Legionellenuntersuchung –

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Legionellenuntersuchung –
Untersuchuchungspflicht nach TrinkwV 2001:2012
Die durch Legionellen verursachte Legionärskrankheit ist ein
bislang stark unterschätztes Problem. Bei jährlich 600 - 800
gemeldeten Fällen in Deutschland liegt die von Fachleuten vermutete Dunkelziffer bei 20.000 - 30.000 Erkrankungen pro Jahr.
Vermieter und Gebäudeverwalter in der Pflicht
Am 14. Dezember 2012 ist die zweite Novellierung der Trinkwasserverordnung
2001 in Kraft getreten. Die bereits im Jahr
2011 eingeführte Untersuchungspflicht auf
Legionellen bleibt weiterhin erhalten,
wurde jedoch erheblich gelockert. Künftig
müssen gewerblich genutzte Großanlagen
zur Trinkwassererwärmung (!400 Liter
Speichervolumen und/oder !3 Liter Rohrleitungsvolumen) in einem Intervall von
drei Jahren auf den Parameter Legionella
spec. untersucht werden. Die jährliche
Untersuchungspflicht in öffentlichen Gebäuden bleibt weiterhin unberührt.
Infektion mit Legionellen
Legionellen sind Stäbchenbakterien, die
natürlich im Trinkwasser vorkommen. Von
den mehr als 50 bekannten Arten gilt besonders Legionella pneumophila als
potenziell hochinfektiös. Durch Einatmen
legionellenhaltiger Wassertröpfchen kann
eine Infektion erfolgen (Legionärskrankheit, Legionellose). Im schlimmsten Fall
verläuft die Erkrankung tödlich. Keine
Infektion dagegen findet beim Trinken
legionellenhaltigen Wassers statt.
Infektionsquellen
In geringen Konzentrationen kommen
Legionellen natürlich im Trinkwasser vor.
Sie werden quasi „frei Haus“ vom Wasserversorger an den Verbraucher geliefert.
Der optimale Temperaturbereich für das
Wachstum liegt bei 30 bis 45 °C. Aus
diesem Grund stellen Duschen und
andere Warmwasserbereiche, in denen es
zu einer Vernebelung von Wasser kommen kann, eine besonders große Infektionsquelle dar.
Ÿ Dusche
Ÿ Sauna
Ÿ Dampfbad
Ÿ Klimaanlagen
Der fehlerhafte Betrieb von Trinkwasserinstallationen durch falsch eingestellte
Temperaturen kann die Trinkwasserqualität entscheidend vermindern. Diese
Gefahr erstreckt sich nicht nur auf den
öffentlichen, sondern auch auf den
gewerblichen Bereich.
Ÿ Krankenhäuser
Ÿ Hotels
Ÿ Schulen
Ÿ Sportstätten
Ÿ Mietwohnungen
Ÿ Eigenheime
Rechtlicher Hintergrund
Unsere Leistungen im Überblick
Seit Novellierung der TrinkwV 2001 im
Jahr 2011 müssen nicht nur öffentliche
Gebäude und Hochrisikobereiche auf den
Parameter Legionellen untersucht werden,
sondern auch Wohnungsvermieter werden
jetzt in die Pflicht genommen.
Von der Probenahme bis zur Ergebnisübermittlung erhalten Sie alle Lösungen
aus einer Hand.
Ÿ Legionellenanalytik nach ISO 11731
und DIN EN ISO 11731-2
Ÿ Probenahme nach den a.a.R.d.T.
und/oder Einbindung externer Probenehmer
Ÿ Flächendeckende Logistiklösungen
Probennahme, -abholung & -transport
Ÿ Bewertung der Ergebnisse und
Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal
Ÿ Ergebnisübermittlung nur im Auftrag
des Kunden auch direkt an die zuständige Behörde
Untersuchungen im gewerblichen
Bereich
Ÿ Parameter: Legionella spec.
Ÿ Intervall: alle drei Jahre
Ÿ technischer Maßnahmewert
TMW= 100 KBE/100 ml
Ÿ Meldepflicht für Überschreitungen des
TMW beim Gesundheitsamt
Vermieter, die in einer Wohnung Trinkwasser bereitstellen, welches nicht den Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen
entspricht, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen (TrinkwV 2001:2012, §§
24 bis 25). Ferner stellt dies einen Mietmangel dar und berechtigt zur Mietminderung.
Probenahme
Die Untersuchungen müssen innerhalb
der Akkreditierung eines Labors und nach
den allgemein anerkannten Regeln der
Technik stattfinden (TrinkwV 2001:2012,
§ 15, Abs. 4).
Ÿ DAkkS Anforderungen 71SD4 011
Ÿ DVGW Arbeitsblatt W551
Ÿ DVGW Twin No. 6
Ÿ DIN EN ISO 19458
Ÿ UBA-Empfehlung vom 23.08.2012
Weiterhin von Bedeutung sind Untersuchungen des Trinkwassers auf einen
möglichen Einfluss durch Korrosionsprozesse oder nicht geeignete Materialien in
der Trinkwasserinstallation.
Ÿ Schwermetalle wie Blei, Cadmium,
Nickel, Kupfer, Antimon, Arsen
Ÿ Mikrobiologische Parameter wie E. Coli,
coliforme Bakterien, Koloniezahl bei
22 °C oder 36 °C
Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches, individuell abgestimmtes Angebot,
das genau auf Ihre jeweiligen Bedürfnisse
und Anforderungen zugeschnitten ist.
Stand: 2/2017
Wer muss untersuchen?
Unternehmer oder Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Abs. 2e mit
einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, aus der Trinkwasser im Sinne einer
öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit
abgegeben wird.
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