Wiederholungsprüfung in ortsfesten

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Praxisprobleme
Wiederholungsprüfung in ortsfesten
Beleuchtungsstromkreisen
DIN VDE 0105, DIN VDE 0100-610
FRAGESTELLUNG
Bei der Sicherheitsprüfung ortfester elektrischer Anlagen kam die Frage auf, wie
Beleuchtungsstromkreise bei der Wiederholungsprüfung zu messen sind. Vielfach
hört man auch von Sachverständigen die
Ansicht, dass dies im Einzelfall vor Ort
entschieden werden müsse. Der Isolationswiderstand eines solchen Stromkreises kann sich im Laufe der Zeit verschlechtern (Alterung der Leitung) oder
durch mechanische Einflüsse (Beschädigung der Leitung) eine Grenzwertunterschreitung erfahren. Aus Gründen des
Brandschutzes und der möglichen Personengefährdung ist diese Messung aus
meiner Sicht unbedingt erforderlich.
Wegen der eingesetzten Vorschaltgeräte
(konventionell und elektronisch) ist laut
der Norm hierzu eine Halbierung der
Messspannung auf DC 250V möglich
(um Beschädigungen zu verhindern).
Eine Schleifenwiderstandsmessung bestätigt darüber hinaus die Abschaltbedingung des Stromkreises.
Wieso gibt es für die beschriebene
Situation (anscheinend) keine einheitliche Festlegung?
R. S., Hessen
ANTWORT
Prüfungen in Neuanlagen
Die Wiederholungsprüfung von ortsfesten Anlagen (Betriebsmittel) und der
dazugehörenden elektrischen Gebäudeinstallationen müssen im Sinne der DIN
VDE 0105, respektive nach DIN VDE
0100-610 durchgeführt werden. In der
DIN VDE 0100-610 finden wir die Prüfungen im Detail, die sich z. T. – je nach
Betriebszustand der Anlage – nicht
immer durchführen lassen.
Prüfungen, die der Errichter bei Neuanlagen problemlos durchführen kann,
sind folgende:
• Messung des Erdungswiderstands am
Fundamenterder des Gebäudes.
• Messung des Widerstands von Erdungs-, Schutz- und Potentialausgleichsleitern mit der Niederohmmessung (Low Ω).
• Die Isolationsmessung.
de 19/2007
• Schleifenimpedanz- bzw. Schleifenwiderstandsmessung.
• Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme von Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD).
• Die Feststellung der Drehfeldrichtung.
Prüfungen während
des Anlagenbetriebs
Einige Prüfungen an Elektroinstallationen, die im Betriebszustand verbleiben
müssen, sind technisch nicht durchführbar. Das trifft zu für die Isolationmessung und die Prüfungen der Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD).
Hierzu müsste der Betriebszustand
der Anlage es zulassen, dass die Spannungsversorgung abgeschaltet werden
kann. Eine Isolationsmessung kann man
technisch nur in frei geschalteten Anlagenteilen durchführen. Die FI / RCDPrüfungen führen bei der erfolgreichen
Prüfung zwangsläufig immer zu einem
Abschalten der Netzspannung. FI / RCDPrüfgeräte, die dem Anwender vorgaukeln, dass die zu prüfende RCD auch
ohne eine elektromechanischen Auslösung zuverlässig geprüft werden kann,
wären absoluter Unsinn. Sie entsprechen
nicht den DIN-VDE-Bestimmungen und
sind somit auch nicht zulässig.
Wenn möglich, Anlage freischalten
Lässt sich eine Anlage freischalten, dann
kann man die Isolationsmessung problemlos durchführen. In welchen Umfang die Isolationmessung in der Praxis
durchgeführt werden kann, das steht
allerdings auf einem anderen Blatt. Sie
ist eine der ältesten Messungen, die wir
bei der elektrotechnischen Sicherheitsüberprüfung kennen. Sie ist quasi eine
Art Dichtigkeitsprüfung der elektrischen
Leiter untereinander. Die Prüfung beherbergt allerdings bei unsachgemäßer
Anwendung auch einige Probleme und
Risiken.
Die Norm würde es unter anderem
zulassen, dass die Messung zwischen
dem Basisbezug am Schutzleiter (PE)
und den aktiven Leitern (L1, L2, L3 und
N) stattfinden würde, oder aber auch
zwischen dem PE und den kurzgeschlossenen aktiven Leitern. Aus dieser Mess-
methode ergibt sich allerdings ein Problem: Falls ein Isolationsschaden zwischen einem der aktiven Leitern bestehen sollte, würde der Prüfer diesen
weder erfassen noch erkennen. Die entsprechende Abhilfe besteht darin, die
Isolationsmessung zwischen allen Leitern untereinander durchzuführen (jeder
gegen jeden). Das wären dann insgesamt
zehn Messungen.
Diese zehn Messungen führen allerdings wieder zu neuen Problemen. Sind
an den Stromkreisen elektronische
Betriebsmittel angeschlossen, so könnten elektronischen Komponenten durch
die Isolationsprüfspannung DC 500 V
beschädigt werden. Hier müssten im
Vorfeld alle Bauteile entweder abgeklemmt oder ausgesteckt werden, die für
diese Prüfspannung nicht ausgelegt sind
oder durch ihre Bauart bedingt durchzünden würden.
Wenn also eine elektrische Anlage
vom Netz getrennt werden kann, so ist
die weitere Ausführung dieser Prüfung
mit äußerster Vorsicht zu genießen. Im
Anschluss an die durchgeführte Isolationsmessung dürfen Sie am Ende dann
ja auch nicht vergessen, alles wieder
richtig anzuschließen.
Differenzstrommessung als Alternative
Auch wirtschaftliche Überlegungen können beim Anlagenbetrieb eine Rolle
spielen. Als Alternative kann man in
Betracht ziehen, dass in einer solchen
Anlage eine permanente Isolationsüberwachung (RCM) eingebaut wird. Diese
Überwachung hat sich in unseren isolierten Systemen – dem IT-System – schon
seit Langem etabliert. Alledings ist diese
permanente Isolationsüberwachung in
unseren TN-Systemen als Alternative zu
einer Isolationsmessung nach deutscher
Norm (noch) nicht zugelassen/vorgeseehen. Aber vielleicht bekommen wir diese
Alternative irgendwann mal auch nach
Deutschland. Ein Blick über die Grenzen
kann hier manchmal recht interessant
sein. Die Normen des Landes der Eidgenossen, die Schweiz, hat bereits seit dem
Jahr 2004 die permanente Isolationsmessung (auf Basis einer permanenten
Differenzstrommessung) als Alternative
zugelassen.
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Praxisprobleme
Fazit
Nun zurück zu Ihrer Frage. Die Sachverständigen haben schon Recht, dass man
die Durchführung der Messungen im
Einzellfall nur vor Ort entscheiden
kann. In diese Entscheidungsfindung
fließen sowohl technische als auch wirtschaftliche Überlegungen ein. Andererseits haben auch Sie mit Ihren Bedenken
Recht. Alterungen und Beschädigungen
können leicht die Isolationswerte derart
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verändern, dass die Grenzwerte nicht
mehr eingehalten werden können. Zum
Beispiel kann durch einen Isolationsfehler in einer Leitung, bei einer Verlustleistung ab ca. 70 W, ein Leitungsbrand
entstehen. Den gilt es natürlich zu verhindern.
Wenn Sie die Isolationsmessung
durchführen können, dann führen Sie
diese durch und lassen sich aber dann
auch nicht von den Standpunkten außen
stehender Dritter beeindrucken. Eine
Schleifenwiderstandsmessung kann man
hingegen nahezu immer problemlos
durchführen. Beachten Sie bitte die Angaben der Messgerätehersteller, inwieweit
die Messung problemlos auch in RCDgeschützten Stromkreisen durchgeführt
werden kann.
Verfolgen Sie weiterhin Ihre Herangehensweise, aber berücksichtigen Sie
bitte immer auch die oben beschriebenen Probleme.
T. Buchner
de 19/2007
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