Wohnbauflächen - Stadt Dorsten

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Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
IV. Planinhalte (Darstellungen)
1.
Bauflächen
1.1 Wohnbauflächen
Vor dem Hintergrund der allgemeinen demografischen Entwicklung und der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen hat sich der Bedarf an neuen Wohnbauflächenausweisungen
im Vergleich zum FNP ´85 deutlich verändert.
So überschritten die im FNP ´85 noch enthaltenen Wohnbau-Reserveflächen, welche noch
nicht durch Bebauungspläne umgesetzt worden waren, in ihrer Gesamtheit das für den
vorliegenden Flächennutzungsplan von der
Bezirksplanungsbehörde zugestandene Maß.
Dem genehmigten Zusatzkontingent für Wohnen von ca. 96 ha standen im FNP ´85 nicht
beanspruchte Flächenreserven in Höhe von
ca. 120 ha gegenüber.
Die Wohnbauflächenkonzeption verfolgt daher
- vorrangig zur Deckung des Eigenbedarfs das übergeordnete Ziel einer Rücknahme
bzw. Neuzuordnung ehemaliger Reserveflächen und der Schließung von Baulücken.
Gleichzeitig wird mit der Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen in angemessenem
Umfang der steigenden Attraktivität von
Dorsten als Wohn- und Freizeiterlebnisstadt
sowie dem zunehmenden interkommunalen
Wettbewerb um möglichst stabile Einwohnerzahlen Rechnung getragen.
Wollte die Stadt Dorsten eine verstärkte Wohnungsnachfrage mit ungehemmter Expansion
von Wohnbauflächen befriedigen, würden genau die Qualitätsmerkmale der Stadt beeinträchtigt oder zerstört, welche die Nachfrage
in Dorsten auslösen. Vielmehr ist es Ziel der
Stadtentwicklung, den wertvollen Bestand zu
kultivieren und in Neubaugebieten auf städtebauliche und architektonische Qualität bei
vertretbar hohen Dichtewerten zu achten. Das
bedeutet eine die natürlichen Ressourcen
schonende bauliche Verdichtung, jedoch nur
in einem solchen Maß, als sie den siedlungsstrukturellen und stadtökologisch wirksamen
Strukturen gerecht wird. Hierbei wird den
Nahtstellen zwischen Wohngebieten und
Landschaft besonderes Augenmerk gewidmet.
Neue Wohnbauflächen-Ausweisungen werden
daher überwiegend innerhalb der beiden
Siedlungsschwerpunkte verortet.
Wohnbauflächen
III. 2 zu entnehmen. Nachfolgende Übersicht
zeigt, dass zwischen den statistischen Orientierungswerten des Proportionalansatzes Flächenverteilung gemäß dem Größenverhältnis der Stadtteile - und der Fortschreibung
der bestehenden Bruttobaufläche für die einzelnen Teilräume für den Zielhorizont 2015
vor allem in den beiden Siedlungsschwerpunkten erhebliche Unterschiede festzustellen
sind.
Wenngleich sich die für die Gesamtstadt ermittelte Gesamt-Wohnbaufläche gegenseitig
annähert, so bedurften die in den einzelnen
Stadtteilen / Teilräumen im Flächennutzungsplan zu verortenden Wohnbauflächen letztlich
doch einer planerischen Korrektur.
Nähere Erläuterungen zum Prozess der Entwicklung neuer Wohnbauflächen beinhaltet
das als vorbereitender "Baustein" für den Flächennutzungsplan erarbeitete Wohnbauflächenentwicklungsprogramm.1
1
Der methodische Handlungsansatz zur Bestimmung neuer Wohnbauflächen ist Kapitel
Stadt Dorsten (Planungs- und Umweltamt): Flächennutzungsplan - Wohnbauflächenentwicklungsprogramm,
a.a.O.
48
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Teilraum
Lembeck, Rhade
Wulfen, Deuten
Lippe Nord (Holsterhausen, Hervest)
Lippe Süd (Altstadt, Hardt, Feldmark)
Östrich, Altendorf
Summe Gesamtstadt
Siedlungsschwerpunkt Dorsten-Lippe (SSP
1. Ordnung)
•
Stadtteile Altstadt / Feldmark / Hardt
("Lippe Süd")
Der zentrale Siedlungsbereich der Stadt umfasst die Innenstadt einschließlich der Wohnund Gewerbezonen der Stadtteile Feldmark
und Hardt. Das "Blaue Band" aus WeselDatteln-Kanal und Lippe grenzt diesen Raum
nach Norden hin zu den beiden Nebenzentren
Holsterhausen und Hervest ab. Die Fuß- und
Radwegtrasse als südliche Begrenzung des
Siedlungsbereichs stellt den Übergang zur
freien Landschaft und die "strategische Grenze" dar, welche durch bauliche Maßnahmen
Wohnbauflächen
Flächenverteilung gem.
Stadtteilgröße
12,4 ha
20,8 ha
30,6 ha
23,6 ha
4,5 ha
Trendfortschreibung
12,5 ha
25,9 ha
14,1 ha
34,5 ha
0,7 ha
10,2 ha
26,9 ha
30,2 ha
13.3 ha
3,9 ha
91,9 ha
87,7 ha
84,5 ha
nicht überschritten werden soll. Gleichwohl überragen kleinere Siedlungsansätze diese
Stadtkante.
Flächenverteilung FNP
Nonnenkamp kann auch deshalb ermöglicht
werden, weil Reserveflächen für die St. Ursula-Realschule nicht mehr erforderlich sind.
Das Ziel der städtebaulichen Innenentwicklung als auch Gründe einer möglichst kostengünstigen Aufschließung von Bauland führten
zur Ausweisung von Flächen innerhalb des
Siedlungskörpers des Stadtteils Hardt im Bereich „Nonnenkamp“ sowie
an
der
„Kolkstraße“ bzw. im Stadtteil Feldmark an
der „Feldhausener Straße“.
Weder der Standort "Nonnenkamp" noch die
Fläche an der Feldhausener Straße unterliegen Bindungen, die eine Entwicklung zu
Wohnzwecken ausschließen. Die Fläche am
Kolkstraße und Nonnenkamp
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Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Bedarf absehbar ist, wird die Ackerfläche in
Anlehnung an die Umgebungsbebauung für
qualifizierte Wohnnutzung herangezogen.
Feldhausener Straße
Alle Standorte bieten unter dem Gesichtspunkt der Attraktivitätssteigerung und sinnvollen städtebaulichen Fortentwicklung des
Siedlungsschwerpunktes gute Voraussetzungen für eine hochwertige Wohnbebauung in
Innenstadtnähe. Dies gilt insbesondere für
den Bereich an der Feldhausener Straße. Die
zu berücksichtigenden schutzwürdigen Grünstrukturen werden über entsprechende Reduzierungen der Bauflächen zu Gunsten von
Grün- und Freiflächen gesichert.
Die landwirtschaftliche Restfläche an der
Kolkstraße war in der Vergangenheit als Erweiterungsfläche
für
das
ElisabethKrankenhaus vorgesehen. Da kein weiterer
Im Rahmen der regionalplanerischen Vorgaben und einer sinnvollen städtebaulichen
Fortentwicklung des Hauptsiedlungsschwerpunktes ist das gewünschte Flächenkontingent innerhalb dieses in sich kompakten
Siedlungsraums nur begrenzt nachzuweisen.
Darum wurde die im Freiraum liegende Fläche
„Maßkamp“ in die Überlegungen mit einbezogen. Der Bereich bietet im Rahmen der regionalplanerischen Vorgaben die einzige Möglichkeit, innenstadtnah einen größeren Entwicklungsstandort planerisch zu sichern, desweiteren ist er östlich und südlich durch
Wohngebiete vorgeprägt.
Die Fläche Maßkamp wurde im Vorfeld intensiv untersucht. Das hohe ökologische Wertpotenzial, die Bedeutung der Fläche für den
lokalen Naturschutz, die Entwässerungsproblematik, der geringe Grundwasser-Flurabstand sowie die massiven Anwohnerproteste werden letztendlich als höhergewichtig
eingestuft als die Vorzüge des Standortes als
attraktiver, innenstadtnaher Wohnstandort, so
dass auf eine Darstellung der Fläche verzichtet wird. Verbleiben wird im Plan lediglich eine
Wohnbauflächen
Fläche entlang der Klosterstraße in der Größenordnung von 0,7 ha. Mit dieser Fläche wird
der bestehende Siedlungsbereich städtebaulich abgerundet. Der in Nord-Süd-Richtung
durch das Stadtgebiet verlaufende Grünzug ist
weiterhin in diesem Bereich zu sichern. Mit
der Flächenreduzierung entfällt der außerordentliche Prüfungsbedarf.
Maßkamp
Von den ursprünglich im Konzept des Flächennutzungsplanes verfolgten 12,1 ha
Wohnbauflächen können nun in der Entwurfsfassung lediglich 0,7 ha Wohnbauflächen
nachgewiesen werden. Damit kann der errechnete Wohnbauflächenbedarf von Lippe
Süd nicht gedeckt werden.
50
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Aufgrund fehlender anderweitiger Alternativen
bietet sich der bestehende Siedlungs- und
Gewerbeansatz „Auf dem Beerenkamp“ als
Ersatz für den Maßkamp an.
Es handelt sich dabei um einen in der Vergangenheit unplanmäßig entstandenen Bebauungsansatz außerhalb des eigentlichen
Stadtkörpers. Der Bereich ist besonders durch
eine ausgeprägte Gemengelage aus Gewerbebetrieben und Wohnhäusern gekennzeichnet. Im Zusammenhang mit den brachgefallenen Gewerbegrundstücken ist eine planerische Lösung zur Behebung der städtebaulichen und ökologischen Missstände erforderlich.
Als Zielplanung für dieses Gebiet wird eine
weitestgehend wohnbauliche Entwicklung angestrebt. Die im südlichen Bereich vorhandenen Gewerbebetriebe werden als gemischte
Baufläche dargestellt. Damit wird den Betrieben eine über den Bestandsschutz hinausgehende Entwicklungsmöglichkeit eingeräumt.
Durch die planerische Stufung des Gebietes in
unterschiedliche Bauflächen, wie Wohnbaufläche und gemischte Baufläche, wird ein verträgliches Nebeneinander zwischen Wohnen
und nicht störenden Gewerbebetrieben ermöglicht.
Weitere Arrondierungsflächen werden im Süden durch die ehemalige Kiesbahntrasse begrenzt. Im Norden bildet der Grünzug für die
Sicherung der Ringstraßentrasse die Grenze
einer weiteren Entwicklung. Durch die Verdichtung des bestehenden Siedlungsansatzes
wird der weitgehende Schutz des Freiraums
gewährleistet.
Eine konkrete Flächeninanspruchnahme setzt
jedoch unter anderem die Lösung der Altlastenproblematik sowie den Um-/Ausbau der
Anschlusspunkte an die L 618 (Gladbecker
Straße) und die B 225 (Kirchhellener Allee)
voraus.
Mit dieser Bauflächenerweiterung kann im Bereich Beerenkamp insgesamt 6,6 ha Wohnbauland entwickelt werden.
Zusammenfassende Bewertung:
Im Bereich „Lippe Süd" werden Wohnbauflächen in einer Größenordnung um 13,3 ha dargestellt.
Die regionalplanerischen Vorgaben und die
räumlichen Restriktionen, insbesondere die
Begrenzungen durch den Raum um Lippe und
Kanal sowie die südliche Begrenzung des
Siedlungsraumes führen dazu, dass das Flächenangebot die im Wohnbauflächenentwicklungsprogramm ermittelten statistischen Orientierungsgrößen unterschreitet. Dies wird in
den übrigen Teilräumen des Siedlungsschwerpunktes Dorsten-Lippe annähernd
ausgeglichen.
•
Beerenkamp
Wohnbauflächen
Stadtteil Holsterhausen
Der Stadtteil Holsterhausen ist mit fast 14.000
Einwohnern vor Hervest und WulfenBarkenberg das größte Nebenzentrum der
Stadt. Die Siedlungsentwicklung ist dadurch
51
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
gekennzeichnet, dass die zwischen den unverbundenen Siedlungsfeldern verbliebenen,
nicht oder nur verstreut bebauten Grundflächen sukzessive durch Neubaugebiete geschlossen wurden. Hinzu kamen in den letzten
Jahrzehnten zahlreiche neue Bauflächen am
Ortsrand, sodass sich insgesamt ein kompakter, nahezu zusammenhängend bebauter
Siedlungskörper entwickelt hat.
Die im FNP ´85 verbliebenen Wohnbauflächenreserven werden fast ausnahmslos übernommen. Im Bereich des Hauptgeschäftszentrums entlang der Borkener Straße (B 224) ergeben sich jedoch veränderte Abgrenzungen
der gemischten Bauflächen, die sich gleichzeitig auf die Wohnnutzung auswirken. So
wird der gemischt geprägte Bereich entlang
der Borkener Straße nach Norden erweitert
und um eine Sondergebietsfläche für Nahversorgung (VEP 201: „Nahversorgungseinrichtung Borkener Straße“) ergänzt, um Möglichkeiten für Angebotsergänzungen im Bereich
Handel und Dienstleistungen zu schaffen. Im
Gegenzug wird die Mischbaufläche im Bereich
Freiheitsstraße auf den heute faktisch gemischt genutzten Abschnitt reduziert, während
die westlichen Abschnitte entsprechend ihrer
tatsächlichen Nutzung als Wohnbaufläche
dargestellt werden.
Mit der Ergänzung des Wohngebietes
„Kreskenhof“ um 1,4 ha ist diese Wohnsiedlung städtebaulich abgerundet. Vor allem angesichts der besonderen Schutzwürdigkeit der
Lippe (Flora-Fauna-Habitat-Bereich, Naturschutz- und Überschwemmungsbereich) unterbleibt eine weitere Ausdehnung von Siedlungsflächen nach Süden.
Wohnbauflächen
Am Nordwestrand von Holsterhausen wird an
einer baulichen Entwicklung der Wohnbauflächenreserve im Bereich „Dunkenbre"
festgehalten. Dieser Entwicklungsbereich liegt
in einem Landschaftsraum, der gegenüber
den weiter westlich gelegenen Abschnitten
(Emmelkamp) weniger strukturreich und insbesondere stärker vorbelastet ist. Weiterhin ist
der landschaftsökologische Raumwiderstand
gegenüber einer Bebauung weitaus geringer
als bei den meisten übrigen in den Flächennutzungsplan übernommenen Reserveflächen.
Erweiterung Kreskenhof
Aufgrund der siedlungs- und landschaftsräumlichen Struktur des Stadtteils ist auch eine
weitere bauliche Entwicklung im Bereich der
östlichen Randzonen ungeeignet.
Dunkenbre
Die Entwicklung des Bereiches „Dunkenbre"
dient unter anderem der Ausbildung eines an-
52
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
gemessenen Ortsrandes und eines sachgerechten Überganges zur freien Landschaft.
Durch einen städtebaulichen Wettbewerb liegen für diese Fläche bereits Erkenntnisse hinsichtlich Natur und Landschaft sowie über die
Erschließungsmöglichkeiten vor.
Die im FNP ´85 dargestellten Wohnbauflächen
beidseitig des Emmelkämper Weges am
westlichen Siedlungsrand werden reduziert
und in einer Größenordnung um 6 ha übernommen.
Zusammenfassende Bewertung:
Die räumliche Situation im Stadtteil Holsterhausen lässt mögliche neue Wohnbauflächen um ca. 13 ha zu. Dabei führen fehlende
Reserven im Bereich der Innenentwicklung
und die durchweg hohe Qualität der an den
Siedlungskörper angrenzenden Freiräume
(reich strukturierte Parklandschaft) dazu, dass
die Flächenreserve des FNP ´85 nicht in vollem Umfang verortet werden kann. Dies entspricht dem Anspruch einer paritätischen Entwicklung mit Hervest sowie dem Verzicht auf
eine überproportionale Flächenausweisung in
Holsterhausen.
•
Emmelkamp
Wohnbauflächen
bunden und noch als eigenständiger Teilraum
erlebbar.
Der Siedlungskörper von Dorf Hervest wird
zur Schaffung eines angemessenen Angebots
an Baugrundstücken im Bereich des „Kapellenwegs“ behutsam ergänzt.
Stadtteil Hervest
Der Stadtteil Hervest ist charakterisiert durch
die alte Dorflage, die sich westlich daran anschließenden Siedlungsbereiche einschließlich des Geschäftsbereichs "Im Harsewinkel /
Halterner Straße" sowie das an Holsterhausen
angrenzende so genannte "Marienviertel".
Der historische Dorfbereich am östlichen
Rand des Stadtteils ist baulich nicht vollständig mit den übrigen Siedlungsbereichen ver-
Kapellenweg
Die Ergänzungsfläche ist so angeordnet, dass
die Ausbildung eines künftig abschließenden
Ortsrandes mit Eingrünung möglich ist.
Die zentralen Wohnsiedlungsbereiche von
Hervest sind durch natürliche und bauliche
Zäsuren eindeutig gefasst. Im Süden markiert
der Lippeauenbereich eine definierte Grenze
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Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
für Siedlungstätigkeit. Der angrenzende Bereich Ellerbruch scheidet ebenfalls infolge seiner Vorrangfunktionen für Natur- und Landschaftsschutz sowie Naherholung und Sport
für eine bauliche Entwicklung aus. Nach Norden wirkt sich die Halterner Straße (L 509) als
trennendes Element aus.
Marienstraße ("Marienviertel") ist durch Gewerbe- und Industrieflächen sowie Verkehrsbänder vom Siedlungskern isoliert und bildet
einen eigenen Wohn- und Gewerbestandort.
Die im alten FNP ca. 1 ha große Erweiterungsfläche „Luner Weg“ wird in zwei Teilflächen gegliedert, um entlang des Wienbachs
einen ausreichend breiten Grünkorridor zu realisieren.
Aufgrund seiner besonderen Lage unterliegt
das Marienviertel nur bedingt Austauschprozessen mit dem Hauptsiedlungsbereich.
Wohnbauflächen
lich verdichtetes West-Ost-Siedlungsband des
Stadtteils zu verhindern, steht hinsichtlich
möglicher Flächenergänzungen und Nachverdichtungen im wohnbaulich genutzten Kernbereich südlich der Halterner Straße der Erhalt
vorhandener Grünzäsuren im Vordergrund.
Zur Vernetzung der vorhandenen Freiräume
und zur Vermeidung einer Verschmelzung des
alten Dorfkerns im Osten mit den westlich angrenzenden Stadtteilquartieren ist die Sicherung vorhandener Grünzüge durch das Freihalten von baulichen Nutzungen unabdingbar.
Dies betrifft insbesondere die Vernetzung der
Landschaftsräume Hervester Bruch im Norden, Orthöve im Osten und Lippeaue im Süden.
Eine Mobilisierung von Wohnbauland kommt
daher nur in Form einer Erweiterung des Bestandes beiderseits des „Hellwegs“ in Betracht.
Lerchenweg / Vennstraße
Als einzige Fläche innerhalb des Siedlungsgefüges steht die Anpassung „Lerchenweg /
Vennstraße“ zur Verfügung, die im FNP `85
nicht beansprucht wurde.
Luner Weg
Das im Westen des Stadtteils an Holsterhausen angrenzende Stadtquartier um die
Um diese klar ablesbaren Segmente von Hervest beizubehalten und ein durchgängig bau-
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Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
auch hohe Nachfrage nach Wohnraum in Hervest.
Siedlungsschwerpunkt
(SSP 2. Ordnung)
Hellweg
Zusammenfassende Bewertung:
Mit einem Gesamtumfang neu verorteter Flächen um 17 ha im Bereich Hervest ist das
Entwicklungsziel gewahrt, eine gleichrangige
Weiterentwicklung der beiden Nebenzentren
Holsterhausen und Hervest zu erreichen. Entscheidend für die weitere Stadtteilentwicklung
wird sein, wie sich die städtebauliche Neuordnung der ehemaligen Zechenflächen nördlich
der Halterner Straße auf die Wohnqualität und
die Milieustruktur des Stadtteils auswirkt. Gemessen an den bereits hohen Qualitäten im
Stadtteil bestehen gute Aussichten für eine
Dorsten-Wulfen
Abweichend von den anderen Stadtteilen besteht der Stadtteil Wulfen aus den beiden
siedlungsstrukturell und -geschichtlich unterschiedlichen Siedlungsbereichen von AltWulfen und Wulfen-Barkenberg.
Der historische Dorfkern von Alt-Wulfen und
sein städtebauliches Umfeld bilden den Kristallisationspunkt, aus dem heraus sich in der
Vergangenheit weitere Wohnbauflächen nach
Osten und vor allem nach Süden entwickelten.
West- und Ostrand werden durch Gewerbegebiete gebildet, die von der Wohnbebauung
durch die Bahntrasse und die Hervester Straße (L 608) im Westen bzw. durch bestehende
Freiflächen im Osten getrennt sind. Bahntrasse und Straße haben eine Weiterentwicklung
der Wohnbebauung nach Westen bisher unterbunden, sodass schwerpunktmäßig Wohnbauflächen im Südosten erschlossen wurden.
Grundsätzlich wird daran festgehalten, dass
westlich der Bahntrasse keine geschlossenen
Wohngebiete entstehen.
Wohnbauflächen
Der nördlich von Alt-Wulfen gelegene Siedlungsbereich von Wulfen-Barkenberg ist charakterisiert durch seine Geschichte als Ende
der 1960er-Jahre auf der "Grünen Wiese" errichtete, letztlich jedoch unvollendete "Neue
Stadt Wulfen". So hielt der FNP ´85 als Westerweiterung zur städtebaulichen Abrundung
des vorhandenen Siedlungsansatzes noch
knapp 40 ha Reservefläche für wohnbauliche
Entwicklung vor.
Durch seine kompakte Struktur bietet Barkenberg im Innenbereich keine Flächenreserven
mehr für zusätzliche Wohnbauvorhaben. Der
in 2006 begonnene Stadtumbauprozess in
Wulfen-Barkenberg mit umfangreichen Gebäude-Abbruch- und Rückbaumaßnahmen
lässt jedoch erwarten, dass im Zuge der
nachfolgenden städtebaulichen Aufwertungsmaßnahmen neue, mäßig verdichtete und gut
durchgrünte Wohnbauflächen entstehen.
Technische und landschaftsökologische Restriktionen potenzieller Wohnbauflächen führten dazu, dass zur Flächenerweiterung - auch
unter der Vorgabe des bestehenden Erschließungskonzeptes von Barkenberg - nur die
westlich des Siedlungsbereiches gelegenen
landwirtschaftlich genutzten Flächen des
„Schultenfeldes“ in Betracht kommen.
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Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Der Gebietsentwicklungsplan Emscher-Lippe
gibt hier jedoch u.a. durch die Aufgabe der
Zielplanung für eine „Neue Stadt Wulfen" eine
deutliche Reduzierung der bisher dargestellten Flächenausweisungen vor. Der östliche
Siedlungsrand weist einen gefestigten Übergang zur freien Landschaft auf und wird zur
möglichen Bebauung nicht angegriffen.
Schultenfeld
Da das Schultenfeld als landwirtschaftlich genutzte Fläche unter dem Aspekt der Ausstattung mit schutzwürdigen Landschaftselementen im Vergleich zu anderen untersuchten
Entwicklungsstandorten weniger konfliktträchtig ist, handelt es sich um den am ehesten
vertretbaren Eingriff in den umliegenden Freiraum (vgl. Kapitel IV). Bei einer Aufnahme des
vorhandenen Erschließungsmusters in Barkenberg ergibt sich ein zusätzliches Flächenkontingent von ca. 9 ha. Dieser Entwicklungsspielraum wird für Wulfen-Barkenberg bis zum
Planungshorizont 2015 als ausreichend erachtet.
Durch die zweipolige Raumstruktur, die bisherige städtebauliche Entwicklung Wulfens sowie die absehbaren Entwicklungslinien für den
Stadtteil ist die bauliche Verknüpfung von AltWulfen mit Wulfen-Barkenberg nicht mehr
umsetzbar und wird daher auch nicht weiter
verfolgt. Darüber hinaus beinhaltet die Notwendigkeit einer zügigen Realisierung der
B 58n, dass bereits durch die vorbereitende
Bauleitplanung die vorgesehene Trasse einschließlich ihrer Umgebungsflächen möglichst
konfliktfrei erhalten und gleichzeitig die Freiraumfunktion gefördert wird. Die im FNP ´85
dargestellten Mischbauflächen werden daher
zu Gunsten einer weitgehenden Darstellung
als Freiraum zurückgenommen.
Wohnbauflächen
umgehung (K 41n) auch weiterhin die Sicherung angrenzender Freibereiche. Da auf eine
Sicherung dieser Option nicht zu verzichten
ist, kann u.a. aus Gründen des Immissionsschutzes in diesem Segment keine Ausweisung von Wohnbauflächen erfolgen. Zur Ergänzung bestehen in Alt-Wulfen somit nur
Möglichkeiten beiderseits des Hessenwegs
sowie im Bereich Bückelsberg.
Eine Wohnbauflächenergänzung am „Hessenweg“ setzt eine unter dem Aspekt des
Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu bewertende Abgrenzung von dem benachbarten Gewerbegebiet Dimker Heide voraus.
Einschränkungen erfährt diese Entwicklungsfläche sowie die geringfügige Erweiterung im
Bereich „Lehmkuhle“ durch die Verkehrsbelastung der vorhandenen B 58.
Die Realisierung dieser Flächen ist somit an
eine deutliche Reduzierung des Verkehrsaufkommens an der Dülmener Straße durch die
Verlegung der B 58 gebunden.
Im Aufsiedlungsbereich Alt-Wulfen verlangt
die Trassenführung der beabsichtigten Süd-
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Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Wohnbauflächen
sehen für den Stadtteil Wulfen Flächenergänzungen vor, welche in einem angemessenen
Verhältnis zum Gesamtkontingent für Dorsten
stehen.
Hessenweg und Lehmkuhle
Aufgrund dieser Restriktion kommen mangels
Alternativen weitere Entwicklungsflächen nur
im Bereich „Bückelsberg“ in Betracht.
Da eine nahe liegende Mobilisierung von Erweiterungsflächen westlich des Siedlungsansatzes Bückelsberg aufgrund fehlender Darstellung im Regionalplan nur eine geringfügige
Erweiterung in der Größenordnung von ca. 2,3
ha ermöglichen, kann auf die Osterweiterung
nicht verzichtet werden, zumal die regionalplanerischen Vorgaben hier eine mögliche
Wohnbebauung vorgeben.
Bückelsberg West und Bückelsberg Ost
Die Erweiterungsfläche „Bückelsberg Ost“
umfasst einen intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum, was im Falle einer
baulichen Nutzung im Vergleich zu anderen
Standorten einen vergleichsweise geringeren
naturschutzrechtlichen Eingriff bedeuten würde.
Zusammenfassende Bewertung:
Die im FNP ´85 im Siedlungsschwerpunkt
Wulfen dargestellten umfangreichen Flächenreserven für Wohnnutzungen werden den
neuen Stadtentwicklungszielen nicht mehr gerecht. Die neuen Wohnbauflächendarstellungen berücksichtigen diese Entwicklung und
Die neu ausgewiesenen rund 25 ha liegen
über der gemäß Proportionalverteilung im
Stadtteil errechneten zusätzlichen Fläche.
Dies ist jedoch gemessen an der Funktion
Wulfens als Siedlungsschwerpunkt 2. Ordnung sachgerecht.
So bietet der Stadtteil im Vergleich zu den
meisten anderen Entwicklungsstandorten im
Stadtgebiet mehrere Areale, die auch voraussichtlich größere zusammenhängende Neubauflächen für Wohnen aufnehmen können.
Die Weiterentwicklung des Stadtteils Wulfen
ist stärker als in anderen Fällen mit konkret
fassbaren planerischen Einzelfragestellungen
verknüpft. Dies betrifft vor allem den besonderen städtebaulichen Charakter Barkenbergs.
Wegen des in der Vergangenheit hohen Anteils an Geschosswohnungen an einem
Standort, der keinerlei Entlastungsfunktion für
ein nahe gelegenes großstädtisches Zentrum
ausübt, ist der Aufsiedlungsbereich Barkenberg Veränderungen am Wohnungsmarkt und
Trendverschiebungen im Standortverhalten
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Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
der Bevölkerung besonders deutlich unterworfen. Der weitere Verlauf und der Erfolg der
Stadtumbaumaßnahmen in Barkenberg werden die Entwicklung des Stadtteils wesentlich
beeinflussen und sich auf Überlegungen zur
Schaffung zusätzlicher Baugebiete am Rande
des Siedlungskörpers auswirken.
Eine weitere planerische Bindung ist die Realisierung der notwendigen Ortsumgehungen
(B 58n, L 608n, K 41n). Eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung und Ordnung ist untrennbar mit der Lösung dieser verkehrsplanerischen Problemstellungen im Stadtteil verbunden.
Darstellungen außerhalb der Siedlungsschwerpunkte
Die Stadtteile der beiden Siedlungsschwerpunkte
nehmen
gemäß
den
Entwicklungszielen entsprechend ihrer Lage, Bedeutung und infrastrukturellen Ausstattung
80 % des Gesamtkontingentes an neuen
Wohnbauflächen ein. Für die Stadtteile außerhalb dieser Siedlungsschwerpunkte (Lembeck, Rhade, Deuten, Östrich und AltendorfUlfkotte) wird dagegen eine verhaltene Ent-
wicklung angestrebt, die sich auch in der behutsamen Ausweisung neuer Wohnbauflächen niederschlägt.
Dabei lösen einzig die nördlichen Landgemeinden Lembeck und Rhade als infrastrukturell gut ausgestattete Stadtteile in einem Freizeit- und Naherholungsschwerpunkt ("Naturerlebnisraum Rhade / Lembeck") Flächenbedarfe für Wohnnutzung aus, die ohne eine besondere (wohnbauliche) Schwerpunktsetzung
über eine Eigenbedarfsdeckung hinaus zusätzliche Ansiedlungen ermöglichen. In den
Stadtteilen Östrich, Deuten und Altendorf-Ulfkotte können zusätzliche Wohnbauflächen
aufgrund der regionalplanerischen Vorgaben die Ansiedlungen sind im GEP nicht als Siedlungsbereich, sondern als Freiraum ausgewiesen - nur in sehr geringem Umfang zur
ausschließlich rechnerischen Deckung örtlicher Nachfrage und zur Vorbeugung von Bevölkerungsverlusten mit ca. 1 - 2 ha pro
Stadtteil dargestellt werden.
•
Stadtteil Rhade
Der Stadtteil Rhade stellt sich nicht als geschlossener Siedlungskörper dar, sondern
Wohnbauflächen
lässt sich in drei Teilzonen gliedern, die durch
den Verlauf der K 13 (Erler Straße / Lembecker Straße) miteinander in West-OstRichtung verbunden sind:
• Im alten Dorfkern im Westen des Ortsteils
mit seinen baulichen Ergänzungen überwiegt die historische Bausubstanz mit einer
Mischnutzung einschließlich landwirtschaftlicher Hofstellen. Bedingt durch den Strukturwandel und einem immer stärker hervortretenden Schwerpunkt auf Wohnnutzung wurde der Kernbereich durch Neubaumaßnahmen nachverdichtet. Hinzu kamen Baugebiete, die den Altbestand nach
Norden erweiterten.
• In Zuordnung zur Bahnlinie und dem Bahnhof entwickelte sich im Verlauf der Erler
Straße / Lembecker Straße eine disperse
Bebauung
mit
Wohnund
handelsgewerblichen Nutzungen. Darüber hinaus entstanden in jüngerer Zeit Wohngebiete, welche hinsichtlich ihrer Ausdehnung
den Kernbereich des Dorfes übertreffen.
• Der Siedlungsbereich Stuvenberg ist von
der Schwerpunktbebauung des Stadtteils
deutlich getrennt und stellt einen eigen-
58
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
ständigen Siedlungsansatz im Osten des
Stadtteils dar.
Als Stadtteilentwicklungsziel wird langfristig
die Integration des Kernbereichs mit dem
Siedlungsbestand beiderseits der Bahnlinie
angestrebt. Bei der Stärkung und Weiterentwicklung des Ortskerns ist zwischen dem Erhalt schutzwürdiger Strukturen, wie z.B. dem
dörflichen Charakter, Baudenkmälern oder
bedeutenden Grünelementen, und einer Attraktivitätssteigerung durch Neubebauung und
steigenden Einwohnerzahlen im Stadtteil zu
vermitteln. Um einer weiteren Zergliederung
des Stadtteils vorzubeugen und um zusätzliche Wohngrundstücke möglichst infrastrukturnah zu entwickeln, erfolgen im östlichen
Stadtteilbereich keine schwerpunktmäßigen
Neuausweisungen.
Da einer möglichen Süderweiterung von Rhade sowohl die Erschließungssituation als auch
die ökologische Wertigkeit des Naturschutzgebietes Rhader Wiesen entgegenstehen,
erfolgt eine Ergänzung des Siedlungsbestandes nach Norden. Damit wird der durch den
Regionalplan eröffnete Spielraum für eine
Gemischte Baufläche zwischen dem „Höfer
Weg“ und dem „Schlehenweg“ genutzt.
Wohnbauflächen
halten. Denn neben stadt- und landschaftsplanerischen Gesichtspunkten scheidet eine
Besiedlung im Umfeld des Kalten Bachs auch
aufgrund der Ausweisung im Regionalplan als
Bereich für den Schutz der Natur aus.
Zusammenfassende Bewertung:
Ringstraße / Debbingstraße und Lembecker Straße
Weitere kleinere Ergänzungsflächen um 1 ha
mit geringen Bindungen liegen an der „Ringstraße / Debbingstraße“, im FNP ´85 noch
als Gemischte Baufläche ausgewiesen.
Aufgrund bereits bestehender Vorplanungen
für die Entwicklung der komplett erschlossenen Fläche westlich des Wulderheidewegs
wird unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes an der Planung festgehalten. Aus
ähnlichen Erwägungen heraus wird auch eine
bestehende Reservefläche südlich der „Lembecker Straße“ (K 13) weiter verfolgt.
Die Siedlung Stuvenberg wird dauerhaft den
Charakter eines separaten Wohngebietes be-
Mit den dargestellten Flächen werden für den
Stadtteil Rhade zum Planungshorizont 2015
zusätzliche Wohnbaumöglichkeiten in einem
angemessenen Umfang eröffnet.
Erweiterungen bestehender Wohnbebauung
in den Übergangsbereich zur Landschaft werden nicht angestrebt, zumal im Rahmen von
kleineren Bestandsarrondierungen weitere
Baumöglichkeiten aktiviert werden können.
Die neu dargestellten Flächen in einem Umfang von rund 4 ha erfüllen die Zielsetzung einer leichten Kontingentverschiebung zu
Gunsten von Lembeck, um die recht sprunghafte Entwicklung Rhades in den letzten Jahren zukünftig auszugleichen und die Grundlage für eine gleichgewichtige Siedlungsentwicklung im Dorstener Norden zu sichern.
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Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
•
Stadtteil Lembeck
Auch der Stadtteil Lembeck bietet ein historisch gewachsenes dörfliches Zentrum, das
in den letzten Jahrzehnten über die Eigenentwicklung hinaus zu einem attraktiven Wohnstandort im Randbereich des Westmünsterlandes avancierte. Die Ortslage ist geprägt
durch den multifunktionalen Kernbereich mit
umliegenden Wohnsiedlungen, westlich der
K 48 (Wulfener Straße) ergänzt um weitere
Wohngebiete, integriertem Gewerbegebiet
sowie den bebauten Bereich prägenden Grünund Freiflächen im Bereich des Lembecker
Wiesenbachs.
Besonders deutlich durch ländliche Siedlungsstrukturen mit Hofstellen geprägt ist der
nordwestlich
gelegene
Siedlungsbereich
„Brink".
Die bauliche Weiterentwicklung konzentriert
sich vorrangig auf den Norden des Stadtteils,
da der Verlauf der L 608 eine planerisch dauerhaft zu sichernde Trennlinie zwischen dem
Siedlungsbereich und dem Freiraum mit eingestreuten Einzelhöfen bildet. Im Süden liegen angrenzende Waldbereiche als natürliche
Begrenzung. Einer Ausweitung der Wohnnut-
zung nach Westen steht das Gewerbegebiet
entgegen.
Wohnbauflächen
gen potenziellen Erweiterungsflächen favorisiert.
Ausnahme bildet ein Areal um ca. 1 ha an der
„Wittesiedlung“ zwischen Wittestraße und
der Straße Zur Reithalle. Voraussetzung ist
jedoch die mit der Realisierung dieser Wohnbaufläche verbundene vorherige Aussiedlung
der vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstelle.
Kaisersweg und Holtberg
Die mit einem Umfang von 5 ha größte Entwicklungsfläche südlich des „Kaisersweges“
(Kaisersweg und Holtberg) ergibt sich unter
anderem aus den regionalplanerischen Vorgaben und einer bereits begonnenen Entwicklung im Zuge der Neubaumaßnahmen im
Bereich Fliederweg / Holunderweg.
Gemessen an den im Standortvergleich weniger starken Eingriffen in den Landschaftsraum
wird eine Fortführung der Bebauung in diesem
Stadtteilbereich gegenüber den meisten übri-
Wittesiedlung
Die westlich der Wulfener Straße gelegene
Wohnbaufläche am Schlaunweg wird auf den
bereits bebauten Bereich zurückgenommen.
60
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Trotz nur einhüftiger Bebauung nördlich der
Straße „Am Krusenhof“ soll eine Fortsetzung
der Wohnbebauung nach Norden unterbleiben, da hier landschaftsökologisch und dorfgestalterisch wertvolle Grün- und Freibereiche
liegen. Ihr Erhalt ist zur Gewährleistung einer
angemessenen Gliederung, zum Schutz ökologisch wertvoller Biotope wie Grünland und
Streuobstwiesen, und zum Erhalt eines aufgelockerten Siedlungsbildes mit dorftypischen
Randzonen geboten. Die Flächen gehören
zum Gesamtbereich einer Abfolge wertvoller
Begleitzonen des Lembecker Wiesenbachs.
Zusammenfassende Bewertung:
Im Flächennutzungsplan erfolgt eine räumliche Optimierung des im FNP ´85 dargestellten
Flächenkontingents für Lembeck in Form einer Verlagerung von Reserveflächen aus den
südlichen Abschnitten des Stadtteils an besser geeignete Standorte. Im Rahmen der Bedarfsvorgaben und der Stadtentwicklungsziele
gewährleisten ca. 6 ha neu darzustellender
Wohnbauflächen eine angemessene Entwicklung des Stadtteils. Durch die Anordnung
der Neubauflächen bei gleichzeitiger Sicherung ortskernnaher Freiflächen wird ein sach-
gerechter Ausgleich zwischen der Notwendigkeit einer kompakten, konzentrierten Siedlungsentwicklung und der Wahrung des ländlichen Charakters von Lembeck geschaffen.
•
Stadtteile Deuten / Östrich / AltendorfUlfkotte
Wohnbauflächen
sche Verpflichtung, das unbebaute Areal zwischen Weseler Straße und der Siedlung Sölten freizuhalten. Damit besteht die Möglichkeit, den Siedlungsansatz durch die Darstellung von Wohnbauflächen nördlich in Richtung
der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen entlang der „Birkenallee“ um 2 ha zu ergänzen.
Die Stadtteile Deuten, Östrich und AltendorfUlfkotte bestanden ursprünglich aus einer
Streubebauung ohne Verdichtungsbereiche
und ohne nennenswerte Versorgungseinrichtungen. Sind in den letzten 50 Jahren geschlossene Wohnsiedlungen mit angemessener sozialer Infrastruktur entstanden, so ist die
Ausstattung mit privaten Versorgungseinrichtungen aufgrund der geringen Einwohnerzahlen defizitär.
Um zu einer konzentrierteren Siedlungsentwicklung zu gelangen, ist es Entwicklungsziel
für den Stadtteil Deuten, die disperse Siedlungsstruktur mit drei räumlich voneinander
getrennten Siedlungsansätzen nicht zu verfestigen. Da die Umsetzung der im FNP ´85
dargestellten Verlegung der B 58 nach Süden
nicht mehr realistisch - und verkehrlich nicht
zwingend erforderlich - ist, entfällt die planeri-
Birkenallee
In Abhängigkeit von der Eigenbedarfsentwicklung kann der bislang für die Bundesstraßentrasse frei gehaltene Zwischenbereich in
der Folgezeit abschnittsweise nach Norden
weiter ergänzt und damit langfristig ein stärkerer Zusammenhang zwischen den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen und den weiter
61
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
südlich gelegenen Wohnbereichen geschaffen
werden.
Auch im Stadtteil Östrich sind die voneinander getrennten Stadtteilbereiche für wohnbauliche Ergänzungen wenig geeignet. Geringfügige Erweiterungen sollen nur im Zentralbereich erfolgen, zumal die Erschließungssituation und die Topografie gegen eine Entwicklung nach Westen jenseits des Baumbachs bzw. nach Osten sprechen.
Anpassung und Erweiterung Östrich
Die vorhandene Reservefläche westlich der
Gahlener Straße („Anpassung Östrich“)
wird beibehalten, da sie in sinnvoller und verträglicher Zuordnung zu der bestehenden Bebauung liegt. Darüber hinaus stellt diese Fläche die zur Zeit einzige erkennbare Möglichkeit dar, Gemeinbedarfseinrichtungen für den
Stadtteil an zentraler Stelle auszuweisen, so
z.B. zur Nutzung für Schulsport für die benachbarte Schule. Aus diesem Grund wird eine Teilfläche für Gemeinbedarfszwecke ausgewiesen.
Wohnbauflächen
(L 601) konzentrieren sich mögliche Ergänzungsflächen auf den südlich dieser Straße
gelegenen Teil Altendorfs. Dabei ist der das
Gebiet tangierende Verlauf der Erdbachtrasse
angemessen zu integrieren.
Die für Altendorf-Ulfkotte mit ca. 2 ha zusätzlicher Wohnbaufläche verbundenen Baumöglichkeiten sind ausreichend für eine Eigenbedarfsdeckung, zumal konfliktfreie Ersatzstandorte nicht erkennbar sind.
Zur weiteren Eigenbedarfsdeckung des Ortsteils wird der Ortsrand im Bereich der alten
Kläranlage („Erweiterung Östrich“) geringfügig erweitert.
Mit ca. 2 ha Wohnbauflächen wird der Eigenbedarf des Ortsteils angemessen gedeckt.
Der Stadtteil Altendorf-Ulfkotte gliedert sich
in die Streusiedlung Ulfkotte, die nicht zu einem geschlossenen Baugebiet entwickelt
werden sollte, und die Ortschaft Altendorf.
Diese ist vergleichsweise kompakt bebaut und
besteht überwiegend aus geschlossenen
Wohnsiedlungen jüngerer Zeit. Aufgrund einer
klaren Nutzungstrennung zwischen Gewerbe
und Wohnen durch die Altendorfer Straße
Altendorf Ortsmitte
Am östlichen Rand des Stadtteils fehlen geeignete Anschlüsse für Erschließungsanlagen,
eine Entwicklung in Richtung Südwesten / Gildenweg würde zur einer landschaftsökologi-
62
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Wohnbauflächen
schen Belastung führen, zudem den Sportplatz aufgrund einer zu befürchtenden Verschärfung von Immissionskonflikten in seinem
Bestand gefährden.
Zusammenfassende Bewertung:
Bei allen drei Stadtteilen (Deuten, Östrich,
Altendorf-Ulfkotte) wird eine sowohl den
Stadtentwicklungszielen als auch den Zielen
der Raumordnung entsprechende Flächenausweisung vorgenommen. Ein Ausgleich
zwischen den Belangen einer konzentrierten
Siedlungsentwicklung und den Ansprüchen
der Stadtteilbevölkerung auf angemessene
Weiterentwicklung und Sicherung bestehender Infrastruktureinrichtungen ist möglich.
63
Gemischte Bauflächen
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
IV.
Planinhalte (Darstellungen)
1.
Bauflächen
1.2
Gemischte Bauflächen
Zu den gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB für die
Bebauung vorgesehenen Flächen nach der
allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung
zählen weiterhin die gemischten Bauflächen.
Sie beinhalten Misch- und Dorfgebiete sowie
in den beiden Siedlungsschwerpunkten auch
Kerngebiete.
Mischgebiete enthalten neben Wohnnutzungen auch Gewerbebetriebe inklusive Einzelhandel und Büros, welche das Wohnen nicht
wesentlich stören. Kerngebiete nehmen zentrale Einrichtungen von gesamtstädtischer
Bedeutung auf.
Eine Durchmischung von Wohnbereichen mit
gewerblichen Betrieben, welche die Wohnnutzung nicht wesentlich beeinträchtigen,
schafft vielfach eine höhere Lebensqualität
als uniforme Lebensbereiche mit weitgehender Nutzungstrennung. Gleichzeitig bietet eine solche Mischfunktion die Möglichkeit zu
einer vielfach notwendigen, in Gewerbegebieten jedoch nur in Ausnahmefällen zulässi-
gen Wohnnutzung. Darüber hinaus bewirkt
die Ausweisung gemischter Bauflächen eine
planerische Sicherung handelsgewerblicher
Nutzungen und bietet Möglichkeiten zur Erweiterung bzw. Verlagerung von Geschäftsbereichen des Einzelhandels.
Gemischte Bauflächen ermöglichen eine höhere Flexibilität insbesondere für die Ansiedlung das Wohnen nicht störender Gewerbebetriebe und die damit möglichen Vorteile einer Gemengelage, weshalb vor allem das
Handwerk die Ausweisung von Mischflächen
fordert.
Zur Vereinfachung und aus Gründen planerischer Flexibilität differenziert der Flächennutzungsplan im Gegensatz zum FNP `85 nicht
mehr zwischen Misch- und Kerngebieten. So
sind im Siedlungsschwerpunkt Dorsten-Lippe
die Altstadt sowie das Umfeld des Wulfener
Marktes im Siedlungsschwerpunkt DorstenWulfen nicht mehr als Kerngebiet ausgewiesen, wenngleich ihre entsprechende zentrale
Funktion beibehalten wird.
Nach der Untersuchung von Möglichkeiten
zur Ausweisung gemischter Bauflächen
-
innerhalb und am Rande der Zentren sowie an Ausfallstraßen,
-
in bislang unbebauten Bereichen, die aufgrund ihrer Emissionsvorbelastung als
Wohngebiete weniger bzw. nicht geeignet
sind,
-
im Übergang zwischen Wohn- und Gewerbegebieten (harmonischer Übergang,
Teilnahme an den infrastrukturellen Besonderheiten der Wohn- und Gewerbegebiete),
-
auf den ehemaligen Zechenflächen
werden folgende gemischte Bauflächen im
Flächennutzungsplan neu dargestellt:
64
Gemischte Bauflächen
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
•
östliches ehemaliges Zechen- / Ruhrgasgelände (ca. 5,4 ha):
Mit der Ausweisung von Mischflächen soll die
Ansiedlung von nicht störendem Handwerk
und Gewerbe gefördert werden, ohne Wohnnutzung grundsätzlich auszuschließen. Mit
der gemischten Nutzung soll auch der notwendige „Puffer“ zu den westlich geplanten
Kultur- und Freizeitnutzungen und den östlich
und nördöstlich geplanten Gewerbeansiedlungen geschaffen werden.
•
östlich des VHS-Parkhauses
Werth“ (ca. 0,6 ha):
„Im
Die Flächenanpassung ergänzt die Sondergebietsdarstellungen des Freizeit- und Erlebnisbades und der Sportanlagen sowie die
Darstellung von Volkshochschule, Stadtbücherei und Gymnasium als Fläche für den
Gemeinbedarf hinsichtlich der Möglichkeit einer nicht störenden gewerblichen Nutzung.
Gleichzeitig ist ein Übergang geschaffen vom
Masterplan „Lippe und Kanal in Dorsten"
Mitte (westlich der B 224) zum Masterplan
West östlich der B 224 (siehe Kapitel
IV.1.4.1).
Zechenentwicklung
•
Masterplan West östlich der Eissporthalle (ca. 2,3 ha):
Dem Freizeit- und Erholungsbereich „Maria
Lindenhof" (Masterplan Mitte) sowie den sich
östlich jenseits der Borkener Straße (B 224)
anschließenden Flächen um die Eissporthalle
(Masterplan West) kommt gemäß Masterplan
„Lippe und Kanal in Dorsten" eine Brückenfunktion zwischen dem westlichen Kanal /
Lippebereich und dem Umfeld des ehemaligen Zechenhafens zu (Masterplan Ost).
Gleichzeitig findet sich diese Funktion in südlicher Richtung unter Einbeziehung des Lippetales als gemischte Baufläche wieder.
Durch diese zentrale Klammerfunktion und
die Umwidmung des Umfeldes der Eissporthalle zwischen B 224 und Eisenbahnbrücke
zur gemischten Baufläche sollen flexiblere
Nutzungsmöglichkeiten als im Falle einer
weiter bestehenden Sondergebietsausweisung „Sportanlagen“ (FNP `85) im Übergang
zum Bereich des Masterplans Mitte mit einem
Fest- und Veranstaltungsplatz eröffnet werden (siehe Kapitel IV.1.4).
Anpassung im Werth und Masterplan West
65
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
• Schwickingsfeld (ca. 1,3.ha)
Der in der Vergangenheit unplanmäßig entstandene Siedlungs- und Gewerbeansatz
„Auf dem Beerenkamp“ ist durch eine ausgeprägte Gemengelage aus Gewerbebetrieben
und Wohnhäusern gekennzeichnet.
Im Zusammenhang mit den brachgefallenen
Gewerbegrundstücken ist eine planerische
Lösung zur Behebung der städtebaulichen
und ökologischen Missstände erforderlich. Als
Zielplanung für dieses Gebiet wird eine weitestgehend wohnbauliche Entwicklung angestrebt.
mischte Baufläche dargestellt, um das Nebeneinander von nicht störenden Gewerbebetrieben und Wohnen zu ermöglichen.
• Altendorfer Straße West (ca. 0,4 ha):
Vor dem Hintergrund der Funktion des südlichen Stadtraumes als Übergangszone zwischen Ballungsrand und Ruhrgebiet kommt
der gewerblichen Entwicklung des Stadtteils
eine verhaltene Versorgungsfunktion für den
südlichen Stadtraum zu. Gleichwohl muss
sich die gewerbliche Entwicklung auf die
siedlungsnahe Versorgung von AltendorfUlfkotte mit vorwiegend kleinteiligem Gewerbe konzentrieren.
Gemischte Bauflächen
Die Erweiterung der gewerblichen Fläche
„Altendorfer Straße Ost" um ca. 1,3 ha geht
damit einher, dass gleichzeitig im zentralen
Bereich des im FNP `85 nördlich der Altendorfer Straße ausgewiesenen Gewerbegebietes 0,4 ha gewerbliche Baufläche dem Bestand angepasst und in eine gemischte Baufläche umgewidmet werden. Mit dieser Darstellung wird darüber hinaus die Möglichkeit
zur Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes
zur Nahversorgung geschaffen.
• Höfer Weg in Rhade (ca. 2,2 ha)
Die nördlich der Sporthalle und des Nahversorgungszentrums gelegene gemischte Baufläche „Höfer Weg“ ergänzt die vorhandenen
Nutzungen mit Wohnen, kleinteiligem nicht
störenden Gewerbe und Dienstleistungen.
Gleichzeitig wird die Möglichkeit eröffnet
siedlungsnah weitere Dienstleister und
Handwerksbetriebe an zentraler Stelle anzusiedeln.
Schwickingsfeld
Der Bereich der Gewerbebetriebe
„Schwickingsfeld“ wird jedoch als
am
ge-
Altendorfer Straße West
66
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Höfer Weg
Neuabgrenzungen der Darstellungen für gemischte Bauflächen
Neben den Neudarstellungen im Flächennutzungsplan wurden in den einzelnen Ortsteilen
die vorhandenen Nutzungsarten hinsichtlich
der planerischen Zielvorstellungen überprüft,
teilweise an den Bestand angepasst und neu
abgegrenzt.
•
Siedlungsschwerpunkt 1 (SSP 1):
Wie zuvor erwähnt, wurde auf die Darstellung
von Kerngebieten verzichtet und die ge-
mischten Bauflächen im Altstadtbereich an
den Bestand angepasst. Im Ortsteil Hardt
wurde der Versorgungsbereich zwischen
Klosterstraße und Gahlener Straße als gemischte Baufläche dargestellt.
In Hervest fand in den letzten Jahren die geschäftliche Entwicklung entlang des Harsewinkels, der Halterner Straße und der GlückAuf-Straße statt.
In Holsterhausen ist die Tendenz der geschäftlichen Verlagerung, auch unter Berücksichtigung der Nahversorgungseinrichtung
Borkener Straße, ablesbar.
•
Gemischte Bauflächen
Bauflächen auf die zentralen Ortsteilbereiche
reduziert.
Insgesamt wurden im Stadtgebiet ca. 12,3 ha
neue gemischte Bauflächen dargestellt. Anpassungen an den Bestand und Neuabgrenzungen fanden hauptsächlich in den Ortsteilen zugunsten der Wohnbauflächen statt.
Siedlungsschwerpunkt 2 (SSP 2):
Wesentliche Änderungen im Bereich der gemischten Bauflächen zum FNP `85 bestehen
in der Freihaltung der Trasse für die B 58n.
Die Mischgebietsausweisung im Bereich der
Hervester Straße (L 618) in Wulfen wurde
dem Bestand angepasst.
•
Lembeck und Rhade:
Zugunsten der sich in den letzten Jahren
entwickelten überwiegenden Wohnnutzungen
in den Dorfkernen wurden die gemischten
67
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
IV. Planinhalte (Darstellungen)
nicht mehr als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.1
1. Bauflächen
1.3 Gewerbliche Bauflächen
Durch die wirtschaftliche Entwicklung der
letzten Jahre unterliegt die Stadt Dorsten der
wirtschaftlichen und sozialen Notwendigkeit,
Investoren gute Voraussetzungen zu bieten,
bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und
neue Arbeitsplätze zu schaffen. Durch die
Darstellung gewerblicher Bauflächen an geeigneten Standorten für ein ausreichendes
und qualitativ hochwertiges Flächenangebot
für Gewerbe und Industrie kann der Flächennutzungsplan zur Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung und eines umweltverträglichen Strukturwandels beitragen.
Die Darstellung entsprechender Gewerbeflächen bietet eine weitere Grundlage, die Kernziele der Stadtentwicklungsplanung zu erreichen. Bis zum Jahre 2015 wird hierfür ein
Gewerbeflächenbedarf von rund 100 ha als
notwendig erachtet. Nach den regionalplanerischen Vorgaben konnten hiervon ca. 77 ha
verortet werden. Im gleichen Zuge sind ca. 52
ha im FNP ´85 dargestellter Gewerbeflächen
Aufgrund der Flächengröße und der Leitziele
zur Stadtentwicklung konzentriert sich die
Verortung auf die beiden Siedlungsschwerpunkte. Dabei wurden neue Gewerbe- und
Industrieflächen vorrangig an solchen Standorten ausgewiesen, die sich in die GesamtEntwicklungsplanung integrieren.
Teilräume
Lembeck, Rhade
Wulfen, Deuten
Lippe Nord
(Holsterhausen, Hervest)
Lippe Süd
(Hardt, Altstadt, Feldmark)
Östrich, Altendorf
Gesamtstadt
1
Dargestellte
Gewerbeflächen
2, 9 ha
22,3 ha
47,3 ha
3,0 ha
1,3 ha
76,8 ha
Gewerbliche Bauflächen
Bei der Verortung neuer Gewerbeflächen
kommt der Innenentwicklung, insbesondere
der Nutzung von Brachflächen, ebenso wie
der Arrondierung vorhandener Gewerbestandorte Vorrang vor der Inanspruchnahme
von Freiraum zu. Als mittelfristig zu entwickelnde Gewerbeflächen stehen daher die
brach gefallenen Areale der ehemaligen Zeche Fürst Leopold und des Zechenhafens im
Stadtteil Hervest sowie in Wulfen der zu reaktivierende ehemalige Schacht Wulfen im
Vordergrund weiterer Überlegungen.
Die Gewerbeflächennachfrage einer Kommune ist im Wesentlichen bestimmt durch den
Bestand an Unternehmen sowie die Siedlungsstruktur und Siedlungsweise. Im Gegensatz zur isoliert für die jeweiligen Stadtteile
erfolgten Entwicklung der Wohnbau-Ergänzungsflächen erfolgt die Gewerbeplanung
daher weniger stadtteilbezogen und orientiert
sich mehr an gesamtstädtischen Entwicklungskriterien. Die Begründung der dargestellten gewerblichen Bauflächen bezieht sich
damit auf vier Teilräume der Stadt:
Zur Methodik der Bedarfsermittlung sowie der
Bewertung alternativer Standorte vgl. Stadt
Dorsten (Planungs- und Umweltamt): Flächennutzungsplan - Gewerbeflächenentwicklungsprogramm, a.a.O.
68
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
-
-
den nördlichen Stadtraum,
den
Siedlungsschwerpunkt
DorstenWulfen,
den zentralen Stadtraum (Siedlungsschwerpunkt Dorsten-Lippe einschließlich
Östrich),
den südlichen Stadtraum.
Der nördliche Stadtraum
bietes „Endelner Feld" sind durch seine Begrenzung durch die A 31 im Osten und die
Lembecker Straße (K 13) im Norden nur nach
Westen und östlich der Autobahn gegeben.
Aus Gründen eines fehlenden Puffers zwischen Wohnen und Gewerbe wird von einer
Westerweiterung zum Siedlungsrand aber
ebenso abgesehen wie von der Osterweiterung aufgrund der ungünstigen Geländetopografie und verkehrstechnischer Restriktionen.
Gewerbliche Bauflächen
Voraussetzung für diese Norderweiterung ist
vor allem die Anbindung der Gesamtfläche an
die K 13 und die A 31 in Verbindung mit dem
defizitär strukturierten Agrarraum des Darstellungsbereichs sowie die gesicherte innere
Erschließung der Fläche. Mögliche Immissionskonflikte zur östlich angrenzenden Wohnbebauung werden z.B. durch Schutz- und
Trennbereiche relativiert.
Die überwiegend durch eine landwirtschaftliche Nutzung geprägte Struktur des Dorstener
Nordens im Übergang zum Münsterland
schließt die Ausweisung eines größeren Gewerbegebietes aus. Trotz Konzentration auf
die beiden Siedlungsschwerpunkte ist jedoch
auch in den übrigen Stadtteilen die Versorgung mit Gewerbeflächen in angemessenem
Umfang zu gewährleisten.
Siedlungsschwerpunkt
(SSP 2)
Aufgrund der Funktion des nördlichen Stadtraumes und der Struktur der beiden dörflichen Stadtteile Rhade und Lembeck beschränkt sich der Gewerbeflächenbedarf auf
ein Flächenangebot für so genanntes „siedlungsnahes Gewerbe", in der Regel kleinere
und nicht störende Handwerksbetriebe. Erweiterungsmöglichkeiten des Gewerbege-
Eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes „Dimker Heide" südlich der Frankenstraße ist jedoch ebenso wenig zu realisieren
wie die Nord-Erweiterung des Gewerbegebietes „Im Köhl" bis zur Weseler Straße (B
58). Der Realisierung des südlichen Bereiches „Dimker Heide" stehen überwiegend
hohe landschaftsökologische und planerisch-
Dorsten-Wulfen
Das Stadtentwicklungsziel, vor der Inanspruchnahme von Freiraum bestehende Gewerbegebiete zu erweitern bzw. zu arrondieren, legt die Ergänzung der beiden großen
Gewerbegebiete des Stadtteils Wulfen „Dimker Heide" und „Im Köhl" - nahe.
Norderweiterung Gewerbegebiet Lembeck
Angesichts fehlender Erweiterungsmöglichkeiten des Rhader Gewerbegebietes „Endelner Feld" wird das „Gewerbegebiet Lembeck" nach Norden bis zur Rhader Straße (K
13) um knapp 3 ha ergänzt. Eine wesentliche
69
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
technische Restriktionen entgegen. Dagegen
ist der durch großflächige Grünlandbereiche
mit erhaltenswertem Baumbestand sowie
landwirtschaftliche Hofstellen geprägte Bereich nördlich des Gewerbegebietes „Im Köhl"
vor allem durch eine ehemalige Deponie in
seiner Nutzung eingeschränkt. Diese eine
Neudarstellung ausschließende Nutzungsbeschränkung führt auch zum Entfall der bisherigen Gewerbeflächendarstellung nördlich des
Pörtnerskamp.
Anpassung Köhl
Dagegen wird der Südteil des Gewerbegebietes „Im Köhl" durch die nordwestlich daran anschließende Fläche mit einem Gewerbebetrieb und einer landwirtschaftlichen Hof-
stelle im Bestand um ca. 1,7 ha arrondiert
und ebenfalls als gewerbliche Baufläche
„Anpassung Köhl" dargestellt.
Eine gewerbliche Nutzung der südwestlich
anschließenden Gewerbebereichsdarstellung
wird erst durch die Realisierung der L 608n
sinnvoll. Darüber hinaus weist diese Fläche
u.a. aufgrund der nahen Wienbachaue erhebliche landschaftsökologische Raumwiderstände auf und wird durch querende Überlandleitungen in der Nutzung beeinträchtigt.
Dennoch wird im Sinne einer Abrundung des
vorhandenen Gewerbeflächenbestandes die
„Süderweiterung Köhl", begrenzt durch die
Trassenführung der geplanten L 608n, als
städtebaulich sinnvoll angesehen. Da die
Trasse der geplanten L 608n jedoch noch
nicht linienbestimmt ist, sich dadurch Restriktionen für die Straßenplanung ergeben, dass
die Straße in das Naturschutzgebiet der
Wienbachaue gedrängt würde, die Darstellung zudem eine Regionalplanänderung erforderte, die später angepasst werden müsste, wird auf die Darstellung der Gewerbegebietserweiterung zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Die Planung der Süderweiterung Köhl
wird erst nach Linienbestimmung der Landesstraße weiter verfolgt.
Gewerbliche Bauflächen
Nach der Überplanung des Areals der ehemaligen Rose-Brauerei im nördlichen Bereich
der Gewerbeflächen zwischen Hervester
Straße und Bahntrasse zum Handels- und
Kommunikationszentrum „Am Brauturm" wurde diese ehemalige gewerbliche Baufläche
zur Sonderbaufläche umgewidmet.
Die im FNP ´85 nordwestlich an die Trasse
der B 58n angrenzende Flächenreserve in einer Größenordnung von ca. 1 ha entfällt. Da
auch nach Realisierung der B 58n die bestehende Trasse der Dülmener Straße (B 58)
erhalten bleiben wird, wäre diese Teilfläche
langfristig isoliert.
Da der Bereich „Große Heide" um den ehemaligen Schacht Wulfen durch seine industrielle Vorbelastung sowie die stark befahrene
Dülmener Straße (B 58) eine gewerbliche
Vorprägung mit hoher Verkehrsgunst aufweist, wird dieser Standort nach Norden und
Osten um ca. 7 ha erweitert. Diese Aufwertung ermöglicht eine an anderen Standorten
nicht oder nur schwer realisierbare gewerbliche Nutzung vor allem auch durch größere
Flächen beanspruchendes und störendes
Gewerbe.
70
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Der zentrale Stadtraum
schwerpunkt Dorsten-Lippe)
Ausweisung Große Heide
Diese Bergbaubrache genießt nach den
Stadtentwicklungszielen Vorrang zur Wiedernutzung. Weiterhin befinden sich große Teile
dieser Entwicklungsfläche in der Hand eines
Eigentümers, der das Ziel verfolgt, die Fläche
möglichst zügig einer neuen zukunftsorientierten Nutzung zuzuführen. Die Ermöglichung der Realisierung einer Folgenutzung
des ehemaligen Schachts Wulfen „Ausweisung Große Heide" mit 21,8 ha kann maßgeblich zur Deckung des mittelfristigen Gewerbeflächenbedarfs beitragen.
Gewerbliche Bauflächen
(Siedlungs-
Lippe Nord (Stadtteile Hervest und Holsterhausen)
Den Stadtentwicklungszielen entsprechend
konzentrieren sich die meisten Gewerbeflächen im zentralen Stadtraum um den Siedlungsschwerpunkt Dorsten-Lippe. Neben der
Darstellung des Bereichs der ehemaligen
Schachtanlage Wulfen als gewerbliche Baufläche im Siedlungsschwerpunkt DorstenWulfen kommt im Bereich des Siedlungsschwerpunkts Dorsten-Lippe vor allem der
Folgenutzung der Industriebrache des ehemaligen Betriebsgeländes des Bergwerks
Lippe im Stadtteil Hervest hohe Priorität zu.
Die Entwicklung dieses ehemaligen Zechengeländes ist unter Einbeziehung der RuhrgasFläche in engem Zusammenhang mit dem
östlich angrenzenden Gewerbegebiet „Wenger Höfe" zu sehen.
Zechenentwicklung
Von den rund 55 ha, die auf die Fläche der
ehemaligen Zechenanlage und der Ruhrgas
AG entfallen, werden ca. 14,4 ha („Zechenentwicklung") als gewerbliche Baufläche
dargestellt. Gleichzeitig werden unter Abzug
des Kernbereichs der auf dem ehemaligen
Zechengelände auch weiterhin verbleibenden
Nutzungen ca. 6,5 ha der ehemals bergbaulich genutzten Fläche zur Sonderbaufläche,
weitere ehemaligen Bergbauflächen zu Grünflächen und entlang der Halterner Straße zu
gemischten Bauflächen umgewidmet.
Aufgrund dieser eingeschränkten gewerblichen Wiedernutzung des ehemaligen Zechengeländes werden raumstrukturell defizi-
71
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
tär ausgestattete landwirtschaftliche Flächen
im Bereich „Wenge West" in einer Größenordnung um rund 11,9 ha zusätzlich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Vor allem ihre verkehrsgünstige Lage zwischen Kreisstraße „An der Wienbecke" (K 41), Bahntrasse und Wienbach sowie nicht zuletzt die gewerblich-industrielle Vorprägung durch die
ehemaligen Zechenflächen im Südosten legt
eine gewerbliche Flächendarstellung in diesem Bereich nahe.
Wenge West und Wenge Ost
Dies trifft ebenso auf den östlich, jenseits der
K 41 angrenzenden Bereich „Wenge Ost"
zu, welcher auf knapp 17,5 ha erweitert wird.
Gleichzeitig wird der benachbarte, ehemals
als „Fläche für den Bergbau" ausgewiesene
Standort der Kohlenwaschanlage von rund 4
ha zusätzlich als gewerbliche Baufläche in
den Flächennutzungsplan mit aufgenommen.
Vor allem die unmittelbare Nähe des Gewerbebereichs „Wenge West" zu dem nördlich
verlaufenden Natur- und FFH-Schutzgebiet
Wienbach / Hervester Bruch schränkt die gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten ein. Im
Falle einer Umsetzung dieser Fläche als Gewerbegebiet sind daher weitergehende Untersuchungen zu der Frage notwendig, inwieweit die zukünftige gewerbliche Nutzung
diese Schutzgüter beeinträchtigen könnte
(siehe Umweltbericht).
Die 19 ha umfassende Gewerbeflächendarstellung des FNP ´85 zwischen den landwirtschaftlichen Hofstellen der Wenge und der
ehemaligen Zechenbahntrasse ist im Regionalplan nicht mehr ausgewiesen. Die fehlende Mobilisierbarkeit dieser Fläche sowie erhebliche landschaftsökologische Konflikte in
Verbindung mit dem Ziel, den vorhandenen
Waldbestand zu erhalten, führen auch zum
Entfall der Gewerbeflächendarstellung im
Flächennutzungsplan und zu einer Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft.
Gewerbliche Bauflächen
Optionale Gewerbeflächen-Darstellungen
liegen im Bereich des Autobahnknotens 37
der A 31 (Anschlussstelle Schermbeck) sowie
in den Bereichen „Emmelkamp" nördlich des
Aufsiedlungsbereiches von Holsterhausen
und „Hardtberg" östlich der Anschlussstelle
38 der A 31 (Dorsten-West). Diese drei autobahnnahen „Optionalräume" zeichnen sich
durch eine Vielzahl an landschaftsökologisch
höher- bzw. hochwertigen Strukturen aus, die
im Falle einer Ausweisung als Gewerbestandort zu erheblichen Raumwiderständen
führen würden. Aufgrund dieser Konfliktpotenziale wird keine dieser drei Flächen im
Flächennutzungsplan dargestellt. Gleichwohl
ist im Zuge neuer Überlegungen durch Inanspruchnahme des Flächenkontingentes aus
dem Flächen-Pool (vgl. Kapitel III.3) eine zukünftige Darstellung einer dieser Flächen
möglich.
Weiterhin besteht im Bereich „Lippe Nord"
durch die Aufgabe der Bahnstrecke nach
Schermbeck die Möglichkeit, die beiden Gewerbegebiete „Marienstraße" und „Am Güterbahnhof / Hohefeldstraße" im Stadtteil Hervest durch die Einbeziehung ehemaliger
Bahnflächen zu verknüpfen. Diese neu dargestellte „Bahnflächenentwicklung Nord"
72
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
in einer Größenordnung um ca. 3,5 ha ist Bestandteil des Flächenentwicklungspools der
Bahnflächen-Entwicklungsgesellschaft (BEG).
Neben der schnellen Verfügbarkeit ist diese
Fläche städtebaulich integriert, lufthygienisch
bereits vorbelastet und weist überwiegend
eher geringe landschaftsökologische Konflikterheblichkeiten auf.
birgt im südlichen Bereich einen aufgeschütteten Deponiekörper. Da eine Bebauung dieses südlichen Teils nicht möglich ist, entfällt
diese Fläche.
Bahnflächenentwicklung Nord
Die sich nördlich daran anschließende Fläche
besitzt eine Bedeutung als Grünstandort,
darüber hinaus besitzt der gesamte potenzielle westliche Erweiterungsbereich einen
hohen Einfluss auf die Frischluftzufuhr von
Westen. Aus diesem Grund sind beide Teilflächen im Regionalplan als „Allgemeiner
Freiraum- und Agrarbereich" dargestellt.
Dennoch bleibt die unbelastete Nordfläche
aufgrund der hervorragenden Einbindung des
Gewerbegebietes Duvenkamp in den Siedlungsschwerpunkt und seiner Erschließungsgunst mit einer Größe um 2 ha auch weiterhin
der gewerblichen Entwicklung vorbehalten
und ist zusätzlich planungsrechtlich durch
Bebauungsplan gesichert.
Lippe Süd (Stadtteile Hardt, Altstadt und
Feldmark)
Der westlich der Straße „Duvenkamp" im
Stadtteil Hardt gelegene und bislang ungenutzte Teil des gleichnamigen Gewerbegebietes weist ein unnatürliches Relief auf und
Im Bereich des Industriegebietes DorstenOst im Stadtteil Feldmark wird in Anlehnung
an den Regionalplan eine Flächenergänzung
um rund 1 ha zur Bestandserweiterung dargestellt. Eine ursprünglich angestrebte weitere Ausdehnung nach Westen entlang der
Gewerbliche Bauflächen
Marler Straße (B 225) widerspricht den regionalplanerischen Vorgaben und zur Beibehaltung des Nord-Süd-Grünzuges auch den
Stadtentwicklungszielen.
Erweiterung Industriegebiet Ost
Im Bereich des „Gewerbegebietes Barbarastraße / Gelsenkirchener Straße" bleibt eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche
in der Größe von ca. 2 ha einer gewerblichen
Nutzung vorbehalten. Diese Fläche ist von
gewerblichen Nutzungen umgrenzt und soll
langfristig gewerblichen Ansiedlungen dienen.
73
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Gewerbegebiet Barbarastraße
Der unbeplante Siedlungs- und Gewerbeansatz „Beerenkamp" im Stadtteil Feldmark war
bis zur Aufgabe der dort vorhandenen gewerblich- / industriellen Nutzungen durch zum
Teil stark emittierende und den Boden belastende Gewerbebetriebe geprägt.
Als Zielplanung für dieses Gebiet wird eine
weitestgehend wohnbauliche Nutzung angestrebt. Die im südlichen Bereich bestehenden
Gewerbebetriebe werden als gemischte Baufläche dargestellt. Damit wird den Betrieben
eine über den Bestandsschutz hinausgehende Entwicklungsmöglichkeit eingeräumt (siehe Kapitel IV. 1.1 und IV.1.2).
Östrich
Der dem Siedlungsschwerpunkt DorstenLippe nicht mehr zuzurechnende Stadtteil Östrich weist im bisher gültigen Flächennutzungsplan westlich des Baumbachs eine gewerbliche Reservefläche auf, deren Nutzung
bislang nicht ernsthaft geltend gemacht wurde. Diese landwirtschaftlich genutzte Ergänzungsfläche weist keine besonderen Strukturen auf, grenzt aber unmittelbar an das
Baumbachtal als LÖBF-Biotop mit lokaler Bedeutung an.
Vor allem durch das im Bereich des Bachtals
vorherrschende großflächige Freiraumklima,
überlagert durch das Klima der Lippeaue, ist
dieser Raum ein klimatisch sensibler Bereich
mit hoher Bedeutung für die Frischluftzufuhr
über die Lippeaue. Er soll von weiterer Bebauung freigehalten werden. Ergänzt werden
diese landschaftsökologischen Raumwiderstände durch die fehlende städtebauliche Integration des Standorts. Die bisherige Gewerbeflächendarstellung „Gahlener Straße,
westlich Baumbach" in einer Größenordnung
um 3 ha entfällt daher im Flächennutzungsplan.
Gewerbliche Bauflächen
Der südliche Stadtraum
Der südliche Stadtraum gehört zur Übergangszone des Ballungsrandes in den Industrie- und Kulturraum des Ruhrgebietes. Ergänzend zum Gewerbegebiet "Beerenkamp"
kommt dem Gewerbegebiet „Altendorfer
Straße Ost" daher auch eine verhaltene Versorgungsfunktion für den südlichen Stadtraum im Übergang zum Ballungskern zu.
Gleichwohl muss sich die gewerbliche Entwicklung - vergleichbar mit dem nördlichen
Stadtraum - auf die siedlungsnahe Versorgung von Altendorf-Ulfkotte mit vorwiegend
kleinteiligem Gewerbe konzentrieren. Damit
verbieten die Ziele der Stadtentwicklung umfassende Erweiterungen.
Da eine Norderweiterung des bestehenden
Gewerbeansatzes unverhältnismäßig hohe
Erschließungskosten nach sich zöge, entfällt
der bislang ungenutzte nördliche Bereich. Im
gleichen Zug wird die gewerbliche Fläche
„Erweiterung Altendorfer Straße Ost" aufgrund der hier gesicherten Erschließung und
geringer Konflikterheblichkeiten um ca. 1,3 ha
erweitert. Im zentralen Bereich des Gewerbegebietes werden 0,4 ha gewerbliche Bauflä-
74
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
che dem Bestand angepasst und in eine gemischte Baufläche umgewidmet.
Erweiterung Altendorfer Straße Ost
Gesamtbilanz
Den Stadtentwicklungszielen entsprechend
konzentriert sich die Darstellung der gewerblichen Bauflächen auf die beiden Siedlungsschwerpunkte. Die Gewerbeflächenentwicklung unterliegt jedoch stärker als dies bei der
Entwicklung neuer Wohnbauflächen zum
Tragen kommt einer Gesamtschau räumlicher
Zusammenhänge.
Dabei ist die Beurteilung der Einbindung neuer Gewerbestandorte bzw. von Flächenergänzungen in das Siedlungsgefüge neben
planerischen Überlegungen maßgeblich mitbestimmt durch die Berücksichtigung der
Standortanforderungen und Entwicklungslinien von Gewerbebetrieben bis hin zum Aspekt möglicher Absatzbeziehungen. So flossen neben harten Standortfaktoren, wie z.B.
der Erschließungsgunst oder der Nähe zu
zentralen Einrichtungen, auch weiche Faktoren, wie z.B. der Naherholungswert oder der
Einfluss auf das Landschafts- und Ortsbild, in
die Abwägung ein, an welchen Standorten im
Stadtgebiet eine Neuausweisung, Ergänzung
oder Arrondierung erfolgen soll.
Im Gegensatz zur räumlichen Zuweisung der
neu aufzunehmenden Wohnbauflächen überwiegend im Siedlungsschwerpunkt DorstenWulfen bzw. im Bereich „Lippe Nord"
(Holsterhausen und Hervest) liegen die gewerblichen Bauflächen überwiegend in räumlicher und funktionaler Zuordnung zum Siedlungsschwerpunkt Dorsten-Lippe. Dies ist mit
darin begründet, dass die einzelnen Stadtteile
bzw. Teilräume zwar ausreichend mit Gewerbeflächen versorgt sein müssen, gleichzeitig
jedoch eine gewisse Flächenkonzentration
und städtebauliche Integration in die Siedlungsentwicklung - und damit in die Siedlungsschwerpunkte - erreicht werden soll.
Gewerbliche Bauflächen
Die dargestellten gewerblichen Bauflächen
kommen diesem Planungsziel mit einer konzentrierten städtebaulichen Entwicklung unter
größtmöglicher Schonung des Freiraums
nach. Im zentralen Stadtraum bietet vor allem
die gewerblich-industrielle Vorprägung durch
die ehemalige Zechenfläche einen maßgeblichen Vorteil für die Standortentwicklung.
Desgleichen stellt die Vorprägung im Bereich
des ehemaligen Schachts Wulfen 1/2 in
Wulfen einen Entwicklungsvorteil für das neu
auszuweisende Gewerbegebiet „Große Heide" dar.
Unter Berücksichtigung einer zu erwartenden
weiter sinkenden Arbeitsplatzdichte, also einem immer höheren Anteil an Betriebsfläche
pro Arbeitsplatz, bei gleichzeitig sinkenden
Einwohnerzahlen steht die Darstellung neuer
gewerblicher Entwicklungsflächen im Flächennutzungsplan in einem angemessenen
Verhältnis zur Einwohner- und Wohnbauflächenentwicklung. Eine Anpassung an neue
Entwicklungen ist durch die kontinuierliche
Überprüfung der im Flächennutzungsplan
vorgehaltenen Flächenreserven auf ihre zeitliche und materielle Verfügbarkeit zum Zwecke der laufenden Raumbeobachtung sowie
75
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Gewerbliche Bauflächen
durch das Flächenbedarfskonto möglich (Flächen-Monitoring).
Gesamtflächenkontingente im Flächennutzungsplan
Fläche (Stadtteil)
Lembeck Nord (Lembeck)
Große Heide (Wulfen)
Im Köhl (Wulfen)
Größe der Neuausweisungen
2,9 ha
20,6 ha
1,7 ha
Fürst Leopold (Hervest)
14,4 ha
Wenge (Hervest)
29,4 ha
Barbarastraße (Feldmark)
2,1 ha
Bahnfläche Marienviertel (Hervest)
3,5 ha
Dorsten Ost (Feldmark)
0,9 ha
Altendorf (Altendorf-Ulfkotte)
1,3 ha
Summe
ca. 76,8 ha
76
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
IV. Planinhalte (Darstellungen)
1.
Bauflächen
1.4 Sonderbauflächen
Zu den gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB für die
Bebauung vorgesehenen Flächen nach der
allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung
zählen weiterhin die Sonderbauflächen. Sie
werden mit Nutzungen ausgewiesen, die sich
nach ihrer besonderen Zweckbestimmung
wesentlich von anderen Bauflächen unterscheiden. Im vorliegenden Flächennutzungsplan sind Sondergebiete ausgewiesen, die
der Erholung dienen, sowie Sondergebiete
zur großflächigen Einzelhandelsentwicklung.
Sondergebiete, die der Erholung dienen
Um die öffentliche Bedeutung des Sports zu
verdeutlichen, ermöglicht § 5 Abs. 2 Nr. 2
BauGB die Darstellung von Flächen für selbständige Sport- und Spielanlagen. Diese Flächen können unabhängig davon dargestellt
werden, ob es sich um öffentliche oder private bzw. begrünte Sportanlagen handelt.
Obwohl es für ihre Zulässigkeit keiner Son-
derbaufläche bedarf, ist es zweckmäßig, bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans eine Entscheidung zur Ausweisung als
Grün- oder Sonderbaufläche zu treffen, da
andernfalls die städtebauliche Rechtfertigung
der Darstellung und deren Bedeutung unklar
bleibt. Aus diesem Grunde werden zur Konkretisierung und Festschreibung der jeweiligen Nutzung die der Erholung dienenden
Sondergebiete im Flächennutzungsplan differenziert in die Nutzungsarten Allgemeiner
Sport, Reitsport, Camping, Freizeitbad, Marina, Veranstaltungsgelände, Restauration sowie Kultur und Freizeit.
Die Darstellung von Sport- und Spielanlagen
als Sonderbau- oder Grünfläche hängt maßgeblich von der städtebaulichen Bedeutung
ab. Während die Darstellung als der Erholung
dienendes Sondergebiet nach § 10 BauNVO
eine bauliche wie räumliche Dominanz der
Anlagen voraussetzt (z.B. Campingplatz mit
stationären Wohnmobilen und Gebäuden),
beruht die Darstellung von Sport- und Spielanlagen als Grünfläche auf deren Eingliederung bzw. Zuordnung in bebaute Gebiete
bzw. auf geringfügigen baulichen Anlagen
(z.B. Fußball- oder Tennisplätze).
Sonderbauflächen
Diese kleinräumigen Sport- und Spielanlagen
dienen vor allem der Naherholung der Bewohner bzw. der Auflockerung und Gliederung der Bebauung. Sie besitzen damit im
Gegensatz zu den baulich großflächiger angelegten Sondergebietsausweisungen eine
unmittelbar städtebauliche Bedeutung mit einem unmittelbaren Bezug zum näheren
wohnbaulichen Umfeld. Auch im Falle einer
Lage außerhalb der zusammenhängenden
Bebauung würde dies eine SondergebietsAusweisung nicht rechtfertigen. Aus diesen
Gründen werden die beiden bisherigen Sondergebiete „Wassersport" des Rudervereins
Dorsten und des Kanuclubs Gladbeck sowie
das Sondergebiet "Sportanlage des Hardter
Tennisvereins“ als Grünflächen dargestellt.
Von den neu in den Flächennutzungsplan
aufgenommenen Sonderbauflächen für Freizeit, Erholung, Sport und Kultur in einer Größenordnung um 16 ha entfällt der überwiegende Anteil auf die Entwicklung der Kanaluferzone. Entsprechend den Zielen des
Masterplans „Lippe und Kanal in Dorsten"
wird mit diesen Ausweisungen entlang des
Kanals einschließlich der „Freizeitinsel" Maria
Lindenhof eine Planungsgrundlage für eine
strukturierte freizeitwirtschaftliche Entwick-
77
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
lung dieses innerstädtischen Kernbereichs
Dem
regionalplanerischen
geschaffen.1
Grundsatz Nr. 6, im Freiraum mit der Errichtung neuer Freizeiteinrichtungen und Erholungsanlagen keine neuen Siedlungsansätze
entstehen zu lassen, wird damit entsprochen.
Folgende Darstellungen großflächiger Freizeit- und Erholungsanlagen werden vom FNP
´85 - zum Teil mit Anpassungen - übernommen bzw. gemäß § 10 BauNVO als „Sondergebiete, die der Erholung dienen" neu ausgewiesen:
Atlantis Freizeitbad (SO-Fb) / Sportanlagen
Maria Lindenhof (SO-Sp)
Die „Freizeitinsel" Maria Lindenhof zwischen
Lippe und Wesel-Datteln-Kanal ist in ihrem
westlich der Borkener Straße (B 224) gelegenen Bereich weitgehend durch großflächige
Sport- und Freizeitanlagen geprägt. Die
Übernahme der Darstellung des AtlantisFreizeit- und Erlebnisbades (SO-Fb) wird ergänzt durch eine an den realen Bestand an-
1
Pridik + Freese Landschaftsarchitekten: Masterplan Lippe und Kanal in Dorsten / Rahmenplan
Ost des Masterplans, Marl 2004
gepasste Darstellung der angrenzenden Freizeit- und Sportanlagen (SO-Sp).
Die Anlage des Dorstener Tennisclubs „Im
Werth“ wird aufgrund der räumlichen Nähe
und der funktionalen Zusammenhänge mit
den anderen Sport- und Spielanlagen im Bereich Maria Lindenhof in die Sondergebietsausweisung mit einbezogen. Eine solche
Ausweisung lässt auch Spielraum für Nutzungen, die den Tennis-Sport in der Anlage
ggf. ergänzen werden.
Masterplan Mitte -Veranstaltungsgelände(SO-Vg)
Dem Freizeit- und Erholungsbereich „Maria
Lindenhof" sowie den sich östlich jenseits der
Borkener Straße (B 224) anschließenden
Flächen um die Eissporthalle kommt gemäß
Masterplan „Lippe und Kanal in Dorsten" eine
Brückenfunktion zwischen dem westlichen
Kanal- / Lippebereich und dem Umfeld des
ehemaligen Zechenhafens zu. Durch diese
zentrale Klammerfunktion sollen flexiblere
Nutzungsmöglichkeiten im Übergang zum Bereich des Masterplans Ost eröffnet werden.
Die im FNP ´85 als Sondergebiet „Sportanlagen" dargestellte Fläche um die Eissporthalle
Sonderbauflächen
wird daher umgewidmet in eine gemischte
Baufläche.
Gleichzeitig wird die östlich der Eisenbahnbrücke angrenzende und bislang als Parkanlage ausgewiesene Fläche als Fest- und Veranstaltungsplatz vorgesehen und in einer
Größenordnung um 3,5 ha als Sondergebiet
„Veranstaltungsgelände" (SO-Vg) dargestellt.
Auch soll der provisorische WohnmobilStellplatz an der Eissporthalle langfristig
durch eine vollwertige Anlage in Zuordnung
zu diesem Veranstaltungsgelände ersetzt
werden. Vorgesehen sind hierbei großzügige
Freibereiche; Hochbauten sollten auf 10 %
der Gesamtfläche beschränkt bleiben.
Masterplan Mitte und Masterplan Ost
78
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Masterplan Ost -Marina- (SO-Ma)
Die Fläche, welche sich an dieses Fest- und
Veranstaltungsgelände im Bereich des ehemaligen Zechenhafens und des Kohlenlagerplatzes anschließt, setzt gemäß dem Masterplan Ost als so genannte „Wasserstadt"
den städtischen Schlussakzent im Osten.
Thematisch und strukturell steht dieser Bereich im Einklang mit dem Lippe-Landschaftsraum und ist auf einen Nutzungsmix aus
wasseraffiner Freizeitgestaltung, Wohnen und
Arbeiten am Wasser mit innovativen Bauformen, wie z.B. schwimmenden Häusern - so
genannten „Floating Homes" - angelegt. Diese Fläche wird in einem Umfang von ca. 8 ha
als Sondergebiet „Marina“ neu dargestellt.
Camping- und Freizeitanlage Tillessensee
(SO-Ca)
Die Campingplatzanlage Tillessensee in
Östrich bleibt aufgrund ihrer räumlichen Ausdehnung und der damit verbundenen baulichen Anlagen mit größeren und überwiegend
stationären Wohnwagen als Sondergebiet für
Camping ausgewiesen. Zu Freizeitheimen
umgestaltete Wohnwagen sowie Wochenendhäuser sind heute in solchen Anlagen mit
entsprechender Camping-Infrastruktur, Gas-
Sonderbauflächen
tronomie etc. durchaus üblich. Aus Gründen
des Hochwasserschutzes wird die dargestellte Fläche der Campinganlage „Schult im
Anker" nicht mehr in den Vorentwurf des Flächenutzungsplanes übernommen. Sie genießt jedoch weiterhin Bestandsschutz.
Reitsportanlagen Lembeck und Östrich (SORs)
Die bisher bereits als Sondergebiet „Sportanlagen" dargestellte Fläche des Reitsportvereins Lembeck wird entsprechend ihrer realen Flächenausdehnung zur Neudarstellung
auf den tatsächlichen baulichen Bestand vergrößert und als Sondergebiet für Reitsport
ausgewiesen. Auch die bisher als Grünfläche
dargestellte Reitsportanlage LippebruchGahlen an der Nierleistraße im Stadtteil
Östrich wird im Sinne einer vereinheitlichten
Darstellungsweise als Sondergebiet für Reitsport dargestellt und der Besitzstand damit
faktisch anerkannt.
Reithalle Nierleistraße
Zechenentwicklung Hervest -Freizeit- und
Kultur- (SO-KuF)
Entsprechend den Stadtentwicklungszielen ist
als Folgenutzung auf dem ehemaligen
Zechengelände in Hervest eine gewerbliche
Entwicklung vorgesehen (siehe Kapitel IV.
1.3.3), weitgehend ergänzt durch Sonderbauflächen für Einzelhandelsnutzungen (siehe
Kapitel IV.1.4.2) sowie für Kultur und Freizeit
(SO-KuF). Mit der Ausweisung sollen die
denkmalgeschützten Bestandsgebäude der
ehemaligen Zeche Fürst Leopold (Lohnhalle,
Kaue etc.) kulturellen und gastronomischen
Nutzungen sowie Freizeitnutzungen zugeführt
79
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
und ggf. durch weitere Hochbauten ergänzt
werden.
Städtebauliches Ziel ist, mit diesem neuen
Entwicklungsschwerpunkt an einem zentralen
Standort die Infrastrukturversorgung des
Stadtteils Hervest zu verbessern und diesen
Stadtteil mit rund 13.300 Einwohnern als Nebenzentrum stärker zu profilieren. Aufgrund
seiner infrastrukturellen Mängel kommt Hervest bislang nur die Versorgungsfunktion eines Wohnbereichszentrums zu.
Flächennutzungsplan als Landmarke gekennzeichnet und wird als Freizeit- und Erlebnisraum dargestellt. Die Fläche dieses
zum Teil rekultivierten Landschaftsbauwerks
beträgt 105 ha, wovon bereits 95 ha überschüttet sind; die maximale Endhöhe beträgt
108 Meter über NN.
Auf der Grundlage des Leitplans „Freizeit und
Tourismus Dorsten" kommt der Hürfeldhalde
eine besondere Bedeutung zur freizeitwirtschaftlichen Entwicklung zu. So stellt die Halde den südlichen Eckpunkt einer freizeitwirtschaftlichen Entwicklungsachse vom nördlich
gelegenen Zechengelände in Hervest dar.
Zechenentwicklung
Restaurationsbetrieb Hürfeldhalde (SO-Re)
Als bergbauliche Aufschüttungsfläche ist die
Hürfeldhalde im Stadtteil Altendorf-Ulfkotte im
Hürfeldhalde
Sonderbauflächen
Entsprechend diesen Zielen wird eine möglichst zeitnahe Teilentlassung der Hürfeldhalde aus der Bergaufsicht mit nachfolgender
Teilöffnung auf der Nordfläche verfolgt, um
z.B. geführte Wander- und Radtouren mit Beobachtung des „lebendigen Betriebes" der
weiteren Schüttung zu ermöglichen. Um diese geplante freizeitwirtschaftliche Nutzung
der Halde zu unterstützen, gegebenenfalls
auch zur Versorgung der Beschäftigten des
Industriegebietes Dorsten Ost sowie des benachbarten Interkommunalen Industrieparks
Dorsten / Marl, wird im nicht mehr geschütteten und bereits rekultivierten Nordbereich
der Halde eine Sondergebietsfläche „Restauration" (SO-Re) von knapp 1 ha ausgewiesen. Der Standort des Sondergebietes Restauration, welcher einer genauen Verortung in
der verbindlichen Bauleitplanung bedarf, wird,
da Verträglichkeitsanalysen zur Sondergebietsausweisung vorliegen, als eine Standortzuweisung mit Verortungs- und Abgrenzungsspielraum eingestuft.
Damit wird der Grundzug der Planung in diesem Fall abstrakt dargestellt, dem nachfolgenden Bebauungsplan wird ein größerer
Entwicklungsspielraum eingeräumt, der jedoch auch zu größerer Verantwortung führt.
Standortverschiebungen im 100 m-Radius
sind mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes vereinbar, die Größenordnung
80
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
der Baufläche sollte jedoch nicht überschritten werden.
Sonstige Sondergebiete
Neben den Sondergebieten, die der Erholung
dienen (§ 10 BauNVO), werden im Flächennutzungsplan sonstige Sondergebiete nach
§ 11 Abs. 3 BauNVO ausgewiesen. Hierbei
wird differenziert zwischen der Darstellung
von Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel zur Nahversorgung (SO-EN) und solchen zur sonstigen Versorgung (SO-ES).
Die Einzelhandelsentwicklung wird in Zukunft
sich stark verändernden Rahmenbedingungen unterworfen sein. Sinkende Einwohnerzahlen - und damit ein geringeres Konsumentenpotenzial - gehen einher mit zum Teil
weit reichenden Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur. Neben einem zunehmenden
Anteil allein lebender Menschen sowie sozial
Schwächeren und Migranten werden in Zukunft vor allem die Senioren die Stadt- und
Einzelhandelsentwicklung maßgeblich mitbestimmen. Lag der Anteil der über 60Jährigen an der Dorstener Bevölkerung im
Jahre 2000 bei 21 %, so wird er für den Planungshorizont 2015 auf 29 %, für das Jahr
2030 auf 40 % prognostiziert.2 Den Bedürfnissen dieser Bevölkerungsgruppe ist daher
stärker Rechnung zu tragen.
Der Verbraucher erwartet und Rentabilitätsgründe erfordern Betriebsformen im Einzelhandel, welche die Grenze zur Großflächigkeit häufig überschreiten. Folglich ist es
Stadtentwicklungsziel, Standorte zur Nahversorgung unterschiedlicher Größe zu gewährleisten. Insbesondere der großflächige Einzelhandel mit zentrenrelevanten Angeboten
muss möglichst nahe an die gewachsenen
Einzelhandelsstandorte herangeführt werden,
um eine Wechselbeziehung zwischen den
einzelnen Standortbereichen zu erreichen.
Zentrale und städtebaulich integrierte Einzelhandels-Großflächen, dezentrale Nahversorgungseinheiten und wohnungsnahe Angebote
im Convenience-Bereich, wie z.B. Nachbarschaftsläden, Tankstellen-Shops oder Kioske,
sollen sich gegenseitig ergänzen, um im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Einzelhan2
Diese Prognose der Bezirksregierung Münster ist eine von mehreren Rechenvarianten; die Zahlen sollen
daher auch nur das Prinzip der Entwicklung verdeutlichen.
Sonderbauflächen
delslandschaft durch Synergieeffekte Vorteile
für die gesamte Einzelhandels- und Stadtentwicklung zu erzielen.
Mit der Ergänzung und Stärkung der Einkaufsstandorte in den Zentren durch fußläufig
erreichbare Nahversorgungsstandorte in den
Wohnquartieren kommt die Stadt auch dem
Ziel nach, dem Prozess weiterer Suburbanisierung und Funktionsentmischung sowie einer hohen Pkw-Abhängigkeit der Bewohner
entgegen zu wirken. Expansiv ausgerichtete
Profilierungsstrategien wären verfehlt. Daher
wird im Flächennutzungsplan darauf verzichtet, neben der Übernahme vorhandener
Planausweisungen im nördlichen und zentralen Stadtbereich und einer neu in den Flächennutzungsplan aufgenommenen städtebaulich integrierten Sonderbaufläche auf dem
ehemaligen Zechengelände weitere Sonderbauflächen als optionale Standorte zur großflächigen Einzelhandelsentwicklung darzustellen.
Dies trifft neben der Versorgung des südlichen Stadtbereichs mit dem Stadtteil Altendorf-Ulfkotte auch auf die beiden anderen
Siedlungssplitter Deuten und Östrich zu.
Trotz der ungenügenden Grundversorgung
81
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
dieser drei Stadtteile ist aufgrund ihres dispersen Siedlungsgefüges, der zu erwartenden Einwohnerzielzahlen sowie der zu geringen Mantelbevölkerung im Einzugsbereich
die Ausweisung größerer Nahversorgungsstandorte nicht gerechtfertigt, um einer möglichen Verfestigung bzw. einem Zusammenwachsen der Siedlungssplitter entgegen zu
wirken. Dieses Stadtentwicklungsziel entspricht den regionalplanerischen Vorgaben,
welche keine Darstellung der Siedlungskörper
von Altendorf-Ulfkotte, Östrich und Deuten als
„Allgemeinen Siedlungsbereich" (ASB) darstellt, sondern diesen drei Stadtteilen eine
Freiraumfunktion zuweisen.
Nahversorgungszentrum Rhade (SO-EN)
In den letzten Jahren vor der Aufstellung des
Flächennutzungsplans neu entstandene Baugebiete bei gleichzeitig unterdurchschnittlicher Kaufkraftbindung im Ortsteil Rhade sowie die Neuausweisung von rund 10 ha
Wohnbaufläche in Rhade und Lembeck unterstützen die Übernahme dieses dorfkernnahen großflächigen Nahversorgungsstandortes
in den Flächennutzungsplan. Da der Standort
ausschließlich die Grundversorgung der Bevölkerung des zentrumsfernen nördlichen
Teilraums sichern soll, wird zum Ausschluss
anderer gewerblicher Nutzungen die Darstellung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung" gewählt.
Nahversorgungszentrum „Am Brauturm" in
Alt-Wulfen (SO-EN)
Die Stadtteilentwicklungsziele sowie die beabsichtigte Neuausweisung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan um 13 ha
machte eine Ergänzung und Bündelung der
kleinteiligen Einzelhandelsstruktur in AltWulfen erforderlich. Durch die Agglomeration
kleinteiliger Einzelhandelsnutzungen wurde
eine Umwidmung der ehemals überwiegend
durch die Rose-Brauerei genutzten gemischten Baufläche in eine Sonderbaufläche zur
Nahversorgung notwendig.
Nahversorgungszentrum „Borkener Straße“ in
Holsterhausen (SO-EN)
Zur Stützung des Nebenzentrums Holsterhausen ist die Darstellung einer Fläche zur
wohnungsnahen Grundversorgung erforderlich. Die geschäftliche Entwicklung hat sich in
den letzten Jahren zur Borkener Straße hin
verlagert (siehe Kapitel IV, Punkt 1.2), so
Sonderbauflächen
dass dieser Standort die vorhandenen Einzelhandelsnutzungen ergänzt und sichert.
Einzelhandelsagglomeration Dorsten-Ost in
Feldmark / Möbelzentrum Wulfen (SO-ES)
Zwischen dem Industriegebiet Dorsten-Ost
und dem Frachtpostzentrum konzentrieren
sich eine Reihe zentrenatypischer großflächiger Nutzungen. Diese werden ebenso wie die
Fläche des Möbelzentrums Wulfen zur Vereinheitlichung als Sonderbaufläche mit der
Zweckbestimmung „Sonstige Versorgung"
dargestellt.
Einzelhandelszone ehemaliges Zechengelände Hervest (SO-ES / SO-EN)
Der Bereich zwischen Halterner Straße
(L 509) und der zukünftigen Erschließungsstraße, die das ehemalige Zechengelände
durchziehen wird, umfasst auf der westlichen
Teilfläche drei unterschiedliche Arten von
Sondergebietsflächen.
Östlich des baulich dominanten Bau- und
Gartenmarktes schließt sich zu dessen Ergänzung und zur Ansiedlung weiterer nichtzentrenrelevanter Fachmärkte ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel „Sons-
82
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
tige Versorgung" (SO-ES) an. Östlich hiervon
wird eine zur Stärkung des vorhandenen
kleinteiligen Nahversorgungsangebotes in
Hervest vorgesehene Sonderbaufläche (SOEN) dargestellt. Vor allem die Ausweisung einer Entwicklungsfläche für großflächigen Einzelhandel zur Nahversorgung soll der Aufwertung als Nebenzentrum dienen und der
ungenügenden Kaufkraftbindung im Stadtteil
entgegen wirken. Weiterhin wird dieser neue
Versorgungsschwerpunkt auf dem ehemaligen Zechengelände aufgrund der in Hervest
ca. 17 ha neu in den Flächennutzungsplan
aufgenommenen Wohnbauflächen als notwendig erachtet.
Sonderbauflächen
Ergänzt werden diese beiden Nahversorgungsflächen durch eine Sonderbaufläche mit
der Zweckbestimmung „Kultur und Freizeit"
um den ehemaligen zentralen Eingangsbereich der Zeche (siehe Kapitel IV. Punkt 1.4).
Zusammen
umfassen
diese
FlächenNeudarstellungen zur Aufwertung des Stadtteils Hervest knapp 7 ha.
Elektronikfachmarkt Bovenhorst (SO-ES)
Die im FNP `85 noch als gemischte Baufläche sowie Flächen für Bahnanlagen darstellte
innenstadtnahe Fläche an der Bovenhorst soll
im Rahmen der Umgestaltung des Bahnhofumfeldes die Ansiedlung eines Elektronikfachmarktes ermöglichen. Neu dargestellt
werden knapp 1 ha Sonderbaufläche für
großflächigen Einzelhandel -sonstige Versorgung-.
Zechenentwicklung
83
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
IV. Planinhalte (Darstellungen)
2. Flächen für den Gemeinbedarf
Kern der Darstellungen des Flächennutzungsplans nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist
die Ausstattung des Gemeindegebietes mit
Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung
mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, insbesondere
mit den der Allgemeinheit dienenden baulichen Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs. Gemeinbedarfsflächen umfassen somit
- alle sozialen, kirchlichen, gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienenden
Gebäude und Einrichtungen sowie
- Flächen für Sport- und Spielanlagen.1
Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs sind gekennzeichnet durch die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, die Zugänglichkeit für die Allgemeinheit sowie das
Fehlen oder die untergeordnete Bedeutung
1
Zur Differenzierung von Sportflächen als Gemeinbedarfsfläche im Unterschied zur Darstellung als
Grün- bzw. Sonderbaufläche siehe Kapitel IV, Punkte
5 und 1.4.1.
privaten Gewinnstrebens. Dabei kommt es
nicht darauf an, ob die Voraussetzungen
des Gemeinbedarfs - z.B. im Falle privat betriebener Einrichtungen - im Einzelnen erfüllt
sind. Auch ist eine Darstellung der Fläche
nicht zwingend erforderlich. Vielmehr reicht
es beim Flächennutzungsplan aus, durch
die Verwendung von grafischen Symbolen
(Piktogrammen) den Standort der Versorgungseinrichtung zu verdeutlichen. In diesem Sinne werden alle baulich dominanten
und eher großflächigen sozialen Infrastruktureinrichtungen als Gemeinbedarfsfläche,
die kleineren Einrichtungen in den Bauflächen nur durch Piktogramme dargestellt.
Neben der technischen Infrastruktur, wie
z.B. dem Verkehrs- oder Leitungsnetz, hat
die Ausstattung einer Stadt mit sozialen Infrastruktureinrichtungen bedeutenden Einfluss sowohl auf die Lebensqualität der Bevölkerung und damit den Wohnwert und die
Attraktivität des jeweiligen Standortes als
auch auf die Funktionsfähigkeit der Siedlungsstruktur, auf Wanderungsbewegungen
etc. Dabei steht das Infrastrukturangebot in
enger Korrespondenz mit der Nachfrage
seitens der Bevölkerung und der Wirtschaft.
Ziel der Stadtentwicklung ist, diesen Aus-
Flächen für den Gemeinbedarf
gleich zwischen Angebots- und Nachfragepotenzial herzustellen. Ein Instrument hierzu
sind entsprechende Ausweisungen im Flächennutzungsplan.
So können neue Wohnbauflächenausweisungen z.B. einen neuen Kindergarten notwendig werden lassen. Gleichzeitig bewirkt
die demografische Entwicklung zunehmend
eine Minderauslastung von Infrastruktureinrichtungen, so dass z.B. ein Überhang an
Kindergartenplätzen oder zu niedrige Schülerzahlen die Schließung dieser Einrichtung
und damit gegebenenfalls auch den Entfall
oder die Umwidmung der jeweiligen Flächenausweisung zur Folge haben kann.
Bis zum Zielhorizont des Flächennutzungsplans im Jahre 2015 wird im Ruhrgebiet der
Anteil junger Menschen unter 20 Jahren um
fast 25 Prozent, die erwerbsfähige Bevölkerung um 15 Prozent sinken. Gleichzeitig
werden dann in der Emscher-Lippe-Region
fast ein Viertel mehr über 60-Jährige leben
als heute, womit sie eine der „ältesten Regionen“ Westdeutschlands sein wird. 2
2
Kröhnert,S. / v.Olst,N. / Klingholz,R.: Deutschland
2020 - die demografische Zukunft der Nation, Berlin
2004, Seite 61
84
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
In den nächsten Jahren wird sich der demografische Aufbau gravierend verändern. Insbesondere die Zunahme des Anteils der älteren Menschen und dabei der überproportionale Anstieg der Hochaltrigen wird Strukturveränderungen bewirken. Dies gilt es bei
planerischen Vorhaben immer zu bedenken.
So werden ältere Menschen verstärkt barrierefreien Wohnraum nachfragen. Weiterhin
wird der steigende Anteil der Älteren den
Trend zu kleineren Wohnungen fortsetzen.
Ältere Menschen wollen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung und Umgebung
wohnen bleiben. Deshalb sollte bei heutigen
Planungen schon berücksichtigt werden,
dass aus Neubaugebieten mit Familien und
Kindern in einigen Jahren Baugebiete mit
einem hohen Anteil von Senioren werden.
Kleine Baugrundstücke lassen es dann
meist nicht zu, dass Kinder anbauen und
dort wieder altersgemischte Wohngebiete
entstehen. Im Wohnumfeld stellen ältere
Menschen vermehrt Ansprüche an kleinräumige, quartiersnahe Versorgungsstrukturen. Sie benötigen u.a. Läden, Ärzte, Begegnungsstätten, wohnungsnahe Parkflächen und eine gute Anbindung an den
ÖPNV. Überlegungen, aufgrund der zukünf-
tig sinkenden Kinderzahlen gegebenenfalls
entfallende Einrichtungen für die Seniorenarbeit zu nutzen, sollten bei zukünftigen
Planungen einbezogen werden. Insbesondere gilt es, eine wohnungsnahe Versorgung mit Begegnungsstätten zu erhalten
und bei Bedarf auszubauen.
Dieser veränderte demografische Aufbau
bewirkt Strukturveränderungen, die sich
auch in Dorsten u.a. in einer Abnahme der
Wohnbevölkerung und der Schülerzahlen,
einem größeren Anteils an älteren Menschen -darunter auch zunehmend mehr Ältere mit Migrationshintergund- und in möglichen räumlichen Segregationsprozessen
dokumentieren. Auch der Trend zunehmender Individualisierung in der Lebensgestaltung, neben dem Wohnen erkennbar vor allem im Freizeitbereich, wird voraussichtlich
weiter fortschreiten.
Die Folgen dieses demografischen Wandels
werden in den nächsten 10 - 15 Jahren zu
deutlichen Verschiebungen in der Infrastrukturauslastung führen. In erster Linie
stehen hier die Handlungsfelder Schule und
Flächen für den Gemeinbedarf
Kinderbetreuung, Jugend- und Altenhilfe
sowie Migration.3
Die Ausweisung von knapp 85 ha neuer
Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan
induziert damit auch Notwendigkeiten zur
Versorgung der Einwohner und ihrer möglicherweise veränderten Ansprüche an die
Infrastruktur. So wurden vor allem im Bereich der beiden Siedlungsschwerpunkte mit
den stärksten Neuausweisungen an Wohnbauflächen, aber z.B. auch dem höchsten
Anteil an Migranten, die Darstellungen der
Flächen für den Gemeinbedarf dahingehend
überprüft, ob sie den zukünftigen Entwicklungslinien entsprechen. Darüber hinaus
wurden soziale Indikatoren, wie z.B. der
Ausländer- und Arbeitslosenanteil, in die
Überlegungen mit einbezogen. Sie geben
wichtige Hinweise auf das soziale Milieu im
Stadtteil, aufgrund dessen wiederum Rückschlüsse auf infrastrukturelle Notwendigkeiten gezogen werden können.
Bereits bei der Entwicklung der neuen
Wohnbauflächen wurde das städtebauliche
3
Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung
des Landes NRW (Hrsg.): Demographische Entwicklung -Schrumpfende Stadt, Bericht für die Sitzung des
ILS-Beirates am 13. Februar 2002, S. 24
85
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Ziel berücksichtigt, neue Wohnbauflächen
möglichst an solchen Standorten auszuweisen, welche im Einzugsbereich der wohnungsnahen Infrastruktureinrichtungen liegen. Gleichzeitig war zu berücksichtigen,
dass Richtwerte einer permanenten Veränderung unterliegen: Wurden in den 1980erJahren z.B. 350 m Entfernung bzw. 5 Minuten Fußweg zu einem Kindergarten zugrunde gelegt, so stehen heute zwischen 500
und 600 m und 15 Minuten Fußweg in der
wissenschaftlichen Diskussion. Des Weiteren erfolgt die Wahl z.B. einer Schule oder
eines Kindergartens zunehmend nach anderen Kriterien als der Entfernung vom Wohnstandort.
Die nachfolgende Begründung der ausgewiesenen Flächen für den Gemeinbedarf
erfolgt in der Systematik der Planzeichenverordnung 1990 zu „Einrichtungen und
Anlagen zur Versorgung mit Gütern und
Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs". Die einzelnen Darstellungen werden in Abfolge der Zeichenerklärung
des Flächennutzungsplans begründet:
-
Öffentliche Verwaltungen
Schulen
-
Schwimmbad
Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Sozialen Zwecken dienende Gebäude
und Einrichtungen
Gesundheitlichen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen
Kulturellen Zwecken dienende Gebäude
und Einrichtungen
Sportlichen Zwecken dienende Gebäude
und Einrichtungen
Feuerwehr
Bau- / Betriebshof
Polizei
Jugendherberge / Landschulheim
2.1 Darstellungen „Öffentliche Verwaltungen"
Die Darstellung der Stadtverwaltung und der
Volkshochschule als Flächen für den Gemeinbedarf sowie die Kennzeichnung des
Amtsgerichts mit einem Piktogramm werden
aus dem FNP ´85 übernommen.
Durch die Aufgabe der Verwaltung des
Wasserversorgers am Blauen See in
Holsterhausen entfällt auch das Piktogramm.
Flächen für den Gemeinbedarf
2.2 Darstellungen „Schulen"
In Anbetracht rückläufiger Schülerzahlen
muss unter Berücksichtigung von Wanderungsbewegungen und des Bildungsverhaltens der Eltern dafür Sorge getragen werden, eine wohnortnahe und zugleich optimale Versorgung mit Bildungs- und Abschlussangeboten längerfristig sicherzustellen.
Schulentwicklungsplanung
in
Dorsten versteht sich diesbezüglich auch als
Sozial- und Jugendpolitik, Kulturplanung und
Standortsicherung.
Ausgehend vom Stand 2005 wird in der
Stadt Dorsten in den schulrelevanten Altersgruppen je nach gerechneter Variante die
mittlere Jahrgangsbreite
- der 6- bis 10-Jährigen voraussichtlich
um 16 - 20 %,
- der 10- bis 16-Jährigen voraussichtlich
um 24 - 28 %
zurückgehen. Bezogen auf die Teilräume
der Stadt zeigt die mittleren Jahrgangsbreite
der Schulpflichtigen zwischen sechs und 19
Jahren auffällig deutliche Unterschiede: 4
4
Schulentwicklungsplan der Stadt Dorsten, Fortschreibung 2005 mit Ausblick auf 2015, Seite 25 ff.
86
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Stadtraum Nord:
Entwicklung der mittleren Jahrgangsquote bis 2015
6- bis 10Jährige
10- bis 16Jährige
16- bis 19Jährige
- 25 %
- 30 %
- 19 %
6- bis 10Jährige
10- bis 16Jährige
16- bis 19Jährige
- 18 %
- 23 %
- 19 %
6- bis 10Jährige
10- bis 16Jährige
16- bis 19Jährige
- 19 %
- 30 %
- 33 %
Stadtraum Mitte:
Entwicklung der mittleren Jahrgangsquote bis 2015
Stadtraum Süd:
Entwicklung der mittleren Jahrgangsquote bis 2015
In der Primarstufe wird sich die bisherige
Entwicklung sinkender Schülerzahlen fortsetzen. Im Mittel der Schuljahre 2010/11 bis
2015/16 wird die mittlere Jahrgangsbreite der
Primarstufe voraussichtlich 20 % unter dem
Stand des Schuljahres 2004/05 liegen.
Die Schülerzahlen der in der Stadt Dorsten
angebotenen vier Sekundarschulformen
Hauptschule, Realschule, Gymnasium und
Gesamtschule werden sich bis zum Schuljahr 2009/10 im Mittel um 12 % verringern.
Bis zum Schuljahr 2015/16 wird prognosti-
Flächen für den Gemeinbedarf
ziert, dass die Schülerzahlen 27 % unter
dem Stand des Schuljahres 2004/05 liegen
werden
Grund- und Hauptschulen
Bis zum Jahr 2009/10 werden sich die
Schülerzahlen der fünf Hauptschulen im
Mittel voraussichtlich um 21 % verringern
und danach bis zum Schuljahr 2015/16 auf
eine Größe absinken, die 36 % unter dem
Stand des Schuljahres 2004/05 liegen wird.
Damit sind die Grund- und Hauptschulen von
den sinkenden Schülerzahlen insgesamt am
stärksten betroffen. Hier ist die Tendenz zu
Bündelungseffekten erkennbar mit der Konsequenz auch von Schulschließungen. Hierunter fallen mittelfristig die Matthäusschule in
Wulfen und die Josefschule in Hervest, deren Schließung im Dezember 2006 vom Rat
der Stadt Dorsten beschlossen wurde. Eine
Veränderung der Gemeinbedarfsflächen erfolgt zugunsten von Wohnbauflächen.
Aufgrund verringerter Klassengrößen bei der
Barkenbergschule sowie der Grünen Schule
in Wulfen-Barkenberg wurde die baulich instandsetzungsbedürftige Barkenbergschule
geschlossen. Die Gemeinbedarfsfläche ent-
87
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
fällt, im Bereich der Grünen Schule wird sie
reduziert.
Im Stadtteil Östrich stehen ausreichende Kapazitäten im Grundschulbereich zur Verfügung. Da der östliche Bereich der ehemaligen Gemeinbedarfsfläche der Gemeinschaftsgrundschule Östrich wohnbaulich genutzt und entsprechend dargestellt wird, wird
zum Ausgleich die GemeinbedarfsflächenDarstellung nördlich der Schule um die gleiche Flächengröße erweitert.
Die Gemeinbedarfsfläche um den Standort
der Dietrich-Bonhoeffer-Schule in Holsterhausen wird an den Bestand angepasst.
Realschulen
Auch die drei Realschulen unterliegen
Schrumpfungsprozessen. Wiesen sie im
Mittel der Schuljahre 1992/93 bis 1998/99 bis
zu den letzten Schuljahren 1998/99 bis
2004/05 noch steigende Schülerzahlen auf,
so werden diese bis zum Schuljahr 2015/16
auf 31 % unter den Stand des Schuljahres
2004/05 sinken.
Damit entfällt die GemeinbedarfsflächenDarstellung östlich der Gerhard-HauptmannRealschule in Hervest zu Gunsten einer
Ausweisung als Grünfläche. Die Realschule
St. Ursula im Stadtteil Hardt wird im nördlichen Bereich auf den tatsächlichen Baubestand zu Gunsten der Sportplätze reduziert.
Gymnasien
Auch bei den beiden Gymnasien werden
Schülerverluste bis zum Zieljahr 2015 erwartet. Werden sich die Schülerzahlen bis
zum Schuljahr 2009/10 noch nicht verändern, so ist in den Folgejahren bis zum
Schuljahr 2015/16 von einer Größe um 15 %
unter dem Stand von 2004/05 auszugehen.
Gesamtschule
Die im FNP `85 im Hinblick auf die erwartete
Siedlungsentwicklung von Barkenberg üppig
bemessene Gemeinbedarfsfläche um die
Gesamtschule Wulfen, das Gemeinschaftshaus und das Hallenbad wird auch in Anbetracht der Nähe zum Midlicher Mühlenbach
um den Bereich Midlicher Kamp reduziert.
Berufsschule und Weiterbildungseinrichtungen
Das Berufskolleg in Hervest und die Volkshochschule auf Maria Lindenhof werden aus
dem FNP ´85 übernommen. Die Schwesternschule befindet sich innerhalb der Kran-
Flächen für den Gemeinbedarf
kenhausfläche. Weiterhin sind eine Vielzahl
an Weiterbildungseinrichtungen im Stadtgebiet vorhanden, die nicht die städtebauliche
Relevanz besitzen, um eine Darstellung im
Flächennutzungsplan zu rechtfertigen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass
nicht jede rein rechnerisch mögliche Schulschließung (z.B. Schule Deuten) im Hinblick
auf den Erhalt eines flächendeckenden Angebotes sinnvoll ist. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich die Qualität des Schulangebotes und das Schulniveau neben ihrer
Bedeutung als Standortfaktor für Betriebsansiedlungen zwischenzeitlich - zusammen mit
der Umweltqualität - zum Hauptmotiv für
kleinräumige
Bevölkerungswanderungen
5
entwickelt hat.
2.3 Darstellungen „Schwimmbad"
Das Freizeitbad Wulfen-Barkenberg und die
Kleinschwimmhalle Lembeck werden als
Gemeinbedarfsfläche mit dem Piktogramm
„Schwimmbad" dargestellt. Das Atlantis5
"Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf
die kommunale Planung", Fachtagung des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung Hellweg-Sauerland,
Soest, am 29. Juni 2004
88
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Erlebnisbad im Bereich der „Freizeitinsel"
Maria Lindenhof unterliegt zusammen mit
den umliegenden baulich dominanten Sportund Spielanlagen der Darstellungskategorie
„Sondergebiete, die der Erholung dienen".
Das ehemalige Freibad an der Bismarckstraße, das bisher nicht neu in Betrieb genommen wurde, ist als Grünfläche dargestellt
(vgl. Kapitel IV Pt. 5 und Kapitel V).
2.4 Darstellungen „Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und
Einrichtungen"
Kirchen und Gemeindehäuser der beiden
großen christlichen Konfessionen befinden
sich häufig an Standorten mit zum Teil langer
Tradition. Häufig sind den Kirchen soziale
kirchliche Einrichtungen angegliedert, welche
zusammen mit dem Kirchengebäude weitgehend eine bauliche Einheit bilden. In solchen Fällen wurden bestehende Darstellungen, z.B. als Wohnbaufläche, aufgehoben
und die Gesamtfläche des Gebäudekomplexes als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen. Bei geringer Flächenbeanspruchung der
Einrichtung wird aufgrund der Maßstäblich-
keit des Flächennutzungsplans lediglich von
dem Piktogramm Gebrauch gemacht.
Ein zusätzlicher Flächenbedarf für Kirchen
und kirchliche Einrichtungen besteht absehbar nicht. Vielmehr ist angesichts der Finanzknappheit davon auszugehen, dass im
Zuge von Umnutzungen von Gebäuden in
kirchlicher Trägerschaft eher eine Flächenreduzierung bzw. Umwidmung zu erwarten
ist.
2.5
Darstellungen „Sozialen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen"
Die Bündelung der bisherigen Einzeldarstellungen „Kindergarten, Kindertagesstätte"
oder „Soziale Einrichtung" für z.B. Altenoder Jugendheime zur neuen Darstellungskategorie „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" dient der besseren
Übersichtlichkeit, vor allen Dingen aber der
planerischen Flexibilität. So besteht durch
diese grobe Kategorisierung die Möglichkeit
eines Nutzungswechsels der einzelnen Einrichtungen ohne Planänderung, wenn z.B.
eine aufgegebene Jugendfreizeitstätte zukünftig als Seniorenheim genutzt werden
soll.
Flächen für den Gemeinbedarf
Unter die Symbolik der „Sozialen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen" entfallen folgende Einrichtungen:
- Kindergärten / Kindertagesstätten
- Jugend- und Freizeitstätten
- Alten- und Pflegeheime
Kindergärten / Kindertagesstätten
Die Zahl der Geburten und die Anzahl der
Kinder im Kindergartenalter („Regelbereich")
ist in Dorsten in den vergangenen 16 Jahren
um knapp 36 % zurück gegangen, was sich
unmittelbar zuerst auf den Bedarf an Betreuungsangeboten im Elementarbereich auswirkt. Somit ist bis 2009 ein weiterer Abbau
von Regelplätzen erforderlich.6
Der Bedarfsberechnung für die im Flächennutzungsplan neu ausgewiesenen Wohnbauflächen als potenzielle Neubaugebiete
wurde eine Quote von 2,5 Kindern im Alter
von drei bis fünf Jahren je zehn neuen
Wohneinheiten zugrunde gelegt. Als Grundlage hierfür diente die Einwohnerentwicklung
in den letzten fünf Jahren im von überwiegend jungen Familien bewohnten Wohn6
Kindertagesstättenbedarfsplan 2006 - 2009 der
Stadt Dorsten, Seite 6
89
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
quartier „Kreskenhof". Unter der Voraussetzung, dass alle im Flächennutzungsplan neu
dargestellten Wohnbauflächen auch realisiert
werden, wäre bis zum Horizont des Kindertagesstättenbedarfsplanes 2008/09 mit den
höchsten Bedarfszahlen im Regelbereich in
den Stadtteilen Hervest, Holsterhausen und
Lembeck zu rechnen.
Die Versorgungsquote im Regelbereich weist
bis zum Zielhorizont 2015 überwiegend auf
sinkende Kindergartenplatzzahlen hin. Die
größte Differenz weisen hier die Stadtteile
Feldmark I (-33 %), die Altstadt (-22 %), AltWulfen (-20 %), Hervest (-18 %) und Deuten
(-17 %) auf. Einzig in Östrich wird ein Plus
von drei Plätzen prognostiziert. Das Angebot
für unter 3-jährige Kinder muss dagegen bis
2010 erweitert werden.
§
Region Nord
Durch die maßvolle Wohnbauflächenausweisung im näheren Umfeld des Ortskerns von
Rhade ist davon auszugehen, dass bei maximal ca. 280 zusätzlichen Einwohnern das
bestehende Platzangebot bis zum Zielhorizont 2015 ausreicht. Überlegungen zum Abbau von Regelplätzen im Stadtteil Lembeck
sind hinsichtlich der in den nächsten Jahren
zu erwartenden Neubautätigkeit eher kritisch
zu beurteilen. Durch das zurückhaltend bemessene zusätzliche potenzielle Wohnbauflächenangebot in Lembeck und Deuten sowie die Lage aller Kindergarten-Standorte innerhalb größerer Gemeinbedarfsflächen wird
die bestehende Flächenausweisung beibehalten.
Mit der Ergänzung des Schultenfeldes in
Wulfen-Barkenberg um maximal rund 230
Wohneinheiten (rund 505 Einwohner) sowie
der angemessenen überwiegend wohnbaulichen Nutzung der von den Abbruchmaßnahmen im Zuge des Stadtumbaus betroffenen Bereiche ist zu erwarten, dass unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Altersstruktur in Barkenberg auch zukünftig eine
durchschnittliche Belegungsdichte von 2,20
Personen pro Wohneinheit und ein durchschnittlicher Anteil von 3- bis 6-Jährigen
zugrunde gelegt werden kann. Durch die
Schließung des Kindergartens Himmelsberg
und das städtische Ziel, weitere Überhänge
durch Schließung einer Gruppe in städtischer
Trägerschaft abzubauen, ist von einer Bedarfsdeckung auszugehen. Auch in AltWulfen sind keine Maßnahmen erforderlich.
Flächen für den Gemeinbedarf
§
Region Mitte
Der Bedarf an Plätzen im Regelbereich ist
hier so hoch, dass ein zeitlich befristeter
Ausbau im Bereich Dorf Holsterhausen /
Kreskenhof unumgänglich ist. Dennoch werden unter Berücksichtigung der potenziellen
Wohnbauflächenausweisungen mit einer Anzahl von ca. 340 Wohneinheiten (ca. 740
Einwohner) die vorhandenen Gemeinbedarfsflächen-Darstellungen nicht ausgeweitet.
Im Stadtteil Hervest sind die Bedarfszahlen
auch unter Berücksichtigung der zusätzlich
vorgesehenen Wohnbauflächen mit maximal
rund 500 Wohneinheiten rückläufig und können mit dem vorhandenen Angebot abgedeckt werden. Vergleichbar mit dem Stadtteil
Holsterhausen ist auch in Hervest von einer
langfristigen Bedarfsdeckung auszugehen.
§
Region Süd
Bei anhaltendem Trend zu Überhängen ist
davon auszugehen, dass in den Stadtteilen
Hardt und Feldmark Plätze reduziert werden
müssen. Flächenwirksame Maßnahmen sind
jedoch nicht erforderlich.
90
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Im Bereich Feldmark I (östlich der Bahntrasse) / Altendorf-Ulfkotte bestehen durch die
gemeinsame Nutzung örtlicher Einrichtungen
Synergieeffekte. Während allerdings im
Stadtteil Altendorf-Ulfkotte die Kinderzahl in
den vergangenen Jahren relativ stabil
geblieben ist, geht sie im Bereich Feldmark I
deutlich zurück. Es ist davon auszugehen,
dass der geringfügige Zuwachs von maximal
ca. 40 Wohneinheiten in Altendorf-Ulfkotte
über die vorhandenen Einrichtungen aufzufangen ist. Flächenwirksame Maßnahmen
sind auch hier nicht erforderlich.
Jugend- und Freizeitstätten
Neben einem mittel- bis langfristig abnehmenden „Nutzerpotenzial" werden die Angebote der Freizeitindustrie immer zahlreicher
und Jugendliche haben immer mehr Möglichkeiten zu unorganisierten Aktivitäten. Parallel hierzu ist ein weiter steigendes Cliquenund (Lebens-) Stil-Bewusstsein, steigende
Konsumstandards und eine verstärkte Suche
nach Sinn und Identität festzustellen. Bei
diesen Rahmenbedingungen
liegt
die
Schlussfolgerung nahe, dass eine ganze
Reihe von Funktionen der Jugendarbeit ent-
behrlich werden könnten, wobei auch Jugendfreizeitstätten an Bedeutung verlören.
Gleichwohl ist es Ziel der Stadtentwicklung,
auch zukünftig Einrichtungen für die offene
Jugendarbeit als unverzichtbarem Bestandteil des Dienstleistungsangebots der Stadt
und freier Träger vorzuhalten.
Zur Beurteilung des Umfangs der Gemeinbedarfsflächen für Jugend- und Freizeitstätten sind daher auch die sozio-ökonomischen
Rahmenbedingungen des jeweiligen Standortumfeldes berücksichtigt worden. Hierzu
wurden ausgewählte Sozialindikatoren, wie
z.B. die Arbeitslosenquote, der Anteil an
Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt
(„Sozialhilfe"), der Anteil von jugendlichen
Migranten oder jugendlichen Straftätern, herangezogen. Diese Daten dienen der Verdeutlichung des sozialen Milieus im Stadtteil
und geben Hinweise u.a. zum Bedarf und der
Notwendigkeit für Freizeitstätten, welche
wiederum Rückschlüsse zulassen über die
Flächenentwicklung.
Letztendlich kommt man bei dieser Betrachtungsweise zu dem Schluss, dass - abgesehen vom Stadtteil Wulfen - in allen Stadtge-
Flächen für den Gemeinbedarf
bieten eher eine Unterversorgung mit Jugend- und Freizeitstätten festzustellen ist.
Ein besonderes Defizit an Jugendfreizeitstätten ergibt sich in Hervest, wobei sich die
Schließung der Josefschule negativ auswirkt.
Gleichwohl wirkt sich dies auf die Flächendarstellung nicht aus.
Alten- und Pflegeheime
Zusammen mit der Bevölkerungsabnahme
und der Internationalisierung gehört die zunehmende Alterung der Bevölkerung zu den
drei zentralen Konsequenzen der demografischen Entwicklung. Während die Gesamtbevölkerung zwischen den Jahren 2000 und
2015 um 1 % sinken wird, steigt der Anteil
der Senioren zwischen 60 und 75 Jahren um
14 %, der Anteil der über 75-Jährigen um
knapp 55 %.
Das Ruhrgebiet ist schon heute der Großraum Deutschlands mit dem höchsten Anteil
an Rentnern. Bis zum Jahre 2015 prognostiziert das Landesamt für Datenverarbeitung
und Statistik (LDS NRW) den Anteil der über
60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung auf
24,3 %. In der Emscher-Lippe-Region leben
dann fast ein Viertel mehr Senioren als heu-
91
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
te.7 In Dorsten wird der Anteil der über 60Jährigen für das Jahr 2015 auf 26 % prognostiziert. Dieser Prozess kann durch Zuwanderungen in einer realistischen Größenordnung abgeschwächt, nicht aber gestoppt
werden.
Auch wenn Hilfe für diesen Personenkreis
zunehmend über ambulante und offene Einrichtungen angeboten wird, des Weiteren die
häusliche Pflege in der Familie zukünftig
wieder an Bedeutung gewinnen könnte,
bleibt die Notwendigkeit eines Angebotes an
stationären Einrichtungen. Vor allem für die
Gruppe Pflegebedürftiger, welche heute bezogen auf den Kreis Recklinghausen - bereits zu 15 % in Pflegeheimen betreut wird,
müssen Kapazitäten vorhanden sein.
Mit dem Inkrafttreten des novellierten Landespflegegesetzes in 2003 fand ein Paradigmenwechsel von der Bedarfsplanung zur
Marktwirtschaft statt. Bedarfe werden damit
nicht mehr nach einem vom Land vorgegebenen Indikatorenmodell berechnet. Pflegeeinrichtungen unterliegen jetzt dem freien
Wettbewerb und ihre Errichtung wird nicht
7
ILS NRW: a.a.O., Seite 9 sowie Kröhnert,S. et al.:
a.a.O., Seite 60
mehr von den Kommunen über entsprechende bedarfsgerechte Finanzierungen gesteuert. Gleichwohl besteht für die Kommunen weiterhin die Verpflichtung, eine ausreichende, leistungsfähige und die Trägervielfalt berücksichtigende Pflegeinfrastruktur zu
gewährleisten.
Der im kommunalen Pflegeplan 2004 ermittelte Fehlbedarf an vollstationären Pflegeplätzen bis zum Jahre 2010 wird durch das
neu errichtete Seniorenheim St. Laurentius in
Lembeck gedeckt.
Aufgrund der mit 171 Betten sehr hohen Anzahl an Pflegeplätzen ist einzig der Standort
des Alten- und Pflegeheims St. Anna im
Stadtteil Feldmark als Gemeinbedarfsfläche
ausgewiesen. Die anderen Pflegeeinrichtungen mit vollstationärer Dauerpflege
- Seniorenzentrum St. Elisabeth (110 Plätze),
Innenstadt,
- Maria Lindenhof (100 Plätze), Innenstadt,
- Seniorenzentrum Südwall (71 Plätze), Innenstadt,
- Haus "Am Kamin" (53 Plätze), Innenstadt,
- Seniorenzentrum Barkenberg (100 Plätze),
Wulfen,
- Altenpflegeheim Hebestreit (12 Plätze),
Wulfen,
- Haus Keller (22 Plätze), Holsterhausen,
Flächen für den Gemeinbedarf
- Haus Lebensquelle (10 Plätze), Rhade,
- St. Laurentius (60 Plätze), Lembeck
liegen innerhalb von Wohnbau- bzw. Gemischten Bauflächen, wobei die städtebaulich dominanteren Einrichtungen mit dem
Piktogramm für „Sozialen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen" gekennzeichnet
sind.
Mit einem Anteil von ca. 35 % wohnen die
meisten Senioren im Bereich der Innenstadt.
Mit den erfolgten Neu- und Umbaumaßnahmen wird jedoch eine angemessene Verteilung an Alten- und Pflegeheimen über das
Stadtgebiet erreicht. Diese Entwicklung
macht zusätzliche Flächenausweisungen für
Alten- und Pflegeheime nicht notwendig.
2.6
Darstellungen „Gesundheitlichen
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen"
Das auf den Rahmenvorgaben des Krankenhausplans 2001 des Landes NordrheinWestfalen basierende Planungskonzept für
den Regierungsbezirk Münster beinhaltet
trotz sinkender Bevölkerungszahlen keine
verringerten stationären Behandlungskapazitäten des St. Elisabeth-Krankenhauses.
92
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Durch den Anbau einer psychiatrischen Tagesklinik entfällt das Symbol „Kindergarten"
des FNP ´85. Der Anbaubereich wird zusätzlich als Gemeinbedarfsfläche dargestellt.
Gleichzeitig entfällt im südlichen Bereich eine
Teilfläche, die zur Wohnbaufläche „Kolkstraße" umgewidmet wird. Sowohl das geplante
Gesundheitszentrum als auch die mögliche
Einbeziehung eines Hospizes sind über die
bestehende Flächenausweisung abgedeckt.
Für eine mögliche Erweiterung des Gesundheitszentrums wird die Krankenhausfläche
geringfügig nach Norden erweitert.
2.7 Darstellungen „Kulturellen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen"
Volkshochschule, Stadtbibliothek und Gymnasium Petrinum sind aufgrund ihres räumlichen Zusammenhangs als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kulturellen
Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" bzw. „Schule" dargestellt.
Aufgrund seiner überregionalen Bedeutung
wird auch das Jüdische Museum Westfalen
innerhalb einer gemischten Baufläche mit
dem Piktogramm „Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" versehen.
2.8 Darstellungen „Sportlichen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen"
Neben den als Sonderbaufläche dargestellten großflächigen und räumlich bedeutsamen
sowie den als Grünfläche dargestellten, in
die Umgebungsbebauung integrierten und
eher kleinflächigen Sportanlagen werden die
Sporthallen in Rhade und Barkenberg als
Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Sie werden
mit dem Piktogramm „Sportlichen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen" versehen, ebenso wie die Schulsportanlage im
Bereich der Gemeinbedarfsfläche Johannesund Astrid-Lindgren-Schule im Stadtteil
Feldmark.
2.9 Darstellungen „Feuerwehr"
Der Standort der neuen Hauptfeuerwache im
Bereich der Gemeinbedarfsfläche des städtischen Entsorgungsbetriebs an der Wienbecke im Stadtteil Hervest wird zusätzlich mit
dem Piktogramm „Feuerwehr" versehen,
ebenso das in einer gemischten Baufläche
liegende Gerätehaus Altstadt im Lippetal. Die
Gemeinbedarfsflächen-Darstellungen
der
Feuerwehrgerätehäuser Hervest, Wulfen und
Ulfkotte bleiben erhalten, ebenfalls die Kenn-
Flächen für den Gemeinbedarf
zeichnung der Standorte Alt-Holsterhausen,
Hervest-Dorf, Rhade und Lembeck.
2.10 Darstellungen „Bau- / Betriebshof"
Die Gemeinbedarfsflächen der Autobahnmeisterei an der Königsberger Allee, des
Bauhofs des städtischen Tiefbauamtes an
der Halterner Straße sowie des Entsorgungsbetriebs in der Wienbecke werden mit
dem neu in den Flächennutzungsplan aufgenommenen Piktogramm „Bau- / Betriebshof"
dargestellt.
2.11 Darstellungen „Polizei"
Der geplante Standort der neuen Polizeihauptwache in der Innenstadt sowie die Polizeiwache Wulfen sind innerhalb einer Gemischten Baufläche mit dem Piktogramm
„Polizei" gekennzeichnet.
2.12 Darstellungen „Jugendherberge /
Landschulheim“
Das Landschulheim in Rhade sowie die Jugendherberge Lembeck sind entsprechend
als solche gekennzeichnet.
93
Verkehrsflächen
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
IV. Planinhalte (Darstellungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke)
3.
Verkehrsflächen
Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können im
Flächennutzungsplan die Flächen für den
überörtlichen Verkehr und für die örtlichen
Hauptverkehrszüge
dargestellt
werden.
Kommunales Ziel der Flächenausweisung ist
dabei, ein attraktives und leistungsfähiges
Verkehrsnetz vorzuhalten und den Mobilitätsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Entgegen dem allgemeinen
Trend, der weiter wachsende Anteile des
motorisierten Individualverkehrs (MIV) bei
gleichzeitig sinkender Bedeutung insbesondere des öffentlichen Verkehrs (ÖV) erwarten
lässt, wird für Dorsten aufgrund der in Kap.
III-4 erläuterten verkehrspolitischen Rahmenbedingungen von einem unveränderten Aufteilungsverhältnis (Modal Split) unter den
Verkehrsmitteln ausgegangen.
Im Flächennutzungsplan werden Flächen für
Bahnanlagen, vorhandene und geplante
Haltepunkte des schienengebundenen Personenverkehrs sowie vorhandene und ge-
plante Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
nachrichtlich übernommen. Wichtige örtliche
Straßennetzergänzungen, zentrale Omnibusbahnhöfe, Flächen für den ruhenden Verkehr,
vorhandene und geplante Hauptrad- und
Fußwege sowie die Personen- und Fahrradfähre werden dagegen dargestellt.
3.1
Örtliche Hauptverkehrsstraßen
Bei dem dargestellten klassifizierten Straßennetz im Flächennutzungsplan handelt es sich
in Dorsten um Verkehrsflächen anderer Straßenbaulastträger, also um Bundes-, Landesund Kreisstraßen, die gemäß § 5 Abs. 4
BauGB nachrichtlich zu übernehmen sind.
Bei geplanten Straßen sind diese zu vermerken.
Als wichtige städtische Netzergänzungen
werden im Flächennutzungsplan dargestellt:
• Nordanbindung Barkenberg, als Neuplanung mit dem Anschluss an die B 58 über
den Wittenberger Damm,
• 2. Lippequerung, als Neuplanung, die
nicht als klassifizierte Straße übernommen wird,
• künftige Haupterschließung im Bereich
der Zeche Fürst Leopold.
Ansonsten erfolgen Ergänzungen des Straßennetzes in kommunaler Baulast im Zusammenhang mit der Erschließung neuer
Bauflächen und werden somit auf der Ebene
der Bebauungsplanung bearbeitet.
Für alle geprüften Netzergänzungen (siehe
auch Kap. III-4) bestehen eindeutige Zielsetzungen, mit denen eine Verbesserung der
Verkehrsituation in den einzelnen Dorstener
Teilbereichen erreicht werden soll. Über die
jeweilige direkte Zielsetzung hinaus besitzt
aber jede Maßnahme ein verkehrliches Wirkungsspektrum, das die Notwendigkeit zum
einen noch verstärken, zum anderen aber
auch reduzieren kann. Im Einzelnen wurden
folgende Kriterien berücksichtigt:
§
§
§
§
der Auslastungsgrad der jeweiligen Maßnahme, der die Kosten-Nutzen-Relation
der Maßnahme belegt,
die Entlastungswirkung, die im vorhandenen Netz eine Verbesserung des Verkehrsablaufs erwarten lässt,
die Verbesserung der Verbindungsqualität
zwischen den Ortsteilen oder übergeordneten Zielen,
die Verbesserung der Erschließungsqualität, die die Erreichbarkeit vorhandener,
94
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
§
aber auch geplanter Nutzungen erleichtert
oder überhaupt erst möglich macht,
die Verbesserung der Wohnumfeldqualität
durch die Reduzierung der Lärm- und Abgasbelastungen.
Maßnahme
Auslastungsgrad
Nr. Bezeichnung
K 55n westl. L 608
1
+
Lembeck
K 55n östl. L 608
+
2
Lembeck
B 58n
3
++
Wulfen
L 608n
4
++
Wulfen
K 41n
5
+
Wulfen
L 607n
6
o
Holsterhausen
L 522
7
++
Südliche Ringstraße
L 522
7a
+
Südliche Ringstraße; ortsfern
Lippequerung West
8
++
Hervest
Lippequerung Ost
9
+
Hervest
Nordanbindung
10
Barkenberg
Zechenerschließung Fürst Leo11
++
pold
Tabelle: Bewertung der Netzergänzungsmaßnahmen
Unter diesen Aspekten sind die Maßnahmen
in der nachstehenden Tabelle bewertet worden. 1
Für die einzelnen Ortsteile ergeben sich da-
Entlastungswirkung /
Verkehrsablauf
Verbindungsqualität
Erschließungsqualität
Wohnumfeldqualität
+
+
+
+
o
-
o
o
++
+
o
++
++
+
o
++
+
+
+
+
o
o
+
o
++
+
++
+
+
+
+
o
+
+
+
--
+
+
+
--
+
+
+
-
++
1
+
+
+
Verkehrsflächen
bei folgende Erkenntnisse:
Ortsteil Rhade
Die bisher als K 7n geführte Verbindung zwischen den Ortsteilen Rhade, Deuten und
Holsterhausen wird im Flächennutzungsplan
nicht mehr nachrichtlich übernommen, da in
weiten Teilen auch die BAB 31 dieser Verbindungsfunktion gerecht wird. Zum Schutz der
Natur- und Freiräume wird auf die Übernahme der Trasse verzichtet.
Ortsteil Lembeck (Maßnahmen Nr. 1+2)
Im Ortsteil Lembeck werden die Verknüpfungen des westlichen Abschnitts der K 55 und
des östlichen Abschnitts der K 55 mit der L
608 dafür sorgen, dass die K 48 in Lembeck
(Wulfener Straße) auf der gesamten Länge
der Ortsdurchfahrt nachhaltig entlastet und
damit die Wohnumfeldsituation deutlich verbessert wird.
Die Berechnungen haben aber gezeigt, dass
allein schon mit dem östlichen Anschluss der
K 55 an die L 608 („Anschlussohr“) die Belastungen im Zuge der K 48 auf ein ortsverträgliches Maß reduziert werden können.
Ingenieurgesellschaft Stolz mbH: „Ergebnisse Netzfallberechnungen“, Kaarst 2006
95
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Zugunsten der nördlichen bedarfsgerechten
Wohnbauflächenerweiterung und zur Vermeidung von Emissionskonflikten wird daher auf
die Übernahme der K 55 westlich L 608
(Maßnahme Nr. 1) verzichtet.
Ortsteil Wulfen (Maßnahmen Nr. 3, 4, 5)
Die Maßnahmen B 58n (Ortsumgehung Wulfen) und L 608n führen insgesamt, aber auch
jede einzelne für sich gesehen, zu nachhaltigen Entlastungen der Ortsdurchfahrten.
Durch die Reduzierung der Belastungen in
der Ortsmitte verbessert sich nicht nur der
Verkehrsablauf, sondern vor allem ist hier mit
einer Verringerung der Lärm- und Schadstoffbelastungen für die anliegende Wohnbebauung zu rechnen.
Die B 58n ist als nachrangige Maßnahme mit
Planungsvorbehalt im Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2003) aufgenommen. Im westlichen Anschluss an die Ortsumgehung Wulfen
wird auf eine Neutrassierung der B 58 südlich
der bestehenden Bundesstraße verzichtet
und die Verkehrsflächen gegenüber dem
FNP´85 zurückgenommen.
Die L 608n ist im Entwurf der Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW (IGVP NRW) als
sehr wichtige Maßnahme eingeplant. Im Ge-
werbegebiet Köhl wird die Trasse in Teilen
auf den bestehenden Verkehrsflächen der
Wienbachstraße geführt. Auf eine Neutrassierung nördlich Haus Natteforth in Lembeck
wird verzichtet und die Verkehrsfläche gegenüber dem FNP´85 zurückgenommen.
Der Bau einer östlichen Ortsumgehung Wulfen als Verbindung zwischen der L 608 (Hervester Straße) im Süden und der B 58 (Dülmener Straße) im Osten von Wulfen als K
41n (Dorstener Damm) führt zu einer Verbesserung der Erschließungssituation der südöstlichen Wohnbereiche von Wulfen. Die
Entlastungswirkung dieser Maßnahme im Bezug auf die Ortsmitte ist bei Realisierung der
L 608n und der B 58n von nachgeordneter
Bedeutung.
Ortsteil Holsterhausen (Maßnahme Nr. 6)
In Holsterhausen kann durch die Verlegung
der L 607 aus der Ortsdurchfahrt an den
nördlichen Bebauungsrand die bestehende
Ortsdurchfahrt nur in geringem Maß entlastet
werden. Da die B 224 keine Kapazitätserweiterung erfährt, werden die Verkehre in
Richtung Nordwesten auch zukünftig die
Pliesterbecker Straße benutzen. Die L 607n
besitzt damit im Wesentlichen eine Erschlie-
Verkehrsflächen
ßungsfunktion für die südlich von ihr geplanten Wohnbereiche. Die L 607n ist im Entwurf
der IGVP NRW als wünschenswerte Maßnahme eingeplant.
Auf die südliche Umgehung des Dorfes
Holsterhausen wird im Hinblick auf die Baugebietsausweisungen am Kreskenhof und im
Koldenfeld verzichtet und die Verkehrsfläche
gegenüber dem FNP´85 zurückgenommen.
Dorsten-Süd (Maßnahmen Nr. 7+7a)
Die als L 522 geplante, zweistreifige Ringstraße (Maßnahme Nr. 7) am südlichen Bebauungsrand von Dorsten zwischen der L
463 (Königsberger Allee) im Westen und der
B 225 (Marler Straße) im Osten führt zu deutlichen Entlastungen im Straßennetz in der
Stadtmitte. Mit dieser Maßnahme gelingt die
Neuordnung der Quell- und Zielverkehre im
Bereich der Wohnbebauung am südlichen
Ortsrand. Gleichzeitig werden Durchgangsverkehre, die heute durch die Ortsmitte verlaufen, in den neuen Straßenzug verlagert.
Die L 522 ist im Entwurf der IGVP NRW als
wichtige Maßnahme enthalten.
Aufgrund zahlreicher Bürgerproteste wurde
eine Trassenführung in ortsferner Lage
(Maßnahme Nr. 7a) überprüft. Im Ergebnis ist
96
Verkehrsflächen
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
festzuhalten, dass die Entlastungswirkung
des Straßennetzes in der Stadtmitte um so
geringer ist, je weiter die Trasse vom Ortskern abrückt.
Da die Akzeptanz in der Öffentlichkeit für die
südliche Ortsumgehung nicht gegeben ist,
wird auf den nachrichtlichen Vermerk der
Ringstraße zum jetzigen Zeitpunkt im Flächennutzungsplan verzichtet.
Als südlicher Siedlungsrand wird ein Grünkorridor mit geplanter Fuß- und Radwegetrasse
an dieser Stelle dargestellt.
In Abhängigkeit langfristiger Zielsetzungen
könnte dieser Korridor auch für eine Wiederaufnahme ortsumfahrender Straßenbauvorhaben genutzt werden.
Auf die Führung der L 522 als „Lipperandstraße“ am südlichen Rand des Stadtgebietes
wird verzichtet und die Verkehrsflächen gegenüber dem FNP´85 zurückgenommen.
Lippequerung (Maßnahmen Nr. 8+9)
Mit dem Bau einer neuen Lippequerung ist
eine nachhaltige Entlastung der bestehenden
Lippequerung im Zuge der B 224 möglich.
Dabei erweist sich eine weiter westlich liegende Querung, die den Straßenzug „An der
Glashütte“ südlich von Lippe und Kanal mit
der Joachimstraße verbindet, wirksamer als
eine weiter östlich liegende Querung. Die
gleichzeitige Umsetzung beider Maßnahmen
ist jedoch nicht erforderlich. Auf die Übernahme der östlichen Querung, die als Fortsetzung der Ringstraße an die Freiligrathstraße in Hervest anbindet, wird verzichtet
und die Verkehrsflächen gegenüber dem FNP
´85 zurückgenommen.
Nordanbindung Barkenberg (Maßnahme Nr.
10)
Mit dem Wegfall der K 6n wird die Anbindung
Barkenbergs an die nördlichen Ortsteile und
die K 55 weiterhin als wichtige städtische
Maßnahme gesehen. Da die Straße nur beschränkt (ohne Schwerlastverkehr) genutzt
werden soll, ist eine Übernahme als klassifizierte Straße nicht möglich. Stattdessen wird
die Nordanbindung Barkenbergs als geplante
wichtige örtliche Straßennetzergänzung dargestellt.
Zechenerschließung Fürst Leopold (Maßnahme 11)
Die „Fürst-Leopold-Allee“ soll als neue
Hauptentwicklungsachse über die Brachflä-
chen der ehemaligen Schachtanlage Fürst
Leopold und der E.ON Ruhrgas geführt werden und langfristig die Funktion der Landesstraße L 509 übernehmen. Dieses Verkehrskonzept mit teilweisem Rückbau der Halterner Straße trägt zur nachhaltigen Entlastung
der Siedlungsbereiche bei. Über eine Nordanbindung erfolgt der Anschluss von der
Fürst-Leopold-Allee zur K 41, die auch als
Ersatz für die bisher geführte Ringstraße im
Bereich Hervest dient.
3.2
Sonstige Verkehrsflächen
Öffentlicher Verkehr
Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit den Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehr gehört zu einer Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Bahnlinien
Bei Bahnflächen handelt es sich um planfestgestellte Flächen, die gem. BauGB nachrichtlich zu übernehmen sind.
97
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Die Bahnstrecken durch Dorsten (zur Zeit
betrieben durch die Prignitzer Eisenbahnen
GmbH und die Nord West Bahn GmbH) verbinden nach Norden Coesfeld und Borken
und nach Süden die Städte Oberhausen, Essen und Dortmund. Mit diesen Anschlüssen
wird das Fernstreckennetz der Bahn erschlossen.
Die sechs vorhandenen Haltepunkte (Rhade,
Lembeck, Wulfen, Deuten, Hervest und
Dorsten) für den schienengebundenen Personenverkehr (SPNV) werden im Flächennutzungsplan ebenso nachrichtlich übernommen. Optional wird die Verlegung des Hervester Haltepunktes zur Halterner Straße als
geplanter Haltepunkt berücksichtigt. Damit
wird insgesamt eine angemessene Erschließung durch den SPNV gesichert.
Die Flächen für Bahnanlagen werden den
Betriebsnotwendigkeiten angepasst, gegenüber dem FNP ´85 in vielen Bereichen reduziert und anderen Nutzungen zugeführt. So
werden beispielsweise nach Stilllegung der
Eisenbahnstrecke von Haltern nach Wesel,
der Güterverkehrsstrecke der Quarz-Werke,
der Zechenbahn oder auch der Rheinischen
Bahn von Dorsten über Bottrop nach Oberhausen die jeweiligen Trassen nicht mehr als
Flächen für Bahnanlagen nachrichtlich übernommen.
Mit den im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen wird der Betrieb der Schienenstrecken im Bestand gesichert und die Umsetzung des „Zielnetzes 2010“ des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr sowie darüber hinausgehende Betriebsausweitungen ermöglicht. Bedeutende Gewerbe- und Industriegebiete wie der Interkommunale Industriepark
Dorsten-Marl erhalten einen Gütergleisanschluss.
Busverkehr
Die Innenstadt von Dorsten ist aus allen
Stadtteilen umsteigefrei erreichbar. Lediglich
aus Lembeck ist ein Umstieg erforderlich. Allerdings ist der Bahnhof Lembeck umsteigefrei erreichbar und verfügt über gute Umsteigebeziehungen. Alle Stadtteile sind untereinander mit maximal einem Umsteigevorgang
zu erreichen. Alle an Dorsten angrenzenden
Stadtteile der Nachbarstädte sind ebenfalls
mit einem Umstieg erreichbar.
Eine flächendeckende Erschließung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist
insgesamt gewährleistet. Das Liniennetz mit
Verkehrsflächen
der bestehenden Haltestellenverteilung deckt
die Siedlungsgebiete zu 94 % ab. Einzelne
Bauernschaften und Gehöfte in der Fläche
sind allerdings nicht an den ÖPNV angebunden und auch in Zukunft nur mit hohem finanziellen Aufwand zu erschließen. Außerdem
bestehen schon jetzt Erschließungsdefizite in
der Anbindung einzelner Siedlungsbereiche,
wie z.B. Randbereiche von Lembeck und das
Wohngebiet Duvenkamp in Hardt. Ebenso ist
die Anbindung in den Abendstunden und teilweise an den Wochenenden nicht gegeben.
Eine Darstellung der Buslinien im Flächennutzungsplan wird aufgrund des relativ geringen Flächenbezuges und der Veränderbarkeit
des Busliniennetzes nicht vorgenommen. Für
detaillierte Aussagen zum ÖPNV ist der Nahverkehrsplan heranzuziehen.
Ruhender Verkehr
Größere Parkplatzflächen hauptsächlich im
Innenstadtbereich sowie P&R-Anlagen (Parken und Reisen) werden im Flächennutzungsplan dargestellt. Gleichwohl sind Parkplätze, sofern durch die Nutzung der Bedarf
ausgelöst wird, in allen Bauflächen möglich.
98
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Dargestellt wird ebenso der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB).
Hauptrad- und Fußwege
Dem Umstand, dass knapp 43 % aller Wege
in Dorsten mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurück gelegt werden2, wird im Flächennutzungsplan Rechnung getragen, indem
Hauptrad- und Fußwegeverbindungen dargestellt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass zentrale Verbindungsachsen im
Bauleitplanverfahren Berücksichtigung finden.
Die dargestellten Verbindungen resultieren
aus dem Radverkehrsplan der Stadt Dorsten
sowie dem landesweiten Radverkehrsnetz
NRW, welches über eigene Wegweiser ausgeschildert ist.
Die Personen- und Fahrradfähre, die für Fußgänger und Radfahrer eine attraktive und direkte Verbindung zwischen den Stadtteilen
Hardt und Holsterhausen über die Lippe
schafft, wird im Flächennutzungsplan darge2
Ingenieurgesellschaft Stolz mbH im Auftrag der Stadt
Dorsten (Planungs- und Umweltamt): „Verkehrsentwicklung in Dorsten – Ergebnisse der Haushaltsbefragung“, Kaarst, 1997
stellt. Als geplante Hauptrad- und Fußwegeverbindung etwa 350 m westlich der Fähre
wird eine Lippequerung das Wegenetz weiter
verdichten.
Wasserstraße
Der Wesel-Datteln-Kanal bindet Dorsten an
das europäische Binnenwasserstraßennetz
an. Bei dem Kanal handelt es sich um eine
Bundeswasserstraße 1. Ordnung, die planfestgestellt ist und im Flächennutzungsplan
nachrichtlich gem. § 5 Abs.4 BauGB zu übernehmen ist. Der Wesel-Datteln-Kanal ist einer
der
verkehrsreichsten
Schifffahrtskanäle
Deutschlands. Die Wasserstraße verläuft
durch das nördliche Ruhrgebiet und verbindet
den Rheinstrom bei Wesel mit dem Dortmund-Ems-Kanal am Wasserstraßenkreuz
Datteln. Der etwa 60 km lange Kanal, davon
ca. 10 km durch Dorsten, verläuft parallel zur
Lippe. Mit etwa sechs Doppelschleusen, eine
davon auf Dorstener Stadtgebiet, wird ein
Höhenunterschied von 41 Metern überwunden. Der Wesel-Datteln-Kanal bildet die kürzeste Verbindung zwischen den niederländischen Nordseehäfen und dem Ruhrgebiet.
Verkehrsflächen
Das Industriegebiet Dorsten/Marl ist durch
den Hafen an das Schifffahrtsnetz angebunden und bietet so einen optimalen Standort
für den Transport von Gütern.
Der ehemalige Kohlenhafen der Zeche Fürst
Leopold wird nicht mehr benötigt und soll
durch Umnutzung und Erweiterung einer freizeitmäßigen Nutzung (Sondergebiet Masterplan Ost -Marina-) zugeführt werden.
Flächen für den Luftverkehr
Als Flächen für den Luftverkehr wird der
Flugplatz für Segelflugzeuge, Dorsten -Am
Kanal- nachrichtlich übernommen. Er wurde
in den 50er Jahren auf einer ehemaligen Abraumhalde des Bergbaus errichtet und wird
von drei Vereinen genutzt und unterhalten.
Dort finden ca. 4.000 bis 5.000 Flüge pro Jahr
statt. Die Hindernisbegrenzungsfläche wird
aus dem FNP `85 nachrichtlich übernommen.
Durch Gebäude-Höhenbeschränkungen dient
sie der Sicherheit in der Einflugschneise des
Flughafens.
99
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
IV.
4.
Planinhalte (Darstellungen)
Technische Infrastruktur (Flächen
für die Ver- und Entsorgung)
Die technische Infrastruktur umfasst die Bereiche der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Energieversorgung und Abfallbeseitigung.
Im Flächennutzungsplan können gem. § 5
Abs. 2 Nr. 4 BauGB die Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und
Abwasserbeseitigung, für Ablagerungen sowie für Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen dargestellt werden. Dabei handelt es sich jeweils nur um Anlagen von besonderer städtebaulicher Bedeutung, was in
der Regel Versorgungsanlagen für die reine
Eigenversorgung ausschließt. Unter die Regelung fallen dabei in erster Linie Anlagen der
öffentlichen Ver- und Entsorgung, unabhängig von der Rechtsform, in der die Ver- und
Entsorgung betrieben wird.
Im Rahmen der Daseinsvorsorge stellen die
Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität,
Gas, Wasser, Wärme und die Sicherstellung
angemessener Entsorgungssysteme für Ab-
wasser, Abfälle usw. eine wesentliche Planungsaufgabe dar. Beide Bereiche sind in
ihrer räumlichen und kapazitären Organisation wie der gesamte Flächennutzungsplan auf
die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde abzustellen. Darüber hinaus sind im
systematischen Zusammenhang, aber auch
hinsichtlich ihrer Inanspruchnahme von Flächen, Ver- und Entsorgungsanlagen zu behandeln, die in ihrer Art, Lage oder Größe
den Bedarf des Plangebietes überschreiten
(z.B. Kläranlagen, Abfallbehandlungsanlagen
mit regionalem Einzugsgebiet) bzw. nach
überörtlichen oder gar überregionalen Gesichtspunkten verortet oder trassiert werden
(z.B. Pipelines, Hochspannungsanlagen).
4.1
Technische Infrastruktur
aufbereitet und in das Wasserversorgungsnetz eingespeist.
Die wichtigsten überörtlichen Transportleitungen der RWW im Stadtgebiet von Dorsten
werden in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen. Dies betrifft insbesondere die Brunnenleitung in Holsterhausen und
aus der Üfter Mark zum Wasserwerk, die
Trinkwassertransportleitungen von Holsterhausen nach Gladbeck und Oberhausen,
sowie die Transportleitung vom Blauen See
nach Gelsenkirchen.
Wasser für Nutzungen mit geringerem Qualitätsanspruch als Trinkwasser kann über den
Wasserverband Westdeutsche Kanäle aus
dem Wesel-Datteln-Kanal bereit gestellt werden.
Wasserversorgung
Die Wasserversorgung für Dorsten wird durch
die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) gewährleistet.
Die Versorgung mit Trinkwasser wird im Wesentlichen durch die Wassergewinnungsanlage in Holsterhausen sichergestellt. Dort wird
das aus dem Bereich der Brunnengalerie
Holsterhausen und der Brunnengalerie Üfter
Mark geförderte Grundwasser zu Trinkwasser
4.2
Abwasserbeseitigung
Innerhalb des Flächennutzungsplanes werden auf der Grundlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Dorsten Flächen
für die Abwasserbeseitigung dargestellt. Zu
den Einrichtungen der Abwasserbeseitigung
zählen Kläranlagen, Abwassersammler, Regenbecken , Pumpwerke und ähnliches.
100
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Für die Stadt Dorsten liegt ein genehmigter
Generalentwässerungsentwurf vor. Danach
werden die Bauflächen im Misch- und im
Trennsystem entwässert.
Einzelheiten zu dem konkreten Entwässerungssystem und zum Versickerungsverfahren sind den spezifischen Entwässerungsentwürfen des Tiefbauamtes der Stadt
Dorsten zu entnehmen.
Auf die Darstellung unterirdischer Hauptabwasserkanäle wird verzichtet, da der Maßstab
des Flächennutzungsplanes für diese Detailplanung überschritten wird. Die Trassenverläufe dieser Leitungen sind bei weiteren Planungen und Maßnahmen den jeweils aktuellen Bestandsunterlagen des Tiefbauamtes
der Stadt Dorsten zu entnehmen.
Auf dem Gebiet der Stadt Dorsten betreibt
und unterhält der Lippeverband zwei Kläranlagen. Die „Kläranlage Dorsten-Wulfen“ dient
der Entsorgung von Wulfen und Lembeck.
Der kommunale Teil der Kläranlage ist für
30.000 Einwohnerwerte (EW) ausgelegt, wovon bisher 22.500 EW angeschlossen sind.
Die „Kläranlage Dorsten“ in Holsterhausen
dient der Entsorgung des übrigen Stadtgebietes. Die Kläranlage ist für 137.000 Ein-
wohnerwerte ausgelegt. Zur Zeit sind 81.500
EW angeschlossen.
4.3
Energieversorgung
Die Darstellungen der Energieversorgung
umfassen die Bereiche Elektrizität, Fernwärme, Gasversorgung sowie die durch das
Stadtgebiet verlaufenden Chemie-Fernleitungen.
Im Flächennutzungsplan werden die der
Elektrizitätsversorgung dienenden Umspannanlagen (Hervest und Wulfen) und die
oberirdischen Hochspannungsleitungen, einschließlich ihres Schutzstreifens, dargestellt.
Die Darstellung der Hochspannungsfreileitungen erfolgt ab einer Leistungsstärke von
110 kV. Die Bemessung der Schutzstreifenbreite basiert auf den Empfehlungen der
Strahlenschutzkommission, die in dem „Abstanderlass“ geregelt werden. Danach ist für
eine Leistungsstärke von 110 kV ein Schutzabstand von 20 m vorgesehen, bei einer
Leistungsstärke von 220 kV werden 40 m
erforderlich, und bei 380 kV 80 m.
Die Fernwärmeversorgung erfolgt lediglich
für das Baugebiet Kreskenhof in Holsterhau-
Technische Infrastruktur
sen. Aufgrund von städtebaulich fehlender
Relevanz wird auf eine Darstellung der Leitungstrassen verzichtet. Im Bereich von Maria
Lindenhof wird eine Darstellung aus dem Bebauungsplan übernommen.
Die von dem Ruhrgas-Betriebsgelände
Dorsten an der Halterner Straße ausgehenden, für die Gasversorgung notwendigen
und vorhandenen unterirdischen Ferngasleitungen werden im Flächennutzungsplan nur
schematisch dargestellt. Die genaue Lage
sowie die Schutzstreifenbreite ist bei konkreten Planungen und Maßnahmen über die
PLEdoc GmbH in Essen in Erfahrung zu bringen.
Das Stadtgebiet von Dorsten queren mehrere
unterirdische Chemie-Fernleitungen, deren
Lage im Plan dargestellt wird. Diese Leitungen erfordern einen 10 m breiten Schutzstreifen. Da dieser Schutzstreifen rechtlich
gesichert ist und eine Darstellung den Plan
unangemessen überfrachten würde, wird auf
die Darstellung der Schutzstreifen im Flächennutzungsplan verzichtet. In der verbindlichen Bauleitplanung sind diese Schutzbereiche jedoch zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind für Baumaßnahmen innerhalb des
101
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
30 m Abstands von unterirdischen Leitungen
Abstimmungen mit den betreffenden Leitungsträgern erforderlich.
4.4
Erneuerbare Energien
Der Einsatz erneuerbarer Energien ist wesentlicher Bestandteil der Umweltentwicklungsziele der Stadt Dorsten. Hierzu gehört
maßgeblich
auch
die
Förderung
beispielsweise
solarer
Energietechniken
(Solarthermie und Photovoltaik), der Erdwärme oder auch der Einsatz von Biomasse (z.B.
Holzpellets) im Haus- und Siedlungsbau.
Beispiel hierfür ist die Solarsiedlung am Koldenfeld im Stadtteil Holsterhausen. Weiterhin
findet in Dorsten die Verwertung von Biomasse (z. B. Holzhackschnitzelheizwerk des Entsorgungsbetriebes der Stadt Dorsten oder
auch die privaten Biogasanlagen) sowie der
Windenergie Anwendung.
Von den vorgenannten Einzelthemen ist lediglich die Windenergie für die Darstellung im
Flächennutzungsplan relevant. Bereits im
Jahr 1999 hat die Stadt Dorsten vier Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
im Flächennutzungsplan ausgewiesen.
Technische Infrastruktur
Zusammenfassend hierzu die entsprechenden Zahlen:
mit je 600 kW als privilegierte Vorhaben im
nördlichen Stadtgebiet errichtet.
l Konzentrationszone Lembeck / Wessendorf:
Flächengröße ca. 50 ha; bislang realisierte
Leistung der Windenergieanlage (WEA) 4,5
MW; damit ist die Zone optimal ausgelastet;
z. Zt. immissionsseitig keine weitere Anlage
möglich;
Der derzeitige Sachstand entspricht der Intention der Stadt Dorsten, vorrangig den örtlichen Bedarf zu decken. Vorhandene bzw.
noch nicht ausgeschöpfte Kapazitäten sowie
ein z. Zt. nicht erkennbarer weiterer größerer
Bedarf begründen keine weiteren Ausweisungen von Windenergiebereichen.
l Konzentrationszone Holsterhausen / Emmelkamp:
Flächengröße ca. 10 ha; Errichtung einer
zweiten MW-WEA im Dezember 2005;
l Konzentrationszone Hervest / Orthöve:
Flächengröße ca. 20 ha; zwei WEA mit je 600
kW wurden realisiert;
l Konzentrationszone Östrich:
Flächengröße ca. 26 ha; Voruntersuchungen
sind durch die Grundstückseigentümer erfolgt; bislang wurde jedoch keine Anlage errichtet.
Außerhalb der Konzentrationsbereiche wurden im Jahr 2000 drei Windenergieanlagen
4.5
Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgung wird durch den Entsorgungsbetrieb der Stadt Dorsten wahrgenommen. Über eine Zwischenlagerung im Recyclinghof Marl-Dorsten erfolgt die Verwertung
sowie die Beseitigung der Siedlungsabfälle im
Rohstoffrückgewinnungszentrum Ruhr (RZR)
Herten.
Auf Dorstener Stadtgebiet wird im Flächennutzungsplan der Betriebshof „An der Wienbecke“ dargestellt, der unter anderem als
Annahmestelle von Papier, Glas, Schrott,
Medikamenten aus Haushalten, Hausmüll,
Sperrmüll, Elektro-Altgeräten, Grünabfällen
und Bauschutt in Kleinmengen dient.
102
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
IV.
Planinhalte (Darstellungen)
5. Grünflächen
Unter Grünflächen nach § 5 Abs. 2 Nr. 5
BauGB sind solche öffentlichen und privaten
Bereiche zu verstehen, die in bebaute Gebiete eingegliedert oder ihnen zugeordnet
sind und vor allem der Naherholung der Bewohner, der Verbesserung des Kleinklimas
oder der Auflockerung und Gliederung der
Bebauung dienen sollen. Unter die Darstellung „Grünflächen" fallen neben Parkanlagen,
Dauerkleingärten und Friedhöfen auch Sport-,
Spiel-, Zelt- und Badeplätze.
Aufgrund der engen Verflechtung von Grünanlagen zu diesen Freizeit- und Erholungsanlagen ist nach der jeweils eigenen Zweckbestimmung sowie der Dominanz der vorhandenen baulichen Anlagen zu unterscheiden. Zur Verdeutlichung der planerischen
Konzeption wird die vorgesehene Grünflächen-Nutzung damit in ihrer Grundrichtung
konkretisiert.
Die Darstellung von Grünflächen dient der
städtebaulichen Gliederung, der Freizeit und
Erholung, ökologischen Belangen sowie der
Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes.
Schutz- und Trenngrünflächen, deren Ausgestaltung sich aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz ergibt, fallen ebenso wenig unter die Darstellung „Grünflächen" wie landwirtschaftlich und forstlich genutzte Flächen
und Flächen für Sport- und Spielanlagen
nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Vor allem die öffentlichen Grünanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Wohnumfeldqualität. Es ist daher Ziel der Stadtentwicklung, für die Lebensqualität der Stadt sowie
aus ökologischen Gründen unverzichtbare
Freiflächen nach Möglichkeit zu erhalten und
stärker zu vernetzen. Hierbei kommt der Verbindung mit Grünzonen innerhalb der Wohnsiedlungsbereiche hohe Bedeutung zu. Weiterhin leisten die Qualität der Grünflächen
und der Grünverbindungen innerhalb des
Stadtraums auch vor dem Hintergrund des
kleinräumigen klimatischen Ausgleichs sowie
der Attraktivitätssteigerung der Stadt einen
wichtigen Beitrag zur Stadtentwicklung, den
Stand der Wohnbevölkerung zumindest dauerhaft zu halten und Dorsten als freizeitwirtschaftlichen Standort weiter zu profilieren.
Grünflächen
Neben dem großflächigen Ellerbruchpark sind
im Flächennutzungsplan durchweg die
Stadtteile verbindenden Frischluftschneisen
und die Bebauung auflockernden lokalen
Grünzüge dargestellt. In diesem Sinne werden vor allem im Bereich der Gesamtschule
Barkenberg sowie der Gerhard-HauptmannRealschule in Hervest ehemalige Gemeinbedarfsflächen als Grünflächen dargestellt.
Zweckbestimmung „Parkanlage"
Öffentliche Parkanlagen im Sinne weiträumiger und häufig landschaftsgärtnerisch gestalteter Freiflächen sind in Dorsten nicht vorhanden. Daher sind unter der Zweckbestimmung „Parkanlage" Grünflächen zu verstehen, die nicht die typischen Gestaltungsmerkmale von Parks aufweisen. Dies betrifft insbesondere den Ellerbruchpark in Hervest.
Aufgrund des hohen Grün- und Freiflächenanteils in der Stadt sowie des ländlichen Umfelds, vor allem in den Randgemeinden, sind
Neuplanungen nicht vorgesehen. Eine seit
Längerem avisierte innenstadtnahe Parkanlage wird für entbehrlich gehalten, da vor allem durch die Nähe zur Lippeaue als attraktivem Freiraum und Frischluftleitbahn für die
Stadt sowie den nahe gelegenen Ellerbruch-
103
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
park Grünanlagen mit hohem Aufenthaltsund Erholungswert zur Verfügung stehen.
Änderungen erfolgen im Flächennutzungsplan dahingehend, dass
-
-
-
-
eine bestehende Grünflächenausweisung
in Rhade im Bereich des Knotenpunktes
Erler Straße / Lembecker Straße um eine
ehemalige Sondergebietsausweisung erweitert und jetzt mit der Zweckbestimmung „Parkanlage" dargestellt wird,
in Rhade-Stuvenberg weiterhin die beide
Aufsiedlungsbereiche verbindende Darstellung „Parkanlage" zu Gunsten einer
Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft entfällt,
die Grünfläche beiderseits des Lembecker Wiesenbachs zwischen den Straßen
„Zur Reithalle", „Am Sägewerk" und „Am
Krusenhof" erweitert und mit der Zweckbestimmung „Parkanlage"
dargestellt
wird,
die entfallene Ringstraßentrasse (L 522)
zur Abgrenzung des südlichen Siedlungsrandes als Grünfläche mit einer überörtlichen Fahrradtrasse dargestellt wird.
Zweckbestimmung „Dauerkleingärten"
Bei Dauerkleingärten handelt es sich nach §
1 Bundeskleingartengesetz um Pachtgärten,
deren Bestand auch in einem Stadtgebiet mit
hohem Frei- und Grünflächenanteil hohe Bedeutung beigemessen wird. Gleichzeitig ist
davon auszugehen, dass in einem ländlichen
Umfeld eine kleingärtnerische Nutzung eher
entbehrlich ist als im Falle des dichter bebauten zentralen Stadtgebietes.
Im Flächennutzungsplan entfällt daher die
großflächige Darstellung „Dauerkleingärten"
in Rhade sowie die Darstellung in Lembeck
jeweils zu Gunsten einer Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft. Eine weitere
Rücknahme erfolgt in Holsterhausen nördlich
des Waldsportplatzes zu Gunsten einer Fläche für die Landwirtschaft.
Zweckbestimmung „Sportplatz"
Um die öffentliche Bedeutung des Sports zu
verdeutlichen, ermöglicht § 5 Abs. 2 Nr. 5
BauGB neben der Darstellung von Sportanlagen als Sonderbaufläche sowie solchen
Sportanlagen, die im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit Gemeinbedarfseinrichtungen stehen auch die Darstellung
Grünflächen
von Flächen für selbständige Sport- und
Spielanlagen als Grünfläche.
Die Darstellung von Sport- und Spielanlagen
als Grünfläche hängt maßgeblich von ihrer
städtebaulichen Bedeutung ab und beruht auf
deren Eingliederung bzw. Zuordnung in bebaute Gebiete bzw. auf geringfügigen baulichen Anlagen. Diese Bereiche sollen vor allem auch der Naherholung der Bewohner, der
Verbesserung des Kleinklimas bzw. der Auflockerung und Gliederung der Bebauung dienen. Sie besitzen damit im Gegensatz zu den
baulich großflächiger angelegten Sondergebietsausweisungen (z.B.
Fußballstadion,
Reitportanlage) eine unmittelbar städtebauliche Bedeutung mit einem unmittelbaren Bezug zum näheren wohnbaulichen Umfeld.
Fußball- und Tennisplätze oder kleinere Reitanlagen mit örtlicher Bedeutung dienen der
wohnungsnahen Erholung, sind durchweg
baulich integriert und werden daher als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz"
dargestellt. Die im FNP ´85 noch als Sonderbaufläche dargestellten Sportanlagen in Dorf
Hervest, Rhade und Alt-Wulfen rechtfertigen
aufgrund ihrer städtebaulichen Ausprägung
keine Darstellung als Sonderbaufläche und
werden entsprechend als Grünfläche darge-
104
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
stellt. Das Gleiche gilt für die Wassersportanlagen der Ruder- und Kanuvereine entlang
des Wesel-Datteln-Kanals, die im Flächennutzungsplan ebenfalls als Grünfläche dargestellt werden.
Zweckbestimmung „Friedhof"
Im Bereich des Bestattungswesens ist in Zukunft mit spürbaren Veränderungen zu rechnen. Hierbei spielen verschiedene Komponenten eine Rolle:
• Die steigende durchschnittliche Lebenserwartung führt bei stagnierender Bevölkerung zu geringerem Neuaufschließungsbedarf für Friedhofsfläche.
• Durch den Trend zu weniger gefestigten
Familienstrukturen in Verbindung mit höherer räumlicher Fluktuation werden zunehmend kleine und pflegeleichte Grabstätten bevorzugt.
• Der Wertewandel in der Bestattungskultur
führt zu steigenden Einäscherungszahlen
und anderen Bestattungsformen, die von
der Raum beanspruchenden Erdbestattung abweichen.
Diese Entwicklungstrends deuten mittel- bis
langfristig auf keine Zusatzbedarfe der städtischen Friedhöfe hin. Der im Zuge des Auf-
baus der ehemaligen „Neuen Stadt Wulfen" in
Barkenberg auf eine weit höhere Einwohnerzahl konzipierte Waldfriedhof wird daher
deutlich auf die heute knapp 11.000 Einwohner angepasst.
Ebenfalls verringert - zu Gunsten einer
Wohnbaufläche - wird die Fläche des katholischen Friedhofs St. Laurentius in Lembeck.
Der Friedhof der St. Matthäus-Gemeinde in
Alt-Wulfen bleibt einschließlich seines derzeit
verpachteten Erweiterungsbereichs weiter
dargestellt. Der Friedhof Herz Jesu in Deuten
wird infolge der erworbenen landwirtschaftlichen Fläche bis zur B 58 erweitert.
Von den drei jüdischen Friedhöfen in Lembeck, Wulfen und der Feldmark sind die beiden in Lembeck und Feldmark zusätzlich als
Bodendenkmal gekennzeichnet.
Zweckbestimmung „Modellflugplatz"
Der Modellflugplatz im Bereich Große Heide
östlich des Aufsiedlungsbereichs von AltWulfen wird entsprechend des Ist-Zustandes
neu dargestellt
Zweckbestimmung „Freizeit- und Erlebnisraum Hürfeld-Halde"
Als bergbauliche Aufschüttungsfläche ist die
Hürfeldhalde im Stadtteil Altendorf-Ulfkotte im
Grünflächen
Flächennutzungsplan als Landmarke gekennzeichnet und wird als Freizeit- und Erlebnisraum dargestellt. 95 von 105 ha Fläche
dieses zum Teil rekultivierten Landschaftsbauwerks sind bereits überschüttet; die maximale Endhöhe beträgt 108 Meter über NN.
Auf der Grundlage des Leitplans „Freizeit und
Tourismus Dorsten" kommt der Hürfeldhalde
eine besondere Bedeutung zur freizeitwirtschaftlichen Entwicklung zu. So stellt die Halde den südlichen Eckpunkt einer freizeitwirtschaftlichen Entwicklungsachse vom nördlich
gelegenen Zechengelände in Hervest dar.
Der Haldenstandort ist Teil des Ruhr.2010Projektes „Haldenkunst - Kunsthalden“.
Entsprechend diesen Zielen wird eine möglichst zeitnahe Teilentlassung der Hürfeldhalde aus der Bergaufsicht mit nachfolgender
Teilöffnung auf der Nordfläche verfolgt, um
z.B. geführte Wander- und Radtouren mit Beobachtung des „lebendigen Betriebes" der
weiteren Schüttung zu ermöglichen. Zur Unterstützung dieser geplanten freizeitwirtschaftlichen Nutzung der Halde wird im nicht
mehr geschütteten und bereits rekultivierten
Nordbereich der Halde eine Sondergebietsfläche „Restauration" ausgewiesen.
105
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
IV. Planinhalte (Darstellungen)
6.
Schutz- und Trenngrünflächen
Im Flächennutzungsplan können gem. § 5
Abs. 2 Nr. 6 BauGB Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum
Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dargestellt werden.
Schädliche Umwelteinwirkungen sind „Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche
Nachteile oder erhebliche Belästigungen für
die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft
herbeizuführen“.
Mit dieser Darstellungsart wird der Gemeinde die Möglichkeit eröffnet, künftigen Nutzungskonflikten auf der Flächennutzungsplanebene entgegen zu wirken. Nutzungskonflikte entstehen dort, wo Nutzungen mit
hohem Schutzbedürfnis an emissionsträchtige Nutzungen heranreichen, wie z.B. im
Falle der Nachbarschaft von Wohnen und
Gewerbe oder von Bauflächen an stark befahrenen Straßen / Bahnstrecken.
Schematisch werden im Flächennutzungsplan nur Flächen für Vorkehrungen zum
Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen als Schutz- und Trenngrünflächen dargestellt.
Als Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen können in Frage
kommen:
• Sicherung eines ausreichenden Abstandes zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten (z.B. Gewerbeflächen zu
Wohnbauflächen),
• passive Schallschutzmaßnahmen (Anordnung der Baukörper, Schallschutzfenster),
• Anlage einer Immissionsschutzpflanzung
(entlang von Straßentrassen / Bahnstrecken),
• Anlage eines Lärmschutzwalles (entlang
von Straßentrassen),
• Anlage einer Lärmschutzwand
• Kombinationen aus den Vorgenannten.
Schutz- und Trenngrün
de Flächen der dargestellten Schutz- und
Trenngrünflächen erstrecken.
In der verbindlichen Bauleitplanung bzw. im
Baugenehmigungsverfahren ist die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit zu
ermitteln.
Die Darstellungen der Schutz- und Trenngrünflächen erfüllen lediglich Warn- und Hinweisfunktion, die auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu beachten sind.
Nutzungsbeschränkungen innerhalb der
Bauflächen werden dagegen zur Vereinfachung des Plans nicht dargestellt, können
sich gleichwohl im Einzelfall auf angrenzen-
106
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
IV. Planinhalte (Darstellungen, nachrichtliche Übernahmen)
7. Wasserflächen und Flächen für die
Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz
und die Regelung des Wasserabflusses
Nach § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB können im Flächennutzungsplan die Wasserflächen, Häfen
und die für die Wasserwirtschaft vorgesehenen Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind, dargestellt werden.
In den Flächennutzungsplan werden Gewässer 1. Ordnung, wie der Wesel-Datteln-Kanal
und die Lippe, nachrichtlich übernommen.
-
Wesel–Datteln-Kanal
Der Wesel-Datteln-Kanal durchquert das
Stadtgebiet in West-Ost-Richtung auf einer
Länge von ungefähr 10 km parallel zur Lippe.
Er fließt durch das nördliche Ruhrgebiet und
verbindet den Rhein bei Wesel mit dem
Dortmund-Ems-Kanal bei Datteln. Da es sich
um eine planfestgestellte Bundeswasserstra-
ße handelt, erfolgt im Flächennutzungsplan
lediglich eine nachrichtliche Übernahme gem.
§ 5 Abs. 4 BauGB (siehe auch Kap. IV.3
Wasserstraßen).
-
Lippe
Die Lippe fließt von Ost nach West durch das
Stadtgebiet. Durch den Bau des Kanals im
Zeitraum von 1915 - 1930 wurde sie um ca.
500 m nach Norden verlegt. Bis zu diesem
Zeitpunkt war die Lippe ein wichtiger schiffbarer Wasserweg, der in den Rhein bei Wesel
mündet.
Die Lippe bildet mit ihrem Auenbereich einen
wertvollen Lebensraum für seltene Tier- und
Pflanzen (ausgewiesenes Naturschutz- und
FFH-Gebiet). Der Siedlungsbereich der Innenstadt wird durch Deiche vor Hochwasser
geschützt. Außerhalb des Aufsiedlungsbereiches verbleibt der Lippe ihre natürliche Auenlandschaft. Diese Auenbereiche besitzen
eine außerordentlich hohe Speicherkapazität
bzw. hohes Rückhaltevolumen bei Hochwasser und sind im Interesse des Hochwasserschutzes von weiterer Flächeninanspruchnahme für Siedlungszwecke freizuhalten.
Die zunehmende Gefahr von Überschwem-
Wasserflächen
mungen in der Folge von Hochwasser macht
die planerische Berücksichtigung dieses Belanges in der Flächennutzungsplanung erforderlich. Das gemäß Überschwemmungsgebietsverordnung „Lippe“ vom 26.03.2004
festgesetzte Überschwemmungsgebiet wird
nachrichtlich in den Flächennutzungsplan
übernommen. Damit sind die Flächen zwischen Gewässerlauf und Deichen sowie die
überschwemmungsgefährdeten, nicht deichgeschützten Bereiche entlang der Fließgewässer gemeint, die bei einem errechneten
100-jährigen Hochwasser überschwemmt
oder durchflossen werden oder für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht
werden.
Auf die Darstellung der potenziellen Überflutungsgebiete, d.h. der Flächen, die bei Versagen der Hochwasserschutzanlagen überschwemmt werden, wird aus Gründen der
Planlesbarkeit verzichtet.
Dabei handelt es sich um Teile von
Holsterhausen, Hervest und Maria Lindenhof.
Gleichwohl ist die Überflutungsgefährdung
bei der Inanspruchnahme dieser Bereiche zu
Siedlungszwecken in die Abwägung zum Flächennutzungsplan einzustellen und zu berücksichtigen.
107
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
-
Bäche
An den Gewässern 2. Ordnung sind gem.
Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL) Uferrandstreifen zur Auenbildung vorzusehen.
Die Freihaltung der Gewässerrandstreifen
dient neben der Auenbildung auch der ordnungsgemäßen Pflege durch die Wasserund Bodenverbände.
Aufgrund der geringen Breite von beiderseits
fünf Metern sind diese jedoch im Flächennutzungsplan nicht darstellbar, jedoch in den
nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu
berücksichtigen.
Wasserflächen 2. Ordnung sind die das
Stadtgebiet durchlaufenden Bachsysteme
und die in die Lippe mündenden Seitengewässer.
Im nördlichen Stadtgebiet: Bachsystem des
Wienbaches, mit Midlicher Mühlenbach,
Gecksbach, Rhader Bach, Rhader Mühlenbach und Kalter Bach, Hammbach, einschließlich der Nebenbäche.
Im südlichen Stadtgebiet: Rapphoffs Mühlenbach mit Erdbach und Rennbach, Schölzbach, Baumbach und deren Zuflüsse.
Die Bäche werden ebenso wie Seen und Teiche im Flächennutzungsplan dargestellt.
-
Seen
Im Stadtgebiet von Dorsten befinden sich
neben dem Tillessensee, dem Barkenbergsee und dem Blauen See einige durch Auskiesung / Aussandung in Östrich oder durch
Bergsenkungen in Hervest entstandene
Seen.
-
Trinkwasserschutz
Wasserflächen
und die Gebietszonen abgegrenzt.
Danach werden die Bereiche in die Schutzgebietszonen IIIa-IIIc sowie die Schutzzone I
der „Brunnengalerie Holsterhausen“ unterteilt.
Aufgrund geologischer Verhältnisse (Bottroper Mergel) kann die Schutzzone II entfallen.
Die Bohrbrunnen der Brunnengalerie erstrecken sich vom Wasserwerk der RheinischWestfälische
Wasserwerkgesellschaft
in
Holsterhausen bis nach Schermbeck.
Innerhalb der Wasserschutzgebiete bestehen
spezielle Anforderungen an die Niederschlagswasserversickerung.
Der Blaue See dient als Zwischenspeicher für
die Trinkwassergewinnung und wird einschließlich der nördlich angrenzenden Fläche
als Fläche für die Wasserwirtschaft dargestellt. Der im alten Flächennutzungsplan noch
vorgesehene Trinkwasserspeicher Söltener
Stausee wird nicht benötigt und kann entfallen.
Der gesamte westliche Stadtbereich ist Wasserschutzgebiet. Die Festsetzungen der
Wasserschutzgebietsverordnung
„Holsterhausen / Üfter Mark“ vom 04.Mai 1998 als
Trinkwasserschutzgebiet werden in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen
108
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil Aufschüttungen, Abgrabungen
IV. Planinhalte (Darstellungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke)
8. Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die Gewinnung von
Steinen, Erden und anderen Bodenschätzen
Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 8 BauGB können im
Flächennutzungsplan Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen dargestellt werden.
Eine Darstellung im Flächennutzungsplan
kommt nur dann in Betracht, wenn die Vorhaben nicht dem Fachplanungsprivileg unterliegen, wie zum Beispiel bergrechtliche
Planfeststellungen, die dann lediglich nachrichtlich zu übernehmen sind.
Die Gewinnung von Bodenschätzen wird
durch vier unterschiedliche Fachgesetze mit
jeweils unterschiedlichen Verfahren und Zuständigkeiten geregelt.
Dargestellt werden im Flächennutzungsplan
nur solche Abgrabungs- und Aufschüttungsflächen, die von städtebaulicher Bedeutung
sind und von ihrem Umfang geeignet sind,
bodenrechtliche Belange zu berühren.
Flächen für Aufschüttungen
Bei Flächen für Aufschüttungen handelt es
sich um solche Flächen, deren Nutzung in
einer künstlichen Erhöhung des bestehenden natürlichen Zustandes der Erdoberfläche besteht.
Im Stadtgebiet von Dorsten wird die im Zusammenhang mit dem Kohleabbau im Entstehen begriffene Bergehalde „Hürfeld“ als
Aufschüttung dargestellt.
Ihr Standort befindet sich im Ortsteil Altendorf-Ulfkotte auf einer Fläche von 105 ha,
wovon ca. 95 ha bereits beansprucht sind.
Mit einer geplanten Höhe von 108 m über
NN stellt sie ein weithin sichtbares und das
Landschaftsbild prägendes Bauwerk dar.
1989 wurde mit der Aufschüttung begonnen,
bisher sind ca. 2/3 der Halde entstanden, die
teilweise rekultiviert wurden. Mit dem Abschluss der Arbeiten ist im Jahr 2015 zu
rechnen.
Als Folgenutzung nach der Entlassung aus
dem Bergrecht ist Erholungs- und Freizeitnutzung mit Freiraumbezug vorgesehen. Die
Darstellungen mit Grünfläche, Parkanlage,
Freizeit- und Erlebnisraum Hürfeld-Halde,
Landmarke entsprechen dieser Zielvorstellung. Ein Sondergebiet für Restauration rundet diese Darstellung ab. Der Haldenstandort ist Teil des Ruhr.2010-Projektes „Haldenkunst - Kunsthalden“.
Für die bereits rekultivierten Bereiche der
Halde wird eine zeitnahe (Teil-) Entlassung
aus der Bergaufsicht angestrebt.
Vorgesehen sind die Herrichtung von Streckenabschnitten für Mountainbiker sowie der
Schutz wertvoller Biotopflächen, die weiterhin gezielt entwickelt werden.
Flächen für Abgrabungen oder für die
Gewinnung von Bodenschätzen
Damit sind Flächen gemeint, deren Nutzung
in der künstlichen Vertiefung der Oberfläche
zu sehen ist, meist mit dem Zweck der Gewinnung von Sand-, Kies- oder Tonvorkommen.
Neben dem Steinkohlebergbau werden im
Stadtgebiet von Dorsten oberirdische, nichtenergetische Bodenschätze in Form von
Sand bzw. Sand und Kies abgebaut.
Der Abbau der in Östrich vorkommenden
Sand- und Kiesvorkommen unterliegt dem
109
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil Aufschüttungen, Abgrabungen
Bergrecht und wird nachrichtlich übernommen.
In Holsterhausen werden im GEP zwei große Abgrabungsbereiche für Sand dargestellt,
deren Darstellung in den Flächennutzungsplan übernommen wird.
Diese Flächen sichern im regionalen Maßstab den Bedarf der Wirtschaft und Bevölkerung an nichtenergetischen Bodenschätzen
bis zum Jahr 2030. Auf die Darstellung von
Abgrabungs-Reservegebieten des GEP in
südlicher und östlicher Richtung wird verzichtet, da aus heutigem Erkenntnisstand die
Versorgung mit den dargestellten Flächen
gesichert ist.
chen Ortsrand von Holsterhausen das Ortsund Landschaftsbild jedoch erheblich stören.
Über eine Inanspruchnahme der Reservegebiete für eine Abgrabung ist -gemäß der
Entwicklung der Bedarfsdeckung möglicherweise bereits vor dem Jahr 2030- zunächst
auf regionalplanerischer Sicht zu entscheiden. Bis dahin sind diese Reservegebietsbereiche, wie im Flächennutzungsplan vorgesehen, von anderen planerischen Nutzungen
frei zu halten.
Aus städtischer Sicht würde ein Heranrücken der Abgrabungsbereiche an den nördli-
110
Landwirtschaft und Wald
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
IV. Planinhalte (Darstellungen)
9. Flächen für die Landwirtschaft und
Wald
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind
insbesondere gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8b
BauGB die Belange der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen. Gemäß § 5 Abs. 2
Nr. 9 BauGB können im Flächennutzungsplan
Flächen für die Landwirtschaft und für Wald
dargestellt werden.
9.1 Landwirtschaft
Unter Landwirtschaft ist im Sinne des § 201
BauGB u.a.
- der Ackerbau,
- die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung,
- die gartenbauliche Erzeugung,
- der Erwerbsobstbau
zu verstehen. Diese Belange der Landwirtschaft sind nach den Vorgaben des Baugesetzbuches im Zuge der Flächennutzungsplanung wie die anderen privaten Belange mit
allen relevanten öffentlichen Belangen abzuwägen. Um die Belange der ortsansässigen
Landwirtschaft möglichst frühzeitig in die Flächennutzungsplanung einzubringen, beauftragte die Stadt Dorsten die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, einen landwirtschaftlichen Fachbeitrag zu erarbeiten.1 Die
Ergebnisse flossen als Grundlageninformation in die Gesamtabwägung mit ein.
ber die Produktionsgrundlage zur Sicherung
der Existenz landwirtschaftlicher Betriebe.
Obwohl die Landwirtschaft in Dorsten strukturell sehr gut entwickelt ist, hat das Stadtentwicklungsziel der weiteren Entfaltung der
Landwirtschaft in der Flächenstadt Dorsten
eine umso höhere Bedeutung, als dass
Überwiegende Teile des Stadtraums sind im
Regionalplan als "Allgemeine Freiraum- und
Agrarbereiche" sowie als "Waldbereiche"
ausgewiesen. Insbesondere in den Flussauen liegen "Bereiche für den Schutz der
Natur". Darüber hinaus weist das gesamte
Stadtgebiet Grundwasservorkommen auf.
Durch die Abgrenzung dieser schutzwürdigen
Bereiche werden im Wesentlichen die Voraussetzungen für eine funktionsgerechte wirtschaftliche Entwicklung sowie eine Sicherung
und Entwicklung der Freiraum- und Erholungsfunktionen geschaffen.
-
Neben ihrer Freiraum- und Erholungsfunktion
sind landwirtschaftliche Flächen vor allem a-
Den Belangen der Landwirtschaft und ihrer
Grundforderung zum Erhalt der Produktionsfläche stehen jedoch vielfältige Raumansprüche einer geordneten Siedlungsentwicklung
gegenüber. Bauflächenausweisungen und
Entwicklungsrestriktionen für die Landwirtschaft, wie z.B. bergbauliche Senkungsberei-
1
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (Bezirksstelle für Agrarstruktur Münsterland): Die Struktur
der Landwirtschaft und ihre Entwicklung in der Stadt
Dorsten, Kreis Recklinghausen, Landwirtschaftlicher
Fachbeitrag, Coesfeld 2005
-
im Stadtgebiet auf 171 km² Fläche knapp
300 landwirtschaftliche Betriebe vorhanden sind und
etwa 78 % des Stadtgebietes auf landwirtschaftliche Fläche und Wald entfallen.
Mit Blick auf Zahl und Größe dieser Betriebe
ist deren Leistungs- und Zukunftsfähigkeit ein
hoher Stellenwert für die örtliche Wirtschaftsund Landschaftsstruktur beizumessen. Dem
Erhalt gut nutzbarer landwirtschaftlicher Flächen kommt daher eine besondere Bedeutung zu.
111
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
che, Kompensationsverpflichtungen oder
Naturschutzprogramme, sind dabei immer vor
dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung
zusätzlicher Pachtflächen für die landwirtschaftlichen Betriebe zu sehen. Aus diesem
Grunde sollen große, zusammenhängende
landwirtschaftliche Bereiche, in denen gute
Produktionsbedingungen vorherrschen, vor
anderweitigen Nutzungen als Kernbereiche
gesichert werden.
Diese landwirtschaftlichen Kernzonen wurden
bei den Neuausweisungen im Flächennutzungsplan weitgehend berücksichtigt. Einzig
im Bereich der Wohnbauflächen-Neuausweisungen Bückelsberg (Stadtteil AltWulfen) sowie der Wenge (Stadtteil Hervest)
wurden städtebaulichen Entwicklungsüberlegungen der Vorrang gegeben vor landwirtschaftlichen Raumansprüchen. Darüber hinaus gibt es im Bereich der Wenge durch den
Bergbau bedingte große OberflächenSenkungen mit der Folge, dass dieses ursprünglich für die Landwirtschaft wertvolle
Gebiet zwischenzeitlich zu großen Teilen als
flaches Oberflächengewässer ausgebildet ist
und sich sukzessive zu einem Feuchtbiotop
entwickelt hat.
Bezüglich ihrer Nutzungseignung ist der weitaus größte Teil der Böden im Bereich der
Stadt Dorsten als Ackerstandort einzustufen.
In unmittelbarer Nähe zu Gewässern haben
die Böden die grundsätzlich besten Bodenqualitäten. Hier und in den Niederungsgebieten der Stadt, wie z.B. den Rhader Wiesen,
sind jedoch Wasserführung und Grundwasserstände maßgebend, so dass hier Grünlandwirtschaft betrieben wird. Insbesondere in
der Nähe der Lippe und ihrer Zuflüsse sind
die Böden von der Qualität ihres Aufbaues
oftmals höherwertiger. Bei den Ausweisungen
im Flächennutzungsplan wurde dem Schutz
der Gewässer und der gewässernahen landwirtschaftlichen Standorte gebührend Rechnung getragen.
Die große Mehrheit der landwirtschaftlichen
Betriebsstätten liegt im Außenbereich nach §
35 BauGB. Einige Höfe befinden sich traditionell im bebauten Innenbereich, den früheren
Dörfern.
Da Viehhaltung die wesentlichste Existenzgrundlage der landwirtschaftlichen Betriebe in
Dorsten ist, wurde die landwirtschaftliche
Nutzung an diesen Standorten insbesondere
durch das Heranrücken der besonders im-
Landwirtschaft und Wald
missionsempfindlichen Wohnbebauung in der
Vergangenheit zunehmend eingeschränkt.
Vor allem Betriebe, welche durch Ausweisung
neuer Baugebiete immer näher am Stadtrand
wirtschaften müssen, können in der Zukunft
weitergehenden Einschränkungen unterliegen. Dies nach Möglichkeit zu verhindern
bzw. die Einschränkungen zu minimieren
wurde bei der Abwägung zur Darstellung
neuer Bauflächen berücksichtigt.
Diese Entwicklung betrifft zunehmend auch
die landwirtschaftlichen Betriebe, die sich neben der klassischen Nutztierhaltung stärker
auf die Haltung von Pferden konzentrieren.
Ursache ist, dass mit Zunahme des Lebensstandards und der Freizeit auch in Dorsten
das Freizeitreiten außerhalb von Vereinsaktivitäten - und damit auch die Pferdehaltung stark an Bedeutung gewonnen haben. Für
viele Landwirte stellt die Pensionspferdehaltung eine zusätzliche Einkommensquelle dar;
die Pferdebesitzer schätzen die meist recht
günstigen Unterstellkonditionen.
Entsprechende Stallungen und Futtermengen
können nahezu ausschließlich von der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden,
wenngleich die zunehmenden Anforderungen
112
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
der Pferdebesitzer (z.B. Reithalle, Reitwegenetz) die Halter von Pensionspferden zunehmend unter Druck setzen. Hinzu kommt, dass
Landwirte, die Pensionspferde halten, mindestens 50 % des Futters für die Tiere selbst
erzeugen können müssen, um für den Betrieb
landwirtschaftliche Baugenehmigungen nach
§ 35 BauGB zu erhalten. Möglichen Erweiterungs- oder Diversifizierungsbestrebungen
der Landwirte sind damit enge Grenzen gesetzt.
Während die Pferdehaltung in der "Technischen Anleitung Luft" (TA Luft) des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht als emissionsträchtig eingestuft ist, verursacht vor allem
die klassische Nutztierhaltung von Kühen,
Schweinen und Geflügel Emissionen, die von
der Bevölkerung weitgehend als unangenehm
empfunden werden. Diese von den Tieren
hervorgerufenen Gerüche sind zwar nicht gesundheitsschädlich, jedoch oftmals Auslöser
für Konflikte zwischen angestammter Landwirtschaft und unmittelbar angrenzender
Wohnbevölkerung.
Aus diesem Grunde wurden mit Hilfe der TA
Luft Immissionsabstände für die Tierhaltungsbetriebe ermittelt. Danach erfordern ge-
ruchsintensivere Tierhaltungen, wie z.B. die
Geflügel- oder Schweinezucht, größere Abstände als z.B. die Rinderzucht.
Im Landwirtschaftlichen Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan sind diese Geruchsausbreitungen mittels Radien maßstäblich um die
betreffenden Hofstellen ausgewiesen. Aus
Datenschutzgründen wurden diese Radien in
Abständen von 50-Meter-Schritten vergeben.
Gleichzeitig wurde den Vorstellungen der
Landwirtschaft weitgehend gefolgt, die Arrondierung vorhandener Bauflächen und die
Schließung von Baulücken außerhalb der
Immissionsradien
vorhandener
landwirtschaftlicher Betriebe vor die Inanspruchnahme von Freiraum zu stellen.
Das frühzeitige Erkennen möglicher Immissionskonflikte und deren Vermeidung durch die
Gewährleistung entsprechender Abstände
zwischen Betriebsstelle und Wohnbebauung
dient gleichermaßen dem Schutz der Wohnbevölkerung vor einer übermäßigen Belastung durch Gerüche sowie Lärmimmissionen als auch dem Schutz der Höfe vor Betriebsbeschränkungen infolge zu geringer Abstände zu Siedlungsbereichen. Insbesondere
bei historisch vorgeprägten räumlichen Ver-
Landwirtschaft und Wald
flechtungen von Viehhaltung und Wohnbebauung, wie z.B. im Bereich des Dorfkerns
von Rhade sowie im Bereich des "Brink" in
Lembeck, bestehen wesentliche Bindungen
dieser Art, die einzelfallbezogen geprüft werden müssen. Unter der Voraussetzung der
Abstandsregelung und der Berücksichtigung
landwirtschaftlicher Entwicklungsziele bei der
Darstellung neuer Bauflächen sind im Flächennutzungsplan unter Status-Quo-Bedingungen keine unmittelbaren Nutzungskonflikte erkennbar.
Nachfolgende Aussagen zur Landwirtschaft
beziehen sich auf die jeweiligen Stadtteile
von Dorsten.
Der nördliche Stadtraum
Rhade
In Rhade wirtschaften sieben Betriebe mit
über fünf ha landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Sie befinden sich überwiegend im westlichen
Bereich des Dorfs. Ende der 1970er-Jahre
befanden sich im Rhader Siedlungskern noch
15 Betriebe.
Die durch die Viehhaltung ausgelösten Geruchsemissionen beeinträchtigen den historischen Ortskern, der westliche Teilbereich des
113
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
gemischten Baufläche „Höfer Weg“ wird von
den Emissionen tangiert. Da die Aussagen
des Landwirtschaftlichen Fachbeitrags nur
grobe Raster vorgeben, sind bei Inanspruchnahme der Flächen in der verbindlichen
Bauleitplanung genauere Untersuchungen
erforderlich.
Wulfen
Im Ortskern von Alt-Wulfen liegen einige
landwirtschaftliche Hofstellen, die jedoch keine bzw. keine nennenswerten Tierbestände
vorweisen. Innerhalb des Siedlungskörpers
von Barkenberg befinden sich keine landwirtschaftlichen Betriebe.
Lembeck
In Lembeck wirtschaften viele landwirtschaftliche Betriebe mit teils sehr bedeutender
Tierhaltung. Ein erhöhtes Konfliktpotenzial mit
der Wohnbebauung ist insbesondere im
westlichen Dorfbereich festzustellen. So liegen z.B. im Bereich „Brink“ große Haupterwerbsbetriebe mit zukunftsfähiger Tierhaltung. Die Flächenentwicklung im Bereich
„Kaisersweg“ liegt außerhalb der Immissionsradien, wenngleich bereits gegenwärtig die
Lage der Betriebe mit Hauptwindrichtung auf
Lembeck zu Nutzungskonflikten führen kann.
Dagegen liegen im nordwestlichen Außenbereich von Barkenberg mehrere Betriebe mit
größeren Tierhaltungen, deren Emissionsradien bereits heute nahe an die Wohnbebauung reichen. Eine nennenswerte Erweiterung
der Betriebe bzw. eine Ausdehnung bestehender oder die Realisierung neuer Wohnbebauung in Richtung der Hofstellen, wie z.B.
die Wohnbauflächen-Ergänzung „Schultenfeld", kann daher zu Konflikten führen.
Im Bereich der Flächenentwicklung „Erweiterung Wittesiedlung“ liegt eine landwirtschaftliche Hofstelle mit Tierhaltung, die bei Inanspruchnahme der Erweiterungsfläche auszulagern ist und überplant werden kann.
Deuten
Von den drei Siedlungsansätzen liegt nur der
nördliche Bereich um den Lasthausener Weg
im Einfluss von landwirtschaftlichen Betrieben. Eine Wohnbauentwicklung ist hier jedoch nicht vorgesehen.
Landwirtschaft und Wald
Dorsten Mitte und Süd
Holsterhausen
Holsterhausen weist nur einen landwirtschaftlichen Betrieb am Ortsrand auf, dessen Emissionen der Tierhaltung auf die vorhandene
Wohnbebauung wirken. Weitere im Außenbereich liegende Betriebe führen zu keinen Beeinträchtigungen wohnbaulicher Entwicklungen.
Hervest
Nördlich des Zechengeländes wirtschaften
mehrere landwirtschaftliche Betriebe mit zum
Teil bedeutender Tierhaltung. Aufgrund von
gewerblichen Nutzungsoptionen im Süden
sind Immissionskonflikte zwar nicht zu erwarten, doch bestehen aufgrund der Eigentumsverhältnisse sowie der landwirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten Zweifel an
der Verfügbarkeit der Flächen für eine gewerbliche Entwicklung.
Dorsten-Süd
Im südlichen Stadtraum ist der Siedlungsrand
weitgehend ausgebildet. Flächenerweiterungen finden nur innerhalb des Siedlungsgefüges statt. Sie werden durch die wenigen Tiere
114
Landwirtschaft und Wald
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
haltenden landwirtschaftlichen Betriebe im
Angrenzungsbereich nicht beeinträchtigt.
Neben den wenigen größeren, schwerpunktmäßig im Bereich der Feldmark im Außenbereich nahe des Siedlungsrandes angesiedelten Tierhaltungen weist auch der Stadtteil
Altendorf-Ulfkotte im Außenbereich bedeutende Betriebe mit Tierhaltung aus. Deren
Emissionsradien tangieren zwar keine neuen
Flächenausweisungen, reichen aber nahe an
die Flächenentwicklungen entlang der Altendorfer Straße heran. Hinsichtlich der gewerblichen Entwicklung sind aufgrund des geringen Schutzbedürfnisses keine Nutzungskonflikte zu befürchten. Bei der gemischten Baufläche ist im nachfolgenden Bebauungsplan
auf eine Gliederung der Nutzungsarten zu
dem benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb zu achten.
9.2 Wald
Neben den Flächen für die Landwirtschaft
können gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB im
Flächennutzungsplan auch Flächen für Wald
dargestellt werden. Wald im Sinne von § 2
Abs. 1 Bundeswaldgesetz ist
jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche, aber auch kahl geschlagene oder
verlichtete Grundflächen,
- Waldwege,
- Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen,
- Waldblößen und Lichtungen,
- Waldwiesen,
- Wildäsungsplätze,
- Holzlagerplätze
- sowie weitere mit dem Wald verbundene
und ihm dienende Flächen.
In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene
kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet
werden, stellen im Sinne des Gesetzes keinen Wald dar.
-
Die forstwirtschaftliche Rahmenplanung unterliegt gemäß § 6 Abs. 3 Bundeswaldgesetz
u.a. dem Grundsatz, dass Wald nach seiner
Fläche und räumlichen Verteilung so zu erhalten oder zu gestalten ist, dass er u.a. die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes möglichst günstig beeinflusst und der Bevölkerung
möglichst weitgehend für die Erholung zur
Verfügung steht. In Gebieten, in denen die
Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes
von besonderem Gewicht ist, soll Wald für
Schutz- oder Erholungszwecke in entsprechender räumlicher Ausdehnung und Gliederung unter Beachtung wirtschaftlicher Belange ausgewiesen werden. Hierbei sind geeignete Anlagen und Einrichtungen, insbesondere der erholungsgerechten Freizeitgestaltung,
vorzusehen.
Um neben den landwirtschaftlichen auch
forstwirtschaftliche Belange möglichst frühzeitig in die Flächennutzungsplanung einzubringen, beauftragte die Stadt Dorsten den
Landesbetrieb Wald und Holz, einen Forstlichen Fachbeitrag zu erarbeiten.2 Der Fachbeitrag baut auf frühere Fachbeiträge aus den
Jahren 1979 und 1993 auf und versteht sich
als deren Ergänzung und Neubewertung der
grundsätzlich nach wie vor gültigen Kernaussagen.
Unter der Prämisse des § 2 Abs. 1 Bundeswaldgesetz und der Definition von "Wald"
wurden im Forstlichen Fachbeitrag auch Flächen als Wald definiert, die in der Biotopkartierung eine abweichende Zuordnung, z.B. als
2
Landesbetrieb Wald und Holz, Forstamt Recklinghausen: Der Zustand des Waldes im Stadtgebiet
Dorsten und Leitlinien für seine zukünftige Entwicklung,
2005
115
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Begleitgrün, Parkanlage oder Brache, erfahren haben. Unter dieser Voraussetzung sind
in Dorsten 4.707 ha als Wald anzusehen, was
einem Waldanteil von knapp 28 % entspricht.3 Damit liegt Dorsten über dem Waldanteil des gesamten Kreises Recklinghausen
wie auch des Landesdurchschnitts.
Dieser Waldbestand soll gehalten werden,
darüber hinaus ist in Dorsten eine Waldvermehrung im gesamten Stadtgebiet anzustreben. Eine Waldvermehrung in Dorsten hält
auch der Forstliche Fachbeitrag zum Gebietsentwicklungsplan - Teilabschnitt Emscher-Lippe - aus dem Jahre 1997 für sinnvoll. Ausnahmen stellen lediglich die Flächen
dar, welche aufgrund anderer Rechtsvorschriften mit entsprechenden Verboten belegt
sind, wie z.B. die Grünlandflächen von Rhade.
Der überwiegende Waldflächenanteil liegt im
nördlichen Stadtraum. Große Waldgebiete
wie die Üfter Mark und die Emmelkämper
3
Das Katasteramt des Kreises Recklinghausen beziffert die Gesamt-Waldfläche auf 4.587 ha. Die Ursachen
liegen einerseits in unterschiedlichen Zuordnungsparametern, andererseits abweichenden Beurteilungszeitpunkten.
Mark, der Hagen und die Hohe Mark werden
durch kleinere Waldgebiete ergänzt. Der
zentrale Stadtraum zwischen Wulfen und der
Lippe weist mittelgroße Waldflächen auf.
Südlich der Lippe finden sich dagegen mit
dem Barloer Busch und dem Rütterberg nur
noch zwei Waldgebiete mittleren Ausmaßes.
Ansonsten ist der südliche Stadtraum
waldarm.
Die Waldfläche in Dorsten hat in den letzten
Jahren stetig zugenommen. So wurden von
1990 bis heute ca. 63 ha Fläche zur Aufforstung genehmigt, während für den selben Zeitraum nur für knapp 13 ha eine Genehmigung
zur Waldumwandlung erteilt wurde. Hinzu
kommen Ersatzaufforstungen als Kompensationen für Großvorhaben, die in der Regel
nicht mit einem entsprechenden Waldverlust
verbunden waren.
Schwerpunkte der Waldvermehrung waren in
den frühen 1990er-Jahren die Gemarkung
Wulfen, hier insbesondere die Wulfener Heide, und seit 2000 die Gemarkung Rhade,
überwiegend nördlich des Siedlungsbereiches. Die größten Abgänge an Waldflächen
erfolgten durch die Rohstoffgewinnung in der
Emmelkämper Mark (Freudenberg) sowie
Landwirtschaft und Wald
durch den Interkommunalen Industriepark
Dorsten/Marl. Hier ist jedoch davon auszugehen, dass mit fortschreitender Rekultivierung
ein Teil des Verlustes aufgefangen wird. Darüber hinaus arbeitet die Forstwirtschaft nach
dem Nachhaltigkeitsprinzip, welches besagt,
dass dem Wald niemals mehr Holz entnommen wird als nachwächst. In Dorsten entspricht dies einer Nutzungsintensität von ca.
4,6 Festmeter Holz pro Hektar und Jahr.
Mit dem Ankauf des ehemaligen Mannesmann-Besitzes "Üfter Mark" und der Bergwerkvereinswälder nördlich Rhade durch den
Regionalverband Ruhrgebiet verschob sich
die Waldbesitzstruktur deutlich zu Gunsten
des öffentlichen Waldes. Im Eigentum der
Stadt Dorsten befinden sich hiervon etwa 183
ha, was annähernd 4 % des Waldes in
Dorsten entspricht.
Die Zunahme der Waldfläche ging jedoch
einher mit einer Halbierung des Anteils gesunder Bäume. Neben der (landesweiten)
Betroffenheit durch Luftbelastungen zeigen
sich in Dorsten Negativfolgen für den Wald
jedoch vor allem durch die obertägigen Einwirkungen des Steinkohlebergbaus. Hierdurch
bedingte
Grundwasser-
116
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Flurstandsveränderungen haben vor allem in
der Lippezone zu Vitalitätsbeeinträchtigungen
geführt. Standorte wie der Barloer Busch sind
nur noch durch gegensteuernde Maßnahmen,
wie z.B. eine aktive Entwässerung, waldfähig
zu halten. Gleichwohl genießt dieses Waldgebiet bei der Wohnbevölkerung zusammen
mit den Nachbarräumen der Hasselbecke
und dem Landschaftsraum um den Kreskenhof eine besonders hohe Wertschätzung zur
Naherholung.
Weitere Schutzfunktionen des Waldes bestehen hinsichtlich der Schutzgüter Wasser, Klima und dem Naturschutz.
Landwirtschaft und Wald
ner Innenstadt. Diese positive Wirkung
könnte heutzutage zu einer Kartierung dieses
Waldes mit Klimaschutzfunktion führen.
schutzes. So können Waldflächen rund das
Dreifache an Schadstoffen und Stäuben filtern als dies Freiflächen vermögen.
Ebenfalls deutlich zugenommen haben
Dorstener Waldflächen mit Naturschutzfunktion. Während die Waldfunktionskartierung
1976 nur die beiden ausgewiesenen Naturschutzgebiete Lasthauser Moor und Witte
Berge/Deutener Moor mit zusammen 87 ha
Waldflächen beinhaltete, sind zwischenzeitlich weitere Naturschutzgebiete mit Waldanteilen hinzu gekommen:
Neben dem in den Flächennutzungsplan eingeflossenen Ziel der Sicherung der vorhandenen realen Waldbestände im Stadtgebiet
und deren Kennzeichnung mit dem Planzeichen "Flächen für Wald" ist darüber hinaus
trotz der befriedigenden Grundsubstanz vorhandener Waldflächen die Waldvermehrung
in hierfür eigens zu erkundenden Suchräumen ein Leitziel, das weiter verfolgt wird. Mit
Ausnahme der landwirtschaftlichen Kernzonen und Grünlandstandorten mit Umbruchverbot eignen sich alle Standorte im Stadtgebiet für eine Waldentwicklung.
-
Postweg-Moore : Waldanteil ca. 31 ha(+ 7
ha Erweiterung)
Rütterberg-Nord: Waldanteil ca. 22 ha
Becker Bruch: Waldanteil ca. 2 ha
Lippeaue: Waldanteil ca. 64 ha (auf
Dorstener Gebiet)
Wienbach: Waldanteil ca. 60 ha.
Dem Grundwasserschutz dient der gesamte
Wald. Mit der Ausweisung als Wasserschutzgebiet im Westen des Stadtgebietes hat sich
die Waldbewirtschaftung an den Erfordernissen des Grundwasserschutzes auszurichten.
Betroffen sind hiervon etwa 1.500 ha. Darüber hinaus ist aus Sicht der Fachplanung
auch das gesamte übrige Stadtgebiet als
Grundwasservorratsgebiet anzusehen.
-
Deutlich zugenommen hat die klimatische
Bedeutung des Waldes, vor allem die positive
Wirkung des Barloer Busches auf die Dorste-
Darüber hinaus übernimmt der Wald Schutzfunktionen im Rahmen des Lärm- und Sicht-
-
Somit sind rund 273 ha Wald entsprechend
der Naturschutzziele zu bewirtschaften. Der
Regionalplan sieht weitere schutzwürdige
Waldflächen vor.
Weiterhin definieren die regionalplanerischen
Ziele zwei Waldvermehrungskorridore, die auf
Dorstener Gebiet übergreifen. Ein Korridor
ergänzt die Waldgebiete nördlich Rhade Lembeck - Wessendorf nach Norden, der
zweite Korridor verbindet Hürfeld mit Scholven durch einen Bogen westlich um Altendorf-Ulfkotte herum. Hieraus sind folgende lokale Waldentwicklungsräume abzuleiten:
117
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
-
Landwirtschaft und Wald
Rhade - Lembeck - Wessendorf,
Lippeaue (mit Ausnahme der „Kernortslage"),
Midlicher und Rhader Mühlenbach,
Wienbach,
Wenge,
westlicher und nördlicher Raum um
Altendorf-Ulfkotte.
Diese Suchräume wurden im Kompensationskonzept zum Flächennutzungsplan berücksichtigt. Insbesondere die Gewässerachsen stellen wertvolle Räume zur gezielten
Waldvermehrung dar, ohne die gewässertypischen Auen durch Wald zu überformen und
den Auencharakter der bäuerlichen Kulturlandschaft zu beeinträchtigen.
118
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
IV. Planinhalte (Darstellungen)
10. Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft
Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne
eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung
gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die
natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen
und zu entwickeln. Bei der Aufstellung der
Bauleitpläne sind hierbei die Belange des
Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB).
§ 1a BauGB regelt die Berücksichtigung der
Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung. Hiernach soll mit Grund und Boden
sparsam und schonend umgegangen werden.
Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen, nachteilige Veränderungen auf das unbedingte Maß zu beschränken (§ 2 Bundesnaturschutzgesetz).
Bei Veränderungen durch Eingriffe in Natur
und Landschaft oder der Oberflächengestalt,
welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen, sind diese
durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (vergl. §§ 18, 21 BNatSchG).
Insbesondere wird der Schutz der Lebensgemeinschaften als Teile des Naturhaushaltes mit ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt sowie ihren Lebensstätten und Lebensräumen als Schutzgut definiert. Diese sind zu schützen, zu pflegen, zu
entwickeln, wiederherzustellen und möglichst
zu einem Verbundsystem zu vernetzen. Der
Wald wird als besonderer Schutzfunktionsraum herausgestellt.
Um die Schutzgutpotenziale deuten zu können, wurden Grundlagenuntersuchungen der
biotischen und abiotischen Potenziale vorgenommen und im stadtökologischen Fachbeitrag dokumentiert. Darüber hinaus wurden die
potenziellen Eingriffsbereiche der Infrastruktur und Siedlungsentwicklung analysiert und
bewertet (siehe Einzelerhebungen zum Umweltbericht).
Aufgrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 4 - 6 Landschaftsgesetz NW)
werden bei unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz notwendig. Die Kompensa-
Natur und Landschaft
tion von Eingriffen wird auch im Baugesetzbuch (§ 1a ff) festgelegt. Danach ist es innerhalb der Bauleitplanung erlaubt, Maßnahmen
auch sachlich, räumlich und zeitlich losgelöst
vom Eingriffsort durchzuführen, woraus sich
die Möglichkeiten zur Entwicklung so genannter Flächen- oder Ausgleichspools sowie von Ökokonten ergeben (§ 200a BauGB).
Die Ausweisung eines zusammenhängenden
Netzes von Kompensationsflächen ist ein
grundlegendes kommunales Ziel, wobei der
Zusammenhang auch durch bestehende
Strukturen mit hoher ökologischer (Vernetzungs-) Funktion (z.B. Waldgebiete), durch
bestehende Schutzgebiete oder durch landschaftspflegerische Maßnahmen anderer
Veranlassung geschaffen werden kann. Diese Aspekte sind deshalb zu berücksichtigen.
So bilden das Gewässersystem, die großflächigen Waldbereiche und die Schutzgebiete
das Grundgerüst der Freiraumentwicklungsplanung im Stadtgebiet.
Grundsätzlich ist angestrebt, dass die Kompensationsräume (bandförmige Gewässerstrukturen und flächenhafte Schutzgebiete)
spezielle Kompensationsanforderungen hinsichtlich der möglichen Entwicklung besonde-
119
Natur und Landschaft
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
rer Biotope erfüllen. Dazu sollen sie eine multifunktionale Wirksamkeit der zu erwartenden
Maßnahmen ermöglichen. Das heißt, Räume
sind als Kompensationsbereich umso geeigneter, je speziellere Funktionen in ihnen (wieder) hergestellt werden können und je mehr
umweltabhängige Belange durch die Kompensationsanforderung darüber hinaus mit
begünstigt werden (z.B. nicht nur Kompensation des Eingriffs „Verlust von Lebensräumen“, sondern gleichzeitig Förderung von
Klima/ Lufthygiene, Grundwasserschutz etc.).
Diese Anforderungen sollen auch durch Flächenausweisungen erfüllt werden, die sich in
die Siedlungsgefüge hinein erstrecken oder
sie durchziehen. Hierdurch wird auch dem
gesetzlichen Anspruch genügt, dass eine
wechselwirksame Planung der Innen- und
Außenbereiche erfolgt und nicht sektoral die
landschaftsplanerischen Belange mit der
Bauleitplanung unverschnitten nebeneinander
bearbeitet werden.
Da flächendeckende Landschaftspläne fehlen, dient der Regionalplan als Grundlage.
Um zielgerichtete Entwicklungsplanungen für
eine angemessene Kompensationsleistung
für die „Eingriffsbereiche“ vornehmen zu kön-
nen, werden Suchräume zur Bündelung von
kompensierenden Maßnahmen festgelegt.
• Ökopool der Stadt Dorsten
Die Stadt Dorsten hat frühzeitig mit den ersten Schritten zur Initiierung eines so genannten Ökopools begonnen. Im Rahmen eines
solchen Ökopools sollen Kompensationsmaßnahmen im Hinblick auf zu erwartende
Eingriffe in Natur und Landschaft bereits im
Vorfeld der Planung angelegt werden. Durch
die Ausgestaltung positiver Maßnahmen werden "Ökopunkte“ gutgeschrieben, die Eingriffsverursachern bereitgestellt werden. Die
so erwirtschafteten Geldmittel fließen wieder
dem Ökopool zu. Auf diese Weise wird ein
„revolvierender Fond" aufgebaut. Der Ökopool der Stadt Dorsten soll damit auf der einen Seite den Investoren Planungssicherheit
geben, zum anderen ein landschaftsökologisch wirksames Netzwerk entwickeln und
dauerhaft sichern.
Dieser Kompensationsflächenbedarf setzt jedoch voraus, dass in Eingriffsnähe (Schadensbereiche) auch Flächen verfügbar sind,
die geeignet sind, die verloren gehenden
Werte und Funktionen auszugleichen. Naturgemäß ist dies häufig nicht gegeben. Darüber
hinaus ist bei der Suche nach geeigneten
Flächen auch im entfernteren Umland neben
konzeptionellen oder funktionalen Gesichtspunkten auch die Verfügbarkeit der Flächen
in die Konzeption mit einzubeziehen.
•
Methodik zur Abgrenzung der Kompensationsflächen
Suchräume für Kompensationsmaßnahmen
werden durch ein Korridorsystem umgrenzt.
Die räumliche Orientierung des Systems
richtet sich dabei in erster Linie nach den
ökologischen Biotopverbundflächen, wie sie
im Ökologischen Fachbeitrag zum Regionalplan und im Stadtökologischen Fachbeitrag
dargelegt sind, weil diese
- sich an konkreten Raumgrenzen, insbesondere an regional und landesweit bedeutsamen Schutzgebieten, orientieren,
- in Übereinstimmung mit den übergeordneten Leitbildern abgegrenzt wurden,
- eine hilfreiche Rangfolge der regionalen
Bedeutung vorgeben und zudem die Achsen der - pauschaler umgrenzten und
nicht flächendeckend ausgewiesenen Regionalen Grünzüge sowie die Biotopvernetzungsachsen gem. Regionalem
Freiraumkonzept 2000 weitestgehend integrieren.
120
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Innerhalb dieses Orientierungsgerüstes finden - zunächst ohne Gewichtung - die größerflächigen Schutzkategorien Berücksichtigung. Hierzu zählen Schutzbereiche z.B. der
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH), Vogeloder Naturschutzgebiete einschließlich der
Flächen des Biotopkatasters der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten
(„LÖBF-Biotope"). Dies vor dem Hintergrund,
dass die Suche nach Kompensationsflächen
außerhalb von Schutzgebieten in der Regel
zwar favorisiert werden soll, andererseits
aber auch innerhalb von Schutzgebieten entsprechender
Handlungsbedarf
bestehen
kann. Kleinere Schutzgebietsflächen, wie z.B.
"§ 62-Biotope", sind ebenfalls mit aufgenommen, spielen jedoch im Korridorsystem eine
untergeordnete Rolle.
Des Weiteren wurden als Kriterien für die
Korridorfindung entscheidungsrelevante Faktoren einbezogen, die großflächig wirken.
Hierbei sind insbesondere die landwirtschaftlichen Kernzonen sowie Hauptverkehrsstraßen und Bahnanlagen als Barrieren bildende
Raumstrukturen von Bedeutung.
Innerhalb der Schutzgebiete erfolgt im
Grundsatz eine Gleichbehandlung der einzel-
nen Gebietskategorien. Eine Eignung zur
Kompensation wird nur dann gesehen, wenn
die derzeitige Biotopstruktur zusammenhängend den ausgewiesenen Entwicklungszielen
und Schutzzwecken entgegensteht, d.h. die
Schutzwürdigkeit aktuell in zusammenhängenden Teilen bzw. strukturbestimmend nicht
gegeben ist. Dies betrifft im Wesentlichen nur
die im Regionalplan abgegrenzten "Bereiche
zum Schutz der Natur (BSN)". Ausgewiesene
Naturschutzgebiete sowie FFH- und Vogelschutzgebiete sind hiervon nicht berührt, da
sie gewöhnlich gleich von Anbeginn an sehr
eng nach den Kriterien der Flächenschutzwürdigkeit abgegrenzt werden.
Eine Ausnahme bildet hier die Lippeniederung im Bereich der Pool-Bildung von Kompensationsflächen
der
Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft
mbH
(RWW), die erst noch in das Gesamtsystem
der kommunalen Kompensationsflächen integriert und arrondiert werden müssen.
Die Lippe bildet aufgrund ihrer landschaftsökologischen Wertigkeit ein herausragendes
Schutzsystem, das bislang jedoch nur durch
eine Grundschutzverordnung gesichert wird.
Das Lippeauenprogramm, das die mittel- und
langfristige Entwicklung der Lippeniederung
Natur und Landschaft
flächendeckend darstellt, ist dementsprechend auch nicht einem Pflege- und Entwicklungsplan für Naturschutzgebiete gleichzusetzen, sondern berücksichtigt neben Aspekten der Naturschutzwürdigkeit auch andere Raumansprüche, wie z.B. den Hochwasserschutz, die Abflussdynamik oder den Klimaschutz. Bei einer rein naturschutzfachlich
orientierten Planung würde eine weitreichende Nutzungsaufgabe mit Eigenentwicklung
zum Auwald stärker in den Vordergrund rücken, so wie es den formulierten Entwicklungszielen zur FFH-Gebietsausweisung Lippeaue entspricht.
Deshalb eignet sich das Naturschutzgebiet
„Lippeaue“ als Kompensationsraum dort, wo
eine substanzielle Aufwertung im Sinne einer
naturschutzfachlich ausgerichteten Entwicklung - vorwiegend zu Auwald - erfolgen
kann. Dies sind Bereiche, in denen derzeit
auf zusammenhängenden, größeren Flächen
eine Entwicklung machbar ist und die Flächen
gleichzeitig eine geringe Biotopwertigkeit
aufweisen. Sofern keine alternativen Flächen
innerhalb des Gesamtsystems verfügbar sind,
werden gegebenenfalls Flächen aus diesem
Pool der RWW für die Bauleitplanung der
Stadt verfügbar gemacht. Um den hohen
121
Natur und Landschaft
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Nährstoffkreislauf zu reduzieren, ist im RWWPool flächendeckend die Grünlandextensivierung als Hauptentwicklungsziel vorgesehen.
Eine andere, aber ähnliche Aufgabe erfüllt
das Fließgewässersystem des Wienbachs.
Um das Naturschutzgebiet im Kern zu optimieren, liegen in diesen Räumen Schwerpunkte der kommunalen Planung von Kompensationsflächen. Dazu sind Flächenarrondierungen hinzu genommen worden, die den
Wert des Schutzraumes unterstützen („Pufferflächen“). Dieses System durchzieht nahezu das gesamte nördliche Stadtgebiet und
bildet eine Einheit zum Lipperaum. Somit sind
die beiden Landschaftsräume der Lembecker
Wellen und der Lippeaue im Sinne einer klassischen Biotopvernetzung miteinander verbunden.
Durch die Größe des Stadtgebietes und der
heterogenen Landschaftsstruktur sind die anerkannten naturräumlichen Leitbilder aufgegriffen und den Suchräumen zugeordnet worden.
Naturräumlich ist eine Dreigliederung im
Stadtgebiet von Dorsten großflächig gegeben: Westfälische Bucht mit den typischen
Merkmalen der westfälischen Parklandschaft,
die niederrheinische Ebene und das nördliche
Ruhrgebiet mit seiner industriell räumlichen
Überprägung als Ballungsrandzone der
Dorstener Talweitung.
Bei allen den Entwicklungszielen dienenden
Hauptmaßnahmentypen wird der Ausgangszustand (vorwiegend Acker, teilweise auch
Grünland) berücksichtigt, um die kompensatorische Wertsteigerung im nächsten Arbeitsschritt ermitteln zu können.
Anzustrebende Entwicklungsziele im Sinne
einer zukünftigen Hauptnutzungsform sind:
• Vernetzung von Landschaftsräumen / Biotopverbund,
• Aufwertung von Fließgewässern und deren Niederungen, sowie Anlage von nutzungsfreien Korridoren an Fließgewässern,
• Entwicklung von Extensivgrünland mit
kompensatorischer Wirkung,
• Entwicklung und Anpflanzung von standortheimischen Laubwäldern
• Überlassung in ungestörte Eigenentwicklung (natürliche Sukzession),
• Entwicklung von Trockenbiotopen,
• Anreicherung der Landschaft mit Gehölzstrukturen,
•
Minimierung von Störungen im Biotop- /
Landschaftsverbund.
Insgesamt werden mit dem dargestellten
Konzept im Flächennutzungsplan etwa 1.554
ha als Kompensationsfläche verortet; dies
entspricht 9 % der Gesamtfläche des Stadtgebietes. Dabei werden sowohl Flächen innerhalb als auch außerhalb von bestehenden
Schutzgebieten einbezogen.
Um einen fortschreitenden Verlust von agrarischer Anbaufläche zu vermeiden, sind landschaftsökologische Einzelmaßnahmen geplant. Darüber hinaus werden auch ökologisch geringwertigere Waldstandorte in die
Kompensationsplanung einbezogen.
Dargestellte Kompensationssuchräume:
Flächen in der Lippeaue
ca.
Flächen
Wienbachgewässerca.
system
Flächen außerhalb von Naturca.
schutzflächen
Gesamt
428 ha
690 ha
436 ha
1.554 ha
122
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
V. Sonstige Darstellungen
Neben den im Baugesetzbuch aufgeführten
Darstellungen werden weitere Inhalte in den
Flächennutzungsplan aufgenommen. Dabei
handelt es sich um Themenbereiche, die
aufgrund ihrer Flächenrelevanz auf der gesamtstädtischen Planungsebene zu berücksichtigen sind.
• Festwiese
Das rege, auf die einzelnen Stadtteile bezogene Vereinsleben benötigt traditionsgemäß
im Umfeld des Vereins gelegene Festplätze.
Dieser Notwendigkeit wird mit einer Darstellung als Festplatz Rechnung getragen. Das
Symbol kennzeichnet Standorte, die für eine
zeitweise Nutzung der Fläche etabliert oder
bei einer anderweitigen Inanspruchnahme
geeignet sind, wobei der Standort Verortungsspielraum zulässt. Die immissionsschutzrechtliche Prüfung hat dabei im
nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren
zu erfolgen.
• Wohnmobilstandort
Der provisorische Wohnmobilstandort an der
Eissporthalle soll langfristig durch eine neue
Anlage im Bereich der Sondergebietsfläche
„Veranstaltungsgelände“ (SO-Vg) ersetzt
werden.
• Siedlungsschwerpunkt
Der Landesentwicklungsplan stellt Dorsten
als Mittelzentrum dar, welches der Grundversorgung mit Gütern und Dienstleistungen
sowie der Deckung des gehobenen Bedarfs
dient. Diese Entwicklung ist innerhalb der
Gemeinde auf Siedlungsschwerpunkte auszurichten.
In Dorsten sind mit dem Siedlungsschwerpunkt (SSP) Dorsten-Lippe - als SSP 1. Ordnung - und dem Siedlungsschwerpunkt
Dorsten-Wulfen - als SSP 2. Ordnung - zwei
Siedlungsschwerpunkte festgelegt. In diesen
Siedlungsschwerpunkten sollen sich räumlich gebündelt vorrangig Angebote von öffentlichen und privaten Einrichtungen konzentrieren.
• Zentrale Versorgungsbereiche
Zentrale Versorgungsbereiche sind räumlich
abgrenzbare Bereiche einer Stadt oder eines
Stadtteils, denen aufgrund vorhandener und
zukünftig geplanter Einzelhandelsnutzungen,
häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote, eine
Sonstige Darstellungen
bestimmte Versorgungsfunktion der Stadt
oder des Stadtteils zukommen.
Die Erhaltung und die Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche in der Stadt ist
von hoher städtebaulicher Bedeutung, und
zwar zur Stärkung der Innenentwicklung und
der Urbanität der Zentren sowie auch zur
Absicherung und Weiterentwicklung der
wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung.
Mit der Neufassung des § 24a des Landesentwicklungsprogramms
(LEPro
NRW)
kommen für großflächigen Einzelhandel
künftig nur noch Standorte in zentralen Versorgungsbereichen in Betracht, sofern es
sich um Vorhaben mit zentrenrelevanten
Sortimenten handelt. Danach und ebenso
durch die Änderung des § 34 Abs. 3 BauGB
haben die Städte die Möglichkeit Einzelhandelsansiedlungen durch die Festlegung zentraler Versorgungsbereiche in ihrem Stadtgebiet zu steuern.
Insbesondere für die Stadt Dorsten als große Flächengemeinde ist eine hierarchische
Abfolge von zentralen Versorgungsbereichen entsprechend der unterschiedlichen
Versorgungsfunktionen
in
Innenstadt,
Stadtteilzentrum und Nahversorgungsbereich logisch ableitbar.
123
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Sonstige Darstellungen
•
Betriebsanlage des Bergbaus, vorhanden oder stillgelegt,
Schacht, in Betrieb oder stillgelegt.
Im Flächennutzungsplan sind die zum jetzigen Zeitpunkt festgelegten zentralen Versorgungsbereiche umgrenzt, die im städtebaulichen Entwicklungskonzept zur Steuerung des Einzelhandels in Dorsten näher
definiert sind.
Auf der Grundlage des gutachterlichen „Einzelhandelskonzepts für die Stadt Dorsten1“
wurde ein städtebauliches „Entwicklungskonzept zur Steuerung des Einzelhandels in
der Stadt Dorsten“ erarbeitet. Wesentliche
Aussagen sind die parzellenscharfe Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche
sowie die Beurteilung zu zentrenrelevanten
Sortimenten in der „Dorstener Liste“. Beim
Entwicklungskonzept handelt es sich um
eine informelle Planung - eine Selbstbindung
der Kommune -, die Grundlage für die Bauleitplanung sein wird, aber keine direkten
eigentumsrelevanten Auswirkungen hat. Das
Entwicklungskonzept soll als sonstige städtebauliche Planung nach Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden durch den
Rat der Stadt Dorsten voraussichtlich noch
im Jahr 2009 beschlossen werden.
Da es sich bei der Darstellung der zentralen
Versorgungsbereiche um eine Übernahme
aus einer anderen Planung handelt, ist der
Flächennutzungsplan an die Änderungen im
Entwicklungskonzept anzupassen.
• Landmarke
Wenn die Hürfeldhalde aus der Bergaufsicht
entlassen ist, wird nach Teilöffnung der Halde eine freizeitwirtschaftliche Nutzung angestrebt. Denkbar sind z.B. geführte Rad- und
Wandertouren mit Beobachtung des „lebendigen Betriebes" der weiteren Schüttung. Da
die Halde mit einer geplanten Höhe von ca.
108 m bereits von Weitem schon als Landschaftsbauwerk wahrgenommen wird, ist zur
Verstärkung dieser Wahrnehmung und zur
höheren Identifikation am Gipfel eine kreative Ausgestaltung in Form einer Landmarke
angedacht. Der Haldenstandort ist Teil des
Ruhr.2010-Projektes „Haldenkunst - Kunsthalden“.
•
• Biologische Station
In Lembeck befindet sich auf dem ehemaligen Bauernhof „Hof Punsmann“ die Biologische Station des Kreises Recklinghausen.
Zum Aufgabenbereich gehören neben Umweltbildung der praktische Naturschutz und
der Vertragsnaturschutz.
• Richtfunkstrecken
Derzeit sind etwa 50 Richtfunkstrecken im
Stadtgebiet bekannt. Wegen der Vielzahl der
Richtfunktrassen sowie des ständigen Wandels in der Trassenführung und Erweiterung
wird aus Gründen der Lesbarkeit des Plans
auf die Darstellung verzichtet.
• Betriebsanlage des Bergbaus
Im Flächennutzungsplan wird mit dem entsprechenden Planzeichen auf folgende Einrichtungen des Bergbaus hingewiesen:
1
„Einzelhandelskonzept für die Stadt Dorsten“, Köln,
Juni 2007, CIMA Stadtmarketing GmbH
124
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
VI. Sonstige Kennzeichnungen
1. Flächen, unter denen der Bergbau
umgeht
Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 2 BauGB sollen im
Flächennutzungsplan Flächen, unter denen
der Bergbau umgeht oder die für den Abbau
von Mineralien bestimmt sind, gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung von Flächen im Flächennutzungsplan hat eine Hinweis- bzw. Warnfunktion, die sich an die
möglichen Nutzer der Flächen und die Genehmigungsbehörden sowie die Träger öffentlicher Belange richtet.
Die Kennzeichnungspflicht beschränkt sich
auf das öffentliche Interesse an diesen Flächen. Die Hinweise bzw. Warnungen sollen
dazu beitragen, dass Gefährdungen, die sich
aus der Nutzung von Flächen ergeben können, im öffentlichen Interesse ausgeschlossen werden.
Diese Kennzeichnungspflicht nach Baugesetzbuch erstreckt sich lediglich auf die
planfestgestellten untertägigen Bergwerksfelder.
Durch den Untertagebau sind aber möglicherweise Beeinträchtigungen der Erdoberfläche und damit der obertägigen Nutzung
sowie Einwirkungen auf Grundwasserflurabstände verbunden.
Einwirkungen auf obertägige Nutzungen sind
im Bereich der prognostizierten Senkungsfelder möglich, können aber auch darüber
hinaus großflächiger wirken. Darum wurden
auch über die prognostizierten Senkungsbereiche hinaus in Abstimmung mit dem zuständigen Bergwerk Flächen gekennzeichnet, für die Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen nach Bundesberggesetz erforderlich werden.
Somit soll möglichst frühzeitig auf mögliche
Auswirkungen durch den untertägigen Abbau hingewiesen werden.
Bergbauflächen
Für das Bergwerk Lippe ist der südöstliche
Bereich des Stadtgebietes mit Hervest, Altstadt, Feldmark und Altendorf-Ulfkotte betroffen und wird dementsprechend gekennzeichnet. Für diese Bereiche sind Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen nach
Bundesberggesetz erforderlich
Darüber hinaus hat es in weiten Teilen des
Stadtgebietes bergbauliche Einwirkungen
gegeben.
Es handelt sich um das südliche Stadtgebiet
bis zur B 58, zusätzlich nördlich der B 58 die
Fläche im Osten zwischen der Kreuzung des
Gecksbaches mit der B 58 und dem Schnittpunkt der Straße „Napoleonsweg“.
Eine detaillierte Berücksichtigung der bergbaulichen Verhältnisse erfolgt im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren
Diese Kennzeichnung von Flächen des Einwirkungsbereiches des Bergbaus im Sinne
des § 5 Abs. 3 Nr. 2 BauGB soll die Grundeigentümer und die Baugenehmigungsbehörde vor allem auf mögliche Bergschäden
durch Bodensenkungen hinweisen bzw.
warnen.
125
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
VI.
Sonstige Kennzeichnungen
2.
Altlastenflächen
Für bauliche Nutzungen vorgesehene
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB sollen im
Flächennutzungsplan für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden
erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen
belastet sind, gekennzeichnet werden. Diese
Kennzeichnung von Flächen im Flächennutzungsplan hat eine Hinweis- bzw. Warnfunktion, die sich an die möglichen Nutzer der
Flächen und die Genehmigungsbehörden
sowie die Träger öffentlicher Belange richtet.
Die Kennzeichnungspflicht beschränkt sich
auf das öffentliche Interesse an diesen Flächen. Die Hinweise bzw. Warnungen sollen
dazu beitragen, dass Gefährdungen, die sich
aus der Nutzung von Flächen ergeben können, im öffentlichen Interesse ausgeschlossen werden.
•
Rechtslage
Durch die Kennzeichnung von Flächen im
Flächennutzungsplan, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, soll in den nachfolgenden Verfahren, vor allem in der verbindlichen Bauleitplanung, auf mögliche Gefährdungen
durch Altlasten hingewiesen werden. Die
Kennzeichnung solcher Flächen kommt nur
in Betracht, wenn die Darstellung einer bestimmten baulichen Nutzung trotz der Altlast
möglich und vertretbar ist. Die Kennzeichnungspflicht ist umfassend zu verstehen,
d.h. auch Anlagen wie Spiel- und Sportplätze, Dauerkleingärten, etc. fallen unter diese
Definition. Darüber hinaus steht es im Ermessen der Kommune, Kennzeichnungen
auch bei anderen Nutzungsdarstellungen
vorzunehmen.
Die wesentliche Grundlage für den Umgang
mit Altlasten in der Flächennutzungsplanung bildet der Erlass „Berücksichtigung von
Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, bei der Bauleitplanung und im
Baugenehmigungsverfahren
(Altlastenerlass)“ des Ministeriums für Städtebau und
Wohnen, Kultur und Sport vom 14.03.2005.
Altlastenflächen
Hiernach müssen Bodenbelastungen frühzeitig als Belang in die Planung mit eingestellt werden. Liegen Anhaltspunkte für Bodenbelastungen vor, muss geprüft werden,
ob die für diesen Bereich vorgenommene
Nutzungsausweisung vertretbar ist bzw. ob
vor der Verwirklichung dieser Planungsabsicht Vorkehrungen oder Maßnahmen zum
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durchgeführt werden müssen oder die Planung ggf. geändert werden muss.
Der unbestimmte Rechtsbegriff „Flächen,
deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, unterscheidet
sich von der Begriffsbestimmung der im
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und
im Landesabfallgesetz (LAbfG) definierten
„Altlasten“, die an den Gefahrenbegriff des
allgemeinen
Ordnungsrechts
anknüpft.
Demnach schließt im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes die Kennzeichnungspflicht für erhebliche Bodenbelastungen, neben Altablagerungen und Altstandorten, auch sonstige erheblich belastete Flächen mit ein, die z. B. in der Folge großflächiger Bodenbelastung durch Luftschadstoffe, Überschwemmung und Aufbringen
von Klärschlamm beeinträchtigt sind.
126
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Der Gesetzgeber hat mit der BundesBodenschutzund
Altlastenverordnung
(BBodSchV vom 12.06.1999) für einige
Stoffe Prüf- und Maßnahmenwerte erlassen,
darüber hinaus sind aber noch Abwägungstatbestände wie Gesamtschadstoffinventar,
Exposition, Nutzung, etc. über die Relevanz
einer Belastung mitentscheidend. Nach dem
Vorsorgeprinzip der Bauleitplanung können
bei der Prüfung der Erheblichkeit der Belastung niedrigere Werte angesetzt werden, als
sie etwa bei der Gefahrenabwehr nach Bauordnungsrecht, allgemeinem Ordnungsrecht
oder Bodenschutzrecht maßgeblich sind.
•
Vorgehensweise
Bei den Darstellungen des Flächennutzungsplans wurde das Vorhandensein bzw.
der Verdacht von Altlasten in einer dem Flächennutzungsplan angemessenen Grobmaschigkeit geprüft. Die Grundlage bildete das
aktuelle Verdachtsflächenkataster der Stadt
Dorsten und des Kreises Recklinghausen, in
dem die diesbezüglichen Erkenntnisse und
Untersuchungen des Stadtgebietes entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des
LAbfG erfasst sind. Im Altlastenkataster
werden - unabhängig von der Kennzeichnung nur der erheblichen Bodenbelastungen
im Flächennutzungsplan - alle Altlastenverdachtsflächen im gesamten Stadtgebiet
Dorsten dargestellt. Das Altlastenkataster
kann im Rathaus der Stadt Dorsten eingesehen werden.
Soweit Anhaltspunkte darüber vorlagen,
dass Flächen verunreinigt sind, wurde für die
Kennzeichnung im Flächennutzungsplan
abgeschätzt, ob sich die beabsichtigte Nutzungsdarstellung mit der vermuteten Bodenbelastung vereinbaren lässt. Dazu wurde
eine eigene Systematik entwickelt, mit der
die folgenden Kriterien abgeprüft werden:
• die betroffene Fläche ist zumindest teilweise für bauliche Nutzungen oder für
vergleichbare schutzwürdige Nutzungen
vorgesehen,
• für die Fläche liegen Untersuchungsergebnisse vor,
• der Altlastenverdacht für die Fläche ist
erheblich, sodass auch ohne konkrete
Untersuchungsergebnisse mit einer Boden- bzw. Grundwasserbelastung zu
rechnen ist oder
Altlastenflächen
•
die Belastung des Bodens und/oder des
Grundwassers durch die Fläche ist
nachgewiesen oder
• für die Fläche bestehen Konflikte mit der
vorhandenen Nutzung und es sind Beschränkungsmaßnahmen erlassen worden oder
• für die geplante Nutzung auf der Fläche
ist mit Konflikten zu rechnen.
Führt diese Prüfung dazu, dass es trotz vorliegender Belastungen städtebaulich sinnvoll
ist, an der angestrebten Nutzung festzuhalten und geeignete Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen,
wird die Fläche im Flächennutzungsplan
gekennzeichnet. Andernfalls wird auf die
ursprünglich geplante Flächendarstellung
verzichtet und eine weniger sensible Nutzungsdarstellung gewählt.
Zusätzlich sind im Auftrag des Kreises
Recklinghausen digitale Bodenbelastungskarten für den Freiraum des Stadtgebietes
erstellt worden. Dabei handelt es sich um
naturnahe Böden mit weitgehend ungestörtem Profilaufbau der Nutzungen Acker,
Grünland, Wald, wie sie überwiegend im
nördlichen Stadtbereich zu finden sind.
127
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Digitale Bodenbelastungskarten stellen die
stoffliche Belastung der Böden mit ausgewählten Schwermetallen und organischen
Stoffen flächendeckend dar. Zur Ermittlung
der Belastung sind die oberflächennahen
Gesteine, die Nutzungen, Überschwemmungsgebiete, Klärschlammverwertungsflächen, Altlastenverdachtsflächen sowie Großemittenten berücksichtigt worden. Vorhandene Analysedaten wurden beim Landesumweltamt NRW (LUA) und bei der Stadt
Dorsten ausgewertet. Im Rahmen der Kartenerstellung sind außerdem zahlreiche Bodenproben auf o.a. Flächen genommen und
analysiert worden.
Die Bereiche des Flächennutzungsplanes,
für die eine bauliche oder ähnliche Nutzung
vorgesehen ist und in denen mindestens ein
Vorsorgewert überschritten wird, werden
üblicherweise mit einem Planzeichen gekennzeichnet. Weitere Schadstoffeinträge
sind gemäß Bodenschutzverordnung zu
vermeiden oder wirksam zu vermindern
•
Kennzeichnung
Altlastenflächen
Anlage: Tabelle (Stand: 02/2009)
Flächen, die für bauliche Nutzungen vorgesehen und deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, sind
im Flächennutzungsplan mit einer Randsignatur gekennzeichnet.
Mit dieser Kennzeichnung sind keine Aussagen über die konkrete Art der Gefährdung
verbunden. Weitergehende Aussagen bezüglich des Umgangs mit der Bodenbelastung sind im Bebauungsplan bzw. bei der
Zulassung einzelner Maßnahmen zu konkretisieren. Unabhängig von der Aussage
des Flächennutzungsplans sind im Rahmen
der verbindlichen Bauleitplanung und im
Baugenehmigungsverfahren
Bodenbelastungen auf der Grundlage des jeweils aktuellen Altlastenverdachtsflächenkatasters zu
berücksichtigen.
Die gekennzeichneten Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden
Stoffen belastet sind, werden in der folgenden Tabelle einzeln aufgeführt.
128
Gekennzeichnete Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein können
Verdachtsflächennummer
4207/1
4207/3
4207/7
4207/23
4207/3001
4207/3002
4207/3003
Name der Fläche
Deponie Dorsten-Rhade,
Lembecker Straße
Deponie Lembeck
Am Pastorat
Ehem. Kläranlage
Rhade
ehem. chemische Reinigung,
Ruhrstraße
Konflikt mit
vorhandener NutKonflikt mit
zung / Begeplanter
schränNutzung
kungsmaßnahmen
geplante
Nutzung
erst nach
Sicherung/
Sanierung
möglich
Anmerkungen
Siedlungsfläche u.ä.
Untersuchung
liegt vor
Belastungen des
Bodens
u./o. Grundwassers
nachgewiesen
ja, z. T.
ja
ja
nein
-
-
bei baulicher Erweiterung ist eine erneute
Begutachtung erforderlich
ja, z. T.
ja
ja
nein
nein
-
Bodenluftdrainage in Teilflächen vorhanden
ja, z. T.
nein
-
nein
-
-
vor Nutzungsänderung ist eine Untersuchung
erforderlich
ja
ja
ja
nein
-
-
ja, z. T.
ja, z. T.
nein
-
-
bei baulicher Erweiterung ist eine erneute
Begutachtung erforderlich
vor Nutzungsänderung ist eine Untersuchung
erforderlich
nein
-
nein
-
-
vor Nutzungsänderung ist eine Untersuchung
erforderlich
nein
-
nein
-
-
vor Nutzungsänderung ist eine Untersuchung
erforderlich
Munitionsanstalt Wulfen
ja
ehem. Betriebstankstelle, Am
Krusenhof
ja
ehem. Tankstelle, Lembecker
Straße
ja
4208/18
Schachtanlage Wulfen
ja
ja
ja
-
nein
z.T. ja
Abbrüche sind durchgeführt, Eingriffe in den Boden
sind gutachterlich zu begleiten, z.T. sind
Fundamente oder Reste verunreinigter Böden zu
verwerten
4208/21
Ablagerung Chattenweg
ja
ja
ja
nein
nein
-
Bodenluftdrainage vorhanden
4208/23
ehem. Tankstelle,
Wulfener Straße
-
Bodenluftsanierung abgeschlossen, bei
Nutzungsänderung ist gutachterlicher Begleitung
des Bodenaushubes erforderlich
GW: Grundwasser
PN: Nutzpflanzenanbau
GT: Grabetätigkeit
BL: Bodenluft
BG: Baugrund
ja
ja
ja
nein
-
av VI.2 Kennzeichnung Altlasten_Tabelle
Gekennzeichnete Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein können
Verdachtsflächennummer
4208/25
Name der Fläche
ehem. chemische Reinigung,
Bahnhofstraße
ehem. chemische Reinigung,
Beckenkamp
Konflikt mit
vorhandener NutKonflikt mit
zung / Begeplanter
schränNutzung
kungsmaßnahmen
geplante
Nutzung
erst nach
Sicherung/
Sanierung
möglich
Siedlungsfläche u.ä.
Untersuchung
liegt vor
Belastungen des
Bodens
u./o. Grundwassers
nachgewiesen
ja
nein
-
nein
-
-
ja
ja
ja
nein
nein
-
Anmerkungen
vor Nutzungsänderung ist eine Untersuchung
erforderlich
ja
ja
ja
-
nein
-
4307/1
ehem. Rose-Brauerei
Deponie Pliesterbecker
Straße
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
Sanierung ist im Bereich der Neubauten bereits
durchgeführt
ja
ja
ja
nein
nein
-
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
4307/2
Bodendeponie Marienstraße
ja
ja
ja
nein
nein
-
4307/3
Deponie Bismackstraße
ja
ja
ja
nein
nein
-
4307/5
Deponie Ellerbruch
ja
ja
ja
nein
nein
-
4307/6
Aufschüttung Segelflugplatz
ja
nein
-
nein
-
-
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
z.T.
keine Nutzungsänderung im Gewerbegebiet oder im
Kleingarten geplant, Bewohner/Nutzer sind
informiert, Straßenplanung muss auf die
Bodenverunreinigungen abgestimmt werden
4208/3003
4208/3006
4307/7
GW: Grundwasser
PN: Nutzpflanzenanbau
GT: Grabetätigkeit
BL: Bodenluft
BG: Baugrund
Glashütten-Gelände
ja
ja
ja
ja, z.T. GT ja
av VI.2 Kennzeichnung Altlasten_Tabelle
Gekennzeichnete Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein können
Verdachtsflächennummer
Name der Fläche
Siedlungsfläche u.ä.
Untersuchung
liegt vor
Belastungen des
Bodens
u./o. Grundwassers
nachgewiesen
Konflikt mit
vorhandener NutKonflikt mit
zung / Begeplanter
schränNutzung
kungsmaßnahmen
geplante
Nutzung
erst nach
Sicherung/
Sanierung
möglich
Anmerkungen
keine Nutzungsänderung geplant, Bewohner/Nutzer
sind informiert, GW und BL wird regelmäßig
überwacht
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
bekannt sind sowohl Boden- als auch
Grundwasserverunreinigungen. Eine
Grundwassersanierung wird betrieben. Ein
Sanierungskonzept wird derzeit erarbeitet und auf
die zukünftige Nutzung abgestellt.
4307/8
Deponie Duvenkamp
ja, z. T.
ja
ja
ja, BL
-
-
4307/9
ehem. Ziegelei Ridderbusch
ja, z. T.
ja
ja
nein
nein
-
4307/19
ehem. Gaswerk,
Halterner Straße
ja
ja, z.T.
ja
nein
ja
ja
4307/32
Ablagerung Marler Straße
ja
ja
ja
nein
-
-
4307/34
Lärmschutzwall L 463
ja
nein
-
nein
-
-
z. T. bereits saniert
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
-
Untersuchung nach heutigem Standard nicht
ausreichend, daher ist vor baulichen
Veränderungen eine erneute gutachterliche
Bewertung erforderlich
-
Die Fläche ist vollständig bebaut, die Nutzer sind
informiert, sobald größere Bodenbewegungen
stattfinden, sind Sicherungsmaßnahmen
erforderlich
4307/59
4307/61
GW: Grundwasser
PN: Nutzpflanzenanbau
GT: Grabetätigkeit
BL: Bodenluft
BG: Baugrund
ehem. Tankstelle,
Kirchhellener Allee
Müllkippe Hervest
ja
ja
ja, z.T.
ja
-
ja
nein
ja, PN
-
-
av VI.2 Kennzeichnung Altlasten_Tabelle
Gekennzeichnete Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein können
Verdachtsflächennummer
Name der Fläche
Siedlungsfläche u.ä.
Untersuchung
liegt vor
Belastungen des
Bodens
u./o. Grundwassers
nachgewiesen
nein
ja
ja
-
-
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
ja
nein
-
-
Fläche ist bereits saniert und durch die NordWestBahn mit einem Wartungsstützpunkt bebaut
Untersuchung nach heutigem Standard nicht
ausreichend, daher ist vor baulichen
Veränderungen eine erneute gutachterliche
Bewertung erforderlich, wird ggf. im Rahmen des BPlanverfahrens erfolgen
ja
ja
ja
4307/73
Gasanstalt Lindenfeld
ja
ja
4307/74
Tanklager, Feldhausener
Straße
ja
ja
4307/78
4307/79
4307/82
GW: Grundwasser
PN: Nutzpflanzenanbau
GT: Grabetätigkeit
BL: Bodenluft
BG: Baugrund
Gaswerk Essener Tor
Bleicherei und Färberei,
Borkener Straße
Aufschüttung östl. Bahnhof
Hervest
Anmerkungen
nein
ja, GW,
GT
ehem. Ölmühle, Hafenstraße
Lokschuppen, Feldhausener
Straße
ehem. Gerberei und
ehem. Tankanlage, Ostwall
geplante
Nutzung
erst nach
Sicherung/
Sanierung
möglich
Teilbereiche sind bereits saniert, für weitere
Bereiche wird derzeit ein Sanierungskonzept
erstellt, die geplante Nutzung wird berücksichtigt.
4307/63
4307/76
4307/77 und
KV 4307/13
Konflikt mit
vorhandener NutKonflikt mit
zung / Begeplanter
schränNutzung
kungsmaßnahmen
ja
ja
ja
nein
-
-
ja
nein
-
nein
-
-
ja
ja
ja
nein
-
-
Unterführung und Straßenfläche, vermutlich saniert
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
ja
ja
ja
nein
-
-
bei Eingriffen in den Boden ist eine gutachterliche
Begleitung erforderlich
ja
ja, z.T.
ja, z. T.
nein
-
-
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
av VI.2 Kennzeichnung Altlasten_Tabelle
Gekennzeichnete Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein können
Verdachtsflächennummer
Name der Fläche
Siedlungsfläche u.ä.
Untersuchung
liegt vor
Belastungen des
Bodens
u./o. Grundwassers
nachgewiesen
Konflikt mit
vorhandener NutKonflikt mit
zung / Begeplanter
schränNutzung
kungsmaßnahmen
geplante
Nutzung
erst nach
Sicherung/
Sanierung
möglich
Anmerkungen
Eine Untersuchung liegt vor. Wesentliche
Verunreinigungen konnten nicht festgestellt werden,
Eingriffe in den Boden sind gutachterlich zu
begleiten
4307/83
ehem. Schreinerei,
Klosterstraße
ja
ja
nein
nein
nein
nein
4307/84
Campingplatz Tillissensee
ja
ja
ja, BL
nein
-
-
4307/87
Ziegelei Mertzki
ja
ja
ja, BG
nein
-
-
z. T. saniert, Bodenluftdrainage vorhanden
Hinweis auf Ziegelbruch im Untergrund bei neuen
Bauvorhaben
4307/88
Gewerbegebiet Marienstraße ja
Gewerbegebiet ehem. Zeche
Baldur
ja
ja
ja
nein
-
-
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
ja
ja, z. T.
nein
-
-
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
4307/89
4307/124
4307/126
4307/127
4307/128
4307/129
GW: Grundwasser
PN: Nutzpflanzenanbau
GT: Grabetätigkeit
BL: Bodenluft
BG: Baugrund
ehem. Tankstelle,
Gladbecker Straße
ehem. Tankstelle,
Borkener Straße
ja
ja, z.T.
ja
nein
ja. z. T.
ja, z. T.
z. T. bereits saniert, z. T. steht Untersuchung noch
aus. Vor baulichen Veränderungen ist eine
gutachterliche Bewertung erforderlich
ja
ja
ja
nein
ja
ja
Beseitigung der ehemaligen Tankanlagen etc.
erforderlich
ja
ja, z. T.
nein
-
-
z. T. saniert. Vor baulichen Veränderungen ist eine
gutachterliche Bewertung erforderlich
nein
-
nein
-
-
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
nein
-
nein
-
-
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
ehem. Tankstelle,
Kirchhellener Allee
ja
ehem. Tankstelle, Borkener
Straße
ja
ehem. Tankstelle Gladen,
Borkener Straße
ja
av VI.2 Kennzeichnung Altlasten_Tabelle
Gekennzeichnete Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein können
Konflikt mit
vorhandener NutKonflikt mit
zung / Begeplanter
schränNutzung
kungsmaßnahmen
geplante
Nutzung
erst nach
Sicherung/
Sanierung
möglich
Siedlungsfläche u.ä.
Untersuchung
liegt vor
Belastungen des
Bodens
u./o. Grundwassers
nachgewiesen
4307/132
ehem. Tankstelle,
An der Glashütte
ja
ja, z.T.
ja, z. T.
nein
-
-
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
4307/133
ehem. Tankstelle,
Ostwall
ja
ja
ja
nein
-
-
z. T. bereits saniert. Vor baulichen Veränderungen
ist eine gutachterliche Bewertung erforderlich
4307/134
ehem. chemische Reinigung,
Halterner Straße
ja
ja
ja
nein
-
-
vor baulichen Veränderungen ist ein SicherungsSanierungskonzept zu erarbeiten, Tiefbauarbeiten
sind gutachterlich zu begleiten
4307/135
ehem. chemische Reinigung,
Ostwall
ja
ja
ja, z. T.
nein
-
-
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
4307/136
ehem. Tankstelle,
Ostwall
ja
ja
ja, z. T.
nein
-
-
ja
ja
nein
-
-
ja
ja
ja
geringfügig
z. T. bereits saniert. Vor baulichen Veränderungen
ist eine gutachterliche Bewertung erforderlich
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
nein
-
-
Eingriffe in den Boden sind gutachterlich zu
begleiten
ja
ja
ja
nein
ja
ja
ja
nein
Verdachtsflächennummer
4307/137
4307/138
4307/139
4307/140
GW: Grundwasser
PN: Nutzpflanzenanbau
GT: Grabetätigkeit
BL: Bodenluft
BG: Baugrund
Name der Fläche
Färberei, Marler Straße
ehem. chemische Reini-gung,
Lippestraße
Tankstelle
Bochumer Straße
Metallverarbeitung,
Auf dem Beerenkamp
Anmerkungen
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
ja
ja
Sanierungsplanung erforderlich
av VI.2 Kennzeichnung Altlasten_Tabelle
Gekennzeichnete Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein können
Verdachtsflächennummer
Name der Fläche
Konflikt mit
vorhandener NutKonflikt mit
zung / Begeplanter
schränNutzung
kungsmaßnahmen
geplante
Nutzung
erst nach
Sicherung/
Sanierung
möglich
Siedlungsfläche u.ä.
Untersuchung
liegt vor
Belastungen des
Bodens
u./o. Grundwassers
nachgewiesen
ja
ja
ja
-
ja
ja
ja
nein
-
nein
-
-
Anmerkungen
4307/2003
Dachpappenfabrik,
Auf dem Beerenkamp
Betriebstankstelle,
Barbarastraße
4307/2004
Hafen Fürst Leopold
ja
ja
ja, z. T.
nein
ja, z. T.
ja, z. T.
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
je nach Folgenutzung geringfügige Sanierungen
erforderlich
4307/2005
Schachtanlage Fürst Leopold ja
ja
ja, z. T.
nein
ja, z. T.
ja, z. T.
je nach Folgenutzung Sanierung erforderlich,
Sanierungskonzeption steht noch aus
4307/2006
ja
nein
-
nein
-
-
z. T. durch Kläranlage überbaut
ja
nein
-
nein
-
-
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
ja
nein
-
nein
-
-
vor baulichen Veränderungen ist eine gutachterliche
Bewertung erforderlich
ja
ja, z. T.
nein
nein
-
-
vor Nutzungsänderung ist eine Untersuchung
erforderlich
4307/2014
Halde Baldur
ehem. Tankstelle,
An der Molkerei
ehem. Tankstelle,
Bochumer Straße
ehem. Schreinerei,
Borkener Straße
Tankstelle,
Bestener Straße
ja
ja
ja
nein
nein
nein
Sanierung wurde im Rahmen des Neubaus
durchgeführt
4307/2015
Chemiebetrieb,
Hohefeldstraße
ja
ja
ja
nein
ja
ja,z.T.
Grundwassersanierung wird durchgeführt, im
Rahmen einer Neunutzung wird ein Sanierungs/Sicherungskonzept erforderlich
4307/2016
Wall und Graben
ja
ja
ja
nein
-
-
z. T. saniert
4307/2001
4307/2010
4307/2011
4307/2013
GW: Grundwasser
PN: Nutzpflanzenanbau
GT: Grabetätigkeit
BL: Bodenluft
BG: Baugrund
derzeit keine Betriebstätigkeit, Sanierungsplanung
wird derzeit durchgeführt
av VI.2 Kennzeichnung Altlasten_Tabelle
Gekennzeichnete Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein können
Verdachtsflächennummer
Name der Fläche
Konflikt mit
vorhandener NutKonflikt mit
zung / Begeplanter
schränNutzung
kungsmaßnahmen
geplante
Nutzung
erst nach
Sicherung/
Sanierung
möglich
Siedlungsfläche u.ä.
Untersuchung
liegt vor
Belastungen des
Bodens
u./o. Grundwassers
nachgewiesen
ja
ja, z. T.
ja, GW
nein
-
-
vor Nutzungsänderung ist eine Untersuchung
erforderlich
Anmerkungen
4307/2017
ehemalige Tankstelle,
Gahlener Straße
4308/55
Chemiebetrieb, Lünsingskuhle ja
ja
ja
nein
-
-
GW- und BL-Sanierung wird durchgeführt
4308/89
ja
ja
ja
nein
-
-
bereits saniert
ja
ja
ja
nein
-
-
bei Eingriffen in den Boden ist eine gutachterliche
Begleitung erforderlich
4308/190
Brunsberg-Gelände
ehem. Tankstelle,
Dorfstraße
ehem. Ölhafen,
Buerer Straße
ja
ja
ja
nein
-
-
bereits saniert
4308/2041
Baustofftechnik,
Rudolf-Diesel-Straße
ja
ja, z.T.
ja
-
ja, z.T.
ja
Untersuchungen für die Sanierungsplanung werden
derzeit durchgeführt,
Betrieb derzeit stillgelegt
KV 4307/5
Kohleverladebühne,
Am Wasserturm
ja
ja
ja
nein
-
-
bei Eingriffen in den Boden ist eine gutachterliche
Begleitung erforderlich
KV 4307/8
Tankanlage am WeselDatteln-Kanal
ja
nein
-
nein
-
-
vor Nutzungsänderung ist eine Untersuchung
erforderlich
KV 4307/10
ehemalige Tankstelle,
Halterner Straße
ja
nein
-
nein
-
-
vor Nutzungsänderung ist eine Untersuchung
erforderlich
4308/153
GW: Grundwasser
PN: Nutzpflanzenanbau
GT: Grabetätigkeit
BL: Bodenluft
BG: Baugrund
av VI.2 Kennzeichnung Altlasten_Tabelle
Gekennzeichnete Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein können
Verdachtsflächennummer
Name der Fläche
Siedlungsfläche u.ä.
Untersuchung
liegt vor
Belastungen des
Bodens
u./o. Grundwassers
nachgewiesen
Konflikt mit
vorhandener NutKonflikt mit
zung / Begeplanter
schränNutzung
kungsmaßnahmen
geplante
Nutzung
erst nach
Sicherung/
Sanierung
möglich
Anmerkungen
KV 4307/12
ehemalige Tankstelle,
Halterner Straße
ja
nein
-
nein
-
-
vor Nutzungsänderung ist eine Untersuchung
erforderlich
KV 4307/19
ehem. Tankanlage,
Kirchhellener Straße
ja
nein
-
nein
-
-
vor Nutzungsänderung ist eine Untersuchung
erforderlich
GW: Grundwasser
PN: Nutzpflanzenanbau
GT: Grabetätigkeit
BL: Bodenluft
BG: Baugrund
av VI.2 Kennzeichnung Altlasten_Tabelle
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
VII. Sonstige nachrichtliche
nahmen und Vermerke
Über-
1. Flächen unter Bergaufsicht
Im Flächennutzungsplan werden gemäß § 5
Abs. 4 BauGB sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich
übernommen. Dazu zählen Flächen, die der
Bergaufsicht unterliegen.
Mit dem Niedergang des Bergbaus in der
Region und der Aufgabe der ehemaligen
Zechenanlage Fürst Leopold in Hervest und
des Schachts Wulfen ergaben sich deutliche
Veränderungen bei den Bergbauflächen.
Nicht benötigte Bergbauflächen wurden aus
der Bergaufsicht herausgenommen und
können nun anderen Nutzungen, z.B. gewerblichen Bauflächen, zugeführt werden.
Neben der Hürfeldhalde stehen jedoch weiterhin noch Bereiche der Zeche Fürst Leopold, Restflächen der Zeche Baldur sowie
der Luftschacht am Polsumer Weg unter
Bergaufsicht.
Innerhalb des Stadtgebietes von Dorsten
befinden sich 7 Tagesöffnungen des Bergbaus, die schematisch in den Flächennutzungsplan aufgenommen wurden.
• Schacht Baldur 1: seigerer (senkrechter)
Schacht mit einer Endteufe (Endtiefe)
von 1.351 m, dessen Durchmesser 5,2 m
beträgt.
• Schacht Baldur 2: seigerer Schacht mit
einer Endteufe von 772 m, dessen
Durchmesser 6,1 m beträgt.
• Schacht Wulfen 1: seigerer Schacht mit
einer Endteufe von 1.075,3 m, dessen
Durchmesser 7,3 m beträgt.
• Schacht Wulfen 2: seigerer Schacht mit
einer Endteufe von 1.060,6 m, dessen
Durchmesser 7,3 m beträgt.
Die vorgenannten Schächte sind verfüllt.
Bergaufsicht
Schachtschutzbereiche bei der RAG zu ermitteln.
Der Bereich der Schächte Fürst Leopold 1
und 2 wird zukünftig auch nach Stillegung
des Bergwerks Lippe für bergbauliche Wasserhaltungsmaßnahmen genutzt werden.
Die Informationen sind als Warn- und Hinweisfunktion zu verstehen und in den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen und weiter zu konkretisieren.
Die Flächen, die derzeit unter Bergaufsicht
stehen, sind im Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen.
Um weiterhin Bergbauflächen einer anderweitigen Nutzung zuzuführen, ist die Entlassung / Teilentlassung aus der Bergaufsicht
anzustreben.
Die Schächte Fürst Leopold 1 und Fürst Leopold 2 und der Wetterschacht Altendorf
sind noch nicht stillgelegt.
Im Nahbereich der Schächte müssen aus
Gründen der Standsicherheit und der Ausgasung Schachtschutzbereiche berücksichtigt werden. Sie liegen in der Regel in den
Flächen, die unter Bergaufsicht verbleiben.
In der konkreten Detailplanung sind die
137
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
VII. Sonstige nachrichtlichen Übernahmen und Vermerke
migung der Wehrbereichsverwaltung West in
Düsseldorf.
2. Flächen für den Wehrbereich
Sollte die militärische Nutzung der Verteidigungsanlage aufgegeben werden, ist der
Standort aufgrund seiner isolierten Lage
wieder dem Freiraum zuzuführen und entsprechend seiner Darstellung als Waldbereich zu nutzen.
Im Flächennutzungsplan werden gemäß § 5
Abs. 4 BauGB sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich
übernommen. Dazu zählt die Übernahme
des Standortes der Verteidigungsanlage
Wulfen.
Wehrbereich
Zwischen Wulfen, Deuten und Hervest befindet sich das Munitionsdepot Gerlicher
Heide und wird als Sondergebiet BUND in
der äußeren Umgrenzung übernommen und
ist von anderweitigen Nutzungen freizuhalten.
Zusätzlich wird der innere und äußere
Schutzbereich der
Verteidigungsanlage
Wulfen dargestellt. In diesen Bereichen gelten besondere Nutzungsbeschränkungen
und Vollzugsmaßnahmen.
Bauliche Maßnahmen oder andere Anlagen
innerhalb der Schutzbereiche unterliegen
gem. § 3 Schutzbereichgesetz der Geneh-
138
Schutzgebiete
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
VII. Sonstige nachrichtliche
nahmen und Vermerke
Über-
3.
Schutzgebiete
Im Flächennutzungsplan werden gemäß § 5
Abs. 4 BauGB Schutzgebiete mit Regelungen
des Naturschutzrechts nachrichtlich übernommen. Dazu zählen nach § 42a Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW) festgesetzte Naturschutzgebiete, Flora-FaunaHabitat-Gebiete,
Landschaftsschutzgebiete
und Naturdenkmale.
3.1
Naturschutzgebiete
Das Dorstener Stadtgebiet weist zehn Naturschutzgebiete auf, die durch Schutzgebietsverordnung festgesetzt sind.
3.2 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFHGebiete)
FFH-Gebiete werden zum Erhalt des europäischen Naturerbes erlassen und dienen
neben dem unmittelbaren Artenschutz dem
Aufbau eines ökologischen Verbundnetzes
„Natura 2000“. Innerhalb der Naturschutzgebiete sind fünf FFH-Gebiete in Dorsten der
Europäischen Union gemeldet.
Naturschutzgebiete sowie FFH-Schutzgebiete in Dorsten
Von Nord nach Süd
Name
Wessendorfer Elven
Becker Bruch
Größe in ha
Bemerkungen
77,6
9,8
Rhader Wiesen
210,2
Deutener Moor
87,3
Lasthausener Moor
2,0
Wienbecker Mühle Feuchtwiese
1,6
gleichzeitig FFH-Gebiet
Rütterberg Nord
26,4
gleichzeitig FFH-Gebiet
Postwegmoore
78,3
gleichzeitig FFH-Gebiet
Wienbachsystem
Σ Zwischensumme:
Lippeaue, anteilig von 2.196 ha
ΣΣ Summe gesamt:
Prozent Stadtgebiet
685,0
Teile gleichzeitig FFH-Gebiet
1.178,2
428,0
gleichzeitig FFH-Gebiet
1.606,2
9,4%
3.3
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete erstrecken sich
über große Teile des Freiraums im Stadtge-
biet. Die besiedelten Bereiche sind von der
Verordnung ausgenommen.
139
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Landschaftsschutzgebiete, vollständig bzw.
anteilig auf Dorstener Stadtgebiet
Nr. Bezeichnung
41 Gerlicher Heide
42 Wienbach
Große Heide - Wulfener Heide - Lange
43
Heide
44 Dimke
Lippramsdorfer Flachwellen und Niede45
rungen
46 Emmelkämper Brauck
47 Östricher Lippetal
48 Hervest-Lippramsdorfer Lippetal
49 Rütterberg - Östrich
Hardt – Schwickingsfeld - Lohmanns50
kamp
51 Schölzbach – Ulfkotter Heide
Rapphoffs Mühlenbach – Erdbach –
52
Barloer Busch
60 Rennbach
67 Rhader Höfe
Wessendorfer Elven – Wessendorfer
68
Heiden
69 Midlicher Mühlenbach
70 Rhader Bachauen
71 Lembecker Hagen
72 Barkeler und Emmelkämper Mark
73 Hügelland Hohe Mark
74 Westlicher und Hohe Mark-Rand
75 Strocker und Eppendorfer Flachwellen
3.4
Naturdenkmale
Eine große Anzahl von Naturdenkmalen sind
in Dorsten festgesetzt und werden in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen.
Naturdenkmale im Außenbereich
Nr. Bezeichnung
6 1 Rotbuche
8 1 Rotbuche
9 1 Rotbuche
11 1 Rotbuche
12 1 Findling
13 1 Platane
14 2 Rotbuchen
15 1 Rotbuche
16 1 Rotbuche
Naturdenkmale im Innenbereich
Nr. Bezeichnung
19 1 Linde
20 1 Linde
21 2 Findlinge
22 1 Findling
23 1 Platane
24 1 Ulme
25 1 Blutbuche
26 1 Eiche
Schutzgebiete
Landschaftsplan
Ein rechtskräftiger Landschaftsplan existiert
für Dorsten nicht.
Verbandsgrünflächen
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat u.a. die
Aufgabe, Grün-, Wasser-, Wald- und sonstige
von der Bebauung freizuhaltende Flächen mit
besonderer Bedeutung für die Erholung und
zur Erhaltung eines ausgewogenen Naturhaushaltes zu sichern (Verbandsgrünflächen). Aus Gründen der Lesbarkeit des Plans
wird auf die Übernahme der Verbandsgrünflächen verzichtet.
140
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
VII. Sonstige nachrichtliche
nahmen und Vermerke
Über-
4. Denkmalgeschützte Anlagen
Die Verluste unzähliger kulturgeschichtlicher
Werte durch die Zerstörungen des letzten
Weltkrieges und durch die baulichen Veränderungen in den nachfolgenden Jahrzehnten
haben die Bedeutung der verbliebenen Kulturgüter allgemein bewusst gemacht.
Ziel des im Jahre 1980 in Kraft getretenen
Denkmalschutzgesetzes NW ist es, Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu
nutzen und wissenschaftlich zu erforschen.
Denkmäler im Sinne des Gesetzes sind dabei
Baudenkmäler, Denkmalbereiche, Bodendenkmäler und Bewegliche Denkmäler. Nach
Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheiten
von baulichen Anlagen sollen nach § 5 Abs. 4
BauGB nachrichtlich übernommen werden.
Im Flächennutzungsplan werden hierbei unterschieden:
-
Gesamtanlagen (Ensembles), die dem
Denkmalschutz unterliegen,
Einzelanlagen, die dem Denkmalschutz
unterliegen
-
Bodendenkmäler oder Bereiche, in denen
Bodendenkmäler vermutet werden.
Die Erfüllung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz obliegt in Nordrhein-Westfalen den Städten und Gemeinden. Bei den
dort eingerichteten Unteren Denkmalbehörden werden die Denkmäler im Benehmen mit
den Behörden des Landschaftsverbandes in
die Denkmalliste eingetragen und unterliegen
somit den Anforderungen des Denkmalschutzgesetzes.
In Dorsten sind 100 Baudenkmäler und 33
Bodendenkmäler in die Denkmalliste eingetragen, die in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen werden. Die Denkmalliste ist als Anlage (S. 140ff.) beigefügt. Neben diesen zahlreichen Bau- und Bodendenkmälern kommt den nachfolgend aufgeführten besondere Bedeutung zu:
§ Zeche Fürst Leopold
Die Zeche Fürst Leopold nimmt eine große
zusammenhängende
Industriefläche
im
Ortsteil Hervest ein. Sie hat seine städtebauliche Entwicklung entscheidend geprägt und
die stadtgeschichtliche Entwicklung nachhaltig beeinflusst. Nach Aufgabe der Kohleförde-
Denkmalgeschützte Anlagen
rung sind Bemühungen um die Reaktivierung
der umfangreichen Zechenflächen für den
Wirtschaftstandort Dorsten besonders wichtig. Zentrales Problem werden dabei Überlegungen zur Umnutzung und Rekultivierung
der enormen Flächenreserven und der denkmalgeschützten ehemaligen Betriebsgebäude
sein. Mit der zugehörigen denkmalgeschützten Zechensiedlung bestimmt und charakterisiert die Zeche Fürst Leopold das Ortsbild in
unverwechselbarer Weise.
Die nachrichtliche Übernahme erfolgt als ein
aus mehreren Anlagen bestehendes Baudenkmal.
§ Zechensiedlung Hervest
Die Zechensiedlung Hervest ist ein hervorragendes Beispiel des von den Prinzipien der
Gartenstadtbewegung geprägten Arbeiterwohnungsbaus. Als Ergebnis eines Wettbewerbes entstand in Hervest zwischen der
heutigen Halterner Straße und der Lippe die
Siedlung für die Belegschaft der Zeche „Fürst
Leopold“. Auffallend ist hier die direkte Nachbarschaft von Arbeits- und Wohnstätte. Dies
ist typisch für die Entwicklungen in der industriellen Gründungsphase und diente der lebensnahen Versorgung, aber auch der Bin-
141
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
dung der Bergarbeiter an ihre Zeche. Nach
Unterschutzstellung als Denkmalbereich im
Jahre 1987 und der Verabschiedung einer
Gestaltungssatzung vollzog sich die Modernisierung der Siedlung größtenteils beispielgebend.
Die nachrichtliche Übernahme erfolgt als vorhandene Gesamtanlage, die nach dem
Denkmalschutzgesetz als Denkmalbereich
unter Schutz gestellt ist.
Schloss Lembeck
§ Schloss Lembeck
Schloss Lembeck zählt zu den bedeutendsten und größten Wasserschlössern des
Münsterlandes. Ausgesprochen ungewöhnlich ist dessen Inszenierung als Wasserburg
in Zwei-Insel-Lage. Für den Charakter von
Schloss Lembeck ist dessen Einbettung in die
münsterländische Parklandschaft von tragender Bedeutung. In dieser Landschaft liegt ein
Wegeachsensystem (Bodendenkmal) des 18.
Jahrhunderts, dessen Achsen mit der
Schlossanlage in direkter Beziehung stehen.
Die nachrichtliche Übernahme erfolgt als ein
aus mehreren Anlagen bestehendes Baudenkmal, das dem Denkmalschutz unterliegt
sowie als eingetragenes Bodendenkmal.
§ Römerlager Holsterhausen
Nach neueren Erkenntnissen nachgewiesen
sind in Holsterhausen mindestens zehn römische Marschlager, welche zwischen der Zeit
der Feldzüge des Drusus ab 11 v. Chr. und
der Zeit der römischen Okkupation bis 16 n.
Chr. entstanden sind. Untertägig erhalten
sind Reste von Umwehrungen, Gruben,
Backöfen, Brunnen, Straßengräben, Hausgrundrisse und Abfallgruben. Weiterhin nachgewiesen sind germanische Siedlungen in
mehreren Phasen vom 1. bis 10. Jahrhundert
n. Chr. sowie eine römische Heerstraße und
ein Urnenfriedhof der Eisenzeit. Ausgrabungen und Dokumentation erfolgten bisher in
den Arealen, die für die Bebauung oder die
Denkmalgeschützte Anlagen
Aufstellung von Bebauungsplänen benötigt
wurden.
Die nachrichtliche Übernahme erfolgt im Plan
als Bodendenkmal oder als Bereich, in denen
Bodendenkmäler vermutet werden.
Unabhängig von den unter Denkmalschutz
gestellten Bereichen gibt es darüberhinaus
weiterhin Belege für römische Lager und
Fundstellen, welche über die bisherigen Grabungsareale weit hinausgehen und große
Teile Holsterhausens umfassen.
Kernverdachtsareal Römerlager Holsterhausen
Aufgrund der Grobmaßstäblichkeit des Flächennutzungsplans wird auf eine Darstellung
der möglichen Bereiche für archäologische
Funde verzichtet.
142
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Gleiches gilt für den mittelalterlichen Stadtkern. Von archäologischer Bedeutung sind
verschiedene Einrichtungen des Mittelalters
und der frühen Neuzeit, so der im Jahre 1292
erstmals erwähnte Pfarr- oder Wedernhof und
die Pfarrkirche St. Agatha, der Marktplatz mit
dem ersten Rathaus der Stadt, der Stadtwaage (später ebenfalls Rathaus), die Zehntscheune des Stiftes Xanten, die ehemaligen
Klöster der Franziskaner und Ursulinen, die
jüdische Synagoge und die mittelalterlichen
Stadtbefestigungen, ehemals Wall- und Grabenanlagen.
Mittelalterlicher Stadtkern
Außerhalb der Stadtbefestigung erwähnenswert sind der Judenfriedhof an der Hassel-
becke, das Siechen-/ Leprosenhaus An der
Seikenkapelle und letztlich eine um 1400
nachweisbare Landwehr, welche bislang aber
nicht hinreichend lokalisierbar ist.
Denkmalgeschützte Anlagen
telalterlichen Stadtkerns sowie bei den mittelalterlichen Dorfkernen ist der LWL-Archäologie für Westfalen zu beteiligen.
Mittelalterliche Dorfkerne
Neben dem mittelalterlichen Stadtkern gilt
das archäologische Interesse ebenfalls den
mittelalterlichen Dorfkernen bzw. Pfarrhöfen
des Umlandes:
• Hervest, dessen Pfarrei ab 1188 nachweisbar ist,
• Holsterhausen, dessen ältere Kapelle
1443 von Hervest abgepfarrt wurde und in
diesem Zusammenhang das eng verbundene Haus Hagenbeck an der Lippe,
• Lembeck, dessen Pfarrei erstmals 1217
nachweisbar ist. Eng verbunden auch die
Burg und das Schloss Lembeck, welches
auch als Bau- und Bodendenkmal nach
dem Denkmalschutzgesetz unter Schutz
gestellt wurde.
• Rhade, dessen Kapelle 1489 von Lembeck abgepfarrt wurde,
• Wulfen, das erstmals 1280 als Pfarrei erwähnt wurde.
Bei baulicher Inanspruchnahme innerhalb des
Verdachtsareals des Römerlagers, des mit-
143
Denkmalliste
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Baudenkmäler
Adresse
Achterfeld 39a
Alleestr. 15
Alleestr. 30
Alleestr. 7
Alleestr. 9
Altendorfer Str.
Alter Postweg 10
Alter Postweg 12
Alter Postweg 36
Altstadtkern
Am Holzplatz 17
Am Wasserturm 20
An der Vehme 1
An der Vehme 5
An der Wienbecke
171
Auf der Bovenhorst
21
Bestener Str. 65
Bestener Str. 70
Birkenhahn- / Haselhuhnweg
Bismarckstr. 72
Bochumer Str. 21
Bochumer Str. 56
Borkener Str. 76
Burgring 24
Objekt
Kötterhaus 19.Jhd.
Wohn-, Geschäftshaus, Lagergeb.
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Kriegerdenkmal
Wohnhaus
Wohnhaus
Amtsgericht
histor. Straßennetz
Postamt
Wasserturm
Pfarrhaus
Wohnhaus
AS
AS
AS
AU
AS
AS
AS
AS
HE
FE
AS
AS
Hofanlage
HE
Empfangsgebäude
Bahnhof DO
Vennemannhof
Hof Rogge
Glocke d. Siechenkapelle
Schulgebäude
Wohnhaus
Tankstellenanlage
Wohnhaus
Wohnhaus
Ort
AU
AS
AS
HA
HA
HA
HE
FE
FE
HO
WU
Burgring 9
Bildstock (Pörtnerskrüz)
Stallgebäude
Wohnhaus
Kötterhaus 18. Jhd.
Kath. Pfarrkirche
Gaststätte Jägerhof
Wohnhaus
Debbingstr. 10
Debbingstr. 13
Deutener Weg 9
Dorfstr. 2
Dorfstr. 3
Dorfstr. 4
Emmelkämper Weg /
Stationskapelle
Am Steinwerk
Endelner Weg / Im
Zweiständerbau
Zitter
Wohn- und GeEssener Str. 24
schäftshaus
Aufgelassener
Feldhausener Str.
Friedhof
Freudenberg Str.
Meilenstein
Gahlener Str. 6
Wohnhaus
ehemal. WasserGladbecker Str. 88
mühle
Hafenstr. 56
Villa
Hagenbecker Str. 111 Haus Hagenbeck
Hakenweg 95
Forsthaus
Halterner Str. 546
Stationskapelle
Zeche Fürst LeoHalterner Straße
pold 1/2
Hasselbecke
Jüdischer Friedhof
Hauptstr. / PliesterSteinkreuz
beckerstr.
Hauptstr. 2
Mehrfamilienhaus
WU
RH
RH
DE
HE
HE
HE
HO
LE
AS
AS
HO
AS
Hauptstr. 26
Hauptstr. 34
Hauptstr. 38
Hauptstr. 5
Hellweg 204
Hervesterstr. / Im
Wauert
Hervesterstr. / Orthöver Weg
Höfer Weg
Im Ovelgünne 14
Im Schlatt 43a
Josefstr. 1
Kaisersweg
FE
Kapellenweg / Orthöve
Kappusstiege 19
Kirchhellener Allee 46
Kirchhellener Allee 60
Kirchhellener Allee 66
Kirchweg 11
Koldenfeld 2+4,
Hauptstr. 1
Lembecker Str. 140
HO
Lembecker Str. 38
HO
Luisenstr. 42
AS
HA
HO
RH
HE
HE
Alte Dorfkirche
Kath. Pfarrkirche
Wohn- und Wirtschaftsgeb.
Zechenhaus
Fachwerkhaus
(Pütter)
HO
HO
Steinkreuz
WU
Kriegerdenkmal
WU
Friedhofsportal
Villa
Wohnhaus
Kath. Pfarrkirche
Bildstock (Pörtnerskrüz)
RH
FE
AU
HE
Stationskapelle
HE
Wohnhaus
Wohnhaus
Fachwerkhaus
Wohnhaus
Kath. Pfarrkirche
Bergarbeiterwohnhaus
Rhader Mühle
Wohnh. m. Stallgebäude
Hof Rasche
AS
AS
AS
AS
DE
HO
HO
HE
LE
HO
RH
RH
HO
144
Denkmalliste
Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten, Begründung Teil 1: Allgemeiner Teil
Marktstr. 1
Marler Str. 1
ehem. Stadtwaage
Wohnhaus
ehem. BonifatiusMartin-Luther-Str. 1
schule
Matthäusplatz 1
Kath. Pfarrkirche
Wohnhaus (ehem.
Matthäusplatz 5
Bauernh.)
Doppelseitiger BildMergelkuhle 38
stock
Bildstock (PörtMichaelisweg 12
nerskrüz)
Midlicher Bach 5
Midlicher Mühle
Orthöve / Hof Kemna Stationskapelle
Paulusstr. 9
Wohnhaus
Philosophenweg
Kreuzigungsgruppe
Recklinghäuser Str. 1 Kath. Pfarrkirche
Bildstock (PörtRekener Str. 2
nerskrüz)
Rhader Str. 132
St.Michaeliskapelle
Schermbecker Str. /
Kapelle St. Anna
Emmelk. Weg
Schulstr. 1
Kath. Kirche
Bildstock (PörtSpeckinger Weg
nerskrüz)
Speckinger Weg 91 Steinkreuz
Stiller Weg / Hof KelStationskapelle
ler
Hof SchulteTenderichstr. 1
Tendrich
Urbanusring 10
Fachwerkhaus
Urbanusring 11
Wohnhaus
Urbanusring 12
Kath. Pfarrkirche
AS
FE
HO
WU
WU
LE
Ursulastr. 8/10/12
Weseler Str. 433
Weseler Str. 433
Ursulinenkloster
Wohnhaus u. Mühle
Brennerei
Wienbecker MühWeseler Str. 80/82/78
lenhof
West- und Südgraben Stadtmauerreste
Westwall / StadtmauKreuz aus Stein
er
Wulfener Str.
Schloß Lembeck
AS
DE
DE
DE
AS
AS
LE
LE
LE
HE
HE
HA
AS
Denkmalbereich
Adresse
Zechensiedlung
LE
Objekt
BergarbeiterSiedlung 19131929
Ort
HE
LE
HO
Bodendenkmäler
LE
Adresse
Altendorf-Ulfkotte
Hervest, Orthöve
Hervest, Schulten
Feld
Holsterhausen, im
Bereich: Am Dickhofsbusch, Am
Kreskenhof, Hagenbecker Straße, Zum
kleinen Aap
LE
LE
HO
HE
RH
RH
RH
Objekt
Ort
Grabhügelgruppe AU
Kleine Befestigung HE
Kleines Erdwerk
HE
Römische Marschlager und germani- HO
sche Siedlungen
Lembeck, Roggers
Feld
Lembeck, Wessendorf
Lembeck, Wessendorf
Lembeck, Wessendorf
Lembeck, Wulfener
Straße
Rhade, Am Elven
Rhade, Am Mühlenteich
Wulfen, Espeln
Wulfen, Präsenkamp
Wufen / Munitionsdepot
Grabhügelgruppe
LE
Landwehr, Teilstück
LE
a)
Landwehr, Teilstück
LE
b)
Landwehr, Teilstück
LE
c)
Schloss Lembeck
LE
Grabhügelfeld
RH
Grabhügel
RH
Grabhügel
Grabhügel
WU
WU
Grabhügel
WU
Ortsteile:
AS
Altstadt
AU
Altendorf-Ulfkotte
DE
Deuten
FE
Feldmark
HE
Hervest
HO
Holsterhausen
LE
Lembeck
RH
Rhade
WU
Wulfen
145
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