FCPA Richtlinien

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Einhaltung der Richtlinie zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Foreign Corrupt Practices Act FCPA)
[DISTRIBUTOR] verpflichtet sich zur Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, denen
[DISTRIBUTOR] bei der Ausführung dieses Vertrags gegebenenfalls unterliegt. Zu diesen gesetzlichen
Vorschriften gehören, ohne auf die nachfolgende Aufzählung beschränkt zu sein: alle einschlägigen U.S.
und/oder ausländischen Zoll- und Steuerbestimmungen sowie die Gesetze zur Exportkontrolle.
[DISTRIBUTOR] willigt ein, dass [DISTRIBUTOR] die alleinige Verantwortung dafür trägt, alle Genehmigungen
für die Ausfuhr und die Wiederausfuhr und alle Erfordernisse für die Einfuhr bzw. den Zoll zu bestimmen, alle
Genehmigungen für die Ausfuhr und die Wiederausfuhr oder andere behördliche Genehmigungen einzuholen,
und alle Zoll- und Steuerformalitäten für die Ausfuhr, die Wiederausfuhr und die anschließende Einfuhr der
Ware vorzunehmen.
[DISTRIBUTOR] weiß, dass gegebenenfalls eine Genehmigung der U.S. Regierung für die Ausfuhr der Ware
bzw. für die Wiederausfuhr oder den erneuten Transfer der Ware in ein Drittland, an einen anderen Endnutzer
oder eine andere Endnutzung erforderlich ist. Außerdem ist es [DISTRIBUTOR] nicht erlaubt, an Kunden zu
verkaufen oder zu versenden, die in einer der Verbotslisten der U.S. Regierung als Regierung, als juristische
Person oder Organisation oder als Person aufgeführt sind. Dazu gehören derzeit folgende Listen: Bureau of
Industry and Security’s Denied Persons, Entity and Unverified Lists, aufgeführt bei
http://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/lists-of-parties-of-concern; die Listen des
Finanzministeriums Department of The Treasury’s Office of Foreign Assets Control, aufgeführt bei
http://www.ustreas.gov/offices/enforcement/ofac/sdn/; die Debarred Party Liste des Außenministeriums
Department of State Directorate of Defense Trade Controls, aufgeführt bei
http://www.pmddtc.state.gov/compliance/debar.html; sowie die Nonproliferation Sanctions Liste des
Außenministeriums Department of State, aufgeführt bei http://www.state.gov/t/isn/c15231.htm. Beim
Abschluss und während der Ausführung dieses Vertrags muss [DISTRIBUTOR] das Anti-Korruptionsgesetz
U.S. Foreign Corrupt Practices Act, 15 U.S.C. §§ 78dd-1, et seq., mit seinen Änderungen ("FCPA") und alle
anderen einschlägigen Anti-Korruptionsgesetze einhalten. [DISTRIBUTOR]
a) erklärt ferner, dass die Firmenleitung, die Leitenden Angestellten, die Mitarbeiter, die Vertreter des eigenen
Unternehmens, die Subunternehmer und/oder Berater des eigenen Unternehmens mit den FCPA
Vorschriften vertraut sind, und dass diese Vorschriften in jeder Hinsicht eingehalten werden;
b) erklärt und gewährleistet ferner, dass die Firmenleitung, die Leitenden Angestellten, die Mitarbeiter, die
Vertreter des eigenen Unternehmens, die Subunternehmer und/oder Berater des eigenen Unternehmens
ausländischen Amtsträgern ("Foreign Official") nach der Definition in FCPA keine Zahlungen oder
Geschenke oder anderweitigen Angebote oder Zusagen von Zahlungen oder Geschenken aller Art, weder
direkt noch indirekt, gemacht haben, und solche auch in Zukunft nicht zulassen werden, und zwar an:
i) Amtsträger, Vertreter oder Angestellte von Regierungen oder Behörden;
ii) politische Parteien, deren offizielle Repräsentanten, Angestellte oder Vertreter; oder
iii) Inhaber eines öffentlichen Amts oder Kandidaten für ein politisches Amt.
c) [DISTRIBUTOR] erklärt und gewährleistet, dass weder das Unternehmen selbst noch eines der Mitglieder
der Firmenleitung, einer der Leitenden Angestellten oder einer der Mitarbeiter Amtsträger oder Angestellter
einer Regierung, offizieller Repräsentant einer politischen Partei oder Kandidat für ein politisches Amt ist,
und auch nicht Leiter, Leitender Angestellter, Angestellter oder Mitglied ("Affiliate", gemäß den
Bestimmungen im U.S. Securities Exchange Act von 1934) einer behördlichen Einrichtung.
[DISTRIBUTOR] ist bekannt, dass es sich im Rahmen dieser Bestimmungen bei einem "ausländischen
Amtsträger" ("Foreign Official") auch um einen offiziellen Repräsentanten oder einen Angestellten einer
wirtschaftlichen Organisation oder einer Universität oder einer Einrichtung einer Hochschule handeln kann,
an der eine Behörde beteiligt ist oder bei der eine Behörde die Aktivitäten kontrolliert, und es kann auch ein
offizieller Repräsentant oder ein Angestellter einer öffentlichen internationalen Organisation sein.
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