Thermomess Flyer Trinkwasserverordnung

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Jährliche Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen
Gemäß Novelle der Trinkwasserverordnung vom 01.11.2011
Nehmen Sie Ihr Trinkwasser ins Visier!
Die Thermomess AG hat für die Überprüfung des Trinkwassers auf
Legionellen oder auf Wunsch auch anderer Substanzen im Wasser
für den gesamten süddeutschen Raum einen Kooperationspartner:
Die Hirschmann GmbH übernimmt für Sie das gesamte Handling der
Trinkwasserüberprüfung, um flächendeckend Proben zu nehmen und
in einem Partnerlabor auszuwerten. Sprechen Sie uns auf das Thema an und fordern Sie von unserem Partner ein Angebot!
Ihre Vorteile:
ÞÞ Kompetente Beratung zu allen relevanten Aspekten der Trinkwasserverordnung
ÞÞ Nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Labor zur Probenanalyse
ÞÞ Beratung zur weiteren Vorgehensweise bei positivem Befund
ÞÞ Langjährige Erfahrung in der Trinkwasseranalyse
ÞÞ Unabhängige Beratung und beste Konditionen!
ÞÞ Weite Gebietsabdeckung in Bayern und Baden-Württemberg und Probenahmemöglichkeiten
Was sind Legionellen?
Ausgangssituation
Legionellen sind natürlich vorkommende Bakterien, die sich überall
im Süßwasser bei idealen Bedingungen von Temperaturen zwischen
25°C und 50°C rasant vermehren können, daher auch in Trinkwasserleitungen. Ein erhöhtes Legionellenrisiko findet man besonders
bei älteren und schlecht gewarteten oder auch nur zeitweilig genutzten Warmwasserleitungen und -behältern.
Wie bisher soll die Trinkwasserverordnung in erster Linie die Bevölkerung vor verunreinigtem Wasser schützen, insbesondere vor der
lebensgefährlichen Legionellose. Am 1. November 2011 ist die Novelle in Kraft getreten. Auf Eigentümer, Unternehmer oder Hausverwalter kommen dabei neue Pflichten hinsichtlich der Anzeige, der
Untersuchung und der Information zu. Danach müssen Großanlagen
zur Trinkwassererwärmung u.a. in Wohngebäuden einmal alle drei
Jahre an vorgegebenen Probenentnahmestellen auf Legionellen untersucht werden und es besteht die Verpflichtung, die Großanlagen
zur Trinkwassererwärmung dem Gesundheitsamt anzuzeigen, wenn
Grenzwerte überschritten werden. Die Untersuchungen dürfen nur
von zugelassenen Laboren durchgeführt werden.
Warum der Aufwand?
Legionellen sind Bakterien, die schwere Krankheiten verursachen
können. Durch Einatmen des bakterienhaltigen Wassers als Aerosol,
also Luft-Wasser-Gemisch, zum Beispiel beim Duschen, besteht ein
potenzielles Risiko zur Infektion. Eine direkte Gefährdung durch das
Trinken von legionellenhaltigem Wasser besteht in der Regel nicht.
Thermomess Wärmemessdienst AG
Tel.: (080 71) 905-0
Hermann-Schlittgen-Straße 3
Fax: (080 71) 905-222
83512 Wasserburg (Inn)
E-Mail: [email protected]
Wer die Pflichten verletzt, kann im schlimmsten Fall den Tatbestand
der Straf- und Ordnungswidrigkeit erfüllen oder einen zivilrechtlichen
Prozess riskieren. Auch sind die angedrohten Bußgelder von bis zu
50.000 Euro das Risiko nicht wert, sich der Trinkwasserüberprüfung
zu entziehen.
Homepage: www.thermomess.de
Ihr Anspruch – unser Maßstab
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Ist meine Liegenschaft betroffen?
Wie oft muss die Untersuchung stattfinden?
Um Großanlagen handelt es sich, wenn das Speichervolumen 400 Liter oder das Rohrleitungsvolumen drei Liter überschreitet, somit sind
rund zwei Millionen Mehrfamilienhäuser in Deutschland betroffen.
Die Untersuchung muss mindestens einmal alle drei Jahre durchgeführt werden. Die zweite Verordnung gilt seit dem 12.10.2012. Bis
spätestens 31.12.2013 muss die erste Probenahme statt gefunden haben. Wir empfehlen diese Prüfungen so schnell wie möglich durchzuführen, da gegen Ende des Jahres 2013 wohl zeitliche Engpässe
bei allen Laboren und v.a. Probenehmern zu erwarten sind, was die
Preise wohl in die Höhe treiben wird.
Gebäudebetrieb
(gewerblich oder öffentlich)
nein
ja
Duschen oder andere
Vernebelungseinrichtung
Warmwasser-Boiler
>400 Liter
nein
ja
nein
ÞÞ Beratung allgemein und objektbezogen
ÞÞ Entnahme, Transport & Untersuchung der Trinkwasserproben
Leitung nach Boiler
>3 Liter Inhalt
ÞÞ Versand des Befundes an den Auftraggeber
ja
Untersuchungspflicht
auf Legionellen
Leistungen der Hirschmann GmbH
(Kooperationspartner der Thermomess
Wärmemessdienst AG)
ja
nein
keine
Untersuchungspflicht
Sind die Kosten umlagefähig?
Zusatzleistungen
ÞÞ Probeentnahmestellen vor Ort identifizieren, Anzahl
der Proben festlegen und einen Probenplan erstellen
Ja, alle Aufwendungen, die für die Trinkwasserentnahme
und -analyse notwendig sind, können als Teil der
Betriebskosten grundsätzlich auf die Mieter umgelegt
werden, soweit der Mietvertrag dies vorsieht.
ÞÞ Über die Regelleistung hinausgehende Anzahl an Proben
Vorgehensweise bei der Probenahme und
wo Proben entnommen werden müssen
ÞÞ optional Meldung der Ergebnisse an
das zuständige Gesundheitsamt
Zunächst liefern Sie dem von Ihnen beauftragten Kooperationspartner „Hirschmann GmbH“ die benötigten Daten für jedes Gebäude,
z.B. Adresse, Anzahl der Entnahmestellen, Größe und Anzahl der
Warmwasserspeicher, und falls vorhanden Leitungsstrangplan. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen oder Ihnen Daten fehlen, können Sie diese bei der Firma Hirschmann anfordern, ggf. werden die
Daten auch vor Ort aufgenommen.
Ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten benötigt in der Regel drei Proben. Diese werden durch speziell geschultes Personal
am Vorlauf und Rücklauf des Warmwasserspeichers sowie an der
entferntesten Entnahmestelle genommen. Sollten keine geeigneten
Entnahmestellen vorhanden sein, müssen diese durch einen Sanitärfachbetrieb nachgerüstet werden. Auch hierzu kann Ihnen die Hirschmann GmbH helfen. Bei größeren Gebäuden können weitere Proben
notwendig werden.
Zur Durchführung der Probenahme wird eine ortskundige Person, z. B.
Hausmeister benötigt. Diese stellt den Zugang zum Technikraum und
den Entnahmestellen in den Wohnungen sicher. Anschließend werden
die Proben gemäß der DIN EN ISO 19458 fachgerecht entnommen
und innerhalb von 24 Stunden in ein Labor transportiert. Dort werden
diese mikrobiologisch analysiert. Die Analyse dauert mindestens 8
bis 10 Tage, einen zugelassenen Schnelltest für Legionellen gibt es
nicht. Nach der Analyse erhalten Sie dann das Ergebnis. Bei positivem Legionellenbefund werden Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise umfassend beraten.
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ÞÞ Beratung und Hilfestellung, falls an den Zapfstellen noch
die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen sind
Ihr Ansprechpartner:
Hirschmann Planungs-, Beratungs- und Montage GmbH Partner der Thermomess Wärmemessdienst AG
Herr Peter Hirschmann
Paul-Klee-Str. 6
84034 Landshut
Tel. 0871/66064138
Fax 0871/62848
außerhalb des Einzugsgebiets der Hirschmann GmbH
direktes Einzugsgebiet der
Hirschmann GmbH
BadenWürttemberg
Bayern
Landshut - Sitz der
Hirschmann GmbH
Wasserburg am Inn - Hauptsitz der
Thermomess Wärmemessdienst AG
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