m Lehrenden der Begleitveranstaltung einzureichen ist.
Modulkennziffer:
4.03.300
Titel:
VM 1 Geschichte der Philosophie
Dauer: 1 Semester
Turnus: Die einzelnen Veranstaltungen
des Moduls werden in 3 aufeinander
folgenden Semestern mindestens zweimal angeboten
Modulart: Wahlpflicht
Level: Vertiefungscurriculum
Modul sollte besucht
werden im: 2.-3. Semester
Lern-/Lehrform: S (6 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KP
Workload: 450 Stunden
davon Präsenzzeit: 84 Stunden
Der programmverantwortliche Hochschullehrer:
Prof. Dr. Johann Kreuzer
Der Modulverantwortliche:
Johann Kreuzer
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Verknüpfung philologisch-historischer mit sachsystematisch-hermeneutischen Kompetenzen und deren Anwendung. Exemplarisches Begreifen der bewußtseinsgeschichtlichen Substrukturen von Wissens-, Erkenntnis-, Handlungs- wie Interaktionsformen und
ihrer Interdependenz; Befähigung zur Anwendung auf aktuelle Sachthemen. Vertiefung
und Evaluation von Reflexions- und Argumentationskompetenzen, Informations-und
Transformationskompetenzen, Sprach- und Sozialkompetenzen sowie Präsentationsund Moderationskompetenzen.
Inhalte des Moduls:
Fähigkeit zur reflektierten Auseinandersetzung mit Sachthemen und Problemstellungen
aus den verschiedenen Epochen der Philosophie von der Antike bis zur Gegenwart in
ihrer Spezifik; Texte, Problemstellungen und Gegenstandsbereiche aller Teildisziplinen
der Philosophie von der Antike über Mittelalter, Renaissance-Aufklärung-Neuzeit,
Deutscher Idealismus und postmetaphysischem Denken.
Literatur:
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Max. TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
keine Beschränkung
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Studierende können in Rücksprache mit den Dozierenden aus den möglichen Prüfungsformen
auswählen: 1 HA (20 S.) oder 1 Referat (30-45 min.) mit schriftlicher Ausarbeitung oder 1
mündl. Prüfung (30 min.)
Modulkennziffer:
4.03.312
Titel:
VM 2 Philosophie der Gesellschaft
Dauer: 1 Semester
Turnus: Die einzelnen Veranstaltungen des
Moduls werden in 3 aufeinander folgenden Semestern mindestens zweimal angeboten
Modulart: Wahlpflicht
Level: Vertiefungscurriculum
Modul sollte besucht
werden im: 2.-3. Semester
Lern-/Lehrform: S (6 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KP
Workload: 450 Stunden
davon Präsenzzeit: 84 Stunden
Der programmverantwortliche Hochschullehrer:
Prof. Dr. Ulrich Ruschig
Der Modulverantwortliche:
Ulrich Ruschig
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Kritisches Verständnis zentraler Probleme der Rechts- Staats- und Sozialphilosophie
von der Antike bis zur Gegenwart; eigenständige Bearbeitung eines systematischen
Themas aus verschiedenen Gebieten der Philosophie der Gesellschaft; Fähigkeit zur
Einarbeitung in interdisziplinäre Themen.
Reflexions- und Argumentationskompetenzen, Hermeneutische Kompetenzen, Informationskompetenzen, Transformationskompetenzen, Forschungskompetenzen, Sprachkompetenzen, Sozialkompetenzen, Präsentations- und Moderationskompetenzen
Inhalte des Moduls:
Positionen der Rechts- Staats- und Sozialphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart;
Einbeziehung von interdisziplinären Themen der Rechtswissenschaft und –geschichte,
der Politischen Theorie, der Theoretischen Soziologie, der Friedensethik
Literatur:
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Max. TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
keine Beschränkung
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Studierende können in Rücksprache mit den Dozierenden aus den möglichen Prüfungsformen
auswählen: 1 HA (20 S.) oder 1 Referat (30-45 min.) mit schriftlicher Ausarbeitung oder 1
mündl. Prüfung (30 min.)
Modulkennziffer:
4.03.320
Titel:
VM 3 Theoretische Philosophie und Grundlagen der Wissenschaften
Dauer: 1 Semester
Turnus: Die einzelnen Veranstaltungen
des Moduls werden in 3 aufeinander folgenden Semestern mindestens zweimal
angeboten
Modulart: Wahlpflicht
Level: Vertiefungscurriculum
Modul sollte besucht
werden im: 2.-3. Semester
Lern-/Lehrform: S (6 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KP
Workload: 450 Stunden
davon Präsenzzeit: 84 Stunden
Der programmverantwortliche Hochschullehrer:
Prof. Dr. Mark Siebel
Der Modulverantwortliche:
Mark Siebel
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
auf den im grundständigen Hochschulstudium erworbenen Fähigkeiten aufbauende Befähigung
zur forschungsnahen Auseinandersetzung mit fortgeschrittenen Problemen der Erkenntnis- und
Wissenschaftstheorie und weiterer Teilgebiete der Theoretischen Philosophie; Verbreiterung und
Vertiefung des kritischen Verständnisses vom Verhältnis der Philosophie insbesondere zu den
Naturwissenschaften; Verbreiterung und Vertiefung der Fähigkeit zum Umgang mit interdisziplinären Themen; eigenständige, den Forschungsstand berücksichtigende Bearbeitung einer fortgeschrittenen systematischen Fragestellung aus dem genannten Themenkreis unter Berücksichtigung einschlägiger Primär- und Sekundärliteratur; Reflexions- und Argumentationskompetenzen, Informationskompetenzen, Transformationskompetenzen, hermeneutische Kompetenzen,
philologisch-historische Kompetenzen, Forschungskompetenzen, Sprachkompetenzen, Sozialkompetenzen, Präsentations- und Moderationskompetenzen
Inhalte des Moduls:
Vorstellung und forschungsnahe Diskussion von fortgeschrittenen Einzelproblemen der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie und weiterer Teilgebiete der Theoretischen Philosophie; Vorstellung und forschungsnahe Diskussion von fortgeschrittenen Positionen zum Verhältnis der Philosophie insbesondere zu den Naturwissenschaften; Vorstellung und forschungsnahe Diskussion
fortgeschrittener interdisziplinärer Themen; Einübung in das fortgeschrittene, forschungsnahe
wissenschaftliche Arbeiten im Bereich der Theoretischen Philosophie unter Berücksichtigung
einschlägiger Primär- und Sekundärliteratur
Literatur:
forschungsrelevante Texte (Primär- und Sekundärliteratur) der Theoretischen Philosophie mit besonderer Berücksichtigung der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie
Teilnahmevoraussetzungen:
keine (empfohlen wird die erfolgreiche Teilnahme am Aufbaumodul 3)
Max. TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
keine Beschränkung
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Studierende können in Rücksprache mit den Dozierenden aus den folgenden Prüfungsformen auswählen: 1 Hausarbeit (20 Seiten) oder 1 Referat (30-45 Min.) mit schriftlicher
Ausarbeitung (10-15 Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (30 Min.)
Modulkennziffer:
4.03.330
Titel:
VM 4 Akzentuierungsmodul
Dauer: 1 Semester
Turnus: Die einzelnen Veranstaltungen des
Moduls werden in 3 aufeinander folgenden
Semestern mindestens zweimal angeboten
Modulart: Wahlpflicht
Level: Vertiefungscurriculum
Modul sollte besucht
werden im: 2.-3. Semester
Lern-/Lehrform: S (6 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KP
Workload: 450 Stunden
davon Präsenzzeit: 84 Stunden
Der programmverantwortliche Hochschullehrer:
Prof. Dr. Ulrich Ruschig
Der Modulverantwortliche:
Ulrich Ruschig
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Dieses Modul ermöglicht die Schwerpunktsetzung für die Herausbildung eines Themas
für die Master-Arbeit. Es wird je nach den Möglichkeiten des Instituts semesterweise
neu ausgewiesen. Dabei werden die aktuellen Forschungsschwerpunkte des Instituts
verstärkt berücksichtigt. Es können Kurse aus den anderen Vertiefungsmodulen, jedoch
auch fortgeschrittene Kurse anderer Fächer (u.a. Soziologie, Rechtswisenschaft, Politische Wissenschaft, Geschichte) sowie solche der Philosophie der Universität Bremen
studiert werden, und zwar im Hinblick auf das Thema der Master-Arbeit. Die Ausbildung
inter- und transdisziplinärer Kompetenzen soll befördert werden. Mit dem Akzentuierungsmodul wird den Studierenden neben der Wahlmöglichkeit auf der Ebene der Praxismodule eine weitere, auch andere Disziplinen einbeziehende Möglichkeit zur individuellen Profilbildung eröffnet.
Inhalte des Moduls:
Literatur:
Forschungsrelevante Texte im Hinblick auf die Master-Arbeit
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Max. TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
keine Beschränkung
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Studierende können in Rücksprache mit den Dozierenden aus den möglichen Prüfungsformen
auswählen: 1 HA (20 S.) oder 1 Referat (30-45 min.) mit schriftlicher Ausarbeitung oder 1
mündl. Prüfung (30 min.)
Modulkennziffer:
4.03.340
Titel:
MM 5 Begründung von Werten und Normen in Philosophie und Religion
Dauer: 2 Semester
Turnus: Die einzelnen Veranstaltungen des
Moduls werden in 3 aufeinander folgenden
Semestern mindestens zweimal angeboten
Modulart: Pflicht
Level: Master
Modul sollte besucht
werden im: 1.-3. Semester
Lern-/Lehrform: S (6 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KP
Workload: 450 Stunden
davon Präsenzzeit: 84 Stunden
Der programmverantwortliche Hochschullehrer:
Prof. Dr. Ulrich Ruschig
Der Modulverantwortliche:
Ulrich Ruschig
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Reflexion der Grundlagen von Moral und Recht; Reflexion der Grundlagen dessen, was
geglaubt wird (Religion), und dessen, was man hoffen darf (Vernunftglaube); Reflexion
des Verhältnisses von Gesellschaft und „Werten und Normen“, d.h. Reflexion unterschiedlicher Kultur- und lebensweltlicher Kontexte; kulturphilosophische Reflexion auf
Geltung und Genesis von „Werten und Normen“; Fähigkeit zur Einarbeitung in interdisziplinäre Themen.
Reflexions- und Argumentationskompetenzen, Hermeneutische Kompetenzen, Informationskompetenzen, Transformationskompetenzen, Forschungskompetenzen, Sprachkompetenzen, Sozialkompetenzen, Präsentations- und Moderationskompetenzen
Inhalte des Moduls:
Wertebegründung innerhalb religiöser Traditionen; Praktische Philosophie mit ihren
Konsequenzen für die Begründung von Moral und Recht; Begründung der Menschenrechte
Literatur:
Forschungsrelevante Texte zur Wertebegründung
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Max. TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
keine Beschränkung
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Studierende können in Rücksprache mit den Dozierenden aus den möglichen Prüfungsformen
auswählen: 1 HA (20 S.) oder 1 Referat (30-45 min.) mit schriftlicher Ausarbeitung oder 1
mündl. Prüfung (30 min.)
Modulkennziffer:
4.03.350
Titel:
MM 6 Praktische Philosophie und ihre Konsequenzen für die Gesellschaft
Dauer: 2 Semester
Turnus: Die einzelnen Veranstaltungen des
Moduls werden in 3 aufeinander folgenden
Semestern mindestens zweimal angeboten
Modulart: Pflicht
Level: Master
Modul sollte besucht
werden im: 1.-3. Semester
Lern-/Lehrform: S (6 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KP
Workload: 450 Stunden
davon Präsenzzeit: 84 Stunden
Der programmverantwortliche Hochschullehrer:
Prof. Dr. Ulrich Ruschig
Der Modulverantwortliche:
Ulrich Ruschig
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Übergang von der Praktischen Philosophie zu deren gesellschaftstheoretischen Konsequenzen; kritisches Verständnis zentraler Probleme der Rechts- Staats- und Sozialphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart; eigenständige Bearbeitung eines systematischen Themas aus verschiedenen Gebieten der Philosophie der Gesellschaft; Fähigkeit
zur Einarbeitung in interdisziplinäre Themen.
Reflexions- und Argumentationskompetenzen, Hermeneutische Kompetenzen, Informationskompetenzen, Transformationskompetenzen, Forschungskompetenzen, Sprachkompetenzen, Sozialkompetenzen, Präsentations- und Moderationskompetenzen
Inhalte des Moduls:
Positionen der Rechts- Staats- und Sozialphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart;
Einbeziehung von interdisziplinären Themen der Rechtswissenschaft und –geschichte,
der Politischen Theorie, der Theoretischen Soziologie, der Friedensethik
Literatur:
Forschungsrelevante Texte zur Rechts- Staats- und Sozialphilosophie
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Max. TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
keine Beschränkung
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Studierende können in Rücksprache mit den Dozierenden aus den möglichen Prüfungsformen
auswählen: 1 HA (20 S.) oder 1 Referat (30-45 min.) mit schriftlicher Ausarbeitung oder 1
mündl. Prüfung (30 min.)
Modulkennziffer:
4.03.360
Titel:
MM 7 Theoretische Philosophie und ihre Konsequenzen für die Grundlagen der Wissenschaften
Dauer: 1 Semester
Turnus: Die einzelnen Veranstaltungen des
Moduls werden in 3 aufeinander folgenden
Semestern mindestens zweimal angeboten
Modulart: Wahlpflicht
Level: Vertiefungscurriculum
Modul sollte besucht
werden im: 7.-9. Semester
Lern-/Lehrform: S (6 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 15 KP
Workload: 450 Stunden
davon Präsenzzeit: 84 Stunden
Der programmverantwortliche Hochschullehrer:
Prof. Dr. Mark Siebel
Der Modulverantwortliche:
Mark Siebel
mitverantwortliche Person(en): keine
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
kritisches Verständnis der Konsequenzen der Theoretischen Philosophie für die Grundlagen der
Wissenschaften durch die auf den im grundständigen Hochschulstudium erworbenen Fähigkeiten aufbauende Befähigung zur forschungsnahen Auseinandersetzung mit fortgeschrittenen
Problemen der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie und weiterer Teilgebiete der Theoretischen Philosophie; Verbreiterung und Vertiefung des kritischen Verständnisses vom Verhältnis
der Philosophie insbesondere zu den Naturwissenschaften; Verbreiterung und Vertiefung der
Fähigkeit zum Umgang mit interdisziplinären Themen; eigenständige, den Forschungsstand berücksichtigende Bearbeitung einer fortgeschrittenen systematischen Fragestellung aus dem genannten Themenkreis unter Berücksichtigung einschlägiger Primär- und Sekundärliteratur; Reflexions- und Argumentationskompetenzen, Informationskompetenzen, Transformationskompetenzen, hermeneutische Kompetenzen, philologisch-historische Kompetenzen, Forschungskompetenzen, Sprachkompetenzen, Sozialkompetenzen, Präsentations- und Moderationskompetenzen
Inhalte des Moduls:
Vorstellung und forschungsnahe Diskussion von fortgeschrittenen Einzelproblemen der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie und weiterer Teilgebiete der Theoretischen Philosophie; Vorstellung und forschungsnahe Diskussion von fortgeschrittenen Positionen zum Verhältnis der Philosophie insbesondere zu den Naturwissenschaften; Vorstellung und forschungsnahe Diskussion
fortgeschrittener interdisziplinärer Themen; Einübung in das fortgeschrittene, forschungsnahe
wissenschaftliche Arbeiten im Bereich der Theoretischen Philosophie unter Berücksichtigung
einschlägiger Primär- und Sekundärliteratur
Literatur:
forschungsrelevante Texte (Primär- und Sekundärliteratur) der Theoretischen Philosophie mit besonderer Berücksichtigung der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie
Teilnahmevoraussetzungen:
keine (empfohlen wird die erfolgreiche Teilnahme am Aufbaumodul 3)
Max. TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
keine Beschränkung
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
Studierende können in Rücksprache mit den Dozierenden aus den folgenden Prüfungsformen auswählen: 1 Hausarbeit (20 Seiten) oder 1 Referat (30-45 Min.) mit schriftlicher
Ausarbeitung (10-15 Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (30 Min.)
Modulkennziffer:
4.03.370
Titel:
Master-Abschlussmodul
Dauer: 1 Semester
Turnus: halbjährlich
Modulart: Pflicht
Level: Abschlussmodul
Modul sollte besucht
werden im: 4. Semester
Lern-/Lehrform: K (2 SWS)
Lehrsprache: deutsch
Erreichbare ECTS-Kredit-Punkte: 30 KP
Workload: 900 Stunden
davon Präsenzzeit: 28 Stunden
Die/der programmverantwortliche HochschullehrerIn:
Prof. Dr. Johann Kreuzer
Die/der Modulverantwortliche(n):
Johann Kreuzer
mitverantwortliche Person(en): Ulrich Ruschig
Ziele des Moduls/Kompetenzen:
Die Studenten wählen je nach ihren thematischen Interessen und ihrer Schwerpunktbildung während des Masterstudiums einen Betreuenden ihrer MA-Arbeit aus
und sprechen ein Thema ab – möglichst im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung des Betreuenden. Die Betreuung erfolgt individuell resp. in Kolloquien mit dem
Betreuer.
Inhalte des Moduls:
Selbständige Erstellung der MA-Arbeit bei beratender Unterstützung des Betreuers.
Literatur:
Empfehlungen zur Literaturrecherche und Einschätzung der Werke erfolgt themenspezifisch in der Beratung.
Kommentar:
Internet-Link zu weiteren Informationen:
nicht angegeben
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
nützliche Vorkenntnisse:
verknüpft mit den Modulen:
siehe Ziele des Moduls/Kompetenzen
maximale TeilnehmerInnenzahl/Auswahlkriterium für die Zulassung:
zu erbringende Leistungen/Prüfungsform:
siehe Ziele des Moduls/Kompetenzen
III. Vitae der hauptamtlich Lehrenden und Lehrbeauftragten
Büttemeyer, Wilhelm, apl. Prof. Dr.
Theoretische Philosophie, Logik, Wissenschaftsphilosophie, Musikästhetik
Die wichtigsten Veröffentlichungen:
Monographien:
Wissenschaftstheorie für Informatiker, Heidelberg 1995 (Spektrum).
Der erkenntnistheoretische Positivismus Roberto Ardigòs mit seinen zeitgeschichtlichen Beziehungen, Meisenheim/Glan 1974 (Hain).
Roberto Ardigò e la psicologia moderna, Firenze 1969 (La Nuova Italia).
Herausgebertätigkeit und Editionen:
(Hrsg.) Philosophie der Mathematik, Freiburg/München 2003, 2. Aufl. 2005 (Alber).
(Mithg) Übersetzung - Sprache und Interpretation, Frankfurt/M. 2000 (Lang).
(Hrsg.) R. Ardigò: Lettere edite ed inedite, Bd. I: 1850-1894, Frankfurt/M. 1990 (Lang)., Bd.
II: 1895-1920, Frankfurt/M. 2000 (Lang).
(Mithrsg.) Der Positivismusstreit in der deutschen Erziehungswissenschaft, München 1979
(Fink).
(Hrsg.) R. Ardigò / P. Villari: Carteggio 1868 - 1916, Firenze 1973 (La Nuova Italia).
Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken (ab 2000):
Zeit und Bewegung. Anmerkungen zu Hobbes, Geulincx, Locke und Kant, in: Die Realität
der Zeit, hrsg. von J. Kreuzer und G. Mohr, München: Fink 2007, S. 41-58.
Philosophie in geometrischer Ordnung, in: Philosophie in literarischen und ästhetischen Gestalten, hrsg. v. R. Schulz, Oldenburg 2005, S. 15-33.
Popper on Definitions, “Journal for General Philosophy of Science” 36, 2005, S. 15-28.
Le concezioni della logica di Preti, in: Il pensiero filosofico di Giulio Preti, hg. v. P. Parrini
und L.M. Scarantino, Milano 2004, S. 145-158.
«Wissenschaft ist Theorie und Kunst zugleich». Hans Jonas' Wissenschaftsauffassung im
Vergleich zu Technik und Ethik, in: Hans Jonas - von der Gnosisforschung zur Verantwortungsethik, hg. v. W.E. Müller, Stuttgart 2003, S. 185-195.
I manoscritti psicologici di Roberto Ardigò, "Quaderni per la storia dell'Università di Padova"
34, 2001, S. 83-98.
Rapporti tra la filosofia italiana e la filosofia tedesca, in: La filosofia italiana in discussione,
hrsg. v. F.P. Firrao, Milano 2001, S. 259-279.
Forschungsvorhaben
Verschiedene Einzeluntersuchungen zur italienischen Philosophie des 19. und 20. Jahrhunderts
Laufende Projekte:
Verschiedene Einzeluntersuchungen zur italienischen Philosophie des 19. und 20. Jahrhunderts
Beantragte und geplante Projekte:
Mitgliedschaften:
• ausländisches korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften und
Künste in Padua
Verantwortliche Tätigkeiten außerhalb der Lehre:
• Vorstandsmitglied der Filosofia Italiana-Stiftung in Oldenburg
Gerhard, Myriam, Juniorprof. Dr.
Naturphilosophie, Wissenschaftsphilosophie, Metaphysik, Erkenntnistheorie, Neuzeit, Klassische Deutsche Philosophie, Philosophie des 19 Jahrhunderts
Die wichtigsten Veröffentlichungen:
Monographie:
Von der Materie der Wissenschaft zur Wissenschaft der Materie. Schellings Naturphilosophie
im Ausgang der Transzendentalphilosophie Kants und Fichtes und ihre Kritik einer systematischen Bestimmung des Verhältnisses von Natur und Vernunft, Erfahrung und Denken Bd. 89,
hrsg. v. D. Frede, V. Gerhardt, O. Höffe, B. Kanitschneider, O. Schwemmer u. W. Vossenkuhl, Berlin 2002.
Herausgebertätigkeit und Editionen:
Kurt Bayertz/ Myriam Gerhard/ Walter Jaeschke: Naturwissenschaft, Philosophie und Weltanschauung im 19. Jahrhundert. Band 1: Der Materialismus-Streit, Hamburg 2. Qu. 2007.
Kurt Bayertz/ Myriam Gerhard/ Walter Jaeschke:. Naturwissenschaft, Philosophie und Weltanschauung im 19. Jahrhundert. Band 2: Der Darwinismusstreit, Hamburg 3. Qu. 2007.
Kurt Bayertz/ Myriam Gerhard/ Walter Jaeschke: Naturwissenschaft, Philosophie und Weltanschauung im 19. Jahrhundert. Band 3: Der Ignorabimusstreit, Hamburg 4. Qu. 2007.
Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken (ab 2000):
Ignorabimus als naturphilosophisches Schiboleth. Naturphilosophie, Naturwissenschaft und
die erkenntnistheoretische Bestimmung der Materie, in: K. Bayertz/ M. Gerhard/ W. Jaeschke, Der Darwinismus-Streit. Naturwissenschaft, Philosophie und Weltanschauung im 19.
Jahrhundert, Hamburg 2007 (im Druck).
Die philosophische Kritik am naturwissenschaftlichen Materialismus im 19. Jahrhundert, in:
K. Bayertz/ M. Gerhard/ W. Jaeschke, Der Materialismus-Streit. Naturwissenschaft, Philosophie und Weltanschauung im 19. Jahrhundert, Hamburg 2007, 122-138.
Zur logischen Funktion des Lebens, in: A. Arndt, K. Bal, H. Ottmann (Hg.), Das Leben Denken, Hegel-Jahrbuch 2006, Berlin 2006, 159-163.
Naturverständnis und Offenbarung, in: T. Boiadjiev/ G. Kapriev/ G. Mensching (Hg.), Vernunft und Offenbarung, Sofia 2006, 97-104.
„Certe rationem ordinis non esse”? Zur Konstituierbarkeit einer vernünftigen Ordnung der
Natur bei Copernicus, Bruno und Schelling, in: Acta Philosophica, Volume XXV, Number 2,
2004, 57-73.
Die Logik des Begriffs und seine Geschichte. Eine Überlegung zu Hegels logischer Bestimmung des Begriffs, in: T. Boiadjiev/ G. Kapriev/ G. Mensching (Hg.), Die Geschichtlichkeit
des philosophischen Denkens in Europa, Sofia 2004, 118-129.
Das Wissen der absoluten Idee, in: A. Arndt, K. Bal, H. Ottmann (Hg.), Hegels „Glauben und
Wissen“, Hegel-Jahrbuch 2004, Berlin 2004, 71-75.
Das Prinzip des Wissens. Zur Entwicklung des Selbstbewußtseins bei Schelling und Hegel,
in: A. Arndt, K. Bal, H. Ottmann (Hg.), Hegels „Phänomenologie des Geistes“, HegelJahrbuch 2001, Berlin 2002, 127-132.
Von der Materie der Wissenschaft zur Wissenschaft der Materie, in: Kant und die Berliner
Aufklärung, in: V. Gerhardt, R. Horstmann und R. Schuhmacher (Hg.), Akten des 9. Internationalen Kant-Kongresses, Berlin 2001, Bd. 4.2, 521-528.
Forschungsvorhaben
Laufende Projekte:
Spekulative vs. empirische Naturerkenntnis. Der Streit um die logische Gestalt exakter Wissenschaften.
Kurt Bayertz/ Myriam Gerhard/ Walter Jaeschke, Der Materialismus-Streit, PhB Meiner,
Hamburg 2008 (in Vorbereitung).
Kurt Bayertz/ Myriam Gerhard/ Walter Jaeschke, Der Darwinismus-Streit, PhB Meiner,
Hamburg 2008/09 (in Vorbereitung).
Kurt Bayertz/ Myriam Gerhard/ Walter Jaeschke, Der Ignorabimus-Streit, PhB Meiner, Hamburg 2009 (in Vorbereitung).
Beantragte und geplante Projekte:
Entwicklung von Leitlinien zur ethischen Beurteilung klinischer Forschungsvorhaben (in
Kooperation mit dem Universitätsklinikum Eppendorf, Hamburg)
Moralische Motivation und ärztliches Ethos (in Kooperation mit dem Universitätsklinikum
Eppendorf, Hamburg)
Wozu Philosophiegeschichte? Ein Colloquium über ihre Perspektiven und Methoden (in
Kooperation mit Frau Prof. Dr. Dagmar Borchers, Universität Bremen, für den 30.11.2007
geplantes Symposion)
Krise und Kritik der Philosophie im Vormärz (Tagung)
Mitgliedschaften:
Verantwortliche Tätigkeiten außerhalb der Lehre:
• Bibliotheksbeauftragte
• Dezentrale Frauenbeauftragte
Klar, Samuel, Dr.
Praktische Philosophie, Politische Philosophie, Rechtsphilosophie, Politische Ökonomie,
Englische und Französische Aufklärungsphilosophie, Kant, Kritische Theorie
Die wichtigsten Veröffentlichungen:
Monographie:
Moral und Politik bei Kant. Eine Untersuchung zu Kants praktischer und politischer Philosophie im Ausgang der „Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“, Würzburg 2007.
Aufsätze (ab 2000):
Zum Verhältnis von Glückseligkeit und Moralität, höchstem Gut und ethischem Gemeinwesen bei Kant (eingereicht)
Kant über Eigentum in Rechtslehre und Religionsschrift (in Vorbereitung)
Forschungsvorhaben
Probleme der Praktischen Philosophie
Laufende Projekte:
Kants „Kritik der praktischen Vernunft“. Ein systematischer Kommentar zur Einführung in
Kants Moralphilosophie (zusammen mit Ulrich Ruschig)
Beantragte und geplante Projekte:
Eine Absolventenstudie zu Philosophieabsolventen (zusammen mit Frau Dr. Maria Kreiner,
Universität Osnabrück)
Mitgliedschaften:
• Kant-Gesellschaft
• Deutsche Gesellschaft für Philosophie
Verantwortliche Tätigkeiten außerhalb der Lehre:
Mitglied der Studienkommission der FK IV
Beauftragter für die Akkreditierung aller Fächer der FK IV
Kreuzer, Johann, Prof. Dr.
Geschichte der Philosophie. Schwerpunkte: Spätantike und mittelalterliche Philosophie,
Deutscher Idealismus (mit Schwerpunkt Hölderlin), Geschichte und Kritik der Metaphysik,
Ästhetische Theorie, Sprach,- Kunst- und Religionsphilosophie/ Philosophische Gotteslehre
von der Antike bis zur Gegenwart.
Die wichtigsten Veröffentlichungen:
Monographien:
ÜBER PHILOSOPHIEGESCHICHTE (Oldenburger Universitätsreden Nr. 151), Oldenburg
2004
Gestalten mittelalterlicher Philosophie, München 2000.
Augustinus zur Einführung, Frankfurt a.M./New York 1995; überarbeitete und ergänzte Neuauflage Hamburg 2005.
PULCHRITUDO – Vom Erkennen Gottes bei Augustin. Bemerkungen zu den Büchern IX, X
und XI der Confessiones, München 1995.
Erinnerung. Zum Zusammenhang von Hölderlins theoretischen Fragmenten „Das untergehende Vaterland ...“ und „Wenn der Dichter einmal des Geistes mächtig ist ...“, Königstein/Ts.,
1985.
Herausgebertätigkeit und Editionen:
J.C.F. Hölderlin, Theoretische Schriften. Mit einer Einleitung hrsg. v. J. Kreuzer, Hamburg
(=Phil. Bibliothek Meiner) 1998; Tschechische Ausgabe (übers. v. M. Pokorný): Friedrich
Hölderlin, Texty k teorii básnictví, Prag 1998; Japanische Ausgabe (übers. v. T. Takeda), Tokyo 2003.
Augustinus, De trinitate (Bücher VIII-XI, XIV-XV, Anhang Buch V). Neu übersetzt und mit
einer Einleitung hrsg. v. J. Kreuzer, Hamburg (=Phil. Bibliothek Meiner) 2001.
Hölderlin-Handbuch. Leben – Werk – Wirkung, Stuttgart 2002
(zus. mit G. Mohr) Die Realität der Zeit, München 2007
Mitherausgeber der "Schriften der Académie du Midi": Bd. I, Zeit und Zeichen, München
1993; Bd. II, Weisheit und Wissenschaft, München 1995; Bd. III, Blick und Bild, München
1998; Bd. IV, Komparative Philosophie, München 1998; Bd. V, Translation - Interpretation,
München 1999.
Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken (ab 2000):
Die Zeit der Prophetie. Überlegungen im Anschluß an Dylan, in: A. Honneth/P. Kemper/R.
Klein (Hrsg.): »Bringing it all back home«. Bob Dylan und sein Werk, Frankfurt/M. 2007
Art. „Licht“, in: Wörterbuch philosophischer Metaphern, hrsg. v. R. Konersmann, Darmstadt
2007
Der Gottesbegriff und die fruitio dei, in: V.H. Drecoll (Hg.), Augustin-Handbuch. PersonWerk-Wirkung, Tübingen 2007
Der Geist als imago dei. Augustinus und Cusanus, in: Nikolaus von Kues in der Geschichte
des Platonismus. Hg. v. K. Reinhardt u. H. Schwaetzer, Regensburg 2007
„Voll Güt’ ist; keiner aber fasset / Allein Gott.“ Überlegungen zu einer Sentenz Hölderlins,
in: N.C. Baumgart, G. Ringshausen (Hg.), Philosophisch-theologische Anstöße zur Urteilsbildung. FS für Werner Brändle, Münster 2007
Von der erlebten zur gezählten Zeit. Die Anfänge der Zeitphilosophie in der Antike, in: J.
Kreuzer/G. Mohr (Hg.), Die Realität der Zeit, München 2007.
Was Wissen begründet. Über Kontroversen im 13. und 14. Jahrhundert, in: Internationales
Jahrbuch für Hermeneutik 5, hrsg. v. G. Figal, Tübingen 2006.
Der Augenblick der Schöpfung. Zur Logik des Kreativen bei Eriugena, Eckhart und Nikolaus
von Kues, in: KREATIVITÄT. XX. Deutscher Kongress für Philosophie. Kolloquiumsbeiträge. Hrsg. v. G. Abel, Hamburg 2006.
Rezension: Christoph Jamme / Frank Völkel (Hg.), Hölderlin und der Deutsche Idealismus.
Dokumente und Kommentare zu Hölderlins philosophischer Entwicklung und den philosophisch-kulturellen Kontexten seiner Zeit, in: Allg. Zeitschrift für Philosophie 31.2 (2006)
Art. „Zeit- und Geschichtsbild“ (Antike), in: Neues Testament und Antike Kultur, hrsg. v. K.
Erlemann, K.L. Noethlichs, C. Urban u. J. Zangenberg, Neukirchen-Vluyn 2005.
Art. „Wahrnehmung und Weltbild (Antike)“, in: Neues Testament und Antike Kultur, hrsg. v.
K. Erlemann, K.L. Noethlichs, C. Urban u. J. Zangenberg, Neukirchen-Vluyn 2005.
Begriffene Endlichkeit. Augustinus’ Entdeckung der Geschichte, in: GESCHICHTSBILDER.
Konstruktion – Reflexion – Transformation, Hrsg. v. C. Jostkleigrewe, C. Klein, K. Prietzel,
P.E. Saeverin, H. Südkamp, Köln Weimar Wien, 2005.
Kunstphilosophie im Mittelalter, in: S. Majetschak (Hrsg.), Klassiker der Kunstphilosophie,
München 2005.
Von der Insel der Heiligen ins Zentrum der karolingischen Renaissance: Johannes Scottus
Eriugena, in: T. Kobusch/M. Knapp (Hrsg.), Querdenker. Visionäre und Außenseiter in Philosophie und Theologie, Darmstadt 2005.
Logik von Zeit und Erinnerung. Was unterscheidet die Wirklichkeit des Gesangs von der
Form des Begriffs?, in: C. Jamme / A. Lemke (Hrsg.), "Es bleibet aber eine Spur / Doch eines
Wortes". Zur späten Hymnik und Tragödientheorie Friedrich Hölderlins, München 2004.
Irreduzible Zeichen. Über die Vorgeschichte von Hamanns Metrakritik der reinen Vernunft in
der mittelalterlichen Philosophie, in: Neue Zeitschrift für systematische Theologie 1/2004.
Denken, das in seinen Grund geht: radikale Diesseitigkeit bei Tauler, in: G. Frank / F. Niewöhner (Hrsg.): Reformer als Ketzer. Heterodoxe Bewegungen von Vorreformatoren, Stuttgart 2004.
Der Text der cura sui. Augustinus' Confessiones als Modell, in: M. Moog-Grünewald (Hrsg.),
Autobiographisches Schreiben und Selbstsorge, Heidelberg 2004.
Bewußtsein des Bildes. Zur Aktualität mittelalterlichen Denkens. Mit einer Nachbemerkung
zu Wittgenstein, in: S. Blasche/ M. Gutmann/ M. Weingarten (Hrsg.), REPRAESENTATIO
MUNDI: Bild, Bildbewußtsein, notwendige Metaphern und Gegenstände mittlerer Eigentlichkeit, Bielefeld 2004.
Hölderlins Rede von Gott, in: Denkwege 3, hrsg. von D. Koch u. D. Barbaric, Tübingen 2004.
Was verstehen wir, wenn wir verstehen? Augustinus über Orakel, innere Wörter und die Zierde der Verstehensgemeinschaft, in: Philosophisches Jahrbuch II. 2004 Sonderband Mentalsprachen.
Art. „Schweigen. II. Philosophisch“, in: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, hrsg. v.
D. Betz/B. Janowski/E. Jüngel (Hrsg.) Bd. 7, 4. Aufl. Tübingen 2004.
"Ob ein Mensch Erfahrungen machen kann, ist in letzter Instanz davon abhängig, wie er vergißt". Überlegungen zu einer Notiz Adornos, in: Kulturelles Vergessen: Medien-Rituale-Orte.
Hg. v. G. Butzer u. M. Günter (Formen der Erinnerung 21), Göttingen 2004.
Adornos und Heideggers Hölderlin, in: W. Ette/ G. Figal/ R. Klein/ G. Peters (Hrsg.), Adorno
im Widerstreit. Zur Präsenz seines Denkens, Freiburg/München 2004.
Hölderlins Rede von Gott, in: Denkwege 3, hrsg. v. D. Koch u. D. Barbarić, Tübingen 2004.
Über die Vernunft. Philosophie und Mystik, in: J. Schilling (Hrsg.), Mystik: Religion der Zukunft -- Zukunft der Religion? Leipzig 2003.
Hölderlins Kritik der intellektuellen Anschauung, in: PLATONISMUS IM IDEALISMUS.
Die platonische Tradition in der klassischen deutschen Philosophie. Hrsg. v. B. Mojsisch, O.
F. Summerell, München/Leipzig 2003.
"Was, du willst keinen Unsinn reden?" Wittgenstein über Augustinus und das Geschäft der
Philosophie, in: ZEITFENSTER, hrsg. von der Thomas-Morus-Akademie Bensberg, Bensberg 2003.
Art. "Nietzsche", in: W. D. Rehfus (Hrsg.), Handwörterbuch Philosophie, Göttingen 2003.
Art. "Nominalismus", in: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, hrsg. v. D. Betz / B.
Janowski / E. Jüngel. Bd. 5, 4. Aufl. Tübingen 2003.
Hölderlins Beiträge zur Philosophie, in: Bad Homburger Hölderlin-Vorträge 1998-2000, Bad
Homburg v.d.H. 2002.
Philosophische Hintergründe der Christus-Hymne Der Einzige, in: Hölderlin-Jahrbuch 32
(2000-2001), Eggingen 2002.
Vom Ich zur Sprache: Fichte und Hölderlin, in: H. Girndt/K. Hammacher (Hrsg.), Fichte und
die Literatur (Fichte-Studien Bd. 19), Amsterdam-New York 2002.
Der Raum der Imagination: Aspekte einer Theorie der symbolischen Formen, in: Heilige
Kunst 1999/2000, Ostfildern 2001.
Der Begriff der Person in der Philosophie des Mittelalters, in: D. Sturma (Hrsg.), PERSON.
Philosophiegeschichte – Theoretische Philosophie – Praktische Philosophie, Paderborn 2001.
Dynamik des Seins. Anmerkungen zur Geschichte seines Begriffs in der Philosophie des Mittelalters, in: E. Jain/S. Grätzel (Hg.), SEIN UND WERDEN IM LICHTE PLATONS, (FS K.
Albert), Freiburg/München 2001.
Artikel "Unsagbare, das", in: Hist. Wörterbuch der Philosophie, Bd. 11, Basel 2001.
Artikel "Visio", in: Hist. Wörterbuch der Philosophie, Bd. 11, Basel 2001.
Hölderlin y el idealismo, in: Julián Marrades/Manuel E. Vázquez (Hg.), HÖLDERLIN. Poesía y pensamiento, Valencia (Coleción filosofías) 2001.
Ästhetik als Ethik. Überlegungen im Anschluß an die "Kritik der Urteilskraft", in: Hölderlin.
Philosophie und Dichtung. Turm-Vorträge 1992-98, hg. v. V. Lawitschka, Tübingen 2001.
Der Seelengrund als Subjekt und Objekt der Erinnerung bei Eckhart und Tauler, in: J.J.
Berns/W. Neuber (Hg.), SEELENMASCHINEN. Gattungstraditionen, Funktionen und Leistungsgrenzen der Mnemotechniken vom späten Mittelalter bis zum Beginn der Moderne,
Wien/Köln/Weimar 2000.
Hölderlin im Gespräch mit Hegel und Schelling, in: Hölderlin-Jahrbuch 31 (1998-1999), Eggingen 2000.
Die Sprachlichkeit der Erinnerung. Überlegungen zum verbum intimum in Buch XV von "De
trinitate", in: J. Brachtendorf (Hrsg.), Gott und sein Bild – Augustins DE TRINITATE im
Spiegel gegenwärtiger Forschung, Paderborn 2000.
Ästhetik der Kultur: Vico's "Scienza nuova", in: R. Elberfeld/G. Wohlfart, Komparative
Ästhetik, Bd. VI der "Schriften der Académie du Midi", Köln 2000.
Wittgenstein über Sehen und Erinnern. Zwei Grundfragen seiner Ästhetik, in: Zeitschrift für
Ästhetik und Allgemeine Kunstwissenschaft 45/1 (2000).
Forschungsvorhaben
• Der philosophische Begriff der Erinnerung
• Ursprünge der Neuzeit: Die Epochenschwelle des 14. Jahrhunderts
• Hölderlin und der Deutsche Idealismus
Laufende Projekte:
• Einführung in die mittelalterliche Philosophie (Buchprojekt für die UTB-Reihe)
• (Zus. mit Prof. Dr. R.Konersmann, Kiel) Herausgabe der Bde. I und II von W. Benjamin, Kritische Gesamtausgabe. Werke und Nachlaß
Beantragte und geplante Projekte:
Der philosophische Begriff der Erinnerung von der Antike bis zur Gegenwart
Mitgliedschaften:
•
•
•
•
•
•
•
Hölderlin-Gesellschaft
Internationale Hegel-Vereinigung
Deutsche Gesellschaft für Philosophie
Deutsche Gesellschaft für Religionsphilosophie
Societe Internationale pour les Etudes Medievale (SIEPM)
Society for the Promotion of Eriugenian Studies (SPES)
Gründungsmitglied der Gesellschaft „Philosophie des Mittelalters und der Renaissance/frühen Neuzeit“
Verantwortliche Tätigkeiten außerhalb der Lehre:
• seit April 2004 Direktor des Instituts für Philosophie
• Vorsitzender des Kuratoriums der Filosofia Italiana-Stiftung in Oldenburg
• Mitglied des Fakultätsrates
• gewähltes Mitglied des Beirats der Hölderlin-Gesellschaft
• Gutachtertätigkeit für die Studienstiftung des deutschen Volkes, das Ev. Studentenwerk Villigst, die VG Wort und die Allg. Zeitschrift für Philosophie
Möbuß, Susanne, apl. Prof. Dr.
Jüdische Philosophie des Mittelalters und der Renaissance, französische Gegenwartsphilosophie
Die wichtigsten Veröffentlichungen:
Monographien:
Plotin. Zur Einführung, Hamburg 2000.
Sartre, Freiburg 2000.
Schopenhauer für Anfänger, "Die Welt als Wille und Vorstellung". Eine Lese-Einführung,
München 1998.
Die Erscheinung des Transzendenten, Eilah Delmedigo und der Averroismus der Renaissance, Hannover 1996.
Die Intellektlehre des Levi ben Gerson in ihrer Beziehung zur christlichen Scholastik, Frankfurt / Main, New York, Paris 1991 (Europäische Hochschulschriften, Reihe XX, Band 353).
Forschungsvorhaben
Laufende Projekte:
Beantragte und geplante Projekte:
Mitgliedschaften:
Verantwortliche Tätigkeiten außerhalb der Lehre:
Rehkämper, Klaus, apl. Prof. Dr.
Philosophie der Wahrnehmung und bildhafter Repräsentationen, Interaktion von Bildern und
Sprache, Metaphern, Analytische Sprachphilosophie, Analytische Philosophie des Geistes,
Philosophie der Kognitionswissenschaft
Die wichtigsten Veröffentlichungen:
Monographien:
Einführung in die Analytische Philosophie (in Vorb., vorauss. Darmstadt: Wissenschaftliche
Buchgesellschaft 2008) (zus. mit H. Leerhoff)
Philosophie des Bildes (in Vorb., voraussichtlich UTB (Huter & Roth))
Bilder, Ähnlichkeit und Perspektive – Auf dem Weg zu einer neuen Theorie der bildhaften
Repräsentation. Wiesbaden: DUV 2003
Herausgebertätigkeit und Editionen:
Vom Realismus der Bilder hrsg. mit K. Sachs-Hombach, Magdeburg: Scriptum Verlag 2001
(= Bd. 2 der Reihe Bildwissenschaft)
Bildgrammatik. hrsg. mit K. Sachs-Hombach, Magdeburg: Scriptum Verlag 1999 (= Bd. 1 der
Reihe Bildwissenschaft)
Bild, Bildwahrnehmung, Bildverarbeitung. hrsg. mit K. Sachs-Hombach, Wiesbaden: DUV
1998 (Nachdruck 2000, 2. Auflage 2004)
Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken:
„Trau, Schau, Wem? – Philosophische Theorien der visuellen Wahrnehmung“ in: Ethik und
Unterricht Themenheft „Wahrnehmung“ 03/06
„Wurzeln und Grenzen von Kreativität in Bildern“ in: Abel, G. (Hrsg.) (2006): Kreativität.
Hamburg: Meiner Verlag
„Pictures, Perception and Mental Models“ in: Held, C.; Knauff, M.; Vosgerau, K. H. (Hrsg.)
(2006): Mental Models and the Mind: Current Developments in Cognitive Psychology, Neuroscience and Philosophy of Mind. Amsterdam: Elsevier Publishers
„Morgen ist heute gestern – Einige Bemerkungen zum Verstehen von Sprache.“ In: Leißner,
N.; Breuninger, R. (Hrsg.) (2005): Zur Sprache gebracht – Philosophische Facetten. Festschrift für Prof. Dr. Dr. Peter Novak. Universität Ulm: Humboldt-Studienzentrum
„Ist der Begriff der Ähnlichkeit wirklich undefinierbar?” In: Sachs-Hombach, K. (Hrsg.)
(2005): Bildwissenschaft zwischen Reflexion und Anwendung. Köln: Hubert von Halem Verlag; auch in: Bluhm, R.; Nimtz, Chr. (Hrsg.) (2004): Ausgewählte Beiträge zu den Sektionen
der GAP.5 Fünfter Internationaler Kongress der Gesellschaft für Analytische Philosophie,
Bielefeld,
22.-26.
September
2003
Paderborn:
mentis
Verlag
=
„http://www.gap5.de/proceedings/ index.htm“
Rehkämper, K. Möckel, W.: „Visuelle Ähnlichkeit und perspektivische Darstellungen.“ In:
Freudenberger, S.; Sandkühler, H. J. (Hrsg.): Repräsentation, Krise der Repräsentation, Paradigmenwechsel. Frankfurt/M., Bern, New York, Paris: Peter Lang Verlag 2003
„What You See Is What You Get: Problems Of Linear Perspective“ In: Hecht, H.; Schwartz,
R.; Atherton, M. (Hrsg.): Looking into Pictures Cambridge/ Mass.: MIT-Press 2003
„Ist Existenz eine Eigenschaft – Ein Überblick von Platon bis in die Gegenwart“ Information
Philosophie (Juni 2003)
„Eine Abbildtheorie der Bilder“ In: Hogrebe, W. (Hrsg.): Grenzen und Grenzüberschreitungen (Proceedings des XIX. Deutschen Kongreß’ der Allgemeinen Gesellschaft für
Philosophie) Bonn: Sinclair-Press 2002
Forschungsvorhaben
Eine kulturübergreifende Studie zur Darstellung von Emotionen in Sprache und Bildern
Laufende Projekte:
Beantragte und geplante Projekte:
Identität als zeichenbasierter Prozeß
Mitgliedschaften:
• Deutsche Gesellschaft für Philosophie
• Gesellschaft für Analytische Philosophie
• Gesellschaft für Kognitionswissenschaft
• Gesellschaft für Ästhetik
Verantwortliche Tätigkeiten außerhalb der Lehre:
• Associate’ der Zeitschrift Behavioral and Brain Sciences (BBS)
Ruschig, Ulrich, apl. Prof. Dr.
Praktische Philosophie, Grundlagen der Naturwissenschaften, Deutscher Idealismus
Die wichtigsten Veröffentlichungen:
Monographien:
Hegels Logik und die Chemie. Fortlaufender Kommentar zum realen Maß. Hrsg. v. F. Nicolin
u. O. Pöggeler. Hegel-Studien, Beiheft 34. Bonn 1997.
"Zur Reduktion des Kohlendioxid zu Formiat durch NADH unter Katalyse von FormiatDehydrogenase aus Pseudomonas oxalaticus", Dissertation, Universität Heidelberg 1974.
Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken (ab 2000):
Liebe im Schnee statt Arbeit des Begriffs – Wohin die Verwirrung der Zeitbestimmungen in
Thomas Manns Zauberberg führt. In: Die Realität der Zeit. Hrsg. v. J. Kreuzer u. G. Mohr.
München 2007. S. 99 – 118.
Materialistische Dialektik oder Systemtheorie. In: Erwägen Wissen Ethik Jg. 17/2006 Heft 2,
S. 220 – 222.
Der intelligible Charakter bei Kant und die Moral der Wissenschaft. In: Kant und die Berliner
Aufklärung. Akten des IX. Internationalen Kant-Kongresses. Hrsg. v. V. Gerhardt, R.-P.
Horstmann u. R. Schumacher. Berlin New York 2001. Bd 3, S.315 –326.
Logic and Chemistry in Hegel's Philosophy. In : HYLE - International Journal for Philosophy
of Chemistry. Vol 7(2001), S. 5 – 22.
Die "Knotenlinie von Maaßverhältnissen" und materialistische Dialektik. In: Hegels Seinslogik. Interpretationen und Perspektiven. Hrsg. v. A. Arndt u. C. Iber. Berlin 2000, S. 301-314.
"Absolute Indifferenz" - materialloses Material auf dem Weg zur "absoluten Negation." In:
Mit und gegen Hegel. Von der Gegenstandslosigkeit der absoluten Reflexion zur Begriffslosigkeit der Gegenwart. Hrsg. v. A. Knahl, J. Müller u. M. Städtler. Lüneburg 2000, S. 59-76.
Hegel's Philosophy of the Chemical Process: a Rehabilitation. In: HYLE - International Journal for Philosophy of Chemistry. Vol 6 (2000), S. 175-177.
Forschungsvorhaben
Neurophysiologie und Willensfreiheit
Fortlaufende Kommentierung des Abschnittes Das Maaß in Hegels Wissenschaft der Logik
Laufende Projekte:
Spekulative Begriffsentwicklung und zitiertes Material in Hegels Wissenschaft der Logik (Arbeitstitel, Monographie, in Bearbeitung)
Kants „Kritik der praktischen Vernunft“. Ein systematischer Kommentar zur Einführung in
Kants Moralphilosophie (zusammen mit Samuel Klar)
Beantragte und geplante Projekte:
Mitgliedschaften:
Verantwortliche Tätigkeiten außerhalb der Lehre:
Mitglied im Akademischen Senat der Universität Oldenburg
Mitglied im Rat der Fakultät IV Human- und Gesellschaftswissenschaften
Schmidt, Silke, M.A.
Erkenntnistheorie, Metaphysik, Ästhetik, Geschichte der Philosophie (Schwerpunkt Mittelalter und Antike)
Die wichtigsten Veröffentlichungen:
Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken (ab 2000):
“Hören als ZeitSinn. Augustinus’ De musica VI”, in: Vom Sinn des Hörens, Zur Philosophie
der Musik, hrsg. von Georg Mohr und Johann Kreuzer, Königshausen & Neumann, vorr.
2007.
Lüder Schmidt, Silke Schmidt, Uwe Seifert, Andreas Gernemann: “Perceptual organization
and systematic music theory: Musical surface, auditory objects and the Theory of Indispensable Attributes”, in: The 2nd International Conference of Asia - Pacific Society for the Cognitive Science of Music, Seoul 2005.
Forschungsvorhaben
Aurelius Augustinus – Zeit und Musik
Laufende Projekte:
Dissertation
Beantragte und geplante Projekte:
Mitgliedschaften:
Verantwortliche Tätigkeiten außerhalb der Lehre:
• Mittelbauvertreter am Institut für Philosophie (kommissarisch)
• stellvertretende dezentrale Frauenbeauftragte
Schulz, Reinhard, apl. Prof. Dr.
Theoretische Philosophie und Philosophie der Naturwissenschaften, Hermeneutik, Anthropologie, Ästhetik, studium fundamentale, Fachdidaktik
Die wichtigsten Veröffentlichungen:
Monographien:
Naturwissenschaftshermeneutik. Eine Philosophie der Endlichkeit in historischer,
systematischer und angewandter Hinsicht. Würzburg 2004.
Herausgebertätigkeit und Editionen:
Zukunft ermöglichen. Denkanstösse aus fünfzehn Jahren Karl Jaspers Vorlesungen zu Fragen
der Zeit, Zu Ehren ihres Initiators Rudolf zur Lippe, Würzburg 2007.
Philosophie in literarischen und ästhetischen Gestalten, Oldenburg 2005.
Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken (ab 2000):
„Schellings Naturphilosophie und organische Konzeption der Naturwissenschaften – Bruch
oder Kontinuität?” In: Klaus Brinkmann (Ed.): Critical Concepts: German Idealism. Volume
Four: New Horizons and the Legacy of German Idealism, Routledge GB (in Vorb.)
„Äquivokationen bei der Zuschreibung moralischer Verantwortung in Unternehmen.“ In:
Thomas Beschorner, Patrick Linnebach, Reinhard Pfriem und Günter Ulrich (Hrsg.): Unternehmensverantwortung aus kulturalistischer Sicht, Marburg 2007, S. 33-43.
„Zeit und Kultur: Die Kristallisationsthese.“ In Johann Kreuzer und Georg Mohr (Hrsg.): Die
Realität der Zeit, München 2007, S. 79-98 (gemeinsam mit Falk Müller).
„Was dürfen wir hoffen? Natur und Geschichte bei Arendt und Jaspers.“ In: Antonia Grunenberg, Waltraud Meints-Stender, Oliver Bruns (Hrsg.): Hannah Arendt, Betrachtungen zu ihrem 100. Geburtstag, Reihe „Hannah Arendt-Studien“, Schriftenreihe des HAZ, Bd. 4, Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, Oxford, Wien 2007 (im Druck).
„1934/35: Das Experiment zwischen Theorie und Kultur - Ludwik Fleck im Vergleich mit
Karl Popper und Edgar Wind.“ In: Bozena Choluj und Jan C. Joerden (Hrsg.): Von der wissenschaftlichen Tatsache zur Wissensproduktion (Studien zur Ethik in Ostmitteleuropa, Bd.
11), Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, Oxford, Wien 2007 (im Druck).
„Wozu noch Metaphysik? Philosophieren im Spannungsfeld von Konstruktion und
Destruktion.“ In: Allgemeine Zeitschrift für Philosophie (AZP), Heft 30.3, 2005, S. 253-269.
„Karl Jaspers und die europäische Bildungsidee.“ In: Jaspers-Jahrbuch, Bd. 18 (2005),
S. 43-65.
„Synthetische Biologie. Anreiz für ganzheitliches Denken oder Mathematisierung des Lebendigen?“ In: Karen Gloy / Rudolf zur Lippe (Hrsg.): Weisheit – Wissen – Information, Göttingen 2005, S. 153-175.
„Überlagerungen. Medienästhetische Bemerkungen zu Flusser und Nietzsche.“ In: DIVINATIO Studia Culturologica Series, Volume 20, Autumn-Winter, Sofia 2004, S. 51-73.
„Verantwortung und Vision – philosophisch betrachtet.“ In: Britta Konz, Ulrike Link-
Wieczorek (Hrsg.): Vision und Verantwortung. Festschrift für Ilse Meseborg-Haubold,
Münster 2004, S. 7-20.
„Kommunikative Grenzen: Die verschiedene Bedeutung von Paradoxien für den Ursprung
von Erkenntnis bei Jaspers und Luhmann.“ In: Bernd Weidmann (Hrsg.): Existenz in
Kommunikation. Zur philosophischen Ethik von Karl Jaspers, Würzburg 2004, S. 179-192.
„Kultur als Wissenschaft? Eine kulturphilosophische Kritik. In: Forschungsgruppe
Unternehmen und gesellschaftliche Organisation“ (FUGO, Hrsg.): Perspektiven einer
kulturwissenschaftlichen Theorie der Unternehmung, Marburg 2004, S. 211-239.
„Erwartungen im Modus methodischer Wissbarkeit. Zum Verhältnis von hermeneutischer und
naturwissenschaftlicher Erfahrung.“ In: Reinhold Esterbauer, Elisabeth Pernkopf, Schönhart,
Mario (Hrsg.): Spiel mit der Wirklichkeit. Zum Erfahrungsbegriff in den Naturwissenschaften,
Würzburg 2004, S. 211-230.
„Organismus und Freiheit. Hans Jonas’ phänomenologische Interpretation moderner Biologie.“ In: Wolfgang Erich Müller (Hrsg.): Hans Jonas - von der Gnosisforschung zur
Verantwortungsethik, Stuttgart 2003, S. 63-84.
„Bildung! Nein Danke? Zur Geschichte und Aktualität eines umstrittenen Themas.“
(Antrittsvorlesung), Oldenburger Universitätsreden 137, Oldenburg 2002: BIS-Verlag.
„Nietzsche und Rorty. Zwei Metaphysikoppositionen.“ In: Renate Reschke (Hrsg.): Zeitenwende Wertewende. Internationaler Kongreß zum 100. Todestag Friedrich Nietzsches , vom
24.-27. August 2000 in Naumburg, Berlin 2001, S. 165-169.
Forschungsvorhaben
Hermeneutik der Naturwissenschaften und Technik
Laufende Projekte:
studium fundamentale
Karl Jaspers Vorlesungen zu Fragen der Zeit
Beantragte und geplante Projekte:
Beteiligung an Planungen des Graduiertenkollegs „Praktiken der Subjektivierung“
Mitgliedschaften:
• International Society for Hermeneutics and Science (ISHS)
Verantwortliche Tätigkeiten außerhalb der Lehre:
• Geschäftsführer für das studium fundamentale
• Geschäftsführer der Karl Jaspers Vorlesungen zu Fragen der Zeit
• Senat der Carl von Ossietzky Universität
• AG Didaktik und Geschichte der Physik
• Rat des Didaktischen Zentrums (DiZ)
• BA-Prüfungsausschuss
Siebel, Mark, Prof. Dr.
Theoretische Philosophie
Die wichtigsten Veröffentlichungen:
Monographien:
Erinnerung, Wahrnehmung, Wissen. - Paderborn : mentis, 2000.
Der Begriff der Ableitbarkeit bei Bolzano. - Sankt Augustin : Academia, 1996. - (Beiträge zur
Bolzano-Forschung ; 7)
Herausgebertätigkeit und Editionen:
Semantik und Ontologie : Beiträge zur philosophischen Forschung / Mark Siebel; Mark Textor (Hrsg.). - Frankfurt am Main [u.a.] : Ontos, 2004. - (Philosophische Forschung ; 2)
Kommunikatives Verstehen / hrsg. von Mark Siebel. - Leipzig : Leipziger Universitätsverlag,
2002. - (Leipziger Schriften zur Philosophie ; 16)
Bolzano and analytic philosophy / ed. by Wolfgang Künne, Mark Siebel and Mark Textor. Amsterdam : Rodopi, 1997. - (Grazer Philosophische Studien ; 53)
Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken (ab 2000):
There’s something about Linda. Probability, coherence and rationality. Erscheint in Philosophical Psychology.
The ontology of meanings. Erscheint in Philosophical Studies.
Equivalent testimonies as a touchstone of coherence measures. Mit Werner Wolff. Erscheint
in Synthese.
Against probabilistic measures of coherence. Erkenntnis 63 (2005), S. 335-360.
A puzzle about concept possession. Grazer Philosophische Studien 68 (2004), S. 1-22.
Bolzanos Urteilslehre. Archiv für Geschichte der Philosophie 86 (2004), S. 56-87.
On Fitelson’s measure of coherence. Analysis 64 (2004), S. 189-190.
Illocutionary acts and attitude expression. Linguistics and Philosophy 26 (2003), S. 351-366.
Anti-Individualismus und Grice’sches Programm. In: Intentionalität zwischen Subjektivität
und Weltbezug / Ulrike Haas-Spohn (Hrsg.). - Paderborn : mentis, 2003, S. 111-135.
Bolzano’s concept of consequence. The Monist 85 (2002), S. 580-599.
Was sind illokutionäre Akte? In: Kommunikatives Verstehen / Mark Siebel (Hrsg.). - Leipzig:
Leipziger Universitätsverlag, 2002. - (Leipziger Schriften zur Philosophie ; 16), S. 138-164.
What is an illocutionary point? In: Speech acts, mind, and social reality : discussions with
John R. Searle / ed. by Günther Grewendorf and Georg Meggle. - Dordrecht [u.a.] : Kluwer,
2002. - (Studies in Linguistics and Philosophy), S. 124-140.
Forschungsvorhaben:
• Aufsätze zur probabilistischen Erkenntnistheorie, zu Paul Thagards Kohärenzmodell
und zur Kompositionalität natürlicher Sprachen
Laufende Projekte:
• Aufsätze zu probabilistischen Analysen des Stützungs- und des Kohärenzbegriffs
Beantragte und geplante Projekte:
• Tagung zu Signifikanztests
• Ringvorlesung zu Gedankenexperimenten
Mitgliedschaften:
• Gesellschaft für Analytische Philosophie
• Gesellschaft für Kognitionswissenschaft
• Internationale Bernard-Bolzano-Gesellschaft
Verantwortliche Tätigkeiten außerhalb der Lehre:
• Mitglied des Institutsrates
• Gutachter für diverse Zeitschriften (Archiv für Geschichte der Philosophie, Dialectica,
Erkenntnis, Grazer Philosophische Studien, Mind & Language, Synthese)
Wachtendorf, Thomas, M.A.
Sprachphilosophie, Erkenntnistheorie (Logik), Ludwig Wittgenstein, Ethik
Die wichtigsten Veröffentlichungen:
Monographie:
Die Würde des Menschen. Ontologischer Anspruch, praktische Verwendung und lebensweltliche Notwendigkeit. Tectum-Verlag, Marburg 2004.
Herausgebertätigkeit und Editionen:
Mit Holger Leerhoff (Hrsg.): "Das Wahre, das Gute, das Schöne. Beiträge zur Philosophie",
bis-Verlag, Oldenburg 2005.
Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken (ab 2000):
„Lebensweisen statt Lebensformen. Anmerkungen zu Wittgensteins Verwendung des Terminus Lebensform”. (Grazer Philosophische Studien, in Vorbereitung)
„Über die subjektiven Wirklichkeiten einer Welt”, Beitrag zum Internationalen Ludwig Wittgenstein Symposion 2007.
„Aber der Löwe spricht eben nicht! Anmerkungen zu einer Kontroverse”, in: Gasser, Georg
u.a. (Hrsg.): Beiträge der Österreichischen Ludwig Wittgenstein Gesellschaft, Kirchberg am
Wechsel 2006, S. 362-364.
„’In unserer Sprache ist eine ganze Mythologie niedergelegt.’ Bemerkungen zur Ethik Ludwig Wittgensteins“, in: Friedrich Stadler / Michael Stöltzner: „Beiträge des 28. Internationalen Wittgenstein Symposiums“, Österreichische Ludwig Wittgenstein Gesellschaft, Kirchberg
2005, S. 323-325.
" >So handle ich eben.< Ethik im Lichte Wittgensteins" in: Holger Leerhoff / Thomas Wachtendorf: "Das Wahre, das Gute, das Schöne. Beiträge zur Philosophie", bis-Verlag, Oldenburg 2005, S. 133-147.
Forschungsvorhaben
Laufende Projekte:
Dissertation “Sprache und Ethik bei Ludwig Wittgenstein”
Beantragte und geplante Projekte:
•
•
Gelassenheit und Leidenschaft. Studien zu Heidegger, Wittgenstein und Kierkegaard
Angewandte Probleme der Ethik aus der Sicht Wittgensteins
Mitgliedschaften:
•
•
Deutsche Gesellschaft für Philosophie
Österreichische Ludwig Wittgenstein Gesellschaft (beantragt)
Verantwortliche Tätigkeiten außerhalb der Lehre:
IV. Genehmigte Ordnungen
Anlage 19
Fachspezifische Anlage für das Fach Philosophie / Werte und Normen
in der Fassung vom 10.10.2005 (Amtliche Mitteilungen 5/2005)
1.
Bachelorgrad
Die Fakultät IV Human und Gesellschaftswissenschaften bietet das Fach Philosophie mit den Abschlüssen Philosophie „Bachelor of Arts (B.A.)“ und Werte und Normen „Bachelor of Arts (B.A.)“ an.
2.
Empfehlungen für das Philosophiestudium
Für die Aufnahme des Bachelorstudiums im Fach Philosophie sind folgende besondere Voraussetzungen erwünscht: Breitgefächertes Interesse an wissenschaftlichen, interdisziplinären, politischgesellschaftlichen und kulturellen Fragen; Freude an begrifflicher Differenzierung und Argumentation,
die Fähigkeit zum Erkennen und Gestalten von Kontexten sowie zur versuchsweisen Übertragung
theoretischer Figuren auf praktische Probleme.
Fremdsprachenkenntnisse in den neueren wie auch den alten Sprachen sind für das Studium hilfreich.
Studierenden mit dem Studienziel Master of Education (Gymnasium) Werte und Normen wird empfohlen, die Module AM 2a, AM 5 und AM 6 zu belegen. Studierenden mit dem Studienziel Master of Education (Grund-, Haupt- und Realschulen) Werte und Normen wird empfohlen, die Module AM 2a und
AM 5 zu belegen. Das Modul Fachdidaktik AM 6 im Umfang von 6 KP kann für Studierende, die das
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen anstreben, im Masterstudium absolviert werden. Studierende mit dem Studienziel Master of Education (Sonderpädagogik) belegen das Basiscurriculum (30
KP).
Studierenden mit dem Studienziel Master of Education (Gymnasium) Philosophie wird empfohlen, das
Modul AM 6 sowie 2 Module aus den Modulen AM 1a, AM 2a, AM 3a und AM 4a auszuwählen und zu
belegen.
3.
Ziele des Studiums
Im Bachelorstudium sollen die Studierenden in systematischer und philosophiegeschichtlicher Hinsicht
grundlegende Kenntnisse der abendländischen Philosophie erwerben, mit den Arbeitsmethoden und
Argumentationsweisen der Philosophie vertraut und zur Selbstreflexion befähigt werden sowie die
Darstellung und Anwendung des erworbenen Wissens in unterschiedlichen Berufsfeldern zu erlernen.
4.
Philosophie als 30 KP-Fach (Basiscurriculum)
(1) In diesem Abschnitt des Philosophiestudiums sollen sich die Studierenden Grundkenntnisse in
den Bereichen Logik, Theoretische Philosophie, Praktische Philosophie sowie Lernen und Vermitteln aneignen. Weitere Ziele des Basiscurriculums sind die Aneignung grundlegender Methoden
und Argumentationsweisen der Philosophie, die Befähigung zu interdisziplinärer Zusammenarbeit
und zur Reflexion ethischer Orientierungen. Neben den Vorlesungen sind von den Studierenden
Tutorien zu besuchen, in denen das Verständnis der Vorlesungsinhalte vertieft wird. Alle Seminare dienen der exemplarischen Vertiefung und Ergänzung der in Vorlesung und Tutorium erworbenen Kenntnisse. Im Einzelnen sollen in der Theoretischen Philosophie die Grundlagen der Metaphysik, Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie sowie Sprachphilosophie erlernt, aufeinander bezogen und in einen systematischen und historischen Kontext gestellt werden. In der Praktischen
Philosophie sollen Probleme der Ethik, der angewandten Ethik, der Rechts- und Sozialphilosophie
kennen gelernt, reflektiert, in einen systematischen und historischen Kontext gestellt und auf
grundlegende Prinzipien zurückgeführt werden. Der Nachweis für Lernen und Vermitteln wird
durch die qualifizierte Teilnahme an den Tutorien zur Theoretischen und Praktischen Philosophie
erworben. Hier sollen die erworbenen philosophischen Kenntnisse im gemeinsamen Gespräch
ausgetauscht, hinterfragt und auf ihre Konsensfähigkeit hin überprüft werden. In der Logik sollen
die Regeln des gültigen Schließens erarbeitet und angewandt werden, wobei Formalisierung,
Analyse und Prüfung sprachlicher Inhalte im Vordergrund stehen.
(2) Es sind folgende Basismodule (BM) als Pflichtmodule zu belegen:
Modulbezeichnung
BM 1 Grundlagen der Theoretischen Philosophie und ihre
Vermittlung [BC-TP]
BM 2 Grundlagen der Praktischen Philosophie und ihre
Vermittlung [BC-PP]
BM 3 Logik [BC-L]
Gesamt
Art und Menge der KreditArt und Anzahl der Modulprüfungen
Lehrveranstaltungen punkte
1 VL
12
6 kleinere Teilleistungen (Essays, Sitzungs1 TU
ausarbeitungen, Kurzvorträge mit Thesenpa2 SE
pier)
1 VL
12
6 kleinere Teilleistungen (Essays, Sitzungs1 TU
ausarbeitungen, Kurzvorträge mit Thesenpa2 SE
pier)
1 VL
6
1 Abschlussklausur (90 Min.)
1 TU
30
Die Fachdidaktik wird integrativ in den beiden Basismodulen BC-TP und BC-PP zu je 3 KP vermittelt.
5.
Philosophie als 60 KP-Fach (Aufbaucurriculum)
(1) Es werden folgende Ziele verfolgt:
- Im Bereich des Abschlusses Philosophie sollen die Studierenden die Grundlagen der fachwissenschaftlichen und interdisziplinären Sachkompetenz erwerben, die sie zur angemessenen Darstellung, philosophischen Reflexion, kritischen Urteilsfähigkeit und sachgerechten Anwendung ihres erworbenen Wissens auf die im Berufsleben anzutreffenden anderen Wissensformen befähigen.
- Im Bereich des Abschlusses Werte und Normen sollen die Studierenden die Grundlagen
der fachwissenschaftlichen und didaktischen Sachkompetenz erwerben, die sie dazu befähigen, in außerschulischen Einrichtungen oder nach dem anschließenden Master-Studiengang
und dem Vorbereitungsdienst Werte und Normen in allen Schulformen wissenschaftlich begründet und interdisziplinär ausgerichtet zu unterrichten.
(2) In der Geschichte der Philosophie sollen ein Überblick über die verschiedenen Epochen der Philosophie und ihre bedeutendsten Vertreter gegeben, der Zusammenhang mit den zeitgeschichtlichen Umständen verdeutlicht und in das Wechselspiel von historischer und systematischer Argumentation eingeführt werden. In Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft sollen die
bedeutendsten Ethikkonzepte kennen gelernt und ihre Konsequenzen für Recht und Gesellschaft
reflektiert sowie auf Gegenwartsprobleme bezogen werden. In Theoretische Philosophie und
Grundlagen der Wissenschaften sollen die metaphysischen und propädeutischen Voraussetzungen der positiven Wissenschaften bewusst gemacht, untersucht und bewertet werden. Die Ästhetik / Kulturphilosophie befasst sich mit den wichtigsten Erscheinungsformen des Ästhetischen, untersucht kulturelle Erscheinungsformen in all ihren Dimensionen und thematisiert die philosophischen Voraussetzungen ästhetischer Erfahrung. In der Fachdidaktik soll das Lehren und Vermitteln philosophischer Themen in Abhängigkeit von den jeweiligen Adressatengruppen reflektiert
und eingeübt werden.
(3) Das Basiscurriculum ist für diese beiden Schwerpunke identisch. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Einheit differenziert sich der Studienverlauf in die Aufbaumodule Philosophie (AM
1 bis 4) und die Aufbaumodule Werte und Normen (AM 2a und 5) und in das Fachdidaktik-
Aufbaumodul. Die Aufbaumodule (30 KP) können erst nach erfolgreichem Abschluss des 30 KPBasiscurriculums studiert werden. Je nach Studienziel ergeben sich drei Curricula-Varianten.
Aufbaucurriculum Philosophie
Modulbezeichnung
AM 1 Geschichte der
Philosophie [AM-GP]
ModulArt und Menge der
typ
Lehrveranstaltungen
Wahl2 SE
pflicht
1 VL / SE
1 TU
AM 2 Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft [AM-PPERG]
Wahlpflicht
2 SE
1 VL / SE
1 TU
AM 3 Theoretische Philosophie und Grundlagen
der Wissenschaften [AMTPGW]
Wahlpflicht
2 SE
1 VL / SE
1 TU
AM 4 Ästhetik / Kulturphilosophie [AM-ÄK]
Wahlpflicht
2 SE
1 VL / SE
1 TU
Gesamt
Kredit- Art und Anzahl der Modulprüfungen
punkte
15
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1
Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10
Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in
der Regel 15-20 Min.)
15
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1
Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10
Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in
der Regel 15-20 Min.)
15
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1
Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10
Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in
der Regel 15-20 Min.)
15
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1
Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10
Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in
der Regel 15-20 Min.)
30
Aufbaucurriculum Werte und Normen
(für das Studienziel Master of Education (Gymnasium), (Grund, Haupt- und Realschulen) für Werte
und Normen)
Modulbezeichnung
AM 2a Praktische Philosophie – Ethik, Recht,
Gesellschaft [AMPPERGa]
AM 5 Geschichte und
Lehren der Religionen
[WN-AM-GLR]
AM 6 Fachdidaktik [WNAM-FD]
Gesamt
ModulArt und Menge der
typ
Lehrveranstaltungen
Pflicht 2 SE
1 VL / SE
Pflicht
Wahlpflicht
1 SE
2 VL / SE
1 SE
1 VL / SE
Kredit- Art und Anzahl der Modulprüfungen
punkte
12
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1
Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10
Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in
der Regel 15-20 Min.)
12
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1
Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10
Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in
der Regel 15-20 Min.)
6
30
1 Portfolio mit max. 5 kleineren Teilleistungen
Aufbaucurriculum Philosophie
(für das Studienziel Master of Education (Gymnasium) für Philosophie)
Modulbezeichnung
AM 1a Geschichte der
Philosophie [AM-GPa]
ModulArt und Menge der
typ
Lehrveranstaltungen
Wahl2 SE
pflicht
1 VL / SE
AM 2a Praktische Philosophie – Ethik, Recht,
Gesellschaft [AMPPERGa]
Wahlpflicht
2 SE
1 VL / SE
AM 3a Theoretische Philosophie und Grundlagen
der Wissenschaften [AMTPGWa]
Wahlpflicht
2 SE
1 VL / SE
AM 4a Ästhetik / Kulturphilosophie [AM-ÄKa]
Wahlpflicht
2 SE
1 VL / SE
AM 6 Fachdidaktik [WNAM-FD]
Pflicht
1 SE
1 VL / SE
Kredit- Art und Anzahl der Modulprüfungen
punkte
12
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1
Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10
Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in
der Regel 15-20 Min.)
12
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1
Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10
Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in
der Regel 15-20 Min.)
12
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1
Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10
Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in
der Regel 15-20 Min.)
12
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1
Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10
Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in
der Regel 15-20 Min.)
Gesamt
6.
6
1 Portfolio mit max. 5 kleineren Teilleistungen
30
Bachelorarbeit im Fach Philosophie / Werte und Normen
Die fachwissenschaftliche Bachelorarbeit umfasst 12 KP, damit beträgt die Bearbeitungszeit neun
Wochen. Ein dazugehöriges Kolloquium umfasst 3 KP.
Master of Education – Grund,- Haupt-, Realschule
Fachspezifische Anlage für das Fach Werte und Normen
1. Ziele des Studiums
Im Studiengang Master of Education (Grund,- Haupt-, Realschule) Werte und Normen sollen die Studierenden die fachwissenschaftliche und didaktische Sachkompetenz erwerben, die sie dazu befähigt,
das Fach Werte und Normen an Grund-, Haupt und Realschulen wissenschaftlich begründet und
interdisziplinär ausgerichtet zu unterrichten.
2. Empfehlungen für das Studium
Fremdsprachenkenntnisse in den neueren wie auch den alten Sprachen sind für das Studium hilfreich.
3. Besondere Voraussetzungen
Keine.
4. Werte und Normen mit dem Berufsziel Lehramt Grund-, Haupt und Realschule
Modulbezeichnung
AM 6 Fachdidaktik [WNAM-FD]
Modultyp
Pflicht
Art und Anzahl der
Veranstaltungen
KP
1 SE
1 VL / SE
6
Gesamt
Art und Anzahl der
Modulprüfungen
1 Portfolio mit max. 5
kleineren Teilleistungen
6
5. Regelungen zu den Prüfungsleistungen
Erstmals nicht bestandene Prüfungen gelten als nicht unternommen.
Voraussetzung für
die Belegung des
Moduls (falls gewünscht)
Keine
Master of Education – Gymnasium
Fachspezifische Anlage für das Fach Werte und Normen
1. Ziele des Studiums
Im Studiengang Master of Education (Gymnasium) Werte und Normen sollen die Studierenden die
fachwissenschaftliche und didaktische Sachkompetenz erwerben, die sie dazu befähigt, das Fach
Werte und Normen an Gymnasien wissenschaftlich begründet und interdisziplinär ausgerichtet zu
unterrichten.
2. Empfehlungen für das Studium
Fremdsprachenkenntnisse in den neueren wie auch den alten Sprachen sind für das Studium hilfreich.
3. Besondere Voraussetzungen
Keine.
4. Werte und Normen mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien
Modulbezeichnung
ModulTyp
Art und Anzahl
der Veranstaltungen
KP
Art und Anzahl der
Modulprüfungen
1 Hausarbeit (20
Seiten) oder 1 Referat mit schriftlicher
Ausarbeitung oder 1
mündliche Prüfung
(30 Min.)
1 Hausarbeit (20
Seiten) oder 1 Referat mit schriftlicher
Ausarbeitung oder 1
mündliche Prüfung
(30 Min.)
MM 5
Begründung von
Werten und Normen
in Religion und Philosophie
Pflicht
3 SE
15
MM 6
Praktische Philosophie und ihre Konsequenzen für die
Gesellschaft
Pflicht
3 SE
15
Gesamt
Voraussetzung für
die Belegung des
Moduls (falls gewünscht)
Keine
Keine
30
Fachdidaktik wird in den Mastermodulen MM 5 und MM 6 im Umfang von je 3 KP integriert vermittelt.
5. Regelungen zu den Prüfungsleistungen
Erstmals nicht bestandene Prüfungen gelten als nicht unternommen.
Master of Education – Gymnasium
Fachspezifische Anlage für das Fach Philosophie
1. Ziele des Studiums
Im Studiengang Master of Education (Gymnasium) Philosophie sollen die Studierenden die fachwissenschaftliche und didaktische Sachkompetenz erwerben, die sie dazu befähigt, das Fach Philosophie
an Gymnasien wissenschaftlich begründet und interdisziplinär ausgerichtet zu unterrichten.
2. Empfehlungen für das Studium
Fremdsprachenkenntnisse in den neueren wie auch den alten Sprachen sind für das Studium hilfreich.
3. Besondere Voraussetzungen
Keine
4. Philosophie mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien
Modulbezeichnung
MM 6 Praktische Philosophie und ihre
Konsequenzen
für die Gesellschaft
MM 7 Theoretische Philosophie und ihre
Konsequenzen
für die Grundlagen der Wissenschaften
Modultyp
Art und Anzahl der
Veranstaltungen
KP
Pflicht
3 SE
15
Pflicht
3 SE
15
Gesamt
Art und Anzahl der
Modulprüfungen
1 Hausarbeit (20
Seiten) oder 1 Referat mit schriftlicher
Ausarbeitung oder 1
mündliche Prüfung
(30 Min)
1 Hausarbeit (20
Seiten) oder 1 Referat mit schriftlicher
Ausarbeitung oder 1
mündliche Prüfung
(30 Min.)
Voraussetzung für
die Belegung des
Moduls (falls gewünscht)
Keine
Keine
30
Fachdidaktik wird im Umfang zu je 3 KP in den Mastermodulen MM 6 und MM 7 integriert vermittelt.
5. Regelungen zu den Prüfungsleistungen
Erstmals nicht bestandene Prüfungen gelten als nicht unternommen.
Master of Education - Sonderpädagogik
Fachspezifische Anlage für das Fach Werte und Normen
1. Ziele des Studiums
Im Studiengang Master of Education (Sonderpädagogik) Werte und Normen sollen die Studierenden
die fachwissenschaftliche und didaktische Sachkompetenz erwerben, die sie dazu befähigt, das Fach
Werte und Normen an Sonderschulen wissenschaftlich begründet und interdisziplinär ausgerichtet zu
unterrichten.
2. Empfehlungen für das Studium
Fremdsprachenkenntnisse in den neueren wie auch den alten Sprachen sind für das Studium hilfreich.
3. Besondere Voraussetzungen
Keine.
4. Werte und Normen mit dem Berufsziel Lehramt Sonderpädagogik
Modulbezeichnung
Modultyp
Art und Anzahl der
Veranstaltungen
KP
AM 2a Praktische Philosophie – Ethik,
Recht, Gesellschaft [AMPPERGa]
Pflicht
2 SE
1 VL / SE
12
AM 5 Geschichte und
Lehren der
Religionen
[WN-AM-GLR]
Pflicht
2 SE
1 VL / 1 SE
12
AM 6 Fachdidaktik [WNAM-FD]
Gesamt
Pflicht
1 SE
1 VL / SE
06
Art und Anzahl der
Modulprüfungen
1 Hausarbeit (15-20
Seiten) oder 1 Referat (höchstens 30
Min.) mit schriftlicher
Ausarbeitung (höchstens 10 Seiten) oder
1 mündliche Prüfung
(in der Regel 15-20
Min.)
1 Hausarbeit (15-20
Seiten) oder 1 Referat (höchstens 30
Min.) mit schriftlicher
Ausarbeitung (höchstens 10 Seiten) oder
1 mündliche Prüfung
(in der Regel 15-20
Min.)
1 Portfolio mit max. 5
kleineren Teilleistungen
30
5. Regelungen zu den Prüfungsleistungen
Erstmals nicht bestandene Prüfungen gelten als nicht unternommen.
Voraussetzung für
die Belegung des
Moduls (falls gewünscht)
Keine
Keine
Keine
Master of Education – Wirtschaftspädagogik
Fachspezifische Anlage für das Erweiterungsfach Werte und
Normen
1. Ziele des Studiums
Im Studiengang Master of Education (Wirtschaftspädagogik) Werte und Normen sollen die Studierenden die fachwissenschaftliche und didaktische Sachkompetenz erwerben, die sie dazu befähigt, das
Fach Werte und Normen an Berufsbildenden Schulen wissenschaftlich begründet und interdisziplinär
ausgerichtet zu unterrichten.
2. Empfehlungen für das Studium
Fremdsprachenkenntnisse in den neueren wie auch den alten Sprachen sind für das Studium hilfreich.
3. Besondere Voraussetzungen
Keine.
4. Werte und Normen mit dem Berufsziel Lehramt an Berufsbildenden Schulen
Modulbezeichnung
ModulTyp
Art und Anzahl
der Veranstaltungen
KP
Art und Anzahl der
Modulprüfungen
BM 1 Grundlagen
der Theoretischen
Philosophie und
ihre Vermittlung
[BC-TP]
BM 2 Grundlagen
der Praktischen
Philosophie und
ihre Vermittlung
[BC-PP]
BM 3 Logik [BC-L]
Pflicht
1 VL
1 TU
2 SE
12
6 kleinere Teilleistungen
(Essays, Sitzungsausarbeitungen, Kurzvorträge
mit Thesenpapier)
Pflicht
1 VL
1 TU
2 SE
12
6 kleinere Teilleistungen
(Essays, Sitzungsausarbeitungen, Kurzvorträge
mit Thesenpapier)
Keine
Pflicht
1 VL
1 TU
1 SE
2 VL / SE
06
Keine
2 SE
12
1 Abschlussklausur (90
Min.)
1 Hausarbeit (15 - 20
Seiten) oder 1 Referat
(höchstens 30 Min.) mit
schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10 Seiten) oder 1 mündliche
Prüfung (in der Regel 15
- 20 Min.)
1 Hausarbeit (15–20
Seiten) oder 1 Referat
(höchstens 30 Min.) mit
schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10 Seiten) oder 1 mündliche
Prüfung (in der Regel
15–20 Min.)
1 Portfolio mit max. 5
kleineren Teilleistungen
AM 5 Geschichte
und Lehren der
Religionen [WNAM-GLR]
Pflicht
AM 2a Praktische
Philosophie –
Ethik, Recht, Gesellschaft [AMPPERGa]
Pflicht
AM 6 Fachdidaktik
[WN-AM-FD]
Pflicht
12
1 VL / SE
1 SE
1 VL / SE
06
Voraussetzung
für die Belegung
des Moduls (falls
gewünscht)
Keine
Keine
Keine
Keine
MM 6 Praktische
Philosophie und
ihre Konsequenzen für die Gesellschaft
Gesamt:
Pflicht
3 SE
5. Regelungen zu den Prüfungsleistungen
Keine.
15
75
1 Hausarbeit (20 Seiten)
oder 1 Referat mit
schriftlicher Ausarbeitung oder 1 mündliche
Prüfung (30 Min.)
Keine
Zugangsordnung für ein Master-Studium Philosophie (M. A.)
an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
§ 1 Zulassungstermin
Die Einschreibung von Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt jeweils zum Winter- und Sommersemester.
§ 2 Zugangsvoraussetzungen
(1) Zum Master-Studium Philosophie kann zugelassen werden, wer
a) die Hochschulzugangsberechtigung nach § 18 NHG nachweist und
b) an einer deutschen oder ausländischen Hochschule einen Bachelor-Abschluss of Arts (B. A.)
in Philosophie mit mindestens 60 KP oder in einem verwandten Studiengang erworben oder
gleichwertige Leistungen erbracht hat und
c) die entsprechende Eignung gemäß § 4 Absatz 5 dieser Ordnung nachweist.
(2) Die Eignung zum Studium setzt eine fachliche und eine persönliche Eignung der Bewerberin oder
des Bewerbers zum Studium voraus. Die fachliche Eignung erfordert gute Kenntnisse der Methoden
und Inhalte der Philosophie, die durch die im vorangegangenen Studium erbrachten Prüfungsleistungen nachzuweisen sind. Die persönliche Eignung erfordert ein starkes Interesse an einzelnen Studienschwerpunkten des Masterstudiengangs und eine entsprechend hohe Motivation und muss durch die
Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs sowie einer Stellungnahme zu den Beweggründen für die beabsichtigte Aufnahme des Studiums und zu den mit dem Studium angestrebten Zielen zum Ausdruck gebracht werden.
(3) Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit nach Absatz 1 Buchstabe b) entscheidet der Zulassungsausschuss. Der Zulassungsausschuss stellt auch die Eignung zum Studium fest.
§ 3 Zulassungsantrag, Bewerbungsfrist
(1) Der Zulassungsantrag muss bei einer Bewerbung für das folgende Wintersemester bis zum 15. Juli
bzw. bei einer Bewerbung für das folgende Sommersemester bis zum 15. Januar eines Jahres bei der
Carl von Ossietzky Universität eingereicht werden, er gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des
betreffenden Zulassungstermins.
(2) Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen (evtl. mit beglaubigten Übersetzungen) in deutscher
oder englischer Sprache beizufügen:
• Nachweis der Zugangsvoraussetzungen gemäß § 2 Absatz 1 Buchstabe a) und b);
• Darstellung des persönlichen bzw. beruflichen Werdegangs einschließlich der Zeugnisse über
bisherige Fort- und Weiterbildung.
• Stellungnahme zu den Beweggründen für die Aufnahme des Studiums und den mit dem Studiengang angestrebten Zielen.
(3) Für Studierende, die im Semester vor der Zulassung einen Bachelor-Studiengang abschließen,
reicht die Vorlage der bis zum 15. Juli bzw. 15. Januar nachgewiesenen Prüfungsleistungen mit Anga-
be des Notendurchschnittes und ein Nachweis für den Beginn der Bachelorarbeit; das endgültige
Zeugnis kann bis zum 15. Oktober bzw. 15. April nachgereicht werden.
§ 4 Zulassungsausschuss
(1) Der Zulassungsausschuss wird auf Vorschlag des Instituts für Philosophie von der Fakultät für
Human- und Gesellschaftswissenschaften bestellt. Im gehören an:
• 2 Mitglieder aus der Professorengruppe,
• 1 Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
• 1 Mitglied aus der Studierendengruppe mit beratender Stimme.
Der Zulassungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
(2) Der Zulassungsausschuss stellt die gemäß § 2 Absatz 2 erforderliche Eignung anhand der vorliegenden Unterlagen fest.
(3) Wenn die Unterlagen die Eignung nicht hinreichend belegen, kann der Zulassungsausschuss von
den Bewerberinnen und Bewerbern – unter Angabe einer Frist – auch ergänzende schriftliche Ausführungen, die Vorlage eines Gutachtens, Auswahlgespräche oder ergänzende Fachprüfungen verlangen.
(4) Der Grad der Eignung wird wie folgt ermittelt:
a) Note des ersten berufsqualifizierenden
Abschlusses
1,0 - 1,5
1,51 - 2,5
2,51 - 3,5
ab 3,51
b) Bewertung der persönlichen Eignung auf
Grundlage der eingereichten Unterlagen
und ggf. eines Auswahlgesprächs
3 Punkte,
2 Punkte,
1 Punkt,
0 Punkte.
0 bis 2 Punkte.
(5) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Bewertung des Grads der Eignung von
mindestens drei Punkten.
§ 5 Zulassung
(1) Übersteigt die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen nach § 2 erfüllen, die Anzahl der verfügbaren Studienplätze, so erfolgt die Auswahl unter den
Bewerberinnen und Bewerbern nach Maßgabe der festgestellten Eignung gemäß einer Rangfolge.
(2) Bei gleicher Eignung entscheidet das Los über die Reihenfolge der Zulassung.
§ 6 Zulassungsbescheid und Ablehnungsbescheid
(1) Bewerberinnen und Bewerber, die gemäß der §§ 4 und 5 zuzulassen sind, erhalten einen Zulassungsbescheid der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. In dem Zulassungsbescheid ist der Termin anzugeben, bis zu dem die Bewerberin oder der Bewerber die Einschreibung vorzunehmen hat.
Wird diese Frist versäumt (Ausschlussfrist), wird der Zulassungsbescheid unwirksam.
(2) Nehmen nicht alle der nach Absatz 1 zugelassen Bewerberinnen und Bewerber innerhalb der gesetzten Frist die Einschreibung vor, werden in entsprechender Anzahl Bewerberinnen und Bewerber,
die zunächst keinen Zulassungsbescheid erhalten haben, in der Reihenfolge der von ihnen erreichten
Rangplätze zugelassen (Nachrückverfahren).
(3) Sobald alle Studienplätze besetzt bzw. sobald alle Bewerberinnen und Bewerber der Zulassungsliste zugelassen wurden, spätestens jedoch zum 15. Oktober bzw. 15. April ist das Zulassungsverfahren
beendet. Sollten zu diesem Zeitpunkt noch Studienplätze zur Verfügung stehen, werden diese im
Rahmen eines Losverfahrens vergeben.
(4) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zugelassen werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Zugangsordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch das Niedersächsische Ministerium für
Wissenschaft und Kultur am Tage ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Carl von
Ossietzky Universität Oldenburg in Kraft.
Fachspezifische Anlage für das Fach Philosophie
in der Fassung vom 16. April 2007, wie sie dem Fakultätsrat zur Abstimmung vorliegt
1.
Mastergrad
Die Fakultät IV Human und Gesellschaftswissenschaften bietet das Fach Philosophie mit dem Abschluss Philosophie „Master of Arts (M.A.)“ an.
2.
Voraussetzungen für das Masterstudium Philosophie
Für die Aufnahme des Masterstudiums im Fach Philosophie gilt die Zugangsordnung.
3.
Ziele des Studiums
Der Master-Studiengang Philosophie besitzt eine an der aktuellen Forschung orientierte Ausrichtung.
Die Studierenden sollen in diesem Master-Studiengang daher nicht nur philosophische Kenntnisse
und Denkmethoden vertiefen und erweitern, sondern bereits an die aktuellen Forschungsthemen und methoden des Fachs herangeführt werden.
Der Master Philosophie will Studierende dazu qualifizieren, aufgrund einer breiten inhaltlichhistorischen und -systematischen sowie methodischen Kenntnis des Fachs mit Akzent auf der aufklärerischen Perspektive in der universitären und außeruniversitären Berufspraxis wissenschaftliche und
gesellschaftliche Probleme kritisch beleuchten und analytisch-argumentativ bewerten zu können. Die
Qualifikationsziele für die Studierenden sind im einzelnen: (a) ein tiefgehendes Begreifen der zentralen Gebiete der Philosophie und ihrer Geschichte durch das forschungsorientierte Studium ausgewählter Theorien klassischer und verstärkt zeitgenössischer philosophischer Autoren, (b) die Fähigkeit
zu einer umfassenden Textanalyse und -kritik, d.h. die Rekonstruktion von Argumenten, das Erkennen
logischer Fehler, die Identifizierung stillschweigender Voraussetzungen, die Hinterfragung von als
selbstverständlich betrachteten Annahmen etc., (c) die Fähigkeit zum selbstständigen Philosophieren,
(d) die Übertragung der am philosophischen Gegenstand erworbenen Fähigkeiten auf nichtphilosophische Gebiete und außerakademische Bereiche.
Ziel des Masterstudiengangs ist es, die geschilderten philosophischen und allgemeinbildenden Ziele
auf einem gehobenen, schon wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Niveau zu realisieren. Besonders wichtig ist dabei die Förderung der allgemeinen Fähigkeiten (hermeneutische Kompetenz,
Reflexions- und Argumentationskompetenz, philologisch-historische Kompetenz, sprachliche Kompetenz, Transformationskompetenz), um die beruflichen Chancen derjenigen, die mit dem Masterabschluss ins Berufsleben einsteigen wollen, zu verbessern. Das Masterstudium soll schließlich zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigen und so ein Niveau erreichen, welches den besonders Begabten und Interessierten eine Fortsetzung im Promotionsstudium eröffnet.
4.
Aufbaucurriculum
(1) Es werden folgende Ziele verfolgt: Die Studierenden sollen die Grundlagen der fachwissenschaftlichen und interdisziplinären Sachkompetenz erwerben, die sie zur angemessenen Darstellung, philosophischen Reflexion, kritischen Urteilsfähigkeit und sachgerechten Anwendung ihres
erworbenen Wissens auf die im Berufsleben anzutreffenden anderen Wissensformen befähigen.
(2) In der Geschichte der Philosophie sollen ein Überblick über die verschiedenen Epochen der Philosophie und ihre bedeutendsten Vertreter gegeben, der Zusammenhang mit den zeitgeschichtlichen Umständen verdeutlicht und in das Wechselspiel von historischer und systematischer Argumentation eingeführt werden. In Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft sollen die bedeutendsten Ethikkonzepte kennen gelernt und ihre Konsequenzen für Recht und Gesellschaft
reflektiert sowie auf Gegenwartsprobleme bezogen werden. In Theoretische Philosophie und
Grundlagen der Wissenschaften sollen die metaphysischen und propädeutischen Voraussetzungen der positiven Wissenschaften bewusst gemacht, untersucht und bewertet werden. Die Ästhetik / Kulturphilosophie befasst sich mit den wichtigsten Erscheinungsformen des Ästhetischen, un-
tersucht kulturelle Erscheinungsformen in all ihren Dimensionen und thematisiert die philosophischen Voraussetzungen ästhetischer Erfahrung.
Es sind die zwei im Bachelorstudium noch nicht belegten der folgenden Aufbaumodule als (Wahl)pflichtmodule zu belegen:
Modulbezeichnung
AM 1 Geschichte der
Philosophie [AM-GP]
ModulArt und Menge der
typ
Lehrveranstaltungen
Wahl2 SE
pflicht
1 VL / SE
1 TU
AM 2 Praktische Philosophie – Ethik, Recht, Gesellschaft [AM-PPERG]
Wahlpflicht
2 SE
1 VL / SE
1 TU
AM 3 Theoretische Philosophie und Grundlagen
der Wissenschaften [AMTPGW]
Wahlpflicht
2 SE
1 VL / SE
1 TU
AM 4 Ästhetik / Kulturphilosophie [AM-ÄK]
Wahlpflicht
2 SE
1 VL / SE
1 TU
Gesamt
Kredit- Art und Anzahl der Modulprüfungen
punkte
15
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1
Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10
Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in
der Regel 15-20 Min.)
15
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1
Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10
Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in
der Regel 15-20 Min.)
15
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1
Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10
Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in
der Regel 15-20 Min.)
15
1 Hausarbeit (15-20 Seiten) oder 1
Referat (höchstens 30 Min.) mit schriftlicher Ausarbeitung (höchstens 10
Seiten) oder 1 mündliche Prüfung (in
der Regel 15-20 Min.)
30
Studierende, die ihren Philosophie-Bachelor nicht in Oldenburg erworben haben, sollten je nach ihren
bisherigen Studienschwerpunkten diejenigen zwei Module wählen, deren Inhalte sie im Rahmen ihres
Bachelorstudiums nicht vertieft behandelten.
5.
Praxiswahlmodule
(1) Es werden folgende Ziele verfolgt: Die Studierenden sollen sich profilbildend berufsqualifizierende
Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen.
(2) Im Modul Leitung eines Tutoriums wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, über ein Semester die Leitung eines Fachtutoriums zu einer einführenden Veranstaltung im Bachelorstudiengang zu übernehmen. Auf diese Weise können die Studierenden didaktische und soziale Kompetenzen erwerben und in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Hochschuldozenten das vorhandene Wissen vertiefen und praxisrelevante Fähigkeiten wie das Sprechen vor größeren Gruppen, verständliches Aufbereiten unterschiedlicher Inhalte, Teamfähigkeit und anderes mehr ausbilden. Das im Modul Praktikum mögliche außeruniversitäre Praktikum dient der frühzeitigen
Orientierung am Arbeitsmarkt. Es besteht aus einem in das Berufsbild passenden Praktikum respektive mehreren Praktika im Umfang von mindestens sechs Wochen und dem Besuch der Begleitveranstaltung. In Studienschwerpunktspezifischen Sprachkursen wird den Studierenden die
Möglichkeit gegeben, für das Studium und insbesondere für die angestrebte Spezialisierung wichtige Sprachkenntnisse auszubauen oder erst zu erwerben. Das betrifft Latein, Altgriechisch, aber
auch neuere forschungsrelevante Sprachen.
Es ist eines der folgenden Praxiswahlmodule zu belegen:
Modulbezeichnung
PM 1 Leitung eines Tutoriums
PM 2 Praktikum
ModulArt und Menge der
typ
Lehrveranstaltungen
WahlTutorium plus
pflicht
Begleitveranstaltung
WahlPraktikum plus
Kredit- Art und Anzahl der Modulprüfungen
punkte
15
ein Praktikumsbericht
15
ein Praktikumsbericht
PM 3 Studienschwerpunktspezifische Sprachkurse
Gesamt
pflicht
Begleitveranstaltung
Wahlpflicht
Sprachkurse
15
eine schriftliche Arbeit (10 bis 20 Seiten) in der entsprechenden Fremdsprache
15
Die Modulprüfungen der Praxiswahlmodule sind nur mit bestanden/nicht bestanden zu bewerten und
sind für die Bildung der Abschlußnote nicht relevant.
6.
Vertiefungsmodule
(1) Es werden folgende Ziele verfolgt: Die Studierenden sollen an das selbständige Arbeiten in der
philosophischen Forschung herangeführt werden; dabei werden aktuelle Forschungsmethoden
und -schwerpunkte der Philosophie verstärkt berücksichtigt. Durch Wahl der Vertiefungsmodule
soll eine Spezialisierung hinsichtlich bestimmter Schwerpunkte der Philosophie und/oder einer
vertieften interdisziplinären Ausrichtung erfolgen.
(2) Im Modul Geschichte der Philosophie verstärken die Studierenden insbesondere ihre hermeneutischen und philologisch-historischen Kompetenzen. Im Modul Philosophie der Gesellschaft entwickeln die Studierenden ein kritisches Verständnis der zentralen Probleme und Positionen der
Rechts-, Staats- und Sozialphilosophie. Im Modul Theoretische Philosophie und Grundlagen der
Wissenschaften werden die zentralen Probleme der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie anhand von neuesten Forschungsfragen vertieft. Das Akzentuierungsmodul, je nach den Möglichkeiten des Instituts semesterweise neu ausgewiesen, berücksichtigt vorwiegend die aktuellen Forschungsschwerpunkte des Instituts und/oder eröffnet die Möglichkeit, Module verwandter Fächer
oder interdisziplinäre Module der Fakultät oder Module der Philosophie in Bremen zu belegen.
Es sind drei der folgenden Vertiefungsmodule zu belegen:
Modulbezeichnung
VM 1 Geschichte der
Philosophie [VM-GP]
ModulArt und Menge der
typ
Lehrveranstaltungen
Wahl3 SE
pflicht
VM 2 Philosophie der
Gesellschaft [VM-PG]
Wahlpflicht
3 SE
VM 3 Theoretische Philosophie und Grundlagen
der Wissenschaften [VMTP]
VM 4 Akzentuierung [VMA]
Wahlpflicht
3 SE
Wahlpflicht
3 SE
Gesamt
7.
Kredit- Art und Anzahl der Modulprüfungen
punkte
15
1 HA (20 S.) oder 1 Referat (30-45
min.) mit schriftlicher Ausarbeitung
(10-20 S.) oder 1 mündl. Prüfung (30
min.)
15
1 HA (20 S.) oder 1 Referat (30-45
min.) mit schriftlicher Ausarbeitung
(10-20 S.) oder 1 mündl. Prüfung (30
min.)
15
1 HA (20 S.) oder 1 Referat (30-45
min.) mit schriftlicher Ausarbeitung
(10-20 S.) oder 1 mündl. Prüfung (30
min.)
15
1 HA (20 S.) oder 1 Referat (30-45
min.) mit schriftlicher Ausarbeitung
(10-20 S.) oder 1 mündl. Prüfung (30
min.)
45
Masterarbeit
Die fachwissenschaftliche Masterarbeit umfasst 27 KP, damit beträgt die Bearbeitungszeit sechs Monate. Ein dazugehöriges Kolloquium umfasst 3 KP.
Diploma Supplement
V. Diploma Supplement
Diploma Supplement
This Diploma Supplement model was developed by the European Commission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of the
supplement is to provide sufficient independent data to improve the international ‘transparency’ and fair academic and professional recognition of
qualifications (diplomas, degrees, certificates etc.). It is designed to provide a description of the nature, level, context, content and status of the
studies that were pursued and successfully completed by the individual named on the original qualification to which this supplement is appended. It should be free from any value judgements, equivalence statements or suggestions about recognition. Information in all eight sections
should be provided. Where information is not provided, an explanation should give the reason why.
1. HOLDER OF THE QUALIFICATION
1.1 Family Name / 1.2 First Name
Mustermann, Kurt*
1.3 Date, Place, Country of Birth
7. Juli 1972, München, Germany*
1.4 Student ID Number or Code
2345670*
2. QUALIFICATION
2.1 Name of Qualification (full, abbreviated; in original language)
Bachelor of Arts (B.A.) / Bachelor of Science (B.Sc.)*
Study program of the Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Title Conferred (full, abbreviated; in original language)
n.a.
2.2 Main Field(s) of Study
Germanistik / Biologie*
2.3 Institution Awarding the Qualification (in original language)
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (founded 1974)
School of Education*
Status (Type / Control)
University / State Institution
2.4 Institution Administering Studies (in original language)
Certification Date: Köln, 10.02.2003 Prof. Dr.-Ing. Günter Cox
Rektor Diploma Supplement
[same as 2.3]
Status (Type / Control)
[same as 2.3]
2.5 Language(s) of Instruction/Examination
German
Certification Date: Köln, 10.02.2003 Prof. Dr.-Ing. Günter Cox
Rektor 3. LEVEL OF THE QUALIFICATION
3.1 Level
Graduate/first degree (three years), by research with thesis
3.2 Official Length of Programme
Three Years
3.3 Access Requirements
Access to this study program is given by the General Higher Education Entrance Qualification (HEEQ, Allgemeine
Hochschulreife, Abitur) after 12 or 13 years of schooling, or specialized variants (Fachgebundene Hochschulreife), or foreign equivalents.
4. CONTENTS AND RESULTS GAINED
4.1 Mode of Study
Full-time
4.2 Programme Requirements/Qualification Profile of the Graduate
In the Bachelor-programme of philosophy students will obtain an overview on the main philosophical disciplines
and their history, study selected theories within these disciplines, maintain the ability to analyse complex problems, achieve preciseness in thinking and expression, learn to see the coherence in philosophical systems and
their dependence on presumptions and learn to interpret historical sources in a critical way.
With the B.A. students obtain a qualification for the job market and the opportunity to follow a masters-programme
in philosophy.
Professionialization Area
4.2.1 General Goals
In general:The professionalization area studies are meant to convey basic academic abilities to profit from subject-oriented and interdisciplinary academic teaching and to develop job-related qualifications and profiles, which
allow for both immediate entry into the job market on graduation as well as further studies in M.A. courses in related areas.
{ B.A. with the goal of becoming a teacher: Studies in the professionalization area in this case would fulfill the
requirements of preparation for the M.Ed as required by teacher licensing laws.
4.2.2 Structure and subject content
Professionalization area studies include educational theory and other content taught interdisciplinarily and aimed
toward the achievement of competencies. Both theoretical and practical courses are offered.
4.2.3 Interdisciplinary Competencies and key qualifications
{ B.A. with the goal of becoming a teacher: In professional area studies the following competencies are to be
achieved, as set forth by the Standing Conference of the Ministers of Education(KMK):
Competency
area:
Teaching:
Teachers are specialists for teaching and learning.
Competency
area:
Counselling:
area:
Evaluation:
Teachers have counselling duties.
Competency
Teachers evaluate fairly and responsibly.
Diploma Supplement
Competency
area:
Innovation:
Teachers continually revise and improve their competencies.
The theoretical and practical level of competence to be achieved is to be at least the level required for entry to the
M.Ed. for the given school form, where it will be developed further to a level that is acceptable as the First State
Exam for that school form and for admission to the third level of teacher training.
4.3 Programme Details
See “Notenbescheinigung” (“Transcript of Records”) for list of courses and grades; and “Zeugnis” (Final Examination Certificate) for subjects grades, grade of professionialisation sector, and topic of thesis, including evaluations
4.4 Grading Scheme
General grading scheme cf. See. 8.6 - Grades are complementes by an ECTS grade: "A" the best 10 %, "B" the
next 25 %, "C" the next 30 %, "D" the next 25 %, "E" the next 10 %.
4.5 Overall Classification (in original language)
Gut*
(based on averaged module examinations weighted by credit points.)
5. FUNCTION OF THE QUALIFICATION
5.1 Access to Further Study
Qualifies to apply for admission for master courses (courses and thesis research)
5.2 Professional Status
The Bachelor title certified by the "Bachelor-Urkunde" entitles the holder to the legally protected professional title
"Bachelor of Science" or "Bachelor of Arts".*
6. ADDITIONAL INFORMATION
6.1 Additional Information
Further information provide, if necessary [here is place to certify activities in tuturoring]*
Diploma Supplement
6.2 Further Information Sources
About the Carl von Ossietzky University of Oldenburg: www.uni-oldenburg.de
About the study program: www.uni-oldenburg.de/philosophie/index.html
For national Information sources cf. Sect. 8.8
7. CERTIFICATION
This Diploma Supplement refers to the following original documents:
Urkunde über die Verleihung des Grades vom [Date]
Prüfungszeugnis vom [Date]
Transcript of Records vom [Date]
Certification Date:
Chairman Examination Committee
(Official Stamp/Seal)
8. NATIONAL HIGHER EDUCATION SYSTEM
The information on the national higher education system on the following pages provides a
context for the qualification and the type of higher education that awarded it.
* füllt das Dezernat 3 aus.
Diploma Supplement
8. INFORMATION ON THE GERMAN HIGHER EDUCATION
SYSTEM1
8.1
Types of Institutions and Institutional Status
Higher education (HE) studies in Germany are offered at three types of Higher
Education Institutions (HEI).2
- Universitäten (Universities) including various specialized institutions, offer
the whole range of academic disciplines. In the German tradition, universities
focus in particular on basic research so that advanced stages of study have
mainly theoretical orientation and research-oriented components.
- Fachhochschulen (Universities of Applied Sciences) concentrate their study
programmes in engineering and other technical disciplines, business-related
studies, social work, and design areas. The common mission of applied research
and development implies a distinct application-oriented focus and professional
character of studies, which include integrated and supervised work assignments
in industry, enterprises or other relevant institutions.
- Kunst- und Musikhochschulen (Universities of Art/Music) offer studies for
artistic careers in fine arts, performing arts and music; in such fields as directing, production, writing in theatre, film, and other media; and in a variety of
design areas, architecture, media and communication.
Higher Education Institutions are either state or state-recognized institutions. In
their operations, including the organization of studies and the designation and
award of degrees, they are both subject to higher education legislation.
8.2 Types of Programmes and Degrees Awarded
Studies in all three types of institutions have traditionally been offered in
integrated "long" (one-tier) programmes leading to Diplom- or Magister Artium
degrees or completed by a Staatsprüfung (State Examination).
Within the framework of the Bologna-Process one-tier study programmes are
successively being replaced by a two-tier study system. Since 1998, a scheme of
first- and second-level degree programmes (Bachelor and Master) was introduced to be offered parallel to or instead of integrated "long" programmes.
These programmes are designed to provide enlarged variety and flexibility to
students in planning and pursuing educational objectives, they also enhance
international compatibility of studies.
For details cf. Sec. 8.4.1, 8.4.2, and 8.4.3 respectively. Table 1 provides a
synoptic summary.
8.3
Approval/Accreditation of Programmes and Degrees
To ensure quality and comparability of qualifications, the organization of
studies and general degree requirements have to conform to principles and
regulations established by the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany
(KMK).3 In 1999, a system of accreditation for programmes of study has
become operational under the control of an Accreditation Council at national
level. All new programmes have to be accredited under this scheme; after a
successful accreditation they receive the quality-label of the Accreditation
Council.4
2
3
4
Berufsakademien are not considered as Higher Education
Institutions, they only exist in some of the Länder. They offer
educational programmes in close cooperation with private companies.
Students receive a formal degree and carry out an apprenticeship at
the company. Some Berufsakademien offer Bachelor courses which
are recognized as an academic degree if they are accredited by a
German accreditation agency.
Common structural guidelines of the Länder as set out in Article 9
Clause 2 of the Framework Act for Higher Education (HRG) for the
accreditation of Bachelor’s and Master’s study courses (Resolution of
the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural
Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of 10.10.
2003, as amended on 21.4.2005).
“Law establishing a Foundation ‘Foundation for the Accreditation of
Study Programmes in Germany’”, entered into force as from
26.2.2005, GV. NRW. 2005, nr. 5, p. 45 in connection with the
Declaration of the Länder to the Foundation “Foundation: Foundation
for the Accreditation of Study Programmes in Germany” (Resolution of
the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural
Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of
16.12.2004.
Diploma Supplement
Table 1: Institutions, Programmes and Degrees in German Higher Education
UNIVERSITIES (Universitäten) & Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)
[3‐4 years] [1‐2 years]
Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)
SPECIALISED INSTITU‐
TIONS Diplom & Magister Artium (M.A.) degrees [4‐5 years] of university standing Staatsprüfung (State Examination) [3‐6.5 years]
Doctorate (Dr.) UNIVERSITIES OF APPLIED SCIENCES (UAS) ‐ Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)
[3‐4 years] [1‐2 years]
Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)
Diplom (FH) degree [4 years]
Bachelor (B.A./B.F.A./B.Mus.) UNIVERSITIES OF ART/MUSIC [3‐4 years] [1‐2 years]
Master (M.A./M.F.A./M.Mus.)
Doctorate (Kunst‐/ Musik‐
hochschulen)
Diplom & M.A. degrees, Certificates, certified examinations Integrated/Long (One‐Tier) Programmes Doctorate Programmes/ First degree Second degree
Diploma Supplement
8.4
Organization and Structure of Studies
The following programmes apply to all three types of institutions. Bachelor’s
and Master’s study courses may be studied consecutively, at various higher
education institutions, at different types of higher education institutions and
with phases of professional work between the first and the second qualification.
The organization of the study programmes makes use of modular components
and of the European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) with 30
credits corresponding to one semester.
8.4.1 Bachelor
Bachelor degree study programmes lay the academic foundations, provide
methodological skills and lead to qualifications related to the professional field.
The Bachelor degree is awarded after 3 to 4 years.
The Bachelor degree programme includes a thesis requirement. Study courses
leading to the Bachelor degree must be accredited according to the Law
establishing a Foundation for the Accreditation of Study Programmes in
Germany.5
First degree programmes (Bachelor) lead to Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor
of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.), Bachelor of Laws
(LL.B.), Bachelor of Fine Arts (B.F.A.) or Bachelor of Music (B.Mus.).
8.4.2
Master
Master is the second degree after another 1 to 2 years. Master study programmes must be differentiated by the profile types “more practice-oriented”
and “more research-oriented”. Higher Education Institutions define the profile
of each Master study programme.
The Master degree study programme includes a thesis requirement. Study
programmes leading to the Master degree must be accredited according to the
Law establishing a Foundation for the Accreditation of Study Programmes in
Germany.6
Second degree programmes (Master) lead to Master of Arts (M.A.), Master of
Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Laws (L.L.M),
Master of Fine Arts (M.F.A.) or Master of Music (M.Mus.). Master study
programmes, which are designed for continuing education or which do not build
on the preceding Bachelor study programmes in terms of their content, may
carry other designations (e.g. MBA).
8.4.3
Integrated "Long" Programmes (One-Tier):
Diplom degrees, Magister Artium, Staatsprüfung
An integrated study programme is either mono-disciplinary (Diplom degrees,
most programmes completed by a Staatsprüfung) or comprises a combination of
either two major or one major and two minor fields (Magister Artium). The first
stage (1.5 to 2 years) focuses on broad orientations and foundations of the
field(s) of study. An Intermediate Examination (Diplom-Vorprüfung for Diplom
degrees; Zwischenprüfung or credit requirements for the Magister Artium) is
prerequisite to enter the second stage of advanced studies and specializations.
Degree requirements include submission of a thesis (up to 6 months duration)
and comprehensive final written and oral examinations. Similar regulations
apply to studies leading to a Staatsprüfung. The level of qualification is equivalent to the Master level.
- Integrated studies at Universitäten (U) last 4 to 5 years (Diplom degree,
Magister Artium) or 3 to 6.5 years (Staatsprüfung). The Diplom degree is
awarded in engineering disciplines, the natural sciences as well as economics
and business. In the humanities, the corresponding degree is usually the
Magister Artium (M.A.). In the social sciences, the practice varies as a matter of
institutional traditions. Studies preparing for the legal, medical, pharmaceutical
and teaching professions are completed by a Staatsprüfung.
The three qualifications (Diplom, Magister Artium and Staatsprüfung) are
academically equivalent. They qualify to apply for admission to doctoral
studies. Further prerequisites for admission may be defined by the Higher
Education Institution, cf. Sec. 8.5.
- Integrated studies at Fachhochschulen (FH)/Universities of Applied Sciences
(UAS) last 4 years and lead to a Diplom (FH) degree. While the FH/UAS are
non-doctorate granting institutions, qualified graduates may apply for admission
to doctoral studies at doctorate-granting institutions, cf. Sec. 8.5.
- Studies at Kunst- and Musikhochschulen (Universities of Art/Music etc.) are
more diverse in their organization, depending on the field and individual
objectives. In addition to Diplom/Magister degrees, the integrated study
programme awards include Certificates and certified examinations for specialized areas and professional purposes.
8.5
Doctorate
Universities as well as specialized institutions of university standing and some
Universities of Art/Music are doctorate-granting institutions. Formal prerequisite for admission to doctoral work is a qualified Master (UAS and U), a
Magister degree, a Diplom, a Staatsprüfung, or a foreign equivalent. Particularly qualified holders of a Bachelor or a Diplom (FH) degree may also be
admitted to doctoral studies without acquisition of a further degree by means of
5
6
See note No. 4.
See note No. 4.
a procedure to determine their aptitude. The universities respectively the
doctorate-granting institutions regulate entry to a doctorate as well as the
structure of the procedure to determine aptitude. Admission further requires the
acceptance of the Dissertation research project by a professor as a supervisor.
8.6
Grading Scheme
The grading scheme in Germany usually comprises five levels (with numerical
equivalents; intermediate grades may be given): "Sehr Gut" (1) = Very Good;
"Gut" (2) = Good; "Befriedigend" (3) = Satisfactory; "Ausreichend" (4) =
Sufficient; "Nicht ausreichend" (5) = Non-Sufficient/Fail. The minimum
passing grade is "Ausreichend" (4). Verbal designations of grades may vary in
some cases and for doctoral degrees.
In addition institutions may already use the ECTS grading scheme, which
operates with the levels A (best 10 %), B (next 25 %), C (next 30 %), D (next
25 %), and E (next 10 %).
8.7
Access to Higher Education
The General Higher Education Entrance Qualification (Allgemeine Hochschulreife, Abitur) after 12 to 13 years of schooling allows for admission to all higher
educational studies. Specialized variants (Fachgebundende Hochschulreife)
allow for admission to particular disciplines. Access to Fachhochschulen (UAS)
is also possible with a Fachhochschulreife, which can usually be acquired after
12 years of schooling. Admission to Universities of Art/Music may be based on
other or require additional evidence demonstrating individual aptitude.
Higher Education Institutions may in certain cases apply additional admission
procedures.
8.8
National Sources of Information
- Kultusministerkonferenz (KMK) [Standing Conference of the Ministers
of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic
of Germany]; Lennéstrasse 6, D-53113 Bonn; Fax: +49[0]228/501229; Phone: +49[0]228/501-0
- Central Office for Foreign Education (ZaB) as German NARIC;
www.kmk.org; E-Mail: [email protected]
- "Documentation and Educational Information Service" as German
EURYDICE-Unit, providing the national dossier on the education
system (www.kmk.org/doku/bildungswesen.htm; E-Mail:
[email protected])
- Hochschulrektorenkonferenz (HRK) [German Rectors’ Conference];
Ahrstrasse 39, D-53175 Bonn; Fax: +49[0]228/887-110; Phone:
+49[0]228/887-0; www.hrk.de; E-Mail: [email protected]
- "Higher Education Compass" of the German Rectors’ Conference
features comprehensive information on institutions, programmes of
study, etc. (www.higher-education-compass.de)
Diploma Supplement
Diploma Supplement
This Diploma Supplement model was developed by the European Commission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of the
supplement is to provide sufficient independent data to improve the international ‘transparency’ and fair academic and professional recognition of
qualifications (diplomas, degrees, certificates etc.). It is designed to provide a description of the nature, level, context, content and status of the
studies that were pursued and successfully completed by the individual named on the original qualification to which this supplement is appended. It should be free from any value judgements, equivalence statements or suggestions about recognition. Information in all eight sections
should be provided. Where information is not provided, an explanation should give the reason why.
1. HOLDER OF THE QUALIFICATION
1.1 Family Name / 1.2 First Name
Mustermann, Neele*
1.3 Date, Place, Country of Birth
7. Juli 1972, München, Germany*
1.4 Student ID Number or Code
2345670*
2. QUALIFICATION
2.1 Name of Qualification (full, abbreviated; in original language)
Master of Education (M.Ed.)*
Study program of the Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Title Conferred (full, abbreviated; in original language)
n.a.
2.2 Main Field(s) of Study
Deutsch/ Elementarmathematik*
2.3 Institution Awarding the Qualification (in original language)
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (founded 1974)
School of Linguistics and Cultural Studies*
Status (Type / Control)
University / State Institution
2.4 Institution Administering Studies (in original language)
same [2.3]
Status (Type / Control)
same [2.4]
2.5 Language(s) of Instruction/Examination
German
Certification Date: Köln, 10.02.2003 Prof. Dr.-Ing. Günter Cox
Rektor 3. LEVEL OF THE QUALIFICATION
3.1 Level
Graduate/second degree (one year), by research with thesis
3.2 Official Length of Programme
One Year
3.3 Access Requirements
Access to this study program is given by a Bachelor degree, in the same or appropriate related field.
4. CONTENTS AND RESULTS GAINED
4.1 Mode of Study
Full-time
4.2 Programme Requirements/Qualification Profile of the Graduate
In the Master of Education-programme combined knowledge of philosophy and religion enables students to reflect
on the foundation of ethics and rights, the foundation of religion and reason, the relation between norms, values
and society and cultural diversities.
Professionialization Area
4.2.1 General Goals
Studies in the professionalization area aim to supply basic educational theory and to develop teaching and counseling competencies to prepare students for their final stage of teacher training based on the standards established by the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the German States (KMK).
4.2.2 Structure and subject content
Professional area studies include educational theory, educational psychology, and other educational content
which is taught in an interdisciplinary and competency-oriented manner in theoretical and practical courses.
4.2.3 Interdisciplinary Competencies and key qualifications
In professional area studies the following competencies are to be achieved, as set forth by the Standing Conference of the Ministers of Education(KMK):
Competency area: Teaching:
Teachers are specialists for teaching and learning.
Competency
area:
Counselling:
Teachers have counselling duties.
Competency
area:
Evaluation:
Teachers evaluate fairly and responsibly.
Competency
area:
Innovation:
Teachers continually revise and improve their competencies.
The number and level of theoretical and practical competencies will suffice for the recognition of M.Ed. studies as
equivalent to the First State Examination of the State of Lower Saxony for that school form and for admission to
The third level of teacher training, where these competencies will be further developed to the level expected of
finished teachers for that School form.
4.3 Programme Details
See “Notenbescheinigung” (“Transcript of Records”) for list of courses and grades; and “Zeugnis” (Final Examination Certificate) for subjects grades, grade of professionialisation sector, and topic of thesis, including evaluations
Diploma Supplement
4.4 Grading Scheme
General grading scheme cf. See. 8.6 - Grades are complementes by an ECTS grade: "A" the best 10 %, "B" the
next 25 %, "C" the next 30 %, "D" the next 25 %, "E" the next 10 %.
4.5 Overall Classification (in original language)
Gut*
(based on averaged module examinations weighted by credit points.)
5. FUNCTION OF THE QUALIFICATION
5.1 Access to Further Study
Qualifies to apply for admission for doctoral work.
5.2 Professional Status
The Master title certified by the "Master-Urkunde" entitles the holder to the legally protected professional title
"Master of Education”*
6. ADDITIONAL INFORMATION
6.1 Additional Information
Further information provide, if necessary [here is place to certify activities in tuturoring]*
6.2 Further Information Sources
About the Carl von Ossietzky University of Oldenburg: www.uni-oldenburg.de
About the study program: www.uni-oldenburg.de/philosophie/index.html
For national Information sources cf. Sect. 8.8
7. CERTIFICATION
This Diploma Supplement refers to the following original documents:
Urkunde über die Verleihung des Grades vom [Date]
Prüfungszeugnis vom [Date]
Transcript of Records vom [Date]
Diploma Supplement
Certification Date:
Chairman Examination Committee
(Official Stamp/Seal)
8. NATIONAL HIGHER EDUCATION SYSTEM
The information on the national higher education system on the following pages provides a context for the qualification and the type of higher education that awarded it.
*füllt das Dezernat 3 aus
Diploma Supplement
8. INFORMATION ON THE GERMAN HIGHER EDUCATION
SYSTEM
8.1
Types of Institutions and Institutional Status
Higher education (HE) studies in Germany are offered at three types of Higher
Education Institutions (HEI).7
- Universitäten (Universities) including various specialized institutions, offer
the whole range of academic disciplines. In the German tradition, universities
focus in particular on basic research so that advanced stages of study have
mainly theoretical orientation and research-oriented components.
- Fachhochschulen (Universities of Applied Sciences) concentrate their study
programmes in engineering and other technical disciplines, business-related
studies, social work, and design areas. The common mission of applied research
and development implies a distinct application-oriented focus and professional
character of studies, which include integrated and supervised work assignments
in industry, enterprises or other relevant institutions.
- Kunst- und Musikhochschulen (Universities of Art/Music) offer studies for
artistic careers in fine arts, performing arts and music; in such fields as directing, production, writing in theatre, film, and other media; and in a variety of
design areas, architecture, media and communication.
Higher Education Institutions are either state or state-recognized institutions. In
their operations, including the organization of studies and the designation and
award of degrees, they are both subject to higher education legislation.
8.2 Types of Programmes and Degrees Awarded
Studies in all three types of institutions have traditionally been offered in
integrated "long" (one-tier) programmes leading to Diplom- or Magister Artium
degrees or completed by a Staatsprüfung (State Examination).
Within the framework of the Bologna-Process one-tier study programmes are
successively being replaced by a two-tier study system. Since 1998, a scheme of
first- and second-level degree programmes (Bachelor and Master) was introduced to be offered parallel to or instead of integrated "long" programmes.
These programmes are designed to provide enlarged variety and flexibility to
students in planning and pursuing educational objectives, they also enhance
international compatibility of studies.
For details cf. Sec. 8.4.1, 8.4.2, and 8.4.3 respectively. Table 1 provides a
synoptic summary.
8.3
Approval/Accreditation of Programmes and Degrees
To ensure quality and comparability of qualifications, the organization of
studies and general degree requirements have to conform to principles and
regulations established by the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany
(KMK).8 In 1999, a system of accreditation for programmes of study has
become operational under the control of an Accreditation Council at national
level. All new programmes have to be accredited under this scheme; after a
successful accreditation they receive the quality-label of the Accreditation
Council.9
7
8
9
Common structural guidelines of the Länder as set out in Article 9
Clause 2 of the Framework Act for Higher Education (HRG) for the
accreditation of Bachelor’s and Master’s study courses (Resolution of
the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural
Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of 10.10.
2003, as amended on 21.4.2005).
“Law establishing a Foundation ‘Foundation for the Accreditation of
Study Programmes in Germany’”, entered into force as from
26.2.2005, GV. NRW. 2005, nr. 5, p. 45 in connection with the
Declaration of the Länder to the Foundation “Foundation: Foundation
for the Accreditation of Study Programmes in Germany” (Resolution of
the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural
Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of
16.12.2004.
Diploma Supplement
Table 1: Institutions, Programmes and Degrees in German Higher Education
UNIVERSITIES (Universitäten) & Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)
[3‐4 years] [1‐2 years]
Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)
SPECIALISED INSTITU‐
TIONS Diplom & Magister Artium (M.A.) degrees [4‐5 years] of university standing Staatsprüfung (State Examination) [3‐6.5 years]
Doctorate (Dr.) Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)
UNIVERSITIES OF APPLIED SCIENCES (UAS) ‐ [3‐4 years] [1‐2 years]
Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)
Diplom (FH) degree [4 years]
Bachelor (B.A./B.F.A./B.Mus.) UNIVERSITIES OF ART/MUSIC [3‐4 years] [1‐2 years]
Master (M.A./M.F.A./M.Mus.)
Doctorate (Kunst‐/ Musik‐
hochschulen)
Diplom & M.A. degrees, Certificates, certified examinations Integrated/Long (One‐Tier) Programmes Doctorate Programmes/ First degree Second degree
8.4
Organization and Structure of Studies
The following programmes apply to all three types of institutions. Bachelor’s
and Master’s study courses may be studied consecutively, at various higher
education institutions, at different types of higher education institutions and
with phases of professional work between the first and the second qualification.
The organization of the study programmes makes use of modular components
and of the European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) with 30
credits corresponding to one semester.
The grading scheme in Germany usually comprises five levels (with numerical
equivalents; intermediate grades may be given): "Sehr Gut" (1) = Very Good;
"Gut" (2) = Good; "Befriedigend" (3) = Satisfactory; "Ausreichend" (4) =
Sufficient; "Nicht ausreichend" (5) = Non-Sufficient/Fail. The minimum
passing grade is "Ausreichend" (4). Verbal designations of grades may vary in
some cases and for doctoral degrees.
In addition institutions may already use the ECTS grading scheme, which
operates with the levels A (best 10 %), B (next 25 %), C (next 30 %), D (next
25 %), and E (next 10 %).
8.11
Access to Higher Education
8.4.1 Bachelor
Bachelor degree study programmes lay the academic foundations, provide
methodological skills and lead to qualifications related to the professional field.
The Bachelor degree is awarded after 3 to 4 years.
The Bachelor degree programme includes a thesis requirement. Study courses
leading to the Bachelor degree must be accredited according to the Law
establishing a Foundation for the Accreditation of Study Programmes in
Germany.10
First degree programmes (Bachelor) lead to Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor
of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.), Bachelor of Laws
(LL.B.), Bachelor of Fine Arts (B.F.A.) or Bachelor of Music (B.Mus.).
8.8.2
Master
Master is the second degree after another 1 to 2 years. Master study programmes must be differentiated by the profile types “more practice-oriented”
and “more research-oriented”. Higher Education Institutions define the profile
of each Master study programme.
The Master degree study programme includes a thesis requirement. Study
programmes leading to the Master degree must be accredited according to the
Law establishing a Foundation for the Accreditation of Study Programmes in
Germany.11
Second degree programmes (Master) lead to Master of Arts (M.A.), Master of
Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Laws (L.L.M),
Master of Fine Arts (M.F.A.) or Master of Music (M.Mus.). Master study
programmes, which are designed for continuing education or which do not build
on the preceding Bachelor study programmes in terms of their content, may
carry other designations (e.g. MBA).
8.8.3
Integrated "Long" Programmes (One-Tier):
Diplom degrees, Magister Artium, Staatsprüfung
An integrated study programme is either mono-disciplinary (Diplom degrees,
most programmes completed by a Staatsprüfung) or comprises a combination of
either two major or one major and two minor fields (Magister Artium). The first
stage (1.5 to 2 years) focuses on broad orientations and foundations of the
field(s) of study. An Intermediate Examination (Diplom-Vorprüfung for Diplom
degrees; Zwischenprüfung or credit requirements for the Magister Artium) is
prerequisite to enter the second stage of advanced studies and specializations.
Degree requirements include submission of a thesis (up to 6 months duration)
and comprehensive final written and oral examinations. Similar regulations
apply to studies leading to a Staatsprüfung. The level of qualification is equivalent to the Master level.
- Integrated studies at Universitäten (U) last 4 to 5 years (Diplom degree,
Magister Artium) or 3 to 6.5 years (Staatsprüfung). The Diplom degree is
awarded in engineering disciplines, the natural sciences as well as economics
and business. In the humanities, the corresponding degree is usually the
Magister Artium (M.A.). In the social sciences, the practice varies as a matter of
institutional traditions. Studies preparing for the legal, medical, pharmaceutical
and teaching professions are completed by a Staatsprüfung.
The three qualifications (Diplom, Magister Artium and Staatsprüfung) are
academically equivalent. They qualify to apply for admission to doctoral
studies. Further prerequisites for admission may be defined by the Higher
Education Institution, cf. Sec. 8.5.
- Integrated studies at Fachhochschulen (FH)/Universities of Applied Sciences
(UAS) last 4 years and lead to a Diplom (FH) degree. While the FH/UAS are
non-doctorate granting institutions, qualified graduates may apply for admission
to doctoral studies at doctorate-granting institutions, cf. Sec. 8.5.
- Studies at Kunst- and Musikhochschulen (Universities of Art/Music etc.) are
more diverse in their organization, depending on the field and individual
objectives. In addition to Diplom/Magister degrees, the integrated study
programme awards include Certificates and certified examinations for specialized areas and professional purposes.
8.9
Doctorate
Universities as well as specialized institutions of university standing and some
Universities of Art/Music are doctorate-granting institutions. Formal prerequisite for admission to doctoral work is a qualified Master (UAS and U), a
Magister degree, a Diplom, a Staatsprüfung, or a foreign equivalent. Particularly qualified holders of a Bachelor or a Diplom (FH) degree may also be
admitted to doctoral studies without acquisition of a further degree by means of
a procedure to determine their aptitude. The universities respectively the
doctorate-granting institutions regulate entry to a doctorate as well as the
structure of the procedure to determine aptitude. Admission further requires the
acceptance of the Dissertation research project by a professor as a supervisor.
8.10
Grading Scheme
10
11
See note No. 4.
See note No. 4.
The General Higher Education Entrance Qualification (Allgemeine Hochschulreife, Abitur) after 12 to 13 years of schooling allows for admission to all higher
educational studies. Specialized variants (Fachgebundende Hochschulreife)
allow for admission to particular disciplines. Access to Fachhochschulen (UAS)
is also possible with a Fachhochschulreife, which can usually be acquired after
12 years of schooling. Admission to Universities of Art/Music may be based on
other or require additional evidence demonstrating individual aptitude.
Higher Education Institutions may in certain cases apply additional admission
procedures.
8.12
National Sources of Information
- Kultusministerkonferenz (KMK) [Standing Conference of the Ministers
of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic
of Germany]; Lennéstrasse 6, D-53113 Bonn; Fax: +49[0]228/501229; Phone: +49[0]228/501-0
- Central Office for Foreign Education (ZaB) as German NARIC;
www.kmk.org; E-Mail: [email protected]
- "Documentation and Educational Information Service" as German
EURYDICE-Unit, providing the national dossier on the education
system (www.kmk.org/doku/bildungswesen.htm; E-Mail:
[email protected])
- Hochschulrektorenkonferenz (HRK) [German Rectors’ Conference];
Ahrstrasse 39, D-53175 Bonn; Fax: +49[0]228/887-110; Phone:
+49[0]228/887-0; www.hrk.de; E-Mail: [email protected]
- "Higher Education Compass" of the German Rectors’ Conference
features comprehensive information on institutions, programmes of
study, etc. (www.higher-education-compass.de)
Diploma Supplement
This Diploma Supplement model was developed by the European Commission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of the
supplement is to provide sufficient independent data to improve the international ‘transparency’ and fair academic and professional recognition of
qualifications (diplomas, degrees, certificates etc.). It is designed to provide a description of the nature, level, context, content and status of the
studies that were pursued and successfully completed by the individual named on the original qualification to which this supplement is appended. It should be free from any value judgements, equivalence statements or suggestions about recognition. Information in all eight sections
should be provided. Where information is not provided, an explanation should give the reason why.
1. HOLDER OF THE QUALIFICATION
1.1 Family Name / 1.2 First Name
Mustermann, Kurt*
1.3 Date, Place, Country of Birth
7. Juli 1972, München, Germany*
1.4 Student ID Number or Code
2345670*
2. QUALIFICATION
2.1 Name of Qualification (full, abbreviated; in original language)
Master of Arts (M.A.)
Study program of the Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Title Conferred (full, abbreviated; in original language)
n.a.
2.2 Main Field(s) of Study
Philosophy*
2.3 Institution Awarding the Qualification (in original language)
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (founded 1974)
School of Humanities and Social Sciences*
Status (Type / Control)
University / State Institution
2.4 Institution Administering Studies (in original language)
[same as 2.3]
Status (Type / Control)
[same as 2.3]
2.5 Language(s) of Instruction/Examination
German
3. LEVEL OF THE QUALIFICATION
3.1 Level
Graduate/second degree (two years), by research with thesis
3.2 Official Length of Programme
Two Years
3.3 Access Requirements
Access to this study program is given by a Bachelor degree, in the same or appropriate related field.
4. CONTENTS AND RESULTS GAINED
4.1 Mode of Study
Full-time
4.2 Programme Requirements/Qualification Profile of the Graduate
The master-programme in philosophy aims to qualify students to reflect critically on scientific and social issues; it
enables students to make analytical and well-founded judgements based on historical, systematic and methodological knowledge of the subject. Students will acquire the following qualifications: a) a profound understanding of
the fundamental principles in philosophy and their rich history, b) the competence in independent philosophical
thinking and research, c) acquaintance with classical as well as contemporary theories, d) the ability to make a
comprehensive and critical text analysis, i.e. to reconstruct arguments, recognize fallacies and identify implicit
presumptions, e) the ability to transfer above mentioned skills to non-philosophical and non-academic fields.
The course programme leaves considerable freedom for individual selections of further special qualifications that
complement the core competence in philosophy.
4.3 Programme Details
See “Notenbescheinigung” (“Transcript of Records”) for list of courses and grades; and “Zeugnis” (Final Examination Certificate) for subjects grades, grade of professionialisation sector, and topic of thesis, including evaluations
4.4 Grading Scheme
General grading scheme cf. See. 8.6 - Grades are complementes by an ECTS grade: "A" the best 10 %, "B" the
next 25 %, "C" the next 30 %, "D" the next 25 %, "E" the next 10 %.
4.5 Overall Classification (in original language)
Gut*
(based on averaged module examinations weighted by credit points.)
5. FUNCTION OF THE QUALIFICATION
5.1 Access to Further Study
Qualifies to apply for admission for doctoral work.
5.2 Professional Status
The Master title certified by the "Master-Urkunde" entitles the holder to the legally protected professional title
"Master of Arts”*
6. ADDITIONAL INFORMATION
6.1 Additional Information
Further information provide, if necessary [here is place to certify activities in tuturoring]*
6.2 Further Information Sources
About the Carl von Ossietzky University of Oldenburg: www.uni-oldenburg.de
About the study program: www.uni-oldenburg.de/philosophie/index.html
For national Information sources cf. Sect. 8.8
7. CERTIFICATION
This Diploma Supplement refers to the following original documents:
Urkunde über die Verleihung des Grades vom [Date]
Prüfungszeugnis vom [Date]
Transcript of Records vom [Date]
Certification Date:
Chairman Examination Committee
(Official Stamp/Seal)
8. NATIONAL HIGHER EDUCATION SYSTEM
The information on the national higher education system on the following pages provides a context for the qualification and the type of higher education that awarded it.
* füllt das Dezernat 3 aus.
8. INFORMATION ON THE GERMAN HIGHER EDUCATION
SYSTEM§§§
8.1
Types of Institutions and Institutional Status
Higher education (HE) studies in Germany are offered at three types of Higher
Education Institutions (HEI).****
- Universitäten (Universities) including various specialized institutions, offer
the whole range of academic disciplines. In the German tradition, universities
focus in particular on basic research so that advanced stages of study have
mainly theoretical orientation and research-oriented components.
- Fachhochschulen (Universities of Applied Sciences) concentrate their study
programmes in engineering and other technical disciplines, business-related
studies, social work, and design areas. The common mission of applied research
and development implies a distinct application-oriented focus and professional
character of studies, which include integrated and supervised work assignments
in industry, enterprises or other relevant institutions.
- Kunst- und Musikhochschulen (Universities of Art/Music) offer studies for
artistic careers in fine arts, performing arts and music; in such fields as directing, production, writing in theatre, film, and other media; and in a variety of
design areas, architecture, media and communication.
Higher Education Institutions are either state or state-recognized institutions. In
their operations, including the organization of studies and the designation and
award of degrees, they are both subject to higher education legislation.
8.2 Types of Programmes and Degrees Awarded
Studies in all three types of institutions have traditionally been offered in
integrated "long" (one-tier) programmes leading to Diplom- or Magister Artium
degrees or completed by a Staatsprüfung (State Examination).
Within the framework of the Bologna-Process one-tier study programmes are
successively being replaced by a two-tier study system. Since 1998, a scheme of
first- and second-level degree programmes (Bachelor and Master) was introduced to be offered parallel to or instead of integrated "long" programmes.
These programmes are designed to provide enlarged variety and flexibility to
students in planning and pursuing educational objectives, they also enhance
international compatibility of studies.
For details cf. Sec. 8.4.1, 8.4.2, and 8.4.3 respectively. Table 1 provides a
synoptic summary.
8.3
Approval/Accreditation of Programmes and Degrees
To ensure quality and comparability of qualifications, the organization of
studies and general degree requirements have to conform to principles and
regulations established by the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany
(KMK).†††† In 1999, a system of accreditation for programmes of study has
become operational under the control of an Accreditation Council at national
level. All new programmes have to be accredited under this scheme; after a
successful accreditation they receive the quality-label of the Accreditation
Council.‡‡‡‡
****
Berufsakademien are not considered as Higher Education
Institutions, they only exist in some of the Länder. They offer
educational programmes in close cooperation with private companies.
Students receive a formal degree and carry out an apprenticeship at
the company. Some Berufsakademien offer Bachelor courses which
are recognized as an academic degree if they are accredited by a
German accreditation agency.
††††
Common structural guidelines of the Länder as set out in Article 9
Clause 2 of the Framework Act for Higher Education (HRG) for the
accreditation of Bachelor’s and Master’s study courses (Resolution of
the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural
Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of 10.10.
2003, as amended on 21.4.2005).
‡‡‡‡
“Law establishing a Foundation ‘Foundation for the Accreditation of
Study Programmes in Germany’”, entered into force as from
26.2.2005, GV. NRW. 2005, nr. 5, p. 45 in connection with the
Declaration of the Länder to the Foundation “Foundation: Foundation
for the Accreditation of Study Programmes in Germany” (Resolution of
the Standing Conference of the Ministers of Education and Cultural
Affairs of the Länder in the Federal Republic of Germany of
16.12.2004.
Table 1: Institutions, Programmes and Degrees in German Higher Education
UNIVERSITIES (Universitäten) & Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)
[3‐4 years] [1‐2 years]
Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)
SPECIALISED INSTITU‐
TIONS Diplom & Magister Artium (M.A.) degrees [4‐5 years] of university standing Staatsprüfung (State Examination) [3‐6.5 years]
Doctorate (Dr.) Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng./LL.B)
UNIVERSITIES OF APPLIED SCIENCES (UAS) ‐ [3‐4 years] [1‐2 years]
Master (M.A./M.Sc./M.Eng./LL.M)
Diplom (FH) degree [4 years]
Bachelor (B.A./B.F.A./B.Mus.) UNIVERSITIES OF ART/MUSIC [3‐4 years] [1‐2 years]
Master (M.A./M.F.A./M.Mus.)
Doctorate (Kunst‐/ Musik‐
hochschulen)
Diplom & M.A. degrees, Certificates, certified examinations Integrated/Long (One‐Tier) Programmes Doctorate Programmes/ First degree Second degree
8.4
Organization and Structure of Studies
The following programmes apply to all three types of institutions. Bachelor’s
and Master’s study courses may be studied consecutively, at various higher
education institutions, at different types of higher education institutions and
with phases of professional work between the first and the second qualification.
The organization of the study programmes makes use of modular components
and of the European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) with 30
credits corresponding to one semester.
8.4.1 Bachelor
Bachelor degree study programmes lay the academic foundations, provide
methodological skills and lead to qualifications related to the professional field.
The Bachelor degree is awarded after 3 to 4 years.
The Bachelor degree programme includes a thesis requirement. Study courses
leading to the Bachelor degree must be accredited according to the Law
establishing a Foundation for the Accreditation of Study Programmes in
Germany.§§§§
First degree programmes (Bachelor) lead to Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor
of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.), Bachelor of Laws
(LL.B.), Bachelor of Fine Arts (B.F.A.) or Bachelor of Music (B.Mus.).
8.14
Grading Scheme
The grading scheme in Germany usually comprises five levels (with numerical
equivalents; intermediate grades may be given): "Sehr Gut" (1) = Very Good;
"Gut" (2) = Good; "Befriedigend" (3) = Satisfactory; "Ausreichend" (4) =
Sufficient; "Nicht ausreichend" (5) = Non-Sufficient/Fail. The minimum
passing grade is "Ausreichend" (4). Verbal designations of grades may vary in
some cases and for doctoral degrees.
In addition institutions may already use the ECTS grading scheme, which
operates with the levels A (best 10 %), B (next 25 %), C (next 30 %), D (next
25 %), and E (next 10 %).
8.15
Access to Higher Education
The General Higher Education Entrance Qualification (Allgemeine Hochschulreife, Abitur) after 12 to 13 years of schooling allows for admission to all higher
educational studies. Specialized variants (Fachgebundende Hochschulreife)
allow for admission to particular disciplines. Access to Fachhochschulen (UAS)
is also possible with a Fachhochschulreife, which can usually be acquired after
12 years of schooling. Admission to Universities of Art/Music may be based on
other or require additional evidence demonstrating individual aptitude.
Higher Education Institutions may in certain cases apply additional admission
procedures.
8.12.2 Master
8.16
Master is the second degree after another 1 to 2 years. Master study programmes must be differentiated by the profile types “more practice-oriented”
and “more research-oriented”. Higher Education Institutions define the profile
of each Master study programme.
The Master degree study programme includes a thesis requirement. Study
programmes leading to the Master degree must be accredited according to the
Law establishing a Foundation for the Accreditation of Study Programmes in
Germany.*****
Second degree programmes (Master) lead to Master of Arts (M.A.), Master of
Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Laws (L.L.M),
Master of Fine Arts (M.F.A.) or Master of Music (M.Mus.). Master study
programmes, which are designed for continuing education or which do not build
on the preceding Bachelor study programmes in terms of their content, may
carry other designations (e.g. MBA).
8.12.3 Integrated "Long" Programmes (One-Tier):
Diplom degrees, Magister Artium, Staatsprüfung
An integrated study programme is either mono-disciplinary (Diplom degrees,
most programmes completed by a Staatsprüfung) or comprises a combination of
either two major or one major and two minor fields (Magister Artium). The first
stage (1.5 to 2 years) focuses on broad orientations and foundations of the
field(s) of study. An Intermediate Examination (Diplom-Vorprüfung for Diplom
degrees; Zwischenprüfung or credit requirements for the Magister Artium) is
prerequisite to enter the second stage of advanced studies and specializations.
Degree requirements include submission of a thesis (up to 6 months duration)
and comprehensive final written and oral examinations. Similar regulations
apply to studies leading to a Staatsprüfung. The level of qualification is equivalent to the Master level.
- Integrated studies at Universitäten (U) last 4 to 5 years (Diplom degree,
Magister Artium) or 3 to 6.5 years (Staatsprüfung). The Diplom degree is
awarded in engineering disciplines, the natural sciences as well as economics
and business. In the humanities, the corresponding degree is usually the
Magister Artium (M.A.). In the social sciences, the practice varies as a matter of
institutional traditions. Studies preparing for the legal, medical, pharmaceutical
and teaching professions are completed by a Staatsprüfung.
The three qualifications (Diplom, Magister Artium and Staatsprüfung) are
academically equivalent. They qualify to apply for admission to doctoral
studies. Further prerequisites for admission may be defined by the Higher
Education Institution, cf. Sec. 8.5.
- Integrated studies at Fachhochschulen (FH)/Universities of Applied Sciences
(UAS) last 4 years and lead to a Diplom (FH) degree. While the FH/UAS are
non-doctorate granting institutions, qualified graduates may apply for admission
to doctoral studies at doctorate-granting institutions, cf. Sec. 8.5.
- Studies at Kunst- and Musikhochschulen (Universities of Art/Music etc.) are
more diverse in their organization, depending on the field and individual
objectives. In addition to Diplom/Magister degrees, the integrated study
programme awards include Certificates and certified examinations for specialized areas and professional purposes.
8.13
Doctorate
Universities as well as specialized institutions of university standing and some
Universities of Art/Music are doctorate-granting institutions. Formal prerequisite for admission to doctoral work is a qualified Master (UAS and U), a
Magister degree, a Diplom, a Staatsprüfung, or a foreign equivalent. Particularly qualified holders of a Bachelor or a Diplom (FH) degree may also be
admitted to doctoral studies without acquisition of a further degree by means of
a procedure to determine their aptitude. The universities respectively the
doctorate-granting institutions regulate entry to a doctorate as well as the
structure of the procedure to determine aptitude. Admission further requires the
acceptance of the Dissertation research project by a professor as a supervisor.
§§§§
See note No. 4.
*****
See note No. 4.
National Sources of Information
- Kultusministerkonferenz (KMK) [Standing Conference of the Ministers
of Education and Cultural Affairs of the Länder in the Federal Republic
of Germany]; Lennéstrasse 6, D-53113 Bonn; Fax: +49[0]228/501229; Phone: +49[0]228/501-0
- Central Office for Foreign Education (ZaB) as German NARIC;
www.kmk.org; E-Mail: [email protected]
- "Documentation and Educational Information Service" as German
EURYDICE-Unit, providing the national dossier on the education
system (www.kmk.org/doku/bildungswesen.htm; E-Mail:
[email protected])
- Hochschulrektorenkonferenz (HRK) [German Rectors’ Conference];
Ahrstrasse 39, D-53175 Bonn; Fax: +49[0]228/887-110; Phone:
+49[0]228/887-0; www.hrk.de; E-Mail: [email protected]
- "Higher Education Compass" of the German Rectors’ Conference
features comprehensive information on institutions, programmes of
study, etc. (www.higher-education-compass.de)
VI.
Kooperationsvertrag mit der Universität Bremen
VII. Modulverflechtungsmatrix
Studiengänge und Module der Lehreinheit Philosophie des Fachclusters B1
Veranstaltungsart
SWS
Abschluss
BM 1 -Grundlagen der
Theoretischen Philosophie
und ihre Vermittlung
ZweiFächer-BA
Philosophie
/ Werte u.
Normen
Fachmaster
M.A.
Philosophie
Teilstudiengang
Master of
Education
(GHR.)
Fach Werte und
Normen
Teilstudiengang
Master of
Education
(Gym.)
Fach
Philosophie
Teilstudiengang
Master of
Education
(Gym.)
Fach Werte
und Normen
B.A.
X
M.A.
M.Ed.
M.Ed.
M.Ed.
Teilstudiengang
Master of
Education
(SoPäd.)
Fach Werte
und Normen
Teilstudiengang
Master of
Education
(Wirtschaftspädagogik)
Erweiterungsfach Werte
und Normen
M.Ed.
X
X
Einführung in die
Theoretische Philosophie
Vorlesung
4
X
Tutorium
Tutorium
2
X
Sprache, Geist und Welt
Seminar
2
X
X
Erkenntnis und
Wissenschaft
SE
2
X
X
X
X
X
X
BM 2- Grundlagen der
Praktischen Philosophie
und ihre Vermittlung
Einführung in die
Praktische Philosophie
VL
2
1
ZweiFächer-BA
Philosophie
/ Werte u.
Normen
Fachmaster
M.A.
Philosophie
Teilstudiengang
Master of
Education
(GHR.)
Fach Werte und
Normen
Teilstudiengang
Master of
Education
(Gym.)
Fach
Philosophie
Teilstudiengang
Master of
Education
(Gym.)
Fach Werte
und Normen
B.A.
X
M.A.
M.Ed.
M.Ed.
M.Ed.
2
SE
2
X
X
SE
2
X
X
X
X
X
Veranstaltungsart
SWS
Abschluss
Tutorium
T
Freiheit und Moral
Ethisches Argumentieren
BM 3 Logik
Teilstudiengang
Master of
Education
(SoPäd.)
Fach Werte
und Normen
Teilstudiengang
Master of
Education
(Wirtschaftspädagogik)
Erweiterungsfach Werte
und Normen
M.Ed.
Logik
VL
2
X
Tutorium zur Logik
AM 1 Geschichte der
Philosophie
T
2
X
X
X
Antike Philosophie
VL/SE+T
4
X
X
Philosophie des Mittelalters
SE
2
X
X
Philosophie der Neuzeit
und Gegenwart
SE
2
X
X
X
X
X
X
X
X
AM 2 Praktische
Philosophie - Ethik, Recht,
Gesellschaft
X
Eigentum und Recht
VL/SE
2
X
X
Tutorium
T
2
X
X
2
Veranstaltungsart
SWS
Abschluss
ZweiFächer-BA
Philosophie
/ Werte u.
Normen
Fachmaster
M.A.
Philosophie
Teilstudiengang
Master of
Education
(GHR.)
Fach Werte und
Normen
Teilstudiengang
Master of
Education
(Gym.)
Fach
Philosophie
Teilstudiengang
Master of
Education
(Gym.)
Fach Werte
und Normen
B.A.
M.A.
M.Ed.
M.Ed.
M.Ed.
Teilstudiengang
Master of
Education
(SoPäd.)
Fach Werte
und Normen
Teilstudiengang
Master of
Education
(Wirtschaftspädagogik)
Erweiterungsfach Werte
und Normen
M.Ed.
Kant und der Utilitarismus
SE
2
X
X
X
X
Staatstheorien
SE
2
X
X
X
X
X
X
X
X
AM 3 Theoretische
Philosophie und
Grundlagen der
Wissenschaften
VL/SE+T
4
X
X
Sprache und Geist
SE
2
X
X
Sein und Wesen
SE
2
X
X
X
X
AM 4
Ästhetik/Kulturphilosophie
Ästhetische Bildung
VL/SE+T
4
X
X
Kulturphilosophie
SE
2
X
X
Probleme der Ästhetik
AM 5 Geschichte und
Lehren der Religionen
SE
2
X
X
X
3
Abschluss
Theorien der
Religionswissenschaft
ZweiFächer-BA
Philosophie
/ Werte u.
Normen
Fachmaster
M.A.
Philosophie
Teilstudiengang
Master of
Education
(GHR.)
Fach Werte und
Normen
Teilstudiengang
Master of
Education
(Gym.)
Fach
Philosophie
Teilstudiengang
Master of
Education
(Gym.)
Fach Werte
und Normen
B.A.
X
M.A.
M.Ed.
M.Ed.
M.Ed.
2
VL/SE
2
SE
2
Veranstaltungsart
SWS
VL/SE
Teilstudiengang
Master of
Education
(SoPäd.)
Fach Werte
und Normen
X
Teilstudiengang
Master of
Education
(Wirtschaftspädagogik)
Erweiterungsfach Werte
und Normen
M.Ed.
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Religion und Gesellschaft
Religionsphilosophie
AM 6 Fachdidaktik
Didaktik der Philosophie
SE
2
X
X
X
Das Sokratische Gespräch
SE
2
X
X
X
Kolloquium
2
X
BA-Arbeitsabschlussmodul
Praxiswahlmodule
PM1 – PM 3
X
VM 1 Geschichte der
Philosophie
Philosophiegeschichte im
Vergleich
X
Philosophiegeschichte der
Gegenwart
SE
2
X
SE
2
X
4
Abschluss
Philosophiegeschichtliche
Dimensionen der
Bereichsphilosophie
VM 2 Philosophie der
Gesellschaft
Veranstaltungsart
SWS
SE
2
ZweiFächer-BA
Philosophie
/ Werte u.
Normen
Fachmaster
M.A.
Philosophie
Teilstudiengang
Master of
Education
(GHR.)
Fach Werte und
Normen
Teilstudiengang
Master of
Education
(Gym.)
Fach
Philosophie
Teilstudiengang
Master of
Education
(Gym.)
Fach Werte
und Normen
B.A.
M.A.
X
M.Ed.
M.Ed.
M.Ed.
Teilstudiengang
Master of
Education
(SoPäd.)
Fach Werte
und Normen
Teilstudiengang
Master of
Education
(Wirtschaftspädagogik)
Erweiterungsfach Werte
und Normen
M.Ed.
X
Philosophie des Rechts
SE
2
X
X
X
Aktuelle Kontroversen um
Gesellschaftstheorien
SE
2
X
X
X
Krieg und Frieden
SE
2
X
X
X
VM 3 Theoretische
Philosophie und
Grundlagen der
Wissenschaften
X
Sprache und Geist
SE
2
X
X
Erkenntnis und
Wissenschaft
SE
2
X
X
Sein und Wesen
SE
2
X
X
SE
2
X
VM 4 Akzentuierung
Philosophische Forschung1
5
Veranstaltungsart
SWS
Abschluss
ZweiFächer-BA
Philosophie
/ Werte u.
Normen
Fachmaster
M.A.
Philosophie
Teilstudiengang
Master of
Education
(GHR.)
Fach Werte und
Normen
Teilstudiengang
Master of
Education
(Gym.)
Fach
Philosophie
Teilstudiengang
Master of
Education
(Gym.)
Fach Werte
und Normen
B.A.
M.A.
M.Ed.
M.Ed.
M.Ed.
Philosophische Forschung2
SE
2
X
Philosophische Forschung3
MM 5 Begründung von
Werten und Normen in
Philosophie und Religion
SE
2
X
Werte in den religiösen
Traditionen
SE
2
X
Praktische Philosophie und
die Grundlagen von Moral
und Recht
SE
2
X
Menschenrechte und ihre
Begründungen
MM 6 Praktische
Philosophie und ihre
Konsequenzen für die
Gesellschaft
Philosophie des Rechts
SE
2
Teilstudiengang
Master of
Education
(SoPäd.)
Fach Werte
und Normen
Teilstudiengang
Master of
Education
(Wirtschaftspädagogik)
Erweiterungsfach Werte
und Normen
M.Ed.
X
X
X
X
X
SE
2
Aktuelle Kontroversen um
Gesellschaftstheorien
SE
2
X
X
X
Krieg und Frieden
SE
2
X
X
X
X
6
Veranstaltungsart
SWS
Abschluss
ZweiFächer-BA
Philosophie
/ Werte u.
Normen
Fachmaster
M.A.
Philosophie
Teilstudiengang
Master of
Education
(GHR.)
Fach Werte und
Normen
Teilstudiengang
Master of
Education
(Gym.)
Fach
Philosophie
Teilstudiengang
Master of
Education
(Gym.)
Fach Werte
und Normen
B.A.
M.A.
M.Ed.
M.Ed.
M.Ed.
MM 7 Theoretische
Philosophie und ihre
Konsequenzen für die
Grundlagen der
Wissenschaften
Teilstudiengang
Master of
Education
(SoPäd.)
Fach Werte
und Normen
Teilstudiengang
Master of
Education
(Wirtschaftspädagogik)
Erweiterungsfach Werte
und Normen
M.Ed.
X
Sprache und Geist
SE
2
X
X
Erkenntnis und
Wissenschaft
SE
2
X
X
Sein und Wesen
SE
2
X
X
Kolloquium
2
X
Praxismodul Fachpraktikum
Masterarbeitsabschlussmodul
7
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