Praxisprobleme Wiederholungsprüfung in ortsfesten Beleuchtungsstromkreisen DIN VDE 0105, DIN VDE 0100-610 FRAGESTELLUNG Bei der Sicherheitsprüfung ortfester elektrischer Anlagen kam die Frage auf, wie Beleuchtungsstromkreise bei der Wiederholungsprüfung zu messen sind. Vielfach hört man auch von Sachverständigen die Ansicht, dass dies im Einzelfall vor Ort entschieden werden müsse. Der Isolationswiderstand eines solchen Stromkreises kann sich im Laufe der Zeit verschlechtern (Alterung der Leitung) oder durch mechanische Einflüsse (Beschädigung der Leitung) eine Grenzwertunterschreitung erfahren. Aus Gründen des Brandschutzes und der möglichen Personengefährdung ist diese Messung aus meiner Sicht unbedingt erforderlich. Wegen der eingesetzten Vorschaltgeräte (konventionell und elektronisch) ist laut der Norm hierzu eine Halbierung der Messspannung auf DC 250V möglich (um Beschädigungen zu verhindern). Eine Schleifenwiderstandsmessung bestätigt darüber hinaus die Abschaltbedingung des Stromkreises. Wieso gibt es für die beschriebene Situation (anscheinend) keine einheitliche Festlegung? R. S., Hessen ANTWORT Prüfungen in Neuanlagen Die Wiederholungsprüfung von ortsfesten Anlagen (Betriebsmittel) und der dazugehörenden elektrischen Gebäudeinstallationen müssen im Sinne der DIN VDE 0105, respektive nach DIN VDE 0100-610 durchgeführt werden. In der DIN VDE 0100-610 finden wir die Prüfungen im Detail, die sich z. T. – je nach Betriebszustand der Anlage – nicht immer durchführen lassen. Prüfungen, die der Errichter bei Neuanlagen problemlos durchführen kann, sind folgende: • Messung des Erdungswiderstands am Fundamenterder des Gebäudes. • Messung des Widerstands von Erdungs-, Schutz- und Potentialausgleichsleitern mit der Niederohmmessung (Low Ω). • Die Isolationsmessung. de 19/2007 • Schleifenimpedanz- bzw. Schleifenwiderstandsmessung. • Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme von Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD). • Die Feststellung der Drehfeldrichtung. Prüfungen während des Anlagenbetriebs Einige Prüfungen an Elektroinstallationen, die im Betriebszustand verbleiben müssen, sind technisch nicht durchführbar. Das trifft zu für die Isolationmessung und die Prüfungen der Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD). Hierzu müsste der Betriebszustand der Anlage es zulassen, dass die Spannungsversorgung abgeschaltet werden kann. Eine Isolationsmessung kann man technisch nur in frei geschalteten Anlagenteilen durchführen. Die FI / RCDPrüfungen führen bei der erfolgreichen Prüfung zwangsläufig immer zu einem Abschalten der Netzspannung. FI / RCDPrüfgeräte, die dem Anwender vorgaukeln, dass die zu prüfende RCD auch ohne eine elektromechanischen Auslösung zuverlässig geprüft werden kann, wären absoluter Unsinn. Sie entsprechen nicht den DIN-VDE-Bestimmungen und sind somit auch nicht zulässig. Wenn möglich, Anlage freischalten Lässt sich eine Anlage freischalten, dann kann man die Isolationsmessung problemlos durchführen. In welchen Umfang die Isolationmessung in der Praxis durchgeführt werden kann, das steht allerdings auf einem anderen Blatt. Sie ist eine der ältesten Messungen, die wir bei der elektrotechnischen Sicherheitsüberprüfung kennen. Sie ist quasi eine Art Dichtigkeitsprüfung der elektrischen Leiter untereinander. Die Prüfung beherbergt allerdings bei unsachgemäßer Anwendung auch einige Probleme und Risiken. Die Norm würde es unter anderem zulassen, dass die Messung zwischen dem Basisbezug am Schutzleiter (PE) und den aktiven Leitern (L1, L2, L3 und N) stattfinden würde, oder aber auch zwischen dem PE und den kurzgeschlossenen aktiven Leitern. Aus dieser Mess- methode ergibt sich allerdings ein Problem: Falls ein Isolationsschaden zwischen einem der aktiven Leitern bestehen sollte, würde der Prüfer diesen weder erfassen noch erkennen. Die entsprechende Abhilfe besteht darin, die Isolationsmessung zwischen allen Leitern untereinander durchzuführen (jeder gegen jeden). Das wären dann insgesamt zehn Messungen. Diese zehn Messungen führen allerdings wieder zu neuen Problemen. Sind an den Stromkreisen elektronische Betriebsmittel angeschlossen, so könnten elektronischen Komponenten durch die Isolationsprüfspannung DC 500 V beschädigt werden. Hier müssten im Vorfeld alle Bauteile entweder abgeklemmt oder ausgesteckt werden, die für diese Prüfspannung nicht ausgelegt sind oder durch ihre Bauart bedingt durchzünden würden. Wenn also eine elektrische Anlage vom Netz getrennt werden kann, so ist die weitere Ausführung dieser Prüfung mit äußerster Vorsicht zu genießen. Im Anschluss an die durchgeführte Isolationsmessung dürfen Sie am Ende dann ja auch nicht vergessen, alles wieder richtig anzuschließen. Differenzstrommessung als Alternative Auch wirtschaftliche Überlegungen können beim Anlagenbetrieb eine Rolle spielen. Als Alternative kann man in Betracht ziehen, dass in einer solchen Anlage eine permanente Isolationsüberwachung (RCM) eingebaut wird. Diese Überwachung hat sich in unseren isolierten Systemen – dem IT-System – schon seit Langem etabliert. Alledings ist diese permanente Isolationsüberwachung in unseren TN-Systemen als Alternative zu einer Isolationsmessung nach deutscher Norm (noch) nicht zugelassen/vorgeseehen. Aber vielleicht bekommen wir diese Alternative irgendwann mal auch nach Deutschland. Ein Blick über die Grenzen kann hier manchmal recht interessant sein. Die Normen des Landes der Eidgenossen, die Schweiz, hat bereits seit dem Jahr 2004 die permanente Isolationsmessung (auf Basis einer permanenten Differenzstrommessung) als Alternative zugelassen. 15 Praxisprobleme Fazit Nun zurück zu Ihrer Frage. Die Sachverständigen haben schon Recht, dass man die Durchführung der Messungen im Einzellfall nur vor Ort entscheiden kann. In diese Entscheidungsfindung fließen sowohl technische als auch wirtschaftliche Überlegungen ein. Andererseits haben auch Sie mit Ihren Bedenken Recht. Alterungen und Beschädigungen können leicht die Isolationswerte derart 16 verändern, dass die Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden können. Zum Beispiel kann durch einen Isolationsfehler in einer Leitung, bei einer Verlustleistung ab ca. 70 W, ein Leitungsbrand entstehen. Den gilt es natürlich zu verhindern. Wenn Sie die Isolationsmessung durchführen können, dann führen Sie diese durch und lassen sich aber dann auch nicht von den Standpunkten außen stehender Dritter beeindrucken. Eine Schleifenwiderstandsmessung kann man hingegen nahezu immer problemlos durchführen. Beachten Sie bitte die Angaben der Messgerätehersteller, inwieweit die Messung problemlos auch in RCDgeschützten Stromkreisen durchgeführt werden kann. Verfolgen Sie weiterhin Ihre Herangehensweise, aber berücksichtigen Sie bitte immer auch die oben beschriebenen Probleme. T. Buchner de 19/2007