Einhaltung der Richtlinie zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Foreign Corrupt Practices Act FCPA) [DISTRIBUTOR] verpflichtet sich zur Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, denen [DISTRIBUTOR] bei der Ausführung dieses Vertrags gegebenenfalls unterliegt. Zu diesen gesetzlichen Vorschriften gehören, ohne auf die nachfolgende Aufzählung beschränkt zu sein: alle einschlägigen U.S. und/oder ausländischen Zoll- und Steuerbestimmungen sowie die Gesetze zur Exportkontrolle. [DISTRIBUTOR] willigt ein, dass [DISTRIBUTOR] die alleinige Verantwortung dafür trägt, alle Genehmigungen für die Ausfuhr und die Wiederausfuhr und alle Erfordernisse für die Einfuhr bzw. den Zoll zu bestimmen, alle Genehmigungen für die Ausfuhr und die Wiederausfuhr oder andere behördliche Genehmigungen einzuholen, und alle Zoll- und Steuerformalitäten für die Ausfuhr, die Wiederausfuhr und die anschließende Einfuhr der Ware vorzunehmen. [DISTRIBUTOR] weiß, dass gegebenenfalls eine Genehmigung der U.S. Regierung für die Ausfuhr der Ware bzw. für die Wiederausfuhr oder den erneuten Transfer der Ware in ein Drittland, an einen anderen Endnutzer oder eine andere Endnutzung erforderlich ist. Außerdem ist es [DISTRIBUTOR] nicht erlaubt, an Kunden zu verkaufen oder zu versenden, die in einer der Verbotslisten der U.S. Regierung als Regierung, als juristische Person oder Organisation oder als Person aufgeführt sind. Dazu gehören derzeit folgende Listen: Bureau of Industry and Security’s Denied Persons, Entity and Unverified Lists, aufgeführt bei http://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/lists-of-parties-of-concern; die Listen des Finanzministeriums Department of The Treasury’s Office of Foreign Assets Control, aufgeführt bei http://www.ustreas.gov/offices/enforcement/ofac/sdn/; die Debarred Party Liste des Außenministeriums Department of State Directorate of Defense Trade Controls, aufgeführt bei http://www.pmddtc.state.gov/compliance/debar.html; sowie die Nonproliferation Sanctions Liste des Außenministeriums Department of State, aufgeführt bei http://www.state.gov/t/isn/c15231.htm. Beim Abschluss und während der Ausführung dieses Vertrags muss [DISTRIBUTOR] das Anti-Korruptionsgesetz U.S. Foreign Corrupt Practices Act, 15 U.S.C. §§ 78dd-1, et seq., mit seinen Änderungen ("FCPA") und alle anderen einschlägigen Anti-Korruptionsgesetze einhalten. [DISTRIBUTOR] a) erklärt ferner, dass die Firmenleitung, die Leitenden Angestellten, die Mitarbeiter, die Vertreter des eigenen Unternehmens, die Subunternehmer und/oder Berater des eigenen Unternehmens mit den FCPA Vorschriften vertraut sind, und dass diese Vorschriften in jeder Hinsicht eingehalten werden; b) erklärt und gewährleistet ferner, dass die Firmenleitung, die Leitenden Angestellten, die Mitarbeiter, die Vertreter des eigenen Unternehmens, die Subunternehmer und/oder Berater des eigenen Unternehmens ausländischen Amtsträgern ("Foreign Official") nach der Definition in FCPA keine Zahlungen oder Geschenke oder anderweitigen Angebote oder Zusagen von Zahlungen oder Geschenken aller Art, weder direkt noch indirekt, gemacht haben, und solche auch in Zukunft nicht zulassen werden, und zwar an: i) Amtsträger, Vertreter oder Angestellte von Regierungen oder Behörden; ii) politische Parteien, deren offizielle Repräsentanten, Angestellte oder Vertreter; oder iii) Inhaber eines öffentlichen Amts oder Kandidaten für ein politisches Amt. c) [DISTRIBUTOR] erklärt und gewährleistet, dass weder das Unternehmen selbst noch eines der Mitglieder der Firmenleitung, einer der Leitenden Angestellten oder einer der Mitarbeiter Amtsträger oder Angestellter einer Regierung, offizieller Repräsentant einer politischen Partei oder Kandidat für ein politisches Amt ist, und auch nicht Leiter, Leitender Angestellter, Angestellter oder Mitglied ("Affiliate", gemäß den Bestimmungen im U.S. Securities Exchange Act von 1934) einer behördlichen Einrichtung. [DISTRIBUTOR] ist bekannt, dass es sich im Rahmen dieser Bestimmungen bei einem "ausländischen Amtsträger" ("Foreign Official") auch um einen offiziellen Repräsentanten oder einen Angestellten einer wirtschaftlichen Organisation oder einer Universität oder einer Einrichtung einer Hochschule handeln kann, an der eine Behörde beteiligt ist oder bei der eine Behörde die Aktivitäten kontrolliert, und es kann auch ein offizieller Repräsentant oder ein Angestellter einer öffentlichen internationalen Organisation sein.